Blitzschutz-Basis-Dokument Pruefungen/12...Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012 12.1 Prüfung und...

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Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012 Seite 1 von 7 12.1 Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen 1 Grundforderungen Schutzziel der Prüfungen In der Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011- 10, Abschnitt 7.1, wird das Schutzziel der Prüfung von Blitzschutzsystemen wie folgt umrissen: Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass das jeweilige Blitzschutzsystem (LPS) mit seinen Kom- ponenten des Äußeren und Inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Planung bzw. Er- richtung geltenden Normen entspricht. Durch die Prüfung soll die Schutzfunktion des Blitz- schutzsystems gegenüber direkten und indirekten Blit- zeinwirkungen für Leben, Inventar, technische Ausrü- stung der baulichen Anlage (Gebäude), Betriebstech- nik und Sicherheitseinrichtungen sowie für die bauli- che Anlage selbst in Verbindung mit nachfolgenden Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden. Anwendungsbereich Die Norm gilt für Blitzschutz-Neuanlagen, die nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 errich- tet wurden; bei älteren Blitzschutzsystemen kann sie sinngemäß angewendet werden. Entspricht das vor- gefundene Blitzschutzsystem nicht den grundsätzli- chen Schutzforderungen nach den genannten Nor- men, so muss dies im Prüfbericht dokumentiert wer- den. Es bleibt dem Eigentümer überlassen, wie er die Schutzforderungen erfüllen lässt. Zum Zeitpunkt der Errichtung mitgeltende Normen, sonstige zutreffende Vorschriften, Bauverordnungen mit Forderungen zum Blitzschutz usw. sollten berücksichtigt werden. Prüfer Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach dieser Norm darf nur von einer Blitzschutzfachkraft, kurz Prüfer ge- nannt, vorgenommen werden. Eine Blitzschutzfach- kraft ist ein Blitzschutzingenieur, Blitzschutzplaner, Blitzschutzerrichter bzw. nach GewO, §36, ein Revi- sionsingenieur, behördlich anerkannter Prüfsachver- ständiger oder ein Prüftechniker (Sachkundiger) des Fachbereiches Elektrotechnik oder ein von unabhän- gigen Prüforganisationen und Prüfinstitutionen ge- schulter Prüfer. Der Prüfer muss umfassende Kennt- nisse über Planung, Bau, Prüfung und Instandhaltung von Blitzschutzsystemen haben. Er muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschrif- ten und einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Die Blitzschutzfachkraft muss über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes verfügen. 2 Arten der Prüfung Bei der Prüfung der Planung sind das gesamte Blitz- schutzsystem und die Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vor- schriften zu prüfen. Diese Prüfung ist vor dem Errich- ten des Blitzschutzsystems durchzuführen. Von großer Wichtigkeit ist mit Beginn der Bauarbeiten die baubegleitende Prüfung aller der Teile des Blitz- schutzsystems, die später nicht mehr zugänglich sind. Hierzu gehören insbesondere der Fundamenterder, Ableitungen in Stahlbetonstützen, Nutzung der Be- wehrung in Wänden, Decken und Fußböden als Schir- mung und Verbindungsstellen und Anschlussstellen mit der Bewehrung oder anderer metallener Bauteile des Baukörpers. Die technischen Unterlagen sind zu kontrollieren, und die Ausführung ist zu beaufsich- tigen. Als praktisch hat es sich erwiesen, die später nicht mehr zugänglichen Teile der Blitzschutzanlage fotografisch zu dokumentieren. Nach der Fertigstellung des Blitzschutzsystems ist durch eine Abnahmeprüfung die normgerechte Schutzkonzeption (Planung) sowie die handwerkliche Ausführung (fachgerechte Richtigkeit) zu prüfen. Zu berücksichtigen sind die Nutzungsart, die technische Ausrüstung im Gebäude und die Standortbedingun- gen. Bei großen Gebäudekomplexen mit komplizierten technischen Ausrüstungen sind auch Teilabnahmeprü- fungen möglich. In diesen Fällen ist eine laufende Do- kumentation besonders wichtig. In regelmäßigen Zeitabständen (Tabelle 1) sind Wie- derholungsprüfungen notwendig. Nur durch regel- mäßige Wiederholungsprüfungen kann die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems gewährleistet werden. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf Nutzungsänderungen und den Ausstattungsgrad mit elektronischen Informationssystemen gelegt werden. Häufig werden durch solche Änderungen die ursprüng- lichen Planungen und damit das Schutzkonzept unter- laufen. Es wird deshalb empfohlen, immer dann, wenn wesentliche Nutzungsänderungen, Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder Reparaturen an dem geschützten Gebäude durch- geführt werden, eine Zusatzprüfung zu veranlassen. Dies sollte auch nach jedem bekannt gewordenen Blit- zeinschlag erfolgen. Wenn für das Gebäude eine erhöhte Schutzbedürftig- keit (SK I und II) oder eine wesentliche Beeinflussung durch eine aggressive Umgebung auf das Blitzschutz- system besteht, so muss die umfassende Prüfung des Blitzschutzsystems jährlich vorgenommen werden. Tabelle 1: Größter Abstand zwischen Prüfungen des Blitzschutzsystems

