Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von...

75
Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15 und 21.05.15 in Hannover 26.05.15 und 27.05.15 in Berlin 28.05.15 und 29.05.15 in Nürnberg 01.06.15 und 02.06.15 in Frankfurt

Transcript of Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von...

Page 1: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

BundesverwaltungsamtDer zentrale Dienstleister des Bundes

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

18.05.15 und 19.05.15 in Köln20.05.15 und 21.05.15 in Hannover

26.05.15 und 27.05.15 in Berlin28.05.15 und 29.05.15 in Nürnberg01.06.15 und 02.06.15 in Frankfurt

Page 2: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 2

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Ablauf der heutigen Veranstaltung

■ Rolle des JC als Zuwendungsempfänger (09:00 – 10:30)■ Kaffeepause (10:30 - 10:45)■ Rolle des JC als Zuwendungsgeber (10:45 – 12:15)■ Mittagspause (12:15 – 13:00)■ Belegwesen (13:00 - 14:30)■ Pause (14:30 - 14:45)■ Berichtswesen (14:45 - 15:15)■ Fragen (15:15 - 16:00)

Page 3: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 3

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualifizierung BAK

Einstellung / Vergabe Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC /

TN Quali u. Mobi

Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z

N und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC

Page 4: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 4

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid Einstellung BAK

Einstellung Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC

Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z

N und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC als Zuwendungsempfänger

Page 5: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 5

Programmakte■ Zweck Alle erforderlichen Belege zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

an einem zentralen Ort Prüfung jederzeit durch BVA, BRH, ERH und KOM möglich Belegdokumentation

■ Gliederung Teil I – Antrag, Zuwendungsbescheid, Schriftverkehr mit

Bundesverwaltungsamt Teil II – Dokumentation der zuwendungsfähigen Ausgaben

(Ausgabepositionen)

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 6: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 6

■ In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege:

BAK / Coach

Anlage Erklärungen Anforderungen BAK/Coach Kopie der Arbeitsverträge BAK/Coach Vermerk Eingruppierung / Erfahrungsstufe in Kopie (z.B. TUK) Anlage Persönliche Erklärung des BAK (bei Ausscheiden) Vergabevermerk, Vertrag mit dem Träger

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 7: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 7

■ In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege:

Teilnehmer

Förderfähige Zielgruppe = Anlage Bestätigung pers. Voraussetzungen

Ermittlung Entgelt / Berechnungsgrundlage LKZ Antrag Arbeitgeber auf Förderung LKZ (NF / IF) mit

Finanzierungsplan LKZ und Weiterleitungsbescheid Arbeitsverträge, Anmeldung zur SV (Kopie) Förderplan TN

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 8: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 8

Wo wird die Programmakte geführt?

Zentral beim ZE; sensible Daten / Dokumente (z.B. Lohnjournale) sind zu schützen

Bei Verbünden: jedes JC muss eigene Programmakte führen für „eigene“ Ausgaben

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 9: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 9

Belegaufbewahrung

Art. 140 Allg. VO:

Aufbewahrungsfrist für alle Dokumente im Zusammenhang mit Vorhabenförderung mindestens 3 Jahre, beginnend ab dem31.12. des Jahres, in dem die Rechnungslegung für die Vorhabendurchführung abgeschlossen wird (Art. 59 Abs. 5 Haushaltsordnung EU).

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 10: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 10

Beispiel:

LZA-Vorhaben laufen bis Sommer 2020

Letzte VN fällig Sommer 2021 (ANBest-GK)

Prüfung der VN vermutlich bis Mitte 2022

Letzter Zahlungsantrag (ZA) an EU demnach nicht vor Ende 2022

plus 1 Jahr Sicherheitszuschlag >>> letzter ZA vermutlich Ende 2023

31.12.2023 plus 3 Jahre = Aufbewahrungsfrist bis 31.12.2026

(vorläufig!)

