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B L I C K P U N K T B O R N H O V E D U N K T B O R N Telefonische Anzeigenannahme: 0 43 26 / 6 18 · Fax 0 43 26 / 18 99 Die Amtlichen Bekanntmachungen beginnen auf Seite 2 Den Ärztlichen Notdienst finden Sie auf Seite 4 Bekanntmachungsblatt des Amtes Bornhöved, der amtsangehörigen Gemeinden und des Schulverbandes Sventana Bornhöved. Nr. 32-2017 / 10. August 2017 /48. Jahrgang Nach dem Umzug durch unser geschmücktes Dorf bei herrli- chem Sonnenschein traten Jungs und Mädchen ihre Spiele auf dem Dorfplatz an. Sie durften unter anderem Ihre Geschicklichkeit durch Vogelpik- ken, Gummistiefel Weitwurf und zwei Eltern /Kind Spiele mit Schubkarre und Wasser unter Be- weis stellen. Vielen herzlichen Dank an die Feuerwehr Stocksee beim Mitge- stalten eines tollen Spieles mit Funkgeräten und einem alten Löschgerät! Die neuen Königskinder in Stock- see heißen: Loretta Kopto (4 Jahre), Lina Degner und Hannes Jelitte (5-7 Jahre) Antonia Angelbeck und Jan Bit- tendorf (9-11 Jahre) Samantha Fischer und Bastian Pöttschke ( 12-14 Jahre) Danach konnten die Erwachse- nen beim Luftgewehr schießen und beim Kegeln die Zielgenauig- keit testen. Hier gewann Marco Meyer aus Stocksee und Matze Ziegert aus Giekau. Wir bedanken uns ganz herzlich für die Unterstützung der freiwilli- gen Feuerwehr Stocksee beim Umzug und bei den Helfern beim Aufbau und beim Abbau, den Salat-und Kuchenspendern und für die zahlreichen Spendern der Preise für die Tombola! Es war ein sehr schönes Fest und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr! Vogelschiessen 2017 in Stocksee Wir beraten Sie gerne. NIELS FRIEBÖSE ... aus Erfahrung gut! Tel. 0 43 23 - 67 20 Mobil: 0171 - 317 32 72 Fax: 0 43 23 - 90 04 07 mail: [email protected] Garten- und Landschaftspflege Tel. 0 43 26 / 28 83 14 Mobil 0173 / 9762274 Rasen vertikutieren Zaunbau Das Amt Bornhöved sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n Bautechniker/in (Hochbau) für den Bereich Bauen und Planen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingrup- pierung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen persönli- chen Voraussetzungen und Qualifikationen gem. dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Amtes Bornhöved unter www.amt-bornhoeved.de Bewerbungsschluss ist der 18.08.2017 Wir vermieten Räume für Ihre Feier. Geburtstag, Hochzeit, Konfirmation, Trauerfeier oder Ähnliches Sportschützen Trappenkamp Info 0 43 23 - 25 27 jeweils Di. + Do. ab 18.30-21.00 Uhr Sommerfest am 12.08. ab 14 Uhr am Vereinsheim in der Ricklinger Chaussee. Unser Motto  Flower- power  60er-80er Jahre. Kostüme zu dieser Zeit wäre echt Spitze. Es gib viele Überraschungen für groß und klein. Auch für das leib- liche Wohl  wird gesorgt zu klei- nen Preisen. Kleingärtnerverein Trappenkamp ev. Amtsverwaltung Bornhöved Wichtige Rufnummern Am Markt 3, 24610 Trappenkamp Telefon (0 43 23) 90 77-0 · Telefax (0 43 23) 90 77-27 e-mail: [email protected] · www.amt-bornhoeved.de Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Montag . . 13.30 bis 17.30 Uhr Dienstag . . . . . . . geschlossen Mittwoch . .8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag .8.30 bis 12.00 Uhr Freitag . . . . .8.30 bis 12.00 Uhr oder auch nach Vereinbarung Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 10 Notruf Feuerwehr . . . . . . . . .1 12 Polizeistation Trappenkamp . . . . . . . . . .805270 DRK-Sozialstation Bornhöved . . . . . . . . . . . . . .65 51 AWO-Sozialstation Trappenkamp . . . . . . . . . . .41 42 Schiedsamt für Bornhöved Lore Pohlmann . . . . . . . . . .64 16 Für Trappenkamp: Carola Bösebeck . . . . . . .80 36 36 Notruf Wasserwerk . . . . .91 98 10 Sventana-Schule Gemeinschaftsschule . . . . .74 24 Grundschule . . . . . . . . . . . .72 75 Richard-Hallmann-Schule : Gablonzer Straße . . . . . .9 14-200 Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil : Grundschule . . . . . . . . . .9 14-300 OGS . . . . . . . . . . . . . . . .9 14-400 Gablonzer Straße 42 Beratung Schulsozialarbeiter Bornhöved, Jugendberater . . . . . . . . . 80 44 54 Gemeinde Bornhöved, Dietrich Schwarz, Bürgermeister Lindenstraße 5, Bornhöved, Tel. 80 54 43 - 19; Fax 805443-27 Amtsvorsteher: Knut Hamann . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel. 9077-0. Gleichstellungsbeauftragte: Merle Schultz . . . . . . . .Tel. 9833782 Familienbüro-Beratungszentrum Bornhöved Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved, Tel.: 80544711 Öffnungszeiten Sekretariat: Mo. und Di., 9 – 13 Uhr ; Mi. u. Do. 14 – 18 Uhr; Fr. 9 – 12.30 Uhr Erziehungs- u. Familienberatung: Offene Sprechstunde: Do. 14.00 – 16.00 Uhr Außenstelle Trappenkamp: Am Markt 9c, Offene Sprechst.: Do. 10.00 – 12.00 Uhr Öffentliche Rechtsauskunft: jeden 1. Dienstag im Monat von 9 – 10 Uhr Pflegestützpunkt: Offene Sprechstd. Mi. 10-12 Uhr weitere Term. n. Vereinbarung Suchtberatung: Offene Sprechstunde: Mo. 14 – 17 Uhr u. nach Vereinbarung Außenstelle Trappenkamp: Am Markt 9c: Offene Sprechstunde: Do. 14 – 17 Uhr u. nach Vereinbarung Schuldnerberatung: Off. Sprechst.: Do. 16 – 18 Uhr u. nach Vereinbarung Servicebüro Kindertagespflege: Mo. 9.00 – 11.00 Uhr Schwangerenberatung, Konfliktberatung: nach Vereinbarung Eltern- und Babysprechstunde: 1. + 3. Montag im Monat, 14.00 - 15.00 Uhr Fachberatung gegen sex. Gewalt: nach Vereinbarung Behördenlotse: Mi. 16.00 – 18.00 Uhr, Fr. 9.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Rentenberatung: jeden 1. Mo. im Monat von 15.00 - 18.00 Uhr, Tel. 04551-91661 Wohnungsnotlagenberatung: offene Sprechstunde, Di. u. Do. 12.00 - 16.00 Uhr Wohnungsnotlagenberatung in Trappenkamp, Am Markt 9c: jeden Do. v. 9 - 12 Uhr Gemeinde Trappenkamp Bürgermeister Harald Krille Bürgermeistersprechstunde montags von 15.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91 41 16 Gemeindedezernent Werner Schultz . . . . . . . . . . . . . . . . .91 41 18 Gemeindewerke Trappenkamp (Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme) Erfurter Str. 2, Tel. 0 43 23 / 80 54 48-0; Fax: 0 43 23 / 80 54 48-17 www.gemeindewerke-trappenkamp.de Bereitschaftsdienst/Notruf-Nr. . . . . . . . . . . . . . . .01 72 - 9 73 33 35 Jugendzentrum Trappenkamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 14-145 Gemeindebücherei Trappenkamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 14-143 Öffnungszeiten außerhalb der Ferienzeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr + 15.00-17.00 Uhr; Di. + Do. 10.00-13.00 Uhr + 15.00-18.00 Uhr Sportzentrum Trappenkamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2717

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BLICKPUNKT BORNHOVEDUNKT BORN

Telefonische Anzeigenannahme: 04326/618 · Fax 04326/1899

Die Amtlichen Bekanntmachungen beginnen auf Seite 2Den Ärztlichen Notdienst finden Sie auf Seite 4

Bekanntmachungsblatt des Amtes Bornhöved, der amtsangehörigen Gemeinden

und des Schulverbandes Sventana Bornhöved.

Nr. 32-2017 / 10. August 2017 / 48. Jahrgang

Nach dem Umzug durch unsergeschmücktes Dorf bei herrli-chem Sonnenschein traten Jungsund Mädchen ihre Spiele auf demDorfplatz an. Sie durften unter anderem IhreGeschicklichkeit durch Vogelpik-ken, Gummistiefel Weitwurf undzwei Eltern /Kind Spiele mitSchubkarre und Wasser unter Be-weis stellen. Vielen herzlichen Dank an dieFeuerwehr Stocksee beim Mitge-stalten eines tollen Spieles mitFunkgeräten und einem altenLöschgerät!Die neuen Königskinder in Stock-see heißen:Loretta Kopto (4 Jahre), Lina Degner und Hannes Jelitte(5-7 Jahre)

Antonia Angelbeck und Jan Bit-tendorf (9-11 Jahre)Samantha Fischer und BastianPöttschke ( 12-14 Jahre)Danach konnten die Erwachse-nen beim Luftgewehr schießenund beim Kegeln die Zielgenauig-keit testen. Hier gewann MarcoMeyer aus Stocksee und MatzeZiegert aus Giekau.Wir bedanken uns ganz herzlichfür die Unterstützung der freiwilli-gen Feuerwehr Stocksee beimUmzug und bei den Helfern beimAufbau und beim Abbau, denSalat-und Kuchenspendern undfür die zahlreichen Spendern derPreise für die Tombola! Es war ein sehr schönes Fest undwir freuen uns schon auf dasnächste Jahr!

Vogelschiessen 2017in Stocksee

Wir beraten Sie gerne.NIELS FRIEBÖSE

... aus Erfahrung

gut!