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Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012

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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

1 Grundforderungen

Schutzziel der PrüfungenIn der Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Abschnitt 7.1, wird das Schutzziel der Prüfung von Blitzschutzsystemen wie folgt umrissen:Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass das jeweilige Blitzschutzsystem (LPS) mit seinen Kom-ponenten des Äußeren und Inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Planung bzw. Er-richtung geltenden Normen entspricht.

Durch die Prüfung soll die Schutzfunktion des Blitz-schutzsystems gegenüber direkten und indirekten Blit-zeinwirkungen für Leben, Inventar, technische Ausrü-stung der baulichen Anlage (Gebäude), Betriebstech-nik und Sicherheitseinrichtungen sowie für die bauli-che Anlage selbst in Verbindung mit nachfolgenden Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden.

AnwendungsbereichDie Norm gilt für Blitzschutz-Neuanlagen, die nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 errich-tet wurden; bei älteren Blitzschutzsystemen kann sie sinngemäß angewendet werden. Entspricht das vor-gefundene Blitzschutzsystem nicht den grundsätzli-chen Schutzforderungen nach den genannten Nor-men, so muss dies im Prüfbericht dokumentiert wer-den. Es bleibt dem Eigentümer überlassen, wie er die Schutzforderungen erfüllen lässt. Zum Zeitpunkt der Errichtung mitgeltende Normen, sonstige zutreffende Vorschriften, Bauverordnungen mit Forderungen zum Blitzschutz usw. sollten berücksichtigt werden.

PrüferDie Prüfung des Blitzschutzsystems nach dieser Norm darf nur von einer Blitzschutzfachkraft, kurz Prüfer ge-nannt, vorgenommen werden. Eine Blitzschutzfach-kraft ist ein Blitzschutzingenieur, Blitzschutzplaner, Blitzschutzerrichter bzw. nach GewO, §36, ein Revi-sionsingenieur, behördlich anerkannter Prüfsachver-ständiger oder ein Prüftechniker (Sachkundiger) des Fachbereiches Elektrotechnik oder ein von unabhän-gigen Prüforganisationen und Prüfinstitutionen ge-schulter Prüfer. Der Prüfer muss umfassende Kennt-nisse über Planung, Bau, Prüfung und Instandhaltung von Blitzschutzsystemen haben. Er muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschrif-ten und einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Die Blitzschutzfachkraft muss über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes verfügen.

2 Arten der Prüfung

Bei der Prüfung der Planung sind das gesamte Blitz-schutzsystem und die Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vor-schriften zu prüfen. Diese Prüfung ist vor dem Errich-ten des Blitzschutzsystems durchzuführen.

Von großer Wichtigkeit ist mit Beginn der Bauarbeiten die baubegleitende Prüfung aller der Teile des Blitz-schutzsystems, die später nicht mehr zugänglich sind. Hierzu gehören insbesondere der Fundamenterder, Ableitungen in Stahlbetonstützen, Nutzung der Be-wehrung in Wänden, Decken und Fußböden als Schir-mung und Verbindungsstellen und Anschlussstellen mit der Bewehrung oder anderer metallener Bauteile des Baukörpers. Die technischen Unterlagen sind zu kontrollieren, und die Ausführung ist zu beaufsich-tigen. Als praktisch hat es sich erwiesen, die später nicht mehr zugänglichen Teile der Blitzschutzanlage fotografisch zu dokumentieren.

