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Budget Einladung zur Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 20 Uhr, Mehrzweckhalle Bürglen 2013

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Budget

Einladung zur Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012

20 Uhr, Mehrzweckhalle Bürglen

2013

02 Budget 2013 | Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort 03

Zahlen und Fakten 04

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012

Traktandenliste 05

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2012 06

Einbürgerungen 09

Finanzplan 2013-2017 12

Budget 2013 - Laufende Rechnung 13

Budget 2013 - Investitionen 2013 19

Abrechnungen 21

Gebührenreglement für administrative Verrichtungen 22

Budget 2013 | Vorwort 03

Vorwort

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Bürglen Im Namen des Gemeinderates lade ich Sie herzlich zur zweiten ordentlichen Gemeindeversammlung des Jahres 2012 ein. Nach den durchwegs positiven Erfahrungen und Rückmeldungen zur Botschaft im neuen Format vom Frühjahr, erhalten Ehepaare im gleichen Haushalt wiederum nur noch eine Broschüre mit beiden Stimmrechtsausweisen auf der hinteren Umschlagseite. Im Anschluss an die musikalische Eröffnung der Gemeindeversammlung sind Sie ein-geladen, zu 8 Einbürgerungsgesuchen Stellung zu nehmen. Alle Gesuche wurden vom Gemeinderat sorgfältig geprüft und wir empfehlen Ihnen Zustimmung zu diesen Gesuchen. Mit dem Finanzplan 2013-2017 orientieren wir Sie über mittelfristige Aufgaben und deren Auswirkungen auf unsere Gemeindefinanzen. Diese Planung richtet den Blick in die Zukunft und muss als wichtiges Instrument vom Gemeinderat immer wieder überprüft und angepasst werden. Konkret und verbindlich sind dagegen die Aussagen im Budget 2013. Nach wie vor präsentiert sich die Lage mit einem budgetierten Rückschlag von Fr. 156 700 nicht rosig. Durch eine konsequente Ausgabendisziplin und die letztjährige Steuerfusserhöhung bewegt sich der Rückschlag aber in einer noch vertretbaren Höhe und die Folgejahre avisieren eine mindestens ausgeglichene Rechnung. Dringend anstehende Aufgaben können nicht weiter aufgeschoben werden. Daher legt Ihnen der Gemeinderat neben dem Budget auch Investitionen von Fr. 715 000 zur Genehmigung vor. Zusätzlich ist in der Feuerwehrrechnung der Ersatz von zwei Einsatzfahrzeugen für rund Fr. 160 000 vorgesehen. Die Nettoinvestitionen aus Steuerhaushalt und Spezialfinanzierungen belaufen sich auf rund Fr. 1 235 000. Der Gemeinderat hat das Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen überarbeitet und legt es der Versammlung zur Genehmigung vor. Auf der Basis des Verursacherprinzips können damit spezielle Gebühren transparent nach Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand weiterverrechnet werden. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und begrüssen Sie gerne an der Budgetver-sammlung in der Mehrzweckhalle Bürglen. Erich Baumann Gemeindeammann

04 Budget 2013 | Zahlen und Fakten

Zahlen und Fakten

Einwohnerzahlen per 30.09.2012 Gesamtbevölkerung 3394 Schweizer 2518 Ausländer 864 davon Mazedonien 211 Deutschland 195 Türkei 132 Übriges Europa 86 Italien 58 Portugal 48 Serbien und Montenegro 31 Kroatien 27 Polen 11 Niederlande 10 Übriges Afrika 9 Österreich 7 Spanien 6 Übriges Asien 6 Bosnien-Herzegowina 5 Slowakische Republik 5 Dominikanische Republik 4 Übriges Amerika 4 Lichtenstein 3 Belgien 2 Rumänien 2 Ungarn 2 Frankreich 1 Grossbritannien 1 Slowenien 1 Vereinigte Staaten v. Amerika 1

Wohnbevölkerung nach Altersklassen

Wohnbevölkerung nach Konfession

Wohnbevölkerung nach Geschlecht

Wohnbevölkerung nach Ortsteilen

Wohnbevölkerung nach Zivilstand

Aufenthaltsstatus

Schweizer Ortsbürger 218 Schweizer Bürger 2300 Wochenaufenthalter 34 Ausländer Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA 172 Ausweis für vorläufige Aufnahme 13

Grenzgänger EG/EFTA 3 Jahresaufenthaltsbewilligung 45 Kurzaufenthaltsbewilligung 3 Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA 53 Niederlassung 458 Niederlassung EG/EFTA 189 Wochenaufenthalt befrist. Ausländer 4

0-1920%

20-3929%

40-6437%

65-7910%

80+4%

Evang.40%

Kath.27%

Muslime15%

Ortho.2%

ohne Konf.14%

Mann50.00%

Frau50.00%

Bürglen73%

Istig-hofen16% Leim-

bach8%

Opfers-hofen

3%

ledig43%

ver-witwet

5%

ver-heiratet

44%

getrennt8%

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Traktandenliste 05 Montag, 3. Dezember 2012, 20 Uhr, Mehrzweckhalle Bürglen

Traktandenliste

1. Begrüssung

2. Wahl von Stimmenzählenden

3. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2012

4. Einbürgerungen

4.1 Brunner Ueli

4.2 Dagli Erkam

4.3 den Breeijen Fredericus und Johanna mit Kindern

4.4 Ingenc Deniz

4.5 Kuqi Liridona

4.6 Mustafi Sabur

4.7 Rodjakovic-Vareskic Franjo und Vesna mit Kindern

4.8 Zejnullahu Rafet

5. Finanzplan 2013-2017

6. Budget 2013, Steuerfuss 66%

7. Investitionen

7.1 Sanierung Heidengasse

7.2 Sanierung Wasserleitung Heidengasse

7.3 Sanierung Wasserleitung unter der Thurbrücke

7.4 Sanierung Kanalisationsleitungen

8. Abrechnungen

8.1 Sanierung Donzhauserstrasse, Leimbach

8.2 Erneuerung amtliche Vermessung (AV93)

9. Revision Gebührenreglement für adm. Verrichtungen

10. Mitteilungen / Verabschiedungen

11. Verschiedenes und Umfrage

Bitte nehmen Sie die auf der hinteren Umschlagseite eingedruckten Stimmrechtsausweise an die Versammlung mit!

Die vorliegende Botschaft ist eine Zusammenfassung des Budgets der Poli-tischen Gemeinde Bürglen. Das detaillierte Budget kann von allen Stimm-bürgerinnen und Stimmbürgern bei der Gemeindeverwaltung bestellt oder aus dem Internet heruntergeladen werden: www.buerglen-tg.ch

06 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Protokoll

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2012

Vorsitz E. Baumann, Gemeindeammann Protokoll I. Weber, Gemeindeschreiberin Anwesend 102 Traktanden 1. Teil: Jungbürgerfeier Eröffnung durch die Musikgesellschaft Bürglen Begrüssung Abgabe der Urkunden 2. Teil: Gemeindeversammlung 1. Wahl von Stimmenzählenden 2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28.11.2011 3. Jahresbericht 2011 4. Jahresrechnung 2011 5. Abrechnungen 5.1 Sanierung Bahnhofstrasse, Bürglen 6. Mitteilungen 7. Verschiedenes und Umfrage

Jungbürgerfeier

Im Namen des Gemeinderates begrüsst der Vorsitzende, Gemeindeammann Erich Baumann, alle Anwesenden, im Speziellen die Jungbürgerinnen und Jungbürger des Jahrgangs 1994 zu der Gemeindeversammlung. Von den 35 Jungbürgerinnen und Jungbürgern haben sich im Vorfeld 4 entschuldigt. Die Einstimmung in die Versammlung erfolgt durch die Musikgesellschaft Bürglen, welche seit letztem Herbst in dieser Formation auftritt. Die Aufnahme der Jungbürger in den Kreis der stimm- und wahlberechtigten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wird mit Abgabe der Jungbürgerur-kunden vollzogen. Die Gemeinderäte M. Moser und J. Schönholzer vollzie-hen die Jungbürgerfeier. M. Moser ermuntert die Jungbürge-rInnen bei seiner Ansprache zur akti-ven Teilnahme am politischen Gesche-hen und fordert auf, nicht die „Faust im Sack“ zu machen, sondern aktiv mitzuwirken. Die Jungbürgeraufnahme wird durch die Musikgesellschaft Bürglen, unter der Leitung von Herrn Daniel Leu, um-rahmt. Der gemütliche Teil der Jungbürger-feier findet im Verlaufe des Herbstes statt.

Gemeindeversammlung

In formeller Hinsicht wird festgehal-ten, dass die einschlägigen Bestim-mungen nach Art. 10 Gemeindeord-nung eingehalten sind. Es werden kei-ne Einwände gegen die Anwesenheit einer stimmberechtigten Person ge-macht. Anwesend und nicht stimmberechtigt ist Frau Hannelore Bruderer, Vertrete-rin der Presse. Stimmberechtigt sind somit 101 Perso-nen, das absolute Mehr beträgt 51 Personen. Nachdem gegen die zur Diskussion ge-stellte Traktandenliste keine Anträge auf Abänderung oder Ergänzung er-folgt sind, können die Geschäfte in der publizierten Reihenfolge abgewickelt werden.

