BTHG-Newsletter Nr. 2 Zur Information der Ligaverbände...

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1 BTHG-Newsletter Nr. 2 Zur Information der Ligaverbände und ihrer Träger Inhalt 1 Liga BTHG-Projekt erfolgreich gestartetKurzzusammenfassung und aktueller Sachstand ............................................................................................................ 2 2 Auftaktveranstaltung des Ministeriums für Soziales und Integration 26.06.2017 Kurz-Info .............................................................................................................. 3 3 Arbeitsgruppen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden- Württemberg ........................................................................................................ 4 4 Liga-Projektgruppen sind am Start: Sachstand .................................................... 6 5 Erstes Arbeitsergebnis Projektgruppe 1 (Verfahren): Vergleichende Darstellung der Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanungsinstrumente IHP (Rems-Murr-Kreis) und ITHP (Landkreis Ludwigsburg) anhand der Kriterien des DV (06/2009....... 11 6 Erstes Arbeitsergebnis Projektgruppe 2 (Vertragsrecht): Aufgaben und Abhängigkeiten bei der Umsetzung der vertraglichen Angelegenheiten im Rahmen des BTHG bis zum 01.01.2020 ............................................................ 19 7 Weitere Informationen Veranstaltungen - Ansprechperson............................. 22 8 Organigramm: Liga-Strukturen zur Einführung des BTHG ................................. 23

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BTHG-Newsletter Nr. 2 – Zur Information der Ligaverbände und ihrer Träger

Inhalt

1 Liga BTHG-Projekt erfolgreich gestartet– Kurzzusammenfassung und aktueller Sachstand ............................................................................................................ 2

2 Auftaktveranstaltung des Ministeriums für Soziales und Integration 26.06.2017 – Kurz-Info .............................................................................................................. 3

3 Arbeitsgruppen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg ........................................................................................................ 4

4 Liga-Projektgruppen sind am Start: Sachstand .................................................... 6

5 Erstes Arbeitsergebnis Projektgruppe 1 (Verfahren): Vergleichende Darstellung der Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanungsinstrumente IHP (Rems-Murr-Kreis) und ITHP (Landkreis Ludwigsburg) anhand der Kriterien des DV (06/2009 ....... 11

6 Erstes Arbeitsergebnis Projektgruppe 2 (Vertragsrecht): Aufgaben und Abhängigkeiten bei der Umsetzung der vertraglichen Angelegenheiten im Rahmen des BTHG bis zum 01.01.2020 ............................................................ 19

7 Weitere Informationen – Veranstaltungen - Ansprechperson ............................. 22

8 Organigramm: Liga-Strukturen zur Einführung des BTHG ................................. 23

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1 Liga BTHG-Projekt erfolgreich gestartet– Kurzzusammenfassung und aktueller Sachstand

Das Liga BTHG-Projekt ist erfolgreich gestartet. Die Lenkungsgruppe und die Projektgruppen haben ihre Arbeit aufgenommen. Alle Gremien im Projekt sind sowohl von Vertretungen der Spitzenverbände als auch von deren Trägern besetzt. Ziele der Arbeit sind die Erarbeitung der fachlichen, inhaltlichen Positionen der Leistungserbringer und deren Einbringung in den politischen Umsetzungsprozess in Baden-Württemberg: Fachliche, inhaltliche Ziele der Leistungserbringer im BTHG-Umsetzungsprozess:

• Personenzentrierte Leistungserbringung sicher stellen.

• Qualität der Leistungen verbessern.

• Landesweit einheitliche Leistungsangebote gewährleisten. Laufender Prozess:

• Liga der freien Wohlfahrtspflege o Erarbeitung der fachlichen, inhaltlichen Positionen in den

Projektgruppen o Abstimmung über die fachlichen und inhaltlichen Positionen sowie über

die Strategie in der Lenkungsgruppe o Information und Abstimmung zwischen den Verbänden und ihren

Mitgliedern u.a. in Trägertreffen

• Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Das Ministerium für Soziales und Integration hat in der Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des BTHGs am 26.06.2017 zwei Arbeitsgruppen zur Umsetzung des BTHG angekündigt, eine zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten, eine zum Rahmenvertrag SGB IX

Gremienstruktur zur Umsetzung des BTHG Bei der Umsetzung des BTHG sind zwei Gremienstrukturen etabliert worden

• Arbeitsgruppen, initiiert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

o Bedarfsermittlungsinstrument o Rahmenvertrag SGB IX

• Projektgruppen der Liga der freien Wohlfahrtspflege o PG 1 (Verfahren) – Zuarbeit zur AG Bedarfsermittlungsinstrumente o PG 2 (Vertragsrecht) – Zuarbeit zur AG Rahmenvertrag o PG 3 (Wohnen) o PG 4 (Fachleistung) o PG 5 (Arbeit) o PG 6 (Frühförderung und Bildung)

Im folgenden Text handelt es sich bei der Bezeichnung „Arbeitsgruppen“ stets um Arbeitsgruppen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg und bei dem Begriff „Projektgruppen“ um Projektgruppen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg.

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2 Auftaktveranstaltung des Ministeriums für Soziales und Integration 26.06.2017 – Kurz-Info

Minister Lucha hat in der Auftaktveranstaltung des Ministeriums für Soziales und Integration am 26.06.2017 folgendes mitgeteilt:

• Leistungsträger der Eingliederungshilfe werden weiterhin die Stadt- und die Landkreise sein.

• Ein überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe soll nicht benannt werden, da im BTHG (SGB IX neu) kein überörtlicher Träger vorgesehen ist.

• Instrument zur Bedarfsfeststellung o Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

möchte ein landeseinheitliches Instrument zur Bedarfsfeststellung vorgeben.

o Grundlagen/Festlegung soll in einer AG erarbeitet werden, an der von Leistungsberechtigten, Leistungsträgern und Leistungserbringern je 6 Personen beteiligt sind.

o Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg plant/erwägt eine Rechtsverordnung zum Instrument der Bedarfsfeststellung

o Zeitplan: Start 18.07.2017, Ende Herbst 2017.

