Bvb geschäftsbericht 2011

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DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT IM GESCHÄFTSJAHR 2011. STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN. BAUWIRTSCHAFT BUNDESVEREINIGUNG

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BVB Geschäftsbericht 2011

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die bundesvereinigung bauwirtschaftim geschäftsjahr 2011.

stärken bündeln,

Zukunft bauen,

kompetenZ beweisen.

BAUWIRTSCHAFTBUNDESVEREINIGUNG

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inhalt

Baukonjunktur und WirtschaftspolitikUnser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.

Rechts-, Steuer- und SozialpolitikAktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Bau- und UmwelttechnikGewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.

Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitKompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.

Organisation der Bundesvereinigung BauwirtschaftEine starke Struktur für viele Anliegen.

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HerausgeberBundesvereinigung BauwirtschaftKronenstraße 55-5810117 Berlin

Telefon 030 20314-0Telefax 030 [email protected]

Mai 2011

VerantwortlichDr. Ilona K. Klein

RedaktionRA Johannes BungartDr. Andreas GeyerDipl.-Kffr. Carin HollubeDipl.-Ing. Dieter KuhlenkampRA Dr. Philipp Mesenburg

BilderBVB/Gerhard KassnerBVB/Reiner Zensen

DruckLudwig Austermeier Offsetdruck, Berlin

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vorwort

Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2011 I 3

Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Umbau Deutschland lautete das Thema unseres 2. Deutschen Bau-wirtschaftstages. Dies ist Forderung und Herausforderung zugleich. Deutschland muss sich verändern. Die deutsche Bauwirtschaft als starke wirtschaftliche Kraft sieht dies auch als Herausforderung, selbst, am „Umbau Deutschland“ tatkräftig mitzuwirken. Dass wir diese Stärke besitzen, wurde in Berlin eindrucksvoll demonstriert. Vor gut gefüllten Reihen mit rund 700 Gästen diskutierte die geladene Politikprominenz mit jungen Nach-wuchshandwerkern aus 14 Berufen des deutschen Bau- und Ausbau-handwerks. Eine Idee, die ausge-sprochen gut angenommen wurde. Sie können sich die kurzen Filme, mit denen „unsere Jungs“ vorge-stellt wurden, auf Youtube ansehen. Sie zeigen die Vielfalt der Ausbil-dungsberufe der Bauwirtschaft und bringen erfrischende Ideen.

Die Ideen aus dem politischen Raum und unsere Wünsche zur Verbesserung unserer betrieblichen Rahmenbedingungen boten auch 2011 wieder reichlich Anlass für Gespräche, Diskussionen und auch scharfe Kritik. Ganz oben stand das politische Hick-Hack von Bundes-tag, Bundesregierung und Bundes-rat um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen, müssen wir die Energieeffizienz erhöhen; das geht nur über die Sanierung des Gebäudebestandes. Dafür bedarf es aber investiver An-reize. Die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen muss dabei gleichberechtigt neben dem CO²-Gebäudesanierungsprogramm der KFW stehen. Nach vielen Monaten des hin und hers haben Bundesre-gierung wie Bundestag zwar endlich

ein Vermittlungsverfahren einge-leitet. Ob die steuerliche Förderung aber nun 2012 kommt, steht immer noch in den Sternen.

Noch im interministeriellen Abstim-mungsprozess befindet sich die Vereinheitlichung von Ausnahmere-gelungen bei den innerstädtischen Umweltzonen. Wir sind aber opti-mistisch, dass im Interesse unserer Unternehmen eine flächendeckende Lösung gefunden wird und die Kleinstaaterei an den Stadtgrenzen beendet wird.

Erfolgreich haben wir uns für die dauerhafte Festschreibung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der Ist-Versteu-erung bei der Umsatzsteuer einge-setzt. Damit wurde eine wichtige Forderung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erfüllt. Die Liquidität der deutschen Unternehmen erhöht sich dadurch für 2012 um 1,1 Mrd. Euro.

Einen weiteren Erfolg können wir verzeichnen, auch wenn wir diesen nicht der Politik, sondern dem Bundesfinanzhof verdanken: Kommunen müssen auch Umsatz-steuer zahlen! Dieses Urteil bringt eine Trendumkehr: Seit vielen Jahren fordern wir, dass Unterneh-men, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, Umsatzsteuer bezahlen müssen. Denn bisher haben diese Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie nicht umsatz-steuerpflichtig sind, einen Wettbe-werbsvorteil von knapp 20 %. Da diese Unternehmen größtenteils wie reguläre Unternehmen agieren und komplette Baumaßnahmen ab-wickeln, ist es nur recht und billig, wenn für sie die gleichen Pflichten, wie für alle übrigen Unternehmen gelten. Wenn jetzt Städte und Kom-

munen mit höheren Kosten für die Bürger drohen, so ist das nur eine Seite der Medaille. Denn langfristig sägen sich die Kommunen sonst den Ast ab, auf dem sie sitzen: Zum einen verlieren sie Gewerbesteuer-einnahmen. Werden reguläre Un-ternehmen aufgrund kommunaler Billigangebote vom Markt ver-drängt, bedeutet das zum anderen langfristig höhere Arbeitslosigkeit und damit höhere Sozialkosten. Wir werden alles daran setzen, dass das Urteil nun konsequent umgesetzt wird.

Auf alle Fälle können wir Stolz auf unsere Branche sein: Wir sind die stärkste Einzelbranche, wir sind der größte Arbeitgeber, wir bilden in großer Zahl Nachwuchs aus und wir tragen 4 Prozent zum Bruttoinlands-produkt bei - mehr als jede andere Branche. Mit dieser Leistungskraft ist die Bauwirtschaft gut aufgestellt für die Zukunft und den notwendi-gen Umbau in Deutschland.

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baukonjunktur und wirtschaftspolitik

Im Interesse des Mittelstands:Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,3 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen 77 Prozent der Leistun-gen der gesamten bauausführenden Wirtschaft bzw. 60 Prozent des Bau-volumens in Deutschland. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen z.B. in der Gebäudereinigung mit einem Umsatz von 8 Mrd. Euro.

Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft setzt sich für eine Verbes-serung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und Europa ein.

Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 4

Konjunktur und Wirtschafts-politik

Die baukonjunkturelle Entwicklung wurde im Jahr 2011 anders als in den Vorjahren von der anziehenden Neubautätigkeit geprägt. Davon hat das Bauhauptgewerbe beson-ders profitiert. Deutlich wird das mit Blick auf die Bauinvestitionen. (Abb. 1)

Zum Einen haben die öffentli-chen Auftraggeber in den Jahren

2009/2010 wegen der hochbau-lastigen Konjunkturpakete in den Tiefbauinvestitionen nachgelassen, diese aber in 2011 real um gut 5 % ausgeweitet. Da auch die Auf-traggeber des Wirtschaftstiefbaus ein weiteres Mal ihre Investitionen steigerten (um knapp 9 %) hat der Tiefbau um fast 7 % zulegen können. Diese Investitionen werden vom Bauhauptgewerbe umgesetzt.

Zum Anderen hat sich der Elan im Wohnungsneubau fortgesetzt.