1. Wahl von Stimmenzäh-lenden

In offener Abstimmung werden Ruth Keller und Ernst Schenk gewählt.

2. Protokoll der Gemeinde-versammlung vom 28.11.2011

Dem gedruckt vorliegenden Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2011 in der Botschaft auf den S. 16-20 wird ohne Wortbe-gehren und ohne Gegenstimme zuge-stimmt.

3. Jahresbericht 2011

Der vorliegende Jahresbericht ist in der Botschaft auf den Seiten 4-13 ab-gedruckt und enthält eine kurze Be-richterstattung über die Sachgeschäf-te, welche der Gemeinderat im ver-gangenen Jahr zu behandeln hatte. Erstmals befinden sich in der neu ge-stalteten Botschaft ebenfalls Berichte aus den jeweiligen Ressorts der Ge-meinderäte. Der Vorsitzende nimmt anhand eines Bilderbogens, welche Aktivitäten in-nerhalb des Gemeindegebietes aufzei-gen, Bezug auf die Vielfältigkeit, wel-che eine Gemeinde auszeichnet. Per-sönlich zieht der Vorsitzende ein Résumée seines ersten Amtsjahres als Gemeindeammann, wobei er dies als eine sehr anspruchsvolle Zeit bezeich-net. Ohne Ergänzungen und Diskussion nimmt die Versammlung vom vorlie-genden Jahresbericht Kenntnis.

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Protokoll 07 Frau Vize-Gemeindeammann V. Ecknauer bedankt sich beim Ge-meindeammann, beim Gemeinderat und bei den Verwaltungs- und Werk-hofangestellten für ihren Einsatz und die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit.

4. Jahresrechnung 2011

Zur Jahresrechnung verweist der Vor-sitzende auf die Erläuterungen und Grafiken, welche in der Botschaft auf S. 21ff. abgebildet sind.

Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von Fr. 8 068 854.46 und einem Ertrag von Fr. 7 795 826.42 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 273 028.04 ab. Im Budget 2011 ist ein Rückschlag von Fr. 396 450 budge-tiert worden.

Trotz des Defizits schliesst die Rech-nung 2011 im Vergleich zum Budget 2011 erfreulicherweise mit einer Ver-besserung um Fr. 123 421.96 ab. Dies ist zum Grossteil auf die Mehreinnah-men im Steuerbereich (+4.9%) zurück-zuführen.

Der Vorsitzende weist in seinen Aus-führungen u.a. darauf hin, dass der Bereich Soziale Wohlfahrt die Rech-nung mit Mehraufwendungen in der Höhe von Fr. 180 000 belastet. Seit ei-nigen Jahren zeichnet sich ebenfalls eine Zunahme der Aufwendungen für Prämienausstände und Leistungsstopps ab.

Anhand einer Grafik, welche das Ei-genkapital im Verhältnis zum Steuer-ertrag setzt, wird aufgezeigt, dass eine weitere Reduktion des Eigenkapitals in Zukunft nicht anzustreben ist, da die Empfehlung von 30-60% Eigenkapital nur noch knapp erfüllt wird.

Die Investitionsrechnung schliesst bei Ausgaben von Fr. 1 637 483.78 und Einnahmen von Fr. 708 083.38 mit ei-ner Zunahme der Nettoinvestitionen von Fr. 929 400.40 ab. Die Nettoschuld pro Einwohner beläuft sich auf Fr. 2575.

M. Massolin, Obmann der Rechnungs-prüfungskommission, informiert über die Revision der sauber und richtig ge-führten Jahresrechnung, welche mit

Unterstützung der Thalmann Treu-hand AG, Weinfelden durchgeführt wurde und verweist auf den Bericht auf S. 21 der Botschaft. Im Namen der Rechnungsprüfungskommission emp-fiehlt er die Rechnung zu genehmigen.

Nach Beantwortung einer Frage zum Konto 020.3180 erkundigt sich Rainer Stäuble, wie der Gemeinderat das ho-he Defizit im Bereich der Abfallbesei-tigung (Konto 720) zu reduzieren ge-denkt.

Der Vorsitzende erklärt, dass mit der Erhöhung der Abfallgebühren per 1. Januar 2012 ein erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde. Der Gemeinderat sei sich jedoch bewusst, dass der Abbau des Defizits mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Eine weitere Diskussion wird nicht ge-wünscht.

In der nachfolgenden Abstimmung genehmigen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme die Jahresrechnung 2011 mit einem Rück-schlag von Fr. 273 028.04.

Der Rückschlag von Fr. 273 028.04 wird gemäss Antrag des Gemeinderates dem Eigenkapital belastet. Der Be-stand des Eigenkapitals wird neu Fr. 1 258 404.10 betragen.

5. Abrechnungen

5.1 Sanierung Bahnhofstrasse, Bürglen

Gemeinderat P. Egger informiert die Anwesenden über die nachfolgende Bauabrechnung:

Kredit Fr. 350 000.00 Abrechnung Fr. 388 118.80 Differenz Fr. +38 118.80 Differenz % +10.89

Er begründet die Mehrausgaben mit der im Bereich der Wasserleitungen um 10 m längere Sanierung der Haupt-leitung, welche in diesem Teilstück ebenfalls die Erneuerung des Strassen-belages zur Folge hatte.

Ohne Diskussion nimmt die Versamm-lung von dieser Bauabrechnung Kenntnis.

6. Mitteilungen

6.1 Ersatzwahl im Gemeinderat Der Vorsitzende informiert, dass bisher auch innerhalb der Verlängerung der Meldefrist keine Kandidaturen für die Nachfolge von Gemeinderat Mario Moser eingegangen sind. Die Ersatz-wahl wurde nach der erfolglosen Ein-ladung an die Parteien und Dorfverei-ne vom Gemeinderat ja bereits vom ursprünglichen Wahltermin vom 17. Juni 2012 auf den 23. September 2012 verschoben. Die Meldefrist läuft am 1. Juni 2012 ab, Meldeformulare können weiterhin bei der Gemeinde-schreiberin bezogen werden.

6.2 Bundesfeier Der Vorsitzende informiert, dass die Bundesfeier dieses Jahr turnusgemäss in Bürglen stattfinden wird. Der Fest-akt wird beim Pfadiheim mit einem Brunch eröffnet. Für die Organisation sind die Landfrauen Bürglen/Istighofen sowie der Heimverein verantwortlich.

6.3 Gemeindeporträt Die Arbeiten zum im Neuen Anzeiger angekündigten Gemeindeporträt ste-hen kurz vor dem Abschluss. Der Vor-sitzende bedankt sich bei den 17 Mit-gliedern der Externen Gruppe, welche sich in 2 Workshops intensiv mit der Entwicklung unserer Gemeinde be-schäftigt haben.

Zur Präsentation des Gemeindeport-räts mit dem Städteplaner Thomas Stadelmann wird ein spezieller Anlass durchgeführt werden. Die Einladung mit den Details sind zu gegebener Zeit dem Neuen Anzeiger zu entnehmen.

6.4 Alterskommission: Verab-schiedungen

V. Ecknauer bedankt sich bei Hanspe-ter Schmid für seine 3-jährige Mitar-beit in der Alterskommission. Hp. Schmid brachte jeweils viele Ideen ein und wirkte u.a. bei der Überarbei-tung des Alterskonzeptes mit. Mit Dankesworten und der Übergabe ei-nes Präsentes wird Hp. Schmid verab-schiedet.

08 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Protokoll

7. Verschiedenes und Umfrage

Dieses Traktandum wird nicht benützt.

Zum Schluss der Versammlung be-dankt sich der Gemeindeammann bei den Anwesenden für die Mitarbeit und das Wohlwollen am heutigen Abend. Er ermuntert die Versamm-lung, Anregungen, Wünsche, aber auch aufbauende Kritik zum Wohl der Gemeinde ihm persönlich, einem Mit-glied des Gemeinderates oder der Verwaltung mitzuteilen. Der Volks-schulgemeinde Bürglen dankt er für das Gastrecht und Edi Schönbächler für die Bereitstellung der Mehrzweck-halle.

Der Vorsitzende schliesst die Versamm-lung mit dem auf S. 15 der Botschaft festgehaltenen „Chinesischen Sprich-wort“ und dankt der Spielplatzgruppe Bürglen für die anschliessende Bewir-tung.