Nach der Fertigstellung des Blitzschutzsystems ist durch eine Abnahmeprüfung die normgerechte Schutzkonzeption (Planung) sowie die handwerkliche Ausführung (fachgerechte Richtigkeit) zu prüfen. Zu berücksichtigen sind die Nutzungsart, die technische Ausrüstung im Gebäude und die Standortbedingun-gen. Bei großen Gebäudekomplexen mit komplizierten technischen Ausrüstungen sind auch Teilabnahmeprü-fungen möglich. In diesen Fällen ist eine laufende Do-kumentation besonders wichtig.

In regelmäßigen Zeitabständen (Tabelle 1) sind Wie-derholungsprüfungen notwendig. Nur durch regel-mäßige Wiederholungsprüfungen kann die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems gewährleistet werden. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf Nutzungsänderungen und den Ausstattungsgrad mit elektronischen Informationssystemen gelegt werden. Häufig werden durch solche Änderungen die ursprüng-lichen Planungen und damit das Schutzkonzept unter-laufen. Es wird deshalb empfohlen, immer dann, wenn wesentliche Nutzungsänderungen, Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder Reparaturen an dem geschützten Gebäude durch-geführt werden, eine Zusatzprüfung zu veranlassen. Dies sollte auch nach jedem bekannt gewordenen Blit-zeinschlag erfolgen.

Wenn für das Gebäude eine erhöhte Schutzbedürftig-keit (SK I und II) oder eine wesentliche Beeinflussung durch eine aggressive Umgebung auf das Blitzschutz-system besteht, so muss die umfassende Prüfung des Blitzschutzsystems jährlich vorgenommen werden.

Tabelle 1: Größter Abstand zwischen Prüfungendes Blitzschutzsystems

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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

3 Prüfturnus für Wiederholungsprüfungen

Die Tabelle 1 enthält zeitliche Abstände für die Wieder-holungsprüfung bei durchschnittlichen Umgebungsbe-dingungen. Die Fristen sind Empfehlungswerte, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Prüffrist wird durch folgende Einflussfaktoren bestimmt:

• Klassifizierung des Gebäudes oder des zu schützen-den Bereiches, speziell hinsichtlich der Schadenfol-gewirkungen,

• Blitz-Schutzklasse nach DIN EN 62305-1 bis 4 (VDE 0185-305-1 bis 4):2012-10,

• örtliche Umgebungsbedingungen (z.B. sind bei kor-rosiver Atmosphäre oder rauem Produktionsbetrieb kürzere Zeitabstände notwendig),

• Werkstoff der einzelnen Blitzschutzbauteile,• Art der Oberfläche, an der die Blitzschutzbauteile be-

festigt sind,• Zustand des Erdbodens und davon abhängige Korro-

sionsgeschwindigkeit.

Des Weiteren sind behördliche Auflagen oder Verord-nungen mit Prüffristen zu berücksichtigen. Diese gel-ten als Mindestanfordungen.

In der Tabelle 1 werden auch Intervalle für eine Prü-fung von kritischen Bereichen bzw. für erhöhte Schutz-festigkeit (SK I und II) angegeben.

Als kritische Bereiche eines Blitzschutzsystems gelten z. B.• Teile, die starken mechanischen Beanspruchungen

ausgesetzt sind,• Blitzstromableiter, Überspannungsableiter,• Potentialausgleichsverbindungen von Kabeln und

Rohrleitungen.

Die Prüffristen sollen zwischen den Wiederholungs-prüfungen liegen. Altanlagen sind sinngemäß einer Blitzschutzklasse zuzuordnen.

Von Bedeutung ist auch die Empfehlung, dass mit der regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlage des Gebäudes gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Maß-nahmen des Inneren Blitzschutzes insbesonderedes Blitzschutz-Potentialausgleichs mitgeprüft wird. Hiermit wird auch unterstrichen, dass der Überspannungsschutz der elektrischen Anlage mit dem Inneren Blitzschutz immer zu koordinierenist (vgl. Bild 1).

