Broschüre "Argumente & Fakten auf einen Blick"

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«Argumente und Fakten auf einen Blick» Aktuell diskutierte Themen: Grenzschutz | Finanzen | Grundstückgewinnsteuer | Pflanzenschutzmittel | Vermeintliche Privilegien

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«Argumente und Fakten auf einen Blick»

Aktuell diskutierte Themen:Grenzschutz | Finanzen | Grundstückgewinnsteuer | Pflanzenschutzmittel | Vermeintliche Privilegien

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Grenzschutz 4

Finanzen 6

Grundstückgewinnsteuer 8

Pflanzenschutz 10

Vermeintliche Privilegien 12

Abbildungen 14

Inhalt

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VORW

ORT

Die Landwirtschaft im Fokus der Medien und damit auch der brei-

ten Öffentlichkeit – dies gehört beim Schweizer Bauernverband

(SBV) längst zum Tagesgeschäft. Oft sind die Berichterstattungen

wohlwollend und positiv – aber leider nicht immer. Viele Themen

werden heiss diskutiert, manchmal auch kritisiert oder in Frage

gestellt. Fehlinterpretationen oder Behauptungen von Aussenste-

henden führen nicht selten zu einseitigen, unvollständigen oder gar

falschen Berichterstattungen. Ungerechtfertigte Vorwürfe an die

Adresse der Bäuerinnen und Bauern oder an landwirtschaftliche

Verbände können daraus resultieren.

Jüngst gelangen der Landwirtschaft einige wegweisende Erfolge.

So schafften wir gemeinsam, die geplanten Kürzungen auf dem

Buckel der Landwirtschaft im Parlament zu verhindern oder inner-

halb von drei Monaten unglaubliche 150 000 Unterschriften für die

Initiative für Ernährungssicherheit zu sammeln. Aber wo es Gewin-

ner gibt, lassen auch die Kritiker nicht lange auf sich warten. So

sahen wir uns auf einmal auch mit Beschuldigungen wie «Privile-

gierte Baulandbauern», «Gewässerverschmutzer» oder «Abschot-

ter» konfrontiert. Und nicht nur wir! Uns ist bewusst, dass auch Sie

in Ihrem persönlichen Umfeld genau mit derselben Kritik zu kämp-

fen haben. Deshalb möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre ein

Grundgerüst an Informationen und Argumenten mit auf den Weg

geben, auf die Sie in genau solchen Diskussionen zurückgreifen

können.

Wir bleiben dran – und hoffen, Sie auch!

Markus Ritter Jacques Bourgeois

Präsident Direktor

Geschätzte Bauernfamilien

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Grenzschutz

«Globalisierung» ist derzeit in aller Munde – weltweit werden Han-

delsbarrieren und Agrarzölle abgebaut. Aufgrund stockender Ver-

handlungen bei der World Trade Organization weichen momentan

viele Staaten auf bilaterale Freihandelsabkommen aus. Die Schweiz

unterzeichnete kürzlich Abkommen mit den Philippinen und China.

Aktuell verhandelt sie mit Malaysia, Indien und Russland. Daneben

blickt sie auch gespannt auf die transatlantischen Verhandlungen

zwischen der EU und der USA. Die einheimische Exportwirtschaft

wäre unmittelbar davon betroffen und fordert, dass sich die Schweiz

anschliesst.

Nirgends sind die gesetzlichen Anforderungen an Umweltschutz und Tierwohl derart streng wie in der Schweiz. Der Grenzschutz vermag den daraus resultierenden Kostenunterschied gegenüber Importen etwas auszugleichen. Eine starke Schweizer Exportwirtschaft ist wichtig – die Landwirtschaft darf aber nicht fahrlässig auf deren Kosten geopfert werden.

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Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/grenzschutz

Gut zu wissenNicht alle Agrarprodukte und Lebensmittel sind aktuell gleicher-

massen geschützt. Gut geschützt sind z.B. Schweine-, Rind- und

Kalbfleisch, wo der Selbstversorgungsgrad hoch ist. Beim Gemüse

und Obst steigt der Zoll während der Erntezeit an, damit der Preis

nicht zerfällt, wenn gleichzeitig ganz Südeuropa günstige Tomaten

auf den Markt bringt. Vor und nach der Haupternte gibt es prak-

tisch keine Zölle. Ein gut funktionierendes System, das die Preise

stabilisiert!