• Rahmenvertrag o Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

möchte auch zum Rahmenvertrag eine AG aus je 6 Vertretungen von Leistungsberechtigten, Leistungserbringern und Leistungsträgern einsetzen.

o Start: Sommer/Herbst 2017, zum 01.01.2020 muss der Rahmenvertrag verabschiedet sein.

o Zum jetzigen Zeitpunkt plant das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg keine Rechtsverordnung zum Rahmenvertrag, schließt eine solche auch nicht aus, falls es im Verhandlungsprozess zu keiner Einigung kommt.

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3 Arbeitsgruppen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Die Liga hat ihre Vertretungen für die in der Auftaktveranstaltung vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eingerichteten Arbeitsgruppen zur Umsetzung des BTHG benannt. Jeweils ein Mitglied der Arbeitsgruppe koordiniert für die jeweilige Arbeitsgruppe die Abstimmung unter den Vertretungen der Leistungserbringer und stellt die Rückkoppelung an die Lenkungsgruppe sicher. Durch eine enge Abstimmung zwischen allen Projektleitungen der Liga BTHG-Projektgruppen wird gewährleistet, dass die im Liga BTHG-Projekt in den Projektgruppen erarbeiteten und in der Lenkungsgruppe abgestimmten Positionen effektiv und effizient in die Arbeitsgruppen des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eingebracht werden. AG Bedarfsermittlungsinstrument Diese Aufgabe hat für AG Bedarfsermittlungsinstrumente von Frau Cornelia Meyer-Lentl übernommen, die auch die Projektgruppe 1 (Verfahren) der Liga leitet, die diese Fragestellung bearbeitet. Die AG Bedarfsermittlungsinstrument hat am 18.07.2017 zum ersten Mal getagt. Für die 2. Sitzung am 12.09.2017 wurde der Vergleich/Bewertung anhand von Präsentationen von Experten zum IHP, ITHP (Dr. Harry Fuchs) und H.M.W.B-Verfahren (Dr. Birgit Fuchs) anhand derselben Kriterien vereinbart. Vertretung der Leistungserbringer in der AG Bedarfsermittlungsinstrument sind:

Name Träger/Verband Verband

Meyer-Lentl, Cornelia (Koordination)

DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg e.V.

Paritätischer

Blaurock, Johannes Stiftung Haus Lindenhof DiCV RS

Halbleib, Jürgen Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.

DiCV Fr

Ochs, Hubert Diakonisches Werk Baden DWB

Rauscher, Christine Hilfsverein für psychisch Kranke Rems-Murr e. V.

Paritätischer

Walburg, Friedrich Evangelische Gesellschaft Stuttgart DWW

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AG Rahmenvertrag SGB IX Für die AG Rahmenvertrag SGB IX hat Herr Rainer Hinzen, der auch die Liga Projektgruppe (PG 2 - Vertragsrecht) leitet, diese Aufgabe der Koordination inne. Die PG 2 (Vertragsrecht) bearbeitet im Rahmen des Liga BTHG-Projekts die Aufgabenstellungen für einen Rahmenvertrag SGB IX. Die AG Rahmenvertrag, eingerichtet vom Ministerium für Soziales und Integration, hat bisher noch nicht getagt. Am 25.07.2017 fand eine Sitzung im Rahmen der Vertragskommission SGB XII zum Rahmenvertrag SGB IX unter Beteiligung von Vertretungen der Leistungsberechtigten statt, bei der es sich aber nicht um die vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg angekündigte neue AG Rahmenvertrag SGB IX handelte. Vertretung der Leistungserbringer in der AG Rahmenvertrag SGB IX sind:

Name Träger/Verband Verband

Hinzen, Rainer (Koordination)

Diakonie Stetten e. V.

DWW

Ackermann, Heike DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg e.V.

Paritätischer

Lehnis, Ulrike Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

DiCV RS

Kolb-Specht, Irene Diakonisches Werk Württemberg DWW

Streicher, Egon Oberschwäbische Werkstätten gGmbH

Paritätischer, LAG WfbM

BWKG N.N. BWKG

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4 Liga-Projektgruppen sind am Start: Sachstand Ziel der Arbeit der Projektgruppen ist es, fachliche Grundlagen für die Einbringung in den politischen Prozess in Baden-Württemberg zu erarbeiten. Die Projektgruppen erarbeiten die fachlichen Grundlagen für die Positionierungen der Liga, aktuell zur Einbringung in die Arbeitsgruppen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Bedarfsermittlungsinstrument und zum Rahmenvertrag. Federführend sind hierbei die Projektgruppe 1 (Verfahren) zum Bedarfsermittlungsinstrument und die Projektgruppe 2 (Vertragsrecht) zum Rahmenvertrag. Arbeitsweise der Projektgruppen: Die Projektgruppen setzen sich aus einer Projektleitung und einem Kernteam zusammen (siehe hierzu 1. Newsletter). Die Projektgruppen können liga-interne Experten und nach Absprache mit der Lenkungsgruppe auch externe Experten hinzuziehen. Die Projektkoordinatorin führt eine Expertenliste Die Projektgruppen Verfahren, Vertragsrecht, Wohnen und Fachleistung haben mindestens ein Mal getagt und inhaltlich ihren Arbeitsauftrag konkretisiert, bzw. Arbeitspakte formuliert, die sie zeitnah erarbeiten werden, siehe unten. Die Projektgruppe 5 (Arbeit) hat sich konstituiert und wird ihre Arbeit im August 2017 aufnehmen. Da die Themenstellungen der Projektgruppen Schnittstellen und Abstimmungsbedarf aufweisen, haben die Projektleitungen eine enge Zusammenarbeit (gemeinsame Abstimmungen) und Vernetzung ihrer Arbeitsergebnisse (Protokoll-Austausch) vereinbart. Arbeit der Projektgruppen: Projektgruppe 1 (Verfahren) Projektleitung: Cornelia Meyer-Lentl, Mitglieder des Kernteams: Manfred Amend, Johannes Blaurock, Doris, Meyer, Wolfgang Mohn, Christine Rauscher, Theodor Sawwidis, Hartmut Seitz-Bay Arbeitsergebnisse:

• Synopse „Vergleich ITHP und IHP“, siehe unter Punkt 5 Aktuelle Arbeitspakte:

• Zuarbeit zur AG Bedarfsermittlung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg

o ITHP und IHP – Prüfung/Reflektion o „Stresstest“ anhand der Kriterien der „Empfehlungen des Deutschen

Vereins zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ (2009)

o Gesetzliche Rahmenbedingungen der Implementation o Umstellungsaufwand für Akteure

