Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

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5., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 201

Alle Rechte vorbehalten© 2015 by Cosmos Verlag AG, 3074 Muri/BernUmschlag: Atelier Otto Kunz, 3012 BernSatz und Druck: Schlaefli & Maurer AG, 3661 UetendorEinband: Schumacher AG, 3185 Schmitten

ISBN 978-3-85621-234-6

www.cosmosverlag.chwww.cosmosbusiness.ch

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5

Vorwort zur 5. Auflag

«Das schweizerische Steuerrecht – ein Grundriss mit Beispielen» erschien erstmals im Jahr 2000 und im Jahr 2015 aktualisiert und über arbeitet bereits in der 8. Auflage. Das Werk hat sich nicht nur als praxisnahes und gut verständliches Nachschlagewerk für Praktiker bewährt, son-dern auch als Lehrmittel für die Aus- und Weiterbildung im Steuerrecht. Es bietet eine Gesamtübersicht über das schweizerische Steuerrecht und erleichtert den Einstieg in komplexe steuerliche Fragestellungen.

Das vorliegende Aufgabenbuch mit Lösungshinweisen ist erstmals im Jahr 2005 erschienen. Wir haben damit einem vielfach geäusserten An-liegen sowohl von Lehrkräften als auch von Studierenden entsprochen. Die nun vorliegende 5. Auflage wurde parallel zum Grundriss aktuali-siert und auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis gebracht.

Das Aufgabenbuch folgt im Aufbau dem Hauptwerk und stellt dadurch eine wertvolle Ergänzung für den Unterricht und für das Selbststudium dar. Die Fragen und einfachen Fallbeispiele decken das gesamte schweizerische Steuerrecht ab und eignen sich daher sehr gut für die Repetition und die Vertiefung oder als Prüfungsvorbereitung. Die Lösungs hinweise sind bewusst knapp gehalten und als Hilfe für das Selbststudium gedacht. Sie ersetzen die vertiefende Besprechung der Aufgaben im Unterricht nicht. Um den Praxis bezug zu verstärken sind ausgewählte Formulare in die Aufgaben integriert.

Die Aufgabensammlung wurde von Prof. Dr. Mathias Oertli über die Jahre aufgebaut und im Unterricht erprobt. Seit der 3. Auflage im Jahr 2010 zeichnet Prof. Dr. iur. Rolf Benz, Rechts anwalt, nebenamtlicher Bundesrichter, Winterthur, als Co-Autor.

Frau Cornelia Keller-Lang, Betriebsökonomin FH, dipl. Steuerexpertin, und Herrn José Muro, Betriebsökonom HWV, dipl. Steuerexperte, beide von der St. Galler Steuerexperten AG, danken wir für ihre wertvollen Hinweise.

Danken möchten wir auch Herrn Reto M. Aeberli vom Cosmos Verlag für die wie immer sehr angenehme Begleitung.

Gesetzesstand ist der 1. Juli 2015.

St. Gallen/Winterthur, im August 2015 Mathias Oertli Rolf Benz

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Inhaltsverzeichnis

Formularverzeichnis 9

Abkürzungen 11

I. Teil Grundlagen Einführungsbeispiel 15 Steuern als öffentliche Abgaben 21 Das schweizerische Steuersystem 22 Einteilung der Steuern nach Steuerarten 22 Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung 22 Das Steuerrechtsverhältnis 23 Lösungen ab S. 163

II. Teil Direkte Steuern auf Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie auf Gewinn und Kapital von juristischen Personen

A Einkommens- und Vermögens steuer natürlicher Personen Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 25 Objekt der Einkommenssteuer 27 Einkommen aus unselb ständiger Erwerbstätigkeit 29 Einkommen aus selb ständiger Erwerbstätigkeit 32 Ertrag aus beweglichem Vermögen 43 Ertrag aus unbeweglichem Vermögen 45 Einkommen aus Vorsorge 47 Übrige Einkünfte 48 Allgemeine Abzüge und weitere Sonderabzüge 49 Sozialabzüge 50 Steuerbemessung 50 Steuermass 52 Vermögenssteuer 53 Lösungen ab S. 173

B Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen Überblick über die Besteuerung der juristischen Personen 59 Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 60 Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften 62

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8 Inhaltsverzeichnis

Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften 69 Beteiligungs-, Holding-, Domizil- und gemischte

Gesellschaften 70 Besteuerung von Vereinen, Stiftungen, Kollektiven Kapitalanlagen 72 Erstellen eines Jahresabschlusses und einer

Steuererklärung für juristische Personen 74 Lösungen ab S. 223

C Grundstückgewinnsteuer 81 Lösungen ab S. 259

D Quellensteuer 83 Lösungen ab S. 263

E Verfahrensrecht Allgemeines, Behörden, Veranlagungsverfahren 85 Rechtsmittelverfahren 87 Änderung rechtskräftiger Steuerveranlagungen 87 Bezug und Sicherung der Steuer 88 Lösungen ab S. 267

F Steuerstrafrecht 89 Lösungen ab S. 275

III. Teil Verrechnungssteuer 91 Lösungen ab S. 279

IV. Teil Stempelabgaben 107 Lösungen ab S. 293

V. Teil Mehrwertsteuer 117 Lösungen ab S. 303

VI. Teil Erbschafts- und Schenkungssteuer 135 Lösungen ab S. 325

VII. Teil Interkantonales und internationales Steuerrecht Interkantonales Steuerrecht 141 Internationales Steuerrecht 148 Lösungen ab S. 328

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9

Formularverzeichnis

Direkte Steuern Seite

Steuererklärung für natürliche Personen (Kanton St. Gallen) 17Lohnausweis 31Merkblatt Abschreibungen (Kanton St. Gallen) 36Steuererklärung für Kapitalgesellschaften (AG/GmbH),

Genossenschaften und ausländische Personengemeinsam- keiten (Kanton St. Gallen) 77

VerrechnungssteuerForm. 102 Verrechnungssteuer auf Leistungen im

Verhältnis zum Gesellschaftskapital und auf geldwerten Leistungen 97

Form. 103 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag inländischer Aktien, Partizipations- und Genussscheine 98