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 11: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 11

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualfizierung BAK

Einstellung Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC

Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z

N und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC als Zuwendungsempfänger

Page 12: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 12

Aufwendungen Gehalt BAK

a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage ZVK, VBL, VwL ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit

LZA)

b. anlassbezogen Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld,

Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung Jahressonderzahlung

LZA_Berechnung_Anteil_Jahressonderzahlung.xlsx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 13: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 13

■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben BAK?

■ Personalkosten■ Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK■ Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung

■ Verwaltungs- und Sachkosten BAK durch Pauschale (23%) abgedeckt:

■ Kosten der Personalverwaltung■ Büroausstattung■ Reisekosten■ etc.

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 14: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 14

■ Anforderungen an die Betriebsakquisiteure

LZA_Anforderungen_BAK.docx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 15: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 15

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Sonderfall■ BAK arbeitet nur anteilig im Programm LZA

LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx

Page 16: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 16

■ Er klä rung des BAK, dass er für LZA-Pro jekt tätig war(vgl. För der richt li nie Zif fer 2.2.1)

LZA_persoenliche_Erklaerung_BAK.docx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 17: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 17

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualifizierung

BAK

Einstellung / Vergabe Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC

Belegwesen/ Ausgabenerkläru

ng/ZN und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC als Zuwendungsempfänger

Page 18: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 18

Aufwendungen Gehalt Coach

a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage ZVK, VBL, VwL ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit LZA)

b. anlassbezogen Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld,

Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung Jahressonderzahlung (wie für BAK)

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 19: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 19

■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben Coach

■ Personalkosten■ Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK■ Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung

■ Verwaltungs- und Sachkosten Coach durch Pauschale (23%) abgedeckt:

■ Kosten der Personalverwaltung■ Büroausstattung■ Reisekosten■ etc.

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 20: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 20

■ Anforderungen an die Coaches

LZA_Anforderungen_Coach.docx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 21: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 21

■ Über sicht al ler Teil neh men den, die für den Be treu ungs schlüs sel zäh len

LZA_Teilnehmende_pro_Coach.xlsx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 22: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 22

■ an tei li ge Kür zung des Ge halts bei (dau er haf ter) Un ter schrei tung des Be treu ungs schlüs sels (we ni ger als 10 Fäl le der Nor mal för de rung oder 8 Fäl le der In ten siv för de rung)

LZA_Berechnung_Anteil_Coach.xlsx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 23: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 23

■ Sonderfall■ Coach hat nur anteilig im Programm LZA gearbeitet

LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 24: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 24

■ Verwaltungs- und Sachkostenpauschale

23% der anerkannten direkten Personalausgaben BAK und Coach werden in die AE aufgenommen, ohne dass es weiterer Belege

bedarf.

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 25: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 25

■ Honorarmittel/AuftragsvergabenVergabe Coaching

monatlich Rechnung des Trägers an das JC Nachweis erbrachter Stunden / Nachweis besetzter Plätze

(entsprechend den Förderplänen) Nachweis Zahlungsfluss

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 26: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 26

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Vergabeverfahrens?

■ Abdeckung aller relevanten Kosten im Rahmen der Kalkulation des Vergabeverfahrens (Honorar, Sach- und Reisekosten möglichst als eine Position)

■ Nicht besetzte TN-Plätze sind nicht zuwendungsfähig

Page 27: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 27

Qualifizierung BAK

Anlage Bestätigung der JC über Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, ggf. Anlage Berechnung TN-Kosten

Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle Maßnahmen und deren Ausgaben incl. Reisekosten

Qualifikation BAK, max. 1.500 € / BAK, unabhängig vom prozentualen Stellenanteil

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 28: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 28

■ Ver merk des JC zu Aus ga ben für Fort bil dung des BAK

LZA_Fortbildung_BAK.docx

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 29: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 29

■ Ge samtauf stel lung zur Über prü fung der Kosten für die Qualifikation der Betriebsakquisiteure

LZA_Gesamtaufstellung_Ausgaben_Quali_BAK.xlsx

Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 30: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 30

