Broschüre «Jugend und Gewalt»
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8/12/2019 Broschre Jugend und Gewalt
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Jugend und GewaltInformationen und Tipps fr Eltern und Erziehungsberechtigte
Ihre Polizei und die Schweizerische
Kriminalprvention (SKP)
eine interkantonale Fachstelle
der Konferenz der Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektorinnen
und -direktoren (KKJPD)
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Inhalt
03 Vorwort 04 Was versteht die Polizei unter Gewalt von
Kindern und Jugendlichen? 04 Wer untersteht dem Jugend-
strafgesetz? 04 Was sind die mglichen Entstehungsfaktoren
der Gewalt von Jugendlichen? 05 Was sind die mglichen
Motive fr die Gewalt von Jugendlichen? 07 Mit Konflikten
leben lernen 07 Die Konfliktfhigkeit von Kindern und
Jugendlichen frdern 08 Die gesellschaftlichen Erwartungen
an Eltern und Erziehungsberechtigte 09 Allgemeine Tipps frEltern und Erziehungsberechtigte 10 Kinder und Jugendliche
als Opfer von Gewalt 11 Kinder und Jugendliche als Tter
von Gewalt 13 Wie soll sich mein Kind als Zeuge von Gewalt
in der ffentlichkeit verhalten? 14 Empfehlungen der Polizei
15 Weiterfhrende Informationen
Impressum
Jugend und Gewalt Informationen und Tipps fr Eltern und Erziehungsberechtig te1|Diese Broschre ist bei jedem Polizeiposten in der Schweiz und bei jeder Polizeidienst stelleder Landespolizei des Frstentums Liechtenstein erhltli ch. Sie ist in Deutsch, Franzsischund Italienisch verfgbar und kann als PDF-Datei unter www.skppsc.ch heruntergeladen werden|Herausgeberin Schweizerische Kriminalprvention (SKP), Haus der Kantone, Speichergasse 6,Postfach, CH3000 Bern 7, Verantwortlich: Martin Boess, E-Mail: [email protected], www.skppsc.ch |Redaktion Schweizerische Kriminalprvention (SKP), in Zusammenarbeit mit der ArbeitsgruppeJugendsachbearbeiter der Schweize rischen Kriminalkommission der Konferenz der KantonalenPolizeikommandanten der Schweiz und der SKP-Exper tenkommission Jugend und Gewalt|Gestaltung www.atelierrichner.ch | Fotos Pia Zanetti, Zr ich, Die Portrts der Jugendlichendienen rein der Illustration und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Thema dieser Broschre |Druck Stmpfli Publikationen AG, Bern, Gedruckt auf sure- und chlor freiem Papier| Nachdruck
D 60 000 Ex., I 20 000 E x.| Copyright Schweizerische Kr iminalprvention (SK P), Herbst 2010, 2. Auflage
1Erziehungsbere chtigte sind Eltern oder andere Personen, die fr die Betreuungvon Kindern und Jugendlichen zustndig sind.
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Liebe Leserin, lieber Leser
Jugend und Gewalt ist ein Thema, das stark polarisiert, ber
das die Medien regelmssig berichten und ber das in der ffent-lichkeit und in der Politik immer wieder heftig diskutiert undgestritten wird.
Hat die Gewalt von und unter Jugendlichen in den letzten Jahrennun wirklich zugenommen? Welche Straftaten werden vonJugendlichen am hufigsten begangen? Wie hoch ist die Dunkel-ziffer, also die Zahl der Gewalttaten, die bei der Polizei nichterfasst werden?
Kriminalstatistiken sind nur begrenzt ntzlich, um das Phno-men Jugendgewalt differenziert verstehen und bewerten zuknnen. Art und Umfang der registrierten Kriminalitt werdenvom Anzeigeverhalten der Bevlkerung, den Ermittlungen derPolizei und durch die Strafverfolgung der Justiz bestimmt.Mitarbeitende vieler kantonaler und stdtischer Polizeikorpsmachen aber inzwischen die erschreckende Erfahrung, dass vor
allem die Schwere der Gewalttaten zugenommen hat. Das heisst,die Gewalttaten von Jugendlichen an Gleichaltrigen oder auch anErwachsenen sind deutlich brutaler geworden, als dies noch vorJahren der Fall war.
Jugendgewalt und damit wird das Problem nicht verharmlost stellt aber nach wie vor nur einen kleinen Teil der Gewalt-ausbung in der Gesellschaft dar. Die Zunahme von Gewalt ist eingesamtgesellschaftliches Problem. Das darf in der Diskussionum Prvention und Repression von Jugendgewalt und im Kontaktmit Jugendlichen nicht vergessen werden.
