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© Copyright 2020: Dipl.-Hdl. Simone Bittner Box 1 Bankbetriebslehre (I) Kontoführung 1.1 Grundlagen (37 Lernkarten) 1.2 gesetzliche Vertreter (12 Lernkarten) 1.3 Treuhandkonten (4 Lernkarten) 1.4 Mietkaution (4 Lernkarten) 1.5 Vertrag zugunsten Dritter (6 Lernkarten) 1.6 Kontoführung im Todesfall (10 Lernkarten) 1.7 Bankauskunft / Bankgeheimnis (9 Lernkarten) 1.8 Geldwäsche (12 Lernkarten) 1.9 Geschäftskonten (12 Lernkarten) Lernvideos auf YouTube DAS LERNKONZEPT für Bankazubis Die Inhalte dieser Lernbox sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt.

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Box 1 Bankbetriebslehre (I) Kontoführung

1.1 Grundlagen (37 Lernkarten) 1.2 gesetzliche Vertreter (12 Lernkarten) 1.3 Treuhandkonten (4 Lernkarten) 1.4 Mietkaution (4 Lernkarten) 1.5 Vertrag zugunsten Dritter (6 Lernkarten) 1.6 Kontoführung im Todesfall (10 Lernkarten) 1.7 Bankauskunft / Bankgeheimnis (9 Lernkarten) 1.8 Geldwäsche (12 Lernkarten) 1.9 Geschäftskonten (12 Lernkarten)

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Die Inhalte dieser Lernbox sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt.

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Abkürzungsverzeichnis

AO Abgabenordnung AWV Außenwirtschaftsverordnung BZSt Bundeszentralamt für Steuern ErbStG Erbschaftsteuergesetz EStG Einkommensteuergesetz FSA Freistellungsauftrag GwG Geldwäsche-Gesetz HR Handelsregister KI Kreditinstitut LZ Laufzeit SÜ Sicherungsübereignung WE Willenserklärung WP Wertpapier

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LF 2 Grundlagen 1.1/7

Was ist bei Durchführung der Legitimationsprüfung natürlicher Personen zu beachten?

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LF 2 Grundlagen 1.1/7 amtlich gültiger Lichtbildausweis des Kontoinhabers und aller Verfügungsberechtigten = Personalausweis (ab 16 Jahre) = Reisepass + Meldebestätigung (im Reisepass fehlt die Adresse) = Geburtsurkunde, Kinderausweis (Minderjährige) Durchführung der Legitimationsprüfung in 5 Schritten

(1) Überprüfung der Gültigkeit des amtlichen Lichtbildausweises

(2) Überprüfung der augenscheinlichen Identität (Foto = Person)

(3) Unterschriftenvergleich (Ausweis = Kontoeröffnungsantrag)

(4) Notiz: Ausweis-Nr., Ausstellungstag und ausstellende Behörde

(5) beidseitige Kopie des Ausweisdokumentes

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LF 2 Grundlagen 1.1/11

Wer zählt als Gebietsansässiger?

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LF 2 Grundlagen 1.1/11 Gebietsansässig sind natürliche Personen, ▪ die ihren Wohnsitz oder ▪ gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet haben oder ▪ die sich kontinuierlich mehr als sechs Monate im Wirtschaftsge- biet aufhalten.

(Ob eine Person gebietsansässig ist, ist unabhängig von der Natio-nalität dieser Person.) Gebietsansässig sind juristische Personen, ▪ wenn sie einen Sitz oder ▪ die Leitung im Wirtschaftsgebiet unterhalten.

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LF 2 Grundlagen 1.1/15

Welche Daten speichert die SCHUFA?

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LF 2 Grundlagen 1.1/15

Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort (nicht weitergeleitet werden Beruf/Arbeitgeber, Nationalität, Familien-stand, Einkommen, Vermögensbeträge)

Positivmerkmale: ▪ Kontoeröffnungsantrag, Kontoeröffnung, vertragsgemäßes Verhalten während der Geschäftsbeziehung sowie die Beendigung ▪ Ausgabe einer Kreditkarte sowie vertragsgem. Verhalten ▪ Kreditantrag, Kreditgewährung (Kreditnehmer, Kredithöhe, LZ) ▪ vereinbarungsgemäße Abwicklung von Krediten ▪ Übernahme von Bürgschaften

Negativmerkmale: Missbrauch des Kontos, Kündigung der Geschäftsverbindung durch das KI, Kartenmissbrauch, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Lohnpfändung

Kontoführung nur auf Guthabenbasis, wenn Negativmerkmale vorliegen.

