BODENVERWERTUNGSKONZEPT BAUGEBIET „HÖFELBETT ......2019/12/06  · Vorflut ist der Butzbach, der...

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Institut für Hydrogeologie und Umweltgeologie Baugrunduntersuchungen Dipl.-Geol. Wolfram Hammer Dr. Joachim Hönig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erdbau, Grundbau und Bodenmechanik Dr. Marius Schünke öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hydrogeologie (Boden und Grundwasserschäden) BWU · Boden · Wasser · Untergrund · Dettinger Str. 146 · D - 73230 Kirchheim u. Teck Telefon (0 70 21) 98 40 - 0 · Telefax (0 70 21) 98 40 - 60 · e-mail [email protected] BODENVERWERTUNGSKONZEPT BAUGEBIET „HÖFELBETT“ IN ALBERSHAUSEN Auftraggeber: Projekt-Nr.: 2-18-084 Gutachten-Nr.: 2-18-084-02 _. Ausfertigung 06. Dezember 2019

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Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Dipl.-Geol. Wolfram HammerDr. Joachim Hönigöffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Erdbau,Grundbau und Bodenmechanik

Dr. Marius Schünkeöffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Hydrogeologie(Boden und Grundwasserschäden)

BWU · Boden · Wasser · Untergrund · Dettinger Str. 146 · D - 73230 Kirchheim u. TeckTelefon (0 70 21) 98 40-0 · Telefax (0 70 21) 98 40-60 · e-mail [email protected]

BODENVERWERTUNGSKONZEPT

BAUGEBIET „HÖFELBETT“ IN ALBERSHAUSEN

Auftraggeber:

Projekt-Nr.: 2-18-084

Gutachten-Nr.: 2-18-084-02

_. Ausfertigung

06. Dezember 2019

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Bodenverwertungskonzept Baugebiet „Höfelbett“ in Albershausen Seite 2 von 14 Seiten

Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen.............................................................................................3

2 Standortbeschreibung....................................................................................3 2.1 Geografischer Rahmen.................................................................................................3 2.2 Geologische und hydrogeologische Situation...........................................................5 2.3 Bodenkundliche Situation............................................................................................6

3 Durchgeführte Untersuchungen....................................................................7

4 Ergebnisse.......................................................................................................8

5 Verwertungsmöglichkeiten für den anfallenden Bodenaushub.................9

6 Regeln für die Aufbringung von Bodenmaterial........................................10 6.1 Allgemeine Grundsätze...............................................................................................10 6.2 Hinweise zur technischen Ausführung von Bodenumlagerungen..........................11

6.2.1 Bodenausbau....................................................................................................12 6.2.2 Bodeneinbau.....................................................................................................13

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: Laborberichte

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1 Vorbemerkungen

In der Gemeinde Albershausen im Landkreis Göppingen wird im Gewann Höfelbett auf

den Flurstücken 1194/2, 1192/1 bis 1192/3, 1193, 1205, 1206 und 1208 sowie 1220/2 bis

1222/2 ein neues Baugebiet („Höfelbett“) erschlossen. Bei der Erschließung der öffentli-

chen Flächen (z. B. Verkehrswege, Spielflächen, Parkplätze etc.) muss auch wertvoller

Oberboden und kulturfähiger Unterboden abgetragen werden. Dieser Bodenaushub soll

verwertet werden. Um die Verwertungseignung des Bodens zu prüfen sowie eine Voraus-

wahl möglicher Verwertungsflächen zu treffen, soll ein Bodenverwertungskonzept erstellt

werden. Mit der Anfertigung eines solchen Bodenverwertungskonzeptes wurde der Unter-

zeichnende von der Gemeinde Albershausen über das Büro mquadrat aus Bad Boll beauf-

tragt.

2 Standortbeschreibung

2.1 Geografischer Rahmen

Das nach Nordosten geneigte Baugebiet liegt im Nordwesten der Gemeinde Albershausen zwi-

schen der Bünzwanger Straße und der Sonnenhalde auf einer mittleren Höhe von rund 370

mNN und reicht bis zum bewaldeten Teil des Gewanns Zaunhalde im Norden (s. Abb. 1 bis 3).

