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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 138/14 08.04.14 EU Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2014 Bundesministerium Berlin, 8. April 2014 für Wirtschaft und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich Ihnen das heute von der Bundesregierung beschlossene "Nationale Reformprogram 2014". Mit freundlichen Grüßen Sigmar Gabriel

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ISSN 0720-2946

Bundesrat Drucksache 138/14

08.04.14

EU

Unterrichtungdurch die Bundesregierung

Nationales Reformprogramm 2014

Bundesministerium Berlin, 8. April 2014für Wirtschaftund Energie

An denPräsidenten des BundesratesHerrn MinisterpräsidentenStephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,

als Anlage übersende ich Ihnen das heute von der Bundesregierung beschlossene

"Nationale Reformprogram 2014".

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel

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Nationales Reformprogramm 2014

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Inhaltsverzeichnis

Einführung .......................................................................................................................4

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld....................................................................... 6

A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung......................................................................6

B. Vertiefte Analyse Deutschlands im Rahmen des Makroökonomischen

Ungleichgewichteverfahrens .................................................................................8

Zur Entwicklung der deutschen Leistungsbilanz ...................................................... 9

Zu den möglichen Ursachen des Leistungsbilanzüberschusses .............................12

Politische Herausforderungen.................................................................................17

Fazit .......................................................................................................................19

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der

Europäischen Union für Deutschland .................................................................19

A. Öffentliche Finanzen ............................................................................................20

Solide Haushaltspolitik fortführen............................................................................20

Schuldenbremse in den Bundesländern umsetzen – Kontrollverfahren sicherstellen

...............................................................................................................................22

Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege

verbessern..............................................................................................................22

Effizienz des Steuersystems verbessern ................................................................24

Wachstumsfördernde Bildungs- und Forschungsausgaben steigern.......................24

B. Arbeitsmarkt und Erwerbsbeteiligung ................................................................26

Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum....................26

Steuer- und Abgabenlast insb. für Geringverdiener senken....................................26

Bildungsniveau benachteiligter Menschen anheben ...............................................27

Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insb. für Langzeitarbeitslose

aufrechterhalten und Arbeitsanreize und Vermittelbarkeit verbessern.....................27

Umwandlung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in nachhaltigere

Beschäftigungsformen erleichtern...........................................................................28

Fehlanreize für Zweitverdiener abschaffen und Verfügbarkeit von

Ganztagskindertagesstätten und -schulen weiter erhöhen......................................29

C. Energie ..................................................................................................................30

Gesamtwirtschaftliche Kosten der Energiewende so gering wie möglich halten......30

Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien steigern.........................30

Ausbau der Strom- und Gasnetze beschleunigen...................................................32

Koordinierung der Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessern....................32

D. Wettbewerb ...........................................................................................................33

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Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter beleben – insb. Baugewerbe und freie

Berufe.....................................................................................................................33

Wert der im öffentlichen Auftragswesen vergebenen Aufträge signifikant steigern .34

GWB Novelle umsetzen..........................................................................................34

Marktzutritte im Einzelhandel erleichtern ................................................................35

Wettbewerbshindernisse im Schienenverkehr beseitigen .......................................35

Konsolidierung des Bankensektors fortsetzen ........................................................35

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen..........................37

A. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan ..................................40

Allgemeine Rahmenbedingungen...........................................................................40

Fachkräftesicherung ...............................................................................................41

B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern ...........42

Innovationsstrategie................................................................................................43

Digitale Agenda ......................................................................................................44

Europäischer Forschungsraum (EFR).....................................................................44

C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und

Energieeffizienz voranbringen.............................................................................44

D. Bildungsniveau verbessern .................................................................................48

E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut

fördern...................................................................................................................49

IV. Der Euro-Plus-Pakt ...............................................................................................50

A. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2013........................................50

B. Deutsches Aktionsprogramm 2014 .....................................................................52

V. Nutzung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds im

Zusammenhang mit der Europa 2020 Strategie .................................................54

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2014 und Einbindung der Akteure..............55

Tabelle I: Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen.........56

A. Öffentliche Finanzen ..........................................................................................56

B. Arbeitsmarkt und Erwerbsbeteiligung .................................................................58

C. Energie ..............................................................................................................67

D. Wettbewerb........................................................................................................68

Tabelle II: Maßnahmen zur Umsetzung der Europa 2020-Strategie............................70

A. Beschäftigung fördern – Nationaler Beschäftigungsplan.....................................70

B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern ................73

C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

voranbringen...........................................................................................................76

D. Bildungsniveau verbessern ................................................................................78

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E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern .......79

Verzeichnis der Schaubilder

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland (preisbereinigt) ............ 6

Schaubild 2: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der

Bundesrepublik Deutschland ............................................................................ 8

Schaubild 3: Salden der Leistungsbilanz und ihrer Teilbilanzen in Relation zum

nominalen Bruttoinlandsprodukt.......................................................................10

Schaubild 4: Veränderung der regionalen Verteilung der deutschen Warenexporte

zwischen 2000 und 2013 (in Prozentpunkten)..................................................11

Schaubild 5: Beiträge zum BIP-Zuwachs in Deutschland .....................................................12

Schaubild 6: Investitionsquoten im internationalen Vergleich ...............................................15

Schaubild 7: Ifo-Kredithürde .................................................................................................17

Schaubild 8: Ausgaben, Einnahmen und Maastricht-Finanzierungssaldo des Staates

(in Prozent des BIP) ........................................................................................21

Schaubild 9: FuE-Ausgaben europäischer Staaten im Verhältnis zum

Bruttoinlandsprodukt (2010 bis 2012) ..............................................................42

Schaubild 10: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2013: insgesamt 629 TWh*................46

Schaubild 11: Energieproduktivität in Deutschland 2013* (Index 1990 = 100) ......................47

Verzeichnis der Kästen

Kasten 1: Kernpunkte der EEG-Reform................................................................................31

Kasten 2: Quantitative Ziele im Rahmen der Europa 2020-Strategie und Stand der

Zielerreichung.......................................................................................................38

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2014 für den Euro-Plus-Pakt .............................52

Kasten 4: Übersicht über die Fördermittel der ESI-Fonds in Deutschland 2014-2020...........54

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Einführung

Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren wirtschaftlich gut entwickelt: Die1.

Wirtschaft befindet sich auf einem stetigen Wachstumskurs; die Beschäftigung erreichte mit

41,8 Millionen im Jahr 2013 erneut eine Rekordmarke. International konnte die deutsche

Wirtschaft ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Gleichzeitig steht Deutschland weiterhin vor großen Herausforderungen, denen sich die2.

Politik stellen muss – in langfristig tragfähiger Weise. Der demografische Wandel hat ein

Umdenken in allen Politikbereichen in Gang gesetzt. Das ehrgeizige Projekt Energiewende

muss so gestaltet werden, dass die Ziele der Bezahlbarkeit, Sicherheit und

Umweltverträglichkeit gleichzeitig erreicht werden können. Die Investitionsquote ist in

Deutschland seit der Jahrtausendwende tendenziell rückläufig. 2013 lag sie unter dem

Durchschnitt der OECD-Länder.

Die Bundesregierung will vor diesem Hintergrund die gute wirtschaftliche3.

Ausgangsbasis nutzen, um auf Basis einer von Dialog, Kooperation und vertrauensvoller

Sozialpartnerschaft geprägten Sozialen Marktwirtschaft das Fundament für den Wohlstand

und die Teilhabe der Menschen in Deutschland zu stärken. Sie wird dies in den kommenden

Jahren durch die konsequente Umsetzung von vier strategischen wirtschaftspolitischen

Zielen erreichen: Investitions- und Innovationspolitik zielgerichteter auszugestalten,

Teilhabemöglichkeiten zu verbessern und Teilhabegerechtigkeit zu erhöhen, die

Energiewende zum Erfolg zu führen sowie die Wirtschafts- und Währungsunion in Europa zu

stabilisieren und zu vertiefen.

Tragfähige Staatsfinanzen sind eine wichtige Grundlage, um diese4.

wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen. Zugleich zeigt die Erfahrung auch, dass eine

Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ohne Wachstum deutlich schwieriger zu

realisieren ist. Die Bundesregierung setzt sich für höhere Beschäftigung und mehr

Wachstum ein. Sie wird die langfristigen Wachstumsmöglichkeiten durch zielgerichtete

Investitionen der öffentlichen Hand und durch bessere Rahmenbedingungen für private

Investitionen in Deutschland dauerhaft voranbringen. Dabei wird sie vor allem – unter

Fortführung der nachhaltigen Konsolidierung des Bundeshaushalts – verstärkt in Bildung,

Forschung und Infrastruktur investieren. Eine gestärkte Binnennachfrage in Deutschland

kann auch positive Impulse in anderen Mitgliedstaaten setzen.

Auch die Lage der europäischen Wirtschaft hat sich im letzten Jahr verbessert. In fast5.

allen Mitgliedstaaten ist im laufenden Jahr mit einem positiven Wirtschaftswachstum zu

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rechnen. Strukturreformen der Mitgliedstaaten, die auf eine Steigerung der

Wettbewerbsfähigkeit zielen, zeigen erste Wirkung. Die Verfahren auf europäischer Ebene

wie die verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen

Semesters, der gestärkte Stabilitäts- und Wachstumspakt und das neue Verfahren zur

Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten tragen dazu bei. Deutschland

setzt sich daher weiterhin dafür ein, dass auch in Zukunft die auf europäischer Ebene

getroffenen Vereinbarungen konsequent umgesetzt werden. Dies gilt auch für den Pakt für

Wachstum und Beschäftigung.

Auf dem Weg zu mehr Wachstum, höherer Beschäftigung und solideren Staatsfinanzen6.

in allen europäischen Mitgliedstaaten gehören Solidarität und Eigenverantwortung

zusammen. In diesem Sinne gilt es, die Wirtschafts- und Währungsunion sinnvoll

weiterzuentwickeln. Ein Ziel sollte dabei sein, die Koordinierung der nationalen

Wirtschaftspolitiken und die Umsetzung notwendiger Reformen auch mittels vertraglicher

Reformvereinbarungen wirksamer und verbindlicher auszugestalten – verbunden mit

Solidarität. Damit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Europa stärker wird,

bedarf es zudem einer besseren demokratischen Legitimation jeweils auf der Ebene, auf der

Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Den nationalen Parlamenten kommt hier

eine wichtige Rolle zu.

Das vorliegende Nationale Reformprogramm (NRP) 2014 ist ein Eckpfeiler des7.

Europäischen Semesters 2014, das die Europäische Kommission mit der Vorlage des

Jahreswachstumsberichts am 15. November 2013 eingeleitet hat. Der Bericht steht im

Einklang mit den im Jahreswachstumsbericht festgelegten Prioritäten sowie mit den

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. März 2014. Struktur und Inhalt des

NRP 2014 orientieren sich am Leitfaden der Europäischen Kommission für die Nationalen

Reformprogramme.

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I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft ist in einer robusten Verfassung. Nach einer8.

witterungsbedingten Schwächephase im Winterhalbjahr 2012/13 ist die deutsche Wirtschaft

auf einen stabilen Erholungskurs eingeschwenkt. Im Durchschnitt des Jahres 2013 hat das

Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 0,4 Prozent zugenommen .Die konjunkturelle

Dynamik war im Verlauf des Jahres 2013 erheblich höher als im Jahr zuvor.

Für das Jahr 2014 geht die Bundesregierung in ihrer Jahresprojektion1 vom 12. Februar

2014 von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von

1,8 Prozent aus (vgl. Schaubild 1 und Schaubild 2). Die deutsche Wirtschaft befindet sich in

einem breit angelegten Aufschwung. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland liegt damit

voraussichtlich abermals deutlich über dem Durchschnitt des Euroraums.

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland (preisbereinigt)

1Eine detaillierte Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung, die sich

insbesondere am Code of Conduct für die Stabilitätsprogramme der Euro-Mitgliedstaaten orientiert, istim Deutschen Stabilitätsprogramm 2014 enthalten, das ebenfalls im April an die EuropäischeKommission übermittelt wird. Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung wird voraussichtlich am15. April veröffentlicht.

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Das Wachstum in diesem Jahr wird rechnerisch ausschließlich von9.

binnenwirtschaftlichen Kräften getragen. Eine zentrale Rolle für die binnenwirtschaftliche

Dynamik spielt die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts, der auf einen weiteren

Beschäftigungsrekord zusteuert. Die Erwerbstätigkeit steigt in diesem Jahr um 240 Tausend

Personen auf nunmehr 42,1 Millionen. Die günstigen Wachstums- und Gewinnaussichten

der Unternehmen lassen Beschäftigung und Löhne steigen. Dies führt zu merklichen

Einkommenszuwächsen für die privaten Haushalte. Angesichts der günstigen

Rahmenbedingungen weiten diese ihre Ausgaben für Konsum und Wohnungsbau spürbar

aus.

Zudem haben die Bruttoanlageinvestitionen im vergangenen Jahr die Trendwende10.

geschafft. Sie dürften in diesem Jahr mit real 3,5 Prozent kräftig expandieren und somit nicht

nur den Kapitalstock und damit das Wachstumspotenzial steigern, sondern auch eine

wichtige Triebfeder für den Konjunkturaufschwung sein, der damit auf einem breiteren

Fundament steht. Positive Wachstumsimpulse werden auch von zusätzlichen öffentlichen

Investitionen des Bundes zur Erweiterung und zum Erhalt der Infrastruktur ausgehen (vgl.

Abschnitt I.B).

Sofern im internationalen Umfeld keine gravierenden Störungen auftreten, werden auch11.

die deutschen Exporte wieder anziehen. Die Aussichten dafür haben sich durch die

Beschlüsse zur weiteren Liberalisierung des Welthandels im Rahmen der

Welthandelsorganisation vom Dezember des vergangenen Jahres verbessert. Höhere

Ausrüstungsinvestitionen und zunehmende Exporte stimulieren aufgrund ihres hohen

Importanteils von über 40 Prozent zugleich auch die deutschen Einfuhren.

Die Importe werden in diesem Jahr stärker zunehmen als die Exporte. Der deutsche12.

Leistungsbilanzüberschuss wird dadurch reduziert (vgl. Abschnitt I.B und Schaubild 2).

Steigende Importe sowie zunehmende Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen in

Europa tragen zur wirtschaftlichen Erholung in Europa bei.

Die gesamtwirtschaftliche Produktivität und die Gewinne der Unternehmen dürften sich13.

in diesem Jahr im Zuge des Aufschwungs erhöhen. Inflationäre Spannungen sind nicht zu

erwarten. Die Lohnstückkosten werden moderat zunehmen. Angesichts der positiven

Rahmenbedingungen ist mit einem Konjunkturaufschwung auf breiter Basis zu rechnen.

Als zentrale Annahme wurde für die Projektion u. a. unterstellt, dass der Finanzsektor14.

stabil bleibt und es insbesondere im Euroraum nicht zu negativen Entwicklungen kommt, in

deren Folge die Verunsicherung der Marktteilnehmer wieder markant steigt.

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Schaubild 2: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der

Bundesrepublik Deutschland

B. Vertiefte Analyse Deutschlands im Rahmen des Makroökonomischen

Ungleichgewichteverfahrens

Durch das 2011 eingeführte Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makro-15.

ökonomischer Ungleichgewichte („Macroeconomic Imbalance Procedure“ – kurz MIP) sollen

wirtschaftliche Fehlentwicklungen, die sich negativ auf das Funktionieren der Wirtschafts-

und Währungsunion auswirken können, frühzeitig aufgedeckt und korrigiert werden. Die

Bundesregierung misst dem Verfahren daher eine hohe Bedeutung zu und unterstützt die

Europäische Kommission bei der konsequenten Umsetzung des makroökonomischen

Ungleichgewichteverfahrens. Sie begrüßt die vertieften Analysen der Europäischen

Kommission als einen Beitrag, um die Ursachen von Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu

identifizieren.

Die Europäische Kommission hat am 5. März 2014 für die 17 Länder, bei denen sie16.

makroökonomische Ungleichgewichte vermutet, die so genannten vertieften Länderanalysen

(In-Depth-Reviews; IDR) veröffentlicht. Für 14 Mitgliedstaaten stellt sie ein Ungleichgewicht

fest. In drei der Mitgliedstaaten sind die Ungleichgewichte laut Kommission übermäßig, in

drei weiteren hält sie eine vertiefte Überwachung für erforderlich. Auch für Deutschland stellt

sie Ungleichgewichte fest. Diese sind aber nach Auffassung der Kommission in Deutschland

nicht übermäßig oder Anlass für eine vertiefte Überwachung.

In ihrer vertieften Analyse für Deutschland hat die Europäische Kommission17.

insbesondere den deutschen Leistungsbilanzüberschuss untersucht. Er spiegele die hohe

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Diese sei auch ein wichtiges „asset“ der

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europäischen Wirtschaft. Demgegenüber habe sich seit dem Jahr 2000 die deutsche

Binnennachfrage aus einer Vielzahl von Gründen schwach entwickelt. Als einziges großes

Land des Euroraums, das aktuell über hinreichende finanzielle Spielräume verfüge, sei

Deutschland nun gefordert, das Wachstumspotenzial und die Binnennachfrage zu stärken.

Ebenso wie die Kommission betrachtet auch die Bundesregierung die18.

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie als Stützpfeiler für den Euroraum. Die

Bundesregierung hat das Ziel, national und auch auf EU-Ebene die industrielle Basis

wettbewerbsfähig zu halten und auszubauen. Zugleich will die Bundesregierung die

öffentliche und private Investitionstätigkeit stärken.

Zur Entwicklung der deutschen Leistungsbilanz

In Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist der deutsche Leistungsbilanzsaldo von 200019.

bis 2013 um über neun Prozentpunkte gestiegen (vgl. Schaubild 3). In der quantitativen

Betrachtung der Entwicklung des deutschen Leistungsbilanzsaldos stimmt die

Bundesregierung mit den Ergebnissen der Kommission weitgehend überein.

Ein Drittel dieses Zuwachses (2,9 Prozentpunkte) geht auf gestiegene Einkommen aus20.

Auslandsengagements zurück. Deutsche Unternehmen haben seit den 90’er Jahren nicht

zuletzt in den mittel- und osteuropäischen Partnerländern investiert und dort für Wachstum

und Beschäftigung gesorgt.2

Ein Viertel des Anstiegs (2,4 Prozentpunkte) entfällt auf den Rückgang des traditionell21.

negativen Saldos beim Handel mit Dienstleistungen. Deutsche Dienstleister sind effizienter

geworden. Deutschland konnte seine Nettoeinnahmen aus Lizenzen und Patenten deutlich

steigern. Zudem ist Deutschland als Reiseziel attraktiver geworden.

2Siehe auch: IWF (2013) – German –Central European Supply Chain-Cluster Report.

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Schaubild 3: Salden der Leistungsbilanz und ihrer Teilbilanzen in Relation zum

nominalen Bruttoinlandsprodukt

Den verbleibenden Teil der Erhöhung (3,9 Prozentpunkte) trägt die Handelsbilanz bei.22.

Dabei lässt sich eine Verschiebung der deutschen Exporte weg vom Euroraum und hin zu

den schnell wachsenden Schwellenländern beobachten: Während der Anteil der sog.

BRICS-Länder an den deutschen Exporten von 2000 bis 2013 um rund 7,6 Prozentpunkte

zunahm, ging der Anteil der Euroländer um rund 8,7 Prozentpunkte zurück (vgl. Schaubild

4). Seit 2007 hat sich auch der Handelsbilanzüberschuss gegenüber dem Euroraum von

4,8 Prozent auf 2,1 Prozent des BIP mehr als halbiert. Dies geht auch auf die seit 2007 um

rund 11,7 Prozent angestiegenen Importe aus dem Euroraum zurück, die zur Reduktion der

europäischen Ungleichgewichte beitragen.

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Schaubild 4: Veränderung der regionalen Verteilung der deutschen Warenexporte

zwischen 2000 und 2013 (in Prozentpunkten)

In den nächsten Jahren ist ein deutlicher Rückgang des Leistungsbilanzüberschusses23.

zu erwarten. In der Jahresprojektion geht die Bundesregierung für 2014 von einem Anstieg

der Binnennachfrage um 2,0 Prozent aus. Als Wachstumsbeitrag der Binnennachfrage

werden 1,9 Prozent erwartet, während der Wachstumsbeitrag der Nettoexporte negativ

ausfallen dürfte (vgl. Schaubild 5). Die Bundesregierung rechnet daher mit einem Rückgang

des Leistungsbilanzsaldos in den nächsten Jahren. Auch andere Institutionen, wie etwa die

OECD und die Europäische Kommission, erwarten bis 2015 einen deutlichen Rückgang des

Leistungsbilanzüberschusses von derzeit 7,3 Prozent des BIP (OECD: 2014: 6,1 Prozent

des BIP, 2015: 5,6 Prozent des BIP; Kommission: 2014: 6,7 Prozent des BIP, 2015:

6,4 Prozent des BIP).

-10

-8

-6

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0

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Eurozone-17 EU28 Nordamerika OsteuropäischeNicht-Eurozone

BRICS

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Schaubild 5: Beiträge zum BIP-Zuwachs in Deutschland

Zu den möglichen Ursachen des Leistungsbilanzüberschusses

In ihrer vertieften Analyse diskutiert die Europäische Kommission mehrere potenzielle24.

Ursachen für die anhaltenden deutschen Leistungsbilanzüberschüsse. Haupttreiber der

Entwicklung sei neben der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft vor allem

die schwache Entwicklung der Binnennachfrage. So seien sowohl die Konsumausgaben als

auch die Investitionen in Deutschland deutlich hinter der durchschnittlichen Entwicklung im

Euroraum zurückgeblieben.

Wettbewerbsfähigkeit

Die Bundesregierung begrüßt die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach25.

die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen ein wichtiger Stützpfeiler für die

europäische Wirtschaft ist. Vom Erfolg der deutschen Unternehmen auf den Weltmärkten

profitieren auch unsere europäischen Handelspartner. So ist auf der Grundlage von Daten

des Statistischen Bundesamts der Importanteil deutscher Exporte mit über 43 Prozent relativ

hoch. 57,5 Prozent aller Importe stammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Bundesregierung und Kommission stimmen darin überein, dass die preisliche26.

Wettbewerbsfähigkeit als Erklärung für das Anwachsen der deutsche Handelsbilanz nur eine

untergeordnete Rolle spielt.3 Eine Studie, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht hat, zeigt zudem, dass die Preiselastizität

3Siehe auch: Europäische Kommission (2012): Current account surpluses in the EU.

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deutscher Exporte vergleichsweise gering ist; deutsche Exporte reagieren eher auf

Änderungen der Weltnachfrage.4

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hat sich vielmehr in erster Linie27.

durch nicht-preisliche Faktoren verbessert. Dazu zählen traditionelle Faktoren wie Qualität

deutscher Investitionsgüter und Präsenz auf Wachstumsmärkten, aber auch zunehmende

Serviceorientierung, Innovationskraft und Flexibilität deutscher Unternehmen. So weist das

Innovation Scoreboard der Europäischen Kommission Deutschland als drittinnovativste

Volkswirtschaft der EU aus. Deutsche Unternehmen haben im Jahr 2010 nach Schweden die

meisten Patente pro Kopf beim Europäischen Patentamt angemeldet. Dieser

Innovationsvorsprung erlaubt eine relative Unabhängigkeit von Preis- und

Wechselkursschwankungen sowie einen gewissen Spielraum bei der Preispolitik.

Zurückhaltende Entwicklung der Konsumausgaben in Deutschland

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der im28.

Vergleich zum Euroraum unterdurchschnittliche Anstieg der Konsumausgaben auch durch

die moderate Lohnentwicklung seit dem Jahr 2000 bedingt ist. Allerdings war der Einfluss

der Lohnmoderation in Deutschland auf die Leistungsbilanzüberschüsse

kommissionseigenen Studien zufolge in der Vergangenheit gering.5 Diese war vor dem

Hintergrund der außerordentlich hohen Arbeitslosigkeit, der schwachen konjunkturellen

Entwicklung und der ungünstigen Ertragslage der Unternehmen in den ersten Jahren des

Betrachtungszeitraumes gerechtfertigt. Zudem blieben in Deutschland Übertreibungseffekte

aus, wie sie in anderen EU-Mitgliedstaaten mit kreditgetriebenem Konsumwachstum und

Blasenbildung zu beobachten waren. In den letzten Jahren weist Deutschland im Vergleich

zum Euroraum aber wieder eine günstigere Lohnentwicklung auf. So ist der Winterprognose

der Europäischen Kommission zufolge die Pro-Kopf-Entlohnung in den Jahren seit 2010 in

Deutschland jeweils stärker gestiegen als im Euroraum. Laut Kommission dürfte sich diese

Entwicklung fortsetzen. Auch die positive Beschäftigungsentwicklung in Deutschland ist eine

Stütze der Binnennachfrage.

Eine weitere Ursache der relativ schwachen Entwicklung der Konsumausgaben liegt in29.

der erhöhten Ersparnis durch den demografischen Wandel. Auch die Europäische

Kommission sieht in der fortschreitenden Alterung Deutschlands – verbunden mit den

Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des deutschen Rentensystems – einen

4Vgl. Sebastian Breuer and Jens Klose (2013) - Who gains from nominal devaluation? An empirical

assessment of Euro-area exports and imports.5

Vgl. Europäische Kommission (2012): Current account surpluses in the EU; Vogel, Lukas; Kollmann,Robert; Ratto, Marco; Roeger, Werner; In 't Veld, Jan (2013): Explaining the German trade surplus: Ananalysis with an estimated DSGE model, Beiträge zur Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik2013;

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Grund für die vergleichsweise hohe Ersparnis der privaten Haushalte in Deutschland.

Simulationen des ZEW (siehe BMF-Monatsbericht September 2012) legen nahe, dass ab

2015 die gesamtwirtschaftliche Sparquote innerhalb von 30 Jahren um 10 Prozentpunkte

zurückgehen wird. Insgesamt erwartet das ZEW einen negativen Leistungsbilanzsaldo von

rund 2 Prozent des BIP ab dem Jahr 2033. Der Sachverständigenrat kommt in seiner Studie

„Herausforderungen des demografischen Wandels“ (Mai 2011) zu einem ähnlichen Ergebnis.

Danach entfallen derzeit 0,9 Prozentpunkte des Leistungsbilanzüberschusses auf

fundamentale demografische Faktoren. Im Laufe der Jahre geht der positive Saldo zurück,

bis er im Jahr 2035 negativ wird.

Die Kommission verweist in ihrer vertieften Analyse zudem auf den Einfluss der30.

Ungleichheit auf die Ersparnisbildung. Haushalte mit einem höheren Einkommen weisen

höhere Sparquoten auf. Steige die Einkommensungleichheit, nehme somit die

Ersparnisbildung bei sonst gleichen Rahmenbedingungen zu.

Der Kommission zufolge habe auch die verhaltene Preisentwicklung auf dem31.

Immobilienmarkt eine dämpfende Auswirkung auf die Konsumausgaben gehabt. Aus Sicht

der Bundesregierung sind steigende Immobilienpreise allerdings kein anzustrebendes Ziel.

Die moderate Entwicklung von Immobilienpreisen und Mieten trägt vielmehr dazu bei, dass –

gerade in Anbetracht des in Deutschland hohen Anteils von Mieterhaushalten – vom

verfügbaren Einkommen der Haushalte mehr für sonstige Konsumausgaben zur Verfügung

steht. Zudem trägt der in allen Preissegmenten funktionierende deutsche Mietmarkt zu einer

hohen Arbeitsmobilität bei.

Zurückhaltende Investitionen

Einen wesentlichen Faktor für den Leistungsbilanzüberschuss sieht die Kommission in32.

den unterdurchschnittlichen Investitionen in Deutschland. Im internationalen Vergleich hat

Deutschland tatsächlich ein relativ geringes Investitionsniveau von 17 Prozent des BIP,

während der OECD-Durchschnitt bei 20 Prozent liegt. Die Bruttoanlageinvestitionen haben

sich in den letzten Jahren allerdings günstiger entwickelt als im Durchschnitt des Euroraums

(vgl. Schaubild 6).

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Schaubild 6: Investitionsquoten im internationalen Vergleich

Die deutsche Investitionsschwäche seit der Jahrtausendwende hat mehrere Ursachen:

Schwache Bauinvestitionen im Nachgang zum Wiedervereinigungsboom: Diese fielen33.

zwischen 1995 und 2005 um 5 Prozentpunkte auf 9 Prozent des BIP und erholen sich

seitdem nur langsam.

Die ungünstige wirtschaftliche Lage in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts, in der34.

die hohe Arbeitslosigkeit und die geringe Profitabilität der Unternehmen die

Investitionsnachfrage geschwächt haben dürften.

Die Unsicherheit durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Krise im35.

Euroraum in den letzten Jahren, die sich gerade für eine offene Volkswirtschaft wie

Deutschland investitionshemmend auswirkt.

Der Wegfall des Wechselkursrisikos, die Konvergenz der Zinsen im Euroraum sowie die36.

niedrigeren Inflationsraten in Deutschland im Vergleich zum Euroraum begünstigten zudem

eher Investitionen in den anderen Euroländern als in Deutschland. Die Kommission sah dies

in ihrer oben genannten Studie (Current account surpluses in the EU) als wesentliche

Determinante für den Anstieg des Leistungsbilanzsaldos an: durch die Euroeinführung haben

sich die (Kredit-) Zinsen anderer Euroländer an das niedrigere deutsche Niveau angenähert,

wodurch die relativen Finanzierungskosten deutscher Unternehmen ggü. europäischen

Wettbewerbern ungünstiger wurden. In der Folge floss deutsches Kapital ins Ausland. In der

aktuellen vertieften Analyse der Kommission spielt dieser auch aus Sicht der

Bundesregierung wichtige Einflussfaktor leider nur eine untergeordnete Rolle.

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Die Bundesregierung teilt hingegen die Einschätzung der Kommission, dass im Vorfeld37.

der Finanzkrise ein „under-pricing of risk“ und die verzerrten Ratings strukturierter

Finanzprodukte Anreize geschaffen haben, deutsche Ersparnisse im Ausland (US-

Immobilienmarkt) anzulegen. Die Verluste durch die Finanzkrise haben gezeigt, dass dieser

Kapitalexport mit erheblichen Risiken verbunden war.

In den Jahren nach der Wiedervereinigung waren erhebliche staatliche Investitionen38.

erforderlich, um die ostdeutsche Infrastruktur zu modernisieren. Nach dem Auslaufen dieser

Aufbaumaßnahmen hat sich das Niveau der öffentlichen Investitionen auf niedrigem Niveau

verstetigt. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung der letzten Jahre gingen die staatlichen

Investitionen in die Infrastruktur weiter zurück. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung

der Kommission, dass Investitionsbedarf besteht.

