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Bosch, S.J. Praxishandbuch Heilpraktiker für Psychotherapie by naturmed Fachbuchvertrieb Aidenbachstr. 78, 81379 München Tel.: + 49 89 7499-156, Fax: + 49 89 7499-157 Email: [email protected], Web: http://www.naturmed.de zum Bestellen hier klicken

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Vorwort

Es war mir eine sehr große Freude dieses Buchschreiben zu dürfen! Der Prozess war lang undsehr intensiv, aber ich habe es sehr genossen, indie verschiedenen Themen abzutauchen undmein Wissen weiter zu vertiefen.

Für den Beruf des Heilpraktikers gibt es keineeinheitlichen Gesetze, Richtlinien oder Vorgaben,was die Berufsausübung anbelangt: Verbote undBestimmungen sind in vielen Gesetzen verstreutzu finden. Für dieses Buch habe ich mich bemüht,bisher weit verstreute Informationen zusammen-zutragen. Da Sie sich selbst über die Regeln derBerufsausübung informieren müssen, hoffe ich,dass ich Ihnen mit meinen Beiträgen diese Arbeitund den Durchblick erleichtern kann.

Was ich außerdem möchte, ist, dem Berufstanddes Heilpraktikers für Psychotherapie dazu ver-helfen, ein seriöses Ansehen zu erlangen. Die Aus-bildung zum Heilpraktiker (Psychotherapie) istnicht gesetzlich geregelt und es gibt keine staatli-che Anerkennung. Umso wichtiger ist es, dass Sie

sich fundiert ausbilden lassen und sich an dieSorgfaltspflicht halten. Eine Beschäftigung mitden wissenschaftlich empfohlenen Behandlungs-richtlinien sowie regelmäßige Weiterbildung undSupervision ist obligatorisch.

Ich möchte Ihnen eine Orientierung bieten. Ei-nen Praxisleitfaden, der Ihnen hilft, sich imDschungel der selbstständigen Praxisführung zu-rechtzufinden. Sie sollen dieses Buch nutzen unddamit arbeiten. Es darf bunt werden und vieleKlebemarkierungen bekommen.

Reflektieren Sie sich persönlich und Ihre Arbeitimmer wieder. Lassen Sie sich nicht innerlich nie-der, bleiben Sie in Bewegung. Wir haben einenwunderbaren Beruf, der uns lehren kann, in Ent-wicklung zu bleiben.

Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Freude undErfolg bei Ihrer Arbeit!

Nürtingen, im Oktober 2016Susanne Bosch

7aus: Bosch, Praxishandbuch Heilpratiker für Psychotherapie (ISBN 9783132053113) © 2017 Karl F. Haug

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Inhalt

Widmung 5

Danksagung 6

Vorwort 7

Zur Arbeit mit diesem Buch 8

Teil 1 Gesetzliche Grundlagen: Rechte undPflichten

1 Praxisinformationen 14

1.1 Einleitung 14

1.2 Gesetzliche Grundlagen für die Praxis 14

1.2.1 Heilpraktiker für Psychotherapie 15

1.2.2 Das Heilpraktikergesetz und die1. Durchführungsverordnung 15

1.2.3 Verbote für den Heilpraktiker 17

1.2.4 Pflichten und Berufsordnung fürHeilpraktiker 17

1.2.5 Berufsbezeichnung 21

1.2.6 Patientenrechtegesetz 22

1.2.7 Werbung 24

1.3 Eröffnung einer Heilpraktikerpraxis fürPsychotherapie 31

1.3.1 Meldung der Praxis 31

1.3.2 Praxisname 31

1.3.3 Logo 33

1.3.4 Praxisräume 33

1.3.5 Businessplan 35

1.3.6 Patientenakquise/Werbung 35

1.3.7 Homepage und Internet 37

1.3.8 Versicherungswesen 39

1.4 Berufsverband 40

1.5 Steuerliche Hinweise 41

1.5.1 Buchführung 43

1.5.2 Umsatzsteuer 43

Teil 2 Klientenkontakt und therapeutischerRahmen

2 Erstkontakt mit dem Klienten 46

2.1 Einleitung 46

2.2 Erstes Telefonat 46

2.2.1 Roter Faden beim ersten Telefonat 47

2.2.2 Therapeutisches Verhalten beimTelefonat 49

2.3 Erste Sitzung 49

2.3.1 Therapeutisches Verhalten im Gespräch 50

2.3.2 Grundstruktur des Erstgesprächs 50

2.4 Befunderhebung/Anamnese 54

2.4.1 Anmerkungen zur Liste 54

2.5 Behandlungsvertrag 58

3 Rahmenbedingungen einerPsychotherapie 60

3.1 Einleitung 60

3.2 Dauer der Sitzung 61

3.3 Dauer der Psychotherapie 62

3.4 Kontakt zwischen den Sitzungen 63

3.4.1 Ausnahmesituationen für eineKontaktaufnahme zwischen denSitzungen 64

3.5 Aufbau einer therapeutischen Sitzung 65

3.5.1 Arbeitsbereich: die Sitzgruppe 65

3.5.2 Gespräch im therapeutischen Prozess 66

3.5.3 Besondere Gesprächssituationen 67

3.6 Honorar 69

3.7 Möglichkeiten der Kostenerstattung fürPatienten 70

3.7.1 Einzelfallentscheidung derKostenübernahme durch gesetzlicheKassen 70

3.7.2 BeispielberichtKostenerstattungverfahren 73

3.7.3 Fortführungsantrag ambulantePsychotherapie 73

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3.8 Rechnung nach dem GebüH 75