Der Wohnungsbau war in den letzten Jahren stark von Bestands-maßnahmen, insbesondere von Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Wohnungsbestandes geprägt. Davon hatte insbesondere das Ausbaugewerbe profitiert. Der Anteil von Bestandsmaßnahmen an den Wohnungsbauinvestitionen hat von etwa 53 % im Jahr 2000 auf etwa 75 % bis zum Jahr 2008 zugenommen und sich seither auf diesem Niveau eingepegelt. Nach dem komaähnlichem Zustand, in den der Wohnungsneubau nach Auslaufen der Eigenheimförderung im Jahr 2006 gefallen war, fand er 2009 mit steigenden Einkommen und der Gewinnung von Vertrauen in die Stabilität des Arbeitsmarktes langsam wieder zum Leben zurück. Die Jahre 2009 und 2010 markieren insofern einen Wendepunkt. Bis dahin waren die Fertigstellungen von Wohneinheiten im Neubau von 2006 bis 2009 noch einmal um fast 40 % eingebrochen.

Die Entwicklung der Baugenehmi-gungen im Wohnungsbau signali-siert seit Mitte 2009 ein positiveres Stimmungsbild. Per Dezember 2011 wurden in neuen Wohneinheiten

6,3%6,9%

5,6%

6,9%5,8%

3,00%4,00%5,00%6,00%7,00%8,00%

Entwicklung Bauinvestitionen (real) 2010 zu 2011

1,3%

0,00%1,00%2,00%3,00%

Abb. 1: Entwicklung der realen Bauinvestitionen.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2011 I 5

(WE) ca. 35.500 WE mehr genehmigt als vor Jahresfrist (+21,6 %). Dieser Zuwachs schlägt sich auch bei den Baufertigstellungen nieder. (Abb. 2) Triebkräfte der Entwicklung im Woh-nungsneubau sind:• der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden, der sich vor dem Hintergrund eines stabilen Arbeitsmarktes, wachsender Einkommen und ausgesprochen niedriger Hypo- thekenzinsen eher verwirklichen lässt;• der Investitionsrückstau in den letzten Jahren,• der Zuzug in Ballungsräume.Investments in Immobilien blei-ben in Zeiten einer nicht ausge-standenen Finanzkrise eine inte-ressante Alternative.

Der Umsatz im Wohnungsbau im Bauhauptgewerbe hat in 2011 ein Wachstum von knapp 18 % erreicht. Dieses Wachstum lag deutlich über dem ohnehin bemerkenswerten Zuwachs der Bauinvestitionen im Wohnungsbau (+6,3 % real; siehe Abb. 1)

Die Mitgliedsverbände der Bun-desvereinigung Bauwirtschaft hatten für 2011 mit einem soliden Wachstum von gut 4 % gerechnet. Diese Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Nach dem konjunktur-bedingten Rückgang der Umsätze in 2009 und der Stabilisierung der Umsätze in 2010 wurde über alle Sparten der in der Bundesvereini-gung Bauwirtschaft zusammenge-schlossen Verbände des Bauhaupt-gewerbes, Ausbaugewerbes und

des Bereiches Energie- /Gebäu-detechnik und Dienstleistungen eine Umsatzsteigerung von gut 7 % erreicht. (Abb. 3) Der Umsatz der in der Bundesverei-nigung Bauwirtschaft zusammenge-fassten Unternehmen hat damit die Marke von 200 Mrd. Euro über-schritten. Nachdem diese Marke im Boomjahr 2008 mit 196 Mrd. Euro noch knapp verfehlt wurde, ging der Umsatz konjunkturbedingt 2009 auf 184 Mrd. Euro zurück und konnte im Vorjahr bei 187 Mrd. Euro stabili-siert werden. (Abb. 4) Die Zahl der Beschäftigten konnte in 2011 im Bereich der Bundesver-einigung Bauwirtschaft um 22.000 erhöht werden und erreichte 2,34 Millionen (+1 %). (Abb. 5) Zum Wachstum hat das Bauhauptge-werbe mit einem Plus von über 2 % überdurchschnittlich beigetragen.

300 000

400.000

500.000

600.000

Baufertigstellungen Wohnungen; Neubau (ohne Wohnheime)

2011/2012: Prognose ZDB

394.120

524.606

368.531220.637

136.518138.381

161.800

176.800

0

100.000

200.000

300.000

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Abb. 2: Baufertigstellungen im Wohnungsneubau.

Abb. 3: Umsatzentwicklung der Sparten der Bundesvereinigung Bauwirtschaft 2011 gegenüber dem Vorjahr.

11,6%

5,6%4 3%

7,4%10,0%

15,0%

Veränderungsraten zum VorjahrUmsatz nach Sparten 2011

4,3%

0,0%

5,0%

Bauhauptgewerbe Ausbau Gebäudetechnik Gesamt

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 6

Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik

Die Konjunktureinschätzungen der Mitgliedsverbände bilden den Schwerpunkt der Beratungen des Arbeitskreises Wirtschaft und Statistik. Die im Bauhauptgewer-be aktiven Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft schätzen die konjunkturelle Ent-wicklung 2011/2012 (Stand Februar 2012) wie folgt ein.

BauhauptgewerbeDer Umsatz im Wohnungsbau wurde in 2011 um fast 18 % erhöht. Damit wurde eine hohe Kapazitätsaus-lastung erreicht. Der anhaltend positive Trend bei den Baugeneh-migungen und Auftragseingängen zeigt ein weiteres Wachstumspoten-tial der Produktion und Umsatzent-wicklung an. Die günstigen Rah-menbedingungen bleiben zudem erhalten. Gleichwohl wird sich die Dynamik der Produktion in 2012 normalisieren. Triebkräfte dieser Entwicklung sind auch im Jahr 2012 insbesondere ein stabiler Arbeits-markt und die Vermögensanlage in Immobilien aus Sorge um die Unsicherheiten aus der Euro- und Finanzkrise bei niedrigen Finanzie-rungskosten. Insgesamt wird mit +5 % gerechnet.

Die Frühindikatoren lassen für den Umsatz im Wirtschaftsbau in 2012 ein Wachstumspotenzial erkennen. Umfragewerte stützen eine positive Erwartungshaltung. Der nachhal-tige Umbau der Energiebasis sollte zudem stabilisierend wirken. Der Umsatz im Wirtschaftsbau ins-gesamt dürfte in 2012 um 2,3 % steigen. Die Risiken einer solchen Prognose liegen in einer weiterhin anhaltenden Verschuldungs- und Finanzkrise, in deren Folge Aufträge

196.216

187.442

201.350

190.000

195.000

200.000

205.000Umsatzentwicklung gesamtMio.€

184.007

175.000

180.000

185.000

2008 2009 2010 2011

Abb. 4: Entwicklung des Umsatzes im Bereich Bundesvereinigung Bauwirtschaft 2008 bis 2011.

2.364.358

2.330.6122.318.134

2.340.900

2 320 0002.330.0002.340.0002.350.0002.360.0002.370.0002.380.000

Entwicklung Beschäftigte

3 34

2.280.0002.290.0002.300.0002.310.0002.320.000

2008 2009 2010 2011

Abb. 5: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

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storniert und / oder unzureichend Kreditmittel bereitgestellt wer-den könnten. Die Frühindikatoren zeichnen für den öffentlichen Bau für 2012 eine negative Perspektive. Aus den Rahmenbedingungen sind kaum Impulse zu erwarten: Die Mittel aus den Konjunkturprogram-men sind abgearbeitet, Finanzie-rungsspielräume der öffentlichen Auftraggeber für Investitionen bleiben wegen der beschlossenen Schuldenbremse perspektivisch eng. Die begrüßenswerte Erhöhung des Planansatzes im Bundeshaus-halt im Bereich Infrastruktur für 2012 um ca. 500 Mio. Euro wird den erwarteten Rückgang des Umsatzes nur abbremsen aber nicht egalisie-ren. Insgesamt wird der Umsatz im öffentlichen Bau in 2012 mit einem Rückgang bei 3 % prognostiziert.

