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Inhalt

2 Geschichte4 Die Pflanze6 Anbau8 Verbreitung des Konsums

10 Konsumformen

und Konsummuster12 Pharmakologie14 Positiv erlebte Wirkungen16 Akute Risiken18 Langfristige Folgen20 Cannabis und Psychose

22 Cannabisabhängigkeit24 Behandlung26 Schwangerschaft28 Cannabis als Heilmittel30 Suchtvorbeugung32 Verhaltenstipps für Eltern34 Rechtlicher Hintergrund36 Cannabis im Straßenverkehr38 Information, Rat und Hilfe44 Die DHS

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Cannabis gilt als eine der ältesten Nutz- und Heilpflanzen.In China soll die Hanfpflanze bereits vor 6000 Jahren zuNahrung, Kleidung, Fischnetzen, Öl und Heilmittelnverarbeitet worden sein. Hanf ist von Zentralasien aus inden Mittleren und Nahen Osten gelangt und hat sichschließlich über Europa bis nach Nord- und Südamerikaausgebreitet.

Seit wann Cannabis als Rauschmittel in Europa genutzt wird, ist unklar. Lange Zeit dominierte die Nutzung vonHanf als Faser- und Ölpflanze. Noch im 19. Jahrhundert war das Hanfrauchen eher dem armen Volk vorbehalten.Wer es sich leisten konnte, rauchte Tabak. Zur selben Zeit entdeckten die Mitglieder des Pariser »Club des Hachichins«

das Hanfrauchen als ein Vehikel der Verrückung, umZugang zu anderen Erfahrungsbereichen zu erlangen;eine Verwendungsform, die erst später, in den 1970er 

 Jahren, in Mode kommen soll. Mit ihren schillerndenBeschreibungen prägten die Pariser Schriftsteller CharlesBaudelaire,Theophile Gautier, Gerard de Nerval und 

 Arthur Rimbaud den Hanfgebrauch jedoch erstmals alsGegenwelt zur bürgerlichen Normalität.

Das 20. Jahrhundert ist vor allem durch den zunehmendenKampf der Regierungen aller Länder gegen Handel und Genuss von Cannabis gekennzeichnet. So verabschiedete

der Deutsche Reichstag 1929 das Opiumgesetz, das denUmgang mit so genannten Betäubungsmitteln regelt, zudenen auch Cannabis zu zählen ist.

Unter dem Dach der Vereinten Nationen einigte man sich1961 mit dem Abkommen »Single Convention on Narcotic Drugs«, das heute noch die wichtigste Grundlage für die

meisten nationalen Gesetzgebungen darstellt. Darinwird Cannabis derselben Kategorie wie Opiate zugeord-net und somit auch denselben Beschränkungen wieHeroin unterworfen.

Das deutsche Opiumgesetz wurde schließlich 1971

abgelöst vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das allerechtlichen Aspekte wie Besitz, Handel, Strafmaß oder Verschreibungsfähigkeit von Betäubungsmitteln regelt.

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GeschichteDie Cannabispflanze wird seit Jahr-tausenden als Nutz- und Heilpflanzeverwendet.

Die berauschende Wirkung der Hanf-pflanze spielte lange Zeit keine Rollein Europa.

Der Deutsche Reichstag verabschiedete1929 das Opiumgesetz, wodurch

auch Cannabis seitdem einer strengenKontrolle unterliegt.

Seit dem 1961 abgeschlosseneninternationalen Abkommen»Single Convention on NarcoticDrugs« wird Cannabis weitgehendenBeschränkungen unterworfen.

Wolfgang Schmidtbauer &Jürgen vom ScheidtHandbuch der RauschdrogenFrankfurt am Main: Fischer (Tb.), 1998

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Cannabis ist die botanische Bezeichnung der Hanfpflanze.Die Cannabispflanze enthält mehr als 60 Cannabinoide,davon gilt das delta-9-Tetrahydrocannabinol – oder kurzTHC – als die stärkste psychoaktive Wirksubstanz. Es gibt eine weibliche und eine männliche Form der Pflanze,

selten zwittrige Varianten. Nur die weibliche Form der Gattung »Cannabis sativa« enthält genügend THC, umeinen Rausch zu erzeugen.

Cannabis wird überwiegend in Form von Marihuanaund Haschisch konsumiert, selten auch als Haschischöl.Marihuana (umgspr.: Gras) werden die getrocknetenBlüten und Blätter der Cannabispflanze genannt. Der THC-Gehalt schwankt meistens zwischen 1 und 14 %.Manche in Gewächshäusern gezüchteten Sorten (Sinse-milla) können auch stärker sein.

Haschisch (umgspr.: Dope,Shit etc.) wird aus dem THC-

haltigen Harz der Blütenstände hergestellt. Zusammenmit Teilen der Pflanze und anderen Streckmitteln wird das Harz zu Platten gepresst. Haschisch hat meist einebräunlich-grüne Farbe und eine feste bis bröckeligeKonsistenz. Je nach Herkunft und Zusammensetzungkönnen Farbe und Konsistenz jedoch variieren. Ebenso

verhält es sich mit dem Wirkstoffgehalt, der meist zwischen 4 % und 12 % beträgt.

Haschischöl ist ein teerartiger, stark konzentrierter Auszugvon Haschisch oder Marihuana, der mit Hilfe organischeLösungsmittel gewonnen wird. Je nach Qualität des Aus-

 gangsmaterials und Verfahren, kann der Wirkstoffgehalt 

bis zu 50 % betragen.

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Die PflanzeDie Cannabispflanze enthält über 60Cannabinoide, von denen das delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) psychoaktiv

am stärksten wirkt.

Die häufigsten Cannabisproduktesind Marihuana (Blüten und Blätter)und Haschisch (Cannabisharz). DasHaschischöl (konzentrierter Auszug)wird selten verwendet.

CannabisDie Sucht und ihre Stoffe – Ein Informa-tionsreihe über die gebräuchlichenSuchtstoffe, Nr. 6Die Broschüre kann kostenlos bei derDHS bestellt werden. Sie steht auchauf der Internetseite der DHS zumDownload zur Verfügung:www.dhs.de

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Cannabis ist eine genügsame Pflanze. Sie wächst fast inallen Klimazonen der Erde. Die bedeutendsten Anbauge-biete für Cannabis liegen traditionell in Afrika (Marokko,Südafrika, Nigeria, Ghana,Senegal), Amerika (USA,Kolumbien, Brasilien, Mexiko, Jamaika), im Mittleren und Nahen Osten (Türkei, Libanon, Afghanistan, Pakistan)sowie in Süd- und Südostasien (Thailand,Nepal, Indien,

Kambodscha).

In den letzten Jahren gewinnt der illegale Cannabisan-bau in europäischen Ländern zunehmend an Bedeutung.Nach Einschätzung des deutschen Bundeskriminalamts(BKA) wird Marihuana insbesondere in Albanien,denNiederlanden und der Schweiz angebaut.

In den beiden letztgenannten Ländern erfolgt der Anbauvon Cannabis meist in so genannten Indoor-Anlagen.Dabei werden durch die Optimierung der Wachstumsbe-dingungen Cannabispflanzen herangezogen, die einenhöheren Ernteertrag und THC-Gehalt aufweisen als im

traditionellen Freilandanbau.

Sicherstellungen des BKA belegen zwar, dass Cannabisauch in Deutschland angebaut wird, nach Einschätzungdes BKA dient dies aber überwiegend zur Deckung desEigenbedarfs.

Der illegale Anbau ist nicht zu verwechseln mit der industriellen Nutzung der Hanfpflanze. Die Nutzung zuindustriellen Zwecken ist seit 1999 wieder in Deutschland erlaubt. Dabei dürfen jedoch nur Cannabissorten ver-wendet werden, die einen THC-Gehalt von höchstens0,2 % aufweisen.