Bild 1:Blitzschutz, Überspannungsschutz und Normung

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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

4 Prüfmaßnahmen

Die Prüfung umfasst:• die Kontrolle der technischen Unterlagen - auf Vollständigkeit, - auf Übereinstimmung mit den Normen;• die Besichtigungen daraufhin, ob - eine Übereinstimmung des Blitzschutzsystems

mit den technischen Unterlagen vorliegt, - sich das Blitzschutzsystem in einem ordnungs-

gemäßen Zustand befindet, z.B. keine losen Verbindungen, keine Unterbrechungen der Lei-tungen sichtbar sind,

- eine Schwächung durch Korrosion vorliegt, be-sonders an Übergangsstellen zur Erde, die Er-dungsanschlüsse, soweit sichtbar, intakt sind,

- die Leitungen und Bauteile ordnungsgemäß be-festigt sind,

- die Teile für mechanische Schutzfunktion intakt sind,

- bauliche und/oder Nutzungsänderungen vorge-nommen wurden,

- Blitzstrom- und Überspannungsableiter richtig eingebaut sind,

- Beschädigungen oder Auslösungen von Ablei-tern vorliegen; dabei sind die vorgeschalteten Sicherungen mit zu prüfen,

- Potentialausgleichsverbindungen innerhalb des Gebäudes, ggf. auch in höheren Ebenen, vor-handen und intakt sind. Besonders sind neu ein-gebaute metallene Installationen, Baukonstruk-tionen, energie- und informationstechnische Netze zu berücksichtigen,

- Maßnahmen zur Beseitigung von Näherungen durchgeführt wurden,

- Schirmungsmaßnahmen, soweit sichtbar, intakt sind; dabei ist die beidseitige und ggf. dazwi-schenliegende Erdung der Schirme zu prüfen.

• Prüfung durch Messungen - Durchgangsmessungen aller Verbindungen und

Anschlüsse von Fang- und Ableiteinrichtung, Erdungsanlage, Potentialausgleichsleitungen, Schirmungsmaßnahmen, soweit keine Besichti-gung möglich ist (Richtwert: < 1 Ω),

- Ausbreitungswiderstand und/oder spezifischer Erdungswiderstand der Erdungsanlage, auch von Einzelerdern und Teilringerdern.

- Hinweis: Bestehende Erdungsanlagen (Anlagen älter als 10 Jahre) können hinsichtlich der Korro-sionseinwirkungen nur durch punktuelle Aufgra-bungen geprüft werden.

Die Messergebnisse sind mit früheren Ergebnissen zu vergleichen. Wenn wesentliche Abweichungen auftre-ten, sind zusätzliche Untersuchungen notwendig, um den Grund der Abweichung zu ermitteln.

4.1 Prüfung von Neuanlagen

Prüfung der PlanungAnhand der Planungsunterlagen (Blitzschutzzeich-nung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Beschreibung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Gebäudezeichnungen) und der Schutzkon-zeption ist festzustellen, ob folgende Gesichtspunkte berücksichtigt sind:• Standortbedingungen (Lage im Gelände und zu an-

deren Gebäuden),• Bauart der baulichen Anlage (z. B. Stahlskelettbau,

Stahlbetonbau, Dachform und Art der Dacheindek-kung, Fassadenverkleidung),

• Eignung von Gebäudeteilen als natürliche Bestand-teile der Blitzschutzanlage (z.B. Metalldach, metalle-ne Außenwände, Stahlkonstruktionen usw.),

• mögliche Korrosionsgefahren (z. B. durch Verwen-dung von Kupfer am Gebäude),

• technische Gebäudeausrüstung (Elektro-, EDV-, Fernmelde-, Brandmelde-, RLT- und Heizungsanla-gen hinsichtlich Einbeziehung in den Blitzschutz-Po-tentialausgleich),

• Einbeziehung von Bauwerksteilen (z. B. von Beweh-rungen und Bauelementen für Schirmungsmaßnah-men),

• Anordnung der Fangeinrichtungen und Ableitungen unter Berücksichtigung der Schutzklassen (Blitzku-gel-, Schutzwinkel-, Maschenverfahren),

• Näherungen, soweit im Planungsstadium erkennbar,• Blitzschutz-Potentialausgleich, ggf. in höheren Ebe-

nen des Gebäudes.

Bei kleinen Blitzschutzsystemen kann die Vorprüfung entfallen. Es werden meist keine Planungsunterlagen erstellt. In diesem Fall sind die vorgenannten Prüfun-gen bei der Besichtigung vorzunehmen.