Insgesamt ist der Ausblick auf 2012 optimistisch, der Umsatz im Bauhauptgewerbe insgesamt wird mit ein bis zwei Prozent erwartet. Ausbaunahe Gewerke, wie z.B. die Dachdecker, erwarten dabei eher ein Umsatzwachstum am unteren Spannenwert. Hier wurde zum Einen in den Vorjahren bereits eine hohe Kapazitätsauslastung erreicht. Zudem rechnen die Dachdecker wegen der kurzfristigen Kürzung der Fördersätze bei den Solaranlagen mit Umsatzeinbußen bei der Instal-lation gegenüber dem Vorjahr.

Die Zahl der Beschäftigten erwarten die Sparten im Bauhauptgewerbe sehr stabil.

AusbaugewerbeDer anhaltende Trend zur Sanie-rung und zum altersgerechten Umbau der Wohneinheiten wird die Produktion im Ausbaubereich weiter stützen. Die Verstetigung des Fördervolumens zur energetischen

Gebäudesanierung bei 1,5 Mrd. Euro ist ein gutes Signal, um auch bei der energetischen Sanierung voran zu kommen.

Gleichwohl blickt ein Gutteil der Unternehmen eher vorsichtig auf das Jahr 2012. Dies insbesondere im Vergleich zum Jahr 2011, das für diese Unternehmen sehr erfolgreich war. Eine Fortsetzung des Booms wird nicht erwartet, jedoch minde-stens eine gute Stabilisierung der Umsätze bei knapp +1 %.

Energie- /GebäudetechnikDie Unternehmen des Bereiches Energie- und Gebäudetechnik bli-cken eher verhalten in das laufende Geschäftsjahr. Anders als erwartet, ist die Energiewende bisher im Be-reich der Installation von moderner und energieeffizienter Heizungs-technik nicht zum Wachstumsmotor geworden. Die Energiewende ist in den Heizungskellern der Republik noch nicht angekommen. Genau dort aber verschleudert ineffiziente Anlagentechnik millionenfach Geld, Energie und CO2; so urteilt der Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).

Der Auftragsbestand ist bei den Unternehmen zum Jahresbeginn leicht rückläufig. Es wird deutlich, dass die die Hängepartie über die geforderte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungs-maßnahmen in Gebäuden beendet werden muss, um das die Ziele des Energiekonzeptes der Bundesregie-rung noch zu erreichen.

Nach derzeitiger Lage rechnen die Unternehmen des Bereiches Gebäu-detechnik nur mit einem schmalen Umsatzwachstum von 0,5 % in 2012.

Prognose 2012Insgesamt sehen die Unternehmen der Bundesvereinigung Bauwirt-schaft optimistisch ins Jahr 2012. Wir erwarten eine Fortsetzung des Trends aus dem Jahr 2011: Die Un-ternehmen des Bauhauptgewerbes werden Dank der fortgesetzten Neu-bautätigkeit am stärksten wachsen: bei 2 %, gefolgt vom Bereich Aus-bau mit ca. 1 % und dem Bereich En-ergie- /Gebäudetechnik mit ca. 0,5 %. Insgesamt wird die Produktion im Bereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft damit um 1 % auf 203 Mrd. Euro wachsen.

Die Beschäftigung wird über alle Sparten gut stabilisiert bei 2,35 Mio. Beschäftigten erwartet (+0,5 %)

AK Wirtschaft und Statistik LeitungDr. Andreas Geyer

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rechts-, steuer- und soZialpolitik

Alles was Recht ist:Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzge-bungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbei-tung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialpolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen.

Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern

Die Rahmenbedingungen für die mittelständischen Unternehmen zu verbessern, ist Schwerpunkt der Arbeit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft in der Rechtspolitik. Im Jahr 2011 haben wir uns für das In-Kraft-Treten der VOB-Gesamtaus-gabe eingesetzt, die deutlich ge-strafft, unbürokratischer und praxis-gerechter ausgestaltet ist. Darüber hinaus war die Diskussion über die EU-Fahrpersonalverordnung sowie die dauerhafte Festschreibung der erhöhten Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung für KMU Schwer-punktthema in 2011.

Bezüglich der Fahrpersonalver-ordnung setzt sich die Bundesver-einigung Bauwirtschaft für eine Ausweitung der Handwerkeraus-nahme von der Tachografenpflicht auf einen Radius von 150 km sowie den Wegfall der Gewichtsbeschrän-kung ein. Die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der Ist-Versteuerung ist im Jahr 2011 dauerhaft festgeschrieben worden. Die Liquidität der mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft erhöht sich hierdurch erheblich.

VOB-Gesamtausgabe 2012

Der Deutsche Vergabe- und Ver-tragsausschuss (DVA) hat im September 2011 die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A verabschiedet. Die Vorschriften sind daraufhin am 24. Oktober 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Zum In-Kraft-Treten der VOB-Gesamtausgabe 2012 ist noch eine Anpassung der Vergabeverordnung notwendig. Die-se wird für Sommer 2012 erwartet, so dass die VOB-Gesamtausgabe 2012 auch erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt.

Der zweite Abschnitt der VOB/A mit den Regelungen über europa-weite Ausschreibungen von Bau-vergaben ist neu gefasst worden. Nach Vorbild der VOL/A werden die Vorschriften über europaweit auszuschreibende öffentliche Bauaufträge in einheitlichen „EG-Paragraphen“ normiert. Diese Vorschriften gelten für Bauvergaben oberhalb eines Gesamtauftrags-werts von 5 Mio. Euro.

Neben dem ersten Abschnitt für die nationalen Bauvergaben und dem zweiten Abschnitt für die europaweiten Bauvergaben wird

in der Gesamtausgabe 2012 ein dritten Abschnitt der VOB/A treten. Dieser dient der Umsetzung der EU-Verteidigungsvergaberichtlinie, die Bestimmungen zu öffentlichen Auftragsvergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit trifft. Im dritten Abschnitt der VOB/A wer-den ab einem Schwellenwert von 5 Mio. Euro sämtliche Vergabevor-schriften für Bauaufträge im sicher-heitsrelevanten und militärischen Bereich geregelt. Hierzu sind neue, eigenständige „VS-Paragraphen“ auf Basis der „EG-Paragraphen“ formuliert worden. Mit Blick auf sicherheitsrelevante Bauaufträge werden besondere Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen, zur Informationssicherheit sowie zur Weitergabe von Aufträgen an Nach-unternehmer getroffen.

Angesichts der Diskussionen um ein einheitliches Bauvertragsrecht hat der DVA eine Arbeitsgruppe zur VOB/B eingesetzt. Diese hat ihre Arbeit im Jahr 2011 aufgenommen, um das Bauvertragsrecht nach der VOB/B einer grundsätzlichen Revi-sion zu unterziehen.