3.8.1 Checkliste nach dem GebüH 78

4 Therapeutische Beziehung 79

4.1 Einleitung 79

4.2 Übertragung und Gegenübertragung 80

4.2.1 Übertragung 80

4.2.2 Gegenübertragung 81

4.3 Eigenreflexion und Supervision 81

4.4 Nähe und Distanz 82

4.5 Michelangelo-Prinzip 83

4.6 Psychohygiene für Therapeuten 83

4.6.1 Risiken für Therapeuten 84

4.6.2 Michelangelo-Prinzip in der Anwendung 85

4.6.3 Kleine Klopfübung 86

4.6.4 Meditation 87

4.6.5 Körper abklopfen 87

4.6.6 Verbindung mit Himmel und Erde 88

4.7 Supervision 88

4.8 Intervision 89

Teil 3 Psychotherapieverfahren

5 Therapieverfahren 92

5.1 Einleitung 92

5.2 Psychotherapieverfahren 92

5.3 Kassenzugelassene Therapieverfahren 93

5.4 Anerkannte Therapieverfahren 93

5.5 Psychotherapieschulen und zugeordneteVerfahren 93

5.5.1 Psychoanalytische und psychodynamischorientierte Therapieverfahren 93

5.5.2 Kognitiv-VerhaltenstherapeutischeAnsätze 95

5.5.3 Humanistische Ansätze 97

5.5.4 Systemische Ansätze 98

5.5.5 Ergänzende spezielle Therapieverfahren 99

5.6 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen 103

5.6.1 Kriterien seriöser Aus- undWeiterbildungsmaßnahmen 103

6 Interventionen in derPsychotherapie 105

6.1 Einleitung 105

6.2 Basisinterventionen und -informationenfür alle Störungsbilder 105

6.3 Welche Behandlung bei welchemKrankheitsbild 107

6.3.1 Interventionen ICD-10, Kapitel F 0 107

6.3.2 Interventionen ICD-10, Kapitel F 1 109

6.3.3 Interventionen ICD-10, Kapitel F 2 113

6.3.4 Interventionen ICD-10, Kapitel F 3 116

6.3.5 Interventionen ICD-10, Kapitel F 4 119

6.3.6 Interventionen ICD-10, Kapitel F 5 128

6.3.7 Interventionen ICD-10, Kapitel F 6 134

6.3.8 Interventionen ICD-10, Kapitel F 7 140

6.3.9 Interventionen ICD-10, Kapitel F 8 141

6.3.10 Interventionen ICD-10, Kapitel F 9 142

6.4 Tabellarische Kurzzusammenfassung 144

6.4.1 Interventionen Kapitel F 0 144

6.4.2 Interventionen Kapitel F 1 144

6.4.3 Interventionen Kapitel F 2 145

6.4.4 Interventionen Kapitel F 3 145

6.4.5 Interventionen Kapitel F 4 146

6.4.6 Interventionen Kapitel F 5 147

6.4.7 Interventionen Kapitel F 6 148

6.4.8 Interventionen Kapitel F 7 149

6.4.9 Interventionen Kapitel F 8 149

6.4.10 Interventionen Kapitel F 9 149

6.5 Schlussbemerkungen: Interventionen 150

7 Sondersituationen in derBehandlung 151

7.1 Einleitung 151

7.2 Kompetenzgrenze wahrnehmen 151

7.2.1 Intensive Gefühle –

Gegenübertragung 151

7.2.2 Kompetenzgrenze erreicht 153

7.3 Notfälle 153

7.3.1 Störungsbilder, die von einem Arztbegutachtet werden müssen 153

7.4 Adressen Krisenintervention 160

7.5 Traumatisierte Patienten 161

7.5.1 Psychoedukation 161

7.5.2 Unterscheidung der Traumatypen 162

7.5.3 Übungen zur Stabilisierung und zurAktivierung von Ressourcen 164

Inhalt

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Teil 4 Anhang

8 Kontakt mit anderenBerufsgruppen 172

9 Abkürzungen 175

10 Glossar 176

11 Adressen und nützliche Links 178

12 Literatur 180

Sachverzeichnis 183

Inhalt

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● Nehmen Sie Abstand davon, Mitbewerber he-rabzusetzen oder zu beleidigen.

● Gestalten Sie keine vergleichende Werbung.● Nutzen Sie niemals eine Zwangslage, eine Angst

oder eine Leichtgläubigkeit Ihrer Klienten aus.● Machen Sie keine täuschenden Angaben über

Erfolg, Risiko oder Kosten einer Behandlung.● Achten Sie auf die korrekte Darstellung Ihrer

Qualifikation.● Vermeiden Sie belästigende Werbung in Form

von Flyern in Briefkästen oder unerwünschterE-Mail-Werbung.

1.3 Eröffnung einer Heilprakti-kerpraxis für PsychotherapieNachdem die Überprüfung durch das Gesund-heitsamt abgeschlossen ist, kann es losgehen mitIhrer Planung einer eigenen Praxis! Ich stelle Ih-nen nachfolgend die einzelnen Schritte vor, dieauf diesem Wege zu beachten sind.

