Corona-Krise: Heraus- forderung für Steuerberater · 2020-04-07 · forderung für Steuerberater...

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APRIL 2020 Corona-Krise: Heraus- forderung für Steuerberater Die Corona-Krise ist ein Stresstest für die deutsche Wirtschaft. Und dabei sind Steuerberater für kleine und mittelständische Unternehmen in Krisenzeiten mehr denn je erster Ansprechpartner. Die BStBK unter- stützt den Berufsstand in dieser Situation auf verschiedenen Wegen. Aktuell haben viele Unternehmen große Herausforderungen zu meis- tern, so auch der Berufsstand der Steuerberater. Die Berufsangehö- rigen sind derzeit massiv gefordert, den Anfragen der Mandanten u. a. zu Kurzarbeitergeld oder zur Beantragung von Überbrückungs- krediten gerecht zu werden und darüber hinaus die eigene Kanzlei- arbeit zu organisieren. Um den Steuerberatern hier zur Seite zu stehen, hat die BStBK einige Initiativen ergriffen: FAQ-Katalog Wann kann Kurzarbeitergeld beantragt werden? Welche Unterstüt- zungsangebote gibt es für Unternehmen? Wie kann man den Solo- Selbstständigen helfen, bei denen die Erleichterungen für Arbeit- geber nicht greifen? Diese und weitere Fragen, zu denen Steuer- berater in der Corona-Krise von ihren Mandanten befragt werden, beantwortet die BStBK in ihrem FAQ-Katalog. Diesen aktualisiert sie fortlaufend. Steuerberater finden hier aber nicht nur Antworten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen und Maßnahmen für Unternehmen bzw. Mandanten, sondern auch alles Wissenswerte rund um das Arbeitsrecht, die interne Kanzleiorganisation und sozialversiche- rungsrechtliche Fragen. Allerdings gelten nicht alle Regelungen bundesweit. Aufgrund der föderalen Struktur agieren die Bundesländer sehr unterschiedlich, was für Steuerberater eine umfassende Beratung meist erschwert. Um hierbei den Überblick zu behalten, hat die BStBK den FAQ-Kata- log um eine Zusammenstellung der landesspezifischen Regelungen ergänzt. Aufgeschlüsselt nach Bundesland finden Steuerberater die angebotenen Soforthilfe-Maßnahmen und die Äußerungen der Landesfinanzverwaltungen zu Fristen, Stundungen etc. Der täglich aktualisierte FAQ-Katalog ist unter www.bstbk.de verfügbar. BStBK fordert verfahrensrechtliche und steuerliche Maßnahmen Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es bei vielen klei- nen und mittelständischen Unternehmen und auch bei den Steuerbe- ratern zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf. Zudem sind Unternehmen vermehrt von Liquiditätsengpässen betroffen. Daher forderte die BStBK das Bundesfinanzministerium auf, eine bundeseinheitliche Verfügung zu erlassen. Es sei wichtig, den Finanz- ämtern ausreichend Handlungsspielraum und Instrumente zur Verfügung zu stellen, um auf diese aktuellen Entwicklungen schnell reagieren zu können. Insbesondere sollten großzügige Regelungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Fristverlängerungen oder Stun- dungen erlassen werden. Ein schnelles und bürokratiearmes Rea- gieren der Finanzverwaltung sei in dieser angespannten Situation notwendig, um eine Entlastung für die Unternehmen zu schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat darauf erfreulich schnell reagiert. Steuerberater als systemrelevante Berufsgruppe Die BStBK fordert hier, dass Steuerberatern der Zugang zur eigenen Kanzlei auch im Falle einer Ausgangssperre gewährt bleibt. Dies ist essentiell, denn dem Berufsstand steht nur in der eigenen Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung, um seine gesamtgesellschaft- lichen Aufgaben umfassend zu erfüllen. Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der BStBK >>> Fortsetzung Seite 2 BStBK-Report April 2020 1

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Corona-Krise: Heraus-forderung für SteuerberaterDie Corona-Krise ist ein Stresstest für die deutsche Wirtschaft. Und

dabei sind Steuerberater für kleine und mittelständische Unternehmen

in Krisenzeiten mehr denn je erster Ansprechpartner. Die BStBK unter-

stützt den Berufsstand in dieser Situation auf verschiedenen Wegen.