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualifizierung

BAK

Einstellung / Vergabe Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC

Belegwesen/ Ausgabenerkläru

ng/ZN und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC als Zuwendungsempfänger

Page 31: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 31

■ Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF)

■ Pendelkosten (km-Pauschale / ÖPNV): Anlage■ Notwendigkeit und Angemessenheit

Anlagen Gesamtaufstellung des JC über alle Mobilitätshilfen im ersten Monat:

■ Erstattung je Kilometer■ Fahrkosten ÖPNV

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 32: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 32

■ Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF)

■ Führerschein / Fahrzeug: Anlage Notwendigkeit und Angemessenheit mit Preisvergleich

■ Zuschuss Führerschein / Fahrzeug

Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 33: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 33

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Qualifizierung der Teilnehmer (NF / IF)

■ Arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifikation■ Qualifizierungen Grundkompetenzen Einzelunterricht■ Qualifizierungen Grundkompetenzen Gruppenunterricht

Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle Maßnahmen und deren Ausgaben incl. Reisekosten

Werden jeweilige Höchstgrenzen eingehalten?

Page 34: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 34

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualifizierung

BAK

Einstellung / Vergabe Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC /

TN Quali u. Mobi

Belegwesen/ Ausgabenerkläru

ng/ZN und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC als Zuwendungsempfänger

Page 35: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 35

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualifizierung

BAK

Einstellung / Vergabe Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC /

TN Quali u. Mobi

Projektantrag LKZ

Rechtsbehelfsverzicht/

Bestandskraft

Arbeitsvertrag

Mittelanforderung, max. 6 Wo. vor

Auszahlung

Gehaltszahlung

Ausgabenerklärung, spätestens alle 3 Monate

Zwischennachweis

Verwendungsnachweis

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC als Zuwendungsgeber

Page 36: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 36

■ JC als Zuwendungsgeber – Arbeitgeber beantragt Fördermittel

■ Arbeitgeber stellt Antrag auf Lohnkostenzuschuss■ Finanzierungsplan■ Antrag auf LKZ TN-Normalförderung■ Antrag auf LKZ TN-Intensivförderung

■ JC fertigt Antragsprüfvermerk (mit Verweis auf Antrag, Vordruck „Förderfähige Zielgruppe“, Vordruck „Ermittlung des tarifl. und ortsübl. Arbeitsentgelts“) und Bewilligungsbescheid…

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 37: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 37

■ JC als Zuwendungsgeber – Erstellung Weiterleitungsbescheid

■ LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-P■ LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-GK

■ LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-P■ LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-GK

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 38: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 38

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ JC als Zuwendungsgeber – nach dem Weiterleitungsbescheid

■ Rechtsbehelfsverzicht ■ Mittelanforderung LKZ■ Ausgabenerklärung (formlos)■ Prüfvermerk zur Ausgabenerklärung

Page 39: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 39

Hinweise zum EU-Erstattungsverfahren

• EU finanziert keine Ausgaben, die von den Mitgliedsstaaten ohnehin finanziert werden müssen

Kein Ersatz von öffentlichen Strukturausgaben bzw. gesetzlichen Leistungen

Abgrenzung vom Regelgeschäft

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 40: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 40

EU finanziert nur Ausgaben, die unter Beachtung nationaler Regularien entstehen (hier: Zuwendungsrecht) und umfassend belegt sind. Dies bedeutet:

• Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, Belegen und Zahlungen (wie auch im nationalen Zuwendungsrecht)

• Weiterer Dokumentationsaufwand• Umfangreiche Prüfungen durch mehrere Instanzen (s. Folgeseite)

Darüber hinaus ist für die Finanzierung der EU ein inhaltliches Berichtswesen zum Projektergebnis nötig (s. spätere Inhalte der Informationsveranstaltung).