Form. 105 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 99Form. 106 Gesuch um Meldung statt Entrichtung der

Verrechnungs steuer für Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 20 Prozent (Art. 26a VStV) 100

Form. 110 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Gesellschafts anteilen, Partizipations- und Genussscheinen inländischer GmbH 101

Form. 112 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 102Form. 21 Antrag auf Verrechnungssteuer-Abschlagsrück-

erstattungen 103Form. 25 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 104Form. 170 Kapitaleinlagen 106

Eidg. StempelabgabenForm. 3 Abrechnung über die Emissionsabgabe auf

Aktien, GmbH-Stammeinlagen und Partizipations-scheinen 114

Form. 9 Abgabe auf Wertpapieren beim Umsatz 115

Mehrwertsteuer Abrechnungsformular 132 Abrechnungsformular nach Saldo steuersätzen 133

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10 Formularverzeichnis

Internationales Steuerrecht SeiteDA-1 Antrag auf pauschale Steueranrechnung und

zusätzlichen Steuerrückbehalt USA 154DA-2 Ergänzungsblatt pauschale Steueranrechnung

zum Wertschriftenverzeichnis 2014 156R-D 1 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugs-

steuern von Kapitalerträgen nach dem deutsch- schweizerischen Doppelbesteuerungs abkommen vom 11. August 1971 – natürliche Personen 158

R-D 2 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugs- steuern von Kapitalerträgen nach dem deutsch- schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 – juristische Personen und Personengesellschaften 160

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11

Abkürzungen

A Österreichabzgl. abzüglichAG AktiengesellschaftAHV Alters- und HinterlassenenversicherungAK AktienkapitalASA Archiv für Schweiz. AbgaberechtBGE Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts,

zit. BGE 110 Ia 7BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft vom 18. Dezember 1998 (SR 101)BVG Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche

Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)

BVV3 Verordnung des Bundesrates vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3)

bzw. beziehungsweiseCHF Schweizer FrankenD DeutschlandDBA DoppelbesteuerungsabkommenDBG Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11)d. h. das heisstEA EmissionsabgabeEK EigenkapitalER ErfolgsrechnungESTV Eidgenössische SteuerverwaltungEU EinzelunternehmungEU Europäische UnionEUR Euroevtl. eventuellexkl. Exklusiveff. und folgendeFL Fürstentum LiechtensteinFusG Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung

und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (SR 221.301)

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12 Abkürzungsverzeichnis

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftungi. d. R. in der Regelinkl. inklusivei. S. v. im Sinne voni. V. m. in Verbindung mitKG KollektivgesellschaftKS KreisschreibenKV-SG Vefassung des Kantons St. Gallen (bzw. des ent-

sprechenden Kantons)LA LohnausweisLtd. Limited (angloamerikanische Gesellschaftsform)MB MerkblattMWST MehrwertsteuerMWSTG Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni

2009 (Mehrwertsteuergesetz; SR 641.20)MWSTV Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009

(SR 641.201)nom. nominalOECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

EntwicklungOECD-MA Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteue-

rung des Einkommens und Vermögens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OR Bundesgesetz über das Obligationenrecht vom 30. März 1911/18. Dezember 1936 (SR 220)

p. a. pro Jahr (per annum)p. m. pro memoriap. M. pro MonatRz. RandzifferSA Société anonyme (Aktiengesellschaft)SchKG Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom

11. April 1989 (SR 281.1)sog. sogenanntSR Systematische Rechtssammlung des BundesST Der Schweizer TreuhänderStB St. Galler SteuerbuchStE Der SteuerentscheidStHG Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten

Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (SR 642.14)

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Abkürzungsverzeichnis 13

StG Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 (SR 641.10)

StG-ZH Steuergesetz des Kantons Zürich (bzw. des ent-sprechenden Kantons)

StR Steuer-RevueStV Verordnung über die Stempelabgaben vom 3. Dezember

1974 (641.101)StV - SG Verordnung zum Steuergesetz des Kantons St. Gallen (bzw. des entsprechenden Kantons)TCHF Tausend Schweizer Frankenu. a. unter anderemUSA Vereinigte Staaten von AmerikaUSD (amerikanischer) Dollarusw. und so weiteru. U. unter Umständenv. a. vor allemVSt Verrechnungs steuerVStG Bundesgesetz über die Verrechnungs steuer

vom 13. Oktober 1965 (SR 642.21)VStV Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die

Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 1966 (SR 642.211)z. B. zum BeispielZBstA Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelun-gen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, vom 26. Oktober 2004 (Zinsbesteuerungsabkommen; SR 0.641.926.81)

ZBstG Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft vom 17. Dezember 2004 (Zinsbesteuerungsgesetz; SR 641.91)

ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210)

zit. zitiertz. T. zum Teilzzgl. zuzüglich

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Lösungen 15

I. Teil: Grundlagen

Einführungsbeispiel

Die erste Aufgabe will Sie mit dem Erstellen einer einfachen Steuerer-klärung für natürliche Personen sowie den damit verbundenen Fragen in die Steuerlandschaft Schweiz und deren Eigenheiten einführen.

Hans Meier, Jurist, 45-jährig, ist mit Anna Meier, 44-jährig, verheiratet. Das Ehepaar Meier wohnt in Bad Ragaz. Es hat zwei Kinder: Myriam, 16 Jahre, und Stefan, 14 Jahre. Hans Meier hat 1997 eine Anwaltskanz-lei eröffnet und ist seither selbständig als Anwalt in Chur tätig. Anna Meier hat eine kaufmännische Ausbildung absolviert und ist teilzeitlich beim Verkehrsverein Heidiland tätig. Das Ehepaar Meier wohnt in ei-ner Eigentumswohnung in Bad Ragaz (Steuerwert CHF 900 000).

