BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese...

68
1 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Nr. 10195 des Tarifverzeichnisses Bayerische Oberlandbahn GmbH Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck gültig ab 09.12.2018

Transcript of BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese...

Page 1: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

1 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Nr. 10195 des Tarifverzeichnisses

Bayerische Oberlandbahn GmbH

Tarif

für die Beförderung von

Personen und Gepäck

gültig ab 09.12.2018

Page 2: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

2 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Änderungen und Ergänzungen

Nummer der Berichtigung

TVA-Nr. gültig ab Kurzer Inhalt berichtigt am

berichtigt durch

1 470/98 29.11.1998 Erstausgabe

19 38/2005 01.03.2005 Änderung beim Fahrkartenverkauf im Zug; Gültigkeit Einzel- und Rückfahrkarten bei Preisänderung; Einführung eines Abgabeter-

mins bei Abo-Karten; Änderung Berechtigtenkreis im Ausbil-dungsverkehr u.a.

20 77/2005 01.04.2005 Tarifanpassung zum 01.04.2005; Entfall 3-er BOB

21 82/2006 01.04.2006 Tarifanpassung zum 01.04.2006

22 156/2006 01.05.2006 Einführung einer Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahres-karteninhaber und zum 01.06.2006 einer Einzelfahrt-Radlkarte-

BOB-Oberland

23 415/2006 01.01.2007 Tarifanpassung zum 01.01.2007 div. Änderungen in den Allg. Beförderungsbedingungen und im Tarif der BOB

24 175/2007 01.05.2007 Einführung erweiterter Fahrgastrechte im SPNV in Bayern; Ände-rung beim Großkundenabonnement ab 01.10.2007

25 319/2007 01.01.2008 Änderungen in den Allg. Beförderungsbedingungen und im Tarif

26 316/2008 01.01.2009 Tarifanpassung zum 01.01.2009

27 76/2009 01.04.2009 Einführung Familienkomponente Fahrradtarif

28 124/2009 01.07.2009 Änderung bei der Beförderung von Tieren

29 232/2009 01.10.2009 ADAC-FreizeitCard

30 279/2009 13.12.2009 Tarifanpassung zum 13.12.2009

31 268/2010 12.12.2010 Vollständige überarbeitete Neuausgabe, Tarifanpassung zum 12.12.2010

32 317/2012 09.12.2012 Änderung bei der Beförderung von Tieren

33 277/2013 15.12.2013 Vollständige Überarbeitung zum Betriebsstart Meridian

34 353/2014 14.12.2014 Trennung der Tarifbestimmungen für Oberlandnetz und Meridian-Netz

35 166/2015 01.08.2015 Strukturierung Buch II (Meridian); Gutschein für BahnCard 25; Anpassung Anhang I und Anhang II

36 49/2015 13.12.2015 Strukturierung Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland; kostenlose Stammplatzreservierung anstelle BahnCard 25-Gutschein; Auf-

nahme Preise Stammplatzreservierung in die Preistabelle

37 22/2016 12.06.2016 Einführung des Guten Tag Tickets 1. Klasse und Aktion Guten Tag Ticket vor 9 Uhr, Erweiterung Geltungsbereich Guten Tag

Ticket

12.06.2016 MBI

Page 3: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

3 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

38 23/2016 11.12.2016 Änderung der Kindermitnahme Regelung des Guten Tag Tickets, Erweiterung Geltungsbereich Guten Tag Ticket, Einstellung des Angebotes PanoramaPass, Erweiterung der anmeldepflichtigen Gruppengröße beim Meridian, Umbenennung in BOB-Radlkarte

11.12.2016 MBI

39 24/2017 11.06.2017 Anpassung der Rückfahrregelungen bei Relationen über 100 km, Anpassung der Reglungen der Beförderung von Beamten der

Polizei

11.06.2017 MBI

40 25/2018 10.06.2018 Umbenennung des Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket in Som-merferienticket

10.06.2018 MBI

41 26/2018 09.012.2018 Anpassung des Übergangs in die 1. Klasse, Einstellen des Ange-botes Oberland Ticket, Erweiterung Geltungsbereich Guten Tag Ticket, Einstellen des Angebotes 50/50 Ticket, Aufnahme neuer

Haltestellen

09.12.2018 MBI

Page 4: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Einleitung

Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie legen die Entgeltbedin-gungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den „Allgemeinen Be-förderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den Tarif der Bayeri-schen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 der „Allgemeinen Beförde-rungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur, soweit nicht Verbundta-rife anwendbar sind.

Die Beförderungsmittel der Bayerischen Oberlandbahn GmbH werden unterschieden nach Zügen der Gattung BOB und Zügen der Gattung Meridian. Netz der Zuggattung BOB

KBS 955: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bayrischzell KBS 956: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Lenggries KBS 957: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegernsee Netz der Zuggattung Meridian

KBS 950: München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein KBS 951: München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg KBS 958: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Rosenheim Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung Meridian gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit einer gültigen Fahrkarte für die Zuggattung BOB auch die Zuggattung Meridian und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen ge-mäß der erworbenen Fahrkarte.

Buch I regelt die Tarifbestimmungen der Zuggattung BOB, Buch II regelt die Tarifbe-stimmungen der Zuggattung Meridian. Buch I Tarifbestimmungen der Zuggattung BOB 4 - 35

Buch II Tarifbestimmungen der Zuggattung Meridian 36 - 50

Anhang I Anwendungsbereich der Tarifbestimmungen 51 - 52

Anhang II Gebühren und Entgelte 53 - 63

Page 5: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

5 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Buch I

Tarifbestimmungen

für Züge der Zuggattung BOB

der Bayerischen Oberlandbahn GmbH

Page 6: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

6 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

1 Grundsätze……………………………………………………………………………………..8

1.1 Geltungsbereich................................................................................................... 8

1.2 Reisende ............................................................................................................. 8

1.3 Tarifsystem .......................................................................................................... 8

2 Fahrten ausschließlich im Binnenbereich BOB .......................................................... 8

2.1 Übergang in die 1. Klasse .................................................................................... 8

2.2 Gültigkeit und Entwertung von undatierten Fahrkarten ........................................ 9

2.3 Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl ............................................................ 9 2.3.1 Allgemeine Regelungen ................................................................................. 9 2.3.2 Einzelfahrkarte ............................................................................................. 10 2.3.3 Hin- und Rückfahrkarte ................................................................................ 11

2.3.4 Gruppenfahrkarten ....................................................................................... 11 2.3.4.1 Grundsätze ............................................................................................ 11

2.3.4.2 Gruppenfahrkarte Einzelfahrt ................................................................. 12 2.3.4.3 Gruppenfahrkarte Hin- und Rückfahrt .................................................... 13

2.4 Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Streckenzeitkarten) ..................... 13

2.4.1 Grundsätzliches ........................................................................................... 13 2.4.2 Wochenkarte und Monatskarte .................................................................... 15

2.4.3 Schülerwochenkarte und Schülermonatskarte ............................................ 16 2.4.4 Zeitkarten im Abonnement ........................................................................... 19

2.4.4.1 Grundsätze ............................................................................................ 19 2.4.4.2 Aboportal ............................................................................................... 22

2.4.4.3 Zeitkarten im Abonnement für Erwachsene ........................................... 22 2.4.4.4 Zeitkarten im Abonnement für Schüler .................................................. 23

2.4.5 BOB-Jobticket .............................................................................................. 24

2.5 Pauschalpreistickets .......................................................................................... 25 2.5.1 Guten Tag Ticket ......................................................................................... 26 2.5.2 Guten Tag Ticket WEST………………………………………………………… 27 2.5.3 BOB-MVV-Ticket und BOB-MVV-Single-Ticket ........................................... 29

2.5.4 KombiTickets ............................................................................................... 29 2.5.5 Sommerferienticket ...................................................................................... 30

2.6 Tarife für die Beförderung von Tieren und Sachen ............................................ 31 2.6.1 Beförderung von Gepäck ............................................................................. 31 2.6.2 Beförderung von Fahrrädern ....................................................................... 31

2.6.2.1 Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber .............. 31 2.6.2.2 BOB-Radlkarte ....................................................................................... 33

2.6.3 Beförderung von Tieren ............................................................................... 33

3 Fahrten im Anstoßverkehr der BOB ........................................................................ 34

4 Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen ............................................... 35

4.1 Grundsätze ........................................................................................................ 35

Page 7: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

7 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

4.2 Anerkennung des MVV-Tarifs ............................................................................ 35

4.3 Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV) ................................... 35

5 Gemeinschaftstarife ................................................................................................. 36

5.1 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) .............................................................. 36

5.2 Regionalverkehr Oberbayern (RVO) .................................................................. 36

6 Sonstige Dienstleistungen ....................................................................................... 37

7 Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei ................................. 37

Page 8: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

8 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

1 Grundsätze

1.1 Geltungsbereich

Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH der Zuggattung BOB. Sie legen die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 der „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur, soweit nicht Verbundtarife anwendbar sind.

Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung Meridian gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit einer gültigen Fahrkarte für die Zuggattung BOB auch die Zuggattung Meridian und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen ge-mäß der erworbenen Fahrkarte.

1.2 Reisende

Es gibt Fahrkarten für Erwachsene und für Kinder. Personen ab 15 Jahren gelten als Erwachsene. Kinder sind Personen von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert.

1.3 Tarifsystem

Der Tarif für Züge der Gattung BOB ist grundsätzlich, mit Ausnahme von Pauschalpreis-tickets, ein entfernungsabhängiger Tarif.

Es werden Fahrkarten für die 1. und die 2. Wagenklasse ausgegeben, mit Ausnahme der Schülerzeitkarten und ausgewählten Pauschalpreistickets.

2 Fahrten ausschließlich im Binnenbereich BOB

2.1 Übergang in die 1. Klasse

Bei Einzelfahrten und Hin- und Rückfahrkarten ist für den einmaligen Übergang für eine Fahrt von der 2. Klasse auf die 1. Klasse ein Übergangsfahrschein für die jeweilige Re-lation zu lösen. Die Fahrkarte zum einmaligen Übergang in die 1. Klasse kann auch di-rekt beim Kundenbetreuer/in, jedoch vor Zustieg in die 1. Klasse, erworben werden.

Page 9: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

9 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Für Zeitkarten (Wochenkarten, Monatskarten, Monatskarten im Abonnement, Mini-Abo-Monatskarten und Jahreskarten) ist eine Übergangsfahrkarte für die jeweilige Zeitkarte der 1. Klasse zu lösen. Der Preis einer Übergangsfahrkarte für z. B. eine Wochenkarte errechnet sich aus der Differenz des Preises einer regulären 1. Klasse-Wochenkarte und des Preises einer regulären 2. Klasse-Wochenkarte.

Der Preis einer Übergangsfahrkarte für einzelne Monate bei Monatskarten im Abonne-ment, Mini-Abo-Monatskarten und Jahreskarte errechnet sich aus der Differenz des Preises einer regulären 1. Klasse Monatskarte und des Preises einer regulären 2. Klas-se Monatskarte.

2.2 Gültigkeit und Entwertung von undatierten Fahrkarten

Fahrkarten nach diesem Tarif, die ohne festgelegten Geltungstag ausgegeben werden, sind vor der ersten Nutzung durch handschriftlichen Eintrag des aktuellen Datums durch den Fahrgast zu entwerten.

Nach einer Tarifanpassung können undatierte Fahrkarten längstens bis zu drei Kalen-dermonate nach dem Tag der Tarifanpassung benutzt oder gegen Zahlung des Unter-schiedsbetrags umgetauscht werden. Danach verlieren nicht benutzte oder nicht umge-tauschte Fahrkarten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist können Fahrkar-ten nur gegen Bezahlung eines den Preistabellen in Anhang 2 zu entnehmenden Bear-beitungsentgelts erstattet werden.

2.3 Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl

Einzelfahrkarte

Hin- und Rückfahrkarte

Gruppenfahrkarte Einzelfahrt

Gruppenfahrkarte Hin- und Rückfahrt

2.3.1 Allgemeine Regelungen

Verkauf

Alle Fahrkarten mit begrenzter Fahrtenanzahl werden für Erwachsene und Kinder sowie für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausgegeben. Ermäßigungen mit der BahnCard sind bei der Einzelfahrkarte und der Hin- und Rückfahrkarte möglich.

Gültigkeitstag(e)

Beim Kauf einer Fahrkarte ist der Gültigkeitstag der Fahrkarte durch den Fahrgast aus-zuwählen. Der Gültigkeitsbeginn wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Fahrkarte gilt nur am ausgewählten Gültigkeitstag bzw. an den ausgewählten Gültig-keitstagen.

Anzahl der Reisenden

Page 10: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

10 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Beim Kauf der Fahrkarte ist festzulegen, wie viele Erwachsene und Kinder die Fahrkarte zur Fahrt nutzen wollen. Das Unterschreiten der festgelegten Personenzahl bei der Fahrt ist möglich. Die Anzahl der Personen wird maschinell auf die Fahrkarte aufge-druckt oder für jeden Reisenden wird eine Fahrkarte ausgegeben.

Einzelfahrkarten und Hin- und Rückfahrkarten werden für höchstens fünf Personen aus-gestellt. Gruppenfahrkarten ab mindestens sechs Personen.

Verlust

Bei Verlust einer Fahrkarte mit beschränkter Fahrtenzahl wird kein Ersatz geleistet.

Fahrgelderstattung und Umtausch

Für die Fahrgelderstattung und den Umtausch von Fahrkarten gilt § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.

Preisberechnung

Die Preise sind online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

2.3.2 Einzelfahrkarte

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Einzelfahrkarte berechtigt zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unter-brechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen.

Die zeitliche Gültigkeit der Einzelfahrkarte ist abhängig von der Entfernung der auf der Fahrkarte angegeben Relationen.

Fahrkarten bis 100 km Entfernung gelten am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Bei Relationen über 100 km gilt die Einzelfahrkarte am aufgedruckten Tag, dem gesamten darauffolgenden Tag und am dritten Tag bis 3:00 Uhr.

In allen Fällen ist die jeweilige Fahrt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Tag anzu-treten.

Mitnahmeregelung

Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren reisen in Begleitung mindestens eines Eltern- oder Großelternteils kostenlos. Die Anzahl der Kinder ist – sofern möglich – vor Fahrtantritt auf der Fahrkarte unauslöschlich einzutragen.

Fahrgelderstattung und Umtausch

Vor dem ersten Geltungstag der Einzelfahrkarte sind Umtausch und Erstattung kosten-los möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies bei Nichtnutzung gegen ein, den Preis-blättern zu entnehmendes Bearbeitungsentgelt möglich.

Page 11: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

11 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

2.3.3 Hin- und Rückfahrkarte

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Hin- und Rückfahrkarte berechtigt zu einer Hinfahrt in Richtung auf das Fahrtziel sowie zu einer Rückfahrt in Richtung auf den Startbahnhof der Hinfahrt. Ein Unterbre-chen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rundfahrten, Fahrten in der entgegengesetzten Richtung sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenab-schnitte in der gleichen Fahrtrichtung sind ausgeschlossen.