Wichtigste Argumenten Die Schweizer Landwirtschaft produziert hauptsächlich

für den einheimischen Markt. Dennoch liegt der Selbstver-

sorgungsgrad bei weniger als 60 Prozent. Mit gegen

50 Prozent importierten Lebensmitteln steht die Schweiz

weltweit an der Spitze der Nettoimporteure. Angesichts

dieser Tatsache erweist sich der immer wieder erhobene

Vorwurf der Abschottung als geradezu paradox (Abb.1, S. 14).n Ohne Grenzschutz müssen Schweizer Produkte mit billigen

Importen konkurrieren. Der Druck auf die inländischen

Produzentenpreise steigt. Handel und Verarbeiter weichen auf

Importprodukte aus – insbesondere dort, wo es der Konsu-

ment nicht merkt, z.B. bei Butter und Zucker in Backwaren.n Die Einkommen der Bauernfamilien liegen heute bereits

30 Prozent tiefer als bei vergleichbaren Sektoren. Mit einem

Freihandelsabkommen würde sich die Situation weiter

verschärfen (Abb. 2, S. 15).n Ökonomen versprechen den Konsumenten zwar, dass durch

den Freihandel die Produkte im Laden günstiger werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft äussert sich jedoch

dahingehend, dass die Produzentenpreise bei einer Markt-

öffnung sinken, während die Konsumentenpreise gleich-

bleiben oder sogar steigen.

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Finanzen

Mit der Einführung der Agrarpolitik (AP) 2014 – 2017 erhielt die

Schweizer Landwirtschaft einen langfristigen öffentlichen Leistungs-

auftrag. Im Gegenzug versprach der Bundesrat einen gleichblei-

benden Zahlungsrahmen. Jetzt, nachdem alle Programme laufen

und die Bauern die neuen Vorgaben umsetzen, will er die bestellten

Leistungen nicht mehr vollumfänglich bezahlen. Mit dem Stabilisie-

rungsprogramm 2017 – 2019 plant er, die Mittel für die Landwirt-

schaft zu kürzen – ebenso beim Zahlungsrahmen 2018 – 2021. Be-

reits beim Budget 2016 setzte er den Rotstift an. Das Parlament

verzichtete letztendlich auf Kürzungen. Durch diesen Entscheid

geriet die Landwirtschaft einmal mehr ins Visier der Medien und

Kritiker.

Direktzahlungen sind Abgeltungen für Leistungen, welche die Landwirtschaft für die Allgemeinheit erbringt, beispielsweise die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Förderung der Biodiversität und des Tierwohls. Diese Leistungen sind im Artikel 104 der Bundesverfassung und im Landwirtschaftsgesetz verankert.

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FIN

AN

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Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/finanzen

Gut zu wissenDie zentrale Auswertung der bäuerlichen Buchhaltungsdaten der

Forschungsanstalt Agroscope zeigt, dass die landwirtschaftlichen

Einkommen im Vergleich mit den regionalen Vergleichslöhnen sehr

tief sind. Im Berggebiet erreicht die Landwirtschaft im Mittel der

letzten Jahre knapp die Hälfte, im Talgebiet etwa zwei Drittel der

Vergleichseinkommen.

Wichtigste Argumenten Im Gegensatz zu anderen Budgetposten blieb jener der

Landwirtschaft stabil. Gemessen an den Gesamtausgaben

gingen die Ausgaben für die Landwirtschaft anteilsmässig

gar stark zurück (Abb. 3, S. 15).n Die Landwirtschaft erbringt mit der AP 2014 – 2017 noch mehr

Leistungen (z.B. mit den Landschaftsqualitätsprojekten),

erhält für diese jedoch nicht zusätzliche finanzielle Mittel.

Zudem verpflichteten sich die Landwirte in Vernetzungs- und

Landschaftsqualitätsprojekten mit Verträgen über acht Jahre.

Für diesen Zeitraum müssen auch die Gelder gesichert sein.n Die Landwirtschaft ist besonders betroffen von den Auswir-

kungen des starken Schweizer Frankens. Es ist deshalb

unverständlich, weshalb der Bund ausgerechnet bei jener

Berufsgruppe sparen will, die bereits sehr tiefe Einkommen

und lange Präsenzzeiten hat (Abb. 2, S. 15).

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Grundstückgewinnsteuer

Die Medien und weitere Kreise pflegten im Frühling 2016 hartnäckig

den Begriff des «Steuerprivilegs» im Zusammenhang mit der Land-

wirtschaft. Sie weckten mit ihrer einseitigen Berichterstattung den

Eindruck, dass Landwirte, die Bauland verkaufen, keine Steuern auf

ihre Gewinne abliefern müssen.

