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Brandschutzklappen und Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen !? „Das Loch und sein Verschluss“ „Das Loch und sein Verschluss“ Dipl.-Ing. Andreas Holler

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Brandschutzklappen und Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen !?

„Das Loch und sein Verschluss“„Das Loch und sein Verschluss“

Dipl.-Ing. Andreas Holler

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AusblickAusblick

Stand der Diskussion

Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� Stand der Diskussion

� Baurechtliche Bewertung

� geringfügige/ nicht geringfügige Abweichungen

� Zustimmung im Einzelfall

� Resümee

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Stand der DiskussionAusblick

Stand der Diskussion

Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� “Das Loch und sein Verschluss“

� Artikel in der Zeitschrift HLH Bd.56 (2005) Nr.5

� von Knut Czepuck vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW

� DIBt – Mitteilungen vom

� 23.April 2007

� 6. März 2008

� Zustimmung der Bauministerkonferenz und des DIBt zur Auffassung von Herrn Czepuck.

� Die Sachverständigen sind angehalten, diese Art der Abweichung von der Zulassung bei Brandschutzklappen nicht mehr nur als gering zu bewerten.

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Baurechtliche BewertungAusblick

Stand der Diskussion

Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� Öffnungen in Trennwänden gemäß der § 30 BauO NRW sind zulässig: „...wenn sie wegen der Nutzung des Gebäudes erforderlich sind; diese Öffnungen sind mit selbstschließenden Abschlüssen in der Feuerwiderstandsklasse T 30 zu versehen. Leitungen dürfen durch Trennwände der Feuerwiderstandsklasse F 90 nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder entsprechende Vorkehrungen hiergegen getroffen werden.“

� Auf Grund der relativ hohen Auslösetemperatur von Brandschutzklappen und Lüftungsbausteinen kann eine Übertragung von Rauch nicht ausgeschlossen werden.

� Brandschutzklappen haben nur eine K Klassifizierung brauchen aber eine F oder T Klassifizierung als Feuerraumabschluss.

� Andere Prüfung, da Feuerraumabschlüsse im Sinne der Bauordnung bestimmungsgemäß geschlossen sind und Brandschutzklappen bestimmungsgemäß offen sind und nur bei Auslösung schließen.

� Die derzeit noch gültigen Zulassungen der Brandschutzklappen, enthalten keine Angaben über einen Einbau ohne Anschluss an eine Lüftungsanlage. Im Rahmen der Verlängerung der Zulassung wird dies jedoch ergänzt und der Einbau ohne Anschluss an eine Lüftungsanlage untersagt.

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Baurechtliche BewertungAusblick

Stand der Diskussion

Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� Lüftungsbausteine besitzen eine Zulassung die den Einbau in Überströmöffnungen erlauben.

� Jedoch nur in Verbindung mit Lüftungsanlagen nach DIN 18017.

� Die maximale Einbauhöhe beträgt 500 mm Oberkante Lüftungsbaustein vom fertigen Fußboden.

� Der Einbau ist gemäß Zulassung, im Genehmigungsverfahren durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu genehmigen.

Lüftungsbausteine

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Baurechtliche BewertungAusblick

Stand der Diskussion

Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� Grundsätzlich gilt hier erst einmal der Bestandsschutz.

� Bewertung durch den Sachverständigen vor Ort inwieweit Gefahr im Vollzug.

� Gefahr im Vollzug bei: Räumen mit erhöhter Brandlast und notwendigen Treppenräumen/ Fluren.

� Maßnahmen: Aufrüstung der BSK mit Rauchauslöseeinrichtung oder gegebenenfalls Kaltrauchsperre.

� Dokumentation der Änderung (Zulassung im Einzelfall nicht notwendig) in den Akten.

� Einbau BSK gemäß Zulassung

� Bei Abweichung von der Zulassung, Bewertung durch Sachverständigen ob Abweichung geringfügig.

� Bei nicht geringfügigen Abweichungen ist Zustimmung im Einzelfall erforderlich.

� Der Einbau von BSK´s in Überström-öffnungen ist eine nicht geringfügige Abweichung von der Zulassung, Formal ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.

� Kann aber auch in der Genehmigungs-phase durch einen Antrag zur Abweichung durch Bauaufsicht genehmigt werden

Gebäude im Bestandneu zu errichtende Gebäude

Unterscheidung zwischen neu zu errichtenden Gebäuden und Gebäuden im Bestand

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Einbau Beispiele

Einbau nicht gemäß der Zulassungen!

� Da der Anschluss an eine Lüftungsanlage fehlt.

� Früher wurde die Abweichung als geringfügig bewertet.

� Formale Zulassung im Einzelfall notwendig.

� Bei Ausführung mit Rauchauslöse-Einrichtung und stromlos „zu“- wird Zustimmung in der Regel erteilt.

Ausblick

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

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Einbau Beispiele

Einbau nicht gemäß der Zulassungen!

� Kanalanschluss vorhanden, aber Anschluss an RLT-Anlage fehlt.

� Formale Zulassung im Einzelfall notwendig.

� Bei Ausführung mit Rauchauslöse-Einrichtung und beidseitigem Kanalanschluss wird Zustimmung in der Regel erteilt.

Ausblick

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

Einbau gemäß Zulassung!

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

Einbau gemäß Zulassung!

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Einbau Beispiele

Einbau nicht gemäß der Zulassungen!

� Wandaufbau zwar gemäß der Zulassung, jedoch notwendige Abhängung der L 90 Bekleidung fehlt.

� Bewertung durch den Sachverständigen ob Abweichung geringfügig.

� In der Regel wirt diese Art der Abweichung als geringfügig bewertet.

Ausblick

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

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Einbau gemäß Zulassung!

� Bündig abschließend mit der Wand.

� Anschluss einseitig über eine flexible Verbindung.

� Klappe nicht überspachtelt.

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Einbau BeispieleAusblick

Stand der Diskussion

Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

Einbau nicht gemäß Zulassung!

� Wandaufbau nicht gemäß der Zulassung.

� Zu tief verspachtelt, Klappe lässt sich nicht herauslösen.

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� Wandaufbau nicht gemäß der Zulassung.

� Zu tief verspachtelt, Klappe lässt sich nicht herauslösen.

� Die Abweichung wurde jedoch als geringfügig bewertet.

� Wandaufbau ist vergleichbar mit dem Einbau der Klappe in eine eigenständigen L 90 Kanal.

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Einbau Beispiele

Einbau nicht gemäß der Zulassungen!

� Wandaufbau nicht gemäß der Zulassung, da Mauerrahmen der BSK außerhalb der Wand.

� Die Zulassung beschreibt keine derartige schräge Vermörtelung der BSK.

� Bewertung durch den Sachverständigen ob Abweichung geringfügig.

� In der Regel wird diese Art der Abweichung als geringfügig bewertet.

Ausblick

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

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Einbau Beispiele

Einbau nicht gemäß der Zulassungen!

Geringfügige Abweichung!

Ausblick

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� Wandaufbau/ Decken nicht gemäß der Zulassung, da dort nur ein horizontaler Einbau außerhalb der Wand beschrieben wird.

� Bewertung der Abweichung durch den Sachverständigen als nicht geringfügig.

� Zustimmung im Einzelfall beantragt und genehmigt.

� Durch Erteilung der Zustimmung im Einzelfall. Bestätigt die zuständige Bauaufsicht, dass diese Abweichung nicht mehr als geringfügig angesehen werden kann.

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Einbau Beispiele

Einbau nicht gemäß der Zulassungen!

Geringfügige Abweichung!

� Wandaufbau/ Decken nicht gemäß der Zulassung, da dort nur ein horizontaler Einbau außerhalb der Wand beschrieben wird.

� Bewertung der Abweichung durch den Sachverständigen als nicht geringfügig.

� Zustimmung im Einzelfall beantragt und genehmigt.

Ausblick

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

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Einbau Beispiele

Einbau nicht gemäß der Zulassungen!

�Abweichung von der Zulassung, da Einbaurahmen nicht in Mauerwerk.

�Derzeit schon mehrere Jahre so in Betrieb.

�Hier kann von “Gefahr im Vollzug“ gesprochen werden, da die Brandschutzklappe im Brandfall von der Wand fallen würde.

Ausblick

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Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

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Zustimmung im EinzelfallAusblick

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall notwendig?

� Wenn Abweichungen von der Zulassung als nicht mehr geringfügig bewertet werden.

Wie kann eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden?

� Durch einen formlosen Antrag bei der zuständigen Bauaufsicht.

Kann beantragt werden durch:

� Bauherr

� Architekt

� Fachplaner

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Zustimmung im EinzelfallAusblick

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Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

� Genehmigende Behörde:

� obere Bauaufsicht im jeweiligen Bundesland

www.fm.rlp.deKaiser-Friedrich-Straße 5

55116 Mainz

Ministerium der FinanzenRheinland-Pfalz

www.mbv.nrw.deJürgensplatz 1

40219 Düsseldorf

Ministerium für Bau und Verkehr

Referat VI A4

Nordrhein-Westfalen

www.ms.niedersachsen.deHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2

30159 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Referat 505

Niedersachsen

www.rp-tuebingen.deKonrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 26

Baden-Württemberg

InternetAnschriftZuständige BehördeBundesland

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Zustimmung im Einzelfall

Einzureichende Antragsunterlagen

� Zustimmung der Unteren Bauaufsicht zum Antrag auf Abweichung (wird nicht in jedem Bundesland benötigt)

� Formloser Antrag an die jeweilige Behörde

� Beschreibung des Bauvorhaben mit allen relevanten Beteiligten

� Beschreibung der technischen Lösung sowie die Art der Abweichung mit Angaben zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

� Übersichtszeichnung des Bauvorhaben

� Konstruktionszeichnung der technischen Lösung

� gutachterliche Stellungnahmen, ggf. Gutachten von anerkannten Materialprüfanstalten

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Zustimmung im Einzelfall

Gebühren/ Kosten

� Es fallen Gebühren für den Antrag auf Abweichung sowie für die Zustimmung imEinzelfall an.

� Auf Grundlage der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

� Gebührenrahmen 50 bis 5.000 €

� Die Gebühren werden unter Berücksichtigung des damit verbundenen Verwaltungsaufwand und des wirtschaftlichen Nutzens ermittelt.

� Weitere Kosten fallen durch eventuelle Materialprüfungen oder gutachterliche Stellungnahmen an.

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Zustimmung im Einzelfall

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Resümee: Resümee:

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Baurechtliche Bewertung

Abweichungen/ Einbaubeispiele

Zustimmung im Einzelfall

Resümee

Brandschutzklappen in Überströmöffnungen sind nicht zulässig!!!

� Wenn doch vorhanden nur mit Zustimmung im Einzelfall (bei Neuanlagen).

� Bei Bestandsanlagen gilt der Bestandsschutz, es muss jedoch eine Bewertung im jeweiligen Fall durch den Sachverständigen erfolgen, ob “ Gefahr im Vollzug“.

� “Gefahr im Vollzug“ bei angrenzenden Räumen mit erhöhter Brandlast oder notwendige Treppenräume. Ertüchtigungen der Brandschutzklappen oder Anschlussan eine RLT Anlage erforderlich.

� Maßnahmen zur Erlangung der Zustimmung im Einzelfall:

• Auslösung der BSK über eigenen Rauchauslöseeinrichtung

• Brandschutzklappe stromlos geschlossen

• Einseitigen Kanalanschluss länger 1,5fache des Klappen-Querschnittes

• Lüftungsgitter auf beiden Seiten aus nichtbrennbaren Materialien gemäß DIN 4102

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Zustimmung im Einzelfall

Resümee

Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen sind zulässig!

� Wenn sie in Verbindung mit DIN 18017 Anlagen eingebaut werden.

� In Brandschutzgehäusen (Schaltschränke), ausgenommen in Treppenräumen in Installationsschächten oder Kanälen.

� Jedoch nur mit Zustimmung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

� Einbau nur im bodennahen Bereich 500 mm Oberkante Baustein.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!