DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Rollladennorm DIN-EN...

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x1 DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Rollladennorm DIN-EN 13659 (Stand 03/2006)

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x1DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN

Rollladennorm DIN-EN 13659(Stand 03/2006)

Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 2

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xisher galt für Rollläden auf dem deutschen

Markt der Stand der Technik gemäß der DIN

18073. Die DIN ist die Deutsche Industrie-

Norm. Neben der DIN galten ebenfalls die

technischen Richtlinien des Bundesverban-

des Rollladen und Sonnenschutz.

Ab dem 01.04.2006 werden die bisherigen

Anforderungen durch die Europäische

Normung „DIN-EN“ 13659 ersetzt (EN =

Europäische Normung). Diese Norm gilt

für alle produzierten Rollläden in den

Ländern der Europäischen Union gleicher-

maßen. Zudem besteht im Rahmen der

Normeneinhaltung die Pflicht der CE-

Kennzeichnung der Rollläden.

Die Europäische Normung DIN-EN 13659

wird eingeführt, damit Rollläden europa-

weit nach gleichen Kriterien verglichen

und geprüft werden können. Die Einhal-

tung der Normen ist bei der Herstellung

von Rollladen-Fertigelementen Pflicht.

Ausschließlich normenkonforme Produkte

dürfen durch den Fachbetrieb beim

Endverbraucher montiert werden.

Durch die Europäische Normung gemäß

DIN-EN 13659 werden eine erhöhte Ver-

braucheraufklärung und ein erhöhter

Verbraucherschutz beim Kauf von Rolllä-

den erreicht.

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WARUM NORMEN FÜR ROLLLÄDEN?

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xer Rollladenbauer innerhalb der Europäischen

Union wird durch die Einführung der DIN-EN

13659 eindeutig stärker in die Pflicht genom-

men. Er hat aber auch ganz klar die Möglich-

keit und Chance, sich als wirklicher Fachbe-

trieb mit hoher Produktkompetenz zu erklären.

Der montierende Rollladen-Fachbetrieb,

der ein normenkonformes Rollladen-Fertig-

element von einem Hersteller erwirbt, hat

ab dem 01.04.2006:

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WAS ÄNDERT SICHFÜR DEN ROLLLADEN-FACHBETRIEB?

Die erhöhte Beratungspflicht:

✓ Gefahrenanalyse (Einsatzort/Produkt).Zum Beispiel Kindergarten/Schule

✓ Beachtung der Bedienungs- undWartungsanleitung

Die Aufklärungspflicht/Produktverantwortung:

✓ Windlast (Berücksichtigung der Wind-lastzonen und der Geländekategorie)

✓ Beachtung der VDE-Vorschriften(keine Gefährdung durch elektrischeZuleitungen und Bedienelemente).Die VDE-Vorschriften sind zu beachten,wenn diese Arbeiten durch den Rollladen-Fachbetrieb selbst übernommen werdendürfen. Oder der Rollladen-Fachbetriebmuss entspr.Anweisungen und Anleitungenan den beauftragten Elektriker geben.

Übergabe entspr.Unterlagen an den Endkunden:

✓ protokollierte Übergabe/dokumentiertmit dem Übergabeprotokoll

✓ Bedienungs- und Wartungsanleitung

Bei Innoroll abrufbare Unterlagen:

✓ Montageanleitung

✓ ggf. die Montage- und Einstellanleitungender Motorenhersteller/Schalter- oderSteuerungshersteller

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in normenkonformes Rollladen-Fertigele-

ment nach DIN-EN 13659 erkennt man an

dem CE-Zeichen (im Prinzip eine Art

„Produkt-Typenschild“). Das CE-Zeichen

muss sichtbar im Innenbereich des Rollla-

denkastens angebracht sein und folgende

Angaben haben:

✓ Hersteller, mit kompletter Adresse

✓ Baujahr

✓ Angabe der angewendeten Norm

✓ Windlastangabe/Klassifizierung

Bei den von Innoroll hergestellten Elemen-

ten werden zusätzlich auch noch die AB-Nr.

und die Position laut Auftrag angegeben.

Bei der Angabe des Baujahres wird Innoroll

zudem auch den Fertigungsmonat angeben.

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WORAN ERKENNE ICH EINNORMENKONFORMES ROLLLADENELEMENT?

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ie Berücksichtigung der Norm DIN-EN

13659 ist keine Kann-Maßnahme für den

Rollladen-Fachbetrieb, sondern ganz ein-

deutig eine Pflicht. Die Norm hat Gesetzes-

charakter. Und „Gesetze“ müssen bekannt-

lich eingehalten werden, wenn man

Strafen vermeiden will. Die Kontrollmecha-

nismen sind vielseitig angelegt.

✓ Staatliche Marktaufsichtsbehörden

In Deutschland werden die staatlichenKontrollen in erster Linie durch dieGewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutz-behörden ausgeübt. Auch die Ordnungs-ämter werden sich für Kontrolleninteressieren. Diese Behörden werdenspätestens dann aktiv werden, wenn einProdukt sicherheitstechnisch auffälliggeworden ist.

✓ Unfallversicherungen

Die Unfallversicherungsträger werden sehrviel stärker kontrollieren,denn als Versiche-rungsträger haben sie ein noch größeresInteresse,die eventuell notwendige Aus-zahlung von Ansprüchen zu verhindern,weil sich der Unfall möglicherweise infolgeeines unsicheren Produkts ereignet hat.

✓ Hersteller/Wettbewerb/Markt/Kunden/Verbraucherverbände

Auf die korrekte Umsetzung der DIN-EN13659 und der damit verbundenenCE-Kennzeichnung der Produkte werdendie Hersteller und montierenden Wett-bewerber genauestens achten. Auch dieEndkunden und die Verbraucherverbändewerden mehr und mehr auf die Ein-haltung der gesetzlich vorgeschriebenenSicherheitsanforderungen achten. Vorallem die Endkunden haben ein sehr wir-kungsvolles Instrument, wenn Produktenicht normenkonform hergestellt undverkauft werden. SIE BEHALTEN GELD EIN!

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WER KONTROLLIERT DAS ALLES?

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xRECHTLICHE KONSEQUENZEN (nach dem 01.04.2006)

ir gehen jetzt gar nicht von dem schlimmen

Fall eines Unfalls durch ein Rollladenelement

mit Verletzung oder tödlicher Folge aus. Wir

nehmen einfach mal an, dass ein Rollladen-

Fachbetrieb ein nicht normenkonformes

Rollladenelement von einem beliebigen

Hersteller gekauft und dieses dann bei

einem Endkunden montiert hat. Der End-

kunde reklamiert nach dem Einbau das

Produkt als nicht normenkonform bei einem

der Verbraucherverbände. Hier die mögli-

chen rechtlichen Konsequenzen:

Ahndung als Ordnungswidrigkeit:

✓ mit einem Bußgeld bis 50.000,– Euro

✓ Stilllegung des Produkts am Einsatzort

✓ Produkt wird beim Hersteller aus demVerkehr gezogen

Haftung bei schuldhaftem Verhalten:

✓ vertragliche Haftung (Nachbesserung,Minderung, Wandlung, Schadensersatz)

✓ gesetzliche Haftung(Schadensersatz, Schmerzensgeld)

Zudem muss der montierende Fachbetrieb

jederzeit nachweisen können, dass er bei

Montage eines normenkonformen Roll-

ladenelements seiner Beratungspflicht,

seiner Aufklärungspflicht und der Pflicht

zur Übergabe der entsprechenden Unter-

lagen nachgekommen ist. Auch sonst

drohen rechtliche Konsequenzen.

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xNORMEN-SCHLAGWÖRTERIM ÜBERBLICK

CE-Kennzeichnung:

Die CE-Richtlinien (Binnenmarkt-Richtlinien/Normen-anforderungen) legen für Produkte Sicherheits- undGesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschrit-ten werden dürfen. Das Ziel ist der freie Warenverkehrim europäischen Wirtschaftsraum. Wenn durch eine derRichtlinien die CE-Kennzeichnung für ein bestimmtesProdukt gefordert wird, so bringt der Hersteller durchdas Aufbringen der CE-Kennzeichnung zum Ausdruck,dass er alle Anforderungen der DIN-EN 13659 erfüllt.Die CE-Kennzeichnung bei Rollläden ist der Personal-ausweis für den Produktverkauf im Inland und auf demgesamten europäischen Binnenmarkt.

Drei Merkmale der CE-Kennzeichnung:

✓ Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf techni-sche Produkte (Spielzeug, Maschinen, Geräte).

✓ Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-sicherheitsanforderungen.

✓ Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Windlastzone:

Deutschland ist in vier Windlastzonen unterteilt. DieEinteilung erfolgte nach den Kriterien der durchschnitt-lichen Windgeschwindigkeitsermittlungen. Eine ent-sprechende Übersicht gibt es für jedes Land der fünf-undzwanzig EU-zugehörigen Länder.

Geländekategorie:

Es gibt europaweit vier Geländekategorien. Diese sindfür alle fünfundzwanzig EU-zugehörigen Länder gleich.Es gibt keine Länderunterschiede!

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NORMEN-SCHLAGWÖRTERIM ÜBERBLICK (Fortsetzung)

xLage im Gebäude:

Bei der Bewertung „Lage des Abschlusses im Gebäude“wird nach drei Kategorien unterschieden. Diese werdennach der Einbauhöhe der Abschlüsse eingeordnet.Es gibt keine Länderunterschiede:

0 Meter – 8 Meter Höhe8 Meter – 20 Meter Höhe

20 Meter – 100 Meter Höhe

Konformitätserklärung:

Die Konformitätserklärung ist das Dokument der Kon-formitätsbewertung. Nach Abschluss der Konformitäts-bewertung erklärt der Hersteller schriftlich die Überein-stimmung (Konformität) seines Produkts mit dengrundlegenden Sicherheitsanforderungen der zutref-fenden EG-Richtlinien und -Normen.

Hersteller:

✓ Der Produzent des montagefertigen Produkts ist derHersteller.

✓ Der montierende Rollladen-Fachbetrieb ist keinHersteller, wenn er ein montagefertiges Produktgekauft hat. Er muss sich aber vergewissern,dass er ein normenkonformes Produkt montiert.Zudem muss er generell gegenüber seinemEndkunden seiner Beratungspflicht, seinerAufklärungspflicht und der Pflicht zur Übergabeder entsprechenden Unterlagen nachkommen.

Geltungsbereich:

Die Vorgaben der DIN-EN 13659 und die Pflicht der CE-Kennzeichnung der Vorbaurollläden gelten ab dem01.04.2006 für alle Vorbaurollläden, die auf dem europä-ischen Binnenmarkt (Deutschland und die 24 weiterenEU-Mitgliedsstaaten) verkauft werden. Die Richtliniensind vom Rat der Europäischen Union in Brüssel erlas-sen worden und wurden in jedem Land der EU in natio-nales Recht umgesetzt. Sie gelten zurzeit noch nicht fürNeubaurollläden. Bei Neubaurollläden dürfen allerdingstrotzdem nur vom Hersteller getestete und konfektio-nierte Rollladenpanzer als Abschluss eingesetzt wer-den.Wellen, Lager, Zubehör, Führungsschienen unterlie-gen derzeit noch nicht diesen Anforderungen.

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EIN WORT ZUM SCHLUSSVON INNOROLL

ie DIN-EN-Norm 13659 wird ab

dem 01.04.2006 im Rahmen der CE-

Kennzeichnung für Bauprodukte

europaweit für alle Hersteller und

Lieferanten im Bauzulieferbereich

verpflichtend. Mit Innoroll als Her-

steller und Lieferant der montage-

fertigen Vorbau-Rollladenelemente

sind die Rollladen-Fachbetriebe

immer auf der sicheren Seite.

Sämtliche Innoroll-Vorbau Rollladen-

elemente werden nach den Forde-

rungen laut DIN-EN 13659 geprüft

und gefertigt. Die Markenprodukte

verfügen über die notwendige CE-

Kennzeichnung. Die jeweilige CE-

Kennzeichnung ist sichtbar im Innen-

bereich des Rollladenkastens ange-

bracht. Der Pflicht zur Übergabe der

entsprechenden Unterlagen kann

der montierende Fachbetrieb leicht

nachkommen, da Innoroll diese Un-

terlagen entsprechend vorbereitet.

Der gesamte Innoroll-Produktions-

prozess ist vom TÜV-Nord geprüft.

Zur weiteren Gütesicherung der

laufenden Profilproduktion und zur

Durchführung der gemäß DIN-EN

13659 geforderten Windlasttests

nutzt Innoroll einen vom IFT Rosen-

heim (Prüfinstitut Fenster und

Türentechnik) zugelassenen Wind-

last-Prüfstand. Beim Windlast-Prüf-

verfahren werden die Rollläden

regelmäßig den geforderten Druck-

und Sogtests unterzogen und auf

ihre Leistungsfähigkeit getestet.

Zusätzlich zu Tests auf Windlast

und der Einhaltung der nötigen

Bedienkräfte bei Gurten und

Getriebebedienung verlangt die

DIN-EN 13659 Salzwasser-Sprühtests

und einen Dauerlauftest. Bei diesen

Testreihen müssen die Elemente

10.000 Zyklen schadlos überstehen.

Damit ist gewährleistet, dass die

Innoroll-Vorbaurollläden industriel-

len und privaten Anwendern

größtmögliche Funktionalität,

Flexibilität und Sicherheit garan-

tieren.

Weitere Detailinformationen unter:

www.ce-richtlinien.de

Stand 03/2006, Abteilung QS/

BF, TH. Revision 1

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Innoroll GmbHSchönbacher Str. 39D-35745 Herborn-Hö[email protected]