Bürger Info - Großkirchheim · 2017. 12. 19. · Winterinformationen Sammelvorschriften...

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Verbot - Feuerwerke Friedenslicht Stefanikonzert Silvesterrennen Sternsingen Krämermarkt Blutspendeaktion Vereinsinformation SPG Oberes Mölltal Vorankündigung Theateraufführungen Danksagung Döllacher Bartl Wohnbauförderung neu Winterinformationen Sammelvorschriften Lithium-Batterien Müllabfuhrplan und Sprechtage 2018 Veranstaltungskalender 2018 Verlags– und Herstellungsort: Gemeindeamt Großkirchheim, 9843 Großkirchheim, Döllach 47 Tel.: +43 (0) 4825 521, [email protected] Bürger Info Dezember Nr. 11/2017 Gemeinde Großkirchheim Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at I N H A L T : Ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein glückliches neues Jahr 2018 wünschen die Freiwillige Feuerwehr, die Mitarbeiter/innen und die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkirchheim mit Bürgermeister Peter Suntinger

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Verbot - Feuerwerke

Friedenslicht

Stefanikonzert

Silvesterrennen

Sternsingen

Krämermarkt

Blutspendeaktion

Vereinsinformation SPG Oberes Mölltal

Vorankündigung Theateraufführungen

Danksagung Döllacher Bartl

Wohnbauförderung neu

Winterinformationen

Sammelvorschriften Lithium-Batterien

Müllabfuhrplan und Sprechtage 2018

Veranstaltungskalender 2018

Verlags– und Herstellungsort:

Gemeindeamt Großkirchheim, 9843 Großkirchheim, Döllach 47

Tel.: +43 (0) 4825 521, [email protected]

Bürger Info

Dezember Nr. 11/2017 Gemeinde Großkirchheim

Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at

I N H A L T :

Ein gesegnetes

Weihnachtsfest

sowie

ein glückliches

neues Jahr 2018

wünschen

die Freiwillige Feuerwehr,

die Mitarbeiter/innen und die Gemeindevertretung

der Gemeinde Großkirchheim

mit

Bürgermeister Peter Suntinger

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Verbot – Verwendung pyrotechnischer Gegenstände

Pyrotechnikgesetz 2010 BGBl. I Nr. 131/2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2015:

Verwendung an bestimmten Orten

§ 38. (1) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten,

es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung.

Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen,

sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben,

Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare

Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind.

(2) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von

Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und

Tiergärten ist verboten.

Vom Bürgermeister wird derzeit keine Ausnahmeverordnung nach § 38 (1) PyroTG 2010 erlassen werden.

Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze

§ 28. (1) Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze der Kategorien F3, F4, T2

und S2 sowie von Anzündmitteln der Kategorie P2 sind nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung

erlaubt.

Zuständig dafür ist die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau.

Strafbestimmungen

Verwaltungsübertretungen

§ 40. (1) Sofern ein Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte

fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer diesem Bundesgesetz, aufgrund

dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen oder Bescheiden zuwiderhandelt. Er ist im Falle der Missachtung

1. der Bestimmungen des 2. Hauptstückes mit Geldstrafe bis zu 10 000 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen,

2. des Verwendungsverbotes nach § 39 Abs. 2 mit Geldstrafe bis zu 4 360 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen,

3. sonstiger Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 3 600 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Friedenslicht aus Bethlehem

Das Friedenslicht kann am Sonntag, 24.12.2017 im Adeg Kaufhaus in Döllach ab ca. 08.30 Uhr abgeholt werden.

Öffnungszeiten Adeg Kaufhaus während der Feiertage:

Hl. Abend von 7 – 12 Uhr Silvester von 7 – 12 Uhr

Christtag, Stefanitag, Neujahr und Hl. 3 Könige geschlossen!

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Silvesterrennen

Vorankündigung:

Wenn uns Frau Holle in Zusammenarbeit mit Mentl Schorsch und seinen Helfern nicht im Stich

lässt, möchten wir euch wieder recht herzlich zum traditionellen Silvesterrennen einladen.

Wann: 30.12.2017

Disziplin: Parallel Riesentorlauf

Alle weiteren Infos wie Nennungen, Start, Besichtigung, Klassen, … erfolgen noch rechtzeitig.