Diese Broschre gibt Ihnen Tipps und vermittelt Hinweise undInformationen, was Sie tun knnen, wenn Ihr Kind Opfer vonGewalt wurde oder Sie annehmen mssen, dass Ihr Kind gegen-ber anderen gewaltttig ist.
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04 Was versteht die Polizei unter Gewalt von Kindernund Jugendlichen?
Unter Jugendgewalt versteht die Polizei die Ausbung oderAndrohung krperlicher und /oder psychischer Gewalt durch eineoder mehrere Personen Jugendliche (10 bis 18 Jahre) und junge
Erwachsene (18 bis 25 Jahre) gegenber anderen Personen.
Zu den strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt zhlen u. a.Krperverletzung, Drohung, Ntigung, Erpressung und Raub,aber auch Sachbeschdigung (z. B. Schmierereien, illegale Graf-fiti, mutwillige Beschdigung in ffentlichen Verkehrsmittelnoder im ffentlichen Raum).
Wer untersteht dem Jugendstrafgesetz?
Dem Jugendstrafgesetz unterstehen Kinder und Jugendliche,die zwischen dem vollendeten 10. Lebensjahr und dem vollende-ten 18. Lebensjahr eine Straftat begehen. Ab dem 18. Lebensjahrgilt das allgemeine Strafrecht.
Was sind die mglichen Entstehungsfaktoren
der Gewalt von Jugendlichen?Fachleute als auch Laien sind ber die sehr komplexen (Hinter-)Grnde nicht immer einer Meinung. Die wichtigsten Einflussfak-toren sind aber laut Expertinnen und Experten mit dem StichwortZunehmende Tendenz der Ausgrenzung oder des Ausschlussesvon Bevlkerungsgruppen benannt.
Was ist darunter zu verstehen?
Die Ausgrenzungen von Bevlkerungsgruppen sind auf verschie-denen Ebenen zu finden:
1. Kulturell und migrationsspezifisch: Jugendliche andererkultureller Herkunft oder mit kulturspezifischer Lebensweiseknnen nicht oder nicht in gleichem Mass von gesellschaft-lichen Angeboten profitieren und werden vom hiesigenLebensstil ausgegrenzt.
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06 Hilflosigkeit bei schwierigen Gefhlenngste, mangelndes Selbstvertrauen, fehlende Geborgenheit,Neid, Wut und innere Leere sind Gefhle, die schwer auszuhaltensind. Viele Kinder wissen nicht, wie sie mit solchen Gefhlen um-gehen sollen. Sie versuchen, diese Gefhle loszuwerden, indem
sie gegenber anderen oder sich selbst gewaltttig sind.
Geringe Frustrationstoleranz
Kindern und Jugendlichen mit geringer Frustrationstoleranz flltes hufig sehr schwer, den sozialen Erfordernissen in Schule,Lehre und Alltag gerecht zu werden. Sie haben Mhe, sich beste-henden Regeln unterzuordnen, auf die Bedrfnisse und Fhig-keiten anderer Rcksicht zu nehmen und eigene Bedrfnisse
zurckzustellen. Sie geraten unter Druck und reagieren unterUmstnden mit Gewalt.
Langeweile
Manche gewaltttige Kinder und Jugendliche suchen in Gewalt-akten Abwechslung vom Alltag. Gewalt stellt fr sie gewisser-massen eine Freizeitbeschftigung dar. Die Tter und Tterinnensind oft kaum in der Lage, sich in andere einzufhlen.
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07Mit Konflikten leben lernen
Konflikte sind ein Bestandteil des Zusammenlebens von Men-schen. Wo Menschen miteinander leben, treffen frher oder sp-ter unterschiedliche Bedrfnisse und Interessen aufeinander,es entstehen Konflikte. Ob sich ein Konflikt positiv oder negativ
entwickelt, hngt davon ab, wie mit ihm umgegangen wird.Er kann eskalieren und zu gewaltttigen bergriffen fhren,z. B. wenn sich die Beteiligten unter Druck setzen, beschimpfenoder an einer gemeinsamen Lsung nicht interessiert sind. ImGegensatz zu Konflikten ist Gewaltttigkeit jedoch prinzipiell ver-meidbar. Ohne Gewalt miteinander zu leben, kann man lernen.
Die Konfliktfhigkeit von Kindern und Jugendlichenfrdern
Kinder und Jugendliche in ihrer Konfliktfhigkeit zu frdern undzu strken, ist ein zentraler Prventionsansatz gegen Gewalt- undDisziplinprobleme. Wer konfliktfhig ist, kann eigene Bedrf-nisse auch einmal zurckstellen und mit unangenehmen Situa-tionen oder Frustrationen gewaltfrei umgehen. Konfliktfhig seinheisst, unterschiedliche Ansichten und Bedrfnisse zu akzep-
tieren. Es heisst auch, aushalten zu knnen, dass es im sozialenMiteinander nicht immer harmonisch zugeht und man mit seineneigenen Vorstellungen nicht berall auf offene Ohren stsst.Konfliktfhigkeit beinhaltet die Bereitschaft zu gegenseitigenZugestndnissen. Um konfliktfhig zu sein, bedarf es der Fhig-keit und des Willens, Regeln gewaltfrei auszuhandeln und einzu-halten.
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08 Die gesellschaftlichen Erwartungen an Elternund Erziehungsberechtigte
Der Staat mischt sich so wenig wie mglich in die Privatange-legenheiten der Brgerinnen und Brger ein, und dazu gehrtauch die Erziehung der Kinder. Aber an Eltern und Erziehungs-
berechtigte drfen auch Erwartungen bei der Erziehung ihrerKinder gestellt werden:
Sie sind fr das Wohl der Kinder verantwortlich. Sie frdernund untersttzen ihre krperliche, geistige und ethischeEntfaltung.
Sie erziehen die Kinder zu selbststndigen Menschen.
Sie vermitteln den Kindern gesellschaftliche Werte und
Normen. Grenzen setzen gehrt auch dazu. Sie sind fr die Bildung der Kinder verantwortlich und
frdern und untersttzen sie darin, Fhigkeiten, Kenntnisseund Handlungen in verschiedenen Bereichen zu erlangen.
So frdern sie z. B. ihre Fhigkeit,
a) selbststndig zu denken, zu fhlen, zu beurteilen undzu handeln;
b) mit anderen zusammenzuarbeiten und Verantwortungzu bernehmen sowie die Anforderungen des tglichenLebens zu meistern;
c) tolerant zu sein gegenber anderen Menschen undderen berzeugungen und Weltanschauungen;
d) hilfsbereit und solidarisch zu sein.
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10 Kinder und Jugendliche als Opfer von Gewalt
Sind Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalttaten geworden,sollten Eltern und andere Bezugspersonen besonders einfhl-sam reagieren. Helfen beginnt bereits beim Zuhren. In vertrau-ensvoller Atmosphre bringen junge Menschen eher den Mut auf,
ber das Geschehene zu sprechen. Denn Kinder und Jugend-liche, die krperliche oder psychische Gewalt erlebt haben odererleben, schweigen hufig aus Angst oder aus Scham, dassihnen das passiert ist. Sie schweigen aber oft auch, weil sie sichvor der Rache der anderen Kinder oder Jugendlichen frchten,wenn diese zur Rechenschaft gezogen werden.
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11 Gehen Sie darauf ein, wenn Ihr Kind von Gewalttaten erzhlt,es Andeutungen von Gewalterfahrungen macht, oder es sichanders verhlt als sonst.
Reden Sie mit Ihrem Kind, hren Sie zu und behaltenSie einen khlen Kopf, wenn sich Ihr Verdacht besttigt.
Sich wehren heisst auch, mglichst bald nach fachlicherBeratung eine Anzeige zu erstatten, damit das Unrechtbekannt wird und der oder die Tter belangt werden knnen.
Erklren Sie Ihrem Kind, dass es aggressivem Verhalten auchaus dem Weg gehen kann, indem es nicht auf Provokationenreagiert, Beleidigungen nicht beantwortet und im Zweifelsfallwegluft. Weglaufen ist nicht feige sondern Selbstschutz.
Holen Sie sich fachliche Untersttzung, z. B. bei einer Opfer-beratung, bei einem schulpsychologischen Dienst, bei einerSchulberatung oder bei einem Jugenddienst der Polizei.
Kinder und Jugendliche als Tter von Gewalt
Wenn Kinder und Jugendliche gegen Normen verstossen oder
sogar Gewalttaten begehen, muss klar, eindeutig und vor allemauch rasch reagiert werden. Bleiben diese Reaktionen aus, be-steht die Gefahr, dass Handlungsspielrume immer weiter aus-gedehnt werden und Konflikte eskalieren. Deshalb ist es wichtig,dass Erwachsene Eltern und Erziehungsberechtigte jungenMenschen Grenzen setzen und sie dazu anhalten, Verantwortungfr ihr (Fehl-)Verhalten zu bernehmen. Nur so lernen sie, sichmit den Konsequenzen ihrer Tat auseinanderzusetzen.
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12 In vielen Fllen reichen bereits eindeutige Reaktionen der Elternoder des sozialen Umfelds aus, um weitere (Gewalt-)Straftatenzu verhindern. Wenn ein Jugendlicher zum ersten Mal als Tat-verdchtiger entdeckt und angezeigt wird, wirkt hufig schonder Kontakt mit der Polizei abschreckend bzw. prventiv.
Fragen Sie sich nach den Grnden, wenn sich Ihr Kind nichtmehr an die gemeinsam vereinbarten Regeln hlt, Ihnengegenber aggressiv ist und sich auch schon zu Ttlichkeitenhat hinreissen lassen.
Versuchen Sie herauszufinden, was Ihr Kind aggressiv machtund warum es in bestimmten Situationen aggressiv reagiert.
Fragen Sie sich nach dem Grund, wenn Ihr Kind anders
spricht als sonst, Beleidigungen, Beschimpfungen usw.alltglich werden.
Seien Sie hellhrig, wenn Ihr Kind pltzlich extreme undmenschenverachtende Gedanken formuliert, sich berandere Gruppen in der Schule oder in der Gesellschaftverchtlich ussert.
berdenken Sie Ihren Erziehungsstil: Braucht ihr Kind mehrZuwendung, mehr von Ihrer Zeit, mehr Regeln oder mehr
Gelegenheiten, sich zu besttigen und Verantwortung zubernehmen?
Holen Sie sich fachliche Hilfe bei einer Erziehungsberatung odereinem schulpsychologischen Dienst.
Sollte Ihr Kind im Verdacht stehen, an einem Gewaltdelikt betei-ligt zu sein, wenden Sie sich nicht von ihm ab. Es braucht Ihre
Untersttzung, um das Problem zu lsen.Beachten Sie: Falls die Polizei von einer Gewalttat oder einemanderen Offizialdelikt Kenntnis erhlt, ist sie von Gesetzes wegenverpflichtet, Ermittlungen in dieser Straftat aufzunehmen.
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13Wie soll sich mein Kind als Zeuge von Gewaltin der ffentlichkeit verhalten?
Junge Menschen kommen aufgrund ihres Freizeitverhaltens(z. B. Ausgang am spten Abend, nchtliche Klubbesuche amWochenende, Teilnahme an Sport- oder sonstigen Grossveran-
staltungen) hufiger in die Situation, Zeugen von Gewalt zu wer-den. Niemandem ist allerdings geholfen, wenn Zeugen wegsehenoder tatenlos bleiben. Gewalttter drfen nicht erleben, dass ihreTat fr sie selbst ohne Konsequenzen bleibt. Sie mssen lernen,ihr Verhalten vor sich und anderen zu verantworten.
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14 Empfehlungen der Polizei
1. Ich achte auf den Tathergang und auf die Tter. Zeugenhelfen Opfern auch, wenn sie mit Zeugenaussagenund der Schilderung des Tathergangs zur Aufklrungder Tat und zur Bestrafung des Tters beitragen knnen.
2. Ich organisiere Hilfe. Die Notrufnummer 117 ist schnellgewhlt.
3. Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf.Rasche Hilfe kann die Opfer vor Schlimmerem bewahren.
4. Ich kmmere mich um das Opfer, bis die Polizei eintrifft.Opfer bentigen Hilfe und Zuwendung.
5. Ich stelle mich als Zeuge zur Verfgung.
Denken Sie daran: Jede und jeder kann selbst einmal aufbeherzte Helfer und aussagebereite Zeugen angewiesen sein.
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15Kantonale und stdtische PolizeikorpsIn der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt frPolizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien.Die Polizei sichert mit repressiven und prventiven Massnahmendie Aufrechterhaltung der ffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Jugenddienste der stdtischen und kantonalen Polizeikorps
Die Jugenddienste sind in den Bereichen Ermittlung, Interven-tion, Vernetzung und Prvention ttig und stehen Jugendlichen,Eltern und Erziehungsberechtigten mit Rat zur Verfgung.
Opferberatung
Das Opfer hat nach einer Straftat Anspruch auf eine fachkundige
Beratung und Betreuung durch eine Opferberatungsstelle. DieBeratungsstellen leisten psychologische, soziale, materielle undjuristische Hilfe. Wenn ntig vermitteln die Beratungsstellendem Opfer Fachpersonen wie z. B. eine Therapeutin oder einenAnwalt.
Wichtige Telefonnummer
Die 117 ist die Notrufnummer der Polizei. Diese Nummer ist aus-
schliesslich fr Notflle reserviert.Die 147 der Stiftung Pro Juventute steht Kindern und Jugend-lichen in schwierigen Lebenssituationen rund um die Uhr an365 Tagen zur Verfgung. Die Anrufe sind gratis.
Adressen und Links
Jugenddienste der Polizei
ww w.skppsc.ch /jugenddienst
Opferhilfestellen der Kantone
www.opferhilfe-schweiz.ch > Opferhilfe-Beratungsstellen
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Schweizerische Kriminalprvention
Haus der KantoneSpeichergasse 6Postfach3000 Bern 7
www.skppsc.ch