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TIROLER LANDESSCHÜTZENBUND Brixner Straße 2, 1. Stock, 6010 Innsbruck, Tel./Fax: 0512/588190, ZVR. 406201391 Email: [email protected], Homepage: www.tlsb.at Landesschützenmeister Friedl Anrain Entgasse 405 b, A-6232 Münster Tel.: + 43 664 8389042, Email: [email protected] Innsbruck, am 11. August 2016 Abrechnungsrichtlinie für alle Schießdisziplinen Für die Abrechnung von Schießveranstaltungen gelten gemäß Vorstehungsbeschluss vom 24.2.2012, 5.7.2012 und 4.12.2015 ab sofort folgende Richtlinien: Vergütungssätze: Kostenübernahme des TLSB für Kaderschützen bei den Wettkämpfen. Alter / in Jahre Nenngeld Kilometergeld Taggeld Übernachtung Bis 44 Ja 7 Cent/ Km 10 € Ja Von 45 bis 59 Ja 7 Cent/ Km 10 € Nein Von 60 bis 69 Ja 7 Cent/ Km Nein Nein Von 70 und älter Ja Nein Nein Nein Fahrtkostenersatz für Funktionäre 0,10 Cent pro gefahrenen km für Funktionäre Nach Möglichkeit sind Fahrgemeinschaften zu bilden und es ist sportlich fair, dass der Fahrer auch das Fahrtengeld der übrigen Schützen bekommt. Sofern der Sportleiter aus Budgetgründen ausschließlich dem Fahrer die Fahrtkosten auszahlt, ist diese Regelung auch möglich (teilt der Sportleiter den Schützen vor dem Wettkampf mit). Taggeld Euro 20,- pro Wettkampftag für alle Schützen bis 44 Jahre Euro 10,- pro Wettkampftag für alle Schützen von 45 – 59 Jahre (Senioren 1) Euro 20,- für den Sportleiter oder Delegierten Kein Taggeld für Senioren ab 60 Jahre Der Sportleiter kann für Trainingstage ggf. ebenfalls ein Taggeld auszahlen Nächtigungskosten Nächtigungskosten werden für das vom Sportleiter vorgesehene Haus für alle Nachwuchsklassen und die Allgemeine Klasse, sowie für den Sportleiter bzw. Delegierten übernommen. Dabei ist auf eine kostengünstige Nächtigung zu achten. Schützen ab 45 Jahre müssen für die Nächtigungskosten selbst aufkommen. Startgeld Das Startgeld wird grundsätzlich vom TLSB für alle Klassen übernommen.

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TIROLER LANDESSCHÜTZENBUND

Brixner Straße 2, 1. Stock, 6010 Innsbruck, Tel./Fax: 0512/588190, ZVR. 406201391 Email: [email protected], Homepage: www.tlsb.at

Landesschützenmeister Friedl Anrain

Entgasse 405 b, A-6232 Münster Tel.: + 43 664 8389042, Email: [email protected]

Innsbruck, am 11. August 2016

Abrechnungsrichtlinie für alle Schießdisziplinen Für die Abrechnung von Schießveranstaltungen gelten gemäß Vorstehungsbeschluss vom 24.2.2012, 5.7.2012 und 4.12.2015 ab sofort folgende Richtlinien: Vergütungssätze:

KostenübernahmedesTLSBfürKaderschützenbeidenWettkämpfen.