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LF 2 Grundlagen 1.1/30

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

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LF 2 Grundlagen 1.1/30

Privatkunden können einer Person ihres Vertrauens Vollmacht für den Fall erteilen, dass sie ihren Willen nicht frei äußern können: → aufgrund einer Krankheit bzw. eines Unfalls → aufgrund einer Altersdemenz.

Die Vorsorgevollmacht als Innenvollmacht: Der Vollmachtgeber erteilt dem Vollmachtnehmer eine Erklärung. Diese sollte notariell beurkundet sein und dem KI stets im Original vorliegen. Sie stellt eine umfassende Generalvollmacht dar und erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers. Keine AGB-Regelung.

Die Vorsorgevollmacht als Außenvollmacht: Der Vollmachtgeber erteilt dem KI eine Erklärung auf einem Bank-formular. Sie umfasst nur Bankgeschäfte und gilt über den Tod hinaus. Geregelt ist sie in den AGBs.

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LF 2 gesetzliche Vertreter 1.2/1

Wer ist verpflichtet, für das Wohl eines minderjährigen Kindes zu sorgen (Personensorge und Vermögenssorge)?

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LF 2 gesetzliche Vertreter 1.2/1

Grundsatz: Gesamtvertretung

▪ d.h. beide Eltern vertreten das Kind gemeinsam, unabhängig davon ob sie zusammenleben, getrennt leben/geschieden sind. ▪ Bei nicht verheirateten Paaren muss eine gemeinsame Sorge- rechtserklärung des Familiengerichts vorliegen. Ausnahme: Einzelvertretung

▪ ein Elternteil ist verstorben oder verhindert (Krankheit, längere Abwesenheit z. B. Gefängnis…). ▪ das Familiengericht hat einem Elternteil das Sorgerecht allein zugesprochen. ▪ die Eltern sind nicht verheiratet und es besteht kein gemeinsa- mes Sorgerecht → Einzelvertretung durch die Mutter. ▪ die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig.

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LF 2 Treuhandkonten 1.3/3

Eine besondere Form von offenen Treuhandkonten sind Anderkonten.

(1) Wer darf Anderkonten führen? (2) Wie lautet die Kontobezeichnung?

(3) Dürfen Sammelanderkonten eingerichtet werden?

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LF 2 Treuhandkonten 1.3/3

(1) Kontoinhaber von Anderkonten: Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (2) Kontobezeichnung: Kontoinhaber + Zusatz "Anderkonto" (3) Regel: Für jeden Treuhandvorgang wird ein eigenes Unterkonto eingerichtet.

Sammelkonten nur in Ausnahmefällen! (Geringe Beträge dürfen für kurze Zeit auf Sammelanderkonten geführt werden. Aber Notaren ist dies grundsätzlich nicht gestattet.)

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LF 2 Mietkaution 1.4/3

Erläutere die Besonderheiten eines Mietkautionskontos als Pfandkonto.

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LF 2 Mietkaution 1.4/3

(2) Pfandkonto ▪ Konto auf den Namen des Mieters (= Kontoinhaber) ▪ Legitimationsprüfung des Mieters ▪ Verpfändung zu Gunsten des Vermieters (Verpfändungsan- zeige an das KI) + Sparbuchübergabe an den Vermieter. ▪ Der Vermieter soll nur bei Pfandreife verfügen. KI informiert den Mieter, wenn der Vermieter über die Mietkaution verfü- gen möchte. KI zahlt erst nach Ablauf von 4 Wochen an den Vermieter aus. → Schutz des Mieters vor Missbrauch. ▪ FSA durch Mieter möglich ▪ Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Mietsicher- heit. → Keine Auszahlung der Zinsen während der Mietdauer. ▪ Das KI tritt mit seinem AGB-Pfandrecht gegenüber dem Pfandrecht des Vermieters während der Mietzeit zurück.

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LF 2 Vertrag zugunsten Dritter 1.5/1 Beim Vertrag zugunsten Dritter unterscheidet man grundsätzlich:

(1) Vertrag zugunsten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel. (2) Vertrag zugunsten Dritter mit späterem Gläubigerwechsel.

Welche Merkmale weist der unter (1) genannte Vertrag zuguns-

ten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel auf?

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LF 2 Vertrag zugunsten Dritter 1.5/1 ▪ Legitimationsprüfung des Antragstellers und des Dritten (Hinweis: Ist der Dritte minderjährig, ist die Zustimmung der Eltern / gesetzlichen Vertreter erforderlich).

▪ Dritte wird sofort Kontoinhaber und Gläubiger der Einlage

→ allein verfügungsberechtigt (Aber möglich: Kontosperre z. B. bis zum 18. Geburtstag)

▪ Dritter ist abgeltungssteuerpflichtig und kann FSA stellen

▪ unwiderrufliche Vereinbarung: Antragsteller / Einzahler hat kein Verfügungsrecht mehr. (Aber: er kann Kontosperre aufheben oder verkürzen.)