1.3.1 Meldung der Praxis

Die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihre Praxisist das Gesundheitsamt. Sobald Sie Praxisräumehaben und wissen, wann Sie Ihre Praxis eröffnenwerden, melden Sie sich bitte bei dem Gesund-heitsamt Ihres Landkreises mit Ihrer Praxis an. Dadie Regelungen hier in den verschiedenen Bun-desländern unterschiedlich gehandhabt werden,sollten Sie Ihr örtliches Gesundheitsamt befragen.Dort erfahren Sie schnell, was von Ihnen verlangtwird und ob es zum Beispiel bestimmte Formula-re gibt, die Sie für die Meldung ausfüllen müssen.Üblicherweise erfolgt die Meldung beim Gesund-heitsamt schriftlich, formlos und inklusive einerKopie Ihrer Erlaubnisurkunde (Abb. 1.2).

Bedenken Sie, dass Sie auch Änderungen mel-den müssen: Umzug, Namensänderungen, Praxis-verlegung oder Beendigung der Praxis.

Beim Finanzamt müssen Sie sich im Jahr IhrerPraxiseröffnung bis zum 31. Dezember melden.Angemeldet wird eine freiberufliche Tätigkeit alsHeilpraktiker (Psychotherapie). Sie bekommen ei-

nen Steuererfassungsbogen, den Sie dann ausfül-len müssen. Sie können - müssen aber nicht - dieKleinunternehmerregelung in diesem Bogen an-kreuzen. Auch dem Finanzamt müssen Sie Ände-rungen, wie Umzug oder die Beendigung IhrerPraxistätigkeit mitteilen.

Die nächste wichtige Anlaufstelle ist die Berufs-genossenschaft. Es gibt unterschiedliche Berufs-genossenschaften. Für Heilpraktiker (Psychothe-rapie) ist die BGW, Berufsgenossenschaft für Ge-sundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig(bgw-online.de). Die Berufsgenossenschaft ist diegesetzliche Unfallversicherung und gehört zu dengesetzlichen Sozialversicherungen. Heilpraktiker(Psychotherapie) sind nach §4 Absatz 3 SGB VIIvon der generellen Versicherungspflicht aus-genommen. Dennoch müssen Sie sich mit einersogenannten Leermeldung binnen einer Wochenach Praxisaufnahme bei der BGW anmelden.(§ 192 SGB VII).

Eine Versicherungspflicht hängt von der genau-en Ausführung Ihrer Tätigkeit ab. Das bedeutet,wenn Sie zum Beispiel zusätzliche Dinge anbie-ten, muss im Einzelfall geprüft werden, ob Sieversicherungspflichtig sind oder nicht. Das kön-nen Coaching, Beratung, Dozententätigkeit odergewerbliche Dienstleistungen sein. Wenn Sie An-gestellte beschäftigen, sind Sie immer versiche-rungspflichtig. Das kann auch eine geringfügigbeschäftigte Reinigungsfee oder Familienangehö-rige sein, die Bürotätigkeiten für Sie erledigen. Esbesteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, sichin der BGW freiwillig zu versichern. Die Leermel-dung bei der BGW funktioniert formlos undschriftlich. Auf der Internetseite kann man sichnach Registrierung auch online anmelden.

1.3.2 Praxisname

Ihr Praxisname begleitet Sie hoffentlich durch vie-le Jahre Ihrer Tätigkeit! Wählen Sie ihn deswegenmit Sorgfalt aus! Es ist sowohl möglich, einenPhantasienamen zu wählen, als auch eine realeBezeichnung.

Der Praxisname sollte auch noch in 10, 15 oder20 Jahren zu Ihnen passen und Ihr Angebot be-schreiben. Vermeiden Sie es, nur einen Aspekt Ih-

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1 – Praxisinformationen

Betreff: Anmeldung Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich am TT.MM.JJJJ meine Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie eröffnen werde. Die Praxisadresse lautet:

Straße:

PLZ, Ort:

Tel:

Mit freundlichen Grüßen

Frieda MusterfrauHeilpraktikerin für Psychotherapie

Anlage: beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde

An das Gesundheitsamt MusterdorfMusterhof 11

01234 Musterdorf

Praxis XY Frieda Musterfrau

Heilpraktikerin für PsychotherapieMusterstrasse 11

12345 Musterhofen

Musterhofen, den TT.MM.JJJJ

Abb. 1.2 Meldung an das Gesundheitsamt zur Praxiseröffnung.

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rer Tätigkeiten herauszugreifen. Wer weiß, wohinSie die Anwendung Ihrer Tätigkeit führt? Mit Si-cherheit wird sich Ihr Spektrum im Laufe der Zeiterweitern. Möglicherweise werden manche Me-thoden unwichtig und beschreiben Sie und IhreTätigkeit eines Tages nicht mehr. Diese Punktesind bei der Wahl der Praxisbezeichnung zu be-denken. Hinzu kommt natürlich die rechtlicheVerbindlichkeit, dass Sie nicht den Eindruck einerIrreführung erwecken.

Die Bezeichnung als Heilpraktiker (Psychothera-pie) ist gesetzlich vorgegeben. Sie ist hinter demNamen zu führen. Wenn Sie einen Titel tragen,aber nicht in Medizin promoviert haben, dann be-nennen Sie bitte die Fachrichtung. Sie dürfen nichtden Eindruck erwecken, dass Sie Arzt sind. Der Be-griff „Praxis“ ist immer mit dem Hinweis zu füh-ren, dass Sie Heilpraktiker (Psychotherapie) sind.Abkürzungen sind unbedingt zu vermeiden, da sievom Laien nicht erkannt werden und somit als Ir-reführung verstandenwerden können.

