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Caritas Schuldner- und Insolvenzberatung J A H R E S B E R I C H T 2 0 1 3 Schuldner- und Insolvenzberatung für den süd- / östlichen Landkreis München im Caritas-Zentrum Taufkirchen Caritas Caritas-Zentrum Taufkirchen Schuldner- und Insolvenzberatung Am Bahnsteig 14 82024 Taufkirchen Telefon: 089/960 517- 0 Telefax: 089/960 517 -18 E-Mail: [email protected] Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. Am Nächsten Nah.

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Caritas Schuldner- und Insolvenzberatung

J A H R E S B E R I C H T 2 0 1 3

Schuldner- und Insolvenzberatung für den süd- / öst lichen Landkreis München

im Caritas-Zentrum Taufkirchen

Caritas Caritas-Zentrum Taufkirchen Schuldner- und Insolvenzberatung Am Bahnsteig 14 82024 Taufkirchen Telefon: 089/960 517- 0 Telefax: 089/960 517 -18 E-Mail: [email protected] Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.

Am Nächsten Nah.

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Caritas-Zentrum Taufkirchen

Am Bahnsteig 14 82024 Taufkirchen

Außenstelle Ottobrunn

Putzbrunner Str.11a 85521 Ottobrunn

Außenstelle Haar

Jagdfeldring 17 85540 Haar

Schuldnerberatungsstellen des Caritas-Zentrums Tauf kirchen

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Inhaltsverzeichnis

Seite 1. Schuldner-und Insolvenzberatung im Caritas-Zentr um Taufkirchen

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1.1. Jahresrückblick 2013 1.2. Die wichtigsten Zahlen im Überblick 5 1.3. Einzugsbereich 1.4. Personelle Ausstattung 1.4.1. Schuldner- und Insolvenzberatung Taufkirchen 1.4.2. Schuldner- und Insolvenzberatung Haar 6 1.4.3. Schuldner- und Insolvenzberatung Ottobrunn 1.4.4. Stundenweise Beschäftigung 1.4.5. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen 1.5. Gremienarbeit 7 1.6. Öffentlichkeitsarbeit / Kollegiale Beratung 1.7. 1.7.1. 1.7.2. 1.7.3. 1.7.4. 1.7.5. 1.7.6. 1.8. 1.9.

Prävention Allgemeines zur Präventionsarbeit Präventionsarbeit mit Jugendlichen an Schulen Lehrerbericht Veranstaltungsdaten der Prävention an den Schulen Prävention im Rahmen des Beratungssettings Begleitende Präventive Maßnahmen im Rahmen des Beratungssettings Fortbildungen / Fachtagungen Supervision / Klausurtage

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9 11

12 13

2. Statistik 14

2.1. Anzahl der beratenen Schuldnerinnen und Schuldner Verteilung auf die einzelnen Gemeinden im südlichen Landkreis München

2.2. 2.3. 2.4.

Wohnort der Hilfesuchenden Zugang durch Beratungen Altersstruktur

15 16

17 2.5. 2.6.

Familienstand Staatsangehörigkeit

2.7. 2.8.

Art des Haushaltes Berufliche Situation

18

2.9. Schuldenhöhe 19 2.10. Persönliche Kontakte mit Klienten und Bezugspersonen 3. Auswertung 20

3.1. 3.2.

Ursachen für die Überschuldung Anmerkungen zur Statistik

21

4.

Ausblick für das Jahr 2014

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1. Schuldnerberatung im Caritas-Zentrum Taufkirchen

1.1. Jahresrückblick 2013

Erklärtes Ziel und absolute Priorität war weiterhin die Optimierung einer bürgerfreundlichen, dezentralen und gemeindenahen Schuldner-und Insolvenzberatung. Darüber hinaus sollte die Wartezeit trotz höherer Arbeitsbelastung nicht wesentlich überschritten werden, um weiterhin eine zeitnahe und bedarfsorientierte Beratung anbieten zu können. Auftakt bildete eine professionell moderierte Klausurtagung des gesamten Teams plus Lei-tung im Sommer 2013, wo insbesondere die Themen praktische Durchführung des Verbrau-cherinsolvenzverfahrens, Organisation und Integration der Außenstellen, Aufgabenschwer-punkte und Arbeitsorganisation in Beratung, Prävention und Verwaltung im Kontext einer Team-und Organisationsentwicklung formuliert wurden. Bezüglich des Verbraucherinsolvenzverfahrens forderte die Regierung von Oberbayern be-reits im Vorjahr von den staatlich anerkannten Insolvenzberatungsstellen die eigenständige Durchführung von Insolvenzfällen, vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zum Insol-venzantrag. So galt es für die BeraterInnen und das Verwaltungspersonal des Caritas-Zentrums Taufkirchen und der Außenstellen, sich sowohl EDV-technisch als auch bei der praktischen Organisation und Ausführung der Insolvenzverfahren einzuarbeiten und zu vertie-fen. Resultat waren schließlich 22 aufwändige Insolvenzfälle mit erfolgreichem außergerichtli-chem Einigungsversuch oder mit dem Abschluss eines Antrags auf Verbraucherinsolvenz.