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AnbauCannabis wird weltweit angebaut undexportiert. In Europa wird Marihuanainsbesondere aus Albanien, den Nieder-landen und der Schweiz exportiert.

In europäischen Ländern erfolgtder Anbau oft in so genanntenIndoor-Anlagen. Durch besondereZuchtbedingungen werden höhereErnteerträge erzielt als im Freilandbau.

BundeskriminalamtRauschgiftjahresbericht ,erscheint jährlichDie Berichte sind kostenlos erhältlichunter www.bka.de.

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   o   n   s   u   m   sSeit den 1970er Jahren hat sich Cannabis in Deutschland 

und anderen Industrienationen zu der am häufigsten

konsumierten psychoaktiven Substanz nach Tabak und  Alkohol entwickelt.

Rund 25 % aller 18- bis 59-Jährigen haben mindestenseinmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert (26 % West-deutsche, 15 % Ostdeutsche). Die meisten Personen, dieCannabis einmal ausprobieren, stellen jedoch nach einer Weile des Probierens den Konsum selbstständig wieder ein. So gaben im Rahmen der letzten deutschlandweitenrepräsentativen Umfrage (2003) lediglich 7 % der West-deutschen und 5 % der Ostdeutschen an, in den letzten12 Monaten Cannabis konsumiert zu haben.

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte zeigt sich jedoch einansteigender Trend in der Verbreitung. Lag der Anteil Cannabiserfahrener unter den 18- bis 24-Jährigen 1980noch bei 14,4 %, so gehört im Jahre 2003 fast jeder zweite(42,7 %) dieser Altergruppe zu den Konsumerfahrenen.

Cannabiskonsum ist insgesamt eher eine Angelegenheit der Jüngeren. Die aktuelle Generation Jugendlicher raucht ihren ersten Joint durchschnittlich mit 15,4 Jahren.Die stärkste Verbreitung von Cannabiskonsum findet man bei 18- bis 20-Jährigen. Jeder vierte junge Erwachsenekonsumiert aktuell Cannabis, darunter doppelt so vieleMänner wie Frauen. Und wer mit 25 Jahren noch kein

Cannabis geraucht hat, wird es mit hoher Wahrschein-lichkeit auch in Zukunft nicht mehr tun.

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Verbreitungdes Konsums

Seit Anfang der 1990er Jahre hat die Verbreitung desCannabiskonsums stark zugenommen.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.)Jahrbuch SuchtGeesthacht: Neuland, erscheint jährlich

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Cannabiskonsum in den letzten 12 Monaten (%)

Cannabiserfahrung 18- bis 24-Jähriger

(Westdeutschland)

Gesamt Männer Frauen 18-20 21-24 25-29 30-39 40-49 50-59

6,8 8,9 4,6 24,1 20,7 13,3 6,5 2,8 0,9

Quellen: L. Kraus & R. Augustin (2004).Epidemiologischer Suchtsurvey 2003. Studie zum Gebrauch undMissbrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland.

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Die wohl häufigste Form des Cannabiskonsums ist dasRauchen von so genannten Joints. Das sind selbst 

 gedrehte Zigaretten, in denen zerbröseltes Haschisch

oder Marihuana meist mit Tabak vermengt wird.

Cannabisprodukte werden auch über verschiedene Sortenvon (Wasser-)Pfeifen geraucht, die das Rauscherlebnissesmitunter deutlich intensivieren. In Deutschland (und anderen Ländern) haben sich spezielle Geschäfte – so

 genannte Head Shops – auf den Verkauf von Konsumuten-silien für Cannabiskonsumenten spezialisiert. Gelegent-lich werden Cannabisprodukte auch in Tee aufgelöst 

 getrunken oder in Keksen (»Spacecakes«) verbacken und  gegessen.

Neben der Konsumform gibt es weitere Aspekte, die man

unter dem Begriff »Konsummuster« zusammenfassenkann.Dabei können,grob gesehen, »weiche« von »harten«Konsummustern unterschieden werden. Diese Unter-scheidung spielt eine Rolle, wenn man die damit zusam-menhängenden gesundheitlichen Gefahren betrachtet.Denn die körperlichen und psychischen Risiken nehmen

mit der »Härte« des Konsummusters zu. Das heißt: Jeöfter Cannabis konsumiert wird, je intensiver die Kon-sumform ist, je mehr Drogen zusätzlich konsumiert werden und umso selbstverständlicher der Konsum im

 Alltag praktiziert wird,desto wahrscheinlicher werdennegative gesundheitliche und soziale Folgen. Ein gele-

 gentlicher Konsum von Joints (eher »weicher« Konsum)ist demnach als weniger riskant einzuschätzen als eintäglicher Konsum von Wasserpfeifen (eher »harter«Konsum). Diese Differenzierung ist auch im Hinblickauf die Abhängigkeitsentwicklung (siehe Seite 23) vonBedeutung.

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Konsumformenund Konsummuster

Die häufigste Konsumform sind selbst gedrehteZigaretten, in denen zerbröseltes Haschisch oder

Marihuana mit Tabak vermengt wird, auch Jointsgenannt.

Die Risiken des Cannabiskonsums variieren mitdem Konsummuster.

Helmut KuntzCannabis ist immer anders. Haschisch und Marihuana: Konsum – Wirkung – Abhängigkeit 

Weinheim:Beltz,2002

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eher »weiches«Konsummuster

Gelegenheits-/Probierkonsum

einmal pro Jahr bis2-3-mal im Monat

geringe Dosis

im Joint geraucht

keine besonderesubjektive Bedeutungvon Cannabis, keinegrößeren Investitio-nen zeitlicher oderfinanzieller Art

kein Konsum andererillegaler Drogen,kein Mischkonsum

eher »hartes«Konsummuster

Gewohnheitskonsum

(fast) täglicherKonsum, mehrmals

täglich hohe Dosis

in der (Wasser-)Pfeife,um die Wirkung zuintensivieren

Konsum ist fest inden Alltag integriert

Konsum andererillegaler Drogen,Mischkonsum(auch mit Alkohol)

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Der Zeitpunkt des Wirkungseintritts hängt in erster Liniedavon ab, ob Cannabis geraucht oder gegessen wird.Geraucht setzt die Wirkung meist unmittelbar ein, da der Wirkstoff THC sehr schnell über die Atemwege aufge-

nommen wird und die Blut-Hirn-Schranke überwindet.Nach etwa 15 Minuten erreicht die Wirkung ihr Maximum,klingt nach 30 bis 60 Minuten langsam ab und ist nach2 bis 3 Stunden weitestgehend beendet.

Gegessen oder getrunken wird das THC langsamer aufgenommen,wobei die Wirkung sehr plötzlich einsetzenkann. Dabei ist auch entscheidend, wie viel und was vor-her gegessen wurde. Wegen des verzögerten Wirkungs-eintritts kann es beim Essen von Cannabis leicht zu einer höheren Dosierung kommen als beabsichtigt. Dadurchhat die Rauschqualität oft einen stärker halluzinogenenCharakter als beim Rauchen.

Die pharmakologische Wirkung von Cannabinoiden ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Erst 1988 entdeckteman körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn(CB1) und wenig später in der Peripherie des Körpers (CB2).Ein Großteil der Cannabiswirkungen wird den gefundenen

Rezeptoren zugeschrieben. An der Entschlüsselung der komplexen Wirkweise von Cannabis wird noch geforscht.

 Anders als beispielsweise bei Alkohol dauert der Abbauvon THC deutlich länger als die Wirkung anhält. DennTHC besitzt eine hohe Fettlöslichkeit und lagert sichdementsprechend leicht in fettstoffreichem Gewebe an.

Im Urin sind Cannabinoide und seine Metaboliten(Abbauprodukte) durchschnittlich etwa 30 Tage nach-weisbar, bei chronischen Konsumenten deutlich länger.

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PharmakologieWird Cannabis geraucht, wirkt esschneller als wenn es gegessen wird.Die Aufnahme über den Magen istunberechenbarer und kann leicht zu

Überdosierung führen.