Alter/inJahre Nenngeld Kilometergeld Taggeld Übernachtung

Bis44 Ja 7Cent/Km 10€ Ja

Von45bis59 Ja 7Cent/Km 10€ Nein

Von60bis69 Ja 7Cent/Km Nein Nein

Von70undälter Ja Nein Nein Nein

Fahrtkostenersatz für Funktionäre 0,10 Cent pro gefahrenen km für Funktionäre Nach Möglichkeit sind Fahrgemeinschaften zu bilden und es ist sportlich fair, dass der Fahrer auch das Fahrtengeld der übrigen Schützen bekommt. Sofern der Sportleiter aus Budgetgründen ausschließlich dem Fahrer die Fahrtkosten auszahlt, ist diese Regelung auch möglich (teilt der Sportleiter den Schützen vor dem Wettkampf mit). Taggeld Euro 20,- pro Wettkampftag für alle Schützen bis 44 Jahre Euro 10,- pro Wettkampftag für alle Schützen von 45 – 59 Jahre (Senioren 1) Euro 20,- für den Sportleiter oder Delegierten Kein Taggeld für Senioren ab 60 Jahre Der Sportleiter kann für Trainingstage ggf. ebenfalls ein Taggeld auszahlen Nächtigungskosten Nächtigungskosten werden für das vom Sportleiter vorgesehene Haus für alle Nachwuchsklassen und die Allgemeine Klasse, sowie für den Sportleiter bzw. Delegierten übernommen. Dabei ist auf eine kostengünstige Nächtigung zu achten. Schützen ab 45 Jahre müssen für die Nächtigungskosten selbst aufkommen. Startgeld Das Startgeld wird grundsätzlich vom TLSB für alle Klassen übernommen.

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Ergänzung lt. Vorstandsbeschluss vom 4.12.2015 „BeiAufstellungeinesSeniorenschützendurchdenzuständigenLandessportleiterinderMannschaftderAllgemeinenKlasseeinesolympischenBewerbesbeiÖsterreichischenMeisterschaftenundinternationalenWettkämpfen(z.B.ArgeAlp,Alpencupusw.),diedurchdenTLSBbeschicktwerden,istdieKostenübernahme(Nenngeld,Kilometergeld,Taggeld,Übernachtung)durchdenTLSBzutragen.“ Abrechnungsmodalitäten: Letztempfängerlisten + Teilnehmerlisten müssen getrennt nach "KADERSCHÜTZEN" (das sind Schützen der Allgemeinen Klasse Damen und Herren, sowie Jungschützen und Junioren die die Startberechtigung für die ÖSTM erreicht haben, bzw. als Kaderschützen eingestuft sind) auf einer eigenen Liste geführt werden. Die übrigen Klassen (Sen1, Sen 2, Sen3 + Nicht Kaderschützen) bitte auf einer eigenen Liste und die Funktionäre auf einer eigenen Liste! Für die Kampfrichtertätigkeit muss die Honorarbestätigung ausgestellt werden und es gelten als Tagespauschale der Kostenersatz von Euro 25,-. Max. 60,-/Tag durch PRÄ Abrechnung Startgelder Die Startgelder für die Tiroler Meisterschaften werden durch Vorschreibung an die Bezirke vom Büro des TLSB vorgeschrieben. Standgebühren Die Standgebühren für die Benützung der Stände bei den Tiroler Meisterschaften werden nach Rechnungslegung durch den durchführenden Verein vom TLSB überwiesen. Sportärztliche Untersuchung (Leistungsdiagnostik) Alle "KADERSCHÜTZEN" bis 44 Jahre müssen jährlich eine Leistungsdiagnostik im Bez. Krankenhaus St. Johann (Telefon 05352/606-510) oder in der Sportmedizin im Landeskrankenhaus Natters (Telefon 0512/504/23450) absolvieren. Diese ist für alle Sportschützen bis zum 19. Lebensjahr kostenlos ist, für die übrigen fällt ein Unkostenbeitrag von rund Euro 50,-- an. Die Berechtigungskarten für die Inanspruchnahme dieser Untersuchung sind über das Büro des TLSB [email protected] anzufordern (bitte rechtzeitig, da diese Karten wiederum bei der Sportabteilung des Landes abgerufen werden müssen!!!). Es wird Name, Adresse, Geb. Datum und Gildenzugehörigkeit des jeweiligen Sportschützen bei der Anforderung der Karte benötigt. Die Termine sind persönlich vom jeweiligen Sportschützen zu vereinbaren. Nachwuchsschützen bis 14 Jahre können die vereinfachte Sporttauglichkeitsuntersuchung bei einem niedergelassenen Sportarzt durchführen. Kaderschützen ab 45 Jahre (welche in der allg. Klasse starten), können die sportärztliche Untersuchung machen, jedoch kein Muss. Bitte die Schützen von dieser Regelung entsprechend informieren.