Die Kommission betont mehrfach das ausgeprägte Deleveraging der deutschen39.

Unternehmen. Die zurückhaltende Investitionstätigkeit der Unternehmen wurde in der Tat

durch eine deutliche Rückführung der Unternehmensverschuldung bzw. durch einen

Eigenkapitalaufbau begleitet. Dies verleiht insbesondere den vielen kleinen und mittleren

Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, Schwankungen der Weltwirtschaft abzufedern

und unabhängig von möglichen Schwankungen der Kapitalmärkte langfristig zu investieren.

So hat die vergleichsweise starke Eigenkapitalposition vieler deutscher Unternehmen aus

Sicht der Bundesregierung dazu beigetragen, dass die deutsche Wirtschaft die Wirtschafts-

und Finanzkrise relativ schnell überwinden konnte.

Angebotsseitige Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung, die die schwache40.

Investitionstätigkeit der Unternehmen erklären würden, sind dagegen nicht erkennbar. So

zeigt die ifo-Kredithürde (vgl. Schaubild 7) zwar für die erste Zeit der Erhebung ab dem Jahr

2003 gewisse Einschränkungen. Seitdem hat sich der Kreditzugang für deutsche

Unternehmen aber massiv verbessert. Die Finanzierungsbedingungen sind derzeit

ausgesprochen günstig. Diese Einschätzung teilt auch die Kommission.

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Schaubild 7: Ifo-Kredithürde

Politische Herausforderungen

Deutschland ist eine offene Volkswirtschaft. Daher ist auch die Entwicklung der41.

deutschen Leistungsbilanz in erheblichem Maße von Entwicklungen in anderen Ländern

abhängig. So scheinen nach einer aktuellen Studie6 nahezu alle Länder mit einem hohen

Industrieanteil einen Leistungsbilanzüberschuss aufzuweisen. Dies liegt nicht zuletzt an der

in den letzten Jahren stark gestiegenen Nachfrage nach Industriegütern in den

aufstrebenden Schwellenländern. Dies findet in den von der Kommission verwendeten

Modellrechnungen offenbar keine Berücksichtigung. Dadurch wird der Anteil des

Leistungsbilanzsaldos, der als fundamental nicht gerechtfertigt dargestellt wird, überzeichnet.

Generell vermutet die Kommission hinter den Bestandteilen des Leistungsbilanzsaldos, die

sie mit ihrem ökonometrischen Modell nicht erklären kann, a priori eine Fehlallokation. Diese

Wertung wird von der Bundesregierung nicht geteilt.

Die Bundesregierung teilt dagegen das Anliegen der Europäischen Kommission, dass42.

Deutschland die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter stärkt. Der Koalitionsvertrag

sieht hierzu eine Reihe von Maßnahmen vor. Dazu zählt die Verbesserung der

Rahmenbedingungen für private Investitionen, die Einführung eines gesetzlichen

Mindestlohnes sowie die Erhöhung der Investitionen im Bereich öffentliche Infrastruktur –

insbesondere im Verkehrsbereich, wo eine Erhöhung der Verkehrsinvestitionen um

5 Milliarden Euro vereinbart ist. Außerdem sollen die Länder um 6 Milliarden Euro entlastet

6Michael Grömling – A supply-side explanation of current account imbalances, Intereconomics, No. 1,

2014.

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Gewerbliche Wirtschaft insgesamt

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werden, um Investitionen in Kinderbetreuung (z. B. Kinderkrippen und Kitas), Schulen und

Hochschulen zu fördern.

Mit diesen öffentlichen Investitionen vermeidet die Bundesregierung Substanzverzehr43.

und Engpässe, die das Wachstumspotenzial hemmen können. Weiter verbesserte

Kinderbetreuungsmöglichkeiten werden dazu beitragen, Frauen noch stärker in den

Arbeitsmarkt zu integrieren. Zugleich lassen die solide Finanzlage der Unternehmen,

günstige Finanzierungsbedingungen sowie der erwartete Anstieg der Weltnachfrage eine

positive Entwicklung der privaten Investitionen in den kommenden Jahren erwarten.

Über positive Nachfrageeffekte werden diese, auch von der Kommission angeregten,

Maßnahmen dazu beitragen, die Binnennachfrage und die Importnachfrage zu stärken und

so tendenziell den Leistungsbilanzüberschuss zu reduzieren. Die genauen Auswirkungen auf

die deutsche Leistungsbilanz lassen sich allerdings nicht quantifizieren:

a. Zusätzliche private und öffentliche Investitionen in Bildung & Forschung sowie in die

Infrastruktur werden die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter steigern. Zudem

werden sie einen Beitrag zu mehr Binnennachfrage leisten.

b. Mit der Einführung des Mindestlohnes und der Neuordnung der Zeitarbeit wird die

Bundesregierung einen angemessenen Mindestschutz überall in Deutschland

sicherstellen. Die positive Entwicklung der Löhne und Gehälter dürfte sich nach

Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren fortsetzen. Allerdings

war der Einfluss der Lohnmoderation in Deutschland auf die

Leistungsbilanzüberschüsse kommissionseigenen Studien zufolge in der

Vergangenheit gering. Simulationen der Deutschen Bundesbank zufolge dürfte

folgerichtig ein Anstieg des Lohnniveaus in der Zukunft ebenfalls nur einen geringen

Einfluss auf den Leistungsbilanzsaldo haben (Bundesbank Monatsbericht Februar

2013).

c. Die Europäische Kommission hat in einer Studie7 gezeigt, dass die Wirkung von

Reformen im Dienstleistungssektor auf die Handelsbilanz nicht eindeutig ist. Es kann

nicht ausgeschlossen werden, dass eine weitere Steigerung der Effizienz in der

deutschen Wirtschaft und des deutschen Wachstumspotenzials im Ergebnis zu

einem weiteren Anstieg des Leistungsbilanzsaldos führt.

d. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Kommission, dass die Position des

Staatshaushaltes angemessen ist und solide Staatsfinanzen zu begrüßen sind.

Wachstumsfreundliche Maßnahmen mit Auswirkungen auf die öffentlichen

Haushalte müssen daher – auch durch die Verpflichtungen des Stabilitäts- und

7Quarterly Report on the Euro Area, Volume 12 N° 4 (2013).

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Wachstumspaktes und vor dem Hintergrund der weiterhin hohen

Staatsverschuldung – im Haushalt an anderer Stelle gegenfinanziert werden.

Zu den von der Kommission identifizierten politischen Herausforderungen nimmt die44.

Bundesregierung darüber hinaus in den anderen Kapiteln des Nationalen Reformprogramms

detailliert Stellung.

Fazit

Die vertiefte Analyse der Europäischen Kommission zeigt: die Ursachen des – sich45.

langsam zurückbildenden – Leistungsbilanzüberschusses sind vielfältig und komplex. Dazu

gehört unter anderem die hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wie auch das

vergleichsweise niedrige Investitionsniveau.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine Stärkung des46.

Wachstumspotenzials in Deutschland erforderlich ist. Sie wird daher mit den im

Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen die staatlichen Investitionen und die

binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte stärken. Damit trägt Deutschland auch zum Abbau

der Ungleichgewichte in Europa bei.

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates

der Europäischen Union für Deutschland

Der Rat der Europäischen Union hat auf seiner Tagung am 27./28. Juni 2013 neue47.

länderspezifische Empfehlungen für Deutschland für den Zeitraum 2013 bis 2014

verabschiedet. Grundlage hierfür war insbesondere die Bewertung der

Reformanstrengungen der Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission im Rahmen

des Europäischen Semesters 2013.

Die Bundesregierung hat sich stets für eine entschlossene Umsetzung der48.

länderspezifischen Empfehlungen eingesetzt. Eine rasche Umsetzung der

länderspezifischen Empfehlungen auf nationaler Ebene ist – neben der Realisierung von

Vorhaben auf europäischer Ebene – auch eine zentrale Forderung im Rahmen des im Juni

2012 vom Europäischen Rat beschlossenen Paktes für Wachstum und Beschäftigung.

Die Bundesregierung begrüßt, dass die länderspezifischen Empfehlungen im49.

vergangenen Jahr konkreter geworden sind und nimmt die an Deutschland gerichteten

Empfehlungen ernst. Diese betreffen die deutsche Finanzpolitik, den Arbeitsmarkt, die

Energiepolitik und den Wettbewerb insbesondere im Dienstleistungsbereich. Die

Bundesregierung hat in allen angesprochenen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt,

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wenn auch einzelne Empfehlungen einen längerfristigen Zeithorizont haben. Im Folgenden

wird detailliert über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für 2013/2014

berichtet.

A. Öffentliche Finanzen

„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:

1. eine solide Haushaltsposition wie geplant beibehält, die die Einhaltung desmittelfristigen Haushaltsziels während des Programmzeitraums sicherstellt; einewachstumsfreundliche Finanzpolitik betreibt durch zusätzliche Anstrengungen zurVerbesserung der Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen undin der Pflege, indem die Leistungserbringung besser integriert wird und Prävention,Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt gestelltwerden; die Effizienz des Steuersystems verbessert, insbesondere durch Erweiterung derMehrwertsteuerbemessungsgrundlage und Neubewertung der Bemessungsgrundlage fürdie von den Gemeinden erhobene Grundsteuer; den vorhandenen Spielraum nutzt, damitauf allen staatlichen Ebenen mehr und effizienter als bisher wachstumsförderndeBildungs- und Forschungsausgaben getätigt werden; die kohärente Umsetzung derSchuldenbremse in allen Bundesländern abschließt und dabei zeitnahe und sachdienlicheKontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt;“

Solide Haushaltspolitik fortführen

Deutschland setzt seinen erfolgreichen Kurs der wachstumsfreundlichen Konsolidierung50.

fort (vgl. deutsches Stabilitätsprogramm 2014). Der Staat erreichte – nach einem annähernd

ausgeglichenen Haushalt 2012 – 2013 einen gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo von 0,0

Prozent des Bruttoinlandsprodukts (vgl. Schaubild 8). Damit wurde das mittelfristige

Haushaltsziel eines maximal zulässigen strukturellen Defizits von 0,5 Prozent des

Bruttoinlandsprodukts mit deutlichem Abstand eingehalten. Im laufenden Jahr wird der

Staatshaushalt erneut annähernd ausgeglichen sein und strukturell einen leichten

Überschuss erzielen. Alle auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

eingegangenen haushaltspolitischen Verpflichtungen – darunter auch die länderspezifischen

Empfehlungen – werden so erfüllt.

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Schaubild 8: Ausgaben, Einnahmen und Maastricht-Finanzierungssaldo des Staates

(in Prozent des BIP)

Der Bundeshaushalt hat wesentlichen Anteil an der positiven Entwicklung der51.

öffentlichen Finanzen insgesamt. Der Bund hält die Vorgaben der Schuldenbremse ein.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung dieses Jahr einen strukturell ausgeglichenen

Bundeshaushalt aufgestellt und sich verpflichtet, ab dem kommenden Jahr einen

Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme aufzustellen (vgl. Abschnitt IV.B und Tabelle I

lfd. Nr. 1). Der Bund trägt damit wesentlich zur Absenkung der gesamtstaatlichen

Schuldenstandquote auf unter 70 Prozent des BIP bis Ende 2017 und auf unter 60 Prozent

des BIP innerhalb von zehn Jahren bei.

Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik wird die Bundesregierung die Konsolidierung52.

des Bundeshaushalts so fortführen, dass – über die Legislaturperiode gerechnet – das

Wachstum der Ausgaben das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts möglichst nicht

übersteigt. Die Bundesregierung wird auch im Rahmen ihres Subventionsberichts stärker

überprüfen, ob Maßnahmen nachhaltig sind. Die Reduzierung von Staatsdefizit,

strukturellem Defizit und Schuldenstand sind auch in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

als Ziele verankert.

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Schuldenbremse in den Bundesländern umsetzen – Kontrollverfahren

sicherstellen

Die im Jahr 2009 im Grundgesetz für Bund und Länder verankerte Schuldenbremse53.

zielt – zusammen mit den für Sozialversicherungen und Kommunen bestehenden

Fiskalregeln – auf die Einhaltung des für Deutschland geltenden mittelfristigen

Haushaltsziels des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab. Die im

Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gilt unmittelbar auch für die Länder. Die Länder

dürfen danach ab dem Jahr 2020 keine Neuverschuldung mehr ausweisen. Falls ein Land

keine weiteren Regelungen zur Konjunkturbereinigung oder zu Ausnahmesituationen treffen

sollte, würde ab 2020 ein ausnahmsloses Neuverschuldungsverbot gelten.

Zudem ist am 19. Juli 2013 das Fiskalvertragsumsetzungsgesetz in Kraft getreten (vgl.54.

Tabelle I lfd. Nr.2). Damit wurde die im Fiskalvertrag festgelegte Obergrenze des

strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 Prozent des nominalen

Bruttoinlandsprodukts wie auch ein Verweis auf die entsprechenden Regelungen des

Fiskalvertrags und des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts im

Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) verankert. Somit wird die Einhaltung der

Schuldenbremse auf allen staatlichen Ebenen weiter abgesichert.

Die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitgrenze wird durch den Stabilitätsrat55.

überwacht. Dieser wird dabei durch einen neu eingerichteten unabhängigen Beirat

unterstützt.

Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen und in der

Pflege verbessern

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die Soziale Pflegeversicherung sind56.

zu Beginn dieser Legislaturperiode finanziell solide aufgestellt. Es ist jedoch damit zu

rechnen, dass die Ausgaben mittelfristig wieder über den Einnahmen liegen werden.

Ein zentraler Faktor für die Ausgabenentwicklung in der GKV ist die Arzneimittel-57.

versorgung. Um hier den Ausgabenanstieg zu begrenzen, wurde das gesetzliche Preis-

moratorium für Arzneimittel ohne Festbetrag bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Ab dem

1. April 2014 wurde durch das 14. SGB V-Änderungsgesetzes zudem der Herstellerabschlag

von 6 auf 7 Prozent für alle Arzneimittel mit Ausnahme der patentfreien, wirkstoffgleichen

Arzneimittel erhöht (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 3).

Zu einer höheren Kosteneffizienz auf der Ausgabenseite werden die geplanten58.

Maßnahmen der Bundesregierung zur stärkeren Qualitätsorientierung der Versorgung

beitragen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 4). Damit soll die Qualität der ambulanten und insbesondere

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der stationären Versorgung verbessert werden. Dies führt mittel- bis langfristig zu einer

wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel, da eine bessere Behandlung im Krankenhaus

beispielsweise mit weniger Komplikationen und Wiedereinweisungen – und damit weniger

Folgeausgaben – verbunden ist.

Ferner sollen durch einen effizienten Wettbewerb und mehr Vertragsfreiheit die Qualität59.

und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung gestärkt werden. So werden die rechtlichen

Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von selektiven Verträgen zwischen Krankenkassen

und Leistungserbringern (insb. in Bezug auf integrierte Versorgungsformen, die z. B.

ambulante und stationäre Leistungen umfassen) angeglichen und bestehende Hemmnisse

beseitigt. Überdies erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, Qualitätsverträge mit

einzelnen Krankenhäusern abzuschließen.

Mit einer funktionierenden Prävention können unnötige Gesundheitsausgaben60.

vermieden werden. Vorgesehen ist, noch in diesem Jahr unter Einbeziehung aller

Sozialversicherungsträger ein Präventionsgesetz zu verabschieden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 5).

Damit sollen Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere in Lebenswelten wie Kita,

Schule und Pflegeheim sowie die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden.

In der Pflege kann die Kosteneffizienz der Ausgaben insbesondere durch die Stärkung61.

der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen gestärkt werden. Infolge des zum 1.

Januar 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

erhalten mehr als ein Drittel aller ambulant versorgten Pflegebedürftigen – insbesondere

auch Demenzkranke - bessere Leistungen als vor der Reform. Diese Maßnahmen werden

weiter ausgebaut. Zeitnah wird die Bundesregierung mit den fachlichen Vorarbeiten für die

geplante Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beginnen. Besonders ältere

und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen benötigen eine barrierefreie oder

barrierereduzierte Wohnumgebung, um möglichst lange selbstbestimmt leben zu können.

Um das Angebot an altersgerechtem Wohnraum auszuweiten und Investitionsanreize zu

setzen, sind im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vorgesehen.

Eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige gesundheitliche und pflegerische62.

Versorgung erfordert darüber hinaus ausreichendes und motiviertes Personal. Ziel der

Bundesregierung ist es daher, die Pflegeberufe aufzuwerten und insbesondere die

Ausbildung zu modernisieren und attraktiver zu machen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 6, 7 und 8).

Weitere Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Gesundheitswesen und Pflege63.

beschreibt der deutsche Nationale Sozialbericht (NSB) 2014.

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Effizienz des Steuersystems verbessern

Deutschland hat ein insgesamt zeitgemäßes und wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Die64.

Bundesregierung setzt unter dem Aspekt der Steigerung der Effizienz des Steuersystems

folgende Handlungsschwerpunkte: Zum einen weitere Schritte im Prozess der

Steuervereinfachung zu gehen und zum anderen Steuerhinterziehung zu bekämpfen und

Steuervermeidung einzudämmen. So bleibt die Steuervereinfachung eine Daueraufgabe.

Hierfür sollen insbesondere die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung

besser genutzt werden. Zudem wird bei der Weiterentwicklung des Steuerrechts der Fokus

darauf gelegt, die besonderen Belange von kleinen und mittleren Unternehmen zu

berücksichtigen. So will die Bundesregierung z. B. die Thesaurierungsregelungen für

Einzelunternehmen prüfen, um insbesondere für mittelständische Unternehmen Anreize zu

setzen, ihre Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Auch strebt die Bundesregierung die

Weiterentwicklung des Steuerverfahrensrechts in Richtung eines

Selbstveranlagungsverfahrens an, beginnend mit der Körperschaftssteuer.

Zu einem effizienten Steuersystem gehört weiterhin, dass sich niemand auf Kosten der65.

Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 9). Deshalb will die

Bundesregierung Steuerflucht und Steuervermeidung eindämmen. Die Bundesregierung

arbeitet hierzu mit ihren europäischen und internationalen Partnern in der OECD-Initiative

Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) zusammen. Soweit sich die Ziele im Rahmen der

G20/OECD-BEPS-Initiative nicht realisieren lassen, wird die Bundesregierung nationale

Maßnahmen ergreifen. Zugleich unterstützt sie die Entwicklung des globalen Standards zum

automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.

Mit Blick auf die ermäßigten Mehrwertsteuersätze erwartet die Bundesregierung den66.

für 2014 in Aussicht gestellten Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. Es

besteht Einvernehmen über die Notwendigkeit der Reform der Grundsteuer. Hauptanliegen

der Reform ist die Schaffung einer zeitgemäßen Bemessungsgrundlage. Der Bund wird die

Bemühungen der Länder weiterhin unterstützen, die Grundsteuer unter Beibehaltung des

Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah zu reformieren. Dies setzt voraus, dass die Länder

nach Abschluss der laufenden Prüfprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position kommen.

Ziel der Reform sollte sein, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu

erhalten, d.h. das Aufkommen zu sichern und Rechtssicherheit herzustellen.

Wachstumsfördernde Bildungs- und Forschungsausgaben steigern

Bund und Länder legen bei ihrer Haushaltspolitik einen Schwerpunkt auf67.

wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung. Diese Ausgaben werden im

Bundeshaushalt bewusst von der Konsolidierung ausgenommen. Ziel ist es, diejenigen

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Bereiche zu stärken, die Innovationen und damit künftiges Wachstum schaffen, aber auch

den Menschen bessere Teilhabemöglichkeiten und Entwicklungschancen zu ermöglichen.

Der Anteil der Bildungs- und Forschungsausgaben des öffentlichen und privaten Sektors am

Bruttoinlandsprodukt lag 2011 bei 9,3 Prozent. Damit ist Deutschland nicht weit entfernt vom

national gesetzten Ziel, 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung zu

investieren (vgl. Kasten 2). Die Gesamtausgaben von öffentlichem und privatem Sektor für

Forschung und Entwicklung sind in den letzten Jahren gestiegen (vgl. Schaubild 9). Sie

erreichten im Jahr 2012 rund 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die Bundesregierung

setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft dieses Niveau an Forschungsausgaben gehalten

wird.

Der Schwerpunkt der Verantwortlichkeiten und der Ausgaben für den Bereich Bildung68.

liegt im föderalen deutschen Staatsaufbau bei den Ländern. Im Jahr 2013 betrugen die

geplanten Bildungsausgaben auf Länderebene 84 Milliarden Euro und die auf kommunaler

Ebene fast 25 Milliarden Euro. Die Bildungsausgaben des Bundes lagen voraussichtlich bei

8 Milliarden Euro.

Die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sind69.

gestiegen und betrugen 2013 rund 19 Milliarden Euro (nach fast 18 Milliarden Euro 2012 und

16 Milliarden Euro 2011). Insbesondere die Ausgaben des Bundes für den Hochschulbereich

wurden in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert; 2013 sahen die Haushaltsansätze

rund 5 Milliarden Euro vor. Bildung und Forschung werden auch im Bundeshaushalt 2014

und in der Finanzplanung des Bundes bis 2018 als politischer Schwerpunkt erkennbar

werden

Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der70.

Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben

besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe

von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung

für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs

aufgestockt.

Bund und Länder finanzieren außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den71.

Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter.

Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein.

Dazu stehen in dieser Legislaturperiode zusätzlich drei Milliarden Euro zur Verfügung.

Weitere Ausführungen zur Verwendung der Mittel für Bildung und Forschung enthalten72.

die Abschnitte III.B und III.D.

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B. Arbeitsmarkt und Erwerbsbeteiligung

„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:

Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum aufrechterhält; zudiesem Zweck die hohe Steuer-und Abgabenbelastung, insbesondere fürGeringverdiener, senkt und das Bildungsniveau benachteiligter Menschen anhebt;geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere fürLangzeitarbeitslose aufrechterhält; die Umwandlung von atypischenBeschäftigungsverhältnissen wie Minijobs in nachhaltigere Beschäftigungsformenerleichtert; Maßnahmen ergreift, um die Arbeitsanreize und die Vermittelbarkeit vonArbeitnehmern, insbesondere für Zweitverdiener und Geringqualifizierte, zu verbessern,auch um deren Einkommen zu steigern; zu diesem Zweck Fehlanreize für Zweitverdienerabschafft und die Verfügbarkeit der Ganztagskindertagesstätten und -schulen weitererhöht;“

Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum

Eine zentrale Rolle für die binnenwirtschaftliche Dynamik spielt die gute Entwicklung73.

des Arbeitsmarkts, der auf einen weiteren Beschäftigungsrekord zusteuert (vgl. Tz. 9). Die

Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind im Jahr 2013 um 2,3 Prozent gestiegen. Im

Jahr 2014 rechnet die Bundesregierung mit einem Zuwachs von 2,7 Prozent.

Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Andererseits74.

müssen Produktivität und Lohnhöhe in einem Zusammenhang stehen, damit

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen in

Deutschland traditionell die Sozialpartner über Tarifverträge her. Sinkende Tarifbindung hat

jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt. Mit einem allgemein

verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn soll ein angemessener Mindestschutz überall in

Deutschland sichergestellt werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 10, 11 und 12). Die

Bundesregierung wird die Ausgestaltung des Mindestlohns so vornehmen, dass möglichst

keine Arbeitsplätze verloren gehen. Ein Mindestlohn stärkt zudem eine breit angelegte

Konsumnachfrage.

Steuer- und Abgabenlast insb. für Geringverdiener senken

Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression erfolgten Entlastungen bei der75.

Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag wurde – auf Grundlage des Neunten

Existenzminimumberichts der Bundesregierung – an das gestiegene Existenzminimum

angeglichen. Dies senkt die Steuerlast auch für Geringverdiener. Nach einer ersten

Anhebung des Grundfreibetrags zum 1. Januar 2013 wurde dieser zum 1. Januar 2014 um

224 Euro erneut erhöht. Der Eingangssteuersatz wurde zugleich konstant auf 14 Prozent

gehalten (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 13). Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Wirkung

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der kalten Progression überprüfen und dem Deutschen Bundestag Ende 2014 einen Bericht

zur Entwicklung der kalten Progression bei der Einkommensteuer vorlegen.

Die Bundesregierung berücksichtigt die Situation von Geringverdienern auch bei den76.

Sozialabgaben, da die Krankenkassen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als

prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen erheben werden.

Bildungsniveau benachteiligter Menschen anheben

Der Staat hat die Aufgabe, für Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft77.

und für eine größtmögliche Breite der Aufstiegsmöglichkeiten zu sorgen. Die

Bundesregierung und die Länder verbessern deshalb die Durchlässigkeit im Bildungssystem

(vgl. Tabelle I lfd. Nr.14, 15, 16 und 17). Mit der Qualifizierungsinitiative für Deutschland

haben die Bundesregierung und die Länder 2008 ein umfassendes Programm beschlossen,

das die Bildung und Ausbildung in Deutschland mit konkreten Maßnahmen in zentralen

Handlungsfeldern des gesamten Bildungssystems stärkt (vgl. Tz. 134 und NRP 2013 Tz.

100). Zur weiteren Reduzierung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne

Schulabschluss wird u. a. die von den Ländern vereinbarte Förderstrategie für

leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler weitergeführt (vgl. NRP 2013 Tz. 51). Durch

die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland

von Bund und Länder werden, Menschen, die nicht oder nur unzureichend lesen, schreiben

und rechnen können, besser zur beruflichen, sozialen und ökonomischen Teilhabe befähigt

(vgl. auch NRP 2012 Tz. 71). Zudem unterstützt die Bundesregierung die Länder finanziell

bei der Verbesserung und Ausweitung von Bildungsangeboten (vgl. Tz. 70).

Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insb. für Langzeitarbeitslose

aufrechterhalten und Arbeitsanreize und Vermittelbarkeit verbessern

Die Bundesregierung und die Länder wollen den erfolgreichen Ausbildungs- und78.

Berufseinstieg für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf gezielt durch

Berufseinstiegsbegleitung erleichtern und den präventiven Ansatz in der Beratung und

Berufsorientierung stärken (vgl. NRP 2013 Tz. 48 und Tabelle I lfd. Nr. 18, 19, 20, 21, 22, 23

und 24). Ein Berufsabschluss kann über die berufliche Weiterbildungsförderung nachgeholt

werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 25). Die Bundesregierung ist gemeinsam mit den

Sozialpartnern und Ländern bestrebt, den „Nationalen Pakt für Ausbildung und

Fachkräftenachwuchs“ zu einer Allianz für Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln. Die

Bundesregierung und die Länder werden außerdem die Integration von Migrantinnen und

Migranten in den Arbeitsmarkt weiter fördern (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 26 und 27). Für

Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose sollen neue Chancen erschlossen werden (vgl.

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Tabelle I lfd. Nr. 28, 29, 30 und 31). Die Arbeitsförderung soll zudem stärker an den

Bedürfnissen der Frauen und ihren häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien ausgerichtet

und der Wiedereinstieg in existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

gefördert werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 32 und 33). Darüber hinaus soll die

Beschäftigungsfähigkeit durch lebenslanges Lernen gestärkt werden.

Deutschland hat die niedrigste Jugenderwerbslosenquote innerhalb der EU79.

(Deutschland 7,4 Prozent, EU28: 23,2 Prozent; jeweils im Dezember 2013, EUROSTAT-

Daten). Zudem wird Deutschland die vereinbarte Europäische Jugendgarantie rasch

umsetzen. In enger Abstimmung mit den Sozialpartnern, Verbänden, Ländern, Kommunen

und der Bundesagentur für Arbeit soll bis April 2014 ein nationaler Implementierungsplan

vorgelegt werden. Schon jetzt gibt es ein umfassendes Beratungs- und Fördersystem zur

Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt für Schulabgänger und arbeitslose

Jugendliche. Die Bundesregierung verfolgt zudem das Ziel, eine koordinierte

Zusammenarbeit, wie sie in den „Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf“ oder

„Jugendberufsagenturen“ stattfindet, in die Fläche zu bringen, um auf diese Weise

Förderleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige zu

bündeln. Vor allem das Duale Ausbildungssystem sorgt in Deutschland für einen breiten

Zugang zu beruflicher Bildung und leistet so einen erheblichen Beitrag zur vergleichsweise

geringen Jugendarbeitslosigkeit.

Umwandlung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in nachhaltigere

Beschäftigungsformen erleichtern

Deutschland hat auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Fortschritte gemacht. Die80.

Langzeitarbeitslosigkeit ist gesunken, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

ist spürbar gestiegen. Diese – gerade auch im internationalen Vergleich – gute Entwicklung

bei der Beschäftigung in Deutschland unterstreicht die Bedeutung eines offenen und

funktionsfähigen Arbeitsmarktes, einer starken Sozialpartnerschaft und der Tarifautonomie

als Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Der Arbeitsmarkt ist derzeit aufnahmefähig wie

selten zuvor und eröffnet Chancen für Menschen, die bisher noch nicht an dieser positiven

Entwicklung teilhaben konnten. Die Bundesregierung korrigiert durch eine neue Ordnung auf

dem Arbeitsmarkt soziale Verwerfungen, die durch den Strukturwandel der Arbeit, aber auch

durch den teilweisen Missbrauch von Instrumenten wie der Arbeitnehmerüberlassung oder

durch Werkvertragsgestaltungen entstanden sind. Die Bundesregierung wird die

Arbeitnehmerüberlassung auf ihre Kernfunktionen hin orientieren. Dazu wird im

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten

festgelegt. Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer werden künftig mit den

Drucksache 138/14

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Stammarbeitnehmern hinsichtlich des Arbeitsentgelts spätestens nach 9 Monaten

gleichgestellt.

Die Bundesregierung wird zudem die Übergänge aus geringfügiger in reguläre81.

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern. Geringfügig Beschäftigte sollen

besser über ihre Rechte informiert werden.

Die Bundesregierung wird das Teilzeitrecht weiterentwickeln. Arbeitnehmerinnen und82.

Arbeitnehmer, die z. B. aus familiären Gründen eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, sollen

wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Hierzu wird ein Anspruch auf

befristete Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht) geschaffen.

Fehlanreize für Zweitverdiener abschaffen und Verfügbarkeit von

Ganztagskindertagesstätten und -schulen weiter erhöhen

Die Bundesregierung setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter83.

und Väter sowie für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 34).

Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Faktorverfahren vereinfachen und dadurch

seine Akzeptanz stärken (vgl. auch NRP 2013 Tz. 53).

Qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten eröffnen bessere Möglichkeiten,84.

Familie und Beruf zu vereinbaren. Dies trägt dazu bei, die Fachkräftebasis zu sichern. Die

Bundesregierung wird deshalb die Länder weiterhin darin unterstützen, die Qualität der

Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben und die Ganztagsbetreuung in

Kindertageseinrichtungen schrittweise auszubauen (vgl. Tz. 70).

