Crew-Vertrag - motti.de · PDF fileSkipper: _____ Der Schiffsführer weist alle an Bord...

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Volker Mattenklott Ȼ Goethestraße 14 Ȼ D-32427 Minden t: 00-49-(0)571-8744-0 Ȼ f: 8744-6 Ȼ w: www.motti.de Ȼ m: [email protected] Crew-Vertrag für Segelcrews Volker Mattenklott Crewvertrag für den Segeltörn vom ________ bis ________ auf der Segelyacht ____________, den die nachfolgend aufgeführten Personen als Skipper und Mitsegler gemeinsam durchführen wollen: I. ______________________________________ Skipper 3. _____________________________________ Mitsegler 4. _____________________________________ Mitsegler 2. _____________________________________ Stellvertretender Skipper 4. _____________________________________ Mitsegler 6. _____________________________________ Mitsegler 1. Chartervertrag Der zwischen und dem Vercharterer geschlossene Chartervertrag ist Grundlage dieses Vertrages. Jeder Unterzeichner hat eine Kopie des Charter- vertrages erhalten und erkennt diesen an. 2. Kosten Die Unterzeichner tragen alle im Zusammenhang mit diesem Törn entstehenden Kosten einschließ- lich/ausschließlich der Anreisekosten zum Charter- hafen gemeinsam zu gleichen Teilen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten aus dem Chartervertrag einschließlich der eventuell einbehaltenen Kaution, Kosten für Versicherungen und Kosten für die Bord- kasse (Verpflegung, Kraftstoffe, Hafengebühren usw.). Ferner sind dies Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben kön- nen und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit die Kosten nicht von einer Versicherung übernom- men werden oder ein Schaden nicht vorsätzlich durch einen Unterzeichner verursacht wurde. Die von jedem Unterzeichner zu bezahlenden an- teiligen Chartergebühren inkl. Kaution betragen ________ €. Sie werden wie folgt fällig: ________ € am ________ und ________ € am ________ und sind bis zur Fälligkeit an ____________________ zu bezahlen. Die übrigen Kosten werden frühestens am Tage der Übernahme der Charteryacht fällig. Ein Reiserück- tritt oder Abbruch der Reise eines Unterzeichners, gleich aus welchem Grund, befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 3. Skipper, stellvertretender Skipper Der Skipper ist der Schiffsführer. Im Falle seiner Verhinderung oder seines Ausfalls wird der stellver- tretende Skipper der Schiffsführer. Ein Wechsel des Schiffsführers wird in das Logbuch eingetragen. Skipper und stellvertretender Skipper versichern, dass sie im Besitz der folgenden amtlichen Scheine sind: Skipper: ___________________________________ stellv. Skipper: ______________________________ Der Schiffsführer weist alle an Bord befindlichen Unterzeichner vor Törnbeginn in die Yacht ein und führt eine Sicherheitsbelehrung durch. Dies wird im Logbuch dokumentiert. 4. Pflichten an Bord Jeder Unterzeichner verpflichtet sich, die zur Führung des Schiffs erforderlichen Anweisungen des Schiffsführers unverzüglich zu befolgen und den Schiffsführer in allen Fällen, welche die Si- cherheit von Personen oder des Schiffes gefährden können, sofort zu informieren. Jeder Unterzeich- ner achtet selbst auf seine eigene Sicherheit und trägt bei Erfordernis sowie auf Anweisung des Schiffsführers Rettungsweste und Lifebelt. Jeder Unterzeichner weiß, dass das Bordleben auf engem Raum auch mit psychischen Belastungen verbunden sein kann und bemüht sich im Rahmen seiner Mög- lichkeiten um einen harmonischen Verlauf des Törns. 5. Haftungsausschluss Jeder Unterzeichner fahrt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf sämtliche Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen die übrigen Unterzeichner, sofern diese nicht vorsätzlich verur- sacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von einer Versicherung getragen werden. 6. Gültigkeit der Vereinbarung Die Ungültigkeit, Lückenhaftigkeit oder Undurch- führbarkeit von Teilen dieses Vertrages berühren nicht die übrigen Teile, die dann weiterhin gültig sein sollen. Ungültige, lückenhafte, nicht durch- führbare und nicht geregelte Punkte sollen so durchgeführt werden, wie es dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Streitigkeiten sollen von als Schlichter befriedet und nur wenn dies nicht möglich ist nach deutschem Recht gere- gelt werden. Ort, Datum und Unterschriften

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Volker Mattenklott Goethestraße 14 D-32427 Mindent: 00-49-(0)571-8744-0 f: 8744-6 w: www.motti.de m: [email protected]

Crew-Vertragfür Segelcrews

Volker Mattenklott

Crewvertrag für den Segeltörn vom ________ bis ________ auf der Segelyacht ____________, dendie nachfolgend aufgeführten Personen als Skipper und Mitsegler gemeinsam durchführen wollen:

I. ______________________________________Skipper

3. _____________________________________Mitsegler

4. _____________________________________Mitsegler

2. _____________________________________Stellvertretender Skipper

4. _____________________________________Mitsegler

6. _____________________________________Mitsegler

1. ChartervertragDer zwischen und dem Vercharterer geschlosseneChartervertrag ist Grundlage dieses Vertrages.Jeder Unterzeichner hat eine Kopie des Charter-vertrages erhalten und erkennt diesen an.

2. KostenDie Unterzeichner tragen alle im Zusammenhangmit diesem Törn entstehenden Kosten einschließ-lich/ausschließlich der Anreisekosten zum Charter-hafen gemeinsam zu gleichen Teilen. Hierzu zähleninsbesondere die Kosten aus dem Chartervertrageinschließlich der eventuell einbehaltenen Kaution,Kosten für Versicherungen und Kosten für die Bord-kasse (Verpflegung, Kraftstoffe, Hafengebührenusw.). Ferner sind dies Kosten, die sich aus derNichterfüllung des Chartervertrages ergeben kön-nen und etwaige Kosten im Schadensfall, soweitdie Kosten nicht von einer Versicherung übernom-men werden oder ein Schaden nicht vorsätzlichdurch einen Unterzeichner verursacht wurde.Die von jedem Unterzeichner zu bezahlenden an-teiligen Chartergebühren inkl. Kaution betragen________ €.

Sie werden wie folgt fällig:________ € am ________ und________ € am ________ und sind bis zur Fälligkeitan ____________________ zu bezahlen.Die übrigen Kosten werden frühestens am Tage derÜbernahme der Charteryacht fällig. Ein Reiserück-tritt oder Abbruch der Reise eines Unterzeichners,gleich aus welchem Grund, befreit diesen nicht vonseiner Zahlungsverpflichtung.

3. Skipper, stellvertretender SkipperDer Skipper ist der Schiffsführer. Im Falle seinerVerhinderung oder seines Ausfalls wird der stellver-tretende Skipper der Schiffsführer. Ein Wechsel desSchiffsführers wird in das Logbuch eingetragen.Skipper und stellvertretender Skipper versichern,dass sie im Besitz der folgenden amtlichen Scheinesind:Skipper: ___________________________________

stellv. Skipper: ______________________________

Der Schiffsführer weist alle an Bord befindlichenUnterzeichner vor Törnbeginn in die Yacht ein undführt eine Sicherheitsbelehrung durch. Dies wird imLogbuch dokumentiert.

4. Pflichten an BordJeder Unterzeichner verpflichtet sich, die zurFührung des Schiffs erforderlichen Anweisungendes Schiffsführers unverzüglich zu befolgen undden Schiffsführer in allen Fällen, welche die Si-cherheit von Personen oder des Schiffes gefährdenkönnen, sofort zu informieren. Jeder Unterzeich-ner achtet selbst auf seine eigene Sicherheit undträgt bei Erfordernis sowie auf Anweisung desSchiffsführers Rettungsweste und Lifebelt. JederUnterzeichner weiß, dass das Bordleben auf engemRaum auch mit psychischen Belastungen verbundensein kann und bemüht sich im Rahmen seiner Mög-lichkeiten um einen harmonischen Verlauf desTörns.

5. HaftungsausschlussJeder Unterzeichner fahrt auf eigene Gefahr mitund verzichtet auf sämtliche Ersatzansprüche fürPersonen- und Sachschäden gegen die übrigenUnterzeichner, sofern diese nicht vorsätzlich verur-sacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt nicht fürSchäden, die von einer Versicherung getragenwerden.

6. Gültigkeit der VereinbarungDie Ungültigkeit, Lückenhaftigkeit oder Undurch-führbarkeit von Teilen dieses Vertrages berührennicht die übrigen Teile, die dann weiterhin gültigsein sollen. Ungültige, lückenhafte, nicht durch-führbare und nicht geregelte Punkte sollen sodurchgeführt werden, wie es dem beabsichtigtenZweck möglichst nahe kommt. Streitigkeiten sollenvon als Schlichter befriedet und nur wenndies nicht möglich ist nach deutschem Recht gere-gelt werden.

Ort, Datum und Unterschriften