Aktuell haben viele Unternehmen große Herausforderungen zu meis-tern, so auch der Berufsstand der Steuerberater. Die Berufsangehö-rigen sind derzeit massiv gefordert, den Anfragen der Mandanten u. a. zu Kurzarbeitergeld oder zur Beantragung von Überbrückungs-krediten gerecht zu werden und darüber hinaus die eigene Kanzlei-arbeit zu organisieren. Um den Steuerberatern hier zur Seite zu stehen, hat die BStBK einige Initiativen ergriffen:

FAQ-KatalogWann kann Kurzarbeitergeld beantragt werden? Welche Unterstüt-zungsangebote gibt es für Unternehmen? Wie kann man den Solo- Selbstständigen helfen, bei denen die Erleichterungen für Arbeit-geber nicht greifen? Diese und weitere Fragen, zu denen Steuer-berater in der Corona-Krise von ihren Mandanten befragt werden, beantwortet die BStBK in ihrem FAQ-Katalog. Diesen aktualisiert sie fortlaufend. Steuerberater finden hier aber nicht nur Antworten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen und Maßnahmen für Unternehmen bzw. Mandanten, sondern auch alles Wissenswerte rund um das Arbeitsrecht, die interne Kanzleiorganisation und sozialversiche-rungsrechtliche Fragen.

Allerdings gelten nicht alle Regelungen bundesweit. Aufgrund der föderalen Struktur agieren die Bundesländer sehr unterschiedlich, was für Steuerberater eine umfassende Beratung meist erschwert. Um hierbei den Überblick zu behalten, hat die BStBK den FAQ-Kata-log um eine Zusammenstellung der landesspezifischen Regelungen ergänzt. Aufgeschlüsselt nach Bundesland finden Steuerberater

die angebotenen Soforthilfe-Maßnahmen und die Äußerungen der Landesfinanzverwaltungen zu Fristen, Stundungen etc. Der täglich aktualisierte FAQ-Katalog ist unter www.bstbk.de verfügbar.

BStBK fordert verfahrensrechtliche und steuerliche MaßnahmenAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es bei vielen klei-nen und mittelständischen Unternehmen und auch bei den Steuerbe-ratern zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf. Zudem sind Unternehmen vermehrt von Liquiditätsengpässen betroffen.

Daher forderte die BStBK das Bundesfinanzministerium auf, eine bundeseinheitliche Verfügung zu erlassen. Es sei wichtig, den Finanz-ämtern ausreichend Handlungsspielraum und Instrumente zur Verfügung zu stellen, um auf diese aktuellen Entwicklungen schnell reagieren zu können. Insbesondere sollten großzügige Regelungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Fristverlängerungen oder Stun-dungen erlassen werden. Ein schnelles und bürokratiearmes Rea-gieren der Finanzverwaltung sei in dieser angespannten Situation notwendig, um eine Entlastung für die Unternehmen zu schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat darauf erfreulich schnell reagiert.

Steuerberater als systemrelevante BerufsgruppeDie BStBK fordert hier, dass Steuerberatern der Zugang zur eigenen Kanzlei auch im Falle einer Ausgangssperre gewährt bleibt. Dies ist essentiell, denn dem Berufsstand steht nur in der eigenen Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung, um seine gesamtgesellschaft-lichen Aufgaben umfassend zu erfüllen.

Prof. Dr. Hartmut SchwabPräsident der BStBK

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F O R T S E T Z U N G T I T E LT H E M A

Und hierbei fungiert der Berufsstand als essentieller Stabilitätsfaktor. Denn es sind Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, die von Steuerberatern abgesichert werden. Diese Arbeiten laufen über kanzleiinterne Server oder gewerbliche Rechenzentren, deren Betrieb jederzeit gesichert werden muss. Außerdem gilt es zu beachten, dass nicht alle Kanzleien voll auf digitale Prozesse umgestellt haben. Ein jederzeit garantierter Zugang zur Kanzlei ist daher für Steuerbe-rater von zentraler Bedeutung.

Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung: Zwischen- und Abschluss prüfung bleibenDie Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern setzen sich bereits seit 2016 gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) für eine Überarbeitung der Ausbildungsordnung für Steuerfachangestellte ein. Eine entspre-chende Untersuchung des BIBB zum Überar-beitungsbedarf der Ausbildung zeigte, dass vor allem formelle Aspekte der beruflichen Ausbildung zu erneuern sind.

Dazu stimmte sich die BStBK gemeinsam mit dem DStV und auf der Gewerkschaftsseite mit Vertretern der Vereinigten Dienstleis-tungsgewerkschaft (ver.di) über die wesent-lichen Eckpunkte der Ausbildung ab. Nach in-

tensiver Diskussion zur Form der Prüfungen konnte die BStBK auch in diesem Punkt einen Konsens erzielen, sodass Zwischen- und Ab-schlussprüfung wie bisher bestehen bleiben und das Neuordnungsverfahren ab 2021 be-ginnen kann. Das ist ein großer Erfolg für den Berufsstand.

Die BStBK bedankt sich recht herzlich für das Engagement und die aufklärenden Gespräche innerhalb der Berufsbildungsausschüsse (BBA) durch die Steuerberaterkammern, die zu diesem großen Erfolg geführt haben. Die gefassten Resolutionen, Beschlüsse und Mei-nungsbilder der Ausbildungsexperten in den BBA haben dazu geführt, dass sich ver.di der

Auffassung der BStBK und der Steuerberater-kammern angeschlossen hat.

Nach dem Antragsgespräch benennen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite voraus-sichtlich Ende 2020 Sachverständige für die Überarbeitung der Ausbildungsordnung. Parallel dazu beruft die Kultusministerkon-ferenz Lehrervertreter aus den Ländern, die sich mit der Überarbeitung des Rahmenlehr-planes befassen.

Nach der derzeitigen Planung – vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Corona-Pan-demie – tritt die neue Ausbildungsordnung zum 1. August 2022 in Kraft.

B E R U F S R E C H T

Präsidenten treffen Steuer-abteilungsleiter des Bundes und der Länder Die Präsidenten der 21 Steuerberater-kammern diskutierten am 27. Februar 2020 in Berlin mit den Steuerab-teilungsleitern des Bundes und der Länder über aktuelle steuer- und berufsrechtliche Themen. Im Mittel-punkt standen u. a. folgende Themen: Vertragsverletzungsverfahren gegen Regelungen des StBerG, Umsetzung der Anzeigepflicht von grenzüber-schreitenden Steuergestaltungen und Abwehr von Angriffen auf die berufs-rechtliche Verschwiegenheitspflicht.T R E F F P U N K T B E R L I N

Berufsstatistik 2019Der steuerberatende Beruf setzt seinen Erfolgskurs fort: Die Anzahl der Mitglieder in den Steuerberaterkammern ist 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 1.302 auf insgesamt 98.955 Mitglieder gestiegen. Das dokumentiert die aktuelle BStBK-Berufsstatistik. Hiernach steig die Anzahl der Steuerberater um 1,3 Prozent. Der Beruf erfreut sich auch bei Frauen immer größerer Beliebtheit: So kletterte ihr Anteil auf 36,8 Prozent, von 31.829 auf 32.566 Steuerberaterinnen im Vergleich zum Vorjahr.

Die komplette Berufsstatistik inklusive der aktuellen Ausbildungszahlen ist online verfügbar unter www.bstbk.de.

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E U R O PA

Am 4. März 2020 trafen BStBK-Vizepräsi-dent Volker Kaiser und Michael Schick, Ge-schäftsführer des Brüsseler BStBK-Büros, den Europaabgeordneten Markus Ferber in den neuen Räumlichkeiten der „German Tax Advisers“ zu einem informativen Austausch. Volker Kaiser setzte sich mit Nachdruck für

den Erhalt der Vorbehaltsaufgaben ein und betonte, dass die Qualität in der Steuerbe-ratung ganz wesentlich zur Sicherung des Steueraufkommens beiträgt. Markus Ferber versprach, sich bei den Entscheidungsträ-gern in der Europäischen Kommission für den Berufsstand stark zu machen.

Fachgespräch mit MdEP Markus Ferber

Corona-Krise: Fristen verlängern und Lohnsteuerzahlung verschiebenMitte März hatte sich die BStBK an das BMF ge-wandt und vor dem Hintergrund der Corona- Krise angeregt, eine bundeseinheitliche Ver-fügung für Steuerstundungen und Fristver-längerungen zu erlassen. Es sei wichtig, dass hier den Finanzämtern ausreichend Hand-lungsspielraum und Instrumente zur Verfü-gung stünden, um schnell reagieren zu können. Das BMF reagierte darauf erfreulich schnell mit einem Schreiben vom 19. März 2020 an die obersten Finanzbehörden der Länder.

Die BStBK begrüßt die darin enthaltenen Klarstellungen, denn hiernach dürfen Unter-nehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bis zum 31. Dezember 2020 u. a. die festgesetzte Umsatz-, Einkommen- und Körperschaft-steuer auf Antrag stunden lassen. Bei den Anträgen für Stundungen dürfen die Finanz-ämter keine strengen Anforderungen stel-len. Zu begrüßen ist, dass die Finanzämter

auf die Erhebung von Stundungszinsen grundsätzlich verzichten werden. Positiv ist auch der großzügige Umgang mit Anträgen auf Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaft-steuer. Dies sichert den Unternehmen die notwendige Liquidität. Gut ist die Ankün-digung, auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 verzichten zu wollen.

Unverständlich ist aus Sicht der BStBK aller-dings, weshalb nicht mehr für die Liquidität der Mandanten getan wird. Hilfreich wäre hier eine Stundungsregelung für die Lohn-steuer. Außerdem vermisst die BStBK eine Regelung zur automatischen Fristverlänge-rung bzw. zur Aussetzung der Festsetzung der Verspätungszuschläge. Die BStBK regte weitere Nachbesserungen an und stellte heraus, dass eine unbürokratische Fristver-längerung für die Umsatzsteuervoranmel-dung und die Lohnsteueranmeldung große Erleichterungen bringen würde.

S T E U E R R E C H T

Jahresbericht 2019Ende März erschien der BStBK-Jahres-bericht 2019. Dieser gibt umfassende Einblicke zu den Highlights aus dem vergangenen Jahr und zu den Aktivitäten sowie Standpunkten der Bundessteuerberaterkammer in den Bereichen Steuerrecht, Rechnungsle-gung und Berufsrecht auf nationaler sowie internationaler Ebene. Zusätz-lich enthält er Wissenswertes rund um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Veranstaltungen aus dem vergangenen Jahr.

Der Jahresbericht 2019 steht unter www.bstbk.de zum Download bereit.

Neue BStBK-WebsiteSeit Anfang März ist die neue BStBK-Website online. Die Kachelstruktur verleiht der Website einen modernen Anstrich und die User finden schnell und intuitiv die gesuchten Informa-tionen. Der neue Internetauftritt lässt entschieden mehr Platz für Aktualität: Der News-Slider, die Einbettung des Twitter-Kanals, die Rubrik „Aktuelles“ sowie der News-Ticker halten die User über die BStBK-Aktivitäten und die aktuelle Medienberichterstattung auf dem neusten Stand. Die Website hat auch einige Neuerungen zu bieten: So können sich Interessierte u. a. in der Rubrik „Brennpunktthemen“ über aktuelle Gesetzgebungsverfahren informieren, bei denen sich die BStBK engagiert.

Die Website ist wie gewohnt unter www.bstbk.de zu erreichen.

P R E S S E

P R E S S E

27.03.2020RedaktionsNetzwerk Deutschland„Steuerberater fordern Einstufung als systemkritische Berufsgruppe“

24.03.2020Handelsblatt„Aufschrei aus der Zunft“

B S T B K I N D E N M E D I E N

v. l. n. r.: Michael Schick, MdEP Markus Ferber, Volker Kaiser, Marc Lemanczyk (Leiter des Brüsseler DStV-Büros)

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BStBK-Seminare

Update 2020: Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht –

Rechtsänderungen, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen

27.+28.05.2020 (Stuttgart)09.+10.06.2020 (Frankfurt am Main)

Den digitalen Wandel managen28.05.2020 (Hamburg)

Workshop: Den digitalen Wandel managen – Die Technik29.05.2020 (Hamburg)

Brennpunkte des Außensteuerrechts02.06.2020 (Berlin)

16.06.2020 (Köln)

Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht

04.06.2020 (Hannover)

Die genannten Termine sollen regulär stattfinden, um dem Berufsstand

weiterhin ein umfassendes Seminar-angebot zu ermöglichen. Angesichts

der aktuellen Corona-Krise behält sich die BStBK vor, je nach Situation

zu entscheiden und ggf. Seminare abzusagen, um die Gesundheit aller

Beteiligten zu schützen.

Aktuelle Informationen unter www.bstbk-seminare.de.

T E R M I N E

BStBK-ReportHerausgeber:BundessteuerberaterkammerPostfach 02 88 55, 10131 BerlinTelefon: 030 240087- 0, Fax: - 99www.bstbk.de

Verantwortlich für den Inhalt:StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab

Redaktion: Minou Khodaverdi,Christiane ReckertPresse und Kommunikation, BStBK

Gestaltung: Hahn Images Berlinwww.hahn-images.de

Verlag: C.H. BeckPostfach 40 03 40, 80703 MünchenTelefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468

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B S T B K - A U S S C H Ü S S E

BStBK-Vizepräsident Karl-Heinz Bonjean begrüßte am 28. Januar 2020 die Mitglieder des Ausschusses 71 zur konstituierenden Sitzung in Berlin. Die Teilnehmer befassten sich insbesondere mit den Themen für die betriebswirtschaftlichen BStBK-Fortbil-dungsveranstaltungen und tauschten sich über die Chancen der Zusammenarbeit mit der Offensive Mittelstand aus.

Allgemeines Ziel der Ausschussarbeit ist, die betriebswirtschaft-liche Beratung zu fördern und vermehrt die Bedeutung dieses Beratungsfeldes in das Bewusstsein des Berufsstands zu rücken. Zudem konzipieren die Ausschussmitglieder das Betriebswirt-schaftliche Symposium und erarbeiten BStBK-Hinweise zur Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis.

Am 29. Januar 2020 trafen sich die Mitglieder des Ausschusses 10 unter dem Vorsitz von BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein zur ersten Sitzung. Sie diskutierten u. a. über das anhängige Ver-tragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes. Themen der Sitzung waren zudem das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zu Legal Tech und Fragen zum Geldwäschegesetz.

Allgemein befassen sich die Ausschussmitglieder mit allen Fragen rund um das Berufsrecht der Steuerberater. Zunehmend werden berufsrechtliche Fragen auch in Brüssel entschieden. Neben dem nationalen Berufsrecht bilden daher auch Entwicklungen und Gesetzesvorhaben auf der europäischen Ebene, wie zuletzt das Dienstleistungspaket der EU-Kommission, einen Schwerpunkt der Ausschussarbeit.

Mitglieder des Ausschusses (v. l. n. r.): Gerfried TebbenHartmut RupprichtRichard SchweigerUlrich HesseKarl-Heinz BonjeanProf. Dr. Gunter HeebLars NottelmannDr. Felix Madeja (nicht im Bild)Prof. Dr. Jochen Hunds-doerfer (ständiger Gast, nicht im Bild)

Mitglieder des Ausschusses (v. l. n. r.): Reinhard Bolender Dr. Alexander Busse Dr. Gregor FeiterDr. Holger SteinDr. Andreas SettelePeter ZerwasMichael Steinrücke (nicht im Bild)

Ausschuss 10 „Steuerberatungsrecht (national und international)“

Ausschuss 71 „Unternehmensberatung/Betriebswirtschaft“

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