Christopher Ackerl Daniel Geiger SE „Alternative Sanktionsformen“ WS 2009/10.

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Christopher Ackerl Daniel Geiger SE „Alternative Sanktionsformen“ WS 2009/10

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Christopher Ackerl Daniel Geiger

SE „Alternative Sanktionsformen“WS 2009/10

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alternative Konfliktregelung

alternativ zum Strafverfahren?

Opferkonzentriertheit

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Annahme der Verantwortung durch den Schädiger

Schädiger soll direkt für die Schäden verantwortlich gemacht werden

Verantwortungsübernahme für die Wiedergutmachung

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alle Schäden müssen konkret benannt und ausgeglichen werden

keine Manipulation, kein Zwang, keine Bedrohung Ehrlichkeit des Täters bei

Verantwortungsübernahme Rechte aller Beteiligten müssen gewahrt werden Erklärtes Ziel = Reintegration in die Gesellschaft Mediator muss unparteilich sein

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Weniger als die Hälfte aller Straftaten werden angezeigt

Vorselektion durch Opfer (90-95% aller Straftaten werden durch Anzeige bekannt!)

Problematik: Stellenunterbesetzungen bei der Polizei

Diverse andere Gründe für Unterlassung der A

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• Geringfügigkeit des Schadens

• Vermutete Aussichtslosigkeit der Anzeige

• Bagatellisierung der Tat

• Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit dem Täter

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Angst vor Rache des Täters (zB bei Gewaltdelikten bei Jugendlichen)

Resignation Misstrauen in die Strafjustiz Faulheit Rechtsunkenntnis Andere persönliche Gründe

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Wiedergutmachung für Opfer statt Bestrafung für Täter im Mittelpunkt

Vergeltung? (Tora, archaisches Prinzip, Vendetta)

Diskussion: Ist das Prinzip Auge um Auge – Zahn um Zahn in unserem Rechtssystem angebracht? Territorialitätsprinzip?

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Bei Vermögensschäden eher Rückerlangung und Schadenersatz, weniger Strafe

Bei Gewaltdelikten eher Strafbedürfnis Eingriff in höchstpersönlichen Bereich

Fernhalten des Täters von Opfer und Gesellschaft

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Vertrauen in die Strafjustiz könnte (weiter) sinken

Sanktionen müssen sein

Verwaltungsstrafen sollen durch Entschädigungszahlungen ersetzt werden

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Haft soll letztes Mittel sein Geldersparnis (Vollzugskosten,

Verfahrenskosten…) „Abrutschen“ in das kriminelle Millieu kann

verhindert werden Das OPFER im Mittelpunkt 2.Chance für den Täter

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In der Haft gewisse erzieherische Beeinflussung

Generalpräventiver Charakter könnte durch zu milde Strafen geschwächt werden

Spezialpräventiver Charakter ebenso Vollzugsbeamte können Risken in der Haft

erkennen

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Ausgewogenes System aus Bestrafung und Menschlichkeit

Verantwortungsbewusste Abwägung der Interessen von Opfer, Gesellschaft und Täter

Naives soziales Denken vermeiden Klare Grenzen für die Anwendbarkeit

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Materialien, Seminararbeit und Referat downloadbar unter

http://geix82.jimdo.com(Unterpunkt „Universität)

Danke für die Aufmerksamkeit!