Die pharmakologische Wirkweise istnoch nicht gänzlich entschlüsselt.Bekannt ist aber, dass Cannabis seineWirkung überwiegend über körper-

eigene Cannabinoidrezeptoren imGehirn entfaltet.

CannabisDie Sucht und ihre Stoffe - Ein Informa-tionsreihe über die gebräuchlichenSuchtstoffe, Nr. 6Die Broschüre kann kostenlos bei derDHS bestellt werden. Sie steht auchauf der Internetseite der DHS zumDownload zur Verfügung:www.dhs.de

Franjo Grotenhermen

Cannabis und Cannabinoide.Pharmakologie,Toxikologie und therapeutisches Potenzial Bern: Hans Huber, 2001(Fachbuch)

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Charakteristisch für die Wirkung von Cannabis ist dasbreite Spektrum psychischer Effekte. Die Wirkung hängt 

 jeweils von einer Reihe Faktoren ab. Sowohl die Dosis und die Konsumform (rauchen, essen) als auch der Kontext des Konsums sowie die Persönlichkeit des Konsumentenund seine Erwartungen können die Wirkung beeinflussen.

Die subjektiv als positiv erlebten Wirkungen lassen sich folgendermaßen beschreiben:

Fühlen

Häufig ist der Rausch von euphorischen Gefühlen gekennzeichnet (»high«) bei gleichzeitiger emotionaler Gelassenheit.

Denken

Übliche Denkmuster treten in den Hintergrund. NeuartigeIdeen und Einsichten, verbunden mit starken Gedanken-sprüngen, prägen das Denken unter Cannabiseinfluss.

GedächtnisDas Kurzzeitgedächtnis wird gestört. Was vor 5 Minuten

 geschehen ist, gerät bereits in Vergessenheit. In Gemein-schaft Gleichgesinnter wird dies oft als amüsant erlebt.

Wahrnehmung

Subjektiv wird die Wahrnehmung intensiviert, sonst Nebensächliches wird deutlicher wahrgenommen.Wegen der Störung des Kurzzeitgedächtnisses scheint dieZeit langsamer zu verstreichen.

Kommunikation

Das Gemeinschaftserleben unter Freunden wird intensi-

viert, oft verbunden mit Albernheit. Konsumenten habendas Gefühl, sich besser in den anderen versetzen zu können.

Körpererleben

Einerseits schlägt das Herz schneller, andererseits erlebenKonsumenten eine wohlige Entspannung. Ein Gefühl der 

Leichtigkeit bei gleichzeitig verlangsamten Bewegungenmacht sich breit.

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Positiverlebte Wirkungen

Charakteristisch ist ein breitesWirkungsspektrum. Die Wirkung von

Cannabis ist abhängig von:

• der Konsumform (rauchen, essen)• dem Konsumgerät (Joint, Pfeife)• der aufgenommen Dosis bzw.

dem THC-Gehalt

• der Umgebung (Setting)• der Person und ihren Erwartungen

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Cannabis: Haschisch und MarihuanaDie Broschüre ist kostenlos erhältlichbei der BZgA:Bestellnr. 33 260 000Bestelladresse siehe Seite 40

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Die unmittelbaren Risiken des Konsums sind in erster Linie psychischer Natur. Sie bilden gewissermaßen dasSpiegelbild der als angenehm erlebten Effekte. Davonbetroffen sind vor allem Konsumenten, die mit der Wirkung von Cannabis noch nicht vertraut sind. Aber auch bei erfahrenen Konsumenten und hoher Dosierungkönnen sich unangenehme Wirkungen einstellen.

Das Problem ist die partielle Unvorhersehbarkeit:

Fühlen

Statt Euphorie entstehen Angst und Panikgefühle.Psychotische Symptome wie Verwirrtheit und Verfol-

 gungsideen (»Paranoia«) sind möglich (»Horrortrip«).

Denken

 Aus Gedankensprüngen wird ein uferloses Durcheinander im Kopf. Konsumenten können keinen klaren Gedanken

 fassen (»Peilung verlieren«) oder steigern sich in fixe Ideen.

GedächtnisDurch das gestörte Kurzzeitgedächtnis kommt es zuErinnerungslücken und »Filmrissen«.

Wahrnehmung

Konsumenten neigen zu Überempfindlichkeit bis hin zu

Halluzinationen.

Kommunikation

Statt gemeinsamen Erlebens fühlen sich Konsumenten in»ihrem eigenen Film gefangen«, nehmen ihre Umwelt nur eingeschränkt wahr. Sie erleben sich als ausgegrenzt,können sich nicht mehr mitteilen.

Körpererleben

Herzrasen,Übelkeit und Schwindel können sich einstellen.Ein Kreislaufkollaps ist möglich.

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Akute RisikenDie unmittelbaren Risiken des Konsumsvon Cannabis sind in erster Liniepsychischer Natur.

Problematisch ist die partielle Unvor-hersehbarkeit der Wirkung. BesondersKonsumenten, die mit der Wirkungvon Cannabis noch nicht vertraut sind,sind davon betroffen.

Cannabis: Haschisch und MarihuanaDie Broschüre ist kostenlos erhältlichbei der BZgA:Bestellnr. 33 260 000Bestelladresse siehe Seite 40

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In der Forschung wurden und werden eine Vielzahl möglicher langfristiger Folgen des Cannabiskonsumsuntersucht.

Folgendes ist bislang bekannt:

Körperliche Folgen

• Dauerhafter Cannabiskonsum hat eine Beeinträchti- gung der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge(Aufmerksamkeit, Konzentration, Lernfähigkeit). Nach

heutigem Kenntnisstand werden jedoch keine bleibendenHirnschäden verursacht.

• Starker Cannabiskonsum beeinträchtigt die Lungen- funktion. Zudem ist die Gefahr von Lungenkrebs erhöht,da der Cannabisrauch mehr Teer bzw. krebserregendeStoffe enthält als eine vergleichbare Menge Tabakrauch.

Werden so genannte Joints geraucht, so enthalten diesein der Regel auch Tabak, der ebenfalls krebserregendeStoffe enthält.

• Auswirkungen des Cannabiskonsums in der Schwanger-schaft und auf das Neugeborene sind umstritten.

• Die Forschung hat ebenfalls keine eindeutigen Belege für den Einfluss von Cannabis auf das Hormon- und 

Immunsystem erbracht. Allerdings ist nicht auszu-schließen, dass es bei Cannabiskonsum in der Pubertät zu einer verzögerten Entwicklung kommen kann.

Psychische und soziale Folgen

• Bei dauerhaftem Konsum kann sich eine psychische und 

eine milde körperliche Abhängigkeit entwickeln.• Verbreitet ist die Annahme, dass Cannabis Psychosen

auslösen kann. Die Forschung ist hierzu allerdings nicht eindeutig.

• Dauerhafter und intensiver Cannabiskonsum kann mit allgemeinen Rückzugstendenzen einhergehen. Dabei stehen Betroffene den Aufgaben des Alltags (Schule,Beruf etc.) häufig gleichgültig gegenüber. Lange Zeit sprach man in diesem Zusammenhang von einem so

 genannten »Amotivationalen Syndrom«, das durch denCannabiskonsum ausgelöst werde. Heute gilt die

 Annahme einer eindimensionalen Ursache-Wirkung-Beziehung als nicht mehr haltbar. Vielmehr müssen

Eigenschaften der Person,die unabhängig vomCannabiskonsum vorhanden sind, zur Erklärung einesdemotivierten Gemütszustands herangezogen werden.

