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1 2 POSITIONSPAPIER CANNABIS 3 (z.Hd. der Mitgliederversammlung vom 4. November 2017) 4 5 6 7 8 Die Jungen Grünen Schweiz fordern, dass die Schweiz ihre Drogengesetzgebung 9 und insbesondere die Gesetze im Zusammenhang mit Cannabis erneuert und den 10 heutigen Gegenheiten anpasst. In den 1990-er Jahren leistete die Schweiz mit 11 ihrer Vier-Säulen-Politik Pionierarbeit. Seitdem ruht sie sich auf diesem frühen 12 Erfolg aus und verzichtet problematischerweise auf die in der Zwischenzeit 13 notwendig gewordenen Anpassungen. 14 15 Aus diesem Grund präsentieren die Jungen Grünen Schweiz in diesem Positions- 16 papier ihre Vision zur Modernisierung der Schweizer Drogenpolitik mit Schwer- 17 punkt Cannabis. Das Papier ist gegliedert in drei Hauptforderungen und wird ver- 18 vollständigt durch ein Argumentarium, welches die drei Forderungen bestärkt. 19 20 1. Legalisierung des Erwerbs, des Konsums und der Produktion von Cannabis. 21 2. Reglementierung des Erwerbs, der Produktion und des Verkaufs von Cannabis. 22 3. Staatliche Beaufsichtigung der Cannabisproduktion. 23 24 Ziel: Eine effiziente und an die heutigen Bedingungen angepasste Drogenpolitik 25 im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung, des Jugendschutzes und der 26 Nichtstigmatisierung von Cannabis-Konsumenten. 27 28 Wir fordern also die Legalisierung von Cannabis im Bereich des Erwerbs und des 29 Konsums. Die Legalisierung ist die einzige Möglichkeit, mit welcher der 30 Schwarzmarkt ausgetrocknet und mit welchem Sicherheit und Jugendschutz 31 ausgebaut werden können. Zudem können nur infolge einer Legalisierung wir- 32 kungsvolle Präventionsprogramme eingeführt werden. 33 34 Um die potentiellen negativen Nebenwirkungen einer Legalisierung von Cannabis 35 zu verhindern, muss dieses Vorhaben in den folgenden Bereichen mit einer 36 strikteren Reglementation einhergehen, als es beispielsweise bei Tabak der Fall 37 ist: 38 39 - Verbot des Verkaufs an Minderjährige 40 - Verbot des Konsums in der Öffentlichkeit 41 - Verbot des Werbens 42 43

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1 2POSITIONSPAPIER CANNABIS 3(z.Hd. der Mitgliederversammlung vom 4. November 2017) 4 5 6 7 8Die Jungen Grünen Schweiz fordern, dass die Schweiz ihre Drogengesetzgebung 9und insbesondere die Gesetze im Zusammenhang mit Cannabis erneuert und den 10heutigen Gegenheiten anpasst. In den 1990-er Jahren leistete die Schweiz mit 11ihrer Vier-Säulen-Politik Pionierarbeit. Seitdem ruht sie sich auf diesem frühen 12Erfolg aus und verzichtet problematischerweise auf die in der Zwischenzeit 13notwendig gewordenen Anpassungen. 14 15Aus diesem Grund präsentieren die Jungen Grünen Schweiz in diesem Positions-16papier ihre Vision zur Modernisierung der Schweizer Drogenpolitik mit Schwer-17punkt Cannabis. Das Papier ist gegliedert in drei Hauptforderungen und wird ver-18vollständigt durch ein Argumentarium, welches die drei Forderungen bestärkt. 19 201. Legalisierung des Erwerbs, des Konsums und der Produktion von Cannabis. 212. Reglementierung des Erwerbs, der Produktion und des Verkaufs von Cannabis. 223. Staatliche Beaufsichtigung der Cannabisproduktion. 23 24Ziel: Eine effiziente und an die heutigen Bedingungen angepasste Drogenpolitik 25im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung, des Jugendschutzes und der 26Nichtstigmatisierung von Cannabis-Konsumenten. 27 28Wir fordern also die Legalisierung von Cannabis im Bereich des Erwerbs und des 29Konsums. Die Legalisierung ist die einzige Möglichkeit, mit welcher der 30Schwarzmarkt ausgetrocknet und mit welchem Sicherheit und Jugendschutz 31ausgebaut werden können. Zudem können nur infolge einer Legalisierung wir-32kungsvolle Präventionsprogramme eingeführt werden. 33 34Um die potentiellen negativen Nebenwirkungen einer Legalisierung von Cannabis 35zu verhindern, muss dieses Vorhaben in den folgenden Bereichen mit einer 36strikteren Reglementation einhergehen, als es beispielsweise bei Tabak der Fall 37ist: 38 39

