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2015 ISOLED® FIAI HANDELS GmbH - Änderungen und Irrtümer vorbehalten www.isoled.at +43 5372 219 999 AT www.isoled.ch +41 44 787 04 75 CH www.isoled.de +49 228 30 43 89 85 DE WISSEN-2601/2017 Seite 1/3 AT CH DE HU IT FR EN LED installiert, umgehend profiert! Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der „Na- onalen Klimaschutziniave (Kommunalrichtlinie)“ wurde vom BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit) bereits 2016 novelliert. Wir informieren Sie erneut über die Förderschwerpunkte LED Innen– und Hallenbeleuchtung sowie Außen- und Straßenbe- leuchtung. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick zu den Rahmenbedingungen. Hohe Produktverfügbarkeit Für den nachhalgen gewerblichen Einsatz konzipiert Persönlicher Service Garanerte Qualität Ökologische Energieeffizienz Inveson mit rascher Amorsaon Effiziente Abwicklung Ausgezeichnete Leistungswerte DAS KLIMA SCHÜTZEN, KOMMUNEN FÖRDERN. DIE KOMMUNALRICHTLINIE DES BMUB 2017 1. Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Instut für Urbanisk GmbH In Köln: Auf dem Hunnenrücken 3, 50668 Köln In Berlin: Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin Beratungshotline in Köln und Berlin: Telefon: 030/39001-170 E-Mail: [email protected] www.klimaschutz.de/kommunen 2. Projekräger Jülich (PtJ) Geschäſtsbereich Klima Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin Telefon: 030/20199-577 E-Mail: [email protected] www.ptj.de/klimaschutziniave-kommunen Download Info-Folder des BMUB „Das Klima schützen, Kommunen fördern“ https://www.ptj.de/lw_resource/datapool /_items/item_7441/flyer_krl.pdf Die Anträge können online via „easy-online“ eingereicht werden: hps://foerderportal.bund.de/easyonline/ Fristen: 01. Januar 2017 bis 31. März 2017 und 01. Juli 2017 bis 30. September 2017 RUFEN SIE UNS AN Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne! Telefon: +49 228 304 389 85

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www.isoled.at+43 5372 219 999

AT www.isoled.ch+41 44 787 04 75

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WISSEN-2601/2017 Seite 1/3 AT CHDE HU IT FR EN

LED installiert, umgehend profitiert!Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der „Nati-onalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie)“ wurde vom BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit) bereits 2016 novelliert.

Wir informieren Sie erneut über die Förderschwerpunkte LED Innen– und Hallenbeleuchtung sowie Außen- und Straßenbe-leuchtung. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick zu den Rahmenbedingungen.

Hohe Produktverfügbarkeit

Für den nachhalgen gewerblichen Einsatz konzipiert

PersönlicherService

GaranerteQualität

Ökologische Energieeffizienz

Inveson mit rascher Amorsaon

EffizienteAbwicklung

Ausgezeichnete Leistungswerte

Geförderte LED Lichtlösungen für Innen- und Hallenbeleuchtung

Wer hat Anspruch auf eine Förderung?

� Kommunen und deren Betriebe (die sich im 100 %igen Eigenbesitz der Kommunen befinden). � Öffentliche Hochschulen. � Religionsgemeinschaften. � Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen.

Wie wird gefördert?

� Bis zu 30 % Zuschuss, finanzschwache Kommunen bis zu 37,5 %. � Bis zu 40 % Zuschuss für Bildungs-, Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten. � Mindestförderung in der Höhe von € 5.000,00. � Die Mindestprojektgröße ist vom Fördersatz abhängig. � Die Kumulierung von Fördermitteln ist zulässig. Z. B. KfW Energieeffizienz Bauen und Sanieren 217/218/219/220 seit 01. Oktober 2015 zusätzlich 5 % Tilgungszuschuss Einzelmaßnahme für Gesamtgebäude.

� Eigenbeteiligung beträgt 15 %, bei finanzschwachen Kommunen beträgt sie 10 %. � Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich 1 Jahr. � 50 % Mindestreduktion der CO2-Emmission gegenüber der Altanlage.

Was wird gefördert?

� LED Lichtlösungen mit integrierter Steuerungs- und Regelungstechnik für den Einsatz als Innen- oder Hallenbeleuchtung.

� Die Demontage der alten Beleuchtung sowie die Installation und Montage des neuen LED Beleuch-tungskonzeptes durch externes Personal.

Was wird nicht gefördert? � LED Retrofit-Lichtlösungen � Planungsleistungen

Erhöhte Fördersätze für � finanzschwache Kommunen und � Kindertagesstätten, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen

DAS KLIMA SCHÜTZEN, KOMMUNEN FÖRDERN.DIE KOMMUNALRICHTLINIE DES BMUB 2017

1. Service- und Kompetenzzentrum:Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik GmbH

In Köln: Auf dem Hunnenrücken 3, 50668 KölnIn Berlin: Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin

Beratungshotline in Köln und Berlin:

Telefon: 030/39001-170E-Mail: [email protected]/kommunen

2. Projektträger Jülich (PtJ)Geschäftsbereich KlimaForschungszentrum Jülich GmbH

Zimmerstraße 26-27, 10969 BerlinTelefon: 030/20199-577E-Mail: [email protected]/klimaschutzinitiative-kommunen

Download Info-Folder des BMUB „Das Klima schützen, Kommunen fördern“

https://www.ptj.de/lw_resource/datapool /_items/item_7441/flyer_krl.pdf

Die Anträge können online via „easy-online“ eingereicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

Fristen: 01. Januar 2017 bis 31. März 2017 und 01. Juli 2017 bis 30. September 2017 RUFEN SIE

UNS AN

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne!

Telefon: +49 228 304 389 85

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Investive Klimaschutzmaßnahmen im Bereich LED Beleuchtung

Min. Förderquote Min.-Zuwendungen Min.-Höhe der Gesamtausgaben

LED Außen- und Straßenbeleuchtung 20 % / 25 % 5.000 € 25.000 € / 20.000 €

LED Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % 5.000 € 16.667 €

Förderquoten

KommunenFinanz-schwache Kommunen

Hochschulen

Religions-gemein-schaften sowie deren Stiftungen

Betriebe, Unternehmen, Einrichtungen (min. 50,1 % kommunal)

Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Sportvereine mit Gemein-nützigkeits-status

LED Außen- und Straßenbeleuchtung 20 – 30 % 25 – 37 % 20 – 30 % 20 – 30 % 20 – 30 %

LED Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % 37 % 30 % 30 % 30 % 30 % 30 %

Wer hat Anspruch auf eine Förderung? � Kommunen und Betriebe mit einer kommunalen Mindestbe-

teiligung von 50,1 %

� Hochschulen

� Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen

� Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen

� Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Was wird gefördert? � Installation einer LED Beleuchtung bei der Sanierung von

Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungs- potenzial von mindestens 70 %

� Installation einer LED Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 80 %

� Installation einer LED Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 %

(Ausgenommen sind Maßnahmen in Gebäuden zur medizinischen Versorgung, Pflegeeinrichtungen und Sakralgebäude.)

Investitionsausgaben:Gefördert wird die Anschaffung, die Montage sowie die Demon-tage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagen-komponenten.

Projektbegleitende Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren:Im Bewilligungszeitraum anfallende Ausgaben der Leistungsphase 8 in Höhe von max. 5 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten können zusätzlich gefördert werden. Leistungen, die vor der Bewil-ligung erbracht wurden, werden nicht gefördert.

Was wird nicht gefördert?Umrüstsätze sowie der Ersatz konventioneller Leuchtmittel durch LED

Erhöhte Fördersätze für finanzschwache Kommunen!

Alle Details finden Sie in diesem Merkblatt: https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_6903/v_merkblatt_investive_klimaschutzmanahmen.pdf

Alle Anträge finden Sie hier:https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/ investive-massnahmen

Die Anträge können online via „easy-online“ eingereicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

Fristen: 01. Januar 2017 bis 31. März 2017 und 01. Juli 2017 bis 30. September 2017

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2015 ISOLED® FIAI HANDELS GmbH - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

www.isoled.at+43 5372 219 999

AT www.isoled.ch+41 44 787 04 75

CHwww.isoled.de+49 228 30 43 89 85

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Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten im Bereich LED Beleuchtung

Min. Förderquote Min.-Zuwendungen

LED Außenbeleuchtung 30 % 5.000 €

LED Innen- und Hallenbeleuchtung 40 % 5.000 €

Förderquoten

KommunenFinanzschwache Kommunen

Kitas, Schulen u. Einrichtungen der Kinder- und Jugend-hilfe

Betriebe, Unternehmen, Einrichtungen (min. 50,1 % kommunal)

Sportvereine mit Gemeinnützigkeits-status

LED Außenbeleuchtung 30 % 39 % 30 % 30 % 30 %

LED Innen- und Hallenbeleuchtung 40 % 52 % 40 % 40 % 40 %

Wer hat Anspruch auf eine Förderung? � Kommunen und Betriebe mit einer kommunalen Mindestbe-

teiligung von 50,1 %

� Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

� Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Was wird gefördert? � Installation einer LED Beleuchtung in Verbindung mit einer

nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sa-nierung von Außenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungs-potenzial von mindestens 70 %

� Installation einer LED Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 %

Investitionsausgaben:Gefördert wird die Anschaffung, die Montage sowie die Demon-tage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagen-komponenten.

Projektbegleitende Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren:Im Bewilligungszeitraum anfallende Ausgaben der Leistungsphase 8 in Höhe von max. 5 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten können zusätzlich gefördert werden. Leistungen, die vor der Bewil-ligung erbracht wurden, werden nicht gefördert.

Was wird nicht gefördert?Umrüstsätze sowie der Ersatz konventioneller Leuchtmittel durch LED

Erhöhte Fördersätze für finanzschwache Kommunen!

Alle Details finden Sie in diesem Merkblatt: https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_6904/vi_merkblatt_klimainvest_ksjs.pdf

Alle Anträge finden Sie hier:https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/ klimaschutzinvestitionen

Die Anträge können online via „easy-online“ eingereicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

Fristen: 01. Januar 2017 bis 31. März 2017 und 01. Juli 2017 bis 30. September 2017