Die Außenstellen Ottobrunn und insbesondere Haar stellen nach wie vor eine team- und ver-waltungsorganisatorische Herausforderung dar, die eine Optimierung von Kommunikations-strukturen verlangt .Informationsfluss und Kooperation für das gesamte Team sollen effektiv und effizient gestaltet, Reibungsverluste vermieden und Synergien genutzt werden. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit der genaueren Definition und Festlegung von neu-en Aufgabenbereichen für die BeraterInnen und die zuarbeitenden Verwaltungsmitarbeiterin-nen der SIB zur Gewährleistung einer guten Fachlichkeit. Der Kontext zunehmender Komple-xität von Beratungsfällen mit stetig steigender Tendenz beschäftigte das Team der Schuldner-und Insolvenzberatung dahingehend, dass eine intensivere Vernetzung mit anderen Fach-diensten, kollegiale Beratungen für andere Einrichtungen und eine Intensivierung der Fallge-spräche angestrebt wurde. Existenzsichernde Maßnahmen konnten durch die Soziale Beratung der Caritas nur teilweise durchgeführt werden. Aus diesem Grund mussten Clearing und Maßnahmen zur Existenzsi-cherung verstärkt durch die SIB erfolgen. In der Klausur setzten wir uns mit Möglichkeiten auseinander, mittelfristig den Präventionsbe-reich auszubauen, um vor allem neue Zielgruppen wie Senioren, Eltern und Kinder verschie-dener Altersstufen zu erreichen. Im Jahresverlauf 2013 bauten wir unsere Präventionsveranstaltungen „Umgang mit Geld und Vermeidung von Schulden“ für die Zielgruppe der SchülerInnen aus und führten das Projekt an zwei weiteren Schulen in drei zusätzlichen Klassen durch. Darüber hinaus fand für die Zielgruppe der psychisch Kranken in der Tagesklinik des Isar-Amper-Klinikums Informationsveranstaltungen zu aktuellen Schuldenthemen statt. Damit waren wir an unseren Kapazitätsgrenzen angekommen. Ein weiterer Ausbau der Prä-ventionsarbeit zum jetzigen Zeitpunkt würde zwangsläufig zeitliche Engpässe und/oder Quali-tätsminderung bei der Beratungsarbeit und eine Erhöhung der Wartezeiten verursachen. 2013 war ein Jahr, in dem das gesamte Team gefragt und gefordert war Herausforderungen und Neuerungen aufzugreifen und Veränderungen auf den Weg zu bringen. *SIB= Schuldner- und Insolvenzberatung

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1.2. Die wichtigsten Zahlen im Überblick 2013 2012

Ratsuchende in der Beratungsstelle (ohne Begleitperson) 635 681

davon neu

302 377

davon InsO-Fälle (die nach Beratung weiter verwiesen wurden) 18 44 davon InsO-Fälle (die in den Beratungsstellen selbst bearbeitet wurden) davon durch Sprechstunde im Landratsamt München Online-Beratung

22

26

31

5

39

19 Mit Präventionsprojekten erreichte Schülerinnen und Schüler 152 130

1.3. Einzugsbereich Im Einzugsbereich der Schuldnerberatungsstelle des Caritas-Zentrums Taufkirchen befinden sich folgende Gemeinden mit 214.993 Bürgerinnen und Bürgern (Quelle: Bayerisches Lan-desamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand: 30.06.2013) - Taufkirchen - Höhenkirchen-Siegertsbrunn - Unterhaching - Hohenbrunn - Oberhaching - Putzbrunn - Sauerlach - Grasbrunn / Neukeferloh - Straßlach - Brunnthal - Grünwald - Aying - Pullach - Haar - Schäftlarn - Feldkirchen - Baierbrunn - Aschheim - Ottobrunn - Kirchheim - Neubiberg

1.4. Personelle Ausstattung

1.4.1. Schuldner- und Insolvenzberatung Taufkirchen Klaus Binder Dipl. Sozialpädagoge (FH)

01.01.2013 bis 31.12.2013 mit 39 Std./Woche Birgit Oppermann-Schramm Dipl. Sozialpädagogin (FH) 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit 39 Std./Woche Andrea Mayr Verwaltungsmitarbeiterin 01.01.2013 bis 31.01.2013 mit 30 Std./Woche 01.02.2013 bis 31.12.2013 mit 32 Std./Woche

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1.4.2. Schuldner-und Insolvenzberatung Haar Rita Hofmann Dipl. Sozialpädagogin (FH) 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit 39 Std./Woche Gertraut Zeilbeck Verwaltungsmitarbeiterin 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit 15 Std./Woche

1.4.3. Schuldner-und Insolvenzberatung Ottobrunn

Christine Streidl Dipl. Sozialpädagogin (FH) 01.01.2013 bis 31.07.2013 mit 19,5 Std./Woche

01.08.2013 bis 31.12.2013 mit 21,5 Std./Woche Patricia Lawani Dipl. Sozialpädagogin (FH) 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit 37 Std./Woche Gertraut Zeilbeck Verwaltungsmitarbeiterin 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit 15 Std./Woche Stephanie Reichersdorfer Verwaltungsmitarbeiterin Isis Kessler

01.01.2013 bis 30.09.2013 mit 4,5 Std./Woche Verwaltungsmitarbeiterin 01.10.2013 bis 31.12.2013 mit 5,5 Std./Woche

