Broschüre Fahrradsicherheit

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Alle im Blick Regelungen zum Radverkehr

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Broschüre für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR zum Thema neue Regeln für Radfahrer

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Alle im BlickRegelungen zum Radverkehr

DVR Broschuere RZ:DVR Broschuere 04.02.2010 8:39 Uhr Seite 1

Alle im Blick

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Radfahrer ins Blickfeld . . . . . . . . . . . 4

Radwege und Radfahrstreifen . . . . . . 5

Gegen die Einbahnstraße . . . . . . . . . 6

Ausweg aus der Sackgasse . . . . . . . . 7

Welche Ampel gilt? . . . . . . . . . . . . . . 7

Auf gemeinsamen Wegen . . . . . . . . . 8

Kinder aufs Rad . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Sicher links abbiegen . . . . . . . . . . . . 10

Unfreiwillige Geisterfahrer . . . . . . . . 11

Wenn Wege sich kreuzen . . . . . . . . . 12

Kleines Rad – großer Lastwagen . . . . 13

Blickwechsel – für neue Einsichten . . . 14

Sichtbar ist sicher . . . . . . . . . . . . . . 15

Partner, Links und Impressum . . . . . .16

Inhalt

Zugunsten der besseren Lesbarkeit wirdin dieser Broschüre auf die Nennung derjeweils männlichen und weiblichen Formverzichtet. Wenn nicht anders angege-ben, sind immer beide Geschlech tergemeint.

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Liebe Leserinnen und Leser,

wer mit dem Fahrrad fährt, tut nichtnur etwas für seine Gesundheit,sondern entlastet auch die Umwelt.Die Bundesregierung und der DVRunterstützen deshalb den Radver-kehr als eine wichtige Alternativezum Auto. Der Sicherheit des Rad-verkehrs kommt dabei eine beson-dere Bedeutung zu: Je sicherer dieRadfahrer unterwegs sind, destoattraktiver wird das Radfahren. Als wichtigste Grundlage dessicheren und regelgerechten Ver-haltens im Verkehr gilt die Straßen-verkehrs-Ordnung (StVO). Sie rich-tet sich ausdrücklich an jeden Ver-kehrsteilnehmer. Die Gruppe derRadfahrer jedoch, so ist man sichheute einig, war bis zur erstenFahrradnovelle von 1997 nichtausreichend berücksichtigt wor-den. Mit den im September 2009neuerlich geänderten Verordnun-gen zum Radverkehr sollen weitereVerbesserungen für die Radfahrerermöglicht und wichtige Regelun-gen klargestellt werden. Dadurch ergeben sich nicht nur fürFahrradfahrer, sondern auch fürAutofahrer oder Fußgänger –besonders wenn Letztere mit Inline-Skates unterwegs sind – wichtigeÄnderungen, die in dieser Bro-schüre vorgestellt werden. Die Broschüre hat alle Verkehrsteil-nehmer im Blick und gibt wichtigeTipps zum richtigen Verhalten rund

um den Radverkehr. Sie soll nichtnur über Regeln und Gesetze infor-mieren, sondern auch Verständnisfür die jeweils anderen Verkehrs-teilnehmer schaffen. Denn Ver-ständnis, Rücksicht und gegense i -tige Unterstützung sind die Basisfür ein sicheres Miteinander. Nurso kann unser Ziel – der Schutzdes einzelnen Menschen, gleich-gültig, mit welchem Verkehrsmitteler unterwegs ist – erreicht werden.

Gute Fahrt wünscht Ihnen

Dr. Walter EichendorfPräsident des Deutschen Verkehrs sicherheitsrats

Vorwort

Regelungen zum Radverkehr

Dr. Walter Eichendorf

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Ziel der geänderten Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) ist es, mehrSicherheit für Radfahrer zu schaf-fen. Sie eröffnet die Möglichkeit,Radfahrer stärker ins Blickfeld derAutofahrer zu rücken.

Nach der StVO müssen Radwegebenutzt werden, wenn sie entspre-chend mit Verkehrszeichen gekenn-zeichnet sind. Die Markierung aufFahrbahnen oder anderen Wegenist für eine Benutzungspflicht nichtentscheidend. Viele Radfahrer fühlen sich auf

vom Autoverkehr getrennt angeleg-ten Radwegen am sichersten.Unfalluntersuchungen zeigen: Rad-fahrer sind da am sichersten, woAutofahrer sie konstant im Blickhaben. Das soll in Zukunft bei derPlanung neuer Radverkehrsführun-gen berücksichtigt werden. In derRegel müssen Radfahrer hinterein -ander fahren; nebeneinander dür-fen sie fahren, wenn sie dabei denVerkehr nicht behindern. Grund-sätzlich gilt das Rechtsfahrgebotfür alle Verkehrsteilnehmer – auchfür Radfahrer.