Was Sie ausüben ist Psychotherapie. Die Be-zeichnung „Praxis für Psychotherapie“ hat jedochschon zu Abmahnungen geführt. Sollten Sie sichdennoch für diese Bezeichnung entscheiden, be-achten Sie, dass Ihr Namenszug und Ihre Berufs-bezeichnung in derselben Größe und Auffälligkeitgestaltet sind, wie die Praxisbezeichnung undnicht lediglich als Kleingedrucktes. Lassen Sie sichzu Ihrem Praxisnamen beraten. In vielen Berufs-verbänden geht das sehr unproblematisch, zumBeispiel über eine Frage in einem Rechtsforum.

1.3.3 Logo

Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, einPraxislogo auszuwählen. Es ist wichtig für denWiedererkennungswert Ihrer Praxis. Sie steigerndamit die Bekanntheit und die Einzigartigkeit Ih-rer Praxis. Sie können Ihr Logo selbst entwerfenoder eine Werbeagentur beauftragen. Im Internetgibt es ebenfalls viele Möglichkeiten, Logos ent-werfen zu lassen. Dort können Sie auch professio-nelle Logos kaufen, die zum Beispiel von Grafi-kern für Wettbewerbe entworfen wurden undkeinen Preis gewonnen haben. Diese „Restlogos“können Sie günstig erwerben. Auf www.desig-

nenlassen.de oder www.99designs.de finden Siezum Beispiel solche Logo-Shops.

1.3.4 Praxisräume

Sie benötigen für Ihre Praxis eine feste Praxis-adresse. Wählen Sie den Standort Ihrer Praxis soaus, dass Sie gut zu erreichen sind. Bestenfallsauch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. IhreRäumlichkeiten sollten einen behindertengerech-ten Zugang haben, also barrierefrei zu erreichensein.

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Praxis inIhren Wohnräumen zu eröffnen, müssen Sie zu-vor klären, ob die Tätigkeit überhaupt dort aus-geübt werden darf. Viele Mietverträge verbieteneine freiberufliche oder gewerbliche Nutzung. Beidieser Nutzung von Wohnraum muss der Vermie-ter eine Umnutzung beim Bauordnungsamt bean-tragen. Dieses Verfahren ist meist nicht von Erfolggekrönt, weil Wohnraum nicht so einfach als Pra-xisraum umgewandelt werden kann. Meist kanneine Praxis auch nur in einem Gewerbe- oderMischgebiet eröffnet werden. Informieren Sie sichauf jeden Fall beim zuständigen Bauamt. Die ge-setzliche Lage der Landesbauordnung ist vonBundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In den eigenen vier Wänden kommt die Proble-matik der Abgrenzung hinzu, wenn Sie die Praxisin Ihre Wohnräume integrieren möchten. In einerseparaten Einliegerwohnung mit eigenem Zugangist dies sicher noch ganz gut durchführbar, dassSie und Ihre Patienten ungestört arbeiten können.Aber wenn Sie ein Zimmer Ihrer Wohnung alsPraxis nutzen möchten, wird die Abgrenzungschon deutlich schwerer. Stellen Sie sich vor, IhreKinder streiten im Nebenraum. Das stört nichtnur Ihren Klienten, es macht es Ihnen auchschwer, professionell zu arbeiten.

Bezüglich des Behandlungsraumes selbst ma-chen Sie sich Gedanken darüber, wie viel Platz Siefür Ihre Arbeitsmethoden benötigen. Wenn Siezum Beispiel auch Gruppenangebote in Ihr Kon-zept aufnehmen möchten, brauchen Sie mehrPlatz. Auch eine Massage- oder Hypnoliege for-dern einen entsprechenden Raum. Zusätzlichbrauchen Sie eine eigene Toilette für Ihre Klien-

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ten. Auch ein Wartebereich ist notwendig, damitIhre Klienten nicht im Regen vor der Tür wartenmüssen, wenn sich eine vorhergehende Behand-lung mal verzögert. Der Behandlungsraum in derPsychotherapie sollte einen Wohlfühlfaktor ha-ben. Es ist angenehmer, in einer gemütlichen undschönen Atmosphäre über problematische Gefüh-le zu sprechen.

Für die Einrichtung benötigen Sie eine Sitz-gruppe mit 2 oder 3 Sitzgelegenheiten. Eventuellauch einen Schreibtisch und eine Liege für Ent-spannungsverfahren, Massage oder Hypnothera-pie. Zusätzlich sollten Sie einen abschließbarenSchrank für Ihre Patientenakten aufstellen.