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Gesetzliches Bauvertrags-recht

Nach der Koalitionsvereinba-rung soll geprüft werden, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist. Zur Klärung dieser Fra-ge hat das Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zu prüfen, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eigenständige Regelungen des Bauvertragsrechts neben dem allgemeinen Werk-vertragsrecht gibt und wie dieser gegebenenfalls umgesetzt werden kann. Themenschwerpunkt der letzten Sitzungen war das einsei-tige Anordnungsrecht des Bestel-lers und damit korrespondierend die Berechnung der Mehr- oder Mindervergütung sowie etwaige Streit-schlichtungsmechanismen bei Nichteinigung. In der Unterar-beitsgruppe Architektenrecht war für die Unternehmen der Bauwirt-schaft insbesondere die Diskussion zur gesamtschuldnerischen Haftung von Architekten und Ingenieuren mit bauausführenden Unternehmen interessant. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe wird von den Vertre-tern der bauwirtschaftlichen Unter-nehmen weiter kritisch begleitet und auf die Wahrung der Interessen der Auftragnehmerseite geachtet.

Verbraucherverträge BVB - Haus & Grund

Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft und die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund haben ihr gemeinsam herausgegebenes Bauvertragsmuster überarbeitet und noch anwenderfreundlicher

gestaltet. Der Mustervertrag zum Handwerkervertrag erfreut sich in der Praxis sowohl bei den Betrieben als auch bei privaten Auftraggebern großer Beliebtheit und wird häufig angewendet. Entwickelt worden ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Dachdeckerarbeiten oder Sanitärarbeiten.

Aufgrund verschiedener Zuschrif-ten und Verbesserungsvorschläge von Mitgliedsunternehmen wurden die bestehenden Vertragsmuster weiter optimiert. Die Musterverträ-ge wurden mit Stand Januar 2012 im Internet zur Verfügung gestellt. Die Vertragsmuster finden Sie unter http://www.bv-bauwirtschaft.de/

Fahrpersonalverordnung

Nach EU-Fahrpersonalverordnung sind Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Ein-bau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zuläs-sigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet, sobald diese weiter als 50 km vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden. Innerhalb eines Umkreises von 50 km besteht keine Tachographenpflicht, wenn die Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Ma-schinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruf-lichen Tätigkeit benötigt (Handwer-kerausnahme).

Bei Fahrzeugen ab einem zuläs-sigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen greift die sog. Handwerke-rausnahme nicht, hier müssen die Vorschriften der Fahrpersonalver-ordnung ausnahmslos eingehalten werden. Viele bauwirtschaftliche Unternehmen benötigen aber für

ihre Tätigkeiten eine große Anzahl von schweren Fahrzeugen über 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamt-gewicht von 7,5 Tonnen wird auch schnell überschritten, wenn bei leichteren Fahrzeugen Anhänger verwendet werden.

Allein die Anschaffung von Tacho-graphen, Fahrerkarten und Software erfordert einige Tausend Euro. Hin-zu kommt der Zeitaufwand für das Speichern und Auswerten der Daten und das Ausfüllen der Nachweise. Da die Fahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Un-ternehmen und Materiallager und nicht im Fernverkehr mit hauptamt-lichen Fahrern eingesetzt werden, ist der Zeit- und Kostenaufwand unverhältnismäßig.

Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft fordert deshalb seit Jahren Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten auf EU-Ebene und spricht sich für eine praxisgerechte Anpassung der Handwerkeraus-nahme aus, insbesondere für die Ausweitung des Umkreises von 50 auf mindestens 150 km sowie die Streichung der Gewichtsbegren-zung bei der Handwerkerausnahme. Mit diesen Forderungen wandte sie sich im August 2011 an die deut-schen Mitglieder des Europaparla-ments.

Aktuell hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorge-legt, der den Umkreis, in dem sich Handwerker ohne Tachographen-pflicht betätigen dürfen, von 50 auf 100 km ausweitet. Die BVB begrüßt den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung. Sie hat dazu auch eine Stellungnahme gegen-über dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgegeben. Darin betonte sie,

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dass es für die Unternehmen der Bauwirtschaft dringend notwendig ist, dass die Handwerkerausnahme ohne Gewichtsbeschränkung gilt. Außerdem erfordert der Praxisalltag der Betriebe einen Radius von min-destens 150 km. Auch gegenüber allen deutschen Mitgliedern des Verkehrsausschusses hat sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft dafür eingesetzt, dass die Hand-werkerausnahme ohne Gewichts-beschränkung gilt und die von der Kommission vorgeschlagene Erweiterung des Radius auf 100 km zumindest beibehalten, besser auf 150 km ausgedehnt werde. Die Bun-desvereinigung Bauwirtschaft wird sich auch weiterhin im parlamenta-rischen Verfahren auf EU-Ebene für diese Ziele stark machen.

Innerstädtische Umweltzonen

Im Zuge der Feinstaub-Verordnung wurden in vielen Innenstädten Umweltzonen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung eingerichtet. Fahrzeuge von bauwirtschaftlichen Unternehmen, welche die ent-sprechenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in diese Gebiete nur noch mit einer Ausnahmegenehmi-gung fahren. Die Einführung dieser Umweltzonen liegt in der Verant-wortung der Kommunen. Betriebe, die in mehreren Städten tätig sind, sehen sich einer großen Regelungs-vielfalt gegenüber, da es mittlerwei-le über vierzig Umweltzonen gibt. In einzelnen Bundesländern gelten bereits landesweite Ausnahmege-nehmigungen, beim Überschreiten der Landesgrenzen ergeben sich aber auch dort Probleme. Ein wichtiger Schritt zum Bürokra-tieabbau wäre die gegenseitige verbindliche und gebührenfreie Anerkennung der in einer Stadt ge-

währten Ausnahmegenehmigung in allen anderen Städten mit Umwelt-zonen. Dies würde den Betrieben, die in mehreren Städten Aufträge erledigen, hohe Kosten und bü-rokratische Bürden ersparen. Für Unternehmen der Bauwirtschaft hat diese Frage große Bedeutung, da zahlreiche Verschärfungen beste-hender sowie die Neueinrichtung weiterer Umweltzonen anstehen.Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft stellte ihren Mitglieds-verbänden Musterschreiben zur Verfügung, damit diese über ihre Landesorganisationen an den jeweils zuständigen Landesfachmi-nister (Wirtschaft, Umwelt) heran-treten, um für eine gegenseitige Anerkennung von Ausnahmege-nehmigungen für Umweltzonen zu werben.

Ein Leitlinienentwurf zur Vereinheit-lichung von Ausnahmeregelungen wurde durch das Bundesumwelt-ministerium in enger Abstimmung mit den Umweltministerien der Länder bereits ausgearbeitet. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung hierzu ist aber im-mer noch nicht abgeschlossen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird im Interesse der Unternehmen weiter für eine flächendeckende, gegenseitige Anerkennung der Aus-nahmegenehmigungen eintreten.

