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Volker Mattenklott Goethestraße 14 D-32427 Mindent: 00-49-(0)571-8744-0 f: 8744-6 w: www.motti.de m: [email protected]

Crew-Vertragfür Segelcrews

Volker Mattenklott

Crewvertrag für den Segeltörn vom ________ bis ________ auf der Segelyacht ____________, dendie nachfolgend aufgeführten Personen als Skipper und Mitsegler gemeinsam durchführen wollen:

I. ______________________________________Skipper

3. _____________________________________Mitsegler

4. _____________________________________Mitsegler

2. _____________________________________Stellvertretender Skipper

4. _____________________________________Mitsegler

6. _____________________________________Mitsegler

1. ChartervertragDer zwischen und dem Vercharterer geschlosseneChartervertrag ist Grundlage dieses Vertrages.Jeder Unterzeichner hat eine Kopie des Charter-vertrages erhalten und erkennt diesen an.

2. KostenDie Unterzeichner tragen alle im Zusammenhangmit diesem Törn entstehenden Kosten einschließ-lich/ausschließlich der Anreisekosten zum Charter-hafen gemeinsam zu gleichen Teilen. Hierzu zähleninsbesondere die Kosten aus dem Chartervertrageinschließlich der eventuell einbehaltenen Kaution,Kosten für Versicherungen und Kosten für die Bord-kasse (Verpflegung, Kraftstoffe, Hafengebührenusw.). Ferner sind dies Kosten, die sich aus derNichterfüllung des Chartervertrages ergeben kön-nen und etwaige Kosten im Schadensfall, soweitdie Kosten nicht von einer Versicherung übernom-men werden oder ein Schaden nicht vorsätzlichdurch einen Unterzeichner verursacht wurde.Die von jedem Unterzeichner zu bezahlenden an-teiligen Chartergebühren inkl. Kaution betragen________ €.

Sie werden wie folgt fällig:________ € am ________ und________ € am ________ und sind bis zur Fälligkeitan ____________________ zu bezahlen.Die übrigen Kosten werden frühestens am Tage derÜbernahme der Charteryacht fällig. Ein Reiserück-tritt oder Abbruch der Reise eines Unterzeichners,gleich aus welchem Grund, befreit diesen nicht vonseiner Zahlungsverpflichtung.

3. Skipper, stellvertretender SkipperDer Skipper ist der Schiffsführer. Im Falle seinerVerhinderung oder seines Ausfalls wird der stellver-tretende Skipper der Schiffsführer. Ein Wechsel desSchiffsführers wird in das Logbuch eingetragen.Skipper und stellvertretender Skipper versichern,dass sie im Besitz der folgenden amtlichen Scheinesind:Skipper: ___________________________________

stellv. Skipper: ______________________________

Der Schiffsführer weist alle an Bord befindlichenUnterzeichner vor Törnbeginn in die Yacht ein undführt eine Sicherheitsbelehrung durch. Dies wird imLogbuch dokumentiert.

4. Pflichten an BordJeder Unterzeichner verpflichtet sich, die zurFührung des Schiffs erforderlichen Anweisungendes Schiffsführers unverzüglich zu befolgen undden Schiffsführer in allen Fällen, welche die Si-cherheit von Personen oder des Schiffes gefährdenkönnen, sofort zu informieren. Jeder Unterzeich-ner achtet selbst auf seine eigene Sicherheit undträgt bei Erfordernis sowie auf Anweisung desSchiffsführers Rettungsweste und Lifebelt. JederUnterzeichner weiß, dass das Bordleben auf engemRaum auch mit psychischen Belastungen verbundensein kann und bemüht sich im Rahmen seiner Mög-lichkeiten um einen harmonischen Verlauf desTörns.

5. HaftungsausschlussJeder Unterzeichner fahrt auf eigene Gefahr mitund verzichtet auf sämtliche Ersatzansprüche fürPersonen- und Sachschäden gegen die übrigenUnterzeichner, sofern diese nicht vorsätzlich verur-sacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt nicht fürSchäden, die von einer Versicherung getragenwerden.

6. Gültigkeit der VereinbarungDie Ungültigkeit, Lückenhaftigkeit oder Undurch-führbarkeit von Teilen dieses Vertrages berührennicht die übrigen Teile, die dann weiterhin gültigsein sollen. Ungültige, lückenhafte, nicht durch-führbare und nicht geregelte Punkte sollen sodurchgeführt werden, wie es dem beabsichtigtenZweck möglichst nahe kommt. Streitigkeiten sollenvon als Schlichter befriedet und nur wenndies nicht möglich ist nach deutschem Recht gere-gelt werden.

Ort, Datum und Unterschriften

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