Tel. 04323 -6720 Mobil: 0171 -3173272Fax: 04323 -900407 mail: [email protected]

Garten- und

Landschaftspflege

Tel. 0 4326 / 288314Mobil 0173 / 9762274

Rasenvertikutieren

Zaunbau

Das Amt Bornhöved sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt

eine/n Bautechniker/in(Hochbau)

für den Bereich Bauen und Planen.Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingrup-pierung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen persönli-chen Voraussetzungen und Qualifikationen gem. demTarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des AmtesBornhöved unterwww.amt-bornhoeved.deBewerbungsschluss ist der 18.08.2017

Wir vermieten Räumefür Ihre Feier. Geburtstag,Hochzeit, Konfirmation, Trauerfeier oder Ähnliches

Sportschützen TrappenkampInfo 0 43 23 - 25 27 jeweils Di. + Do. ab 18.30-21.00 Uhr

Sommerfest am 12.08. ab 14 Uhr

am Vereinsheim in der RicklingerChaussee. Unser Motto  Flower-power  60er-80er Jahre. Kostümezu dieser Zeit wäre echt Spitze.Es gib viele Überraschungen fürgroß und klein. Auch für das leib-liche Wohl  wird gesorgt zu klei-nen Preisen.

KleingärtnervereinTrappenkamp ev.

Amtsverwaltung Bornhöved

Wichtige Rufnummern

Am Markt 3, 24610 TrappenkampTelefon (04323) 9077-0 · Telefax (04323) 9077-27

e-mail: [email protected] · www.amt-bornhoeved.deÖffnungszeiten der Amtsverwaltung

Montag . . 13.30 bis 17.30 UhrDienstag . . . . . . . geschlossenMittwoch . .8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag .8.30 bis 12.00 UhrFreitag . . . . .8.30 bis 12.00 Uhroder auch nach Vereinbarung

Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . .110Notruf Feuerwehr . . . . . . . . .112PolizeistationTrappenkamp . . . . . . . . . .805270DRK-Sozialstation Bornhöved . . . . . . . . . . . . . .6551AWO-Sozialstation Trappenkamp . . . . . . . . . . .4142Schiedsamt für BornhövedLore Pohlmann . . . . . . . . . .6416Für Trappenkamp: Carola Bösebeck . . . . . . .803636

Notruf Wasserwerk . . . . .919810Sventana-SchuleGemeinschaftsschule . . . . .7424Grundschule . . . . . . . . . . . .7275Richard-Hallmann-Schule:Gablonzer Straße . . . . . .914-200Grundschule Trappenkamp mitFörderzentrumsteil:Grundschule . . . . . . . . . .914-300OGS . . . . . . . . . . . . . . . .914-400Gablonzer Straße 42Beratung SchulsozialarbeiterBornhöved, Jugendberater . . . . . . . . . 804454

Gemeinde Bornhöved, Dietrich Schwarz, Bürgermeister Lindenstraße 5, Bornhöved, Tel. 805443-19; Fax 805443-27

Amtsvorsteher:Knut Hamann . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel. 9077-0.Gleichstellungsbeauftragte:Merle Schultz . . . . . . . .Tel. 9833782

Familienbüro-Beratungszentrum BornhövedLindenstraße 5, 24619 Bornhöved, Tel.: 80544711Öffnungszeiten Sekretariat: Mo. und Di., 9 – 13 Uhr ; Mi. u. Do. 14 – 18 Uhr; Fr. 9 – 12.30 UhrErziehungs- u. Familienberatung:Offene Sprechstunde: Do. 14.00 – 16.00 UhrAußenstelle Trappenkamp:Am Markt 9c, Offene Sprechst.: Do. 10.00 – 12.00 UhrÖffentliche Rechtsauskunft: jeden 1. Dienstag im Monat von 9 – 10 UhrPflegestützpunkt:Offene Sprechstd. Mi. 10-12 Uhr weitere Term. n. VereinbarungSuchtberatung:Offene Sprechstunde: Mo. 14 – 17 Uhr u. nach VereinbarungAußenstelle Trappenkamp: Am Markt 9c: Offene Sprechstunde: Do. 14 – 17 Uhr u. nach VereinbarungSchuldnerberatung:Off. Sprechst.: Do. 16 – 18 Uhr u. nach VereinbarungServicebüro Kindertagespflege:Mo. 9.00 – 11.00 UhrSchwangerenberatung, Konfliktberatung: nach VereinbarungEltern- und Babysprechstunde: 1. + 3. Montag im Monat, 14.00 - 15.00 UhrFachberatung gegen sex. Gewalt: nach VereinbarungBehördenlotse:Mi. 16.00 – 18.00 Uhr, Fr. 9.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 15.00 UhrRentenberatung: jeden 1. Mo. im Monat von 15.00 - 18.00 Uhr, Tel. 04551-91661Wohnungsnotlagenberatung: offene Sprechstunde, Di. u. Do. 12.00 - 16.00 UhrWohnungsnotlagenberatung in Trappenkamp, Am Markt 9c: jeden Do. v. 9 - 12 UhrGemeinde Trappenkamp Bürgermeister Harald KrilleBürgermeistersprechstunde montags von 15.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .914116Gemeindedezernent Werner Schultz . . . . . . . . . . . . . . . . .914118Gemeindewerke Trappenkamp (Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme)Erfurter Str. 2, Tel. 04323/805448-0; Fax: 04323/805448-17www.gemeindewerke-trappenkamp.deBereitschaftsdienst/Notruf-Nr. . . . . . . . . . . . . . . .0172-9733335Jugendzentrum Trappenkamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .914-145Gemeindebücherei Trappenkamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 14-143Öffnungszeiten außerhalb der Ferienzeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr+ 15.00-17.00 Uhr; Di. + Do. 10.00-13.00 Uhr + 15.00-18.00 UhrSportzentrum Trappenkamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2717

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Seite 2 Nr. 32-2017 / 10. August 2017

Amtliche BekanntmachungenFerienpass 2017Es sind noch Plätze frei !

14.08.-18.08.2017 – Sommerfreizeit nach Lenste/ Grömitz und HansaPark Ausflug!

Du hast Lust mit deinen Freunden an der Ostsee zu zelten undfährst gerne Karussell?Glück gehabt! Es gibt noch freie Plätze!Du solltest dir das Angebot nicht entgehen lassen – 5 Tage, 4Übernachtungen, Vollverpflegung, Grillen, Transfer (Reisebus),HansaPark-Ausflug, Zoo-Besuch in Grömitz, Fahrradtour nachKellenhusen, Discgolf und viele andere tolle Spiele, nette Be-treuerInnen, Sonne, Spaß und das Meer direkt vor der Tür!Wer möchte kann auch in den Kletterpark Kraxel Maxel (zzgl.16 Euro).Die Freizeit wird vom Landessportverband S-H stark bezu-schusst und wird u.a. von Anja Thiesen, Danny Krille und SvenjaLutkat begleitet.Veranstalter: Jugendzentrum Trappenkamp,

TVTrappenkamp e.V.Wann: 14.08. – 18.08.2017Abfahrt: 14.08. ZOB Berliner Platz, Bornhöved 09:00 Uhr

ZOB Trappenkamp im Anschluss 09:20 UhrRückkehr: 18.08. ZOB Trappenkamp und Bornhöved

gegen 18:00 UhrKosten: 80,00 €, mit HansaPark Jahreskarte 17 Euro günstiger/ 61 EuroAlter: 9-12 JahreVoraus- schriftliches Einverständnis der Eltern muss setzung: vorliegen.Weitere Informationen erhalten Sie bei

Frau Svenja Lutkat, Jugendzentrum Trappen-kamp,

Tel: 04323/914145 oder 0173 540 38 62Teilnehmer: 35 PersonenAnmeldung: Amt Bornhöved, Zimmer 15Info: Diese Freizeit kann mit der Bildungskarte verrechnet wer-den. Die Bildungskarte erhaltet ihr, wenn eure Eltern entwederHartz IV-Empfänger sind, oder ihr Wohngeld bezieht oder ihrAsylanten seid. Bitte wendet euch an den zuständigen Lei-stungsträger. Gerne beantworte ich euch die ein oder andere Frage: SvenjaLutkat 01735403862.Anmeldungen für die Fahrten werden in der AmtsverwaltungBornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Zimmer 15 an-genommen. Bei Anmeldung sind die Fahrtkostenbeiträge zuentrichten.

Qualität der BadegewässerUntersuchungsergebnisse

Turnusmäßig wurden durch die Kreisverwaltung Segeberg, am10.07.2017, Proben der Badegewässer entnommen und unter-sucht. Nachfolgende Untersuchungsergebnisse gebe ich be-kannt:Bornhöveder See:Escherichia coli (MPN/100 ml):Grenzwert: 1.800, Wert der Probe: 32Intet. Enterokokken (MPN/100 ml):Grenzwert: 700, Wert der Probe: >10Damsdorf, Stocksee:Escherichia coli (MPN/100 ml):Grenzwert: 1.800, Wert der Probe: 43Intet. Enterokokken (MPN/100 ml):Grenzwert: 700, Wert der Probe: <10Schmalensee:Escherichia coli (MPN/100 ml):Grenzwert: 1.800, Wert der Probe: 21Intet. Enterokokken (MPN/100 ml):Grenzwert: 700, Wert der Probe: <10Stocksee, Stocksee:Escherichia coli (MPN/100 ml):Grenzwert: 1.800, Wert der Probe: 146Intet. Enterokokken (MPN/100 ml):Grenzwert: 700, Wert der Probe: 32Alle Badegewässer weisen somit eine gute und unbedenklicheBadewasserqualität auf.Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Internetunter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badege-waesser.html

Amt Bornhöved, Der Amtsvorsteher

Bekanntmachung der Ergänzungdes Aufstellungsbeschlusses für

den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Bornhöved

(Wohngebiet westlich des Einkaufszentrumsam Kieler Tor)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved hat in ihrerSitzung am 30.03.2017 beschlossen, für das Gebiet „nördlichKornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor“ denBebauungsplan Nr. 22 „Wohngebiet westlich des Nahversor-gungszentrums“ aufzustellen. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun-gen zur Verbesserung des Angebotes zur Deckung des örtli-chen und regionalen Wohnraumbedarfs geschaffen werden. Am 18.07.2017 hat die Gemeindevertretung der GemeindeBornhöved ergänzend beschlossen, diesen Bebauungsplan imbeschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch(BauGB) in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGBohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.