Grundsätzlich gilt bei der Hin- und Rückfahrkarte, dass die Hin- und die Rückfahrt nicht länger als einen Monat auseinander liegen dürfen.

Eine Hin- und Rückfahrkarte bis 100 km gilt

für die Hinfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgetages

für die Rückfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgeta-ges.

Eine Rückfahrkarte für eine Relation über 100 km gilt

für die Hinfahrt am auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, am darauffol-genden Tag und bis 3:00 Uhr des dritten Tages

für die Rückfahrt am Geltungstag des auf der Fahrkarte eingetragen Rückfahrtda-tums, am darauffolgenden Tag und bis 3:00 Uhr des dritten Tages. Die Fahrt ist an dem auf der Fahrkarte angegebenen Tag anzutreten.

Nach Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig.

Mitnahmeregelung

Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren reisen in Begleitung mindestens eines Eltern- oder Großelternteils kostenlos. Die Anzahl der Kinder ist – sofern möglich – vor Fahrtantritt auf der Fahrkarte unauslöschlich einzutragen.

Fahrgelderstattung und Umtausch

Vor dem ersten Geltungstag der Hin- und Rückfahrkarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies bei Nichtnutzung gegen ein den Preisblättern zu entnehmendes Bearbeitungsentgelt möglich.

2.3.4 Gruppenfahrkarten

2.3.4.1 Grundsätze

Als Gruppe gelten mindestens sechs zahlende und gemeinsam reisende Personen. Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen als eine Person und zahlen den halben Fahrpreis. Entgeltpflichtige Hunde sind bei der Ermittlung der Gruppengröße nicht zu berücksichtigen und zahlen den halben Fahrpreis.

Besteht die Gruppe nur aus Minderjährigen, ist sie von einem Leiter zu begleiten, der mindestens 18 Jahre alt ist.

Page 12: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

12 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Es werden Fahrkarten für die einfache Fahrt oder die Hin- und Rückfahrt ausgegeben.

Anmeldung für Gruppen bis einschließlich 24 Personen

Für Gruppen, deren Größe zwischen sechs und 24 Personen liegt, ist der Kauf der Gruppenfahrkarte über folgende Vertriebskanäle möglich:

Fahrkartenautomaten (für Gruppen bis 15 Personen)

Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (für Gruppen bis 24 Perso-nen)

Eine Anmeldung der Gruppenfahrt ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Anmeldung von Gruppen ab 25 Personen

Bei Gruppen, deren Größe über 24 Personen liegt, ist zur Disposition der Zugkapazitä-ten eine Anmeldung erforderlich. Der Verkauf der Gruppenfahrkarten erfolgt ausschließ-lich über die Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.

Die Anmeldung bei Gruppenfahrten muss grundsätzlich mindestens sieben Werktage im Voraus erfolgen.

Fahrgelderstattung

Eine Erstattung bzw. Teilerstattung bei Verringerung der Teilnehmerzahl ist vor dem ersten Geltungstag der Gruppenfahrkarte und unter Vorlage der selbigen möglich. Eine spätere Erstattung ist ausgeschlossen. Für die Erstattung des Beförderungsentgelts und die Höhe des Bearbeitungsentgelts gilt § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.

Preisberechnung

Die Preise sind online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

Übergang in die 1. Klasse

Bei Übergang in die 1. Klasse – auch auf Teilstrecken und für einzelne Teilnehmer – wird der Unterschied zwischen den ermäßigten Preisen beider Klassen für die in der 1. Klasse zurückgelegte Strecke erhoben.

2.3.4.2 Gruppenfahrkarte Einzelfahrt

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die zeitliche Gültigkeit der Gruppenfahrkarte Einzelfahrt ist abhängig von der Entfernung der auf der Fahrkarte angegeben Relationen.

Fahrkarten bis 100 km Entfernung gelten am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Bei Relationen über 100 km gilt die Gruppenfahrkarte Einzelfahrt am aufgedruck-ten Tag, dem gesamten darauffolgenden Tag und am dritten Tag bis 3:00 Uhr.

Die Gruppenfahrkarte Einzelfahrt berechtigt zur gemeinsamen Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich.

Page 13: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

13 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen.

2.3.4.3 Gruppenfahrkarte Hin- und Rückfahrt

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Gruppenfahrkarte Hin- und Rückfahrt berechtigt zur gemeinsamen Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel sowie zu einer Rückfahrt in Richtung auf den Startbahnhof der Hin-fahrt. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rund-fahrten, Fahrten in der entgegengesetzten Richtung sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte in der gleichen Fahrtrichtung sind ausgeschlossen.

Nach Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig.

Grundsätzlich gilt bei der Gruppenfahrkarte Hin- und Rückfahrt, dass die Hin- und Rück-fahrt nicht länger als einen Monat auseinander liegen dürfen.

Eine Gruppenfahrkarte Hin- und Rückfahrt bis 100 km gilt

für die Hinfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgetages.

für die Rückfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3:00 Uhr des Folgeta-ges.

Eine Gruppenfahrkarte Hin- und Rückfahrt für eine Relation über 100 km gilt

für die Hinfahrt am auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, am darauffol-genden Tag und bis 3:00 Uhr des dritten Tages.

an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und bis 3:00 Uhr des dritten Tages. Sofern das Rückfahrdatum vom Verkaufssystem nicht automatisch eingetragen wurde, kann das Rückfahrdatum von dem Kunden frei gewählt werden, solange die Rückfahrt spätestens einen Monat nach dem Gültigkeitsdatum der Hinfahrt been-det wird. Für den Beginn der Rückfahrt ist der Zangenabdruck des Kundenbe-treuers / der Kundenbetreuerin maßgeblich.

2.4 Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Streckenzeitkarten)

2.4.1 Grundsätzliches

Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Streckenzeitkarten) gelten für beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer für die auf der Fahrkarte angegebene Relation.

Die Streckenzeitkarten werden für Erwachsene für die 1. Klasse und die 2. Klasse aus-gegeben. Sie können als persönliche oder übertragbare Fahrkarte erworben werden.

Schülerzeitkarten werden für die 2. Klasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht erlaubt. Sie sind nicht übertragbar.

Die gewerbsmäßige Nutzung übertragbarer Zeitkarten ist verboten.

Page 14: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

14 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Fahrkarte Mitnahme-möglichkeit

persönlich (p) / übertragbar (ü)

1. Klasse / 2. Klasse

automatische Verlängerung

Wochenkarte nein p + ü 1. + 2. -

Monatskarte ja p + ü 1. + 2. -

Schülerwochenkarte nein p 2. -

Schülermonatskarte nein p 2. -

Abo-Monatskarte ja p + ü 1. + 2. ja

Jahreskarte ja p + ü 1. + 2. ja

Mini-Abo-Monatskarte nein p 1. + 2. nein

Schüler-Abo-Monatskarte nein p 2. nein

Fahrgelderstattung

Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht,

- bei Ausschluss von der Beförderung,

- bei einer als ungültig eingezogenen Fahrkarte,

- für den Benutzer einer Fahrkarte, soweit das Beförderungsentgelt von einer Körper-schaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird,

- wenn ein Reisender im Besitz eines gültigen Aufpreises für die Benutzung 1. Klasse ist, in der 1. Klasse keinen Sitzplatz findet,

- wenn die Fahrkarte abhanden gekommen ist,

- wenn im Rahmen des Abo-Verfahrens eine Ersatz-Fahrkarte ausgestellt wurde, für den Gültigkeitszeitraum dieser Fahrkarte.

Eine rückwirkende Erstattung des Beförderungsentgeltes ist bei übertragbaren Fahrkar-ten ausgeschlossen. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, wenn die Erstattung auf Grund von Umständen beantragt wird, die die Bayerische Oberlandbahn GmbH zu vertreten hat.

Die Fahrgelderstattung von Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl richtet sich nach § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

Bei den Zeitkarten im Abonnement ist im Fall einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit, eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, einer Wehrübung oder einer beruf-lichen Abordnung außerhalb des Geltungsbereichs der Fahrkarte eine Erstattung unter Abzug eines, den Preisblättern zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts bei Fahrkarten im Abonnement des Erwachsenentarifs und Selbstzahlern des Schülertarifs möglich. Die Gründe der Nichtnutzung und deren Dauer sind durch eine entsprechende Beschei-nigung gegenüber dem ausgebenden Aboservice bzw. in einem Kundencenter der Bay-erischen Oberlandbahn GmbH nachzuweisen. Erstattungsfähig sind Bescheinigungen

Page 15: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

15 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

mit jeweils mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen der Nichtnutzung, maximal jedoch 60 Tage pro Geltungsjahr. Für jeden Tag der Nichtnutzung wird 1/360 (bei Jahresein-malzahlung) bzw. 1/30 (bei monatlicher Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstat-tungsgrundes beim ausgebenden Aboservice bzw. einem Kundencenter der Bayeri-schen Oberlandbahn GmbH vorliegen; andernfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen. Übertragbare Zeitkarten sind für Zeit der Nichtnutzung in einem Kundencenter der Baye-rischen Oberlandbahn GmbH zu hinterlegen. Als erster Tag des Erstattungszeitraums gilt bei Versand mit der Post das Datum des Poststempels bzw. der Tag der Übergabe in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn.

Im Falle der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz (BEEG) ist eine Erstattung für Inhaber einer persönlichen Jahreskarte im Abo / Monatskarte bzw. Schülermonatskarte im Abo, für einen Zeitraum von maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen oder in 2 Teilen von je einem Monat möglich. Für jeden Tag der Elternzeit – gemäß Zeiten nach Satz 1 - wird 1/360 (Gesamtbetrag) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts unter Abzug eines, den Preisblättern zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet. Dem Antrag in Textform mit Angabe des gewünschten Unterbrechungszeitraums des Abos sind beizufügen:

(i) persönliche Jahreskarte im Abo/Monatskarte bzw. Schülermonatskarte im Abo zur Hinterlegung beim Abo-Center für die Dauer der Unterbrechung,

(ii) Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6 (BEEG)) und

(iii) eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.

Der unterschriebene Antrag mit den Unterlagen muss spätestens 5 Tage nach dem ers-ten Unterbrechungstag beim ausgeben den Abo-Center vorliegen. Liegt die Fahrkarte nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Beginn des Unterbrechungszeitraumes vor, wird der Tag der tatsächlichen Vorlage der Fahrkarte beim Abo-Center zugrunde gelegt. Rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums wird die Fahrkarte vom ausgeben-den Abo-Center zurückgesendet. Der zu erstattende Betrag wird in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rücksendung der Fahrkarte folgt, verrechnet – soweit eine Verrech-nung nicht möglich ist - erstattet.

2.4.2 Wochenkarte und Monatskarte

Geltungsdauer

Die Wochenkarte gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen. Die Monatskarte gilt ei-nen Monat. Beim Kauf der Fahrkarte ist der erste Gültigkeitstag auszuwählen. Dieser wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Wochen- bzw. Monatskarte kann mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr.

Page 16: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

16 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Mitnahmeregelung

Bei Wochenkarten ist keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich.

Bei der Monatskarte dürfen an Samstagen sowie bis 3:00 Uhr des darauffolgenden Sonntags ein weiterer Erwachsener sowie drei eigene Kinder / Enkelkinder (bis ein-schließlich 14 Jahre) kostenlos mitgenommen werden..

Verlust

Bei Verlust einer Wochenkarte und/oder Monatskarte wird kein Ersatz geleistet.

Fahrgelderstattung und Umtausch

Vor dem ersten Geltungstag der Wochen- bzw. Monatskarte sind Umtausch und Erstat-tung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies ausgeschlossen.

Preisberechnung

Es gelten die Preise gemäß Preistabelle in Anhang 2. Diese sind zusätzlich online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

Sonstiges

Der Inhaber einer persönlichen Zeitkarte hat vor der ersten Nutzung seinen Namen un-auslöschlich und lesbar auf der Zeitkarte einzutragen. Persönliche Zeitkarten gelten nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

2.4.3 Schülerwochenkarte und Schülermonatskarte

Geltungsdauer

Schülerzeitkarten sind längstens bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Berechtigungs-karte gültig. Schülermonatskarten werden nur für einen Kalendermonat, Schülerwo-chenkarten nur für eine Kalenderwoche ausgegeben. Die Schülerwochenkarte bzw. Schülermonatskarten gelten über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr.

Zur Vorbereitung oder Ablegung von vorgeschriebenen Prüfungen oder der Promotion kann die Schülerzeitkarte auch noch bis zu 1½ Jahren nach Beendigung des Studiums in Anspruch genommen werden.

Mitnahmeregelung

Bei Schülerzeitkarten ist keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich.

Verlust

Bei Verlust einer Schülerzeitkarte wird kein Ersatz geleistet.

Fahrgelderstattung und Umtausch

Vor dem ersten Geltungstag der Schülerwochenkarte bzw. Schülermonatskarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies ausge-schlossen.

Page 17: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

17 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Preisberechnung

Es gelten die Preise gemäß Preistabelle in Anhang 2. Diese sind zusätzlich online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

Sonstiges

Der Inhaber einer Schülerzeitkarte hat vor der ersten Nutzung seinen Namen unaus-löschlich und lesbar einzutragen. Ab 15 Jahren gilt eine Schülerwochenkarte bzw. Schü-lermonatskarte nur in Verbindung mit einer auf die gleiche Person ausgestellten Berech-tigungskarte.

Der Erwerb von Schülerzeitkarten für eine kürzere als auf der Berechtigungskarte ange-gebene Teilstrecke ist möglich.

Berechtigte

Zur Benutzung von Schülerzeitkarten sind nachstehende Personen berechtigt:

1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Die Berechtigung gilt bis zum Ende des Schuljahres (1. August bis 31. Juli des Folgejahrs), in wel-chem das 15. Lebensjahr vollendet wird;

2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres

a) Schüler und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich aner-kannter privater

- allgemeinbildender Schulen,

- berufsbildender Schulen,

- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,

- Hochschulen, Akademien mit Ausnahme Verwaltungsakademien, Volkshoch-schulen, Landvolkshochschulen.

b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht un-ter die oben genannten Schulen fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Be-suchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht be-freit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bil-dungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungs-fähig ist.

c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Wei-terbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulab-schlusses besuchen.

d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbil-dungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außer-halb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 2 des Berufsbil-dungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden.

Page 18: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

18 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besu-chen.

f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volonta-riats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium gelten-den Bestimmungen vorgesehen ist.

g) Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes sowie Prak-tikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Quali-fikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder ge-hobenen Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten.

h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologi-schen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst).

Berechtigungskarte

An im Sinne von 2.4.3 berechtigte Personen können Berechtigungskarten ausgegeben werden; an die in unter Ziffer 2. aufgeführten Personen jedoch nur, wenn Schule, Hoch-schule oder Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis bestätigt haben.

Berechtigungskarten als Vordruck sind bei allen Verkaufsagenturen und Kundencentern der Bayerischen Oberlandbahn GmbH sowie online unter www.meridian-bob-brb.de er-hältlich. Der erfolgte Vermerk durch die Ausbildungsstätte auf der Berechtigungskarte ist vor Gültigwerdung noch in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestätigen zu lassen.

