DAP-Update: Rezeptbelieferung

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DAP-Update: Rezeptbelieferung News zu SARS-CoV-2-AMVersVO und Hämophiliearzneimitteln Nina Thiele, 21.09.2021

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DAP-Update: Rezeptbelieferung

News zu SARS-CoV-2-AMVersVO und Hämophiliearzneimitteln

Nina Thiele, 21.09.2021

Einleitung

Nina Thiele 221.09.2021

Ausnahmeregeln nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

• Lockerungen der Rahmenvertragsvorgaben

• Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO

• SGB V: Ausnahmen im Botendienst

• Sonderregelungen Entlassrezepte

• Exkurs: Heilungsmöglichkeiten Entlassrezepte

• Weitere Sonderfälle

Besonderheiten bei der Abgabe von Hämophiliearzneimitteln

• Zusammenstellen von Normgrößen

• Dokumentations- und Meldepflichten

Agenda

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Zielsetzung

• Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in der Pandemie

• Anzahl der Apotheken- und Arztkontakte der Patienten minimieren

• Senkung des Infektionsrisikos

Kein Muss, sondern sinnvolle Anwendung der neuen Regeln und nur, wenn es notwendig ist

Keine Retaxierungen und Beanstandungen in den Fällen des § 1 Abs. 4 der Verordnung

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

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Ist das verordnete oder das aut-idem-fähige Präparat nicht vorrätig oder nicht

lieferbar Abweichen von Aut-idem-Kriterien bei der Abgabe eines wirkstoffgleichen Arzneimittels hinsichtlich (§ 1 Abs. 3 SARS-CoV-2-AMVersVO):

• Packungsgröße (andere Packungsgröße und Teilmenge)

• Packungsanzahl

• Wirkstärke

Ist keine wirkstoffgleiche Alternative vorhanden, darf nach Rücksprache mit dem Arzt ein aut-simile-fähiges Arzneimittel abgegeben werden.

Lockerungen der Rahmenvertragsvorgaben

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Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO

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# Ein Vermerk auf dem Rezept („Covid-19“ oder „Corona“) wird in der Vereinbarung zur technischen Umsetzung zwischen GKV-

Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband nicht gefordert. Bitte erkundigen Sie sich aber bei Ihrem zuständigen

Landesapothekerverband, ob in Ihrem Bundesland ggf. abweichende Regelungen dazu existieren.## Die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs darf dabei nicht überschritten werden.

Sonder-PZN: Packungsanzahl

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Ist ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht vorrätig und nicht

lieferbar:

Nach Rücksprache mit dem Arzt darf ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden.

Tipp: Äquivalenzdosistabellen der AMK

Aut-simile

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Ausnahmen im Botendienst

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Pro Lieferort und Tag kann bei Zustellung eines verschreibungspflichtigen

Arzneimittels an gesetzliche Versicherte fix ein Zusatzbetrag von 2,50 € zzgl. MwSt. (= 2,98 €) abgerechnet werden.

Kein Botendienst-Zuschlag bei:

- Privatrezepten

- OTC-Arzneimitteln

- Hilfsmitteln

- Medizinprodukten

Förderung des Botendienstes: einmalige Abrechnung von 250 € zuzüglich MwSt. über die GKV Auszahlung über den Nacht- und Notdienstfonds

SGB V: Ausnahmen im Botendienst

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Ausnahmen im Botendienst

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Sonderregelungen Entlassrezepte

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* Hierbei ist der Ausstellungstag mitzuzählen, sofern er ein Werktag ist.

Bisherige Regelung Sonderregelung

In der Regel auf eine Packung mit dem kleinsten Normkennzeichen gemäß PackungsV (N1) begrenzt

Menge abhängig vom Versorgungsbedarf; der Klinikarzt darf eine Packung bis zum größten Normkennzeichen (N3) verordnen.

Dürfen nur innerhalb von 3 Werktagen zulasten der GKV beliefert werden*

Dürfen innerhalb von 6 Werktagen zulasten der GKV beliefert werden*

Änderungen und Ergänzungen zu einer ausgestellten Verordnung, generell und im Entlassmanagement, bedürfen der erneuten Unterschrift des Arztes mit Datumsangabe

Heilungsmöglichkeiten nach Rahmenvertrag und nach § 17 ApBetrO sollen erneute Arztbesuche der Patienten durch Rücksprachen mit dem

verordnenden Arzt vermeiden.

Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte und bilanzierte Diäten nach § 31 SGB V für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen

verordnungsfähig

Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte und bilanzierte Diäten nach § 31 SGB V für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen

verordnungsfähig

Im Rahmen des Entlassmanagements HiMi nur in einer Versorgungsmenge für bis zu 7 Kalendertage

verordnen

Im Rahmen des Entlassmanagements HiMi in einer Versorgungsmenge für bis zu 14 Kalendertage

verordnen

Sonderregelungen Entlassrezepte

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Exkurs: Heilungsmöglichkeiten Entlassrezept*

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Ohne Arztrücksprache möglich:

• Ergänzung der Ziffer „4“• Ergänzung der Arztnummer

aus dem Arztstempel• Ergänzung der BSNR aus der

Codierleiste

Nach Arztrücksprache möglich:

• BSNR nicht übereinstimmend

*Heilungsmöglichkeiten auf Entlassrezepten nach Anlage 8 des Rahmenvertrages

Exkurs: Heilung Entlassrezept*: BtM- und T-Rezept

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Ohne Arztrücksprache möglich:

• Ergänzung Ziffer „4“, wenn BSNR beginnend mit „75“

• Ergänzung der Arzt-Nr. aus dem Arztstempel

Nach Arztrücksprache möglich:

• Ergänzung bzw. Korrektur BSNR, wenn Ziffer „4“ vorhanden, aber BSNR nicht mit „75“ beginnt

*Heilungsmöglichkeiten auf Entlassrezepten nach Anlage 8 des Rahmenvertrages

Aut-idem-Kreuz

• Austausch nach Rücksprache mit dem Arzt • Abgabe eines wirkstoffgleichen oder pharmakologisch-therapeutisch

vergleichbaren Arzneimittels

Substitutionsausschlussliste:

• Grundsätzliche keine Ausnahmen zum Rahmenvertrag, aber vertragliche Absprachen mit Ersatzkassen und einigen Regionalkassen

Biologika:

• Keine Ausnahmen von den Abgaberegeln des Rahmenvertrags

Sprechstundenbedarf:

• Keine Ausnahmeregeln

Weitere Sonderfälle

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Hilfsmittel:

• Apotheke darf Unterschrift für Versicherten übernehmen (bis zum 30.09.2021)

• 28-Tage-Frist ausgesetzt (bis 30.09.2021)

• Monatliche Pflegehilfsmittelpauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) bis zum 31.12.2021 = 60 Euro

Weitere Sonderfälle

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• Vereinheitlichung des Vertriebswegs seit dem 1. September 2020 Apotheke

• Früher: Direktvertrieb der Hersteller an Hämophiliezentren, behandelnder Arzt gab Zubereitungen an Patienten

• Hintergrund: Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

• Besondere Rezeptbelieferung und Dokumentations- und Meldepflichten

Besonderheiten Abgabe von Hämophilie-Arzneimitteln

21.09.2021Nina Thiele

• Zusammenstellung von Normgrößen gemäß § 3 PackungsV möglich einmalige Zuzahlung des Patienten, wenn Packungsgröße in einen Normbereich fällt

• Keine Abgabe von Jumbopackungen erlaubt

• Regeln des Rahmenvertrags bzgl. des Austausches (z. B. Abgaberangfolge, Rabattverträge und preisgünstige Importe) relevant für die Abgabe

• Bei unklaren Verordnungen: Änderung nach ärztlicher Rücksprache

Besonderheiten bei der Rezeptbelieferung

21.09.2021Nina Thiele

Abgabefrage

Der Arzt hat das Präparat 30 Mal verordnet. Muss der Patient nun 30 Mal die Zuzahlung leisten? Gibt es die Möglichkeit, Packungen zusammenzustellen? Was müssen wir dabei beachten?

Zusammenstellen von Normgrößen

21.09.2021Nina Thiele

Antwort

Gemäß § 3 PackungsV kann die Apotheke die 30 N1-Packungen zu einer N3-Packung zusammenstellen.

• Definierte Normbereiche für Antihämorrhagika:

• 30 x N1 1 x N3

• Patient zahlt nur 1 x die gesetzliche Zuzahlung

• Es dürfen nur Packungen einer Wirkstärke zusammengefasst werden

Zusammenstellen von Normgrößen

21.09.2021Nina Thiele

Hinweis

Für den Antikörper Emicizumab, der ebenfalls zur Therapie der Hämophilie eingesetzt wird, gelten abweichende Normbereiche.

Zusammenstellen von Normgrößen

21.09.2021Nina Thiele

Dokumentation gemäß § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) für alle Blutprodukte sowie Hämophilie-Arzneimittel:

• Bezeichnung

• Charge und Menge

• Datum des Erwerbs und der Abgabe

• Name und Anschrift des Arztes

• Name/Firma und Anschrift des Lieferanten

• Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder jeweils die Angabe zur Arztpraxis

• Aufbewahrung: 30 Jahre

Dokumentations- und Meldepflichten

21.09.2021Nina Thiele

Meldepflicht gemäß § 17 Abs. 6a ApBetrO nach der Abgabe eines Hämophilie-Arzneimittels:

• Meldung an den Arzt (schriftlich/elektronisch)

Dazu gehört Folgendes:

• Bezeichnung des Arzneimittels

• Chargenbezeichnung und Menge des Arzneimittels

• Datum der Abgabe

• Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten

• Arzt übermittelt an Deutsches Hämophilieregister

Dokumentations- und Meldepflichten

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!