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Gemeinschaftsstand MOTEK 2020 – CMA – SY – 190823 Seite 1 von 21 Angebot zur Teilnahme am Clustergemeinschaftsstand Die MOTEK ist die Leitmesse in den Bereichen Produktions- und Montageautomatisie- rung, Zuführtechnik und Materialfluss, Rationalisierung durch Handhabungstechnik und Industrial Handling. Auf über 63.000 m² Ausstellungsfläche treffen in der Messe Stuttgart Jahr für Jahr rund 1.000 Aussteller auf ein internationales Publikum von rund 35.000 Fachbesuchern. Mitaussteller 2019 waren die Unternehmen EUTECT, Schärer+Kunz, Codronic, ibp - Ingenieurbüro Pakusch und [mu:v]. Veranstaltungsort Messe Stuttgart Messe-Laufzeit 5. bis 8. Oktober 2020 Veranstalter Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH Am Technologiezentrum 5 D-86159 Augsburg http://www.cluster-ma.de Organisation und Durchführung Clustermanager Dr.-Ing. Benedikt Sykora Tel.: +49 (0) 821 569797-12 Mobil: +49 (0) 160 8870961 eMail: [email protected] Standplatz Voraussichtlich Halle 4 Neuer Standplatz! Frühbucher-Rabatt bis 15. Februar 2020 Bewerbungsschluss 08. Mai 2020 Nur ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (Seiten 13/14 und 17-20) gilt als verbindliche Bewerbung!

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Angebot zur Teilnahme am

Clustergemeinschaftsstand Die MOTEK ist die Leitmesse in den Bereichen Produktions- und Montageautomatisie-rung, Zuführtechnik und Materialfluss, Rationalisierung durch Handhabungstechnik und Industrial Handling. Auf über 63.000 m² Ausstellungsfläche treffen in der Messe Stuttgart Jahr für Jahr rund 1.000 Aussteller auf ein internationales Publikum von rund 35.000 Fachbesuchern. Mitaussteller 2019 waren die Unternehmen EUTECT, Schärer+Kunz, Codronic, ibp - Ingenieurbüro Pakusch und [mu:v].

Veranstaltungsort Messe Stuttgart

Messe-Laufzeit 5. bis 8. Oktober 2020

Veranstalter Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH Am Technologiezentrum 5 D-86159 Augsburg http://www.cluster-ma.de

Organisation und Durchführung

Clustermanager Dr.-Ing. Benedikt Sykora Tel.: +49 (0) 821 569797-12 Mobil: +49 (0) 160 8870961 eMail: [email protected]

Standplatz Voraussichtlich Halle 4 Neuer Standplatz!

Frühbucher-Rabatt bis 15. Februar 2020

Bewerbungsschluss 08. Mai 2020 Nur ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (Seiten 13/14 und 17-20) gilt als verbindliche Bewerbung!

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KONZEPT für den

Clustergemeinschaftsstand

Offene Gestaltung ohne erkennbare Grenzen

• Der Clustergemeinschaftsstand setzt auf Transparenz und tritt als eine gemein-same Fläche auf. Klar erkennbare Unternehmensinseln sorgen für die schnelle Zuordenbarkeit sowie für die optischen Akzente.

• Wände, Rollups etc. werden nicht akzeptiert. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache und Genehmigung ausschließlich an den Übergängen zu den allge-meinen Besprechungsbereichen möglich.

• Der Stand selbst ist praktisch ebenerdig und barrierefrei; sämtliche Leitungen werden in einem nur 19 mm starken Zwischenboden „versteckt“.

Attraktive Standinseln mit klaren Botschaften

• In aller Regel bestehen die Standinseln aus einem Counter sowie einer hinter-leuchteten Stele (200 cm hoch, 60 cm breit). Deren Vorderseite kann durch den Mitaussteller selbst oder auch in dessen Auftrag vom Cluster gestaltet werden. Der Druck und die Montage vor Ort übernimmt das Messeteam des Clusters.

• Für die individuelle Ausgestaltung der Standinsel stehen zahlreiche Optionen zur Verfügung, von der Glasvitrine bis zum Monitor.

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen Impressionen unterschiedlicher Stände: AUTOMATICA MOTEK electronica

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BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den

Clustergemeinschaftsstand

1. Bewerbungsfrist

Bitte senden Sie Ihre vollständig ausgefüllte Bewerbung (Seiten 13 und 14) bis spä-testens 15. Februar 2020 (Frühbucher) bzw. 08. Mai 2020 (Anmeldeschluss) per eMail an den Veranstalter (siehe Seite 1).