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 41: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 41

BRH – BundesrechnungshofEuRH – Europäischer RechnungshofKOM – Europäische KommissionOLAF – Betrugsbekämpfungsbehörde der EU

Bescheinigungsbehörde(Fachaufsicht der Bescheinigungsstelle)

• ESF-Bescheinigungsstelle (BVA): Finanz- und Ausgabenüberwachung

Verwaltungsbehörde (BMAS)(Fachaufsicht der Verwaltungsstelle)

• ESF-Verwaltungsstelle (BVA): administrative Umsetzung der Förderprogramme

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 42: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 42

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualifizierung

BAK

Einstellung / Vergabe Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC /

TN Quali u. Mobi

Belegwesen/ Ausgabenerkläru

ng/ZN und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC als Zuwendungsempfänger

Page 43: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 43

Ausgabenerklärungen (AE)

durch BVA vom Jobcenter quartalsweise erbeten. regelmäßige Eingabe und Vorlage in ZUWES Vorlage der jeweils erforderlichen Belege AE: alle Ausgaben, die zum Stichtag belegt sind. D. h.: nicht die Ausgaben

für einen bestimmten Zeitraum, sondern für den gesamten Bewilligungszeitraum, soweit zum Stichtag belegt.

AE fließt nach Prüfung / Freigabe durch das BVA in Erstattungsantrag an EU ein Refinanzierung des Programms.

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 44: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 44

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Bedeutung für LKZ: JC nimmt nur Ausgaben auf, die es selbst an den AG gezahlt hat (Mittelabfluss) und deren Rechtmäßigkeit durch das JC geprüft wurde.

Teilprojekte wirken an AE des Hauptprojekts mit. Alle Angaben AE auch in Programmakte vorhanden; BVA lässt sich

Belege aus der Akte nur in Auszügen vorlegen.

Nachweis Zahlungsfluss durch Auszüge aus den Buchhaltungssystemen

Besonderheiten Nachweis Zahlungsfluss Gehalt BAK/Coach Bestätigung auf dem Lohnjournal mit Datum/Unterschrift,

dass die Zahlung tatsächlich geflossen ist (Zahlungsdatum)

Page 45: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 45

Belegerfassung (ZUWES II)

■ Eine Ausgabenerklärung „sammelt“ alle bis dahin eingegebenen Belege

Ausgabebelege und Einnahmebelege

■ Erfassung der Belege über die Belegliste; Aufbau entspricht dem Finanzierungsplan

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 46: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 46

■ Bsp. für ZUWES-Ausgabenbeleg (Ausschnitt aus ZUWES):

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 47: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 47

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Ausgaben-Sammelbelege

Zur Verringerung der Anzahl an Belegen sind bei folgenden Ausgabepositionen Sammelbelege möglich:  LKZ Normalförderung LKZ Intensivförderung Ausgaben für Führerschein und Fahrzeug Ausgaben für Pendelkosten

(LZA-Vordrucke vorhanden)

■ Zusammenfassung von Ausgaben zu einem Sammelbeleg nur, wenn Zahlungsdaten identisch

Page 48: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 48

Lohnkostenzuschuss Normalförderung Anlage Liste aller LKZ-Ausgaben, die in der AE geltend gemacht

werden

Lohnkostenzuschuss Intensivförderung Anlage Liste aller LKZ-Ausgaben, die in der AE geltend

gemacht werden

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 49: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 49

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Einnahmebelege

Im HKR oder ERP-System abgerufene Mittel gelten als Einnahmen.Auch darüber müssen Sie Belege anlegen. Einnahmebelege sind das Gegenstück zu den Ausgabebelegen und ähnlich aufgebaut.

Erfassung eines Belegs mit den Bundesmitteln und eines Belegs mit den ESF-Mitteln (eine Einnahme = zwei Belege).

Aufteilung der Mittel auf Bund und ESF gem. Interventionssatz.

Page 50: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 50

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Neue Anforderungen der Prüfstelle an das Belegwesen Für alle Ausgaben, die keine Personalausgaben sind, gilt:

Künftig sind zahlungsbegründende Unterlagen einzuscannen und bei den entsprechenden Ausgabebelegen hochzuladen

(z. B. Fahrkarten bei den Mobilitätsausgaben, Rechnungen, Zahlungsbelege.)