Hans und Anna Meier haben folgende Einkünfte und Ausgaben: 2014 CHFHans MeierEinkommen aus anwaltlicher Tätigkeit (netto, exkl. AHV-Beiträge) 200 000Bezahlte AHV-Beiträge 20 000VR-Honorar Meier AG (Familien-AG; Nettolohn) 10 000Geschäftsvermögen 100 000

Anna MeierEinkommen Verkehrsverein (Nettolohn) 50 000Berufskosten 8 000Erbschaft von einem Onkel (Wohnsitz: Bern) 200 000Schenkung an Patenkind (Wohnsitz: Zürich) 10 000

Eigenmietwert 20 000Pauschalabzug 20%Hypothek (31.12.) 800 000Hypothekarzinsen 20 000

Wertschriften (31.12.) 500 000Wertschriftenertrag 20 000Kapitalgewinn aus Wertschriftenverkauf 10 000Vermögensverwaltungskosten 1 000

Seite 163

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16 GrundlagenLösungen

Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen (gemäss DBG)Ehegatten 3 500je Kind 700Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (gemäss DBG) max. 13 400Kinderabzug Bund 6 500

• Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern?• Welche Steuergesetze sind für die Besteuerung von Hans und

Anna Meier massgebend?• Erstellen Sie für das Ehepaar Meier die Steuererklärung für das

Jahr 2014.

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Grundlagen 17

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

Kanton St. Gallen

Staats- und Gemeindesteuer

Formular 1

Geburts-oder Aus-datumbildung

Dauer bisln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung:Schule oder Lehrfirma

Steuererklärungfür natürliche PersonenStaats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer

Dauer bei nicht ganzjährigerSteuerpflicht:

vonTelefon GeschäftTelefon Privatbis

E-MailStichtag der Personalien perWegzug bzw. per Ende der Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.Steuerpflicht.

Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin

Name, Vorname

Ehefrau / Partner/Partnerin

Geburtsdatum

Zivilstand

Konfession

Beruf

nicht erwerbstätigselbständigErwerbsart unselbständig * nicht erwerbstätigselbständigunselbständig *

*Arbeitgeber

Vorname, Name

Konto / KontoänderungVorgemerktes AuszahlungskontoAllfällige Steuerrückzahlungenerfolgen auf das von Ihnenbezeichnete Konto. (Feld A)

ErledigungsvermerkeNicht ausfüllen!

Einkommen/Satz Datum

Name

Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht

Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen

Rückzahlungen

Direkte Bundessteuer

DA(04)1027/01.14/14'000 01.01

DatenvorerfassungBemerkungen

Verrechnungssteuer

VisumVermögen/SatzA/V Einkommen/Satz A/VErledigung

Datum Visum

VisumFr./Rp.

ImVorschul-

alter

www.steuern.sg.ch

Rückfragen an:

Vorname

Wenn Feld A leer ist,in Feld B die notwendigenAngaben eintragen.

Bankname:

IBAN-Nr.:

Post-IBAN-Nr.:oder

(Person 1) (Person 2)

Register-Nr. Gemeinde Bad Ragaz

Herr und FrauMeier HansMeier Anna Musterweg 1

Meier Hans18.05.1970verheiratetreformiert

Meier Anna 20.06.1971verheiratetreformiert

Myriam Meier 10.01.1999Stefan Meier 04.09.2001

1234567

7310 Bad Ragaz

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18 Grundlagen

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

Person 1Person 2

Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen

4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)

Person 1

Total der Einkünfte7.

Weitere Einkünfte6.

Formular 7

Bescheinigung

Renten/Pensionen

Erwerbsausfallentschädigung

Arbeitslosen-Taggelder

Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Sitzungsgelder, VR-Honorare usw.

Aus Haupterwerbstätigkeit

2.

1.3

Aus Nebenerwerbstätigkeit

1.

Einkünfte im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder

100

102

104

1.11.1 und 1.2 Person 1LohnausweisNettolohn Person 2 Lohnausweis

1.2 Person 1

Arten

Person 2 Lohnausweis 106

108

Arten

Bescheinigung

1.3Entschädigung für Dienst-leistungen jeder Art,

Aufstellung

z.B. aus Verwaltungsrats-

112

114

2.1

und Behördentätigkeit.

Person 22.1Einkünfte aus Industrie-,Handels- und Gewerbe-

2.2betrieben, aus Landwirt-

122

schaft sowie aus freienBerufen. Person 1

Person 23. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen

126

128

Person 13.1Person 2

3.23.2 Bescheinigung / AufstellungBei mehreren Renten separateAufstellung beilegen. steuerbarFr.

% 132

134

136

138

140

142

146

3.33.3Taggelder aus Kranken-, Unfall-,Invalidenversicherung, soweitnicht im Lohnausweis enthalten.

3.4 Person 1

Person 2

3.54.Einschliesslich Gewinne aus

5. 712

Bescheinigung / Aufstellung

Lotterien, Zahlenlotto undSport-Toto.

154

156

für den/die Steuerpflichtige(n)6.1für minderjährige Kinder

6.2 158

6.3

162

164

Übrige Einkünfte wieProvisionen, Trinkgelder,

6.3

Mitarbeiterbeteiligungen,

Arten

6.46.4Kapitalleistungen aus Vorsorgesind auf Seite 4 unten einzu-

Jahrefür

tragen. 168

Einkünfte aus unselbständiger ErwerbstätigkeitAus Haupterwerbstätigkeit

Aus Nebenerwerbstätigkeit

Lohnausweis

Lohnausweis

Person 1

Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften

AHV/IV-Renten (zu 100%)

Bescheinigung

Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen

Ertrag aus Liegenschaften

Unterhaltsbeiträge

Ertrag aus unverteilten ErbschaftenÜbrige Einkünfte

DA(04)1027/01.14/14'000 01.02

Einkünfte 2014

Fr. steuerbar

% 130

Person 2

Urheberrechte, Lizenzen,Patente, usw.

Aufstellung

4.1

4.

aus Wertschriften und Guthaben

Einkünfte aus beweglichem Vermögen

147

für die Dauerder Steuerpflicht

149

Person 1

Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. 110BescheinigungPerson 2

120

Bruttolohn, Steuern vomBescheinigung

Arbeitgeber direkt mitAusgleichskasse abgerechnet.

8. Ergänzende Angaben

2908.1 8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet(nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)

292

291

8.3

8.2

Hilflosenentschädigungen

Ergänzungsleistungen

Page 17: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

Grundlagen 19

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

10'200

7'200

24. Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3) 268

Abzüge 2014

23.4

22.

23.23.1

23.2

Reineinkommen

Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der SteuerpflichtKinderabzug

Kinderabzug

20.21.21.1

15.2

16.

Übrige Abzüge

Zweiverdienerabzug

Bei erstmaliger Zahlung Schei-dungsurteil bzw. Trennungs-vereinbarung beilegen.

Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder GetrennteUnterhaltsbeiträge für minderjährige KinderRentenleistungen

Vorsorgebeiträge

Berufskosten bei unselbständiger ErwerbstätigkeitPerson 1Person 2

Abzüge

10.Formular 410.1 438

Formular 410.2 488

11. Formular 5 500

200

12.12.112.1 – 12.3

Name/Adresse Empfänger/in:12.2 202

12.3 204

13.13.1 Bescheinigung 208

Bescheinigung 210

Formular 614. 600

15.

15.2AHV-Beiträge von

222

Nichterwerbstätigen, u.a. 226

230

Einkommens- (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17) 234

berechnung650

238

240

235

244

248

252

254

abzüglich Selbstbehalt

AbzugFormular 621.2

5 0 0abzüglich Selbstbehalt

Abzug

für jedes noch nicht schulpflichtige Kind Fr.23.1 bis 23.3Abzüge für Kinder, für derenUnterhalt Sie aufkommen(gemäss Seite 1).

für jedes Kind in Schule oder Ausbildung

256

23.4Abzug gilt nur für diedirekte Bundessteuer.

SchuldzinsenUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen

Person 1Person 2

Versicherungsprämien und Sparzinsen

Weitere Abzüge

Arten

17. Total der Abzüge

Abzüge vom NettoeinkommenNettoeinkommen

Krankheits- und Unfallkosten Formular 6

2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)

Behinderungsbedingte Kosten

maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)

(Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)

Fr.

Formular 10

23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung

264Abzug für jede unterstützte Person

DA(04)1027/01.14/14'000 01.03

ja Anzahl

21.4 Parteispenden

(ohne Selbstbehalt)

15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 258Formular 10

für die Dauerder Steuerpflicht

21.3 Freiwillige Zuwendungen Formular 5 550

Bescheinigung

Säule 3aSäule 3a

13.2 Bescheinigung 218

Bescheinigung 219

Person 1

Person 2

Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Formular 5 555

242

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20 Grundlagen

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

Unterschrift

Steuerwert am

ReinvermögenSozialabzüge

Abzug für alleinstehende SteuerpflichtigeAbzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten

Abzug für jedes minderjährige Kind

Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen GesellschaftenAktiven gemäss Schlussbilanz per

Vermögen im landwirtschaftlichen BetriebTotal der Vermögenswerte

Motorfahrzeuge

Anteile an unverteilten Erbschaften

Übrige VermögenswerteLiegenschaftenBetriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Bewegliches VermögenWertschriften und GuthabenBargeld, Gold und andere Edelmetalle

Lebens- und Rentenversicherungen

Vermögen im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich Nutzniessungsvermögen

30.Formular 230.1 300

30.2 302

30.3 BescheinigungAblauf-Abschluss- Versicherungs-Versicherungsgesellschaft

summe304

304

304Kauf- 306

306

308

310

30.4 preisKauf-Art preis

30.5 Aufstellung

30.6 Arten30.6Boote, Reitpferde, Samm-

Formular 731. 710

32.

lungen; ohne Hausrat undohne persönlicheGebrauchsgegenstände.

314

316

32.132.2 Aufstellung32.2Fahrzeuge, Maschinen,

32.3 318

33. 322

Schulden

Formular 5 504

35. 326

36.

Fr. 75'00036.1 330

Fr. 150'00036.2 332

Fr. 20'00036.3 334

Mobiliar, Geräte usw.;ohne Buchwert derGeschäftsliegenschaften(diese sind unter Ziffer 31zu deklarieren).

338

Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.BeilagenLohnausweis(e)

WertschriftenverzeichnisBilanz per

Ort und DatumErfolgsrechnungFormulare 4, 5, 6 usw.Bescheinigung(en)

Person 2Aufstellung(en)

jahrjahr

Art

34.

(Ziffer 33 abzüglich 34)

Steuerbares Vermögen gesamt37. (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)

DA(04)1027/01.14/14'000 01.04

31. Dezember 2014

*

* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften

bzw. am Endeder Steuerpflicht

UnterschriftPerson 1

Erwerbs-jahrErwerbs-jahr

PrivatschuldenGeschäftsschulden

34.134.2 Formular 5 506

aus gebundener Vorsorge Säule 3a40.1 Bescheinigung

aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)40.2 Bescheinigung

Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge40.3 Bescheinigung

Kapitalleistungen aus Vorsorge40.

Total Kapitalleistungen aus Vorsorge41.

Ergänzende Angaben

950

Bad Ragaz,

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Grundlagen 21 Lösungen

Steuern als öffentliche Abgaben

1. Das Handelsregisteramt des Kantons X stellt Fritz Meier für einen Handelsregister auszug CHF 40 in Rechnung. Handelt es sich dabei um eine Kausalabgabe, eine Zwecksteuer oder um eine Gemeng-steuer?

2. Um welche Art von Leistung handelt es sich beim Feuer wehrdienst bzw. wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird?

3. Um welche Art von Abgaben handelt es sich bei• Strassenbeitrag für Grundeigentümer, bemessen nach der Grösse

des Grund stücks (Strassenperimeter)?• Anschluss-Kosten für die Abwasserreinigungsanstalt?• Kehrichtabfuhrtaxen?

4. Worum handelt es sich abgaberechtlich, wenn der Besitzer eines Restaurants für jeden von der Gemeinde vorgeschrie benen Park-platz, den er nicht auf eigenem Grund und Boden bereitstellen kann, einen Pauschalbetrag bezahlen muss?

5. Ist die Autobahnvignette ein Beitrag, eine Gebühr oder eine Steuer?

6. Wie ist das Entgelt zu qualifizieren, welches die Stadt St. Gallen von den Autohaltern für nächtliches Dauer parkieren verlangt?

7. Die Gemeinde Flims erhebt von den Gästen eine «Kurtaxe» zur Fi-nanzierung der besonderen Aufwendungen, welche ihr durch den Kurbetrieb entstehen. Handelt es sich bei der Kurtaxe um eine Ge-bühr, eine Vorzugslast oder um eine Steuer?

8. Die Stadt Z erhebt von den nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten eine Abgabe von 2% vom Lohn.

• Worum handelt es sich bei dieser Abgabe?• Ist sie zulässig?

Seite 163

Seite 168

Page 20: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

22 GrundlagenLösungen

Das schweizerische Steuersystem

1. Welches sind die Merkmale des schweizerischen Steuersystems?

2. Welches sind die wichtigsten Steuern des Bundes und der Kantone und Gemeinden?

Einteilung der Steuern nach Steuerarten

1. Sind die Grundstückgewinn- und die Handänderungssteuer Verkehrs-steuern?

2. Bestimmen Sie, ob es sich um direkte/indirekte, periodi sche/einmalige, Objekt-/Subjektsteuern handelt bei der• Einkommenssteuer• Verrech nungs steuer• Mehrwertsteuer

3. Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Liegenschaften ge schuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?

4. Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Wertschriften geschuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?

Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung

1. Nehmen Sie zur folgenden Aussage Stellung: «In der Bundesverfas-sung sind ausdrücklich diejenigen Steuern festgelegt, welche vom Bund und den Kantonen erhoben werden dürfen.»

2. Der Regierungsrat des Kantons X hat auf dem Verordnungsweg eine «Schiffsteuer» eingeführt. Gestützt auf diese Verordnung wird vom Eigentümer eines Segelschiffes eine Steuer von CHF 1 000 erhoben.• Ist diese Steuererhebung rechtmässig?

3. Nach einem kantonalen Gesetz werden Schiffe, die im Kanton ihren Heimathafen haben, besteuert. Ist es zulässig, dass Schiffshalter, die ihren Wohnsitz ausser halb des Kantons haben, doppelt so viel be-zahlen müssen wie Kantonseinwoh ner?

Seite 169

Seite 170

Seite 171

Page 21: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

Grundlagen 23 Lösungen

4. Der Kanton B hat ein Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge er-lassen. Danach haben die Eigentümer der Grundstücke zur De-ckung von etwa der Hälfte der Kosten der Strassenreinigung einen Beitrag von 0,20⁄00 des für die Gebäudeversicherung massgebenden Neuwertes zu bezahlen.

• Worum handelt es sich bei diesem Beitrag in abgaberechtlicher Hinsicht und ist der Beitrag zulässig?

5. Max Silber hat CHF 1 000 000 seines Vermögens in Gold angelegt, welches bekanntlich keinen Ertrag abwirft. Max Silber muss trotz-dem für dieses Gold Vermögenssteuern von CHF 6 000 p. a. bezah-len. Er erkundigt sich bei Ihnen, ob damit nicht der Grundsatz der in der Bundesverfassung festgelegten Eigentumsgarantie verletzt werde.

6. Nennen Sie weitere verfassungsmässige Schranken der Besteue-rung.

7. Der Kanton S erfreut sich einer guten Finanzlage. Das Kantonspar-lament beschliesst deshalb auf Antrag der Regierung, die Vermö-genssteuer von natürlichen Personen aufzuheben. Ist dieser Be-schluss rechtmässig?

Das Steuerrechtsverhältnis

1. Die Stadt Chur verlangt von einem Grundstückbe sitzer, der eine Liegenschaft im Verkehrswert von CHF 1 000 000 hält, eine Grund-steuer von CHF 1 000.

• Erklären Sie den Begriff «Steuerrechtsverhältnis» anhand dieses Beispieles, und welches sind die einzelnen Elemente des Steuer-rechtsverhältnisses?

• In welcher Form muss die Erhebung von Steuern geregelt sein?

Seite 171

Seite 172

Page 22: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise
Page 23: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

163

I. Teil: Grundlagen

Einführungsbeispiel

• Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern?Der Bund (Einkommenssteuer); die Kantone SG (Hauptsteuer-domizil) und GR (Nebensteuerdomizil des Geschäftsortes) sowie die Gemeinde Bad Ragaz und die Stadt Chur und die entspre-chenden Kirchgemeinden erheben die Einkommens- und Vermö-genssteuer; die Kantone BE (letzter Wohnsitz des Onkels) und SG (Wohnsitz der Schenkerin der Vergabe an das Patenkind) sind ausserdem berechtigt, eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu erheben.

• Welche Steuergesetze sind massgebend?DBG, StG-SG und StG-GR sowie das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer des Kantons Bern (ESchG)

• Erstellen Sie die Steuererklärung 2014.Vgl. nachfolgend S. 164 ff.

Steuern als öffentliche Abgaben

1. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Rechnung des Handelsre-gisteramtes

Die Rechnung des Handelsregisteramtes des Kantons X für einen Handelsregister auszug über CHF 40 ist eine Gebühr.

2. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Feuerwehrdienst bzw. Ab-geltung durch Geld

Beim Feuer wehrdienst handelt es sich um eine Naturallast bzw., wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird, um eine Ersatzabgabe.

3. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben

• Strassenperimeter: Vorzugslast.• ARA-Anschluss-Kosten: i. d. R. Gebühr, kann auch als Vorzugslast

ausgestaltet sein.• Kehrichtabfuhrtaxen: Gebühr.

Page 24: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

164 Grundlagen

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

Kanton St. Gallen

Staats- und Gemeindesteuer

Formular 1

Geburts-oder Aus-datumbildung

Dauer bisln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung:Schule oder Lehrfirma

Steuererklärungfür natürliche PersonenStaats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer

Dauer bei nicht ganzjährigerSteuerpflicht:

vonTelefon GeschäftTelefon Privatbis

E-MailStichtag der Personalien perWegzug bzw. per Ende der Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.Steuerpflicht.

Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin

Name, Vorname

Ehefrau / Partner/Partnerin

Geburtsdatum

Zivilstand

Konfession

Beruf

nicht erwerbstätigselbständigErwerbsart unselbständig * nicht erwerbstätigselbständigunselbständig *

*Arbeitgeber

Vorname, Name

Konto / KontoänderungVorgemerktes AuszahlungskontoAllfällige Steuerrückzahlungenerfolgen auf das von Ihnenbezeichnete Konto. (Feld A)

ErledigungsvermerkeNicht ausfüllen!

Einkommen/Satz Datum

Name

Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht

Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen

Rückzahlungen

Direkte Bundessteuer

DA(04)1027/01.14/14'000 01.01

DatenvorerfassungBemerkungen

Verrechnungssteuer

VisumVermögen/SatzA/V Einkommen/Satz A/VErledigung

Datum Visum

VisumFr./Rp.

ImVorschul-

alter

www.steuern.sg.ch

Rückfragen an:

Vorname

Wenn Feld A leer ist,in Feld B die notwendigenAngaben eintragen.

Bankname:

IBAN-Nr.:

Post-IBAN-Nr.:oder

(Person 1) (Person 2)

Register-Nr. Gemeinde Bad Ragaz

Herr und FrauMeier HansMeier Anna Musterweg 1

Meier Hans18.05.1970verheiratetreformiertAnwalt

x

Meier Anna 20.06.1971verheiratetreformiertkaufm. Angestellte xVerkehrsverein Heidiland

Myriam Meier 10.01.1999Stefan Meier 04.09.2001

1234567

7310 Bad Ragaz

Page 25: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

Grundlagen 165

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

Person 1Person 2

Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen

4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)

Person 1

Total der Einkünfte7.

Weitere Einkünfte6.

Formular 7

Bescheinigung

Renten/Pensionen

Erwerbsausfallentschädigung

Arbeitslosen-Taggelder

Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Sitzungsgelder, VR-Honorare usw.

Aus Haupterwerbstätigkeit

2.

1.3

Aus Nebenerwerbstätigkeit

1.

Einkünfte im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder

100

102

104

1.11.1 und 1.2 Person 1LohnausweisNettolohn Person 2 Lohnausweis

1.2 Person 1

Arten

Person 2 Lohnausweis 106

108

Arten

Bescheinigung

1.3Entschädigung für Dienst-leistungen jeder Art,

Aufstellung

z.B. aus Verwaltungsrats-

112

114

2.1

und Behördentätigkeit.

Person 22.1Einkünfte aus Industrie-,Handels- und Gewerbe-

2.2betrieben, aus Landwirt-

122

schaft sowie aus freienBerufen. Person 1

Person 23. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen

126

128

Person 13.1Person 2

3.23.2 Bescheinigung / AufstellungBei mehreren Renten separateAufstellung beilegen. steuerbarFr.

% 132

134

136

138

140

142

146

3.33.3Taggelder aus Kranken-, Unfall-,Invalidenversicherung, soweitnicht im Lohnausweis enthalten.

3.4 Person 1

Person 2

3.54.Einschliesslich Gewinne aus

5. 712

Bescheinigung / Aufstellung

Lotterien, Zahlenlotto undSport-Toto.

154

156

für den/die Steuerpflichtige(n)6.1für minderjährige Kinder

6.2 158

6.3

162

164

Übrige Einkünfte wieProvisionen, Trinkgelder,

6.3

Mitarbeiterbeteiligungen,

Arten

6.46.4Kapitalleistungen aus Vorsorgesind auf Seite 4 unten einzu-

Jahrefür

tragen. 168

Einkünfte aus unselbständiger ErwerbstätigkeitAus Haupterwerbstätigkeit

Aus Nebenerwerbstätigkeit

Lohnausweis

Lohnausweis

Person 1

Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften

AHV/IV-Renten (zu 100%)

Bescheinigung

Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen

Ertrag aus Liegenschaften

Unterhaltsbeiträge

Ertrag aus unverteilten ErbschaftenÜbrige Einkünfte

DA(04)1027/01.14/14'000 01.02

Einkünfte 2014

Fr. steuerbar

% 130

Person 2

Urheberrechte, Lizenzen,Patente, usw.

Aufstellung

4.1

4.

aus Wertschriften und Guthaben

Einkünfte aus beweglichem Vermögen

147

für die Dauerder Steuerpflicht

149

Person 1

Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. 110BescheinigungPerson 2

120

Bruttolohn, Steuern vomBescheinigung

Arbeitgeber direkt mitAusgleichskasse abgerechnet.

8. Ergänzende Angaben

2908.1 8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet(nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)

292

291

8.3

8.2

Hilflosenentschädigungen

Ergänzungsleistungen

50'000

10'000

180'000

19'000

16'000

275'000

Page 26: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

166 Grundlagen

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

10'200

7'200

24. Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3) 268

Abzüge 2014

23.4

22.

23.23.1

23.2

Reineinkommen

Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der SteuerpflichtKinderabzug

Kinderabzug

20.21.21.1

15.2

16.

Übrige Abzüge

Zweiverdienerabzug

Bei erstmaliger Zahlung Schei-dungsurteil bzw. Trennungs-vereinbarung beilegen.

Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder GetrennteUnterhaltsbeiträge für minderjährige KinderRentenleistungen

Vorsorgebeiträge

Berufskosten bei unselbständiger ErwerbstätigkeitPerson 1Person 2

Abzüge

10.Formular 410.1 438

Formular 410.2 488

11. Formular 5 500

200

12.12.112.1 – 12.3

Name/Adresse Empfänger/in:12.2 202

12.3 204

13.13.1 Bescheinigung 208

Bescheinigung 210

Formular 614. 600

15.

15.2AHV-Beiträge von

222

Nichterwerbstätigen, u.a. 226

230

Einkommens- (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17) 234

berechnung650

238

240

235

244

248

252

254

abzüglich Selbstbehalt

AbzugFormular 621.2

5 0 0abzüglich Selbstbehalt

Abzug

für jedes noch nicht schulpflichtige Kind Fr.23.1 bis 23.3Abzüge für Kinder, für derenUnterhalt Sie aufkommen(gemäss Seite 1).

für jedes Kind in Schule oder Ausbildung

256

23.4Abzug gilt nur für diedirekte Bundessteuer.

SchuldzinsenUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen

Person 1Person 2

Versicherungsprämien und Sparzinsen

Weitere Abzüge

Arten

17. Total der Abzüge

Abzüge vom NettoeinkommenNettoeinkommen

Krankheits- und Unfallkosten Formular 6

2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)

Behinderungsbedingte Kosten

maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)

(Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)

Fr.

Formular 10

23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung

264Abzug für jede unterstützte Person

DA(04)1027/01.14/14'000 01.03

ja Anzahl

21.4 Parteispenden

(ohne Selbstbehalt)

15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 258Formular 10

für die Dauerder Steuerpflicht

21.3 Freiwillige Zuwendungen Formular 5 550

Bescheinigung

Säule 3aSäule 3a

13.2 Bescheinigung 218

Bescheinigung 219

Person 1

Person 2

Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Formular 5 555

242

8'00020'000

4'900

13'400

228'700

4'574

228'700

13'000

46'300

215'700

Page 27: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

Grundlagen 167

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

Unterschrift

Steuerwert am

ReinvermögenSozialabzüge

Abzug für alleinstehende SteuerpflichtigeAbzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten

Abzug für jedes minderjährige Kind

Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen GesellschaftenAktiven gemäss Schlussbilanz per

Vermögen im landwirtschaftlichen BetriebTotal der Vermögenswerte

Motorfahrzeuge

Anteile an unverteilten Erbschaften

Übrige VermögenswerteLiegenschaftenBetriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Bewegliches VermögenWertschriften und GuthabenBargeld, Gold und andere Edelmetalle

Lebens- und Rentenversicherungen

Vermögen im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich Nutzniessungsvermögen

30.Formular 230.1 300

30.2 302

30.3 BescheinigungAblauf-Abschluss- Versicherungs-Versicherungsgesellschaft

summe304

304

304Kauf- 306

306

308

310

30.4 preisKauf-Art preis

30.5 Aufstellung

30.6 Arten30.6Boote, Reitpferde, Samm-

Formular 731. 710

32.

lungen; ohne Hausrat undohne persönlicheGebrauchsgegenstände.

314

316

32.132.2 Aufstellung32.2Fahrzeuge, Maschinen,

32.3 318

33. 322

Schulden

Formular 5 504

35. 326

36.

Fr. 75'00036.1 330

Fr. 150'00036.2 332

Fr. 20'00036.3 334

Mobiliar, Geräte usw.;ohne Buchwert derGeschäftsliegenschaften(diese sind unter Ziffer 31zu deklarieren).

338

Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.BeilagenLohnausweis(e)

WertschriftenverzeichnisBilanz per

Ort und DatumErfolgsrechnungFormulare 4, 5, 6 usw.Bescheinigung(en)

Person 2Aufstellung(en)

jahrjahr

Art

34.

(Ziffer 33 abzüglich 34)

Steuerbares Vermögen gesamt37. (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)

DA(04)1027/01.14/14'000 01.04

31. Dezember 2014

*

* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften

bzw. am Endeder Steuerpflicht

UnterschriftPerson 1

Erwerbs-jahrErwerbs-jahr

PrivatschuldenGeschäftsschulden

34.134.2 Formular 5 506

aus gebundener Vorsorge Säule 3a40.1 Bescheinigung

aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)40.2 Bescheinigung

Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge40.3 Bescheinigung

Kapitalleistungen aus Vorsorge40.

Total Kapitalleistungen aus Vorsorge41.

Ergänzende Angaben

950

31.12.2014

x 1xx 31.12.2014x 2014x 4x

Bad Ragaz,

500'000

900'000

100'000

800'000

150'00040'000

510'000

1'500'000

700'000

Page 28: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

168 Grundlagen

4. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Pauschalbetrag für vorge-schriebene Parkplätze

Städte und Gemeinden schreiben den Liegenschaftsbesitzern in Zentren oft vor, dass diese eine gewisse Anzahl Parkplätze für die Benützer der Liegenschaften zur Verfügung zu stellen haben. Kön-nen Liegenschaftsbesitzer der Vorgabe nicht nachkommen, haben sie für jeden vorgeschrie benen, aber nicht zur Verfügung gestell-ten Parkplatz einen bestimmten Betrag zu bezahlen, weil damit die öffentlichen Parkplätze zusätzlich benützt werden. In abgabe-rechtlichem Sinne handelt es sich dabei um eine Ersatzabgabe.

5. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Autobahnvignette

Die Autobahnvignette wird i. d. R. als Zwecksteuer bezeichnet. Steuercharakter hat sie, weil der volle Betrag bezahlt werden muss, auch wenn die Autobahn nur für eine kurze Strecke befah-ren wird.

6. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Entgelt für nächtliches Dauer-parkieren

Das Entgelt für nächtliches Dauer parkieren gilt als Gebühr.

7. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Kurtaxe

Die Kurtaxe ist eine Gemeng- bzw. Kostenanlastungssteuer, welche Elemente einer Zwecksteuer aufweist. Um eine Steuer handelt es sich, weil auch jene Gäste die Kurtaxe entrichten müssen, die von den Angeboten des Kurvereins keinen Gebrauch machen. Die Kur-taxe darf vom Ferienort erhoben werden, im Gegensatz zu einer allgemeinen Einkommenssteuer, welche am Wohnort bzw. Haupt-steuerdomizil geschuldet ist. Vgl. BGE 90 Ia 86; ASA 33, 527; BGE 124 I 289.

8. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Lohnabzug für nicht auf dem Stadtgebiet wohnende Beamte

Der Abzug, den eine Stadt vornimmt, wenn sie den Lohn ihrer nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten um 2% reduziert, gilt als allgemeine Einkommenssteuer.

Page 29: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

Grundlagen 169

Gemäss den Grundsätzen des interkantonalen Steuerrechts besitzt der Arbeitsort dazu keine Steuerhoheit, sodass der Abzug unzuläs-sig ist. Vgl. BGE 92 Ia 361.

Das schweizerische Steuersystem

1. Merkmale des schweizerischen SteuersystemsBund, Kantone und Gemeinden erheben zum Teil gleiche, zum Teil verschiedene Steuern.

2. Wichtigste Steuern des Bundes und der Kantone und GemeindenVgl. Mäusli / Oertli, Das schweizerische Steuerrecht, I 2.

Einteilung der Steuern nach Steuerarten

1. Qualifizierung Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer

Grundstückgewinnsteuern sind spezielle Einkommenssteuern. Handänderungssteuern sind Rechtsverkehrssteuern.

2. Qualifizierung als direkte/indirekte, periodi sche/einmalige, Objekt-/ Subjektsteuern

• Einkommenssteuer Direkte, periodische Subjektsteuer

• Verrech nungs steuerDirekte (Kriterium Steuerobjekt/Steuerberechnungsgrundlage) Objektsteuer. Zum Teil wird die Verrechnungssteuer auch als indi-rekte Steuer bezeichnet (Kriterium Steuersubjekt/Steuerträger).

In der Regel ist die Verrechnungssteuer nicht periodisch. Zum Teil ist die Verrechnungssteuer auch periodisch, zum Beispiel bei Ban-ken im Zusammenhang mit der Abrechnung von Schuldzinsen (quartalsweise Abrechnung).

• MehrwertsteuerDie Mehrwertsteuer ist eine indirekte, periodische (aus der Sicht des mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmens) Objektsteuer.

Page 30: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

170 Grundlagen

3. Steuern im Zusammenhang mit Liegenschaften

• Eigentum: Vermögenssteuer, Liegenschaftensteuer (Grundsteuer)• Ertrag: Einkommenssteuer• Erwerb: Handänderungssteuer• Veräusserung: Grundstückgewinnsteuer bei Liegenschaften im

Privatvermögen (z. T. auch bei Geschäftsvermögen); Einkom-menssteuer bzw. Gewinnsteuer bei Liegenschaften im Geschäfts-vermögen

4. Steuern im Zusammenhang mit Wertschriften

• Eigentum: Vermögenssteuer• Ertrag: Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer• Erwerb: Umsatzabgabe• Veräusserung: Umsatzabgabe, steuerfreier Kapitalgewinn bei

Wertschriften im Privatvermögen, steuerbares Einkommen bzw. steuerbarer Gewinn bei Wertschriften im Geschäftsvermögen

Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung

1. Kompetenzabgrenzung Bund / Kantone im Bereich der Steuern

Der Bund benötigt für die Erhebung von Steuern eine ausdrück-liche Verfassungsgrundlage. Nach BV 3 können die Kantone auf-grund ihrer Souveränität Steuern erheben, die nicht durch die Bun-desverfassung allein dem Bund vorbehalten sind (vgl. BV 134).

2. Rechtsform für Steuern, Einführung einer Schiffsteuer auf dem Verordnungsweg

Steuern, welche vom Steuerpflichtigen gegenleistungslos eine Leis-tung einverlangen, müssen in einem formellen, referendumsfähi-gen Gesetz verankert sein. Neue kantonale Steuern können nicht mittels Verordnungen des Regierungsrates eingeführt werden.

Page 31: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

Grundlagen 171

3. Verfassungsmässigkeit von Steuern, doppelt so hohe Schiffsteuer für Schiffshalter, die ihren Wohnsitz ausser halb des Kantons ha-ben, wie für Kantonseinwoh ner

Falls es keine sachlichen Gründe gibt, verstösst eine solche Steuer gegen den Grundsatz von BV 8 der Rechtsgleichheit und des Will-kürverbotes. Vgl. zur Aufgabe BGE 101 Ia 182.

4. Qualifizierung und Verfassungsmässigkeit von Steuern, Strassen-reinigungsbeiträge von Grundeigentümern

Zwecksteuer, Verstoss gegen Rechtsgleichheit, da Strassen nicht nur von den Grundeigentümern verunreinigt werden (StR 1999, 214).

5. Verfassungsmässigkeit von Steuern, Vermögenssteuer auf Edelme-tallen ohne Ertrag

Frage, ob eine solche Steuer gegen den Grundsatz der Eigen-tumsgarantie gemäss BV 26 verstösst. Die Eigentumsgarantie wird vom Bundesgericht im Bereich der Steuern als verfassungsmässige Schranke anerkannt, nicht hingegen, wenn freiwillig auf Ertrag verzichtet wird. In diesem Fall wird ein entsprechend höherer Er-trag in Zukunft unterstellt. Vgl. BGE 112 Ia 124; BGE 106 Ia 342 = ASA 51, 552; BGE 105 Ia 134; StE 1997 A 22 Nr. 2 (SZ); ASA 56, 439.

6. Weitere verfassungsmässige Schranken der Besteuerung

• Wirtschaftsfreiheit: BV 27• Glaubens- und Gewissensfreiheit: BV 15• Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Be-

steuerung sowie Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaft-lichen Leistungsfähigkeit: BV 127 Abs. 2

• Interkantonales Doppelbesteuerungsverbot: BV 127 Abs. 3• Verbot von Steuerabkommen: BV 129

7. Kompetenz der Kantone im Bereich der Steuern, Aufhebung der Vermögenssteuer

• Nach BV 3 können die Kantone aufgrund ihrer Souveränität Steu-ern erheben, die nicht durch die Bundesverfassung allein dem Bund vorbehalten sind. Vgl. Aufgabe 1

Page 32: Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

172 Grundlagen

• Die Kompetenz der Kantone wird auch durch das Steuerharmo-nisierungsgesetz eingeschränkt, indem die Kantone nach StHG 2 Abs. 1 lit. a verpflichtet sind, von den natürlichen Personen eine Vermögenssteuer zu erheben. Die Aufhebung der Vermögens-steuer würde gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstossen und wäre unzulässig. Es würde StHG 72 zur Anwendung gelan-gen.

Das Steuerrechtsverhältnis

1. Begriff und Elemente des Steuerrechtsverhältnisses

• Begriff: Als Steuerrechtsverhältnis gilt ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen einem Gemeinwesen als Steuerho-heitsträger und einer Person als Steuerpflichtiger, welches Vor-aussetzung ist, damit diese zu einer Steuerleistung herangezo-gen werden kann.

• ElementeSteuerhoheit Stadt ChurSteuersubjekt GrundeigentümerSteuerobjekt LiegenschaftSteuerberechnungsgrundlage Verkehrswert der LiegenschaftSteuermass 1 Promille

• Form für die Erhebung von SteuernFormelles Gesetz