- Verbot des Verkaufs an Minderjährige 40- Verbot des Konsums in der Öffentlichkeit 41- Verbot des Werbens 42

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Der Verkauf von Cannabis soll ausschliesslich in vom Staat dafür anerkannten 44Apotheken und Drogerien erlaubt sein. Diese erhalten eine fixe Pauschale, 45unabhängig der verkauften Menge Cannabis. Auf diese Weise entsteht kein An-46reiz für die Bewerbung von Cannabis. 47 48Zudem darf in der ersten Zeit der Legalisierung die eingezogene Cannabis-Steuer 49nicht allzu hoch sein. Je schwächer der Schwarzmarkt im Laufe der Zeit wird, 50desto weiter kann die Steuer erhöht werden, bis sie auf einem gewünschten Ni-51veau ist. 52 53Der offiziell gehandelte Cannabis muss für die Konsumenten einfach zugänglich 54sein. Um den Schwarzmarkt zu schwächen, muss der in offiziellen Verkaufstellen 55angebotene Cannabis ausserdem qualitativ wertvoller sein als der auf der Strasse 56gehandelte. 57 58Damit die Produktion von hochwertigem Cannabis mit festgelegten THC-59Gehaltswerten garantiert werden kann und effiziente Kontrollen durchgeführt 60werden können, fordern wir staatliche Rahmenbedingungen für die Produktion 61von Cannabis. Diese Rahmenbedingungen beinhalten den biologischen Anbau, da 62die Cannabis-Pflanze gut an unser Klima angepasst ist und keine Pestizide für 63seine Kultivierung benötigt. 64 65Während die Kontrolle der Produktion bei den Bauern und Bäuerinnen liegt, ist es 66wichtig, dass der Staat den lukrativen Cannabis-Markt beaufsichtigt, um 67unerwünschte möglichen Folgen der Legalisierung zu verhindern. Präventions-68massnahmen und die Gesundheit der Bevölkerung müssen oberste Priorität ha-69ben und dürfen nicht durch eine private Cannabis-Industrie gefährdet werden, 70wie es beispielweise bei der Zigarettenindustrie der Fall ist. 71 72Damit kein kleinliches und strenges staatliches Monopol entsteht fordern wir zu-73dem, dass eine Person für den persönlichen Konsum eine limitierte Zahl von 74Cannabispflanzen besitzen darf. 75 76