Erhöhte Umsatzgrenze für KMU dauerhaft gesichert

Die Umsatzgrenze von 500.000 € für die Anwendung der Ist-Versteu-erung bei der Umsatzsteuer wurde dauerhaft festgeschrieben. Damit wurde eine wichtige Forderung der Bundesvereinigung Bauwirt-schaft erfüllt. Bauwirtschaftliche Unternehmen bringt die Entfristung

dringend benötigte Liquidität und Planungssicherheit. Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer bereits bei Leistungserbringung an das Finanzamt abgeführt werden, sog. Soll-Versteuerung. Für die Unter-nehmen der Bauwirtschaft ist der Umstand besonders schmerzlich, dass die Fälligkeit der Steuer zum Zeitpunkt der Fertigstellung und die Zahlungen des Auftraggebers oft weit auseinanderfallen. Bei der Ist-Versteuerung hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann entrichtet, wenn die Rechnung vom Auftrag-geber tatsächlich bezahlt wurde. Mit der Ist-Versteuerung entfällt die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für noch unbezahlte Aufträge und die Liquidität erhöht sich.

Kleine und mittlere Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Eigen-kapitalquote auf eine ausreichende Liquidität dringend angewiesen. Daher hat es die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt, als in der Fi-nanzkrise ihre Forderung nach einer Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der Ist-Versteuerung zum 1.7.2009 bundeseinheitlich auf 500.000 € festgesetzt wurde, allerdings befristet bis Jahresende 2011. Die Bundesvereinigung Bau-wirtschaft machte sich daraufhin im Interesse der mittelständischen Unternehmen für eine dauerhafte Festlegung der Umsatzgrenze auf 500.000 € stark. Dies ist gelungen, die erhöhte Grenze wird nunmehr auf Dauer beibehalten. Die Liqui-dität der deutschen Unternehmen erhöht sich dadurch für 2012 um 1,1 Mrd. Euro.

AK RechtLeitung Rechtsanwalt Dr. Philipp Mesenburg

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 11

Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik

Die Arbeit des Arbeitskreises war im Jahr 2011 maßgeblich von tarif-lichen und europäischen Themen geprägt. Die Allgemeinverbindlich-keitserklärungs- (AVE)-Verfahren unterliegen einer zunehmend intensiven Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vor dem Hintergrund, dass Tarifverträge durch Allge-meinverbindlicherklärung auch für nicht Tarifgebundene unmittelbar und zwingend gelten, hat sich der Arbeitskreis intensiv mit der Dis-kussion über die 50-Prozent-Klausel befasst. Die bisherige gesetzliche Voraussetzung, dass tarifgebun-dene Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitneh-mer beschäftigen müssen, bedarf einer Reform unter Beteiligung der betroffenen Branchenverbände. Von einer Absenkung bis zu einer Abschaffung der Klausel gilt es ei-nen praxisgerechten Lösungsansatz zu erzielen. Eine generelle Ab-schaffung der 50-Prozent-Klausel, bedeutet vor allem Sicherheit für die Bereiche mit Sozialkassenver-fahren.

Handlungsbedarf sehen die Ar-beitskreismitglieder im Zusam-menhang mit der Ausübung des Einspruchsrechts gegen beantragte Allgemeinverbindlicherklärungen durch die oberste Arbeitsbehörde eines beteiligten Landes. Im Sinne eines zeitnahen und schnellen AVE-Verfahrens ist es unerlässlich, dass hier keine Verzögerung stattfindet.

Für die Betriebe ist Rechtssicherheit von existenzieller Bedeutung. Im Bereich der Versorgungstarifverträ-ge ist einem Ausfall durch Insol-

venzen zu begegnen. Eine Thema-tisierung erfolgt in den betroffenen Ländern.

Zentrale Bedeutung hat die poli-tische Diskussion zum gesetzlichen Mindestlohn erlangt. Einigkeit besteht darüber, dass in der näch-sten Legislaturperiode mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindest-lohn zu rechnen ist. Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns treffen die vertretenen Branchen in vielerlei Hinsicht. Unabdingbar ist deshalb die frühzeitige Bran-chenbeteiligung zu diesem Thema. Tarifvertragsparteien müssen auch zukünftig ihre Tarifverträge selbst aushandeln. Die Arbeitskreismit-glieder proklamieren ausdrücklich die Stärkung der Tarifvertragspar-teien als oberstes Ziel auf dem Weg zum gesetzlichen Mindestlohn.

Mit Besorgnis betrachtet der Ar-beitskreis die Entwicklung bei der EU-Richtlinie zur konzerninternen Entsendung von Arbeitnehmern über Drittstaaten. Eine Entschär-fung dieses Problems steht noch aus. Neben der Herausnahme einzelner Sektoren aus der Richt-linie muss bei der Definition von Fachkräften nachgebessert werden. Die Ausschussmitglieder kritisie-ren, dass durch eine Entsendung von einem Drittstaat in einen Zwi-schenstaat der EU und von dort aus nach Deutschland das Recht des Zwischenstaates mit dem Ergebnis gelte, dass das Arbeitnehmer-Ent-sendegesetz ab absurdum geführt wird.

Die Entwicklung auf europäischer Ebene wird genau verfolgt, um auch nach Ablehnung von Branchenaus-nahmen die Verhandlung über die Richtlinie im Rahmen des europä-ischen Trilogverfahrens bei allen

AK Sozial- und TarifpolitikLeitungRechtsanwalt Johannes Bungart

relevanten Stellen und Institutionen im Sinne der Bauwirtschaft zu un-terstützen.

Zur Situation auf dem EU-Bin-nenmarkt seit 1. Mai 2011 ist eine Sensibilisierung für Wett-bewerbsverzerrung über Sozi-alversicherungsbeiträge bei der Europäischen Kommission und dem Ministerrat erzielt worden. In EU-Mitgliedsstaaten mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen und Bemessungsgrenzen entsteht bei der Entsendung aus vorgenannten EU-Ländern nach Deutschland ein Wettbewerbsvorteil auf Grund der geringeren Beiträge zur Sozialversi-cherung. Nachdem die Problematik auf nationaler und EU-Ebene be-kannt gemacht geworden ist, bleibt die Fortentwicklung zu beobachten.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 12

bau- und umwelttechnik

Umweltschutz in Theorie und Praxis:Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bau-en und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften.

In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeüber-greifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichti-gung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.

Energiekonzept 2050 – Mei-lensteine im Gebäudebereich

Im Energiekonzept 2050 der Bundesregierung werden für den Gebäudebereich ein intelligenter Sanierungsfahrplan und eine um-fassende Förderung zur Verdopp-lung der Sanierungsrate als we-sentliche Meilensteine gesehen. Da auf den Gebäudebereich rund 40 % des deutschen Energieverbrauchs entfallen und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen, ergibt sich ein gewaltiges Einsparpotenzial und gleichzeitig ein erhebliches Hand-lungspotenzial.

Das Ziel, einen „Klimaneutralen Gebäudebestand“ bis 2050 zu erreichen, will die Bundesregie-rung durch folgende Maßnahmen erreichen:• Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von 1 % auf 2 % pro Jahr,• stufenweise, langfristige Redukti- on des Wärmeenergiebedarfs um 20 % bis 2020 und des Primär- energiebedarfs um ca. 80 % bis 50,• Deckung des restlichen Energie- bedarfs weitgehend durch erneu- erbare Energien.