Bund und Länder investieren in den Ausbau der Kinderbetreuung sowie die85.

Verbesserung der Betreuungsqualität (Tabelle I lfd. Nr. 35 und 36). Mit der Einführung eines

Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten

Lebensjahr zum 1. August 2013 hat der Bund einen Meilenstein für eine bedarfsgerechte

Kindertagesbetreuung gesetzt. Der massive Anstieg der Betreuungsplätze für Kinder unter

drei Jahren (U3) ist maßgeblich auf die finanzielle Förderung des Bundes und die

Ausbaubemühungen der Länder zurückzuführen. So stehen den Bundesländern bis 2014

insgesamt 5,4 Milliarden Euro Bundesmittel für den U3-Ausbau zur Verfügung, davon allein

rund 2,7 Milliarden Euro als Investitionszuschüsse. Die Länder setzen ergänzend dazu

eigene Mittel für den Ausbau ein. Ab dem Jahr 2015 wird der Bundesanteil an den

Betriebskosten jährlich 845 Millionen Euro betragen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 37). Weitere

Entlastungen der Länder werden in der laufenden Legislaturperiode realisiert (vgl. Tz. 42 und

70)

Drucksache 138/14

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Die Länder unternehmen erhebliche Anstrengungen, um den Ausbau und die86.

qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten an Schulen voranzutreiben (vgl

Tabelle I lfd. Nr. 38). Der Ganztagsschulanteil an allen Schulen belief sich 2012 auf

62,9 Prozent. Bei der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbetrieb war von 2007

bis 2012 ein Anstieg von 1,7 Millionen auf 2,4 Millionen zu verzeichnen.

C. Energie

„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:

die Koordinierung seiner Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessert und diegesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglichhält, insbesondere durch weitere Überprüfung der Kosteneffizienz der energiepolitischenInstrumente zur Erreichung der Ziele bei den erneuerbaren Energien und durchFortsetzung der Anstrengungen, den Ausbau der nationalen und grenzüberschreitendenStrom- und Gasnetze zu beschleunigen;“

Leitschnur der Energiepolitik ist das „energiepolitische Dreieck“ aus den gleichrangigen87.

Zielen Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit.

Gesamtwirtschaftliche Kosten der Energiewende so gering wie möglich halten

Bei der weiteren Umsetzung der Energiewende müssen Kosteneffizienz und88.

Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems stärker beachtet werden. Dies ist notwendig, damit

Unternehmen in Deutschland auch künftig international wettbewerbsfähig produzieren und

private Haushalte Energie kostengünstig nutzen können.

Um die Kosten der Energiewende so gering wie möglich zu halten, wird die89.

Bundesregierung insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformieren. Auch

der Steigerung der Energieeffizienz kommt eine zentrale Bedeutung zu (vgl. Abschnitt III.C.).

Ausschlaggebend für die gesamtwirtschaftlichen Kosten sind zudem das Zusammenspiel

zwischen erneuerbaren Energien, konventionellen Kraftwerken, der Nachfrage, dem

Netzausbau sowie mittel- und langfristig auch Speichern.

Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien steigern

Der Grundsatz der Bundesregierung lautet: Die Förderung der erneuerbaren Energien90.

soll ihrer Markteinführung dienen. Durch die Novelle des EEG sollen der Anteil erneuerbarer

Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60

Prozent steigen und dabei Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit für die Bürger und die

Wirtschaft sichergestellt werden. Die bisherige Kostendynamik des Erneuerbare-Energien-

Gesetzes (EEG) soll durchbrochen und die Steigerung der Stromkosten für

Stromverbraucher begrenzt werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wird die Bundesregierung

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bis Ostern 2014 einen Vorschlag für eine grundlegende Reform des EEG vorlegen. Die

Bundesregierung hat hierfür bereits Eckpunkte verabschiedet (vgl. Kasten 1). Beim Ausbau

der erneuerbaren Energien konzentriert sich die Bundesregierung auf die kostengünstigsten

Technologien: Wind onshore und Photovoltaik.

Kasten 1: Kernpunkte der EEG-Reform

Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird im Gesetz verbindlich festgelegt.

Die Instrumente zur wirksamen Steuerung des Ausbaus werden technologiespezifischausgestaltet.

Die erneuerbaren Energien werden so ausgebaut, dass die Ausbauziele erreicht unddie Kosten begrenzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird auf diekostengünstigen Technologien konzentriert.

Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen und die Förderungdurchgehend degressiv ausgestaltet.

Spätestens 2017 soll die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Zurbesseren Marktintegration der erneuerbaren Energien wird eine verpflichtendeDirektvermarktung eingeführt.

Alle Stromverbraucher werden angemessen an den Kosten beteiligt, dabei dürfen dieinternationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie sowie dieintermodale Wettbewerbsfähigkeit der Schienenverkehrsunternehmen nicht gefährdetwerden.

Die Reform des EEG wird europarechtskonform ausgestaltet.

Das EEG wird deutlich vereinfacht.

Da die EEG-Umlage auf absehbare Zeit nicht deutlich sinken wird, ist die Besondere91.

Ausgleichsregelung, d.h. die Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen

des produzierenden Gewerbes, auch weiterhin von herausragender und

strukturbestimmender Bedeutung, um Innovations- und Investitionspotenziale der

produzierenden Wirtschaft und hochwertige Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Dabei

sind auch die engen Lieferbeziehungen der stromintensiven Unternehmen zu den

nachgelagerten Industriebranchen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird die

Ausnahmen anhand objektiver und transparenter Kriterien ebenso wie auch den

angemessenen Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprüfen und die Regelung

europarechtskonform weiterentwickeln. Eigenstromerzeuger sollen im Zuge der EEG-Reform

ausgewogen an der EEG-Umlage beteiligt werden.

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Förderung der erneuerbaren Energien in92.

Deutschland in den europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dafür wird das EEG

europarechtskonform weiterentwickelt. Gleichzeitig wird sie sich dafür einsetzen, dass die

EU-Rahmenbedingungen und die Beihilferegelungen den Ausbau der erneuerbaren

Energien in Deutschland auch weiterhin unterstützen. Ungeachtet dessen geht die

Bundesregierung weiterhin davon aus, dass das EEG keine Beihilfe darstellt.

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Ausbau der Strom- und Gasnetze beschleunigen

Die Bundesregierung wird den zügigen Ausbau der Strom- und Gasnetze weiter93.

vorantreiben (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 39, 40 und 41). Um den Ausbau von Netzen und

erneuerbaren Energien besser zu verzahnen, soll der gesetzlich festgelegte Ausbaupfad für

die erneuerbaren Energien Basis des Netzausbaus sein. Zentrales Instrument für den

Ausbau der Übertragungsnetze ist weiterhin der Bundesbedarfsplan. Dieser identifiziert auf

Grundlage des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans die

vordringlichen Ausbauvorhaben. Gemeinsam mit den Ländern hat die Bundesregierung die

Zuständigkeit für länderübergreifende und grenzüberschreitende Ausbauvorhaben in den

Übertragungsnetzen bei der Bundesnetzagentur konzentriert. Sie erwartet, dass sich

dadurch die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen.

Die Bundesregierung erwartet durch die Umsetzung der TEN-E-VO (Leitlinien für die94.

transeuropäische Infrastruktur) eine Beschleunigung des Ausbaus der

grenzüberschreitenden Strom- und Gasnetze.

Die Bundesregierung strebt zudem an, die Rahmenbedingungen für die Modernisierung95.

der Verteilernetze so auszugestalten, dass notwendige Investitionen zügig getätigt werden

können.

Koordinierung der Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessern

Ein funktionsfähiger Wettbewerb im europäischen Energiebinnenmarkt gewährleistet96.

langfristig eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung des

Wirtschaftsstandortes Europa. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung

besonders für den Ausbau der europäischen Energienetzinfrastruktur und einen engen

energiepolitischen Dialog innerhalb der Europäischen Union ein. So hat sich die

Bundesregierung im Februar 2014 für einen beständigen Austausch zwischen den EU-

Mitgliedstaaten ausgesprochen, um Europa im Energiebereich gemeinsam voranzubringen

und zukunftsfähig zu machen, die Potenziale bei der Gestaltung unserer Energiepolitiken

zugunsten einer sicheren, sauberen und bezahlbaren Energieversorgung bestmöglich zu

nutzen und damit eine wichtige Grundlage für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen.

Eine enge Abstimmung mit den Nachbarstaaten ist für die Bundesregierung ein97.

wichtiges Anliegen. Die Koordinierung mit den Nachbarstaaten, sowohl durch den Bund als

auch durch die Länder, findet bilateral, regional und auf EU-Ebene in unterschiedlichen

Gremien statt. Dazu gehören auch regelmäßige Kontakte und informelle Arbeitsgespräche

mit Nachbarstaaten. In den Gremien und Gesprächen werden allgemeine energiepolitische

und spezielle Fragen mit den Nachbarstaaten, regelmäßig auch hochrangig, diskutiert (vgl.

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Tabelle I lfd. Nr. 42). Zudem erfolgt die Koordination auch anhand der vorhandenen

europäischen Instrumente, z. B. Beteiligung im Rahmen von Strategischen

Umweltprüfungen, etwa beim Netzausbau.

Ferner nahm Deutschland im Februar 2014 am Pilotverfahren zur Vorabkoordinierung98.

wirtschaftspolitischer Reformen im Wirtschaftspolitischen Ausschuss des Rates teil. In

diesem Rahmen hat die Bundesregierung den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union ihre Pläne für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgestellt und das

Vorhaben mit diesen diskutiert (Kernpunkte der Reform siehe Kasten 1).

D. Wettbewerb

„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:

Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu beleben,einschließlich bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe, und der freienBerufe, um inländische Wachstumsquellen zu fördern; dringend Maßnahmen ergreift, umden Wert der im öffentlichen Auftragswesen vergebenen Aufträge signifikant zu steigern;die angekündigten Reformgesetze zur Verbesserung der Durchsetzung desWettbewerbsrechts hinsichtlich der Wettbewerbshemmnisse erlässt und umsetzt;Planungsbeschränkungen beseitigt, die Marktzutritte im Einzelhandel in unangemessenerWeise einschränken; weitere Maßnahmen ergreift, um die verbleibendenWettbewerbshindernisse auf den Schienenverkehrsmärkten zu beseitigen; dieAnstrengungen zur Konsolidierung im Bankensektor fortsetzt, auch durch dieVerbesserung des Governance-Rahmens.“

Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter beleben – insb. Baugewerbe und

freie Berufe

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Wettbewerb im99.

Dienstleistungssektor erheblich gestärkt. Es gab Lockerungen im Berufsrecht der Freien

Berufe, z. B. im Bereich der Werbung und der Wahl der Rechtsform. 2013 wurde der Markt

für den Fernbuslinienverkehr weitgehend geöffnet (vgl. NRP 2012, Tz. 46). Im Bereich des

Schornsteinfegerwesens wurde die Gebührenordnung für Schornsteinfeger weitgehend

aufgehoben (vgl. NRP 2013, Tz. 72). Deutschland verbessert auch die Informationsangebote

der Verwaltung, die Dienstleistern ihre Tätigkeit erleichtern sollen. Deshalb entwickelt

Deutschland auch die Angebote der „Einheitlichen Ansprechpartner“ (Points of Single

Contact) im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter.

Die Stärkung des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist ein wichtiges Ziel der100.

Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund prüft sie – unter anderem im Rahmen der

Transparenzinitiative auf EU-Ebene – die rechtlichen Anforderungen an Dienstleister.

Gerechtfertigte und verhältnismäßige Regulierungen, z. B. zur Sicherung der

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Ausbildungsleistung, für den aktiven Verbraucherschutz, zu sozialen Zwecken oder zur

Wahrung der Unabhängigkeit der Berufsausübung, sollen erhalten bleiben.

Wert der im öffentlichen Auftragswesen vergebenen Aufträge signifikant

steigern

Bislang existiert in Deutschland keine verlässliche Statistik über das öffentliche101.

Vergabewesen. Daher kann das durchschnittliche Volumen der ausgeschriebenen Aufträge

ebenso wie das Volumen der europaweit bekannt gemachten Aufträge nicht sicher belegt

werden. Deshalb wird die Bundesregierung ein Gutachten in Auftrag geben, um ein Konzept

zum Aufbau einer bundesweiten Datenbank zu entwickeln. Diese soll statistische Daten für

sämtliche Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte erstmals erfassen.

Unabhängig davon könnte eine verhältnismäßig geringe Anzahl europaweiter102.

öffentlicher Ausschreibungen dadurch bedingt sein, dass durch den Föderalismus die

öffentliche Auftragsvergabe dezentralisiert ist. Die über 30.000 Vergabestellen auf Bundes-,

Länder- und Kommunalebene schreiben im Vergleich zu zentralisierteren

Verwaltungsformen in der Europäischen Union in der Tendenz kleinere Aufträge aus, die

häufig die EU-Schwellenwerte nicht erreichen. Die Berechnung des Wertes eines

öffentlichen Auftrages erfolgt nach den einschlägigen europarechtlichen Vorgaben, die durch

§ 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) in

nationales Recht umgesetzt wurden. Maßnahmen zur Zentralisierung der Auftragsvergabe,

durch die eine Erhöhung des Auftragswertes erreicht werden kann, wurden auf Bundes- und

Landesebene bereits dort realisiert, wo Effizienzpotenziale gehoben werden konnten. Für

den Bund wurde die Beschaffung auf vier sogenannte zentrale Beschaffungsstellen

konzentriert, die den Bedarfsträgern des Bundes ihre Leistungen über Rahmenverträge

anbieten. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Maßnahmen und Ansatzpunkte zur

weiteren Erhöhung der Auftragswerte erörtern.

GWB Novelle umsetzen

Die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist am103.

30. Juni 2013 in Kraft getreten (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 43). Mit ihr wurde das Wettbewerbsrecht

modernisiert, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht,

und die Durchsetzung noch effizienter gestaltet. Das GWB gilt für alle Branchen,

einschließlich des Dienstleistungssektors.

Drucksache 138/14

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Marktzutritte im Einzelhandel erleichtern

Im Bereich des Einzelhandels liegen nach Ansicht der Bundesregierung keine104.

unangemessenen Beschränkungen für den Marktzugang vor. Die deutschen

raumplanerischen und städtebaulichen Regelungen, die die Ansiedlung von

Einzelhandelsbetrieben steuern, entsprechen europäischem Recht. Sie folgen zwingenden

Gründen des Allgemeinwohls (insb. Schutz vor Zersiedelung, geordnete städtebauliche

Entwicklung, Umweltschutz, schonender Flächenverbrauch, verbrauchernahe Versorgung).

Eine Analyse der Europäischen Kommission belegt, dass in Deutschland Marktzugang im

Einzelhandelssektor ohne unangemessene Beschränkung möglich ist.8

Die Bundesregierung begrüßt, dass im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für den

Einzelhandel bewährte Praktiken in Bezug auf das angemessene Gleichgewicht von

Niederlassungsfreiheit, handelsrelevanter und raumordnerischer Planung sowie Umwelt- und

Sozialschutz ausgetauscht und danach „Best Practice“-Beispiele zusammengestellt werden.

Wettbewerbshindernisse im Schienenverkehr beseitigen

Bezogen auf die Verkehrsleistung ist der Wettbewerberanteil im Schienengüterverkehr105.

2012 weiter leicht auf 28,6 Prozent und im Schienenpersonennahverkehr auf 14,6 Prozent

gestiegen.9 Im Schienenpersonenfernverkehr liegt der Anteil der Wettbewerber bei unter

einem Prozent. Insgesamt hat sich damit die Wettbewerbssituation im Schienenverkehr in

Deutschland in den vergangenen Jahren leicht verbessert und stellt sich im europäischen

Vergleich positiv dar.

Bei der laufenden Überprüfung des deutschen Eisenbahnrechts ist ein wesentliches106.

Ziel, den Wettbewerb auf den Eisenbahnmärkten zu stärken. Derzeit steht insbesondere die

Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU in nationales Recht an. In diesem Rahmen soll auch

die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde im Eisenbahnbereich gestärkt werden (vgl.

Tabelle I lfd. Nr. 44).

Konsolidierung des Bankensektors fortsetzen

Im Bankensektor wurden 2013 weitere Konsolidierungsschritte vollzogen. Insbesondere107.

die großen Privat- und Landesbanken haben ihre Bilanzsummen und Risikoaktiva weiter

reduziert und ihre Geschäftstätigkeit durch den Abbau von Nicht-Kerngeschäften

konzentriert.

8Quelle: The economic impact of the service directive: A first assessment following implementation,

KOM 2012.9

Quelle: Wettbewerbsbericht der DB AG, vorgelegt im Mai 2013

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Die Bundesregierung hat zur Stärkung des Governance-Rahmens im Bankensektor108.

2013 das CRD IV-Umsetzungsgesetz und das Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur

Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen

verabschiedet (vgl. Tz. 152 und Tabelle I lfd. Nr. 45 und 46). Die zentralen Regelungen der

beiden Gesetze sind bis Anfang 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Abschirmung von

Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und

Finanzgruppen stärkt insb. die Verantwortlichkeit von Geschäftsleitern von Banken und

Versicherungen, indem Missmanagement und Pflichtverstöße effektiver sanktioniert werden.

Die Finanzwirtschaft setzt die Regelungen aktuell um. Die Umsetzung und Einhaltung wird

von der Aufsicht kontrolliert.

Drucksache 138/14

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III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Die Bundesregierung bekennt sich zu den fünf Kernzielen der Europa-2020-Strategie109.

für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa. Kasten 2 gibt einen

Überblick über den Stand der Erreichung der ambitionierten zusätzlichen quantitativen Ziele,

die sich Bund und Länder im Rahmen der Europa-2020-Strategie gesetzt haben (vgl. NRP

2013).

Dabei muss beachtet werden, dass einzelne quantitative Indikatoren naturgemäß nur110.

einen partiellen Einblick in Fortschritte in einem Politikbereich gewähren können. Für eine

Gesamtbetrachtung eines Politikbereichs wäre vielmehr eine umfassende Erfassung aller

quantitativen und insbesondere auch qualitativen Faktoren unumgänglich. Die hier

vorgenommene Berichterstattung über den Stand bei den quantitativen Zielen hat daher

nicht den Anspruch, die Entwicklung in einzelnen Politikfeldern erschöpfend darzustellen,

gibt jedoch wichtige Hinweise über die Entwicklung von Schlüsselindikatoren in diesen

Politikfeldern.

Die Bundesregierung begrüßt die durch die Europäische Kommission eingeleitete111.

Bestandsaufnahme und kritische Überprüfung des Europa 2020-Strategieprozesses, im

Rahmen derer eine kritische Auseinandersetzung mit den gesetzten Zielen erfolgen wird.

Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung auch weiterhin für eine Stärkung der

europäischen Nachhaltigkeitsstrategie von 2006 ein.

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A. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Die Erwerbstätigkeit in Deutschland erreichte im Jahr 2013 ein weiteres Rekordniveau.112.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm mit 348.000 Personen sogar noch

stärker zu als die Erwerbstätigkeit insgesamt. Die Erwerbstätigkeit steigt in diesem Jahr

voraussichtlich auf nunmehr 42,1 Millionen (vgl. Tz. 9). Personen, die bisher nicht dem

Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, nehmen vermehrt Beschäftigung auf. Insbesondere

Ältere und Frauen partizipieren immer stärker am Erwerbsleben. Darüber hinaus leistet die

Zunahme der Zuwanderung einen wichtigen Beitrag zum Beschäftigungsanstieg.

In Bezug auf die Erwerbstätigenquote gibt es in Deutschland bereits erhebliche Fortschritte

(vgl. Kasten 2):

- Bei der Erwerbstätigenquote für Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahre liegt

Deutschland seit 2011 über dem europäischen Ziel und hat das höhere nationale Ziel fast

erreicht.

- Hinsichtlich des Ziels, die Erwerbstätigenquote der Frauen bis 2020 auf 73 Prozent zu

steigern, lässt sich ein Anstieg auf 72,7 Prozent im dritten Quartal 2013 feststellen.

- Die Erwerbstätigenquote der Älteren (55 bis 64-Jährigen) stieg auf 64,1 Prozent im dritten

Quartal 2013 an. Damit wurde zu diesem Zeitpunkt das nationale, auch in der Nationalen

Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel für 2020 von 60 Prozent bereits überschritten.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland hat sich mit einer vergleichsweise starken113.

Rolle von Sozialpartnern, mit Tarifverträgen und sozialpartnerschaftlich vereinbarter

Flexibilität gerade unter dem Druck der internationalen Finanzmarktkrise bewährt. Dazu

haben auch gezielte Reformen dieses Modells im zurückliegenden Jahrzehnt beigetragen.

Der Arbeitsmarkt ist derzeit aufnahmefähig wie selten zuvor und eröffnet Chancen für

Menschen, die bisher noch nicht an dieser positiven Entwicklung teilhaben konnten. Damit

mehr Menschen an der guten Arbeitsmarkt- und Einkommensentwicklung teilhaben können,

setzt sich die Bundesregierung für gute Arbeit mit angemessener Bezahlung ein (vgl. Tz. 74

und Tabelle I lfd. Nr. 10, 11 und 12).

Hohe Qualität von Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, Wettbewerbsfähigkeit,114.

Innovationskraft und nicht zuletzt die notwendige Offenheit und Beweglichkeit des

Arbeitsmarktes einschließlich der Integration von Einwanderern sind zentrale Elemente der

Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung (vgl. Tz. 77 ff.).

Drucksache 138/14

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Fachkräftesicherung

Der demografische Wandel berührt unmittelbar das Arbeitskräfteangebot und damit die115.

Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ebenso wie die der Sozialsysteme. Den

Fachkräftebedarf zu decken und zugleich den Menschen bessere Erwerbschancen zu

eröffnen, ist deshalb eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung wird

an erster Stelle die Menschen im Inland in den Blick nehmen und ihre Integration in den

Arbeitsmarkt voranbringen (vgl. Tz. 78 ff.). Bildung und Ausbildung kommt dabei eine

Schlüsselrolle zu. Aber auch die Chancen, auf dem globalen Arbeitsmarkt qualifizierte

Fachkräfte für unser Land zu gewinnen, sollen besser genutzt werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr.

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und NRP 2013 Tz. 83 ff.). Diese Ansätze verfolgt das

Fachkräftekonzept der Bundesregierung (vgl. Tz. 79 ff. NRP 2013). Im Hinblick auf die

Sicherung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften am Arbeitsmarkt kommt der

Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Bedeutung zu. Dazu wird die

Bundesregierung das Elterngeld und die Elternzeit flexibilisieren (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 10).

Auch die Länder haben Konzepte für die Fachkräftesicherung entwickelt. Insbesondere sind

aber die Unternehmen in der Pflicht, ihre Anstrengungen für eine alters- und alternsgerechte

Arbeitswelt zu verstärken sowie die Weiterbildungsbeteiligung Beschäftigter zu erhöhen.

Hierzu sollen u. a. die gemeinsame durch den Europäischen Sozialfonds geförderte

Weiterbildungsinitiative mit den Sozialpartnern fortgesetzt und die Sozialwirtschaft mit Blick

auf den demografischen Wandel unterstützt werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 11 und 12).

Der aktive Part der Wirtschaft garantiert zudem eine zielgenaue Qualifizierung der

Fachkräfte im Dualen Berufsbildungssystem und ist der beste Schutz vor Fachkräftemangel

für die Betriebe

Hochqualifizierte Frauen sollen in Zukunft stärker zum Erfolg der deutschen Wirtschaft116.

beitragen können (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 13). Deshalb will die Bundesregierung, dass der

Anteil von Frauen an Führungspositionen in den Unternehmen erhöht wird. Aufsichtsräte von

voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016

neu besetzt werden, sollen deshalb eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent

aufweisen. Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen werden zudem gesetzlich

verpflichtet, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im

Aufsichtsrat, im Vorstand und im obersten Management festzulegen, diese zu veröffentlichen

und hierüber transparent zu berichten. Um im öffentlichen Dienst auf Bundesebene bei der

Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen mit gutem Beispiel voranzugehen,

entwickelt die Bundesregierung einen Gleichstellungsindex und setzt sich für eine proaktive

Umsetzung im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes und des

Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.

Drucksache 138/14

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Die Bundesregierung will die Arbeitsanreize für Frauen weiter erhöhen. Um das Prinzip117.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung zu bringen, will die

Bundesregierung mehr Transparenz herstellen unter anderem durch eine Verpflichtung für

Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit nach Maßgabe gesetzlicher Kriterien

Stellung zu nehmen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein

individueller Auskunftsanspruch festgelegt.

B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Mit einem Anteil von Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt von rund118.

drei Prozent im Jahr 2012 hat Deutschland das Europa-2020 Ziel erreicht und liegt auch

weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt (vgl. Schaubild 9). Weit mehr als die Hälfte der

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden dabei von der Industrie getätigt. Um

auch in Zukunft eine der innovativsten Volkswirtschaften weltweit zu sein, bleibt weiterhin viel

zu tun. Die Bundesregierung strebt an, die Forschungsinvestitionen bei drei Prozent des

Bruttoinlandsprodukts auch in Zukunft konstant zu halten (vgl. Tz. 67 ff.). Deshalb setzt sie

auf innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie geeignete Förder- und

Finanzierungsinstrumente.

Schaubild 9: FuE-Ausgaben europäischer Staaten im Verhältnis zum

Bruttoinlandsprodukt (2010 bis 2012)

Drucksache 138/14

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Innovationsstrategie

Die Bundesregierung wird die Hightech-Strategie (vgl. NRP 2013 Tz. 87 und Tabelle II119.

lfd. Nr. 14) zu einer umfassenden, ressortübergreifenden Innovationsstrategie für

Deutschland im Dialog mit den Ländern und weiteren relevanten Akteuren weiterentwickeln.

Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaften oder die

Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft werden noch stärker in den Fokus rücken.

Zentrale Themen wie Industrie 4.0 oder nachhaltige Mobilität, insbesondere Elektromobilität,

(vgl. Tabelle II lfd. Nr. 15 und 16) werden um neue Schwerpunkte wie Big Data oder

Gesundheitsvorsorge ergänzt.

Zentral für die Innovationsfähigkeit Deutschlands ist eine enge Vernetzung von120.

Wissenschaft und Wirtschaft. Die Clusterplattform Deutschland und das Kompetenzzentrum

Innovative Beschaffung sind Beispiele für eine Politik, die Kräfte bündelt und Deutschlands

starke Position im internationalen Innovationswettbewerb sichert (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 17

und Nr.18). Die Bundesländer setzen mit ihren regionalen Innovationsstrategien durch eine

aufeinander abgestimmte Forschungs-, Technologie- und Wirtschaftspolitik wesentliche

Impulse für wirtschaftliche Dynamik, Beschäftigung, die Generierung neuen Wissens,

ökologischen Fortschritt und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Zudem unterstützen Bund und Länder weiterhin mit passgenauen Förderprogrammen121.

den innovativen Mittelstand sowie die Forschung an Hochschulen und außeruniversitären

Forschungseinrichtungen (vgl. NRP 2013, Tz.88 ff., Tabelle II lfd. Nr. 19, 20 und 21).

Die Bundesregierung setzt insbesondere auf Existenzgründungen und junge122.

Unternehmen, die mit innovativen Dienstleistungen und Produkten den Fortschritt

vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen (vgl. NRP 2013 Tz. 88, Tabelle II lfd. Nr.22, 23 und

24). Ein wichtiges Ziel ist es, Forschungsergebnisse schneller und stärker für eine

industrielle Wertschöpfung zu nutzen.

Für innovative Gründungen und junge Unternehmen spielt der Zugang zu123.

Finanzierungsquellen eine Schlüsselrolle. Daher will die Bundesregierung die rechtlichen

und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital im steten Dialog mit der EU-

Kommission international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als

Investitionsstandort für Wagniskapital noch attraktiver machen. Der im Jahr 2013 aufgelegte

Investitionszuschuss Wagniskapital wird fortgesetzt und weiterentwickelt (vgl. Tabelle II lfd.

Nr. 25).

Drucksache 138/14

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Digitale Agenda

Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Bereiche der Wirtschaft, der Arbeitswelt und124.

des gesellschaftlichen Lebens. Sie legt zugleich die Basis für eine Vielzahl von Innovationen.

Die Bundesregierung wird deshalb eine umfassende Digitale Agenda 2014 – 2017

beschließen und sie gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und

Wissenschaft umsetzen (vgl. Abschnitt IV.B).

Basis für diese Digitalisierung sind leistungsfähige Breitbandnetze. Im Rahmen einer125.

Netzallianz Digitales Deutschland wird die Bundesregierung die Breitbandstrategie in einem

Kursbuch Netzausbau weiterentwickeln. Die Informations- und Kommunikationstechnologie-

strategie (IKT-Strategie) für die digitale Wirtschaft wird die Bundesregierung ebenfalls

weiterentwickeln. Ziel ist es, insbesondere die digitalen Infrastrukturen auszubauen, die

Entwicklung digitaler Zukunftstechnologien zu beschleunigen und die Digitalisierung der

klassischen Industrie (Industrie 4.0) zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, die Verbreitung

intelligenter Vernetzungen, Anwendungen und digitaler Dienste in gesamtwirtschaftlich und

gesellschaftlich zentralen Bereichen voranzutreiben. Dabei sind Aspekte der IT-Sicherheit

jeweils von Anfang an geeignet einzubeziehen (z. B. durch Security by Design).

Europäischer Forschungsraum (EFR)

Die Bundesregierung wird die Vollendung des Europäischen Forschungsraums (vgl.126.

NRP 2013 Tz. 94) weiter aktiv vorantreiben und die EFR-Strategie auf nationaler und

europäischer Ebene konsequent entwickeln und umsetzen. Zentrale Strukturelemente der

Strategie sind die Verbesserung der Mobilitätsbedingungen der Forscherinnen und Forscher,

die Fortentwicklung der gemeinsamen Programmplanung, der Aufbau gemeinsamer

Forschungsinfrastrukturen, die Erleichterung des Wissenstransfers, die Unterstützung der

Gleichstellung der Geschlechter im europäischen Wissenschaftssystem und der Ausbau der

Kooperation mit Drittstaaten außerhalb Europas (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 26)

C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und

Energieeffizienz voranbringen

Die Bundesregierung misst dem Klimaschutz einen zentralen Stellenwert bei. Im127.

Vergleich zu anderen Industriestaaten ist Deutschland führend bei der Minderung von

Treibhausgasemissionen. Die Maßnahmen zum Klimaschutz und der Energiewende zeigen

bereits ihre Wirkungen. Sie reichen aber nach aktuellen Projektionen noch nicht aus, um die

anspruchsvollen deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Nach dem Projektionsbericht der

Drucksache 138/14

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Bundesregierung 2013, der Maßnahmen bis einschließlich Oktober 2012 enthält, werden die

Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 33 bis 35 Prozent sinken. Die

Bundesregierung hält jedoch in Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an ihrem

nationalen Ziel für den Ausstoß von Treibhausgasen fest (vgl. Kasten 2).