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Langfristige FolgenLangfristiger Cannabiskonsum ist mitpsychischen, sozialen und körperlichenRisiken verbunden. Die Forschung hat jedoch häufig sich widersprechende

Befunde hervorgebracht.Nach heutigem Kenntnisstand gehtman davon aus, dass gravierende Hirn-schäden wie sie von Alkohol bekanntsind, nicht verursacht werden. Alsgesichert gelten die schädlichen Aus-

wirkungen des Cannabisrauchs auf dieAtemwege, wobei die schädlichenAuswirkungen des mitgerauchtenTabaks ebenfalls berücksichtigt werdenmüssen.Vermutet wird, dass sich Cannabis-konsum in der Pubertät ungünstig auf die Entwicklung auswirkt.Dauerhafter Cannabiskonsum kannzudem eine spezifische Abhängigkeitnach sich ziehen. Oft wird sie begleitetdurch allgemeine Rückzugstendenzenbis hin zur sozialen Isolation.

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Relativ unstrittig ist, dass nach der Einnahme von Cannabis psychotische Symptome möglich sind. Besonders nachhohen Dosen von THC kann eine toxische Psychoseausgelöst werden, die gekennzeichnet ist durch Desorien-tiertheit, Halluzinationen, Depersonalisierung (gestörtesIch-Gefühl) und paranoide Symptome. Diese Symptomeverschwinden jedoch wieder nach einigen Tagen Abstinenzund hinterlassen in der Regel keine Folgeschäden.

In diesem Zusammenhang wurde in der Forschung lange

Zeit auch über die Eigenständigkeit einer »Cannabis- psychose« diskutiert,d. h. einer dauerhaften Psychose,die ausschließlich durch den Konsum von Cannabis aus-

 gelöst wird. Heute geht man davon aus,dass es eine»Cannabispsychose« nicht gibt, sondern in diesen Fällendas Krankheitsbild der Schizophrenie vorliegt. Unklar ist 

allerdings,ob die an Schizophrenie Erkrankten auch ohneden Konsum von Cannabis an dieser einschneidendenKrankheit leiden würden. Man geht davon aus, dass esPersonen gibt, die vulnerabel (anfällig) sind für dieErkrankung an Schizophrenie, und dass Cannabis dielatente (verborgene) Psychose zum Vorschein bringenkann.Wissenschaftlich ließ sich die »Trigger-Hypothese«

bislang zwar nicht eindeutig belegen, allerdings spricht einiges dafür, dass Cannabiskonsum den Ausbruch einer Schizophrenie beschleunigen kann, d. h. dass die Personen

 früher psychotische Symptome entwickeln als solche, diekein Cannabis konsumieren.

Etwa ein Prozent der Bevölkerung ist grundsätzlich vonSchizophrenie gefährdet. Meist tritt die Krankheit zwischen der Pubertät und dem Alter von 30 Jahren auf.Dabei scheinen genetische Faktoren eine bedeutendeRolle zu spielen. Auffällig ist,dass unter den an Schizophre-nie erkrankten Patienten ein höherer Anteil an Cannabis-konsumenten ist, als in der übrigen Bevölkerung. DiesePatienten nutzen vermutlich – genauso wie andereKonsumenten – die entspannende Wirkung von Cannabis.

 Jedoch haben Studien ergeben, dass der Krankheitsver-lauf dadurch eher ungünstig beeinflusst wird und mehr Rückfälle (erneute psychotische Schübe) zu verzeichnensind,als bei Abstinenten.

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Cannabisund Psychose

Durch die Einnahme von Cannabis –besonders von hohen Dosen THC –

können akute psychotische Symptomeausgelöst werden. Diese verschwindenin der Regel wieder nach einigenTagen.Eine eigenständige »Cannabispsychose«

ist nicht belegt. Man geht hingegen

davon aus,dass bei vulnerablen(anfälligen) Personen, die Cannabiskonsumieren, eine bislang verborgenepsychotische Erkrankung eher zumAusbruch kommt als bei abstinenten.

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Erst in der jüngsten Vergangenheit wurden in der Forschung Belege dafür erbracht, dass der dauerhafteKonsum von Cannabis mit Toleranzentwicklung und Ent-zugserscheinungen einhergehen kann. Beides sind wesentliche Kriterien für das Vorliegen einer körperlichen

 Abhängigkeit. Allerdings ist die körperliche Abhängigkeit bei weitem nicht so stark ausgeprägt wie beispielsweise

bei Alkohol- oder Opiatabhängigen. Die psychische Abhängigkeit, die mit dem starken Wunsch verbundenist, zu konsumieren, kann jedoch intensiv ausgeprägt sein. Betroffene Cannabiskonsumenten können denKonsum nicht mehr reduzieren oder haben bereits einigeerfolglose Versuche hinter sich, den Konsum zu beenden.Man geht davon aus, dass etwa 4 % - 7 % aller Cannabis-konsumenten eine Abhängigkeit entwickeln.

Die Gefahr, abhängig zu werden, ist nicht für jede/nKonsumierende/n gleich. Je nachdem, in welchem Maßeso genannte psycho-soziale Risikofaktoren vorliegen,kann eine Person mehr oder weniger gefährdet sein,eine

 Abhängigkeit zu entwickeln. So geht man davon aus,dass psychische Probleme wie beispielsweise Depressionendas Risiko erhöhen, Cannabis im Sinne einer »Selbst-medikation« zu missbrauchen. Somit liegt das »wahre«Problem in vielen Fällen nicht primär in der Substanz-wirkung, sondern in der psychischen Grundproblematik

begründet. Als ein wichtiger Risikofaktor gilt vor allem der früheEinstieg in den regelmäßigen Cannabiskonsum: Je früher bereits regelmäßig Cannabis geraucht wird,destowahrscheinlicher entwickeln sich später z. B. Abhängig-keitsprobleme. Als weitere Risikofaktoren sind auch der 

 frühe Einstieg in den Zigaretten- und Alkoholkonsum zu

nennen.

Das Risiko des Umstiegs auf andere »härtere« Drogenwurde lange Zeit unter dem Stichwort »Einstiegsdroge«kontrovers diskutiert. Dabei wurde die Beobachtung, dass

 fast alle Heroinabhängigen früher Cannabis geraucht 

hatten, zum Anlass genommen, Cannabis für denUmstieg auf Heroin verantwortlich zu machen. Was für Heroinabhängige rückblickend stimmt, trifft jedoch nicht auf Cannabiskonsumenten zu.Tatsächlich steigt nur einsehr kleiner Teil der Cannabiskonsumenten auf andereDrogen um.

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CannabisabhängigkeitRegelmäßiger Cannabiskonsum kann zu einer psy-chischen und einer milden körperlichen Abhängig-keit führen.

Kennzeichnend für eine Abhängigkeit sind erfolg-lose Versuche, den Konsum zu reduzieren oder einzu-stellen. Solche Versuche sind meist gekennzeichnetmit typischen Symptomen wie innere Unruhe, Ner-vosität, Ängstlichkeit oder Depressionen.

Sichere äußere Anzeichen für eine Abhängigkeit gibtes nicht. Psychosoziale Risikofaktoren für eineAbhängigkeitsentwicklung sind in erster Linie:

• eine labile psychische Gesundheit• ausschließlich Drogen konsumierende Freunde• frühzeitiger Beginn des Cannabiskonsums

(unter 16 Jahren)• mangelnde soziale Unterstützung

(in der Familie, von Freunden)• allgemeine soziale Perspektivlosigkeit

(z. B. Arbeitslosigkeit)• kritische Lebensereignisse

(z. B.Trennungserlebnisse)

H. Peter TossmannHaschisch – Lebensprobleme und Drogenabhängigkeit. Ein Ratgeber für Eltern und  JugendlicheBerlin:Beltz,1993

Renate Soellner Abhängig von Haschisch? – Cannabiskonsum und  psychosoziale Gesundheit Bern: Hans Huber, 2000(Fachbuch)

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In Folge der steigenden Verbreitung des Cannabiskonsumsist zwangsläufig auch eine zunehmende Zahl junger Menschen zu beobachten, deren Gesundheit unter schädlichen Auswirkungen leidet. Dementsprechend 

werden inzwischen 7,2 % der Beratungsfälle in ambulantenSuchthilfeeinrichtungen hauptsächlich auf Cannabiszurückgeführt.