Radfahrer ins Blickfeld

Alle im Blick

Was ist zu beachten?

Schutzstreifen werden durch eineunterbrochene Linie auf der rech-ten Fahrbahnseite markiert.Autofahrerdürfen hiernicht par-ken unddie Linienur beiBedarfüberfahren.Radfahr-streifen sind mit einer durchge-henden Linie abgegrenzt.Radwege sind in der Regel bau-lich von der Fahrbahn getrennt.Radfahrstreifen und Radwegedürfen von anderen Verkehrsteil-nehmern nicht benutzt werden.

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Radwege und Radfahrstreifen

Der Verkehr ist immer dann amsichersten, wenn alle Verkehrsteil-nehmer genau wissen, welchenVerkehrsraum sie nutzen müssen.

Wo die blauen Radwegeschilderstehen, sind die vorhandenen Rad-wege und Radfahrstreifen zubenutzen. Einzige Ausnahme: Sind Radwegedurch Schnee, Sperrmüll oderandere Hindernisse tatsächlichunbenutzbar, dürfen Radfahrer aufdie Fahrbahn ausweichen, bis siedas Hindernis passiert haben.

Regelungen zum Radverkehr

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Was ist zu beachten?

Wenn an Radwegen und Rad-fahrstreifen diese Zeichen aufge-stellt sind …• … müssen Radfahrer die Rad-

verkehrsführung benutzen. • … dürfen Autofahrer diese

Wege nicht benutzen. • Unbeschilderte Radwege kön-

nen, müssen aber nicht benutztwerden.

• Andere Verkehrsteilnehmer wieFußgänger dürfen gekennzeich-nete Radwege nicht benutzen.

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Besser zu sehen sind Radfahrer,wenn sie im Sichtfeld der Auto-fahrer fahren.

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Dass Radfahrer Einbahnstraßen inumgekehrter Richtung befahrendürfen, wenn diese entsprechendbeschildert sind, hat sich bewährt.

Die Praxis zeigt: Wenn Radfahrerund Autofahrer vorausschauendund rücksichtsvoll fahren, kommensie auch auf engem Raum sehr gutmiteinander klar. Die Öffnung vonEinbahnstraßen für Radfahrer imGegenverkehr hat sich in den letz-ten Jahren so gut bewährt, dassdie Regelungen entsprechendangepasst und vereinfacht wur-den. Es ist zu erwarten, dass es

in Zukunft mehr Einbahnstraßengeben wird, die in beide Richtun-gen für Radfahrer geöffnet sind. Besondere Vorsicht ist an Einmün-dungen von Einbahnstraßen gebo-ten: Autofahrer müssen damit rech-nen, dass ihnen bei der Einfahrt ineine Einbahnstraße und in derenVerlauf Radfahrer auf der linkenSeite entgegenkommen können.Radfahrer sollten diesen „Überra-schungseffekt“ einkalkulieren undentsprechend defensiv und voraus-schauend fahren. Bei der Ausfahrteines Radfahrers aus einer Ein-bahnstraße in Gegenrichtung istfür alle besondere Vorsicht gebo-ten. Denn speziell Autofahrererwarten nicht, dass aus der Ein-bahnstraße Radfahrer kommen.

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Gegen die Einbahnstraße

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Wenn Radfahrer eineEinbahnstraße in beideRichtungen benutzenkönnen, spart dasunnötige Umwege.Kommunen können soLücken im städtischenRadwegenetz schlie-ßen.

Was ist zu beachten?

• Radfahrer dürfen hier entgegender Einbahnstraße fahren.

• Autofahrer müssen mit entge-genkommenden Radfahrernrechnen.

• Bei der Ausfahrt aus der Ein-bahnstraße in Gegenrichtunggilt für alle besondere Vorsicht.

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In der Sackgasse? Wo für Autofah-rer der Weg zu Ende ist, geht esfür Fußgänger und Radfahrer häu-fig problemlos weiter.