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Projektgruppe 2 (Vertragsrecht) Projektleitung Rainer Hinzen, Mitglieder des Kernteams: Heike Ackermann, Alexandra Fluck, Barbara Gerweck, Gebhard Heckel, Willi Hiesinger, Jörg Munk. Frau Gerweck wurde als Vertreterin für den AWO Bezirksverband Baden e.V. nach Start der Arbeit der Projektgruppe für das Kernteam benannt. Arbeitsergebnisse:

• Zeitstrahl, der aufzeigt, bis zum welchem Zeitpunkt welcher Aspekt/welches Thema erarbeitet sein muss, damit Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zum 01.01.2020 abgeschlossen sein können, siehe Punkt 6

Aktuelle Arbeitspakete:

• Zuarbeit zur zu konstituierenden Arbeitsgruppe Rahmenvertrag des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg, insbesondere

• Rahmenvertrag – Erarbeitung eines Rahmenvertrags mit folgenden Zwischenschritten

o Welche Aspekte sind zu verankern? o „Stresstest“ – welche Probleme und ungeklärten Fragen gibt es schon

heute mit dem aktuell geltenden Rahmenvertrag (z.B. fehlende landeseinheitliche Kriterien)? Welche Themen des BTHG könnten durch Ergänzungen des aktuellen Rahmenvertrages aufgenommen werden? Welche Anforderungen des BTHG könnten –auch durch Ergänzungen und Änderungen- mit dem aktuellen Rahmenvertrag nicht erfüllt werden?

o Gliederung und Ausformulierung des –gegebenenfalls komplett neu zu fassenden- Rahmenvertrags in Abhängigkeit zu den Leistungsmodellen (siehe PG 4)

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Projektgruppe 3 (Wohnen) Projektleitung: Christine Wagner, Mitglieder des Kernteams: Christian Ascherl, Rüdiger Böhm, Thomas Diehl, Matthias Hacker, Jürgen Halbleib, Marianne Kranenburg, Matthias Schyra Aktuelle Arbeitspakete:

• AP1 Kosten des Wohnens in einer gemeinschaftlichen Wohnform o Erstellung eines Kostenkatalogs

Verteilung der Kosten (Kostenkalkulation einer Kaltmiete im Rahmen einer IK-Aufschlüsselung anhand einer konkreten Einrichtung, Auflistung einzelner Positionen/Katalogisierung, Auflistung der Infrastrukturpositionen)

• AP 2 Vertragswesen Abstimmung/Zusammenarbeit mit PG 2 Vertragsrecht

• AP 3 Ordnungsrecht/Schnittstellen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) - Systematische Darstellung der Schnittstellen und ihrer Auswirkungen zum Leistungsrecht SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII Abstimmung/Zusammenarbeit mit PG 4 Fachleistung

• AP 4 Investitionsförderung o Erarbeitung eines Positionspapiers zum Thema Investitionsförderung

für die Lenkungsgruppe Projektgruppe 4 (Fachleistung) Projektleitung: Judith Keller, Mitglieder des Kernteams: Thomas Fick, Wolfgang Marowski, Richard Matern, Matthias Quick, Gernot Scholl, Friedrich Walburg Aktuelle Arbeitspakete:

• Formulierung der Leistungsmodule (125 Abs. 2 und 3 SGB IX)

• Grundlagenaussage zu Fachleistungen im BTHG (§102 SGB IX, Leistungsdifferenzierung)

• Abgrenzung Leistungen SGB XI

• Abgrenzung zu Existenzsichernde Leistungen

• Personalausstattung, Qualifikationen

• Mindeststandards

• Leistungsbeschreibung konkretisieren

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Projektgruppe 5 (Arbeit) Die Projektgruppe 5 (Arbeit) hat sich im Zusammenwirken mit der LAG WfbM konstituiert. Arbeitsinhalte der Projektgruppe sind Budget für Arbeit, Werkstättenmitwirkungsverordnung, Andere Anbieter u. a.

Projektleitung

Grünenwald, Christa LAG WfbM BW e.V.

Kneißler, Matthias Diakonisches Werk Württemberg

Kernteam

Droste, Gerhard BruderhausDiakonie Reutlingen Stv. Vorsitzender LAG WfbM BW

e.V. DWW

Holstein, Vera Landesverband BW der

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V.

Vorstandsmitglied, LAG WfbM BW e.V.

Paritätischer

Dr. Pößl, Irmgard Rudolf-Sophien-Stift gGmbH Stuttgart

Vorstandsmitglied LAG WfbM BW e.V.

DWW

Pluschek, Rüdiger Johannes Diakonie Mosbach

Vorstandsmitglied LAG WfbM BW e.V.

DWB

Ruschke, Hans-Joachim

Vorsitzender Werkstatträte Baden-

Württemberg e.V.

Vorstandsmitglied LAG WfbM BW e.V.

Schrenk, Manfred Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Waldshut-Tiengen

Stv. Vorsitzender LAG WfbM BW e.V.

DiCV Fr

Sohst, Gerhard Neckartalwerkstätten

Stuttgart Stv. Vorsitzender

LAG WfbM BW e.V. DiCV RS

Weltzin, Dirk Integrations-Werkstätten-Oberschwaben gGmBH

Weingarten

Vorstandsmitglied LAG WfbM BW e.V.

Paritätischer

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Projektgruppe 6 (Frühförderung und Bildung) Der Ligaausschuss Psychiatrie und Behindertenhilfe ist beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe im Oktober 2017 ein Kernteam und eine Projektleitung zu benennen.

