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Bürgerinformationsveranstaltung in Brüggen 10. Juni 2016 Herzlich Willkommen!

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Bürgerinformationsveranstaltung

in Brüggen

10. Juni 2016

Herzlich Willkommen!

Teil 1

Bewertungskriterien zur Standortauswahl

der Grundstücke für dauerhaftes Wohnen

KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung

VERTEILUNGSKRITERIEN

• Es wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Einrichtungen und

Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet angestrebt.

• Die Aufteilung erfolgt auf alle Stadtteile nach dem Einwohnerschlüssel.

• Bei der Verteilung und Auswahl der Standorte sind

- soziale

- städtebauliche

- rechtliche und

- sonstige Kriterien

zu berücksichtigen.

KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung

STÄDTEBAULICHE KRITERIEN

• Siedlungsstrukturelle Einbindung

Geeignet sind städtebaulich integrierte Lagen unter Beachtung nachbarschaftlicher Belange.

• Vermeidung von Kollisionen mit bereits geplanten oder in Realisierung befindlichen (städtebaulichen) Maßnahmen.

• Möglichkeit der Nachhaltigkeit, Folgenutzung

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SOZIALE KRITERIEN I

• Dezentrale Unterbringung

Die dezentrale Unterbringung ermöglicht den Menschen die Anbindung an das Stadtteilleben. Das ist die Grundlage für eine gelingende Integration. Gemischte Nachbarschaften ermöglichen unterschiedlichste gesellschaftliche Kontakte und Teilhabe an der Gestaltung von Nachbarschaft

• Nahversorgung

Da sich die in den Wohnhäusern untergebrachten Flüchtlinge in der Regel um ihre Versorgung selbst kümmern müssen, ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen notwendig.

• Anbindung ÖPNV

Auch hier gilt die fußläufige Entfernung als Bewertungsmaßstab.

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SOZIALE KRITERIEN II

• Erreichbarkeit soziale Infrastruktur

Für Flüchtlingsfamilien mit Kindern ist die Nähe zu

Kindertageseinrichtungen und Schulen von großer Bedeutung.

Dies fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein.

• Sicherstellung von Integrationsmöglichkeiten

Im nahen Umfeld und in der Nachbarschaft gibt es

Integrationsmöglichkeiten (Freizeitmöglichkeiten, Vereine, etc.). Umfeld,

Nachbarschaften und Unterstützerkreise tragen vor allem dazu bei, dass

sich die Zugewanderten in allen Belangen selbst helfen und ihr

Engagement, ihre Beteiligung und ihre Initiativen dauerhaft selbst tragen

können.

KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung

RECHTLICHE KRITERIEN

• Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

• Sonstige rechtliche Restriktionen, u.a. Naturschutzrecht, Bauordnungsrecht

Standorteinschränkungen führen oftmals zu einem erhöhten Zeit- oder

Finanzaufwand und sollten möglichst gering sein. Beachtet werden Aspekte

wie Altlasten, Lärmbelastungen, Bodendenkmäler, Kampfmittelbelastungen

oder Umweltbelange.

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SONSTIGE KRITERIEN

• Technischer und finanzieller Aufwand

• Zeitlicher Realisierungshorizont

(Planungsrecht, Erschließung, Planungs- und Bauzeit).

- B-Plan vorhanden, § 34, Befreiung oder B-Plan erforderlich?

- Wie hoch ist der Herrichtungsaufwand:

Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen

Fragen des Baugrundes und der verkehrlichen

Grundstücksanbindung.

• Flexibilität

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ANFORDERUNGEN AN DIE GEBÄUDE

• Flexible Grundrisse

• Vandalismussicherheit

• Geschossweise Gliederung ggf. durch temporäre Außentreppen und / oder

Laubengänge (Barrierefreiheit)

• kurze Bauzeit

• Geschossigkeit mind. II + D

• Quartiersverträglichkeit / Integration auch bezogen auf spätere Nutzung

(öffentl. geförderter Wohnungsbau) prüfen

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Zeitliche Abfolge der politischen Gremien

15.06.2016 Integrationsrat

28.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss

05.07.2016 Stadtrat

Teil 2

Vorstellung der geplanten Gebäude

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