Kleines Schild, große Wirkung:Bisher was das Sackgassenschildvor allem eine Information fürAuto fahrer. Ob am Ende der Stra-ße ein Geh- oder Radweg weiter-führte, war diesem Schild nicht zuentnehmen. Dies wird sich nunändern, denn das Sackgassen-schild kann jetzt durch einenZusatz vermitteln: „Fortsetzung desWegs für Radfahrer und Fußgän-ger möglich!“ Dadurch wird es für

nichtmotorisierte Verkehrsteilneh-mer einfacher, ohne unnötigeUmwege den kürzesten Weg zumZiel zu finden.

Fußgänger-, Fahrrad- oder Auto-ampel: Die geänderte StVO schafftKlarheit, welche Ampel für Rad-fahrer die maßgebliche ist.

Auf den Punkt gebracht: Prinzipiellgelten für Radfahrer die gleichenLichtsig nale wie für den Autover-kehr. Fährt der Radfahrer abernach einer Radverkehrsführung,zum Beispiel auf einem Radweg,Radfahrstreifen oder Schutzstrei-fen, sind die besonderen Ampelnfür den Radverkehr zu beachten.Sind solche nicht vorhanden, gel-ten bis August 2012 die Fußgän-

gerampeln. Spätestens bis zu die-sem Termin sollen alle Fußgänger-ampeln mit zusätzlichen Fahrrad-symbolen ausgestattet werden.

Regelungen zum Radverkehr

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Ausweg aus der Sackgasse

Welche Ampel gilt?

Was ist zu beachten?

• Für Radfahrerbzw. Fußgän-ger ist dieSackgassedurchlässig.

• Für Autofahrerist es weiterhineine Sackgasse.

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Alle im Blick

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Fußgänger und Radfahrer teilensich weiterhin viele Wege. Dass siedabei aufeinander Rücksicht neh-men, war immer oberste Spielregelder StVO. Neu ist, dass einigeRegeln konkretisiert wurden.

Ein sonniger Sonntag, alle sindunterwegs. Da wird es eng aufdem gemeinsamen Geh- und Rad-weg. Laut StVO müssen sich auchRadfahrer dann an die Geschwin-digkeit der Fußgänger anpassen.Gleiches gilt für getrennte Geh-und Radwege und für Gehwege,die für den Radverkehr freigege-ben sind. Für Fahrradstraßen giltnun laut StVO maximal 30 km/hfür alle Fahrzeuge. Sind Kfz durchZusatzzeichen zugelassen, müssensie gegebenenfalls noch langsamerfahren. Auch wenn Radfahrer inFahrradstraßen nebeneinander fah-ren dürfen, müssen sie möglichstrechts fahren.

Inline-Skater und Rollschuhfahrerdürfen auf dem Radweg, der Fahr-radstraße oder auf der Fahrbahnfahren, wenn es das Zusatzzeichenerlaubt. Dabei gilt: Vorsichtig amrechten Rand in Fahrtrichtung fah-ren und anderen das Überholenermöglichen. In der Regel müssenInline-Skater den Gehweg benut-zen und ihre Geschwindigkeit demFußgängerverkehr anpassen.

Auf gemeinsamen Wegen

Was ist zu beachten?

• Auf gemeinsamen und getrenn-ten Geh- und Radwegen müs-sen Radfahrer die Geschwin-digkeit falls erforderlich demFußverkehr anpassen.

• Inline-Skater sind Fuß-gängern gleichgestellt.Sie müssen auf demGehweg fahren. Aus-nahme: Radweg, Radfahrstrei-fen oder Fahrbahn sindmit einem besonderenZeichen für Inline-Skaterfreigegeben.

• In Fahrradstraßen giltfür alle zugelassenenFahrzeuge maximal30 km/h pro Stunde.

Viele Bedürfnisse aufbegrenzter Fläche:Schulkinder, Jogger,Spaziergänger, Hun-dehalter, Inline-Ska-ter und Radfahrermüssen miteinanderauskommen.

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Die StVO legt fest, bis zu welchemAlter Kinder auf dem Gehweg Radfahren müssen bzw. dürfen oderper Rad und Anhänger mitgenom-men werden können.

Es ist im Sinne des Klimaschutzes,wenn Familien kurze Wege mitdem Rad zurücklegen. Dabei kön-nen Erwach sene (ab 16 Jahren)Kinder bis zum vollendeten siebtenLebens jahr per Kindersitz auf demRad oder im geeigneten Fahrrad-anhänger mitnehmen. Für Kindermit Behinderung gilt die Alters-grenze für das Mitfahren im Fahr-radanhänger nicht. Fahren Kinderselbst, müssen sie bis zum vollen-deten achten Lebensjahr auf demGehweg bleiben und zum Über-queren von einmündenden Straßenabsteigen und schieben. Bis zumvollendeten zehnten Lebensjahr

können sie selbst entscheiden, obsie den Geh- oder Radweg bzw.die Fahrbahn benutzen möchten.Erwachsene, die ein Rad fahren-des Kind per Rad begleiten, dürfenden Gehweg nicht benutzen.