Schluss der Versammlung: 21:30 Uhr

Für das Protokoll: I. Weber, Gemeindeschreiberin

Gemeindeporträt 2012 - Handlungsfelder

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Einbürgerungen 09

Einbürgerungen

Gemäss Art. 14 des Bundesgeset-zes über das Bürgerrecht und § 6 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, hat der Gemeinderat vor Erteilung der Bewilligung zu prüfen, ob die Bewerber zur Einbürgerung geeignet sind, insbesondere ob sie: a) in die schweizerischen Ver-

hältnisse eingegliedert sind; b) mit den schweizerischen Le-

bensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind;

c) die schweizerische Rechts-ordnung beachten;

d) die innere und äussere Si-cherheit der Schweiz nicht gefährden;

e) über eine ausreichende Exis-tenzgrundlage verfügen.

Brunner Ueli

Ueli Brunner, geboren am 7. Oktober 1982 ist Bürger von Ebnat Kappel, Kappel SG. Nach der Ausbildung zum Landwirt machte U. Brunner eine Zweit-ausbildung zum Landmaschi-nenmechaniker bei der Firma Märla AG in Märwil. Der Ge-suchsteller wohnt mit seinen El-tern auf dem landwirtschaftli-chen Betrieb in Moos (Istigho-fen). Seit Abschluss der Ausbildung im Jahr 2004 arbeitet der Gesuchsteller neben der Mit-hilfe auf dem betriebseigenen Hof weiterhin in einem Teilzeit-

pensum von 40% bei der Firma Märla AG. Ueli Brunner möchte ins Bürger-recht der Politischen Gemeinde Bürglen aufgenommen werden um auch das Bürgerrecht der Bürgergemeinde Bürglen erlan-gen zu können. Ueli Brunner erfüllt alle Bedin-gungen für die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht.

Dagli Erkam

Herr Erkam Dagli ist am 5. Januar 1993 in Frauenfeld TG geboren, türkischer Staatsangehöriger und lebt seit seiner Geburt in Bürglen. Er ist mit seinen Eltern und Geschwistern an der Garten-strasse 3 in Bürglen wohnhaft. Der Gesuchsteller befindet sich nach Abschluss der Kantonsschu-le seit Herbst 2012 im 1. Semes-ter des Wirtschaftsstudiums an der Universität St. Gallen. Zur Motivation erklärt E. Dagli, dass er seit der Geburt in der Schweiz lebe und sich hier gut integriert fühle. Er möchte seine weitere Zukunft in der Schweiz aufbauen. Zudem beteiligt er sich bereits aktiv in der Politik, wobei er gerne auch das Stimm- und Wahlrecht ausüben würde. Herr Erkam Dagli ist bereit Mili-tärdienst zu leisten.

den Breeijen-van den Bemd Fredericus und Johanna mit Kinder Sebastiaan und Yanique

Herr Fredericus den Breeijen ist am 22. August 1962 in Dongen (Holland) geboren. Im Jahr 1989 reiste der Gesuchsteller in die Schweiz ein. Der Gesuchsteller arbeitet seit 1994 als selbständi-ger Physiotherapeut in einer ei-genen Praxis im SUN-Areal Bürglen. Frau Johanna den Breeijen-van den Bemd ist am 29. Januar 1964 in Bergen op Zoom (Holland) geboren. Im Jahr 1990 reiste die Gesuchstellerin in die Schweiz ein. Sie unterstützt ihren Mann in der Praxis im administrativen Bereich. Der Sohn Sebastiaan ist am 31. Mai 1994 in Aarau AG gebo-ren. Seit August 2010 befindet er sich in der 3-jährigen Ausbildung zum Zimmermann bei der Firma von Siebenthal Holzbau AG in Mauren. Die Tochter Yanique ist am 12. Oktober 1997 in Frauenfeld TG geboren. Sie besucht momen-tan die 2. Oberstufe in Bürglen. Die Familie den Breeijen besitzt die niederländische Staatsange-hörigkeit und wohnt an der Oberholzstrasse 10 in Leimbach.

10 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Einbürgerungen Zur Motivation erklären die Ge-suchsteller, dass sich ihr Bezug zum Heimatland auf gelegentli-che Ferien reduziere. Die Familie den Breeijen fühlt sich in der Schweiz zu Hause. Ein Teil der Familienmitglieder engagieren sich in diversen ortansässigen Organisationen und Vereinen.

Ingenc Deniz

Frau Deniz Ingenc ist am 15. Juni 1991 in Frauenfeld TG geboren, türkische Staatsangehörige und wohnt mit ihrer Mutter und der Schwester an der Schöntalstrasse 2 in Bürglen. Seit August 2011 arbeitet die Gesuchstellerin als Detailhandelsfachfrau bei ALDI SUISSE AG in der Filiale Bischofs-zell, wo Sie auch die Ausbildung absolvierte. Zur Motivation erklärt die Ge-suchstellerin, dass sie in der Schweiz geboren und aufge-wachsen sei und mit den Le-bensgewohnheiten der Schweiz bestens vertraut sei. Deniz In-genc möchte sich auch gern an Wahlen und Abstimmungen beteiligen können. In ihrem Heimatland hält sich die Gesuch-stellerin nur zu Ferienzwecke auf.

Kuqi Liridona

Frau Liridona Kuqi ist am 20. November 1991 in Scherzin-gen TG geboren, besitzt die ser-bische Staatsangehörigkeit und wohnt mit ihren Eltern und den

Geschwistern an der Schüt-zenstrasse 7b in Bürglen. Die Ge-suchstellerin hat ihre Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau im Volg Laden Bürglen im August 2012 erfolgreich abgeschlossen und arbeitet seither weiterhin bei ihrer Lehrfirma. Zur Motivation erklärt Frau Liri-dona Kuqi, dass sie sich in der Schweiz zu Hause fühle. Sie sei hier geboren und aufgewachsen und verweile nur sporadisch zu Ferienzwecken in ihrem Heimat-land. Des Weiteren war sie wäh-rend über sieben Jahren im Fuss-ballclub Weinfelden-Bürglen ak-tiv, wobei sie ihr Hobby aus Zeitgründen aufgeben musste.

Mustafi Sabur

Herr Sabur Mustafi ist am 8. September 1993 in Gostivar (Mazedonien) geboren und seit 2. Oktober 1993 in Bürglen wohnhaft. Nach Abschluss seiner 3-jährigen Ausbildung zum Sani-tärinstallateur EFZ im Sommer 2012 ist der Gesuchsteller wei-terhin bei seinem Lehrbetrieb der Firma Baumann Spenglerei-Sanitär AG, Bürglen tätig. Herr Mustafi ist mazedonischer Staatsangehöriger und wohnt mit seinen Eltern an der Schüt-zenstrasse 16 in Bürglen. Zur Motivation teilt der Ge-suchsteller mit, dass er seine ganze Kindheit in der Schweiz verbracht habe und er sich hier zu Hause fühle. Beziehungen zu seinem Heimatland würden sich auf gelegentliche Ferienaufent-halte beschränken. Ebenfalls sei ein Grossteil seiner Verwandten und Kollegen in der Schweiz wohnhaft. S. Mustafi möchte seine weitere Zukunft in der Schweiz gestalten und sich be-

ruflich im Sanitärbereich weiter-bilden. S. Mustafi ist ebenfalls bereit Militärdienst zu leisten.

Rodjakovic-Vareskic Franjo und Vesna mit Kinder Mi-chel und Daniel

Herr Franjo Rodjakovic ist am 26. April 1959 in Dubrave (Bos-nien und Herzegowina) geboren. Er reiste im Alter von 22 Jahren in die Schweiz ein. Seit dem 20. Februar 2012 arbeitet er bei der Härterei Arbon AG als Härte-reimitarbeiter. Frau Vesna Rodjakovic-Vareskic ist am 2. Juni 1968 in Tuzla (Bos-nien und Herzegowina) geboren und reiste im Jahr 1991 in die Schweiz ein. Die Gesuchstellerin ist seit Januar 2008 als Metall-kunde-Laborantin in der Firma Forster Rohr- & Profiltechnik AG in Arbon tätig. Die Kinder Michel, 1992, und Daniel, 1995, sind in Frauenfeld TG geboren. Der Sohn Michel be-sucht momentan die Zeppelin-Gewerbeschule in Konstanz, wo er im Sommer 2013 die Fach-hochschulreife in der gewerbli-chen Richtung erlangen will. Da-niel besucht seit Herbst 2010 die Kantonsschule in Romanshorn. Die Familie Rodjakovic besitzt die kroatische Staatsangehörig-keit und wohnt an der Neumoos-strasse 1 in Istighofen.

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Einbürgerungen 11 Zur Motivation erklären die Ge-suchsteller, dass sie den grösse-ren Teil ihres bisherigen Lebens bereits in der Schweiz verbracht haben und die Schweiz als ihre Heimat bezeichnen. Die Familie hält sich nur noch zu Ferienzwe-cken und Besuch von Verwand-ten in ihrem Heimatland auf, wobei die Intensität ihrer per-sönlichen Beziehung zu Kroatien jährlich etwas an Bedeutung ver-liere. Die Söhne bezeichnen beide die Schweiz als ihre Heimat, da sie hier ihre ganze Kindheit ver-bracht haben. Sie möchten ihre Zukunft in der Schweiz gestal-ten.