Die Berechtigungskarte verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem die Schule, Hoch-schule bzw. die Ausbildungsstätte gewechselt oder verlassen wird oder an dem die Ausbildungszeit endet. Die Berechtigungskarte ist mit Ablauf der eingetragenen Gel-tungsdauer erneut zu beantragen bzw. zu verlängern. Hierzu ist eine neue Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses vorzulegen.

Die Berechtigungskarte gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung längstens ein Jahr und ist bei der Fahrkartenkontrolle mit vorzulegen.

Die Berechtigungskarte ist solange gültig zu schreiben, wie die auf ihr erteilte Beschei-nigung zutrifft. Längstens ein Jahr, gerechnet vom Tag der Bescheinigung bei der Baye-rischen Oberlandbahn. In Verbindung mit einer Bescheinigung der Hochschule, Akade-mie etc., dass der Inhaber den Hochschulort nach Abschluss des Studiums zur Vorbe-reitung oder Ablegung von Prüfungen noch aufsuchen muss, gilt die Berechtigungskarte bis zu 1½ Jahre weiter.

Anstelle des Stempels / Unterschrift der Universität / Fachhochschule werden auch die speziell ausgestellten Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Plastikkarten (Identitäts-nachweis im Scheckkartenformat) der Universität / Fachhochschule mit eingetragenem Studienzeitraum (Semester) anerkannt. Für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes wird ebenfalls ein entsprechender Freiwilligenausweis (Identitätsnachweis im Scheck-kartenformat) des Bundesfreiwilligendienstes mit eingetragener Einsatzstelle und Gül-

Page 19: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

19 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

tigkeitszeitraum anerkannt. Bei positiver Prüfung wird in diesen Fällen in der Berechti-gungskarte das Feld „Immatrikulationsbescheinigung hat vorgelegen“ angekreuzt.

Berechtigungskarten werden nur für die Relation Wohnort – Ausbildungsort ausgestellt.

2.4.4 Zeitkarten im Abonnement

2.4.4.1 Grundsätze

Erwerb

Streckenzeitkarten können im Abonnement bezogen werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement Verfahren ist die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats.

Monatskarten im Abonnement und Jahreskarten bestehen aus Wertmarken. Eine Wert-marke ist jeweils einen Monat gültig. Bei den persönlichen Abo-Monatskarten ist vor der ersten Nutzung die Rückseite der Wertmarke durch den Inhaber zu unterschreiben.

Schüler-Abo-Monatskarten bestehen aus einer Berechtigungskarte und dazugehörigen Wertmarken. Die aktuelle Wertmarke zusammen mit der Berechtigungskarte bildet ge-meinsam die gültige Fahrkarte, siehe auch 2.4.3.

Für den Erwerb einer Zeitkarte im Abonnement ist der Abo-Bestellschein vom Kunden oder seinem gesetzlichem Vormund auszufüllen und zu unterschreiben. Der Abo-Bestellschein muss mindestens 14 Tage vor dem Geltungsbeginn des Abonnements per Post an den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gesandt, in einem Kun-dencenter der Bayerischen Oberlandbahn abgegeben oder im Aboportal unter fahrgast.bayerischeoberlandbahn.de bestellt werden.

Bei Abgabe eines Bestellscheins für eine Schüler-Abo-Monatskarte ist im Kundencenter eine gültige Berechtigungskarte oder gegebenenfalls ein Nachweis einer Berechtigung im Sinne von 2.4.3 vorzuzeigen. Bei Wahl des Postwegs an den Abo-Service der Baye-rischen Oberlandbahn ist eine Kopie der Berechtigungskarte beizulegen.

Alle Zeitkarten im Abonnement mit Ausnahme des Mini-Abos können auch mit soforti-gem Gültigkeitsbeginn bezogen werden. Dies ist in den Kundencentern der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder im Aboportal unter fahrgast.bayerischeoberlandbahn.de möglich. Der Kunde erhält hierbei eine Starter-Karte welche bis zum Zugang der übrigen Wertmarken Gültigkeit besitzt.

Bei der Abo-Monatskarte wird der Jahrespreis in zwölf Beträge geteilt und monatlich abgebucht. Bei der Schüler-Abo-Monatskarte wird während der ersten zehn Monate je-weils der Monatskartenpreis für die gewählte Relation vom angegebenen Konto abge-bucht. Im elften und zwölften Monat werden keine Abbuchungen vorgenommen.

Die Jahreskarte kann gegen Sofortzahlung oder gegen Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats erworben werden.

Im Falle von Änderungen der vorgenannten Abonnement-Bedingungen wird die Bayeri-sche Oberlandbahn GmbH ihre Abonnenten rechtzeitig informieren. Hierzu genügt die Mitteilung in elektronischer Form an die der Bayerischen Oberlandbahn GmbH mitgeteil-

Page 20: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

20 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

ten E-Mail-Adresse. Ist der Inhaber der Zeitkarte mit den Änderungen nicht einverstan-den, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mit-teilung kündigen. Macht der Inhaber der Zeitkarte von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Änderungszeit-punkt wirksam. Hierauf wird die Bayerische Oberlandbahn GmbH in ihrer Mitteilung den Zeitkarten-Inhaber jeweils hinweisen.

Änderungen der Kundendaten (Name, Anschrift und/oder Bankverbindung) sind spätes-tens bis 14 Tage vor Wirksamwerden im Aboportal zu aktualisieren oder alternativ der Bayerischen Oberlandbahn GmbH in Textform mitzuteilen.

Umtausch in ein anderes Abo

Der Umtausch in ein anderes Abo kann folgende Änderungen enthalten:

Änderung der Wagenklasse (nur Erwachsenentarif)

Änderung der Übertragbarkeit (nur Erwachsenentarif)

Änderung des räumlichen Geltungsbereich

Der Umtausch in eine Jahreskarte, also die Änderung von monatlicher auf jährliche Ab-buchung, kann nur vor Beginn eines Geltungsjahres erfolgen.

Infolge der Änderung entstehende Differenzbeträge werden nacherhoben oder verrech-net. Der Umtausch erfolgt durch den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.

Eine Änderung ist nur zu einem Kalendertag möglich, der mit dem ersten Geltungstag identisch ist. Der Antrag auf den Umtausch muss 14 Tage vor dem neuen Geltungsbe-ginn beim Aboservice eingegangen oder im Aboportal vorgenommen worden sein.

Bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag erfolgt der Umtausch kostenlos. Ab dem ers-ten Geltungstag wird ein Bearbeitungsentgelt berechnet, dessen Höhe den Preisblättern zu entnehmen ist. Zum Wirksamwerden der Änderung sind alle Wertmarken, die zum Zeitpunkt der Änderung gültig sind oder noch gültig sein werden, bis spätestens 5 Tage nach dem Umtauschtermin zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, wird bis zur tatsächlichen Rückgabe die volle monatliche Rate zusätzlich berechnet.

Kündigung seitens des Kunden

Vor dem ersten Geltungstag eines Geltungszeitraums kann eine Zeitkarte im Abonne-ment kostenlos zurückgegeben werden.

Eine Zeitkarte im Abonnement kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum sel-ben Kalendertag wie dem ersten Geltungstag des Abos gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann auch per E-Mail oder über das Aboportal erfolgen. Zum Wirksamwerden der Kündigung müssen alle Wertmarken, die nach dem Kündigungstermin gültig sind oder noch gültig sein werden, an die Bayerische Ober-landbahn GmbH zurückgesandt oder in einem Kundencenter der Bayerischen Ober-landbahn GmbH abgegeben werden. Werden die Wertmarken nicht spätestens fünf Ta-ge nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, ist bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe der Wertmarken die monatliche Abo-Rate zu bezahlen.

Page 21: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

21 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Bei einer vorzeitigen Kündigung wird für den abgelaufenen Geltungszeitraum der Diffe-renzbetrag zum Preis einer Monatskarte nacherhoben. Dies gilt nicht, wenn die Ver-tragslaufzeit bereits mindestens 12 Monate gedauert hat. In diesen Fällen ist eine Kün-digung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum selben Kalendertag wie dem ers-ten Geltungstag des Abos ohne Nachzahlung möglich.

Wurden dem Inhaber einer persönlichen Abo-Zeitkarte für Erwachsene Ersatzwertmar-ken ausgestellt ist eine Kündigung im Geltungszeitraum der Ersatzwertmarken ausge-schlossen.

Kündigung seitens der Bayerischen Oberlandbahn GmbH

Kann der jeweilige Monatskartenpreis mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Mandat widerrufen, so kann das Abonnement vom Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gekündigt werden durch

a) fristlose Kündigung

Ist eine Abbuchung nicht möglich, hat die Bayerische Oberlandbahn GmbH das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen

- wenn der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat

oder

- wenn bereits drei Rücklastschriften innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rück-lastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Der Kunde ist verpflichtet, nach Zugang der Kündigungserklärung die Abo-Zeitkarte un-verzüglich der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zurückzugeben. Die Kündigung erfolgt unter aufschiebender Wirkung des Zugangs der Abo-Zeitkarte an die Bayerische Ober-landbahn GmbH. Der Kunde hat den monatlichen Einzugsbetrag bis einschließlich des Monats, in dem die Abo-Zeitkarte der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zugeht, weiter zu entrichten.

Wird die Abo-Zeitkarte nicht zurückgegeben, so gilt die fristlose Kündigung als ordentli-che Kündigung. Für den zurückgelegten Teilzeitraum hat der Kunde den Unterschieds-betrag zwischen einer regulären Monats-Zeitkarte und der Abo-Zeitkarte zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Vertragslaufzeit bis zur fristlosen Kündigung mindestens 12 Monate betragen hat.

b) ordentliche Kündigung

Das Abonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geltungsjahres in Textform gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung kann auch ohne vorliegende Zahlungsschwierigkeiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geltungsjahres erfolgen.

Page 22: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

22 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

2.4.4.2 Aboportal

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bietet ein onlinebasiertes Fahrkarten-Vertriebssystem an. Über dieses Aboportal können Zeitkarten im Abonnement online abgeschlossen und verwaltet werden. Dies beinhaltet den Abschluss des Abonnements, den Umtausch in ein anderes Abo, die Kündigung des Abos und/oder Änderungen der Kundendaten.

2.4.4.3 Zeitkarten im Abonnement für Erwachsene

Geltungsbereich und Geltungsdauer

In Abhängigkeit von der Zahlungsweise und der Geltungsdauer werden Monatskarten im Abonnement als „Abo-Monatskarte“, „Mini-Abo“ oder „Jahreskarte“ bezeichnet.

Die Abo-Monatskarte und die Jahreskarte gelten für beliebig viele Fahrten in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für zwölf aufeinander-folgende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karten gel-ten über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des folgenden Werktages. Ist dieser letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr.

Die Mini-Abo-Monatskarte gilt für beliebig viele Fahrten in der auf der Fahrkarte ange-gebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für drei aufeinanderfolgende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karte gilt über den letzten Gel-tungstag hinaus bis 12:00 Uhr des folgenden Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr.

Abo-Monatskarten und Jahreskarten verlängern sich jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt werden. Die Mini-Abo-Monatskarte endet automatisch nach drei Monaten, eine Kündigung ist nicht erforder-lich.

Mitnahmemöglichkeiten

Die Abo-Monatskarte und die Jahreskarte ermöglichen an Samstagen sowie bis 3:00 Uhr des darauffolgenden Sonntags die Mitnahme eins weiteren Erwachsene sowie drei eigener Kinder / Enkelkinder.

Beim Mini-Abo besteht keine Mitnahmemöglichkeit.

Verlust

Bei Verlust einer Wertmarke einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte wird einmalig gegen ein Bearbeitungsentgelt eine Ersatzwertmarke ausge-stellt. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ist in den Preisblättern angegeben. Die ur-sprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.

Bei Verlust von übertragbaren Erwachsenen-Zeitkarten im Abonnement kann kein Er-satz geleistet werden.

Page 23: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

23 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Preisberechnung

Die Preise sind online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen. Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.

2.4.4.4 Zeitkarten im Abonnement für Schüler

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Schüler-Abo-Monatskarte (Selbstzahler) gilt für beliebig viele Fahrten in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für 12 aufeinanderfol-gende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karten gelten über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des folgenden Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr. Abo-Zeitkarten für Schüler sind jährlich neu zu beantragen.

Schüler-Abo-Monatskarten, die durch die Schulwegkostenträger ausgegeben werden, beginnen immer zum Ersten eines Kalendermonats.

Mitnahmemöglichkeiten

Schüler-Abo-Monatskarten enthalten keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten.

Verlust

Bei Verlust der Wertmarke wird einmalig gegen ein Bearbeitungsentgelt eine Ersatz-wertmarke ausgestellt. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ist in den Preisblättern an-gegeben. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. Wurden dem Inha-ber einer Schüler-Abo-Zeitkarte Ersatzwertmarken ausgestellt, ist eine Kündigung wäh-rend deren Geltungszeitraum ausgeschlossen.

Kündigung

Bei einer vorzeitigen Kündigung wird für den abgelaufenen Geltungszeitraum der Diffe-renzbetrag zum Preis einer Schülermonatskarte nacherhoben.

Preisberechnung

Die Preise sind online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen. Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.

Sonstiges

Die Schüler-Abo-Monatskarte ist nur mit Unterschrift des Karteninhabers und in Verbin-dung mit einer auf die gleiche Person ausgestellten Berechtigungskarte gültig (siehe 2.4.3).

Der Erwerb von Schüler-Abo-Monatskarten für eine kürzere als auf der Berechtigungs-karte angegebene Teilstrecke ist möglich.

Page 24: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

24 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

2.4.5 BOB-Jobticket

Grundlage

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann gemäß § 7 Abs. 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) ohne Bindung an die Tarife Entgelte mit Großkunden (Son-derabmachungen) für deren Mitarbeiter/innen vereinbaren.

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Das BOB-Job-Ticket gilt als Jahreskarte mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung für beliebig viele Fahrten für die auf der Fahrkarte angegebene Relation im Geltungszeit-raum. Das BOB-Job-Ticket wird als persönliche Karte an die Mitarbeiter/innen des Großkunden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben.

Mitnahmemöglichkeit

Beim BOB-Job-Ticket ist keine Mitnahme weiterer Personen möglich.

Verkauf

BOB-Job-Tickets werden vom Mitarbeiter direkt bei der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestellt und über den Abo-Service ausgegeben. Der Bestellschein muss bis zum 15. des Vormonats, ab dem die Jahreskarte gelten soll, dem Abo-Service vorliegen. BOB-Job-Tickets können nur mit Laufzeitbeginn zum Monatsersten bestellt werden.

Das BOB-Job-Ticket wird gegen Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats zur einmali-gen Abbuchung der gesamten Summe oder zur monatlichen Abbuchung des Aboprei-ses erworben.