Kinder aufs Rad

Regelungen zum Radverkehr

Was ist zu beachten?

• Kinder bis zum 8. Geburtstagmüssen, Kinder bis zum10. Geburtstag können aufdem Gehweg fahren.

• Beim Überqueren einer Fahr-bahn müssen Kinder absteigen.

• Erwachsene dürfen ihre Kindernur dann auf dem Gehwegbegleiten, wenn er für Radfah-rer freigegeben ist.

• Kinder bis zum 7. Geburtstagkönnen auf dem Rad oder imAnhänger transportiert werden.

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Direkt oder indirekt: Die StVOberücksichtigt beide Abbiegefor-men.

Radfahrer können selbst entschei-den, ob sie direkt oder indirekt

abbiegen wollen. Beim direktenLinksabbiegen signalisiert der Rad-fahrer per Handzeichen seineAbsicht, ordnet sich links ein undbiegt mit den anderen Fahrzeugenauf der Fahrbahn ab. Beim indi-rekten Linksabbiegen fährt derRadfahrer geradeaus über dieKreuzung, um die Fahrbahn dannvom rechten Fahrbahnrand in diegewünschte Richtung zu überque-ren. Hierbei muss er den Verkehraus beiden Richtungen beachten.Wer über eine Radverkehrsführungabbiegt, muss dieser folgen.Die Erfahrung zeigt: Radfahrersind dann am sichersten, wenn dieAutofahrer sie bereits wahrgenom-men haben, wenn es auf eine Kreu -zung zugeht. Daher sollten Rad-fahrer frühzeitig deutlich machen,wenn sie direkt nach links abbie-gen wollen.

Keine Randerschei-nung: Beim Abbiegenkönnen Radfahrerselbstbewusst den fürihre Sicherheit nötigenRaum beanspruchen.

Was ist zu beachten?

• Radfahrer können entscheiden,ob sie direkt auf der Fahrbahnoder indirekt abbiegen.

• Beim indirekten Abbiegen: Verkehr aus beiden Richtungenbeachten!

• Ist eine Führung für linksabbie-gende Radfahrer angelegt, istdieser im Kreuzungs- und Ein-mündungsbereich zu folgen.

Sicher links abbiegen

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Autofahrer sollten beim Einbiegenin eine Straße immer damit rech-nen, dass Radfahrer aus beidenRichtungen, also auch von rechts,kommen können.

Plötzlich war der Radfahrer da.Auf der Kreuzung tauchte er vonrechts direkt vor der Kühlerhaubedes Autofahrers auf. Nicht immerkommen die Beteiligten in dieserSituation mit einem Schreck davon.Wenn Radfahrer Radwege inGegenrichtung benutzen, ist dieshäufig Ursache für einen Unfall.Für Autofahrer gilt: Immer in beideRichtungen schauen, wenn dereigene Weg einen Rad- oder Geh-weg kreuzt, denn auf einigen Rad-wegen ist für Radfahrer das Fah-ren in Gegenrichtung ausdrücklicherlaubt oder sogar vorgeschrieben.Unabhängig davon sollten Auto-fahrer immer auf Fußgänger, Inline-

Skater oder Rad fahrende Kinderachten. Für Radfahrer und Fußgän-ger gilt: Wenn sich ein Autofahrernähert, Blickkontakt suchen underst über die Kreuzung gehen oderfahren, wenn klar zu erkennen ist,dass der Autofahrer auch anhält.

Unfreiwillige Geisterfahrer

Regelungen zum Radverkehr

Was ist zu beachten? • Autofahrer müssen

auf Radverkehr vonbeiden Seiten ach-ten.

• Radfahrer dürfen Radwege inGegenrichtung nur benutzen,wenn diese für Radfahrer frei-gegeben oder als benutzungs-pflichtig ausgewiesen ist.

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Wenn Autofahrer rechts abbiegen,müssen sie besonders auf Radfah-rer und Fußgänger achten, derenWeg sie kreuzen.

