Chartervertrag Mallorca · 2018. 9. 14. · für Can Pastilla (Mallorca) Geschäftsbedingungen des...

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wird folgender Vertrag geschlossen: zwischen dem Charterer Chartervertrag Mallorca und dem Vercharterer: (Jeweiliger Schiffseigner) vermittelt durch: Yacht- & Charterzentrum GmbH Am Yachthafen 1, 23774 Heiligenhafen Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Yachten nach der See-Sportbootvermietungsordnung zugelassen sind, jedoch nicht als Ausbildungsyachten. Unterschrift Charterer Zahlungsbedingungen Unterschrift Vermittler Bei Abschluss 50% 4 Wochen vorher 50% Kaution (bei Übergabe per Kreditkarte) Nutzungsgebühr + Endreinigung (empfohlen!) + Aussenborder 100,– € je Woche / 2. Woche 50,– € + Bettwäsche 15,- / Set Badetuch + Handtuch 5,– € je Woche Gesamt: Geschäftsbedingungen: Die umseitig abgedruckten AGB sind dem Charterer bekannt und Bestandteil des Vertrages Name Straße PLZ Wohnort Telefon tags Telefon abends Der o.a. Charterer chartert den Yachttyp: vom bis zum Übernahme und Rückgabe der Yachten: Übergabe samstags ab 14.00 Uhr Rückgabe freitags bis spätestens 17.00 Uhr (Übernachtung auf dem Schiff bis morgens 8 Uhr)) Ausgangs- und Rückgabehafen Can Pastilla. Zulässiges Fahrgebiet Balearen Der Skipper ist Inhaber folgender Scheine: (Spobo-Kopie ist 4 Wochen vor Törnbeginn einzureichen) Euro Euro Euro Euro Euro Personenzahl Euro Euro Ort, Datum Unterschrift des Charterers Unterschrift des Vercharterers bzw. des Beauftragten 1. Klasse Yachten Am Yachthafen 1 23774 Heiligenhafen E-Mail: Euro voraussichtliche Crewstärke: Wenn Sie uns diesen Vertrag ausgefüllt schicken oder faxen, erhalten Sie eine von uns unterschriebene Bestätigung Sportboot- Führerschein SRC oder gleichwertiges Funksprechzeugnis „Pyro- schein“ www.charterzentrum.de Chartern Sie 1. Klasse 1.KLASSE YACHTEN Tel. 04362 / 7323 Fax 04362 / 5632 [email protected] Eine Marke der Yacht- & Charterzentrum GmbH Am Yachthafen 1 23774 Heiligenhafen Seit über 40 Jahren 1. Klasse. Direktanbieter für die Ostsee Mallorca Kroatien USt-IdNr: DE 255579325 • St.-Nr.: 2229812873 • Geschäftsführer: Karsten Klemme & Björn Kösling • Sitz der Gesellschaft: Heiligenhafen • HRB 77 30 HL VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG • BLZ 213 900 08 • Kontonummer 276 006 • IBAN: DE 08 2139 0008 0000 2760 06 • BIC: GENO DE F1 NSH Sparkasse Holstein • BLZ 213 522 40 • Kontonummer 179.107.651 • IBAN: DE 86 213522400 179107651 • BIC: NOLADE 21HOL Hypo Vereinsbank • BLZ 200 300 00 • Kontonummer 159 47021 • IBAN: DE 43200 300 0000 15947021 • BIC: HYVEDEMM300

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Page 1: Chartervertrag Mallorca · 2018. 9. 14. · für Can Pastilla (Mallorca) Geschäftsbedingungen des jeweiligen Schiffseigners, Stand 12.01.2015. Created Date: 3/12/2015 8:36:05 AM

VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG • BLZ 213 900 08 • Kontonummer 276 006 • IBAN: DE 08 2139 0008 0000 2760 06 • BIC: GENO DE F1 NSH Sparkasse Holstein • BLZ 213 522 40 • Kontonummer 179.107.651 • IBAN: DE 86 213522400 179107651 • BIC: NOLADE 21HOL Hypo Vereinsbank • BLZ 200 300 00 • Kontonummer 159 47021 • IBAN: DE 43200 300 0000 15947021 • BIC: HYVEDEMM300

wird folgender Ver trag geschlossen:

zwischen dem Char terer

Char terver trag Mallorca

und dem Verchar terer:

(Jeweiliger Schiffseigner) vermittelt durch: Yacht- & Charterzentrum GmbHAm Yachthafen 1, 23774 Heiligenhafen Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Yachten nach der See-Sportbootvermietungsordnung zugelassen sind, jedoch nicht als Ausbildungsyachten.