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5 Erstes Arbeitsergebnis Projektgruppe 1 (Verfahren): Vergleichende Darstellung der Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanungsinstrumente IHP (Rems-Murr-Kreis) und ITHP (Landkreis Ludwigsburg) anhand der Kriterien des DV (06/2009

Projekt der Liga zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) (PG) Projektgruppe 1 – Verfahren auf Landesebene

Vergleichende Darstellung der Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanungsinstrumente IHP (Rems-Murr-Kreis) und ITHP (Landkreis Ludwigsburg) anhand der Kriterien des DV (06/2009)1

Kriterien IHP (Rems-Murr-Kreis)/ IHP 3.1 ITHP (Ludwigsburg)

Personenzentrierung und Unabhängigkeit von Leistungs-und Vergütungsformen

- Instrument darf keinerlei Einschränkungen oder Vorfestlegungen bezüglich des Leistungsortes, der Leistungsform oder des Leistungserbringers treffen

- Förderlich ist ein an individuelle Bedarfsermittlung und Hilfeplanung angepasstes Vergütungssystem

Personenzentrierung und Unabhängigkeit von Leistungs-und Vergütungsformen✓

- am individuellen Bedarf orientiert - Bedarfsermittlung ergebnisoffen - Seit 2011 gibt es eine Leistungs- und Vergütungs-

vereinbarung zum „Flexiblen ABW“ (7 Abstufungen von ABW 50% - ABW 200%)

- Seit 2013: Ambulante Komplexleistung für psychisch kranke Menschen („heimersetzende Leistung“)

Personenzentrierung und Unabhängigkeit von Leistungs-und Vergütungsformen✓

- Am individuellen Bedarf orientiert - Bedarfsermittlung ergebnisoffen - Projekt Flexible Hilfen (2010-2012)

führte zu 7 Leistungsstufen/ Zeitkorridoren

1 Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (DV 06/09 AF IV). Vgl. auch die sehr

ähnlichen Anforderungen an das Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX n.F.

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Mitwirkung der behinderten Person - Bedarfsermittlung und Hilfeplanung müssen das

Ergebnis eines Verständigungs- und Verhandlungsprozesses sein.

- Mitwirkung muss aktiv ermöglicht und durch geeignete Maßnahmen gefördert werden

- Menschen mit Behinderung müssen den Sinn, das Verfahren und das Ergebnis der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung verstehen und sich einbringen können.

- Deshalb braucht es einen Dialog und häufig des Einsatzes qualifizierter Fachkräfte der sozialen Arbeit

- Es bedarf auch der Aufklärung und Beratung der Menschen mit Behinderung und ggf. ihrer Bezugspersonen über das Verfahren, rechtliche Ansprüche, über Hilfs- und Unterstützungsangebote und die Möglichkeit eine Person ihrer Wahl hinzuzuziehen.

- Der Leistungsträger muss auf Mitwirkungsrechte und –pflichten hinweisen.

Mitwirkung der behinderten Person✓ - Auf Dialog/ Verständigung/- Verhandlung ausgelegt,

entsprechend zwingend ist die Mitwirkung - Das auf das wesentliche reduzierte Instrument

erleichtert Mitwirkung - Flexible Handhabung des Instruments ermöglicht ein

„sich einlassen auf die Erzähllogik“ der leistungsberechtigten Person

- Hilfeplanersteller/innen sind auch in Kommunikation und geschult/ geübt (z.B. einfache Sprache).

- Auch MA der LE (Vertrautheit mit Menschen mit Behin-derung) machen Hilfeplanung

- Hilfeplanung wird im RMK durch Fachkräfte der sozialen Arbeit (sowohl LE als auch LT)

- Mitarbeiter/innen der LE als auch des LT informieren und beraten LB und deren Bezugspersonen zu Bedarfsermittlung und Hilfeplanung

Mitwirkung der behinderten Person✓ - Mitwirkung ist zwingend

vorgesehen - Einfache Sprache und gut

nachvollziehbarer Aufbau erleichtern Beteiligung

- Auch MA der LE (Vertrautheit mit Menschen mit Behinderung) machen Hilfeplanung

- Hilfeplanung wird im LK Ludwigs-burg durch Fachkräfte der sozialen Arbeit (sowohl LE als auch LT)

- Mitarbeiter/innen der LE als auch des LT informieren und beraten LB und deren Bezugspersonen zu Bedarfsermittlung und Hilfeplanung

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Kriterien IHP (Rems-Murr-Kreis)/ IHP 3.1 ITHP (Ludwigsburg)

Zielorientierung Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung müssen

o dem persönlichen Anliegen des Menschen mit Behinderung entsprechen

o An der konkreten Lebenssituation des jeweiligen Menschen ansetzen,

o der Aufgabe der EGH entsprechen, d.h. Teilhabe ermöglichen

o im Sinne einer Wirkungskontrolle/Evaluation der Zielerreichung konkret und überprüfbar sein

o periodisch überprüft und fortgeschrieben werden.

- Die Ermittlung der Ziele sollte am Anfang des Verfahrens stehen und leitend für das gesamte Verfahren sein

- Regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung und ggf. Anpassung (sinnvoll: Befristung, ggf. auch Einsatz von Zielvereinbarungsinstrumenten)

Zielorientierung✓ - Ausgangspunkt der Hilfeplanung sind die Ziele der

leistungsberechtigten Person analog zum Auftrag der EGH (vgl. 27).

- Ziele der behinderten Person werden in einem ersten Schritt wörtlich und unkommentiert erfasst

- Diese Leitziele sind zentral für die HP und geben die Ausrichtung vor

- Die Ziele der behinderten Person werden in einem zweiten Schritt in Handlungsziele gefasst, die den S.M.A.R.T.-Kriterien2 genügen müssen. Diese smarten Unterziele werden ausgehandelt/ gemeinsam vereinbart. Sie sind die Grundlage für die Evaluation.

- Es werden individuelle Fristen bis zur nächsten Überprüfung des HP festgelegt.

- In der Regel/im Schnitt erfolgt die Überprüfung der Zielerreichung/ Fortschreibung des HP jährlich.

- Alle Hilfepläne werden vom Team Hilfeplanung (LT) u.a. daraufhin überprüft, ob sich die geplanten Leistungen am Bedarf und den Zielen der Leistungsberechtigten („Personenzentrierung“) ausgerichtet sind und ob die geplanten Unterstützungsmaßnahmen geeignet sind, die verein-barten Ziele zu erreichen bzw. ihnen nahezukommen („Plausibilität“) Auch die Hilfeplankonferenz (LT+LE+LB) erfüllt diese Aufgabe.

Zielorientierung - Ziele ergeben sich ausschließlich

aus der Hilfebedarfsanalyse und sind gleich s.m.a.r.t. zu formulieren. D.h.

o es ist nicht vorgesehen, dass die LB ihre zentralen Vorstellungen davon, wie sie leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen wollen, äußern

o Die Ziele kommen relativ „spät“ im Hilfeplanungsprozess, sie sind eher nicht leitend für das Verfahren

- Die Zielerreichung wird evaluiert. Die Ziele sind s.m.a.r.t formuliert.