1.4.4. Stundenweise Beschäftigung Melika Kapicibasi stundenweise Mitarbeit für Dolmetscher- und Übersetzerinnentätigkeit

vom Türkischen ins Deutsche

1.4.5. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen

Arnold F. Herrmann stundenweise Mitarbeit, ganzjährig - ehemalige leitende Tätigkeit

in Bank Georg Schlimm stundenweise Mitarbeit, ganzjährig - ehemalige Tätigkeit als Projekt-

manager Günter Staiger stundenweise Mitarbeit, ganzjährig - ehemalige leitende Tätigkeit

in Bank Günter Weiß stundenweise Mitarbeit, ganzjährig - ehemalige leitende Tätigkeit

in Bank Martin Wrege stundenweise Mitarbeit, ganzjährig - selbständiger Betriebswirt und

Unternehmensberater Walter Ziegler Birgit Kökert Thomas Schürmann Elli Lang Bernhard Berwanger

stundenweise Mitarbeit, ganzjährig - ehemals Berufsschullehrer für Bankkaufwesen stundenweise Mitarbeit, ganzjährig - ehemals als Juristin tätig stundenweise Mitarbeit, seit 09.01.2013, selbständiger Unternehmensberater stundenweise Mitarbeit, seit 08.02.2013, ehemals als Verwaltungsan-gestellte tätig, stundenweise Mitarbeit, seit 21.10.2013 - Berufsmusiker

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1.5. Gremienarbeit

- Arbeitskreis Schuldnerberatung Caritas München Stadt/Landkreis

- Facharbeitskreis aller Verbände der Schuldnerberatungen in Landeshauptstadt

München/Landkreis München

- Fachdienstleiterkonferenz des Caritas-Zentrums Taufkirchen

- Fachkonferenz der Schuldnerberatungen auf Diözesanebene

- Treffen sozialer Dienste Taufkirchen (bei Bedarf)

- Infobörse (Fallbesprechungen mit Mitarbeiter/innen der Caritas- Sozialberatung)

- Caritasinterne Koordinationsgruppe Ehrenamt

- Arbeitskreis GPV Ottobrunn (gemeindepsychiatrischer Verbund)

- Arbeitskreis Prävention

- Hausteams in Haar und Ottobrunn

- Soziales Team Taufkirchen (Schuldnerberatung / Soziale Beratung)

- Runder Tisch der Stadtsparkasse München

- Arbeitskreis SIB (Konzeptentwicklung für den Landkreis München)

1.6. Öffentlichkeitsarbeit / Kollegiale Beratung

04.06. Helferfest für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Caritas-Zentrum

Taufkirchen

06.06. Informationsveranstaltung zum Thema Ehrenamt

07.07. Informationsstand beim „Straßenfest Künstlermeile“ in Haar

28.10. Austausch mit Sozialreferenten der Gemeinde Taufkirchen

04.11. Austausch mit Sozialreferenten der Gemeinde Unterhaching

05.12. Fachlicher Austausch mit Bürgerservice und externen Anbietern einer Außen-

sprechstunde im Landratsamt

diverse Teilnahmen an Pfarreifesten zu verschiedenen Terminen

Darüber hinaus erfolgte für MitarbeiterInnen von sozialen Einrichtungen etc. regelmäßig eine (telefonische) fachbezogene kollegiale Beratung.

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1.7. Prävention

1.7.1. Allgemeines zur Präventionsarbeit

Wie auch in unserer diesjährigen Statistik zu entnehmen ist, kann Überschuldung insbeson-dere durch unvorhergesehene Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung und Schei-dung, Krankheit, Niedrigeinkommen oder gescheiterter Selbständigkeit entstehen. Darüber hinaus werden im Beratungskontext immer wieder die mangelhaften Grundkenntnis-se im Umgang mit den eigenen Finanzen offensichtlich. Dabei mangelt es vielen nicht nur an Basiswissen über Finanzprodukte und vertragsrechtliche Inhalte, sondern es fehlen bereits grundlegende Basisfähigkeiten und -fertigkeiten bei der Haushaltsplanung sowie der Beurtei-lung der eigenen Zahlungsfähigkeit. In dieser Hinsicht ist Schuldnerberatung im Rahmen der Präventionsarbeit auf 3 Ebenen tätig. Primärprävention : Das Ziel von präventiven Maßnahmen wie in den Workshops an den Schulen ist es, frühzeitig auf die Ursachen und Folgen einer Ver- oder Überschuldung hinzuweisen und durch Sensibi-lisierung für die Problematik und Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Sekundärprävention: Menschen in sozialen und finanziellen Umbruchsituationen, die wirtschaftliche Schwierigkeiten zur Folge haben, werden im Rahmen des Beratungs-Settings als Einzelperson oder Gruppe unterstützt, um die Existenz bedrohende Situationen zu vermeiden oder bestehende Exis-tenzbedrohung zu bewältigen und eine Verfestigung der wirtschaftlichen und sozialen Schwie-rigkeiten und deren Folgeerscheinungen zu verhindern. Tertiärprävention: Während laufender Schuldensanierungsmaßnahmen besteht die Zielvereinbarung zwischen KlientIn und BeraterIn, wiederkehrende Verschuldung zu vermeiden. In der Einzelberatung werden präventive Maßnahmen zur Strukturierung und Reflektion des Ausgabenverhaltens einbezogen. Dabei bewährt sich immer wieder die Führung eines Haushaltsplanes und beglei-tender Budgetberatung.

