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BTR RC-StB 14 Dipl.-Ing. Thomas Plehm Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat Grundsatzangelegenheiten Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau, Bauwerkserhaltung Erfahrungen nach einem Jahr

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BTR RC-StB 14

Dipl.-Ing. Thomas Plehm

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Dezernat Grundsatzangelegenheiten

Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau, Bauwerkserhaltung

Erfahrungen nach einem Jahr

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

Brandenburgische Technische Richtlinien

für Recycling-Baustoffe im Straßenbau

(BTR RC-StB)

Ausgabe 2014

Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

des Landes Brandenburg

September 2014 Einleitung des Notifizierungsverfahren bei der EU unter Nummer 2014/0452/D

20.01.2015 Runderlass Nr. 1/2015 des MIL gemeinsam mit MLUL (Abl. Nr.4 vom 04.02.2015)

Geltungsbereich

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

BTR RC-StB regeln nicht:

- Verwertung von Oberboden und Bankettschälgut,

- Geländenivellierungen und

- Verfüllen von Senken u. ä.

BTR RC-StB regeln den Umgang mit:

- mineralischen Recycling-Baustoffen,

- Bodenmaterialien,

- Gleisschotter,

- den konkret aufgeführten Schlacken bzw. Aschen,

- Ausbauasphalt und

- pechhaltigen Ausbaustoffen.

BTR RC-StB gelten für:

- Bundesfernstraßen,

- Landesstraßen,

- Kreisstraßen und

- Gemeindestraßen i.S.d. Brandenburgischen Straßengesetzes.

Gliederung der Anlagen

Anhang A – Umweltrelevante Merkmale

- A 1: Z - Werte Materialgruppe Boden

- A 2: Z - Werte Materialgruppe Bauschutt

- A 3: Z - Werte Materialgruppe Schlacken/Aschen

- A 4: Schwellenwerte für Abfälle Boden und Bauschutt

- A 5: Verwertungsklassen u. Schwellenwerte f. Ausbauasph. u. pechh. Ausbaust.

- A 5a: umweltrel. Anforderungswerte an pechh. Verfestigungen

Anhang C – Abfallrechtliche Nachweise und Dokumentationen

Anhang B – Probenahme, Analyse und Prüfverfahren

Anhang D – Güteprüfung und Überwachung

Anhang E – Gesetze, Rechtsverordnungen und Regelwerke

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zu 3 Probenahme und Analytik

Wofür wird RAP Stra – Anerkennung vorausgesetzt?

aus BTR RC-StB 14:

„Die im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen notwendigen Probenahme

und Untersuchungen der auszubauenden Materialien sind von einer nach RAP

Stra anerkannten Prüfstelle durchzuführen.“

genauer:

• Probenahmen aus vorhandenen Straßenkonstruktionen für Instandsetzungs-

oder Erneuerungsmaßnahmen nur mit RAP Stra - Anerkennung der

Fachgebiete G (Asphalt) bzw. H (Beton, hydraulische Tragschichten)

• Haufwerksbeprobungen auch durch Büros mit Akkreditierung für

Probenahmen nach LAGA PN 98

bei RAP Stra Prüfstellen anderer Länder:

Bewertung immer gemäß BTR RC-StB 14, Anhang A

- nicht identisch mit LAGA -

für Baugrunduntersuchungen keine RAP Stra – Anerkennung möglich und

nötig

siehe 4 Gewinnung, Transport und Lagerung

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Lagerung von Abfällen im unmittelbaren

Baustellenbereich

vorläufige Lagerung

(im Sinne einer

Bereitstellung zum

Transport vor der

Entsorgung)

zeitweilige Lagerung bis

zum Einsammeln auf

dem Gelände der

Entstehung ist nicht

genehmigungspflichtig

nach BImSchG

Lagerung von Abfällen auf einem

Grundstück, das nicht unmittelbar an

die eigentliche Baustelle angrenzt.

Genehmigungspflicht

nach BImSchG

? Genehmigungspflicht nach BImSchG?

siehe 6.2.2 RC-Baustoffe

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Eignungsbeurteilung von Bankettmaterial

Ursachen:

• Kosten für Güteüberwachung eines zusätzlichen RC-Baustoffs

• Ähnlicher Herstellungsaufwand für Bankettmaterial und Schottertragschicht

• BTR RC-StB enthält seit langem gesonderte Anforderungen für die

Kornverteilung von Bankettmaterial

• beantragte Eignungsbeurteilungen für Bankett 2015: 1 Hersteller

• in der Praxis werden Schottertragschichtgemische 0/32 verwendet

Die Möglichkeit für gesonderte Sieblinien soll aber erhalten bleiben.