- Die Ziele werden periodisch überprüft und fortgeschrieben.

2 S.M.A.R.T = spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert

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Kriterien IHP (Rems-Murr-Kreis)/ IHP 3.1 ITHP (Ludwigsburg)

ICF-Orientierung - Bedeutet insbesondere die Orientierung an

Kontextfaktoren. Kontextfaktoren umfassen personenbezogene Faktoren und Umweltfaktoren

- Beschreibung der nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe in den neun Lebensbereichen (§ 118 SGB IX n.F)3

ICF-Orientierung✓ Vgl. Handbuch Individuelle Hilfeplanung 2017:

- Anwendung des bio-psycho-sozialen Modells von Behinderung

- Unterscheidung der Umweltfaktoren in Förder- und Barrierefaktoren

- Umweltfaktoren -> Würdigung des Sozialraums - Personenbezogene Kontextfaktoren -> Würdigung von

Eigenarten und wichtigen Erfahrungen der Person auf die aktuelle Situation

- Beachtung der Philosophie der ICF d.h. umfassende Betrachtung des ganzen Menschen

- Die fachliche Ergänzung bei der Analyse der aktuellen Situation soll nach den 9 Aktivitätsbereichen der ICF erfolgen.

- Der Hilfeplanersteller nimmt diejenigen ICF-Aktivitätsbereiche in den Blick bzw. fragt hier gezielt nach, die für die leistungsberechtigte Person von Bedeutung sind (-> Ziele).

ICF-Orientierung✓ - Anwendung des bio-psycho-

sozialen Modells von Behinderung

- Unterscheidung der Umwelt-faktoren in Förder- und Barrierefaktoren: „Abfrage“ gut strukturiert und in leichter Sprache

- Personenbezogene Kontextfaktoren werden unter „wer ich bin/was wichtig ist um mich und meine Situation zu verstehen“ erfasst und ggf. fachlich ergänzt

- Beachtung der Philosophie der ICF d.h. umfassende Betrachtung des ganzen Menschen

Berücksichtigung Selbsthilfe und Sozialraum - Ressourcen der behinderten Person und ihres

sozialen Umfelds

Berücksichtigung Selbsthilfe und Sozialraum✓ Beachtung des Normalisierungsprinzips

1. Selbsthilfe 2. Hilfen aus dem sozialen Umfeld 3. Nichtpsychiatrische/nicht behinderungsspezifische

professionelle Hilfen 4. Möglichst begrenzter Einsatz psychiatrischer/

behinderungsspezifischer Hilfen

Berücksichtigung Selbsthilfe und Sozialraum✓

- Ressourcen des LB und des Sozialraums werden in den Blick genommen

3 Anforderung vgl. § 118 SGB IX n.F. Die neun Lebensbereiche der ICF sind: 1. Lernen und Wissensanwendung, 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, 3. Kommunikation, 4. Mobilität, 5. Selbstversorgung, 6. Häusliches Leben, 7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, 8. Bedeutende Lebensbereiche, 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

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Kriterien IHP (Rems-Murr-Kreis)/ IHP 3.1 ITHP (Ludwigsburg)

Lebensweltorientierung - Wahrnehmung der behinderten Person in ihren

sozialen Bezügen - Wohnen und Arbeit

Lebensweltorientierung✓ - Die Lebenswelt des LB wird im Gespräch miteinander

differenziert betrachtet (Gesamtsituation, einzelne Lebensbereiche, soziale Bezüge, Teilhabeprobleme, Fähigkeiten, Ressourcen, Störungen, Beeinträchtigungen der Person als auch des Umfelds)

- Zu den Lebensbereichen, die betrachtet werden gehören Wohnen, Arbeit/Beschäftigung, Freizeit, soziale Bezieh-ungen, Gesundheit, Umgang mit der eigenen Person, (weiteres).

Lebensweltorientierung✓ - Die leistungsberechtigte Person

soll ihre aktuelle (Lebens)Situation beschreiben. Ggf. wird dies fachlich ergänzt.

Lebenslagenorientierung - Berücksichtigung von verschiedenen

Lebenslagen und Zielgruppen (ohne von vorneherein die Art der Behinderung in der Vordergrund zu stellen)

Lebenslagenorientierung✓ - Der IHP wird in Hilfeplangesprächen mit Menschen mit

unterschiedlichen Behinderungen erfolgreich als Gesprächsleitfaden eingesetzt.

- Unterschiedliche Lebenslagen und Unterstützungsbedarfe können erfasst werden.

Lebenslagenorientierung✓ - Der ITHP wird in

Hilfeplangesprächen mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erfolgreich als Gesprächsleitfaden eingesetzt.

- Unterschiedliche Lebenslagen und Unterstützungsbedarfe können erfasst werden.

Transparenz - d.h. insbesondere die behinderte Person soll

nachvollziehen können, auf welche Weise der Bedarf ermittelt wurde, welche Kriterien neben der Berücksichtigung ihrer Ziele/Wünsche relevant sind

- Es gibt öffentlich zugängliches Informationsmaterial

- Aushändigung des Hilfeplans an die behinderte Person

- Ggf. öffentliche, anonymisierte Berichterstattung auf lokaler Ebene

Transparenz✓ - Die Einfachheit des Instruments begünstigt Transparenz/

Nachvollziehbarkeit. - Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Hilfeplanerstellers

die Logik der Bedarfsermittlung/ Hilfeplanung verständlich zu transportieren.

- Es gibt öffentlich zugängliches Infomaterial zum IHP auch in leichter Sprache wie z.B. das Handbuch.

- Die leistungsberechtigte Person erhält den Hilfeplan zur Unterzeichnung. Das soll neben der Transparenz auch den Vereinbarungscharakter deutlich machen und zur Verbindlichkeit betragen.

- Im RMK werden zentrale Daten von allen ersten Hilfeplänen erfasst, statistisch ausgewertet und mit weiteren Daten mindestens einmal pro Jahr in verschied-enen Gremien (AK Psychiatrie, AK Behi, Kreistag) vorgestellt.

Transparenz✓ - Die Einfachheit des Instruments

begünstigt Transparenz/ Nachvollziehbarkeit.

- Die leistungsberechtigte Person erhält den Hilfeplan zur Unterzeichnung.