Zejnullahu Rafet

Herr Rafet Zejnullahu ist am 26. Oktober 1984 in Kamenice (Kosovo) geboren und lebt seit dem 1. Juni 2008 in Bürglen. Nach seiner Ausbildung zum Au-tomatiker absolvierte der Ge-suchsteller eine Weiterbildung zum dipl. Techniker HF, Fachbe-reich Unternehmensprozesse. R. Zejnullahu arbeitet seit No-vember 2008 als Prozessfach-mann bei General Dynamics Eu-ropean Land Systems-Mowag GmbH in Kreuzlingen.

Der Gesuchsteller ist serbischer Staatsangehöriger und wohnt an der Gartenstrasse 5 in Bürglen. Zur Motivation erklärt der Ge-suchsteller, dass er seit 22 Jahren in der Schweiz wohnhaft sei und die obligatorischen Schulen so-wie die Ausbildung in der Schweiz absolviert habe. Er be-zeichnet die Schweiz als seine Heimat, in Serbien halte er sich nur sporadisch zu Ferienzwecken auf. R. Zejnullahu ist bereit bei Aufnahme in das Bürgerrecht Militärdienst zu leisten.

Kulturfest beim Schloss Bürglen 2012

12 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Finanzplan 2013-2017

Finanzplan 2013-2017

Rechtliche Bedeutung

Gemäss § 26 der regierungsrätli-chen Verordnung über das Rech-nungswesen hat jede Gemeinde einen Finanzplan zu erstellen, ihn jährlich nachzuführen und den Stimmberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Der Fi-nanzplan hat keine direkte rechtliche Wirkung; das heisst er bewirkt keine Freigabe von Ein-nahmen und Ausgaben oder Pro-jekten.

Zweck

Der Finanzplan dient der Exeku-tive als Führungsinstrument der mittelfristigen Vorausschau und Koordination. Er zeigt die Aus-wirkungen gewisser Planungs-annahmen auf und lässt einen allfälligen Handlungsbedarf er-kennen. Im Sinne einer rollenden Planung wird er laufend überar-beitet und den aktuellen Er-kenntnissen angepasst. Der Fi-nanzplan hat keine direkte rechtliche Bedeutung.

Grundlagen

Wesentliche Grundlagen bei der Erarbeitung des Finanzplanes sind: Hochrechnung des aktuellen

Budgets der laufenden Rech-nung unter Berücksichtigung genereller Faktoren und ab-sehbarer ausserordentlicher

Veränderungen. Aufgrund ver-schiedener relevanter Geset-zesänderungen basiert der Fi-nanzplan nicht mehr auf der letzten Rechnung, sondern auf dem aktuellen Budget.

Abschätzen der Entwicklung des Steuerertrags.

Mittelfristiger Investitionsplan mit Berechnung des Zins- und Abschreibungsbedarfs zulasten der laufenden Rechnung.

Wertung

Dank einer weiterhin sparsamen Ausgabenpolitik fallen die Defi-zite kleiner aus und können vor-läufig mit dem Eigenkapital ge-deckt werden. Der Werkbereich wird sich finanziell stabilisieren und längerfristig können die an-stehenden Aufgaben finanziert werden.

Budget Finanzplan

2013 2014 2015* 2016* 2017*

Rechnungsergebnis -156 -51 -9 -4 40

Abschreibungen Steuerhaushalt

570 564 541 535 510

Einlage Spezialfinanzierung

278 435 332 284 245

Entnahme Spezialfinanzierung

147 - 1 48 188

Nettoinvestitionen Steuerhaushalt

368 351 350 354 350

Nettoinvestitionen Spezialfinanzierungen

867 1200 1150 1150 1400

Eigenkapital 738 686 677 672 713

* Im Zusammenhang mit der im Kanton Thurgau im Jahr 2015 geplanten Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 kann es zu Veränderungen innerhalb der Rechnungslegung kommen.

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Budget 2013 13

Budget 2013

Grundsätzliches

Die Politische Gemeinde Bürglen erhält vom Kanton keinen Fi-nanzausgleich und muss auch keine Ausgleichszahlungen leis-ten. Das Budget basiert auf einer geschätzten Einwohnerzahl von 3500 per 31.12.2013. Im Budget 2013 ist eine Besol-dungserhöhung von 1% enthal-ten. Die Verteilung der Personal-kosten erfolgt gemäss Kosten-stellenrechnung (Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Beim Sit-zungsgeld wurde der Verteil-schlüssel angepasst. Das führt zu

kleinen Veränderungen inner-halb der einzelnen Funktionen. Die Abschreibungen richten sich nach den kantonalen Vorgaben: 8% Hoch- und Tiefbauten 20% Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 40% Informatikaufwendungen Änderungen bei den Einnahmen im Zusammenhang mit der Revi-sion des Gebührenreglements für administrative Verrichtungen (Traktandum 9) sind bereits be-rücksichtigt. Die Kosten für Bü-romaterial, Porto, Telefon, Versi-cherungen werden soweit diese nicht direkt einer Funktion zu-

gewiesen werden können, wie bis anhin aufgrund der Lohn-summe verteilt. Bemerkungen zu den einzelnen Budgetpositionen sind bei den entsprechenden Budgetzahlen auf den nachfolgenden Seiten angemerkt. Der Gemeinderat beantragt,

das vorliegende Budget mit einem gleichbleibenden Steu-erfuss von 66% zu genehmi-gen.

.

Laufende Rechnung (funktionale Gliederung)

Rechnungsergebnis

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011

0 Allgemeine Verwaltung -582 180 -602 137 -754 117.70

1 Sicherheit -249 128 -261 990 -283 116.40

3 Kultur -258 990 -269 650 -266 496.06

4 Gesundheit -369 500 -310 670 -268 331.36

5 Soziale Wohlfahrt -904 855 -972 160 -1 025 094.03

6 Verkehr -878 370 -919 080 -923 834.64

7 Umwelt/Raumordnung -137 350 -162 992 -126 992.50

8 Volkswirtschaft +73 950 + 74 786 +84 761.65

9 Finanzen +3 149 830 +3 060 330 +3 290 193.00

Total -156 593 -363 563 -273 028.04

Rechnungsergebnisse / Abweichungen zum Budget

Alle Angaben in Fr. 1000

-800-600-400-200

0200400600800

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Budget Rechnung

14 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Budget 2013

Allgemeine Verwaltung

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

0 Allgemeine Verwaltung 582 180 602 137 754 117.70

011 Legislative 51 060 49 972 52 639.24

012 Exekutive 138 155 116 200 126 462.70

020 Gemeindeverwaltung 28 330 46 040 166 031.51

022 Informatik 4 025 3 445

029 Bauverwaltung 97 070 100 580 111 816.25

090 Verwaltungsliegenschaften 271 590 285 900 297 168.00

Informatik Seit dem Budget 2012 werden die Informatikkosten als eigene Funktion geführt. Die darin ent-stehenden Kosten werden mit dem Jahresabschluss auf die be-troffenen Funktionen verteilt.

Feuerschutzkontrollen Per 1. August 2012 wurde Kilian Moser vom Gemeinderat als neuer Beauftragter für die Feu-erschutzkontrolle gewählt. Im Budget 2013 wurden die Auf-wendungen und Einnahmen von der Funktion „140 Feuerwehr“ in die Funktion „029 Bauverwal-tung“ verschoben.

Öffentliche Sicherheit

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

1 Öffentliche Sicherheit 249 128 261990 283 116.40

100 Grundbuch, Mass u. .Gewicht 28 718 12 600 20 108.15

101 Rechtspflege 247 560 132 710 120 767.00

102 Vormundschaft, Waisenamt 122 500 141 698.90

104 Schlichtungsbehörde 3 950 9 650 7 624.30

140 Feuerwehr 412 750 412 750 257 000 257 000 281 006.65 281 006.65

150 Militär 55 100 38 970 31 254.45

160 Zivilschutz 24 000 23 500 24 172.50

Amtsvormundschaft Mit der Verlegung der Amtsvor-mundschaft von Bürglen nach Weinfelden zur Regionalen Be-rufsbeistandschaft fallen fast sämtliche Positionen in diesem Bereich weg. Die Kosten der Re-gionalen Berufsbeistandschaft erscheinen in der Funktion „101 Rechtspflege“. Gemäss Budget der Regionalen Berufsbeistand-schaft betragen die Kosten Fr. 110 000.

Kontaktangaben ab 1.1.2013 Kinder- und Erwachsendenschutz- behörde KESB Bahnhofstrasse 12 8570 Weinfelden Tel. 058 345 73 40 Regionale Berufsbeistandschaft Weinfelden Bahnhofstrasse 8 8570 Weinfelden Tel. 071 626 83 04

Feuerwehr Im Budget 2013 ist vorgesehen das Verkehrsdienstfahrzeug und den Personentransporter zu er-setzen. Die bestehenden Fahr-zeuge sind in die Jahre gekom-men und die Reparaturkosten steigen. Aus diesem Grund schliesst die Feuerwehrrechnung mit einem Verlust von Fr. 149 850 ab. Der Verlust wird der Spezialfinanzierung ent-nommen. Das Guthaben der Feuerwehr beträgt per Ende 2011 Fr. 253 503.57.