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LF 2 Kontoführung im Todesfall 1.6/5 Der Berater erlangt Kenntnis vom Tod eines Kontoinhabers.

a) Was ist zu veranlassen? b) Was ist im Rahmen der Legitimation der Erben zu beachten?

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LF 2 Kontoführung im Todesfall 1.6/5

a) ▪ Kopie Sterbeurkunde (Sterbeort-Standesamt des Erblassers) ▪ Führung der Konten u. Depots mit Vermerk "Nachlasskonto" ▪ Sperrung von Giro- und Kreditkarten b) Die Legitimation der Erben ist zu prüfen. (Ein Erbschein darf nicht mehr verlangt werden lt. BGH-Urteil vom 10.10.2012.) Das KI kann Erbvertrag oder beglaubigte Abschrift des Testa- ments + Eröffnungsprotokoll verlangen. Bei kleineren Erb- schaften reicht oft eine Haftungserklärung der Erben.

Hinweis: Am 1.1.2012 wurde das zentrale Testamentsregister einge-führt. Beim Amtsgericht können seitdem Testamente in die amtl. Ver-wahrung gegeben werden. Auch die Bundesnotarkammer führt ein zent-rales Testamentsregister. So kann leichter ermittelt werden, ob der Erb-lasser ein Testament gemacht hat.

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LF 2 Bankauskunft / Bankgeheimnis 1.7/1

Merkmale von Bankauskünften.

a) Was sind Bankauskünfte? b) Über wen werden Bankauskünfte erteilt?

c) In welcher Form werden Bankauskünfte erteilt?

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LF 2 Bankauskunft / Bankgeheimnis 1.7/1

a) Allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, aber es erfolgt keine Nennung von Beträgen und Kontoständen (geregelt in den AGBs). Hierzu zählt u.a. die Dauer der Geschäftsbeziehung, das bisherige Verhalten in der Kontoführung und das Bestehen von Dispositionskrediten.)

b) Über Geschäftskunden (= juristische Personen und im HR eingetra- gene Kaufleute) werden Bankauskünfte in Bezug auf ihre Geschäfts- tätigkeit erteilt, wenn keine gegenteilige Kundenweisung vorliegt. Über Privatkunden (auch Freiberufler und Kleingewerbetreibende) werden Bankauskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung erteilt.

c) Bankauskünfte erfolgen immer schriftlich an eigene Kunden oder fremde Banken (Voraussetzung: der Anfragende muss ein berech- tigtes Interesse nachweisen, z. B. Geschäftspartner).

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LF 2 Geldwäsche 1.8/5

Welche Transaktionen erfordern eine Identifizierungs- bzw. Aufzeichnungspflicht nach den allgemeinen

Sorgfaltspflichten des GWG?

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LF 2 Geldwäsche 1.8/5

▪ Konto- oder Depoteröffnung

▪ Durchführung von Geldtransfers ab 1.000 € (z. B. Barüberweisung) oder von anderen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Ge- schäftsbeziehung ab 15.000 €.

▪ mehrere gleichartige Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung, die in der Summe mind. 15.000,00 € ergeben (= smurfing)

▪ Sortengeschäfte ab 2.500,00 €, die nicht über ein Konto abgewickelt werden

▪ Bareinzahlung zur Barauszahlung an Dritte (betragsunabhängig)

▪ immer bei Verdacht auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung

▪ wenn die Identität des Vertragspartners oder wirtschaftlichen Berechtigten angezweifelt wird (betragsunabhängig)

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LF 2 Geschäftskonten 1.9/7

Kontoeröffnung für eine im entsprechenden Register

eingetragene GmbH & Co KG.

a) Wie lautet die Kontobezeichnung? b) Wer ist verfügungsberechtigt? (gesetzliche Regelung)

c) Wie erfolgt die Legitimation?

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LF 2 Geschäftskonten 1.9/7 Handelsregister Abteilung A und B (HR A / HR B) a) Firma gemäß Eintragung im HR (A) (Im HR (B) ist nur die GmbH eingetragen) b) ▪ alle Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH gemeinschaftlich (Gesamtvertretung, da Anwendung des GmbH-Rechts) ▪ ggfs. weitere Verfügungsberechtigte (z. B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter, Bevollmächtigter) c) ▪ beglaubigter HR- Auszug (A und B), ggfs. Gesellschaftsvertrag ▪ persönliche Legitimation des bzw. der Antragsteller(s)