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DAS PIEMONT - GENUSS PUR! Heimat der Trüffel, des Barolo-Weines, des Asti-Spumante und der Piemont-Kirsche Acqui Terme – Turin – Langhe – Alba – Barolo – Rapallo – Portofino – Asti Ihr Reisepreis pro Person im DZ ab € 1099,- Ihr Reisetermin: 02.10. bis 09.10.2019 Flüge ab/bis Dortmund nach Genua und zurück Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel inkl. Halbpension Umfangreiches Genuss- und Erlebnispa ket buchbar

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DAS PIEMONT - GENUSS PUR!Heimat der Trüffel, des Barolo-Weines,des Asti-Spumante und der Piemont-KirscheAcqui Terme – Turin – Langhe – Alba – Barolo – Rapallo – Portofino – Asti

Ihr Reisepreis

pro Person im DZ ab

€ 1099,-

Ihr Reisetermin:02.10. bis 09.10.2019

• Flüge ab/bis Dortmund nach Genua und

zurück

• Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel

• inkl. Halbpension

• Umfangreiches Genuss- und Erlebnispa­

ket buchbar

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DAS PIEMONT - GENUSS PUR!Heimat der Trüffel, des Barolo-Weines,des Asti-Spumante und der Piemont-KirscheTradition und Innovation sind die zwei Schlüsselbegriffe, die das Piemont am besten kennzeichnen: Piemont (ital: Pie­mont: "am Fuß der Berge") liegt an der oberen Po-Ebene in einer der fruchtbarsten und bevölkerungsreichsten GegendenItaliens. Das Bergland, weiter westlich an der französischen Grenze, ist dagegen nur dünn besiedelt. Einer der bekanntes­ten Rotweine Italiens, der Barolo, wird hier gekeltert und auch der beliebte Sekt Asti Spumante stammt aus dieser Region.

IHR REISEVERLAUF

1. Tag: Flug nach GenuaFlug von Dortmund nach Genua. Empfang durchIhre deutsch sprechende Reiseleitung und Trans­fer zu Ihrem Hotel im Piemont. Beim Empfangs­getränk erhalten Sie wichtige Informationen zuLand und Leuten. Abendessen und Übernachtungim Hotel.

2. Tag: Zur freien Verfügung / Erlebnispaket:Halbtagesausflug Acqui Terme mit Verkostungvon Weinen, Brot und KäseFrühstück im Hotel. Eingebettet in einer ver­träumten Hügellandschaft liegt Acqui Terme, einvon den Römern erbautes, idyllisches Provinz­städtchen. In der Umgebung befinden sich schö­ne, typisch piemontesische Dörfer, historischeMonumente und viele andere Sehenswürdigkei­ten. Sie werden die Altstadt, darunter auch dieThermalquelle "Bollente", besichtigen. Sie spen­det 74 C heißes Thermalwasser im Zentrum derStadt. Im Anschluss erhalten Sie eine Verkostunglokaler Produkte und erkunden den Rest der ro­manischen Stadt. Abendessen und Übernachtungim Hotel.

2. Tag: Zur freien Verfügung / Erlebnispaket:Ganztagesausflug TurinFrühstück. Heute besichtigen Sie Turin. Es ist dieHauptstadt des Piemont und gehört zu dengroßen Metropolen Italiens. Die Innenstadt weistmit ihren sich rechtwinklig schneidenden Straßenauf den römischen Ursprung der Stadt hin, derenheutiges Aussehen durch den Barockstil undmoderne Hochbauten bestimmt wird. Sie besich­

tigen den Dom von Turin, in dem das LeichentuchChristi aufbewahrt wird. Von der Mole Antonellia­na, welches das Wahrzeichen der Stadt ist, habenSie eine wunderschöne Aussicht auf Turin. ImAnschluss besichtigen Sie das Jagdschloss Stupi­nigi, welches als Weltkulturerbe anerkannt ist.Abendessen und Übernachtung in Acqui Terme.