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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Baubegleitende Prüfung

Bei umfangreichen Blitzschutzsystemen, insbeson-dere bei der Herstellung von Fundamenterdern, Mit-benutzung von Teilen der baulichen Anlage als „na-türliche“ Bestandteile des Blitzschutzsystems (Stahl-stützen oder Stahlbetonbewehrungen) oder verdeckt verlegten Leitungen (z. B. Ableitungen in Wänden, in Zwischendecken, in Betonstützen, unter Putz, hinter Fassadenverkleidungen), muss durch Besichtigen, ggf. auch durch Messen festgestellt werden, ob• die Leitungen und Bauteile hinsichtlich der Dimensio-

nierung und des Korrosionsschutzes den einschlägi-gen Normen entsprechen,

• die Leitungen dem Schutzkonzept entsprechend ein-gebaut sind,

• alle notwendigen Verbindungen und Anschlüsse fachgerecht ausgeführt sind (Nachweis der Kontakt-sicherheit ggf. durch Messung).

Abnahmeprüfung

Nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems ist eine Abnahmeprüfung durchzuführen. Durch Besichtigen und Messen ist festzustellen, ob das Blitzschutzsy-stem den Normen entspricht.

Gemäß VOB, Teil C, DIN 18 384 hat diese Prüfung der Errichter des Blitzschutzsystems durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Das Verlangen einiger Auftraggeber, zusätzliche Prü-fungen auf Kosten der Auftragnehmer durch Dritte durchführen bzw. deren Kosten ins Angebot einrech-nen zu lassen, entspricht nicht dem Sinn der VOB. Wenn eine zusätzliche Prüfung gewünscht wird, kann sie schon wegen fehlender Kalkulationsmöglichkeiten nur zu Lasten des Auftraggebers gehen.

Besichtigung

Sie umfasst:• Prüfung der Planungs- und Bestandsunterlagen auf

Vollständigkeit, fachtechnische Richtigkeit und Über-einstimmung mit der Ausführung des Blitzschutzsy-stems (Bestandsplan nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Be-schreibung und Prüfbericht nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt E.7.2.5 und DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 5.

• Prüfung der fachtechnischen Richtigkeit und der handwerklichen Ausführung des Blitzschutzsystems im Hinblick auf die Einhaltung der Errichtungsbestim-mungen und der Bauteilnormen (Korrosionsschutz, Kontaktsicherheit, Art und Abstand der Befestigungs-bauteile, Berücksichtigung von Temperatureinflüs-

sen, Schutz bevorzugter Blitzeinschlagstellen, Lei-tungsquerschnitte);

• Kontrolle der Fangeinrichtungen und Ableitungen hinsichtlich Anordnung der Leitungen und Fangein-richtungen (Dimensionierung, Leitungsabstände),- Schutz bevorzugter Einschlagstellen,- Einbeziehen von Metallteilen;

• Kontrolle der Erdungsanlage hinsichtlich- Erdeinführungen, Anschlussfahnen und Verbin-

dungsleitungen zwischen Erder und Ableitungen (auch Messstellen und PA-Anschluss),

- Zugänglichkeit, Bedienbarkeit und richtige Anord-nung der Messstellen,

- Einhaltung der Verlegungstiefe des Blitzschutzer-ders (Probegrabungen);

• Prüfung des Blitzschutz-Potentialausgleichs auf - Einbeziehen von metallenen Installationen des

Blitzschutzsystems im Kellergeschoss oder in der Höhe der Gebäudeoberfläche, ggf. auch in höhe-ren Potentialausgleichsebenen, das Einbeziehen von Rohrleitungen an den Eintrittsstellen in die bauliche Anlage.

• Prüfen des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit elek-trischen Anlagen auf- Einbeziehen aller aktiven elektrischen Leiter in den

Blitzschutz-Potentialausgleich mit Blitzstromablei-tern an der Eintrittsstelle in die bauliche Anlage,

- Einbau von Blitzstrom- und Überspannungsablei-tern, Typ 1 und Typ 2

- Anschlussder Ableiter an den Potentialausgleich,- Einsatz von Funkenstrecken;

• Kontrolle der Näherungen von- Blitzschutzleitungen zu metallenen Installationen.

Der Arbeitskreis „Prüfungen“ des VDE-Ausschusses für Blitzschutz- und Blitzforschung stellt dazu fest:„Die Beachtung und Prüfung aller Näherungsstellen einer baulichen Anlage ist im Rahmen einer Blitz-schutzprüfung nicht durchführbar, insbesondere nicht bei ausgedehnten baulichen Anlagen. Der Innenaus-bau ermöglicht in den meisten Fällen keine Kontrolle bzw. Möglichkeit zur Ermittlung eventuell vorhandener Näherungen. Auf offensichtliche Näherungen, insbe-sondere zu datentechnischen Leitungssystemen und Brandmeldeanlagen, ist hinzuweisen“.