Der Höhenunterschied zwischen dem höher gelegenen südwestlichen Baugebietsabschnitt und

dem tieferen nordöstlichen beträgt etwa 15 m (s. Abb. 4). Derzeit werden die Flächen des Bau-

gebietes noch landwirtschaftlich als Äcker und Grünland genutzt. Nächstgelegene natürliche

Vorflut ist der Butzbach, der etwa 400 m östlich des Baugebietes nach Norden entwässert. Das

Baugebiet liegt nicht im Wasserschutzgebiet.

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Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes (Ausschnitt aus TK 7323 Weilheim an der Teck im Maßstab 1:25:000)

Abb. 2: Südlicher Teil des Baugebietes (Aufnahme vom 21.02.2019, Blick Richtung Süden)

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Lage des Profilschnitts (s. Abb. 4)

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Abb. 3: Nördlicher Teil des Baugebietes (Aufnahme vom 21.02.2019, Blick Richtung Norden)

Abb. 4: Profilschnitt von Westen nach Osten im südlichen Baugebietsareal (s. Abb. 2)

2.2 Geologische und hydrogeologische Situation

Wie der geologischen Karte GK 7323 Weilheim an der Teck bzw. auch dem Online-Kartenview-

er des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (http://maps.lgrb-bw.de/?

view=lgrb_geola_bod) zu entnehmen ist, streichen im westlichsten Abschnitt des Baugebietes

die Kalksteine der Arietenkalk-Formation des Unteren Jura aus, im Osten stehen die Feinsand-

steine der ebenfalls zum Unterjura zählenden Angulatensandstein-Formation an. Über dem Un-

terjura liegt eine mehrere Meter mächtige Decke aus Hanglehmen und Fließerden. Grundwas-

ser wurde bei den Baugrunduntersuchungen (s. BWU-Gutachten 2-19-084-01), die bis in 4,50

m Tiefe unter Gelände reichten, nicht angetroffen. Gelegentlich tritt nach längeren und ergiebi-

geren Niederschlagsperioden Schichtwasser bzw. schichtgebundenes Grundwasser auf. Ein

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zusammenhängender, ergiebigerer Grundwasserkörper ist erst in den klüftigen Gesteinen der

Angulatensandstein-Formation zu erwarten.

Abb. 5.: Geologische Verhältnisse im Untersuchungsbereich

2.3 Bodenkundliche Situation

Auf den lösslehmhaltigen Fließerden bzw. dem Hanglehm des Baugebietes hat sich eine post-

glaziale Parabraunerde entwickelt, die aufgrund des tonigen Untergrundes einen teilweise hö-

heren Tonanteil aufweist und bereichsweise auch als Pelosol-Parabraunerde angesprochen

werden kann. Wegen ihrer Lage am Hang ist die Profilabfolge meist infolge von Erosionsvor-

gängen etwas verkürzt oder auch kolluvial überprägt.

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Abb. 6: Bodenkundlicher Rahmen des Untersuchungsgebietes

3 Durchgeführte Untersuchungen

Aus den im Rahmen der Baugrunduntersuchung erstellten Schürfgrubenaufschlüssen wurden

die Bodenprofile aufgenommen und sowohl aus dem Oberboden unter Grünland (Fläche Nord)

als auch unter Acker (Fläche Süd) jeweils eine Mischprobe entnommen und in geschlossener

Kühlkette dem Labor der BVU Bioverfahrenstechnik und Umweltanalytik GmbH (akkreditiert un-

ter D-PL-14583-01-00) in Markt Rettenbach zur Untersuchung auf die Parameter des Anhangs

2, Ziffer 4, der BBodSchV angeliefert.

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4 Ergebnisse

Im Untersuchungsgebiet ist zuoberst ein etwa

15-25 cm mächtiger, humoser Oberbodenhori-

zont (Ah) ausgebildet, der deutliche Spuren der

ackerbaulichen Bearbeitung (Pflughorizont Ap)

aufweist (s. Abb. 7). Darunter folgt ein etwa 10-

15 cm starker Tonverarmungshorizont (Al). Die

aus diesem Horizont nach unten verlagerten

(lessivierten) Tonteilchen haben sich im Unterbo-

den angereichert und bildeten dort auf den poly-

edrischen bis subpolyedrischen Aggregatoberflä-

chen die für Tonanreicherungshorizonte typi-

schen, glänzenden Tonhäutchen. Dieser soge-

nannte Bt-Horizont hat im Untersuchungsgebiet

eine Mächtigkeit von 15-20 cm, bevor er allmäh-

lich in das Ausgangssubstrat (Bt/Cv), die löss-

lehmhaltige Fließerde übergeht.

