Das garantierte Grundeinkommen – Das KAB-Modell

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13.05.22 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 1 Das garantierte Grundeinkommen – Das KAB-Modell Foliensatz für Multiplikatoren von der Kommission Grundeinkommen Köln/Aachen Ansprechpartner: Ralf Welter Tel.: 0175/8069741

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Das garantierteGrundeinkommen –

Das KAB-ModellFoliensatz für Multiplikatoren

von der Kommission GrundeinkommenKöln/Aachen

Ansprechpartner: Ralf WelterTel.: 0175/8069741

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„Wollen wir die Zeit erkennen, so müssen wir

die soziale Frage zu ergründen suchen. Wer sie begreift, erkennt die

Gegenwart, wer sie nicht begreift, dem sind

Gegenwart und Zukunft ein Rätsel.“

Bischof Freiherr Wilhelm Emmanuel von Ketteler

(25.12.1811-13.07.1877)

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Historisches Beispiel:

Thomas Morus07.02.1478 –

06.07.1535Utopia 1516

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Thomas Paine (1737-1809) Leitfigur der französischen

RevolutionWerk: Agrarische Gerechtigkeit

(1796):–Pauschalbetrag bei 21 Jahren auf

Höhe des Existenzminim.:–15 £ Sterling als Entschädigung für

die naturrechtlichen Ansprüche, die ihnen durch das System des Grund-eigentums verloren gegangen sind

–Rente bei 50 Jahren in Höhe 10 £ Sterling →Ungleichheit der Verteilung der Erde wird aufgehoben!

Ebenso: Thomas Skidmore (1790-1832) und Francois Huet (1814-1869) und B. Ackerman (1999)

heute: Grunderbschaft

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„Der Mensch ist noch sehr wenig,

wenn er warm wohnt und sich satt gegessen hat, aber

er muß warm wohnen und satt zu essen haben, wenn

sich die bessre Natur in ihm regen

soll.“Friedrich Schiller

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Josef Popper-Lynkeus (1838-1921)Ingenieur am Anfang des 20. Jahrhunderts, der aufgrund der Produktivitätsentwick-lung die Arbeitszeit auf 40.000 Stunden im Leben begrenzte wollte (ca. 22 Jahre) und in der anderen Lebenszeit sollten die Menschen aus der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung ein Einkommen erhalten.

Benannt ist nach ihm die Josef Popper-Nährpflicht-Stiftung in der Arbeiten über Arbeit und Grundeinkommen ausgezeichnet werden.

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Oswalt von Nell-Breuning

1890-1991Nestor der katholischen

Soziallehre„Alles was sich güterwirt-schaftlich herstellen läßt … läßt sich auch finanzie-ren unter der einzigen Bedingung, dass man es ehrlich und ernstlich will.“

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16 7 12 30 16 24 240

5

10

15

20

25

30

35

40

Insgesamt Land- und Forstwirtschaft;Fischerei

Produzierendes Gewerbeohne Baugewerbe

Baugewerbe Handel, Gastgewerbe undVerkehr

Finanzierung, Vermietungund

Unternehmensdienstleister

Öffentliche und privateDienstleister

Theoretisch notwendige Arbeitszeit hervorgerufen

durch den Produktivitätsfortschritt auf der Basis des Jahres 1970 mit einer 40 Std. Woche für das Jahr 2006

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Kann aus der steigenden Wertschöpfung ein

Grundeinkommen das Zukunftsprojekt sein?

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1900 - 1980

Haben oder Sein,

S.142/43

Zwanghaftes Arbeiten allein würde die Menschen ebenso verrückt machen wie absolutes Nichtstun. Erst durch die Kombination beider Komponenten wird das Leben erträglich.

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Hannah Arendt: Vita activa oder vom tätigen Leben, 3. Aufl., München, Zürich 1983 (1. Aufl. 1958), S. 11f.„Die Neuzeit hat im 17. Jahrhundert damit begonnen, theoretisch die Arbeit zu verherrlichen und sie hat zu Beginn unseres Jahrhunderts damit geendet, die Gesellschaft im Ganzen in eine Arbeitsgesellschaft zu verwandeln. (…) Was uns bevorsteht, ist die Aussicht auf eine Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist, also die einzige Tätigkeit, auf die sie sich noch versteht. Was könnte verhängnisvoller sein?“

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Was ist Grundeinkommen? Definition nach Philippe Van Parijs (1995, Real Freedom For All):

Grundeinkommen ist ein Einkommen, das1. an alle Mitglieder einer Gesellschaft, 2. bedingungslos (ohne Bedürfnisfeststellung, ohne Arbeitsnachweis, ohne Arbeitsverpflichtung, ohne Arbeitsverbot),3. auf individueller Basis,4. in zumindest existenzsichernder Höhe5. kombiniert mit einer Krankenversicherung ausbezahlt wird und6. eine umverteilende Wirkung von Oben nach Unten hat.

Es ersetzt nicht den Sozialstaat! - es erweitert ihn. Die Finanzierung einer öffentlichen Infrastruktur – in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung, Verkehr, Energie, Wohnen – muss weiter eine wichtige Staatsaufgabe sein.

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Philippe van Parijs

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Beschluß von Krefeld 1985 durch die

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Mitglieder im Netzwerk Grundeinkommen

Juli 2004 in Berlin gegründet

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Möglichkeiten der Absicherung des Rechts auf Einkommen

Grundsicherungen Grundeinkommen

Bedürftigkeits-orientierte

GrundsicherungenArbeitslosengeld II

(Hartz IV&Sozialgeld)

Sozialhilfe nach SGB XII & Wohngeld

Elterngeld; BaföG

Kindergeld

Hilfen für Behinderte/Blinde

PauschalierteGrundsicherungen

Neoliberal ausgeprägt:Reduzierung der Verant-wortung des Staates bei

Sozialpolitik

Auf Basis des sozialen

Ausgleichs:Sozial-

dividende =Komplemen-

täres BGE

Vorschlag einer Kindergrundsicherung

v.d.Leyen: Grundrente

z. Teil: Negative Einkommenst.

Bürgergeld(FDP, Straubhaar)

Substitutive Grundeinkom.

(Werner-Modell)

KAB-Modell

Links-Partei

Netzwerk GE

BAGSHI

= steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen

= Rechtsansprüche

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= Sozialdividende

= Arbeitseinkommen

= Positive Steuer

= Höhe des verfügba-ren Einkommens

Sozialdividende:Arbeitseinkommen, Sozialdividende, positive Steuer und

verfügbares Einkommen in Falle einer Sozialdividende von 800 Euro und eines positiven Steuersatzes von 50 %

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= Negative Steuer

= Arbeitseinkommen

= Positive Steuer

= Höhe des verfügba-ren Einkommens

Negative Einkommensteuer:Arbeitseinkommen, negative Einkommensteuer,

positive Steuer und verfügbares Einkommen in Falle eines Mindesteinkommens von 800 Euro, eines

negativen Einkommensteuersatzes von 50 % und eines positiven Steuersatzes von 50 %

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Experiment in New Jersey

Von Mitte der sechziger bis Anfang der siebziger Jahre wurde im us-amerikani-schen Bundesstaat eine negative Einkommensteuer als Grundeinkommen eingeführt. Die ökonomi-schen Wirkungen können als sehr positiv charakte-risiert werden, aber wegen der steigen-en Scheidungs-rate wurde das Projekt beendet.

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Folge: Ausrichtung auf quanti-tatives Wachstum ist überholt!

Neubesinnung auf die Möglichkeit eine „reichere Gesellschaft“ durch qualitatives Wachstum

(z.B. bessere Kinderbetreuung) zu gewinnen

Voraussetzung:Alle Wertschöpfungsbereiche in einer Volkswirtschaft müssen ökonomisch/gesellschaftlich als gleichwertig anerkannt sein:

Lösung

Forderung nach Um-

Setzung der

Erwerbs-Erwerbs-arbeitarbeit

Privat-Privat-arbeitarbeit

gemein-gemein-wesen-wesen-bezogenbezogene e ArbeitArbeit

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Neues Gesellschaftsmodell

3 notwendige „Neu“-erungen:Neu-

OrganisationNeu-

VerteilungNeu-

Bewertung

Schaffung der Angebotsstruktur

Erwerbsarbeit Profit S.Erwerbsarbeit Non-Profit-Sektor & ÖBS

Gemeinnützige/ehren-amtliche Tätigkeit

Privat-/Eigenarbeit

Erwerbsarbeits-zeitverkürzung

Neu-Verteilung der Lebenszeit zugunsten der „Mensch“-orientierten Fähigkeiten

Monetäre Anreize und materielle Befähigung durch

Garantiertes Grundeinkommen

Bewertung der Tätigkeiten für

qualitatives Wachstum

Anerkennung der Wertschöpfung

durch Bildungsoffensive

Tätigkeitsgesellschaft

von der Erwerbsarbeit zum „Tätigsein“

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Erzeugung eines neuenGleichgewichts der Kräfte

(countervailing power)

Produktivitäts-orientierte Entlohnung

Planungssicher-heit für Familien-aufbau, Bildung

Arbeitszeitver-kürzung

Bessere Arbeits-bedingungen

Job wird wieder zum

Arbeitsplatz/Beruf

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Gleich-gewicht

Folgen:

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Voraussetzungen:• Schaffung neuer Angebotsstrukturen in den Bereichen:

– Erwerbsarbeit: Öffentlich-geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS)

– Tätigkeit: Transparenzmachung und Neuorganisation ehrenamtlicher Tätigkeiten

– Erweiterung der Infrastruktur an sozialen und umweltbezogenen Dienstleistungen als Tätigkeit

– Flächendeckendes Angebot zum lebenslangen Lernen (Bildungsauszeiten)

• Monetäre Anreize GGE• Gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeit als

gleichwertig zur Erwerbsarbeit (durch soziologische und theologische Auseinandersetzung)

• Erzeugung von Kreativität durch Freiheit und Bildung

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Flankierende Maßnahmen

Zur Vermeidung des substitutiven Gebrauchs des GGE: Mindestlohn Erhaltung der solidarischen Absicherung innerhalb einer

Sozialversicherung/Einführung Bürgerversicherung Ausbau der Infrastruktur an öffentlichen Gütern und

Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors Bildungsoffensive von der Kinderkrippe angefangen bis zum

Hochschulwesen Gesellschaftliche Anerkennung einer flächendeckenden

Arbeitszeitverkürzung

Warum ein Grundeinkommen?

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Prinzipien eines Garantierten Grundeinkommens

Das Garantierte Grundeinkommen ist ein allen Menschen zustehendes Einkommen.

Es besteht ein Rechtsanspruch. Jede Bürgerin / jeder Bürger erhält diese

Leistung unabhängig von Einkommen, Vermögen und Lebensweise ausgezahlt.

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Prinzipien eines Garantierten Grundeinkommens

Jede Frau, jeder Mann und jedes Kind hat ein Recht auf Grundeinkommen.

Es besteht ein individueller Anspruch ab dem Tag der Geburt. Eine gegenseitige Anrechnung im

Rahmen von Bedarfsgemeinschaften erfolgt nicht. Auf diese Weise entsteht eine eigenständige

Existenzsicherung für alle Menschen, die insbesondere Frauen und Kindern zugute kommt.

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Prinzipien einesGarantierten Grundeinkommens

Die Garantie des soziokulturellen Existenz-minimums ist eine Mindestanforderung zur

Durchsetzung der Tätigkeitsgesellschaft. Das Grundeinkommen muss eine bescheidene, jedoch dem sozialen und kulturellen Standard

entsprechende Lebensführung ermöglichen, um eine gesellschaftliche Teilhabe mit angemessenen

Partizipationsmöglichkeiten zu gewährleisten.

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Prinzipien eines Garantierten Grundeinkommens

An die Gewährung des Grundeinkommens sind weder eine Kontrolle unbezahlter

Arbeitsleistungen, eine Verpflichtung zur Erwerbsarbeit oder sonstige

Zwangsmaßnahmen und Kontrollen geknüpft. Dem Garantierten

Grundeinkommen liegt ein positives Menschenbild zugrunde.

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• Auszahlung nach dem Wohnsitzprinzip• an alle legal in D/EU lebenden Menschen• Auszahlung erfolgt durch eigene Institution, die dem

Bund untergeordnet ist• Sozialversicherung, paritätisch finanziert, wird

erweitert auf die Zeiten der Nicht-Erwerbsarbeit• Finanzielle Spielräume werden durch Umstieg auf

Bürgerversicherung (d.h. alle Einkunftsarten werden für Sozialabgaben herangezogen) geschaffen bei Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze

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Höhe des GrundeinkommensAuf der Basis 1.1.2010

einkommensunabhängiges Grundeinkommen pro Monat abgeleitet von der Armutsrisikoschwelle des SOEP: 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommens und Anpassung der Faktoren

HH-Typ 0,2 0,3 925 925,0 925SOEP Diff. 3 % Niveau

Single 1 925 740 0,8 0,8 740 1,0 925,0 -185,0 -20,0 48,02 Erw. o.K. 1,5 1388 1480 1,6 1,6 1480 1,5 1387,5 92,5 6,7 64,01 Erw. 1 K. 1,5 1388 1388 1,5 1,6 1480 1,3 1202,5 277,5 23,1 73,81 Erw. 2 K. 2 1850 1850 2,0 2,1 1943 1,6 1480,0 462,5 31,3 78,81 Erw. 3 K. 2,5 2313 2313 2,5 2,6 2405 1,9 1757,5 647,5 36,8 82,12 Erw. 1 K. 2 1850 1943 2,1 2,1 1943 1,8 1665,0 277,5 16,7 70,02 Erw. 2 K. 2,5 2313 2405 2,6 2,6 2405 2,1 1942,5 462,5 23,8 74,32 Erw. 3 K. 3 2775 2868 3,1 3,1 2868 2,4 2220,0 647,5 29,2 77,52 Erw. 4 K. 3,5 3238 3330 3,6 3,6 3330 2,7 2497,5 832,5 33,3 80,02 Erw. 5 K. 4 3700 3793 4,1 4,1 3793 3,0 2775,0 1017,5 36,7 82,0

Kind-Faktor: 0,5 = 462,50 Erw.-Faktor: 0,8 = 740 Mehrbedarf: 0,2 = 185 Mehrbedarf: 0,3 = 277,5

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60 % des Medians der ÄquivalenzeinkommenMedian: das Einkommen, welches bei einer Reihung der Einkommen von arm nach reich genau bei 50 % der Haushalte erreicht wird. (d.h. niedriger als das Durchschnittseinkommen, da ein grosser Niedriglohnbereich von 25 % existiert!)Äquivalenzeinkommen ist eine Annahme über den Verbrauch des Haushaltsbudgets für die einzelnen Haushaltsmitglieder (bedarfsgewichtet):

Haushaltsvorstand/Single: 1,0Ehepartner und Kinder ab 15 Jahren: 0,5Kinder bis zum 14. Lebensjahr: 0,3entspricht der modifizierten OECD-SkalaGrundlage ist das verfügbare Einkommen

Berechnung der Armutsrisikoschwelle

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Haushaltstypus Bedarfssatz nach neuer OECD-Skala

Armutsschwelle 1)nominal in €/Monat

1 Personen-Haushalt 1,0 925

Ehe-/Paar ohne Kinder 1,5 1388

Ehe-/Paar mit 1 Kind 1,8 1665

Ehe-/Paar mit 2 Kindern 2,1 1943

Ehe-/Paar mit 3 Kindern 2,4 2220

Alleinerziehende mit 1 Kind 1,3 1203

Alleinerziehende mit 2 Kindern 1,6 1480

1) Der Median der nominalen bedarfsgewichteten Haushalts-Nettoeinkommen des Vorjahres betrug 18.500 Euro oder 1542 Euro pro Monat; Quelle: SOEP, DIW 2010

Berechnung der Armutsrisikoschwelle für 2008

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Höhe des Grundeinkommens in Abhängigkeit zur Haushaltsgröße(abgeleitet vom der Armutsrisikoschwelle, berechnet vom DIW/SOEP als 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen)

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Kosten des Grundeinkom-mens für das Jahr 2010

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Berechnung der Kosten und der Finanzierung des neu konstruierten Grundeinkommens auf Basis des Jahres 2010 (12. Bevölkerungsvorausschätzung)

Haushaltsmitglieder

Höhe des Grund-

einkommensAnzahl der

Personen Kosten des GGE

Kinder bis zum Alter von 18 Jahren 462,50 €13.303.000

6.152.637.500 €

Single-Haushalte 740,00 €15.782.000

11.678.680.000 €

Ehepaare 1.480,00 €26.239.000

38.833.720.000 €Alleinerziehende (Mehrbedarf) 277,50 € 1.600.000 444.000.000 €

81.563.000 57.109.037.500 €

Jahres-Kosten: 685.308.450.000 €

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685 Mrd. €

Wegfall von steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen

Korrektur des Ertragsteuerrechts unter gerechtigkeitsorientier-

ten Prinzipien

Einführung/Erhöhung von Steuern/

Finanzmarkttrans-aktionssteuer

Weg

fall v

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Büro

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gels

Reduktion von

volkswirtschaftlichen

KostenAufbau von

Wohlfahrtsgewinnen

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1.Ersatz der bisherigen FürsorgeleistungenBeträge in Mrd. € für das Jahr 2010: 110 Mrd. €Entfall des bisherigen Arbeitslosengeldes II mit dem zugehörigen Sozialgeld (SGB II)

53

Entfall der Hilfe zum Lebensunterhalt lt. SGB XII 1,8Reduktion des Bezugs durch Wohngeld (da durch Aufstockung des Einkommens Wohngeldgewährung nicht mehr gegeben: ca. 30 %)

1,2

Entfall der bisherigen Leistungen nach der Ausbildungsförderung (BaföG)

3

Entfall der Grundsicherung für Rentner, Nicht-Erwerbsfähige 4,5Entfall des Bezugs von Kindergeld & Familienlastenausgleich 41Entfall des Bezugs von Elterngeld 5,5

Finanzierungsquellen des Grundeinkommens:

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Quelle; BMAS; Angaben ohne Verrechnungen

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2. Wegfall von Bürokratie zur Verwaltung des Mangel Direkte Kostenentlastungen 35

Mrd.Geringere Verwaltungskosten durch „Wegfall“ vieler Sozialämter im öffentlichen Dienst, ca. 10 % der Beschäftigten (insbes. Arge´s; nur noch Fördern!

11 Mrd.

Geringere Ausgaben für passive Arbeitsmarktpolitik: durch höheres Wachstum; Entscheidung gegen Erwerbsarbeit, nicht nur Vollzeiterwerbsarbeit u.ä.)

15 Mrd.

Geringere Ausgaben in der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch Wegfall von Trainingsmaßnahmen, Arbeitsbe-schaffungsmaßnahmen; zum Teil Fortbildung/Umschul.

9 Mrd.

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3. Reduktion von volkswirtschaftlichen KostenAufbau von Wohlfahrtsgewinnen

Indirekte Kostenentlastungen 25 Mrd.

Geringere Gesundheitsausgaben (Studie von Duisburg)

15 Mrd.

Geringerer Vandalismus/Kriminalität 10 Mrd.

Zeitsouveranität für nachhaltiges Wirtschaften/regionales Wirtschaften Reduktion von Umweltschäden

unbe-stimmt

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4. Der Multiplikatoreffekt

Multiplikatoreffekt 150 Mrd. Höhere Steuereinnahmen über

CIBYC etc. Vermehrte Sozialabgaben Erhöhtes Erwerbseinkommensniveau durch

countervailing power-Realisierung Reduktion der Sparquote durch Umverteilung zu höherem Konsum

685 Mrd. GGEΔ BIP v. ca. 1200 Mrd. T = 25 % = 300 Mrd. Risiko 0,5

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Die Einflüsse eines Grundeinkommens auf die Makroökonomik

Arbeits-angebot

Arbeits-nachfrage

Bruttoinlands-produkt

Investi-tionen

Lohn-summe

KonsumLohnab-hängige

Lohnsatz

Arbeits-produktivität

Bevöl-kerung

Kapital-stock

Grundein-kommen

Grundein-kommen

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Anteile von bestimmten „Steuergruppen“ an dem Gesamtsteueraufkommen von 1977 bis 2009

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Entwicklung der Steuerquote von 1970 bis 2010 (Steuereinnahmen in % des Bruttoinlandsprodukt)

Rückgang der Steuerquote hat ein jährliches Volumen

von 85 Mrd. €(16,67% auf Basis 21%)

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Steuereinnahmen in % des Bruttoinlands-produktes für das Jahr 2008

Quelle: OECD Revenue Statistics 2009

Zu Frankreich fehlen Steuereinnahmen von ca. 100 Mrd. €

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Entwicklung der Abgabenquote in den 5 wichtigsten OECD-Ländern von 1965 -

2008 in % des BIP

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5. Finanzierungsmöglichkeiten über den Umbau des Steuersystems

Steuerliche Maßnahmen zusammen: 358 Mrd. € Volumen in Mrd. €

Wiedereinführung Vermögensteuer auf Privatvermögen von 2 % +hohe Freibeträge 36Erhöhung der Schenkung- und Erbschaftsteuer auf das Niveau von 1996 16Abschaffung des steuerlichen Grundfreibetrags 36Erweiterung der Steuer-Bemessungsgrundlage durch Abschaffung von Steuersubventionen (Steuervergünstigungen, Freibeträge, Abschreibungen) 29Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 53 % ab 150.000 €/Einzelveranlagung 39Abschaffung des Ehegattensplittings, nur noch Einzelveranlagung 18Eindämmung von Steuerhinterziehungsmöglichkeiten (s. Petersberger Vorschläge) 39Erhöhung der Tabaksteuer auf maximales Niveau der EU-Vereinbarung 7Erhöhung der Branntwein-und Schaumweinsteuer auf maximales Niveau der EU-V. 5Einführung einer Weinsteuer auf maximales Niveau der EU-Vereinbarung 4Einführung von Steuern auf umweltschädigende Stoffe (UPI-Institut) 30Einführung einer Devisen-Umsatzsteuer (Tobin-Tax) von 0,5 % 31Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer 12Anhebung der Spekulationsfristen 5Erhöhung der Umsatzsteuer um 3 % unter Beibehaltung von 7 % 21

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KAB-Beschluss zur Veränderung des SteuertarifsGerechter Steuertarif

aktueller Steuertarifverlauf und Vorschlag KAB-Tarif

0

5

10

15

20

25

30

35

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45

50

55

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000z.v.E.

Ste

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%

aktueller Tarif

KAB-Tarif

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-2.000

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000

z.v.E.

in E

uro

Differenz ledig

Differenz Ehe

Be- / Entlastungswirkung durch KAB-Tarif

KAB-Beschluss zur Veränderung des SteuertarifsGerechter Steuertarif

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Das Geldvermögen privater Haushalte in Deutschland

Quelle: Deutsche Bundesbank

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Wiedererhebung der Vermögensteuer• Grundlage der Besteuerung ist:– gesamte private Geld- und Sachvermögen (Bruttovermögen ./. Schulden) in einem Volumen von

ca. 9.500 Mrd. € – betriebliche Vermögen in Höhe von ca. 4.000 Mrd. €• Auf das regelmäßig zu Verkehrswerten bewertete Nettovermögen (z.B: durch überprüfbare

Selbsteinschätzung nach Richtwerten: Bruttovermögen ./. Schulden): Vermögensteuer in Höhe von 2 % entspricht bei einem typischen Vermögensertrag von 4 % einem Steuersatz von 50 % (wie später dargelegt der neue Spitzensteuersatz sein sollte). Anmerkung: in den Anfangsjahren der Sozialen Marktwirtschaft betrug der Vermögensteuersatz schon 2,5%.

• Geeigneter Richtwert für Immobilien (wie jetzt schon bei der Erbschaftsteuer seit 1996): die Jahresrohmiete (gemäß Mietspiegel) mit dem Faktor 18 als neuer Einheitswert gelten. Mit Hilfe der Jahresrohmiete kann Immobilienvermögen abgeschätzt werden. Das Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht sieht hier eine Multiplikation der Jahresrohmiete mit dem Faktor 12,5 vor, um den Verkehrswert zu ermitteln. Neue Untersuchungen zeigen aber, dass dieser Faktor nur ca. 60% des Verkehrswertes erreichen kann. Somit sieht das folgende Modell einen Faktor von 18 vor. Ermittlung der ortsüblichen Miete auf der Basis von m2-Mieten im Vergleich zum ortsüblichen Verkaufswert; die Division der beiden Werte ergibt ca. den Multiplikator 18]

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• Zur Vermeidung einer Versilberung werden im Prinzip ausschließlich Ertragswerte für das Sachvermögen in die Wertermittlung einbezogen. Der neue Einheitswert = Jahresrohmiete für Immobilien beinhaltet damit eine stark ertragsorientierte Komponente.

• Die bezahlte Vermögensteuer wird von der Einkommensteuer abgezogen, die, wie bisher, für den tatsächlich zugeflossenen Vermögensertrag anfällt. Verbleibende Einkommensteuerschuld muss zusätzlich bezahlt werden.

• Ergäbe sich hingegen ein Einkommensteuerguthaben, nämlich wenn die Einkommensteuerschuld kleiner ist als die bezahlte Vermögensteuer, würde dieses Guthaben nicht erstattet. In jedem Fall müsste also mindestens die Vermögensteuer bezahlt werden, ähnlich wie seit 2001 bei der Anrechnung der tatsächlich bezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld, wo auch in jedem Fall die Gewerbesteuer bezahlt werden muss.

• Damit wird sichergestellt, dass mindestens die Vermögensteuer auf den typischerweise erzielbaren Vermögensertrag bezahlt wird, andererseits bei höheren Erträgen (wegen der Anrechnung der bezahlten Vermögensteuer auf die Einkommensteuerschuld) maximal der Spitzensteuersatz (gefordert 50 %) bezahlt wird.

Wiedererhebung der Vermögensteuer

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• Ohne die Anrechnung würde auch beim ab 2005 gültigen Spitzensteuersatz von 42 % eine Vermögensteuer zusätzlich zur Einkommensteuer möglicherweise zu einer verfassungswidrigen Belastung führen: Würden aus 100.000 € Vermögen tatsächlich 4000 € Ertrag erzielt, so fielen neben 1.680 € (42 %) Einkommensteuer noch 2.000 € Vermögensteuer an, insgesamt also 3.680 € oder eine verfassungswidrige Gesamtbelastung von 92 % des Ertrags, bei voller Anrechnung aber nur 2.000 €. Eine zusätzliche Berücksichtigung der Grundsteuer bei der Vermögensteuer könnte dazu beitragen, dass die hälftige Teilung in keinem Fall überschritten wird.

• Kleinere Vermögen, z.B. selbst genutztes Wohneigentum und Lebensführungsvermögen wird durch angemessene Freibeträge geschützt:– 260.000 € für den Steuerpflichtigen und – für den Ehepartner ebenfalls 260.000 € und – je Kind 52.000 € (unabhängig vom Alter) geschützt.

• Die Steuereinnahmen betragen nach Abzug der Verwaltungskosten ca. 36 Mrd. €.

Wiedererhebung der Vermögensteuer

Page 56: Das garantierte Grundeinkommen – Das KAB-Modell

22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 56

Beispiel zur Vermögensteuer-Erhebung

Angenommen sei eine Familie mit 2 Kindern, die ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 150 qm hat, ein Aktienpaket von 60.000 € hält und über ein Sparguthaben von 110.000 € verfügt.Der Einheitswert (ertragswertorientiert) wird folgendermaßen berechnet:Für das eigengenutzte Haus wird laut Mietspiegel oder im Vergleich zum Nachbargrundstück die mögliche erzielbare Miete ermittelt; sie sei in unserem Beispiel: 8 € je qm 8 € * 150 qm = 1.200 €/Monat Jahresmiete von 14.400 € Der Ertragswert ist das 18-fache der Jahresmiete, d.h. 259.200 € (evtl. unbebaute Grundstücksteile werden zu entsprechend niedrigeren Werten berücksichtigt)Damit ergeben sich folgende Werte:· Einheitswert für das Gebäude: 259.200 €· Aktienpaket 60.000 €· Sparguthaben: 120.000 €Summe: 439.200 €

Der Freibetrag hat folgende Höhe:· je Ehepartner 260.000 €, d.h.: 520.000 €· je Kind 52.000 €, d.h.: 104.000 €Summe: 624.000 €

keine Zahlung von Vermögensteuern, da Freibetrag höher ist als die Summe aller Werte!

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VermögensteuerAbwandlung des Falles:Eine Familie mit 2 Kindern besitzt neben einem freistehenden Eigenheim mit 200qm Wohnfläche und 5000qm Garten, ein Aktienpaket von 300.000 €, Termingelder in Höhe von 1.500.000 € und zwei Mehrfamilienhäuser mit 20 Mietparteien, die im Durchschnitt eine Miete von 800 € bezahlen.Damit ergeben sich folgende Werte· Einheitswert für das Gebäude (200qm * 8 €)*12*18: 345.600 €· Einheitswert für das Grundstück (5000qm*3 €)*12*18: 3.240.000 €· Aktienpaket: 300.000 €· Termingelder: 1.500.000 €· Mietshäuser (20 Parteien*800 €)*12*18: 3.456.000 €

Summe: 8.841.600 €./. Freibetrag: 624.000 €= zu versteuernde Werte: 8.217.600 €

Höhe der Vermögensteuer: 2 % v. 8.217.600€: 164.352 €d.h. entspricht einer durchschnittlichen Belastung auf das gesamte Vermögen von 1,86 %. Damit ist es gewährleistet, dass eine Versilberung ausgeschlossen ist, da die durchschnittliche Verzinsung von Eigenkapital ca. 5 % beträgt.

Abschätzung des Steuervolumens für das Jahr 2006:Bruttoeinnahmen (unter Berücksichtigung der Freibeträge und Haushaltstypen): 40 Mrd. €

• ./. Erhebungskosten (in Anlehnung an bisherige Erfahrungen): 4 Mrd. €• Nettoeinnahmen ca. 36 Mrd. Euro

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Wiedererhöhung der Erbschaftsteuer

Situation:1996 Reduzierung von 4 auf 3 Erbschaftsteuerklassen

und Reduzierung der Steuersätze für hohe Vermögen, insbesondere in der Steuerklasse 3 (Nicht-Verwandte) von 70 auf 50 %!

Problem:• International höchst unterschiedliche Steuersätze• Erbengeneration wird durchschnittlich nur mit 3 %

belastet (obwohl jährliche Erbschaftsmasse ca. 150 Mrd. €)

• Finanzwissenschaftlich: Erbschaft = müheloses Einkommen, d.h. „konfiskatorisch zu besteuern, da ansonsten die Ungleichverteilung beim Vermögen immer weiter zunimmt

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Technik der Erbschaftsteuer

Der Umverteilungszweck ist zwar kein Primärzweck der Erbschaftsteuer; aber von vielen Ökonomen wird gerade diese Steuer als adäquat für die Erreichung einer gewissen Egalisierung und Teilkonfiskation des Nachlasses angesehen: •C.H. Saint-Simon; Karl Marx; •Friedrich Engels; •Jeremias Bentham; •John Stuart Mill,•Adolph Wagner; •ConstantinFrantz, •Walter Rathenau,

•John Maynard Keynes.

109

163

265

0

50

100

150

200

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300

1995 2003 2010

Mrd. €

Erbschaftsteuervolumen

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Deutschlands Erben überdurchschnittlich geschont

• „Die Einnahmen aus Substanzsteuern (Grund-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer) liegen in Deutschland stabil bei 0,9 Prozent des BIP und

• damit bei weniger als der Hälfte des OECD-Schnitts von 1,9 Prozent.

• Nur Mexiko, Tschechien und die Slowakei, also Staaten mit einem deutlich geringen Vermögensbestand als Deutschland, sowie Österreich erzielen weniger Einnahmen aus dieser Steuerart.“

OECD-Revenue Statistics 2006, Pressemitteilung, Berlin 11.10.2006

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...“Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zweck, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern“ (Bayerische Verfassung, Artikel 123 Abs. 2 und 3)

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Finanzierungsrechnung zum Grundein-kommenskonzept auf Basis 2010 in Mrd. €

Soll = Kosten für das bedarfs-unabhängige Grundeinkommen

Haben = Ersparnisse bzw. Mehreinnahmen

Für das Grundeinkommen unter Berücksichtigung der Mehrbedarfe ergibt sich ein Finanzierungsvolumen von:

685 Mrd. €/Jahr

Einzusparende Sozialleistungen:

110 Mrd. €Geringere Staatsausgaben/

Wohlfahrtsgewinne:

60 Mrd. €Umbau des Steuersystems:

358 Mrd. €Multiplikatorprozesse

150 Mrd. €