Die nationale Klimapolitik muss in eine umfassende europäische klimapolitische128.

Strategie eingebettet werden, die auch der Einhaltung der internationalen Langfristziele zum

Schutz des Klimas gerecht wird. Daher setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die

Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union bis 2030 um mindestens

40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, als Teil einer Zieltrias von

Treibhausgasreduktion, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Ehrgeizige

europäische Klimaschutzziele dürfen allerdings nicht zu Wettbewerbsnachteilen für

europäische energieintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen führen.

Diese sind gerade in Deutschland von großer Bedeutung für die bestehenden und gut

funktionierenden industriellen Wertschöpfungsketten. Die Bundesregierung setzt sich für ein

ambitioniertes, weltweit verbindliches Klimaschutzabkommen ein. Dabei geht es auch

darum, zügig Planungssicherheit für langfristige Investitionen in der Energiewirtschaft und im

industriellen Sektor herzustellen.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich Deutschland sehr ehrgeizige Ziele129.

gesetzt (vgl. Kasten 2) und macht hierbei weiter erhebliche Fortschritte. Diese Ziele sind

ebenfalls in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben. Nach 20 Prozent im

Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung im Jahr 2013

nach vorläufigen Schätzungen auf 24 Prozent (vgl. Schaubild 10). Abschnitt II.C gibt einen

Überblick über die geplante Reform im Bereich der erneuerbaren Energien. Ziel ist ein

effizientes und europakompatibles System der Förderung der erneuerbaren Energien, das

die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht beeinträchtigt.

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Schaubild 10: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2013: insgesamt 633 TWh*

Die Steigerung der Energieeffizienz ist sowohl für die Bezahlbarkeit der130.

Energieversorgung als auch für die Versorgungssicherheit und für den Umweltschutz von

zentraler Bedeutung. Deutschland hat hier deutliche Fortschritte gemacht. Die

Energieproduktivität ist in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen (vgl. Schaubild

11). Heute wird mit einer Einheit Energie mehr Bruttoinlandsprodukt erzeugt als früher. Die

steigende Energieproduktivität zeigt die zunehmende Entkopplung von Wirtschaftswachstum

und Energieverbrauch. Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Verdoppelung der

Energieproduktivität bis 2020. Zur Erreichung der Effizienzziele sowie zur Verstetigung des

Trends sind allerdings weitere Anstrengungen erforderlich.

Drucksache 138/14

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Schaubild 11: Energieproduktivität in Deutschland 2013* (Index 1990 = 100)

Die Energiewende wird nur gelingen, wenn die Energieeffizienz umfassend – etwa in131.

den Bereichen Verkehr, Industrie, Gewerbe, sowie Haushalten – und in allen

Anwendungsbereichen – Strom, Wärme und Kälte – gesteigert wird. Es ist daher ein

zentrales Anliegen der Bundesregierung, für Bürger und Unternehmen die richtigen Anreize

zu schaffen, um Energie einzusparen. Gleichzeitig eröffnet dies auch neue Märkte und

Geschäftsfelder für Effizienztechnologien und -dienstleistungen. Die Bundesregierung erstellt

deshalb 2014 einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, der die Ziele für die

verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der

einzelnen Akteure zusammenfasst. Er soll auch die Umsetzung anspruchsvoller

Effizienzmaßnahmen in der Wirtschaft, durch Handwerk und Mittelstand, Kommunen und

Haushalte fördern. Er wird mit einem jährlichen Monitoring überprüft.

Die Bundesregierung setzt dabei insbesondere auf die Steigerung der Energieeffizienz132.

im Gebäudesektor (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 27) und im Verkehrsbereich (vgl. Tabelle II lfd. Nr.

28), auf die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten (vgl. Tabelle II lfd. Nr.

29), auf Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit

der Entlastung bestimmter Unternehmen von der Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen

abzielen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 30) sowie auf eine sachgerechte Umsetzung der EU-

Energieeffizienzrichtlinie11, auch mit neuen Maßnahmen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 31). Des

Weiteren setzt sich die Bundesregierung zusammen mit Ländern und Kommunen im

11Von der durch die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU eröffneten Möglichkeit, bestimmte der

gemäß der Richtlinie erforderlichen Berichte als Teil des Nationalen Reformprogramms vorzulegen,wird kein Gebrauch gemacht. Die Berichterstattung an die Europäische Kommission im Rahmen derUmsetzung der Richtlinie wird gesondert erfolgen.

Drucksache 138/14

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Rahmen der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung auch für Energieeffizienz ein (vgl.

Tabelle II lfd. Nr. 32).

Die Europa 2020-Strategie enthält darüber hinaus Aktionsfelder, die bisher nicht auf der133.

obersten Zielebene abgebildet sind, wie beispielsweise die Leitinitiative Ressourceneffizienz.

Zur Steigerung der Ressourceneffizienz laufen in Deutschland vielfältige Aktivitäten: Das

deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) wird weiterentwickelt, eine Plattform

Ressourceneffizienz entwickelt und die Beratung für Unternehmen und Haushalte

verbessert.

D. Bildungsniveau verbessern

Bildung ist die Grundlage, um Teilhabe, Integration und Chancengerechtigkeit zu134.

verwirklichen. Diese sind Kernelemente der Sozialen Marktwirtschaft. Die Bundesregierung

und die Länder haben erhebliche Anstrengungen zum Ausbau des Bildungssystems

unternommen und Erfolge erzielt (vgl. Tz. 67 ff. und 77). Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen

mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss lag im Jahr 2012 mit 43,5 Prozent bereits

deutlich über dem nationalen Ziel.

Der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Hauptschulabschluss wurde135.

zwischen 2006 und 2012 von 8 Prozent auf 5,9 Prozent gesenkt. Damit ist Deutschland der

Vorgabe der Qualifizierungsinitiative (vgl. NRP 2013 Tz. 100), bis 2015 die Quote zu

halbieren, ein gutes Stück nähergekommen.12 Eine wesentliche Aufgabe des

Bildungssystems ist es, vielfältige bildungs-, kompetenz- und leistungsfördernde Angebote

bereitzustellen. Bund und Länder haben hier umfangreiche Förderprogramme aufgelegt –

auch mit Mitteln der Europäischen Union (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 34, 35 und 36).

Die Bundesregierung hat ihre finanziellen Zusagen für die bis 2015 dauernde zweite136.

Programmphase des Hochschulpaktes 2020 auf gut 7 Milliarden Euro erhöht (vgl. Tabelle II

lfd. Nr. 37). Auch die Länder werden vergleichbare zusätzliche finanzielle Leistungen

erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Mit ihren Investitionen schaffen Bund

und Länder gemeinsam die Voraussetzungen zur Aufnahme von rund 625.000 zusätzlichen

Studienanfängerinnen und Studienanfängern an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2015.

Bund und Länder fördern zudem den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen

(vgl. Tabelle II lfd. Nr. 38) und die bessere Verzahnung zwischen beruflicher und

hochschulischer Bildung.

12Quelle: Bericht „Aufstieg durch Bildung - Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland, Bericht zur

Umsetzung 2013“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2013, Beschluss derGemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 22.11.2013.)

Drucksache 138/14

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E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Da Langzeiterwerbslosigkeit ein wesentliches Risiko für Armut und soziale137.

Ausgrenzung birgt, hat die Bundesregierung ihr quantitatives Ziel zur Bekämpfung von Armut

und zur Förderung der sozialen Eingliederung anhand der Personenzahl definiert, die in von

Langzeiterwerbslosigkeit betroffenen Haushalten lebt. Die Anzahl der langzeiterwerbslosen

Personen13 soll zwischen 2008 bis 2020 um 20 Prozent (gemessen am Jahresdurchschnitt

2008) reduziert werden. Nach aktuellem Datenstand entspricht dies einem Rückgang um

etwa 320.000 Langzeiterwerbslose (Jahresdurchschnitt 2008: 1,62 Millionen). Bei –

konservativ geschätzt – zwei Personen pro Erwerbslosenhaushalt reduziert dies die Zahl der

armutsgefährdeten Personen um 640.000. Mit der außerordentlich positiven

Beschäftigungsentwicklung in Deutschland hat sich bereits in den vergangenen Jahren die

Langzeiterwerbslosigkeit deutlich verringert. Im dritten Quartal 2013 sank die Zahl der

Langzeiterwerbslosen unter 1 Million Personen (rund 970.000 Personen). Gegenüber dem

dritten Quartal 2008 ging sie damit um rund 37 Prozent bzw. 570.000 Personen zurück.14

Für die Bundesregierung ist die weitere Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ein138.

Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik. Denn obwohl auch sie in den vergangenen Jahren im

bundesweiten Durchschnitt abgenommen hat, profitieren Langzeitarbeitslose

unterdurchschnittlich von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Oft ist eine

dauerhafte Eingliederung in Arbeit aufgrund komplexer individueller Problemlagen nur mit

viel Einsatz aller Beteiligten über einen längeren Zeitraum zu erreichen.

Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Geringqualifizierte und139.

Langzeitarbeitslose verstärkt passgenau zu qualifizieren und auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt zu vermitteln. Langzeitarbeitslose erhalten im Rahmen eines

Bundesprogramms Perspektiven für eine berufliche Eingliederung in den allgemeinen

Arbeitsmarkt. Sie werden auch nach erfolgreicher Eingliederung in Arbeit weiterhin beraten.

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll verstärkt Langzeitleistungsbezug vermieden

werden und die Mittel sollen stärker wirkungsorientiert verteilt werden.

Die qualitativen Ziele Deutschlands im Bereich der Verringerung von Armut und sozialer140.

Ausgrenzung beziehen sich weiterhin vor allem auf die Zielgruppen Kinder, Jugendliche,

Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit

Behinderungen und ältere Menschen. Hier haben Bund und Länder im vergangenen Jahr

vielfältige Strategien und Konzepte entwickelt. Ziel ist, die sozialen und ökonomischen

Teilhabechancen der benachteiligten Personengruppen zu verbessern. In jeder

13Länger als ein Jahr erwerbslos gemäß statistischer Abgrenzung der IAO.

14Daten auf Basis der Arbeitskräfteerhebung von Eurostat.

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Lebensphase müssen alle die Chance erhalten, ihre individuellen Möglichkeiten

auszuschöpfen. Dazu sollen u. a. die Chancen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe

sowie für die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verbessert werden (vgl.

auch Tz. 77 ff.).

Die Menschen sollen sich auf die sozialen Sicherungssysteme auch im Alter verlassen141.

können. Dazu müssen die Strukturen und Leistungen kontinuierlich an die Veränderungen in

der Arbeitswelt angepasst werden. Aktuell beziehen nur 2,7 Prozent der 65-jährigen und

Älteren Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gleichwohl muss Altersarmut

auch in Zukunft vermieden werden.

Die Bundesregierung wird deshalb die Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten142.

spürbar verbessern (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 39). Sie sind in besonderem Maße auf die

Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Ferner soll bis voraussichtlich 2017

eine solidarische Lebensleistungsrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherte eingeführt werden, die nur ein sehr geringes Alterseinkommen erzielen.

Über diese und weitere Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur sozialen143.

Eingliederung und der Bekämpfung von Armut berichtet ausführlicher der Nationale

Sozialbericht (NSB) 2014.

IV. Der Euro-Plus-Pakt

Der Euro-Plus-Pakt sieht vor, dass sich die Staats- und Regierungschefs jährlich selbst144.

zu konkreten Zielen und Maßnahmen – Aktionsprogrammen – verpflichten. Die

Aktionsprogramme sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die

Beschäftigung zu steigern, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu

verbessern und die Finanzstabilität zu stärken. Die Wahl der konkreten Ziele und

Maßnahmen innerhalb dieser Kernbereiche bleibt in nationaler Verantwortung.

A. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2013

Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 das deutsche Aktionsprogramm 2013145.

beschlossen. Es umfasst sechs Verpflichtungen, die alle Zielbereiche des Euro-Plus-Pakts

abdecken und spürbares gesamtwirtschaftliches Gewicht haben. Alle geplanten Maßnahmen

standen im Einklang mit dem am 13. März 2013 im Kabinett gefassten Eckwertebeschluss

zum Bundeshaushalt 2014 und zum Finanzplan 2013 bis 2017. Das Aktionsprogramm 2013

wurde wie folgt umgesetzt:

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1. Die Bundesregierung beabsichtigt, kurzfristig Anpassungen im EEG vorzunehmen,um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien für die Verbraucher zudämpfen. Unabhängig hiervon plant die Bundesregierung, das EEG grundlegend zureformieren, um die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien zuverbessern und ihren Ausbau besser als bisher mit Netzausbau und notwendigenKraftwerksinvestitionen zu verzahnen.

Zu den Anpassungen im EEG siehe oben Abschnitt II.C. (Tz. 90).146.

2. Die Bundesregierung will den Wettbewerb auf den Energiegroßhandels- undKraftstoffmärkten durch die Einrichtung von Markttransparenzstellen bei derBundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt intensivieren. Sie sollen helfen,unerlaubtes Verhalten, wie Kartellrechtsverstöße, leichter aufzudecken. ImKraftstoffbereich wird zudem Autofahrern ein Vergleich der aktuellenTankstellenpreise ermöglicht.

Die beim Bundeskartellamt eingerichtete Markttransparenzstelle für Kraftstoffe hat am147.

1. Dezember 2013 den Regelbetrieb aufgenommen. Sie hat seitdem Verbraucher-

Informationsdienste zugelassen. Über diese haben die Verbraucherinnen und Verbraucher

nun die Möglichkeit, die für sie jeweils preisgünstigste Tankstelle abzurufen.

Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas bei der148.

Bundesnetzagentur wird derzeit aufgebaut. Die nationale Rechtsverordnung, die

Einzelheiten der Marktbeobachtung durch die Markttransparenzstelle konkretisieren muss,

ist vorbereitet. Sie wird im Anschluss an die Verabschiedung von EU-Rechtsakten zu

Meldepflichten nach der sog. REMIT-Verordnung (VO (EU) Nr. 1227/2011) erlassen, um

Doppelmeldungen auszuschließen. Die EU-Rechtsakte werden voraussichtlich im 2. Quartal

2014 in Kraft treten. Für die Markttransparenzstelle ist geplant, dass sie nach dem 2. Quartal

2014 ihre Tätigkeit aufnimmt.

3. Die deutsche Wirtschaft braucht die Zuwanderung von akademisch und beruflichqualifizierten Arbeitskräften. Die Bundesregierung beabsichtigt, Fachkräften mit einerausländischen Berufsausbildung, die einer deutschen Berufsausbildung gleichwertigist, die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen, wenn ein entsprechenderBedarf vorhanden ist.

Die Selbstverpflichtung wurde in Deutschland im Juli 2013 durch eine Neufassung der149.

Beschäftigungsverordnung umgesetzt. Nunmehr erhalten auch ausländische Absolventen

beruflicher Ausbildungen einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, wenn (i) ihre

Qualifikation gleichwertig mit einem deutschen Berufsabschluss ist und (ii) der Zielberuf in

die sogenannte „Positivliste“ von Engpassberufen aufgenommen wurde. Die Positivliste

enthält derzeit 18 Berufsgattungen und wird in regelmäßigen Abständen angepasst.

4. Die Bundesregierung hält an der wachstumsorientierten Konsolidierung fest. Sie willden Bundeshaushalt für das Jahr 2014 ohne strukturelles Defizit aufstellen.

Diese Verpflichtung wurde erfüllt (vgl. Abschnitt II.A.).150.

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5. Um die Funktionsweise der Schuldenbremse und damit die Fiskaldisziplin zu stärken,wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der rechnerische Saldo, der bis zumAblauf der Übergangsregelung Ende 2015 aufgelaufen ist, nicht mit zukünftigenDefiziten verrechnet werden kann. Die Bundesregierung strebt dazu im Jahr 2013eine gesetzliche Verankerung an. In den letzten beiden Jahren hat sich einPositivsaldo gebildet, weil die für die Übergangsfrist geltende Defizitgrenze derSchuldenregel unterschritten worden ist.

Diese Verpflichtung wurde umgesetzt. Als Teil des Gesetzes zur innerstaatlichen151.

Umsetzung des Fiskalvertrags ist am 19. Juli 2013 eine gesetzliche Regelung in Kraft

getreten: Mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 wird der über die Haushaltsjahre 2011 bis

2015 kumulierte Saldo des Kontrollkontos gelöscht (Art. 4 des Gesetzes zur innerstaatlichen

Umsetzung des Fiskalvertrags).

6. Die Bundesregierung will die Stabilität der Finanzmärkte weiter verbessern.Insbesondere sollen die Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten undFinanzgruppen vereinfacht, die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vomEinlagengeschäft vorgeschrieben und klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitervon Banken und Versicherungen eingeführt werden, wenn diese gegen ihre Pflichtenverstoßen und den Bestand des Instituts oder die Erfüllbarkeit derVersicherungsverträge gefährden.

Die Bundesregierung hat diese Selbstverpflichtung 2013 mit dem Gesetz zur152.

Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von

Kreditinstituten und Finanzgruppen erfüllt. Das Gesetz wurde als weiterer Baustein des

neuen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte im Sommer 2013 verabschiedet. Es enthält

folgende Punkte: Erstens werden Kreditinstitute und Aufsicht verpflichtet, Sanierungs- bzw.

Abwicklungspläne vorzulegen. Zweitens müssen bis Mitte 2016 besonders risikoreiche

Bereiche vom Einlagengeschäft abgetrennt werden. Drittens werden die Möglichkeiten,

Pflichtverletzungen der Geschäftsleiter im Risikomanagement strafrechtlich zu ahnden,

verschärft und konkretisiert (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 46).

B. Deutsches Aktionsprogramm 2014

Am 8. April 2014 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm 2014 im Rahmen des153.

Euro-Plus-Pakt beschlossen (vgl. Kasten 3).

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2014 für den Euro-Plus-Pakt

1. Die Bundesregierung setzt ihren erfolgreichen Konsolidierungskurs fort und verstärktdabei die Wachstumsorientierung. Einnahmen und Ausgaben des Bundes werden sogestaltet, dass der Bundeshaushalt ab 2015 ohne Nettoneuverschuldung aufgestelltwird.

2. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grund-legend zu reformieren. Ziel der Reform ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an derStromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozentzu erhöhen. Um diese Ausbauziele zu erreichen, sollen Instrumente derMengensteuerung eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die Kosteneffizienz sowie die

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Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien verbessert werden. Fernersollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden,ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industriegefährdet wird.

3. Die Bundesregierung wird bis Sommer 2014 eine Digitale Agenda 2014-2017vorlegen. Ein wichtiges Ziel ist der Ausbau der digitalen Infrastrukturen. So soll es -unter Ausnutzung aller Technologien – eine flächendeckende Versorgung mitmindestens 50 Mbit/s bis 2018 geben. Zudem soll die Entwicklung digitalerZukunftstechnologien beschleunigt sowie die systematische Digitalisierung undVernetzung der klassischen Industrie (Industrie 4.0) und in den Sektoren Energie,Gesundheit, Bildung, Wissenschaft, Verkehr und Verwaltung unterstützt undvorangetrieben werden. Darüber hinaus soll im Interesse einer stärkerenDynamisierung der Wirtschaft das Wachstum junger IKT-Unternehmen/Startupsgestärkt werden.

4. Eine wichtige Grundlage für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist eine moderne,leistungsfähige und gut ausgebaute Infrastruktur. Daher wird die Bundesregierung dieVerkehrsinvestitionen in dieser Legislaturperiode um insgesamt 5 Milliarden Eurosteigern und dazu in einem ersten Schritt 2014 für diesen Zweck 505 Millionen Euromobilisieren. Dies wird dazu beitragen, die Rentabilität privater Investitionen sowie diegesamtwirtschaftliche Produktivität zu erhöhen und damit Wachstum undBeschäftigung zu steigern.

5. Die Bundesregierung wird die Hightech-Strategie zu einer umfassenden,ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland weiterentwickeln.Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaftenoder die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft werden noch stärker in denFokus rücken. Zentrale Themen wie Industrie 4.0 oder nachhaltige Mobilität werdenum neue Schwerpunkte wie Big Data oder Gesundheitsvorsorge ergänzt.

6. Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Allerdings sind rund 1 MillionenMenschen länger als ein Jahr arbeitslos. Die Bundesregierung hat sich vor diesemHintergrund das Ziel gesetzt, die immer noch hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen zureduzieren. Sie beabsichtigt deshalb arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosenLeistungsbeziehern im Rahmen eines ESF-Bundesprogramms Perspektiven einerberuflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Mittelpunktder Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern,Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich vonMinderleistung durch degressive Lohnkostenzuschüsse.

Alle Maßnahmen stehen im Einklang mit den Beschlüssen des Kabinetts vom 12. März2014 zum Entwurf des Bundeshaushalts 2014, zu den Eckwerten des Bundeshaushalts2015 und zum Finanzplan 2014 bis 2018.

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V. Nutzung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds im

Zusammenhang mit der Europa 2020 Strategie

In der Förderperiode 2014-2020 sollen die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds154.

(ESI-Fonds)15 in noch stärkerem Maße dazu beitragen, die Kernziele der Europa 2020-

Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. Es geht dabei um eine enge und

systematische Verknüpfung der geplanten ESI-Fonds-Interventionen mit den Prioritäten der

Europa 2020-Strategie. Dafür wurden bei den ESI-Fonds thematische Ziele eingeführt, die

zu einer thematischen und finanziellen Konzentration der Förderung führen. Bei diesen

Zielen handelt es sich um die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und

Innovation, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, den CO2-Abbau in allen

Branchen der Wirtschaft, die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und

die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, die Förderung der sozialen Inklusion und

Armutsbekämpfung sowie um Investitionen in Bildung.

Die fonds- und länderübergreifende Förderstrategie wird bei den EU-Struktur- und155.

Investitionsfonds in der Partnerschaftsvereinbarung beschrieben. Die

Partnerschaftsvereinbarung ist die nationale Dachstrategie für alle EU-Programme unter den

ESI-Fonds, die in Deutschland seit 2011 in einem intensiven Dialog mit allen betroffenen

Akteuren auf Ebenen des Bundes, der Länder und der Wirtschafts- und Sozialpartner

entworfen und Ende Februar 2014 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung

eingereicht wurde. Die Partnerschaftsvereinbarung ist zudem eine der Voraussetzungen

dafür, dass die 33 Operationellen Programme und die 14 Programme zur Entwicklung des

ländlichen Raumes von Bund und Ländern genehmigt werden können. Diese Programme

sind die Hauptumsetzungsinstrumente der EU-Strukturpolitik und der EU-Politik für den

ländlichen Raum in Deutschland.16

Kasten 4: Übersicht über die Fördermittel der ESI-Fonds in Deutschland 2014-2020

Die in Deutschland in den Jahren 2014-2020 zur Verfügung stehenden Mittel der ESI-Fonds betragen ca. 27,5 Milliarden Euro. Hiervon entfällt auf die einzelnen Fonds:

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): 11,7 Milliarden Euro

Europäischer Sozialfonds (ESF): 7,5 Milliarden Euro

15Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bestehen aus den EU-Strukturfonds

(Europäischer Regionalfonds und Europäischer Sozialfonds), dem Europäischen Meeres- undFischereifonds (EMFF) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung(ELER).

16Die Partnerschaftsvereinbarung wurde am 26. Februar bei der EU-Kommission zur Genehmigung

eingereicht. Spätestens vier Monate nach Einreichung der Partnerschaftsvereinbarung fasst die EU-Kommission einen Genehmigungsbeschluss – ggfls. zu einer überarbeiteten Fassung. In den Jahren2017 und 2019 muss jeder Mitgliedstaat einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung seinerPartnerschaftsvereinbarung bei der EU-Kommission einreichen.

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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER):8,3 Milliarden Euro

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (die Finanzmittel für Deutschland stehennoch nicht fest)

EFRE- und ESF-Mittel insgesamt: 19,2 Milliarden Euro; davon

für Übergangsregionen (neue Länder ohne die Region Leipzig und mit der RegionLüneburg): 9,771 Milliarden Euro

für stärker entwickelte Regionen: 8,498 Milliarden Euro

für Europäische Territoriale Zusammenarbeit: 967 Millionen Euro.

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2014 und Einbindung der

Akteure

Das NRP 2014 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des156.

Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und unter Einbeziehung der Bundesländer

erarbeitet. Die Fachministerkonferenz der Länder sowie die Gemeinsame

Wissenschaftskonferenz (GWK) haben unter der Koordinierung des aktuellen Vorsitzlands

der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Baden-Württemberg Textbeiträge geliefert,

Entwürfe des NRP kommentiert oder Stellungnahmen abgegeben. Die Beiträge der Länder

sind in das Dokument eingeflossen.

Eine Reihe von Wirtschafts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern und157.

anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen hat ebenfalls zur Entstehung des Dokuments

beigetragen. Dazu gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der

Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche

Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der

freien Wohlfahrtspflege, die Nationale Armutskonferenz und der Deutsche Verein für

öffentliche und private Fürsorge. Zudem wurde den Spitzenverbänden (DBB, DGB und GA)

Gelegenheit geboten, mit der Bundesregierung über das NRP zu sprechen.

Das NRP 2014 wurde am 8. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Unmittelbar158.

nach dem Kabinettbeschluss wurde das NRP dem Deutschen Bundestag und dem

Bundesrat formell zugeleitet.

Mitte April übermittelt die Bundesregierung der Europäischen Kommission das159.

NRP 2014 ebenso wie das Stabilitätsprogramm 2014.

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ein

es

Inst

ituts

,das

dauerh

aft

und

unabhängig

die

Qualit

ät

der

am

bula

nte

nund

sta

tionäre

nV

ers

org

ung

erm

ittelt.

-S

chaff

ung

ein

es

Innova

tionsf

onds

zur

Förd

eru

ng

innova

tive

rsekt

ore

nüberg

reifender

Vers

org

ungsfo

rmen

und

für

die

Vers

org

ungsfo

rschung.

-Q

ualit

ätw

ird

als

weitere

sK

rite

rium

für

Ents

cheid

ungen

der

Kra

nkenhauspla

nung

gesetz

lich

ein

gefü

hrt

.-

Indem

neu

zugrü

ndenden

Qualit

äts

instit

utw

erd

en

sekto

renüberg

reifend

Routinedate

ngesam

melt,

ausgew

ert

et

und

ein

richtu

ngsbezo

gen

verö

ffentlic

ht.

-D

ieA

nfo

rderu

ngen

der

Qualit

äts

richtlin

ien

des

Gem

ein

sam

en

Bundesauss

chuss

es

(GB

A)

sin

dzw

ingend

ein

zuhalten.

Der

Mediz

inis

che

Die

nstder

Kra

nkenka

ssen

soll

zur

Überp

rüfu

ng

der

Vorg

aben

des

GB

Azu

rin

tern

en

und

ext

ern

en

Qualit

äts

sic

heru

ng

zukünftig

unangem

eld

etK

ontr

olle

nin

den

Kra

nkenhäusern

durc

hfü

hre

n.D

ieB

efu

gnis

des

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Azu

rF

estle

gung

von

Min

destm

engen

soll

rechts

sic

her

gest

altet

werd

en.

-D

iejä

hrlic

hzu

ers

telle

nden

Qualit

äts

berichte

der

Kra

nkenhäuser

solle

nve

rstä

ndlic

her

und

transpare

nte

rw

erd

en.

-B

erü

cks

ichtig

ung

der

Qualit

ätim

Rahm

en

der

Verg

ütu

ng.

-M

öglic

hkeit

für

Kra

nkenkassen

mit

Kra

nkenhäusern

Qualit

äts

vert

räge

inausgew

ählten

Indik

ationen

zuschlie

ßen.

-V

erm

eid

ung

unnötiger

Behandlu

ngen.

-S

icheru

ng

ein

er

ausre

ichenden

Pers

onala

uss

tattung

inden

Kra

nkenhäusern

.

Maß

nahm

en

werd

en

inve

rschie

denen

Gesetz

gebungsv

erf

ahre

nin

die

ser

Legis

latu

rperiode

um

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t,begin

nend

mit

dem

GK

V-F

QW

G;

Kabin

ett

befa

ssung

–G

KV

-FQ

WG

am

26.0

3.2

014

5.

Prä

ventionsgesetz

Folg

ende

Maß

nahm

en

solle

nim

Prä

ventionsgesetz

aufg

enom

men

werd

en:

-S

tärk

ung

der

Prä

vention

und

Gesu

ndheitsfö

rderu

ng

insbesondere

inLebensw

elten

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Kita,S

chule

und

Pfle

geheim

sow

ieS

tärk

ung

der

betr

ieblic

hen

Gesundheitsf

örd

eru

ng,

-V

erb

esseru

ng

der

Koopera

tion

und

Koord

ination

alle

rS

ozi

alv

ers

icheru

ngstr

äger

sow

ieder

Länder

und

Kom

munen

über

verp

flic

hte

nde

Rahm

enve

rein

baru

ngen

analo

gder

Regelu

ngen

zur

Förd

eru

ng

der

Zahngesundheit

(§21

SG

BV

)und

von

Schutz

impfu

ngen

(§20d

Abs.3

SG

BV

)aufLandesebene

unte

rB

erü

cks

ichtigung

bundesw

eit

ein

heitlic

her

Gesundheits

ziele

und

Vorg

aben

zur

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ätund

Eva

luation

und

Ein

bezi

ehung

von

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räve

ntionsansätz

en,

-S

tärk

ung

der

Frü

herk

ennungsunte

rsuchungen

beiK

indern

–hie

rgeht

es

insbesondere

daru

m,

die

bis

herige

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gre

nze

aufz

uheben

und

so

auch

U-U

nte

rsuchungen

imS

chula

lter

zuerm

öglic

hen

sow

ieein

eprim

ärp

räve

ntive

Bera

tung

indas

Unte

rsuchungspro

gra

mm

aufz

unehm

en,

-S

tärk

ung

der

ärz

tlic

hen

Vors

org

eunte

rsuchungen

beiE

rwachsenen,S

trukt

ur,

Reic

hw

eite,W

irks

am

keit

und

Qualit

ätsolle

nve

rbessert

werd

en

und

-E

rhöhung

der

Impfq

uote

nin

Deuts

chla

nd.

Kabin

ett

besc

hlu

ssim

Jahr

2014

Dru

cksa

che

138/

14

Page 61: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

58

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

6.