Nachfolgend sind die Ergebnisse der chemi-

schen Untersuchung in tabellarischer Übersicht

zusammengefasst und den Vorsorgewerten der

BBodSchV gegenüber gestellt. In der Anlage 1

sind die Prüfberichte des Labors abgelegt.

Abb. 7.: Bodenprofil im Untersuchungsgebiet

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Teilfläche Acker Oberboden

GrünlandOberboden

Vorsorgewert BBodSchV (Ton)

Humus Vol.% 1,98 4,21

pH --- 6,1 6,9

Blei mg/kg 35 44 100

Cadmium mg/kg 0,35 0,40 1,5

Chrom mg/kg 62 66 100

Kupfer mg/kg 22 32 60

Nickel mg/kg 33 35 70

Quecksilber mg/kg 0,07 0,12 1

Zink mg/kg 89 111 200

PCB mg/kg n.n. n.n. 0,05

PAK mg/kg n.n. 0,72 3

Benzo(a)pyren mg/kg <0,04 0,09 0,3Tabelle 1: Ergebnisse der Oberbodenuntersuchungen n.n. = nicht nachweisbar

In den beiden untersuchten Proben werden die Vorsorgewerte des Anhangs 2 der BBodSchV

für die Bodenart Ton nicht überschritten, auch das 70%-Kriterium des § 12, Abs. 4, für die land-

wirtschaftliche Folgenutzung des Oberbodens wird eingehalten.

Die Bodenfunktionen können den Kriterien des Leitfadens „Bewertung von Böden nach ihrer

Leistungsfähigkeit (Bodenschutz 23)“ und des Kartenviewers des LGRB wie folgt klassifiziert

werden:

Natürliche Bodenfruchtbarkeit: mittel (2.0)

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (unter landwirtschaftlicher Nutzung): gering bis mittel (1.5)

Filter und Puffer für Schadstoffe (unter landwirtschaftlicher Nutzung): hoch bis sehr hoch (3.5)

Daraus ergibt sich eine Gesamtbewertung von: 2.33 (unter landwirtschaftlicher Nutzung)

5 Verwertungsmöglichkeiten für den anfallenden Bodenaushub

Die Gemeinde Albershausen möchte den im Rahmen der Erschließungsarbeiten anfallen-

den Oberboden innerhalb des Gemeindegebietes verwerten.

Auszuschließen sind für einen Bodenauftrag allerdings Flächen

in Naturschutz- und Überschwemmungsgebieten,

mit sehr fruchtbaren Böden (Boden- oder Grünlandzahl >60),

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Sonderstandorte für natürliche Vegetation (Boden- und Grünlandgrundzahl ≤ 24),

Gewässerrandstreifen (in Außenbereichen mindestens 10 m, in Ortslagen mindes-

tens 5 m)

mit landschaftsgeschichtlichen Urkunden (bspw. Biotope)

Rutschhänge (z. B. Knollenmergel, Opalinuston)

Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Flächen bieten die Suchraumkarten für Bodenauf-

träge des Kartenviewers des LGRB (http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_geola_bod). Demnach

kommen dafür auf Gemeindegebiet nur wenige Flächen in Frage. Im Wesentlichen liegen diese

Flächen im Südwesten der Gemeinde Albershausen, in den Gewannen Hungerberg und Kran-

kenwald sowie in Teilbereichen des Gewanns Eschle (hier wurden in jüngster Vergangenheit im

Rahmen der Errichtung eines Gewerbegebietes bereits Böden umgelagert). Des Weiteren sind

Bodenaufträge auch im Gewann Gefälläcker, ganz im Nordosten von Albershausen, möglich.

Da der Oberboden des Baugebietes das 70%-Kriterium der BbodSchV einhält, kann der Boden

nicht nur für die Herstellung einer oder Aufbringung auf eine durchwurzelbare Bodenschicht ver-

wendet werden, sondern es bietet sich auch eine Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzten

Flächen an.

6 Regeln für die Aufbringung von Bodenmaterial

6.1 Allgemeine Grundsätze

Sind Flächen, auf denen eine Bodenauffüllung erfolgen soll, größer als 500 m², so ist dafür

eine Genehmigung beim Landratsamt Göppingen einzuholen; gegebenfalls muss zusätz-

lich noch eine baurechtliche und/oder naturschutzrechtliche Genehmigung eingeholt wer-

den.

