Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten … · hangover durch lange HWZ (Metabolit)...

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten Kongress für außerklinische Intensivpflege Brandenburg, 17. November 2012 CA Dr. Dr. Rommel – Klinik II – Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik Johanniter-Krankenhaus im Fläming GmbH, Treuenbrietzen

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten Kongress fuumlr auszligerklinische Intensivpflege

Brandenburg 17 November 2012

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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In den letzten Jahren haben zahlreiche Studien uumlbereinstimmend belegt dass Symptome von Angst und Depression bei COPD Patienten gehaumluft auftreten Uumlbereinstimmung besteht auch darin dass die Depressionen der Lungenpatienten einhergehen mit einer geringeren krankheitsspezifischen Lebensqualitaumlt laumlngeren und haumlufigeren Krankenhausaufenthalten und mit einer erhoumlhten Sterblichkeitsrate

Besonders uumlberrascht der Befund dass im Hinblick auf das Wohlbefinden der Patienten die psychologischen Variablen Angst und Depressivitaumlt einen viel groumlszligere Rolle spielen als der jeweilige Schweregrad der COPD

Zusammenhang von COPD Depression und Lebensqualitaumlt

Quelle httpwwwleichter-atmendecopd-depression

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Quelle Liberation from Mechanical Ventilation (Weaning) Dr Georg John Division of Critical Care Christian Medical College Vellor

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Predictors for mortality in COPD patient KaplanndashMeier survival curves for COPD patients with separate lines for high and low depressive symptoms)

Quelle More Evidence that Depressive Symptoms Predict Mortality in COPD Patients Is Type D Personality an Alternative ExplanationJacob N de Voogd MS12 hellip annbehavmed (2009) 3886-93

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten

Je genauer die Frage um so hilfreicher die Antwort

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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In den letzten Jahren haben zahlreiche Studien uumlbereinstimmend belegt dass Symptome von Angst und Depression bei COPD Patienten gehaumluft auftreten Uumlbereinstimmung besteht auch darin dass die Depressionen der Lungenpatienten einhergehen mit einer geringeren krankheitsspezifischen Lebensqualitaumlt laumlngeren und haumlufigeren Krankenhausaufenthalten und mit einer erhoumlhten Sterblichkeitsrate

Besonders uumlberrascht der Befund dass im Hinblick auf das Wohlbefinden der Patienten die psychologischen Variablen Angst und Depressivitaumlt einen viel groumlszligere Rolle spielen als der jeweilige Schweregrad der COPD

Zusammenhang von COPD Depression und Lebensqualitaumlt

Quelle httpwwwleichter-atmendecopd-depression

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Quelle Liberation from Mechanical Ventilation (Weaning) Dr Georg John Division of Critical Care Christian Medical College Vellor

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4CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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Predictors for mortality in COPD patient KaplanndashMeier survival curves for COPD patients with separate lines for high and low depressive symptoms)

Quelle More Evidence that Depressive Symptoms Predict Mortality in COPD Patients Is Type D Personality an Alternative ExplanationJacob N de Voogd MS12 hellip annbehavmed (2009) 3886-93

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten

Je genauer die Frage um so hilfreicher die Antwort

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Quelle Liberation from Mechanical Ventilation (Weaning) Dr Georg John Division of Critical Care Christian Medical College Vellor

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4CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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Predictors for mortality in COPD patient KaplanndashMeier survival curves for COPD patients with separate lines for high and low depressive symptoms)

Quelle More Evidence that Depressive Symptoms Predict Mortality in COPD Patients Is Type D Personality an Alternative ExplanationJacob N de Voogd MS12 hellip annbehavmed (2009) 3886-93

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten

Je genauer die Frage um so hilfreicher die Antwort

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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4CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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Predictors for mortality in COPD patient KaplanndashMeier survival curves for COPD patients with separate lines for high and low depressive symptoms)