1.7.2. Präventionsarbeit mit Jugendlichen an Schule n

Die Projektarbeit mit Jugendlichen an Schulen stellt seit einigen Jahren einen wichtigen Schwerpunkt der Präventionsarbeit in der Schuldnerberatungsstelle Taufkirchen dar. Denn In-stitutionen aus Forschung und Finanzwirtschaft belegen längst in sehr differenzierter Form, dass die Ursachen für eine spätere Verschuldung bereits im Jugendalter zu finden sind. Laut der Statistik des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (2012) stehen Telekommunikationsunternehmen sowie Online- und Versandhändler als Gläubiger bei den 18 bis 24 Jährigen an oberster Stelle. Während sich Jugendliche bereits im Alter von 13 bis 17 Jahren für Anschaffungen wie Kleidung, Smartphone, Schmuck und Kosmetika (vorwie-gend noch bei ihren Eltern) verschulden, handelt es ich bei den jungen Erwachsenen häufig um größere Anschaffungen wie Auto, Wohnungseinrichtung und Computer. Unsere praktischen Erfahrungen aus der Beratungs- und Präventionsarbeit bestätigen, dass Konsumieren ein fester Bestandteil jugendlicher Alltagskultur geworden ist. Die Kommerziali-sierung der Jugend ist möglich geworden, weil Taschengeld und Geldgeschenke aber auch der Lohn aus Nebenjobs die finanziellen Möglichkeiten in den letzten Jahren verbessert ha-ben. Besonders nach Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit mit dem 18. Lebensjahr und manchmal auch schon früher (nicht selten mit der Zustimmung der Eltern), werden erstmals Verträge abgeschlossen. Dabei zeigt sich, dass viele junge Menschen zunächst wirtschaftlich

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unerfahren sind und mangelnde Finanzkompetenz aufweisen, um sich auf dem Konsum- und Finanzmarkt adäquat zurecht zu finden.

Vor diesem Hintergrund ist die Zielsetzung unseres Programms „Umgang mit Geld und Ver-meidung von Schulden“ frühzeitig auf die Ursachen und Folgen einer Verschuldung und Überschuldung hinzuweisen und die Jugendlichen für die Problematik zu sensibilisieren. Die Präventionsworkshops setzten hier einen wichtigen Ansatzpunkt in der Stärkung der Finanz-kompetenz von Jugendlichen. Dabei haben wir uns besonders auf die SchülerInnen der Ab-schlussklassen konzentriert. Im Berichtsjahr wurde im Landkreis München an vier Mittelschul-den sowie in einer Förderschule in insgesamt 9 Klassen Workshops durchgeführt. Bei der Präventionsarbeit wurde auf eine alters- und, je nach Schultyp, leistungsgemäße Form der Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen geachtet. Es wurden inhaltlich und metho-disch entwickelte Module und Bausteine der Präventionsarbeit so flexibel eingesetzt, dass sie jeweils an die Lebenspraxis der Jugendlichen anknüpften.

1.7.3. Bericht eines Lehrers von der Mittelschule i n Riemerling

Kredithai oder Sparschwein?

Mit 15 Jahren beginnen viele junge Menschen eine Ausbildung. Spätestens dann brauchen sie ein eigenes Konto für ihr erstes selbst verdientes Geld. Dass man aber erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig ist und sich hinter verlockenden Angeboten bzgl. Ratenkauf oder Verbrau-cherkrediten oft hohe finanzielle Risiken verbergen, wird manchen Jugendlichen wie auch Er-wachsenen leider erst bewusst, wenn sie bereits schmerzliche Erfahrungen gemacht haben. Ist man einmal in die sogenannte Schuldenfalle getappt, findet man sich schnell in einem Teu-felskreis wieder, der ohne fremde Hilfe nur sehr schwer zu durchbrechen ist. Um unseren Schülern einen solchen Start ins Erwachsenenleben zu ersparen und ihnen ihre Ängste zu nehmen, startete die Schuldnerberatung des Caritas-Zentrums Taufkirchen mit ih-ren Beratern Frau Lawani und Herrn Binder auch in diesem Jahr wieder ein Präventionspro-jekt mit den Klassen 9A, 9B, 9CM, 9DM. Im Vordergrund standen dabei die Aufklärung über finanzielle Fallen im Alltag, die Beantwortung theoretischer Fragen und die praktische Beteili-gung der Schüler. Diese bearbeiteten in selbst gewählten Kleingruppen eigenverantwortlich aktuelle Themen wie „Einkommen in Sicht“, „Handy und Smartphone“, „Konto und Kreditkar-te“, „Internetshopping“, „Führerschein“, „PKW – alt aber eigen“ oder „Erste eigene Wohnung“. Je nach Interesse wurde einer dieser Bereiche ausgewählt, über einen längeren Zeitraum hinweg vorbereitet und anschließend vor der Klasse präsentiert. Anhand von „PowerPoint“, mündlichen Referaten und Plakaten zur Veranschaulichung informierten die motivierten Schü-ler über wichtige Ursachen der Verschuldung. Im Rahmen ihrer Vorträge gaben sie ihren Klassenkameraden außerdem zahlreiche Tipps, wie man unnötige Kosten vermeiden und sich einen Überblick über die eigenen Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen verschaffen kann. Die Mitarbeiterinnen des Caritas-Zentrums Taufkirchen unterstützten die Jugendlichen bei ih-ren Vorträgen, indem sie Fachbegriffe wie „effektiver Jahreszins“, „Haftung“, „Mahnung“, „Vollstreckungsbescheid“, „Dispositionskredit“, „Pfändung“, … genauer erklärten und von ihrer Arbeit in der Schuldnerberatungsstelle berichteten. So blieben als Gründe für persönliche Fi-nanzkrisen auch gesundheitliche Probleme, Arbeitslosigkeit sowie die Abhängigkeit von Alko-hol, Nikotin oder anderen Drogen nicht unerwähnt. Aus ihrem Erfahrungsbereich wissen die Expertinnen, dass oft mehrere Ursachen, die zu einer Überschuldung führen, zusammen-kommen, was den Kampf um eine Verbesserung der Situation noch erschwert.