4. Tag: Zur freien VerfügungFrühstück. Der heutige Tag steht Ihnen zur freienVerfügung. Unternehmen Sie Entdeckungen aufeigene Faust oder machen Sie einen Bummeldurch die Altstadt von Acqui Terme. Abendessenund Übernachtung im Hotel.

5. Tag: Zur freien Verfügung / Erlebnispaket:Ganztagesausflug Langhe - Trüffelstadt Alba -Barolo mit WeinprobeNach dem Frühstück fahren Sie in eine derberühmtesten Weinregionen Italiens. Die Langheerstreckt sich bis zur ligurischen Riviera. Diegrößte Stadt dieser Landschaft ist Alba, bekanntals Hauptstadt der Trüffel. Diese verführerischeKostbarkeit mit ihrem unvergleichlichen Duftmacht Alba zum Mekka für Feinschmecker aus derganzen Welt. Rund 13 Kilometer südwestlich vonAlba liegt der kleine Ort Barolo, der dem berühm­ten Wein seinen Namen gab. Heute beherbergtdas Kastell die regionale Enotheka, wo Sie an ei­ner Weinprobe der weit verbreiteten Spitz-en­weine teilnehmen. Rückfahrt durch die einzigar­tige Landschaft zum Hotel. Abendessen undÜbernachtung.

6. Tag: zur freien Verfügung / Fakultativ: Ganzta­gesausflug Rapallo - Santa Margherita - Portofi­noFrühstück im Hotel. Heute werden Sie an einemAusflug teilnehmen, der Sie an die ligurische Ri­viera nach Rapallo führt, wo Sie das Oratoriumund die Porta delle Saline bewundern können.Danach fahren Sie weiter nach Santa MargheritaLigure und besichtigen die örtliche Kirche. Dorthaben Sie auch Zeit, die ligurische Küche zu ge­nießen. Nach Ihrer individuellen Mittagspausefahren Sie mit einem kleinen Schiff in den wun­derschönen Ort Portofino. Dort werden Sie einenRundgang zur Kirche von Martino und San Giorgiomachen, zum Brown-Schloss sowie dem Leucht­turm. Danach Rückfahrt ins Hotel. Abendessenund Übernachtung.

7. Tag: Zur freien Verfügung / Erlebnispaket:Halbtagesausflug Asti mit Verkostung und Wein­probeFrühstück im Hotel. Heute besichtigen Sie diereichste und mittelalterlichste Stadt im Südpie­mont, wo jedes Jahr der malerische Palio di Asti(Pferderennen) stattfindet. Sehr bekannt ist siefür den berühmten Schaumwein Asti Spumante.Während Ihres Stadtrundgangs werden Sie diegotische Kathedrale besuchen, die Stadttürmeund den Palazzo Alfieri. Ihr Spaziergang führt Sieauch zu einer Fabrik für Gebäck. Dort sehen Siewie die regionale Spezialität "Torrone" herge­stellt wird. Auf dem Rückweg zum Hotel legen Sieeinen Stopp in den Weinbergen ein und nehmenan einer Weinprobe teil. Der Nachmittag stehtIhnen zur freien Verfügung. Abendessen undÜbernachtung im Hotel.

8. Tag: Rückflug nach DeutschlandFrühstück im Hotel. Je nach Rückflugzeit Transferzum Flughafen von Genua und Rückflug nachDortmund.

Programm-, Flugzeiten- und Hoteländerungenvorbehalten!

Es gelten die Reisebedingungen des Veranstal­ters mundo Reisen GmbH & Co. KG, Heusen­stamm.

Bitte beachten Sie, dass die Reise nur bedingt fürPersonen mit eingeschränkter Mobilität geeig­net ist.

Wir empfehlen den Abschluss eines Reiseversi­cherungspaketes.