Die Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss wird hiermit eben-falls bekanntgemacht. Trappenkamp, den 01.08.2017 Für die Gemeinde Bornhöved bekanntgemacht:

Amt Bornhöved, Der AmtsvorsteherAm Markt 3, 24610 Trappenkamp

Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 22:

Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses für den vorhabenbezo-

genen Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Bornhöved

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved hat in ihrerSitzung am 18.07.2017 beschlossen, den vorhabenbezogenenBebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet „östlich der SegebergerStraße, südlich der Straße „Am Ackerhorst“ und nördlich derStraße „Kleine Heide“ (Betriebsgelände der Firma Holz Ruser)aufzustellen. Mit dieser Planung wird das Ziel verfolgt, die Nutzungen aufdem Grundstück durch rechtsverbindliche planerische Festset-zungen zu sichern und Erweiterungen zu ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Trappenkamp, den 01.08.2017 Für die Gemeinde Bornhöved bekanntgemacht:

Amt Bornhöved, Der AmtsvorsteherAm Markt 3, 24610 Trappenkamp

Lageplan Geltungsbereich vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 23:

Satzung über die Abwasserbeseiti-gung der Gemeinde Schmalensee

(Abwassersatzung)Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.03.2003 in der zurzeit geltenden Fassung, der§§ 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des LandesSchleswig-Holstein vom 10.01.2005 in der zurzeit geltendenFassung und der §§ 30, 31 und 31 a des Wassergesetz desLandes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) vom11.02.2008 in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Be-schlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.03.2017und am 25.07.2017 folgende Satzung erlassen:Inhaltsverzeichnis:§ 1 Allgemeines§ 2 Grundstück§ 3 Berechtigte und Verpflichtete§ 4 Anschluss- und Benutzungsrecht§ 5 Begrenzung des Anschlussrechts§ 6 Begrenzung des Benutzungsrechts§ 7 Anschluss- und Benutzungszwang§ 8 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang§ 9 Art und Ausführung der Anschlüsse an die Abwasseran-

lage§ 10 Grundstücksabwasseranlagen§ 11 Anschlussgenehmigung§ 12 Entleerung der Grundstücksabwasseranlagen§ 13 Betriebsstörungen§ 14 Auskunfts- und Meldepflichten sowie Zugangsrecht§ 15 Anschlussbeitrag, Gebühren sowie Kostenerstattung für

zusätzliche Grundstücksanschlüsse§ 16 Ordnungswidrigkeiten§ 17 Inkrafttreten

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde betreibt die unschädliche Beseitigung desAbwassers (Schmutzwasser) mit Ausnahme des Einsam-melns, Abfahrens und der Behandlung des in Hauskläran-lagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosenGruben gesammelten Abwassers als öffentliche Einrich-tung; jedoch nicht die Beseitigung des Niederschlagswas-sers.

(2) Das Einsammeln und Abfahren des in Hauskläranlagen an-fallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben ge-sammelten Abwassers und die Einleitung und Behandlungin Abwasseranlagen hat die Gemeinde auf den Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segebergübertragen.

Die Kosten der Beseitigung trägt der Grundstückseigentü-mer.

(3) Abwasser im Sinne dieser Satzung ist Wasser, das durchhäuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonsti-gen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigen-schaften verändert ist.

Nicht als Abwasser im Sinne dieser Satzung gelten dasdurch landwirtschaftlichen Gebrauch verunreinigte Abwas-ser, das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirt-schaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebrachtzu werden, sowie Jauche und Gülle.

Nicht als Abwasser im Sinne dieser Satzung gelten auchStoffe und Abwasser nach § 6 Abs. 1 dieser Satzung.

(4) Die Abwasserbeseitigung umfasst die Ableitung und die Be-handlung des in Abwasseranlagen eingeleiteten Abwas-sers.

(5) Die Gemeinde schafft für die Abwasserbeseitigung die er-forderlichen Anlagen und Einrichtungen. Dazu gehörenHauptsammler, Druckleitungen, Hebeanlagen, Straßenka-näle, Transportleitungen, Vakuumstationen sowie die An-schlusskanäle zu den einzelnen Grundstücken über dieGrundstücksgrenze hinaus (bis in der Regel höchstens 2 min das Grundstück hinein) bis zum Ventilschacht einschließ-lich.

Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anlagen und Einrich-tungen Dritter in Anspruch nehmen oder Dritte mit derDurchführung beauftragen.

(6) Zu den Abwasseranlagen gehören auch: a) solche Gewässer, die aufgrund der vorgeschriebenen

wasserrechtlichen Verfahren Bestandteil der Abwasser-anlage geworden sind,

b) die von Dritten errichteten und unterhaltenen Anlagen,wenn sich die Gemeinde ihrer Abwasserbeseitigung be-dient und zu ihrer Unterhaltung beiträgt.

(7) Abwasser ist nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz -WHG-auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebau-ten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Was-ser (Niederschlagswasser).

Niederschlagswasser von den Grundstücken ist auf eige-nem Grund und Boden zu versickern.

Die für die Versickerung erforderlichen Anlagen müssenden allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre-chen.

Die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasserwird insofern für das gesamte Gemeindegebiet gemäß § 31Landeswassergesetz in Verbindung mit § 56 Wasserhaus-haltsgesetz auf den Nutzungsberechtigten des jeweiligenGrundstückes übertragen.

§ 2Grundstück

(1) Grundstück im Sinne der Satzung ist grundsätzlich dasGrundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne.

(2) Befinden sich auf dem Grundstück mehrere zum dauern-den Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude, so kön-

Fortsetzung auf Seite 4

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Nr. 32-2017 / 10. August 2017 Seite 3

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Di., d. 15.8. Curryhähnchen mit Reis 1, 7, 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Portion4.50

Mi., d. 16.8. Burgunderbratenmit Kartoffeln und Rotkohl 1, 7 . . . . . . . .Portion4.50

Do., d. 17.8. Bauernfrühstück mit Schinken-würfeln und Gewürzgurke 1, 3, 7 . . . . . .Portion4.50

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(Originaltitel= Some Lake It Hot)ist eine US-amerikanische Film-komödie aus dem Jahr 1959. DasDrehbuch wurde nach einer Ge-schichte von Robert Thoeren undMichael Logan verfasst. Billy Wil-der übernahm Regie und Produk-tion. In den Hauptrollen sindMarilyn Monroe, Tonty Curtis undJack Lemmon zu sehen.Der Eintritt ist frei.Wegen des begrenzten Platzan-gebots empfehlen wir eine Platz-reservierung telefonisch unter04323 7471.

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Bornhöved

„Wem viel gegeben ist, bei demwird man viel suchen; und wemviel anvertraut ist, von dem wirdman um so mehr fordern.”

Lukas 12, 48Gottesdienste und Gemeinde-veranstaltungen:Abendgebet:Mittwoch, 09.08.2017, 19:00 Uhr,Vicelin-Kirche St. JakobiSingen für die Seele:Freitag, 11.08.2017, 18:30 Uhr, Vi-celin-Kirche St. JakobiGottesdienst mit unter freiemHimmelunter dem blühenden Trompeten-baum auf dem KirchrasenSonntag, 13.08.2017, 10 Uhr, Pn.Egener; nach dem Gottesdienstist Kirchenkaffee.Cream Tea & Croquet ( beiSchietwetter Spielenachmittagim MLH)Sonntag, 13.08.2017, 15 bis 16:30Uhr, KirchenrasenSenioren-Aktiv-Frühstück:Mittwoch, 23.08..2017, 9 Uhr, Mar-tin-Luther-HausSingen für die Seele:Freitag, 25.08.2017, 18:30 Uhr, Vi-celin-Kirche St. JakobiReise durch die Geschichte:Samstag, 26.08.2017, 15:00 Uhr,Kirchenführung für Einheimischeund Gäste

Offene KircheDie Vicelin-Kirche St. Jakobi Born-höved ist in der Regel dienstagsbis freitags in der Zeit von 10:00Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. In die-ser Zeit weisen auch Hinweisschil-der auf die Öffnung hin. Sollte dieKirche nicht geöffnet sein, kannder Kirchenschlüssel im Kirchen-büro abgeholt werden.So erreichen Sie uns:Kirchenbüro - Tel. 04323-901211,Fax 04323-901217 - Öffnungszei-ten Mo- Mi + Fr von 10:00 bis12:00 Uhr oder nach telefonischerAbsprache.Pastorin Egener - 04323-901214Pastor Kolbe - 04323-9838329Frau Rochau - 04323-901212Vicelin-Kindergarten Bornhö-ved, Frau Stumpf, 04323-6464Friedhofsverwaltung - Tel. undFax 04323-6770, Öffnungszeiten:Mo: 14-15 Uhr, Mi: 9-10 Uhr,Fr. 9-10 Uhr, Fr. nicht in Urlaubs-zeitenAusführliche Hinweise zur Er-reichbarkeit finden Sie im Ge-meindebrief.Regelmäßige Veranstaltungen:Alles Gruppen und Kreise tref-fen sich wieder nach den Som-merferien, es sei denn, eswurde eine Absprache in denGruppen und Kreisen getroffen.

Ev.-Luth.Kirchengemeinde Bornhöved

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Seite 4 Nr. 32-2017 / 10. August 2017

Amtliche Bekanntmachungenreit erklärt, den Aufwand für die Erweiterung der Abwasser-anlagen und die erhöhten Betriebs- und Unterhaltungsko-sten zu tragen.

(7) Die Gemeinde kann mit Zustimmung der Wasserbehördedie Einleitung von Abwasser, das wegen seiner Art undMenge nicht zusammen mit den in Haushaltungen anfal-lenden Abwässer beseitigt werden kann oder dessen Über-nahme technisch nicht möglich oder wegen desunverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar ist,untersagen.

Sie kann insbesondere bei gewerblichem oder industriel-lem Abwasser nach Maßgabe des Einzelfalles auf derGrundlage der allgemein anerkannten Regeln der Abwas-sertechnik Einleitungsbedingungen festsetzen, die dieSchädlichkeit des Abwassers vor der Einleitung in die Ab-wasseranlage vermindern oder seine Abbaufähigkeit ver-bessern.

Sie kann zu diesem Zweck den Einbau von Messgerätenoder anderen Selbstüberwachungseinrichtungen sowieeine Vorbehandlung oder eine Rückhaltung (Speicherung)des Abwassers verlangen.

(8) Wer unter Nichtbeachtung dieser Vorschriften und der Ein-leitungsbedingungen den Verlust der Halbierung nach § 9Abs. 5 Abwasserabgabengesetz verursacht, hat der Ge-meinde den Betrag zu erstatten, um den sich die Abwas-serabgabe durch die Nichterfüllung der Anforderungennach § 9 Abs. 5 Abwasserabgabengesetz erhöht.

Haben mehrere den Wegfall der Halbierung verursacht, sohaften sie als Gesamtschuldner.

Ist der Verursacher mit vertretbarem Verwaltungsaufwandnicht zu ermitteln, so wird der Mehrbetrag nach Satz 1 imRahmen der Abwassergebührenkalkulation umgelegt.