Das BOB-Job-Ticket verlängert sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende des jeweiligen Geltungsjahres in Textform gekündigt wird. Kann der Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird die Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder das SEPA Lastschriftmandat widerrufen, so gilt 2.4.4.1 (Grundsätze des Abo-Verfahrens) entsprechend.

Verlust, Kündigung und Fahrgelderstattung

Die Regelungen der Erwachsenen-Jahreskarte und Abo-Monatskarte (2.4.4) gelten un-ter Berücksichtigung des Großkundenrabattes entsprechend.

Preisberechnung

Für die Preisberechnung beim BOB-Job-Ticket werden der Kilometerpreis der bestellten Relation für Jahreskarten (einmalige Zahlung) bzw. die Abo-Monatskarte (monatliche Zahlung) gemäß der einschlägigen Preistafel im Anhang 2 oder online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen und die aus den jeweiligen Vereinbarungen her-vorgehenden Rabatte zugrunde gelegt. Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbe-trag ab dem Änderungsdatum entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mittei-lung erfolgt nicht.

Page 25: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

25 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

2.5 Pauschalpreistickets

Sortiment:

- Guten Tag Ticket

- BOB-MVV-Ticket

- BOB-MVV-Single-Ticket

- Sommerferienticket

- Kombi-Freizeittickets

Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte

Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Ti-ckets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längs-ten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssys-tem vorgenommen wurde. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist auf Verlangen vor-zuzeigen.

Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein Pauschalpreisticket ungültig.

Mitnahmemöglichkeit weiterer Reisender

Bei Pauschalpreistickets, die die Mitnahme von Mitreisenden gestatten, ist der Aus-tausch von Personen nach Reiseantritt nicht möglich. Mitreisende dürfen unterwegs da-zu- oder aussteigen.

Die entgeltliche Mitnahme von Mitreisenden ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die Mitnahme von Fahrrädern anstelle von Personen ist nicht gestattet.

Verlust

Bei Verlust eines Pauschalpreistickets kann kein Ersatz geleistet werden.

Fahrgelderstattung

Fahrgelderstattung und Umtausch sind bei der Nichtnutzung oder Teilnutzung eines Pauschalpreistickets ausgeschlossen.

Übergang in die 1. Klasse

Die oben genannten Pauschalpreistickets, mit Ausnahme des Guten Tag Tickets, wer-den nur für die 2. Wagenklasse ausgestellt. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.

Fahrgastrechte

Bei den Pauschalpreistickets handelt es sich i. S. d. § 5 der EVO um Fahrkarten, für die ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt bezahlt wurde. Bei der Nutzung anderer Züge aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen erfolgt keine Erstattung gegebe-nenfalls gezahlter Beförderungsentgelte oder Produktübergänge.

Page 26: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

26 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Sonstiges

Bei einer Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung des Kontrollpersonals die Identität des Ticket-Inhabers durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Der Weiterverkauf und/oder die Weitergabe aller Pauschalpreistickets ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt.

2.5.1 Guten Tag Ticket

Berechtigter Personenkreis

Das Guten Tag Ticket kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Personen ge-nutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personenzahl zu erfolgen.

In jeder Personenvariante können bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kosten-frei mitgenommen werden.

Bestimmung der Gruppengröße

Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person. Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde.

Geltungsbereich

Das Guten Tag Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der Zuggattung BOB und der Zuggattung Meridian. Des Weiteren umfasst der Geltungsbe-reich:

Das Gesamtnetz der Bayerischen Regiobahn GmbH:

Kursbuchstrecke 985: Augsburg – Mering – Geltendorf – Dießen - Weilheim

Kursbuchstrecke 962: Weilheim – Peißenberg - Schongau

Kursbuchstrecke 983: Augsburg – Aichach – Schrobenhausen - Ingolstadt

Kursbuchstrecke 990/991: Ingolstadt - Eichstätt Bahnhof - Eichstätt Stadt

Kursbuchstrecke 970/974: München – Buchloe – Füssen

Kursbuchstrecke 987/974: Augsburg – Buchloe – Füssen

Kursbuchstrecke 986: Augsburg - Landsberg

Die Züge der DB RegioNetz Verkehrs GmbH / Südostbayernbahn auf folgenden Stre-ckenabschnitten:

Kursbuchstrecke 952 zwischen Prien am Chiemsee und Aschau (Chiemgau)

Kursbuchstrecke 953 zwischen Traunstein und Ruhpolding

Kursbuchstrecke 959 zwischen Traunstein und Waging

Die Züge der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG auf folgendem Streckenab-schnitt:

Kursbuchstrecke 900/ 990 zwischen Ingolstadt Hbf und Ingolstadt Nord

Die Züge der Die Länderbahn GmbH DLB und der DB Regio AG auf folgendem Stre-ckenabschnitt:

Page 27: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

27 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Kursbuchstrecke 970/974: München Hbf - Buchloe - Biessenhofen

Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich.

Eine bildliche Darstellung des Geltungsbereichs ist Anhang 1 zu entnehmen.

Geltungsdauer

Das Guten Tag Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. Montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.

an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wo-chenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0:00 Uhr und bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Aktion Guten Tag Ticket vor 9 Uhr:

Das Angebot Guten Tag Ticket vor 9:00 Uhr wird nur zu bestimmten Aktionszeit-räumen angeboten und besitzt nur während dieser Gültigkeit. Der jeweilige Akti-onszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht.

Die Geltungsdauer beginnt am auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag von montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Preisberechnung:

Die Preise sind der Preistabelle im Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich onli-ne unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

2.5.2 Guten Tag Ticket WEST

Das Guten Tag Ticket WEST ist eine Kooperationsangebot zwischen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und der WESTbahn Management GmbH.

Berechtigter Personenkreis

Das Guten Tag Ticket WEST kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Perso-nen genutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personen-zahl zu erfolgen.

In jeder Personenvariante können sowohl auf deutscher Seite, als auch auf österreichi-scher Seite bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Bestimmung der Gruppengröße

Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person. Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde.

Geltungsbereich

Page 28: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

28 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Das Guten Tag Ticket WEST gibt es sowohl als Variante nach Linz, als auch nach Wien. Die Wahl der Variante ist vor dem Kauf durch den Kunden festzulegen.

Auf deutscher Seite gilt das Guten Tag Ticket WEST Linz und auch das Guten Tag Ti-cket WEST Wien für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der Zuggat-tung BOB und der Zuggattung Meridian. Des Weiteren umfasst der Geltungsbereich:

Das Gesamtnetz der Bayerischen Regiobahn GmbH:

• Kursbuchstrecke 985: Augsburg – Mering – Geltendorf – Dießen - Weilheim

• Kursbuchstrecke 962: Weilheim – Peißenberg - Schongau

• Kursbuchstrecke 983: Augsburg – Aichach – Schrobenhausen - Ingolstadt

• Kursbuchstrecke 990/991: Ingolstadt - Eichstätt Bahnhof - Eichstätt Stadt

• Kursbuchstrecke 970/974: München – Buchloe – Füssen

• Kursbuchstrecke 987/974: Augsburg – Buchloe – Füssen

• Kursbuchstrecke 986: Augsburg - Landsberg

Die Züge der DB RegioNetz Verkehrs GmbH / Südostbayernbahn auf folgenden Stre-ckenabschnitten:

• Kursbuchstrecke 952 zwischen Prien am Chiemsee und Aschau (Chiemgau)

• Kursbuchstrecke 953 zwischen Traunstein und Ruhpolding

• Kursbuchstrecke 959 zwischen Traunstein und Waging

Die Züge der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG auf folgendem Streckenab-schnitt:

• Kursbuchstrecke 900/ 990 zwischen Ingolstadt Hbf und Ingolstadt Nord

Die Züge der Die Länderbahn GmbH DLB und der DB Regio AG auf folgendem Stre-ckenabschnitt:

• Kursbuchstrecke 970/974: München Hbf - Buchloe - Biessenhofen

Auf österreichischer Seite gilt das Guten Tag Ticket West ausschließlich in den Zügen der WESTbahn Management GmbH zwischen Salzburg und Linz bzw. zwischen Salz-burg und Wien.

Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich. In den Zügen der BOB GmbH ist das Ticket ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich, in den Zügen der WEST-bahn Management GmbH kann im Zug ein Aufpreis für die Nutzung der 1. Klasse er-worben werden.

Geltungsdauer

• Das Guten Tag Ticket WEST gilt sowohl in Österreich, als auch in Deutschland an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. Montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Page 29: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

29 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

• an Samstagen, Sonntagen, an den in ganz Bayern und/oder ganz Österreich gülti-gen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0:00 Uhr und bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Preisberechnung

Die Preise sind der Preistabelle im Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich onli-ne unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

2.5.3 BOB-MVV-Ticket und BOB-MVV-Single-Ticket

Berechtigter Personenkreis und Bestimmung der Gruppengröße

Das BOB-MVV-Ticket gilt für bis zu fünf gemeinsam reisende Personen. Zwei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zählen als eine Person. Ein entgeltpflichtiger Hund kann kos-tenlos mitgenommen werden, jeder weitere entgeltpflichtige Hund zählt als eine Person.

Das BOB-MVV-Single-Ticket gilt für eine Person. Ein entgeltpflichtiger Hund kann kos-tenlos mitgenommen werden.

Geltungsbereich

Das BOB-MVV-Ticket / BOB-MVV-Single-Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Gel-tungstag in den Zügen der Zuggattung BOB sowie innerhalb des MVV im gesamten In-nenraum in allen nach MVV-Tarif fahrenden Verkehrsmitteln. Aussteigen und Umstei-gen, Rück- und Rundfahrten sind möglich.

Geltungsdauer

Das BOB-MVV-Ticket / BOB-MVV-Single-Ticket gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr; an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeier-tagen (auch 15.08.) bereits ab 0:00 Uhr.

Die Gültigkeit endet um

1:00 Uhr im MVV-Innenraum

3:00 Uhr in den Zügen der Zuggattung BOB

des auf den Geltungstag folgenden Tages.

Preisberechnung

Die Preise sind der Preistabelle im Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich onli-ne unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

2.5.4 KombiTickets

Die KombiTickets werden als Eintritts- oder Teilnehmerkarte einer Freizeiteinrichtung mit gleichzeitiger Fahrtberechtigung für die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ausgegeben. Die zeitliche und örtliche Gültigkeit ergibt sich aus dem Aufdruck auf dem jeweiligen KombiTicket.

Page 30: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

30 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Bei den KombiTickets handelt es sich um saisonale Angebote. Eine Übersicht über die derzeitigen Angebote ist Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

Informationen zu den Konditionen und Preisen sind unter www.meridian-bob-brb.de, an den Automaten, in den Kundencentern und telefonisch erhältlich.

Die KombiTickets zählen zu den Pauschalpreistickets. Erstattung, Teilerstattung, Um-tausch und Rückgabe sind daher ausgeschlossen.

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH übernimmt keine Gewähr für wetterabhängige Pis-tenzustände und die Möglichkeit der Ausführung des Wintersports. Wir empfehlen da-her, sich unmittelbar vor Reiseantritt über die Nutzungsmöglichkeiten und Öffnungszei-ten zu informieren.

2.5.5 Sommerferienticket

Berechtigter Personenkreis

Das Sommerferienticket kann von allen Vollzeitschülern erworben werden, die zum Zeitpunkt des ersten Ferientages nicht älter als 21 Jahre sind und im vor den Sommer-ferien liegenden Schulhalbjahr eine der folgenden Schultypen besucht haben:

- Allgemeinbildende Schulen

- Berufliche Gymnasien

- Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr

- Berufsfachschulen und Berufskollegs

- Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen

- Schulen des Gesundheitswesens

Voraussetzung für den Erwerb ist eine deutschsprachige Ausstellung der Schulbeschei-nigung.

Geltungsbereich

Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Zügen der Bayerischen Ober-landbahn GmbH.

Geltungsdauer

Das Sommerferienticket gilt jeweils im Zeitraum der vom Kultusministerium festgelegten Sommerferien in Bayern.

Preisberechnung:

Der Preis des Sommerferientickets ist der Preistabelle in Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

Page 31: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

31 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Sonstiges

Das Sommerferienticket besitzt nur Gültigkeit, wenn es zusammen mit einer gültigen Schulbescheinigung (Original) oder einem Schülerausweis (Original) oder einer Kopie des aktuellen Zeugnisses vorgezeigt wird.

Das Sommerferienticket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten Fahrt vom Inha-ber in den dafür vorgesehenen Feldern unauslöschlich und deutlich lesbar mit Name und Vorname in Druckbuchstaben auszufüllen.

2.6 Tarife für die Beförderung von Tieren und Sachen

2.6.1 Beförderung von Gepäck

Handgepäck, Kinderwagen, (motorisiere) Rollstühle und ähnliche Gegenstände können unentgeltlich mitgeführt werden. Näheres regelt § 13 der Beförderungsbedingungen.

2.6.2 Beförderung von Fahrrädern

Für die Mitnahme von Fahrrädern, Fahrradanhängern und fahrradähnlichen Konstrukti-onen ist eine Fahrradkarte zu lösen. Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße werden kostenlos befördert. Demontierte und komplett verpackte, handelsübliche Fahr-räder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kos-tenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz si-cher verstaut werden können.

Bei Tickets, die die Mitnahme weiterer Personen erlauben, ist die Mitnahme eines Fahr-rades anstelle einer Person nicht möglich.

Für die Beförderung von Fahrrädern gilt § 13 der Beförderungsbedingungen.

2.6.2.1 Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber

Grundsätze

Für die Mitnahme eines Fahrrades (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) wird für Inhaber einer Zeitkarte im Abonnement die Radl-Monatskarte im Abonnement angeboten. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einer Monatskarte im Abonnement oder Jahreskarte des BOB-Tarifs.

Die Radl-Monatskarte berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades i. S. d. § 13 der Beför-derungsbedingungen.

Die Radl-Monatskarte kann auch für die Mitnahme eines fahrkartenpflichtigen Hundes anstelle des Fahrrads genutzt werden.

Page 32: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

32 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Das Ticket ist in allen Zügen der Zuggattung BOB und im gesamten von diesen Zügen befahrenen Streckennetz gültig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrgast in Besitz einer gültigen Fahrkarte ist.

Die Radl-Monatskarte hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat und kann mit Gül-tigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden. Sie gilt über den letzten Geltungstag hin-aus bis 12.00 Uhr des nächsten Tages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr.

Verkauf

Die Radl-Monatskarte wird nach Ausfüllen eines Bestellscheins ausgestellt und über den Abo-Service der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ausgegeben. Die Bestellschei-ne sind bei allen Verkaufsagenturen und Kundencentern der Bayerischen Oberlandbahn GmbH sowie im Internet erhältlich.

Der Abo-Bestellschein muss mindestens 14 Tage vor dem Geltungsbeginn per Post an den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gesandt oder in einem Kunden-center der Bayerischen Oberlandbahn abgegeben werden.

Die Grundsätze zum Abo-Verfahren gelten entsprechend.

Verlust

Bei Verlust der Radl-Monatskarte wird einmalig gegen ein den Preisblättern zu entneh-menden Bearbeitungsentgelt eine Ersatzkarte ausgestellt.