Damit verfolgt die Bundesregie-rung eine Doppelstrategie mit der Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Dabei soll aus Kostengründen im Gebäudebestand zunächst der Energiebedarf herabgesetzt und in einem weiteren Schritt der restliche Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Bestandteile der Maßnahme sind die Novellierung der Energieein-sparverordnung in 2012 mit der Anforderung, im Neubaubereich ab 2020 klimaneutrale Gebäude einzuführen und für Bestandsge-bäude einen Sanierungsfahrplan zu erarbeiten, der 2020 beginnt und bis 2050 den Primärenergiebedarf um 80 % reduziert. Dabei soll der Sanierungsfahrplan an ohnehin bestehende Sanierungszyklen des Gebäudebestandes anknüpfen.Die Bundesvereinigung Bau-wirtschaft begrüßt das Ziel der Verdopplung der energetischen Sanierungsrate auf 2 % pro Jahr. Eine bessere Ausstattung der ent-sprechenden KfW-Förderprogramme ist dazu dringend erforderlich, vor allem aber auch eine Verstetigung. Die Förderung muss ergänzt werden

durch steuerliche Abschreibungs-möglichkeiten, wie sie derzeit vom Bundesrat noch blockiert werden sowie die Förderung des Ersatzneu-baus.

Der stufenweisen, langfristigen Re-duktion des Wärmeenergiebedarfs kommt in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan für bestehende Gebäude eine hohe Bedeutung zu. Insbesondere der Ansatz, zunächst den Energiebedarf herabzuset-zen, ist richtig. Dabei erhält die Umsetzung bzw. die Förderung von Einzelmaßnahmen erhebliche Bedeutung. Wenn an ohnehin notwendigen Investitionszyklen angeknüpft werden soll, sollten die zur Sanierung anstehenden Bau- oder Anlagenteile entsprechend energetisch optimiert werden. Eine derartige Vorgehensweise berück-sichtigt die Investition in langlebige Wirtschaftsgüter. Hierzu zählt z. B., dass sanierungsbedürftige Bauteile energetisch optimal aufgerüstet werden, ohne diese Einzelmaßnah-men an eine Gesamtbilanzierung zu binden. Dies stärkt die Investitions-bereitschaft und Akzeptanz.

Zur Erhöhung der Sanierungsra-te kommt auch dem Ausbau der

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Energieberatung hohe Bedeutung zu. Das Handwerk hat durch die Qualifizierung zum Gebäudeener-gieberater HWK eine fachlich hoch qualifizierte Ausbildung geschaffen, die Handwerksmeister in die Lage versetzt, Endverbraucher qualifi-ziert zu beraten. Dabei halten wir an der Forderung fest, dass die wirt-schaftlich unabhängige Beratung fallen muss. Ein Handwerksmeister mit einem Betrieb unterscheidet sich von anderen Beratergruppen dadurch, dass er nach der Umset-zung einer Maßnahme auch die Gewährleistung übernimmt.

dena-Expertenliste

Die Deutsche Energieagentur dena ist von der KfW sowie dem BAFA damit beauftragt worden, eine Expertenliste für die Energiebera-tung zu erstellen. Dabei geht es um Experten, die für die Vor-Ort-Bera-tung zugelassen sind sowie um den Energieeffizienzstandard KfW 40 und KfW 55. Seit dem 1. April 2012 sind für den Bereich der denkmal-geschützten Gebäude ebenfalls Experten in der Liste eingetragen.Hintergrund ist, dass die KfW sowie das BAFA Qualitätsmängel bei der Erstellung von Beratungsergeb-nissen festgestellt haben. Gleich-zeitig wird bei dem Effizienzhaus Standard KfW 40 und KfW 55 eine Baubegleitung für erforderlich gehalten. Für die Planung sowie Baubegleitung von KfW 40 und KfW 55 Effizienzhäuser hat die dena Wei-terbildungsmodule entwickelt, die Voraussetzung sind, um sich in die Expertenliste eintragen zu können.Die Berücksichtigung des Gebäu-deenergieberaters HWK für die Eintragung in der Liste konnte erreicht werden. Dabei wurde die Fortbildungsregelung bzw. der

Rahmenlehrplan für die Fortbildung um entsprechende Inhalte aus den beiden Weiterbildungsmodulen Pla-nung sowie Baubegleitung ergänzt.

Gebäudeenergieberater HWK – Qualifizierte und anerkann-te Fortbildung

Der Gebäudeenergieberater HWK hat sich als qualifizierte Fortbildung etabliert und ist als Marke aner-kannt. Ein Gebäudeenergieberater HWK hat dabei eine dreijährige Ausbildung zum Gesellen absol-viert, eine Fortbildung zum Meister seines Faches mit in der Regel 1.700 Stunden sowie einen Fortbildungs-kurs von 200 – 240 Stunden zur Vorbereitung auf die Prüfung zum geprüften Gebäudeenergieberater durchlaufen. Er schließt die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer ab. Es han-delt sich um eine geregelte bzw. geschützte Fortbildung auf der Grundlage der Handwerksordnung (HWO) § 42.

Mit dem Gebäudeenergieberater qualifiziert sich der Absolvent fachübergreifend um ein gesamtes Gebäude, das heißt die Gebäude-hülle sowie die Anlagentechnik, en-ergetisch begutachten zu können. Ausgehend vom eigenen Gewerk erwirbt er Kenntnisse und Fähigkei-ten, ein Gesamtgebäude zu bewer-ten und energetische Modernisie-rungsmaßnahmen zu entwickeln.Experten des Handwerks genie-ßen bei Gebäudeeigentümern ein großes Vertrauen. Wie die Climate Policy Initiative vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Umfrage unter 2.000 Haushalten festgestellt hat, erklär-ten 56 % der Haushalte Handwer-kern zu vertrauen.

Daher muss das Potenzial der qua-lifizierten Experten im Handwerk insgesamt genutzt werden. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Sanierungsquote auf 2 % pro Jahr ist es ferner erforderlich, dass das Kriterium der wirtschaftlich unab-hängigen Beratung endlich fällt.

Handwerksunternehmer genießen dabei nicht nur ein hohes Vertrau-en beim Endverbraucher, sondern haben auch durch ihre Ausbildung und praktische Erfahrung weitrei-chende Kenntnisse in den einzelnen Baukonstruktionen und verwende-ten Baustoffen. Eine interessenun-abhängige Beratung ergibt sich schon allein aus dem Grunde, dass ein Gebäudeenergieberater HWK ein Maßnahmenpaket an einem Gebäude erarbeitet, dass somit alle Gewerke umfasst und ggf. schritt-weise umgesetzt werden kann. Dies wird bestätigt durch eine Unter-suchung des Umweltministeriums Baden Württemberg im Rahmen der

Initiative „Ener-giespar-Check“ (2004 – 2008), in dem durchgän-gig fest-gestellt werden konnte, dass Ge-bäudee-

nergieberater mehrere unterschied-liche Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen haben.

Auch vor dem Hintergrund einer angedachten Kontrolle von Ener-gieausweisen sowie die Einführung von Weiterbildungspflichten im Rahmen der dena-Expertenliste

Das Logo des Gebäudeener-gieberaters im Handwerk.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 14

lässt sich nicht mehr begründen, warum Gebäudeenergieberater, die einen Betrieb haben, von Förderpro-grammen ausgeschlossen werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt dabei ist auch, dass die Betriebe für die ausgeführten Arbeiten Gewähr-leistung übernehmen.

Insofern fordert die Bundesvereini-gung Bauwirtschaft auch weiterhin die Gleichstellung des Gebäude-energieberaters HWK mit Ingeni-euren und Architekten.