§ 7Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Der Eigentümer eines bebauten Grundstückes ist verpflich-tet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage an-zuschließen, wenn es durch eine Straße erschlossen ist, inder ein betriebsfertiger Straßenkanal mit Anschlusskanalzu seinem Grundstück vorhanden ist oder der Anschlussauf andere Weise sichergestellt ist (Anschlusszwang).

Dies gilt auch, wenn das Grundstück wegen der Höhenver-hältnisse nur über eine private Abwasserhebeanlage ange-schlossen werden kann.

(2) Mit der ortsüblichen Bekanntgabe der betriebsfertigen Her-stellung der Abwasserkanäle durch die Gemeinde wird derAnschlusszwang für die betroffenen Grundstücke wirksam.

(3) Die Gemeinde kann den Anschluss von unbebautenGrundstücken an die bestehende Abwasseranlage verlan-gen, wenn besondere Gründe (z.B. das Auftreten von Miss-ständen) dies erfordern.

(4) Wer nach Absatz 1 oder 3 zum Anschluss verpflichtet ist,hat spätestens einen Monat nach Wirksamwerden des An-schlusszwangs prüffähige Unterlagen über die privaten Ab-wasseranlagen bei der Gemeinde einzureichen.

Bei Neu- und Umbauten muss die Anschlussleitung vor derInbetriebnahme hergestellt sein.

(5) Den Abbruch eines an die Abwasseranlage angeschlosse-nen Gebäudes hat der Anschlussverpflichtete der Ge-meinde rechtzeitig vorher mitzuteilen, damit dieAnschlussleitung bei Abbruchbeginn verschlossen oder be-seitigt werden kann.

Unterlässt er dies schuldhaft, so hat er für den dadurch ent-stehenden Schaden aufzukommen.

(6) Wer nach Absatz 1 zum Anschluss verpflichtet ist, hat nachHerstellung des betriebsfertigen Anschlusses das auf demGrundstück anfallende Abwasser in die Abwasseranlageeinzuleiten (Benutzungszwang).

(7) Soweit die Voraussetzungen nach den Absätzen 1, 3 und6 nicht vorliegen, hat der Eigentümer eines Grundstückes,auf dem sich eine Grundstücksabwasseranlage (Kleinklär-anlage oder abflusslose Grube) befindet, sein Grundstückan die Einrichtung zum Abfahren des in Hauskläranlagenanfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben an-gesammelten Abwassers anzuschließen (Anschluss-zwang).

Er ist verpflichtet, das auf seinem Grundstück anfallendeAbwasser in die Grundstücksabwasseranlage einzuleitenund es dem WZV der Gemeinden des Kreises Segebergbei Abholung zu überlassen (Benutzungszwang).

(8) Der nach Absatz 7 Anschluss- und Benutzungspflichtige hatder Gemeinde innerhalb eines Monats nach Inkrafttretendieser Satzung oder vor Inbetriebnahme neuer Grund-stücksabwasseranlagen die Anzahl, die Art und die Größedieser Anlagen auf dem Grundstück anzuzeigen.

Die Gemeinde gibt diese Angaben, nach Genehmigung derWasserbehörde des Kreises Segeberg, an den WZV derGemeinden des Kreises Segeberg weiter.

§ 8Befreiung vom Anschluss- und

Benutzungszwang (1) Bei der zentralen öffentlichen Abwassereinrichtung kann

die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang aufAntrag gewährt werden, wenn der Anschluss des Grund-stücks für den Grundstückseigentümer unter Berücksichti-gung der Erfordernisse des Gemeinwohls unzumutbar istund die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.

(2) Eine Befreiung vom Anschlusszwang kann binnen einesMonats nach Aufforderung zur Herstellung des Anschlus-ses schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden.

Dem Antrag sind Pläne beizufügen, aus denen ersichtlichist, wie die Abwässer beseitigt werden sollen.

§ 9Art und Ausführung der Anschlüsse

an die Abwasseranlage (1) Unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 soll jedes

Grundstück einen unterirdischen und in der Regel unmittel-

nen für jedes dieser Gebäude die für Grundstücke maßgebli-chen Vorschriften dieser Satzung angewandt werden; die Ent-scheidung hierüber trifft die Gemeinde.

§ 3 Berechtigte und Verpflichtete

(1) Berechtigter und Verpflichteter im Sinne dieser Satzung istder Grundstückseigentümer. Die Rechte und Pflichten desGrundstückseigentümers gelten entsprechend für die zurNutzung des Grundstückes dinglich Berechtigten und fürInhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Gewerbe-betriebes. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuld-ner.

(2) Jeder Eigentumswechsel an einem Grundstück ist binnenzwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Unterlassen derbisherige Eigentümer oder der neue Eigentümer die An-zeige, so sind beide Gesamtschuldner, bis die GemeindeKenntnis von dem Eigentümerwechsel erhält.

Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.§ 4

Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer hat vorbehaltlich § 5 das

Recht, sein Grundstück an die Abwasseranlage anzu-schließen, wenn es durch eine Straße erschlossen ist, inder ein betriebsfertiger Abwasserkanal mit Anschlusskanalzu seinem Grundstück vorhanden ist (Anschlussrecht). Beianderen Grundstücken kann die Gemeinde auf Antrag denAnschluss zulassen.

(2) Der Grundstückseigentümer hat vorbehaltlich § 6 dasRecht, nach dem betriebsfertigen Anschluss seines Grund-stückes an die Abwasseranlage das auf seinem Grund-stück anfallende Abwasser in die Abwasseranlageeinzuleiten (Benutzungsrecht).

§ 5Begrenzung des Anschlussrechts

(1) Die Gemeinde kann den Anschluss entsprechend dem Ab-wasserkonzept ganz oder teilweise widerruflich oder befri-stet versagen, wenn

a) das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht zu-sammen mit dem in Haushaltungen anfallenden Ab-wasser beseitigt werden kann oder

b) eine Übernahme des Abwassers technisch nicht mög-lich oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwan-des nicht vertretbar ist.

(2) In den nach dem Trennverfahren entwässerten Gebietendarf Schmutzwasser nur den dafür bestimmten Leitungenzugeführt werden.

§ 6Begrenzung des Benutzungsrechts

(1) In die Abwasserleitung dürfen nicht eingeleitet werden: a) Stoffe, die die Kanäle verstopfen können, z.B. Schutt,

Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- undKüchenabfälle, auch wenn diese Stoffe zerkleinert wor-den sind,

b) feuergefährliche, explosive oder radioaktive Stoffe, c) schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche,

die schädliche Ausdünstungen verbreiten oder die Bau-stoffe oder Abwasserkanäle angreifen oder den Betriebder Abwasserbeseitigung stören oder erschweren kön-nen,

d) Abwasser aus Ställen und Dunggruben, z.B. Jauche,Gülle , Silage

e) pflanzen- oder bodenschädliches Abwasser, f) Niederschlagswasser. Die in Satz 1 genannten Stoffe dürfen ebenfalls nicht in

Grundstücksabwasseranlagen eingeleitet werden. (2) Der unmittelbare Anschluss von Dampfleitungen und

Dampfkesseln an Abwasseranlagen ist nicht zulässig. (3) Wenn schädliche oder gefährliche Stoffe in die Abwasser-

anlage oder Grundstücksabwasseranlage gelangen, so istdie Gemeinde unverzüglich zu benachrichtigen.

(4) Auf Grundstücken, auf denen Benzin, Benzol, Öle oderFette anfallen, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieserStoffe aus dem Abwasser einzubauen (Abscheider).

Für Art und Einbau dieser Abscheider sind die jeweils gel-tenden DIN-Vorschriften maßgebend.

Der Verpflichtete hat die Entleerung der Abscheider in re-gelmäßigen Abständen und bei Bedarf vorzunehmen.

Das Abscheidegut ist unverzüglich vorschriftsmäßig zu be-seitigen und darf insbesondere keinem Abwassernetz zu-geführt werden.

Der Verpflichtete haftet für jeden Schaden, der durch eineversäumte Entleerung der Abscheider entsteht.

(5) Wer Abwasser einleitet, bei dem der Verdacht besteht, dasses sich um schädliche oder gefährliche Abwässer oderStoffe im Sinne von Absatz 1 handelt, hat nach Aufforde-rung der Gemeinde regelmäßig über Art und Beschaffen-heit des Abwassers sowie über dessen Menge Auskunft zugeben und die dazu erforderlichen technischen Einrichtun-gen, insbesondere Messeinrichtungen, vorzuhalten.

Die Gemeinde kann bei begründetem Verdacht auf Kostendes Einleiters Abwasseranalysen durch ein zugelassenesUntersuchungsinstitut vornehmen lassen.

(6) Wenn die Art des Abwassers sich ändert oder die Mengedes Abwassers sich wesentlich erhöht, hat der Anschluss-nehmer dies unaufgefordert und unverzüglich der Ge-meinde mitzuteilen.

Auf Verlangen hat er die Unschädlichkeit des Abwassersnachzuweisen. Reichen die vorhandenen Abwasseranla-gen für die Aufnahme oder Reinigung des veränderten Ab-wassers oder der erhöhten Abwassermenge nicht aus, sobehält sich die Gemeinde vor, die Aufnahme dieser Abwäs-ser zu versagen;

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Anschlussnehmer sich be-

baren Anschluss an die Abwasseranlage haben. Auf Antrag kann ein Grundstück zwei oder mehrere An-

schlüsse erhalten. Die Gemeinde kann bei Vorliegen be-sonderer Verhältnisse auch gestatten, dass zwei odermehrere Grundstücke einen gemeinsamen Anschluss er-halten.

Vor Zulassung eines gemeinsamen Anschlusses müssendie Unterhaltungs- und Benutzungsrechte und -pflichtenschriftlich festgelegt und grundbuchlich gesichert werden.

(2) Die Lage, Führung und lichte Weite der Anschlussleitungsowie die Lage des Ventilschachtes bestimmt die Ge-meinde;

Begründete Wünsche des Anschlussnehmers sollen dabeinach Möglichkeit berücksichtigt werden.

(3) Die Herstellung, Erneuerung und Veränderung sowie dielaufende Unterhaltung (Reinigung, Ausbesserung) der An-schlussleitungen und -einrichtungen auf dem Grundstückzwischen Gebäude und dem Ventilschacht obliegen demAnschlussnehmer, ausgenommen davon ist der Ventil-schacht selber.

Die Arbeiten müssen fachgerecht und den anerkannten Re-geln der Abwassertechnik und nach etwaigen besonderenVorschriften der Gemeinde durchgeführt werden.

(4) Bei Grundstücken, die an den Vakuumkanal angeschlos-sen werden, obliegen der Gemeinde die Herstellung, Er-neuerung und Veränderung sowie die laufendeUnterhaltung (Reinigung, Ausbesserung) des Anschluss-kanals vom Hauptkanal in der Straße bis zum Ventilschachtauf dem Grundstück einschließlich.

Die Kosten trägt der Anschlussnehmer, es sei denn, die Ko-sten sind durch einen Umstand verursacht worden, den derAnschlussnehmer nicht zu vertreten hat.

(5) Alle Anlagen und Einrichtungen, die der Genehmigung be-dürfen (§ 11 der Abwassersatzung), unterliegen einer Ab-nahme durch die Gemeinde. Der Anschlussnehmer oderdie ausführende Firma hat Baubeginn und Fertigstellungbei der Gemeinde anzuzeigen.

Bei Abnahme müssen alle abzunehmenden Anlagen sicht-bar und gut zugänglich sein.

Die Prüfung und Abnahme der Anlagen durch die Ge-meinde befreit den ausführenden Unternehmer nicht vonseiner zivilrechtlichen Haftung für eine fehlerfreie und vor-schriftsmäßige Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten.

Bei der Abnahme der Anschlussleitungen ist ein Dichtig-keitsprotokoll der Anschlussleitungen vorzulegen.

(6) Der Anschlussnehmer ist für den jederzeit ordnungsgemä-ßen Zustand und Betrieb der Anschlussleitungen und -ein-richtungen einschließlich des Ventilschachtesverantwortlich.

Er haftet für alle Schäden und Nachteile, die infolge man-gelhaften Zustandes oder satzungswidrigen Benutzungentstehen. Er hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen frei-zustellen, die Dritte bei der Gemeinde aufgrund von Män-geln geltend machen.

Bei einem gemeinsamen Anschluss für mehrere Grund-stücke sind die Eigentümer der beteiligten Grundstücke fürdie Erfüllung der Unterhalts- und Benutzungspflichten Ge-samtschuldner.

(7) Die Gemeinde kann jederzeit fordern, dass die Anschluss-leitungen und -einrichtungen stets in einem einwandfreienund betriebsfähigen Zustand zu erhalten sind.

Werden Mängel festgestellt, so kann die Gemeinde fordern,dass die Anschlussleitungen und -einrichtungen unverzüg-lich auf Kosten des Grundstückseigentümers in den vor-schriftsmäßigen Zustand gebracht werden. Sie istberechtigt, die Einrichtungen und den Betrieb zu überwa-chen.

§ 10 Grundstücksabwasseranlagen

(1) Grundstücksabwasseranlagen (Kleinkläranlagen oder ab-flusslose Gruben) müssen angelegt werden, wenn

a) außer Niederschlagswasser weitere Abwasser im Sinne§ 1 Abs. 3 Satz 1 auf dem Grundstück anfallen und einAnschluss an die öffentliche Abwasseranlage nichtmöglich ist oder

b) die Gemeinde nach § 6 Abs. 7 eine Vorbehandlung desAbwassers vorschreibt oder

c) eine Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentlicheAbwasseranlage erteilt wird.

(2) Eine Grundstücksabwasseranlage muss nach den bauauf-sichtlichen Bestimmungen und den anerkannten Regelnder Abwassertechnik hergestellt und betrieben werden. DieKosten für die Herstellung und den Betrieb der Anlage trägtder Grundstückseigentümer.

Bei der Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung vonGrundstücksabwasseranlagen hat der Grundstückseigen-tümer auf seine Kosten binnen zwei Monaten die Teile deralten Anlage, die nicht Bestandteil der neuen Anlage gewor-den sind, außer Betrieb zu setzen, entleeren zu lassen, zureinigen und zu beseitigen bzw. ordnungsgemäß zu verfül-len.

§ 9 Abs. 5 und 6 gilt entsprechend. (3) Für Grundstücksabwasseranlagen, deren Ablauf in die öf-

fentliche Abwasseranlage oder in Gewässer mündet, be-hält sich die Gemeinde vor, bei Nichtbeachtung derVorschriften den Betrieb auf Kosten des Grundstückseigen-tümers selbst zu übernehmen.

(4) Die Grundstücksabwasseranlagen und der Zugang aufdem Grundstück zum Zweck des Abfahrens des Abwas-sers müssen in verkehrssicherem Zustand gehalten wer-den.

Hierzu gehört auch eine ausreichende Beleuchtung. DieGemeinde kann die verkehrssichere Herrichtung derGrundstücksabwasseranlage und des Zugangs entspre-chend den Erfordernissen des Einzelfalles verlangen.

Fortsetzung von Seite 2

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Nr. 32-2017 / 10. August 2017 Seite 5

Amtliche Bekanntmachungenund Abscheider müssen den Beauftragten zugänglich sein.

§ 14 Anschlussbeitrag und Gebühren

Zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, den Ausbau undUmbau der Abwasseranlage werden Anschlussbeiträge und zurDeckung der Kosten der Abwasserbeseitigung werden Benut-zungsgebühren nach einer besonderen Beitrags- und Gebüh-rensatzung erhoben.

§ 15 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach § 134 Abs. 5 Gemeindeordnung(GO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) nach § 1 Abs. 7 nicht die Versickerungsanlagen nachden allgemein anerkannten Regeln der Technik erstelltund nutzt,

b) nach § 5 Abs. 2 unzulässige Abwassereinleitungen vor-nimmt,

c) nach § 6 den Benutzungsbegrenzungen zuwiderhan-delt,

d) nach § 9 Abs. 3 und 6 die Anschlussleitungen und -Ein-richtungen nicht ordnungsgemäß erstellt und unterhält,

e) nach § 10 Abs. 1 der Verpflichtung zur Anlegung vonGrundstücksabwasseranlagen nicht nachkommt,

f) nach § 10 Abs. 2 die Grundstücksabwasseranlagennicht ordnungsgemäß herstellt und betreibt oder nichtmehr benötigte Anlagen nicht beseitigt,

g) nach § 10 Abs. 4 oder 5 nicht für einen verkehrssicherenZustand der Grundstücksabwasseranlagen und desZugangs zu ihnen sorgt,

h) die nach § 11 Abs. 1 erforderlichen Genehmigungennicht einholt,

i) den in § 13 geregelten Auskunfts- und Mitteilungspflich-ten zuwiderhandelt und das Zugangsrecht verwehrt,

j) wer dem Anschluss- und Benutzungszwang nach § 7zuwiderhandelt.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung über die Abwasserbeseitigung derGemeinde Schmalensee vom 18.10.1989 außer Kraft.Schmalensee, den 26.07.2017

Sönke Siebke, Bürgermeister (L.S.)

Forstsachverständige/r für Wild- und Jagdschäden gesuchtDer Posten des Wild-und Jagdschadenschätzers für Forst-pflanzen ist derzeit nicht besetzt. Daher sucht die Amtsverwal-tung Bornhöved einen neuen Schätzer bzw. eine neueSchätzerin, für an Forstpflanzen entstandene Wild- und Jagd-

(5) Auf Grundstücken, für die Grundstücksabwasseranlagenanzulegen sind, ist das anfallende Schmutzwasser in dieseAnlagen einzuleiten.

(6) Für die Beseitigung des in Grundstücksabwasseranlagengesammelten Abwassers gilt § 1 Abs. 2 dieser Abwasser-satzung.

§ 11 Anschlussgenehmigung

(1) Die Herstellung und Änderung von Anschlussleitungen und-einrichtungen sowie von Grundstücksabwasseranlagenbedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde.

Anschlussleitungen und Grundstücksabwasseranlagenmüssen den jeweils geltenden DIN-Vorschriften entspre-chen.

(2) Für das bauaufsichtliche Verfahren gelten im Übrigen dielandesrechtlichen Bestimmungen.

§ 12 Betriebsstörungen

(1) Gegen Rückstau aus den Abwasseranlagen in die ange-schlossenen Grundstücke hat sich jeder Grundstückseigen-tümer selbst zu schützen.

(2) Bei Betriebsstörungen in den Abwasseranlagen und beiAuftreten von Schäden, die durch Rückstau infolge höhererGewalt, z.B. Hochwasser, Wolkenbruch u. ä. hervorgerufenwerden, bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, essei denn, dass die Schäden von der Gemeinde aufgrundVorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

(3) Bei vorübergehender Einschränkung, Unterbrechung oderVerspätung bei dem Abfahren des Schlamms aus denHauskläranlagen und des Abwassers aus den abflusslosenGruben infolge von Betriebsstörungen, Streik oder betriebs-notwendigen Arbeiten sowie in Fällen höherer Gewalt be-steht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Ist die Abwasserbeseitigung aus einem der vorgenanntenGründe unterblieben, so wird sie unverzüglich nachgeholt.

§ 13 Auskunfts- und Meldepflichten

sowie Zugangsrecht (1) Die Benutzungspflichtigen sowie die sonstigen Nutzungs-

berechtigten des Grundstücks haben alle für die Prüfungder Grundstücksabwasseranlage, der Anschlussleitungenund -einrichtungen sowie der Abscheider und die für die Be-rechnung der Abgaben- und Erstattungsansprüche erfor-derlichen Auskünfte zu erteilen.

(2) Den Beauftragten der Gemeinde ist zur Wahrnehmung derRechte und Pflichten aus dieser Satzung ungehindert Zu-gang zu allen Grundstücken zu gewähren.

Alle Teile der Grundstücksabwasseranlage, die Reini-gungsöffnungen, die Prüfschächte, Rückstauverschlüsse

schäden.Interessierte und geeignete Personen wenden sich bitte an dasOrdnungsamt, Herrn Andresen, unter 04323/9077-23.

Amt Bornhöved, Der Amtsvorsteher

III. Nachtragssatzungzur Satzung der Gemeinde Trappenkampüber die Erhebung von Beiträgen für die

Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung undden Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen

(Straßenbaubeitragssatzung)Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holsteinund der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes desLandes Schleswig-Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassungdurch die Gemeindevertretung vom 06.07.2017 folgende Än-derungssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp überdie Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau,die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plät-zen in der Gemeinde Trappenkamp vom 29.09.2006 erlassen:

Artikel I§ 11 (Fälligkeit) erhält folgende Fassung: (1) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Be-

scheides fällig. Die Gemeinde kann auf Antrag Stundungennach § 222 Abgabenordnung oder Verrentungen nach § 8Absatz 9 KAG bewilligen.

(2) Wird die Verrentung bewilligt, so ist der Beitrag durchschriftlichen Bescheid in eine Schuld umzuwandeln, die inhöchstens zwanzig Jahresleistungen zu entrichten ist. DerAntrag ist vor Fälligkeit des Beitrages zu stellen. In dem Be-scheid sind Höhe und Fälligkeit der Jahresleistungen zu be-stimmen. Die Jahresleistung darf einen Betrag von 600,00Euro (zuzüglich Zinsen) nicht unterschreiten. Der jeweiligeRestbetrag ist mit 1,5 vom Hundert über dem zu Beginndes Jahres, in der die Verrentung vereinbart wird, geltendenBasiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchsgleichbleibend jährlich zu verzinsen. Für den Basiszinssatzist eine Zinsuntergrenze (Zinsfloor) von 0 % festgelegt. DieJahresraten sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des§ 10 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes über die Zwangs-versteigerung und Zwangsverwaltung. Am Ende einesjeden Jahres kann der Restbetrag ohne weitere Zinsver-pflichtung getilgt werden. Bei Veräußerung des Grundstük-kes oder des Erbbaurechtes wird der Beitrag in Höhe desRestbetrages in einer Summe fällig.

Artikel IIDie III. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2017in Kraft. Trappenkamp, den 3.08.17

Harald Krille, Bürgermeister (L.S.)

Fortsetzung von Seite 4

Tensfeld Open-AirAm Samstag, den 12.08.2017steigt in Tensfeld auf dem ADAC-Gelände wieder das alljährlicheOpen-Air des TuS Tensfeld!Gestartet wird ab 21 Uhr mit derMandrake Showdisco auf unse-ren MainStage!Neu ist in diesem Jahr ein SecondStage auf dem Marvin Mash miteinigen seiner DJ Freunden mitEDM-Festival-Sound und Harder-Stylez den Partygästen ordentlicheinheizen wird. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

TuS Tensfeld

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Fußball-HerrenVorschau:09.08.1719:30 Uhr TSV Gadeland - SGBornhöved/Schmalensee I13.08.1715:00 Uhr Grossenasper SV - SGBornhöved/Schmalensee I15:00 Uhr SV Weede - SG Born-höved/Schmalensee II16.08.1719:30 Uhr SGBornhöved/Schmalensee I - TSVWiemersdorf

TSV Quellenhauptwww.tsvquellenhaupt.de Die VR Bank wird die Marktbear-

beitung am Standort Bornhövedintensivieren. In diesem Zusam-menhang wird es eine Standort-verlagerung in die bisher von derSparkasse genutzten Räumlich-keiten in dem Gebäude "Am AltenMarkt 9a" geben. Der Umzug vondem jetzigen Standort "Kuhberg1" soll nach einer kurzen Umbauphase Anfang Novembermit einer Eröffnungsfeier zele-briert werden. Bereits auf der Seniorenbeiratssit-zung am 7. Juli hatten Geschäfts-stellenleiter Jan-ChristopherEllendt und MarktbereichsleiterMarkus Küstner den rund 60 an-wesenden Senioren das klare Be-kenntnis der VR Bank zumStandort Bornhöved versichert.Was zu dem Zeitpunkt aus demTeilnehmerkreis noch als Speku-lation geäußert wurde, wird jetzttatsächlich wahr. Verständlicher-weise konnte sich die VR Bankseinerzeit noch nicht dazu äu-ßern, da die Verhandlungen nocham Anfang waren. "Jetzt ist allesin trockenen Tüchern, wir habenam Donnerstag vergangenerWoche den Mietvertrag für eineDauer von zehn Jahren plus Ver-längerungsoption unterschrie-ben", so Vorstandsmitglied DirkDejewski. Die neuen Räumlichkeiten in zen-traler Lage Bornhöveds umfassenim Erdgeschoss ca. 344 qm sowienoch einmal ca. 110 qm Fläche imKellergeschoss, in dem u.a. einegroße Schließfach- anlage denKunden der VR Bank zur Verfü-gung stehen wird. Vor der Ge-

schäftsstelle gibt es mehrerePlätze für Kurzzeit-Parker undhinter dem Gebäude hat die VRBank zehn weitere Parkplätze fürKunden und Mitarbeiter angemie-tet. Sowohl im Privatkunden- alsauch im Firmenkundenbereichsieht die VR Bank in der RegionBornhöved noch viel Potential."Wir haben aktuell einen großenKundenzulauf in Bornhöved undkönnen unsere Mitglieder undKunden in den neuen Räumlich-keiten zukünftig optimal unsereBankdienstleistungen anbieten",so Dejewski weiter. „Und in Rich-tung aller Bornhöveder, die nochnicht mit der VR Bank zusammen-arbeiten: Lassen Sie sich auf einGespräch mit uns ein, hiermit tunSie etwas Gutes für sich und fürIhren Heimatort“, schließt De-jewski. Das bewährte Team der VR Bankin Bornhöved freut sich riesig aufdie neuen Räumlichkeiten. "Dasist wirklich toll", so Geschäftsstel-lenleiter Jan-Christopher Ellendt.“Gemeinsam mit meinen Kollegin-nen Gudrun Dautwiz, Silke Hirschund Birthe Suhr können wir un-sere Kunden in noch angenehme-rer Atmosphäre beraten“.Unterstützt wird das Team durchSpezialisten aus den BereichenVermögensbetreuung, Firmen-kundenbetreuung und Agrarbe-treuung sowie Berater derBausparkasse Schwäbisch-Hallund der R+V Versicherung.

VR Bank setzt auf Bornhöved Räumlichkeiten der Sparkasse werden übernommenZimmerei Detlef Kaack · Moderne Bauelemente

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Seite 6 Nr. 32-2017 / 10. August 2017

Wir laden herzlich ein zu unse-rem Gottesdienst:Am Sonntag, 13.08. um 10.00Uhr mit Pastor Frank Menke.Einladung der Kirchenge-meinde:Ein Kunstwerk – von allen, füralle!Das ist die Idee für die Gestaltungunserer noch kahlen Wand in un-serem Gemeindehaus.Unter der Leitung von Frau Bar-bara Bull, einer erfahrenen Künst-lerin und Kunstlehrerin möchtenwir mit Ihrer aller Hilfe ein Kunst-werk schaffen.Jeder kann teilnehmen und sicherist, dass auch jeder, ja wirklichjeder unabhängig von Alter (Kin-der sollten wenigstens 8 Jahre altsein) und Vorerfahrungen ein Teildieses Werkes gestalten kann.Wir laden Sie ein, sich am Sonn-abend, dem 12. August ab 10.00Uhr im Gemeindehaus an der Er-schaffung dieses großen Kunst-werkes zu beteiligen.Die Anmeldung für die neuenKonfirmanden läuft.

Wer im Frühjahr 2019 mindestens14 Jahre alt wird und konfirmiertwerden möchte, kann sich im Kir-chenbüro ab sofort zu den Öff-nungszeiten anmelden. Wirbenötigen die Geburtsurkundeund die Taufunterlagen, soweitvorhanden.Wer nicht getauft ist, kann dieseswährend der Konfirmandenzeitnachholen.Ausflug des Seniorenkreises!Am 16.08. werden wir mit demBus ab 13.30 Uhr vom Kirchen-parkplatz aus unseren Senioren-ausflug starten. Wir fahren nachKiel und von dort aus mit einemSchiff der Kieler Schlepp- undFährgesellschaft nach Laboezum Hafen. Dort erwarten unsKaffee und Kuchen und genugZeit zum Flanieren an der KielerFörde und am Yachthafen. Ko-stenbeitrag 20,00 €. Gäste sindherzlich willkommen.Wir bitten um Anmeldung bis zum14.08.2017 um 12.Uhr im Kir-chenbüro.

Ev.-Luth.Friedenskirche Trappenkamp

Sonntag, 13.08.201710:00 Uhr Gottesdienst

Mittwoch, 16.08.201719:30 Uhr Gottesdienst

Die „Suppenküche“ macht Sommerpause vom 01.08. bis01.09.2017 ab 07.09.2017 wie-der donnerstags zur gewohn-ten Zeit.

Neu-apostolische

Kirche

TV Trappenkampwww.tvtrappenkamp.de

TanzsparteNeuer Fitness-Kurs in RicklingAb dem 07. August bietet dieTanzsparte einen Country-Fit-ness-Kurs an. Mit Country Musicwird eine spezielles Fitnesspro-gramm angeboten. Es beinhaltetvom Warm Up bis zum Stretchingalles, was dem Körper gut tut. DerKurs findet in der Sporthalle Rick-ling (Dorfstraße 63, hinter derSchule) von 19.00 – 20.00 Uhrstatt. Wer zum kostenlosen Pro-betraining vorbeischauen möchteist herzlich willkommen und sollteeine Gymnastikmatte, ein Ge-tränk und ein Handtuch mitbrin-gen. Auskünfte erteilt dieKursleiterin Petra Lilienthal unterder Tel.-Nr. : 0172 427 36 13

Museumsbunker informiert!Öffnungszeiten des Museumsbunkers

in der SchulstraßeAm 2. Samstag im Monat in der Zeit von14.00 bis 16.00 Uhr (Änderungen vorbehal-ten!). Außerhalb der allgemeinen Öffnungs-zeiten können Gruppen einen Besuchsterminvereinbaren. Bitte setzen Sie sich mit FrauRenate Liesenfeld, Tel. 0 43 23/23 87, odermit der Amtsverwaltung,Tel. 0 43 23/90 77-0,in Verbindung.

… laden ein!Lernen sie jede Woche etwas ausIhrer Bibel kennen. Besprechun-gen biblischer Themen finden je-weils statt:Donnerstags ab 19.00 UhrSonntags ab 10.00 Uhrim Königreichssaal, Iserstr. 4a(hinter Kongresssaal)Im Mittelpunkt steht, von welchemWert die Bibel in unserer Zeit istund wie man sich im Leben an ihrorientieren kann.Freier Zutritt – Keine Kollekte.