Unterschrift Charterer

Zahlungsbedingungen

Unterschrift Vermittler

Bei Abschluss 50%

4 Wochen vorher 50%

Kaution (bei Übergabe per Kreditkarte)

Nutzungsgebühr

+ Endreinigung (empfohlen!)

+ Aussenborder 100,– € je Woche / 2. Woche 50,– €

+ Bettwäsche 15,- / SetBadetuch + Handtuch 5,– € je Woche

Gesamt:

Geschäftsbedingungen: Die umseitig abgedruckten AGB sind dem Charterer bekannt und Bestandteil des Vertrages

Name

Straße

PLZ Wohnort

Telefon tags Telefon abends

Der o.a. Charterer chartert den Yachttyp:

vom bis zum

Übernahme und Rückgabe der Yachten:

Übergabe samstags ab 14.00 UhrRückgabe freitags bis spätestens 17.00 Uhr(Übernachtung auf dem Schiff bis morgens 8 Uhr))

Ausgangs- und Rückgabehafen Can Pasti l la.

Zulässiges Fahrgebiet Balearen

Der Skipper ist Inhaber folgender Scheine: (Spobo-Kopie ist 4 Wochen vor Törnbeginn einzureichen)

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Personenzahl

Euro

Euro

Ort, Datum

Unterschrift des Charterers Unterschrift des Vercharterers bzw. des Beauftragten

1. Klasse Yachten

Am Yachthafen 1

23774 Heil igenhafen

E-Mail:

Euro

voraussichtliche Crewstärke:

Wenn Sie uns diesen Vertrag ausgefüllt schicken oder faxen, erhalten Sie eine von uns unterschriebene Bestätigung

Sportboot-Führerschein

SRC oder gleichwertiges Funksprechzeugnis

„Pyro-schein“

w w w . c h a r t e r z e n t r u m . d eC h a r t e r n S i e 1 . K l a s s e

1. KL ASSE YACHTEN

Tel. 04362 / 7323 • Fax 04362 / 5632 • [email protected] Marke der Yacht- & Charterzentrum GmbH • Am Yachthafen 1 • 23774 Heiligenhafen

Seit über 40 Jahren 1. Klasse. Direktanbieter für die Ostsee • Mallorca • KroatienUSt-IdNr: DE 255579325 • St.-Nr.: 2229812873 • Geschäftsführer: Karsten Klemme & Björn Kösling • Sitz der Gesellschaft: Heiligenhafen • HRB 77 30 HL

VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG • BLZ 213 900 08 • Kontonummer 276 006 • IBAN: DE 08 2139 0008 0000 2760 06 • BIC: GENO DE F1 NSH Sparkasse Holstein • BLZ 213 522 40 • Kontonummer 179.107.651 • IBAN: DE 86 213522400 179107651 • BIC: NOLADE 21HOL Hypo Vereinsbank • BLZ 200 300 00 • Kontonummer 159 47021 • IBAN: DE 43200 300 0000 15947021 • BIC: HYVEDEMM300

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VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG • BLZ 213 900 08 • Kontonummer 276 006 • IBAN: DE 08 2139 0008 0000 2760 06 • BIC: GENO DE F1 NSH Sparkasse Holstein • BLZ 213 522 40 • Kontonummer 179.107.651 • IBAN: DE 86 213522400 179107651 • BIC: NOLADE 21HOL Hypo Vereinsbank • BLZ 200 300 00 • Kontonummer 159 47021 • IBAN: DE 43200 300 0000 15947021 • BIC: HYVEDEMM300