Das Suchthilfesystem stellt sich hierauf ein. Cannabiskon-sumenten und Angehörige,die Hilfe suchen, wenden sicham besten an eine örtliche Drogenberatungseinrichtung

oder nutzen Online-Beratungsangebote im Internet. Dort wird man sich Zeit nehmen, um Lösungsmöglichkeiten zubesprechen. Meist wird auch erörtert, ob weiterführendeHilfemöglichkeiten in Frage kommen.

 Allgemein gilt:Wer sich in eine Suchtbehandlung begibt,

der sollte ein Mindestmaß an eigener Motivation hierfür mitbringen. Erfahrungsgemäß ist diese Voraussetzung jedoch nicht bei jedem Cannabiskonsumenten gegeben,bei dem bereits eine suchtbezogene Problematik vorliegt.Dies mag auch darin begründet sein, dass die Konse-quenzen einer Cannabisabhängigkeit in der Regel nicht so gravierend sind wie man sie beispielsweise von

 Alkoholikern oder Heroinabhängigen kennt. Oft werdensuchtbezogene Probleme auch verleugnet oder verharm-lost. Es erfordert demnach viel »Fingerspitzengefühl«,

 Jugendliche auf ihren Cannabiskonsum anzusprechen.(siehe auch Seite 33).

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BehandlungEine Suchtbehandlung setzt einMindestmaß an eigener Motivationhierfür voraus.Besonders bei jugendlichen Cannabis-

konsumenten ist diese Voraussetzungoft nicht in ausreichendem Maßegegeben. Jugendliche auf ihren Canna-biskonsum anzusprechen, erfordertdaher viel »Fingerspitzengefühl«.

Bei Suchtproblemen wenden sichRatsuchende – Betroffene wieAngehörige – am besten an eineörtliche Drogen- und Suchtberatungs-stelle.

Hilfe in dringenden Fällen und Angabenzu örtlichen Suchtberatungsstellenbietet die bundesweiteSucht- und Drogen-Hotline:01805 - 31 30 3124 Stunden täglich

Ein Verzeichnis aller Drogen- undSuchtberatungsstellen ist auch auf den Internetseiten der DHS und derBZgA verfügbar:

www.dhs.dewww.bzga.de

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Welchen Einfluss Cannabis in der Schwangerschaft auf das Neugeborene hat,konnte bislang nicht eindeutig

 geklärt werden. So gibt es Hinweise auf Folgeschädenwie ein geringeres Geburtsgewicht des Kindes oder spätere

Verhaltensprobleme. Alle Befunde haben sich jedoch alsnicht haltbar erwiesen, da die ursprünglichen Befundedurch weitere Studien widerlegt wurden oder diezunächst als signifikant bewerteten Effekte verschwanden,wenn weitere Einflussfaktoren wie Rauchen oder dassoziale Umfeld der Mutter einbezogen wurden.

Sämtliche Studien, die den Einfluss von Cannabis in der Schwangerschaft und auf das Neugeborene untersuchen,haben ein methodisches Problem: Der Konsum anderer Drogen und das Rauchen von Tabak wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Entwicklung und dasVerhalten des Kindes lassen sich somit nicht sicher auf 

den Cannabiskonsum der Mutter zurückzuführen.

 Als gut belegt gilt hingegen der negative Einfluss vonTabak auf das werdende Kind. So weisen Neugeborenevon rauchenden Müttern ein geringeres Geburtsgewicht auf und sind auch noch fünf Jahre danach kleiner als Kinder 

von Müttern, die während der Schwangerschaft nicht  geraucht haben. Aus diesem Grund kann das Rauchenvon Joints, in denen Tabak enthalten ist, zu Folgeschäden

 für das Kind führen.

Empfehlung:Wegen des noch nicht abschließend geklärtenEinflusses von Cannabis auf das werdende Kind, ist es in

 jedem Falle ratsam, während der Schwangerschaft auf Cannabiskonsum zu verzichten; besonders vor demHintergrund, dass zumeist auch Tabak mitgeraucht wird,der nachweislich das Ungeborene schädigt.

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SchwangerschaftIn tierexperimentellen Untersuchungen

zeigte sich ein geringeres Geburts-gewicht bei den neugeborenen Tieren,die während der Schwangerschaft

hohen Dosen THC ausgesetzt waren.Beim Mensch ist der Einfluss vonCannabis auf das werdende Kind wis-senschaftlich noch nicht abschließendgeklärt.

Schwangere Frauen sollten jedoch jedes Risiko für ihr Kind vermeidenund ganz auf den Cannabiskonsumsowie auf das Rauchen von Tabakverzichten.

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Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Frage nachdem therapeutischen Nutzen von Cannabis und Cannabi-noiden ist nach gänzlich anderen gesundheitsbezogenenund gesetzlichen Kriterien zu beurteilen wie der Konsumals Rauschdroge. Der Vollständigkeit halber sollen hier dennoch die wesentlichen Informationen zum therapeu-tischen Einsatz von Cannabis genannt werden.

Die Verwendung von Cannabis zu medizinischenZwecken hat eine lange Geschichte, vor allem in Indien

und den Länder des Mittleren Ostens. Im 20. Jahrhundert wurde Cannabis jedoch nach und nach durch andereMedikamente ersetzt, die wirkungsvoller sind und derenWirkstoffzusammensetzung nicht so stark schwankt wie die von Cannabis. Schließlich hat der medizinischeEinsatz von Cannabis mit dem Beginn des weltweiten

Verbots rapide abgenommen.

Erst seit dem 1. Februar 1998 ist delta-9-THC (der Haupt-wirkstoff von Cannabis) in Deutschland wieder alsMedikament verschreibungsfähig. Somit können delta-9-THC-haltige Medikamente wie das synthetische Präparat Dronabinol (Marinol®) über Apotheken bezogen werden.

Pflanzenteile wie Marihuana oder Haschisch geltenweiterhin als »nicht verkehrsfähig«.

Die wichtigsten medizinischen Anwendungen von THC sind folgende:

• gegen Übelkeit bei Krebs- und AIDS-Patienten(antiemetische Wirkung)

• zur Appetitsteigerung bei Gewichtsabnahme infolgevon AIDS oder einer Krebserkrankung

• zur Verbesserung der spastischen Symptomatik bei Multipler Sklerose (muskelrelaxierende Wirkung)

• als Schmerzmittel • bei Glaukom (grüner Star) zur Reduzierung des Augeninnendrucks

 Allerdings ist die Anwendung von Cannabis zu medizini-schen Zwecken umstritten, nicht zuletzt wegen der Nebenwirkungen des psychoaktiven Wirkspektrums.

Häufig wird die Anwendung von Cannabis daher erst empfohlen,wenn alle sonstigen Therapiemaßnahmenversagt haben.

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Cannabis als HeilmittelDer Einsatz von Cannabis zu Heilzwecken hat einelange Geschichte. Im 20. Jahrhundert sank dermedizinische Einsatz durch die Entwicklung neuerMedikamente und der weltweiten Verbote rapide.

Seit dem 1. Februar 1998 ist reines delta-9-THC wiederverschreibungsfähig. Der medizinische Nutzen giltaber als umstritten.

Franjo GrotenhermenCannabis und Cannabinoide. Pharmakologie,Toxikologie und therapeutisches Potenzial Bern: Hans Huber, 2001

Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar Auswirkungen des Cannabiskonsum: Eine Expertise zu pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen,

unter Mitarbeit von C. Brandt, A. Harms, C. Rombuschund S. Schmetzer, im Auftrag des Bundesministeriumsfür Gesundheit, Berlin,Tübingen 1997. –Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft,1998ISBN 3-8047-1555-9(Fachbuch)

Hans RommelspacherCannabis – Als Arzneimittel nur von geringemtherapeutischen NutzenDeutsches Ärzteblatt, Jahrgang 97 (Heft 51/52),Seite A 3473-3475.