Der Vorstand des SV-Döllach wünscht allen Mitgliedern,

Freunden, Gönnern und Gemeindebürgern ein

gesegnetes Weihnachtsfest

und einen guten Rutsch

in ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2018!

Die Besinnliche Zeit die ansteht, das ungemütliche Wetter draußen - bis wir uns an die Temperaturen gewöhnt haben - bringt uns vielleicht zum Innehalten und vielleicht ein paar Minuten mehr Zeit einfach den Gedanken

nachzuhängen. Das wünschen wir euch – einfach ein bisschen mehr Zeit haben und sie in der Gemeinschaft genießen.

Wir möchten euch hier allen ein riesengroßes Danke für das vergangene Jahr sagen:

* Danke für eure tatkräftige Unterstützung * Danke für eure Freizeit, die ihr dem Verein zur Verfügung stellt

* Danke für eure guten Ideen, die den Verein aufblühen lassen * Danke, dass Ihr da seid, wenn ihr gebraucht werdet!

In diesem Sinne – Vielen Dank für das letzte Jahr und BITTE auch für 2018!

Euer

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Sternsingen

Die Sternsinger des MGV-Großkirchheim

sind wieder am Freitag, 5. Jänner 2018

zu den gewohnten Terminen in den Döllacher Gasthäusern unterwegs und laden Sie recht herzlich ein, dem Stern zu folgen. Mit den Klängen der Bläsergruppe der Trachtenkapelle Großkirchheim, den traditionellen Hirten- und Weihnachtsliedern und Texten bringen wir die frohe Botschaft von Weihnachten zu euch.

Den Abschluss unseres Sternsingens bildet dann die 3-Königs-Messe am Samstag, 6. Jänner 2018, um 08:30 Uhr in der Pfarrkirche Sagritz.

Wir freuen uns auf euer Kommen!

Die Sänger des MGV-Großkirchheim

Krämermarkt

am Kalten Kirchweihsonntag, 07. Jänner 2018 am Dorfplatz

Blutspendeaktion

des freiwilligen Blutspendedienstes des Kärntner Roten Kreuzes

am Montag, 20. Jänner 2018 in der Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr

in der Volksschule Döllach

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Sportverein Askö Winklern – SPG Oberes Mölltal

Liebe Fußballfreunde, geschätzte sportbegeisterte Bevölkerung!

Die Spielgemeinschaft Oberes Mölltal unter der Federführung des ASKÖ Winklern nimmt derzeit mit 7 Mannschaften an der Kärntner Meisterschaft teil. Zusätzlich betreiben wir noch einen Fußballkindergarten in Rangersdorf und im neuen Jahr starten wir auch wieder mit einem Fußballkindergarten in Döllach, um unseren jüngsten Talenten einen frühen Einstieg in den Fußballsport zu ermöglichen.

Unsere Nachwuchsmannschaften haben sich in der Herbstmeisterschaft ausgezeichnet geschlagen.

So konnte in der U11 Gruppe – mit Sauper Emilian, Granig Raphael und Daberer Niklas - unter Trainer Kühr Franz sogar der Herbstmeistertitel ins Obere Mölltal geholt werden.

Auch die U13 mit den Trainern Rojacher Mario und Steiner Fabio (Kapitän unserer KM) spielten sich auf den zweiten Tabellenplatz und überwintern als Vizeherbstmeister.

Die Herbstsaison unserer Kampfmannschaft konnte sich auch sehen lassen. So werden die Jungs rund um Spielertrainer Fercher Helmut am 2. Tabellenplatz überwintern und versuchen im Frühjahr Tabellenführer Lurnfeld etwas zu ärgern. Auch eine Reservemannschaft wurde durch eine tolle Vorbereitung von Unterlader Michael wieder ins Leben gerufen. Sie bestreiten die Meisterschaft in der 1. Klasse A und platzierten sich dort im Mittelfeld.

Für die sportliche Leistung, das Engagement und die gute Zusammenarbeit dürfen wir uns bei allen Spielern, Trainern, Funktionären und Eltern recht herzlich bedanken und freuen uns auf eine erfolgreiche Frühjahrsmeisterschaft 2018.