Nach einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2011 wurde eine bewährte

Praxis so geändert, dass ein Baulandverkauf nicht mehr wie bis

anhin der kantonalen Grundstückgewinnsteuer unterlag, sondern

als Einkommen versteuert werden muss. Bei selbstständig erwer-

benden Landwirten kommen noch Beiträge der Sozialversicherun-

gen hinzu. Die Bauern müssen seither rund 200 Mio. Franken mehr

Bundessteuern und 200 Mio. Franken zusätzliche AHV Beiträge

bezahlen. Störend dabei ist, dass sie bei der Aufgabe der Landwirt-

schaft das Geschäftsvermögen ins Privatvermögen überführen und

plötzlich mit einer unerwarteten Steuerforderung von mehreren

hunderttausend Franken rechnen müssen.

Die Ungleichheit besteht darin, dass Bauland im Privatbesitz (rund 50 Prozent) weiterhin privilegiert über die kantonale Grundstückgewinnsteuer versteuert werden kann, während die Landwirte Einkommenssteuer bezahlen müssen.

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Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/grundstueckgewinnsteuer

Gut zu wissenGefragt ist eine differenzierte, sachliche Betrachtung und keine

Polemik.

Wichtigste Argumenten Die Bauern wollen keine Privilegien erhalten, nur eine

Gleichbehandlung! Beim Verkauf von Bauland sollen auch in

Zukunft Steuern bezahlt werden – dies jedoch im gleichen

Rahmen wie Private oder Gewerbetreibende. Ein Landwirt

bezahlt aktuell beim Verkauf von Bauland rund 40 – 50 Prozent

Abgaben (die nachzuzahlenden AHV-Beiträge noch nicht mit

eingerechnet), während eine juristische Person 15 – 30 Pro-

zent und eine Privatperson mit maximaler Haltedauer

5 – 25 Prozent bezahlt.n Es kann nicht sein, dass Bauern ohne Geldfluss beim

Wechsel von Liegenschaften von der Landwirtschaft ins

Privatvermögen hohe Abgaben zahlen müssen und dadurch

ihre «Altersvorsorge» gefährdet wird.n Wenn das Land zu einem nichtlandwirtschaftlichen Gewerbe-

betrieb gehört, dann kann dieser wählen, ob er es im

Geschäftsvermögen oder im Privatvermögen halten will.

Damit geniesst der selbstständig Erwerbende ausserhalb

der Landwirtschaft einen zusätzlichen Handlungsspielraum,

den der Landwirt nicht hat.

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Pflanzenschutz

«Keine Pestizide in unseren Gewässern!», so lautete die Kampagne,

mit der Pro Natura im Mai 2016 die einheimischen Bäuerinnen und

Bauern unschön als Gewässerverschmutzer an den Pranger stellte.

Der Zeitpunkt kam nicht von ungefähr. Der Bund startete kurz dar-

auf die Vernehmlassung zum «Aktionsplan Pflanzenschutz». Pflan-

zenschutz-Gegnern geht dieser zu wenig weit. Sie fordern anstelle

der vom Bund vorgeschlagenen «Risikoreduktion» eine «Mengen-

reduktion» von bis zu 80 Prozent der heute eingesetzten Mittel. Mit

emotional geführten Debatten üben Umweltverbände gezielt Druck

auf Bundesbehörden und Parlament aus.

Die Landwirtschaft unterstützt den Aktionsplan Pflanzenschutz des Bundes. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Massnahmen fachlich, sachlich und wissenschaftlich begründet sind. Ziel muss sein, negative Umwelteinflüsse beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu reduzieren. Der Einsatz von PSM ist auch durch die Wünsche der Konsu-menten an optisch einwandfreie Produkte bedingt.

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Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/pflanzenschutz

Wichtigste Argumenten Agroscope kam 2013 zum Schluss, dass in der Schweiz nicht

mehr PSM als im angrenzenden Ausland eingesetzt werden.

Unter Berücksichtigung, dass in der Schweiz im Verhältnis zur

Landfläche deutlich mehr Spezialkulturen angebaut und Öle,

Schwefel sowie Tonmineralien auch als PSM angerechnet

werden, liegt deren Einsatz vermutlich sogar über 40 Prozent

tiefer als in Deutschland.

Bereits heute setzt die Landwirtschaft zahlreiche Mass- nahmen um, die dazu beitragen, dass der PSM-Einsatz sicher und zielgerichtet erfolgt: n Gezielte Überprüfung der PSM-Wirkstoffe durch den Bund:

In den vergangenen zehn Jahren erhielten 125 Wirkstoffe keine

erneute Zulassung. Gleichzeitig sind nur 81 neue Substanzen

auf den Markt gekommen – ein Rückgang also von 35 Prozent

aller Substanzen. Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur

positiv: Das Risiko für Resistenzbildungen steigt damit an. n Umsetzung neue Abstandsauflagen für PSM: Für PSM, bei

deren Anwendung allfällige Drifteinträge ein Risiko für

Wasserorganismen darstellen, muss entlang von Oberflächen-

gewässern eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden.

n Umsetzung neues Gewässerschutzgesetz: Entlang von

Oberflächengewässern werden neu Gewässerräume ausge-

schieden. Hier besteht ein PSM-Verbot.n Anwendungsverbote für PSM in der Grundwasserschutzzone:

Der Einsatz von PSM ist in der Schutzzone 1 verboten, in der

Schutzzone 2 stark eingeschränkt.