Es darf nur Boden bzw. Bodenmaterial mit ähnlicher stofflicher und physikalischer Be-

schaffenheit kombiniert werden. Das einzubauende Bodenmaterial sollte hochwertiger sein

als das vorhandene auf der Auftragsfläche. Dies bedeutet, dass mindestens eine der na-

türlichen, bewertungsrelevanten Funktionen des Bodens verbessert werden muss, ohne

die anderen natürlichen Funktionen zu beeinträchtigen.

Zur Bodenverbesserung vorgesehenes Bodenmaterial muss folgende Kriterien einhalten:

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• es darf keine bodenfremden Bestandteile enthalten (bspw. Asphalt, Bauschutt, Müll etc),

• der Stein- oder Kiesgehalt muss geringer sein als im Boden der Auftragsfläche,

• der Grobkornanteil (Partikel größer 2 mm) darf maximal 30 % betragen,

• es darf keine großen Steine enthalten (< 20 cm),

• der pH-Wert muss > 5,5 sein,

• es darf keine hohe Bodenfeuchte besitzen,

• es darf nicht verdichtet sein,

• Einhaltung der Vorsorgewerte der BBodSchV (Ausnahme: Boden mit geogen erhöhten

Konzentrationen, wenn der Boden auf der Auftragsfläche ebenfalls geogen erhöhte Kon-

zentrationen aufweist).

Auftragshöhen von Oberboden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden seitens der Be-

hörden auf maximal 20 cm begrenzt, um die Bodenfunktionen am Auftragsort nicht zu stark zu

beeinträchtigen. So sind z. B. entstandene Verdichtungen relativ einfach zu beseitigen, und das

Risiko von Bodenerosionen und Rutschungen ist deutlich geringer als bei höheren Aufträgen.

Auch der technische Aufwand ist vergleichsweise geringer. Außerdem ist eine raschere Bele-

bung des aufgetragenen Bodenmaterials möglich.

6.2 Hinweise zur technischen Ausführung von Bodenumlagerungen

Beim Abtrag und beim Einbau von Bodenmaterial und bei der Wiederherstellung der Boden-

schichten sind negative Einflüsse wie Verdichtung und Vernässung zu vermeiden. Die DIN

19731 gibt wesentliche Anforderungen für das Aufbringen von Bodenmaterial vor. Die nachfol-

genden Hinweise und Ausführungen sind teilweise dem Merkblatt „Bodenaushub und seine

Verwertung“ des Landratsamtes Göppingen und teilweise der Schrift „Bodenschutz beim Bau-

en“ des Bundesverbandes Boden e. V. entnommen.

Einer der wichtigsten Bausteine zum Schutz des Bodens und für einen effektiven Bauablauf ist

die Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans. Er ist frühzeitig zu erstellen und als Anlage

der Ausschreibung von Baumaßnahmen beizulegen.

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Damit der Abtrag des Bodens in vielbefahrenden Bereichen zu einem geeigneten Zeitpunkt und

fachgerecht erfolgen kann, sollte der Baustelleneinrichtungsplan folgende Angaben mindestens

enthalten, damit der Boden geschützt werden kann:

Fläche, die bebaut wird

Flächen, die nicht befahren bzw. beeinflusst und durch Bauzaun abgegrenzt

werden

Flächen, auf denen Ober- und Unterboden abgegraben werden, da sie befahren

werden bzw. als Lagerfläche dienen und nicht durch Bauzaun geschützt werden

können

Flächen zur Einrichtung von Baustraßen und Zufahrtswegen

Flächen zur Lagerung von Oberboden

Flächen zur Lagerung von Unterboden

Flächen zur Lagerung von Baumaterial

6.2.1 Bodenausbau

Oberirdische Pflanzenteile sollten zunächst zerkleinert oder abgemäht und entfernt werden. Die

Grasnarbe kann mittels Scheibenegge oder Fräse zerkleinert werden. Vor allem wenn der

Oberboden in Mieten zwischengelagert werden soll, ist eine möglichst vollständige Entfernung

oberirdischer Pflanzenteile anzustreben.

Ist vorgesehen, Oberboden und Unterboden zur Bodenverbesserung zu nutzen, sind vorzugs-

weise Raupenbagger mit geeignetem Fahrwerk einzusetzen, die "vor Kopf" arbeiten können. Al-

ternativ darf der Oberboden mit einer Planierraupe geringer Pressung (< 4 N/cm2) abgeschoben

werden. Anschließend wird der Unterboden möglichst in einem Arbeitsgang ohne Zwischenbe-

fahrung separat ausgebaut.