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Die Besprechung der Haushaltspläne, die jeder Teilnehmer des Projekts einen Monat lang ge-führt hatte, verdeutlichte den Schülern, dass ihre Wünsche sich oft nicht sofort mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln erfüllen lassen. Darüber, dass die Schuldenvermeidung und das Sparen prinzipiell Vorrang haben müssen und die Zustimmung der Eltern besser frühzei-tig eingeholt werden sollte, waren sich am Ende des Projekts alle Beteiligten einig. Dass es aber in bestimmten Situationen auch sinnvoll sein kann, nach entsprechender unabhängiger Beratung und dem Vergleich mehrerer Angebote einen Kredit aufzunehmen, wurde ebenfalls herausgearbeitet. Die informativen Tage zum Thema „Schuldenprävention“ endeten mit einer eindringlichen Warnung vor der Übernahme einer Bürgschaft und einem zusammenfassenden Resümee. Dass unbezahlte Rechnungen oder die Überziehung des Kontos schwerwiegende Folgen ha- ben können, wird nun wohl kaum mehr in Vergessenheit geraten.

Quelle: privat Workshop am 04.12.2013

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1.7.4. Veranstaltungsdaten der Prävention an den Sc hulen

Art der Maßnahme

Dauer der

Maßnahme

(45 Min. =

1UE/

Schulstd.)

Anzahl der

Klassen

Gesamtdauer der

Maßnahme *

Anzahl der

Referen-

tInnen pro

Maßnahme

Anzahl aller

SchülerInnen Zielgruppe

Einführung zum Projekttag

an Förderschule in Unter-

haching

1 UE. 1 1 UE 2 8 SchülerInnen/

LehrerIn der

8./9. Klasse

Projekttag in Förderschule 4 UE 1 4 UE 2 8

Einführung zum Projekttag

an Mittelschule (MS) in

Riemerling

1 UE. 4 4 UE 2 78 SchülerInnen/

LehrerIn der

9. Klasse

Projekttag an MS

in Riemerling 4 UE. 4 16 UE 2 78

Einführung zum Projekttag

an MS in Höhenkirchen-

Siegertsbrunn

1 UE 2 2 UE 2 33 SchülerInnen/

LehrerIn der

9. Klasse

Projekttag an MS in Hö-

henkirchen-Siegertsbrunn 4 UE 2 8 UE 2 33

Einführung zum Projekttag

an MS in Oberhaching 1 UE 2 2 UE 2 33

SchülerInnen/

LehrerIn der

9. Klasse Projekttag an MS in Ober-

haching 4 UE 2 8 UE 2 33

*Die angebende Zeitdauer versteht sich jeweils ohne Vor- und Nachbereitungszeiten

1.7.5. Prävention im Rahmen der persönlichen Beratu ng Präventionsarbeit im Beratungssetting von Einzelpersonen, Paaren oder Familien bedeutet zum einen Existenz bedrohende Situationen zu vermeiden oder Existenzbedrohung zu bewäl-tigen und soziale Schwierigkeiten und deren Folgeerscheinungen zu verhindern. In der überwiegenden Zahl der Beratungsfälle besteht bereits eine eklatante Ver- oder Über-schuldung. Wurden bereits konkret Schuldensanierungsmaßnahmen geplant oder eingeleitet, besteht zwischen dem Klienten/der Klientin und dem Berater/der Beraterin eine verbindliche

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Zielvereinbarung wiederkehrende Verschuldung zu vermeiden. Dazu werden präventive Maß-nahmen einbezogen, die eine Neuverschuldung verhindern sollen. Zum einen wird gemein-sam mit dem Klienten (dem Paar, der Familie) das Ausgabeverhalten reflektiert. Neben einen detaillierten Haushaltsplan empfiehlt sich zusätzlich eine begleitende Budgetberatung. Eine Analyse der individuellen Ursachenzusammenhänge der Verschuldung, des individuellen Konsumverhaltens sowie die Entwickelung von Strategien und alternativen Handlungsmög-lichkeiten werden im Rahmen der persönlichen Bereitschaft und Reflektionsfähigkeit der Bera-tenden thematisiert und bearbeitet. Bedeutsam war bei einigen Haushalten die wachsende Gefahr einer Neuverschuldung. Da die ortsüblichen Mietkosten im Landkreis München sehr hoch und teilweise weit über der soge-nannten Mietobergrenze liegen, werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bei Bezug von Sozialleistungen nicht übernommen, sondern müssen teils vom Regelsatz – dem Exis-tenzminimum – finanziert werden. Dies führte in einigen Fällen immer wieder zu prekären, existenzgefährdenden Situationen, da kontinuierlich ein Defizit im Haushalt besteht. Wenn es den Betroffenen aus eigener Kraft nicht gelingt dieses Defizit durch Steigerung ihrer Einkünfte auszugleichen (z.B. auf Grund von Krankheit, Alter, fehlender Kinderbetreuungs-möglichkeiten, mangelnder Ausbildung, Sprachkompetenz etc.), und ein Umzug in eine güns-tigere Wohnung erst gar nicht in Frage kommt, da dieser Wohnraum im Landkreis nicht aus-reichend zur Verfügeng steht, klafft somit kontinuierlich ein Minus im Haushalt, so dass es zwangsläufig unvermeidbar zu einer wiederkehrenden Verschuldung führt. Die Anhebung der Mietobergrenzen bzw. die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unter-kunft wäre hier eine dringend erforderliche Maßnahme, um eine Eskalation zu verhindern und die finanzielle und soziale Situation stabil zu halten.