Jehovas ZeugenTrappenkamp

Donnerstag, 10.08.201715:00 Uhr RosenkranzgebetSonntag, 13.08.201709:00 Uhr Eucharistiefeier, Kollekte: für Diaspora-KinderhilfeDonnerstag, 17.08.201715:00 Uhr RosenkranzgebetSonntag, 20.08.201709:00 Uhr EucharistiefeierKollekte: für Aufgaben der PfarreiDienstag, 22.08.201714:30 Uhr Seniorenclub: BingoDonnerstag, 24.08.201715:00 Uhr RosenkranzgebetSonntag, 27.08.201709:00 Uhr EucharistiefeierKollekte: für Aufgaben der PfarreiDonnerstag, 31.08.201715:00 Uhr RosenkranzgebetSonntag, 03.09.201709:00 Uhr EucharistiefeierKollekte: für Aufgaben der PfarreiDonnerstag, 07.09.201715:00 Uhr Rosenkranzgebet

Mit dem Erreichen des Finales derChamp-Mannschaftstrophy, derSerie von Mannschafts-Springrei-terprüfungen der Klasse A**, hattedie ReitsportgemeinschaftSchmalensee das Minimalzielschon erreicht. Dass sich diesiebtplatzierte RSG-Equipe am29. Juli in Felmerholz auf Rangsechs vorarbeiten konnte, war dasI-Tüpfelchen auf einen starken Rittdurch Frühling und Sommer. Angefangen in Eutin mit der erstenvon fünf Qualifikationen, die Rangelf einbrachte. In Schönberg gabes mit dem Absturz auf Platz 13den nötigen Dämpfer. „Wir werdennach hinten raus zulegen“, hatteTeamkapitänin Frederike Harderversprochen. Und so kam esauch. Rang vier bei der RG Land-graben (Heikendorf) katapultiertedie RSG auf den achten und damitletzten Finalplatz. Den konnte dieTruppe in Rendsburg als Tages-vierter behaupten und schließlichals Zweiter in Waabs ausbauen.„Vielleicht geht noch was nachoben“, hatte Frederike Harder ge-mutmaßt. Und es ging. In Felmerholz galt es, zwei Um-läufe in verschieden gebautenParcours zu reiten. „Wir hatten zu-nächst ein wenig Pech“, verrietFrederike Harder, die sich mit Sin-

jang im ersten Umlauf einen „är-gerlichen Fehler“ leistete. Glei-ches passierte auch LorinaFischer mit Little Bee und NinaBehrens mit Holstein's Big John.Kristina Jürgensen war mit Twiggikurzfristig für Laura Hartleib insTeam gerückt, da deren PferdLemon Li nicht fit war. Drei Fehlerfür das Ersatzpaar bedeuteten einStreichergebnis.„Zunächst waren alle Hoffnungendahin, aber dann wurden wir imZwischenranking als Fünfte ge-nannt“, berichtete Harder voneinem plötzlichen Druck: Platziertwürden die ersten Vier des zwei-ten Durchgangs. Ohne Fehler gin-gen die Teamführerin und NinaBehrens mit ihren Pferden überdie Hindernisse. Ein Flüchtigkeits-fehler von Lorina Fischer und LittleBee hätte vielleicht vermiedenwerden können (Kristina Jürgen-sen hatte erneut das Streicher-gebnis). Eine Platzierung unterden ersten Vier war zwar nichtmehr drin. Dafür der Rutsch nachvorn auf Rang sechs mit insge-samt 128 Punkten. Zu der Trophywaren ursprünglich 18 Teams an-getreten, darunter zwei vom RuFVBad Segeberg, die mit 51 und 44Punkten im Schlussranking diePlätze zehn und elf belegten.

Reiterinnen in der Champ-Trophy Sechste und zufrieden

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Nr. 32-2017 / 10. August 2017 Seite 7

Herausgeber:khm-verlag Karl-Heinz Mißfeldt KGZeitungsverlag und OffsetdruckereiGeschäftsstelle:Bösterredder 9, 24601 WankendorfTel. 0 4326 / 618, Fax 1899mail: [email protected]:Wöchentlich (jeden Donnerstag).Der Vetrieb erfolgt auftragsgemäß unter Einbindung der Post.Verteilung: Kostenlose Postverteilungan alle Haushalte der amtsangehörigen Gemein-den des Amtes Bornhöved sowieder Gemeinde Trappenkamp.Verantwortlich für Vereinsmitteilungenist jeweils der Pressewart bzw. der Vorsitzendedes Vereins.Anzeigenannahme: �04326/618oder per Fax 04326/1899Annahmestelle für Texte und Anzeigen:khm-verlag KG, Bösterredder 9, Wankendorf.Annahmeschluss für Texte und Anzeigen:Jeweils donnerstags 10 Uhr.Später eingehende Manuskripte können nurunter Vorbehalt angenommen werden.Vom Verlag gestaltete Anzeigen sind urheber-rechtlich geschützt. Sie können nur mit Genehmi-gung und gegen Zahlung einerNutzungsentschädigung anderweitig verwendetwerden. Aus unaufgefordert eingehenden Manu-skripten entstehen dem Verlag weder Honorar-verpflichtungen noch Haftung. Die Redaktion hatdas Recht, eingesandte Manuskripte zu kürzenund zu redigieren. Für Hörfehler bei telefonischaufgegebenen Anzeigen übernimmt der Verlagkeine Haftung. Fehler in der Wiedergabe eines An-zeigentextes, der uns telefonisch übermitteltwurde, berechtigen nicht zu einer kostenlosenErsatzanzeige. Reklamationen müssen unverzüg-lich, jedoch spätestens 3 Tage nach Erscheinen,erfolgen.Für den Inhalt der Anzeigentexte zeichnet der Auf-traggeber verantwortlich. Der Verlag übernimmthierfür keinerlei Haftung.

IMPRESSUM

Die beliebte und gut besuchteAusstellung „Hardanger trifftSchmuck und vieles mehr“, findetvom Freitag, den 18. bis Sonn-tag, den 27. August in der Dun-kerschen Kate in Bosau(Bischof-Vicelin-Damm 7) statt.Während dieser Zeit können dieBesucher den Ausstellern auf dieFinger schauen und sich ihrHobby zeigen und auch erklärenlassen. Als neue Ausstellerinkonnte Frau Silke Schebera ausBark-Bockhorn mit sehr schönenhandgefertigten Töpferarbeitengewonnen werden. Frau ElfriedeAhrens aus Bosau und Frau ErikaRüder aus Garbek haben sich aufHardanger (Norwegische Stick-kunst) spezialisiert. Sie habenwieder schöne Decken und Läu-fer gestickt. Aus Gnissau kommtFrau Gabriele Fahr, die schon fürden nächsten Winter wiederschöne Wollsocken gestrickt hat.Maschinengesticktes und ge-nähte Kissen, Lätzchen und De-koratives stellt Frau Irmgard Bissaus Dersau her. Ingrid und HansDunse aus Ruhwinkel haben sichschon seit vielen Jahren auf Mo-deschmuck eingestellt und bietenSchmuck aus verschiedenen Ma-terialien (auch aus Aludraht) an.Herr Jochen Hansen ist mit seinerFrau Gisela aus Schlamersdorfdabei. Zu Ihrem Angebot gehörenHolzdekorationen, Holztiere,kleine Lampen aus Holz undHolzfiguren. Leckere Marmeladenaus dem Katengarten werdenauch gerne verkauft. Außerdemgehören schöne Fotokarten zumProgramm. Und vieles mehr.....Die Ausstellung ist täglich von 11bis 18 Uhr geöffnet.

Hardanger trifft Schmuck

und vieles mehr

Wir machen Ferien!Ab dem 24.07. ist unser Bürowährend der Sommerferiennicht besetzt.Ab dem 05.09. sind wir wiederwie gewohnt zu erreichen.Unsere neuen Angebote kön-nen voraussichtlich am 1. Augstauf unserer homepage angese-hen werden. Dann besteht auchdie Möglichkeit, sich online an-zumelden unter: www.vhs-trap-penkamp-bornhoeved.deoder schriftlich, per Karte. Bittenicht per email!!Die neuen Programmhefte wer-den Mitte August verteilt und lie-gen dann bei den bekanntenStellen aus.Wir wünschen eine schöneSommerzeit!Unsere neuen Kurse ab Sep-tember/Oktober:Spanisch, Englisch, FranzösischÜber unsere Sprachkurse könnenSie sich online: www.vhs-trappen-kamp-bornhoeved.de,oder mithilfe unseres neuen Pro-grammheftes informieren!In kleinen Gruppen effektiv lernen!A3 3.100 und 101 Yoga Grund-kurs-abends in TrappenkampYoga ist der Weg zu mehr innererRuhe, Ausgeglichenheit und Kör-perbeweglichkeit. Durch be-wusste Körperübungen, die mitEntspannungstechniken verbun-den sind, erlangen wir körperli-ches Wohlbefinden. Die Übungensind für jedes Alter geeignet. Beigesundheitlichen Einschränkun-gen nehmen Sie bitte vorherRücksprache mit Ihrem Arzt!VHS Schulungsraum, Goethestr.1, TrappenkampMo, ab 11. September 2017, 18 -19.30 Uhr und 19.30 – 21.00 10 xHeinrich Carstens45,00 €Bitte Decke und warme Sockenmitbringen!A3 3.102 und 103 Yoga Grund-kurs-nachmittags in BornhövedInhalt: s.o.Altes Amt, Lindenstraße 5, Born-hövedDi, ab 12. September 2017,16 - 17.30 Uhr und 17.30 – 19.00Uhr, 10 xDozent: Heinrich CarstensGebühr: 45,00 €Bitte Decke und warme Sockenmitbringen!A3 3.200 Rückenschule am Vor-mittag I und IIGelenkschonende Gymnastik u.Körperwahrnehmung stabilisierenden Rücken, lösen Verspannun-gen, verbessern die Haltung. Hin-weise helfen, die Wirbelsäule im(Arbeits-)Alltag zu entlasten. Ent-spannungs- u. Atemübungen fürErholung u. positives Körperge-fühl.Wir wollen mit einfachen Übungenunseren Rücken stärken. Es wer-den u.a. verschiedene Übungenauf dem Boden ausgeführt.Bei gesundheitlichen Einschrän-kungen nehmen Sie bitte vorherRücksprache mit Ihrem Arzt.Altes Amt Bornhöved, 2. Oberge-schoss, SitzungsraumDi, ab 12. September 2017, 10 -11 Uhr und 11-12.00 Uhr, 10 xSusanne Boller35,00 €A3 3.204 Im Einklang mit mir -Pilates, Faszien und mehr