Kündigung und Fahrgelderstattung

Das Abonnement kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Gel-tungsmonats in Textform gekündigt werden. Das SEPA-Basislastschriftenverfahren wird unverzüglich eingestellt. Zu viel abgebuchte Beträge werden ohne Erhebung eines Be-arbeitungsentgelts erstattet. Die Regelungen des § 12 der Allgemeinen Beförderungs-bedingungen bleiben hiervon unberührt.

Wird die Monatskarte im Abonnement oder die Jahreskarte vor Ablauf des Geltungszeit-raums vom Kunden bzw. der BOB gekündigt, so gilt diese Kündigung gleichzeitig auch für die Radl-Monatskarte

Die Radl-Monatskarte ist bis zum 5. Tag nach Ende des Abonnements der BOB zurück-zugeben.

Erstattung ist bei Nichtnutzung oder Teilnutzung ausgeschlossen.

Preisberechnung

Der Preis der Radl-Monatskarte ist online unter www.meridian-bob-brb.de zu finden.

Bei Tarifänderung wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonder-te Mitteilung erfolgt nicht.

Page 33: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

33 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Sonstige Bestimmungen

Für den Transport von Fahrrädern gelten die Bestimmungen des § 13 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

2.6.2.2 BOB-Radlkarte

Grundsätze

Für die Mitnahme eines Fahrrades (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) kann eine entfer-nungsabhängige BOB-Radlkarte gelöst werden. Diese ist nur gültig in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte für mindestens dieselbe Strecke.

In Begleitung ihrer Eltern/Großeltern dürfen Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen. Voraussetzung ist, dass die Eltern/Großeltern im Besitz einer gültigen Fahrradkarte sind.

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die BOB-Radlkarte wird nur für Strecken des BOB-Netzes angeboten, sie ist aus-schließlich in den Zügen der Zuggattung BOB gültig. Sie berechtigt zur Fahrradmitnah-me in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind belie-big häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen.

Die BOB-Radlkarte gilt am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3:00 Uhr des Folgeta-ges.

Preisberechnung

Für die Preisberechnung wird die Entfernung zwischen Einstiegs- und Ausstiegsbahnhof zu Grunde gelegt. Die Preise sind online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen, bis höchstens bis zum Preis der Fahrradtageskarte Bayern.

Verlust und Fahrgelderstattung

Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Vor dem ersten Geltungstag kann die BOB-Radlkarte kostenlos erstattet oder umgetauscht werden. Ab dem ersten Geltungstag sind Fahrgelderstattung und Umtausch ausgeschlossen.

2.6.3 Beförderung von Tieren

Grundsätze

Für die Beförderung von Tieren gelten die Bestimmungen des § 13 der Allgemeinen Be-förderungsbedingungen.

Kostenlose Mitnahme kleiner Tiere

Kleine Tiere gemäß § 14 Abs. 3 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in ge-eigneten Transportbehältnissen untergebracht sind, werden unentgeltlich befördert.

Page 34: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

34 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Hunde-Tarif

Für jeden entgeltpflichtigen Hund ist eine Fahrkarte zum Kindertarif erforderlich. Bei Pauschalpreistickets und Ländertickets (z.B. Guten Tag Ticket und Bayern-Ticket) zählt ein Hund bei der Bestimmung der Gruppengröße als ein Erwachsener.

Inhaber einer Abo-Monatskarte oder einer Jahreskarte können auch eine Radl-Monatskarte für die Mitnahme eines Hundes in den Zügen der Zuggattung BOB kaufen.

3 Fahrten im Anstoßverkehr der BOB

Anstoßverkehre sind Fahrten mit Start oder Ziel südlich von Holzkirchen in Zügen der Zuggattung BOB, welche in der Reisekette weitere Schienenverkehrsunternehmen oder Zuggattungen umfassen. Zwischen der Deutschen Bahn AG und den Nichtbundeseige-nen Eisenbahnen (NE-Bahnen) kommen die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) zur An-wendung. Es werden durchgehende Fahrkarten ausgestellt zwischen

den Bahnhöfen auf den im Anhang genannten Strecken und den Bahnhöfen der DB AG,

den Bahnhöfen auf den im Anhang genannten Strecken und den Bahnhöfen der NE,

Bahnhöfen der NE im Durchgang über die DB AG.

Zur Ermittlung des Fahrpreises für die Strecken der BOB, der Deutschen Bahn AG und jeder beteiligten Nichtbundeseigenen Eisenbahn werden die Fahrpreise getrennt be-rechnet und addiert. Anstoßpunkt ist Holzkirchen. Für die Preisermittlung des DB-Anteils gelten die BB Personenverkehr Nr. 3.

Es werden folgende im NE-Blatt 534 angegebenen Fahrkarten im Wechselverkehr an-erkannt:

Sparpreis

Gruppe&Spar

BahnCard

Zeitkarten

Besondere Personengruppen

Fahrradkarten und Fahrrad-Tageskarte Bayern

Schönes-Wochenende-Ticket

Bayern-Ticket und Bayern-Ticket Nacht (1. und 2. Klasse)

Bayern-Böhmen-Ticket

Quer-durchs-Land-Ticket

Bayern-Hopper

Page 35: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

35 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Die erforderlichen Tarifentfernungen und Übergangsbahnhöfe der BOB werden dem NE-Blatt 534 des Tarifverzeichnisses (TfV 650) entnommen, die der übrigen NE-Bahnen den NE-Blättern 401 ff..

Freifahrten und ermäßigte Fahrkarten von Mitarbeitern, Pensionären und deren Angehö-rigen anderer Bahnkonzerne werden nicht anerkannt.

4 Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen

4.1 Grundsätze

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH erkennt für Fahrten in den Zügen der Gattung BOB und Meridian Fahrkarten nach anderen Tarifen an. In diesen Fällen sind die jewei-ligen Tarifbestimmungen maßgebend.

4.2 Anerkennung des MVV-Tarifs

Innerhalb des Gebiets des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) werden in den Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle MVV-Fahrkarten anerkannt. Im Binnenverkehr des MVV gelten ausschließlich die Tarife des MVV; hierfür werden keine Fahrkarten des Tarifs der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder der Deutschen Bahn AG ausgestellt. Einzige Ausnahme ist der Preis für den Übergang in die 1. Klasse für Binnenrelationen innerhalb des MVV.

Im MVV-Tarifgebiet halten die BOB-Züge fahrplanmäßig an folgenden Bahnhöfen:

Holzkirchen, Otterfing, München-Solln, München Siemenswerke, München Harras, München Donnersbergerbrücke und München Hbf.

4.3 Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV)

Bei Baustellen oder bei größeren Störungen ist es teilweise erforderlich, den Schienen-verkehr durch Busse zu ersetzen. Dieser Schienenersatzverkehr wird mit "SEV" abge-kürzt. In den eingesetzten Bussen gelten die Tarifbestimmungen der Bayerischen Ober-landbahn GmbH. Die Mitfahrt in den Bussen ist nur mit einer gültigen Fahrkarte möglich. Für Fahrgäste, die vor Fahrtantritt nicht in Besitz einer gültigen Fahrkarte sind, besteht die Möglichkeit, sich beim Busfahrer einen „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ zum Preis von 1,00 € zu erwerben. Dieser berechtigt zur Fahrt in den eingesetzten Bussen des SEV sowie zur anschließenden Fortsetzung der Fahrt in den Zügen der Gattung BOB und Meridian. Bei dem mitfahrenden Kundenbetreuer/in ist hierzu eine reguläre Fahrkarte aufpreisfrei, entsprechend der Tarifbestimmungen sowie der Gesamtrelation zu erwerben, wobei der bereits entrichtete Preis des Meridian/BOB-Anfangsfahrscheins angerechnet wird.

Page 36: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

36 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Für die Mitnahme von Fahrrädern kann kein „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ erwor-ben werden. Die Mitnahme kann ausgeschlossen sein.

5 Gemeinschaftstarife

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bildet mit anderen Verkehrsunternehmen räumlich und zeitlich begrenzte Gemeinschaftstarife.

5.1 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die ÖBB bieten einen preisreduzierten Über-gangstarif (Kooperationstarif M/BOB-ÖBB) zwischen den Bahnhöfen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und allen Bahnhöfen Österreichs an. Ermäßigungskarten wie BahnCard, VORTEILScard bzw. RailPlus-Ermäßigungen werden auf die jeweiligen Tari-fe angewendet. Beide Tarife werden auf einem Fahrkartenbeleg gemeinsam ausgege-ben. Gültigkeitsbestimmungen und Erstattungsregularien richten sich nach dem jeweils ausgebenden Unternehmen. Mit Fahrkarten des Kooperationstarif M/BOB-ÖBB ist ein Produktübergang auf IC/EC/ICE nicht möglich.

Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:

Einzelfahrkarte

Mehrpersonenfahrkarte (ab 2 Personen)

Wochen- und Monatskarte

Jahreskarte

Fahrrad- und Hundeticket

5.2 Regionalverkehr Oberbayern (RVO)

Mit der Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) wird für Wochenkarten, Monatskar-ten, Monatskarten im Abo und Schülermonatskarten ein ermäßigter durchgehender Tarif zwischen allen Bahnhöfen der Zuggattung BOB und ausgewählten RVO-Strecken fest-gelegt:

Stadtbusverkehr Bad Tölz

Tegernsee Bahnhof – Rottach-Egern

Gmund Bahnhof / Tegernsee Bahnhof – Weißach

Gmund Bahnhof – Bad Wiessee

Die übrigen hier vorliegenden Tarifbestimmungen bleiben davon unberührt.

Page 37: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

37 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

6 Sonstige Dienstleistungen

Die Entgelte für die Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise sowie für die Ertei-lung von Reiseauskünften sind den Preisblättern des Tarifs zu entnehmen. Das Entgelt für eine Reiseauskunft wird bei einer entsprechenden Buchung angerechnet.

7 Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei

Beamte der Bundes- und Landespolizei in Dienstkleidung und mit Dienstausweis wer-den in der 2. Klasse unentgeltlich befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Die kostenfreie Beförderung umfasst auch das Mitführen dienstlicher Aus-rüstungsgegenstände und Diensttiere. Weiter sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Dienstausübung mit Dienstauftrag alle Beamten der bayerischen Polizei von Beförde-rungsentgelten befreit. Dies gilt für alle Wagenklassen und unabhängig davon, ob die Beamten in Uniform oder ziviler Kleidung unterwegs sind.

Page 38: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

38 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Buch II

Tarifbestimmungen

für die Züge der Zuggattung Meridian

der Bayerischen Oberlandbahn GmbH

Page 39: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

39 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

1 Grundsätze ........................................................................................................ 40

1.1 Geltungsbereich................................................................................................. 40

2 Fahrten ausschließlich im Binnenverkehr Meridian ................................................. 40

2.1 Grundsätzliche Tarifanwendung ........................................................................ 40

2.2 Meridian-Tarifangebote ...................................................................................... 40 2.2.1 Gültigkeit von Fahrkarten nach einer Tarifanpassung ................................. 40 2.2.2 Zeitkarten ..................................................................................................... 41 2.2.3 Pauschalpreistickets .................................................................................... 43 2.2.4 Sonstiges ..................................................................................................... 48

3 Fahrten im Wechselverkehr Meridian ...................................................................... 49

4 Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen ............................................... 50

4.1 Grundsätze ........................................................................................................ 50

4.2 Anerkennung des MVV-Tarifs ............................................................................ 50

4.3 Anerkennung des SVV-Tarifs ............................................................................ 51

4.4 Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV) ................................... 51

5 Gemeinschaftstarife ................................................................................................. 51

5.1 Berchtesgadener Land Bahn (BLB) und DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn) ................................................................................................... 51

5.2 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) .............................................................. 52

5.3 Meridian - WESTBahn Tarif…………………………………………………………. 52

6 Sonstige Dienstleistungen ....................................................................................... 54

7 Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei ................................. 54

Page 40: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

40 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

1 Grundsätze

1.1 Geltungsbereich

Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH der Zuggattung Meridian. Sie legen die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 Nr. 7 der „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur, soweit nicht andere Verbundtarife anwendbar sind und abweichende Regelungen enthalten.

Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung Meridian gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit einer gültigen Fahrkarte für die Gattung BOB auch die Gattung M und umge-kehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen gemäß der erworbenen Fahrkarte.

2 Fahrten ausschließlich im Binnenverkehr Meridian

2.1 Grundsätzliche Tarifanwendung

Für Fahrten in den Zügen der Zuggattung Meridian kommen die Beförderungsbedin-gungen der Deutschen Bahn AG (BB DB) zur Anwendung.

Freifahrten und ermäßigte Fahrkarten von Mitarbeitern, Pensionären und deren Angehö-rigen anderer Bahnkonzerne werden nicht anerkannt.

Folgende Fahrkarten für besondere Personengruppen werden anerkannt:

BahnCard 100 für Mandatsträger

DB-Mitarbeiterausweis in Verbindung mit einem Meridian-Gastfahrausweis

2.2 Meridian-Tarifangebote

Auf reinen Binnenrelationen der Zuggattung Meridian können die nachstehenden Son-derangebote des Meridian-Tarifs erworben werden. Zwischen Holzkirchen und München Hbf werden diese Angebote auch in den Zügen der Gattung BOB anerkannt.

2.2.1 Gültigkeit von Fahrkarten nach einer Tarifanpassung

Fahrkarten nach diesem Tarif, die ohne festgelegten Geltungstag ausgegeben werden, können nach einer Tarifanpassung längstens bis zu drei Kalendermonate nach dem Tag

Page 41: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

41 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

der Tarifanpassung benutzt oder gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags umgetauscht werden. Danach verlieren nicht benutzte oder nicht umgetauschte Fahrkarten ihre Gül-tigkeit. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist können Fahrkarten nur gegen Bezahlung ei-nes, den Preistabellen zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet werden.

2.2.2 Zeitkarten

Es gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten“ der DB AG (Nr. 600/B). Ausgenommen sind die in 2.2.2.1 und 2.2.2.2 aufgeführten Angebote.

Die Verwaltung von Zeitkarten im Abonnement ist auch über das Aboportal der Bayeri-schen Oberlandbahn GmbH möglich.

2.2.2.1 Monatskarte 9 Uhr, Monatskarte 9 Uhr im Abo und Jahreskarte 9 Uhr

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Monatskarte 9 Uhr gilt für beliebig viele Fahrten für die Dauer eines Monats in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation im Netz der Zuggattung Meridian. Des Weite-ren können Relationen aus folgenden Netzen gewählt werden:

Bayerische Regiobahn GmbH:

• Kursbuchstrecke 970/974: München – Buchloe – Füssen

• Kursbuchstrecke 987/974: Augsburg – Buchloe – Füssen

• Kursbuchstrecke 986: Augsburg – Landsberg

Auf dem Streckenabschnitt der Kursbuchstrecke 970/974 München Hbf - Buchloe - Biessenhofen wird die Monatskarte 9 Uhr auch in den parallel fahrenden Zügen der Die Länderbahn GmbH DLB und der DB Regio AG anerkannt.