Höherer Feinkornanteil ist für Bankettmaterial günstig.

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zu 6.2.2 RC-Baustoffe

Der Nachweis der Anforderungen für den Widerstand gegen Schlag ist für jedes RC-

Gemisch gesondert zu erbringen.

Die Übernahme von Werten, die an Gesteinskörnungsgemischen erzielt wurden für die

andere Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung gelten, ist nicht zulässig.

Ermittlung des Schlagzertrümmerungswerts

STS 0/45

STS 0/32

SZ-Wert

STS 0/45

FSS 0/45

SZ-Wert

SZ-Wert

unterschiedliche stoffl. Zusammensetzung

gleiche stoffl. Zusammensetzung Prüfkorngröße 8/12,5

zu 6.3 Güteüberwachung

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Güteüberwachung von RC-Baustoffen

• Die Eigenüberwachung (WPK) war immer in BTR RC-StB geregelt

(Korngrößenverteilung und stoffl. Zusammensetzung).

• BTR RC-StB 14 enthält dafür ein neues Formblatt (Anhang D 6), auf

dem der Fremdüberwacher und der Hersteller gemeinsam die WPK

bestätigen

Anhang D 6

Güteüberwachung für mineralische RC-Baustoffe nach BTR RC-StB Fremdüberwachungsbericht

Prüfdatum: Prüfzeitraum:

Firma:

Lieferwerk:

Ansprechpartner:

Werkleiter:

Tel.: Fax:

Tel.: Fax:

1. Eigenüberwachung

Die bautechnischen Untersuchungen werden durchgeführt:

- im Labor des Werkes Name des Laboranten:

ja/nein

- von Prüfstelle Name der Prüfstelle:

ja/nein

- Lieferscheine mit allen Angaben gemäß BTR RC-StB ja/nein

2. Ergebnisse der Eigenüberwachung

- liegen im Lieferwerk vor ja/nein

- Abweichungen werden dokumentiert ja/nein

Monat/Jahr Materialbe-zeichnung

Soll Proben-anzahl

Ist Proben-anzahl

Materialbe-zeichnung

Soll Proben-anzahl

Ist Proben-anzahl

3. Bemerkungen:

Ort, Datum

Für das Werk

Für die Prüfstelle

• Fremdüberwachungsbericht

3 x jährlich

(alle 4 Monate)

Formblatt wird bei jeder

Fremdüberwachung vom

Fremdüberwacher gemeinsam mit dem

Hersteller ausgefüllt, unterzeichnet und

mit den Prüfberichten dem LS zur

Verfügung gestellt.

Nachweis der

Eigenüberwachung von

RC-Baustoffen

zu 6.3 Güteüberwachung

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Güteüberwachung von RC-Baustoffen

Wenn diese Formblatt nicht vorgelegt wird:

• Produkte erhalten in der Liste einen roten Vermerk:

„Der Prüfrhythmus ist nicht eingehalten“ (betrifft aktuell 11 Hersteller)

• nach 6 Monaten werden die Hersteller aus der Liste entfernt

• Schätzung: von ca. 100 RC-Herstellern werden nur 60% die Anforderungen

an die WPK dauerhaft erfüllen

Zur Erreichung der geforderten Qualitätsstandards für RC-Baustoffe, wird an diesen

Kriterien für EÜ und FÜ festgehalten.

Den im Internet gelisteten Herstellern von güteüberwachten RC-Baustoffen kann vertraut

werden.

Verantwortlich für Listenführung von RC-Baustoffe: Frau Scheffler

zu 6.2.3 Asphaltgranulat

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Grundsätzliche Beurteilung der Alterung

Die Nadelpenetration sehr aussagefähig, insbesondere bei der

Verwendung von PmB.

Grenzwert für Eignung ist in TL AG-StB 09 enthalten:

NP > 15/10 mm (Einzelwert > 10/10 mm)

Die BTR RC-StB 14 enthält folgende Aussagen zur Wiederverwendbarkeit

in Heißmischgut:

• geeignet bei EP RuK ≤ 70 °C (Einzelwert ≤ 77 °C)

• u.a. nicht geeignet bei BP nach Fraaß ≥ 0 °C

• Nadelpenetration kann auch genutzt werden

1. wenn EP RuK unter 70 °C Mitverwendung im Heißmischgut immer möglich

2. wenn BP nach Fraaß über 0°C im Heißmischgut nicht verwendbar

zu 6.2.3 Asphaltgranulat

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Die Prüfung der Kälteeigenschaften mittels Bending Beam Rheometer (BBR)

ist in Brandenburg nicht vorgesehen.