2. Zulassung

Über die Zulassung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. In Zweifelsfällen liegt die finale Entscheidung über die Zusammensetzung des Gemeinschaftsstandes beim Vorstand des Cluster Mechatronik & Automation e.V. Mitaussteller werden spä-testens vier Wochen nach Anmeldeschluss per Email über ihre Zulassung informiert. Gilt nur für Unternehmen! Die De-minimis-Erklärung ist Bestandteil der Bewer-bung. Eine Zulassung zu geförderten Bedingungen ist nur möglich, wenn die De-minimis-Erklärung mit der Bewerbung ausgefüllt und eingereicht wird. Fehlt die De-minimis-Erklärung, so wird der volle Beteiligungspreis (= Kostenbeteiligung + 3.000 €) in Rechnung gestellt.

3. Grundlegende Leistungen für alle Aussteller mit Standmodulen

Unser Bestreben ist es, sämtliche Leistungen in einem Paket für Sie zu bündeln, um Ihnen vollständige Kostentransparenz zu ermöglichen. Entsprechend ist das Lei-tungspaket des Clusters vergleichsweise umfangreich. In aller Regel fallen für Sie nur noch Kosten für die Anreise, Übernachtungen, ggf. das Parken während der Messe ggf. Fracht- und Handlingkosten für große oder schwere Exponate an. Trotz Standardisierung gelingt es dem Messeteam des Clusters in aller Regel, indivi-duelle Anforderungen der Mitaussteller zu realisieren, vom Start-up bis zur individuell geplanten Standfläche für ein Weltunternehmen. Sämtliche Materialien und Einrichtungen stehen den Mitausstellern für die Dauer der Veranstaltung leihweise zur Verfügung. Die Kostenbeteiligung umfasst folgende Leistungen:

• Umfassende Beratung und Betreuung durch das erfahrene Messeteam des Clus-ters vor, während und nach der Messe – gerne auch vor Ort.

• Organisation Ihrer Messebeteiligung mit „schlüsselfertiger“ Übergabe am letzten Aufbautag einschließlich kurzfristiger Optimierungen Ihres Messeauftritts vor Ort

• Standfläche und Standbau im bekannten Design

• Nebenkosten wie Licht, Strom, Wasser, Entsorgung, AUMA-Beitrag etc.

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• „Unsichtbare“ Stromversorgung an Ihrem Standelement (230 / 400 V AC)

• Abstellraum mit Garderobe für die Mitaussteller

• Standreinigung am letzten Aufbautag und vor jedem Messetag (die Reinigung der Exponate obliegt dem Aussteller)

• Infotresen (Barbereich) sowie Besprechungstische für Kunden- und Kooperati-onsgespräche

• Catering für Standpersonal und Besucher (mit Service durch Hostessen)

• Counter (weiß), bietet Platz für Rechner/Laptops sowie Werbege-schenke. Auf der Tischplatte finden ein Laptop und/oder kleinere Exponate bequem Platz. Zwischen Tischplatte und Counter befindet sich eine Ablage, die Kontaktnotizen, Klammermaschine, Visitenkarten etc. aufnimmt. Technische Daten des Counters: Grundfläche ca. 45 x 70 cm, ca. 90 cm hoch, ein Einlegeboden, abschließbar, zwangsbelüftet, offene Ablagefläche oben, ca. 45 x 70 cm, ca. 10 cm hoch, ovale Tischflä-che, ca. 50 x 70 cm, „unsichtbare“ Stromzuführung, 3-fach Steckdose. Vorne Leuchtrahmen (460 x 680 mm) für Firmenlogo zur Zuordnung im Nahfeld.

• Stele, hinterleuchtet Technische Daten: 200 cm hoch, 60 cm breit, 10 cm tief, vollflächig mit LEDs hinterleuchtet, einschließlich Druck und Montage der von Ihnen gestalteten Folie; Rückseite unbeleuchtet, zur Verwendung durch den Cluster

• Internetzugang (Aussteller-WLAN der Messe)

• zwei Ausstellerausweise

• kostenfreie Gastkarten für Ihre Kunden in beliebiger Anzahl

• Ausführliche Rundschreiben im Vorfeld zur Messevorbereitung (in al-ler Regel drei) mit klarer Nennung von Aufgaben und Deadlines.

• Terminverfolgung und permanente Ausstellerbetreuung im Vorfeld der Messe.

• Vor-Ort-Betreuung zur Messelaufzeit durch das erfahrene Clusterteam.

• Optionen (kostenpflichtig) o Druckluft einschließlich „unsichtbarer“ Verlegung auf dem Stand o LAN / feste IP-Adresse (LAN-Kabel „unsichtbar“ verlegt) o Handling (z.B. Gabelstapler für das Entladen / Aufladen von Equipment) o Einlagern von Verpackungsmaterial / Kisten o Standausstattung (zusätzliche Tische/Hocker, Monitore, Podeste etc.

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3.1 Schlüssiges Marketingkonzept im Preis inbegriffen • Grundeintrag im gedruckten Messekatalog; kann optional (kostenpflichtig) erwei-

tert werden, z.B. mit dem Unternehmens-Logo etc.

• Kommunikationspauschale und Eintrag im Online-Messekatalog; kann optional (kostenpflichtig) erweitert werden, z.B. mit dem Unternehmens-Logo

• Umlaufende Abhängung über dem Stand mit prominenter Platzierung Ihres Fir-menlogos oberhalb Ihres Standelements (nach Möglichkeit)

• Ihr Unternehmensprofil (½Seite DIN A4) im Sondernewsletter; Versand per eMail an rund 6.000 namentlich bekannte Entscheidungsträger im Bereich der Mecha-tronik und Automation im gesamten deutschen Sprachraum

• Möglichkeit, im Sondernewsletter einen Fachbeitrag zu platzieren (max. zwei Sei-ten DIN A4, „Windhund-Verfahren“)

• Mehrfache namentliche Nennung Ihres Unternehmens als Mitaussteller in der Vor- und Nachberichterstattung zum Gemeinschaftsstand im monatlich erschei-nenden Newsletter des Clusters (ca. 6.000 namentlich bekannte Empfänger)

• Namentliche Nennung Ihres Unternehmens als Mitaussteller in allen Mailings zum Gemeinschaftsstand (ca. 6.000 namentlich bekannte Empfänger)

• Einladung an den gesamten Verteiler mit Nennung Ihres Unternehmens als Mit-aussteller, einschließlich Link zum Sondernewsletter mit Ihrem Unterneh-mensprofil und der Möglichkeit, Gastkarten zu bestellen.

• Namentliche Nennung Ihres Unternehmens als Mitaussteller auf der Website des Clusters

3.2 Pressemappe und Pressekonferenz • Übernahme einer aktuellen Pressemeldung je Aussteller in Deutsch, einschließ-

lich Bilder, Aufbereiten, Vervielfältigen, Einlegen in die Pressemappe, Herstellen der Pressemappe auf digitalem Datenträger etc.

• Falls keine fertige Pressemeldung vorhanden ist: Texten und Erstellen einer Pressemitteilung in Deutsch sowie alle weiteren Dienstleistungen wie oben be-schrieben (optional, kostenpflichtig)

• Übernahme einer aktuellen Pressemeldung je Aussteller in Englisch, einschließ-lich Bilder, Aufbereiten, Vervielfältigen, Einlegen in die Pressemappe, CD-Herstellung

• Alternativ: Übersetzung der Pressemitteilung ins Englische und alle weiteren Dienstleistungen wie oben (optional, kostenpflichtig)

• Verteilen der Pressemappe auf der Messe

• Organisation und Durchführung einer Pressekonferenz auf dem Stand, darin enthalten - „Weißwurstfrühstück“ mit der Fachpresse und Standrundgang - „Elevator-Pitch“ – stellen Sie Ihre Innovation in zwei Minuten der Fachpresse vor

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- Herstellen einer Pressemappe auf Datenträger - Verteilen der Pressemappe an die Fachpresse - vertiefende Gespräche mit der Fachpresse (nach Absprache)

Hinweis: Von uns verfasste Pressemitteilungen stehen Ihnen nach Messeende kos-tenfrei zur freien Verwertung zur Verfügung.

3.3 Bewegungsfreiheit für „Einzelkämpfer“

Als fachlich kompetente Ansprechpartner übernehmen wir die Ansprache und Infor-mation potentieller Kunden auf dem Messestand, damit Sie die Möglichkeit haben, andere Aussteller zu besuchen, oder in Ruhe Gespräche mit potentiellen Kunden zu führen.

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4.0 Standmodule für jedes Budget 4.1 Nutshell – mehr kann man aus zweieinhalb Quadratmetern nicht herausholen!

Zielgruppe: Klein und Kleinst-Unternehmen, sowie Unternehmen, die sich mit weni-gen Exponaten auf einer Nebenmesse optimal präsentieren wollen.

• Quadratische Ecke (ca. 2 m tief, ca. 1,25 m Front = ca. 2,5 qm); unmittelbar am Eingang des Gemeinschaftsstands.

• Sämtliche Leistungen gemäß Abschnitt 3.Nutzung aller Standeinrichtungen

• Counter inkl. hinterleuchtetem Firmenlogo, inkl. Druck und Montage

• Leuchtstele inkl. Druck und Montage (Lm-therm Elektrotechnik AG, MOTEK 2016) Bild zeigt Sonderausstattung: Beleuchtete Glasvitrine

• Optionen (siehe Seite 11) o Prospektständer o Gestaltung Ihres Posters o Beleuchtete, abschließbare Glasvitrine mit drei Einlegeböden o Monitor (leihweise) / Ständer für Monitor

• Hinweise o Maximal zwei Positionen je Messe verfügbar o Kein Podest, keine frei stehenden Exponate möglich!

• Preise: siehe Seite 14

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4.2 Smart – Standardauftritt für Unternehmen • Attraktiver Standardauftritt (ca. 2,5 Front x 2 m Tiefe = ca. 5 qm), direkt am Gang

Platz für Exponate, Vitrinen, Podeste etc.

• Sämtliche Leistungen gemäß Abschnitt 3 (siehe ab Seite 3); Nutzung aller Stand-einrichtungen

• Counter inkl. hinterleuchtetem Firmenlogo, inkl. Druck und Montage

• Leuchtstele inkl. Druck und Montage

(INA Drives & Mechatronics AG, MOTEK 2017)

• Optionen (siehe Seite 11) o Gestaltung Ihres Posters o Podeste für Exponate, beleuchtet oder mit abschließbarem Unterschrank o Beleuchtete, abschließbare Glasvitrine mit drei Einlegeböden o Monitor (leihweise) / Ständer für Monitor o Prospektständer

• Preise: siehe Seite 14

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4.3 Pole Position – Standecke und noch mehr Platz • Attraktiver Standardauftritt (ca. 4 m + 2 m Front = ca. 8 qm) an der Standecke,

zwei Gangseiten, Platz für Exponate, Vitrinen, Podeste etc.

• Sämtliche Leistungen gemäß Abschnitt 3 (siehe ab Seite 3); Nutzung aller Stand-einrichtungen

• Counter inkl. hinterleuchtetem Firmenlogo, inkl. Druck und Montage

• Leuchtstele inkl. Druck und Montage

(cps Programmier-Service GmbH, electronica 2018) Bild zeigt Sonderausstattung: Beleuchtete Vitrine, 2 x Monitor 55“ mit Standfuß

• Optionen (siehe Seite 11) o Gestaltung Ihres Posters o Podeste für Exponate, beleuchtet oder mit abschließbarem Unterschrank o Beleuchtete, abschließbare Glasvitrine mit drei Einlegeböden o Monitor (leihweise) / Ständer für Monitor o Prospektständer

• Preise: siehe Seite 14

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4.4 Individual – die „Stand im Stand“-Lösung • Frei gestaltbare Fläche

• Mindestgröße 14 qm

• Ein zusätzlicher Ausstellerausweis je 10 qm Fläche (Beispiel: 14 qm = 3 Ausweise; 30 qm = 5 Ausweise)

• Sämtliche Leistungen gemäß Abschnitt 3 (siehe ab Seite 3); Nutzung aller Stand-einrichtungen

• Counter und Stelen (inkl. Druck) nach Vereinbarung / Bedarf

• Messemöbel inklusive (Besprechungstische / Stehtische / Stühle / Barhocker)

• Beispiele

(Beckhoff und KUKA, productronica 2017) (Irlbacher, electronica 2016) Individuelle Wandgestaltung, Roboterzellen Individuelle Wandgestaltung, eigenes Messe- eigene Messemöbel mobiliar, eigene Podeste und Vitrinen

• Optionen (siehe Seite 11) o Gestaltung Ihres Posters o Podeste für Exponate, beleuchtet oder mit abschließbarem Unterschrank o Beleuchtete, abschließbare Glasvitrine mit drei Einlegeböden o Monitor (leihweise) / Ständer für Monitor o Prospektständer

• Preise: siehe Seite 14

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4.5 Optionen • Beleuchtete, abschließbare Glasvitrine mit drei Einlegeböden,

Grundfläche ca. 30 x 40 cm (DIN A3), Höhe ca. 160 cm. Belastbarkeit der Einlegeböden max. 5 kg; Bodenplatte max. 30 kg.

• Podeste für Exponate nach Maß, unbeleuchtet, mit abschließbarem Unterschrank

• Beleuchtetes Podest für Exponate (von innen beleuchteter Kubus, ca. 100 cm hoch, ca. 60 x 60 cm Grundfläche, max. 15 kg Traglast)

• Monitor 43“ mit integriertem Mediaplayer, auf dem Counter aufgeständert (Edelstahl-Rohr; darin werden die Kabel geführt) drehbar; Monitor in Augenhöhe

• Monitor 55“ mit integriertem Mediaplayer

• Monitor 75“, gerne auch einschließlich Veranstaltung auf dem Messestand

• Beispiele

Monitor 43“ Monitor 55“ Monitor 75“ – mit und ohne Veranstaltung aufgeständert freistehend

Podest Podest Podest Standard mit Fach für Werbegeschenke etc.

beleuchtet unbeleuchtet

• Preise: siehe Seite 14

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5. Preisstellung und Zahlungsbedingungen Alle genannten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Mit der Zulassung zum Clustergemeinschaftsstand wird eine Anzahlung in Höhe von 80% des Listenpreises (ohne Optionen) der gewünschten Beteiligung fällig. Die Schlussrechnung erhalten Sie ca. vier Wochen nach Ende der Veranstaltung. Bitte überweisen Sie alle Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

7. Rundschreiben Die Mitaussteller werden durch Rundschreiben der Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH und deren Partner über Vorbereitung und Durchführung der Mes-sebeteiligung unterrichtet. Für Folgen, die durch Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, haftet der Mitaussteller. 8. Allgemeine Teilnahmebedingungen Für die Teilnahme am Clustergemeinschaftsstand gelten die Allgemeinen Teilnahmebe-dingungen (ab Seite 15). Diese sind Bestandteil der Besonderen Teilnahmebedingun-gen. 9. Hinweise / Haftungsausschluss Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH für den baulichen Zustand der angemieteten Hallenfläche und des Standbaumaterials nicht verantwortlich ist. Die Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen und/oder Diebstahl von Exponaten und Ausstellungsgegenständen. Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH Augsburg, Juli 2019

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Clustergemeinschaftsstand Rechtsverbindliche Bewerbung um einen Standplatz

1. Aussteller

Name _________________________________________________

Anschrift ___________________________________________________________

___________________________________________________________

Internet ___________________________________________________________

Rechtlich vertreten durch ___________________________________________

2. Ansprechpartner für die Organisation der Messebeteiligung

Name _________________________________________________

Telefon ___________________________________________________________

eMail ___________________________________________________________

3. Angaben zum Unternehmen / Institut / zur Hochschule

- Anzahl der Beschäftigten _________________

- Umsatz (2018) | ggf. Umsatzentwicklung (nur für Unternehmen) _____________

4. Falls Sie ein Exponat mitbringen: Titel/Bezeichnung Ihres Exponats

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Kann das Exponat in Funktion gezeigt werden? O ja O nein

Wenn ja, bitte kurze Beschreibung:

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Bitte Seiten 13 und 14 ausfüllen und bis spätestens 25. Februar 2020 (Frühbu-cher) bzw. 08. Mai 2020 an den Veranstalter (Seite 1) senden.

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5. Welche Standvariante wünschen Sie?

Standvariante Nutshell

Smart

Pole Position

Individual

Frühbucher* (Mitglied)

5.990 € 5.500 €

9.500 € 8.500 €

825 € / qm 775 € / qm

Normalpreis (Mitglied)

3.950 € 3.450 €

6.500 € 5.990 €

9.950 € 9.250 €

875 € / qm 825 € / qm

Gewünschte Standfläche

….... m² (> 14)

Alternative Standvariante Stelen (hinterleuchtet) 1 x 2 x 3 x

Logo im Counter (hinterleuchtet)

1 x enthalten (einschließlich Druck & Montage)

Poster f. Stele gestalten 400 € je Motiv ** Podest ohne Licht 150 € ** (Standard-Ausführung) Podest mit Licht 250 € ** (hinterleuchtet) Glasvitrine 400 € ** Monitor 43“ auf Ständer 250 € ** Monitor 55“ freistehend 550 € **(inkl. Standfuß und Montage vor Ort)

Monitor 75“ ab 550 € ** (je nach Aufgabe) Pressemitteilung 700 € ** Übersetzungen 250 € ** für Pressemitteilung, je Sprache Druckluft (Aufpreis) ca. 500 € LAN-Kabel (feste IP) ca. 500 €

* Eingang der rechtsverbindlichen Anmeldung bis zum 15. Februar 2020. ** Mitglieder erhalten 20% Nachlass.

Als verbindliche Bewerbung gilt nur ein vollständig ausgefülltes Formular! Wir erkennen in allen Punkten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ (ab Seite 15) und die „Besonde-ren Teilnahmebedingungen“ (ab Seite 2) der Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH an.

________________________ ____________________________________

Ort und Datum Stempel rechtsverbindliche Unterschrift

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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den

Gemeinschaftsstand Cluster Mechatronik & Automation

1. Planung, Organisation und Durchführung Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH Am Technologiezentrum 5 D-86159 Augsburg

Vertreten durch ihren Geschäftsführer Heiko Bartschat

Tel.: +49 (0) 821 / 56 97 97-0 Fax: +49 (0) 821 / 56 97 97-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.cluster-ma.de

Nachfolgend Cluster Mechatronik & Automation ge-nannt.

2. Anmeldeberechtigung Anmeldeberechtigt zur Teilnahme am Gemeinschafts-stand Cluster Mechatronik & Automation sind bevorzugt Unternehmen, Hochschulinstitute und Forschungseinrich-tungen mit Sitz in Bayern.

3. Bewerbung und Zulassung 3.1 Die Bewerbung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang der vollständig ausge-füllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bewer-bungsformulare beim Cluster Mechatronik & Automation unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die Bewerbung ist verbindlich, unabhängig von der Zulas-sung. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt.

3.2 Der Bewerbungsschluss für die jeweilige Veranstal-tung ergibt sich aus den beigefügten „Besonderen Teil-nahmebedingungen“.

3.3 Der Eingang der Bewerbung wird vom Cluster Me-chatronik & Automation schriftlich bestätigt. Die Bewer-bung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine be-stimmte Größe und Lage der Ausstellungsfläche.

3.4 Der Bewerber wird zugelassen …

a) nach der Zustimmung des Vorstands des Cluster Mechatronik & Automation e.V.,

b) nach Maßgabe der vorhandenen Standfläche, c) sofern er die in diesen „Allgemeinen Teilnahme-

bedingungen“ und den „Besonderen Teilnahmebe-dingungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt und

d) sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der Konzeption des Gemeinschaftsstandes Cluster Mechatronik & Automation entspricht.

3.5 Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen der Cluster Mechatronik & Automation und dem Aussteller geschlossen.

3.6 Nach Zulassung durch den Cluster Mechatronik & Automation bleibt die Bewerbung und die Verpflichtung zur Zahlung der Kostenbeteiligung rechtsverbindlich, auch wenn z.B. das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z.B. Verlust oder Transportverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft.

3.7 Der Cluster Mechatronik & Automation. ist berech-tigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.

4. Zahlungsbedingungen 4.1 Nach Erhalt der Rechnung ist die Kostenbeteiligung ohne Abzug fällig.

4.2 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Cluster Mechatronik & Automation berechtigt, vom Ver-trag zurückzutreten und anderweitig über die Fläche zu verfügen.

5. Rücktritt 5.1 Bis zur Zulassung ist der Rücktritt durch den Be-werber möglich.

5.2 Nach der Zulassung ist ein Rücktritt durch den Aus-steller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so hat er die gesamte Kostenbeteiligung zu zahlen, sofern die Fläche des Cluster Mechatronik & Automation nicht anderweitig vermietet werden kann. Wissenschaftliche Institute und Hochschulen zahlen in diesem Fall € 1.500,-.

5.3 Der Rücktritt des Ausstellers bzw. der Verzicht auf die zugeteilte Standfläche wird erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung beim Cluster Mechatronik & Au-tomation wirksam.

6. Standgestaltung 6.1 Der Aussteller erhält vom Cluster Mechatronik & Automation und/oder dessen Partnern detaillierte Anga-

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ben zur Stand- und Exponatgestaltung und ist verpflich-tet, diese Angaben fristgerecht zu erfüllen.

6.2 Eigene Gestaltungsmaßnahmen der Aussteller sind nur zulässig, wenn sie dem äußeren Erscheinungsbild und der Konzeption des Clustergemeinschaftsstands entsprechen und sind in allen Fällen vorher mit dem Cluster Mechatronik & Automation abzustimmen.

7. Exponatauf- und abbau / Standbetreuung 7.1 Der Aussteller verpflichtet sich, für den ord-nungsgemäßen Auf- und Abbau seines Exponates zu den vom Cluster Mechatronik & Automation festgelegten Terminen zu sorgen. Der Einsatz von Personal zum Ein- und Auspacken, Aufstellen des Ausstellungsgutes sowie dessen Demontage und sonstige damit zusammenhän-gende Tätigkeiten sind ausschließlich Angelegenheit des Ausstellers. Irgendeine Haftung des Cluster Mechatronik & Automation oder des hierfür von ihm Beauftragten ist ausgeschlossen.

7.2 Jeder Aussteller ist verpflichtet, darauf zu achten, dass seine Ausstellungsfläche während der allgemeinen Publikumszeiten mit fachkundigem Personal besetzt ist. Darüber hinaus hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, dass sich alle mit der Messebeteiligung beauftragten Personen mit den „Allgemeinen und besonderen Teil-nahmebedingungen“ vertraut machen.

8. Ausstellungsgüter Alle Ausstellungsgüter sind in der Bewerbung einzeln und mit genauer Bezeichnung aufzuführen. Ausstel-lungsstücke dürfen während der Dauer der Veranstal-tung nicht entfernt werden.

9. Transport der Ausstellungsgüter Der Aussteller übernimmt selbst den Transport des Ex-ponates zur Veranstaltung, er verpflichtet sich dadurch, dieses während der festgelegten Aufbauzeit anzuliefern.

10. Versicherung und Haftpflicht 10.1 Der Transport der Ausstellungsgüter muss in eige-ner Regie durchgeführt werden, die Versicherung der Ausstellungsgüter ist gegen alle Risiken des Transportes Angelegenheit des Ausstellers.

10.2 Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Aus-stellers.

10.3 Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Beteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände, am Ausstellungsgelände und des-sen Einrichtungen oder am Messestand entstehen.

10.4 Der Cluster Mechatronik & Automation haftet in keinem Fall für Personen- oder Sachschäden.

11. Rundschreiben Die Aussteller werden vom Cluster Mechatronik & Au-tomation und dessen Partner durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsbeteiligung unterrichtet. Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entste-hen, hat ausschließlich der Aussteller zu vertreten.

12. Vorbehalt Der Cluster Mechatronik & Automation ist berechtigt, die Beteiligung zu verschieben, zu verkürzen, zu ver-längern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schlie-ßen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schlie-ßung keinen Anspruch auf Schadensersatz. Verzichtet der Aussteller infolge einer solchen Maßnahme auf die ihm zugeteilte Standfläche, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung oder der Ge-meinschaftsbeteiligung an der Veranstaltung haftet der Cluster Mechatronik & Automation nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller hieraus ergeben.

13. Hinweis Unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-mungen werden die übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Maßnahme an die hierfür zuständigen Stellen wei-tergeleitet.

14. Schlussbestimmungen 14.1 Hinsichtlich des Leistungsumfanges der Beteiligung wird auf die „Besonderen Teilnahmebedingungen“ ver-wiesen.

14.2 Hat der Aussteller dem Cluster Mechatronik & Au-tomation oder dessen Partner Aufträge für kostenpflichti-ge Leistungen außerhalb des Rahmens der „Besonderen Teilnahmebedingungen“ erteilt oder weitergehende Leis-tungen in Anspruch genommen, so werden ihm die hier-für angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

Augsburg, Juni 2017 Cluster Mechatronik & Automation

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Cluster Mechatronik & Automation Management gGmbH

Eine Bewerbung kann nur angenommen werden, wenn die Formularseiten vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich vorab bitte an Dr. Benedikt Sykora, telefonisch unter 0821 569797-12.

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung

als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013i (Stand: 04/2017) Dieses Muster gilt nur für Förderanträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Besonderheiten der De-minimis-Förderung im Fischerei- und Agrarsektor oder im Bereich von Dienstleistungen von allge-meinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sind hier nicht berücksichtigt. Es handelt sich um eine unternehmensbezogene Förderung. Sollte das Unternehmen Teil eines Unterneh-mensverbunds („einziges Unternehmen“) i.S.v. Art. 2 Abs. 2 De-minimis-Verordnungii sein, ist die Erklä-rung auf diesem Formular auch für alle anderen Einheiten im Verbund abzugeben.

(Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen; Zweifelsfragen sind mit der Bewilligungsbehörde zu klären)

1. Angaben zum Unternehmen a) Das antragstellende Unternehmen ist im Straßengüterverkehr tätig.

nein ja b) Das antragstellende Unternehmen ist innerhalb des laufenden und der letzten beiden Steuerjahre aus einer Fusion oder Übernahme entstanden.

nein ja c) Das antragstellende Unternehmen ist innerhalb des laufenden und der letzten beiden Steuerjahre aus einer Unternehmensaufspaltung hervorgegangen.

nein ja 2. Angaben zu bereits erhaltenen oder beantragten weiteren De-minimis-Förderungen Bei nach Art. 2 Abs. 2 De-minimis-Verordnung relevanten Unternehmensverbünden („einziges Unternehmen“), Fusionen und Übernahmen bitte für alle beteiligten Unternehmen angeben; bei Spaltungen ggf. Rücksprache mit Fördergeber; auf Endnote 3 wird verwieseniii.

Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuer-jahren keine De-minimis-Beihilfen nach De-minimis- Verordnungeniv gewährt.

Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuer-

jahren folgende weitere De-minimis-Beihilfen gewährt: (Bescheinigungen beifügen).

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Datum des Bewilligungsbe-scheids/Vertrags (sind mehrere Unternehmen in die Berechnung einzubeziehen, bitte auch Namen des Unternehmens angeben)

Beihilfegeber und Aktenzei-chen

Rechtsgrundlage (vgl. Endnote 4): - De-minimis-VO - DAWI-De-

minimis-VO - Fischerei-De-

minimis-VO - Agrar-De-minimis-

VO

Form der Beihilfe (z.B. Zuschuss, Bürg-schaft, Darlehen)

Fördersumme in EUR

Beihilfebetrag bzw. Subventionswert in EUR

Über die beantragte Beihilfe hinaus wurden folgende weitere De-minimis-Beihilfen bean-tragt, aber noch nicht gewährt:

Datum der Antrag-stellung

Beihilfegeber (bitte Akten-zeichen ange-ben, soweit bekannt)

Rechtsgrundlage (vgl. Endnote 4): - De-minimis-VO - DAWI-De-

minimis-VO - Fischerei-De-

minimis-VO - Agrar-De-minimis-

VO

Form der beantrag-ten Beihilfe (z.B. Zuschuss, Bürg-schaft, Darlehen)

Beantragte För-dersumme in EUR

Beihilfebetrag bzw. Subventionswert in EUR (soweit bekannt)

3. Angaben zur Kombination von Beihilfen Die hier beantragte De-minimis-Beihilfe wird mit weiteren Förderungen für das gleiche Projekt kombi-niert:

nein ja, folgende (bitte ausfüllen)…………………………………………..

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4. Zusätzliche Unternehmensangaben: Nur auszufüllen, wenn sich der Antrag auf eine Förderung mittels Bürgschaft oder Darlehen be-zieht! a) Das antragstellende Unternehmen befindet sich in keinem Insolvenzverfahren.

richtig falsch Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag eines Gläubigers sind nicht erfüllt:

richtig falsch Hinweis: Befindet sich das Unternehmen in einer dieser Situationen, darf nicht gefördert werden.

b) Das antragstellende Unternehmen ist

ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU)v ein großes Unternehmen

Diese Frage ist ggf. mit der Bewilligungsbehörde zu klären.

c) Nur bei großen Unternehmen: Die Bewertung des Antragstellers entspricht mindestens einem Rating von B- (banküblichen Nachweis beifügen)

trifft zu trifft nicht zu

5. Wichtige Hinweise: a) Die vorstehend gemachten Angaben über

• die Unternehmensverhältnisse in 1a) – c) bzw. in 4 a) – c) • die Gewährung oder die Beantragung von De-minimis-Beihilfen im Sinne dieser oder weiterer De-minimis-

Verordnungen im laufenden und den vergangenen beiden Steuerjahren und deren Einzelheiten, insbeson-dere deren Höhe

• die Kombination der beantragten De-minimis-Beihilfe mit anderen Fördermitteln für das gleiche Projekt sind für die Gewährung bzw. Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung und somit subventions-erheblich im Sinne von § 264 Strafgesetzbuch. Der/die Antragssteller wird/werden auf die Bestim-mungen des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGBI I 1976, 2034, 2037) in Verbindung mit Art.1 des Bay. Strafrechtsausführungsgesetzes vom 13.12.2016 (BayRS 45-1-J) hingewiesen. Der/die Antragsteller ist/sind weiterhin entsprechend Art. 1 BayStrAG in Verbindung mit § 4 des Subventionsgesetzes unterrichtet, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer

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Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist. Dem/den Antragsteller(n) ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.

b) Änderungen sind der beihilfegewährenden Stelle vor einer Förderzusage mitzuteilen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der vorliegenden Erklärung gemachten Angaben wird hiermit versichert.

Ort, Datum

Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antrag stellenden Unternehmens

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i Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt EU L 352, 24.12.2013, S.1; De-minimis-Verordnung). Für nähere Erläuterungen wird auf die „Häufig gestellten Fragen“ ver-wiesen. ii Bei der De-minimis-Förderung wird nicht ein einzelnes Projekt, sondern das geförderte Unternehmen insgesamt be-trachtet. Bei Unternehmensverbünden oder anderen Beziehungen zwischen Unternehmen stellt sich daher die Frage, welcher Unternehmensbegriff zugrunde zu legen ist. Für De-minimis-Förderungen trifft Art. 2 Abs. 2 De-minimis-Verordnung n.F. erstmals eine abschließende Regelung: „(2) Der Begriff „ein einziges Unternehmen“ bezieht für die Zwecke dieser Verordnung alle Unternehmen mit ein, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: a) Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unter-nehmens; b) ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; c) ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; d) ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit an-deren Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kon-trolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein anderes Unternehmen oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der Beziehungen gemäß Unterabsatz 1 Buchstaben a bis d stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet.“ Vgl. hierzu auch Erwägungsgrund 4 der De-minimis-Verordnung (Auszug): „(…)Durch diese Kriterien sollte gewährleis-tet sein, dass eine Gruppe verbundener Unternehmen für die Zwecke der Anwendung der De-minimis-Regel als ein einziges Unternehmen angesehen wird, während Unternehmen, deren einzige Beziehung darin besteht, dass jedes von ihnen eine direkte Verbindung zu derselben bzw. denselben öffentlichen Einrichtungen aufweist, nicht als mitei-nander verbunden eingestuft werden. So wird der besonderen Situation von Unternehmen Rechnung getragen, die der Kontrolle derselben öffentlichen Einrichtung bzw. Einrichtungen unterliegen und die möglicherweise über unabhängige Entscheidungsbefugnisse verfügen.“ iii Bei Fusionen und Übernahmen sowie Spaltungen sieht Art. 3 Abs. 8 und 9 folgendes vor: „(8) Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen zuvor gewährt wurden, herangezogen werden, um zu ermitteln, ob eine neue De-minimis-Beihilfe für das neue bzw. das übernehmende Unternehmen zu einer Überschreitung des einschlägigen Höchstbetrags führt. Die Rechtmäßigkeit von vor der Fusion bzw. Übernahme rechtmäßig gewährten De-minimis-Beihilfen wird dadurch nicht in Frage gestellt. (9) Wird ein Unternehmen in zwei oder mehr separate Unternehmen aufgespalten, so werden die De-minimis-Beihilfen, die dem Unternehmen vor der Aufspaltung gewährt wurden, demjenigen Unternehmen zugewiesen, dem die Beihilfen zugutekommen, also grundsätzlich dem Unternehmen, das die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist eine solche Zuweisung nicht möglich, so werden die De-minimis-Beihilfen den neuen Unternehmen auf der Grundlage des Buchwerts ihres Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspal-tung anteilig zugewiesen.“ iv Es handelt sich um folgende weitere De-minimis-Verordnungen: „DAWI-De-minimis-Verordnung“: Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die An-wendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (ABL EU L 114, 26.04.2012, S.8) De-minimis-Verordnung im Agrarsektor (ABL EU L 352, 24.12.2013, S.9) De-minimis-Verordnung im Fischereisektor (ABL EU L 190, 28.06.2014, S.45) v Vgl. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl L 124 vom 20.05.2003, S.36); sog. KMU-Empfehlung.