Ausbild

ungs-

und

Qualif

izie

rungsoffensi

veA

ltenpfle

ge

Als

Gem

ein

schaftsin

itiative

von

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und

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änden

ste

lltsic

hdie

Ausbild

ungs-

und

Qualif

izie

rungsoff

ensiv

eA

ltenpfle

ge

den

Hera

usf

ord

eru

ngen

für

das

Ausbild

ungs-,

Beru

fs-

und

Beschäftig

ungsfe

ldm

itdem

Zie

l,die

Aus-,

Fort

-und

Weite

rbild

ung

inder

Alte

npflege

zufö

rdern

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die

Attra

ktiv

ität

des

Beru

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Besc

häftig

ungsfe

ldes

zuerh

öhen.

Zu

den

wic

htigste

nZ

ielv

ere

inbaru

ngen

gehöre

n:

-S

tufe

nw

eis

eS

teig

eru

ng

der

Ausbild

ungsza

hle

num

jährlic

h10P

roze

nt

bis

2015,

-W

iedere

infü

hru

ng

der

dre

ijährigen

Um

schulu

ngsfö

rderu

ng

durc

hdie

Bundesagentu

rfü

rA

rbeit

währe

nd

der

Laufz

eit

der

Off

ensiv

eund

-N

achqualif

izie

rung

von

bis

zu4.0

00

Pfle

gehelferinnen

und

Pflegehelfe

rnzu

rA

ltenpfle

gefa

chkra

ft.

Unte

rzeic

hnung

der

Vere

inbaru

ng

am

13.1

2.2

012;

Laufz

eit

und

Um

setz

ung

der

Off

ensiv

ebis

31.1

2.2

015

7.

Pflegeberu

fegesetz

Die

Beru

fsausbild

ung

inder

Pfle

ge

muss

modern

,att

raktiv

und

zukunftsgerichte

tausgest

altetsein

.D

er

Wechselzw

ischen

den

Beru

fen

inder

Pflege

muss

erleic

hte

rtw

erd

en.

Inein

em

neuen

Pflegeberu

fegesetz

soll

ein

ein

heitl

iches

Beru

fsbild

mit

ein

er

gem

ein

sam

en

Gru

ndausbild

ung

und

ein

er

dara

uf

aufb

auenden

Spezi

alis

ieru

ng

für

die

Alten-,

Kra

nken-

und

Kin

derk

rankenpfle

ge

eta

blie

rtw

erd

en.

Dabeis

ind

die

Vorg

aben

der

am

17.Januar

2014

inK

raft

getr

ete

nen

Änderu

ngsrichtlin

iezu

rE

uro

päis

chen

Beru

fsanerk

ennungsrichtli

nie

zubeachte

n.

Refe

rente

nentw

urf

vora

ussic

htlic

hbis

Ende

2014

8.

Aufw

ert

ung

bestim

mte

rB

eru

fsfe

lder

Um

das

Prinzi

p„G

leic

her

Lohn

für

gle

iche

und

gle

ichw

ert

ige

Arb

eit“

zur

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zubringen,w

illdie

Bundesre

gie

rung

bestim

mte

Beru

fsfe

lder

und

Tätigke

iten

insbesondere

inP

flege,B

etr

euung

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frühkin

dlic

her

Bild

ung

gem

ein

sam

mit

den

Tarifp

art

nern

aufw

ert

en

sow

iedie

Beru

fs-

und

Stu

die

nbera

tung

für

ein

egeschle

chte

rgere

chte

Beru

fsw

ahlve

rbessern

.M

itdem

Zie

l,pers

onen-

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haush

altsbezo

gene

Die

nst

leis

tungen

aufz

uw

ert

en

und

zupro

fessio

nalis

iere

n,

start

ete

Mitte

2013

das

Kom

pete

nzz

entr

um

„Pro

fess

ionalis

ieru

ng

und

Qualit

äts

sic

heru

ng

haushalts

naher

Die

nstleis

tungen“.

Das

Kom

pete

nzz

entr

um

arb

eite

tbis

Mitte

2015

u.

a.

an

der

Entw

icklu

ng

von

Qualif

izie

rungsm

odule

nfü

rhaushalts

nahe

Die

nstleis

tungen.

Sta

rtM

itte

2013

9.

Gesetz

zur

Um

setz

ung

der

Am

tshilf

erichtlin

iesow

iezu

nderu

ng

ste

uerlic

her

Vors

chrift

en

Das

Gesetz

die

nt

u.a.der

Anpass

ung

des

Ste

uerr

echts

an

Recht

und

Rechts

pre

chung

der

Euro

päis

chen

Unio

nsow

iean

inte

rnationale

Entw

ickl

ungen.

Zu

den

entlast

enden

Maß

nahm

en

gehöre

nz.

B.

die

Um

satz

steuerb

efr

eiu

ngen

für

Leis

tungen

rechtlic

her

Betr

euer,

Bühnenre

gis

seure

und

-chore

ogra

phen

sow

iedie

Ein

kom

menst

euerb

efr

eiu

ng

des

Tasc

hengeld

es

beid

en

in§

32

Absatz

4S

atz

1N

um

mer

2B

uchst

abe

dE

StG

gesetz

lich

gere

gelten

Fre

iwill

igendie

nste

n.

Mit

dem

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werd

en

zudem

unerw

ünschte

Gest

altungen

zur

Ste

uerv

erm

eid

ung

ein

gesc

hrä

nkt

.M

itder

Ein

führu

ng

ein

es

neuen

Ste

uert

atb

esta

ndes

imG

runderw

erb

ste

uerg

esetz

wird

auch

der

Möglic

hkeit,

die

Gru

nderw

erb

ste

uer

über

sogenannte

RealE

sta

teT

ransf

er

Tax-

Blo

cker-

Str

ukt

ure

n(R

ET

T-B

locker)

zuve

rmeid

en,

wirksam

begegnet.

Schlie

ßlic

hw

ird

ein

Nachte

ilsausgle

ich

für

die

priva

teN

utz

ung

von

betr

ieblic

hen

Ele

ktr

o-

oder

Hyb

ridele

ktr

okra

ftfa

hrz

eugen

geschaffen.E

ine

überh

öhte

Best

eueru

ng

des

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ungsvo

rteils

die

ser

Kra

ftfa

hrz

euge

wird

nun

verh

inde

rt.

Das

Gesetz

trat

gru

ndsätz

lich

am

30.0

6.2

013

inK

raft;za

hlreic

he

Regelu

ngen

sin

dje

doch

bere

itsfü

rden

gesam

ten

Vera

nla

gungsze

itra

um

2013

anzu

wenden.

B.

Arb

eit

sm

ark

tu

nd

Erw

erb

sb

ete

ilig

un

g

10.

Öff

nung

des

Arb

eitnehm

ere

nts

endege

setz

es

für

alle

Bra

nchen

Erm

öglic

hung

von

weitere

nta

rifli

chve

rein

bart

en

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nchenm

indestlö

hnen

durc

hE

rweiteru

ng

des

Geltungsbere

ichs

des

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eitnehm

er-

Ents

endegesetz

es

auf

alle

nB

ere

ichen.

Kabin

ettte

rmin

imA

pril2

014,

Inkra

fttr

ete

nvo

raussic

htlic

him

Herb

st

2014

Dru

cksa

che

138/

14

Page 62: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

59

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

11.

Erleic

hte

rung

von

Allg

em

ein

verb

indlic

herk

lär

ungen

nach

dem

Tarifv

ert

ragsgesetz

.

Die

Allg

em

ein

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indlic

herk

läru

ng

von

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ert

rägen

nach

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ert

ragsgesetz

soll

künft

igin

sbesondere

nic

htm

ehr

zwin

gend

vora

ussetz

en,

dass

die

tarifg

ebundenen

Arb

eitgeber

min

deste

ns

50

Pro

zent

der

Arb

eitnehm

er

beschäft

igen,

die

unte

rden

jew

eili

gen

Geltungsbere

ich

falle

n.A

usre

ichend

soll

vielm

ehr

das

Vorlie

gen

ein

es

besondere

nöff

entlic

hen

Inte

ress

es

sein

.D

ieM

nahm

esoll

die

Allg

em

ein

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indlic

herk

läru

ng

von

Tarifv

ert

rägen

erleic

hte

rn.

Kabin

ettte

rmin

imA

pril2

014,

Inkra

fttr

ete

nvo

raussic

htlic

him

Herb

st

2014

12.

Ein

führu

ng

ein

es

flächendeckenden

gesetz

lichen

Min

destlohns

Flä

chendeck

ender

gesetz

licher

Min

destlohn

von

8,5

0E

uro

/hbru

tto;A

bw

eic

hungen

durc

hT

arifv

ert

rag

möglic

hbis

31.1

2.2

016;

Kom

mis

sio

n,dere

nM

itglie

der

durc

hdie

Spitz

enve

rbände

der

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eitg

eber

und

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eitnehm

er

benanntw

erd

en

und

dere

nV

ors

itzaltern

iert

,überp

rüft

den

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dest

lohn

ggf.

unte

rH

inzu

ziehung

von

Wis

senschaft

lern

regelm

äß

ig;

ers

tmalig

berp

rüfu

ng

des

Min

destlohns

durc

hK

om

mis

sio

nm

itW

irkung

vom

1.0

1.2

018.Z

ieli

stes,

übera

llin

Deuts

chla

nd

ein

en

angem

essenen

Min

dests

chutz

sic

herz

uste

llen.Z

udem

stärk

tder

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dest

lohn

ein

ebre

itangele

gte

Konsum

nachfr

age.

Kabin

ettte

rmin

vora

ussic

htli

ch

imA

pril

2014,

Inkra

fttr

ete

n1.0

1.2

015

13.

Gesetz

zum

Abbau

der

kalten

Pro

gre

ssio

n

Das

Gesetz

leis

tet

ein

en

Beitr

ag

zur

Begre

nzu

ng

der

Ste

uer-

und

Abgabenla

st.

Beiu

nve

rändert

em

Ein

gangsste

uers

atz

von

14

Pro

zent

wurd

eder

Gru

ndfr

eib

etr

ag

inzw

eiS

chritt

en

erh

öht.

Ab

dem

1.0

1.2

013

wurd

eer

rückw

irkend

um

126

Euro

auf

8.1

30

Euro

angehoben,ab

1.0

1.2

014

um

224

Euro

auf8.3

54

Euro

.

Die

ers

teA

nhebung

trat

zum

1.0

1.2

013

inK

raft

und

die

zweite

Anhebung

zum

1.0

1.2

014

14.

Kultur

machtsta

rk.

Bündnis

se

für

Bild

ung

Bild

ung

istum

fass

end

zuve

rste

hen

und

betr

ifftden

ganze

nM

enschen.

Die

aktive

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iligung

an

auß

ers

chulis

chen

kulture

llen

Akt

ivitäte

nunte

rstü

tzt

die

Entw

icklu

ng

zuein

er

ganzh

eitlic

hgebild

ete

nP

ers

önlic

hkeit

von

Kin

dern

und

Jugendlic

hen.

Deshalb

förd

ert

die

Bundesre

gie

rung

mit

dem

Pro

gra

mm

„Kultur

machtsta

rk.B

ündnis

se

für

Bild

ung“

seit

2013

für

fünfJahre

mit

230

Mill

ionen

Euro

auß

ers

chulis

che

Bild

ungsm

nahm

en

der

kulture

llen

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ung,

die

von

zivi

lgesells

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lich

getr

agenen

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ungsbündnis

se

auflo

kale

rE

bene

durc

hgefü

hrt

werd

en,

um

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ungsbenachte

iligte

Kin

der

und

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he

inih

rer

Pers

önlic

hkeits

entw

icklu

ng

zust

ärk

en.

Das

Pro

gra

mm

wird

von

34

Verb

änden

und

Initia

tive

nbundesw

eit

um

gesetz

t.S

eit

Pro

gra

mm

start

2013

wurd

en

ca.

2.0

00

Bild

ungsangebote

auf

lokale

rE

bene

initi

iert

.

15.

Qualit

äts

offensiv

eLehre

rbild

ung

Bund

und

Länder

bauen

ihre

Zusam

menarb

eit

beid

er

Förd

eru

ng

von

Wis

sensc

haft

und

Fors

chung

aus.S

iehaben

2013

ein

eB

und-L

änder-

Vere

inbaru

ng

über

ein

gem

ein

sam

es

Pro

gra

mm

„Qualit

äts

off

ensiv

eLehre

rbild

ung“

gesc

hlo

ssen.

Das

Pro

gra

mm

unte

rstü

tzt

die

innova

tive

nK

onze

pte

der

Lehre

rbild

ung,

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ess

ert

die

Ste

llung

des

Lehra

mts

stu

diu

ms

an

den

Hochschule

nsow

iedie

Mobili

tätvo

nLehra

mts

studente

nzw

ischen

den

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.D

ieB

undesre

gie

rung

wird

die

Qualit

äts

offensi

vein

den

nächst

en

zehn

Jahre

nm

it500

Mill

ionen

Euro

unte

rstü

tzen.

Noch

offen

16.

ES

F-P

rogra

mm

JU

GE

ND

ST

ÄR

KE

Nim

Quart

ier

ImR

ahm

en

des

Modellp

rogra

mm

ssolle

nju

nge

Mensc

hen

imA

lter

von

12

bis

ein

schlie

ßlic

h26

Jahre

nam

Überg

ang

von

der

Schule

inden

Beru

funte

rstü

tztw

erd

en,

die

von

den

Angebote

nder

allg

em

ein

en

und

beru

flichen

Bild

ung,

Gru

ndsic

heru

ng

für

Arb

eitss

uchende

und/o

der

Arb

eits

förd

eru

ng

nic

ht

(mehr)

err

eic

htw

erd

en

oder

beidenen

die

se

Angebote

auf

Gru

nd

indiv

iduelle

rB

eein

trächtigungen

oder

sozi

ale

rB

enachte

iligungen

nic

ht

erf

olg

reic

hsin

d.D

as

Unte

rstü

tzungsangebot

wird

durc

hdie

kom

munale

Jugendhilf

evo

rO

rtkoord

inie

rtund

um

gesetz

tund

kann

aus

den

vier

Bauste

inen

beste

hen:

indiv

iduelle

rsozi

alp

ädagogis

cher

Begle

itung

(Case

Managem

ent)

,B

era

tung,aufs

uchende

Jugendsozi

ala

rbeit

und

der

Teiln

ahm

ean

Wohnort

-bezo

genen

Mik

ropro

jekte

n.

Um

setz

ung

nach

Genehm

igung

des

ES

F-O

P2014

bis

2020

durc

hE

U-

KO

M,

vora

uss

ichtlic

hE

nde

2014

Dru

cksa

che

138/

14

Page 63: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

60

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

17.

Bild

ungsniv

eau

benachte

iligte

rM

enschen

anheben

Inden

Ländern

best

ehen

u.a.die

folg

enden

Maß

nahm

en,

um

das

Bild

ungsniv

eau

benachte

iligte

rM

enschen

anzu

heben:

1.

Baye

rn:

Das

BayB

QF

Gund

das

BayS

ozK

iPädG

schaffen

ein

en

Ansp

ruch

aufB

ew

ert

ung

imA

usl

and

erw

orb

ener

Beru

fsqualif

ikationen

für

imF

reis

taat

Baye

rnla

ndesre

chtli

ch

gere

gelte

Beru

fe.

2.

Baye

rn:

Ein

führu

ng

(Im

ple

mentieru

ng)

des

neuen

kom

pete

nzo

rientie

rten

Rahm

enle

hrp

lans

für

den

Förd

ers

chw

erp

unkt

Lern

en

(für

Schüle

rinnen

und

Schüle

rm

itsonderp

ädagogis

chem

Förd

erb

edarf

imF

örd

ers

chw

erp

unktLern

en).

3.

Baye

rn:

Ein

führu

ng

des

Abschlu

sses

„Erf

olg

reic

her

Absc

hlu

ssim

Bild

ungsgang

des

Förd

ers

chw

erp

unkts

Lern

en

nach

Absc

hlu

ssprü

fung“.

4.

Baye

rn:

Förd

eru

ng

leis

tungss

chw

ächere

rS

chüle

rdurc

hP

raxi

skla

sse

nan

Mitte

lschule

nim

Rahm

en

des

ES

F-

Landespro

gra

mm

s.5.

Baye

rn:

Förd

eru

ng

von

Alp

habetis

ieru

ngskurs

en

zur

Bekäm

pfu

ng

des

für

funktionale

nA

nalp

habetis

mus

(Maß

nahm

eA

LP

HA

+)

imR

ahm

en

des

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F-L

andespro

gra

mm

s.6.

Berlin

:B

onus-P

rogra

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zur

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esseru

ng

der

Bild

ungschancen

der

Schüle

r/-innen

an

Schule

nin

bela

ste

ten

Sozi

alräum

en

(alle

Schüle

r/-innen

zuhöchst

möglic

hen

schulis

chen

Erf

olg

en

und

Schula

bschlü

ssen

zufü

hre

n,

Senkung

des

Ante

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en,die

die

Schule

ohne

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ssve

rlass

en,V

err

ingeru

ng

der

Abhängig

keit

des

Bild

ungserf

olg

svo

nder

sozi

ale

nH

erk

unft

).7.

Bra

ndenburg

:a)

Ric

htlin

ie/E

SF

Beru

fspädagogis

che

Maß

nahm

en

imR

ahm

en

der

Jugendhilf

ezu

beru

fliche

Inte

gra

tion

psyc

hosozi

alb

enachte

iligte

rju

nger

Menschen

nach

Beendig

ung

der

Vollz

eits

chulp

flic

htb)

Förd

erp

rogra

mm

/E

SF

Pro

jekte

Jugendhilf

eS

chule

zur

Verm

eid

ung

von

Schula

bbrü

chen.

8.

Bre

men:In

den

„Werk

schule

n“

inB

rem

en

können

Schüle

rinnen

und

Schüle

rdie

Erw

eitert

eB

eru

fsbild

ungsre

ife

(Haupts

chula

bschlu

ss)

erw

erb

en.

9.

Nie

ders

achsen:E

SF

-Förd

erp

rogra

mm

„Inklu

sio

ndurc

hE

nkultu

ration“:

Prä

vention

des

vorz

eitig

en

Schula

bbru

chs

und

Verr

ingeru

ng

der

Zahlder

Schula

bbre

cher;

Förd

eru

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des

gle

ichen

Zugangs

zuein

er

hochw

ert

igen

Frü

herz

iehung

und

ein

er

hochw

ert

igen

Gru

nd-

und

Sekundarb

ildung.

10.

Nord

rhein

-Westfale

n:Ü

bera

rbeitung

der

Gru

ndsätz

ezu

rB

ildungsf

örd

eru

ng

für

Kin

der

von

0bis

10

Jahre

nin

Kin

dert

agesein

richtu

ngen

und

inS

chule

nim

Prim

arb

ere

ich

inN

ord

rhein

-West

fale

n(B

ildungsgru

ndsätz

e)

11.

Nord

rhein

-Westfale

n:F

lächendeck

ende

Erm

öglic

hung

des

Erw

erb

sder

Fachhochsc

hulreife

inder

duale

nA

usbild

ung.

12.

Nord

rhein

-Westfale

n:A

ufb

au

ein

es

Netz

werk

es

Alp

habetis

ieru

ng

und

Gru

ndbild

ung.

13.

Rhein

land-P

falz

:In

itiative

für

Alp

habetisie

rung

und

Gru

ndbild

ung.

14.

Sachsen-A

nhalt:

Ein

richtu

ng

von

Gem

ein

schaftss

chule

n.

1.

InK

raft

seit

1.0

8.2

013

2.

Imple

mentieru

ng

des

Rahm

enle

hrp

lans:

ab

1.0

8.2

015

3.

möglic

hab

laufe

ndem

Schulja

hr

2013/1

4(e

rste

rP

rüfu

ngsdurc

hla

uf

dadurc

him

Jahr

2014)

4.

Baye

rn:

Fort

laufe

nd

mit

ES

F-

Kofinanzi

eru

ng,

ab

Schulja

hr

2014/1

5K

ofin

anzi

eru

ng

aus

dem

ES

F-L

andespro

gra

mm

2014-2

020

vorg

esehen

5.

Baye

rn:

Fort

laufe

nd

seit

01.0

1.2

013,m

itK

ofinanzi

eru

ng

aus

dem

ES

F-L

andespro

gra

mm

2007-

2013

6.

Sta

rtdes

Pro

gra

mm

sam

1.0

2.2

014,

angele

gt

auf6

Jahre

7.

Beid

eM

nahm

en

werd

en

bis

zum

Ende

des

Schulja

hre

s2014/2

015

8.

2014/1

59.

ES

F-P

roje

kt2007-2

013,A

ntr

ag

für

2.

Förd

erp

hase

2014

–2020

10.B

ildungsve

rein

baru

ng

soll

in2014

erf

olg

en.

11.E

infü

hru

ng

gepla

ntzu

m1.0

8.2

014

12.B

egin

nim

Okto

ber

2013

13.

seit

2013

fort

laufe

nd

14.

Schulja

hr

2013/2

014

18.

Maß

nahm

en

zur

Beru

fsorientieru

ng

Inden

Ländern

gib

tes

u.a.die

folg

enden

Maß

nahm

en

zur

Beru

fsorientieru

ng:

1.

Baden-W

ürt

tem

berg

:E

infü

hru

ng

ein

es

"Kom

pete

nzi

nve

nta

rsim

Pro

zess

der

Beru

fsw

egepla

nung"

für

junge

Menschen

mit

wesentlic

her

Behin

deru

ng

.2.

Baden-W

ürt

tem

berg

:F

lächendeck

ende

Imple

mentieru

ng

der

Kom

pete

nza

naly

se

Pro

filA

Czu

rE

rhebung

der

indiv

iduelle

nüberf

achlic

hen

und

beru

fsre

leva

nte

nK

om

pete

nze

nder

Schüle

rinnen

und

Schüle

rund

zur

Verb

ess

eru

ng

der

Beru

fs-

und

Bild

ungsw

egepla

nung

(mit

ES

F-F

inanzi

eru

ng).

3.

Ham

burg

:E

röffnung

von

Jugendberu

fsagentu

ren

für

Jugendlic

he

und

junge

Erw

achsene

zur

rechts

kre

isüberg

reifende

Bera

tung,V

erm

ittlu

ng

und

Unte

rstü

tzung

beider

Beru

fsw

ahlund

–vo

rbere

itung.

Refo

rmder

Beru

fs-

und

Stu

die

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ng

an

Sta

dtt

eils

chule

n,

um

den

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ang

indas

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fsle

ben

zuerleic

hte

rnund

zuve

rbessern

.4.

Nord

rhein

-Westfale

n:S

yste

matis

ieru

ng

der

Angebote

von

Zusatz

qualif

ikationen

inder

duale

nB

eru

fsausbild

ung.

5.

Sachsen:P

ilotp

roje

ktzu

rIm

ple

mentieru

ng

des

Pote

nzi

ala

naly

seve

rfahre

ns

Pro

filA

CS

achsen

(Pra

xisb

era

ter

an

50

Obers

chule

n).

6.

Sachsen-A

nhalt:

landesw

eites

Beru

fsorientieru

ngspro

gra

mm

BR

AF

Oin

alle

nsi

ebte

nK

lassen

der

Seku

ndars

chule

nsow

ie

1.

Ein

führu

ng

inden

allg

em

ein

bild

enden

Schule

nim

Laufe

des

Schulja

hre

s2013/2

014

2.

Verp

flic

hte

nd

seit:

2013/2

014

inR

eals

chule

nin

Erp

robung

seit

2013/2

014

in2-

jährigen

Beru

fsfa

chsc

hule

n3.

Erö

ffnung

2013,

verb

indlic

he

Ein

führu

ng

des

neuen

Konze

pts

zur

Beru

fs-

und

Stu

die

norientieru

ng

ab

Schulja

hr

2014/1

54.

Bedarf

serm

ittlu

ng

in2013,

Um

setz

ung

ab

1.0

8.2

014

5.

Pilo

tphase:A

ugust2013

-Juli

2015

Dru

cksa

che

138/

14

Page 64: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

61

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

sukze

ssiv

eA

usw

eitung

auf

alle

Förd

ers

chule

n(a

nvi

er

Tagen

pra

ktis

che

Inte

ress

enerk

undung

inunte

rschie

dlic

hen

Beru

fsfe

ldern

).6.

ab

2015

sukze

ssiv

eE

infü

hru

ng

von

flächendeckenden

Kom

pete

nzf

ests

tellu

ngen

gepla

nt

19.

Neugesta

ltung

des

Überg

angsbere

ichs

Schule

-B

eru

f

Das

Ausbild

ungsbündnis

Baden-W

ürt

tem

berg

(best

ehend

aus

Vert

rete

rnder

Landesre

gie

rung,

Kam

mern

,G

ew

erk

schaft

en

und

Arb

eitgeber,

Wirts

chaftsve

rbände,

kom

munale

nLandesve

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und

der

Regio

nald

irektion

für

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eit)

legte

imH

erb

st2013

ein

eN

eukonze

ption

des

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angsbere

ichs

Schule

-B

eru

fvo

r,der

inB

aden-W

ürt

tem

berg

überw

iegend

schulis

ch

geprä

gt

ist.

Zie

lder

Neukonze

ption

sin

dm

ehr

direkte

Ein

stiege

von

der

Schule

inein

eB

eru

fsausbild

ung.

Kern

ele

mente

:in

tensiv

ere

Beru

fsorientieru

ng

an

allg

em

ein

bild

enden

Schule

n,st

ärk

ere

Ein

bin

dung

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Betr

ieben

inder

Ausbild

ungsvo

rbere

itung

(Pra

ktik

a)

und

Ein

richtu

ng

ein

es

regio

nale

berg

angsm

anagem

ents

inklu

siv

eein

em

rechts

kre

isüberg

reifenden

Fallm

anagem

ent(„

1-S

top-A

gency“

).

Derz

eit

Vorb

ere

itungsphase,S

tart

der

Neukonze

ption

invi

er

Modellr

egio

nen:

ab

Schulja

hr

2014/1

5.E

valu

atio

nbegle

itend

gepla

nt.

20.

Rahm

enve

rein

baru

ngen

über

gre

nzü

bers

chre

itende

Beru

fsbild

ung

Baden-W

ürt

tem

berg

:A

m12.0

9.2

013

haben

insgesam

t28

Part

ner

aus

dem

Els

ass

,B

aden-W

ürt

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berg

und

Rhein

land-P

falz

die

Rahm

enve

rein

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ng

über

die

gre

nzü

bers

chre

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beru

flic

he

Bild

ung

imO

berr

hein

gebie

tunte

rzeic

hnet.

Gegenst

and

ist

ein

egre

nzü

bers

chre

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duale

Ausbild

ung,

dere

nth

eore

tischer

oder

schulis

cher

Teil

imH

eim

atland

und

dere

npra

ktis

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inein

em

Betr

ieb

des

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absolv

iert

werd

en

kann.S

ierichte

tsic

han

Auszu

bild

ende

inein

er

duale

nB

eru

fsausbild

ung

und

an

Stu

die

rende

an

den

Duale

nH

ochsc

hule

n.D

ieJugendlic

hen

erw

erb

en

ihre

nA

bsc

hlu

ssin

dem

Land,

indem

die

theore

tische

Ausbild

ung

statt

gefu

nden

hat.

Wenn

sie

die

Bedin

gungen

erf

ülle

n,können

sie

auch

zuden

Prü

fungen

des

Part

nerlandes

antr

ete

nund

so

ein

edeuts

ch-f

ranzö

sis

che

Doppelq

ualif

ikation

erw

erb

en.

Rhein

land-P

falz

:A

ufIn

itiativ

edes

Landes

Rhein

land-P

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wird

ein

eR

ahm

enve

rein

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ng

über

gre

nzü

bers

chre

itende

Beru

fsbild

ung

zwis

chen

Rhein

land-P

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,S

aarland,Luxe

mburg

,Loth

ringen,W

allo

nie

und

DG

Belg

ien

era

rbeitet.

Die

se

um

fasst

gre

nzü

bers

chre

itende

Maß

nahm

en

der

Ausbild

ung,der

beru

flic

hen

Weite

rbild

ung

und

der

aktive

nA

rbeitsm

ark

tpolit

ikund

trägt

zur

Förd

eru

ng

der

beru

flic

hen

Mobili

tät–

insbesondere

von

jungen

Menschen,

zur

Fachkrä

ftesic

heru

ng

sow

iezu

rB

ekäm

pfu

ng

der

Jugendarb

eitslo

sig

keit

bei.

Die

Rahm

enve

rein

baru

ng

orientiert

sic

hexp

lizit

an

der

Euro

pa

2020

-Str

ate

gie

und

den

beschäftig

ungspolit

ischen

Leitl

inie

nund

flankie

rtauf

regio

nale

rE

bene

die

Leiti

nitia

tive

nJugend

inB

ew

egung

sow

iedie

Agenda

für

neue

Kom

pete

nze

nund

neue

Beschäft

igungsm

öglic

hkeite

n.

Baden-W

ürt

tem

berg

:S

tart

mit

Unte

rzeic

hnung

am

12.0

9.2

013

Rhein

land-P

falz

:D

ieU

nte

rzeic

hnung

der

Rahm

enve

rein

baru

ng

erf

olg

tim

4.

Quart

al2014.

Die

Um

setz

ung

begin

nt

ebenfa

llsim

4.Q

uart

al2014.

21.

Maß

nahm

en

zur

Förd

eru

ng

„Gute

rA

rbeit“

Berlin

:S

trate

gis

che

Neuausrichtu

ng

der

Arb

eits

mark

t-und

Beru

fsbild

ungspolit

ikdes

Landes„B

erlin

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eit“.

Das

Pro

gra

mm

bild

et

die

Gru

ndla

ge

für

ein

en

um

fassenden

und

koopera

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nP

olit

ikansatz

zur

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pfu

ng

der

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eits

losi

gkeit

inB

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.S

chw

erp

unkte

:F

achkrä

ftesic

heru

ng-

und

Entw

icklu

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ers

tärk

teIn

tegra

tion

von

Mig

rantinnen

und

Mig

rante

nin

den

Arb

eitsm

ark

t;B

ekäm

pfu

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der

Jugendarb

eitslo

sigkeit;

Gute

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eit

als

Gru

ndprinzi

pdurc

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en.Z

ieli

st,

die

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eits

losenza

hl

inB

erlin

innerh

alb

des

Jahre

s2014

auf

unte

r200.0

00

zusenken

sow

ieein

eU

25

Arb

eits

losenquote

von

unte

r10

Pro

zent

bis

zum

Ende

der

Legis

latu

rperiode

zuerr

eic

hen.