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013 | Budget 2013 15

Kultur und Freizeit

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

3 Kultur und Freizeit 258 990 269 650 266 496.06

300 Kulturförderung 64 500 74 320 62 834.31

320 Massenmedien 47 120 47 120 46 458.00

330 Parkanlagen 98 400 98 450 92 193.75

340 Sport 16 500 16 960 15 570.00

350 Übrige Freizeitgestaltung, Eis- /Badeweiher 32 470 32 800 49 440.00

Gesundheit

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

4 Gesundheit 369 500 310 670 268 331.36

410 Kranken- und Pflegeheime 108 541.00

440 Ambulante Krankenpflege 356 900 299 760 148 928.61

450 Alkohol- und Drogenmissbrauch 11 300 10 260 10 077.00

459 Übrige Krankheitsbekämpfung 1 100 450 600.00

470 Lebensmittelkontrolle 200 200 184.75

Pflegefinanzierung Seit dem 1. Januar 2011 werden die Kosten der Restfinanzierung im Pflegeheim je hälftig von Kanton und Gemeinden über-nommen. Der pro Kopf Beitrag steigt von Jahr zu Jahr massiv: 2011 Fr. 33.30 2012 Fr. 40.00 2013 Fr. 54.00

Spitex Nach der Fusion der Spitexverei-ne Bürglen-Nollen und Weinfel-den ist mit Kosten für das Jahr 2013 von Fr. 150 000 zu rechnen.

16 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013 | Budget 2013

Soziale Wohlfahrt

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

5 Soziale Wohlfahrt 904 855 972 160 1 025 094.03

500 Sozialversicherung allgemein 31 240 30 530 21 671.40

520 Krankenversicherung 251 150 306 750 253 073.85

540 Jugendschutz 23 750 12 400 14 234.25

541 Mittagstisch 7 900 13 800 7 472.15

550 Invalidität 1 665 1 500 958.45

580 Altersfürsorge 14 550 11 800 9 469.95

581 Öffentliche Sozialhilfe 468 650 513 990 628 352.33

582 Arbeitsamt 18 200 17 500 19 158.45

589 Übrige Sozialhilfe 87 750 64 490 70 703.20

Krankenkassenprämienverbilli-gung Der Gemeindeanteil für die indi-viduelle Krankenkassenprämien-verbilligung wurde auf 15.9% festgelegt. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 246 000.

Alimentenzahlungen Der Anteil der Alimentenbevor-schussungen ohne Rückzahlung steigt weiter an.

Verkehr

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

6 Verkehr 878 370 919 080 923 834.64

610 Kantonsstrassen 73 800 88 000 97 000.00

620 Gemeindestrassen 673 250 703 660 711 303.16

650 Öffentlicher Regionaler Personenverkehr 131 320 127 420 115 531.48

Abschreibungen Das Verwaltungsvermögen im Bereich Gemeindestrassen be-trägt per Ende 2012 rund 3,1 Mio. Franken. Durch die tiefen Investitionen im Jahr 2012 redu-ziert sich der Abschreibungsbe-darf.

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Budget 2013 17

Umwelt und Raumordnung

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

7 Umwelt und Raumordnung 137 350 162 992 126 992.50

700 Wasser 5 000 3 000 4 971.00

701 Wasserversorgung 706 583 706 583 625 000 625 000 679 669.60 679 669.60

710 Abwasserbeseitigung 870 628 870 628 535 000 535 000 560 059.05 560 059.05

720 Abfallbeseitigung 194 725 194 725 171 160 171 160 132 619.75 132 619.75

740 Friedhof und Bestattung 87 200 87 880 83 178.20

750 Gewässerverbauung 42 800 63 400 31 346.15

770 Naturschutz 3 000 3 000 3 000

780 Übriger Umweltschutz 11 550 5 730 7 546.05

790 Raumordnung 10 900 11 442 12 043.20

Wasserversorgung 2012 wurde eine generelle Pla-nung für die Wasserversorgung Bürglen erstellt. Dieses Konzept zeigt auf, dass grosse Investitio-nen und Sanierung anstehen. Um diese Kosten aufzufangen hat der Gemeinderat beschlossen die Grundgebühr pro Anschluss per 1.1.2013 von Fr. 50 auf Fr. 130 zu erhöhen.

Die Wasserversorgung schliesst mit einen Überschuss von Fr. 124 743 ab. Das Guthaben gegenüber der Gemeinde be-trägt per Ende 2011 Fr. 929 386.28.

Abwasserentsorgung Wie bereits in den letzten Jahren schliesst auch die Abwasserent-sorgung positiv ab. Der Gewinn von Fr. 66 568 wird der Spe-

zialfinanzierung gutgeschrieben. Der Saldo beträgt per Ende 2011 Fr. 867 436.12.

Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung schliesst mit einem Gewinn von Fr. 43 215 ab. Dieser Betrag reduziert die Schuld gegenüber der Gemeinde auf Fr. 114 175.

Volkswirtschaft

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

8 Volkswirtschaft 73 950 74 786 84 761.65

804 Pflanzenbau 22 768 22 428 21 063.15

809 Flurstrassen 20 100 20 100 20 051.40

810 Forstwirtschaft 14 350 13 944 13 586.15

820 Jagd und Fischerei 2 918 2 918 3 918.50

850 Banken 75 000 75 000 76 046.00

860 Elektrizität 55 000 55 000 61 127.35

861 Elektrizitätsversorgung (Netznutzung) 340 650 340 650 349 679 349 679 287 658.80 287 658.80

865 Elektrizitätsversorgung (Energie) 218 385 218 385 195 650 195 650 250 438.15 250 438.15

869 Übrige Energie 1 750 1 660 1 629.50

Gewinnausschüttung Thur-gauer Kantonalbank Der Gemeindebeitrag der Thur-gauer Kantonalbank wird mit Fr. 75 000 budgetiert.

Konzessionsgebühren EW Bürglen AG Für die Konzessionsgebühren der EW Bürglen AG werden Fr. 55 000 budgetiert.

Elektrizitätsversorgung EW Ost Der Bereich Netznutzung schliesst mit einem Gewinn von Fr. 42 523, der Bereich Energie mit einem Gewinn von Fr. 1695 ab. Der Saldo der Spezialfinan-zierung beträgt per Ende 2011 Fr. 711 798.12.

18 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Budget 2013

Finanzen und Steuern

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

9 Finanzen und Steuern 3 149 830 3 060 330 3 290 193.00

900 Gemeindesteuern 3 140 000 3 054 000 3 162 996.27

931 Gemeindeanteile kantonaler Steuern 205 000 190 000 320 219.45

933 Gemeindeanteile kantonale Gebühren 2 000 2 000 5 715.55

940 Zinsen und Emissionskosten 200 170 193 670 201 475.07

995 Neutrale Aufwendungen / Erträge 3 000 8 000 2 736.80

Gemeindesteuern Durch den Bevölkerungszuwachs steigen die Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen.

Grundstückgewinnsteuer Dank der regen Bautätigkeit und den damit zusammenhängenden Land- und Liegenschaftsverkäu-fen, kann mit höheren Einnah-men gerechnet werden.

Laufende Rechnung (Artengliederung)

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011

3 Aufwand -8 272 215 -7 933 268 -8 068 854.46

30 Personalaufwand -1 529 330 -1 780 970 -1 777 079.30

31 Sachaufwand -2 222 383 -2 021 245 -2 033 060.45

32 Passivzinsen -264 042 -272 150 -270 831.07

33 Abschreibungen -1 198 605 -1 059 800 -1 057 656.75

34 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung -5 008 -5 008 -13 109.50

35 Entschädigung an Gemeinwesen -371 460 -254 474 -280 205.95

36 Eigene Beiträge -1 925 343 -1 878 002 -2 047 513.51

37 Durchlaufende Beiträge -320 000 -261 000 -261 930.20

38 Einlagen in Spezialfinanzierung -278 744 -253 619 -327 467.73

39 Interne Verrechnungen -157 300 -147 000

4 Ertrag 8 115 622 7 569 705 7 795 826.42

40 Steuern 3 506 000 3 410 030 3 632 950.57

41 Regalien und Konzessionen 59 986 59 986 66 112.60

42 Vermögenserträge 139 980 136 530 133 733.40

43 Entgelte 3 221 511 2 924 701 3 091 727.50

44 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 81 000 81 000 93 864.30

45 Rückerstattungen von Gemeinwesen 445 550 439 130 421 795.70

46 Beiträge für eigene Rechnung 43 545 60 350 73 780.45

47 Durchlaufende Beiträge 313 000 260 000 259 966.90

48 Entnahme aus Spezialfinanzierung 147 750 978 21 895.00

49 Interne Verrechnung 157 300 147 000

Vorschlag (+) / Rückschlag (-) -156 593 -363 563 -273 028.04

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Investitionen 2013 19

Investitionen

7.1 Sanierung Heidengasse, Bürglen Kredit von Fr. 250 000

Die Heidengasse wurde 1948 mit einem festen Strassenbelag ver-sehen. Das Strassenstück weist einen ungenügenden Koffer, mangelhafte Randabschlüsse und einen schadhaften OB-Belag auf. Mit der Sanierung der Heiden-gasse wird die Strassenerneue-rung im Schlossquartier abge-schlossen.