1.3.4.1 HygieneDer Heilpraktiker (Psychotherapie) darf nicht in-vasiv arbeiten und unterliegt somit auch nichtden strengen Hygienebestimmungen, mit denensich der medizinische Heilpraktiker auseinander-setzen muss. Ihre Räume sollten für Ihre geplan-ten Therapiemethoden geeignet sein. Darüber hi-naus sollten Sie darauf achten, nicht zu viele„Staubfänger“ im Raum zu platzieren. Ihre Praxismuss regelmäßig und ordnungsgemäß gereinigtwerden, so dass die Sauberkeit einer professionel-len Praxis gewährleistet ist. Je nach Arbeitsweiseist es wichtig, an Hygienevorschriften zu denken.Arbeiten Sie zum Beispiel mit einer Entspan-nungsliege, muss das Kopfteil nach jeder Benut-zung keimfrei gemacht werden. Auch wenn derHygieneplan für die psychotherapeutische Heil-praxis keine Pflicht ist, ist es doch wichtig, dieeinzelnen Reinigungsvorgänge festzulegen und inIhren Alltagsplan einzubeziehen. Diese Arbeits-schritte sind notwendig und erfordern Zeit.

Das Gesundheitsamt kann sich jederzeit zueiner Begehung in Ihrer Praxis anmelden. DenkenSie daran, dass Sie dem Heilpraktikergesetz un-terstehen. Es können Anforderungen bezüglichder Hygiene an Sie gestellt werden! Sie müssenzwar vermutlich kein Waschbecken im Raum ha-ben oder Behältnisse für Spritzen oder anderesvorweisen, aber der Fußboden sollte wischbarsein. Das bedeutet, dass Sie keinen Teppichbodenverlegen dürfen. Sollten Sie spezielle Fragen zuder Hygiene in Ihren Praxisräumen haben, dannrufen Sie Ihr Gesundheitsamt an: Es ist nicht nur

Ihre Aufsichtsbehörde, sondern auch eine Anlauf-stelle in Hygienefragen und für den Patienten-schutz.

* WichtigBei Fragen zur Hygiene in Ihren Praxisräumenrufen Sie das Gesundheitsamt an. Es ist als Auf-sichtsbehörde beratend für Sie in Hygienefragenund Fragen zum Patientenschutz da.Der Fußboden Ihrer Praxis sollte feucht zu wi-schen sein. Sie sollten ein separates WC für Pa-tienten haben und Ihre Praxis sollte wenigStaubfänger aufweisen.

1.3.4.2 BaurechtWenn Sie Räume beziehen, die noch nie als Praxisgenutzt wurden, dann müssen Sie einen Bau-antrag auf Umnutzung stellen. Ein Bauantrag istimmer formal notwendig. Es ist gleichgültig, obdie Räume umgebaut werden müssen oder nicht.Es kommt auf die Nutzung an. Für den Eigentü-mer der Räumlichkeiten bedeutet eine Umnut-zung einen hohen bürokratischen Aufwand. Zu-sätzlich müssen dann die aktuellen rechtlichenAuflagen erfüllt werden, was eventuell eine teureUmbaumaßnahme nach sich ziehen kann. Ein-facher ist es in Räumen, die bereits als Praxis ge-nutzt wurden. Hier gilt der sogenannte Bestands-schutz gemäß §76 LBO Landesbauordnung. Auchwenn in den Räumen zum Beispiel zuvor eineArztpraxis war, können Sie dort eine Heilpraxiseröffnen, weil Bestandsschutz wirkt. Lassen Siesich umfassend beraten, wenn Sie daran denken,eigene Praxisräume zu kaufen! Bevor Sie einenKaufvertrag unterschreiben, sollte mit allen zu-ständigen Behörden geklärt sein, dass in diesenRäumen auch eine Praxis eröffnet werden darf.Der Nutzung als Praxis muss das Gesundheitsamtimmer zustimmen. Lassen Sie sich deshalb umfas-send beraten und handeln Sie nicht voreilig.

Auch der Brandschutz mit entsprechendenFluchtwegen muss berücksichtigt werden. DieStellplatzverordnung nach der Landesbauordnungkommt noch hinzu. So betrifft es nicht nur Ihreunmittelbaren Behandlungsräume, was Sie be-denken müssen und es reicht nicht, sich beieinem Bestandsschutz auf die Hygieneverordnun-

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gen zu konzentrieren, auch das „Drumherum“,wie Brandschutz und Stellplätze kann zu sehrteuren Maßnahmen führen.

c FazitUnterschreiben Sie einen Mietvertrag oder ei-nen Kaufvertrag erst dann, wenn alle zuständi-gen Behörden informiert sind und Ihnen ver-bindliche Zusagen für die Nutzung vorliegen!

Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, dass das Fi-nanzamt die Berufsgenossenschaft über Ihre Pra-xiseröffnung informieren kann und das Gesund-heitsamt wiederum das Bauordnungsamt. Dieskommt zwar sehr selten vor, ist aber möglich.Melden Sie sich lieber selbst dort, bevor man aufSie zukommt und erst im Nachhinein Auflagengestellt werden, die dann eventuell nicht mehrumsetzbar sind.

1.3.5 Businessplan

Der Business-Plan hilft Ihnen, eine finanzielle Kal-kulation aufzustellen und somit mögliche wirt-schaftliche Risiken auszuschließen. Es wird ganzgenau aufgelistet, welche Kosten entstehen undwie dementsprechend das Honorar zu kalkulie-ren ist. Unternehmensberater oder Steuerberaterkönnen Ihnen hierzu qualifizierte Hilfe anbieten.Sie können sich auch online im Internet einenBusiness-Plan erstellen lassen. Es gibt einige Sei-ten zu diesem Thema. Im Anhang finden Sie ent-sprechende Anregungen. Vielfältige Informatio-nen zum Thema Business-Plan finden Sie auf derSeite des Bundesministeriums für Wirtschaft undEnergie. Auch diese Adresse ist im Anhang ver-zeichnet.