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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

• Überprüfung von Leitungsmaterial und Bauteilen: Entspricht das Leitungsmaterial den Mindestab-

messungen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Tabellen 6 bis 8- Ist genormtes oder gleichwertiges Material verwen-

det worden?- Sind die Bauteile fachgerecht entsprechend ihrem

Verwendungszweck montiert?- Sind Montagemaße nach DIN EN 62305-3, Bild

E.22, eingehalten? Sind die Werkstoffe hinsichtlich des Korrosionsschutzes richtig ausgewählt?

- Sind die Erdeintrittsstellen der Erdeinführungen ge-gen Korrosion geschützt?

• Überprüfung der Schirmungsmaßnahmen, insbeson-dere der Anschlüsse an Bewehrung und metallene Bauteile.

• Erstellung einer Prüfdokumentation: Über die Prüfung des Blitzschutzsystems ist ein

Prüfungsbericht mit einer Anlagenbeschreibung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, und einer Bestandszeichnung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, anzufertigen. Mit der Übergabe der Un-terlagen bestätigt der Prüfer die Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems. Sind von ihm Mängel fest-gestellt worden, d.h., ist das Blitzschutzsystem nur teilweise oder gar nicht funktionstüchtig ist, müssen diese im Prüfungsbericht genau aufgelistet werden. Die Mängel müssen sofort behoben werden (Ab-schnitt 7.3 Wartung).

Messen

Bei allen elektrischen Prüfungen ist zu gewährlei-sten, dass Menschen und Nutztiere durch elektrische Ströme nicht gefährdet werden. Die Handhabung der Messgeräte ist den Bedienungsanleitungen zu ent-nehmen.

Für Messungen der elektrisch leitenden Verbindungen innerhalb der Blitzschutzanlage und der durch den Po-tentialausgleich verbundenen Teile der Gebäudeaus-rüstung oder zu benachbarten Erdungsanlagen ist in den meisten Fällen ein Schleifenwiderstandsmessge-rät ausreichend. Wenn genauere Messungen erforder-lich sind oder Sondenmessungen durchgeführt wer-den müssen, ist ein Erdungsmessgerät zu verwenden.

Messungen mit Erdungsmessgerät

Bei der Erdungsmessung müssen unterschiedliche Witterungseinflüsse in Gegenden mit erfahrungsge-mäß extremen jahreszeitlichen Änderungen von Tem-peratur und Niederschlag berücksichtigt und doku-mentiert werden.

Es sind der Ausbreitungswiderstand und/oder der spe-zifische Bodenwiderstand zu messen. Der spezifische Bodenwiderstand, der die Wirksamkeit des Erders im Erdreich bestimmt, muss bei der Schutzklasse I und II sowie in Gegenden mit erfahrungsgemäß extremen jahreszeitlichen Änderungen von Temperatur und Nie-derschlägen gemessen werden.

Die Messung des Ausbreitungswiderstandes erscheint unnötig, weil nur eine bestimmte Erderabmessung ge-fordert ist. Mit der Messung wird jedoch der Nachweis erbracht, dass tatsächlich die geforderten Erder einge-bracht wurden und wie die Erder im Erdreich wirken. Außerdem können durch Vergleich mit Messwerten bei späteren Wiederholungsprüfungen Rückschlüs-se auf eingetretene Schäden durch Baumaßnahmen, Korrosion u.ä. gezogen werden.

Für die Erdungsmessung an Einzelerdern oder klei-neren Erdungsanlagen ist die Sondenmessung mit dem serienmäßigen Zubehör der Erdungsmessgeräte (Messleitungen von 3 m, 2 x 20 m und 40 m Länge) geeignet. Für ausgedehnte Erdungsanlagen sind die Abstände Erder-Sonde von 20 m und Erder-Hilfserder von 40 m, bedingt durch den Potentialverlauf, aller-dings nicht ausreichend; es wird empfohlen, etwa die vierfachen Werte zu wählen.