Forderung der ESF-Prüfbehörde, damit die kurzen Prüffristen der Kommission eingehalten werden können.

Page 51: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 51

■ Übergangslösung bis ZUWES II

Erfassung nur der folgenden Ausgaben:■ Betriebsakquisiteur (Gehalt, Qualifizierung)■ Coach (angestellt)■ Coach (Vergabe)■ LKZ Normalförderung■ LKZ Intensivförderung

Erklärung der übrigen Ausgaben erst nach der MigrationDie erste AE in der Anfangsphase wird nicht vor Ende Juli von Ihnen erwartet. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben ("Neuigkeiten").

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 52: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 52

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 53: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 53

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Ausblick Übergangslösung

Die AE in der Übergangszeit erfolgt über Excel-Dateien. Werden noch in ZUWES zum Download zur Verfügung gestellt Upload der ausgefüllten Dateien durch ZE in ZUWES

Page 54: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 54

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Excel-Dateien ähnlich wie die ursprünglich vorgesehenen csv-Dateien, jedoch vorformatiert zur einfacheren Befüllung durch ZE.Werden nach Prüfung durch Sachbearbeiter BVA nach der Migration in ZUWES II importiert, soweit sie fehlerfrei sind.

Bitte nutzen Sie für je Ausgabeposition eine eigene csv-Datei.Beispiel:

Page 55: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 55

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Mit jeder AE sind folgende Unterlagen hochzuladen:

BAK bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck)

Coach: Übersicht der Teilnehmenden (Vordruck) Berechnung des förderfähigen Anteils (Vordruck)  bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck)  

■ Weitere Informationen hierzu werden im Leitfaden veröffentlicht

Page 56: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 56

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Stichproben durch das BVA

Aus jeder AE wird ein TN mittels Stichprobe durch Ihren Sachbearbeiter gezogen. Zu diesem TN werden folgende Unterlagen angefordert:

Bestätigung der persönlichen Voraussetzungen anhand der Vorlage „LZA_Förderfähige_Zielgruppe.docx“

Förderplan anhand der Vorlage „LZA_Förderplan.docx“ Antragsprüfvermerk mit Berechnung des JC zum monatlichen

Festbetrag LKZ Bewilligungsbescheid an AG (Verfügung)

Page 57: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 57

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Stichproben durch das BVA

Arbeitsvertrag (Kopie) Anmeldung zur Sozialversicherung (Kopie) Vermerk des JC zum tariflichen oder ortsüblichen Entgelt anhand

der Vorlage „LZA_Ermittlung_Entgelt_TN.docx“ Gehaltsnachweis / Lohnjournal Nachweis des AG über Auszahlung an AN / SV (Kopie) Prüfvermerk über geprüfte Belege je Ausgabenerklärung anhand

der Vorlage „LZA_Prüfvermerk_zur_Ausgabenerklärung.docx“

Sie erhalten eine entsprechende Mail Ihres Sachbearbeiters und reichen bitte auf dem Postweg entsprechende Kopien der o. g. Dokumente ein.

Page 58: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 58

Projektantrag LZA

Rechtsbehelfsverzicht

Bestandskräftiger Bescheid

Einstellung / Qualifizierung BAK

Einstellung / Vergabe Coach

TN-Suche und Akquise AG

Weiterleitung LKZ an AG durch JC /

TN Quali u. Mobi

Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z

N und VN

Berichtswesen

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Rolle des JC

Page 59: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 59

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Berichtswesen

Ein Berichtswesen der Jobcenter ist erforderlich, damit die Finanzierung durch die EU erfolgt und zusätzliches Datenmaterial für die Projektbegleitung und Evaluation vorliegt.