1.3.6 Patientenakquise/Werbung

Wie kommen nun die Klienten in Ihre Praxis,wenn Sie endlich stolz Ihr Praxisschild an derMauer befestigt haben? Wichtig ist die Info, dassein Schild allein keine Klienten bringt. Sie werdenaktive Patientenakquise betreiben müssen. In die-

sem Kapitel möchte ich Ihnen Ideen und Anre-gungen mitgeben, welche Möglichkeiten Sie nut-zen können.

Grundlegend für Ihre Werbung sollte die Fragesein, warum soll der Klient ausgerechnet zu Ihnenund in Ihre Praxis kommen? Was unterscheidetSie von all den anderen Heilpraktikern (Psycho-therapie)? Was ist Ihr Alleinstellungsmerkmal?Ist es Ihre Grundlagenausbildung oder ist es IhreSpezialisierung auf ein bestimmtes Gebiet? DieseFragen sollten Sie für sich beantworten können.Ihre Außenwirkung wird viel effektiver sein,wenn Sie selbst wissen, was Sie können und wasSie persönlich ausmacht. Wenn das schwierig fürSie ist, empfehle ich Ihnen eine Supervision oderCoaching Sitzung zu diesem Thema zu buchen.Der wichtigste Werbefaktor ist die Weiteremp-fehlung.

Wenn Sie es geschafft haben, dass man Sie wei-terempfiehlt, dann ist das Bestehen Ihrer Praxisgesichert! Hochwertige Behandlungen sprechensich herum.

Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit Machen SieIhren Namen bekannt. Sie können zum BeispielVorträge in Familienbildungsstätten, Volkshoch-schulen oder ähnlichen Einrichtungen halten. Sotaucht Ihr Name im Programmheft und in der An-kündigung auf. Klienten, die schon über Mund-propaganda von Ihnen und Ihrer Arbeit gehörthaben, bekommen über solche Vorträge ein Ange-bot, Sie unverbindlich zu treffen. Mit Vorträgenkönnen Sie Ihre Methoden und Arbeitsweisenvorstellen und bekannt machen. Es ist wichtig,dass Sie Ihre Vorträge nicht als „Werbeveranstal-tung“ entwerfen. Zeigen Sie sich, Ihre Methodenund Ihre Arbeit so, wie Sie sind: authentisch undsympathisch. Auf Vorträgen dürfen Sie keineAdressen von interessierten Teilnehmern anneh-men oder aufschreiben lassen. Das ist laut HWG§11 verboten (Kap. 1.2.7.1). Sie sollten ebenfallsAbstand davon nehmen, auf Vorträgen Behand-lungen durchzuführen. Die Heilkunde im Umher-ziehen ist nach §5a HeilprG verboten. Eine Prä-sentation ist erlaubt. Führen Sie diese jedoch nurmit gesunden Menschen durch.

Vorträge können Sie auch in Ihrer eigenen Pra-xis halten. Suchen Sie sich ein beliebtes Thema

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aus, das viele Menschen anspricht und vermittelnSie eine professionelle Perspektive mit guten Lö-sungsideen. Werben Sie nicht für sich und IhreMethoden: Stellen Sie die Gesundheit und dasWohlergehen der Zuhörer bei solchen Veranstal-tungen in den Mittelpunkt.

Es ist vorteilhaft, wenn Ihr Name immer wiederin Ihrem Umfeld zu lesen ist oder gehört wird.Das kann auch dadurch geschehen, dass Sie zumBeispiel eine Anzeige schalten, wenn Sie Urlaubmachen. Manche Tageszeitungen bieten auch dieMöglichkeit eines redaktionellen Artikels beieiner Geschäftseröffnung. Allerdings ist so ein re-daktioneller Artikel manchmal an eine Anzeigen-schaltung gebunden. Es wird Anlässe für Ihre Vor-träge geben, die Ihnen nur wenig oder gar keinHonorar in Ihre Kasse bringen. Doch wenn es da-rum geht, Ihren Namen bekannt zu machen, soll-ten Sie sich dauerhaft bemühen, in der Öffentlich-keit bekannt zu werden. Trauen Sie sich!

Feste und Tag der offenen Tür Auch bestimmteFeste in Ihrer Praxis zu feiern, kann ein guter An-lass für Klienten sein, Sie unverbindlich kennen-zulernen. Die Praxiseröffnung ist ein besondersschöner Anlass für ein solches Fest. Laden Sie Kol-legen, Ärzte und andere Psychotherapeuten ein,mit Ihnen zu feiern! Ein weiterer Anlass ist einTag der „offenen Tür“. Vielleicht sind Sie sogar ineinem Gebäude, in dem mehrere freiberuflichoder gewerblich Tätige sind, die sich an einen Tagder offenen Tür anschließen wollen? Es ist auchmöglich, zu solchen Anlässen kurze Impulsvorträ-ge zu halten.