Gut zu wissenDie Schweizer Oberflächengewässer sind grundsätzlich in einem

guten – das Grundwasser gar in einem sehr guten – Zustand. Den-

noch besteht bei den Oberflächengewässern Handlungsbedarf. Im

Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutz sollen nun verschiedene

Massnahmen getroffen werden, die zu einer Verbesserung der

Wasserqualität bei den kleineren- und mittleren Oberflächenge-

wässern führen. Auch andere Akteure, welche die Wasserqualität

beeinträchtigen (Gartenbau, Kläranlagen usw.), sind gefordert ihre

Verantwortung wahrzunehmen.

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Vermeintliche Privilegien

Seit Jahren beklagen der Schweizerische Gewerbeverband und

andere Kreise die Situation «ungleichlanger Spiesse» zwischen

Gewerbe und Landwirtschaft – so beispielweise bei agrotouristi-

schen Angeboten oder der Vermarktung von Produkten ab Hof.

Die Bauernbetriebe seien bevorzugt, da die Bodenpreise in der

Landwirtschaftszone tiefer sind. Auch können sie Personal zu nied-

rigeren Löhnen anstellen, monieren die Kritiker.

Eine Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) ergab, dass – entgegen den Behauptungen – in vielen Bereichen keine gesetzlichen Unterschiede zwischen Gewerbe und Landwirtschaft existieren. Vorteile der Landwirtschaft werden oft durch Nachteile wieder aufgehoben. Günstigen Bodenpreisen stehen meist längere Distanzen gegenüber, dem Verkauf von Produkten ein hoher Arbeitsaufwand für kleine Mengen, Umbauten sind mit hohen Auflagen verbunden usw. Kritiker auf nationaler Ebene lassen zudem ausser Acht, dass Gewerbe und Landwirtschaft lokal sehr gut zusam-menarbeiten und die Bäuerinnen und Bauern mit ihren Aufträgen ans örtliche Gewerbe die Wertschöpfung in der Region halten.

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13Vertiefende Infos: www.sbv-usp.ch/privilegien

Wichtigste Argumenten Bäuerinnen und Bauern müssen in jeglicher Hinsicht

(Gesetz, Gesundheit, Grenzwerte, Transport usw.) die gleichen

Anforderungen erfüllen wie alle anderen Gewerbebetreibenden.n Die Mehrwehrsteuer wird ab einem jährlichen steuer-

pflichtigen Umsatz von 100 000 Franken fällig, genau wie bei

gewerblichen Betrieben auch.n Agrotouristische Angebote sind gute Low-Cost-Angebote in

Ergänzung zu Restaurants und Hotels. Es macht Sinn, wenn

kostengünstige Angebote in der Schweiz genutzt werden –

und nicht in Österreich oder Italien.n Als Bezüger von Vorleistungen sowie als Lieferant für

Metzgereien, Bäckereien, Milchverarbeiter oder Handelsunter-

nehmen sind die Bauernfamilien wichtige Geschäftspartner

für das lokale Gewerbe.

Gut zu wissenDie HAFL kam 2006 in einer Studie zum Schluss, dass insgesamt

nur geringe Unterschiede auf Stufe Gesetz, Vorschriften und Richt-

linien vorhanden sind, welche die Landwirtschaft gegenüber dem

Gewerbe begünstigen. In vielen Bereichen wurden überhaupt keine

Differenzen festgestellt. Wo es Unterschiede gibt, sind diese oft

nicht nur auf den Landwirtschaftsbetrieb, sondern auf den Umfang

der Aktivitäten oder auf die Erwerbsform zurückzuführen.

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Abbildung 1: NettoimporteQuelle: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)

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Importmenge (Millionen Tonnen)

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Abbildung 2: Sektorales EinkommenQuelle: Forschungsanstalt Agroscope ART Tänikon

Abbildung 3: Entwicklung BundesausgabenQuelle: Eidgenössiche Finanzverwaltung (EFV)

Tal: Vergleichslohn Tal: Arbeitsverdienst

Hügel: Vergleichslohn Hügel: Arbeitsverdienst

Berg: Vergleichslohn Berg: Arbeitsverdienst

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Schweizer BauernverbandLaurstrasse 10

5201 Brugg

+41 (0)56 462 51 11

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