Gerade fuhren sie noch nebenein -ander. Jetzt will der Radfahrergeradeaus weiterfahren, der Auto-fahrer möchte aber nach rechtsabbiegen. In solchen Situationenist es besonders wichtig, dass derAbbiegende sich rechtzeitig Über-blick über die Verkehrssituation

verschafft und klar kommuniziert,was er vorhat: Er blinkt und suchtden Blickkontakt, um dem Radfah-rer zu signalisieren, dass er ihnwahrgenommen hat und seinenVorrang achtet.Der Radfahrer hat zwar Vorrang,sollte sich zur eigenen Sicherheitaber defensiv verhalten und prü-fen, ob der Autofahrer ihn auchgesehen hat. Besondere Vorsichtist geboten, wenn sich Radfahrernicht unmittelbar neben den Fahr-zeugen der Kreuzung nähern. DieAutofahrer rechnen dann währenddes Abbiegens häufig nicht mitRadverkehr. Die Radfahrer könnendie Straße oft erst spät überbli-cken, da parkende Autos am Stra-ßenrand die Sicht behindern kön-nen.Das Gleiche gilt für gemeinsamgenutzte Rad- und Gehwege, dieerst hinter der Kreuzung auf einerFurt die Straße überqueren.

Wenn Wege sich kreuzen

Was ist zu beachten?

• Autofahrer, die rechts abbiegenmöchten, müssen auf den Vor-rang von Radfahrern achten,wenn sie deren Wege kreuzen.

• Radfahrer sollten sich trotz ihresVorrangs beim Geradeaus-Fah-ren vergewissern, ob sie vonabbiegenden Autofahrern auchgesehen werden.

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Der Konflikt zwischen Lkw undRadfahrern ist nur zu lösen, wenndie beiden ungleichen Parteienrespektvollen Abstand zueinanderwahren.

Radfahrer dürfen wartende Autosvorsichtig rechts überholen, wenngenügend Platz dafür da ist. Siedürfen sich an Kreuzungen auchvor Kraftfahrzeugen platzieren,wenn eine entsprechende Aufstell-fläche markiert ist. Aber: ImUmgang mit Lastwagen und Bus-sen ist beides nur bedingt zu emp-fehlen. Auch wenn zahlreiche Außenspie-gel inzwischen helfen, dass Bus-oder Lastwagenfahrer die Radfah-rer an ihrer Seite sehen können, istes wegen des toten Winkels teil-weise nicht möglich, Radfahrer inden Spiegeln zu erkennen. Hinzukommt, dass Lkw-Fahrer wegenihrer erhöhten Sitzposition Radfah-rer, die direkt vor ihnen stehen,kaum sehen können. Besonders gefährlich wird es beimAbbiegen: Bus oder Lastwagenordnen sich meist am linken Randihrer Fahrbahn ein, um mit demHeck des Fahrzeugs sicher um dieKurve fahren zu können. BeimAbbiegen zieht sich die so entstan-dene freie Fläche rechts nebendem Fahrzeug dann immer mehrzu. Fatal für den Radfahrer, demdann kein Platz zum Ausweichenmehr bleibt.

Wer als Radfahrer sichergehenmöchte, sollte daher am bestenhinter Bus oder Lkw bleiben,den Blinker genau beachtenund genügend Abstand halten.

Kleines Rad – großer Lastwagen

Regelungen zum Radverkehr

Was ist zu beachten?

• Radfahrer sollten Abstand zuBussen und Lkw halten und diese nicht rechts überholen.

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Wer vorausschauend fährt undauch die Bedürfnisse der anderenim Blick hat, schützt sich selbst ambesten und vermeidet Unfälle. Diewichtigsten Tipps für Autofahrer.

Kein Verkehrsteilnehmer ist auf einVerkehrsmittel festgelegt. JederAutofahrer ist auch mal als Fuß-gänger unterwegs oder fährt mitdem Rad. Das ist die beste Voraus-setzung, um im Verkehrsgeschehendie Perspektive zu wechseln undzu erkennen, wie sich Konflikte mitanderen Verkehrsteilnehmern ver-meiden lassen. Autofahrer sind beiZusammenstößen mit Radfahrern

und Fußgängern am bestengeschützt. Von ihnen geht aberauch die meiste Gefahr aus. Sietragen daher eine besondere Ver-antwortung im Verkehr. Wenn sieeinige Grundregeln im Umgangmit Radfahrern und Fußgängernbefolgen, tragen sie entscheidendzur Verkehrssicherheit für alle bei.