Der zur Verwertung vorgesehene Boden darf nur in trockenem Zustand ausgebaut werden, da

es sonst zu schädlichen Verdichtungen kommt (nach niederschlagsreichen Witterungsperioden

müssen die Böden ausreichend abgetrocknet sein).

Abgetragener Oberboden und Unterboden, die nicht fortlaufend aufgebracht werden können,

müssen in speziell angelegten Mieten separat zwischengelagert werden. Allerdings erhöht eine

Zwischenlagerung immer das Risiko einer Qualitätsverschlechterung des Materials durch Ver-

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dichten oder Vernässen. Zur Vermeidung einer Qualitätsverschlechterung sind folgende Kriteri-

en einzuhalten:

• Oberbodenmaterial sollte weitgehend frei von Pflanzenteilen sein und nicht höher

als 2 m geschüttet werden, damit keine luftarmen Bereiche in der Miete entstehen.

• Die Mieten mit Unterbodenmaterial sollten 4 m nicht übersteigen. Der Flächenbedarf

für die Zwischenlagerung ergibt sich daher u.a. aus der maximalen Schütthöhe.

• Bei der Schüttung dürfen keine Radfahrzeuge die Mieten befahren.

• Die Mieten müssen profiliert und geglättet werden, damit möglichst wenig Nieder-

schlagswasser eindringt (die Oberflächen der Mieten sollten eine Neigung von min-

destens 4 % aufweisen, damit das Niederschlagswasser abfließen kann. Ideal ist

eine steile Trapezform. Gegebenenfalls sind Entwässerungsgräben anzulegen.

• Mieten dürfen nie auf vernässtem Untergrund angelegt werden, für ausreichende

Dränung ist zu sorgen.

• Bei einer geplanten Lagerdauer von über 6 Monaten sind die Mieten mit tiefwur-

zelnden, winterharten, stark wasserzehrenden Pflanzen (z. B. Luzerne, Winterraps,

Ölrettich) zu begrünen.

Ziel muss ein, die Mieten in ihrem ganzen Volumen gut durchlüftet zu halten. Ansonsten

bilden sich anaerobe Bedingungen, unter denen das Bodenleben „erstickt“ und Fäulnisvor-

gänge einsetzen. Diese sind an einer Graufärbung und einem fauligen Geruch beim Ab-

trag der Mieten erkennbar.

6.2.2 Bodeneinbau

Optimal ist die Verwendung von Oberbodenmaterial (Mutterboden). Aber auch kultivierbares

Unterbodenmaterial mit geringerem Steingehalt als im vorhandenen Oberboden und geeigneter

Bodenart kann genutzt werden. Der ursprüngliche Oberboden braucht nicht abgeschoben und

in Mieten zwischengelagert werden. Vor dem Bodenauftrag muss die Auftragsfläche aufgelo-

ckert werden.

Bei größerer Auffüllmenge ist für das Verteilen des Oberbodens eine Raupe (Kettenfahrzeug)

erforderlich (z. B. Moorraupe). Nur mit solchen Raupen ist ein verdichtungsarmer Bodenauftrag

möglich. Wichtig ist auch, dass die Schiebewege nicht zu lang werden (max. zulässig 30 m). Auf

Flächen mit Verschiebewegen über 30 m liefern die Lkw auf Fahrbahnen in jeweils 50 – 60 m

Abstand das Material an, das von dort mit der Raupe verteilt wird. Der verdichtete Boden in

Fahrbahnbereichen muss dann vor einem Auftrag gut gelockert werden. Generell gilt, dass au-

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ßerhalb von Wegen oder Fahrbahnen die Auftragsfläche wegen der Gefahr der Bodenverdich-

tung nicht von Lkw befahren werden darf.

Der Bodenauftrag darf nur bei trockener Witterung und abgetrocknetem Boden aus-

geführt werden.

Empfehlungen:

Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen dürfen nur bei ausreichend trockenem

Boden durchgeführt werden.

Als erste Folgekultur sollten mehrjährige, intensivwurzelnde Pflanzen (z. B. 3 Jahre

Luzerne zur Gefügestabilisierung) gewählt werden.