Die Fahrkarte berechtigt nicht zur Nutzung der Züge von montags bis freitags zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums darf eine Fahrt weder begonnen noch beendet werden. An Samstagen, Sonntagen sowie den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Feiertagen (auch 15.08.) entfällt die Sperrzeit.

Beim Kauf ist der erste Gültigkeitstag der Fahrkarte auszuwählen. Dieser wird maschi-nell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Fahrkarte gilt über den letzten Geltungstag hin-aus bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12:00 Uhr.

Bezug im Abonnement

Die Monatskarte 9:00 Uhr ist auch im Abonnement mit monatlicher Zahlweise (Monats-karte 9 Uhr im Abo) oder jährlicher Zahlweise (Jahreskarte 9 Uhr) zu beziehen. Es gel-ten hierbei die Konditionen für Zeitkarten im Abonnement aus Buch I BOB, Kapitel 2.4.4 der vorliegenden Tarifbestimmungen.

Mitnahmeregelung

Bei der Monatskarte 9 Uhr ist generell keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich.

Page 42: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

42 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Verkauf

Die Monatskarte 9 Uhr wird für Erwachsene für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausge-geben und kann in einer persönlichen oder übertragbaren Variante erworben werden.

Verlust

Bei Verlust einer Monatskarte 9 Uhr wird kein Ersatz geleistet.

Fahrgelderstattung und Umtausch

Für die Fahrgelderstattung und den Umtausch von Fahrkarten gilt § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.

Preisberechnung

Es werden 25 % Preisnachlass auf den übereinstimmenden Tarif nach BB DB gewährt.

Sonstiges

Der Inhaber einer persönlichen Monatskarte 9 Uhr hat vor der ersten Nutzung seinen Namen unauslöschlich und lesbar auf der Zeitkarte einzutragen. Persönliche Zeitkarten gelten nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

Die gewerbsmäßige Nutzung übertragbarer Monatskarten 9 Uhr ist untersagt.

2.2.2.2 Meridian-Jobticket

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann gem. § 7 Abs. 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) ohne Bindung an die Tarife Entgelte mit Großkunden (Son-derabmachungen) für deren Mitarbeiter/innen vereinbaren.

Das Meridian-Jobticket gilt als Jahreskarte mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung für beliebig viele Fahrten für die auf der Fahrkarte angegebene Relation im Geltungs-zeitraum. Es wird als persönliche Karte an die Mitarbeiter/innen des Großkunden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben.

Verkauf

Meridian-Jobtickets werden vom Mitarbeiter des Großkunden direkt bei der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestellt und über den Abo-Service ausgegeben. Der Bestellschein muss 14 Tage, bevor die Jahreskarte gelten soll, dem Abo-Service vorliegen.

Das Meridian-Jobticket wird gegen Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats zur einma-ligen Abbuchung der gesamten Summe oder zur monatlichen Abbuchung des Abonne-mentpreises ausgestellt.

Sofern mit dem Arbeitgeber keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, verlängert sich das Meridian-Jobticket automatisch, wenn nicht mit einer Frist von einem Kalen-dermonat zum Ende des jeweiligen Geltungsjahres in Textform gekündigt wird. Kann der Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird die Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das

Page 43: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

43 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, so gelten die Bedingungen aus Buch I, 2.4.4 dieser Tarifbestimmungen (Grundsätze des Abo-Verfahrens) entsprechend.

Verlust, Kündigung und Fahrgelderstattung

Die Regelungen bei der Jahreskarte und Abo-Monatskarte gelten unter Berücksichti-gung des Großkundenrabattes entsprechend.

Preisberechnung

Für die Preisberechnung des Meridian-Jobtickets wird der Kilometerpreis der bestellten Relation für Jahreskarten (einmalige Zahlung) bzw. die Abo-Monatskarte (monatliche Zahlung) und die aus den jeweiligen Vereinbarungen hervorgehenden Rabatte zugrun-de gelegt. Die Einordnung in die jeweilige Rabattstaffel erfolgt anhand der Anzahl Jobti-ckets des Großkunden im entsprechenden Tarif (BB DB, ggf. Verbundtarife). Den Nachweis führt der jeweilige Großkunde.

Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag ab dem Änderungsdatum entspre-chend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung hierzu erfolgt nicht.

Mitnahmemöglichkeit

Das Meridian-Jobticket ermöglicht am Samstag (und bis 3.00 Uhr des darauffolgenden Sonntags) die Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person sowie bis zu drei eigenen Kindern / Enkelkindern.

2.2.2.3 Kostenlose BahnCard 25

Bei der Bestellung einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte über den Abo-Service der Bayerischen Oberlandbahn GmbH nach dem BB DB-Tarif erhält der Abonnent einen Gutschein für eine BahnCard 25, sofern er den entsprechen-den Passus auf dem Antragsformular angekreuzt hat. Dies gilt nicht für die Monatskarte 9 Uhr im Abo sowie Jahreskarte 9 Uhr.

Der Gutscheinwert bemisst sich am Preis einer BahnCard 25 für die gleiche Klasse, für die das Abonnement abgeschlossen wurde.

Anstelle des Gutscheins im Wert einer BahnCard 25 kann der Abonnent einer persönli-chen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte nach dem BB DB-Tarif einen kos-tenlosen Stammplatz in den Zügen des Meridians reservieren. Näheres zur Reservie-rung ist in § 7, Absatz 4 der Beförderungsbedingungen geregelt.

2.2.3 Pauschalpreistickets

Sortiment:

- Guten Tag Ticket

- Sommerferienticket

Page 44: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

44 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte

Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Ti-ckets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längs-ten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssys-tem vorgenommen wurde. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist auf Verlangen vor-zuzeigen.

Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein Pauschalpreisticket ungültig.

Mitnahmemöglichkeit weiterer Reisender

Bei Pauschalpreistickets, die die Mitnahme von Mitreisenden gestatten, ist der Aus-tausch von Personen nach Reiseantritt nicht möglich. Mitreisende dürfen unterwegs da-zu- oder aussteigen.

Die entgeltliche Mitnahme von Mitreisenden ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die Mitnahme von Fahrrädern anstelle von Personen ist nicht gestattet.

Verlust

Bei Verlust eines Pauschalpreistickets kann kein Ersatz geleistet werden.

Fahrgelderstattung

Fahrgelderstattung und Umtausch sind bei der Nichtnutzung oder Teilnutzung eines Pauschalpreistickets ausgeschlossen.

Übergang in die 1. Klasse

Die oben genannten Pauschalpreistickets, mit Ausnahme des Guten Tag Tickets, wer-den nur für die 2. Wagenklasse ausgestellt. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.

Fahrgastrechte

Bei den Pauschalpreistickets handelt es sich i. S. d. § 5 der EVO um Fahrkarten, für die ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt bezahlt wurde. Bei der Nutzung anderer Züge aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen erfolgt keine Erstattung gegebe-nenfalls gezahlter Beförderungsentgelte oder Produktübergänge.

Sonstiges

Bei einer Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung des Kontrollpersonals die Identität des Ticket-Inhabers durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Der Weiterverkauf und/oder die Weitergabe aller Pauschalpreistickets ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt.

Page 45: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

45 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

2.2.3.1 Guten Tag Ticket

Berechtigter Personenkreis

Das Guten Tag Ticket kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Personen ge-nutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personenzahl zu erfolgen.

In jeder Personenvariante können bis zu 3 Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Bestimmung der Gruppengröße

Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person. Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde.

Geltungsbereich

Das Guten Tag Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der Zuggattung BOB und der Zuggattung Meridian. Des Weiteren umfasst der Geltungsbe-reich:

Das Gesamtnetz der Bayerischen Regiobahn GmbH:

Kursbuchstrecke 985: Augsburg – Mering – Geltendorf – Dießen - Weilheim

Kursbuchstrecke 962: Weilheim – Peißenberg - Schongau

Kursbuchstrecke 983: Augsburg – Aichach – Schrobenhausen - Ingolstadt

Kursbuchstrecke 990/991: Ingolstadt - Eichstätt Bahnhof - Eichstätt Stadt

Kursbuchstrecke 970/974: München – Buchloe – Füssen

Kursbuchstrecke 987/974: Augsburg – Buchloe – Füssen

Kursbuchstrecke 986: Augsburg - Landsberg

Die Züge der DB RegioNetz Verkehrs GmbH / Südostbayernbahn auf folgenden Stre-ckenabschnitten:

Kursbuchstrecke 952 zwischen Prien am Chiemsee und Aschau (Chiemgau)

Kursbuchstrecke 953 zwischen Traunstein und Ruhpolding

Kursbuchstrecke 959 zwischen Traunstein und Waging

Die Züge der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG auf folgendem Streckenab-schnitt:

Kursbuchstrecke 900/ 990 zwischen Ingolstadt Hbf und Ingolstadt Nord

Die Züge der Die Länderbahn GmbH DLB und der DB Regio AG auf folgendem Stre-ckenabschnitt:

Kursbuchstrecke 970/974: München Hbf – Buchloe - Biessenhofen

Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich.

Eine bildliche Darstellung des Geltungsbereichs ist Anhang 1 zu entnehmen.

Page 46: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

46 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Geltungsdauer

Das Guten Tag Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag, montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.

an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wo-chenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0:00 Uhr und bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Aktion Guten Tag Ticket vor 9 Uhr:

Das Angebot Guten Tag Ticket vor 9:00 Uhr wird nur zu bestimmten Aktionszeit-räumen angeboten und besitzt nur während dieser Gültigkeit. Der jeweilige Akti-onszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht.

Die Geltungsdauer beginnt am auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag von montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Preisberechnung:

Die Preise sind der Preistabelle im Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich onli-ne unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

2.2.3.2 Guten Tag Ticket WEST

Das Guten Tag Ticket WEST ist eine Kooperationsangebot zwischen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und der WESTbahn Management GmbH.

Berechtigter Personenkreis

Das Guten Tag Ticket WEST kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Perso-nen genutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personen-zahl zu erfolgen.

In jeder Personenvariante können sowohl auf deutscher Seite, als auch auf österreichi-scher Seite bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Bestimmung der Gruppengröße

Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person. Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde.

Geltungsbereich

Das Guten Tag Ticket WEST gibt es sowohl als Variante nach Linz, als auch nach Wien. Die Wahl der Variante ist vor dem Kauf durch den Kunden festzulegen.

Auf deutscher Seite gilt das Guten Tag Ticket WEST Linz und auch das Guten Tag Ti-cket WEST Wien für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der Zuggat-tung BOB und der Zuggattung Meridian. Des Weiteren umfasst der Geltungsbereich:

Page 47: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

47 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Das Gesamtnetz der Bayerischen Regiobahn GmbH:

• Kursbuchstrecke 985: Augsburg – Mering – Geltendorf – Dießen - Weilheim

• Kursbuchstrecke 962: Weilheim – Peißenberg - Schongau

• Kursbuchstrecke 983: Augsburg – Aichach – Schrobenhausen - Ingolstadt

• Kursbuchstrecke 990/991: Ingolstadt - Eichstätt Bahnhof - Eichstätt Stadt

• Kursbuchstrecke 970/974: München – Buchloe – Füssen

• Kursbuchstrecke 987/974: Augsburg – Buchloe – Füssen

• Kursbuchstrecke 986: Augsburg - Landsberg

Die Züge der DB RegioNetz Verkehrs GmbH / Südostbayernbahn auf folgenden Stre-ckenabschnitten:

• Kursbuchstrecke 952 zwischen Prien am Chiemsee und Aschau (Chiemgau)

• Kursbuchstrecke 953 zwischen Traunstein und Ruhpolding

• Kursbuchstrecke 959 zwischen Traunstein und Waging

Die Züge der agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG auf folgendem Streckenab-schnitt:

• Kursbuchstrecke 900/ 990 zwischen Ingolstadt Hbf und Ingolstadt Nord

Die Züge der Die Länderbahn GmbH DLB und der DB Regio AG auf folgendem Stre-ckenabschnitt:

• Kursbuchstrecke 970/974: München Hbf - Buchloe - Biessenhofen

Auf österreichischer Seite gilt das Guten Tag Ticket West ausschließlich in den Zügen der WESTbahn Management GmbH zwischen Salzburg und Linz bzw. zwischen Salz-burg und Wien.

Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich. In den Zügen der BOB GmbH ist das Ticket ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich, in den Zügen der WEST-bahn Management GmbH kann im Zug ein Aufpreis für die Nutzung der 1. Klasse er-worben werden.

Geltungsdauer

• Das Guten Tag Ticket WEST gilt sowohl in Österreich, als auch in Deutschland an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. Montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.

• an Samstagen, Sonntagen, an den in ganz Bayern und/oder ganz Österreich gülti-gen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0:00 Uhr und bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Preisberechnung

Die Preise sind der Preistabelle im Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich onli-ne unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

Page 48: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

48 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

2.2.3.3 Sommerferienticket

Berechtigter Personenkreis

Das Sommerferienticket kann von allen Vollzeitschülern erworben werden, die zum Zeitpunkt des ersten Ferientages nicht älter als 21 Jahre sind und im vor den Sommer-ferien liegenden Schulhalbjahr eine der folgenden Schultypen besucht haben:

- Allgemeinbildende Schulen

- Berufliche Gymnasien

- Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr

- Berufsfachschulen und Berufskollegs

- Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen

- Schulen des Gesundheitswesens

Voraussetzung für den Erwerb ist eine deutschsprachige Ausstellung der Schulbeschei-nigung.

Geltungsbereich

Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Zügen der Bayerischen Ober-landbahn GmbH.

Geltungsdauer

Das Sommerferienticket gilt jeweils im Zeitraum der vom Kultusministerium festgelegten Sommerferien in Bayern.

Preisberechnung:

Der Preis des Sommerferientickets ist der Preistabelle in Anhang 2 zu entnehmen. Diese sind zusätzlich online unter www.meridian-bob-brb.de einzusehen.

Sonstiges

Das Sommerferienticket besitzt nur Gültigkeit, wenn es zusammen mit einer gültigen Schulbescheinigung (Original) oder einem Schülerausweis (Original) oder einer Kopie des aktuellen Zeugnisses vorgezeigt wird.

Das Sommerferienticket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten Fahrt vom Inha-ber in den dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit Name und Vorname in Druckbuchstaben auszufüllen.

2.2.4 Sonstiges

2.2.4.1 Gruppenreservierung

Anmeldung für Gruppen bis einschließlich 49 Personen

Für Gruppen, deren Größe zwischen sechs und 49 Personen liegt, ist der Kauf der Gruppenfahrkarte über folgende Vertriebskanäle möglich:

Page 49: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

49 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

• Fahrkartenautomaten

• Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH

Eine Anmeldung der Gruppenfahrt ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Anmeldung für Gruppen ab 50 Personen

Bei Gruppen, deren Größe mehr als 50 Personen umfasst, ist zur Disposition der Zug-kapazitäten eine Anmeldung erforderlich. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.