Als Download unter:http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=25505

(Fachartikel)

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Die Grundlage für späteres Suchtverhalten wird bereits in frühen Jahren angelegt. Eltern können einiges dafür tun,ihre Kinder »stark zu machen« gegen Drogen. Besondersin den ersten Jahren ist es wichtig, dass Kinder die Liebeund Zuneigung ihrer Eltern spüren, um ein positivesSelbstbild zu entwickeln. Liebe und Zuwendung sind ebenso lebenswichtige Bedürfnisse wie Essen und Trinken.

Bleiben diese Bedürfnisse unbefriedigt, können Ängsteein Leben lang das Erleben prägen. Betroffene Kinder ver-suchen dann meist durch Ersatzhandlungen Befriedigungzu erlangen. Übermäßiges Essen oder Nägelkauen sind typische Beispiele für Ersatzhandlungen, mit denen dasKind versucht, sich Wohlbefinden zu verschaffen. Später können es Drogen sein,die benutzt werden, um Ängstezu bändigen oder um Zufriedenheit erleben zu können.

Kinder brauchen auch einen gewissen Spielraum, in demsie sich ausprobieren können und in dem sie lernen,selbstständig etwas zu leisten oder selber Entscheidungenzu treffen. Selbstständigkeit und Unabhängigkeit gelten

als Grundvoraussetzungen für die Entwicklung einer selbst bestimmten Persönlichkeit. Jugendliche, die gelernt haben, eigene Entscheidungen zu fällen und die Ver-trauen in ihre Fähigkeiten entwickeln konnten, werdenspäter beispielsweise besser gewappnet sein, um bei dem

 Angebot, Drogen zu konsumieren, auch »nein« sagen zu

können.

Eltern kommt zudem eine wichtige Vorbildfunktion zu.Der eigene Umgang mit Alkohol, Zigaretten oder Medikamenten spielt eine ganz wesentliche Rolle.Wird 

 Alkohol benutzt, um den Alltag zu verschönern? Wird für  jedes Wehwehchen ein Mittel genommen? Werden

Medikamente genommen,um sich besser zu fühlen?Diese Fragen können sich Eltern stellen, um ihr eigenesKonsumverhalten zu prüfen. Denn im ungünstigen Fallelernen Kinder bereits von ihren Eltern, dass es für alleProbleme und Schwierigkeiten ein Mittel gibt, umFrustrationen zu bewältigen oder angenehme Stimmungen

(künstlich) herbeizuführen.

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SuchtvorbeugungEltern können viel dafür tun, um ihre Kinder»stark zu machen« gegen Drogen.

Kinder brauchen Liebe und Zuwendung, um ein

gesundes Grundvertrauen zu entwickeln. Die Erzie-hung zur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit isteine wichtige Voraussetzung für die Entwicklungeiner selbstbestimmten Persönlichkeit.

Eltern sollten auch das eigene Konsumverhalten

reflektieren, da sie eine wichtige Vorbildfunktion fürihre Kinder einnehmen.

Persönliche Fragen zur Suchtvorbeugung beantwortetdas Infotelefon der BZgA:0221/89 20 31Mo. - Do. 10 - 22 UhrFr. - So. 10 - 18 Uhr

Kinder stark machen – zu stark für DrogenEine dreiteilige Informationsreihe für Eltern undErzieher zu den Themen Suchtvorbeugung, Sucht-ursachen und SuchtbekämpfungKostenlos erhältlich bei der BZgA:

Bestellnr. 33 710 000Bestelladresse siehe Seite 40

Rolf WilleSucht und Drogen und wie man Kinder davor schützt München:C.H.Beck,1997

Klaus Hurrelmann, Gerlinde UnverzagtKinder stark machen für das LebenFreiburg:Herder,2000

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 Jugendliche sind neugierig und wollen ausprobieren.Das Ausprobieren von Drogen ist dabei nicht unbedingt 

 Ausdruck von Problemen, sondern hat sich in denvergangenen Jahrzehnten eher zu einem jugendtypischenPhänomen zu entwickelt. Eltern sollten daher nicht inPanik verfallen,wenn ihr Kind beispielsweise mit 17 JahrenErfahrung mit dem Konsum von Cannabis macht.

 Angesichts der zunehmenden Verbreitung des Cannabis-konsums (siehe Seite 8) ist es sogar wahrscheinlich, dassein Jugendlicher mit Drogenkonsum in seinem Umfeld konfrontiert wird.Wie ein Jugendlicher damit umgeht,hängt nicht unwesentlich davon ab, ob er oder sie gelernt hat, eigene Entscheidungen zu fällen und Vertrauen inseine/ihre eigenen Fähigkeiten zu haben (siehe Seite 31).

Stellen Sie als Eltern fest,dass ihr Kind Cannabiskonsumiert, so sollten Sie es auf jeden Fall ansprechen,dabei aber nicht unverhältnismäßig reagieren oder gar mit Vorwürfen in das Gespräch einsteigen. VerhörartigeGespräche sind kontraproduktiv, da sie ein offenes

Gesprächsklima verhindern und Probleme sich verhärtenkönnen. Sorgen Sie daher für ein gutes Gesprächsklimaund formulieren sie ihre Sorgen und Ängste, ohne die

 Jugendlichen mit Unterstellungen zu überfallen. Siemüssen sich auch darauf einstellen, zu ihrem eigenenUmgang mit Suchtmitteln gefragt zu werden, zu denen

auch Tabak und Alkohol zählen. Wer sich hierzu um eineklare Antwort drückt oder nicht bereit ist, sich mit demeigenen Konsumverhalten auseinander zu setzen, darf sich nicht wundern, wenn sein Gegenüber es ihm gleichtut. Erzwingen Sie keine »Geständnisse«, aber fragen Siebei unklaren Antworten dennoch hartnäckig nach. Dabei sollten Sie aufpassen, sich nicht provozieren zu lassen,

damit die Situation nicht zu einem Streitgesprächeskaliert. »Fachsimpeln«, um gegenseitig Wissenslückenaufzuspüren, ist ebenfalls fehl am Platz.

Wenn Sie denken, dass Ihre Sorgen begründet sind oder sich ernste Probleme entwickeln, so sollten Sie sich nicht 

scheuen,Kontakt aufzunehmen mit einer psychosozialenBeratungsstelle (Jugendberatung oder Drogenberatung).Dort bekommen Sie Informationen und fachkundige Hilfe.Die Beratungsstelle ist auch eine Anlaufstelle für Ihr Kind.

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Verhaltenstippsfür Eltern

Angesichts der zunehmendenVerbreitung des Cannabiskonsums ist

es wahrscheinlich,dass ein Jugendlichermit Drogenkonsum in seinem Umfeldkonfrontiert wird.

Das Probieren von Drogen kann einnormales jugendtypisches Phänomen

sein.Wichtig für Eltern ist es, mitihrem Kind im Gespräch zu bleiben.

Bei ernsten Problemen sollte Kontaktaufgenommen werden zu einerpsychosozialen Beratungsstelle.

Adressen von Drogen- und Sucht-beratungsstellen können bei derBundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung erfragt werden:0221/89 20 31

Mo. - Do. 10 - 22 UhrFr. - So. 10 - 18 Uhr

Eine komplette Liste aller Drogen-und Suchtberatungsstellen ist auchim Internet erhältlich unter:www.bzga.dewww.dhs.de

Über Drogen redenDie Broschüre ist kostenlos erhältlichbei der BZgA:Bestellnr. 337 131 00Bestelladresse siehe Seite 40

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   n   e   r   g   r   u   nCannabis und seine Produkte Haschisch und Marihuana

sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ebenso wieHeroin und MDMA (»Ecstasy«) als »nicht verkehrsfähig«eingestuft. Laut §29 ff des BtMG wird mit einer Freiheits-

strafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafebestraft,wer:»Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt,ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt,erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.«

Damit ist jeglicher Besitz von Cannabisprodukten illegal.Der Konsum einer illegalen Droge ist in Deutschland hingegen nicht strafbar. Da dem Konsum aber in der Regel der Besitz vorausgeht, machen sich Konsumentenmeist strafbar.