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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Bild 2:SondenmessungE Erder; S Sonde; H Hilfserder

Mit solchen großen Abständen für Sonde und Hilfser-der hat man aber in bebautem Gelände Schwierig-keiten. In diesen Fällen kann man den Widerstand zwischen dem zu messenden Erder und einem be-kannten Gegenerder messen, indem der PEN-Leiter des Netzes oder die Wasserleitung, durchgängig me-tallenes Rohrnetz vorausgesetzt, verwendet wird. Aus der Erfahrung sind dann von dem gemessenen Wert 0,5 Ω abzuziehen.

Bei der Sondenmessung nach Bild 2 ist zu beachten, dass zuerst die neutrale Zone möglichst genau ermit-telt wird. Dies erreicht man durch Verändern des Son-denabstands zum Erder bzw. Hilfserder. Der Erdungs-widerstand darf nur in der neutralen Zone gemessen werden. Die ermittelten Werte sind in den Prüfungsbe-richt einzutragen.

Bild 3:Durchgangsmessungen an einemBlitzschutzsystem

Der Ablauf der Durchgangsmessung ist am Beispiel im Bild 3 dargestellt. Zu Beginn der Messung sind alle Trennstellen und Verbindungen zum Potentialaus-gleich im Erdungsbereich geschlossen. Zuerst werden die Trennstelle E 1 geöffnet und an allen Trennstel-len Durchgangsmessungen vorgenommen. Wenn die Messwerte bis 1 Ω betragen, sind Fang- und Ableitung in Ordnung. Bei der Messung 3 wird eine Unterbre-chung festgestellt, die mit den Messungen 4 und 5 als Unterbrechung in der Fangleitung lokalisiert werden kann. Die Unterbrechung innerhalb des Ringerders zwischen E 4 und E 5 wird durch die Messungen 8 und 9 ermittelt. Eine einzelne Unterbrechung an der Erdeinführung E 8 wird mit den Messungen 16 und 17 lokalisiert. Durch die Messung 18 kann die Verbindung der Erdungsanlage mit dem zentralen Potentialaus-gleich nachgewiesen werden. Wenn ein vermaschter zentraler Potentialausgleich vorhanden ist, müssten alle Verbindungen zwischen Erdungsanlage und Po-tentialausgleich geöffnet werden. Diese Messungen werden üblicherweise nicht durchgeführt. Mit der Mes-sung 19 kann die Verbindung der Erdungsanlage mit einer benachbarten Erdungsanlage geprüft werden.

Ist der Widerstand an der Trennstelle E 1 größer als 1 Ω, so ist die Trennstelle wieder zu schließen. Es wird jetzt die gleiche Messung an E 2 vorgenommen. Ist dieser Messwert in Ordnung, so erfolgt der Ablauf der Messung wie bereits beschrieben. Dabei wird die Ur-sache an der Trennstelle E 1 automatisch mit ermittelt. Nach erfolgter Messung sind alle geöffneten Trenn- und Verbindungsstellen wieder zu schließen.

Messungen mit Erdungsprüfzangen

Seit einigen Jahren werden Widerstandsmessungen auch mit Erdungsprüfzangen durchgeführt. Das Mess-verfahren eignet sich für die Kontrolle von Widerstän-den, wenn diese die Charakteristik einer Stromschleife aufweisen. Bei diesem Messverfahren sind keine Son-de und Hilfserde notwendig.Die Trennstellen brauchen nicht geöffnet zu werden.Die Praxis hat gezeigt, dass es bei nicht genauer Kenntnis der Erdungsanlage zu Fehlmessungen und Fehldeutungen der Messergebnisse kommt. Wie auch bei allen übrigen Erdungsmessungen ist zu beachten, dass gemäß DIN EN 61557-2 (VDE 0413 Teil 5) der Norm für Erdungsmessgeräte eine Betriebsabwei-chung (Gebrauchsfehler) von +/- 30 % zulässig ist. Zur Messung von Erdausbreitungswiderständen an Blitz-schutzsystemen ist das Messverfahren ungeeignet

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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Prüfung des Potentialausgleichs

In Anlagen, die mit einer sensiblen Elektronik ausge-rüstet sind, wird der Schutz gegen Störströme durch ein feinmaschiges Netz von Erdungen verstärkt. Um Potentialdifferenzen auszuschließen, müssen nieder-impedante Leitungswege bereitgestellt werden. Die Widerstandswerte der Schleifen müssen gering und miteinander identisch sein. Eine Schleife, deren Wi-derstandswert von den übrigen Anlageteilen abweicht, könnte, z.B. im Falle eines Blitzschlages, eine Potenti-aldifferenz verursachen, die an empfindlichen Anlagen erhebliche Schäden zur Folge haben kann.