Drucksachen gestalten Wichtige Unterstützerfür Ihre Werbung können Flyer, Broschüren undVisitenkarten sein. Achten Sie bei der Gestaltungauf eindeutige Wiedererkennungswerte auf IhrenDrucksachen: Das kann Ihr Logo oder die Farb-gestaltung sein. Packen Sie solche Werbeartikelnicht zu voll mit Informationen. Sachliche Textesollten im Vordergrund stehen. Sie können aufunterschiedlichen Drucksachen für Ihre Praxiswerben. Gestalten Sie Broschüren, Postkarten undVisitenkarten, die Sie auch Briefen oder Rechnun-gen beilegen können. So können Sie eine Broschü-re gezielt an interessierte Klienten verteilen und

kompaktere Flyer oder Postkarten großzügigerauslegen. Dazu bieten sich Geschäfte und Praxenin Ihrem direkten Umfeld an. Fragen Sie aber bit-te, bevor Sie irgendwo Ihre Flyer platzieren.

Newsletter und Fachzeitschriften Manche Kol-legen schreiben auch einen regelmäßigen News-letter mit interessanten Informationen aus demGesundheitsbereich. Achten Sie hierbei unbedingtdarauf, dass nur diejenigen den Newsletter vonIhnen erhalten, die ihn gerne bekommen möch-ten und damit einverstanden sind. Vielleicht bie-tet Ihr Berufsverband auch eine Fachzeitschriftan. Artikel in Fachzeitschriften zu veröffentlichen,bietet immer eine gute Möglichkeit, die eigeneArbeit kompetent darzustellen. Fragen Sie in denFachredaktionen nach, die meisten Redakteurefreuen sich über einen neuen Autor. Auch in die-ser Beziehung heißt es: Trauen Sie sich!

Netzwerken im Netz Damit Sie gefunden wer-den, sind die Einträge in verschiedene Therapeu-tendatenbanken und Branchenbücher wichtig.Ein Telefonbuch nimmt heute kaum noch jemandin die Hand. Im Internet gibt es eine Vielzahl vonSeiten, auf denen Sie sich eintragen können. Meis-tens wird ein Basiseintrag kostenlos angeboten.Erweiterte Profile mit Bild und Angebotsbeschrei-bung kosten dann etwas. Manche Portale bietenauch eine Bewertung an, die Ihre Klienten vor-nehmen können. Das kann sehr werbewirksamsein. Auch Berufsverbände bieten teilweise einTherapeuten Netzwerk an, in dem sich die Mit-glieder kostenlos eintragen und vorstellen kön-nen. Ebenso gibt es Ausbildungsanbieter, die dieMöglichkeit eines Eintrages auf der Homepageder Akademie oder des Ausbildungsleiters anbie-ten. Hier ist von kostenlos bis kostenpflichtig bishin zu kostenintensiv alles möglich.

Wichtig sind auch die bekannten sozialen undberuflichen Netzwerkseiten, wie Facebook, Xing,LinkedIn, Pinterest und andere. Teilweise verhilftIhnen ein Profil auf so einer Seite Ihren Platz inden Suchmaschinen bei Google deutlich zu ver-bessern (Google-Ranking). Es ist notwendig, dassFreiberufler und Selbstständige für die Möglich-keiten des Internets offen sind. Es ist der Trend

1 – Praxisinformationen

36 aus: Bosch, Praxishandbuch Heilpratiker für Psychotherapie (ISBN 9783132053113) © 2017 Karl F. Haug

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Sachverzeichnis

AAbhängigkeitserkrankung–Suchterkrankung 109

Abrechnungsbetrug 77ADHS 142Adipositas 130Adler, Alfred 94Akzeptanz und Commitment-therapie 97

Alkoholabhängigkeit 109Altherr, Thea 100AMDP-System 54–55Analytische Psychologie 94Angststörung– Basisintervention 120– generalisierte 122– Panikattacken 121– Schulangst 143Anorexie 128Aufbewahrungspflicht 20Aufklärungspflicht 20Aus- und Weiterbildung 103Autogenes Training 99

BBandler, Richard 101Bauordnungsamt 35Beck, Aaron 95–96, 118Becker, Jutta 100Befunderhebung,psychopathologische 54

Behandlungskonzept,multimodales 108

Behandlungskosten 20Behandlungsraum 34Behandlungsvertrag 58Behandlungsziel 51Berne, Eric 94Berufsbezeichnung 15–17, 21, 33, 37Berufsgenossenschaft 31Berufshaftpflichtversicherung. 39Berufsordnung 17Berufspflichten 17Berufsverband 19, 40Bilaterale Stimulation 101Binge-Eating-Störung 130Bioenergetik 100

Bowlbys, John 100Brainlog 102Bulimie 129Business 35

CClement, Ulrich 134Containertechnik 67

DDepression– akute 117– depressive Episode 117– Elektrokrampftherapie 119– Lichttherapie-Brille 119– Medikamente 159– postpartal 134– Verhaltenstherapie 118Diagnostik, ärztliche 153Dialektisch-Behaviorale Therapie 96,138

Dokumentationspflicht 20Drogenabhängigkeit 111Durchführungsverordnung,Heilpraktikergesetz 16

EEgo-State-Therapie 101Einkommensteuergesetz 42Einnahme-Überschussrechnung 43Einsichtnahme 24Ellis, Albert 95Emotional Freedom Techniques 102Energy Diagnostic and TreatmentMethods 102

Entspannungsverfahren 100Entwicklungsstörungen Kinder 141Erickson, Milton 101Erstgespräch 50–51, 53Erstkontakt 46

FFachzeitschriften 20–21, 36Fernbehandlungen 30Finanzamt 31Fortbildungspflicht 21Fortführungsantrag 75