Bra

ndenburg

:D

ieE

SF

-Förd

err

ichtli

nie

zur

Stä

rkung

der

Sozi

alp

art

ners

chaft

und

Ste

igeru

ng

der

Qualit

ät

der

Arb

eit

(Bra

ndenburg

er

Sozi

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nerr

ichtli

nie

)hat

zum

Zie

l,die

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eits

org

anis

ation

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er

Unte

rnehm

en

imS

inne

„Gute

rA

rbeit“

weiterz

uentw

ickeln

.G

efö

rdert

werd

en

die

Ers

tellu

ng

und

Um

setz

ung

von

Maß

nahm

enplä

nen

zur

Weite

rentw

ickl

ung

der

betr

ieblic

hen

Arb

eits

org

anis

ation.B

eiden

gefö

rdert

en

Pro

jekte

nw

erd

en

die

Sozi

alp

art

ner

eng

bete

iligt.

Saarland:P

roje

ktB

etr

iebsM

onitor.

Zur

Um

setz

ung

der

Zie

lezu

mK

onze

pt

„Gute

Arb

eit“

erf

olg

en

ein

eko

ntinuie

rlic

he

Analy

se,

Berlin

:A

bschlu

ssein

er

Sozi

alp

art

ner-

Vere

inbaru

ng

imM

ai2013;A

bsc

hlu

ss

ein

es

gem

ein

sam

en

Rahm

en-

Arb

eitsm

ark

tpro

gra

mm

szw

ischen

Senat

und

Regio

nald

irektion

BB

der

Bundesagentu

rfü

rA

rbeit

imJuli

2013

Bra

ndenburg

:In

Kra

ftseit

1.1

2.2

013

Saarland:B

egin

nJuli

2013;

Modellp

hase

ein

Jahr,

Verlängeru

ng

beabsic

htigt

Dru

cksa

che

138/

14

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62

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

Beurt

eilu

ng

und

Verb

ess

eru

ng

der

Arb

eits

qualit

ätin

Betr

ieben

imS

aarland.

Dam

itsolle

ndie

Pote

ntiale

und

Kom

pete

nze

nder

Besc

häftig

ten

inden

Betr

ieben

stärk

er

genutz

tw

erd

en.

Saarland:

Tarift

reuegesetz

–E

inrichtu

ng

ein

er

Prü

fbehörd

e:A

nlä

ssl

ich

der

Verg

abe

öff

entlic

her

Auft

räge

wurd

en

ein

Min

destlohn

von

8,5

0E

uro

,R

egelu

ngen

zur

Festlegung

des

Min

destlo

hns

durc

hein

eK

om

mis

sio

n,E

qual-P

ay-

Regelu

ngen

bei

der

Besc

häftig

ung

von

Leih

arb

eitnehm

ern

,schärf

ere

Vert

ragss

trafe

nund

Kontr

olle

nsow

ieT

arift

reuere

gelu

ngen

auch

hin

sic

htlic

hder

Arb

eits

bedin

gungen

ein

gefü

hrt

.Z

ield

es

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es

istes,

durc

hdie

Fest

legung

fairer

Löhne

für

gute

Arb

eit

Wettbew

erb

sve

rzerr

ungen

zum

inim

iere

nund

dem

ansonste

ndro

henden

Lohndum

pin

gentg

egenzu

wir

ken.

Die

Kontr

olle

der

Ein

haltung

des

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es

wird

zukü

nft

igdurc

hein

eeig

ens

gesc

haff

ene

Prü

fbehörd

edurc

hgefü

hrt

.

Saarland:

Gesetz

trat

am

22.0

3.2

013,

Vero

rdnung

zur

Ein

richtu

ng

ein

es

Kontr

olls

yste

ms

am

22.1

1.2

013

inK

raft.P

rüfb

ehörd

ew

ird

ihre

Tätigke

itA

nfa

ng

2014

aufn

ehm

en.

22.

Maß

nahm

en

zur

Fachkrä

ftesic

heru

ng

Zahlreic

he

Länder

haben

angesi

chts

der

Hera

usfo

rderu

ngen

des

dem

ogra

fischen

Wandels

Maß

nahm

en

zur

Fachkrä

ftesic

heru

ng

erg

riff

en:

1.B

aden-W

ürt

tem

berg

:D

ieA

llianz

für

Fachkrä

fte

Baden-W

ürt

tem

berg

führt

alle

vera

ntw

ort

lichen

Akt

eure

für

die

Fachkrä

ftesic

heru

ng

zusam

men.Z

iele

:bess

ere

Ausnutz

ung

des

inlä

ndis

chen

Beschäft

igungspote

nzi

als

durc

hein

eve

rstä

rkte

Aus-

und

Weiterb

ildung

sow

iehöhere

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häftig

ung

von

Fra

uen,Ä

ltere

n,

Arb

eits

losen

und

Pers

onen

mit

Mig

rationshin

terg

rund.

2.

Ham

burg

:„S

trate

gie

zur

Sic

heru

ng

des

Fachkrä

ftebedarf

s“:

Kern

ziele

:Q

ualif

izie

rung

von

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ften

sow

ieA

uss

chöpfe

nvo

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rhandenen

Pote

nzi

ale

n.

Stä

rkere

Ein

bin

dung

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uen,

älte

ren

Mitarb

eiterinnen

und

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eite

rn,

Mig

rantinnen

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rante

nsow

ieM

enschen

mit

Behin

deru

ng.

Mit

dem

imJunigegrü

ndete

nF

achkrä

ftenetz

werk

wurd

eein

Arb

eits

gre

miu

mgeschaffen,das

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zur

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heru

ng

der

Fachkrä

ftebasis

entw

ickelt,

bis

herige

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ebew

ert

et

und

ggf.

weitere

ntw

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die

Exp

ert

ise

der

Wirts

chafts-

und

Sozi

alp

art

ner,

der

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eits

verw

altu

ng

und

der

Fachbehörd

en

zusam

menfü

hrt

und

gew

innb

ringend

zur

Fachkrä

ftesic

heru

ng

nutz

t.3.

Hess

en:G

esam

tkonze

ptF

achkr

äft

esic

heru

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trate

gie

der

Landesre

gie

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unte

rE

inbin

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von

Gew

erk

schaft

en,

Arb

eitgebern

,W

irts

chaftskam

mern

sow

ieA

rbeits

verw

altung.

Sie

konze

ntr

iert

sic

hauf

dre

istr

ate

gis

che

Handlu

ngsfe

lder:

1.

Aus-

und

Weiterb

ildung,2.P

ote

nzi

alo

rientiert

eA

rbeits

mark

tpolit

ikund

3.In

tern

ationalis

ieru

ng

als

Sta

ndort

fakt

or.

4.

Saarland:In

dem

neu

gesc

haffenen

„Zukunftsbündnis

Fachkrä

fte

Saar“

wurd

edas

Str

ate

gie

papie

rzu

rF

achkrä

ftesic

heru

ng

imS

aarland

akt

ualis

iert

und

erg

änzt

.D

as

Maß

nahm

enbündelzu

rF

achkrä

ftesic

heru

ng

deckt

ein

eum

fassende

Bandbre

ite

an

Maß

nahm

en

ab.S

trate

gis

che

Schw

erp

unkte

liegen

auf

der

Um

setz

ung

des

Konze

pte

s„G

ute

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eit“

sow

ieauf

der

zielg

erichte

ten

Unte

rstü

tzung

von

KM

U.

Überg

eord

nete

sZ

ielder

Landesre

gie

rung

ble

ibt

dabei,

das

Saarland

als

zukunftsfe

ste

nW

irts

chaftss

tandort

und

Lebensm

ittelp

unkt

zugesta

lten,

um

Fachkrä

fte

imLand

zuhalte

nsow

ieneue

zugew

innen.

5.

Schle

sw

ig-H

ols

tein

:F

achkrä

ftein

itia

tive

„Zukunft

imN

ord

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Die

gem

ein

sam

eIn

itiativ

evo

nLandesr

egie

rung

Schle

sw

ig-

Hols

tein

,kom

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nLandesve

rbänden,

Kam

mern

,G

ew

erk

schaften,

Bundesagentu

rfü

rA

rbeit,

Unte

rnehm

erv

erb

ände

und

der

Landesre

kto

renkonfe

renz

wurd

eam

22.1

0.2

013

vera

bsc

hie

det.

Zuvo

rw

urd

ein

ein

em

ein

jährigen

Era

rbeitungspro

zess

ein

Maß

nahm

enkata

log

mit

132

Maß

nahm

en

zur

Sic

heru

ng

des

Fachkrä

ftenachw

uchses

inS

chle

sw

ig-H

ols

tein

entw

ickelt.

Die

zentr

ale

nH

andlu

ngsfe

lder

dabeis

ind

dabei:

Fachkrä

ftebedarf

identif

izie

ren

und

analy

sie

ren,B

ildungs-

und

Aufs

tiegsc

hancen

erö

ffnen,F

achkrä

ftepote

nzi

alheben

und

bess

ere

Erw

erb

schancen

schaff

en,F

achkrä

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stä

rken

sow

iedie

Entw

icklu

ng

ein

es

gezi

elten

Sta

ndort

mark

etings.D

ieF

achkrä

ftein

itiativ

eis

tkonzi

pie

rtals

Initia

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,die

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him

Sin

ne

ein

es

langfr

istig

angele

gte

nP

roze

sses

weitere

ntw

ickelt

und

imst

ändig

en

Dia

log

mit

alle

nP

art

nern

regelm

äß

igoptim

iert

wird.

1.

Baden-W

ürt

tem

berg

:R

egelm

äß

ige

Fort

schre

ibung

zule

tztM

itte

2013,

min

d.

bis

2016

2.

Ham

burg

:K

onstit

uie

rung

Juni2013

3.

Hess

en:K

abin

ett

beschlu

ss19.0

8.2

013;

Um

setz

ung

2013

bis

2019

4.

Saarland:A

ktualis

ieru

ng

der

Str

ate

gie

in2013

5.

Schle

sw

ig-H

ols

tein

Vera

bsc

hie

dung

der

Initia

tive

:22.1

0.2

013

Dru

cksa

che

138/

14

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63

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

23.

Nord

rhein

-Westfale

n:

Landesin

itia

tive

„Faire

Arb

eit

–F

airer

Wettbew

erb

Die

Initi

ative

soll

ein

en

Beitra

gdazu

leis

ten,pre

käre

Besc

häftig

ung

zurü

ckzu

drä

ngen.

Them

ensc

hw

erp

unkte

sin

dM

inijo

bs,

Leih

arb

eit

und

ausk

öm

mlic

he

Löhne.

Innerh

alb

des

Them

ensc

hw

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sM

inijo

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wird

dara

uf

hin

gew

irkt,

die

Arb

eitsbedin

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geringfü

gig

Beschäft

igte

rzu

verb

essern

und

die

Um

wandlu

ng

von

sozi

alv

ers

icheru

ngspflic

htiger

Besc

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ung

inM

inijo

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zuve

rhin

dern

und

um

zukehre

nA

ngute

nbetr

ieblic

hen

Beis

pie

len

soll

geze

igtw

erd

en,

dass

faire

Arb

eit

und

Wett

bew

erb

sfä

hig

keit

kein

Wid

ers

pru

ch

sin

d.G

ute

Ansätz

eund

Str

ate

gie

nzu

rV

erh

inderu

ng

pre

käre

rB

esc

häftig

ung

solle

ngefö

rdert

und

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reitet,

Tra

nsp

are

nz

über

die

Situation

aufdem

Arb

eits

mark

therg

este

lltund

auf

Mis

sstä

nde

hin

gew

iesen

werd

en.

Zudem

solle

ndie

Rahm

enbedin

gungen

auf

Bundesebene

zuve

rbessern

und

aty

pis

ch

Besc

häftig

teüber

ihre

Rechte

nund

Pfli

chte

nzu

info

rmie

ren.

Sta

rtder

Initi

ativ

e2013,

gepla

nte

Laufz

eit

2013

-2017

24.

ES

F-B

undespro

gra

mm

Kofinanzi

eru

ng

der

Beru

fsein

stie

gsbegle

itung

Die

Bundesre

gie

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beabsi

chtigt-

vorb

ehaltlic

hder

Genehm

igung

des

Opera

tionelle

nP

rogra

mm

es

des

Bundes

imE

SF

2014-2

020

-in

der

kom

menden

ES

F-F

örd

erp

eriode

ein

eF

ort

führu

ng

der

prä

ventiv

gre

ifenden

Beru

fsein

stiegsbegle

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durc

hK

o-f

inanzi

eru

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mit

ES

F-M

itteln

.H

ierd

urc

hsoll

inder

ES

F-F

örd

erp

eriode

2014-2

020

das

modellh

aft

erp

robte

Inst

rum

entw

eiter

vers

tetigt

werd

en.

Um

fang

und

Laufz

eit

hängen

von

den

künftig

für

das

Pro

gra

mm

zur

Verf

ügung

ste

henden

ES

F-

und

Kofinanzi

eru

ngsm

itte

lnab.D

ieB

undesre

gie

rung

setz

tm

itdie

sem

Pro

gra

mm

,w

elc

hes

das

grö

ßte

deuts

che

ES

F-

Ein

zelp

rogra

mm

inder

kom

menden

ES

F-F

örd

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eriode

sein

soll,

ein

en

deutlic

hen

Schw

erp

unkt

für

die

ES

F-F

örd

eru

ng

aufdie

Unte

rstü

tzung

von

leis

tungss

chw

achen

Jugendlic

hen

zur

Inte

gra

tion

inein

eB

eru

fsausbild

ung.E

ine

frühze

itig

e,kontinuie

rlic

he

und

indiv

iduelle

Begle

itung

der

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ste

lltein

en

gute

nA

nsatz

dar,

um

die

sen

jungen

Mensc

hen

ein

eP

ers

pekt

ive

auf

ein

equalif

izie

rte

Teiln

ahm

eam

Erw

erb

sle

ben

zuerö

ffnen.

Vora

ussi

chtlic

her

Sta

rt:N

ove

mber

2014

25.

AusB

ILD

UN

Gw

ird

was

-S

päts

tart

er

gesucht/

2.

Chance

Junge

Erw

achsene

(Alters

gru

ppe

der

25-3

4-J

ährigen)

ohne

Beru

fsabschlu

ssw

erd

en

vers

tärk

tin

den

Blic

kpunktder

Arb

eit

inden

Jobcente

rnund

Arb

eits

agentu

ren

gerü

cktund

imR

ahm

en

der

Initia

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„Ers

tausbild

ung

junger

Erw

achsener“

angespro

chen

und

motivi

ert

,ein

en

neuen

Anla

uf

für

ein

eA

us-

und

Weiterb

ildung

zunehm

en.D

ieQ

ualif

izie

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soll

vorr

angig

betr

ieblic

herf

olg

en.D

ieIn

itia

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soll

als

Pro

gra

mm

„2.

Chance“

engagie

rtfo

rtgefü

hrt

und

durc

hfinanzi

elle

Anre

ize

die

Bere

itsc

haft

und

das

Durc

hhalteve

rmögen

junger

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achsener

beim

Nachhole

nvo

nB

eru

fsabsc

hlü

ssen

gefö

rdert

werd

en.

Laufe

nder

Pro

zess

seit

Febru

ar

2013

26.

ES

F-

Pro

gra

mm

„Initi

ativ

eR

essourc

en

stärk

en

–Z

ukunft

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hern

:E

rwerb

spers

pektive

nfü

rM

ütt

er

mit

Mig

rationshin

terg

rund“

Die

Initi

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„Ressourc

en

stä

rken“

wird

Mütt

er

mit

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rund

beim

Beru

fsein

stie

gbegle

iten

und

unte

rstü

tzen.

Durc

hzi

elg

ruppengere

chte

Unte

rstü

tzungsangebote

und

ein

eenge

Koopera

tion

mit

den

rele

vante

nA

kteure

nsoll

der

Zugang

von

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ern

mit

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rund

zum

Arb

eits

mark

terleic

hte

rtw

erd

en.

Fern

er

zielt

die

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edara

uf

ab,

-U

nte

rnehm

en

anzu

spre

chen

und

für

die

Pote

nzi

ale

der

Zie

lgru

ppe

zusensib

ilisie

ren

und

-die

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geeig

nete

rA

kte

ure

vor

Ort

beid

er

Begle

itung

der

Zie

lgru

ppe

zuin

tensiv

iere

n.

Sta

rtim

4.Q

uart

al2

014

27.

Koord

inie

rungsst

elle

nM

igra

tion

und

Teilh

abe

inN

ieders

achsen

Ein

richtu

ng

von

landesw

eit

48

Koord

inie

rungsste

llen

Mig

ration

und

Teilh

abe

zur

Verb

ess

eru

ng

chancengere

chte

rP

art

izip

ation

von

Menschen

mit

Zuw

anderu

ngsgeschic

hte

.D

ieK

oord

inie

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telle

ndie

nen

auch

der

Unte

rstü

tzung

von

regio

nale

nN

etz

we

rken

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eitsm

ark

trele

vante

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kteurinnen

und

Akt

eure

,die

Bera

tungsangebote

inF

ragen

von

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eitsm

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tund

Erw

erb

sle

ben

durc

hfü

hre

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bekanntm

achen,

insbesondere

nie

drigschw

elli

ge

Angebote

imsozi

ale

nN

ahra

um

bere

itste

llen.

Begin

nA

nfa

ng

2014,

laufe

nde

Um

setz

ung

Dru

cksa

che

138/

14

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64

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

28.

Bundespro

gra

mm

für

arb

eitsm

ark

tfern

eLangze

itarb

eitslo

se

Das

durc

hden

ES

Fkofinanzi

ert

eP

rogra

mm

richte

tsic

han

Langze

itarb

eitslo

se

imS

GB

II-L

eis

tungsbezu

gm

itm

ulti

ple

nV

erm

ittlu

ngshem

mnis

sen

(insbesondere

ohne

verw

ert

bare

nB

eru

fsabschlu

ss),

von

denen

ca.30.0

00

indas

Pro

gra

mm

ein

münden

solle

n.

Der

Zie

lgru

ppe

soll

ein

eP

ers

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ive

inein

em

priva

twirts

chaftlic

hen

Betr

ieb

gebote

nw

erd

en.

Der

Ansatz

verf

olg

tdie

Rückgew

innung

von

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eitsfä

hig

keit

innerh

alb

des

allg

em

ein

en

Arb

eits

mark

tes.

ImM

itte

lpunkt

der

Aktivi

täte

nste

hen

die

gezi

elte

Anspra

che

und

Bera

tung

von

Arb

eitgebern

,A

rbeitn

ehm

erc

oachin

gnach

Besc

häftig

ungsaufn

ahm

esow

ieder

Ausgle

ich

von

Min

derleis

tung

durc

hLohnkoste

nzu

schüss

e.

Vora

ussi

chtlic

her

Sta

rtim

4.Q

uart

al

2014

29.

JO

BS

TA

RT

ER

Mit

dem

Ausbild

ungss

truktu

rpro

gra

mm

JO

BS

TA

RT

ER

werd

en

Initia

tiven

erg

riff

en,um

die

betr

ieblic

he

Beru

fsausbild

ung

zustä

rken

und

dem

Fachkrä

ftem

angelzu

begegnen.

Der

Schw

erp

unktdes

Pro

gra

mm

slie

gt

dabeiauf

der

Unte

rstü

tzung

von

Unte

rnehm

en,m

geblic

hkl

ein

eund

mitt

elg

roß

eU

nte

rnehm

en,K

MU

,die

beii

hre

rF

achkrä

ftesic

heru

ng

und

Fachkrä

fteentw

icklu

ng.D

ievo

nF

örd

erp

roje

kte

nentw

ickelte

nA

nsätz

esolle

nnachhalti

gin

den

regio

nale

nA

usbild

ungsst

rukt

ure

nve

rankert

und

für

ein

en

bundesw

eiten

Tra

nsfe

raufb

ere

itetw

erd

en.

Zie

ledes

Pro

gra

mm

ssin

d:

-E

rhöhung

der

Ausbild

ungsbete

iligung

von

KM

U,

-V

ers

tärk

ung

der

Bere

itschaft

und

Befä

hig

ung

von

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Uzu

rbetr

ieblic

hen

Inte

gra

tion

und

Ausbild

ung

spezi

elle

rZ

ielg

ruppen,

z.B

.schuls

chw

ache

Jugendlic

he,Jugendlic

he

mit

Mig

rationshin

terg

rund,

junge

Fra

uen

und

Männer

mit

Fam

ilienve

rantw

ort

ung

sow

ieS

tudie

nabbre

cherinnen

und

-abbre

cher,

-M

otiva

tion

der

leis

tungsst

ärk

ere

nJugendlic

hen

für

die

Aufn

ahm

eein

er

duale

nB

eru

fsausbild

ung,

-E

rhöhung

der

Durc

hlä

ssig

keit

zwis

chen

beru

flic

her

und

akadem

ischer

Bild

ung

durc

hdie

Entw

icklu

ng

und

Erp

robung

anre

chenbare

rZ

usatz

qualif

ikationen

und

Duale

rS

tudie

ngänge

-E

rpro

bung

von

innova

tive

nA

usbild

ungsm

odelle

n,z.

B.bundesein

heitlic

he

und

kom

pete

nzo

rientiert

eA

usbild

ungsbaust

ein

eund

-E

ntw

icklu

ng

und

Erp

robung

ein

er

betr

ieblic

hen

Ausbild

ungsvo

rbere

itung

von

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hen

mit

Unte

rstü

tzungsbedarf

.

Die

Pro

jekt

eder

akt

uelle

nF

örd

err

unde

sin

dim

Septe

mber/

Okt

ober

2013

aus

nationale

nM

itte

lnohne

ES

F-

Kofinanzi

eru

ng

gest

art

et.

Für

die

nächst

eF

örd

err

unde

vora

ussic

htli

ch

ab

dem

4.Q

uart

al2014

ist

ein

eE

SF

-K

ofinanzi

eru

ng

vorg

esehen,

vorb

ehaltlic

hder

Genehm

igung

des

ES

F-O

P2014

bis

2020

durc

hE

U-

KO

M.

30.

ES

F-I

nte

gra

tionsrichtlin

ieB

und

Zie

lder

gepla

nte

nE

SF

-Inte

gra

tionsrichtlin

ieB

und

ist

es,P

ers

onen

mit

besondere

nS

chw

ierigkeiten

beim

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zuA

rbeit

oder

Ausbild

ung

stufe

nw

eis

eund

nachhaltig

inden

Arb

eits

mark

tzu

inte

griere

n.

Zie

lgru

ppen

sin

d:

-Jugendlic

he

und

junge

Erw

achsene

unte

r35

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nm

itbesondere

nS

chw

ierigkeiten

beim

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rbeit

oder

Ausbild

ung,

daru

nte

rauch

Langze

itarb

eits

lose

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-P

ers

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nspezi

fische

Schw

ierigkeit

imZ

ugang

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rbeit

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Ausbild

ung

sic

haus

ihre

mungesic

hert

en

Aufe

nth

alts

statu

serg

ibt(A

syl

bew

erb

er/

-innen

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Flü

chtlin

ge).

Maß

nahm

en

der

Inte

gra

tionsrichtlin

iew

erd

en

unte

raktive

rB

ete

iligung

von

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ieben

und/o

der

öffentlic

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Verw

altungen

inK

oopera

tion

mit

der

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nale

nA

rbeitsve

rwaltung

(Jobcente

r/A

rbeits

agentu

ren)

durc

hK

oopera

tionsve

rbünde

um

gesetz

t.D

ies

erleic

hte

rtden

Zie

lgru

ppen

str

uktu

rell

und

nachhalti

gden

Zugang

zum

Arb

eits

mark

t.Im

Rahm

en

der

Inte

gra

tionsrichtli

nie

werd

en

auch

transnationale

Mobili

täts

maß

nahm

en

gefö

rdert

.

Um

setz

ung

nach

Genehm

igung

des

ES

F-O

P2014

bis

2020

durc

hE

U-

KO

M,

vora

uss

ichtlic

hM

itte

2014

31.

Bekäm

pfu

ng

von

Langze

itarb

eitslo

sig

keit

ImR

ahm

en

der

Initia

tive

gegen

Langze

itarb

eitslo

sig

keit

und

Langze

itleis

tungsbezu

gunte

rstü

tztN

ieders

achsen

die

Ein

richtu

ng

von

Förd

erz

entr

en

zur

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euung,Q

ualif

izie

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und

Verm

ittlu

ng

von

Langze

itle

istu

ngsbezi

ehern

und

förd

ert

mit

dem

Landespro

gra

mm

„Zw

eite

Chance“

Maß

nahm

en

zur

Qualif

izie

rung

junger

Erw

achsener

zwis

chen

25

und

35

Jahre

n(insb.

Nachhole

nvo

nB

eru

fsabsc

hlü

ssen).

Förd

erz

entr

en

seit

2010;

„Zw

eite

Chance“

ab

Anfa

ng

2014

Dru

cksa

che

138/

14

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65

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

32.

Akt

ionspro

gra

mm

Pers

pekt

ive

Wie

dere

instieg

Fra

uen

und

Männer

we

rden

beim

Wie

dere

instieg

insozi

alv

ers

icheru

ngspflic

htig

eB

esc

häftig

ung

nach

ein

er

Fam

ilienze

itunte

rstü

tzt.

Inder

anst

ehenden

neuen

ES

F-F

örd

erp

eriode

2014-2

02

0is

tein

eF

ort

setz

ung

und

Weite

rentw

icklu

ng

des

Pro

gra

mm

sgepla

nt.

Insbesondere

werd

en

der

Wie

dere

instie

gbeiP

flegeve

rantw

ort

ung

sow

iedie

Pote

nzi

ale

von

Fra

uen

inM

inijo

bs

als

neue

Schw

erp

unkte

them

atis

iert

.

2.

Pro

gra

mm

phase

bis

31.0

8.2

014

33.

Förd

eru

ng

der

Fra

uenerw

erb

sbete

iligung

1.

Berlin

:„P

rogra

mm

zur

Förd

eru

ng

der

Chancengle

ichheit

für

Fra

uen

inF

ors

chung

und

Lehre

“.Z

ieli

stes,hochqualif

izie

rte

Fra

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für

die

Wis

senschaft

zugew

innen

und

inF

ühru

ngspositi

onen

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htb

ar

zum

achen.F

örd

eru

ngen

invi

er

Schw

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unktb

ere

ichen:a)

beru

flic

he

Qualif

izie

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Vers

tetigung

wis

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her

Laufb

ahnen,c)

Maß

nahm

en

zum

nachhaltig

en

Abbau

str

uktu

relle

rB

arr

iere

nfü

rK

arr

iere

wege

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Nachw

uchsw

issensc

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rinnen,

d)

Vera

nkeru

ng

von

Gendera

spekte

nin

Fors

chung

und

Lehre

.Im

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en

der

Pro

gra

mm

ziele

wurd

eein

flexi

ble

sF

örd

erinstr

um

enta

rium

entw

ickelt,

das

die

Auto

nom

ieund

die

Besonderh

eiten

der

Hochschule

nund

ihre

Fachkulture

nre

spekt

iert

.S

eit

2012

wurd

en

imR

ahm

en

der

Pro

gra

mm

förd

eru

ng

über

100

pers

onelle

und

stru

kture

lleM

nahm

en

an

den

sta

atlic

hen

und

konfe

ssio

nelle

nH

ochsc

hule

nim

Land

Berlin

realis

iert

.

Ham

burg

:E

SF

-Pro

jekt„H

am

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er

Karr

iere

schm

iede“:

Das

Pro

jektrichte

tsic

han

beru

fserf

ahre

ne

Fra

uen

und

unte

rstü

tzt

die

se

mitt

els

Mento

ring-M

odule

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Vern

etz

ungst

reff

en

beiden

näch

ste

nK

arr

iere

schritt

en.

Berlin

:1.

Pro

gra

mm

start

1.0

1.2

012

2.

Eva

luie

rung

1.1

1.2

013

3.W

eite

rführu

ng

bis

31.1

2.2

015

Ham

burg

:1.0

1.2

014

bis

31.1

2.2

015

34.

Unte

rnehm

enspro

gra

mm

„Erf

olg

sfakt

or

Fam

ilie“

Gem

ein

sam

mit

Wirts

chaftsve

rbänden

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Gew

erk

schaften

setz

tsic

hdie

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gie

rung

für

ein

efa

mili

enfr

eundlic

he

Arb

eitsw

elt

ein

,um

so

die

Vere

inbark

eit

von

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ilie

und

Beru

fzu

stärk

en,

die

Erw

erb

stä

tigkeit

von

Mütt

ern

zuerh

öhen

und

Fachkrä

fte

an

den

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chaftss

tandort

Deuts

chla

nd

zubin

den.

Die

sgeschie

ht

u.a.durc

hdas

Ende

2012

gesta

rtete

Förd

erp

rogra

mm

„Betr

ieblic

he

Kin

derb

etr

euung“.

Darü

ber

hin

aus

wird

regelm

äß

igein

Bericht„F

am

ilie

und

Beru

f“ers

tellt

werd

en,

indem

die

bete

iligte

nA

kte

ure

Fort

schritte

und

Defizi

teein

er

fam

ilienbew

usste

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rbeits

welt

dokum

entie

ren.

Das

Unte

rnehm

enspro

gra

mm

wird

aus

Mitte

lndes

ES

Fkofin

anzi

ert

.

Fort

laufe

nd,

Bericht„F

am

ilie

und

Beru

f“E

nde

2014

35.

Maß

nahm

en

zum

Ausbau

und

zur

Sic

heru

ng

der

Betr

euungsplä

tze

inK

indert

agesein

richtu

ngen

und

Kin

dert

agespflege

Die

Länder

förd

ern

den

Ausbau

von

Betr

euungsplä

tzen

inK

indert

agesst

ätten

und

Kin

dert

agespflege,so

z.B

.:-

Schle

sw

ig-H

ols

tein

:U

mden

Ausbau

der

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dert

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euung

zuunte

rstü

tzen,

haben

sow

ohlder

Bund

als

auch

das

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Förd

erm

ittelf

ür

die

erf

ord

erlic

hen

Inve

stit

ionen

bere

itgeste

llt.M

ehr

als

150

Mill

ionen

Euro

sin

dbis

lang

von

Bund

und

Land

inden

Ausbau

der

Kin

derb

etr

euung

gefloss

en.

Mith

ilfe

die

ser

Förd

erm

ittelk

onnte

nvo

nP

rogra

mm

begin

nE

nde

2008

bis

Ende

Juni2013

insgesam

t15.3

00

zusätz

liche

Betr

euungsplä

tze

bew

illig

tw

erd

en.

Für

ein

ebedarf

sgere

chte

Fort

setz

ung

des

Ausbaus

hat

das

Land

kurz

fris

tig

zum

Jahre

sende

2013

weitere

10

Mill

ionen

Euro

bere

itgest

ellt

.D

em

Ausbau

der

Kin

dert

agesbetr

euung

wird

durc

hkontin

uie

rlic

hanst

eig

ende

Betr

iebskoste

nzu

schüsse

des

Landes

Rechnung

getr

agen.

