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12.02.2014 (C) Dirk Betzler_NBA-Teil 3 1 ©DiBeFo / Dirk Betzler Fortbildung Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA Das Assessment und die Auswirkungen. ©DiBeFo / Dirk Betzler Fortbildung Mögliche (Aus)Wirkungen des NBA

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12.02.2014

(C) Dirk Betzler_NBA-Teil 3 1

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Das NeueBegutachtungsAssessment - NBA

Das Assessmentund dieAuswirkungen.

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Mögliche (Aus)Wirkungen des NBA

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff –Orientierung in der Pflege

Pflege als umfassende Unterstützung imUmgang mit gesundheitlich bedingtenProblemen

Bewusstsein für kommunikationsintensiveLeistungen?

Pflegekonzepte?

Instrumente der Pflegeplanung undDokumentation?

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Unterstützungsprozess NBA

Individuelle Pflegeprozessplanung

Umfassende Pflegeberatung nach §7a SGB XI

Individuelle Hilfeplanung für Menschen mitBehinderung?

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Vergleich mit dem HMB-W:- Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung

Die meisten Inhalte des HMB-W finden sichauch in den NBA.

NBA ist manchmal allgemeiner (z.B.Arzttermine), aber häufig differenzierter (z.B.Körperpflege, Verhaltensweisen)

Beide: Erfassung von Fähigkeiten und desErfordernisses von personeller Hilfe

HMB-W erfasst zusätzlich eine allgemeineInformation zur Form der zu leistenden Hilfe

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Beispiel:Anamnese-Bogen des neuen Begutachtungsformulars

Was ist das derzeit schwerwiegendsteProblem aus der Sicht des Antragstellers?

Was müsste als erstes verändert werden?

Selbsteinschätzung der körperlichenSituation.

Selbsteinschätzung der psychischenSituation.

(Orem: Was kannst Du? Wo glaubst Du brauchst Du Hilfe? Wie soll die Hilfe aussehen?)

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„Bedarf“In der individuellen Hilfe- und Pflegeprozessplanung

Bedarf = Gesamtheit der Maßnahmen, die alserforderlich und geeignet gelten, um ein bestimmtesZiel zu erreichen.

Zieldefinitionen durch:

Professionelle Akteure / fachliche Normen

Kostenträger

Antragsteller / Leistungsnutzer

Ziele als Ergebnis eines interaktiven Prozesses

Leistungen als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses

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Individuelle Pflege-/Hilfeplanung(Ausschnitt)

1. Erfassung

der Probleme und Ressourcen

2. Formulierung von Zielen

3. Feststellung, welche Hilfen erforderlichund geeignet sind, um diese Ziele zuerreichen, und ob sie gewünscht werden:

individueller Bedarf

Instrument

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Fazit zur Bedarfsermittlung

Assessment wird oft mit Hilfeplanung verwechselt.

Bedarfsfeststellung weist in vielen Bereichen eineidentische oder zumindest sehr ähnliche Strukturauf.

Es gibt zum Teil große inhaltliche Überschneidungendes NBA mit Verfahren aus der Behindertenhilfe.

Das NBA kann eine Grundlage für die individuelleHilfe-/Pflegeplanung liefern. Punktuelle Ergänzungenwären aber notwendig.

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(Pflege) - Bedarfsermittlung (Beispiel)

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Finanzielle Auswirkungen eineserweiterten Pflegebegriffs

Die finanziellen Auswirkungen desBegutachtungsassessments hängen ab:

von der Festlegung der Schwellenwerte imNBA

von den Leistungsrechtlichen Konsequenzendes NBA (insbesondere der Beibehaltungbzw. Veränderung der Leistungsbeiträge)

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UmsetzungsszenarienSzenario I – Modell NBA mit bisherigen Geldwerten

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UmsetzungsszenarienSzenario II – weitgehend kostenneutrales Modell mit

bisherigen Geldwerten

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UmsetzungsszenarienSzenario III – Szenario mit alternativen Geldwerten

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Finanzielle AuswirkungenSzenario III

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Vergleich der LeistungsbeträgeSzenario 3.1 mit den heutigen Leistungsbeträgen

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UmsetzungsszenarienSzenario IV – weitgehend kostenneutrales Szenario mit

alternativen Geldwerten.

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Finanzielle AuswirkungenSzenario IV

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Auswirkungen auf das Leistungsrecht

Begriff der Pflegebedürftigkeit (§14) orientiert sich amGrad bzw. der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit (§ 15) wird in 5Bedarfsgraden abgebildet.

Alle Bedarfsgrade sollen mit Leistungen hinterlegtwerden.

Die Zuordnung zu einem Bedarfsgrad legt nur dieHöhe der Leistungen und nicht deren Art und Inhaltfest.

Der heutige Bezug von Leistungen bei häuslicherPflege (§ 36 SGBXI - Pflegesachleistung) auf Verrichtungenentfällt.

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Überleitung der heutigen Pflegestufen

Für die Überleitung der heutigen Pflegestufen in die neuenBedarfsgrade bestehen zwei Möglichkeiten:

Stichtagsregelung oder

Überleitungsvorschriften

Je nach Ausgestaltung der Überleitung und der Festsetzung derLeistungsbeträge besteht die Notwendigkeit vonBestandsschutzregelungen.

Die Leistungsbeträge können den heutigen Leistungsbeträgen derPflegestufen entsprechen oder neu festgesetzt werden.

Die Leistungen für Personen mit eingeschränkterAlltagskompetenz (§ 45 b bis d; 87 b) sollten in dieser Formerhalten werden.

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Überleitung der heutigen Pflegestufen

Der Bedarfsgrad 1 soll mit Leistungen der Pflegeberatung, derWohnumfeldverbesserung von Pflegehilfsmitteln undPflegekursen sowie zweckgebundenen Geldbeträgen unterlegtsein.

Für die Gestaltung des Bedarfsgrades 5 besteht die Möglichkeiteiner Härtefallregelung (Bedarfsgrad 4 plus besondereBedarfskonstellationen) oder die Festlegung einesSchwellenwertes von 90 Punkten.

Die Auswirkungen des neuen Pflegebegriffs und derNeubestimmung von Leistungen der Pflegeversicherung aufandere Leistungsträger, insbesondere auf Sozialhilfe undEingliederungshilfe bedürften noch einer weiteren Erörterung.

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Zusatzbeiträge- Experten erwarten drastische Steigerung

Anders als Gesundheitsminister Philipp Rösler(FDP) erwarten Gesundheitsökonomen drastischsteigende Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer undRentner schon im kommenden Jahr.

Das mit dem SPD-Politiker Karl Lauterbachverbundene Institut für Gesundheitsökonomie undKlinische Epidemiologie der Universität Köln sagteinen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragsauf 21 Euro Ende nächsten Jahres voraus.

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Zusatzbeiträge- Experten erwarten drastische Steigerung

Ende 2013 könnte der Zusatzbeitrag dann imSchnitt schon 33 Euro monatlich betragen.

Bis 2020 sei ein weiterer Anstieg auf 120Euro pro Kassenmitglied und Monatabsehbar, zitiert die Zeitung weiter.

Die Summe käme jeweils auf den normalenKrankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent desBruttolohns oben drauf.