• BBR-Prüfungen gehörten zu den Bitumenprüfungen nach ARS 11/2012 bzw.

nach TL Bitumen-StB 07/13

• Bisherige Auswertung im Rahmen des Forschungsprojekts zeigen, dass die

BBR-Prüfungen nicht die gewünschten Informationen liefern und daher im

Rahmen dieser Auswertungen nicht weiter beauftragt werden sollen.

Der AG als Abfallerzeuger sollte vor jeder Ausbaumaßnahme EP RuK und

Nadelpenetration (ggf. BP) bestimmen und dem AN die Ergebnisse mitteilen.

Positive Aussagen zur Wiederverwendbarkeit sind auf der Basis von EP RuK möglich

Wird EP RuK überschritten, kann die Eignung für die Heißaufbereitung nicht zugesichert

werden kann (ist aber auch nicht ausgeschlossen)

zu 7.1.4 Asphaltgranulat

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

ungebundene Tragschichten aus Asphaltgranulat

Die BTR RC-StB 14 enthält folgende Aussage:

„Grundsätzlich ist die Herstellung von ungebundenen Trag- und

Deckschichten vorwiegend aus Asphaltgranulat im Straßenbauregelwerk

nicht vorgesehen……Ein temporärer oder dauerhafter Einbau ist nur mit

Zustimmung des zuständigen Landkreises bzw. kreisfreier Stadt zulässig.“

Radweg an B 167 Metzelthin – Ganzer (ca. 2 km)

Ersatz von Teilen der FSS durch Asphaltgranulat

Genehmigung des LUGV und des Landkreises Ostprignitz – Ruppin liegt vor.

3 cm AC 8 DL

7 cm AC 16 TL

15 / 20 cm AG

15 / 12 cm FSS

zu 7.1.4 Asphaltgranulat

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

ungebundene Tragschichten aus Asphaltgranulat

Beobachtungsprogramm nach zwei Wintern u.a.

• UVP in Abstimmung mit dem LUGV an Proben aus dem Untergrund

• FWD-Messungen, Ebenheitsmessungen

• ………

vorgesehenen Kontrollprüfungen u.a.

• Verdichtungsgrad

• Hohlraumgehalt

• Plattendruckversuch

• Leichtes Fallgewichtsgerät

• …..

bisherige Erkenntnisse an Asphaltgranulat 0/22:

Verdichtungsgrad 100 % Proctordichte erreichbar

Tragfähigkeitswerte sollten nicht abnahmerelevant sein

CBR-Wert 40 % (FSS) sicher erreichbar

zu 7.1.4 ..pechhaltiger Straßenaufbruch

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ARS 16/2015 vom 11.09.2015

Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer- / pechhaltigen

Bestandteilen in Bundesfernstraßen

Verwertungsklassen und abfallrechtliche Zuordnung für Asphalt bzw. pechhaltige Straßenausbaustoffe

Abfallart 17 03 02

Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen

Abfallart 17 03 01*

Kohleteerhaltige

Bitumengemische

Verwertung als Zusatzmaterial

für die Asphaltheißmischgut-

herstellung

Verwertung mit hydraulischen

Bindemitteln

Verwertung mit kationischer

(saurer) Bitumenemulsion und

hydraulischem Bindemittel Entsorgung als gefährlicher

Abfall 1)

Thermische Verwertung als Abfall

(pechhaltige Straßenausbaustoffe der Verwertungsklasse B und C)

Parameter

Ausbauasphalt

Verwertungsklasse A

Pechhaltige Straßenausbaustoffe Schwellenwerte

Verwertungsklasse B Verwertungsklasse C

Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoff Eluat

PAK nach EPA ≤ 25 mg/kg

TS ---- > 25 mg/kg TS ---- ist anzugeben ----

> 100 mg/kg

TS ----

Benzo[a]pyren ---- ---- ≤ 50 mg/kg ---- ≤ 50 mg/kg ---- >50 mg/kg ----

Phenolindex ---- ≤ 0,1 mg/l ---- ≤ 0,1 mg/l ---- > 0,1 mg/l ---- > 50 mg/l

Ausstieg aus dem Wiedereinbau pechhaltiger Bestandteile spätestens bis 01.01.2018

zu 7.1.4 ..pechhaltiger Straßenaufbruch

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

Alternativen zum Wiedereinbau sind:

• thermische Verwertung (Diedersdorf/Rüdersdorf)

• stoffliche Verwertung (Deponieersatzbaustoff / Sicherstellungsbauwerk)

• thermische Reinigung (Niederlande)

• thermische Bodenbehandlung (Sachsen)

• Bergversatz (Sachsen-Anhalt)

Im Zuständigkeitsbereich des LS:

• seit 2015 keine pechhaltigen Ausbaustoffe zur Lagerung für den späteren

Wiedereinbau vorgesehen

• noch vorh. Lagerbestände (< 5.000 t ) werden 2016 abgebaut

• dann kein Wiedereinbau mehr in Bundesfernstraßen und Landesstraßen

Kreis- und Gemeindestraßen:

MIL prüft in Abstimmung mit den MLUL, ob landesweit einheitlich

vorgegangen werden kann.

für Fragen zum Abfallmanagement des LS: Frau Hartel

zu 7.2.2 …..Straßenoberbau

BTR RC-StB 14, Abschnitt 7.2.2

„Bei Pflasterbefestigungen ohne dichte Fugenausbildung ist die

Wasserdurchlässigkeit einer ToB aus RC-Material in der Regel nicht

ausreichend, um eine funktionierende Entwässerung zu erreichen. Daher

sind diese Tragschichten unter Pflasterbefestigungen nicht geeignet.“

BTR RC-StB 14, Abschnitt 7.2.2

„Wenn Stau- oder Schichtenwasser bis in Höhe des Planums aufsteigen

kann, sind in die unteren 20 cm der ToB keine RC-Baustoffe einzusetzen.“

Ausschlusskriterien für RC-Einsatz als ToB beachten!

ZTV Pflaster-StB 06; Abschnitt 1.4.2 Unterlage: ..; insbesondere muss sie [die Unterlage] ausreichend tragfähig, wasserdurchlässig sowie profilgerecht

und eben sein…

ZTV SoB-StB 04/07; Abschnitt 2.2.4 Anforderungen: Wenn Grundwasser bis in Höhe des Planums aufsteigen kann, ist der untere Teil der Frostschutzschicht

in einer Dicke von mindestens 20 cm so herzustellen, dass der Feinanteil < 0,063 mm im eingebauten

Zustand nicht mehr als 5 M.-% beträgt.

F3 Boden + 60 cm

Frosteiwirkungszone II + 5 cm

keine besonderen Klimaeinflüsse ---

ungünstige Wasserverhältnisse + 5 cm

Einschnitt/Anschnitt + 5 cm

Entwässerung über Bankett und Mulden -----

notwendige Dicke des frostsicheren Oberbaues 75 cm

STS

FSS

Zeile 3 Zeile 4 alternativ nach

Tabelle 8

15 cm

20 cm

40 cm

Asphalt-TS

Asphaltdecke

20 cm

35 cm

SfM (nat. Gest.)

120

150 150 20 cm

45 45

25 cm

30 cm

100

150 20 cm

45 ______

∑ 75 cm

______

∑ 75 cm

______

∑ 75 cm

KTS

Zeile 5

20 cm

30 cm

25 cm

______

∑ 75 cm

150

45

120

RC

RC

mögliche Varianten BK3,2 der RStO - Tafel 1

BTR RC-StB 14, Anhang A 1

Parameter

Einbauklasse 0

uneingeschränkter Einbau

Einbauklasse 1

eingeschränkter offener Einbau

Einbauklasse 2

eingeschränkter Einbau mit definierten

Sicherungsmaßnahmen

< Zuordnungswert Z 0 (Sand)4) < Zuordnungswert Z 1 bzw. Z 1.1 < Zuordnungswert Z 2

Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoffe Eluat

MKW (C10-C40), gesamt 100 mg/kg --- 600 mg/kg --- 1000 mg/kg ---

MKW (C10-C22), mobiler

Anteil

--- --- 300 mg/kg --- 1000 mg/kg ---

EOX 1 mg/kg --- 3 mg/kg 6) --- 10 mg/kg ---

PAK nach EPA 3 mg/kg --- 3 mg/kg --- 30 mg/kg ---

Benzo[a]pyren 0,3 mg/kg --- 0,9 mg/kg --- 3 mg/kg ---

TOC 0,5 M.-% 5) --- 1,5 M.-% --- 5 M.-% ---

BTX 3) 1 mg/kg --- 1 mg/kg --- 1 mg/kg ---

LHKW 3) 1 mg/kg --- 1 mg/kg --- 1 mg/kg ---

PCB 3) 0,05 mg/kg --- 0,15 mg/kg --- 0,5 mg/kg ---

Phenolindex 3) --- 20 g/L --- 20 g/L --- 100 g/L

Arsen 2) 10 mg/kg 14 g/L 45 mg/kg 14 g/L 150 mg/kg 60 g/L 8)

Blei 2) 40 mg/kg 40 g/L 210 mg/kg 40 g/L 700 mg/kg 200 g/L

Cadmium 2) 0,4 mg/kg 1,5 g/L 3 mg/kg 1,5 g/L 10 mg/kg 6 g/L

Chrom (gesamt) 2) 30 mg/kg 12,5 g/L 180 mg/kg 12,5 g/L 600 mg/kg 60 g/L

Thallium 3) 0,4 mg/kg --- 2,1 mg/kg --- 7 mg/kg ---

Kupfer 2) 20 mg/kg 20 g/L 120 mg/kg 20 g/L 400 mg/kg 100 g/L

Nickel2) 15 mg/kg 15 g/L 150 mg/kg 15 g/L 500 mg/kg 70 g/L

Quecksilber 2) 0,1 mg/kg < 0,5 g/L 1,5 mg/kg < 0,5 g/L 5 mg/kg 2 g/L

Zink 2) 60 mg/kg 150 g/L 450 mg/kg 150 g/L 1500 mg/kg 600 g/L

Cyanide (gesamt) 3) --- 5 g/L 3 mg/kg 5 g/L 10mg/kg 20 g/L

Chlorid --- 30 mg/L --- 30 mg/L --- 100 mg/L 7)

Sulfat --- 20 mg/L --- 20 mg/L --- 200 mg/L

pH-Wert --- 6,5 – 9,5 --- 6,5 – 9,5 --- 5,5 – 12,0

Elektr. Leitfähigkeit --- 250 S/cm --- 250 S/cm --- 2000 S/cm

Zuordnungswerte der Materialgruppe Boden

2000 mg/kg

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BTR RC-StB 14, Anhang A 3

Verwertung bei Einhaltung dieser Zuordnungswerte

Einbauklasse 1

eingeschränkter offener Einbau

Einbauklasse 2

eingeschränkter Einbau mit definierten Sicherungsmaßnahmen

Parameter Dimension

im Eluat

SKG

Schmelz-

kammer-

granulat

SWS-1

Stahl-

werks-

schlacke

HS

Hütten-

sand

SWLS Z 1.1

Stahl-

werks-

lager-

schlacke

HOS-1

Hochofen-

stück-

schlacke

SFA

Steinkohlen-

flugasche

HOS-2

Hochofen-

stück-

schlacke

SWLS Z 2

Stahl-

werks-

lager-

schlacke

SWS-3

Stahl-

werks-

schlacke

pH-Wert 6-9 10-12,5 3) 9-12 10-12,5 9-12 8-13 9-12 10-12,5 10-12,5 3)

Elektr.

Leitfähigkeit S/cm 200 1500 1000 1500 1500 5000 1500 1500 1500

Chlorid mg/L - - - - 50 - -

Fluorid mg/L 0,754) - 0,754) - - 24) 24) 6)

Sulfat mg/L - - 150 2) 300 2) 1000 800 2) -

Cadmium g/L - - - - 10 - -

Chrom

(gesamt) g/L - 30 - 30 - 350 - 100 100

Vanadium g/L - 50 - 50 - - - 250 250

Arsen g/L - - - - 100 -

Quecksilber g/L 2

Zuordnungswerte der Materialgruppe Schlacken/Aschen

Werte gelten ausschließlich für die hier aufgeführten industriell hergestellten Gesteinskörnungen

(besitzen eine Zulassung als Einzelfallentscheidung in Brandenburg).

