Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen · Änderungen in der betrieblichen...

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Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al.

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Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al.

Überblick

Hintergrund und Zielsetzung des StrlSchG

Strahlenschutzsystem

Ausgewählte Änderungen

Arbeiten der GRS

Ausblick

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Hintergrund: Bekanntmachung der EU BSS in 2013/2014

„EU-Grundnormen“ Richtlinie 2013/59/Euratom Konsolidierung mehrerer Richtlinien in einem Dokument Grundlagen und Prinzipien des allgemeinen Strahlenschutzregimes

im Wesentlichen unverändert Berücksichtigung von ICRP 103 sowie weiterer Empfehlungen

überwiegend konsistent mit den IAEA BSS

• parallele Entwicklung in enger Kooperation • insbesondere: Zahlenwerte harmonisiert • aber: unterschiedlicher Detaillierungsgrad und rechtlicher Status

Umsetzung der EU BSS in nationales Recht bis 6. Februar 2018

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Zielsetzung: Novellierung und eigenständige formell-gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz

Umsetzung der EU-Grundnormen • Strahlenschutzsystem nach ICRP 103 • Neue Regelungsgebiete

Modernisierung des Strahlenschutzrechts

• Vollzugsfreundliche Ausgestaltung • Anpassung des Notfallschutzkonzepts

auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima Zusammenführung geltender Gesetze

und Verordnungen • Teile des Atomgesetzes • Strahlenschutzvorsorgegesetz • Strahlenschutzverordnung • Röntgenverordnung

StrlSchG

Verordnungen Verordnungen Verordnungen

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GRS Fachgespräch 2015

Grundlage: System des Strahlenschutzes

Expositionssituationen • Geplante Expositionssituationen (Teil 2) • Bestehende Expositionssituationen (Teil 4) • Notfallexpositionssituationen (Teil 3)

Strahlenschutzgrundsätze • Rechtfertigung (§ 6) • Optimierung (§ 8) • Dosisbegrenzung (§ 9)

Expositionskategorien • Berufliche Exposition • Medizinische Exposition • Exposition der Bevölkerung

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Radon

Tätigkeiten (§ 4)

Früherkennung

Arbeiten

GRS Fachgespräch 2015

Änderungen bei der behördlichen Vorabkontrolle von Tätigkeiten

Genehmigungsverfahren • Umgang mit und Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen • Errichtung und Betrieb von Beschleunigern • Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen • …

Anzeigeverfahren • Betrieb von Röntgeneinrichtungen (nahezu unverändert) • NORM-Arbeitsplätze (zukünftig ab 1 mSv pro Kalenderjahr) • Neu: Beschäftigung von fliegendem und raumfahrenden Personal • Neu: in der Überwachung verbleibende NORM-Rückstände • …

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Außerhalb des Anwendungsbereichs des Strahlenschutzrechts Genehmigungs- und anzeigefrei (Freistellung)

Anmeldung (nur Mitteilung an Behörde) Anzeige (Prüfung vereinfacht, keine Auflage)

Genehmigung

andere Tätigkeiten mit NORM-Rückständen sind anzumelden

Änderungen in der betrieblichen Strahlenschutzorganisation

Das bewährte System mit Strahlenschutzverantwortlichem (§ 69) und Strahlenschutzbeauftragtem (§ 70, notwendige Fachkunde) wird beibehalten • SSV bleibt verantwortlich für „alle“ Pflichten • SSB für die Pflichten (und Befugnisse) im Rahmen und Umfang der Bestellung

Zukünftig wird in weiteren Bereichen ein SSB gefordert: • Anzeige von Tätigkeiten mit NORM (bisherige Arbeiten) • Beförderung von radioaktiven Stoffen • Betrieb von Luft- und Raumfahrzeugen

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Quelle: www.bfs.de

Änderungen bei den Grenzwerten

Beruflich exponierte Personen (§ 78):

(2) Abgesenkter Grenzwert für die Dosis der Augenlinse: 20 mSv/a (gemäß ICRP Empfehlung) Einzelpersonen der Bevölkerung (§ 80):

(1),(2) Grenzwerte gelten für die Summe aller Tätigkeiten mit Genehmigung/Anzeige (4) Behörde koordiniert Einhaltung insgesamt (bisher nur für Ableitungen) Grenzwerte ansonsten im Wesentlichen unverändert!

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GRS Fachgespräch 2015

Neue Regelungen: Schutz vor Radon in Innenräumen (1)

Referenzwerte für Radon

• an Arbeitsplätzen: 300 Bq/m³ • in Aufenthaltsräumen: 300 Bq/m³

Festlegung von Gebieten (§ 121)

mit einer beträchtlichen Zahl von erwarteten Überschreitungen der Referenzwerte

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GRS Fachgespräch 2015

Neue Regelungen: Schutz vor Radon in Innenräumen (2)

Radonmaßnahmenplan (§ 122, BMUB)

• Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze • Information, Erläuterung der Strategie • Anregung technischer Maßnahmen • örtlich angepasste Strategie und Messungen

durch Länder

Neubauten (§ 123)

• Maßnahmen, die Radonzutritt verhindern oder erschweren

• außerhalb der festgelegten Gebiete Feuchteschutz ausreichend

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Änderungen im Notfallschutz

umfangreiche Verrechtlichung erforderlich, Umsetzung weitgehend im Bundesrecht beabsichtigt

Notfallmanagementsystem (Vorsorge und Reaktion) • Notfallpläne von Bund und Ländern (§§ 98 - 101) • Einheitliches radiologisches Lagebild • Verzahnung von Strahlenschutzrecht und anderen

Bereichen (Katastrophenschutz, Verkehr, Abfall, Lebensmittelüberwachung,…)

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Schutz der Einsatzkräfte Person, die bei einem Notfall oder einer anderen Gefahrenlage eine festgelegte Aufgabe wahr-nimmt und die bei ihrem Einsatz einer Exposition ausgesetzt sein kann • Unterrichtung, Aus- und Fortbildung (§ 113 ff.) • Festlegung von Referenzwerten

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Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

Zentrale Neuerungen (Auswahl):

Durchgängige Strukturierung der Vorsorge in Notfallplänen

• Basierend auf Referenzszenarien

Einführung optimierter Schutzstrategien • Orientierung an Referenzwert-Konzept

Ziel: Unterschreitung von 100 mSv effektive Dosis im 1. Jahr

• Kombination kurz- und langfristiger Maßnahmen, ständige Anpassung an die Lage

Einrichtung radiologisches Lagezentrum des Bundes (§ 106) • Federführung durch BMUB

• Erstellung des radiologischen Lagebildes nach § 108

• Unterstützung durch BfS, BfE, GRS und BBK

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Zukünftige Struktur des Notfallschutz-Regelwerks StrlSchG

Allgemeiner Notfallplan

Besondere Notfallpläne: 1. Katastrophenschutz + Medizin 3. Nahrungs- und Futtermittel etc. 4. Arzneimittel, Medizinprodukte, 5. Sonstige Produkte 6. Beförderung 7. Grenzüberschreitender Verkehr 8. Kontaminierte Gebiete 9. Abfälle, Abwasser

Notfallpläne des Bundes (AVVen))

Konkretisierungen und Ergänzungen der Bundesnotfallpläne

Notfallpläne der Länder

Sonderschutzpläne für ortsfeste Anlagen

Im allgemeinen Notfallplan des Bundes festzulegen: Referenzszenarien 0. Unklare Situation 1. KKW-Unfall in

Deutschland 2. KKW-Unfall im

Nachbarland 3. KKW-Unfall in Europa 4. KKW-Unfall außerhalb

Europas 5. Unfall in einer

kerntechnischen Anlage 6. NGA 7. Transportunfall 8. radiologische

Notfallsituation 9. Satellitenabsturz 10. Verteidigungsfall

Rechtsverordnung(en) Themen (Auswahl) • Ergänzung und Anpassung von

Referenzwerten • Schutzmaßnahmen und

zugrunde gelegte Dosiswerte • Verfahren und Richtwerte zur

radiologischen Lagebewertung • Inhalt und Durchführung von

Schutzstrategien • Unterrichtung, Aus- und

Fortbildung der Einsatzkräfte • Schutz der Einsatzkräfte im

Notfalleinsatz • Zuständigkeiten für

verschiedene im StrlSchG festgelegte Aufgaben

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Mitwirkung der GRS beim StrlSchG und im Notfallschutz

Bisherige Arbeiten • Mitwirkung bei Entwurfserstellung und Diskussion mit Bundesressorts und Ländern

• Erarbeitung von Quelltermen für Referenzszenarien

Aktuelle Arbeiten • Federführende Erarbeitung von Prototypen zu Notfallplänen des Bundes

• Unterstützung bei Planungen zum Radiologischen Lagezentrum des Bundes

Geplante Arbeiten • Mitwirkung beim Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes

− Organisatorische und technische Vernetzung von GRS und BfS

− Aufbau- und Ablauforganisation

− Nutzung des radiologischen Lagebildes für Umsetzung optimierter Schutzstrategien

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Zusammenfassung und Fazit

StrlSchG dient der Umsetzung der EU-Grundnormen • Strukturierung anhand der Expositionssituationen • Festlegung der Strahlenschutzgrundsätze (Stärkung der Rechtfertigung) • Genehmigung- und Anzeigeverfahren, behördliche Aufsicht • Regelungen zu Radon, Baustoffen, Altlasten • Festlegung von Grenzwerten und Referenzwerten • ….

Noch ausstehend: Erlass von Verordnungen • materielle Schutzvorschriften • Ermittlung der Dosis • Vorkommnisse in der Medizin • Freigabe • … und viele weitere Details

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Ausblick (1)

Harmonisierungsbedarf innerhalb der EU, u.a. • Rechtfertigung von Tätigkeitsarten • Grenzüberschreitender Warenverkehr

Riskaudit-Projekt „Evaluation of Member States‘ strategies and plans for the transposition of the Basic Safety Standards Directive(Council Directive 2013/59/EURATOM)“ • Identifizierung der Themenfelder,

die einer EU-weiten Harmonisierung bedürfen • Plattform für den Erfahrungsaustausch

der EU Mitgliedsländen im Umsetzungsprozess

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Ausblick (2)

Aufsichtsprogramme nach § 180 StrlSchG • Einrichtung eines Programms zur aufsichtlichen Prüfung bei geplanten

Expositionssituationen, das dem möglichen Ausmaß und der Art der mit den Tätigkeiten verbundenen Risiken Rechnung trägt

• Konzeptvorschlag der GRS

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Inspektionsprogramm

• StrlSch-Organisation • Geräteausstattung • Kenntnisse

Ausblick (3)

Neue Aufgabenfelder für den Vollzug • Ausbildungsbedarf • Bedarf an Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter

von Vollzugsbehörden • GRS bietet Veranstaltungsreihe zum

Erfahrungsaustausch in Fragen des Vollzugs − 2 Termine pro Jahr − Wechselnde Schwerpunktthemen − Nächster Termin:

08./09.11.2017 in der GRS Köln zum Thema „Beförderung radioaktiver Stoffe“

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!