Was ist vorgesehen? Der Gemeinderat will die Hei-dengasse 2013 umfassend sanie-ren: Vollausbau der Heidengasse

auf einer Länge von rund 130m.

Erstellung der Strassenent-wässerung.

Für die Sanierung liegt eine Kos-tenschätzung über Fr. 250 000 vor.

Der Gemeinderat beantragt

Ihnen einen Kredit von Fr. 250 000 für die Sanierung der Heidengasse zu bewilli-gen.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

7.2 Sanierung Wasserleitung Heidengasse, Bürglen Kredit von Fr. 115 000

Die in der Heidengasse liegende duktile Guss-Wasserleitung (100 mm) stammt aus dem Jahr 1900 und ist somit über hundert Jahre alt. Der Gemeinderat er-achtet es als sehr wichtig, dass im Zusammenhang mit der Strassen-sanierung auch die alten Leitun-gen saniert werden.

Die neue Wasserleitung aus HPE mit einem Durchmesser von 125 mm und einer Länge von rund 145 m kostet zusammen mit einem neuen Hydranten und den neuen Hausanschlüssen mutmasslich Fr. 115 000.

Der Gemeinderat beantragt

Ihnen einen Bruttokredit von Fr. 115 000 für die Sanierung der Wasserleitung Heidengas-se zu Lasten der Wasserver-sorgung zu bewilligen.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

20 Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Investitionen 2013

7.3 Sanierung Wasserleitung unter der Thurbrücke Kredit von Fr. 100 000

Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau beabsichtigt 2013 die Thurbrücke zwischen Bürglen und Istighofen zu sanieren. Die Politische Gemeinde Bürglen beabsichtigt in diesem Zusam-menhang die unter der Brücke liegende Wasserleitung aus dem Jahr 1937 zu erneuern. Diese rund 110 m lange Stahlleitung ist die einzige Verbindung unserer Pumpwerke im Thurvorland mit dem Reservoir in Moos. Gleichzeitig verbindet es auch das Reservoir mit dem Ortsteil Bürglen.

Ein Unterbuch in diesem Teil-stück wäre nur sehr schwierig in-nert kurzer Zeit zu beheben. Der Gemeinderat erachtet es deshalb als äussert wichtig, dass diese „Lebensader“ saniert wird. Im Zusammenhang mit der Sanie-rung wird die Leitung mit einer isolierenden Hülle versehen, was das „Schwitzen“ der Leitung aufgrund der Temperaturunter-schiede verhindert. Dies ist ein notwendiger Korrosionsschutz für die Brückenkonstruktion.

Der Gemeinderat beantragt Ihnen einen Bruttokredit von Fr. 100 000 für die Sanierung der Wasserleitung unter der Thurbrücke zu Lasten der Wasserversorgung zu bewilli-gen.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

7.4 Sanierung Kanalisationsleitungen Kredit von Fr. 250 000

Der Generelle Entwässerungs-plan aus dem Jahr 2001 zeigt auf, welche Teilstücke der Kana-lisationsleitungen prioritär zu sanieren sind. In den letzten Jah-ren wurden etliche Teilstücke sa-niert.

2013 beabsichtigt der Gemeinde-rat weitere Teilstücke zu sanie-ren, bei denen nicht gleichzeitig die Strasse bzw. Wasserleitung saniert werden muss.

Sanierung im Vollausbau Verbindung Ringstrasse-Bahnhofstrasse (Querung Weinfelderstrasse) Ø 800 mm, ca. 20 m

Fr. 50 000

Inlinersanierungen Schlosshalde Ø 250 mm, ca. 39 m und Einläufe

Fr. 20 000

Schützenstrasse Ø 300 / 400 mm, ca. 122 m und Einläufe

Fr. 60 000

Lindenackerstrasse Ø200 / 250 / 300 mm, ca. 138 m und Einläufe

Fr. 55 000

Grubenackerstrasse Ø200 / 250 mm, ca. 86 m und Einläufe, Voll-ausbau ca. 12 m

Fr. 65 000

Der Gemeinderat beantragt Ihnen einen Bruttokredit von Fr. 250 000 für die Sanierung der Kanalisationsleitungen zu Lasten der Abwasserentsor-gung zu bewilligen.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 | Abrechnungen 21

Abrechnungen

Sanierung Donzhauserstrasse, Leimbach

Kredit Fr. 180 000.00 Abrechnung Fr. 122 720.80 Differenz Fr. -57 279.20 In Prozent % -31 %

Besprechungen mit den Anstössern und dem Tiefbauamt des Kantons Thurgau hatten zur Folge, dass das Projekt optimiert werden konnte. Der Kostenvoranschlag belief sich auf Fr. 128 000. Die Minderkosten der einzelnen Positionen begründen: Günstigeres Ingenieurhonorar, günstigere Vermarkungskosten, günstige-re Vergabe und weniger Regie bei den Baumeisterarbeiten, weniger tem-poräre Signalisationen.

Erneuerung der amtlichen Vermessung (AV93)

Werkvertrag Fr. 193 400.00 Abrechnung Fr. 207 109.90 Differenz Fr. +13 709.90 In Prozent % +7 % Kredit Fr. 162 000.00 Abrechnung Fr. 207 109.90 Differenz Fr. +45 109.90 In Prozent % +28 % Bundesbeitrag Fr. 35 781.65 Kantonsbeitrag Fr. 42 155.95 Nettokosten Bürglen Fr. 129 172.30

Gemäss den Vorgaben des Bundes mussten alle thurgauischen Gemeinden die amtliche Vermessung AV93 erneuern. In der Politischen Gemeinde Bürglen mussten darum die Grundbuchpläne im Nichtsiedlungsgebiet neu erfasst werden. Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieur- und Vermes-sungsbüro i+geo ag aus Bürglen für die Arbeiten. Im vom Amt für Geoinformation genehmigten Werkvertrag vom 7. März 2008 sind folgende Zusatzarbeiten aufgeführt, welche bei der Submission nicht vorgesehen waren: Datenhomogenisierung Fr. 5 847.20 Gebäudeadressen Fr. 21 900.30 Waldcodierung Fr. 4 252.50 Total Fr. 32 000.00 Die Mehrkosten entstanden aufgrund von Regiearbeiten für die Nachfüh-rung von Bächen und Wald, Korrekturen von Adressen und EGID, Einspra-cheerledigung und Versand, sowie der Teuerung. Die vorliegende Abrechnung wurde am 30. August 2012 durch das Amt für Geoinformation geprüft und abgenommen.

22 Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2012 | Revision Gebührenreglement für adm. Verrichtungen

Revision Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienst-leistungen

Am 1. Juni 1997 trat das aktuell gültige Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Ge-meindeverwaltung Bürglen in Kraft. 2003 resp. 2006 wurden die Tarifpositionen im Anhang aktualisiert.

In den letzten sechs Jahren ver-änderte sich die Gemeindever-waltung in etlichen Bereichen. So wurde zum Beispiel das Zi-vilstandsamt der Gemeinde Bürglen ins Zivilstandsamt des

Bezirks integriert. Per 1.1.2013 wird die Vormundschaft nicht mehr von der Politischen Ge-meinde geführt.

Daneben änderten auch Abläufe von verschiedenen Verwaltungs-vorgängen. So zum Beispiel die Bereiche: Einbürgerung, Entsor-gung, Gastgewerbe, etc. Der Gemeinderat erachtete es des-halb als sinnvoll, das gesamte Reglement zu überarbeiten. Ne-ben dem Verursacherprinzip leg-te der Gemeinderat bei der Aus-

arbeitung besonderen Wert auf die Gebührenfestsetzung nach dem Zeit-, Arbeits- und Material-aufwand.

Auf den folgenden Seiten ist der Reglementsentwurf abgedruckt.

Der Gemeinderat beantragt Ihnen der Revision des Ge-bührenreglements für admi-nistrative Verrichtungen zu-zustimmen.

Gebührengrundsätze

Kostendeckungsprinzip

Äquivalenzprinzip

Rechtsgleichheitsgebot Volle Verrechnung sachfremder Leistungen

Angemessene Verzinsung investiertes Kapital

Keine Quersubventionierung Kundenfreundliche Transparenz

Gestützt auf Art. 17 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bürglen und §119 des Planungs- und Bauge-setzes des Kantons Thurgau erlässt die Gemeinde folgendes

Gebührenreglement

für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung Bürglen

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Grundsatz 1 Die Gemeindeverwaltung erhebt Gebühren nach diesem Tarif, soweit nicht besondere Gebühren-

vorschriften bestehen. 2 Für gebührenberechtigte Verrichtungen der Gemeindeverwaltung, die im Tarif nicht aufgeführt

sind, kann der Gemeinderat angemessene Kosten in Berücksichtigung von Zeit-, Arbeits- und Mate-rialaufwand verrechnen.