Die Anmeldung bei Gruppenfahrten muss grundsätzlich mindestens sieben Werktage im Voraus erfolgen.

Montags bis freitags werden Richtung München bis 8:15 Uhr keine Anmeldungen ent-gegengenommen. Richtung Salzburg und Kufstein werden keine Anmeldungen im Zeit-raum zwischen 16:30 Uhr und 19:00 Uhr angenommen.

2.2.4.2 Sonderfall Fahrten zwischen dem Mangfalltal und München

Fahrten von Rosenheim Aicherpark, Kolbermoor, Bad Aibling Kurpark, Bad Aibling, Heufeld, Hinrichssegen, Heufeldmühle, Bruckmühl, Feldolling, Westerham und Kreuz-straße nach München sind sowohl mit Umstieg in Rosenheim oder Kreuzstraße oder teilweise ohne Umstieg in Holzkirchen möglich. Bei Wahl der preislich günstigsten Ver-bindung kann lediglich auf dieser Relation gefahren werden. Bei Kauf der teureren Ver-bindung, besteht vollständige Wahlfreiheit hinsichtlich der zu nutzenden Verbindung. Dies betrifft das gesamte relationsabhängige Fahrkartenangebot.

2.2.4.3 Beförderung von Fahrrädern

Für die Mitnahme von Fahrrädern, Fahrradanhängern und fahrradähnlichen Konstrukti-onen ist eine Fahrradkarte zu lösen. Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße werden kostenlos befördert. Demontierte und komplett verpackte, handelsübliche Fahr-räder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kos-tenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz si-cher verstaut werden können. Bei Tickets, die die Mitnahme weiterer Personen erlau-ben, ist die Mitnahme eines Fahrrades anstelle einer Person nicht möglich.

Für die Beförderung von Fahrrädern gilt § 13 der Beförderungsbedingungen.

3 Fahrten im Wechselverkehr Meridian

Auf den Strecken

München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein

München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg Hbf

München Hbf – München Harras – Holzkirchen

Page 50: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

50 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Holzkirchen – Rosenheim

im ein- und ausbrechenden Verkehr in den Zügen der Zuggattung Meridian der Bayeri-schen Oberlandbahn GmbH werden alle Fahrkarten für Züge nach den Beförderungs-bestimmungen der Deutschen Bahn AG (BB DB) anerkannt, sofern diese Fahrkarten auf diesen Strecken gemäß des Tarifs der Deutschen Bahn AG oder des gemeinsamen In-ternationalen Tarifs für die Beförderung von Personen (SCIC) gültig sind.

4 Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen

4.1 Grundsätze

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH erkennt für Fahrten in den Zügen der Gattung Me-ridian Fahrkarten nach anderen Tarifen an. In diesen Fällen sind die jeweiligen Tarifbe-stimmungen maßgebend.

4.2 Anerkennung des MVV-Tarifs

Innerhalb des Gebiets des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) werden in den Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle MVV-Fahrkarten anerkannt. Im Binnenverkehr des MVV gelten ausschließlich die Tarife des MVV; hierfür werden keine Fahrkarten des Tarifs der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder der Deutschen Bahn AG ausgestellt. Einzige Ausnahme ist der Preis für den Übergang in die 1. Klasse für Binnenrelationen innerhalb des MVV.

Im MVV-Tarifgebiet bedienen die Meridian-Züge fahrplanmäßig folgende Haltepunkte:

a) Kursbuchstrecke 950/951 München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kuf-stein/Salzburg:

München Hbf, München Ost, Grafing Bahnhof, Aßling (Oberbay).

b) Kursbuchstrecke 999.20/958 Strecke München Hbf – München Harras – Holzkir-chen – Kreuzstraße – Rosenheim:

München Hbf, München Donnersbergerbrücke, München Heimeranplatz, Mün-chen Harras, München-Mittersendling, München Siemenswerke, München-Solln, Deisenhofen, Holzkirchen, Kreuzstraße.

Zwischen München Ost und Rosenheim halten nicht alle Züge an allen Stationen. Die Gültigkeit des MVV-Tarifs beginnt bzw. endet am ersten bzw. letzten Halt der jeweiligen Fahrt im MVV-Gebiet. Ein Verkauf von Fahrkarten des MVV-Tarifs im Zug findet nicht statt.

Page 51: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

51 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

4.3 Anerkennung des SVV-Tarifs

Innerhalb des Gebiets des Salzburger Verkehrsverbund (SVV), zwischen den Haltestel-len Teisendorf und Salzburg Hbf, werden in den Zügen der Zuggattung Meridian der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle SVV-Fahrkarten anerkannt. Ein Verkauf von Fahrkarten des SVV-Tarifs nicht statt.

4.4 Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV)

Bei Baustellen oder bei größeren Störungen ist es teilweise erforderlich, den Schienen-verkehr durch Busse zu ersetzen. Dieser Schienenersatzverkehr wird mit "SEV" abge-kürzt. In den eingesetzten Bussen gelten die Tarifbestimmungen der Bayerischen Ober-landbahn GmbH. Die Mitfahrt in den Bussen ist nur mit einer gültigen Fahrkarte möglich. Für Fahrgäste, die vor Fahrtantritt nicht in Besitz einer gültigen Fahrkarte sind, besteht die Möglichkeit, sich beim Busfahrer einen „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ zum Preis von 1,00 € zu erwerben. Dieser berechtigt zur Fahrt in den eingesetzten Bussen des SEV sowie zur anschließenden Fortsetzung der Fahrt in den Zügen der Gattung BOB und Meridian. Beim mitfahrenden Kundenbetreuer/in ist hierzu eine reguläre Fahr-karte aufpreisfrei entsprechend der Tarifbestimmungen sowie der Gesamtrelation zu erwerben, wobei der bereits entrichtete Preis des Meridian/BOB-Anfangsfahrscheins angerechnet wird.

Für die Mitnahme von Fahrrädern kann kein „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein erwor-ben werden.

5 Gemeinschaftstarife

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bildet mit anderen Verkehrsunternehmen räumlich und zeitlich begrenzte Gemeinschaftstarife.

5.1 Berchtesgadener Land Bahn (BLB) und DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn)

Auf dem Streckenabschnitt zwischen Freilassing und Salzburg Hbf werden nachfolgen-de Angebote der Berchtesgadener Land Bahn (BLB):

- BLB-TagesTicket plus Salzburg

- BGL-Tagesticket Bus & Bahn

und nachfolgendes Angebot der DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn):

- Südostbayern Ticket

im Rahmen der jeweils gültigen Tarifbestimmungen anerkannt.

Page 52: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

52 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

5.2 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die ÖBB bieten einen preisreduzierten Über-gangstarif (Kooperationstarif M/BOB-ÖBB) zwischen den Bahnhöfen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und allen Bahnhöfen Österreichs an. Ermäßigungskarten wie BahnCard, Vorteilscard bzw. RailPlus-Ermäßigungen werden auf die jeweiligen Tarife angewendet. Beide Tarife werden auf einem Fahrkartenbeleg gemeinsam ausgegeben. Gültigkeitsbestimmungen und Erstattungsregularien richten sich nach dem jeweils aus-gebenden Unternehmen. Mit Fahrkarten des Kooperationstarif M/BOB-ÖBB ist ein Pro-duktübergang auf IC/EC/ICE nicht möglich.

Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:

Einzelfahrkarte

Mehrpersonenfahrkarte (ab 2 Personen)

Wochen- und Monatskarte

Jahreskarte

Fahrrad- und Hundeticket

5.3 Meridian – WESTbahn Tarif

Grundsätze Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die WESTbahn Management GmbH bieten einen preisreduzierten Kooperationstarif zwischen den Meridian Haltestellen der Bayeri-schen Oberlandbahn GmbH und den WESTbahn Haltestellen der WESTbahn Manage-ment GmbH an. Beide Tarife werden auf einem Fahrkartenbeleg gemeinsam ausgege-ben. Es gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Den Partnern steht es frei, weitere Rabatte auf ihren Fahrpreisanteil zu geben. Fahrkar-ten können frühestens drei Monate vor ihrem ersten Geltungstag erworben werden. Vor einer Tarifanpassung kann die Vorverkaufsfrist verkürzt werden. Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Meridian - WESTbahn Tarif ist relationsbasiert und wird als Einzelfahrkarte ausge-geben. Beim Kauf der Fahrkarte ist der Gültigkeitstag der Fahrkarte durch den Fahrgast auszuwählen. Der Gültigkeitsbeginn wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Fahrkarte gilt am ausgewählten Gültigkeitstag, sowie bis 3 Uhr des Folgetages. Fahrkarten werden für die 2. Klasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Klasse ist durch einen Übergangsfahrschein in den Zügen des Meridian möglich oder durch einen Aufpreis PLUS in der WESTbahn. Tarifsortiment • Einfache Fahrt ohne Ermäßigung • Einfache Fahrt mit ÖBB Vorteilscard

Page 53: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

53 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

• Einfache Fahrt mit DB Bahncard 50 • Einfache Fahrt mit DB Bahncard 25 • Einfache Fahrt Kinder unter 15 Jahren • Aufpreis PLUS (1. Klasse) bzw. Übergangsfahrschein 1. Klasse Ermäßigungskarten wie BahnCard, Vorteilscard bzw. RailPlus-Ermäßigungen werdenim Erwachsenentarif angewendet. Umgang bei vergessener BahnCard / ÖBB Vorteilscard In den Zügen des Meridian muss der Kunde ein Ticket für die einfache Fahrt ohne Er-mäßigung erwerben. Dieses wird bei Vorlegen der entsprechenden gültigen Rabattie-rungskarte, innerhalb von zwei Wochen bei einem Kundencenter der Bayerischen Ober-landbahn GmbH, erstattet. In diesem Fall wird leidlich ein Bearbeitungsentgelt nach § 12, (3) EVO erhoben, dessen Höhe den Preisblättern im Anhang 2 zu entnehmen ist. In den Zügen der WESTbahn ist eine Aufzahlung auf die einfache Fahrt zuzüglich 1,10 € notwendig. „Superpreis“ Als „Superpreis“ des Meridian – WESTbahn Tarifs können kontingentierte, zuggebun-dene Tickets für Direktverbindungen ohne Umstieg auf der gewählten Relation ausge-geben werden. Der Verkauf des „Superpreis“ erfolgt ausschließlich über die online Vertriebskanäle der WESTbahn Management GmbH, frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag. Eine Kombination des „Superpreis“ mit Rabattierungskarten (z.B. BahnCard, Vorteilscard) ist nicht möglich. Zusätzlich können Aktionsangebote und Gutscheine ausgegeben werden. Verlust Bei Verlust einer Fahrkarte des Meridian – WESTbahn Tarif wird kein Ersatz geleistet. Vertriebskanäle Der Vertrieb erfolgt sowohl über die Vertriebskanäle der Bayerischen Oberlandbahn GmbH, als auch über die Vertriebskanäle der WESTbahn Management GmbH. Vertriebskanäle der Bayerischen Oberlandbahn GmbH: • Stationäre Fahrkartenautomaten (hierbei ist vom Fahrgast zu wählen, dass er „via

Salzburg mit WESTbahn“ fahren möchte) • Kundencenter und Agenturen • Onlineshop und App Meridian, BOB, BRB – Info & Ticket (Ausgabe persönlicher

Tickets mit Namensangabe) • Verkauf im Zug bei dem/der Kundenbetreuer/in (es gelten die Beförderungsbe-

dingungen § 8 (6)) Vertriebskanäle der WESTbahn Management GmbH: • Website und WESTbahn APP • Trafik • Verkauf im Zug beim dem/der Steward/Stewardess

Page 54: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

54 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Fahrgelderstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch sind nur beim jeweils verkaufenden Unternehmen möglich. Für bei der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gekaufte Fahrkarten sind Umtausch und Erstattung vor dem ersten Geltungstag kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies bei Nichtnutzung gegen ein, den Preisblättern zu entnehmendes Bearbeitungs-entgelt, möglich. Der „Supersparpreis“ kann ausschließlich bei der WESTbahn Management GmbH um-getauscht oder erstattet werden. Beim „Superpreis“ fällt am ersten Geltungstag ein Be-arbeitungsentgelt in Höhe von 25 % des Fahrkartenpreises an. Nach dem ersten Gel-tungstag ist keine Erstattung möglich. Mitnameregelungen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren reisen in Begleitung mindestens eines Eltern- oder Großelternteils kostenlos. Die Anzahl der Kinder ist – sofern möglich – vor Fahrtantritt auf der Fahrkarte unauslöschlich einzutragen. Für die Beförderung von Tieren und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des jeweili-gen Unternehmens. Sonstiges Mit Fahrkarten des Meridian – WESTbahn Tarif ist ein Produktübergang auf IC/EC/ICE/Railjet nicht möglich. Die Züge der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) dürfen nicht genutzt werden.

6 Sonstige Dienstleistungen

Die Entgelte für die Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise sowie für die Ertei-lung von Reiseauskünften sind den Preisblättern des Tarifs zu entnehmen. Das Entgelt für eine Reiseauskunft wird bei einer entsprechenden Buchung angerechnet.

7 Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei

Beamte der Bundes- und Landespolizei in Dienstkleidung und mit Dienstausweis wer-den in der 2. Klasse unentgeltlich befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Die kostenfreie Beförderung umfasst auch das Mitführen dienstlicher Aus-rüstungsgegenstände und Diensttiere. Weiter sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Dienstausübung mit Dienstauftrag alle Beamten der bayerischen Polizei von Beförde-rungsentgelten befreit. Dies gilt für alle Wagenklassen und unabhängig davon, ob die Beamten in Uniform oder ziviler Kleidung unterwegs sind.

Page 55: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

55 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

ANHANG 1

Anwendungsbereich der Tarifbestimmungen

Die vorliegenden Tarifbestimmungen finden Anwendung auf den folgenden Kursbuch-strecken (KBS):

Netz der Zuggattung BOB

KBS 955: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bayrischzell

KBS 956: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Lenggries

KBS 957: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegernsee

Netz der Zuggattung Meridian

KBS 950: München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein

KBS 951: München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg Hbf

KBS 999.20/958: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Rosenheim

Page 56: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

56 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Streckennetz von Meridian und BOB

Page 57: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

57 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Geltungsbereich des Guten Tag Tickets

Page 58: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

58 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Anhang 2

Gebühren und Bearbeitungsentgelte

Missachtung des Rauchverbotes (mindestens) 60,00 €

Reinigungskosten bei Verunreinigung des Fahrzeuges (mindestens) 60,00 €

Missbräuchliche Nutzung der Notbremse 200,00 €

Erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens) 60,00 €

Ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt 7,00 €

Zahlungsaufforderung / Mahngebühr 7,00 €

Bearbeitungsentgelt bei Erstattung, Teilerstattung, Umtausch, Rück-gabe von Fahrkarten vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte (1) kostenlos

Bearbeitungsentgelt bei Erstattung, Teilerstattung, Umtausch, Rück-gabe von Fahrkarten ab dem 1. Geltungstag der Fahrkarte (1) 17,50 €

Bearbeitungsentgelt für Umtausch von ungültig gewordenen Fahrkar-ten nach einer Tarifanpassung (pro Bearbeitungsvorgang)

5,00 €

Ausstellung einer Ersatzkarte nach Verlust einer persönlichen Abo-Zeitkarte (2)

10,00 €

Bearbeitungsentgelt bei Fundsachenabholung 5,00 €

Bearbeitungsentgelt bei Fundsachenabholung, Meridian- und BOB-Stammkunden (= Abonnenten der BOB GmbH)

kostenlos

Entgelt für Aufbewahrung, Versand und Verpackung bei postalischer Zusendung von Fundsachen innerhalb Deutschlands

ab 20,00 €

Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise 2,50 €

Erteilung von Reiseauskünften 2,00 €

(1) Gilt nur für bei der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gekaufte Fahrscheine, es sei denn Erstattung, Teilerstattung, Umtausch oder Rückgabe sind gemäß der jeweiligen Tarifbestimmungen ausge-schlossen.