AK Gebäudeenergieberater LeitungDipl.-Ing. (FH) Dieter Kuhlenkamp

Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk sind die folgenden Fachverbände vertreten:

Bundesverband Farbe, Gestaltung, BautenschutzBundesverband Holz und KunststoffeBundesverband MetallBundesverband Rollladen+SonnenschutzDeutscher Holzfertigbauverband Verband Deutscher Klima-Kälte- FachbetriebeZentralverband des Deutschen BaugewerbesZentralverband des Deutschen DachdeckerhandwerksZentralverband Sanitär-Heizung- Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland

Forderungen der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Das Energiekonzept 2050 der Bundesregierung wird grundsätzlich un-terstützt, wobei folgende Maßnahmen bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen:• Aufstockung und Verstetigung der Fördermittel in den KfW-Programmen

• Förderung durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeit

• Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit

• Förderung des Ersatzneubaus

• Gleichstellung der Gebäudeenergieberater HWK mit Architekten und Ingenieuren, das heißt Wegfall des Kriteriums der wirtschaftlichen Unab- hängigkeit im Zusammenhang mit Beratungen

• Effizientere Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen bei der energe- tischen Sanierung in Verbindung mit Förderprogrammen (z. B. sanie- rungsbedürftige Bauteile energetisch optimal aufrüsten ohne Kopplung an eine Gesamtbilanzierung)

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 15

presse- und öffentlichkeitsarbeit

Viele Interessen, eine Stimme:Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.

Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit konstanter Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wich-tigen Themen gehört.

Im Gespräch mit der Politik

2. Deutscher Bauwirtschaftstag

Trotz wichtiger Abstimmungen im Bundestag, stellten sich die drei angekündigten hochrangigen Bundespolitiker Norbert Röttgen, Sigmar Gabriel und Christian Lind-ner, den Themen des 2. Bauwirt-schaftstages. Vor 700 Teilnehmern zeigte die Branche ihre wirtschaft-liche Bedeutung und sandte klare Botschaften. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, forderte höhere Investitionen und faire Rah-menbedingungen für die Baubran-che in Deutschland.

„Trotz hoher Steuereinnahmen wird zu wenig investiert. Straßen und öffentliche Einrichtungen sind in einem erbärmlichen Zustand. Unsere Infrastruktur, einst unser Vorzeigeobjekt für den Wirtschafts-standort Deutschland, wird den steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht und verrottet. Ma-rode Kitas, Schulen und Turnhal-len sind eine Schande für unser Land.“ Schneider postulierte vor allem Anreize, um ein vielfaches

höherer privater Investitionen auszulösen, denn ansonsten sei der energiepolitische Umbruch, in dem Deutschland sich befinde, nicht zu stemmen. Dazu zählt für die mittelständische Bauwirtschaft die Städtebauförderung. Hier löse ein Fördereuro des Bundes 17 Euro

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel (r.) diskutierte nach seiner Rede unter dem Motto "Umbau Deutschland – Bausteine für eine faire Gesellschaft" mit (v.l.) Richard Schauer, Möbelschrei-ner und Goldmedaillengewinner der WorldSkills 2011 in London, Stephan Ebner, Anlagenme-chaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), Teilnehmer WorldSkills 2011 in Lon-don, Erik Brandenburg, Bauschreiner, Teilnehmer WorldSkills 2011 in London, Frank Bertsch, Maler, Europameister 2008 und Philipp Hastenpflug, Raumausstatter, 1. Bundessieger.

zusätzliche öffentliche wie private Investitionen aus. Dazu zählte Schneider aber auch die energe-tische Gebäudesanierung.

Schneider forderte die Politik vehement zum Handeln auf, um den Investitionsattentismus bei den

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 16

Eigentümern von Wohneigentum schnellst möglich aufzulösen.

In seiner mit viel Beifall bedachten Rede ging Schneider auch auf die bestehenden Wettbewerbsverzer-rungen ein und kritisierte, dass sich z.B. kommunale Unternehmen als Wettbewerber auf dem Bau-markt tummelten, obwohl sie keine Umsatzsteuer abführen müssten. Ähnliches gelte für gemeinnüt-zige Unternehmen, die staatliche Förderung erhielten. Aber auch Un-ternehmen aus den MOE-Staaten, die seit dem 1. Mai diesen Jahres in Deutschland tätig seien, hätten einen Kostenvorteil von rund 40 %, da sie in ihren Heimatländern steu-er- und sozialversicherungspflichtig seien.

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen erläuterte unter dem Titel „Umbau Deutschland – Klimaschutz und Energieeffizienz“ die Vorstellungen der Bundesregierung.

Diskussionsstoff bot auch die Rede „Umbau Deutschland – Zurück zur sozialen Marktwirtschaft“ von Christian Linder (r.), seinerzeit Generalse-kretär der FDP, hier im Gespräch mit Moderator Dr. Norbert Lehmann.

bert Lehmann, kompetent und hu-morvoll moderiert. So musste sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit den Fragen von WM-Teilnehmern auseinandersetzen. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel zeigte sich sichtlich erfreut über den „Grußwortstatus“ hinauszu-kommen und in ein echtes Gespräch mit jungen Handwerkern führen zu können. Dritter Spitzenpolitiker im Bunde war FDP Generalsekretär Christian Lindner. Er versprach, sich weiter für den Abbau von Bürokratie einzusetzen, verwies jedoch darauf, dass der Aufbau von Bürokratie nicht in erster Linie durch Gesetze, sondern durch Regelungen anderer Institutionen passiere.

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, im Kreis der besten Nachwuchshandwerker Deutschlands.

Schneider wörtlich: „Wir haben nichts gegen Wettbewerb; er ist das Salz in der Suppe unserer Marktwirtschaft. Aber wir bestehen auf fairen und gleichen Regeln für alle Marktteilnehmer.“

Besondere Aufmerksamkeit erhielten die besten Nachwuchskräfte aus 14 Berufen der Bauwirtschaft. Diese kamen zum 2. Deutschen Bauwirtschaftstag nach Berlin, um den anwesenden Politikern Fragen zu stellen, die Nachwuchshandwerkern unter den Nägeln brennen. Damit sollten auch die Chancen von Nachwuchskräften in der Bauwirtschaft in einem herausgehobenen Rahmen thematisiert werden. Eine erfrischende Idee, von ZDF-Journalist Dr. Nor-

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 17

1Politische Forderungen der deutschen Bauwirtschaft zur Bundestagswahl 2009

Politische Forderungen

der deutschen

Bauwirtschaft

zur

Bundestagswahl 2009

BundesvereinigungBauwirtschaftDas Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk

BUNDESVEREINIGUNGBAUWIRTSCHAFT

Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Bundesverband Gerüstbau

BundesverbandHolz und Kunststoff

BundesverbandRollladen +Sonnenschutz e.V.

HauptverbandFarbe Gestaltung Bautenschutz

Zentralverbandder Deutschen Elektro- und Informations-technischen Handwerke

Zentralverbanddes Deutschen Dachdeckerhandwerks

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Bundesverband Metall –Vereinigung Deutscher Metallhandwerke

DeutscherFertigbauverband

Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.

Zentralverband desDeutschen Baugewerbes

ZentralverbandRaum und Ausstattung

ZentralverbandSanitär Heizung Klima

Publikationen

Alle Publikationen können über [email protected] bestellt oder unter www.bv-bauwirtschaft.de als PDF herunter geladen gewerden.