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VORAB BUCHBAR:

NICHT EINGESCHLOSSEN:

BUCHUNG & BERATUNG

• Erlebnispaket: € 199,- p.P.-Halbtagesausflug Acqui Terme mitVerkostung von Weinen, Brot und Käse-Ganztagesausflug Turin-Ganztagesausflug Langhe - TrüffelstadtAlba - Barolo mit Weinprobe-Halbtagesausflug Asti mit Verkostungund Weinprobe

• Ganztagesausflug Rapallo-Santa Margherita-Portofino: € 99,- p.P.

Erlebnispaket, Eintrittsgelder, Zusatzausflug,Reiseversicherungen, pers. Ausgaben

Bitte beachten Sie, dass in einigen Städten undGemeinden eine örtliche City Tax anfällt oderkurzfristig eingeführt werden kann. Die Höheder Übernachtungssteuer richtet sich i.d.R. nachder Sterneanzahl des gebuchten Hotels sowieder Aufenthaltsdauer. Die Gebühr ist vom Gastdirekt im Hotel zu entrichten.

Reisetermin:02.10. bis 09.10.2019

Mindestteilnehmerzahl:-für den Sonderflug 119 Personen-pro Bus 30 Personen

Ihr Reisepreispro Person im DZ ab

€ 1099,-Einzelzimmerzuschlag: € 249,-

Reisebüro LensingSilberstr. 21

44137 [email protected]

Tel.: 0231/905959-64

www.lensingreisen.de

Reiseveranstalter:mundo Reisen GmbH & Co. KGJahnstraße 64 • 63150 HeusenstammTel.: +49 (0) 6104/40741-0 • Fax: +49 (0) 6104/40741-99eMail: [email protected]

IM PREIS EINGESCHLOSSEN:

Flug mit Volotea von Dortmund nach Genuaund zurück----------------------------------Empfangsgetränk mit Informationen überLand und Leute am Ankunftstag im Hotel----------------------------------7 Übernachtungen im 4-Sterne Hotel----------------------------------7 x Frühstück im Hotel----------------------------------7 x Abendessen im Hotel----------------------------------Transfers und Ausflüge im modernen Reise­bus mit Klimaanlage----------------------------------Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung----------------------------------Reisepreis-Sicherungsschein----------------------------------Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reisefüh­rer pro gebuchtem Zimmer----------------------------------Alle Flughafensteuern und -gebühren----------------------------------

Hotel:Hotel Tenuta Larenzania (Landeskategorie 4****)Das 4-Sterne Hotel, im ländlichen Stil erbaut, liegtumgeben von Feldern in den sanften Hügeln derLanghe, dem größten Weinanbaugebiet im Pie­mont. Das Hotel ist mit Lobby, Restaurant/Bar,Weinkeller und Außenpool ausgestattet. Es ver­fügt über 36 schön eingerichtete Zimmer. Diesesind alle mit kostenlosem WLAN, Minibar, Safe,Haartrockner und LCD-TV ausgestattet.

Klimatabelle:Folgende durchschnittliche Tageshöchsttempe­raturen werden in den genannten Monaten erfah­rungsgemäß erreicht. (Untenstehende Angabenin Grad Celsius).

Ziel: Sept. Oktober November

Genua 25 22 17

Einreisevorschriften:Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreiseeinen über den Aufenthalt hinaus gültigen Perso­nalausweis oder Reisepass. Bitte beachten Sie,dass für andere Staatsangehörige andere Einreiseund Visabedingungen gelten können.Gesundheitsvorsorge:Es sind keine Impfungen vorgeschrieben oderempfohlen.

GUT ZU WISSEN...

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungenmundo Reisen GmbH & Co. KG

1. Abschluss des ReisevertragesDer Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Rei-sebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die An-meldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vor-genommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende ge-sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner be-stimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Rei-severanstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Rei-sende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssi-ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.

2. BezahlungBei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eineAnzahlung von mindestens 20 % des Reisepreises zu leisten.Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein(für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restlicheReisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

3. LeistungenDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus denhierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungenverändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nichteingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahl- zeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trink- gelder, Telefon, Minibar.Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflich-tet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise-veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren.Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesell-schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unver-züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustel-len, dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wech-sel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.

4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstal- ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindnur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisenicht beeinträchtigen.4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs-kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste-henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoff-kosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann derReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver- langen.b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö- hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vomReisenden verlangen.2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber demReiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöhtwerden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalterverteuert hat.4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informie-ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un-wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die Preiser-höhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließlich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-

ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.

5. Rücktritt durch den Kunden, UmbuchungDer Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisezurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung istder Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vomReisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu- rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstaltervom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berück- sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und desdurch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhn- lich möglichen Erwerbs verlangen. Umbuchungen geltenals Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau- schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer- den berechnet:bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreisesbis 15 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreisesbis 07 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreisesab 06 Tage vor Reiseantritt bis Abreisetag: 85 % des Reisepreises

Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Ein-trittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) er- stattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterDer Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt derReise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt derReise den Reisevertrag kündigen:a) Ohne Einhaltung einer Frist.

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den An-spruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an-rechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge-brachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt.Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behörd-lich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Rei-seausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Min-destteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein wei-tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte be-reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

7. ReiseversicherungenZu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht-zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.

8. Haftung des Reiseveranstalters8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-

tungsträger;3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein-

barten Reiseleistung.8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge-stellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleis-tungen.

9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die

1. keine Körperschäden sind und2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden

9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, The-aterbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Reise-ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungs-störungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveran-stalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Gu-adalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Kör-perverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Ge-päck.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umge-hend zu benachrichtigen.10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist; ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlan-gen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzu-fertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften11.1) Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.11.2) Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.11.3) 1.1 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft ver-letzt.

12. EintrittskartenFür im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch- führung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rück- trittsbedingungen (s. Ziffer 5).

13. Gesetzliche BestimmungenIm Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Hand-lung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren.

14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrageshat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrageszur Folge.

15. GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisendenist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, dieKlage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oderderen Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällenist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

mundo Reisen GmbH & Co. KGJahnstraße 64 D-63150 HeusenstammTelefon: +49 (0) 6104/407 41 - 0Telefax: +49 (0) 6104/407 41 - 99E-Mail: [email protected]: www.mundo-reisen.de St

and:

01

.07.

2018

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Reiseanmeldung an:

Ich / Wir buche(n) die Reise: Das Piemont – Genuss pur!

Reisetermin: 02.10. bis 09.10.2019 Abflughafen: Dortmund

Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben auf der Anmeldung mit denen in Ihrem, während der Reise

mitgeführten, Ausweisdokument zwingend übereinstimmen müssen.

Meine Daten: Zimmerart: Doppelzimmer Einzelzimmer

Name Vorname

Straße Postleitzahl Wohnort

Telefon tagsüber Geburtsdatum

Begleitperson: Zimmerart: Doppelzimmer Einzelzimmer

Name Vorname

Straße Postleitzahl Wohnort

Telefon tagsüber Geburtsdatum Ich / Wir buche(n) folgende Leistungen: Preis pro Person: Gesamtpreis:

Grundpreis: € 1.099,- €

Einzelzimmerzuschlag: € 249,- € Erlebnispaket: € 199,- € Zusatzausflug „Rapallo-Santa Margherita-Portofino“: € 99,- €

Insgesamt: €

Ich melde mich und die genannte Begleitperson verbindlich zu oben genannter Reise an. Ich stehe hiermit für alle

Verpflichtungen – auch für die von mir mit angemeldeten Personen – ein und erkläre ausdrücklich mein

Einverständnis zu der Gültigkeit der Reisebedingungen von mundo. Die Zahlungen des Gesamtreisepreises

(Anzahlung bei Bestätigung, Restzahlung 30 Tage vor Abreise) werde ich überweisen.

Datum: Unterschrift:

Reisebüro Lensing

Silberstr. 21

44137 Dortmund

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