- Im LK Ludwigsburg werden EGH-Daten und Auswertungen zu den „Flexiblen Hilfen“ regelmäßig in den entsprechenden Gremien (z.B. AK Eingliederungshilfe, Sozialausschuss Kreistag) vorgestellt.

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Kriterien IHP (Rems-Murr-Kreis)/ IHP 3.1 ITHP (Ludwigsburg)

Evaluation und Qualitätssicherung - Ziele der behinderten Person sollen dabei als

Maßstab dienen - Regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung und

Anpassung des Hilfeplans - Regelmäßige Überprüfung der

Verfahren/Instrumente und deren Weiter-entwicklung

- Regelmäßige Fortbildung Hilfeplanung - Sollen wissenschaftlich fundiert erfolgen, - transparent sein und ggf.

einheitlich gestaltet

Evaluation und Qualitätssicherung✓ - Mit der Erstellung einer HP-Fortschreibung erfolgt die

Evaluation des vorherigen Hilfeplans anhand einer „Überprüfung der Zielerreichung“, der gemeinsamen Reflexion (was war hilfreich?, was nicht?). Im RMK erfolgt diese Evaluation in der Regel jährlich.

- Der IHP wurde im RMK „immer wieder“ angepasst. - Neben den üblichen Fortbildungen in der jeweiligen Ver-

antwortung der LE (und des LT) kann auch die HPK als eine Art Fortbildung in Sachen Hilfe Planung gesehen werden. Einzelne LE führen sogenannte „interne HPK“ durch um eine hohe Qualität der Hilfepläne zu erreichen/zu halten und personenorientierte Haltung und Leistungserbringung zu fördern.

Evaluation und Qualitätssicherung✓ - Mit der Erstellung einer HP-

Fortschreibung erfolgt die Evaluation des vorherigen Hilfeplans anhand einer „Überprüfung der Zielerreichung“.

- Übergeordnete Ziele/ Vorstel-lungen des LB werden nicht erhoben. Entsprechend können sie nicht als Maßstab bei der Evaluation herangezogen werden.

Interdisziplinarität und Multiprofessionalität - Je nach „Einzelfall“ sollen in HP geschulte

Vertreter/-innen unterschiedlicher Disziplinen und Professionen an der Hilfeplanung beteiligt werden (z.B. Ärzte, Heilpäds, SozPäds )

Interdisziplinarität und Multiprofessionalität✓ - Die Hilfeplanersteller/innen sind Fachkräfte der sozialen

Arbeit (sowohl bei LT als LE). - An der HP sind grundsätzlich alle Personen zu beteiligen

bzw. zumindest zu informieren, die Leistungen für die behinderte Person erbringen (z.B. ABW, WfbM, Pflege-dienst, Nachbarschaftshilfe, rechtl. Betreuer)

Interdisziplinarität und Multiprofessionalität✓

- Die Hilfeplanersteller/- innen sind Fachkräfte der sozialen Arbeit (sowohl bei LT als LE)

Fachlich fundiert - Instrument soll unter Zuhilfenahme anerkannter

rehabilitationswissenschaftlicher Methoden entwickelt worden sein

- Hilfeplanung soll durch in Bedarfsermittlung und Hilfeplanung geschulte Kräfte erfolgen

Fachlich fundiert✓ - Instrument ist fachlich fundiert/ unter Zuhilfenahme

anerkannter wissenschaftlicher Methoden entwickelt worden (z.B. Zusammenhang zwischen persönlichen Zielen und Motivation, ICF)

- Hilfeplanung als Lernprozess - Die Schulung der in der Hilfeplanung eingesetzten

Mitarbeiter/innen obliegt dem jeweiligen Arbeitgeber (LT, LE).

Fachlich fundiert✓ - Instrument ist fachlich fundiert/

unter Zuhilfenahme anerkannter wissenschaftlicher Methoden entwickelt worden (z.B. ICF)

- Hilfeplanung als Lernprozess - Die Schulung der in der

Hilfeplanung eingesetzten Mitarbeiter/innen obliegt dem jeweiligen Arbeitgeber (LT, LE).

- Begründung für Core Set?

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Kriterien IHP (Rems-Murr-Kreis)/ IHP 3.1 ITHP (Ludwigsburg)

Integrierte Verfahren - Soweit möglich und im Einzelfall erforderlich soll

eine leistungsträgerübergreifende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung erfolgen

- Wünschenswert ist eine Kooperation zwischen Leistungsträger und Leistungserbringern (ggf. durch eine sinnvolle fachliche Unterstützung der LE bei der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung)

Integrierte Verfahren✓ - Im RMK erfolgt die erste Hilfeplanung i.d.R. „unter

Federführung“ des Teams Hilfeplanung des LT. Meist wird dabei bereits die Expertise des voraussichtlichen Leistungserbringers eingebunden.

- Die Federführung für die folgenden Hilfepläne obliegt i.d.R. dem jeweiligen Leistungserbringer.

- Das Team Hilfeplanung (LT) oder die HPK überprüft/ berät die Hilfepläne.

- An der Hilfeplanung sind grundsätzlich alle Leistungserbringer (WfbM, Pflegedienste, Nachbar-schaftshilfe etc.) zu beteiligen bzw. zumindest zu infor-mieren, die Unterstützungsleistungen erbringen.

Integrierte Verfahren✓ - Der ITHP wurde im LK

Ludwigsburg in einem gemeinsamen Prozess (LT, LE, LB) entwickelt.

- Im LK Ludwigsburg haben sich LT und LE darauf verständigt, dass die erste Hilfeplanung unter Feder-führung des Sozialdienstes EMIL (LT) und die folgenden Hilfepläne unter Federführung des/der Leistungserbringer erfolgen. Der/die Leistungserbringer werden meist von Anfang an einbezogen.

Vorläufiges Fazit: Instrument

❖ Beide Instrumente fußen auf einem humanistischen Menschenbild, nehmen die leistungsberechtigte Person als ganzen Menschen samt seinem Umfeld

wahr und sehen Behinderung vor dem Hintergrund des bio-psycho-sozialen Modells der ICF. Sie erfüllen damit zentrale Anforderungen des BTHGs und

die Kriterien des Deutschen Vereins.