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Argumentarium 77 78Die Hauptargumente zu unserer Position lassen sich folgendermassen zusam-79menfassen: 80 811. Cannabis, eine Droge unter vielen 822. Schwächung des Schwarzmarktes 833. Stärkung der Prävention 844. Individuelle Freiheit 855. Effizienz 866. Medizinisches und wissenschaftliches Interesse 87 88Tabak und Alkohol sind in der Schweiz im Gegensatz zu Cannabis zum Verkauf 89freigegeben. Diese Situation ist einzig und allein Vorurteilen und vagen Vorbehal-90ten gegenüber Cannabis geschuldet, welche es zu überwinden gilt, denn sie ha-91ben nur geringen Wahrheitsgehalt aus wissenschaftlicher und medizinischer 92Sicht. Erstens hat Nikotin, welches im Tabak enthalten ist, ein grösseres 93Suchtpotential als Cannabis (1)(2). Letzteres zeigt nur sehr selten zu einer kör-94perlichen Abhängigkeit, insbesondere bei chronischen Konsumenten und Perso-95nen mit einer Prädisposition. (1) (2) (3) (4) (5). Anzumerken ist auch, dass nor-96malerweise der zum Rauchen verwendete Cannabis mit Tabak gemischt wird um 97die Verbrennungseigenschaften zu verbessern. Die Risiken und Folgen dieser 98Form des Konsums sind damit vergleichbar mit denjenigen einer gewöhnlichen 99Zigarette. Vor diesem Hintergrund ist es schwierig das Suchtpotential von THC 100von demjenigen des Nikotins abzugrenzen. (2)(6) 101 102Zweitens gibt es weltweit keine dokumentierte tödliche Überdosis von Cannabis. 103Im Gegensatz zu den sogenannt ”harten“ Drogen wie Heroin, existiert keine 104tödliche Dosis (ausser in unrealistischer Menge) (7). Das ist übrigens beim Alko-105hol, einem starken Dämpfer des Nervensystems, anders. Eine Tatsache welche 106durch unzählige alkoholbedingte Komas pro Jahr bestätigt wird. 107Drittens sind die grosse Mehrheit der Konsumenten Gelegenheitskonsumenten, 108welche die psychoaktiven Eigenschaften schätzen und Cannabis als Genussmittel 109benutzen. Dieses Nutzungsschema hat in keiner Studie Hinweise auf irgendeine 110langfristige Gefährdung der geistigen Gesundheit gezeigt (2)(8)(9). 111 112Dennoch bleibt Cannabis eine Droge mit halluzinogenen Eigenschaften. Das Risi-113ko von Unfällen oder risikohaftem Verhalten unter Einfluss von Cannabis darf 114nicht unterschätzt werden, zudem ist das Rauchen von Cannabis immer noch 115krebserregend vor allem in den Atemwegen. Ausserdem konnte in einigen Stu-116dien Zusammenhänge zwischen Cannabis und psychischen Erkrankungen, wie 117Schizophrenie, und kognitiven Beeinträchtigungen gezeigt werden, vor allem 118wenn der/die KonsumentIn jung ist (7), aber auch in anderen Fällen (10)(11). 119Im Moment gibt es noch keinen Konsens zu diesem Thema. Es ist also wichtig, 120

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den Cannabiskonsum nicht zu verharmlosen, aber er sollte genau so wenig stig-121matisiert werden. 122 123Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, den Handel und Schwarzmarkt zu 124bekämpfen: die Ahndung oder Liberalisierung. Die erste Option ist selten ef-125fektiv, aggressiv und stigmatisierend für die KonsumentInnen und vor allem sehr 126teuer. Eine die von der Universität Neuenburg in der Schweiz durchgeführte Stu-127die zeigt ausserdem, dass illegale Drogen im Jahr 2000 1.4 Mia. direkte Kosten 128verursacht haben. Davon fallen 65% auf Ausgaben der Unterdrückung und weni-129ger als 5% wurden für die Prävention ausgegeben (s. Bibliographie). Deshalb 130unterstützen wir die zweite Option, die den Schwarzmarkt mit einem freien 131zulässigen und besser zugänglichen Markt ersetzen und diesen überflüssig ma-132chen will. Dies stellt zweifellos die beste Massnahme für die Volksgesundheit und 133insbesondere für den Minderjährigenschutz dar. (12)(13) Tatsächlich wird der/die 134KundIn auf dem Schwarzmarkt oder beim Dealen auf der Strasse Kriminalität 135ausgesetzt. Der Kontakt zu anderen, viel Gefährlichen Drogen, wie Kokain oder 136Amphetaminen, wird vereinfacht, was insbesondere für Minderjährige und junge 137KonsumentInnen um jeden Preis verhindert werden muss. 138 139Zu den wichtigsten Gründen, warum es nötig ist, das aktuelle Gesetz zu ändern, 140gehört der Schutz von Minderjährigen und die Prävention. Zum jetzigen Zeit-141punkt besorgen sich in der Schweiz 300’000 Personen Cannabis auf dem 142Schwarzmarkt. Ausserdem setzt jeder Kanton das Gesetz nach seinem Gutdün-143ken um, einige auf eine sehr liberale Weise und andere viel strenger. Dazu 144kommt, dass Produkte mit schwachem THC-Gehalt (unter 1%) unterdessen er-145laubt sind und immer häufiger zu kommerziellen Zwecken hergestellt werden. 146Vor dem Hintergrund dieses heillosen Durcheinanders wird es umso schwieriger, 147eine klare Präventionslinie zu kommunizieren, vor allem gegenüber den 148hauptsächlich jungen KonsumentInnen von Cannabis. Die Grenze zwischen legal 149und illegal, erlaubtem und verbotenem ist nicht nur unscharf sondern scheint je 150nach Stadt, Kanton oder der politischen Konstellation einer Region verschieden 151zu sein. Diese Situation kann so nicht andauern, denn sie öffnet Tür und Tor al-152len erdenklichen regulatorischen Auswüchsen. Daher die Notwendigkeit eines 153klaren rechtlichen Rahmens, den nur eine Legalisierung zusammen mit umfas-154senden und eindeutigen Reglementierungen gewährleisten kann. (12)(13) 155 156In diesem Sinne sind die Beispiele von Legalisierungen in den USA oder in Uru-157guay verheissungsvoll, zeigen aber auch die Risiken einer Legalisierung ohne 158klare Reglementierung und Prävention auf. (14)(15)(16)(17) 159 160Jede Person hat ein Recht auf Selbstbestimmung und es ist nicht Aufgabe des 161Staates Gesetze darüber zu machen, wie Einzelpersonen mit ihrem Körper und 162ihrer Gesundheit umgehen. Das Gesetz sollte sich auf das beschränken, was In-163teraktionen zwischen Personen beeinflusst. Es gibt keinen Grund, eine Droge wie 164Cannabis zu verbieten, deren Konsum um Privaten keinen Einfluss auf andere 165

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hat. Dieses Argument liesse sich auf alle Drogen anwenden, auch auf die gefäh-166rlicheren. Sobald jedoch eine Droge tödlich sein kann, das krankheitserzeugende 167Potential oder die sozialen Konsequenzen zu hoch wird, liegt es in der Zustän-168digkeit des Staates den Schutz der BürgerInnen zu gewährleisten. Dies trifft auf 169Cannabis nicht zu. 170 171Die Legalisierung von Cannabis gekoppelt an eine Verkaufsbesteuerung ist eine 172Massnahme, die an und für sich kostenneutral in der Einführung und zusätzlich 173das Potential für zukünftige Einsparungen und Mehreinnahmen bietet: So beis-174pielsweise durch drastisch verringerte Kosten für Strafverfahren, welche derzeit 175sowohl häufig als auch kostspielig sind, oder durch die Steuereinnahmen der 176Verkaufssteuer. (18) Diese Steuer könnte insbesondere dazu dienen, die Präven-177tion gegen die Ausweitung des Cannabiskonsums zu finanzieren. Folglich werden 178solche Massnahmen nicht nur effizient sein, um KonsumentInnen durch Präven-179tion vor den Gefahren des Cannabis zu beschützen, sondern sie werden sich auch 180finanziell lohnen. 181 182Aus medizinischer Sicht hat diese von den Jungen Grünen vorgeschlagene Re-183form mehrere beträchtlichen Vorteile. Zunächst wurde gezeigt, dass Cannabis in 184der Behandlung von neuropathischen Schmerzen und zur Reduktion von Muskel-185krämpfen bei MS-Patienten eingesetzt werden kann. Ausserdem hilft Cannabis 186gegen Übelkeit bei Chemotherapiepatienten und wirkt appetitanregend und för-187dert die Gewichtszunahme bei kachektischen AIDS-Patienten. Mit der momenta-188nen Gesetzgebung ist es nur mit einer Ausnahmebewilligung des BAG möglich, 189Cannabis zu verschreiben, was ein übertriebener bürokratischer Aufwand auf 190Kosten der Therapie der Patienten. Ohne die Patienten mitzuzählen, die auf eine 191Behandlung mit Cannabis verzichten, weil es eine illegale Droge ist. Aus dem 192gleichen Grund gibt es nur wenig wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema. 193 194Deshalb wäre die Legalisierung von Cannabis eine nicht zu vernachlässigende 195Erleichterung für Patienten und medizinisches Personal. Es würde ausserdem er-196lauben, die Forschung zu stärken um die Auswirkungen der Pflanze besser zu 197verstehen. So auch im Ausblick auf neue therapeutischen Ansätze und mit dem 198Ziel der Prävention von Cannabis als Genussmittel. Da die Schweiz eine inlän-199dische Produktion garantieren kann, könnten das BAG und Swissmedic einerseits 200die Preise von cannabisbasierten Medikamenten besser kontrollieren und ande-201rerseits eine neutrale und unabhängige Forschung in universitären Laboratorien 202gewährleisten. 203 204

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