Wer mit Haschisch oder Marihuana von der Polizei aufgegriffen wird, kann jedoch mitunter straffrei bleiben.Entscheidend ist die Frage, ob seine Schuld als »gering«oder »nicht gering« eingestuft wird.Diese Differenzierung

 geht zurück auf eine Grundsatzentscheidung des Bundes-verfassungsgerichts im Jahre 1994. Das Gericht kam

damals zu dem Schluss, dass es unverhältnismäßig sei,ein Strafverfahren bei jeder noch so kleinen MengeCannabis zu führen. Stattdessen kann die Staatsanwalt-schaft nun von einer Strafverfolgung absehen, wenn dievorgefundene Menge gering und nur zum Eigenverbrauchbestimmt ist.Wie viel eine geringe Menge ist, wurde

 jedoch nicht einheitlich festgelegt. Jedes Bundesland definiert eigene Grenzwerte, die meist zwischen 3 Grammund 30 Gramm variieren. Eine Gewähr für das Einstelleneines Verfahrens gibt es jedoch nicht.Wer beispielsweiseCannabis an andere abgibt (»dealt«), muss bei jeder nochso geringen Menge mit einer Bestrafung rechnen.

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RechtlicherHintergrund

Den Umgang mit Betäubungsmittelnregelt in Deutschland das

Betäubungsmittelgesetz (BtMG).Darin ist Cannabis in Anlage I nebenbeispielsweise Heroin und MDMA(»Ecstasy«) als »nicht verkehrsfähig«eingestuft. Somit ist jeglicher Besitzvon Cannabis und Cannabisprodukten

(Haschisch, Marihuana) strafbar.

Bei Vorliegen einer geringen MengeCannabis, die nur zum Eigengebrauchbestimmt ist, kann die Staatsanwalt-schaft jedoch von einer Strafverfolgung

absehen. Die Grenzen bis zu wie vielGramm eine Menge als gering einge-stuft wird, variieren je nach Bundesland.

Das Betäubungsmittelgesetz ist imInternet verfügbar unter:http://bundesrecht.juris.de/bundes-recht/btmg_1981/

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Untersuchungen an Flugsimulatoren haben gezeigt,dass der Konsum von Cannabis unmittelbar zu Leistungs-einbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen führt. Besonders in den erstenzwei Stunden des Konsums sind die Fahr- und Flugtaug-lichkeit stark eingeschränkt. Auch nach Abklingen der Wirkungen ist nicht ausgeschlossen, dass es noch zu

Beeinträchtigungen kommt.

 Anders als bei Alkohol wurden (noch) keine Grenzwerte für Cannabis festgelegt. Bislang ist unklar, in welchemZusammenhang eine im Körper nachweisbare Wirkstoff-mengen mit der Fahrtauglichkeit steht. Die Tatsache,dass Cannabis nachweisbar ist, lässt keine exaktenRückschlüsse darüber zu, wie lange der Konsum zurückliegt. Bei regelmäßigem Konsum kann sogar nochWochen nach dem letzten Konsum THC im Urin nachge-wiesen werden. Aufgrund dieser Unsicherheit hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass grundsätzlich jeder noch so geringe Nachweis illegaler Drogen für eine

Ordnungswidrigkeit ausreicht (§ 24 a StVG). Ob es durchden Konsum zu einer Beeinträchtigung der Fahrtaug-lichkeit kam, ist dabei unerheblich.

Das hat zur Folge, dass die Führerscheinstellen allen gemeldeten Verdachtsfällen nachgehen und den Führer-

schein in der Regel sofort einziehen. Zudem werden dieBetroffenen meist zu einer medizinisch-psychologischenUntersuchung (MPU) aufgefordert, um Drogenfreiheit nachzuweisen. Die kann auf Grund der langen Nachweis-zeiten illegaler Substanzen schwierig und sehr teuer sein.Strafen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-

 gesetz drohen zusätzlich.

 Allerdings kann die Rechtsprechung je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen, weshalb keine allgemein-

 gültigen Aussagen zu den Folgen für Führerscheinbesitzer  gemacht werden können.

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Cannabis imStraßenverkehr

Grundsätzlich muss man damitrechnen, als fahruntauglich eingestuft

zu werden, wenn man beim Auto-oder Motorradfahren unter demEinfluss von Cannabis aufgegriffenbzw. Cannabis in Blut oder Urin nach-gewiesen wird (§ 24 a StVG).

Allerdings kann die Rechtsprechung jenach Einzelfall sehr unterschiedlichausfallen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVG)ist im Internet verfügbar unter:http://bundesrecht.juris.de/bundes-recht/stvg/

Franjo Grotenhermen, Michael KarusCannabis, Straßenverkehr und Arbeits-welt. Recht – Medizin – PolitikBerlin:Springer,2001(Fachbuch)

Informationen im Internet unter:www.verkehrsportal.dewww.bads.dewww.jurathek.dewww.checkwerfaehrt.de

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   eBundesweite Sucht- und Drogen-Hotline01805 - 31 30 3124 Stunden täglichDie bundesweite Sucht- und Drogen-Hotline ist einZusammenschluss der Drogennotrufe aus mehrerenBundesländern. Sie richtet sich an Menschen, die

Informationen suchen, die sich Sorgen machen, ver-zweifelt sind, Angst vor Rückfällen haben oder Anga-ben zu örtlichen Suchtberatungsstellen suchen.

Infotelefon zur Suchtvorbeugung

der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

0221 - 89 20 31Mo. - Do. 10:00 - 22:00 UhrFr. - So. 10:00 - 18:00 UhrDer Schwerpunkt des Infotelefons liegt in der Sucht-vorbeugung, nicht in der individuellen BeratungBetroffener. Personen mit Suchtproblemen werdenan geeignete Beratungsdienste weitervermittelt.

Telefonseelsorge

0800-111 0 111 oder 0800-111 0 22224 Stunden täglich, gebührenfrei

Drogenkonsum kann bei Betroffenen oder Angehörigenvon massiven persönlichen Problemen wie Ängst-lichkeit, Depressivität oder Einsamkeit begleitetsein. Die Telefonseelsorge bietet hierzu neben Ge-sprächen am Telefon auch Beratung und Seelsorgeper Mail und Chat unter www.telefonseelsorge.de an.

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www.ausweg.deDie Internetseite www.ausweg.de ist ein Gemein-schaftsprojekt der Deutschen Hauptstelle fürSuchtfragen (DHS) und ihrer Mitgliedsverbände.Das Projekt richtet sich in erster Linie an alle Institu-tionen und Personen, die sichmit Jugendlichen

beschäftigen. Ziel ist es, Jugendlichen,die riskantenSubstanzkonsum betreiben, möglichst frühzeitigeffektiv zu helfen. Dazu stellt www.ausweg.de eineVielzahl an Hintergrundinformationen und Anre-gungen sowie Vorlagen für Plakataktionen zur Ver-fügung. Die Materialien können auch bei der DHS

bestellt werden.

www.drugcom.de

Mit www.drugcom.de richtet sich die Bundeszen-trale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) direktan Jugendliche und junge Erwachsene. Die Inter-netseite bietet einen umfangreichen Infobereichan, in dem man sich über Wirkungen und Risikenlegaler und illegaler Drogen informieren kann.Darüber hinaus haben die Nutzer die Möglichkeit,im Online-Chat oder per E-Mail individuell beraten

zu werden.Ziel von drugcom.de ist es, Jugendliche dazu an-zuregen, sich mit dem eigenen Konsum vonZigaretten,Alkohol und illegalen Drogen auseinander

zu setzen und eine kritische Haltung zu diesenFragen zu entwickeln.