❖ Entsprechend hält die TPG 1 beide Instrumente grundsätzlich für eine flächendeckende Einführung in Baden-Württemberg für geeignet. Vor einer

Einführung gilt es beide Instrumente auf Ihren Weiterentwicklungsbedarf zu überprüfen und das Instrument - auf das man sich einigt - im Zuge der

flächendeckenden Einführung zu evaluieren.

❖ Die TPG 1 präferiert den IHP 3.1 da er die Leistungsberechtigten nach ihren zentralen Vorstellungen davon wie sie leben, wohnen, arbeiten und ihre

Freizeit verbringen wollen, fragt. Diese sogenannten Leitziele geben die Richtung für die Hilfeerbringung vor und anerkennen und stärken das

Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten.

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Anwendung

❖ Neben einem guten Instrument spielt die Anwendung des Instruments eine entscheidende Rolle.

❖ Es ist davon auszugehen, dass gute individuelle Bedarfsermittlung, Hilfeplanung und Hilfeerbringung dann gelingt, wenn alle Beteiligten (LB, LT und LE)

„an einem Strang ziehen“ und gut zusammenwirken. Deshalb ist eine Kooperation aller von Anfang an wichtig. Auch der Deutsche Verein empfiehlt eine

Kooperation zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer (Kriterium „Integrierte Verfahren“) während das BTHG die Beteiligung der

Leistungserbringer im Gesamtplanverfahren nicht vorsieht. Die Leistungserbringer stehen für eine Kooperation bei Bedarfsermittlung und Hilfeplanung

zur Verfügung.

❖ Dass dies gelingen kann zeigt die Praxis in vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württemberg. Auch in den beiden oben betrachteten Landkreisen wird

Bedarfsermittlung und Hilfeplanung als ein gemeinsamer und kooperativer Prozess angesehen in den neben Leistungsberechtigten, Leistungsträger(n)

ganz selbstverständlich auch die Leistungserbringer einbezogen sind.

❖ Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sollen in einem offenen, wertschätzenden Gespräch und in entspannter Atmosphäre erfolgen. Damit dies leichter

gelingt, soll die interviewende Person der „Erzähllogik“ der leistungsberechtigte Person folgen und in der Lage sein, das Gesagte in die ICF-Logik zu

übersetzten und den neun ICF-Lebensbereichen zuzuordnen. Fehlende Informationen und „blinde Flecken“ sollen durch behutsam-gezieltes Nachfragen

eingeholt bzw. aufgehellt werden.

❖ Individuelle Bedarfsermittlung und Hilfeplanung erfordern von der interviewenden Person eine menschenfreundliche Grundhaltung, hohe Sensibilität und

Fachlichkeit sowie großes kommunikatives Geschick. Entsprechend gut geschult müssen die Interviewer/-innen sein bzw. werden.

❖ Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sind grundsätzlich am Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderung auf individuell bedarfsgerechte Unterstützung

und gleichberechtigte Teilhabe auszurichten. Dieser Rechtsanspruch gilt für alle Menschen mit Behinderung unabhängig von Art und Schwere ihrer

Behinderung. Dies gilt es durch geeignete Maßnahmen und Verfahren sicherzustellen.

Einführung ❖ Die Mitglieder der TPG 1 empfehlen die flächendeckende Einführung des Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanungsinstruments IHP 3.1 zum 01.01.2018

bzw. nach einer Phase der intensiven Auseinandersetzung mit und der Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstruments bis spätestens 01.07.2018.

❖ Die Einführung des neuen Bedarfsinstruments erfordert entsprechende Schulungen der Mitarbeiter/innen sowohl hinsichtlich der Methodik des

Instrumentariums wie auch hinsichtlich der Schulungen zur ICF-Anwendung. Entsprechend der Regelung in § 118 BTHG muss sich das Instrument zur

Bedarfsermittlung an der ICF Klassifikation orientieren, und die Beeinträchtigung der Aktivitäten der Teilhabe in den 9 Lebensbereichen beschreiben,

________________ Vergleichende Darstellung erstellt von Christine Rauscher, vorläufiges Fazit erarbeitet von den Mitgliedern der TPG 1/ 04.08.2017

Die Mitglieder der Projektgruppe 1 bitten um eine Rückmeldung zum Vergleich und dem vorläufigen Fazit. Bitte richten Sie Ihre Anregungen, Bemerkungen, Ideen an Frau Cornelia Meyer-Lentl ([email protected]) oder Frau Christine Rauscher ([email protected]), vielen Dank!

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6 Erstes Arbeitsergebnis Projektgruppe 2 (Vertragsrecht): Aufgaben und Abhängigkeiten bei der Umsetzung der vertraglichen Angelegenheiten im Rahmen des BTHG bis zum 01.01.2020

Die Projektgruppe 2 (Vertrag) hat eine zeitliche Planung entwickelt, bis wann welche Regelungen getroffen sein müssen, um den durch das Gesetz vorgegebenen Zeitplan einzuhalten. Ausgangspunkt dieses Zeitstrahls ist die Frage, was bis wann geregelt sein muss, damit die Leistungserbringer zum 01.01.2020 einerseits Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit dem Leistungsträger und andererseits auch die privatrechtlichen Verträge fristwahrend abschließen können.

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Liga – Projekt BTHG – Projektgruppe II „Vertrag“

Erläuterungen zum Zeitstrahl „Aufgaben und Abhängigkeiten bei der Umsetzung der vertraglichen Angelegenheiten im Rahmen des BTHG bis zum 01.01.2020“ – beruhend auf dem aktuellen Kenntnisstand! Ausgangsfrage: Welche Aufgaben müssen bis zum 01.01.2020 erfüllt sein um für Leistungsberechtigte, - träger und - erbringer eine rechtlich, vertraglich gesicherte Leistung erhalten, erfüllen, erbringen zu können?

Th

. W

eile

r / Juni 2017

01.01.2020

31.12.2019

30.11.2019

31.07.2019

30.06.2019

31.12.2018

31.12.2017

Bearbeitungszeit auf

Leistungserbringer und –

trägerseite

Betreuungsvertrag

Personenbezogene Verträge

Mietvertrag

Angebotsbezogene Verträge (Leistungserbringung)

Rahmenvertrag verhandelt

L + V-Vereinbarung Muster verhandelt

Heimverträge sind zum 31.12.2019 umzustellen!

individuelle Bedarfsermittlung

Individuelles Teil-/ Gesamtplanverfahren

Bescheid

Bedarfsermittlung

Instrument

Verhandlung der

Leistungs- und

Vergütungs-vereinbarung zw. Leistungserbringer

und – träger, ggf.