(2) Nur einmal innerhalb von 12 Kalendermonaten möglich.

Page 59: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

59 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Pauschalpreistickets

Guten Tag Ticket (Meridian und BOB)

Anzahl der Personen

Guten Tag Ticket (Gültigkeit ab 9 Uhr)*

Guten Tag Ticket

WEST

2. Klasse 1. Klasse Linz Wien

€ ** € ** € ** € **

1 23,00 35,50 45,00 55,00

2 30,00 55,00 62,00 77,00

3 37,00 74,50 79,00 99,00

4 44,00 94,00 96,00 121,00

5 51,00 113,50 113,00 143,00

* Das Angebot Guten Tag Ticket vor 9 Uhr wird nur zu bestimmten Aktionszeiträumen angeboten und besitzt nur während dieser Gültigkeit. Der jeweilige Aktionszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Ta-rif- und Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht.

** Beim personenbedienten Verkauf in unseren Kundencentern und bei den Ticketpartnern ist zum je-weiligen Verkaufspreis eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 2 € zu entrichten.

BOB-MVV-Ticket (BOB)

Anzahl der Personen

BOB-MVV-Ticket

2. Klasse

1 24,00

5 37,00

Sommerferienticket ( Meridian und BOB)

Anzahl der Personen

Sommerferienticket

2. Klasse

1 45,00

Page 60: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

60 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Kombitickets (BOB)

Monte Mare Schliersee

Wendelstein Seilbahn

Karwendel Eng

Skiregion Brauneck

Skiparadies Sudelfeld

Skigebiet Spitzingsee-Tegernsee

Stammplatzreservierung (Meridian)

Stammplatzreservierung für Inhaber eines Meridian-Abonnements der 2. Klasse*

39,95 € je Sitzplatz und

Fahrplanjahr

Stammplatzreservierung für Inhaber eines Meridian-Abonnements der 1. Klasse*

kostenlos

* Meridian-Monatskarte im Abonnement, Meridian-Jahreskarte, Meridian-Jobticket, 9 Uhr-Zeitkarte

Page 61: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

61 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Entfernungstafel der BOB

Kursbuchstrecke 955: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bay-rischzell

Kursbuchstrecke 956: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Leng-gries

Kursbuchstrecke 957: München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegern-see

Page 62: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

62 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Entfernungstafeln des Meridian

Kursbuchstrecke 950 (München Hbf – Rosenheim – Kufstein)

von/nach

[Tarif-Kilometer]M

ün

ch

en

Hb

f

München O

st

Gra

fing B

ahnhof

ling (

Oberb

ay)

Oste

rmünchen

Gro

ßkaro

linenfe

ld

Ro

sen

heim

Raublin

g

Bra

nnenburg

Flin

tsbach

Obera

udorf

Kie

fers

feld

en

Ku

fste

in

München Hbf 49 56 62 70 75 78 87 93 97

München Ost 43 50 56 64 69 72 81 87 91

Grafing Bahnhof 14 21 27 35 40 43 52 58 62

Aßling (Oberbay) 7 14 20 28 33 36 45 51 55

Ostermünchen 49 43 14 7 7 13 21 26 29 38 44 48

Großkarolinenfeld 56 50 21 14 7 6 14 19 22 31 37 41

Rosenheim 62 56 27 20 13 6 8 13 16 25 31 35

Raubling 70 64 35 28 21 14 8 5 8 17 23 27

Brannenburg 75 69 40 33 26 19 13 5 3 12 18 22

Flintsbach 78 72 43 36 29 22 16 8 3 9 15 19

Oberaudorf 87 81 52 45 38 31 25 17 12 9 6 10

Kiefersfelden 93 87 58 51 44 37 31 23 18 15 6 4

Kufstein 97 91 62 55 48 41 35 27 22 19 10 4

MVV-Tarif

Page 63: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

63 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Kursbuchstrecke 951 (München Hbf – Rosenheim – Salzburg Hbf)

von/nach

[Tarif-Kilometer]

nch

en

Hb

f

München O

st

Gra

fing B

ahnhof

ling (

Oberb

ay)

Oste

rmünchen

Gro

ßkaro

linenfe

ld

Ro

sen

heim

Bad E

ndorf

Prien a

. C

hie

msee

Bern

au a

. C

hie

msee

Übers

ee

Berg

en (

Oberb

ay)

Tra

un

ste

in

Teis

endorf

Fre

ilassin

g

Salz

bu

rg H

bf

München Hbf 49 56 62 79 87 92 100 108 115 132 144 151

München Ost 43 50 56 73 81 86 94 102 109 126 138 145

Grafing Bahnhof 14 21 27 44 52 57 65 73 80 97 109 116

Aßling (Oberbay) 7 14 20 37 45 50 58 66 73 90 102 109

Ostermünchen 49 43 14 7 7 13 30 38 43 51 59 66 83 95 102

Großkarolinenfeld 56 50 21 14 7 6 23 31 36 44 52 59 76 88 95

Rosenheim 62 56 27 20 13 6 17 25 30 38 46 53 70 82 89

Bad Endorf 79 73 44 37 30 23 17 8 13 21 29 36 53 65 72

Prien a. Chiemsee 87 81 52 45 38 31 25 8 5 13 21 28 45 57 64

Bernau a. Chiemsee 92 86 57 50 43 36 30 13 5 8 16 23 40 52 59

Übersee 100 94 65 58 51 44 38 21 13 8 8 15 32 44 51

Bergen (Oberbay) 108 102 73 66 59 52 46 29 21 16 8 7 24 36 43

Traunstein 115 109 80 73 66 59 53 36 28 23 15 7 17 29 36

Teisendorf 132 126 97 90 83 76 70 53 45 40 32 24 17 12 19

Freilassing 144 138 109 102 95 88 82 65 57 52 44 36 29 12 7

Salzburg Hbf 151 145 116 109 102 95 89 72 64 59 51 43 36 19 7

Beachten Sie bitte die tarifliche Gleichstellung in München: Ab einer Entfernung von mehr als

100 Tarif-km wird Ihnen - unabhängig von Ihrem eigentlich Start-/Zielbahnhof in München - der

Preis für eine Fahrt zum Hauptbahnhof München berechnet.

MVV-Tarif

Page 64: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

64 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Kursbuchstrecke 999.20/958 (Mangfalltal)

von/nach

[Tarif-Kilometer]M

ün

ch

en

Hb

f

M D

onners

berg

erb

rücke

M H

eim

era

npla

tz

M H

arr

as

M-M

itte

rsendlin

g

M S

iem

ensw

erk

e

M-S

olln

Deis

enhofe

n

Ho

lzkir

ch

en

Kre

uzstr

e

Weste

rham

Bru

ckm

ühl

Heufe

ldm

ühle

Hin

richssegen

Heufe

ld

Bad

Aib

lin

g

Bad A

iblin

g K

urp

ark

Kolb

erm

oor

Ro

sen

heim

München Hbf 51 58 60 61 62 65 66 70 74

M Donnersbergerbrücke 49 56 58 59 60 63 64 68 72

M Heimeranplatz 47 54 56 57 58 61 62 66 70

M Harras 45 52 54 55 56 59 60 64 68

M-Mittersendling 44 51 53 54 55 58 59 63 67

M Siemenswerke 42 49 51 52 53 56 57 61 65

M-Solln 41 48 50 51 52 55 56 60 64

Deisenhofen 32 39 41 42 43 46 47 51 55

Holzkirchen 14 21 23 24 25 28 29 33 37

Kreuzstraße 7 14 16 17 18 21 22 26 30

Westerham 51 49 47 45 44 42 41 32 14 7 7 9 10 11 14 15 19 23

Bruckmühl 58 56 54 52 51 49 48 39 21 14 7 2 3 4 7 8 12 16

Heufeldmühle 60 58 56 54 53 51 50 41 23 16 9 2 1 2 5 6 10 14

Hinrichssegen 61 59 57 55 54 52 51 42 24 17 10 3 1 1 4 5 9 13

Heufeld 62 60 58 56 55 53 52 43 25 18 11 4 2 1 3 4 8 12

Bad Aibling 65 63 61 59 58 56 55 46 28 21 14 7 5 4 3 1 5 9

Bad Aibling Kurpark 66 64 62 60 59 57 56 47 29 22 15 8 6 5 4 1 4 8

Kolbermoor 70 68 66 64 63 61 60 51 33 26 19 12 10 9 8 5 4 4

Rosenheim 74 72 70 68 67 65 64 55 37 30 23 16 14 13 12 9 8 4

MVV-Tarif

Page 65: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

65 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Preistabelle (Auszüge)

Flexpreis

km

Flexpreis Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt

2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse

€ € € €

1 1,50 2,40 3,00 4,80

2 1,60 2,60 3,20 5,20

3 1,60 2,60 3,20 5,20

4 1,70 2,70 3,40 5,40

5 1,70 2,70 3,40 5,40

6 2,70 4,30 5,40 8,60

7 2,80 4,50 5,60 9,00

8 2,90 4,60 5,80 9,20

9 3,00 4,80 6,00 9,60

10 3,10 5,00 6,20 10,00

11 3,90 6,20 7,80 12,40

12 4,10 6,60 8,20 13,20

13 4,30 6,90 8,60 13,80

14 4,50 7,20 9,00 14,40

15 4,60 7,40 9,20 14,80

16 4,90 7,80 9,80 15,60

17 5,00 8,00 10,00 16,00

18 5,10 8,20 10,20 16,40

19 5,20 8,30 10,40 16,60

20 5,30 8,50 10,60 17,00

21 6,20 9,90 12,40 19,80

22 6,70 10,70 13,40 21,40

23 6,80 10,90 13,60 21,80

24 6,90 11,00 13,80 22,00

25 7,00 11,20 14,00 22,40

26 7,10 11,40 14,20 22,80

27 7,20 11,50 14,40 23,00

28 7,30 11,70 14,60 23,40

29 7,40 11,80 14,80 23,60

30 7,50 12,00 15,00 24,00

Page 66: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

66 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Zeitkarten Erwachsene

km

Wochenkarte Monatskarte 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse

€ € € €

1 13,60 20,50 46,80 70,50

2 14,50 21,90 49,90 75,20

3 15,00 22,60 51,50 77,60

4 15,90 23,90 54,40 81,80

5 16,40 24,70 56,20 84,60

6 17,80 26,70 58,20 87,30

7 19,00 28,60 62,20 93,50

8 20,20 30,40 66,30 99,60

9 21,70 32,60 72,00 108,20

10 22,90 34,50 76,00 114,30

11 23,70 35,70 79,50 119,60

12 25,00 37,50 83,80 125,70

13 25,40 38,10 88,90 133,40

14 26,70 40,10 93,40 140,30

15 27,80 41,80 96,90 145,50

16 28,90 43,40 101,50 152,30

17 30,10 45,20 106,00 159,20

18 31,40 47,10 110,40 165,60

19 34,20 51,50 116,00 174,50

20 35,00 52,60 119,00 178,70

21 38,00 57,10 121,80 183,00

22 38,50 57,80 123,50 185,40

23 39,40 59,20 126,50 190,10

24 39,50 59,30 130,50 195,90

25 39,90 59,90 134,00 201,00

26 40,90 61,40 137,00 205,70

27 43,10 64,70 139,90 210,00

28 43,70 65,70 142,00 213,30

29 44,30 66,50 143,80 215,70

30 45,90 69,00 148,90 223,70

Page 67: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

67 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Schülerzeitkarten

km

Wochenkarte Monatskarte

2. Klasse 2. Klasse

€ €

1 10,00 33,60

2 10,70 35,80

3 11,00 37,00

4 11,50 38,20

5 11,90 39,50

6 12,50 45,70

7 13,40 48,80

8 14,20 51,90

9 16,90 53,40

10 17,80 56,40

11 18,60 58,40

12 19,60 61,60

13 20,50 65,80

14 21,60 69,20

15 22,30 71,80

16 22,70 74,70

17 23,80 78,00

18 24,70 81,30

19 25,80 85,30

20 26,40 87,50

21 28,20 91,60

22 28,50 92,80

23 29,10 95,10

24 29,20 96,60

25 30,00 98,50

26 30,60 100,70

27 31,60 108,40

28 32,10 110,10

29 32,50 111,50

30 33,00 113,20

Page 68: BOB Bayerische Oberlandbahn GmbH · 4 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH Einleitung Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und

68 / 68 Bayerische Oberlandbahn GmbH

Herausgeber: Bayerische Oberlandbahn GmbH

Bahnhofplatz 9

83607 Holzkirchen

Servicetelefon: 08024 997171*

*Ortstarif, Weiterleitung an unseren zentralen Kundenservice in Neubrandenburg

www.meridian-bob-brb.de

Sie haben Fragen, Wünsche oder Anliegen? Wenden Sie sich gerne an:

[email protected]

Fundbüro:

Für alle Strecken der BOB und des Meridian auf der Strecke München - Holzkir-

chen - Rosenheim:

Kundencenter Holzkirchen

Bahnhofsplatz 1

83607 Holzkirchen

Geöffnet Montag (6:00 Uhr bis 18:00 Uhr), Dienstag bis Freitag (07:00 – 18:00),

Samstag, Sonntag und Feiertag (8:00 Uhr – 11:00 Uhr und 11:30 – 14 Uhr)*

Für die Strecken des Meridian München – Rosenheim – Salzburg / Kufstein:

Kundencenter Rosenheim

Südtiroler Platz 1

83022 Rosenheim

Geöffnet Montag (6:10 Uhr – 17:25 Uhr), Dienstag bis Freitag (06:40 Uhr bis

17:25 Uhr) Samstag (08:10 Uhr bis 14:00 Uhr), Sonntag und Feiertag (11:10 Uhr

– 17:00 Uhr)*

* Änderungen der Öffnungszeiten vorbehalten

Gruppenreservierungen:

Telefonisch unter: 08024/997171* *Ortstarif, Weiterleitung an unseren zentralen Kundenservice in Neubrandenburg

oder per E-Mail an [email protected]

Abo:

fahrgast.bayerischeoberlandbahn.de