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   eDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. bietetebenfalls weitere Informationen und Materialien anund vermittelt die Adressen von Hilfeangeboten inIhrer Nähe:

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.,Postfach 136959003 HammTel.: 0 23 81/90 15-0Fax.: 0 23 81/90 15-30E-Mail: [email protected]

Internet:www.dhs.de

Bundeszentrale für

gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Die Suchtvorbeugung ist ein Schwerpunkt der Arbeitder Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.Kostenfrei können eine Vielzahl an Materialien zurSuchtprävention bestellt werden.Über das Angebot informiert neben der Internet-seite der BZgA die Broschüre »Materialien zur Sucht-

prävention«,Bestellnr. 33 110 100.

Bestelladresse:Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungOstmerheimer Str. 22051101 Köln

Fax.: 02211/89 92 257E-Mail: [email protected]: www.bzga.de

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LandesstellenÜber Beratungsangebote und Selbsthilfe- gruppen sowie aktuelle Angebote, z. B. Wett-bewerbe für Schulklassen, Raucherentwöh-nungskurse etc., in den einzelnen Bundeslän-dern informieren:

Landesstelle für Suchtfragenin Baden-Württembergder Liga der freien WohlfahrtsverbändeAugustenstraße 63, 70178 StuttgartTel.: 07 11/6 19 67-31

eMail: [email protected]: www.lssuchtgefahrenbawue.de

Badischer Landesverbandfür Rehabilitation und Prävention e. V.Postfach 1163, 77867 Renchen

Tel.: 0 78 43/94 91 41eMail: [email protected]: www.blv-suchthilfe.de

Koordinierungsstelleder bayerischen Suchthilfe (KBS)

Lessingstraße 3, 80336 MünchenTel.: 0 89/53 65 15eMail: [email protected]

Landesstelle Berlingegen die Suchtgefahren e. V.

Gierkezeile 39, 10585 BerlinTel.:0 30/34389160eMail:[email protected]: www.landesstelle-berlin.de

Brandenburgische Landesstelle

gegen die Suchtgefahren e. V.Carl-von-Ossietzky-Straße 29, 14471 PotsdamTel.: 03 31/96 37 50eMail: [email protected]: www.blsev.de

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Bremische Landesstellegegen die Suchtgefahren e. V.c/o Caritasverband Bremen e. V.

Postfach 106503, 28065 BremenTel.: 04 21 / 3 35 73-0eMail: [email protected]: www.sucht.org/landesstelle-bremen

Hamburgischen Landesstelle

gegen die Suchtgefahren e. V.Repsoldstraße 4, 20097 HamburgTel.: 0 40/2 84 99 18-0eMail: [email protected]: www.suchthh.de

Hessische Landesstellefür Suchtfragen (HLS) e. V.Zimmerweg 10, 60325 Frankfurt/MainTel.:0 69/71376777eMail: [email protected]: www.hls-online.org

Landesstelle gegen die SuchtgefahrenMecklenburg-Vorpommern e. V.Voßstraße 15 a, 19053 SchwerinTel.: 03 85/7 58 91 96eMail: [email protected]

Internet: www.lsmv.de

Niedersächsische Landesstellefür SuchtfragenPodbielskistraße 162, 30117 HannoverTel.: 05 11/62 62 66-0eMail: [email protected]: www.nls-suchtgefahren.de

Arbeitsausschuss Drogen und Sucht derArbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände

der Freien Wohlfahrt in NW,zugleich Landesstelle gegen die Suchtgefahren,c/o Diakonisches WerkFriesenring 32/34, 48147 MünsterTel.: 02 51/27 09-3 30eMail: [email protected]

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Landesstelle SuchtkrankenhilfeRheinland-Pfalzc/o Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes –

Abt. 2, Soziales und GesundheitKarmeliterstraße 20, 67322 SpeyerTel.: 0 62 32/6 64- 2 54eMail: [email protected]

Saarländische Landesstelle

gegen die Suchtgefahren e. V.,c/o Diakonisches Werk an der SaarRembrandtstraße 17 - 19, 66540 NeunkirchenTel.: 0 68 21/95 6-0eMail: [email protected]

Sächsische Landesstellegegen die Suchtgefahren e. V.Glacisstraße 26, 01099 DresdenTel.: 03 51/8 04 55 06eMail:[email protected]: www.slsev.de

Landesstelle für Suchtfragenim Land Sachsen-AnhaltWalther-Rathenau-Straße 38 , 39106 Magdeburg

Tel.:03 91/5433818eMail: [email protected]

Internet: www.ls-suchtfragen-lsa.de

Landesstelle gegen die Suchtgefahrenfür Schleswig-Holstein e. V.Schauenburger Straße 36, 24105 KielTel.: 04 31/56 47 70eMail: [email protected]: www.lssh.de

Thüringer Landesstellegegen die Suchtgefahren e. V.

Pfeiffersgasse 12, 99084 ErfurtTel.:03 61/7464585eMail: [email protected]: www.tls-suchthilfe-thueringen.de

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Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. mit Sitz

in Hamm ist der Zusammenschluss der in der Suchtpräventionund Suchtkrankenhilfe bundesweit tätigen Verbände. Dazu

 gehören die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,

öffentlich-rechtliche Träger der Suchtkrankenhilfe und 

Selbsthilfe- und Abstinenzverbände.

Die DHS koordiniert und unterstützt die Arbeit der Mitglieds-

verbände und fördert den Austausch mit der Wissenschaft.

Die Geschäftsstelle der DHS in Hamm gibt Auskunft und ver-

mittelt Informationen an Hilfesuchende, Experten, Medien-

und Pressefachleute sowie andere Interessierte.

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 Mitglieder der DHS

Verbände der freien Wohlfahrtspflege:

•  Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. (AWO)• Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer 

Krankenhäuser 

• Deutscher Caritasverband e. V.

• Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK)

• Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen

Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (GVS)• Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

 Abstinenz- und Selbsthilfeverbände:

• Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe – Bundesverband e.V.

• Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche e. V. – Bundes-

verband • Blaues Kreuz in Deutschland e. V.

• Bundesverband der Elternkreise drogengefährdeter 

und drogenabhängiger Jugendlicher e. V. (BVEK)

• Guttempler in Deutschland 

• Kreuzbund e. V. – Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für 

Suchtkranke und deren Angehörige

Fachverbände:

•  Arbeitsgemeinschaft Katholischer Fachkrankenhäuser 

 für Suchtkranke e. V.

• Bahn-Zentralstelle gegen die Alkoholgefahren (BZAL)

• Bundesfachverband Ess-Störungen e. V.

• Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V.

»buss«

• Bund für drogenfreie Erziehung e. V. (BdE)

• Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V.

• Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e. V.

– Bundesverband 

• Fachverband Drogen und Rauschmittel e. V. (FDR)

• Fachverband Glücksspielsucht e. V.

• Gesellschaft gegen Alkohol- und Drogengefahren e. V.

(GAD)

• Katholische Sozialethische Arbeitsstelle e. V. (KSA)

• Verband ambulanter Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke/Drogenabhängige e. V. (VABS)

Gaststatus:

• Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

• Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesstellen gegen

die Suchtgefahren

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Impressum

Herausgeber

Deutsche Hauptstelle

für Suchtfragen e. V.

Postfach 13 69

59003 HammTel. 0 23 81/90 15-0

Fax 0 23 81/90 15-30

eMail: [email protected]

Internet: www.dhs.de

Redaktion

Christa Merfert-Diete

Dr. Raphael Gaßmann

Konzeption und Text

delphi GmbH – Gesellschaft

für Forschung, Beratung und

Projektentwicklung, Berlin

Marc-Dennan Tensil

Dr. Peter Tossmann

Gestaltung

[designbüro], Münster

Druck

Ollig, Köln

Auflage

2.50.8.05

Best.-Nr.

33 230 100

Gefördert von der Bundeszentrale fürgesundheitliche Aufklärung (BZgA)