-N

ord

rhein

-Westfale

n:D

ieLandesre

gie

rung

inN

ord

rhein

-West

fale

nst

ellt

von

2010

bis

2013

zusätz

liche

Landesm

itteli

nH

öhe

von

440

Mill

ionen

Euro

für

den

inve

stive

nU

3-A

usbau

zur

Verf

ügung.

Mit

Inkra

fttr

ete

ndes

Bela

stungsausgle

ichsgesetz

es

Jugendhilf

eam

21.1

1.2

012

unte

rstü

tzt

die

Landesre

gie

rung

die

Kom

munen

zudem

beiden

Betr

iebsk

oste

nder

U3-B

etr

euung.A

bdem

Kin

derg

art

enja

hr

2013/2

014

erf

olg

tder

Ausgle

ich

dauerh

aft

durc

hdie

Erh

öhung

des

Ländera

nte

ilsan

den

Betr

iebskost

en.

Schle

sw

ig-H

ols

tein

:15.3

00

zusätz

liche

Betr

euungsplä

tze

bis

Juni2

013.

Weite

rejä

hrlic

he

Erh

öhung

der

Betr

iebsk

oste

nzu

schüss

ebis

2017

Nord

rhein

-Westfale

n:ab

dem

Kin

derg

art

enja

hr

2013/2

014

dauerh

aft

Dru

cksa

che

138/

14

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66

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

36.

Beru

fsbegle

itende

Weite

rbild

ung

imB

ere

ich

der

Kin

dert

agesbetr

euung

inS

achsen

Hochsc

hula

bsolv

ente

nuniv

ers

itäre

rS

tudie

ngänge

inE

rzie

hungsw

issensc

haft

oder

Pädagogik

erh

alten

inein

er

ein

Teilz

eitarb

eits

verh

ältnis

begle

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Weite

rbild

ung

die

Möglic

hkeit,

auf

dem

Gebie

tder

Kin

dheits

pädagogik

theore

tisc

hes

Wis

sen

und

pra

ktis

che

Kom

pete

nze

nzu

erw

erb

en

und

nachzu

weis

en,

die

sie

befä

hig

en,in

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richtu

ngen

als

pädagogis

che

Fachkra

ftfü

rdie

Arb

eit

mit

den

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dern

und

für

die

Leitung

von

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dert

agesein

richtu

ngen

tätig

zuw

erd

en.

Die

Weite

rbild

ung

endetm

itein

em

Abschlu

sskollo

quiu

m.D

am

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ird

es

den

Teiln

ehm

ern

erm

öglic

ht,

ein

eT

ätigkeit

inein

er

Kin

dert

agesein

richtu

ng

aufz

unehm

en.

Juli

2013

-S

epte

mber

2014

37.

Maß

nahm

en

zum

Ausbau

und

zur

Sic

heru

ng

von

Betr

euungsplä

tzen

für

Kin

der

unte

rdre

iJahre

nund

zur

Verb

ess

eru

ng

der

Qualit

ätin

der

Kin

dert

agesbetr

euung

Seit

dem

1.0

8.2

013

hat

jedes

Kin

dab

dem

volle

ndete

ners

ten

Lebensja

hr

ein

en

Anspru

ch

auffr

ühkin

dlic

he

Förd

eru

ng

inein

er

Tagesein

richtu

ng

oder

inder

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dert

agespflege.D

er

Bund

hatden

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der

für

den

Rechts

anspru

ch

zusätz

lichen

U3-P

lätz

esow

ohlfinanzi

ell

als

auch

qualit

ativ

erh

eblic

hunte

rstü

tzt.

Mit

zweiIn

vestitio

nspro

gra

mm

en

und

der

Bete

iligung

an

den

laufe

nden

Koste

nst

ellt

der

Bund

für

den

U3-A

usbau

bis

2014

insgesa

mt

5,4

Mill

iard

en

Euro

zur

Verf

ügung.

Ab

2015

unte

rstü

tzt

die

Bundesre

gie

rung

die

Sic

heru

ng

und

Verb

esseru

ng

der

Qualit

ät

der

Kin

derb

etr

euungsangebote

dauerh

aft

mit

jährlic

h845

Mill

ionen

Euro

.Z

udem

hatdie

Bundesre

gie

rung

imJahr

2013

gem

ein

sam

mit

der

KfW

ein

Förd

erp

rogra

mm

(KF

W-S

onderp

rogra

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)aufg

ele

gt,

das

kom

munale

nG

ebie

tskörp

ers

chaft

en,

Gem

ein

deve

rbänden

sow

ieU

nte

rnehm

en

und

Priva

tpers

onen

mit

kom

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mB

ezu

gein

ezi

nsgünstige

und

langfr

istig

eF

inanzi

eru

ng

von

Maß

nahm

en

zum

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und

zur

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heru

ng

von

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euungsplä

tzen

für

Kin

der

unte

rdre

iJahre

nerm

öglic

hte

.M

itein

em

Kre

ditz

usagenvo

lum

en

i.H.v

.550

Mill

ionen

Euro

wurd

en

innerh

alb

von

10

Monate

nm

ehr

als

28.0

00

Plä

tze

imU

3-B

ere

ich

gesic

hert

oder

geschaff

en.

Mit

dem

Pro

gra

mm

"Lern

ort

Pra

xis"

stärk

tdie

Bundesre

gie

rung

die

Pra

xisanle

itung

inK

indert

agesein

richtu

ngen.S

eit

August

2013

an

werd

en

inein

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regelte,

und

die

Besc

häftig

ungsve

rfahre

nsve

rord

nung,

die

den

Arb

eits

mark

tzugang

für

Fam

ilienangehörige

und

bei

Aufe

nth

alte

naus

völk

err

echtlic

hen,

hum

anitä

ren

oder

polit

ischen

Grü

nden

sow

iefü

rG

eduld

ete

und

Asyl

bew

erb

er

regelte,

zusam

men.D

am

itgib

tes

jetz

tnur

noch

ein

eV

ero

rdnung

imA

uslä

nderb

eschäftig

ungsre

cht.

Die

Vero

rdnung

wurd

eneu

geglie

dert

und

gest

rafft,

um

sie

übers

ichtlic

her

und

leic

hte

rve

rstä

ndlic

hzu

machen.D

abeiw

urd

edie

Zuw

anderu

ng

der

Fachkrä

fte

an

„ers

ter

Ste

lle“

gere

gelt,um

das

Zie

lherv

orz

uheben,

durc

hdie

Zuw

ande

rung

von

Fachkrä

ften

ein

en

Beitr

ag

zur

Sic

heru

ng

der

Fachkrä

ftebasis

zule

iste

n.

Mit

der

Neuord

nung

der

Besc

häftig

ungsve

rord

nung

wird

der

Arb

eitsm

ark

tfü

rA

uslä

nder

geöff

net,

die

ein

eB

eru

fsausbild

ung

inD

ritt

staate

nabsolv

iert

haben.

Die

Beru

fsausbild

ung

muss

mit

ein

er

deuts

chen

Ausbild

ung

gle

ichw

ert

igsein

.A

erd

em

muss

es

sic

hbeidem

Beru

fum

ein

en

Engpassberu

fhandeln

,der

von

der

Bundesagentu

rfü

rA

rbeit

inein

e„P

ositi

vlis

te“

aufg

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men

wurd

e.

Neu

gere

gelt

wurd

eauch,

dass

alle

,die

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haus

völk

err

echtli

chen,hum

anitä

ren

oder

polit

ischen

Grü

nden

rechtm

äß

igm

itein

er

Aufe

nth

alts

erlaubnis

inD

euts

chla

nd

aufh

alten,ein

en

unbeschrä

nkte

nA

rbeits

mark

tzugang

erh

alten.

InK

raft

seit

1.0

7.2

013

2.

Ric

htlin

ieüber

Maß

nahm

en

zur

Erleic

hte

rung

der

Ausübung

der

Rechte

,die

Arb

eitnehm

ern

imR

ahm

en

der

Fre

izügig

keit

zuste

hen

Mit

dem

Zie

l,die

Mobili

tätder

Arb

eitnehm

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inder

EU

und

den

Schutz

ihre

rR

echte

aus

der

Arb

eitnehm

erf

reiz

ügig

keit

(VO

492/2

011)

zuve

rbessern

,w

urd

e2013

der

Entw

urf

ein

er

„Ric

htlin

ieüber

Maß

nahm

en

zur

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hte

rung

der

Ausübung

der

Rechte

,die

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eitnehm

ern

imR

ahm

en

der

Fre

izügig

keit

zuste

hen“

verh

andelt.

Zentr

ale

sE

lem

ent

des

RL-V

ors

chla

ges

istdie

Schaff

ung

von

Ste

llen

bzw

.S

truktu

ren

zur

Bera

tung

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Wandera

rbeitnehm

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und

ihre

rF

am

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zuih

ren

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naus

der

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eitnehm

erf

reiz

ügig

keit.D

am

itso

llen

Info

rmationsdefizi

teund

pra

ktis

che

Hin

dern

isse

für

die

Aufn

ahm

eein

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Besc

häftig

ung

inein

em

andere

nM

itglie

dst

aat

beseitig

tw

erd

en.

Ein

igung

imin

form

elle

nT

rilo

gim

Deze

mber

2013

(Form

elle

sIn

kra

fttr

ete

nw

ird

für

Frü

hja

hr

2014

erw

art

et)

.

3.

Arb

eitnehm

erf

reiz

ügig

keit

Kro

atien

InH

inblic

kaufden

Beitritt

Kro

atiens

zur

EU

am

1.7

.2013

hat

die

Bundesre

gie

rung

ihre

bis

her

verf

olg

teS

trate

gie

ein

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schritt

weis

en

Öff

nung

und

Anpassu

ng

des

deuts

chen

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eits

mark

tsw

eiter

verf

olg

t.W

ieandere

Mitglie

dsta

ate

nnutz

tauch

Deuts

chla

nd

die

ers

teP

hase

der

Überg

angsbestim

mungen

für

die

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eitnehm

erf

reiz

ügig

keit,w

ieim

Beitrittsve

rtra

gfe

stg

ele

gt,

und

ste

uert

den

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eits

mark

tzugang

weiter

nach

nationale

mR

echt.

Gle

ichze

itig

wurd

en

inH

inblic

kaufF

achkrä

fteengpässe

wesentlic

he

Zugangserleic

hte

rungen

für

kro

atis

che

Arb

eitnehm

er

ein

gefü

hrt

.D

anach

bra

uchen

folg

ende

Pers

onengru

ppen

kein

eA

rbeits

erlaubnis

:-

Akadem

iker,

die

ein

eih

rer

Hochsc

hula

usbild

ung

ents

pre

chende

Besc

häftig

ung

aufn

ehm

en,

-A

uszu

bild

ende,die

inD

euts

chla

nd

ein

em

indeste

ns

zweijä

hrige

Beru

fsausbild

ung

absolv

iere

nm

öchte

n,

und

-S

ais

onarb

eitnehm

erinnen

und

Sais

onarb

eitnehm

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für

Sais

onbesc

häft

igungen,die

bis

zusechs

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imJahr

ausgeübt

werd

en

dürf

en.

Für

Beschäft

igung

inB

eru

fen,

die

inD

euts

chla

nd

ein

eB

eru

fsausbild

ung

vora

ussetz

en,w

ird

die

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eits

erlaubnis

ohne

Prü

fung

des

Vorr

angs

ein

es

deuts

chen

Beschäft

igte

nert

eilt

.D

aneben

sind

inder

ers

ten

Phase

Ents

endungen

durc

hkro

atis

che

Unte

rnehm

en

inden

Bra

nchen

Bau,

Gebäudere

inig

ung

und

Innendekora

tion

beschrä

nkt.

Arb

eitnehm

erf

reiz

ügig

keit

mit

Überg

angsbestim

mungen

der

ers

ten

Phase

inK

raft

seit

01.0

7.2

013

Dru

cksa

che

138/

14

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71

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

4.

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rogra

mm

zur

„Förd

eru

ng

der

beru

flic

hen

Mobili

tätvo

nausbild

ungsin

tere

ssie

rten

Jugendlic

hen

und

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eitslo

sen

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Fachkrä

ften

aus

Euro

pa“

(MobiP

ro-E

U)

Das

Sonderp

rogra

mm

zur

„Förd

eru

ng

der

beru

flic

hen

Mobili

tätvo

nausbild

ungsin

tere

ssie

rten

Jugendlic

hen

und

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eitsl

osen

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Fachkrä

ften

aus

Euro

pa“

(MobiP

ro-E

U)

unte

rstü

tztseit

dem

2.0

1.2

013

ausbild

ungsin

tere

ssie

rte

Jugendlic

he

und

arb

eitslo

se

junge

Erw

achsene

(i.d

.R.

18

bis

35

Jahre

)aus

EU

-Sta

ate

n,

die

inih

ren

Herk

unftslä

nder

nur

geringe

beru

flic

he

Pers

pekt

iven

haben,beider

Aufn

ahm

eein

er

Besc

häftig

ung

inD

euts

chla

nd.

Das

Sonderp

rogra

mm

unte

rstü

tztbeider

Verm

ittlu

ng

inbetr

ieblic

he

Beru

fsausbild

ung

sow

iein

qualif

izie

rte

Beschäft

igung

(Engpass

beru

fe).

Gefö

rdert

werd

en

dabeiu.

a.

-D

euts

chkurs

eim

Herk

unftsla

nd

und

inD

euts

chla

nd,

-R

eis

ekoste

n(B

ew

erb

ungsgesprä

che;

Antr

ittdes

Pra

ktik

um

s,der

Beru

fsausbild

ung

oder

der

Besc

häftig

ung),

-beiA

uszu

bild

enden,

dort

wo

nötig

Leis

tungen

zur

Sic

heru

ng

des

Lebensunte

rhalts

sow

iefü

rsozi

al-

und

beru

fspädagogis

che

Begle

itung

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-beiF

achkrä

ften

Kost

en

zum

Anerk

ennungsve

rfahre

nin

regle

mentiert

en

Engpass

beru

fen.

Hie

rmit

soll

ein

Beitra

gzu

rB

ekäm

pfu

ng

der

hohen

Jugendarb

eits

losig

keit

innerh

alb

der

EU

und

zur

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heru

ng

der

Fachkrä

ftebasis

inD

euts

chla

nd

gele

iste

tsow

iedie

beru

flic

he

Mobili

tät

imR

ahm

en

der

gara

ntiert

en

EU

-Fre

izügig

keit

gestä

rkt

werd

en.

2013

-2016

5.

Gesetz

zur

Verb

ess

eru

ng

der

Fests

tellu

ng

und

Anerk

ennung

imA

usla

nd

erw

orb

ener

Beru

fsqualif

ikationen

ImA

usla

nd

erw

orb

ene

Beru

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konnte

nin

der

Verg

angenheit

oft

nic

htoptim

ali

mdeuts

chen

Arb

eits

mark

tve

rwert

et

werd

en,

weil

Bew

ert

ung

sve

rfahre

nund

-maß

stä

be

fehlte

n.

-M

itdem

Gesetz

wird

für

Beru

fein

Bundeszu

ständig

keit

ein

Rechts

anspru

ch

auf

ein

Bew

ert

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rfahre

nein

gefü

hrt

(neu

insb.fü

rberu

flich

Aus-

und

Fort

bild

ungen

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beire

gle

mentiert

en

Beru

fen

für

Drittsta

ats

abschlü

sse

geöff

net)

.-

Anerk

ennungss

uchende,A

rbeitg

eber

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Betr

ieb

erh

alten

nachvo

llzie

hbare

und

ein

heitlic

he

Bew

ert

ungen

zuauslä

ndis

chen

Beru

fsqualif

ikatio

nen.

-D

ieIn

tegra

tion

imA

usla

nd

qualif

izie

rter

Menschen

inden

deuts

chen

Arb

eitsm

ark

tw

ird

verb

essert

und

es

wird

ein

Sig

nal

an

Fachkrä

fte

imA

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nd

zur

Attra

ktivi

tät

des

Sta

ndort

es

Deuts

chla

nd

gesendet.

-D

as

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ennungsgesetz

des

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ste

htfü

rein

en

Para

dig

menw

echsel,

weil

es

die

Pote

nzi

ale

von

Mig

rante

nin

den

Mitte

lpunkt

ste

llt.

Am

15.1

0.2

013

wurd

edie

ers

teS

tatist

ikzu

mA

nerk

ennungsgesetz

des

Bundes

vorg

ele

gt.

Von

den

imZ

eitra

um

April2

012

bis

Deze

mber

2012

bundesw

eit

gem

eld

ete

nru

nd

11.0

00

Verf

ahre

nw

urd

en

zum

Stic

hta

g31.1

2.2

012

bere

its

nahezu

3/4

(rund

8.0

00)

ents

chie

den.D

er

ganz

überw

iegen

de

Teil

(82

Pro

zent)

davo

nw

urd

em

itein

er

volle

nA

nerk

ennung

der

imA

usla

nd

erw

orb

enen

Beru

fsqualif

ikationen

beendet.

Weite

reV

ere

inheitl

ichung

des

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esvo

llzugs

notw

endig

.A

nerk

ennung

soll

inB

etr

ieben

stä

rker

vera

nkert

werd

en.

Ers

ter

Monitoringberichtw

ird

imF

rühja

hr

2014

verö

ffentlic

ht.

6.

Unte

rnehm

enspre

isfü

rm

ehr

Will

kom

mensk

ultur

inK

MU

Mit

dem

Unte

rnehm

enspre

isfü

rm

ehr

Will

kom

menskultur

inK

MU

wurd

en

2013

kle

ine

und

mitt

lere

Unte

rnehm

en

ers

tmalig

für

ihre

innova

tive

nA

nsätz

ein

der

Gew

innung

und

Inte

gra

tion

auslä

ndis

cher

Fachkrä

fte

ausgeze

ichnet.

Gepla

nt

istein

eF

ort

führu

ng

des

Unte

rnehm

enspre

ises,

um

Beis

pie

leein

er

erf

olg

reic

hen

Will

kom

mensk

ultur

inU

nte

rnehm

en

öffentlic

hzu

machen

und

dazu

beiz

utr

agen,

dass

solc

he

Erf

olg

smodelle

Schule

machen.

Seit

2013

7.

Will

kom

mensze

ntr

en

(„W

elc

om

eC

ente

r“)

Baden-W

ürt

tem

berg

Baden-W

ürt

tem

berg

unte

rstü

tzt

2014

inein

em

Pilo

tpro

jekt

den

Aufb

au

von

Will

kom

mensze

ntr

en

für

inte

rnationale

Fachkrä

fte

mit

1,9

Mill

ionen

Euro

aus

dem

ES

F.

Gefö

rdert

werd

en

Will

kom

mensz

entr

en

inze

hn

Regio

nen

Baden-W

ürt

tem

berg

sund

ein

landesw

eites

Will

kom

mensze

ntr

um

spezi

ell

für

den

Pflegebere

ich

und

das

Erz

iehungsw

esen.

Die

Will

kom

mensze

ntr

en

helfe

nB

etr

ieben

beid

er

Rekru

tieru

ng

von

auslä

ndis

chen

Fachkrä

ften

inM

angelb

eru

fen

wie

Mechanik

ern

,S

anitär-

und

Heiz

ungste

chnik

ern

,In

genie

ure

n,In

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atik

ern

,P

flegekrä

ften

oder

Erz

ieherinnen

und

Erz

iehern

.Z

udem

unte

rstü

tzen

sie

inte

rnationale

Fachkrä

fte

und

dere

nF

am

ilien

beider

Inte

gra

tion,

beiT

hem

en

wie

Aufe

nth

alts

recht,

Arb

eitsre

cht,

Behörd

engänge,W

ohnen,B

ildung,

Kin

derb

etr

euung

und

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eits

pla

tzve

rmitt

lung

für

die

Part

nerin/den

Part

ner.

Baden-W

ürt

tem

berg

:1.0

1.2

014

-31.1

2.2

014

Hessen:B

egin

n02.0

7.2

013

bis

Ende

2014

Dru

cksa

che

138/

14

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72

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iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

Hessen:D

as

ers

teW

elc

om

eC

ente

rH

essen

für

auslä

ndis

che

Fachkr

äft

eund

Auszu

bild

ende

wurd

eam

2.Juli

2013

beid

er

Agentu

rfü

rA

rbeit

Fra

nkfu

rtam

Main

erö

ffnet.

Part

ner

ist

die

Regio

nald

irektion

Hess

en.In

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ationen

sin

düber

das

Onlin

e-

Port

alw

ww

.work

-in-h

essen.d

eoder

direktw

ww

.welc

om

ecente

r-hess

en.d

eve

rfügbar

8.

Anerk

ennungsgesetz

eder

Länder

Die

Länder

sin

dneben

dem

Verw

altungsvo

llzug

der

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ennungsre

geln

des

Bundes

inden

regle

mentiert

en

Beru

fen

auch

für

die

Rechts

etz

ung

und

den

Vollz

ug

der

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ennungsgesetz

efü

rdie

Beru

feim

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ndig

keits

bere

ich

der

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(z.B

.Lehre

r,E

rzie

her,

Ingenie

ure

)zu

ständig

.G

rundla

ge

istdas

gem

ein

sam

eA

nlie

gen

von

Bund

und

Ländern

für

ein

ebeschle

unig

teS

chaff

ung

ein

heitl

icher

und

unbüro

kra

tischer

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ennungsre

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.Z

um

Stic

hta

g1.3

.2014

ware

n13

Landes-

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ennungsgesetz

efü

rla

ndesre

chtlic

he

gere

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Beru

fein

Kra

ft:

-B

B:B

randenburg

isches

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zur

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ess

eru

ng

der

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ng

und

Anerk

ennung

imA

usl

and

erw

orb

ener

Beru

fsqualif

ikationen

vom

5.1

2.2

013.

-B

W:G

esetz

über

die

Anerk

ennung

auslä

ndis

cher

Beru

fsqualif

ikationen

inB

aden-W

ürt

tem

berg

vom

19.1

2.2

013.

-B

Y:B

aye

risches

Gesetz

über

die

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tellu

ng

der

Gle

ichw

ert

igkeit

auslä

ndis

cher

Beru

fsqualif

ikatio

nen

vom

24.0

7.2

013.

-B

E:

Gesetz

über

die

Fests

tellu

ng

der

Gle

ichw

ert

igkeit

auslä

ndis

cher

Beru

fsqualif

ikationen“

vom

20.2

.2014.

-H

E:

Gesetz

zur

Verb

ess

eru

ng

der

Fests

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ng

und

Anerk

ennung

imA

usla

nd

erw

orb

ene

rB

eru

fsqualif

ikationen

vom

12.1

2.2

012.

-H

H:

Ham

burg

isches

Gesetz

über

die

Anerk

ennung

auslä

ndis

cher

Beru

fsqualif

ikationen

vom

19.0

6.2

012.

-M

V:

Gesetz

über

die

Bew

ert

ung

und

Anerk

ennung

imA

usl

and

erw

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ener

Qualif

ikationen

inM

eck

lenburg

-Vorp

om

mern

und

zur

Änderu

ng

andere

rG

esetz

evo

m10.1

2.2

012.

-N

I:G

esetz

zur

Verb

ess

eru

ng

der

Fests

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ng

und

Anerk

ennung

imA

usla

nd

erw

orb

ene

rB

eru

fsqualif

ikationen

inN

ieders

achsen

vom

12.1

2.2

012.

-N

W:A

nerk

ennungsgesetz

Nord

rhein

-Westfale

nvo

m28.0

5.2

013.

-R

P:

Landesgesetz

zur

Fest

stellu

ng

und

Anerk

ennung

imA

usla

nd

erw

orb

ener

Beru

fsqualif

ikationen

vom

8.O

kto

ber

2013.

-S

L:G

esetz

zur

Verb

ess

eru

ng

der

Fests

tellu

ng

und

Anerk

ennung

imA

usla

nd

erw

orb

ene

rB

eru

fsqualif

ikationen

vom

16.

Okto

ber

2012.

-S

N:

Gesetz

zur

Verb

ess

eru

ng

der

Fests

tellu

ng

und

Anerk

ennung

imA

usla

nd

erw

orb

ene

rB

eru

fsqualif

ikationen

vom

17.

Deze

mber

2013.

Inalle

nLändern

befinden

sic

hdie

Gesetz

entw

ürf

ebere

its

imP

arlam

ent.

9.

ES

F-F

örd

erp

rogra

mm

„unte

rnehm

ensW

ert

:M

ensch“

Das

ES

F-B

undespro

gra

mm

„unte

rnehm

ensW

ert

:M

ensc

h“

unte

rstü

tzt

Kle

inst

betr

iebe,kle

ine

und

mitt

lere

Unte

rnehm

en

beider

Gesta

ltung

ein

er

mitarb

eite

rorientie

rten,

zukunftsgerichte

ten

Pers

onalp

olit

ik.U

nte

rE

inbezu

gder

Besch

äft

igte

nsolle

nK

MU

passgenaue

Lösungen

era

rbeiten

und

auß

erd

em

befä

hig

tw

erd

en,

zukünftig

eig

enst

ändig

auf

die

betr

ieblic

hen

Hera

usfo

rderu

ngen,

die

Verä

nderu

ngen

der

Arb

eits

welt

und

des

dem

ogra

fischen

Wandels

mit

sic

hbringen,

zure

agie

ren.

Nach

der

Modellp

hase

des

Pro

gra

mm

sin

bundesw

eit

30

Regio

nen

istgepla

nt,

ab

2015

das

Angebot

auszu

weiten.

Modellp

hase

bis

31.0

3.2

015

Auss

chre

ibung

für

die

gepla

nte

Ausw

eitung

ab

2015

vora

uss

ichtlic

hM

itte

2014

Dru

cksa

che

138/

14

Page 76: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

73

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

10.

Eltern

geld

Das

neue

Eltern

geld

Plu

ssoll

die

bestm

öglic

he

Inanspru

chnahm

edes

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geld

es

inK

om

bin

ation

mit

ein

er

nic

htgeringfü

gig

en

Teilz

eittä

tigkeit

erm

öglic

hen.Z

ur

Förd

eru

ng

der

part

ners

chaftlic

hen

Aufg

abente

ilung

wird

auß

erd

em

ein

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chaftsbonus

auf

das

Elte

rngeld

für

Elte

rnein

gefü

hrt

,die

beid

epara

llel2

5bis

30

Stu

nden

pro

Woche

arb

eiten.

Nach

dem

Bundeselte

rngeld

-und

Eltern

zeitgesetz

haben

Elte

rnbis

zum

volle

ndete

ndritt

en

Lebensja

hr

des

Kin

des

Anspru

ch

aufE

ltern

zeit.

Die

Regelu

ngen

zur

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zeit

solle

nu.a.

dahin

gehend

flexi

bili

sie

rtw

erd

en,

dass

ein

Ante

ilvo

n24

Monate

n(b

isher:

12

Monate

n)

ohne

Zustim

mung

des

Arb

eitgebers

(nach

angem

essener

vorh

eriger

Anm

eld

efr

ist)

zwis

chen

dem

dritten

und

8.

Lebensja

hr

des

Kin

des

inA

nspru

ch

genom

men

werd

en

kann.

Kabin

ett

2014

11.

Sozi

alp

art

nerinitia

tive

„weiter

bild

en“

–F

achkrä

fte

sic

hern

und

Gle

ichste

llung

förd

ern

Für

Betr

iebe

leis

tetW

eite

rbild

ung

ein

en

wesentlic

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Beitra

gzu

rF

achkrä

ftesic

heru

ng

und

der

Stä

rkung

der

Innova

tions-

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Wettbew

erb

sfä

hig

keit,

für

die

Mitarb

eiterinnen

und

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eiter

trägtsi

ezu

mE

rhalt

ihre

rB

eschäft

igungsf

ähig

keit

bei.

Darü

ber

hin

aus

istin

sbesondere

mit

Blic

kauf

die

Fachkrä

ftesic

heru

ng

die

gle

ichbere

chtigte

Teilh

abe

von

Fra

uen

am

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eits

mark

tnotw

endig

.Im

Rahm

en

der

durc

hden

ES

Fm

itfin

anzi

ert

en

Ric

htlin

iesolle

ndie

Anstr

engungen

der

Sozi

alp

art

ner

imH

inblic

kauf

betr

ieblic

he

Weiterb

ildung

und

Gle

ichst

ellu

ng

unte

rstü

tztw

erd

en.

Sta

rtvo

raussic

htli

ch

im4.Q

uart

al2

014

12.

Ric

htlin

ieS

ozi

alw

irts

chaft

„rückenw

ind

–F

ür

die

Besc

häftig

ten

inder

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alw

irts

chaft“

Gem

ein

sam

mit

der

Sozi

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chaft

,ein

em

der

gro

ßen

Wirts

chaftsbere

iche

inD

euts

chla

nd,soll

der

dem

ogra

fische

Wandel

angegangen

werd

en.

Die

ser

triff

tdie

Sozi

alw

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chaft

sow

ohlaufg

rund

der

alters

bedin

gtste

igenden

Nachfr

age

nach

pers

onengebundenen

Die

nstleis

tungen

als

auch

aufg

rund

des

sin

kenden

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eits

krä

fteangebots

doppelt.D

urc

hU

nte

rstü

tzung

von

Maß

nahm

en

zur

Pers

onal-

und

Org

anis

atio

nsentw

icklu

ng

solle

ndie

Besc

häftig

ten

und

die

Unte

rnehm

en

der

Sozi

alw

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chaft

für

die

künftig

en

Hera

usfo

rderu

ngen

fitgem

achtw

erd

en.

Das

Pro

gra

mm

wird

aus

Mitt

eln

des

ES

Fkofin

anzi

ert

.

Sta

rtvo

raussic

htli

ch

im4.Q

uart

al2

014

13.

ES

F-P

roje

kt„H

am

burg

er

Karr

iere

schm

iede“

Das

Pro

jektrichte

tsi

ch

an

beru

fserf

ahre

ne

Fra

uen

und

unte

rstü

tztdie

se

mitt

els

Mento

ring-M

odule

nund

Vern

etz

ungst

reff

en

bei

den

nächst

en

Karr

iere

schritt

en.

1.0

1.2

014

bis

31.1

2.2

015

B.

Be

din

gu

ng

en

für

Inn

ova

tio

n,

Fo

rsc

hu

ng

un

dE

ntw

ick

lun

gve

rbe

ss

ern

14.

Hig

hte

ch-S

trate

gie

Mit

der

nationale

nH

ighte

ch-S

trate

gie

bündelt

die

Bundesre

gie

rung

polit

ikfe

ld-

und

them

enüberg

reifend

ihre

Fors

chungs-

und

Innova

tionsaktivi

täte

n.D

ieH

ighte

ch-S

trate

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verf

olg

tre

ssort

überg

reifend

das

Zie

l,In

nova

tionen

inZ

uku

nft

smärk

ten

auszu

lösen,die

aufdie

glo

bale

nH

era

usfo

rderu

ngen

antw

ort

en

und

die

die

treib

ende

Kra

ftvo

nW

ohls

tand

und

Lebensqualit

ät

inD

euts

chla

nd

sin

d.