Angemessene Geschwindigkeit:Fahren Sie bei schlechten Sichtver-hältnissen und komplexer Verkehrs-situation besonders langsam.Umsichtiges, vorausschauendesFahren: Denken Sie daran, dassAbbiegesituationen, Kreuzungensowie Ein- und Ausfahrten beson-dere Unfallgefahren bergen.Abstand halten: Halten Sie beimÜberholen ausreichenden Seiten-abstand zum Rad und nutzen Siedie Gegenfahrbahn, wenn sie freiist! Ein ausreichender Seitenab-stand ist einzuhalten. Richtig parken: Parken Sie nichtauf Rad- und Gehwegen oder aufSchutzstreifen. Falsch geparkteAutos zwingen Fußgänger undRadfahrer zu gefährlichen Aus-weichmanövern.Blinken: Lassen Sie andere Ver-kehrsteilnehmer möglichst früh wis-sen, was Sie vorhaben, damit siesich darauf einstellen können.Tür öffnen: Schauen Sie vor demTüröffnen immer noch einmalzurück und versichern Sie sich,dass kein Radfahrer kommt.

Blickwechsel – für neue Einsichten

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Radfahrer und Fußgänger habenkeine „Schutzhülle“. Wenn sie einpaar Grundregeln befolgen,machen sie es Autofahrern leichter,sie zu sehen und Rücksicht zu neh-men.

Autofahrer fühlen sich im Umgangmit Radfahrern oft überfordert. DieZweiräder sind schnell, wendigund – im Vergleich zu einem Auto– deutlich schwerer wahrzuneh-men. Wenn Radfahrer einigeGrundregeln befolgen, können sieselbst dazu beitragen, besser gese-hen und berücksichtigt zu werden.

Sichtbar machen: Wer bei Dämme-rung oder Dunkelheit gut beleuch-tet ist, wird nicht so leicht überse-hen. Eine funktionierende Beleuch-tung ist Pflicht. Auch helle Klei-dung, Reflektoren und Leuchtbän-der machen es Autofahrern leich-ter, Sie rechtzeitig zu erkennen. Handzeichen: Nur wer weiß, wasSie vorhaben, kann sich daraufeinstellen. Geben Sie rechtzeitigHandzeichen, wenn Sie abbiegenoder die Spur wechseln möchten. Platz beanspruchen: BehauptenSie selbstbewusst den nötigenPlatz auf der Straße. Je eindeutigerSie sich verhalten, umso sichererwird die Situation für Sie und füralle anderen.Vorausschauend fahren: Kreuzun-gen und Einmündungen bleibenGefahrenpunkte, auch wenn Sie

alles richtig machen. Fahren Siedefensiv, achten Sie auf andereVerkehrsteilnehmer und suchen Sieden Blickkontakt mit ihnen.Rücksicht nehmen: Denken Sieimmer auch an andere Verkehrs-teilnehmer, insbesondere an Radfahrende Kinder, an Senioren undan Fußgänger.

Sichtbar ist sicher

Regelungen zum Radverkehr

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ACE, Auto Club Europa e.V. www.ace-online.de

ADAC, Allgemeiner Deutscher Automobil Clubwww.adac.de

ADFC, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V.www.adfc.de

BASt, Bundesanstalt für Straßenwesenwww.bast.de

BUND, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschlandwww.bund.de

Deutsche Verkehrswacht e.V.www.deutsche-verkehrswacht.de

Unfallkasse Nordwww.uk-nord.de

VCD, Verkehrsclub Deutschland e.V. www.vcd.org

ZIV, Zweirad-Industrie-Verband e.V. www.ziv-zweirad.de

Diese Broschüre ist entstanden in Zusammenarbeit mit:

Risiko Raus!, der Präventions kampagneder gesetzlichen Unfallversicherungwww.risiko-raus.de

RADschlag, einem Gemeinschaftsprojekt desACE, VCD und der Deutschen Sporthoch-schule Köln, gefördert durch das BMVBSwww.radschlag-info.de

HerausgeberDeutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.(DVR)Beueler Bahnhofsplatz 16D-53225 BonnTelefon: +49 (0)228/40001-34Telefax: +49 (0)228/40001-67E-mail: [email protected]: www.dvr.de

1. Auflage, Erscheinungsjahr 2010

Fotos: Marcus Gloger, DVR (S.3), GWM (S.4), istockphoto (S.7), Illustrationen: Michael Schober, Layout, Redaktion, Produktion: fairkehr Verlagsgesellschaft mbH, Bonn

Herausgegeben mit finanzieller Unterstüt-zung des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), derDeutschen Gesetzlichen Unfallversiche-rung (DGUV), des ACE und ADAC.

Impressum

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