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

Vorgehensweise bei nicht in der BTR RC-StB 14 geregelten Stoffen

Beispiel Linz-Donawitz-Schlacke (LD-Schlacke)

LS Brandenburg

MLUL

Hersteller

(AMERG)

Erlass zur Verwertung

von LD-Schlacke

(17.07.2015)

Antrag für Eignungsbeurteilung mit

Erstprüfung für Bankettmaterial 0/32 und

Fremdüberwachungsvertrag

Anfrage zu umweltrelevanten

Anforderungen

Eignungsbeurteilung

I-D-074

www.ls.brandenburg.de

zu 2.4 Nachweis- und Andienpflichten

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

jeder Ausbaustoff, der die Baustelle verlässt, soll

so dokumentiert werden

C 1 soll nicht Bestanteil der Vergabeunterlagen

sein

gilt nur für die in der BTR RC geregelten Stoffe

zu 2.4 Nachweis- und Andienpflichten

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

- für alle LP mit Entsorgung

- auch mehre OZ auf einem Blatt

z. B.: bei Kleinmengen < 500 m³:

ohne Verdacht:

lokale Erfahrungen für Bauvorbereitung ausreichend

bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten:

Fläche zur vorläufigen Lagerung vorsehen

Probenahme in Anlehnung an LAGA PN 98

„rechtsverbindliche“ führt zu Verunsicherung

Bankettschälgut

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

Umgang mit Bankettschälgut ist nicht in der BTR RC-StB geregelt

„Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut“

wurde mit ARS 4/2010 vom 20. März 2010 vom damaligen BMVBS bekannt

gegeben, aber nie in Brandenburg eingeführt.

seitliches umlagern / profilieren ist ohne Untersuchungen möglich

Wenn abtransportiert werden muss:

es gelten die Analyseparameter der LAGA M 20 (TR Boden)

(schließt Vorsorgewerte der BBodSchV ein (kein TOC))

Wenn dann Z 2 – Werte überschritten werden erfolgt Bewertung nach:

- Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen (siehe A 4),

- DepV oder

- Annahmeparameter der Entsorgungsanlage

weitere Vorgehensweise

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

Was ist ohne neue Notifizierung veränderbar?

• Der Geltungsbereich darf nicht verändert werden.

• Die Anforderungen dürfen nicht verschärft werden.

Lösung ohne Runderlass angestrebt

„Erläuterungen, Hinweise und Kommentare“ zur BTR RC-StB 14

Veränderung, die im Zusammenhang mit dem Ausstieg vom Pecheinbau

stehen

konkrete Formulierung, wann eine RAP Stra-Anerkennung erforderlich

sein muss

Erläuterung, wofür keine Genehmigungspflicht nach BImSchG erforderlich

ist

Korrekturen in den Anhängen A1, C1…..

………

BTR RC-StB 14

23.02.2016 VSVI-Seminar Frankfurt (Oder)

________________________________

Adresse Hersteller _______________________________ (Anschrift der Firma )

Prüfstelle

Adresse der RAP Stra anerkannten Prüfstelle 1.Ausfertigung für die Firma

2.Ausfertigung für die Prüfstelle

3.Ausfertigung für den LS

Eignungsbeurteilung aufgrund der 1/2-,2-jährlichen

Fremdüberwachung

nach BTR RC StB 14

Prüfzeugnis Nummer:..................................vom: Datum über die Untersuchung der Korngruppen:........................

Probenahme durch: Name des Probenehmers......................am: Datum

Antrgsteller: Firmenname

Hersteller.....................................

Werk: Ort des Werkes......................Mineralstoff: Bauabbruchrecy-

cling Ohne Angabe der Nummer im grau unterlegten Feld ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

unter Nr.: R-D-….. beurteilt und als geeignet befunden.

Bezeichnung

Korngruppen (mm) auf Grundlage der

BTR RC-StB 04

Verwendungszweck

Mineral-

stoffgem.

0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0

FSS Z 1.1

Mineral-

stoffgem.

0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0

STS Z 1.1

Bemerkungen:

Ändern sich Art oder Eigenschaften der Ausgangsmateria-lien ist eine erneute Prüfung einschließlich der umweltrelevanten Parameter auch zwischenzeitlich nachzuweisen. In Wasserschutzgebieten gelten die RiStWag in Verbindung mit den LAGA TR. In Brandenburg gelten für die Herstellung von Straßenbaustoffen aus RC-Baustoffen die BTR RC-StB 14.

Die Eignungsbeurteilung

vom: Datum

wird hiermit aufgehoben.

Diese Beurteilung verliert ihre Gültigkeit

am: Datum Zwischenzeitliche Änderungen bleiben

vorbehalten.

Im Auftrag

Datum

L A N D B R A N D E N B U R G

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!