4.2 Prüfung bestehender Blitzschutzsysteme

Regelmäßig durchzuführende Wiederholungsprüfun-gen sollen gewährleisten, dass ein Blitzschutzsystem seine Wirksamkeit dauernd beibehält.

Es empfiehlt sich, die Prüfung in folgenden Schritten vorzunehmen:

Der erste Schritt der Besichtigung besteht in der Über-prüfung der Nutzungsart und der vorhandenen Be-standsunterlagen (Zeichnung, Anlagenbeschreibung, letzter Prüfungsbericht). Es ist festzustellen und ggf. durch örtliche Besichtigung zu überprüfen, ob

• am oder im Gebäude bauliche Veränderungen oder Erweiterungen vorgenommen wurden,

• die Ausführung der Blitzschutzanlage noch der vor-gefundenen Nutzung entspricht.

Als bauliche Veränderungen zählen u.a. Austausch von Metallregenrinnen gegen solche aus Kunststoff, Auswechseln oder Neuanbringen von Stahlkonstruk-tionen, Rohrleitungen, Anbauten, Dachaufbauten. Vor-gefundene Veränderungen sind in Abstimmungen mit dem Nutzer im Prüfungsbericht und in den Zeichnun-gen zu vermerken.

Der zweite Schritt der Besichtigung besteht in der Be-sichtigung des Blitzschutzsystems in seiner Gesamt-heit. Gleichzeitig ist die Kontrolle auf mechanische Festigkeit neben den im Abschnitt 4.1 genannten Prüf-schritten vorzunehmen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob • Übereinstimmung mit den zeichnerischen Unterlagen

(Ausführungszeichnungen oder Bestandszeichnung) besteht,

• die Anordnung der Fangeinrichtung (Masche, Stan-ge oder Schutzkäfig) so erfolgte, dass ein Schutz für die bauliche Anlage gewährleistet wird; hierzu zählen auch Schornsteine und andere Dachaufbauten,

• das Leitungsmaterial und verwendete Teile der Ge-bäudeausrüstung den Mindestquerschnitten nach

DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Tabel-len 6 bis 9, entsprechen,

• die Leitungen sicher befestigt und insbesondere die Abstände der Halter eingehalten sind, Abstände zwi-schen 0,80 und 1,00 Meter haben sich bewährt (DIN EN 62305-3, Bild E.22)

• die Anzahl der Ableitungen und die Einhaltung der Abstände den Normen entsprechen,

• die Verlegungstiefe des Blitzschutzerders eingehal-ten wurde,

• die festgelegten Näherungen eingehalten oder neue Näherungen hinzugekommen sind,

• Überspannungsschutzgeräte vorhanden, intakt und richtig montiert sind,

• die Verbindungsstellen ausreichende Auflageflächen haben und mechanisch fest sind,

• der Korrosionsschutz hinsichtlich der Auswahl der Bauteile und bei der Verbindung zu anderen Werk-stoffen (Kupferdächer) beachtet wurde; hierzu gehört auch die Querschnittsminderung (Abrosten) des Lei-tungsmaterials.

Messungen

Die Messungen sind wie im Abschnitt 4.1 beschrieben auszuführen.

5 Dokumentation

Über jede Prüfung ist ein Bericht zu erstellen, der zusammen mit den technischen Unterlagen und den Berichten vorhergehender Prüfungen beim Betreiber des Systems bzw. der zuständigen Verwaltungsstelle aufbewahrt werden soll. Zunehmend wird auch für die ständige Fortschreibung ein Prüfungsbuch bzw. Prü-fungsheft verwendet. Sind keine Bestandszeichnun-gen vorhanden, so ist eine Neuzeichnung anzuferti-gen. Für den Prüfbericht kann z.B. der Vordruck des VDB verwendet werden.

Mit der Übergabe des Prüfberichts bestätigt der Prüfer die Funktionstüchtigkeit der Blitzschutzanlage. Fest-gestellte Mängel sind im Prüfbericht genau aufzulisten.

Für die umgehende Beseitigung der Mängel ist der Ei-gentümer verantwortlich.