Zu

die

sem

Zw

eck

werd

en

u.

a.

die

Innova

tionsk

räft

evo

nW

issenschaft

und

Wirts

chaft

inN

etz

werk

en

zusam

mengefü

hrt

.D

enn

der

Nutz

en

von

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tionen

hängtents

cheid

end

davo

nab,

wie

gut

ihr

Tra

nsf

er

indie

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chaft

liche

Anw

endung

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gt.

Zudem

werd

en

inZ

ukunftspro

jekte

nents

cheid

ende

Tre

nds

für

Deuts

chla

nds

Zukunft

aufg

egriff

en.

Darü

ber

hin

aus

setz

tdie

Hig

hte

ch-S

trate

gie

die

richtigen

Rahm

enbedin

gungen

für

ein

innova

tionsf

reundlic

hes

Land

inF

orm

von

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ften,In

nova

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anzi

eru

ng

oder

Grü

ndungsunte

rstü

tzung

und

legt

ein

en

Schw

erp

unkt

auf

den

Dia

log

mit

den

Bürg

erinnen

und

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ern

inF

ors

chungs-

und

Innova

tionsfr

agen.

Berichtzu

Bila

nz

und

Pers

pektive

nH

ighte

ch-S

trate

gie

imB

undesk

abin

ett

am

10.0

4.2

013

Agendakonfe

renz

von

Bundesre

gie

rung

und

Fors

chungsu

nio

nW

irts

chaft-W

issenschaft

am

23.0

4.2

013.

Dru

cksa

che

138/

14

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74

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

Weite

rentw

icklu

ng

der

Str

ate

gie

bis

Som

mer

2014

15.

Regie

rungspro

gra

mm

Ele

ktro

mobili

tät

ImR

ahm

en

des

Pro

gra

mm

sw

erd

en

vers

chie

dene

Inst

rum

ente

zur

Förd

eru

ng

von

Ele

ktro

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tätein

gesetz

t,u.a.:

Rein

eE

lektr

ofa

hrz

euge

oder

Plu

g-I

nH

ybride

werd

en

beider

Bere

chnung

der

Die

nstw

agenbeste

ueru

ng

begünstigt.

Die

Entn

ahm

e/d

er

geld

wert

eV

ort

eil

für

die

priva

teN

utz

ung/Ü

berlassung

ein

es

betr

ieblic

hen

Ele

ktro

-oder

Plu

g-I

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ybrids

bere

chnetsic

haus

dem

Bru

ttolis

tenpre

isabzü

glic

hder

darin

enth

alte

nen

Kost

en

für

das

Batt

eriesys

tem

.F

ür

bis

zum

31.1

2.2

013

angesc

haffte

Fahrz

euge

sin

d500

Euro

pro

Kilo

wattstu

nde

der

Batteriekapazi

tät

hera

uszu

rechnen.

Für

inden

Folg

eja

hre

nangeschaffte

Ele

ktro

fahrz

euge

werd

en

jährlic

h50

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pro

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wenig

er

abgezo

gen.

Der

Ma

xim

alb

etr

ag

pro

Ele

ktro

fahrz

eug

betr

ägt

10.0

00

Euro

und

auch

die

ser

Betr

ag

reduzi

ert

sich

jährlic

hum

500

Euro

.

Besc

hlu

ss:S

om

mer

2013,

die

Regelu

ng

gilt

rückw

irkend

ab

dem

1.0

1.2

013

und

für

alle

angeschaffte

nE

lekt

ro-

und

Hyb

ridele

ktro

fahrz

euge

bis

31.1

2.2

022.

16.

"Virtu

elle

Technik

en

für

die

Fabrik

der

Zukunft

-E

inB

eitra

gzu

mZ

ukunftspro

jektIn

dustr

ie4.0

"

Für

Indust

rie

4.0

wird

davo

nausgegangen,

dass

die

Pro

dukt

ion

von

zahlreic

hen

ein

gebettete

nC

om

pute

rsys

tem

en

inP

roduktionsanla

gen

unte

rstü

tzt

wird.

Die

se

ein

gebettete

nS

yste

me

verf

ügen

über

kein

eeig

enen

Benutz

ero

berf

lächen,sondern

erf

ord

ern

neuart

ige

Ansätz

efü

rih

reS

teueru

ng

und

Wart

ung.

Darü

ber

hin

aus

erm

öglic

hen

inte

lligente

Pro

duktionsanla

gen

ein

eäuß

ers

tflexi

ble

Pro

dukt

ion,dere

nK

onfigura

tion

und

Optim

ieru

ng

aber

ers

tdurc

hden

Ein

satz

von

Tech

nolo

gie

nder

Virtu

elle

nund

Erw

eitert

en

Realit

ät(V

irtu

aland

Augm

ente

dR

ealit

y,V

R/A

R)

ein

fach

möglic

his

t.Z

ielder

Förd

erm

nahm

eis

tdaher,

mit

Fors

chungsvo

rhaben

zur

Unte

rstü

tzung

von

Werk

ern

beider

Arb

eit

mit

neuart

igen

Pro

duktionss

yste

men

durc

hden

Ein

satz

von

VR

/AR

-Technolo

gie

nbeiz

utr

agen.

Bekanntm

achung

für

innova

tive

Inte

rakt

ionst

echnik

en

beiI

ndustr

ie4.0

am

27.0

2.2

013

verö

ffentli

cht.

17.

Pro

gra

mm

ezu

rE

ntw

icklu

ng

von

Innova

tionsc

lust

ern

KM

U,

die

an

Spitz

en-

und

Innova

tionsclu

ste

rnm

itwirken,sin

dw

irts

chaft

lich

besonders

erf

olg

reic

h.

Die

sunte

rstü

tzen

Pro

gra

mm

ew

iego-c

luste

rund

der

Spitz

enclu

ste

r-W

ett

bew

erb

.D

iese

Maß

nahm

en

werd

en

flankie

rtdurc

hdie

gem

ein

sam

von

Bund

und

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getr

agene

„Clu

ste

rpla

ttfo

rmD

euts

chla

nd“

Clu

ste

rpla

ttfo

rmD

euts

chla

nd

seit

Januar

2013

eta

blie

rt,F

rühja

hrs

tagung

2014

mit

Patr

nerland

Schw

eiz

März

2014

18.

„Kom

pete

nzz

entr

um

Innova

tive

Beschaff

ung“

(KO

INN

O)

Das

KO

INN

Osoll

die

Innova

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ng

der

öff

entlic

hen

Besc

haff

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zustä

rken.S

okann

sow

ohlein

Beitra

gzu

rM

odern

isie

rung

der

Verw

altung

gele

iste

tw

erd

en

als

auch

Impuls

efü

rm

ehr

Innova

tionen

inder

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chaft

ausgelö

stw

erd

en.

Öff

entli

che

Auft

raggeber

werd

en

durc

hdas

KO

INN

Oin

Form

von

Info

rmationen,

gezi

elte

nV

era

nsta

ltungen

mit

Best-

Pra

ctic

e-

Beis

pie

len

sow

ieE

inze

lfallb

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tungen

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Ausrichtu

ng

innova

tionsorientiert

er

Besc

haffungspro

zess

eunte

rstü

tzt.

Gle

ichze

itig

will

das

Kom

pete

nzz

entr

um

mit

sein

er

Arb

eit

dazu

beitra

gen,

den

Aust

ausc

hund

die

Vern

etz

ung

innova

tionsorientiert

er

Ein

käufe

rder

öff

entli

chen

Hand

und

der

Priva

twirts

chaft

zufö

rdern

.

Seit

Januar

2013

ein

gerichte

t.S

epte

mber

2013:S

tart

ein

er

Pro

jektd

ate

nbank

mit

u.

a.B

est-

Pra

ctic

e-B

eis

pie

len

zur

öffentlic

hen

Besc

haffung

19.

Fors

chung

an

Fachhochsc

hule

n

ImR

ahm

en

des

Pro

gra

mm

s„F

ors

chung

an

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hule

n“

wird

die

anw

endungsnahe

Fors

chung

inden

Ingenie

ur-

,N

atu

r-,

Sozi

al-

und

Wirts

chaftsw

issensc

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en

inZ

usam

menarb

eit

mit

Unte

rnehm

en

(insbesondere

KM

U)

sow

iem

ituniv

ers

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nund

auß

eru

niv

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nF

ors

chungsein

richtu

ngen

gefö

rdert

.Z

ielis

tdie

Stä

rkung

der

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endungsnahen

Innova

tions-

und

Fors

chungsbere

iche

der

Fachhoch

schule

nsow

iedie

Besc

hle

unig

ung

des

Wis

sens-

und

Technolo

gie

transfe

rs.B

und

und

Länder

haben

am

28.Juni2

013

beschlo

ssen,

das

seit

2003

laufe

nde

gem

ein

sam

eP

rogra

mm

fort

zusetz

en.

Die

imla

ufe

nden

Pro

gra

mm

bis

her

zur

Verf

ügung

geste

llten

Bundesm

ittelhaben

sic

hseit

dem

Jahr

2005

von

rund

10,5

Mill

ionen

Euro

aufru

nd

41,5

Mill

ionen

Euro

imJahr

2013

verv

ierf

acht.

Die

Länder

bete

iligen

sic

han

der

Fin

anzi

eru

ng

des

Pro

gra

mm

sdurc

hB

ere

itst

ellu

ng

der

Gru

ndausst

attung.

Verlängeru

ng

bis

2018

wurd

e201

3beschlo

ssen.

Dru

cksa

che

138/

14

Page 78: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

75

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

20.

Nationale

Kohort

e

Bund

und

Länder

förd

ern

mit

der

Nationale

nK

ohort

egem

ein

sam

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Aufb

au

ein

er

inD

euts

chla

nd

ein

malig

en

Fors

chungsre

ssourc

efü

rdie

bio

mediz

inis

che

Fors

chung.Im

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en

ein

er

reprä

senta

tivangele

gte

nbevö

lkeru

ngsbezo

genen

Langze

itbeobachtu

ng

solle

nbela

stbare

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über

die

Urs

achen

von

Volk

skra

nkheite

ngetr

off

en

werd

en.

Für

die

Dauer

von

zehn

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nst

elle

nB

und

und

Länder

insgesam

t210

Mill

ionen

Euro

zur

Verf

ügung.A

nder

Nationale

nK

ohort

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Baye

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2014

23.

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2013

24.

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2013

25.

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InK

raft

seit

15.0

5.2

013

Dru

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che

138/

14

Page 79: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

76

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en.

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EF

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bis

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päis

che

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ap

bis

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2015

C.

Tre

ibh

au

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red

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2010/3

1/E

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31.1

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Neubaute

nvo

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en

soll

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1.1

.2019

gelten.

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kess

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kess

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Nie

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turh

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kess

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-E

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hrt

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rfü

rdie

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izie

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und

bein

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ieausw

eis

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die

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ieeffiz

ienzk

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gest

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Nove

llieru

ng

des

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gesetz

es

inK

raft

seit

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.2013.

Nove

llieru

ng

der

Energ

ieein

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rdnung

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1.0

5.2

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inK

raft

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n.

28.

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-und

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gie

der

Bundesre

gie

rung

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S)

Die

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der

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gie

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(MK

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Zie

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Sekt

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sparu

ng

bis

2020

und

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ieein

sparu

ng

bis

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asi

sja

hr

2005)

um

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ie-

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“fo

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wie

die

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iew

ende

imV

erk

ehr

langfr

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tw

erd

en

kann.

Kabin

ett

besc

hlu

ss:12.0

6.2

013

Dru

cksa

che

138/

14

Page 80: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

77

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r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

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ete

Wirkung

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sund

Zeitp

lan

29.

Nove

llieru

ng

der

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rbra

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KV

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ngen

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htlin

ieüber

die

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ieund

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nR

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en

durc

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ieve

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uchsre

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nte

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dukte

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etten

und

Pro

dukt

info

rmationen

(Ric

htlin

ie2010/3

0/E

U).

Die

se

sie

htvo

r,dass

die

Mitglie

dst

aate

nV

ers

töß

egegen

die

auf

der

Ric

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iebasie

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pro

dukt

spezi

fischen

Vero

rdnungen

sankt

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2013

und

2014

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bere

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vier

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pro

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fisc

he

Vero

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vera

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det:

-D

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gie

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rdnung

(EU

)N

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013

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Kom

mis

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vom

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-D

ele

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(EU

)N

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Kom

mis

sion

vom

18.F

ebru

ar

2013;

-D

ele

gie

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Vero

rdnung

(EU

)N

r.812/2

013

der

Kom

mis

sion

vom

18.F

ebru

ar

2013;

-D

ele

gie

rte

Vero

rdnung

(EU

)N

r.65/2

014

der

Kom

mis

sio

nvo

m1.O

ktober

2013.

Die

EnV

KV

istan

die

dam

itein

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Verä

nderu

ngen

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ssen.

1.

Halb

jahr

2014

30.

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ienzs

yste

m-

vero

rdnung

(SpaE

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Die

Vero

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über

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nz

imZ

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ng

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Energ

ie-

und

Str

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die

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oder

Um

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ng

der

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und

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en.

Hin

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nderu

ngen

imE

nerg

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uer-

und

Str

om

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esetz

,w

onach

Ste

uere

ntlastu

ngen

für

Unte

rnehm

en

inS

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älle

n(s

og.S

pitze

nausgle

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nur

noch

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en,

wenn

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ieeff

izie

nzs

yste

me

ein

gefü

hrt

werd

en.

Die

Vero

rdnung

regelt

die

Anfo

rderu

ngen

an

die

Nachw

eis

führu

ng

inder

Ein

führu

ngsphase

sow

ieim

Regelv

erf

ahre

n.

InK

raft

seit

6.0

8.2

013

31.

Um

setz

ung

der

EU

-E

nerg

ieeff

izie

nzr

ichtlin

ie

Zie

lder

EU

-Energ

ieeffiz

ienzr

ichtlin

ie(2

012/2

7/E

U,E

ED

)is

tes,die

nach

Pro

gnose

der

EU

-Kom

mis

sio

nbeste

hende

Lück

ezw

ischen

den

akt

uell

inden

Mitglie

dsta

ate

nerr

eic

hte

nE

nerg

ieeffiz

ienzg

ew

innen

und

dem

Zie

lder

EU

,die

Energ

ieeffiz

ienz

bis

2020

um

20

Pro

zent

gegenüber

der

pro

gnostizi

ert

en

Entw

icklu

ng

zuve

rbessern

,zu

verr

ingern

.U

mdie

ses

Zie

lzu

err

eic

hen,

muss

inalle

n28

Mitglie

dsta

ate

ndie

Energ

ieeffiz

ienz

weiter

geste

igert

werd

en.

Die

sinnvo

llerw

eis

ezu

erg

reifenden

Maß

nahm

en

können

aber

jenach

Mitglie

dsta

at

unte

rschie

dlic

hsein

.

Die

EU

-Energ

ieeffiz

ienzr

ichtli

nie

ist

am

512.2

012

inK

raft

getr

ete

n.D

ieU

msetz

ung

innationale

sR

echtm

uss

bis

zum

5.6

.2014

erf

olg

en,sofe

rnnic

ht

inein

zeln

en

Vors

chrift

en

der

Ric

htli

nie

abw

eic

hende

Um

setz

ungsfr

iste

nenth

alten

sin

d.D

ieF

est

legung

des

indik

ative

nnationale

nE

nerg

ieeff

izie

nzz

iels

gem

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Art

.3

EE

Dis

terf

olg

t.E

benfa

llserf

olg

teein

evo

rläufige

Meld

ung

nach

Art

.7

EE

D.

Die

Arb

eiten

an

der

Um

setz

ung

der

sonst

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ngen

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D,fü

rdie

inD

euts

chla

nd

Um

setz

ungsbedarf

identifizi

ert

wurd

e,

laufe

nderz

eit.

32.

Kom

pete

nzs

telle

für

nachhaltig

eB

eschaff

ung

(KN

B)

Die

KN

Bbeim

Besc

haff

ungsam

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Bundesm

inis

terium

sdes

Innern

unte

rstü

tztöffentlic

he

Auftra

ggeber

von

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Ländern

,und

Kom

munen

beider

Berü

cksic

htigung

von

Krite

rien

der

Nachhalti

gkeit

beiB

esc

haffungsvo

rhaben.

Fre

ischaltung

der

Website

der

KN

B(z

entr

ale

sP

ort

alf

ür

nachhalti

ge

Besc

haffung)

durc

hdie

Bundesk

anzl

erin

am

13.

Mai2013.

Dru

cksa

che

138/

14

Page 81: Bundesrat 138/14 - umwelt-online · und Energie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich

78

Lfd

.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

33.

Innova

tionC

ity

Ruhr

Bis

Ende

2020

solle

nin

ein

em

ca.70.0

00

Ein

wohner

und

etw

a15.0

00

Gebäude

um

fass

enden

Pilo

tgebie

tin

der

Innenst

adtvo

nB

ott

rop

und

südlic

hsow

ohlC

O2-E

mis

sio

nen

als

auch

Energ

ieve

rbra

uch

halb

iert

werd

en.

Inzw

ischen

wurd

edas

Zie

lnoch

vers

chärf

t:bis

2030/

2040

soll

Bottro

penerg

etisc

hauta

rksein

,das

heiß

tim

Pilo

tgebie

tw

ird

genauso

vielE

nerg

ieerz

eugt

wie

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raucht

wird.

Besonderh

eit

istdie

Verk

nüpfu

ng

von

Klim

aschutz

und

Klim

aanpass

ung

mit

Sta

dte

ntw

icklu

ngsm

nahm

en

imS

inne

ein

es

inte

griert

en

Ansatz

es.E

sw

ird

wis

sensc

haftlic

hbegle

itetund

von

ein

em

Maste

rpla

nflanki

ert

.

Dekadenpro

jekt,

seit

2013

ents

cheid

ende

Um

setz

ungsphase.D

as

Gro

ßvo

rhaben

wird

vora

ussic

htlic

h2020

beendet

sein

.

D.

Bil

du

ng

sn

ive

au

ve

rbe

sse

rn

34.

Maß

nahm

en

zur

Verb

esseru

ng

der

Spra

chkom

pete

nz

Die

Länder

förd

ern

die

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esseru

ng

der

Spra

chkom

pete

nz

u.

am

itfo

lgenden

Maß

nahm

en:

1.

Baye

rn:

Begin

nend

mit

dem

Schulja

hr

2013/1

4w

erd

en

an

Beru

fsschule

nV

ork

lass

en

zum

Beru

fsin

tegra

tionsja

hr

ein

gerichte

tZ

ielg

ruppe

des

Pro

jekt

ssin

dberu

fssc

hulp

flichtige

Asyl

bew

erb

er

und

Flü

chtli

nge

mit

erh

öhte

mF

örd

erb

edarf

vor

alle

mim

spra

chlic

hen

Bere

ich.

2.

Baye

rn:

Pro

jekt„B

eru

fsspra

che

Deuts

ch“

inB

aye

rn:S

pra

chlic

he

Förd

eru

ng

von

Jugendlic

hen

ohne

Ausbild

ungspla

tzund

Auszu

bild

enden

(sow

ohlm

itals

auch

ohne

Mig

rationshin

terg

rund)

an

Beru

fssc

hule

nund

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fsfa

chsch

ule

nZ

ieli

stes,

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chkom

pete

nze

nund

die

Fähig

keit

zuerw

erb

en,

die

deuts

che

Spra

che

imberu

flic

hen

Konte

xtsitu

ationsgere

cht

und

korr

ektanzu

wenden.

3.

Bra

ndenburg

:F

lächendeckende

Verb

reitung

des

Beobachtu

ngsin

str

um

ents

„Meile

n-s

tein

eder

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chentw

icklu

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Flä

chendeck

ende

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des

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str

um

ents

„Meile

nste

ine

der

Spra

chentw

icklu

ng“

für

Kin

der

von

24

bis

60

Monate

nin

der

Kin

dert

agespflege

und

den

Kin

dert

agess

tätt

en

des

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zur

frühen

und

kontin

uie

rlic

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ng

und

Begle

itung

der

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chentw

ickl

ung;

Unte

rstü

tzung

der

Imple

mentie

rung

durc

hE

SF

-gefö

rdert

eF

ort

bild

ungen

(Bere

ich

Kin

dert

agespflege)

und

Multip

likato

rinnen

inden

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dert

agess

tätt

en

(s.

htt

p://w

ww

.mbjs

.bra

ndenburg

.de/s

ixcm

s/d

eta

il.php/b

b1.c

.312823.d

e)

4.

Nord

rhein

-Westfale

n:Ä

nderu

ng

des

Kin

derb

ildungsgesetz

:Z

usätz

liche

Unte

rstü

tzung

von

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dert

agesein

richtu

ngen

mit

ein

em

hohen

Ante

ilvo

nK

indern

mit

besondere

mU

nte

rstü

tzungsbedarf

des

Bild

ungspro

zesses.

Vert

iefu

ng

der

Spra

chbild

ung

imE

lem

enta

rbere

ich.

1.

Sta

rtzu

mS

chulja

hr

2013/2

014

2.

ImS

chulja

hr

2013/2

014

wurd

em

itder

Arb

eit

der

Lehrp

lankom

mis

sio

nbegonnen

3.

seit

2013

4.

Inkra

fttr

ete

ngepla

nt

zum

1.0

8.2

014

35.

Maß

nahm

en

zur

Verb

esseru

ng

der

Schulb

ildung,

Lesekom

pete

nz

und

des

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tändnis

ses

math

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atisc

her

und

natu

rwis

sensc

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Zusam

menhänge

Die

Länder

unte

rnehm

en

u.a.fo

lgende

Maß

nahm

en,um

die

Schulb

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die

Lesekom

pete

nz

und

das

Vers

tändnis

math

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atisc

h-n

atu

rwis

senschaft

licher

Zusam

menhänge

zuve

rbess

ern

:1.B

aden-W

ürt

tem

berg

:D

as

Pro

gra

mm

SIN

US

an

Gru

ndschule

nzi

elt

auf

ein

equalit

ative

Weitere

ntw

icklu

ng

des

Math

em

atikunte

rric

hts

ab.

Die

Koopera

tion

der

SIN

US

Gru

ndschule

nsoll

imR

ahm

en

von

schula

mts

bezo

genen

Netz

werk

en

ausgew

eitet

und

inte

nsiv

iert

werd

en.

Die

Anza

hlvo

nS

INU

SG

rundsc

hule

nkonnte

zum

Schulja

hr

2013/2

014

verd

oppelt

werd

en.

2.B

erlin

:F

örd

eru

ng

der

Lesekom

pete

nz

imR

ahm

en

von

BIS

S-

Bild

ung

durc

hS

pra

che

und

Schrift

(Bund-L

änder-

Initia

tive

zur

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chfö

rderu

ng,S

pra

chdia

gnostik

und

Lesefö

rderu

ng)

mit

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nd-

und

weiterf

ühre

nden

Schule

n.Z

udem

Peerp

roje

kt

„Lesepro

fis“

mit

Gru

nd-

und

weiterf

ühre

nden

Schule

n.

3.B

erlin

:G

ründung

ein

es

Kom

pete

nzz

entr

um

s(iM

INT

-Akadem

ie)

für

MIN

T-F

ächer

alle

rS

chuls

tufe

n,um

die

Erf

ahru

ngen

und

Vern

etz

ungs-

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tionss

truktu

ren

aus

den

SIN

US

-und

Konte

xt-P

rogra

mm

en

zubündeln

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nachhaltig

auszu

weiten.

Qualif

ikatio

nvo

nF

achm

ulti

plik

ato

r(in

n)e

nzu

mT

hem

aR

echenstö

rung

und

Ers

tellu

ng

ein

er

Kart

ei„

Dia

gnose

und

gezi

elte

Förd

eru

ng

von

rechenschw

achen

Kin

dern

“,die

alle

nB

erlin

er

Gru

ndschule

nvo

raussic

htli

ch

zum

Ende

des

1.

Aufn

ahm

eneuer

SIN

US

Gru

ndschule

nim

Schulja

hr

2013/2

014

(und

inden

Folg

eja

hre

n)

2.B

egin

nder

BIS

S-P

roje

ktp

hase

imS

chulja

hr

2014/1

53.B

egin

ndes

Aufb

aus

Schulja

hr

2013/1

44.S

tart

des

Netz

werk

s:

6.0

3.2

013

Dauera

ufg

abe

Dru

cksa

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138/

14

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79

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.N

r.T

iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

Schulja

hrs

2013/1

4zu

rV

erf

ügung

geste

lltw

ird.

4.N

ord

rhein

-Westfale

n:N

etz

werk

„Zukunftss

chule

nN

RW

–Lern

kultu

rIn

div

iduelle

Förd

eru

ng:

Mit

dem

Netz

werk

„Zukunftss

chule

nN

RW

–Lern

kultu

rIn

div

iduelle

Förd

eru

ng“

soll

aufm

ehr

als

1.0

00

Schule

nim

Land

zurü

ckgegriffen

werd

en,

die

bis

lang

inunte

rschie

dlic

hen

Pro

jekte

nund

Initi

ativ

en

an

der

Schul-

und

Unte

rric

hts

entw

icklu

ng

gearb

eitet

haben.Z

ielis

tes,S

chule

nüber

den

Nutz

en

von

Netz

we

rkarb

eit

zuin

form

iere

nund

für

ein

eR

egis

trie

rung

zugew

inne

n.

Durc

hdie

se

Regis

trie

rung

können

bere

itsbeste

hende

Pro

file

und

Bedarf

ein

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iduelle

rF

örd

eru

ng

der

Ein

zels

chule

zuerm

itteln

und

them

atis

che

Verb

indungen

zwis

chen

Schule

nherg

este

lltw

erd

en.

36.

Beru

fsin

tegra

tionsja

hr

(BIJ

)und

BIJ

-Vork

lass

en

inB

aye

rn

Erg

änze

nd

zudem

weiterh

ingefö

rdert

en

Beru

fsin

tegra

tionsja

hr

(BIJ

)an

Beru

fsschule

nw

erd

en

BIJ

-Vork

lass

en

für

den

Spra

cherw

erb

ein

gerichte

t.Z

ielg

ruppe

des

Pro

jekt

ssin

dM

igra

nte

n,in

sbesondere

auch

beru

fssc

hulp

flichtige

Asyl

bew

erb

er

und

Flü

chtli

nge,m

iterh

öhte

mF

örd

erb

edarf

vor

alle

mim

spra

chlic

hen

Bere

ich.

Pilo

tpro

jekte

seit

Schulja

hr

2013/1

4,

,R

egelförd

eru

ng

ab

Schulja

hr

2014/1

5

37.

Hochsc

hulp

akt

2020

Mit

dem

„Pro

gra

mm

zur

Aufn

ahm

ezu

sätz

licher

Stu

die

nanfä

nger“

soll

ein

bedarf

sgere

chte

sS

tudie

nangebot

bis

zum

Jahr

2020

gew

äh

rleis

tetw

erd

en.

Für

die

zwe

ite

Phase

(2011

bis

2015)

haben

Bund

und

Länder

die

Zahlder

über

den

Paktzu

finanzi

ere

nden

zusätz

liche

Stu

die

nanfä

nger

von

327.0

00

auf

625.0

00

erh

öht.

Besc

hlu

ssder

Regie

rungschefinnen

und

Regie

rungschefs

von

Bund

und

Ländern

zur

Aufs

tock

ung

des

Hochsc

hulp

akt

svo

m13.0

6.2

013

38.

Wettbew

erb

Aufs

tieg

durc

hB

ildung:

off

ene

Hochsc

hule

n

Der

Wett

bew

erb

istT

eil

der

Qualif

izie

rungsin

itia

tive

Aufs

tieg

durc

hB

ildung,

inder

sic

hB

und

und

Länder

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Aufg

abe

gest

ellt

haben,

die

Bild

ungsc

hancen

alle

rB

ürg

erinnen

und

Bürg

er

zuste

igern

.G

efö

rdert

werd

en

inder

ers

ten

Wettbew

erb

sru

nde

insgesam

t26

Pro

jekte

(16

Ein

zelp

roje

kte

und

10

Verb

undvo

rhaben).

Inden

Pro

jekte

nsolle

nnachfr

ageorientiert

eund

bedarf

sgere

chte

hochschulis

che

Weite

rbild

ungsangebote

für

unte

rschie

dlic

he

Zie

lgru

ppen

entw

ickelt

und

erp

robt

sow

ienachhaltig

imple

mentiert

werd

en.

Sta

rtder

nächste

nF

örd

err

unde

istfü

rM

itte

2014

gepla

nt.

E.

So

ziale

Ein

gli

ed

eru

ng

vo

ra

lle

md

urc

hd

ieV

err

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eru

ng

vo

nA

rmu

tfö

rde

rn

39.

Erw

erb

sm

inderu

ngsre

nte

Die

Rente

nansprü

che

von

Erw

erb

sgem

indert

en

werd

en

verb

essert

.D

azu

we

rden

ein

ers

eits

die

Zure

chnungsze

iten

beider

Erm

ittlu

ng

der

Erw

erb

sm

inderu

ngsre

nte

um

2Jahre

(von

60

auf

62)

erh

öht.

Andere

rseits

wird

die

Berü

cks

ichtigung

der

letz

ten

vier

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vor

Ein

tritt

der

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erb

sm

inderu

ng

ein

er

Günst

igerp

rüfu

ng

unte

rzogen.

Gesetz

gebungsve

rfahre

nein

gele

itet

Inkra

fttr

ete

n:

1.0

7.2

014

Dru

cksa

che

138/

14

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iteld

er

Maß

nahm

eB

esc

hre

ibung

und

erw

art

ete

Wirkung

der

Maß

nahm

eS

tatu

sund

Zeitp

lan

40.

Koord

inie

rungsst

elle

nM

igra

tion

und

Teilh

abe

inN

ieders

achsen

Ein

richtu

ng

von

landesw

eit

48

Koord

inie

rungsste

llen

Mig

ration

und

Teilh

abe

zur

Verb

ess

eru

ng

chancengere

chte

rP

art

izip

ation

von

Menschen

mit

Zuw

anderu

ngsgeschic

hte

.D

ieK

oord

inie

rungss

telle

ndie

nen

auch

der

Unte

rstü

tzung

von

regio

nale

nN

etz

we

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arb

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ark

trele

vante

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kteurinnen

und

Akt

eure

,die

Bera

tungsangebote

inF

ragen

von

Arb

eitsm

ark

tund

Erw

erb

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ben

durc

hfü

hre

nund

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achen,

insbesondere

nie

drigschw

elli

ge

Angebote

imsozi

ale

nN

ahra

um

bere

itste

llen.

Begin

nA

nfa

ng

2014

Dru

cksa

che

138/

14