Die Inhalte des Berichtswesens ergeben sich aus EU-Verordnungen und aus Punkt 7.12 der Förderrichtlinie LZA

Wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens sind Teilnehmerdaten.

Für die Projektbegleitung und Evaluation werden weitere Daten teilnehmerbezogen erhoben.

Darüber hinaus gibt es Daten, die programmbezogen erhoben werden. 

Page 60: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 60

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Teilnehmerbezogene Daten ■ Erforderlich : Einverständniserklärung des Teilnehmers ■ Grundlage für die Erhebung von Teilnehmerdaten: Teilnehmerfragebogen,

ausschließlich in ZUWES zu befüllen Perspektive: Wegen Migration von ZUWES erst 2016 möglich.

■ Grundlage für die Erhebung weiterer teilnehmerbezogener Daten des Programms LZA: erweiterter Teilnehmerfragebogen, ausschließlich in ZUWES zu befüllen Perspektive: Wegen Migration von ZUWES erst 2016 möglich.

■ Übergangslösung: ■ Befindet sich in Abstimmung zwischen EU und BMAS hinsichtlich Datenschutz■ weitere teilnehmerbezogene Daten können von den JC erst 2016 in ZUWES

eingepflegt werden. Datenhaltung in Vorsystemen ist den Jobcentern überlassen.■ In 2015 sind Daten in ZUWES kumuliert zu erfassen und zu berichten

Page 61: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 61

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Auswirkungen des Berichtswesens auf die Finanzierung der EU

Auswirkungen auf die Finanzierung der EU können sich bei fehlenden Teilnehmerdaten oder bei der Verfehlung von Zielwerten des Förderprogramms ergeben:

Ausgaben für Teilnehmer werden von der EU nicht erstattet, soweit Teilnehmerdaten fehlen. Gleiches gilt, wenn die rot markierten Fragen im Teilnehmerfragebogen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt werden. Die erforderlichen Teilnehmerdaten ergeben sich aus Anlage I der Verordnung 1304/2013 und Anlage III der Verordnung 480/2014.

Ferner gibt es programmbezogene Indikatoren mit Zielwerten, deren Verfehlung zu einer Kürzung der Erstattung der EU an die Bundesrepublik Deutschland führen kann (sanktionsbewehrte Indikatoren).

Page 62: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 62

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Einwilligungserklärung_TN.docx

■ Fragebogen_TN.docx

■ Fragebogen_JC.docx

Page 63: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 63

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung  ■ Bei den sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende zwei Punkte: 

■ Anzahl und Anteil der Langzeitarbeitslosen gemäß gesetzlicher Definition nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 7.540) / 2+3 (Zielwert 2.056)

Hinweis: Bei ESF Maßnahmen zählen unter 25 Jährige, die länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind bereits als langzeitarbeitslos■ Anzahl und Anteil der Migranten/innen incl. der in Deutschland anerkannten

Minderheiten nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 5.842) / 2+3 (Zielwert 311)

■ Migrant:■ Teilnehmende oder Eltern sind nicht in Deutschland geboren und

1950 oder später zugewandert oder ausländischer Herkunft ■ Anerkannte Minderheit: Sinti, Roma, Friesen, Sorben, Dänen

Page 64: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 64

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung

■ Bei den nicht sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende Punkte: ■ Anzahl und Anteil der über 54-Jährigen nach Jobcentern und Zielregionen

1 (Zielwert 6.848) / 2+3 (Zielwert 2.248)■ Anzahl der arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten nach Jobcentern und

Zielregionen1 (Zielwert 25.133) / 2+3 (Zielwert 6.852)

■ Langzeitarbeitslose (über 2 Jahre) über 27 Jahre und ohne verwertbare/abgeschlossene Berufsausbildung, die nach einem mindestens sechsmonatigen Coaching innerhalb von 6 Monaten nach dem Coaching in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert wurden.