Zuckerrüben und Mais sollten nicht vor dem sechsten Folgejahr angebaut werden.

Bodenverdichtungen sind durch mechanische Lockerung zu beseitigen.

Risiken:

Um Risiken eines Bodenauftrags zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten, sollte dar-

auf geachtet werden, dass

es keine erhöhten Schadstoffgehalte aufweist,

es keine Abfälle oder Bauschutt enthält,

es zu keiner dauerhaften Verringerung der Ertragsfähigkeit führt (z. B. zu viel Stein-

material enthält oder zu tonig ist).

Wenn der Bodenauftrag zu irreversiblen Verdichtungen führt, Erosionen oder Rutschungen ver-

ursacht und in der Folge Straßen, Wege oder andere Grundstücke beeinträchtigt, muss damit

gerechnet werden, dass die Aufsichtsbehörde verlangt, zumindest den ursprünglichen Zustand

wiederherzustellen. Für die Beseitigung des aufgetragenen Materials bzw. für die Wiederher-

stellung des ursprünglichen Zustandes können hohe Kosten entstehen. Den Eigentümern bzw.

Bewirtschaftern von Grundstücken ist deshalb zu empfehlen, sich vertraglich gegenüber den

Unternehmen abzusichern, die den Aushub liefern und die technische Ausführung übernehmen.

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ANLAGE 1

Laborberichte

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BWU GbR - Boden-Wasser-Untergrund

Dettinger Str. 146

73230 Kirchheim / Teck

Analysenbericht Nr. 275/3148 Datum: 28.02.2019

1 Allgemeine Angaben

Auftraggeber : BWU GbR - Boden-Wasser-Untergrund

Projekt : BG Höfelbett, Albershausen

Projekt-Nr. : 2-18-084 Entnahmestelle :

Art der Probenahme : PN 98 Art der Probe : Boden

Probenehmer : von Seiten des Auftraggebers Entnahmedatum : 21.02.2019

Probeneingang : 22.02.2019 Originalbezeich. : Oberboden Acker

Probenbezeich. : 275/3148 Untersuch.-zeitraum : 22.02.2019 – 28.02.2019

2 Ergebnisse der Untersuchung aus der Ges.-Fraktion (BBodSchV Tab. 4.1)

Parameter Einheit Messwert Methode

Erstellen der Prüfprobe

aus Laborprobe

DIN 19747:2009-07

Trockensubstanz [%] 77,8 - - - DIN EN 14346 : 2017-09

Glühverlust [% TS] 6,41 DIN EN 15169 :2007-05

TOC [% TS] 1,15 - - - DIN EN 13137 :2001-12

Humusgehalt (H) [% TS] 1,98 - - - berechnet

3 Ergebnisse der Untersuchung aus der Fraktion < 2mm (BBodSchV Tab. 4.1)

Parameter Einheit Messwert Sand Lehm Ton Methode

Erstellen der Prüfprobe

aus Laborprobe

DIN 19747:2009-07

pH-Wert [ - ] 6,1 DIN ISO 10390

Arsen [mg/kg TS] 26 EN ISO 11885 :2009-09

Blei [mg/kg TS] 35 40 70 100 EN ISO 11885 :2009-09

Cadmium [mg/kg TS] 0,35 0,4 1 1,5 EN ISO 11885 :2009-09

Chrom (gesamt) [mg/kg TS] 62 30 60 100 EN ISO 11885 :2009-09

Kupfer [mg/kg TS] 22 20 40 60 EN ISO 11885 :2009-09

Nickel [mg/kg TS] 33 15 50 70 EN ISO 11885 :2009-09

Quecksilber [mg/kg TS] 0,07 0,1 0,5 1,0 DIN EN ISO 12846 :2012-08

Zink [mg/kg TS] 89 60 150 200 EN ISO 11885 :2009-09

Aufschluß mit Königswasser EN 13657 :2003-01

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Analysenbericht Nr. 275/3148; Seite 2 von 2

4 Polychlorierte Biphenyle (PCB), PAK

Parameter Einheit Messwert H >

8%

H <

8%

Methode

PCB 28 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 52 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 101 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 138 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 153 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 180 [mg/kg TS] < 0,01

PCB Gesamt (DIN): [mg/kg TS] n.n. 0,05 0,1 DIN EN 15308 :2016-12

Naphthalin [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthen [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthylen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoren [mg/kg TS] < 0,04

Phenanthren [mg/kg TS] < 0,04

Anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Pyren [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(a)anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Chrysen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(a)pyren [mg/kg TS] < 0,04 0,3 1,0

Dibenz(a,h)anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(g,h,i)perylen [mg/kg TS] < 0,04

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TS] < 0,04

PAK (EPA Liste): [mg/kg TS] n.n.

3 10 DIN ISO 18287 :2006-05

Markt Rettenbach, den 28.02.2019

Onlinedokument ohne Unterschrift

Dipl.-Ing. (FH) E. Schindele (Laborleiter)

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BWU GbR - Boden-Wasser-Untergrund

Dettinger Str. 146

73230 Kirchheim / Teck

Analysenbericht Nr. 275/3149 Datum: 28.02.2019

1 Allgemeine Angaben

Auftraggeber : BWU GbR - Boden-Wasser-Untergrund

Projekt : BG Höfelbett, Albershausen

Projekt-Nr. : 2-18-084 Entnahmestelle :

Art der Probenahme : PN 98 Art der Probe : Boden

Probenehmer : von Seiten des Auftraggebers Entnahmedatum : 21.02.2019

Probeneingang : 22.02.2019 Originalbezeich. : Oberboden Grünland

Probenbezeich. : 275/3149 Untersuch.-zeitraum : 22.02.2019 – 28.02.2019

2 Ergebnisse der Untersuchung aus der Ges.-Fraktion (BBodSchV Tab. 4.1)

Parameter Einheit Messwert Methode

Erstellen der Prüfprobe

aus Laborprobe

DIN 19747:2009-07

Trockensubstanz [%] 74,0 - - - DIN EN 14346 : 2017-09

Glühverlust [% TS] 9,53 DIN EN 15169 :2007-05

TOC [% TS] 2,45 - - - DIN EN 13137 :2001-12

Humusgehalt (H) [% TS] 4,21 - - - berechnet

3 Ergebnisse der Untersuchung aus der Fraktion < 2mm (BBodSchV Tab. 4.1)

Parameter Einheit Messwert Sand Lehm Ton Methode

Erstellen der Prüfprobe

aus Laborprobe

DIN 19747:2009-07

pH-Wert [ - ] 6,9 DIN ISO 10390

Arsen [mg/kg TS] 26 EN ISO 11885 :2009-09

Blei [mg/kg TS] 44 40 70 100 EN ISO 11885 :2009-09

Cadmium [mg/kg TS] 0,4 0,4 1 1,5 EN ISO 11885 :2009-09

Chrom (gesamt) [mg/kg TS] 66 30 60 100 EN ISO 11885 :2009-09

Kupfer [mg/kg TS] 32 20 40 60 EN ISO 11885 :2009-09

Nickel [mg/kg TS] 35 15 50 70 EN ISO 11885 :2009-09

Quecksilber [mg/kg TS] 0,12 0,1 0,5 1,0 DIN EN ISO 12846 :2012-08

Zink [mg/kg TS] 111 60 150 200 EN ISO 11885 :2009-09

Aufschluß mit Königswasser EN 13657 :2003-01

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Analysenbericht Nr. 275/3149; Seite 2 von 2

4 Polychlorierte Biphenyle (PCB), PAK

Parameter Einheit Messwert H >

8%

H <

8%

Methode

PCB 28 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 52 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 101 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 138 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 153 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 180 [mg/kg TS] < 0,01

PCB Gesamt (DIN): [mg/kg TS] n.n. 0,05 0,1 DIN EN 15308 :2016-12

Naphthalin [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthen [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthylen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoren [mg/kg TS] < 0,04

Phenanthren [mg/kg TS] < 0,04

Anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoranthen [mg/kg TS] 0,12

Pyren [mg/kg TS] 0,1

Benzo(a)anthracen [mg/kg TS] 0,08

Chrysen [mg/kg TS] 0,08

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TS] 0,08

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TS] 0,04

Benzo(a)pyren [mg/kg TS] 0,09 0,3 1,0

Dibenz(a,h)anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(g,h,i)perylen [mg/kg TS] 0,06

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TS] 0,07

PAK (EPA Liste): [mg/kg TS] 0,72

3 10 DIN ISO 18287 :2006-05

Markt Rettenbach, den 28.02.2019

Onlinedokument ohne Unterschrift

Dipl.-Ing. (FH) E. Schindele (Laborleiter)