3 Die Gebühren fallen in die Gemeindekasse, soweit sie nicht dem Staat abzuliefern sind.

Art. 2 Ausnahme In Fürsorgebelangen werden keine Gebühren erhoben.

Art. 3 Gebührenfestsetzung 1 Innerhalb eines Gebührenrahmens sind die Gebühren, mit Ausnahme der baupolizeilichen Gebüh-

ren, welche nach Art. 4 bemessen werden, nach dem Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand zu be-messen.

2 In Einzelfällen können bei besonders hohem Aufwand die Gemeindegebühren angemessen erhöht werden.

3 Allfällige Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, Portikosten, Gutachten, Augenscheine, etc. werden separat verrechnet.

Art. 4 Baupolizeiliche Gebühren 1 Die Gemeinde erhebt für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens und die erforderlichen

Baukontrollen baupolizeiliche Gebühren. 2 Die Gebühren werden je nach Art und Grösse der Bauten und Anlagen gemäss Anhang erhoben

und setzen sich wie folgt zusammen:

a) Beurteilung Baugesuch, Baukontrollen / -abnahmen gemäss effektivem Aufwand zum Stundenansatz von Fr. 80 b) Pauschale (Anhang 029.02-029.10) Bei folgenden Aufgaben weichen die Ansätze ab:

a) Bauanfragen und Vorentscheide bis 25% der Gebühr; b) Ablehnung eines Baugesuches je nach Prüfungsaufwand bis 60% der Gebühr; c) Ausserordentlicher Aufwand für die Bearbeitung sowie nachträgliche Projektänderungen ge-

mäss Stundenrapport zu einem Stundenansatz von Fr. 80 d) Zuschlag für nachträglich eingereichte Baugesuche bis 125% der Gebühr

3 In den baupolizeilichen Gebühren sind nicht enthalten und werden zusätzlich erhoben:

a) Publikationskosten b) Benützung von öffentlichem Grund

Art. 5 Haftung Für Gebühren und Auslagen haften alle belasteten Direktbeteiligten solidarisch.

Art. 6 Vorschuss 1 Zur Sicherstellung der Gebühren kann ein Vorschuss in der mutmasslichen Höhe der Kosten ver-

langt werden. 2 Wird der Vorschuss innert der festgesetzten Frist nicht geleistet, kann die Anhandnahme des Ge-

schäftes verweigert werden, sofern nicht öffentliche Interessen entgegenstehen.

Art. 7 Erlass/Stundung 1 Führt die Bezahlung der Gebühr zu einer grossen Härte, kann der Gemeinderat auf schriftliches

Gesuch hin den gänzlichen oder teilweisen Erlass oder eine Stundung gewähren. Vorbehalten blei-ben die Bestimmungen von Art. 9.

2 Als Erlassgründe gelten insbesondere Unterstützungsbedürftigkeit oder eine finanzielle Notlage zufolge Erwerbsunfähigkeit, andauernder Krankheit, Arbeitslosigkeit und dergleichen.

3 Eine Stundung oder Ratenzahlung kann bewilligt werden, sofern der Gebührenpflichtige in Zah-lungsschwierigkeiten geraten ist.

4 Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann die Gebühr her-abgesetzt oder erlassen werden.

Art. 8 Verzinsung 1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins geschuldet. 2 Der Zinssatz richtet sich nach dem Regierungsratsentscheid für Verzugszinsen gemäss § 191 Abs. 1

des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (StG; RB 640.1). Der Zinssatz wird jedes Jahr vom Regierungsrat neu festgelegt.

3 Auf die Erhebung eines Verzugszinses wird verzichtet, wenn dessen Betrag Fr. 20 nicht übersteigt.

Art. 9 Mehrwertsteuer In den Ansätzen ist die Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen und wird, soweit die Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig ist, zusätzlich in Rechnung gestellt.

II. Besondere Bestimmungen

Art. 10 Ansätze nach Bundes- oder kantonalem Recht 1 Gebührenansätze, die im Bundes- (B) bzw. kantonalen (K) Recht festgelegt sind, werden in diesem

Tarif lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. Sie können von keinem Organ der Gemeinde abgeändert werden.

2 Änderungen des Bundes- oder des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.

III. Schlussbestimmungen

Art. 11 Rechtsmittel Gegen Rechnungen bzw. Verfügungen kann innert 20 Tagen nach Zustellung beim Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bürglen schriftlich Einsprache erhoben werden.

Art. 12 Gebührenanpassung Der Gemeinderat ist befugt die in diesem Tarif aufgeführten Gebühren, mit Ausnahme der baupolizei-lichen Gebühren gemäss Art. 4, der Geldwert- und Kostenentwicklung anzupassen. Neue zusätzliche Gemeindegebühren sind von der Gemeindeversammlung zu beschliessen.

Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts Durch diesen Gebührentarif werden alle ihm widersprechenden Gebührenbestimmungen, insbesonde-re das Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Bürglen vom 20. Mai 1997 aufgehoben.

Art. 14 Inkraftsetzung Dieses Gebührenreglement tritt nach Annahme durch die Gemeindeversammlung sowie Genehmigung der baupolizeilichen Gebühren durch das Departement für Bau und Umwelt in Kraft.

Vom Gemeinderat genehmigt am 16.10.2012

Anhang

A. Allgemeines

In diesem Reglement nicht aufgeführte Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. A.1 Stundenansätze

A1.01 Tarif A Gemeindeammann Fr. 120.—

A1.02 Tarif B Gemeindeschreiber, Abteilungsleiter Fr. 100.—

A1.03 Tarif C Werkhofangestellte, Feuerwehr Fr. 60.—

A1.04 Tarif D Lernende Fr. 40.—

A.2 Drucksachen, Schreibgebühren

A2.01 Stimmrechtsausweise / Etiketten für Körperschaften nach Aufwand

A2.02 Reglemente, gedruckt (im Internet kostenlos downloadbar) Fr. 10.—

A2.03 Botschaften, Voranschläge, Jahresrechnungen Informationsbroschüren

kostenlos

A2.04 Botschaften, Voranschläge, Jahresrechnungen Informationsbroschüren an auswärts Wohnhafte

Fr. 10.—

A2.05 Für die Erstellung von Fotokopien, pro A4-Seite Fr. —.40

A2.06 Versandkosten pauschal Fr. 3.—

A.3 Entscheide, Bewilligungen, Genehmigungen, Verfügungen, Steuererklärungen

A3.01 Soweit keine besonderen Vorschriften gelten nach Aufwand

A.4 Inkasso

A4.01 2. Mahnung Fr. 20.—

A4.02 3. Mahnung Fr. 30.—

A4.03 Umtriebsentschädigung Betreibung Fr. 50.—

A4.04 Zahlungsbestätigung / Löschung von Betreibung Fr. 30.—

B. Abteilungen

0. Allgemeine Verwaltung 011 Legislative

011.01 Prüfung und Erteilung einer Bewilligung betreffend Betreu-ungs- und Pflegeangebote gemäss Sozialhilfegesetz. Beschluss-taxe

Fr. 200.—

011.02 Bearbeitungsaufwand nach Aufwand

011.03 Prüfung und Abnahme des jährlichen Aufsichtsberichtes Fr. 100.—

Einbürgerungsgebühren für das Gemeindebürgerrecht Die Einbürgerungsgebühren werden mit Einreichen des Gesuchs bei der Ge-meinde fällig. Die Höhe der Rückerstattung der Gebühren bei Rückzug oder Abschreibung des Gesuchs wird nach Zeitpunkt des Rückzuges oder der Ab-schreibung bemessen. Wird ein Gesuch durch die Gemeindeversammlung oder eine andere gemäss Gemeindeordnung zuständige Instanz abgelehnt, erfolgt keine Rückerstattung. Die Erhebung der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und nicht nach dem Erfolg. Bund und Kanton verlangen zusätzliche Gebühren.

