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Corporate Design Manual Das Regelwerk zum Corporate Design der Karl-Franzens-Universität Graz Kapitel Marke

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Corporate Design ManualDas Regelwerk zum Corporate Design

der Karl-Franzens-Universität Graz

Kapitel Marke

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CORPORATE DESIGN MANUAL DER UNI GRAZ | Marke

Stand: 19.07.2017

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Wort-Bild-Marke

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Wort-Bild-Marke

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Bildmarke

Die eigentliche Bildmarke ist aus drei verschieden großen Flächen und dem Schriftzug UNI GRAZ aufge-

baut. Diese Flächen sind in genau fixierten Pro portionen zueinander gestellt, ebenso gilt dies für die Let-

tern. Die drei Logoflächen sind von einem grauen Rand umfasst, der auch Teil des Logos ist und ebenfalls

– je nach Größe des Logos – proportional mitvergrößert wird.

Das Uni-Graz-Logo ist auf allen Eigenprodukten rechts, vorzugsweise rechts oben zu positionieren.

Die verschiedenen Logovarianten und Logoformate stehen unter logo.uni-graz.at zum Download zur

Verfügung.

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Wort-Bild-Marke ohne und mit Claim oder Instituts-/Einrichtungsbezeichnung

Mit Claim oder Instituts-/Einrichtungsbezeichnung

Die Wort-Bild-Marke darf zu jeder Zeit mit oder ohne Claim verwendet werden. Voraussetzungen sind die

Einhaltung der Mindestgröße und der vorgegebenen Proportionen des Schriftzuges im Verhältnis zur Bild-

marke sowie die Großschreibung der Bezeichnung „KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ“ sowie „UNIVER-

SITY OF GRAZ“ in der richtigen Typografie.

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Größe

Originalgröße

In der Originalgröße hat das Logo eine Höhe von 36 mm. Es darf kleiner oder größer skaliert werden.

Mindestgröße

Die Mindestgröße des Logos mit Schriftzug und der Bezeichnung der Organisationseinheiten sollte 1/3 der

Originalgröße (h = 12 mm) betragen. Die Mindestgröße des Logos mit Schriftzug sollte 1/4 der Original-

größe (h = 9 mm) betragen.

36 mm

100 %

12 mm

9 mm

33,33 %

25 %

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Schutzbereich

Schutzbereich

Bei der Platzierung von Elementen, wie zum Bei-

spiel Bildern, Texten oder Logos, aber auch

Hintergrund flächen in ähnlichem Farbton, wie die

graue Umrandung, ist der Schutzbereich des

Logos einzuhalten.

Der Schutzbereich der Bildmarke beträgt auf allen

Seiten den Wert 3 r. Wobei r der Breite des grauen

Randes entspricht.

Der Schutzbereich der Wort-Bild-Marke mit und

ohne Claim bzw. Instituts-/Einrichtungsbezeich-

nung beträgt auf allen Seiten den Wert 6 r.

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3 r

3 r r 3 r

r 6 r

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6 r

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Falsche Anwendung

Wort- und Bildmarke stehen zu weit auseinander. Drehung der Wortmarke.

Wort- und Bildmarke haben die gleiche Höhe. Logo steht schräg.

Bildmarke steht links von der Wortmarke. Verwendung einer anderen Schrift als definiert.

Schutzraum wird nicht eingehalten. Logo steht vertikal bzw. mit vertikalem Schriftzug.

Bildmarke steht über der Wortmarke.

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Verwendung von bestehenden Logos der Fakultäten, Institute und Einrichtungen

Logos 2. Ordnung

Die bestehenden Logos von Fakultäten, Instituten

und Ein richtungen bzw. Einheiten können für

gewisse Anwendungen bzw. Drucksorten verwen-

den werden.

Dabei gelten folgende Kriterien:

1. Das Logo des Instituts, der Einrichtung oder der

Fakultät muss gemeinsam mit dem Uni-Graz-

Logo als Top- und Dachmarke verwendet wer-

den. Das Uni-Graz-Logo muss rechts vom

Instituts- bzw. Einrichtungslogo stehen. Logos

2. Ordnung dürfen nicht größer als die Uni Graz-

Bildmarke sein.

2. Auf Geschäftsdrucksorten wie Briefpapier, Visi-

tenkarten oder Kuverts sollte ausschließlich

das Uni-Graz-Logo mit dem Schriftzug verwen-

det werden. Die Fakultäts-, Instituts- oder

Einrich tungs be zeichnung ist in der dritten Zeile

der Wortmarke anzuführen. Ausgenommen

sind zudem An wendungen wie Stellenanzeige,

Zeugnisse und Formulare.

3. Möglich ist die Verwendung auf Drucksorten

wie etwa Einladungskarten für offizielle Feiern,

Flyer, Folder, Plakate sowie für Broschüren.

4. Zudem kann bei Kooperationen, Mitveranstal-

tung etc. das Logo 2. Ordnung gemeinsam mit

dem Uni-Graz-Logo auf Drucksorten fremder

Institutionen berücksichtigt werden.

5. In keinem Fall sollten sich jedoch drei Logos der

Universität Graz auf einem Produkt wiederfin-

den. Dass heisst, dass etwa bei Verwendung

des Uni-Graz-Logos dann nur mehr das Fakul-

tätslogo, aber nicht auch noch das Institutslogo

oder das Siegel verwendet werden kann oder

umgekehrt. Auch wenn es sich um eine interne

Kooperation oder Koproduktion handelt, dürfen

sich nur zwei Logos der Uni Graz auf dem Pro-

dukt wiederfinden.

Erstellung von neuen Logos der 2. Ordnung

Bei der Neugestaltung von Logos für eine Fakultät,

ein Institut oder eine Ein richtung bzw. Einheit ist

folgendes zu beachten:

1. Sämtliche neu entwickelten Logos müssen von

den GrafikerInnen der Abteilung Presse + Kom-

munikation auf die Einhaltung der Richtlinien

des Corporate Designs hin vor ihrer Verwen-

dung geprüft und genehmigt werden. (Siehe

Kapitel „Controlling“)

2. Logos der 2. Ordnung müssen sich vom Uni

Graz Logo ausreichend unterscheiden. Die

Dachmarke der Karl-Franzens-Universität Graz

wird durch das Uni Graz Logo repräsentiert.

3. Logos der 2. Ordnung sollen die jeweilige Einheit

repräsentieren z.B. in dem sie den Farbcode für

die Studienrichtungen oder die Fakultäten auf-

greifen.

Service für Logos 2. Ordnung

Die GrafikerInnen der Abteilung Presse +

Kommunikation informieren in allen Fragen

zur Verwendung eines Logos 2. Ordnung.

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Verwendung des Universitätssiegels

Das Universitätssiegel

Das bestehende Universitätssiegel kann für gewis-

se Anwendungen bzw. Drucksorten verwendet

werden.

Dabei gelten folgende Kriterien:

1. Das Uni-Graz-Logo mit Siegel darf nur ab einer

Mindesthöhe des Logos von 5,2 cm verwendet

werden, da das Siegel sonst zu klein wird und

nicht mehr als solches erkennbar ist.

2. Auf Geschäftsdrucksorten wie etwa Briefpapier,

Visitenkarten, Kuverts sollte ausschließlich das

Uni-Graz-Logo mit dem Schriftzug verwendet

werden. Die Fakultäts-, Instituts- oder Einrich-

tungs be zeichnung ist in der dritten Zeile der

Wortmarke anzuführen. Ausgenommen sind

zudem Anwendungen wie Stellenanzeigen,

Flyer, Folder, Plakate sowie Broschüren.

3. Möglich ist die Verwendung auf Drucksorten wie

etwa Einladungen für offizielle Feiern oder

Zeugnissen. Das Siegel kann zudem „als Was-

serzeichen“ im Hintergrund der Dokumente

verwendet werden, jedoch nicht unter 8 Prozent

Farbauftrag.

4. Das Universitätssiegel bzw. das Uni-Graz-Logo

mit Siegel darf nicht auf Fremdprodukten von

KooperationspartnerInnen etc. verwendet wer-

den.

5. Das Uni-Graz-Logo mit Siegel darf nicht gemein-

sam mit anderen Logos verwendet werden.

52 mm

22 mm

Service

Die GrafikerInnen der Abteilung Presse +

Kommunikation informieren in allen Fragen

zur Verwendung des Universitätssiegels.

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Verwendung der Logos von SponsorInnen, KooperationspartnerInnen

Logos von SponsorInnen,

KooperationspartnerInnen

Logos von externen KooperationspartnerInnen

oder SponsorInnen können auf bestimmten Druck-

sorten auf der Vorderseite verwendet werden. Bei

mehrseitigen Dokumenten empfiehlt es sich die

Logos der anderen Institutionen auf der Rückseite

zu zeigen.

Dabei gelten folgende Kriterien:

1. Das Fremdlogo/Die Fremdlogos darf/dürfen

maximal 2/3 der Höhe des Uni-Graz-Logos

haben.

2. Auf Geschäftsdrucksorten wie etwa Briefpapier,

Visitenkarten, Kuverts sollte ausschließlich das

Uni-Graz-Logo mit dem Schriftzug verwendet

werden. Die Fakultäts-, Instituts- oder Einrich-

tungs be zeichnung ist in der dritten Zeile der

Wortmarke anzuführen. Weiters ausgenommen

sind Anwendungen wie Stellenanzeigen, Zeug-

nisse oder interne Formulare etc.

3. Möglich ist die Verwendung auf Drucksorten wie

Flyer, Folder, Plakat, Einladungskarte, Broschü-

re und auch auf Büchern.

4. Die Position des/der Fremdlogos ist nicht neben

dem Uni-Graz-Logo, sondern „in der Fußzeile“

am unteren Rand festgelegt.

5. Wenn möglich, sollen Fremdlogos in ihrer

Schwarzweißvariante verwendet werden.

6. Möglich ist auch der Beisatz voraus: In Kopro-

duktion mit/Gesponsert von/Unterstützt von/

In Ko ope ra tion mit …

Service

Die GrafikerInnen der Abteilung Presse + Kommu-

nikation informieren in allen Fragen zur Verwen-

dung der Logos von SponsorInnen oder

KooperationspartnerInnen.

Mindestens 30 ptmaximal 2-zeilig40 % oder 50 % der oberen Punktgröße max. 2-zeilig, Zeilenausgleich (ZA): auto, Laufweite (LW): 0

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Verwendung der Logos in wichtigen Kooperationen

NAWI Graz

Dazu der Auszug aus dem NAWI Graz-Detailvertrag

„Kommunikation“ vom 21.05.2007:

3 Corporate Design

(1) Gemäß der Kooperationsvereinbarung der

Karl-Franzens-Universität Graz mit der Techni-

schen Universität Graz ist ein eigenes Erschei-

nungsbild für die Kooperation zu verwenden.

Das von beiden Universitäten entwickelte

Design ist bei allen Aktivitäten zu verwenden

und gilt für Print-, Web- und weitere

Präsentations bereiche. 

(2) Die dafür entwickelten Richtlinien des Corpo-

rate Design sowie das Logo zu NAWI Graz

werden auf der NAWI Graz-Homepage [www.

nawigraz.at] bereitgestellt. Die zur Verfügung

gestellten Mate rialien wie Logos und Fotos

dürfen nicht verändert werden.

(3) Zur Sicherung des Labels NAWI Graz werden

das Logo (Wortbildmarke) und der Schriftzug

markenrechtlich geschützt werden.

BioTechMed-Graz

Die Kooperation „BioTechMed-Graz“ zwischen der

Karl-Franzens-Universität Graz, der TU Graz und

der Medizinische Universität Graz besitzt auch ein

eigenes Logo. Dieses muss immer im Zusammen-

hang mit den Logos der drei Kooperationsuniversi-

täten verwendet werden.

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Übersicht Verwendung der Logos

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