Politische Argumente für die laufende Legislaturperiode.

BAUWIRTSCHAFT

BUNDESVEREINIGUNG

Die Geschäftsberichte der Bundesvereinigung Bauwirt-schaft.

Publikationen nur für Mitglieder

• Rechtsprechungsübersicht zum Bau- und Vergaberecht

• VOB 2009

• BVB-Info zur Umsatzsteuer

• Merkblatt Bauhandwerkersiche- rung nach § 648 a BGB

• Rundschreibendatenbank

Verbraucher-bauvertrag

Die Bundesvereini-gung Bauwirtschaft hat gemeinsam mit Haus&Grund ein Bauvertragsmuster herausgegeben, das unter www.bv-bau-wirtschaft.de online ausgefüllt werden kann.

Parlamentarischer AbendDie Arbeitsgruppe Verkehr,Bau und Stadtentwicklung der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion wurde von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu einem parlamen-tarischen Abend eingeladen. Die Themen Wohnungsbau, energe-tische Gebäudesanierung, Städteb-auförderung, Bauvertragsrecht und Bauforderungssicherungsgesetzstanden im Mittelpunkt des Abends.

Zur Stimulierung des Wohnungs-marktes ist es notwendig. die steuerlichen Anreize zu verbessern. Dazu gehört nach Auffassung der Bundesvereinigung Bauwirtschafteine Verdopplung der linearen Abschreibungen (AfA) von bisher 2 auf 4 Prozent. Die Verdopplung der linearen AfA in Höhe von 4 Prozent führt zur angemessenen Abbildung des Werteverzehrs einer Immobilie. Mit der Einführung einer erhöhten AfA in Höhe von 8 Prozent in den ersten 8 Jahren bei energetischen und altersgerechten Baumaßnah-men im Neubau kann den erhöhten Aufwendungen für eine zukunftssi-chere Immobilie Rechnung getragen werden.

Für den Städtebau wurde auf den hohen Multiplikatoreffekt einer öffentlichen Förderung verwiesen:1 Fördereuro zieht 17 Euro weitere

Investitionen nach sich. Kürzungen der Städtebauförderung betreffen vor allem die mittelständischen Unternehmen des Bau- und Ausbau-gewerbes, denn sie sind es, die vor allem die öffentlichen Aufträge auf kommunaler Ebene übernehmen.

Beim Bauforderungssicherungsge-setz muss, um die Liquidität der Be-triebe zu gewährleisten, sicherge-stellt werden, dass Forderungen von Bauunternehmen unter der Geltung des BauFordSiG sicherungshalber abgetreten werden können.

Der parlamentarische Abend diente dem intensiven Austausch von Positionen zu wichtigen Fragestellungen für die Bauwirtschaft. 2012 trifft sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion.

PressekonferenzenIn zwei Pressekonferenzen infor-mierte auch im Jahr 2011 die Bun-desvereinigung Bauwirtschaft über die konjunkturelle Lage der Bran-che. Auf der IHM in München im Frühjahr und zum Deutschen Bau-wirtschaftstag wurden die Medien auf die Belange der Bauwirtschaft aufmerksam gemacht.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2011 I 18

organisation der bundesvereinigungbauwirtschaft

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den zwölf Spit-zenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsen-tiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bau-wirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf natio-naler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit.

Eine starke Struktur für viele Anliegen:Die Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsit-zenden der Fachbereiche.

BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT

Vorsitzender Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider

Stellvertretende Vorsitzende Peter MaderMalermeister Karl August SiepelmeyerDiplom-Ingenieur Manfred Stather

Geschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa

Bauhauptgewerbe

HOCHBAUq Massivbauq Holzbauq Metallbauq Feuerungsbauq Dachdeckerq Gerüstbauq Fertigbau

VERKEHRS- UND TIEFBAUq Straßenbauq Tiefbauq Brunnenbau

Vorsitzender Peter MaderGeschäftsführer Rechtsanwalt Ulrich Marx

q Holzbauq Stuck, Putz, Trockenbauq Maler und Lakiererq Fliesen und Plattenq Wärme-, Kälte- und q Schallschutzisoliererq Estrich und Belagq Betonfertigteile und Betonwerksteineq Metallbau (Ausbau)q Holz- und kunstoffverarbeitendes Handwerkq Raumausstatterq Rollladen Sonnenschutz

Ausbaugewerbe

Vorsitzender Malermeister Karl August SiepelmeyerGeschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch

q Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnikq Klempnerq Kälteanlagenbauerq Ofen- und Luftheizungsbauerq Gebäudereiniger

Energie-/Gebäudetechnik und Dienstleistungen

Vorsitzender Diplom-Ingenieur Manfred StatherGeschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser

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MITGLIEDSVERBÄNDE

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-HandwerksBundesinnungsmeisterDieter KuhnertGeschäftsführerRechtanwalt Johannes BungartDottendorfer Straße 86, 53129 Bonnwww.gebaeudereiniger.de

Bundesverband Farbe Gestaltung BautenschutzPräsidentMalermeister Karl August Siepelmeyer HauptgeschäftsführerRechtsanwalt Werner LochGräfstraße 79, 60486 Frankfurtwww.farbe.de

Bundesverband GerüstbauPräsidentJörg BergerGeschäftsführerinRechtsanwältin Sabrina LutherRösrather Straße 645, 51107 Kölnwww.geruestbauhandwerk.de

Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher MetallhandwerkePräsidentPeter MaderHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Thomas FleischmannRuhrallee 12, 45138 Essenwww.metallhandwerk.de

Bundesverband Rollladen+SonnenschutzPräsidentWolfgang CossmannHauptgeschäftsführerChristoph Silber-BonzHopmannstraße 2, 53177 Bonnwww.rs-fachverband.de

Deutscher HolzfertigbauverbandPräsidentThomas LehnerHauptgeschäftsführerDipl.-Bw. (FH) Joachim HörrmannHelmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildernwww.d-h-v.de

Tischler Schreiner DeutschlandPräsidentKonrad SteiningerGeschäftsstellenleiterDr. Christian WenzlerLittenstraße 10, 10179 Berlinwww.tischler-schreiner.de

Verband Deutscher Kälte-Klima-FachbetriebeVize-PräsidentReinhard JeschkeitGeschäftsführerN.N.Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonnwww.vdkf.org

Zentralverband des Deutschen BaugewerbesPräsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig LoewensteinHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Felix PakleppaKronenstraße 55-58, 10117 Berlinwww.zdb.de

Zentralverband des Deutschen DachdeckerhandwerksPräsidentDachdeckermeister Karl-Heinz SchneiderHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Ulrich MarxFritz-Reuter-Straße 1, 50968 Kölnwww.dachdecker.de

Zentralverband Raum und AusstattungPräsidentNorbert BerndtGeschäftsführerRechtsanwalt Henning CronemeyerBurgstraße 81, 53177 Bonnwww.zvr.de

Zentralverband Sanitär Heizung KlimaPräsidentDipl.-Ing. Manfred StatherHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Elmar EsserRathausallee 6, 53757 Sankt Augustinwww.wasserwaermeluft.de

BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFTGeschäftsstelleKronenstraße 55-5810117 Berlin Telefon 030 20314-0Telefax 030 20314-419www.bv-bauwirtschaft.de

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