011.04 Schweizer Bürger Fr. 400.—

011.05 Schweizer Ehepaar Fr. 600.—

011.06 Ausländer nach dem vollendeten 18. Altersjahr Fr. 1200.—

011.07 Ausländisches Ehepaar Fr. 1800.—

011.08 Jugendliche Ausländer bis zum vollendeten 18. Altersjahr

Fr. 600.—

012 Executive

012.01 Beglaubigung einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Kopie

Fr. 15.—

012.02 Beglaubigung einer Unterschrift Fr. 10.—

012.03 Leumundzeugnis Fr. 15.—

012.04 Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 15.—

029 Bauamt

Baubewilligungen

029.01 Beurteilung Baugesuch, Baukontrollen / -abnahmen gemäss effektivem Aufwand

nach Aufwand zum Stunden-ansatz von

Fr. 80.—

029.02 Kleinbauten und Anlagen wie Garagen, Gartenhäuschen, Gartenmauern, Reklameanlagen, sowie Photovoltaikanlagen im vereinfachten Verfahren

Fr. 140.—

029.03 Abbruch von Gebäuden und Anlagen Fr. 200.—

029.04 Um-, An- oder Ausbauten für Wohn- und Gewerbezwecke, Zimmereinbau, Werkstatteinbau, Photovoltaikanlagen

Fr. 340.—

029.05 Neubau Einfamilienhäuser / Wohnbauten zu landwirtschaftli-chen Betrieben

Fr. 690.—

029.06 Mehrfamilienhäuser Fr. 1620.—

029.07 Landwirtschaftliche Siedlungen Fr. 990.—

029.08 Gewerbebetrieb Fr. 1300.—

029.09 Industriebetrieb Fr. 2100.—

029.10 Verlängerung Baubewilligung Fr. 100.—

029.11 Ausserordentlicher Aufwand für Bearbeitung Baubewilligung, sowie nachträgliche Projektänderungen

nach Aufwand zum Stunden-ansatz von

Fr. 80.—

1. Öffentliche Sicherheit 101 Rechtspflege

101.01 Adressauskunft, schriftlich Fr. 15.—

101.02 Beglaubigung einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Kopie

Fr. 15.—

101.03 Beglaubigung einer Unterschrift Fr. 10.—

101.04 Leumundzeugnis Fr. 15.—

101.05 Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 15.—

101.06 Heimatausweis Fr. 15.—

Schweizer

101.07 An-/Abmeldung kostenlos

101.08 Anmeldung Wochenaufenthalt / Nebenniederlassung Fr. 15.—

101.09 1. Aufforderung zur Verlängerung oder Wiederregistrierung eines Heimatausweis

Fr. 15.—

101.10 Wiederholte Aufforderung zur Verlängerung oder Wiederregistrierung eines Heimatausweis

Fr. 30.—

101.11 Bestellung eines Heimatscheines von auswärts Fr. 15.—

101.12 Nachsenden eines Heimatscheines Fr. 15.—

101.13 Personalbestätigung für einen Lernfahrausweis (K) Fr. 15.—

101.14 Wohnsitzbestätigung / Ausreisebestätigung / Lebensbescheini-gung / Personalbestätigung

Fr. 15.—

101.15 Identitätskarte - Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr (B) Fr. 35.—

101.16 Identitätskarte - Erwachsene (B) Fr. 70.—

101.17 Pass 10 - Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr (B) Fr. 65.—

101.18 Pass 10 - Erwachsene (B) Fr. 145.—

101.19 Kombi (ID und Pass) - Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr (B) Fr. 73.—

101.20 Kombi (ID und Pass) - Erwachsene (B) Fr. 153.—

101.21 Provisorischer Pass (B) Fr. 105.—

Ausländer

101.30 Gesuchsbearbeitung Aufenthaltsbewilligung (K) nach Aufwand

101.31 Gemeindezuschlag für eine Einzelpersonen Fr. 30.—

101.32 Gemeindezuschlag für Familien Fr. 40.—

101.33 Gesuchsbearbeitung Besuchsaufenthalt (K) Fr. 65.—

104 Schlichtungsbehörde, Mietwesen

Abnahme von Miet- und Pachtobjekten

104.01 Wohnungen, Pachtobjekten nach Aufwand

140 Feuerwehr

Feuerwehr- / Ölwehreinsätze

140.01 Fehlalarm einer automatischen Feuermeldeanlage (sind die Kosten höher, werden diese nach Aufwand ver-rechnet)

Fr. 200.—

140.02 Einsatz, Saalwache, Verkehrsdienst nach Aufwand

Technische Hilfeleistung

140.03 Einsatzpauschale Fr. 100.—

140.04 Einsatzstunden nach Aufwand

150 Militär

Militärunterkunft

150.01 Unterkunft für Militär VBS-Vertrag

Unterkunft für Jugend und Sport

150.02 Liegestelle mit Matratze, Kopfkissen (pro Nacht/Person) pro Tag mind.

Fr. 5.— Fr. 200.—

Unterkunft für zivile Benützer

150.03 Liegestelle mit Matratze, Kopfkissen (pro Nacht / Person) pro Tag mind.

Fr. 10.— Fr. 400.—

Benützung der Küche für

150.04 Vereine und Institutionen mit Sitz in der PG Bürglen pro Tag Fr. 40.—

150.05 Auswärtige Vereine und Institutionen pro Tag Fr. 80.—

150.06 Bei einer längeren Benützungszeit Pauschal Abkommen

150.07 Nachreinigung nach Aufwand

3. Kultur und Freizeit 350 Istighofer Weiher (gem. Benützungsordnung)

Miete der Weiherhütte inkl. 5 Festbankgarnituren für:

350.01 Vereine und Institutionen mit Sitz in der PG Bürglen pro Tag/Anlass kostenlos

350.02 Angestellte der PG Bürglen pro Tag/Anlass Fr. 40.—

350.03 Privatpersonen, wohnhaft in der PG Bürglen pro Tag/Anlass Fr. 70.—

350.04 Auswärtige Privatpersonen, Vereine und Institutionen pro Tag/Anlass Fr. 150.—

350.05 Grillstelle mit Brennholz Fr. 20.—

350.06 Reinigung durch Werkhof Fr. 60.—

4. Gesundheit 470 Lebensmittelkontrolle

Pilzkontrolle in Weinfelden kostenlos

5. Soziale Wohlfahrt 541 Mittagstisch

541.01 Mittagstisch Primarschule pro Essen Fr. 8.—

6. Verkehr 620 Gemeindestrassen

Signalisations-/Absperrmaterial

620.01 Strassensignalisationsmaterial, Transport, Auf-/Abbau nach Aufwand

620.02 Absperrmaterial, Transport, Auf-/Abbau nach Aufwand

Marktstände für:

620.03 Vereine und Institutionen mit Sitz in der PG Bürglen pro Tag kostenlos

620.04 Auswärtige Vereine und Institutionen pro Tag Fr. 35.—

620.05 Transport, Auf-/Abbau nach Aufwand

Beanspruchung öffentlicher Grund

620.06 Für die Beanspruchung von öffentlichem Grund (z.B. Baustel-leninstallation, etc.) sowie verkehrstechnische Massnahmen werden Gebühren erhoben.

nach Aufwand

650 Öffentlicher Personenverkehr

650.01 SBB Tageskarten Gemeinde pro Tageskarte Fr. 42.—

7. Umwelt und Raumordnung 701 Wasserversorgung

701.01 Ablesung des Wasserzählers durch die Gemeinde (in der Regel Selbstablesung durch den Eigentümer)

nach Aufwand

720 Entsorgung

Kehrichtentsorgung Gem. Tarif KVA

720.01 Containerplomben (KVA) Fr. 45.—

720.02 Gebührenmarken (Bogen à 10 Marken) (KVA) Fr. 20.—

720.03 Depot Keycard Entsorgungsplatz Fr. 40.—

780 Übriger Umweltschutz

Hundesteuer

780.01 Hundesteuer für den 1. Hund (K) Fr. 80.—

780.02 Gemeindezuschlag zum kant. Ansatz für den 1. Hund Fr. 20.—

780.03 Hundesteuer für jeden weiteren Hund (K) Fr. 130.—

780.04 Gemeindezuschlag zum kant. Ansatz für jeden weiteren Hund Fr. 30.—

780.03 Zuschlag unterlassene Meldepflicht gem. Hundegesetz Fr. 20.—

8. Volkswirtschaft 840 Industrie, Gewerbe, Handel

840.01 Verkaufsbewilligung Feuerwerk Fr. 50.—

Gastgewerbe

Patenttaxe gem. § 37 Gastgewerbegesetz

840.02 Einmalige Beschlusstaxe für Ausstellung eines Patentes Fr. 150.—

840.03 Freinacht bis 4:00 Uhr Fr. 30.—

840.04 Verlängerung bis 2:00 Uhr Fr. 20.—

Fasnachtsdekoration

840.05 Abnahme Fasnachtsdekoration mind.

nach Aufwand Fr. 100.—

840.06 Nachkontrolle Fasnachtsdekoration nach Aufwand

Notizen ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Stimmrechtsausweis

Stimmrechtsausweis

Gemeindeversammlung 3. Dezember 2012

Gemeindeversammlung 3. Dezember 2012

P. P.8575 Bürglen

nicht nachsenden

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Politische Gemeinde BürglenMühlestrasse 28575 Bürglen

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08:30 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr08:30 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr07:30 - 11:45 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr

16:30 - 17:30 Uhr 09:30 - 11:30 Uhr

[email protected]

[email protected]@[email protected]@buerglen-tg.ch [email protected]@buerglen-tg.ch (bis 31.12.2012)[email protected]@buerglen-tg.ch