Frankl, Viktor E. 98Freud, Sigmund 93

GGebührenverzeichnis 69Gegenübertragung 81, 151Genogramm 56Geschichten, therapeutische 54Gesprächspsychotherapie 97Gestalttherapie 97Gesundheitsamt 31Gewerbeanmeldung 42Gewinnerzielung 42Grenzerfahrungen 151Grenzüberschreitung, Therapeut 62Grinder, John 101

HHaftungsfall 24Hayes, Steven C. 97Heilpraktikerverbände 17Heilversprechen 28, 30Helfer, innere 166Hirnorganische Störungen 107Homepage und Internet 37Honorar 69Humanistische Psychologie 97Hygienevorschriften 34Hypnotherapie 100

IIch-Störung 158Individualpsychologie 94Infektionskrankheiten,meldepflichtige 19

Informationspflicht 22Insomnie 131Integrale Leibarbeit 100Intelligenzminderung 140Interpersonelle Psychotherapie 100Intervision 89

JJacobson, Edward 99Jung, C.G. 94

183aus: Bosch, Praxishandbuch Heilpratiker für Psychotherapie (ISBN 9783132053113) © 2017 Karl F. Haug

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Sachverzeichnis

KKatathymes Bilderleben 94Kinesiologie 102Kleinunternehmerregelung 31Klermann, Gerald 100Klientenzentrierte Therapie 97Kognitiv-Analytische Therapie 95Kognitive Therapie 96Kognitive Verhaltenstherapie 95Kompetenzgrenze 151Körperpsychotherapieverfahren 126Körperwahrnehmung 69, 87, 99,138, 169

Kostenerstattung 20, 73Krankenkasse– gesetzliche 70– Kostenübernahme 70Krisenintervention, Adressen 160Kurzzeittherapie 101

LLeinwandtechnik-Übung 167Leuner, Hanscarl 94Levine, Peter 101Logotherapie 98Lowen, Alexander 100

MMatrix Reimprinting 102Meditation 87Meridianklopftherapie 62, 120– Übung 86Metaphern, Sammlung 53Michelangelo-Prinzip 83, 119Mindfulness-Based StressReduction 97

Mißbrauch, sexueller 82Mittellinienbehandlung 86Moreno, Jacob L. 98

NNachbeelterung 96Nähe und Distanz 82– Körperkontakt 83Netzwerken 172NeurolinguistischesProgrammieren 101

Nikotinabhängigkeit 112Notfälle 153

PParanoia 156Patientenakquise 35Patientenakte 21Patientenrechtegesetz 22Perls, Fritz und Lore 97

Persönlichkeitsstörung 134– abhängige 140– affektive 116– anakastische 139– ängstlich-vermeidende 139– Borderline 137– dissoziale 137– dissoziative 126– histrionische 139– narzisstische 140– paranoide 136– psychotische 116– schizoide 137Praxisnamen 33Problemtrance 85Progressive Muskelentspannung 99Psychoanalyse 93Psychodrama 98Psychodynamisch ImaginativeTraumatherapie 101

Psychoedukation 106, 161Psychohygiene 84, 152Psychopharmaka 116Psychose 114– akute 156Psychotherapie– ambulante 70– Rahmenbedingungen 60– Verfahren 92

QQualifikation 21

RRapport 79Rational-Emotive Therapie 96Rechnung 75, 78Reddemann, Luise 101Reich, Wilhelm 100Ressourcen-Übung 166Richtlinienverfahren 70, 73, 75, 130Rogers, Carl 50, 52, 97

SSatir, Virginia 99Schadensersatzansprüche 19Schematherapie 96, 138Schizophrenie 113Schlafstörungen 131Schnarch, David 134Schulangst 143Schultz, Johannes Heinrich 99Selbstmordgedanken 155Sexualstörung 133Shapiro, Francine 101Sicherungsaufklärung 20

Sitzung, erste 49Skinner, B.F. 95Somatic Experiencing 101Somatoforme Störungen 127Sorgfaltspflicht 20Stimmungsstabilisatoren 138Suchtmittelmissbrauch, akuter 160Suizid 155– Gedanken 137, 155– Suizidalität 119– Suizidgefahr, Kriterien 154Supervision 81, 88Systemische Ansätze 98

TTermine, Unpünktlichkeit 68Transaktionsanalyse 94Trauma– Behandlung, spezielle 161– Belastungsstörung,posttraumatische 124

– Traumatisierung, sekundäre 85– Traumatypen 126, 162Traumatherapie 101–102, 125, 165

UÜbertragung 80Umsatzsteuerbefreiung 42Umsatzsteuergesetz 42

VVerhaltens- und emotionaleStörungen 142

Verhaltensauffälligkeiten 128Verhaltenstherapie 95Verschwiegenheitspflicht 19Versicherungen 40Verzeichnis der ICD-10 77

WWahnsymptomatik 157Watkins, John und Helen 101Weissmann, Myrna 100Werbung 30Wettbewerb, unlauterer 29Wissenschaftlicher BeiratPsychotherapie 93

YYoung, Jeffrey 96

ZZeugnisverweigerungsrecht 19Zwangsstörung 122

184 aus: Bosch, Praxishandbuch Heilpratiker für Psychotherapie (ISBN 9783132053113) © 2017 Karl F. Haug