Quelle More Evidence that Depressive Symptoms Predict Mortality in COPD Patients Is Type D Personality an Alternative ExplanationJacob N de Voogd MS12 hellip annbehavmed (2009) 3886-93

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten

Je genauer die Frage um so hilfreicher die Antwort

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Predictors for mortality in COPD patient KaplanndashMeier survival curves for COPD patients with separate lines for high and low depressive symptoms)

Quelle More Evidence that Depressive Symptoms Predict Mortality in COPD Patients Is Type D Personality an Alternative ExplanationJacob N de Voogd MS12 hellip annbehavmed (2009) 3886-93

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten

Je genauer die Frage um so hilfreicher die Antwort

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Das psychiatrische Konsil beim Beatmungspatienten

Je genauer die Frage um so hilfreicher die Antwort

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Der psychopathologische Befund

Bewusstsein Klar wechselnd somnolent komatoumls mutistischhellip

Orientierung Person Ort Situation Zeit

Denken formal Geordnet inkohaumlrent sprunghaft verlangsamt beschleunigthellip

Denken inhaltlich Wahnerleben Halluzinationen unrealistische Aumlngstehellip

Grundstimmung Adaumlquat gehoben deprimierthellip

Aufmerksamkeit Anhaltend zugewandt vorzeitig erschoumlpft abgelenkthellip

Mnestik alt Name der Eltern des Lehrers der Geschwisterhellip

Mnestik neu Enkel Adresse Telefonnummer Aufenthaltsdauerhellip

Psychomotorik Unauffaumlllig unruhig nestelnd passivhellip

Suizidalitaumlt Keine latent akute Handlungsbereitschafthellip

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Psychopharmaka

1 Hochpotente Neuroleptika (antipsychotisch geringer sedierend) 2 Niederpotente Neuroleptika (sedierend geringer antipsychotisch) 3 Antidepressiva4 Benzodiazepine

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Distanzierende Medikation bei psychosomatischen Akutzustaumlnden

Antipsychotika Dosisbereich pro die

Aripiprazol 5 ndash 10 mg

Ziprasidon 20 ndash 100 mg

Amisulprid 50 ndash 300 mg

Quetiapin 50 ndash 400 mg

Risperidon 05 ndash 2 mg

Olanzapin 25 ndash 10 mg

Perazin 50 - 300 mg

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Sedierende und Schlaf anstoszligende Medikation mit niederpotenten Neuroleptika bei psychomotorischer Unruhe

Promethazin (Atosilreg) 25 ndash 50 mg

Chlorprothixen (Truxalreg) 15 ndash 60 mg

Levomepromazin (Neurocilreg) 25 ndash 50 mg

Melperon (Eunerpanreg) 25 ndash 50 mg

Bemerkungkurze Halbwertzeit (4 ndash 6 Stunden) vermeidet hangover und Tagesmuumldigkeit Sedierung durch antihistaminerge Wirkung Melperon senkt die Krampfschwelle nicht

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Antidepressiva zur Therapie von Unruhe und Schlafstoumlrungen bei depressiver Grundstimmung (HWZ ca 20 h)

Mirtazapin (Remergilreg) 15 ndash 30 mg abends

Cardial gut vertraumlglich Gewichtszunahme REM +-REM-Latenz +-

Trimipramin (Stangylreg) 50 ndash 150 mg Keine Unterdruumlckung von REM-Schlaf stark antihistaminerg zusaumltzlich antidopaminerg

Agomelatin (Valdoxanreg) 25 mg Verbesserung der Schlafarchitektur melatonerger Wirkungsmechanismus Aktivierung am Tag

Amitriptylin (Sarotenreg) 25 ndash 100 mg Mundtrockenheit Cave RhythmusstoumlrungenbdquosuicidgeeignetldquoREM

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13

Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Quelle Psychopharmaka im Rettungsdienst

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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EEG Verkuumlrzung der Einschlaflatenz bis Non-REM 2 Reduktion von Delta-Wellen entspricht Tiefschlafreduktion

Rebound Insomnie

Muskelrelaxation (Cave Schenkelhalsfraktur)

hangover durch lange HWZ (Metabolit)

Toleranzentwicklung und Dosissteigerung (Suchtpotential)

Entzugssymptome nach zwei bis vier Wochen

cave Krampfanfaumllle im Entzug

Benzodiazepine ndash UAW

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Therapie der Insomnie durch Benzodiazepine (GABA-Agonisten)

HWZ (HWZ-Metabolit)Diazepam (Faustanreg) (Valiumreg) 5 ndash 10 mg 30 (200)

Flunitrazepam (Rohypnolreg) 05 ndash 10 mg 30 (30)

Alprazolam (Tafilreg) 05 ndash 10 mg 15 (15)

Bis zu 30 der ZNS-Zellen sind GABA-erg keine Senkung der Krampfschwelle befristete Anwendung Rohypnol ist BTM-pflichtig

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Z-Substanzen andere Struktur aber benzodiazepin-artige Wirkung am GABA-Rezeptor

Dosis HWZ (Met)Zolpidemtartrat (Stilnoxreg) 10 ndash 20 mg 25 (0)

Zopiclon (Ximovanreg) 75 mg 50 (0)

Geringere Tiefschlaf- und REM-Unterdruumlckung kein Hangover durch kurze HWZ ohne wirksame Metaboliten geringeres Suchtpotential gut vertraumlglich

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Creative Notloumlsungen bei Insomnie

Dosis BemerkungClomethiazol (Distraneurinreg) 200 ndash 400 mg Cave Sucht und

Lungensekretion Chloralhydrat (Chloralduratreg) 500 ndash 1000 mg Enzyminduktion

lebertoxischRotwein und Bier (100 ndash 400 ml) Tabu

Klosterfrau Melissengeist 1 Doppelter erprobt und bewaumlhrt

Coffeinum 02 mg bei sundowning

Primidon (Liskantinreg) 125 mg wird zum Barbiturat verstoffwechselt

Psychotherapie 10 ndash 60 h bdquoside effectldquo

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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J Clin Psychiatry 2000 Oct61(10)750-5

Treatment of depression with methylphenidate in patients difficult to wean from mechanical ventilation in the intensive care unitRothenhaumlusler HB Ehrentraut S von Degenfeld G Weis M Tichy M Kilger E Stoll C Schelling G Kapfhammer HPSourceDepartment of Psychiatry Ludwig-Maximilians-University Medical School and Klinikum Grosshadern Munich Germany

rothenhkonsmeduni-muenchende

METHOD hellipMethylphenidate was started on the first day at a dose of 25 mg po in the morning and was increased by 25 mg each day with twice-a-day dosing in the morning and at noon until the patient responded or showed side effects A maximum dose of 15 mgday was not exceededhellipRESULTS Five (71 ) of 7 patients showed marked or moderate improvement in mood and activity within 3 to 4 days and discontinuation of ventilator support was achieved within 8 to 14 days

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Indikationen zur konsiliarischen psychiatrischen Vorstellung

akute psychische Symptomatik (Traurigkeit Verzweiflung somatopsychische Erschoumlpfung)

Fehlhandlungen (Verweigerungshaltung Noncompliance aggressives Verhalten gegen Mitarbeiter selbstverletzendes Verhalten Suizidalitaumlt

Einschraumlnkung der Geschaumlftsfaumlhigkeit Einwilligungsunfaumlhigkeit in medizinische Behandlungsmaszlignahmen Patientenverfuumlgung Bevollmaumlchtigung Betreuungseinrichtung

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Das Patientenverfuumlgungsgesetz

bull Ergaumlnzung des Betreuungsrechts im BGBbull Beschlossen im Deutschen Bundestag am 18 Juni 2009 guumlltig seit

1 September 2009bull Schriftlichbull Volljaumlhrig und einwilligungsfaumlhigbull Jederzeit formlos widerrufbarbull Keine Reichweitenbegrenzungbull Gleichbehandlung von Betreuer und Bevollmaumlchtigen

bull Grundsatz je konkreter desto verbindlicher fuumlr den Arzt

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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sect 1901 a BGB IPatientenverfuumlgung(1) Hat ein einwilligungsfaumlhiger Volljaumlhriger fuumlr den Fall seiner Einwilligungsunfaumlhigkeit schriftlich festgelegt ob er in bestimmte zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands Heilbehandlungen oder aumlrztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfuumlgung) pruumlft der Betreuer ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen Ist dies der Fall hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen Eine Patientenverfuumlgung kann jederzeit formlos widerrufen werden(2) Liegt keine Patientenverfuumlgung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfuumlgung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswuumlnsche oder den mutmaszliglichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine aumlrztliche Maszlignahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmaszligliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu beruumlcksichtigen sind insbesondere fruumlhere muumlndliche oder schriftliche Aumluszligerungen ethische oder religioumlse Uumlberzeugungen und sonstige persoumlnliche Wertvorstellungen des Betreuten

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

35

Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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sect 1901 a BGB IIPatientenverfuumlgung

(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten unabhaumlngig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfuumlgung verpflichtet werden Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfuumlgung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden(5) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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sect 1901 b BGB Gespraumlch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt pruumlft welche aumlrztliche Maszlignahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist Er und der Betreuer eroumlrtern diese Maszlignahme unter Beruumlcksichtigung des Patientenwillens als Grundlage fuumlr die nach sect 1901a zu treffende Entscheidung(2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach sect 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswuumlnsche oder des mutmaszliglichen Willens nach sect 1901a Absatz 2 soll nahen Angehoumlrigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Aumluszligerung gegeben werden sofern dies ohne erhebliche Verzoumlgerung moumlglich ist(3) Die Absaumltze 1 und 2 gelten fuumlr Bevollmaumlchtigte entsprechend

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Die VorsorgevollmachtUumlbertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Dritten

bull Vollmacht bull Schriftliche Bevollmaumlchtigung einer Vertrauensperson bull Die Bevollmaumlchtigung bleibt auch nach einer eventuellen

Geschaumlftsunfaumlhigkeit in Kraft

1 GesundheitssorgePflegebeduumlrftigkeit2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten3 Behoumlrden4 Vermoumlgenssorge5 Post- und Fernmeldeverkehr6 Vertretung vor Gericht 7 Untervollmacht8 Betreuungsverfuumlgung9 Weitere Regelungen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

32

sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

35

Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

Quelle dejureorg Rechtsinformationssysteme GmbH CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

Quelle dejureorg Rechtsinformationssysteme GmbH CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen I

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

Quelle dejureorg Rechtsinformationssysteme GmbH CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

27

Unterbringungsaumlhnliche Maszlignahmen II

Quelle Bundesministerium fuumlr Justiz 2009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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37

Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Artikel 2GrundgesetzDie Grundrechte Freiheit der Person

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoumlnlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmaumlszligige Ordnung oder das Sittengesetz verstoumlszligt(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koumlrperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

29

sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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sect 239 StGBFreiheitsberaubung

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(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuumlnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft(2) Der Versuch ist strafbar(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Taumlter - das Opfer laumlnger als eine Woche der Freiheit beraubt oder - durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschaumldigung des Opfers verursacht(4) Verursacht der Taumlter durch die Tat oder eine waumlhrend der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren(5) In minder schweren Faumlllen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuumlnf Jahren in minder schweren Faumlllen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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sect 1896 BGBVoraussetzungen I

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1) Kann ein Volljaumlhriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer koumlrperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen fuumlr ihn einen Betreuer Den Antrag kann auch ein Geschaumlftsunfaumlhiger stellen Soweit der Volljaumlhrige auf Grund einer koumlrperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljaumlhrigen bestellt werden es sei denn dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann(1a) Gegen den freien Willen des Volljaumlhrigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden

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sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

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Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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46

bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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50

sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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31

sect 1896 BGBVoraussetzungen II

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(2) Ein Betreuer darf nur fuumlr Aufgabenkreise bestellt werden in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich soweit die Angelegenheiten des Volljaumlhrigen durch einen Bevollmaumlchtigten der nicht zu den in sect 1897 Abs 3 bezeichneten Personen gehoumlrt oder durch andere Hilfen bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden koumlnnen(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenuumlber seinem Bevollmaumlchtigten bestimmt werden(4) Die Entscheidung uumlber den Fernmeldeverkehr des Betreuten und uumlber die Entgegennahme das Oumlffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst wenn das Gericht dies ausdruumlcklich angeordnet hat

32

sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

33

sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

34

sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

35

Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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36

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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37

Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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46

bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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47

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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sect 1901 BGB IUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(1) Die Betreuung umfasst alle Taumltigkeiten die erforderlich sind um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maszliggabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen wie es dessen Wohl entspricht Zum Wohl des Betreuten gehoumlrt auch die Moumlglichkeit im Rahmen seiner Faumlhigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wuumlnschen und Vorstellungen zu gestalten(3) Der Betreuer hat Wuumlnschen des Betreuten zu entsprechen soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft und dem Betreuer zuzumuten ist Dies gilt auch fuumlr Wuumlnsche die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geaumluszligert hat es sei denn dass er an diesen Wuumlnschen erkennbar nicht festhalten will Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt bespricht er sie mit dem Betreuten sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderlaumluft

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sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

34

sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

35

Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

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38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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46

bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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33

sect 1901 BGB IIUmfang der Betreuung Pflichten des Betreuer

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen dass Moumlglichkeiten genutzt werden die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen zu bessern ihre Verschlimmerung zu verhuumlten oder ihre Folgen zu mildern Wird die Betreuung berufsmaumlszligig gefuumlhrt hat der Betreuer in geeigneten Faumlllen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maszlignahmen darzustellen(5) Werden dem Betreuer Umstaumlnde bekannt die eine Aufhebung der Betreuung ermoumlglichen so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen Gleiches gilt fuumlr Umstaumlnde die eine Einschraumlnkung des Aufgabenkreises ermoumlglichen oder dessen Erweiterung die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (sect 1903) erfordern

34

sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

35

Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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36

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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37

Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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47

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

Quelle dejureorg Rechtsinformationssysteme GmbH CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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sect 1907 BGBGenehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der

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Quelle Juristischer Informationsdienst httpdejureorggesetzeBGB1901ahtml

(1) Zur Kuumlndigung eines Mietverhaumlltnisses uumlber Wohnraum den der Betreute gemietet hat bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts Gleiches gilt fuumlr eine Willenserklaumlrung die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhaumlltnisses gerichtet ist

35

Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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35

Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit geistige oder seelische BehinderungIst der Betroffene auf Grund dieser gesundheitlichen Einschraumlnkungen gehindert die Angelegenheiten - der Personensorge (z b Verwaltung der Konten und finanziellen Mittel insbesondere zur Sicherung der Lebensgrundlage oder Verwaltung des Vermoumlgens der Geltendmachung von Anspruumlchen gegenuumlber Sozialleis- tungstraumlgern dazu) - der Wohnungsangelegenheiten (rechtliche Vertretung gegenuumlber dem Vermieter u auml)- der Postangelegenheiten (zuverlaumlssige Entgegennahme und Bearbeitung der Post) - gegenuumlber Aumlmtern und Behoumlrden selbst wahrzunehmenWelche Behandlungs- und Rehabilitationsmoumlglichkeiten bestehen zukuumlnftig zur Verbesserung solcher FaumlhigkeitenWie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermoumlgen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)Welche anderen Hilfsmoumlglichkeiten wuumlrden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung I

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36

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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46

bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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47

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50

sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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36

Gerichtliche Beweisfragen bei Betreuungseinrichtung II

Ist es moumlglich sich mit dem Betroffenen zu verstaumlndigenSind von einer persoumlnlichen Anhoumlrung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche

Nachteile fuumlr seine Gesundheit zu besorgen Kann diese Besorgnis ggf durch Anwesenheit vertrauter Personen ausgeraumlumt werden

Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile fuumlr die Gesundheit des Betroffenen erforderlich bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgruumlnde an ihn besondere Umstaumlnde zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gruumlnde ganz abzusehen

Bestehen Bedenken dem Betroffenen das Gutachten auszuhaumlndigenIst die Betroffene mit einer Betreuung einverstanden Ist sie hinsichtlich der Frage ob

ein Betreuer bestellt werden soll in der Lage ihren Willen frei zu bestimmen

Ist es zur Vermeidung einer uneinsichtigen Selbstschaumldigung fuumlr das Vermoumlgen oder die Person der Betroffenen erforderlich anzuordnen dass sie fuumlr eine Willenserklaumlrung hinsichtlich des genannten Aufgabenkreises oder eines Teils davon der Einwilligung des Betreuers bedarf (Einwilligungsvorbehalt sect 1903 BGB)

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37

Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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37

Auch die pflegenden Angehoumlrigen haben ein erhoumlhtes DepressionsrisikoInformal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation

Quelle Informal Caregiver Burden among Survivors of Prolonged Mechanical Ventilation David C Van Pelt Eric B Milbrandt Li Qin Lisa A Weissfeld Armando J Rotondi Richard Schulz Lakshmipathi Chelluri Derek C Angus and Michael R Pinsky

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

38

Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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44

Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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45

sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Haumlufigkeit typischer Symptome bei Depression

Schlafstoumlrungen 100 Traurige Verstimmung 100 Weinerlichkeit 94 Schlechte Konzentration 91 Suizidgedanken 82 Muumldigkeit und Reizbarkeit 76 Psychomotorische Verlangsamung 76 Tagesschwankungen 66 Hoffnungslosigkeit 51 Gedaumlchtnisstoumlrungen 35

Modifiziert nach Winokur et al 1969

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39

Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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40

Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

I

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

II

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Demenz und Psychodynamik bei Angehoumlrigen

VerleugnungSelbstaufgabeBeduumlrfnisverzichtTrennungsvermeidungVereinsamungIsolation (beklagt aber nicht durchbrochen)Aufopferung (mit Gewaltphantasien und Todeswuumlnsche)Schuld- und InsuffizienzgefuumlhleDepression

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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41CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

42

Uumlbersicht uumlber in Deutschland im Handel befindliche Neuroleptika der zweiten

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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43

Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Obwohl immer mehr im Krankenhaus und in der Obhut von Aumlrzten gestorben wird nimmt meines Erachtens die Kompetenz der Sterbebegleitung im Krankenhaus und bei uns Aumlrzten immer weiter ab

Arzt und Tod

Gott in Weiszlig vs Medizin am LimitOmnipotenz vs Bescheidenheit

Verleugnung des Todes und seine Ausgrenzung ins Hospiz

vs Sterben als Aufgabe der Medizin

Flucht vor Patienten durch arbeitssame Eitelkeit

vs Innehalten Aushalten und Zuwenden

Aumlrztliche Unsterblichkeit als narzisstische Kraumlnkungsabwehr

vs Vergegenwaumlrtigung der eigenen Sterblichkeit

Flucht vor sich selbstEpikur Was geht mich der Tod an Wenn Ich bin ist Er nicht und wenn Er ist bin Ich nicht

vs Menschliche Begegnung in der Kostbarkeit des Augenblicks (Selbsterfahrung)

fragmentierendes Welterleben vs Sense of coherence

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Auswahl unerwuumlnschter Wirkungen von Neuroleptika der zweiten Generation

Deutsches Aumlrzteblatt Jg 103 Heft 42 20Oktober 2006

CA Dr Dr Rommel ndash Klinik II ndash Psychiatrie Psychotherapie PsychosomatikJohanniter-Krankenhaus im Flaumlming GmbH Treuenbrietzen

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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Differentialdiagnose von Pseudodemenz (Depression) und Demenz

Pseudodemenz(endogene Depression)

Demenz(senile Demenz vom Alzheimer-Typ M Alzheimer Multiinfarktdemenz)

Subjektive Klagen staumlrker als objektive Befunde Patient bagatellisiert Angehoumlrige klagen

Schuldgefuumlhle und Versagensaumlngste Eigene Schuld wird verneint Fremdbeschuldigung Konfabulationstendenzen

Stimmung und Wahngedanken kongruent Wahnideen eher oberflaumlchlich eher distanziert teils mit parathymen Affekten oder inadaumlquat unbeschwert

Rascher Beginn Dauer kuumlrzer als 6 Monate Meist langsamer Beginn erste Zeichen datieren laumlnger als 1 Jahr zuruumlck

Parallele Remission der Depression und der kognitiven Stoumlrungen

Bei Ansprechen auf Antidepressiva Persistieren der kognitiven Stoumlrung

Abendliche Stimmungsaufhellung Durchschlafstoumlrungen

bdquoSundowningldquo naumlchtliche Unruhe

Familiaumlre Belastung mit Depression Familiaumlre Belastung mit DemenzKeine Orientierungsstoumlrung weiszlig Hilfe zu finden Desorientiert ungezielt Hilfe suchend

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sect 1906 BGB Genehmigung einer Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

bullVorschrift neugefasst durch das Dritte Gesetz zur Aumlnderung des Betreuungsrechts vom 2972009 (BGBl I S 2286) mWv 01092009

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(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer die mit Freiheitsentziehung verbunden ist ist nur zulaumlssig solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist weil

1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht dass er sich selbst toumltet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufuumlgt oder

2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder ein aumlrztlicher Eingriff notwendig ist ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgefuumlhrt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann

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bull (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungs-gerichts zulaumlssig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulaumlssig wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist die Genehmigung ist unverzuumlglich nachzuholen

bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

sect 1906 BGBGenehmigung einer Unterbringung

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

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bull (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung der Unter-bringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen

bull (4) Die Absaumltze 1 bis 3 gelten entsprechend wenn dem Betreuten der sich in einer Anstalt einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhaumllt ohne untergebracht zu sein durch mechanische Vorrichtungen Medikamente oder auf andere Weise uumlber einen laumlngeren Zeitraum oder regelmaumlszligig die Freiheit entzogen werden soll

bull (5) Die Unterbringung durch einen Bevollmaumlchtigten und die Einwilligung eines Bevollmaumlchtigten in Maszlignahmen nach Absatz 4 setzt voraus dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absaumltzen 1 und 4 genannten Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst Im Uumlbrigen gelten die Absaumltze 1 bis 4 entsprechend

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

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sect 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei aumlrztlichen Maszlignahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Ohne die Genehmigung darf die Maszlignahme nur durchgefuumlhrt werden wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands eine Heilbehandlung oder einen aumlrztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts wenn die Maszlignahme medizinisch angezeigt ist und die begruumlndete Gefahr besteht dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maszlignahme stirbt oder einen schweren und laumlnger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet(3) Die Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist zu erteilen wenn die Einwilligung die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht(4) Eine Genehmigung nach den Absaumltzen 1 und 2 ist nicht erforderlich wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen daruumlber besteht dass die Erteilung die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach sect 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht(5) Die Absaumltze 1 bis 4 gelten auch fuumlr einen Bevollmaumlchtigten Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maszlignahmen nur einwilligen nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen wenn die Vollmacht diese Maszlignahmen ausdruumlcklich umfasst und schriftlich erteilt ist

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