Pilates vertieft das Körperbe-wusstsein, die Haltung wird auf-rechter und graziöser. Der Körperwird straff und geschmeidig. DerRücken wird gestärkt. TäglicheAnforderungen ermüden den Kör-per nicht mehr so rasch. Regelmä-ßiges Training löst energetischeBlockaden und Verspannungen.Nach dem Training fühlt man sichfit und relaxed.Bei gesundheitlichen Einschrän-kungen nehmen Sie bitte vorherRücksprache mit Ihrem Arzt.Familienzentrum Kita " Puste-blume",Königsberger Str. 6, Trap-penkampDi, ab 12. September 2017, 19.15- 20.45 Uhr, 10 xDozentin: Susanne BollerGebühr: 50,00 €A3 3.207 Fit mit 50+Dieser Kurs setzt sich zusammenaus den Elementen Herz-Kreis-lauf-Training, Wirbelsäulengymna-stik, Rückenschule und Lockerungder Rumpfmuskulatur.Ausdauertrainingsphasen zurKräftigung von Herz und Kreislaufmit verschiedenen Kleingeräten,vielfältige Körperwahrnehmungund Entspannung zur Verbesse-rung von Fitness, Beweglichkeitund Entspannungsfähigkeit. Ergänzt wird das Angebot durcheine gezielte Problemzonengym-nastik.Landesturnschule, Lessingstr. 5,TrappenkampMi, ab 13. September 2017, 17.30- 18.30 Uhr,12 xDozentin: Susanne BollerGebühr: 50,00 €A3 3.208 GanzkörperkräftigungGezieltes Aufbautraining allerMuskeln.Landesturnschule, Lessingstr. 5,TrappenkampMi, ab 13. September 2017, 18.30- 19.30 Uhr, 12 xDozentin: Susanne BollerGebühr: 50,00 €A2 2.801 „Lieder von Damals”Gemeinsam singen wir in vertrau-ter Runde die Lieder, die beson-ders die ältere Generation aufihrem Lebensweg begleitet haben.Hits und Schlager aus den 50-erund 60-er Jahren, sowie Volkslie-der mit "Haltbarkeitsgarantie", dieauch heute noch mit Kraft undMagie Menschen zum Singen ani-mieren und zusammenbringenkönnen.Singen als spirituelle Erfahrung.VHS Schulungsraum, Goethestr.1, TrappenkampDi, ab 12. September 2017, 17.30- 18.30 Uhr, 11 xDozent: Pit MaierGebühr: 31,00 €A1 1.700 Die eigenen Stärkenerkennen und nutzenWie uns Unterschiede voneinan-der lernen lassen und sie uns hel-fen einander besser zu verstehen.Im Alltag, allein oder im gewohn-ten Umfeld kommen wir selten aufGedanken, die uns wirklich berüh-ren, Ideen, die neue Kräfte freiset-zen und Lösungen, die uns zu derVeränderung verhelfen, die wir unsschon eine Weile wünschen!VHS Schulungsraum, Goethestr.1, TrappenkampMi, 20. September 2017, 19 - 21UhrDozentin: Sabine MuchaGebühr: 10,00 €

Unter der Telefonnummer 04323/3404 – mit Anrufbeantworter – , Fax-Nummer 04323/802336, im Internet www.vhs-trappenkamp-bornhoe-ved.de sind wir ebenfalls zu erreichen.Email-Adresse: [email protected] bitte online oder mit ausgefüllter Anmeldekarte perPost!Eine Anmeldung zu jedem Kurs, Vortrag oder Veranstaltung istunbedingt erforderlich. Ohne Anmeldungen kann die jeweiligeVeranstaltung nicht durchgeführt werden.

Die informiert...Unsere Dozentin ist Trainerin in derErwachsenenbildung, zertifizierteMediatorin und ausgebildet in sy-stemischer psychologischer Bera-tung.Vortrag der Uni-Gesellschaft:A1 1.000 Von der Kieler Fördezum MarsAm 6. August 2012 landete derNASA-Rover Curiosity auf demMars. Mit an Bord ein an der CAUentwickelter und gebauter Strah-lendetektor, RAD. Der Vortrag gehtauf die Entwicklung des Sensorsein, stellt die Mission und ausge-wählte wissenschaftliche Resul-tate vor.VHS Schulungsraum, Goethestr.1, TrappenkampDo, 21. September 2017, 20 - 22UhrReferent: Prof. Dr. Robert Wim-mer-SchweingruberGebühr: 6,00 €, Schüler 1,-€/ Mit-glieder der SHUG freiIn Zusammenarbeit mit derSchleswig-Holsteinischen Univer-sitätsgesellschaft Sektion Trap-penkamp/Bornhöved.A1 1.1400 Bienenhaltung für alleDieser Kurs soll alle Menschen er-mutigen, sich Bienen anzuschaf-fen, denn es ist einwunderschönes Hobby. HerrTietje-Brede zeigt den Teilneh-mern, dass man ohne großen fi-nanziellen Aufwand zu einer gutenBienenhaltung kommen kann.Es werden folgende Punkte imKurs erörtert:-Erläuterung zur Biene an sich:Königin, Drohne, Arbeiterin, dasLeben im Bienenstock, das Bie-nenjahr- rechtliche Grundlagen- Grundausrüstung- Woher bekommt man Bienen ?- Die Aufgaben des Imkers im Bie-

nenjahr- praktische Tipps zum Bau einer

eigenen Bienenbeute- Schädlinge und Bienenkrankhei-

tenVHS Schulungsraum, Goethestr.1, TrappenkampFr, ab 22. September 2017, 15 - 18Uhr, 2 xDozent: Henrik Tietje-BredeGebühr: 30,00 €Anschauungsmaterial wird vomDozenten mitgebracht, die Teil-nehmer bekommen eine Handrei-chung mit den wichtigstenInformationen.Kurstage: Freitag 15-18.00 Uhrund Samstag 10-15.00 UhrA3 3.704 Lieblingskekse fürjeden TagGemeinsam backen wir verschie-dene, schnelle, raffinierte Kekse,die das ganze Jahr schmecken.Z.B. Cookies, gefüllte Kekse usw.Richard Hallmann-Schule, Lehr-küche, TrappenkampGablonzer Str.Fr, 22. September 2017, 14 - 17UhrDozentin: Nadja HannemannGebühr: 10,00 €Eine Zulage für die Zutaten ist di-rekt an die Dozentin zu entrichten.Auch für Kinder ab 8 Jahren!Unsere Dozentin ist ausgebildeteKonditorin.Bitte an Keksdosen denken!A3 3.109 Workshop Klangscha-len/KlangmeditationDieser Workshop steht ganz imZeichen von Klängen, Entspan-nung und Energie. Er gibt einenEinblick über die vielfältigen Nut-zungsmöglichkeiten von Klang-schalen.Das Kennenlernen von verschie-denen Klangschalen mit ihrenKlangeigenschaften und ihrer Her-stellung ist ebenso Inhalt diesesWorkshops wie Achtsamkeits-übungen mit geführter Meditationund Klangbegleitung.Lernen Sie die harmonischenSchwingungen von Klangschalenkennen und fühlen Sie sich wohl.Entdecken Sie die Faszination dertragenden Töne und schöpfen Sie

Kraft für ihren Alltag.Genießen sie die Entspannungund gehen Sie mit auf Fantasie-reise, begleitet von den Klängender Klangschalen. Finden sie IhreBalance und fördern Sie Ihre Krea-tivität.Einfach Sein, ohne jemand sein zumüssen. Es wird nichts erwartet,es gibt nichts zu erreichen. Nachinnen lauschen und schauen, wasgeschieht.VHS Schulungsraum, Goethestr.1, TrappenkampSo, 24. September 2017, 10 - 13UhrDozentin: Katrin StaackGebühr: 17,00 €Bitte bequeme Kleidung und Woll-decke mitbringen.Unsere Dozentin ist ausgebildeteKlangtherapeutin und Klangpäd-agogin.A3 3.110 KlangmeditationFinden Sie Ihre Balance und för-dern Sie Ihre Kreativität.Dieser Kurs wendet sich an Alle,die bereits Erfahrungen mit Klang-schalen gemacht haben und die-jenigen, die Klangschalen in allihrer Faszination und Klangbreitekennenlernen möchten.Lernen sie die harmonischenSchwingungen von Klangschalenkennen und fühlen Sie sich wohl.Entdecken Sie die Unterschied-lichkeit der tragenden Töne undschöpfen Sie Kraft für Ihren Alltag.Durch die begleitenden Töne derKlangschalen wird die tiefe Ent-spannung gefördert.Genießen sie die Entspannungund gehen Sie mit auf Fantasie-reise, begleitet von den Klängender Klangschalen.VHS Schulungsraum, Goethestr.1, TrappenkampDo, ab 28. September 2017, 19 -20.30 Uhr, 8 xDozentin: Katrin StaackGebühr: 40,00 €Bitte bequeme Kleidung und Woll-decke mitbringen.Unsere Dozentin ist ausgebildeteKlangtherapeutin und Klangpäd-agogin.A1 1.1500 Eiszeit - und was kamdanach?Eine Begehung der Sandkuhle mitunserem UmweltbeauftragtenDierk Hamann. Er erläutert die Vor-gänge während der Eiszeit und dieEntwicklung der Sandkuhle da-nach.Treffpunkt: Sandkuhle, RicklingerChaussee,TrpkSa, 23. September 2017, 15 - 17UhrDozent: Dierk HamannGebühr: 5,00 €Die ausgefallene Fahrt wir nach-geholt!A7 11.100 Besuch der Landes-hauptstadt Mecklenburg-Vor-pommerns - SchwerinAm 01. Juli 2016 wurde der Neu-bau der Galerie "Alte und neueMeister" mit einem großen Fest er-öffnet.Das Museum bietet jetzt mit 1.500qm Ausstellungsfläche einenGang durch die Kunstgeschichtevom 17. bis ins 21. Jahrhundert.Auf der Schloßinsel ist ein Spazier-gang geplant, sowie die Besichti-gung des Domes.Es wird die Möglichkeit gegeben,sich in Schwerin umzusehen undeinen Imbiss einzunehmen.Treffpunkt VHS, Goethestr. 1,TrappenkampGemeindebüchereiSa, 7. Oktober 2017, 8.30 - 19 UhrDozentin: Annette Kolle-SchenkGebühr: 40,00 €Anmeldeschluss: 12.09.2017Bei weniger als 20 Teilnehmernwerden Fahrgemeinschaften ge-bildet!

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Page 8: BLICKP NN TT BBOORRNNHOVED - bornhoeved.de · Seite 2 Nr. 32-2017 / 10. August 2017 Amtliche Bekanntmachungen Ferienpass 2017 Es sind noch Plätze frei ! 14.08.-18.08.2017 – Sommerfreizeit

Seite 8 Nr. 32-2017 / 10. August 2017

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