w w w . c h a r t e r z e n t r u m . d eC h a r t e r n S i e 1 . K l a s s e

§1. Vertragsgegenstand und Rückgabeverpflichtungen(1) Der Charterer mietet die im Chartervertrag genannte Yacht zu den dort angegebenen Übergabe- und Rücknahmedaten, sowie dem angegebenen Ausgangs- und Rückgabehafen.(2) Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Der Charterer muß die Yacht vor Vertragsende in ausreichender Nähe zum Rückgabehafen halten. Der Charterer kann sich bei nicht gehöriger Rückgabe insoweit nicht auf witterungsbedingte Umstände berufen.(3) Muß die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Hafen zurückgegeben werden, so ist der Vercharterer rechtzeitig zu benachrichtigen. Der Charterer ist bis zur Rückgabe der Yacht zu deren ordnungsgemäßen Beaufsichtigung verpflichtet. Die Yacht gilt erst dann als ordnungsgemäß übergeben, wenn sie entweder vom Vercharterer oder einer neuen Besatzung in Anwesenheit des Vercharterers oder einer von diesem beauftragten Person übernommen worden ist. (4) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei einer verspäteten Rückgabe der Yacht erhebliche Schadenersatzansprüche durch den Nachfolge Charterer entstehen können, wenn dieser seinen Vertrag, bedingt durch die Nichtverfügbarkeit der Yacht, storniert.(5) Bei Übergabe der Yacht ist ein Übergabeprotokoll auszufüllen, in welchem alle evtl. Mängel bei Übergabe aufzuführen sind. Das Übergabeprotokoll erbringt vollen Beweis für die ordnungsgemäße Übergabe der Yacht. Die Yacht ist von dem Charterer in dem gleichen Zustand zurückzugeben.(6) Das Vorhandensein der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charteres für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Der Charterer versichert, dass er und seine Crew die erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um die gemietete Yacht für den geplanten Törn sicher zu führen.(7) Die Yacht und der Charterer sind zu folgenden Konditionen versichert: • Haftpflichtversicherung für Personen- und / o. Sachschäden pauschal für jede Yacht bis 2,5 Mio EURO (einige Yachten auch höher). • Skipperhaftpflichtversicherung (Basisschutz zur Absicherung von Ansprüchen der Crew untereinander). • Kasko-Versicherung für die Yacht und die Charterausrüstung mit Selbstbeteiligung siehe Chartervertrag je Schadensfall. Bei Regattateilnahme höhere Selbstbeteiligung. • Charterausfallversicherung (gegen Regreßforderungen des Eigners wegen entgangener Chartereinnahmen bei Ausfall durch einen vom Charterer verursachten Schaden) bei 1.000,- Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall. • Insassenunfallversicherung. Versichert sind Unfälle, die die berechtigten Insassen erleiden – zum Beispiel Stolpern oder Stürzen. Ebenfalls versichert sind im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Yacht stehende Unfälle bei Landgängen, beim Baden, Schwimmen und Tauchen

§2 Charterpreis und Kautionsleistung(1) Der Charterpreis beinhaltet die im Chartervertrag ausgewiesenen Preisbestandteile. Der Charterpreis ist zu den im Chartervertrag genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.(2) Die im Vertrag genannte Kaution ist bei Yachtübergabe in bar oder mit Kreditkarte (Euro-,Master-,Visa Card) zu hinterlegen. Die Kaution kann auch vor Vertragsbeginn auf eines der von dem Vercharterer angegebenen Konten überwiesen werden.(3) Der Vercharterer ist berechtigt, bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Yacht die im Rückgabeprotokoll vermerkten Schäden und Verluste, die durch die Kaskoversich- versicherung nicht gedeckt sind und nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) der Yacht entstanden sind, zurückzuhalten. Dies gilt auch, wenn sich später herausstellt, daß der Charterer unrichtige Angaben im Übergabeprotokoll gemacht hat oder den Verlust von Ausrüstungsgegenständen nicht gemeldet hat. Dies gilt unabhängig von einem Verschulden des Charterers.(4) Der Charterer hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung, falls die Kaution in Anspruch genommen wird.(5) Andernfalls ist die Kaution unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bei Rückgabe zurückzugewähren. (6) Durch die Hinterlegung einer Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers nicht ausgeschlossen.

§3. Leistungsänderungen(1) Kann die Charteryacht nicht zu dem im Chartervertrag genannten Zeitpunkt übergeben werden, so kann der Vercharterer eine gleichwertige Ersatzyacht stellen. Evtl Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.(2) Kann der Vercharterer zu dem vereinbarten Übergabetermin keine gleichwertige Ersatzyacht stellen, so kann der Charterer den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall ist der Vercharterer zur vollen Rückzahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.(3) Wird die Yacht an einem anderen als dem im Vertrag genannten Ort übergeben, so trägt der Vercharterer die zusätzlich dem Charterer dadurch entstehenden Kosten.

§4. Übergabe(1) Der Vercharterer verpflichtet sich, dem Schiffsführer bei Übergabe der Yacht unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ausführlich in die Yacht einzuweisen.(2) Der Charterer kann die Übernahme der Yacht nur dann verweigern, wenn deren Seetüchtigkeit in einem erheblichen Umfang eingeschränkt ist.

§5. Chartergebiet Die Revierangabe im Chartervertrag darf nur mit Zustimmung des Vercharterers überschritten werden. Die Revierangabe im Chartervertrag darf nur mit Zustimmung des Verchartereres überschritten werden. Die Yacht wird im Hafen von Can Pastilla übergeben und zurückgenommen. Das zulässige Fahrtgebiet sind die BALEAREN. Diese darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers verlassen werden.