1.7.6. Begleitende Präventive Maßnahmen im Rahmen d es Beratungssettings

Unterstütztes Wohnen Ist aus verschiedenen Gründen ein erhöhter zusätzlicher Unterstützungsbedarf notwendig und lagen neben der Allgemeinen Verschuldung auch Mietschulden bzw. eine Gefährdung des Wohnraumes vor, wurde als präventive Maßnahme sowie zur Stabilisierung ein Antrag auf „Unterstütztes Wohnen“ gestellt. Seit Start des Projektes Anfang 2013 wurden im Einzugsgebiet der SIB mit den beiden Au-ßenstellen insgesamt 6 KlientInnen, (5 Alleinerz. Frauen und 1 Alleinstehender Mann in Otto-brunn) in Kooperation mit Sozialpädagoginnen vom „Unterstützten Wohnen“ intensiv begleitet. Neben der notwendigen Antragstellung ist vor allem die Bereitwilligkeit des/der Klienten zur Zusammenarbeit für mindestens ein Jahr (mit der Möglichkeit auf Verlängerung auf weitere sechs Monate) eine Grundvoraussetzung. Das neue Angebot stellt eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Beratungssetting dar.

Stromsparcheck Während des laufenden Beratungsprozesses tauchen oftmals neue Stromschulden auf. Hier wurde 2013 vielen Klienten der „Stromspar-check“ angeboten. Auf Grund der Jahresstromab-rechnung und anhand der Ermittlung des bestehenden Verbrauchs bietet der Dienst eine Ana-lyse zur Berechnung des notwendigen Energiebedarfs im Haushalt. Gleichzeitig soll Energie-sparendes Verhalten vermittelt werden. Die Inanspruchnahme des Angebotes galt nicht nur für BezieherInnen von ALG II/Grundsicherung, sondern wurde auch auf den Personenkreis mit geringem Einkommen bzw. unterhalb der Pfändungsgrenze erweitert.

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Präventionsberatung am Isar-Amper-Klinikum in Haar Auf Anfrage einer Tagesklinik des Isar-Amper-Klinikums in Haar führte eine Kollegin regelmä-ßig Informationsveranstaltungen zu den Themen „Umgang mit Geld“ und „Kontoführung“ durch. In der Tagesklinik lassen sich Patienten mit verschiedenen Diagnosen und Doppel-Diagnosen, unter anderem wegen ihrer Spielsucht, behandeln. Da bereits bei einigen PatientInnen Beratungsbedarf besteht, bieten wir unmittelbar im An-schluss an die Veranstaltungen Kurzberatungen an und übernehmen bei Bedarf die Anfra-genden in eine laufende Beratung bzw. vermitteln sie an die jeweils zuständige Schuldnerbe-ratung.

Prävention als flexible Form sich verändernder Beda rfe Fachlicher Anspruch und erklärtes Ziel der Schuldner- und Insolvenzberatung ist es, sich ver-ändernde Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen wahrzunehmen und Präventionsangebote flexibel darauf abzustimmen. Daher bedürfen sowohl die Angebote als auch die einzelnen Module von Prävention einer steten Überprüfung und Weiterentwicklung. Dies ist auch für das kommende Jahr geplant. Forderungen von Maßnahmen, die kurz- bis langfristig eine zunehmende Verschuldung brem-sen: • Einführung des Sozialtickets (ähnlich wie in der LHM) • Sozialtarife für ARD/ZDF Rundfunkgebühren für niedrige Einkommen (und nicht aus-

schließlich bei Bezug von ALG II und Grundsicherung) • Anhebung der Mietobergrenzen • Förderung von Sozialem Wohnungsbau

1.8. Fortbildungen / Fachtagungen 22.04.2013 Fortbildung für Berater/innen zum Thema Unterhalt 25.04.2013 Vortrag beim SPDI Bogenhausen 15.07.2013 Fortbildung für Berater/innen zum Thema Insolvenzrechts-Reform 16.07.2013 Fachtag Gemeindecaritas und Bürgerschaftliches Engagement 09.-11.09.2013 Seminar für Berater/innen zum Thema Finanzkompetenz 23.10.2013 Fachtag Verwaltung 22.-24.10.2013 Fachtage der Schuldnerberatungen auf Diözesanebene des Caritasverban-

des der Erzdiözese München und Freising e.V. 11.-12.11.2013 Praxisworkshop zu verschiedenen Themen des Beratungsalltags laufend Teilnahme am Cross-Mentoring München

1.9. Supervision / Klausurtage

06.02.2013, 13.03.2013, 17.04.2013, 08.05.2013, 12.06.2013, 22.07.2013, 18.09.2013 und 21.10.2013, jeweils zwei Stunden. Klausur vom 03.-04.8.2013 in Freising.

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2. STATISTIK

Die weiteren Angaben beziehen sich ausschließlich a uf Ratsuchende, die in der Beratungsstelle beraten wurden.

Klienten die ausschließlich telefonisch beraten wur den, sind

hierbei nicht berücksichtigt.

Persönlich beratene Klientinnen und Klienten: 635

2.1. Verteilung auf die einzelnen Gemeinden im süd- / östlichen Landkreis München

Ort Gesamt Taufkirchen 120 Unterhaching 84 Oberhaching 27 Sauerlach 13 Straßlach 1 Grünwald 15 Pullach 7 Baierbrunn 9 Schäftlarn 9 Ottobrunn 96 Neubiberg 20 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 27 Hohenbrunn 3 Putzbrunn 28 Grasbrunn 4 Neukeferloh 7 Brunnthal/Hofolding 4 Aying/Großhelfendorf/Dürnhaar 8 Haar 100 Feldkirchen 13 Aschheim 14 Kirchheim/Heimstetten 25 Verzogen 1 Gesamt 635

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2.2. Zugang durch

Anzahl GSA-Stellen (Existenzsicherung) aus den Caritas-Zentren Tauf-kirchen, Ottobrunn, Haar, Neuforstenried, Au-Haidhausen-Giesing

71

Sonstige Institutionen / Ämter / Behörden davon Arbeitsagentur (Fallmanager)

67 5

Sachbearbeiter SGB XII 2 Bekannte / Angehörige 126 Eigeninitiative durch Klientinnen und Klienten 326 Ärzte /Therapeuten / Klinik 14 Arbeitgeber / Betriebsrat 3 Sonstige (z. B. Banken, Vermieter, Gläubiger) 21 Gesamt 635

2.3. Beratungen

Gesamt % Abgeschlossen (inklusive InsO-Weitervermittlung)

299

47,10

Laufend 336 52,90

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2.4. Altersstruktur

16 - 20 Jahre 5 21 - 29 Jahre 78 30 - 39 Jahre 171 40 - 49 Jahre 205 50 - 59 Jahre 106 60 - 69 Jahre 48 70 - 79 Jahre 21

80 - 89 Jahre 1

Gesamt 635

2.5. Familienstand

Verheiratet 213 Ledig 170 Getrennt lebend 58 Geschieden 161 Verwitwet 16 In Lebensgemeinschaft 17 Gesamt 635

2.6. Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit % Deutsch 435 68,50 % ausländische Mitbürger 200 31,50 %

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2.7. Art des Haushaltes

Alleinerziehende 100 Einpersonenhaushalt 181 Familienhaushalt mit minderjährigen Kindern 184 Mehrpersonenerwachsenenhaushalt 146 Sonstige z.B. Heim, Therapieeinrichtung 24 Gesamt 635

Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren

Insgesamt 286 45 %

2.8. Berufliche Situation

sozialversicherungspfl. beschäftigt - unbefristet 208 sozialversicherungspfl. beschäftigt - befristet 37 sozialversicherungspfl. beschäftigt – Zeitarbeit 4 selbständig 52 geringfügig beschäftigt 9 In Ausbildung / Umschulung 14 arbeitssuchend gemeldet ALG I 29 arbeitssuchend gemeldet ALG II 176

arbeitssuchend gemeldet ALG II – mit 1 € Job 5

erwerbsunfähig 17

Hausfrau / Hausmann 10

Elternzeit 8

RentnerIn 61

SchülerIn / StudentIn / berufl. Vorbereitungsmaßnahme 5

Gesamt 635

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2.9. Schuldenhöhe

Schuldenhöhe 0 bis 5.000,-- € 108 bis 10.000,-- € 51 bis 25.000,-- € 186 bis 50.000,-- € 135 bis € 100.000,-- 78 über € 100.000,-- 77

2.10. Persönliche Kontakte mit Klienten und Bezugsp ersonen

Gesamt Clearing 26 Beratung 1679

Krisenintervention 8 Begleitung (Ämter, Behör-

den) 4

Budgetberatung 2 P-Konto-Bescheinigung 185

Online-Beratung 31 Gesamtzahl der Kontakte 1935

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3. Auswertung

3.1. Ursachen der Überschuldung (Mehrfachnennungen)

Arbeitslosigkeit 135 Probleme bei der Haushaltsführung 86 Selbständigkeit 148 Trennung / Scheidung 112 Niedrigeinkommen 79 Unzureichende finanzielle Allgemeinbildung 91 Unerlaubte Handlung / Schadensersatz 36 Immobilienerwerb / Steuersparmodelle 33 Familienzuwachs 27 Bürgschaft / Mitunterschrift 44 Unzureichende Kredit-/ Bürgschaftsberatung 30 Kreditaufnahme für Verwandte 14 Unfall / Krankheit 136 Konsumverhalten 64 Suchterkrankung 38 Haushaltsgründung 19 Sonstiges 86

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3.2. Anmerkungen zur Statistik Die Fallzahlen sind aufgrund der komplexeren und komplizierteren Fallbearbeitung etwas rückläufig. Insbesondere mussten zunehmend zeitaufwendige existenzsichernde Maßnahmen durchgeführt werden, und erst anschließend konnte mit der Schuldenregulierung begonnen werden. Die niedrigen Vermittlungsquoten, z.B. nur 11% der KlientInnen aus der Sozialen Be-ratung werden an die Schuldnerberatung weiter vermittelt, belegen diese anhaltende Ten-denz. Darüber hinaus führten wir im Jahr 2013 mehr Präventionsveranstaltungen durch (S.11-13), kamen damit jedoch an unsere Kapazitätsgrenzen. Für die Zielgruppe der SchülerInnen wurde in 3 zusätzlichen Schulklassen (1 Förderschule, 1 Mittelschule) unser Präventionsprojekt „Umgang mit Geld und Vermeidung von Schulden“ mit je einem Termin zur Projektvorstellung und je einem Projekttag angeboten. Darüber hinaus informierten wir die Zielgruppe der Psychisch Kranken in regelmäßigen Ver-anstaltungen zu Schuldenthemen in der Tagesklinik des Isar-Amper-Klinikums. Unsere Insolvenzberatung wurde um die praktische Durchführung des Außergerichtlichen Ei-nigungsversuchs (AEV) und die Antragstellung auf Verbraucherinsolvenz vor Ort an den Bera-tungsstellen erweitert. Die Fallzahlen wurden deutlich erhöht. 22 InsO-Fälle wurden 2013- für die KlientInnen kostenfrei, bearbeitet. (2012: 2 Fälle) 18 InsO-Fälle wurden weiterhin an den mit uns kooperierenden Rechtsanwalt vermittelt. 65 laufende InsO-Fälle befinden sich noch in der Vorbereitung auf den Außergerichtlichen Ei-nigungsversuch. Gleichbleibend hoch ist der Anteil der überschuldeten Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren (45%), wovon wiederum rund 30 % der Eltern allein erziehend sind. An dieser Stelle ist fest-zuhalten, dass auch im reichen Landkreis München die Konfrontation mit Überschuldung und den damit einhergehenden Armutsproblematiken bei Kindern ein gewichtiges soziales Thema darstellt, und in die politische Diskussion um die Bereitstellung von ausreichendem und be-zahlbarem Wohnraum und Kita-Plätzen einbezogen werden muss.

4. Ausblick auf das Jahr 2014 Durch Arbeitszeitreduzierungen von BeraterInnen sind bzw. werden Arbeitsstunden neu zu besetzen und die entsprechende Person einzuarbeiten sein. Da das Angebot der Sprechstunden im Landratsamt nicht so angenommen wird, wie dies ur-sprünglich angedacht war – wir gehen davon aus, dass durch die dezentrale Organisation der Schuldnerberatungsstellen diese für die Ratsuchenden gut erreichbar sind – stünde die Neu-organisation eines Angebotes für das Landratsamt an. Zum 01.07.2014 tritt das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in Kraft. Teile dieses Gesetzes, vor allem der überfällige Schutz von Genossenschaftsanteilen bei Wohnungsgenossenschaften vor dem Insolvenzbeschlag – die Verwertung der Genossen-schaftsanteile durch Treuhänder/Insolvenzverwalter kann zum Wohnraumverlust führen –, sind bereits wirksam. Ab Jahresmitte 2014 werden neue Regeln für die Verbraucherinsolvenz eingeführt. Dies be-trifft vor allem eine vollkommen neue Systematik zur Versagung der Restschuldbefreiung und den Wegfall der Besonderheiten von Verbraucherinsolvenz zu Regelinsolvenz. Auch der Ab-tretungsvorrang von 24 Monaten wird entfallen. Des Weiteren besteht dann die Option der ge-richtlichen Vertretung der SchuldnerInnen durch die SchuldnerberaterInnen im gesamten In-solvenzverfahren, wie auch die Durchführung von bisher nur im Regelinsolvenzverfahren möglichen Insolvenzplanverfahren.

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Dies kann als Anerkennung der Arbeit der Schuldnerberatungen gewertet werden, findet je-doch leider keinen Niederschlag in der Finanzierung der Insolvenzberatung durch den Frei-staat Bayern. Die bei SchuldnerInnen vor allem im Fokus stehende Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre bei Erreichen einer Mindestquote von 35 % wird leider meist überschätzt, da die tatsächliche Quote nach Einbeziehen der Verfahrenskosten bei voraussichtlich 55 bis 75 % liegen wird. Übersehen wird dabei von den SchuldnerInnen, dass das Gesetz vor allem die Gläubigerrech-te (z.B. die verschärfte Prüfung der Zulässigkeit des Antrags, Versagensgründe können zu-künftig auch über den Schlusstermin hinaus geltend gemacht werden etc.) stärken soll, die die KlientInnen von Schuldnerberatungsstellen aus Sicht der Fachkräfte treffen wird.

(von links nach rechts; oben) Christine Streidl, Klaus Binder, Patricia Lawani, (Mitte) Rita Hofmann, Gertraut Zeilbeck

(unten) Birgit Oppermann-Schramm, Andrea Mayr Wir bedanken uns bei allen Spendern, Stiftungen und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die uns unterstützten, bei allen öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Einrichtungen und auch bei allen Kolleginnen und Kollegen, die zum Gelingen unserer Arbeit wesentlich beigetragen haben!

Taufkirchen, im März 2014 Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung