CMS Deutschland // Kunstrecht · Werte schützen Das Sammeln von Kunst dient dem Bedürfnis, etwas...

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Kunstrecht © CMS Hasche Sigle (November 2019) – UMR Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, bestimmte Themen anzusprechen. Es erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und die in ihm enthaltenen Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der hier angesprochenen oder hinsichtlich anderer recht- licher Themen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei CMS Hasche Sigle. CMS Hasche Sigle ist eine der führenden wirtschaftsberatenden Anwalts- sozietäten. Mehr als 600 Anwälte sind in acht wichtigen Wirtschaftszentren Deutschlands sowie in Brüssel, Hongkong, Moskau, Peking und Shanghai für unsere Mandanten tätig. CMS Hasche Sigle ist Mitglied der CMS Legal Services EEIG, einer europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung zur Koordinierung von unabhängigen Anwaltssozietäten. CMS EEIG ist nicht für Mandanten tätig. Derartige Leistungen werden ausschließlich von den Mitgliedssozietäten in den jeweiligen Ländern erbracht. CMS EEIG und deren Mitgliedssozietäten sind rechtlich eigenständige und unabhängige Einheiten. Keine dieser Einheiten ist dazu berechtigt, im Namen einer anderen Ver- pflichtungen einzugehen. CMS EEIG und die einzelnen Mitgliedssozietäten haften jeweils ausschließlich für eigene Handlungen und Unterlassungen. Der Markenname „CMS“ und die Bezeichnung „Sozietät“ können sich auf einzelne oder alle Mitgliedssozietäten oder deren Büros beziehen. CMS-Standorte: Aberdeen, Algier, Amsterdam, Antwerpen, Barcelona, Belgrad, Berlin, Bogotá, Bratislava, Bristol, Brüssel, Budapest, Bukarest, Casablanca, Dubai, Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt / Main, Funchal, Genf, Glasgow, Hamburg, Hongkong, Istanbul, Johannesburg, Kiew, Köln, Leipzig, Lima, Lissabon, Ljubljana, London, Luanda, Luxemburg, Lyon, Madrid, Mailand, Manchester, Maskat, Mexiko-Stadt, Mombasa, Monaco, Moskau, München, Nairobi, Paris, Peking, Podgorica, Posen, Prag, Reading, Riad, Rio de Janeiro, Rom, Santiago de Chile, Sarajevo, Sevilla, Shanghai, Sheffield, Singapur, Skopje, Sofia, Straß- burg, Stuttgart, Tirana, Utrecht, Warschau, Wien, Zagreb und Zürich. CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Sitz: Berlin, (AG Charlottenburg, PR 316 B), Liste der Partner: s. Website. cms.law Titelbild: © bpk / Foto: Hermann Buresch | Lucas Cranach d. Ä.: Kardinal Albrecht von Brandenburg als heiliger Hieronymus | Standort: Darmstadt, Hessisches Landesmuseum CMS an Ihrer Seite In Deutschland berät CMS mittelständische Unternehmen ebenso wie Großunternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Im Zusammenspiel von erfahrenen Spezialisten verschiedener Rechtsgebiete sind wir ein verlässlicher Partner für Ihr Unternehmen. Persönliche Beratung und kurze Wege kennzeichnen ein effizientes Mandatsverhältnis. Sich tief in Ihre Belange hineinzudenken und Sie langfristig zu beraten, ist unser Anspruch. Gemeinsam schaffen wir so die Grundlage für eine zuverlässige und faire Zusammenarbeit in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Keine andere Kanzlei verfügt auf einer so großen inhaltlichen Bandbreite über eigenständige, teils sehr renommierte Praxen und bedient dabei das komplette Mandantenspektrum vom kleinen Mittelständler bis zum Weltkonzern. JUVE Handbuch, 2019 / 2020

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Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, bestimmte Themen anzusprechen. Es erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und die in ihm enthaltenen In for matio nen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der hier angesprochenen oder hinsichtlich anderer recht-licher Themen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei CMS Hasche Sigle.

CMS Hasche Sigle ist eine der führenden wirtschaftsberatenden Anwalts-sozietäten. Mehr als 600 Anwälte sind in acht wichtigen Wirtschaftszentren Deutschlands sowie in Brüssel, Hongkong, Moskau, Peking und Shanghai für unsere Mandanten tätig. CMS Hasche Sigle ist Mitglied der CMS Legal Services EEIG, einer europäischen wirt schaft lichen Interessenvereinigung zur Koordinierung von unabhängigen Anwaltssozietäten. CMS EEIG ist nicht für Mandanten tätig. Derartige Leistungen werden ausschließlich von den Mitgliedssozietäten in den jeweiligen Ländern erbracht. CMS EEIG und deren Mitgliedssozietäten sind rechtlich eigenständige und unabhängige Einheiten. Keine dieser Einheiten ist dazu berechtigt, im Namen einer anderen Ver-pflichtungen einzugehen. CMS EEIG und die einzelnen Mitgliedssozietäten haften jeweils ausschließlich für eigene Handlungen und Unterlassungen. Der Markenname „CMS“ und die Bezeichnung „Sozietät“ können sich auf einzelne oder alle Mitgliedssozietäten oder deren Büros beziehen.

CMS-Standorte:Aberdeen, Algier, Amsterdam, Antwerpen, Barcelona, Belgrad, Berlin, Bogotá, Bratislava, Bristol, Brüssel, Budapest, Bukarest, Casablanca, Dubai, Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt / Main, Funchal, Genf, Glasgow, Hamburg, Hongkong, Istanbul, Johannesburg, Kiew, Köln, Leipzig, Lima, Lissabon, Ljubljana, London, Luanda, Luxemburg, Lyon, Madrid, Mailand, Manchester, Maskat, Mexiko-Stadt, Mombasa, Monaco, Moskau, München, Nairobi, Paris, Peking, Podgorica, Posen, Prag, Reading, Riad, Rio de Janeiro, Rom, Santiago de Chile, Sarajevo, Sevilla, Shanghai, Sheffield, Singapur, Skopje, Sofia, Straß-burg, Stuttgart, Tirana, Utrecht, Warschau, Wien, Zagreb und Zürich.

CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Sitz: Berlin, (AG Charlottenburg, PR 316 B), Liste der Partner: s. Website.

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CMS an Ihrer Seite

In Deutschland berät CMS mittelständische Unternehmen ebenso wie Großunternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Im Zusammenspiel von erfahrenen Spezialisten verschiedener Rechtsgebiete sind wir ein verlässlicher Partner für Ihr Unternehmen.

Persönliche Beratung und kurze Wege kennzeichnen eineffizientes Mandatsverhältnis. Sich tief in Ihre Belange hineinzudenken und Sie langfristig zu beraten, ist unser Anspruch. Gemeinsam schaffen wir so die Grundlage für eine zuverlässige und faire Zusammenarbeit in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Keine andere Kanzlei verfügt auf einer so großen inhaltlichen Bandbreite über eigenständige, teils sehr renommierte Praxen und bedient dabei das komplette Mandantenspektrum vom kleinen Mittelständler bis zum Weltkonzern.

JUVE Handbuch, 2019 / 2020

Ihre Ansprechpartner

Benedicta von RauchRechtsanwältin

T +49 30 20360 1401E [email protected]

Benedicta von Rauch berät Mandanten (Unternehmen, Museen, Stiftungen, Institutionen, Erbengemeinschaften, Künstler-nachlässe, Family Offices, Banken und Privatpersonen) in allen Angelegenheiten des Kunst- und Kulturrechts – insbesondere an der Schnittstelle zum Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

Prof. Dr. Winfried BullingerRechtsanwalt | Partner

T +49 30 20360 1401E [email protected]

Anerkannt als einer der führenden Urheberrechtsexperten Deutschlands. Der von ihm herausgegebene Praxiskommentar zum Urheberrecht Wandtke / Bullinger wird regelmäßig vom Bundesgerichtshof zitiert. Daneben ist Prof. Dr. Bullinger aus­gewiesener Experte im Kunstrecht sowie Mitherausgeber des Praxishandbuchs Recht der Kunst (C.H.Beck, 2019).

Hans Christian BlumRechtsanwalt | Partner Fachanwalt für ErbrechtT +49 221 7716 133T +49 711 9764 482E [email protected]

Spezialisiert auf nationale und grenzüberschreitende Vermögens- und Nachlassplanung, Unternehmens nach-folge, Stiftungen und Trusts; Beratung von vermögenden Privatpersonen, mittelständischen Familienunternehmen, Gesellschafterfamilien, Family Offices.

Werte schützen

Das Sammeln von Kunst dient dem Bedürfnis, etwas Bleibendes zu schaffen und kulturelles Erbe zu bewahren. Es geht um Werte, die es zu schützen gilt. In diesem sensiblen Bereich beraten und gestalten wir rechtlich.

Hierbei arbeiten wir häufig an der Schnittstelle zwischen meh­reren Rechtsgebieten. Bei internationalen Kunsttransaktionen müssen Wertgutachten erstellt, Steuer­ und Zollfragen geklärt, die Finanzierung gesichert, Verträge ausgehandelt, urheberrecht­liche Fragen geprüft, Transporte und Versicherung organisiert werden. Auch tauchen bei der Investition in Kunst Fragen nach der Echtheit oder der Provenienz von Werken auf, bei denen juristischer Rat hinzugezogen werden muss.

Darüber hinaus stellen sich gesellschaftsrechtliche und steuer­rechtliche Fragen, insbesondere wenn eine Stiftung errichtet werden soll. Daneben spielt das Erbrecht in unserer Kunst­praxis eine wichtige Rolle.

Was wir für Sie tun können

Im Kunstmarkt werden viele Leistungen typischerweise pro­visionsbasiert und damit interessengeleitet erbracht. Wir dagegen bieten eine neutrale Beratung.

Beratung aus einer Hand ist für uns gelebte Realität. Unsere Kunstrechts­, Erbrechts­ und Steuerrechtsexperten arbeiten eng verzahnt.

Daneben können wir auf ein verlässliches Netzwerk externer Dienstleister wie Versicherungen, Speditionen, Experten, Pro­venienzforscher, Restauratoren und Fotografen zurückgreifen. Ferner verfügen wir über Kontakte zu Marktakteuren und Verlagen.

In den vergangenen Jahren hat insbesondere das Kunstrecht einen hohen Reifegrad entwickelt […].

JUVE Handbuch, 2017 / 2018

Ausgewählte Kunstrechtreferenzen

— Privatmandant | Umfassende Beratung zur Struk turie rung eines bedeutenden Kunstnachlasses; rechtliche Unter stüt zung im Hin blick auf das Einholen von Schätzgutachten; rechtliche Be ra tung zum Verkauf von Kunstgegenständen über Kunst-händ ler und Auktionshäuser; rechtliche Beratung zu Leih - ver trägen.

— Stiftung Kunstmuseum Bern | Beratung (Erbrecht, Steuer recht, Kunstrecht) in Sachen Nachlass Cornelius Gurlitt.

— Stedelijk Museum Amsterdam | Beratung im Rahmen der Annahme einer großzügigen Schenkung sowie einer Leihgabe (Steuerrecht, Kunstrecht).

— Bedeutender Fotografie-Nachlass | Beratung des Erben im komplexen Verhältnis zu einer Stiftung.

— Kunstsammler | Beratung und Gerichtsverfahren nach dem Kauf einer Fälschung (Kopie eines Werkes eines international etablierten italienischen Künstlers).

— Kunstverkäufer (Bank) | Beratung beim Verkauf eines bedeutenden Werkes eines zeitgenössischen deutschen Künstlers.

— Nachlass eines international bedeutenden Malers | Beratung im Verhältnis zu der mit der Vermarktung betrauten Person und bei der Veräußerung des Nachlasses.

— Kunstberatung einer hoch angesehenen Privatbank | Erstellen von Verträgen, die die Beziehung zwischen Bank und Kunden im Hinblick auf Kunst Beratungsdienst leis tun gen regeln.

— US-amerikanischer Finanzdienstleister | Unterstützung bei der Veräußerung einer Privatsammlung, die im Wege der Zwangsvollstreckung erworben wurde.

— Bedeutender Nachlass | Rechtsberatung zur Rückgabe nach dem Vermögensgesetz / Ausgleichsleistungsgesetz und der Koordination der Suche nach verloren gegangenen Werken durch Provenienzforscher und einen Detektiv.

— Kunstsammler | Rechtsberatung im Zusammenhang mit den Kunstwerken, Überwachung von Dienstleistern (bei spiels wei se im Hinblick auf Versicherung / Dokumentation /Lagerung etc.).

— Nachlass einer namhaften Künstlerin | Vertrags be end i gung im Verhältnis zu einer Galerie und Rückforderung von Werken.

— Galerie | Beratung bei der Gestaltung einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einer sehr betagten Künstlerin im Hinblick auf den Nachlass.

— Witwe eines bedeutenden deutschen Künstlers | Steuerrechtliche Beratung.

— Nachlass eines großen Bauhaus-Künstlers | Beratung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Rückgabeansprüchen gegen eine deutsche Institution.

— Nachlass eines namhaften Künstlers | Beratung und Ver-tretung im Zusammenhang mit der Durchsetzung urheber-rechtlicher Nutzungsrechte in Deutschland.

— Kunstsammler | Beratung beim Abschluss von Leihverträgen mit Museen und Depositalverträgen mit Archiven.

— Galerie | Umfassende Beratung einer geschädigten Partei in einem großen Kunstfälschungsskandal.

— Hotelgruppe | Abwicklung eines Versicherungsfalls (wertvolle Kunstfotografien).

— Immobilieneigentümer | Beratung zum Urheberrecht im Zusammenhang mit der Behandlung eines Wandgemäldes bei Umbauarbeiten.

— Sammlung | Beratung im Zusammenhang mit dem urheber-rechtlichen Folgerecht.

— Namhafte Vereinigung | Positionspapier zur Reform des Kulturgutschutzgesetzes.

— Bedeutende Privatsammlung | Beratung zu einer Finanz-transaktion, die sich auf in einem Museum befindliche Leih-gaben bezog.

— Experte | Rechtsberatung im Hinblick auf die Veröffent li chung eines Werksverzeichnisses.

— Museum | Rechtsberatung im Hinblick auf einen Resti tu tions-anspruch.

— Privatsammlung | Rechtsberatung im Hinblick auf ein unter lostart.de eingetragenes Werk.

— Liechtensteinische Stiftung eines Künstlernachlasses | Beratung im Zusammenhang mit dem Kulturgutschutz gesetz.

— Alleinerbin eines namhaften Künstlers | Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwertung und der steueroptimierten Weiterübertragung auf eine gemein-nützige Körperschaft.

— Namhafte Galerie | Steuerliche Beratung im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Auktionserlösen im Ausland.

— Namhafter Kunstsammler | Steuerliche Beratung im Zusam-menhang mit der Einbringung einer Kunstsammlung in eine ausländische Stiftung.

— Kunstverkäufer | Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Kunstwerkes im Ausland