§6. Minderung des Charterpreises(1) Der Charterer kann Minderung des Charterpreises verlangen, wenn ihm die Yacht verspätet übergeben wurde, oder mit Mängeln behaftet ist, die Gebrauchstauglichkeit der Yacht in einem wesentlichen Umfang beeinträchtigt haben.(2) Ansprüche auf Minderung des Charterpreises sind bei Übergabe der Yacht schriftlich geltend zu machen.

§7. Rücktritt vom Vertrag(1) Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so hat er unverzüglich den Vercharterer darüber zu informieren.(2) Der Vercharterer wird sich um eine Ersatzcharter bemühen. Gelingt eine Ersatzcharter, so werden die von dem Charterer bis dahin geleisteten Zahlungen, nach Abzug der entstandenen Kosten, zurückerstattet.(3) Gelingt eine Ersatzcharter nicht, so hat der Vercharterer Anspruch auf den vollen Charterpreis.(4) Der Vercharterer empfiehlt dringend eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

§8. Kündigung(1) Der Vercharterer kann den Chartervertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt, wenn der Charterer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.(2) Kündigt der Vercharterer, so behält dieser Anspruch auf den vollen Charterpreis. Er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die durch eine anderweitige Verwendung der Yacht entstehen.(3) Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen u.ä.) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Teile den Chartervertrag kündigen. In diesem Falle hat der Charterer die Yacht zu dem vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen. Ist dies nicht möglich, so hat er den Vercharterer unverzüglich darüber zu unterrichten, damit die Übergabe an einem anderen Ort stattfinden kann.(4) Im Falle der Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände ist der Charterpreis nach Abzug einer angemessenen Entschädigung an den Charterer zurückzuzahlen.

§9 Obliegenheiten(1) Der Charterer verpflichtet sich, die Bedienungsanleitungen der an Bord befindlichen Einrichtungen zu beachten. Der Ölstand, das Kühlwasser und die Bilgen sind täglich zu kontrollieren.(2) Der Charterer haftet für Schäden, die durch eine Nichtbeachtung der Wartungsbestimmungen entstehen.(3) Der Charterer verpflichtet sich, die gecharterte Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln.(4) Der Charterer wird die Yacht nicht mit mehr Personen belegen als dies in dem Chartervertrag festgelegt wurde.(5) Der Charterer wird die Yacht nicht an Dritte weitergeben oder vermieten.(6) Der Charterer wird die vorgeschriebenen An- und Abmeldungen beim Hafenkapitän vornehmen.(7) Der Charterer wird die gesetzlichen Bestimmungen der Gastländer beachten.(8) Bei Schäden, Kollisionen, Havarien und sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen veranlaßt der Charterer unverzüglich : a) Schadensbehebung von normalem Materialverschleiß bis € 250,-- unter Kostenvorlage (Quittung) zur späteren Verrechnung zu Lasten des Vercharterers. Reparaturen dieser Art, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung es Vercharterers. Ausgetauschte Teile sind in jedem Falle aufzuheben. b) Bei Schäden an der Yacht oder an Personen fertigt der Charterer eine Niederschrift an und sorgt für eine Gegenbestätigung durch Hafenkapitän, Arzt, Havariekommissar.(9) Der Vercharterer ist unverzüglich zu benachrichtigen bei Havarie, vorhergesehener Verspätung, Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme oder Behinderung der Yacht durch Behörden oder Außenstehende. Sind Beschlagnahme oder Behinderung schuldhaft durch den Charterer ausgelöst, so haftet er für alle Folgen gegenüber dem Vercharterer. Der Vertrag gilt bis zur Rückgabe der Yacht als verlängert mit der Verpflichtung der Gebührenzahlung durch den Charterer. Unberührt bleibt hiervon der Anspruch auf Schadenersatz.(10) Alle außergewöhnlichen Vorfälle sind im Logbuch einzutragen.

§10 Verbrauchsstoffe Alle Verbrauchsstoffe sind von dem Charterer zu ersetzen. Die Yacht wird mit vollen Tanks (Treibstoff, Wasser) übernommen. Die Yacht ist mit vollen Tanks zurückzugeben.

§11 Nebenabreden Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§12 Schlußbestimmung Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Es gilt dann das, was dem Sinn des Vereinbarten entspricht.

f ü r C a n P a s t i l l a ( M a l l o r c a )Ge s chä f t sbed ingungen des jewe i l i gen Sch i f f s e i gne r s , S tand 12 .01 .2015