Schiedsstelle (3 Monate)

Verfahrens-

vereinbarung

Allgemeines Teil-/

Gesamtplanverfahren

Bearbeitungszeit auf

Leistungserbringer und –

trägerseite

Leistungs- und Ver-

gütungsvereinbarung

Rahmenvertrag per

Rechtsverordnung

Rahmenvertrag

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Liga – Projekt BTHG – Projektgruppe II „Vertrag“

Erläuterungen zum Zeitstrahl „Aufgaben und Abhängigkeiten bei der Umsetzung der vertraglichen Angelegenheiten im Rahmen des BTHG bis zum 01.01.2020“ – beruhend auf dem aktuellen Kenntnisstand! Ausgangsfrage: Welche Aufgaben müssen bis zum 01.01.2020 erfüllt sein um für Leistungsberechtigte, - träger und - erbringer eine rechtlich, vertraglich gesicherte Leistung erhalten, erfüllen, erbringen zu können? .

Bis zum 01.01.2020 müssen Angebotsbezogene (Rahmenvertrag, Leistungs- und Vergütungsvereinbarung) und Personenbezogene (Mietvertrag, Betreuungsvertrag) Verträge/Vereinbarungen abgeschlossen sein.

Die Leistungserbringer müssen daher bis zum 31.12.2019 auf der Basis einer geeinten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit den Leistungsberechtigten die Betreuungsverträge abgeschlossen haben. Ebenfalls bis zum 31.12.2019 müssen die individuellen Mietverträge abgeschlossen werden. Eine Bearbeitungszeit der Leistungserbringer von mindestens 1. Monat muss hierfür eingerechnet werden.

Voraussetzung für den Abschluss der Verträge mit Leistungsberechtigten ist ein individuelles Teilhabe-/Gesamtplanverfahren. Dieses Verfahren muss bis zum 30.11.2019 durchgeführt sein. Im Bescheid sollten die Merkmale von Gruppen mit vergleichbarem Bedarf abgeleitet werden können. Dies setzt ein entsprechendes Bedarfsermittlungsinstrument voraus.

Bis zum 31.07.2019 müssen die Leistungserbringer die Leistungsträger zu Verhandlungen über alle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen aufgerufen haben. Falls innerhalb von drei Monaten keine Einigung erzielt werden konnte besteht die Möglichkeit die Schiedsstelle anzurufen, die unverzüglich zu entscheiden hat. Zur Vorbereitung der Verhandlungsunterlagen muss den Leistungserbringern, sowie den Leistungsträgern mindestens ein Monat Vorlaufzeit gewährt werden. Zur Vorbereitung der Verhandlungsunterlagen muss den Leistungserbringern, sowie den Leistungsträgern mindestens ein Monat Vorlaufzeit gewährt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf bei den Verhandlungen auf kommunaler Ebene zu ermöglichen müssen bis zum 30.06.2019 zwischen den Leistungserbringern und Leistungsträgern eine Muster-Leistungs- und Vergütungsvereinbarung auf Landesebene geeint sein.

Grundlage dieser Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist ein geeinter Rahmenvertrag, der bis zum 31.12.2018 vorliegen muss. Es ist anzuraten mit Aufnahme der Verhandlung zum Abschluss eines Rahmenvertrages in einem 1. Schritt eine „Verfahrensvereinbarung“ zu treffen, die das weitere Vorgehen bei gescheiterten Verhandlungen beschreibt. Falls auf Landesebene zwischen den Leistungsträgern und Leistungserbringer keine Einigung erzielt werden konnte, muss das Land Baden Württemberg per Rechtsverordnung innerhalb von sechs Monaten eine Rahmenvereinbarung erlassen (30.06.2019).

Grundlage für den Rahmenvertrag ist u.a. ein Bedarfsermittlungsinstrument, das bis zum 31.12.2017 vorliegen muss.

Th

. W

eile

r / Juni 2017

01.01.2020

31.12.2019

30.11.2019

31.07.2019

30.06.2019

31.12.2018

31.12.2017

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7 Weitere Informationen – Veranstaltungen - Ansprechperson Trägertreffen Die Liga wird Ihnen die Zwischenergebnisse in den Trägertreffen des Liga BTHG-Projekts vorstellen, mit Ihnen ins Gespräch kommen uns Ihre Impulse aufnehmen:

• 21.09.2017, 14:00 – 18:00 Uhr, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Stuttgart-Hohenheim),

• 12.12.2017, 14:00 – 18:00 Uhr, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Stuttgart-Hohenheim)

Die Einladung zum 1. Trägertreffen wird über die Spitzenverbände versandt. Internet Informationen zum BTHG-Projekt werden auf der Internetseite der Liga (www.liga-bw.de) für alle Einrichtungen und Dienste bereit gestellt werden. Dieser Service befindet sich noch im Aufbau und soll im September 2017 bereit stehen. Newsletter Mit regelmäßigen Newslettern werden wir Sie weiterhin über das Liga BTHG-Projekt und die Umsetzungen zum BTHG in Baden-Württemberg auf dem Laufenden halten. Ansprechpartnerin Dorothea Lampke, [email protected].

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8 Organigramm: Liga-Strukturen zur Einführung des BTHG Stand: 31.07.2017

Liga-Vorstand

Lenkungsgruppe

3 Vertreter/-innn der Liga, 3 Vertreter/-innen der Träger, Projektkoordinatorin,

Vorsitzende der Liga-Ausschüsse Finanzen und Behindertenhilfe/Psychiatrie,

Projektgruppenleitungen

PG 1

(Verfahren)

= ZuarbeitSIM AG

"Bedarfs-ermittlungsinstrument"

Projektleitung und Kernteam

PG 2

(Vertrags-recht)

= ZuarbeitSIM AG

"Rahmen-vertrag"

Projektleitung und Kernteam

PG 3

(Wohnen)

Projektleitung und Kernteam

PG 4

(Fachleis-tung)

Projektleitung und Kernteam

PG 5

(Arbeit)

Projektleitung und Kernteam

PG 6

(Frühför-derung, Bildung)

in Planung

Projektleitung und Kernteam

Mitwirkung weiterer Experten über Projekgruppen organisiert

Trägerabstimmung zwischen Verbändenund ihren Trägern