Abschließend möchten wir uns auch bei unseren treuen Fans, Sponsoren, Helfern und bei den Gemeinden für die Unterstützung und ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest im Kreise ihrer Familien und für das kommende Jahr viel Glück, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit.

Mit sportlichen Grüßen

Andreas Thaler, Obmann

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Liebe Theaterfreunde!

Unser Theaterstück für 2018 heißt

„Liebeslust und Wasserschaden“

von Hans Schimmel

Termine:

Samstag 27.01.2018 20:00 Uhr

Sonntag 28.01.2018 14:00 Uhr

Donnerstag 01.02.2018 20:00 Uhr

Samstag 03.02.2018 20:00 Uhr

ACHTUNG!

Diesmal mit „Platzreservierung“ unter der Nummer:

0664/58 42 46 4

Reservierungen sind ab 13.01.2018 unter dieser Nummer möglich!

Die Theatergruppe Großkirchheim

Danksagung

Die Döllacher Bartl möchten sich recht herzlich für den zahlreichen Besuch und die freiwilligen Spenden beim traditionellen Nikolaus- und Krampusumzug sowie bei allen Familien, für ihre Anmeldung zu und die Bewirtung während der Hausbesuche, bedanken.

Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer/innen.

Bedanken möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit, den großen Einsatz und das disziplinierte Verhalten der Bartl, die diese Brauchtumsveranstaltung immer wieder ermöglichen.

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Skiverbund Winklern – Großkirchheim „Zenitzen- und Mitteldorflift“

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen haben sich die beiden Gemeinden Winklern und Großkirchheim für eine enge Zusammenarbeit bei der Organisation des Liftbetriebes entschlossen.

Im Wesentlichen werden folgende Anpassungen umgesetzt:

einheitliche und zugleich reduzierte Liftkartentarife

Nutzung beider Liftanlagen mit einer Schikarte

gemeinsam abgestimmte Öffnungstage: MO und MI: Zenitzen geöffnet

DI und DO: Mitteldorflift geöffnet FR, SA, SO, an Feiertagen und in den Ferien: beide Liftanlagen geöffnet

Betriebszeiten - MO, DI, MI, DO, FR: 13:00 bis 16:00 Uhr

Geänderte Betriebszeiten - SA, SO, an Feiertagen und in den Ferien: 09:30 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Liftkartentarife:

Kinder 1 Erwachsene

Tageskarte € 5,00 € 9,00

Halbtageskarte 2 € 3,00 € 5,00

Saisonkarte € 40,00 € 60,00

Halbtageskarte für Schulklassen € 2,50 ) 1 Freier Eintritt für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr in Begleitung eines Elternteils mit gültiger Karte. ) 2 Gültigkeit von Halbtageskarten: 09:30 – 12:30 Uhr bzw. 13:00 – 16:00 Uhr

Neue Kooperation:

Mit dem Kärntner Skipass und dem Top-Skipass können Sie beide Liftanlagen wieder gratis mitbenützen!

Die Bürgermeister:

Peter Suntinger und Johann Thaler

Der Zenitzenlift ist ab Montag, 25.12.2017 in Betrieb!

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Lithium-Batterien: Sammeln, aber sicher!

Für Lithium-Batterien bzw. Akkus sowie Elektroaltgeräte mit eingebauten

Lithium-Zellen gibt es neue Sammelvorschriften, um das Entsorgen sicherer

zu machen.

Sie sind handlich, stark und halten unsere täglichen Begleiter auf Trab. Egal ob

Handy, Laptop, Spielkonsole, Werkzeug, Elektro-Fahrrad uvm. – Lithium-

Batterien und Akkus sind überall. Die „Energiebündel“ bergen aber Risiken. Hitze,

Kälte, Stöße oder falsches Laden können sie beschädigen und im Ernstfall kommt

es zum Brand. Die hohe Hitze und giftigen Dämpfe erschweren das Löschen.