■ Anzahl Betriebsakquisiteure nach Jobcentern und Zielregionen1 (Zielwert 525) / 2+3 (Zielwert 154)

Page 65: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 65

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Kennzahlen gem. Förderrichtlinie

■ Anzahl Betriebsakquisiteure

■ Art der besetzten Stellen■ Art des Arbeitsvertrages (befristet, unbefristet)■ Umfang der Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit: 20-25,9 Std.; 26-29,9 Std.; ab 30 Std.)

■ Art der Förderung (Intensivförderung, Normalförderung)

■ Beschäftigungsdauer in Monaten (gerundet) und Tagen (spitz)

■ Coaching je Teilnehmer (Stunden/Minuten je Teilnehmer)

■ Teilnehmerabbruch (Abbruch durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)

Page 66: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 66

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Geförderte arbeitsplatzbezogene Qualifizierung(Mehrfachnennung möglich)

■ Kaufmännisch■ Handwerklich■ Gewerblich■ Technisch■ Dienstleistend■ Gesundheitlich■ Naturwissenschaftlich■ Sonstiges

Page 67: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 67

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Geförderte Qualifizierungen zu Grundkenntnissen (Mehrfachnennung möglich)

■ Lesekompetenz■ Wortbildung und Rechtschreibung■ Alltagsmathematik■ Orientierung in der Arbeitswelt■ Computer als Arbeitsmittel nutzen■ Bewerbungen verfassen■ Sonstiges

Page 68: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 68

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Höhe des Lohnkostenzuschusses■ monatliche Höhe LKZ je Teilnehmendem in der

Einstiegs-/Stabilisierungs-/Leistungsphase■ Gesamtsumme tatsächlich gezahlter LKZ (am Ende der Förderung zu

erheben)

■ Höhe des Arbeitsentgelts■ regelmäßiges AG-Brutto zu Beginn der Förderung■ regelmäßiges AG-Brutto in der Nachbeschäftigungsphase

■ Betriebsgröße■ Anzahl der Arbeitnehmer

Page 69: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 69

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Wirtschaftszweige / Branchen■ Land- und Forstwirtschaft, Fischerei■ Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden■ Verarbeitendes Gewerbe■ Energieversorgung■ Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung■ Beseitigung von Umweltverschmutzungen■ Baugewerbe■ Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei■ Gastgewerbe■ Information und Kommunikation■ Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen■ Grundstücks- und Wohnungswesen■ Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen■ Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen■ Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung■ Erziehung und Unterricht■ Gesundheits- und Sozialwesen■ Kunst, Unterhaltung und Erholung■ Erbringung von sonstigen Dienstleistungen■ Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf■ Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (z.B. UNO, WCO oder die EG)

Page 70: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 70

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Weitere Unterstützungsleistungen von Seiten Dritter

beispielsweise:■ Landesprogramme■ Leistungen der Kommune

Page 71: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 71

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

■ Berichtstermine

■ 1. Berichtstermin 30. September 2015■ Sowie nach weiteren drei Monaten (31. Dezember 2015)■ In 2016:

■ 31. März■ 30. Juni■ 30. September■ 31. Dezember■ Danach halbjährlich zum 30.06. und 31.12. d.J.

Page 72: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 72

Publizitätsvorschriften

Förderung von Bund und ESF = Verpflichtung, die Förderung nach außen zu kennzeichnen und sichtbar zu machen

Betonung der Rolle der EU Gewährleistung der Transparenz der Mittelverwendung

Nutzung der Wort-Bild-Marken / Logos des BMAS und der EU

Missachtungen können zu Rückforderungen führen.

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 73: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 73

■ Öffentlichkeitsarbeit

■ Neuigkeiten■ www.lza.bva.bund.de■ Ihr Kontakt■ Pro gramm zum Ab bau von Lang zeit ar beits lo sig keit■ Ser vice Hot line : 022899 358-5988■ Fax : 022899 10 358 5988■ E-Mail : [email protected]

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 74: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 74

Haben Sie Fragen?

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Page 75: Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 18.05.15 und 19.05.15 in Köln 20.05.15.

Seite: 75

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit