Blatt 19 Tarifvertrag Lernsituation 13 · 2020. 3. 28. · klpu .lsk klpul (yilp[zalp[lu \uk ]plsl...

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Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Villingen-Schwenningen Lernsituation13 Infoblatt zu Tarifverträgen & Streiks Quelle: http://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/ Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdf, Abruf: 07.02.2017 Tarifverträge sind wichtig! Tarifverträge fallen nicht vom Himmel Was sind Tarifverträge? Wozu Tarifverträge? Für wen gelten die Tarifverträge? Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen Weihnachtsgeld Urlaubsgeld Mehrarbeits- zuschläge Übernahme Vorteile Tarifvertrag Wirtschaftskompetenz Grundstufe www.lehrermayer.de ! lehrermayer " Lars Mayer Blatt 19

Transcript of Blatt 19 Tarifvertrag Lernsituation 13 · 2020. 3. 28. · klpu .lsk klpul (yilp[zalp[lu \uk ]plsl...

  • Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe

    Villingen-Schwenningen

    Lernsituation13

    Infoblatt zu Tarifverträgen & Streiks

    Quelle: http://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdf, Abruf: 07.02.2017

    Tarifverträge sind wichtig!

    Tarifverträge fallennicht vom Himmel

    Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?

    Für wen gelten die Tarifverträge?

    Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz

    Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen

    Weihnachtsgeld

    Urlaubsgeld

    Mehrarbeits-zuschläge

    Übernahme

    Vorteile Tarifvertrag

    Tarifverträge sind wichtig!

    Tarifverträge fallennicht vom Himmel

    Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?

    Für wen gelten die Tarifverträge?

    Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz

    Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen

    Weihnachtsgeld

    Urlaubsgeld

    Mehrarbeits-zuschläge

    Übernahme

    Vorteile Tarifvertrag

    Tarifverträge sind wichtig!

    Tarifverträge fallennicht vom Himmel

    Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?

    Für wen gelten die Tarifverträge?

    Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz

    Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen

    Weihnachtsgeld

    Urlaubsgeld

    Mehrarbeits-zuschläge

    Übernahme

    Vorteile Tarifvertrag

    Tarifverträge sind wichtig!

    Tarifverträge fallennicht vom Himmel

    Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?

    Für wen gelten die Tarifverträge?

    Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz

    Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen

    Weihnachtsgeld

    Urlaubsgeld

    Mehrarbeits-zuschläge

    Übernahme

    Vorteile TarifvertragTarifverträge sind wichtig!

    Tarifverträge fallennicht vom Himmel

    Was sind Tarifverträge?Wozu Tarifverträge?

    Für wen gelten die Tarifverträge?

    Inhalt Regelungen in Bestimmung Tarifverträgen im Gesetz

    Urlaubsanspruch aller ArbeitnehmerInnen

    Weihnachtsgeld

    Urlaubsgeld

    Mehrarbeits-zuschläge

    Übernahme

    Vorteile Tarifvertrag

    Wirtschaftskompetenz ● Grundstufe ● www.lehrermayer.de ● ! lehrermayer ● " Lars Mayer ● Blatt 19

    http://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdfhttp://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdfhttp://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdfhttp://www.ngg.net/fileadmin/medien/2014/PDFs/Flyer_Jugend/Flyer_tarif_2014.pdf

  • Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe

    Villingen-Schwenningen

    Kurzinfo zu verschiedenen Begriffen:

    Manteltarifvertrag; ein i.d.R. mit längerer Laufzeit als der Lohntarifvertrag abgeschlossener Tarifvertrag, der i.Allg. die langfristigen allg. Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Kündi-gungsfristen, Urlaub) festlegt.

    Der Begriff Sozialpartner steht für die Partnerschaft von Gewerkschaf-ten auf der einen und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft suchen Gewerkschaften und Ar-beitgeber nach gemeinsamen Konzepten für die Gestaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen, aber auch nach gemeinsamen Kon-zepten in anderen Politikbereichen.

    Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen: Öffentlich-rechtlicher Akt, durch den ein Tarifvertrag auch auf nicht tarifgebun-dene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt wird.

    Die von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig vorgenom-mene Nichtzulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit unter Verweige-rung der Lohnzahlung. Die Aussperrung kann alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder Wirt-schaftszweigs betreffen; sie kann sich auch nur gegen die Streikenden oder arbeitsunwilli-gen Arbeitnehmer richten.

    Urabstimmung: Ge-heime Abstimmung derjenigen Mitglie-der einer Gewerk-schaft, die für eine Teilnahme am Streik in Betracht kom-men. Ob es Voraus-setzung eines rechtmäßigen Streiks ist, dass die Gewerkschaft das satzungsmäßig vor-gesehene Verfahren eingehalten, bes. eine Urabstimmung durchgeführt und die erforderliche Mehrheit erzielt ha-ben muss, ist um-stritten.

    Warnstreik: kurzer und zeitlich befristeter Streik, zu dem die Gewerkschaft während lau-fender Tarifverhandlungen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Friedenspflicht (Tarif-vertrag) aufruft. Ein solcher Aufruf bedeutet zugleich, dass die laufenden Tarifverhandlun-gen gescheitert sind. - Warnstreiks sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsge-richts zulässig.

    dpa-infografik GmbH, Postfach 13 03 93, 20103 Hamburg, Tel. (040) 411332940, www.dpa-globus.de, E-Mail: [email protected]

    Ein außergewöhnliches StreikjahrDas WSI, das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung, zieht

    Bilanz: Das Jahr 2015 war ein ungewöhnlich intensives Streikjahr. Das Arbeitskampfvolumen

    stieg auf rund zwei Millionen Streiktage, so viele wie in den letzten zehn Jahren nicht. Das lag

    vor allem an zwei großen Auseinandersetzungen: Allein 1,5 Millionen Streiktage entfielen auf

    den Arbeitskampf im Sozial- und Erziehungsdienst sowie den Streik bei der Post. Während das

    Jahr bei den Streiktagen sehr außergewöhnlich war, sind eine Million und mehr Streikbeteiligte

    keine Seltenheit, wie der Blick in die Vergangenheit zeigt. Bei den Warnstreiks der Metall- und

    Elektroindustrie legten rund 885 000 Beschäftigte ihre Arbeit nieder. Die öffentliche Aufmerk-

    samkeit konzentrierte sich allerdings auf die vier Konflikte, die für die Menschen direkt spürbar

    waren. Neben den Mitarbeitern der Kitas und der Post streikten 2015 auch die der Deutschen

    Bahn und der Lufthansa.

    Quelle: WSI-Tarifarchiv (http://dpaq.de/lwcaj)

    Datenerhebung: jährlich, voraussichtlich nächste Daten: März 2017

    Siehe auch Grafik: 10800 Höhere Tariflöhne in den Branchen, 10911 So läuft eine Tarifrunde ab

    Grafik: Andreas Brühl; Redaktion: Sophie Thunemann

    Streiks in Deutschland

    Quelle: WSI-Tarifarchiv

    1 133

    345

    1 000

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    1 030

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    darunter:Metallindustrie,

    Ärzte an Uniklinikenund Krankenhäusern

    Post, Sozial- und Erziehungs-dienst, Metall- u. Elektroindustrie,

    Deutsche Bahn, Lufthansa

    Streikende in Tausend

    Ausfalltage durch Streiksin Tausend

    2 002

    67

    175

    1 607

    745

    542

    398

    173304

    630550

    392

    Öffentlicher Dienst,Metallindustrie,

    Textil-, Bekleidungs-industrie

    71. Jahrgang, 15. Juli 2016Lb-11126

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