Sammeln - aber sicher! Daher gelten neue gesetzliche Trennvorgaben und die Altstoffsammelzentren

(ASZ) haben entsprechend aufgerüstet. Unbeschädigte sowie beschädigte Lithium-Batterien gehören nun

in spezielle Problemstofffässer und Elektroaltgeräte mit eingebauten Lithium-Batterien werden separat

gesammelt. Außerdem soll man, wenn es ohne Werkzeug problemlos möglich ist, die in Geräten verbauten

Lithium-Akkus schon vor dem Entsorgen entnehmen.

Ins ASZ bringen. Und - wie bisher gilt: „Nur wenn Sie ihre Elektroaltgeräte, Batterien und Akkus im ASZ

abgeben, sind sie auf der sicheren Seite. So gelangen die wertvollen Bestandteile in den legalen

Recyclingkreislauf“, so Ambros Jost vom AWV Westkärnten.

T I P P S :

Geräte nur mit originalem bzw. modellspezifischem Ladegerät laden

Nur unter Aufsicht und entfernt von brennbaren Materialien laden

Hitze, Kälte, mechanische Einwirkung vermeiden, auf Verformung (z. B. Blähen) achten

Alte bzw. beschädigte Batterien, Akkus & Geräte immer ins ASZ bringen

Batteriepole abkleben (Kurzschlussrisiko durch Restladung wird vermieden)

Lithium-Batterien/Akkus - sofern ohne Werkzeug möglich – aus Elektrogeräten entnehmen

Beschädigte Batterien sowie Energieträger schon daheim in einen Klarsichtbeutel geben

Weitere Informationen im Gemeindeamt, im Altstoffsammelzentrum oder auf www.elektro-ade.at

Ob Lithium in der Batterie bzw. Akku enthalten ist, sieht man am Aufdruck!

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Müllabfuhrplan 2018

ABFUHRTAG: DIENSTAG UNGERADE WOCHE (2-wöchentlich)

Kalenderwoche Abfuhr Termin

1 02.01.2018

3 16.01.2018

5 30.01.2018

7 13.02.2018

9 27.02.2018

11 13.03.2018

13 27.03.2018

15 10.04.2018

17 24.04.2018

19 08.05.2018

21 22.05.2018

23 05.06.2018

25 19.06.2018

27 03.07.2018

29 17.07.2018

31 31.07.2018

33 14.08.2018

35 28.08.2018

37 11.09.2018

39 25.09.2018

41 09.10.2018

43 23.10.2018

45 06.11.2018

47 20.11.2018

49 04.12.2018

51 18.12.2018

1/19 02.01.2019, Mittwoch Um eine reibungslose Müllabfuhr gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie, die Müllgefäße und zugebundenen Müllsäcke gut sichtbar am Abfuhrtag um 6:00 Uhr morgens bereit zu stellen.

Sprechtage 2018

Lan

Notar Mag. Hans Peter Umfahrer 04822 2690, [email protected] jeweils von 13:00 bis 14:00 Uhr im Gemeindeamt Großkirchheim

12. Jänner 06. April 06. Juli 05. Oktober 02. Februar 04. Mai 03. August 09. November 02. März 01. Juni 07. September 07. Dezember

Pensionsversicherungsanstalt 050 303,

[email protected] jeden Montag und Mittwoch

von 07:30 bis 13:00 Uhr in Spittal/Drau, Gebietskrankenkasse, Ortenburgerstr. 4

kein Ersatztermin an Feiertagen!

Sozialversicherungsanstalt der Bauern 0463 5845-0

von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gemeindeamt Winklern

11. Januar 03. Mai 20. September 25. Januar 17. Mai 04. Oktober 08. Februar 28. Mai 18. Oktober 22. Februar 14. Juni 29. November 08. März 28. Juni 15. November 22. März 12. Juli 29. November 05. April 09. August 13. Dezember 19. April 06. Sept.

Agrarbehörde 05 0536 11932,

[email protected] Jeden Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

in Villach, Meister-Friedrich-Str. 4, in Winklern finden keine Sprechtage mehr

statt!

Landesgericht Klagenfurt, Arbeits- und Sozialrechtssachen 0463 58 40 373490

Nach telefonischer Voranmeldung erhalten Sie den nächsten möglichen Termin zugewiesen.

Bezirksgericht Spittal/Drau 04762 4822

Jeden Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr