Daten + Analysen 2 2004 - statistik-berlin-brandenburg.de · trieb für Datenverarbeitung und...

66
Daten + Analysen 2 2004 Inhalt Seite Registergestützter Zensustest Vorwort.......................................................................................................................... 4 Einleitung ....................................................................................................................... 5 Ergebnisse des Zensustests.............................................................................................. 7 1. Ausgangslage ............................................................................................................. 7 2. Die Qualität der Melderegister .................................................................................. 12 3. Der Wirkungsgrad der im Zensustest erprobten Bereinigungsmaßnahmen ................ 14 4. Testergebnisse der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe ....................... 18 5. Ergebnisse der Haushaltegenerierung........................................................................ 20 6. Ergebnisse des Tests zur Nutzung der erwerbsstatistischen Register .......................... 24 7. Vorschläge zu Modellvarianten für einen registergestützten Zensus .......................... 28 8. Bewertung der Modelle ............................................................................................ 38 9. Empfehlungen für die Durchführung des nächsten Zensus ........................................ 48 Auswertungsstelle der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung .......................... 49 Erkenntnisse und Erfahrungen für einen künftigen registergestützten Zensus ................ 55

Transcript of Daten + Analysen 2 2004 - statistik-berlin-brandenburg.de · trieb für Datenverarbeitung und...

Daten + Analysen 2 2004

Inhalt Seite

Registergestützter Zensustest

Vorwort..........................................................................................................................4

Einleitung .......................................................................................................................5

Ergebnisse des Zensustests..............................................................................................7

1. Ausgangslage .............................................................................................................7

2. Die Qualität der Melderegister..................................................................................12

3. Der Wirkungsgrad der im Zensustest erprobten Bereinigungsmaßnahmen ................14

4. Testergebnisse der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe .......................18

5. Ergebnisse der Haushaltegenerierung........................................................................20

6. Ergebnisse des Tests zur Nutzung der erwerbsstatistischen Register ..........................24

7. Vorschläge zu Modellvarianten für einen registergestützten Zensus ..........................28

8. Bewertung der Modelle ............................................................................................38

9. Empfehlungen für die Durchführung des nächsten Zensus ........................................48

Auswertungsstelle der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung..........................49

Erkenntnisse und Erfahrungen für einen künftigen registergestützten Zensus ................55

4 Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Volkszählungen oder Zensen haben eine lange Tradition und sind ge-wiss ein Höhepunkt im Leben eines jeden Statistikers. Sie werden des-halb auch nicht allzu häufig durchgeführt – letztmalig vor etwa 20 Jah-ren in Deutschland.

Alle Verantwortlichen waren sich einig: Die Bürger müssen wieder ein-mal gezählt werden. Dabei könnte man die vorhandenen Verwaltungs-register nutzen. In den letzten drei Jahren hat dazu ein bundesweiter Versuch, der registergestützte Zensustest, stattgefunden. Er ist jetzt be-endet.

Das war ein hartes Stück Arbeit für alle Beteiligten. Die umfangreichen Berichte der einzelnen Arbeitsgruppen sind erstellt. Die deutschen Sta-tistiker haben die Arbeit an dieser Etappe abgeschlossen und Vorschlä-ge für die Gestaltung eines künftigen Zensus unterbreitet. Die Diskussi-on und die Meinungsbildung der Verantwortlichen kann erfolgen.

Wir haben Sie bereits mehrfach über diese neue statistische Methode informiert. Mit diesem Heft erhalten Sie nun den zusammengefassten Abschlussbericht des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder sowie zwei eigene kleinere Erfahrungsberichte. Selbst wir sind gespannt, in welcher Form, etwa um das Jahr 2010, die nächs-te Volkszählung stattfinden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Arend Steenken

Präsident des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

5

Einleitung

Der Test eines neuen, weit gehend registergestützten Verfahrens der Volkszählung be-

gann im Dezember 2001 auf der Rechtsgrundlage des Zensusvorbereitungsgesetzes

vom 27. Juli 2001. Die Auswertung ist inzwischen abgeschlossen. In diesem Themen-

heft sind drei Beiträge zusammengestellt. Der Teil „Ergebnisse des Zensustests“ ist eine

Gemeinschaftsarbeit des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der

Länder. Er enthält die Zusammenfassung der in den einzelnen Berichtsichtsgruppen er-

stellten Berichte. Und zwar: zur Mehrfachfallprüfung, zur Feststellung von Karteileichen

und Fehlbeständen, zum Vergleich der Gebäude- und Wohnungszählung mit der Haus-

haltebefragung, über die Haushaltegenerierung und zum Abgleich der erwerbsstatisti-

schen Register mit den Melderegistern und der Haushaltebefragung. Neben der Darstel-

lung der wichtigsten Ergebnisse des registergestützten Zensustests werden in diesem

Teil auch mögliche Modelle einer künftigen Volkszählung vorgestellt. Im Bericht zur

“Auswertungsstelle der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung“ sind die Be-

sonderheiten der bei der Auswertung der Gebäude- und Wohnungszählung angewand-

ten Tabellen- und Berichtserstellung beschrieben. Dabei steht die Arbeit in einer pro-

jektbezogenen Arbeitsgruppe, der „Auswertungsstelle", im Mittelpunkt. Der Landesbe-

trieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg arbeitete in insgesamt drei von

sieben Projektgruppen und in drei von fünf Berichtsgruppen des registergestützten Zen-

sustests mit. Wesentliche Erkenntnisse, die im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung

und Auswertung der einzelnen Zensusteile gewonnen wurden, sind im abschließenden

Beitrag „Erkenntnisse und Erfahrungen für einen künftigen registergestützten Zensus“

zur Diskussion gestellt.

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

7

Ergebnisse des Zensustests

1. Ausgangslage

Die letzten Volkszählungen fanden in Deutschland für die alten Bundesländer im Jahre

1987 und für die neuen Bundesländer im Jahre 1981 statt. Seit den letzten Volkszäh-

lungen gab es einschneidende Änderungen in Deutschland: Die Mauer ist gefallen und

die europäische Integration weiter vorangeschritten. Deutschland hat eine starke Zu-

wanderung erlebt und die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich schneller

gewandelt als in den Jahrzehnten zuvor. Die niedrige Geburtenrate und die ständig

steigende Lebenserwartung veränderten und verändern die Bevölkerungszahl und die

Bevölkerungsstruktur in einem früher nicht gekannten Maße und machen neue, zuver-

lässige Informationen über die Bevölkerung, den Arbeits- und den Wohnungsmarkt un-

entbehrlich. Die Feststellung der Zahl und Sozialstruktur der Bevölkerung ist die zentrale

und verfassungsgerichtlich bestätigte Aufgabe einer Volkszählung. Hierzu gehören die

Bereitstellung von:

regional tief gegliederten Bestandszahlen über Personen, Familien und Haushal-

te, darunter die besonders wichtigen Einwohnerzahlen;

demografischen Strukturdaten (nach Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand,

Staatsangehörigkeit, Stellung innerhalb der Familie oder des Haushalts);

sozioökonomischen Strukturdaten (nach Ausbildung, Erwerbsbeteiligung, sozialer

Lage und Sicherung, Pendelverhalten).

In diesem Zusammenhang steht auch die Aufgabe, gebäude- und wohnungsstatistische

Informationen (Gebäudeart, Baualter, Besitzverhältnisse, Größe und Ausstattung der

Wohnungen, Wohnungsbelegung) bereitzustellen, die in Kombination mit den bevölke-

rungsstatistischen Daten wichtige Informationen über die Versorgung der Bevölkerung

mit Wohnraum liefern.

Volkszählungen liefern diese bevölkerungs-, erwerbs- und wohnungsstatistischen In-

formationen in größeren Zeitabständen. Ihre Ergebnisse sind Grundlage für politische

wie für wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen sowie für wissenschaftliche Un-

tersuchungen. Herausgehobene Nutzer der Daten sind die politischen Entscheidungs-

träger in Bund, Ländern und Gemeinden, zunehmend aber auch die Europäische Union

im Rahmen ihrer Struktur- und Regionalpolitik. Auch für wissenschaftliche Un-

tersuchungen, Standortentscheidungen der Wirtschaft und vieles andere sind Zensus-

ergebnisse eine unverzichtbare Datengrundlage.

Volkszählungen sind eine lohnende Investition in die Zukunft eines Landes. Um zu ver-

anschaulichen, wozu die Informationen aus Volkszählungen gebraucht werden, einige

Beispiele:

Einschneidende Änderungen in

Deutschland erfordern neue

Informationen

Volkszählungen sind eine

lohnende Investition

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

8

Die Volkszählung leistet einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der regionalen

Verteilung der Finanzen. Herausragendes Ziel eines Zensus ist die Feststellung der

amtlichen Einwohnerzahl des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Die amtli-

che Einwohnerzahl ist eine vielfältig verwendete Bemessungsgrundlage, unter an-

derem für den horizontalen und vertikalen Finanzausgleich. Die Volkszählung

1987 führte durch Neufestsetzung der amtlichen Einwohnerzahl unmittelbar zu

nachhaltigen Korrekturen im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanz-

ausgleich. Die Summe der Korrekturen erreichte bereits im ersten Jahr der Neu-

feststellung der Einwohnerzahl eine Größenordnung von fast zwei Milliarden DM.

Im Bereich der demokratischen Wahlen ist die amtliche Einwohnerzahl (deutsche

Bevölkerung) die Richtgröße für die Einteilung der Wahlkreise für den Deutschen

Bundestag, für die Berechnung der Sitze in den kommunalen Vertretungskörper-

schaften oder für die Berechnung der Stimmen der Länder im Bundesrat. Auf

Länderebene ist die amtliche Einwohnerzahl die entsprechende Bezugszahl für

die Festlegung von Zahl und Größe der Stimmkreise.

Gebäude- und Wohnungszählungen (GWZ) waren in Deutschland meist mit

Volkszählungen verbunden, sodass ihre Ergebnisse gemeinsam (z. B. für die Er-

mittlung der durchschnittlichen Bewohnerzahl je Wohnung oder andere woh-

nungspolitisch wichtige Ergebnisse) ausgewertet werden konnten. Die damit

ermittelten neuen Bestandszahlen für Gebäude und Wohnungen bilden die

Grundlagen von Fortschreibungen im Gebäude- und Wohnungsbereich.

Auch diese Ergebnisse benötigen nach mehreren Jahren eine neue Eichung, d. h.

eine neue Gebäude- und Wohnungszählung. Bei der letzten Volkszählung 1987

mussten die fortgeschriebenen Wohnungszahlen auf Bundesebene um eine Mil-

lion nach unten korrigiert werden. Um die Größenordnung dieser Korrektur zu

veranschaulichen: Das sind mehr Wohnungen als der gesamte Wohnungsbe-

stand von Schleswig-Holstein im Jahre 1987.

Die amtliche Statistik benötigt die Zensusergebnisse auch als Auswahlgrundlage

und Hochrechnungsrahmen für Stichprobenerhebungen. Der jährliche Mikrozen-

sus basiert noch immer auf so genannten Vorratsstichproben von aktualisierten

Adressen aus der letzten Volkszählung bzw. entsprechenden Auszügen aus dem

zentralen Melderegister der DDR. Zum anderen werden die Ergebnisse von amt-

lichen und nicht-amtlichen Stichproben auf die auf der Volkszählung basierenden

Fortschreibungswerte von Bevölkerung oder Wohnungen hochgerechnet.

Die Ergebnisse von Volkszählungen werden bis zur nächsten Zählung mit Ergebnissen aus

laufenden Statistiken (Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen) fortgeschrieben und

durch Stichprobenerhebungen (Mikrozensus, Gebäude- und Wohnungsstichproben) er-

gänzt. Da sowohl die Fortschreibungs- als auch die Stichprobenergebnisse im Zeitablauf

zunehmend ungenauer werden, u. a. durch Fortschreibungsfehler, abnehmende Aktuali-

tät der Auswahl- und Hochrechnungsbasis, ist in der Regel etwa alle zehn Jahre ein neuer

Zensus erforderlich. So fordert auch die EU ihre Mitgliedstaaten auf, im Turnus von etwa

zehn Jahren EU-weit abgestimmte Erhebungen durchzuführen, zuletzt im Jahre 2001.

Etwa alle zehn Jahre ist neuer

Zensus erforderlich

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

9

An der weltweiten 2000 er Runde der Volkszählungen (1995 bis 2004) haben sich bis

auf Deutschland und Schweden alle EU-Länder bzw. Beitrittsländer beteiligt (siehe

Übersicht 1). Schweden hat sich für die Durchführung des Zensus auf das Jahr 2005 fest-

gelegt.

Übersicht 1: Teilnahme von Ländern an der Volkszählungsrunde 2000

Land Einwohner in 1 000 Stichtag des Zensus Erhebungs-

verfahren

EU-Länder

Belgien 10 346 01. 10. 2001 +

Dänemark 5 388 01. 01. 2001

Deutschland 82 555 ─

Finnland 5 207 31. 12. 2001

Frankreich 59 637 08. 03. 1999

Griechenland 11 018 18. 03. 2001

Großbritannien 59 088 29. 04. 2001

Irland 3 931 28. 04. 2002

Italien 56 464 21. 10. 2001

Luxemburg 449 15. 02. 2001

Niederlande 16 195 01. 07. 2001 +

Österreich 8 159 15. 05. 2001 +

Portugal 10 409 12. 03. 2001

Schweden 8 943 31. 12. 2005

Spanien 40 683 01. 11. 2001

Beitrittsländer

Estland 1 355 31. 03. 2000

Lettland 2 329 31. 03. 2000 +

Litauen 3 460 06. 04. 2001

Malta 378 26. 11. 1995

Polen 38 609 21. 05. 2002

Slowakei 5 378 26. 05. 2001

Slowenien 1 996 31. 03. 2001 +

Tschechien 10 144 01. 03. 2001

Ungarn 10 155 01. 02. 2001

Zypern 712 01. 10. 2001

Ausgewählte andere Länder

USA 291 039 01. 04. 2000

Russ. Föderation 143 500 09. 10. 2002

Japan 127 438 01. 10. 2000

Kanada 30 007 15. 05. 2001

Australien 19 875 07. 08. 2001

Schweiz 7 316 05. 12. 2000 +

Norwegen 4 556 03. 11. 2001

_____ = Primär statistische Erhebung = Registerauswertung + = Kombination Registerauswertung/primär statistische Erhebung

Quelle: EU-Kommission, Eurostat; Statistics Division, United Nations, 15. Sept. 2003

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

10

Herkömmliche Volkszählungen als Befragungen aller Bürger sind teuer. So kostete die

letzte traditionelle Zählung des Jahres 1987 im alten Bundesgebiet nahezu 1 Milliar-

de DM, hochgerechnet auf den neuen Gebietsstand 1,3 Milliarden DM. Allein für die

Durchführung wurden rund 500 000 Zähler gebraucht. Eine neue Zählung in dieser Form

würde schätzungsweise 1 Milliarde EUR kosten.

Herkömmliche Volkszählungen sind bislang bei der Bevölkerung zudem auf Akzeptanz-

probleme gestoßen, nicht zuletzt weil bevölkerungs- und erwerbsstatistische Grunddaten

bereits in Verwaltungsregistern vorhanden sind und auch aufgrund des heute sehr weit

fortgeschrittenen Einsatzes der Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung –

vor allem im Bereich des Meldewesens, das inzwischen von allen Meldebehörden mithilfe

automatisierter Verfahren geführt wird – ohne großen zusätzlichen Aufwand für statisti-

sche Zwecke genutzt werden können, wie es für die Städtestatistik seit Jahrzehnten mit

Erfolg praktiziert wird. Von besonderer Bedeutung für den Zensus ist hierbei die Ände-

rung des Melderechtsrahmengesetzes vom 4. April 2002. Die Novellierung verfolgte u. a.

das Ziel, die Nutzung neuer Medien zuzulassen, um Geschäftsprozesse des Meldewesens

effizienter, effektiver und attraktiver gestalten zu können1).

Im Zuge der Planungen der Europäischen Union, im Jahre 2001 eine gemeinschaftsweite

Volks- und Wohnungszählung durchzuführen, sprach sich die Bundesregierung sowohl

in der 13. als auch in der 14. Wahlperiode aus Kosten- und Akzeptanzgründen gegen

eine herkömmliche Vollerhebung nach dem Vorbild der Volkszählung von 1987 aus. Es

wurde daher beim Statistischen Bundesamt eine Arbeitsgruppe „Gemeinschaftsweiter

Zensus 2001" mit Statistikexperten aus Bund und Ländern gebildet und beauftragt, ein

Alternativkonzept zu entwickeln, bei dem so weit wie möglich auf vorhandene Ver-

waltungsregister zurückgegriffen werden soll. Die Konferenz der Innenminister und

-senatoren der Länder hat am 19./20. November 1998 den Bericht der Arbeitsgruppe

zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Methodenwechsel von einer primär sta-

tistischen Vollerhebung zu einer hauptsächlich registergestützten Datengewinnung vor-

zunehmen.

Durch Auswertung von Verwaltungsregistern lassen sich in Deutschland die sechs de-

mografischen (Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort/-land

und Wohnstatus) und größtenteils auch die erwerbsstatistischen Grunddaten (Stellung

im Beruf, Art der Erwerbstätigkeit) gewinnen. Datenquelle für die demografischen

Grunddaten sind die Melderegister. Datenquelle für die erwerbsstatistischen Grundda-

ten sind Dateien der Bundesanstalt für Arbeit (BA). Dabei handelt es sich um die Datei

für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die Arbeitslosendatei sowie die Datei für

Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Ebenso sollen einer Reihe

von dezentral geführten Registern (Besoldungs- und Versorgungsstellen für Beamte,

Richter und Soldaten) Angaben zur Erwerbssituation entnommen werden.

_____ 1) Die Studie für den Aufbau der entsprechenden technischen Infrastruktur liegt vor. Siehe hierzu

OSCI-Xmeld Projektteam, OSCI-XMeld Version 1.1 Spezifikation des bundeseinheitlichen Da-tenaustauschformates für die Übermittlung von Daten des Meldewesens, Bremen, Juli 2003.

Methodenwechsel zur haupt-

sächlich registergestützten Da-

tengewinnung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

11

Für Gebäude- und Wohnungsdaten gibt es in Deutschland keine flächendeckenden Re-

gister. Bestands- und Strukturdaten für Gebäude und Wohnungen müssen auch in ei-

nem registergestützten Zensus durch primär statistische Erhebungen gewonnen werden.

Traditionell wurden bei Volkszählungen die Gebäudedaten vom Eigentümer und die

Wohnungsdaten vom Haushalt erfragt. Soll künftig auf eine flächendeckende Befra-

gung der Haushalte verzichtet werden, müssen auch die Wohnungsangaben vom Ei-

gentümer erfragt werden.

Informationen über die Zahl, Größe und Struktur der Haushalte sind eine wichtige

Grundlage für die Beschreibung und Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Verhält-

nisse in unserer Gesellschaft. Die Zusammenfassung von Personen zu Haushalten er-

folgt beim registergestützten Zensus anhand der Daten der Melderegister und der Ge-

bäude- und Wohnungszählung mittels eines neu entwickelten automatisierten Verfah-

rens (Haushaltegenerierung).

Die demografischen Daten aus den Melderegistern werden mit den Daten zur Erwerbs-

tätigkeit sowie den Haushalts-, Wohnungs- und Gebäudedaten zu einem kombinierten

„zensustypischen“ Datensatz zusammengefügt.

Den gewünschten Methodenwechsel zu einem neuen Zensusverfahren hat der Gesetz-

geber mit dem Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus eingeleitet. Der

Methodenwechsel steht in engem Zusammenhang mit dem Bestreben, in allen Berei-

chen der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz moderner Informationstechnologie

die Kosten zu senken und zudem die Bürger von Befragungen zu entlasten.

Vor einem Methodenwechsel bedurfte es eingehender vorbereitender Verfahrenstests,

einer Prüfung der Qualität der relevanten Register sowie der Validität der aus den ver-

schiedenen Quellen gewonnenen Daten. Diese Tests ordnet das Zensusvorbereitungs-

gesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S.1882) an. Im Wesentlichen sollen über folgende

Sachverhalte zuverlässige Erkenntnisse erlangt werden:

die Qualität der Melderegister im Hinblick auf Über- und Untererfassungen,

den Wirkungsgrad von Verfahren zur statistischen Bereinigung der Melderegister

um Mehrfachfälle (MFF), Übererfassungen und Fehlbestände,

die Unterschiede in den Ergebnissen zwischen einer postalischen Erhebung der

Wohnungsdaten bei den Gebäude-/Wohnungseigentümern und deren Erhe-

bung durch eine direkte Befragung der Haushalte (Wohnungsnutzer) über Erhe-

bungsbeauftragte,

die Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Verfahrens der maschinellen Gene-

rierung von Haushaltszusammenhängen (HHG) durch kombinierte Nutzung der

Melderegisterdaten und der in der Gebäude- und Wohnungszählung erhobenen

Daten sowie über die Zuverlässigkeit der Generierungsergebnisse,

die Nutzungsmöglichkeiten und Qualität der Personenregister der Bundesanstalt

für Arbeit.

Methodenwechsel mit Zensus-

vorbereitungsgesetz eingeleitet

Konzept des Zensustests

Gebäude- und Wohnungsdaten

müssen weiterhin primär statis-

tisch erfragt werden

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

12

Die Konzeption des Zensustests sah vor, dass die Register- und GWZ-Daten sowie die

hieraus abgeleiteten Ergebnisse der Haushaltegenerierung mit den Ergebnissen der

Haushaltebefragung (HHB) verglichen wurden. Dabei wurden Abweichungen grund-

sätzlich zulasten der Register- bzw. GWZ-Daten gewertet. Wurden z. B. im Melderegis-

ter gemeldete Personen in der Erhebung unter der Adresse als nicht wohnend festge-

stellt, wurden diese Personen als Übererfassungen oder „Karteileichen“ klassifiziert.

Personen, die in der Erhebung als wohnend festgestellt wurden, aber nicht im Register

enthalten waren, wurden als Untererfassung bzw. Fehlbestand gekennzeichnet. Bei der

Bewertung der festgestellten Abweichungen ist zu beachten, dass auch die Kontroller-

hebung – trotz einer sorgfältigen Planung und Durchführung – Irrtümer und Qualitäts-

mängel aufweisen dürfte.

2. Die Qualität der Melderegister

Gemessen an den Ergebnissen der Haushaltebefragung weisen die unbereinigten Mel-

deregister für die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im Bundesmittel eine Kartei-

leichenrate von knapp 4,1 Prozent auf (siehe Tabelle 1). Der durchschnittliche Anteil

von Karteileichen an der Bevölkerung gemäß Melderegister streut beträchtlich zwischen

den Ländern. In den Flächenländern schwankt er zwischen 2,6 Prozent (Thüringen,

Sachsen) und 4,6 Prozent (Hessen), mit Ausnahme von Schleswig-Holstein (6,2 Pro-

zent) und dem Saarland2) (7,9 Prozent). In den Stadtstaaten liegen die Karteileichenra-

ten zwischen 5,6 Prozent (Bremen) und 8,1 Prozent (Berlin).

Die Betrachtung der Karteileichenraten nach Gemeindengrößenklassen, d. h. der Anteile

der Karteileichen an der gesamten Bevölkerung der Gemeinden in der jeweiligen Grö-

ßenklasse, zeigt zwar die erwartete Tendenz der höheren Raten in größeren Gemein-

den, doch liegt die Quote für die Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern mit

2,8 Prozent bereits deutlich über den Erwartungen. In Städten mit mehr als 800 000

Einwohnern beträgt die Karteileichenrate 7,6 Prozent, d. h. die für Berlin festgestellte

Rate gilt auch für andere große Städte.

Den Karteileichen oder Übererfassungen in den Melderegistern stehen Untererfassun-

gen oder Fehlbestände gegenüber. Für die Fehlbestände zeigt sich sowohl bei der Be-

trachtung nach Bundesländern als auch bei der Betrachtung nach Gemeindegrößen-

klassen ein ähnliches Bild wie bei den Karteileichen. Bundesweit wurden im Rahmen

des Registertests 1,7 Prozent Fehlbestände aufgedeckt. Die durchschnittliche Unterer-

fassung schwankt zwischen 1,0 Prozent und 3,1 Prozent. Für die Gemeinden der bei-

den kleineren Größenklassen (unter 10 000 sowie 10 000 bis unter 50 000 Einwoh-

nern) wurden jeweils im Mittel 1,3 Prozent Fehlbestände festgestellt. In den Städten

_____ 2) In den ausgewählten Gemeinden des Saarlandes zeigten sich vergleichsweise hohe Registerfeh-

ler. Ob es sich hierbei tatsächlich um Registerfehler oder um fehlerhafte Stichprobenziehungen bzw. um Erhebungsfehler handelt, kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht entschieden werden.

Über- und Untererfassungsraten

streuen beträchtlich

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

13

über 50 000 bis unter 800 000 Einwohnern liegt die Untererfassung mit 2,1 Prozent

höher und in den Städten mit 800 000 und mehr Einwohnern liegt sie mit knapp

3 Prozent deutlich höher.

Tabelle 1: Personen, Fehlbestand und Karteileichen nach Bundesländern und Gemeindegrößenklassen

Hochgerechnetes Ergebnis des Zensustests vom 5. 12. 2001

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

darunter … im Ausgangsbestand Personen im Melde-

register 1) Fehlbestand Karteileichen Bundesland –––––––––––

Gemeindegrößenklasse 1 000 Prozent 1 000 Prozent

Bundesland

Baden-Württemberg 10 307,1 102,5 1,0 313,3 3,0

Bayern 11 957,5 211,6 1,8 418,1 3,5

Berlin 3 272,3 88,8 2,7 265,1 8,1

Brandenburg 2 542,4 25,1 1,0 94,2 3,7

Bremen 648,2 12,9 2,0 36,5 5,6

Hamburg 1 629,4 47,1 2,9 115,1 7,1

Hessen 5 801,2 138,9 2,4 268,4 4,6

Mecklenburg-Vorpommern 1 742,1 36,2 2,1 70,1 4,0

Niedersachsen 7 772,0 81,5 1,1 259,9 3,3

Nordrhein-Westfalen 17 408,8 350,3 2,0 754,4 4,3

Rheinland-Pfalz 3 972,3 50,3 1,3 126,3 3,2

Saarland 1 050,9 26,2 2,5 82,6 7,9

Sachsen 4 299,6 44,1 1,0 111,0 2,6

Sachsen-Anhalt 2 510,4 38,7 1,5 92,6 3,7

Schleswig-Holstein 2 724,1 84,8 3,1 169,8 6,2

Thüringen 2 346,4 29,4 1,3 60,2 2,6

Gemeinden mit Einwohnern von ... bis unter ...

unter 10 000 22 947,5 303,6 1,3 634,6 2,8

10 000 – 50 000 26 112,7 348,4 1,3 900,0 3,5

50 000 – 800 000 23 944,5 509.3 2,1 1 175,7 4,9

800 000 und mehr 6 980,2 207,1 3,0 527,2 7,6

Deutschland 79 984,9 1 368,4 1,7 3 237,5 4,1

_____ 1) Auszählung Registertest ohne Bevölkerung in Anstalten

Die Melderegister weisen deutlich weniger als ein Prozent Mehrfachfälle (Dubletten,

d. h. Personen, die mit alleiniger Wohnung und Hauptwohnung, mit mehreren Haupt-

wohnungen, mit mehreren alleinigen Wohnungen oder nur mit Nebenwohnungen in

den Melderegistern geführt sind) auf. Offensichtlich funktionieren die im Meldewesen

zur Anwendung kommenden Verfahren, insbesondere das für die Mehrfachfallprüfung

Probleme im Meldeverhalten der

Bürgerinnen und Bürger

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

14

zentrale Verfahren der Rückmeldung. Probleme liegen im Meldeverhalten (d. h. im Un-

terlassen von An-, Ab- und Ummeldungen) der Bürgerinnen und Bürger.

Sowohl die Betrachtung nach Ländern als auch die Betrachtung nach Gemeindegrößen-

klassen zeigen, dass es in den Melderegistern im Durchschnitt mehr Karteileichen gibt

als Fehlbestände. Wie die folgenden Überlegungen zeigen, kann aber nicht davon aus-

gegangen werden, dass alle im Registertest festgestellten Übererfassungen als dauer-

hafte Karteileichen zu werten sind. Unter ihnen ist ein im Folgenden zu quantifizieren-

der Anteil von Personen, die infolge von Wohnungswechseln in zeitlicher Nähe zum

Erhebungsstichtag vorübergehend (bis zum Abschluss des An- und Abmeldevorganges)

zu Karteileichen wurden.

3. Der Wirkungsgrad der im Zensustest erprobten Bereinigungsmaßnahmen

Vergleich von zwei Datenlieferungen

Im Zensustestgesetz wurde neben der Lieferung der Daten der Melderegister zum Stich-

tag (5. Dezember 2001) noch eine zweite Datenlieferung zum 31. März 2002 angeord-

net. Damit sollte die Möglichkeit gegeben werden, An- und Abmeldungen, die nach dem

Stichtag, aber mit Wirkung zum Stichtag erfolgen, berücksichtigen zu können. Register-

überhänge, die infolge von Wohnungswechseln entstehen, können über den Vergleich

der beiden Datenlieferungen nachgewiesen werden. Diese Personen wurden als „tempo-

räre Karteileichen“ klassifiziert und sind von den Karteileichen zu unterscheiden, die dau-

erhaft zu einer Überhöhung des Registerbestandes führen. Im Unterschied zu der auf

Stichprobenbasis durchgeführten Testerhebung können beim Zensus selbst die „tempo-

rären Karteileichen“ nicht nur festgestellt, sondern es kann zudem noch ihr neuer

Wohnort bestimmt werden, sodass eine stichtagsgenaue Zuordnung dieses Personen-

kreises erfolgen kann.

Aufgrund der flächendeckenden Vergleichsmöglichkeiten der beiden Datenlieferungen

beim Zensus können Personen, die nach dem ersten Stichtag verzogen sind und sich be-

reits an ihrem neuen Wohnort angemeldet haben, über die Melderegisterauszüge für

den neuen Wohnort richtig zugeordnet werden. Ein entsprechendes Verfahren ist im

Rahmen der Mehrfachfall-Prüfung erfolgreich erprobt worden. Personen, für die kein

Datensatz in der zweiten Lieferung ist, können im Zensus auch über Informationen der

Bevölkerungsfortschreibung zu Verstorbenen und Fortzügen ins Ausland geklärt werden.

Bei Personen, die ausschließlich in der zweiten Lieferung enthalten sind, ist der Wohnort

am Stichtag abzuklären, i. d. R. über die Informationen, die im Lieferdatensatz bereits

enthalten sind.

Über die Nutzung von zwei Datenlieferungen ist es somit möglich, „temporäre Karteilei-

chen“ festzustellen, ihren Verbleib und die stichtagsgenaue Zuordnung ihrer Wohnung

als alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung zu klären. Die im Register- und Verfahrenstest

festgestellten „temporären Karteileichen“ sind deshalb aus den Übererfassungen des

Mehr Karteileichen als Fehlbe-

stände

Zeitlich befristete (temporäre)

Karteileichen lassen

sich nachweisen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

15

Ausgangsbestandes (siehe Tabellen 1 und 2) herauszurechnen und von den weiteren

Untersuchungen auszuschließen. Dies führte zu deutlich reduzierten Karteileichenraten.

Bundesweit sind – bezogen auf den Ort der Hauptwohnung – annähernd 920 000 Kar-

teileichen als „temporär“ einzustufen (siehe Tabelle 2). Demnach reduziert sich die Kar-

teileichenrate infolge der Nutzung der zweiten Datenlieferung im Bundesgebiet um

1,2 Prozentpunkte. Die Karteileichenrate beträgt damit nach erster Klärung im Bundes-

durchschnitt 2,9 Prozent. In Personen gerechnet beläuft sich der Registerüberschuss auf

2,32 Millionen Personen. Auf Länderseite liegen die Reduzierungen zwischen 0,75 (Nie-

dersachsen) und 2,6 Prozentpunkten (Schleswig-Holstein). Die niedrigste Karteileichenra-

te verzeichnet Sachsen mit 1,5 Prozent, unter 3 Prozent liegen 10 von 16 Ländern. Die

Stadtstaaten Hamburg und Berlin sowie das Saarland liegen auch nach dieser Bereini-

gung bei bzw. über 6 Prozent.

Die Karteileichenrate nach erster Klärung erfährt für die Städte mit mehr als 800 000

Einwohnern eine Reduktion um 1,6 Prozentpunkte auf knapp 6 Prozent. Bei den Ge-

meinden unter 10 000 Einwohnern sind von den knapp 23 Millionen Personen am Ort

der Hauptwohnung etwa 460 000 oder 2,0 Prozent Karteileichen.

Prüfung auf Mehrfachmeldungen

Zur Prüfung auf Mehrfachmeldungen wurden von allen Meldebehörden zu den bereits

genannten Stichtagen Datensätze der Einwohner, die am 1. Januar, 15. Mai oder

1. September geboren sind, sowie der Einwohner mit unvollständigem Geburtsdatum

angefordert. Wie die Testerhebung zeigt, kann der weitaus größte Teil der in der Mehr-

fachfallprüfung auffällig gewordenen Fälle ohne Rückfragen bei den Bürgern geklärt

werden; telefonische oder postalische Rückfragen zur Personenfeststellung sind nur bei

einem kleinen Teil der entdeckten Mehrfacheintragungen erforderlich.

Hochgerechnet beträgt die Zahl der in der Mehrfachfallprüfung aufgedeckten Karteilei-

chen für die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung knapp 486 000 Personen. Ihre

Verteilung auf die Bundesländer zeigt Tabelle 2.

Mit den bisher dargestellten Verfahren zur statistischen Bereinigung der Melderegister

können die Übererfassungen spürbar reduziert werden. So wird die durchschnittliche

Karteileichenrate im ersten Schritt von 4,1 auf 2,9 Prozent und im zweiten Schritt von

2,9 auf 2,3 Prozent gesenkt. In den Bundesländern wird die niedrigste Karteileichenrate

mit 0,9 Prozent für Sachsen verzeichnet. Die höchste Karteileichenrate hat das Saarland

(6,3 Prozent), gefolgt von Berlin und Hamburg mit 5,8 bzw. 5,4 Prozent. Die stärkste

Absenkung der Karteileichenrate infolge der Mehrfachfallprüfung vermeldet Mecklen-

burg-Vorpommern mit 1,4 Prozentpunkten.

Mehrfachfallprüfung führt zu

einer Reduzierung der

Karteileichen

Die meisten Mehrfachmeldun-

gen ohne Rückfragen

bei den Bürgern geklärt

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

16

Allerdings führt die Anwendung dieser beiden Bereinigungsschritte nicht zu einer An-

gleichung der Fehlerraten zwischen den Ländern bzw. zwischen den Gemeindegrößen-

klassen.

Tabelle 2: Karteileichen nach Mehrfachfallprüfung nach Bundesländern und Gemeindegrößenklassen

Hochgerechnetes Ergebnis des Zensustests vom 5. 12. 2001

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

Personenim

Melde- register1)

Karteileichen, ohne „temporäre“

Karteileichen

Durch MFF- Prüfung2) geklärte

Karteileichen3)

Verbleibende Karteileichen ohne „temporäre“ und

nach MFF-Prüfung

Bundesland –––––––––––

Gemeindegrößenklasse

1 000 1 000 Prozent 1 000 Prozent 1 000 Prozent

Bundesland

Baden-Württemberg 10 307,1 219,3 2,1 45,3 0,4 174,1 1,7

Bayern 11 957,5 307,9 2,6 48,4 0,4 259,5 2,2

Berlin 3 272,3 205,1 6,3 17,2 0,5 187,8 5,8

Brandenburg 2 542,4 63,7 2,5 19,4 0,8 44,3 1,9

Bremen 648,2 27,2 4,2 3,9 0,6 23,3 3,6

Hamburg 1 629,4 97,9 6,0 11,5 0,7 86,4 5,4

Hessen 5 801,2 209,0 3,6 51,0 0,8 157,9 2,9

Mecklenburg-Vorpommern 1 742,1 45,9 2,6 24,4 1,4 21,4 1,2

Niedersachsen 7 772,0 201,3 2,6 63,5 0,8 137,8 1,8

Nordrhein-Westfalen 17 408,8 517,7 3,0 94,1 0,5 423,5 2,4

Rheinland-Pfalz 3 972,3 85,1 2,1 27,1 0,7 58,0 1,6

Saarland 1 050,9 72,5 6,9 6,3 0,6 66,2 6,3

Sachsen 4 299,6 63,7 1,5 23,5 0,5 40,2 0,9

Sachsen-Anhalt 2 510,4 66,7 2,7 15,0 0,6 51,7 2,2

Schleswig-Holstein 2 724,1 99,6 3,7 22,7 0,8 76,9 2,9

Thüringen 2 346,4 38,3 1,6 12,2 0,5 26,2 1,1

Gemeinden mit Einwohnern von … bis unter …

unter 10 000 22 947,5 459,5 2,0 149,9 0,7 309,6 1,4

10 000 – 50 000 26 112,7 643,4 2,5 153,3 0,6 490,1 1,9

50 000 – 800 000 23 944,5 801,6 3,4 139,3 0,6 662,3 2,8

800 000 und mehr 6 980,2 416,3 6,0 43,0 0,6 373,3 5,4

Deutschland 79 984,9 2 320,8 2,9 485,5 0,6 1 835,3 2,3

_____ 1) Auszählung Registertest ohne Bevölkerung in Anstalten 2) MFF-Prüfung: Mehrfachfallprüfung 3) Hochrechnung und Berechnung der Anteilswerte auf Basis der Bevölkerung einschließlich

Anstaltsbevölkerung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

17

Haushaltegenerierung als Instrument zur Aufdeckung von Registerfehlern

Eine weitere Möglichkeit zur Aufdeckung von Registerfehlern ergibt sich durch die Nut-

zung von Angaben der Gebäude- und Wohnungserhebung (Namen der Wohnungsin-

haber, Anzahl der Wohnungen und Personen in der Wohnung) im Rahmen der Haus-

haltegenerierung. Zur Klärung der in der Haushaltegenerierung auffällig gewordenen

Fälle müssen (retrospektive) telefonische oder postalische Befragungen zur Personen-

feststellung, in Einzelfällen auch Befragungen vor Ort durch Interviewer, durchgeführt

werden. Simulationsrechnungen mit den Daten des Zensustests hierzu haben ergeben,

dass dieses Bereinigungsverfahren nur für den Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser

einen akzeptablen Wirkungsgrad aufweist. Hier können durch eine Befragung von

ca. 1,1 Millionen Haushalten, das sind 7 Prozent der in diesem Gebäudetyp wohnenden

Haushalte, rund 472 000 Hauptwohnsitz-Karteileichen (das sind 54,9 Prozent aller in

Ein- und Zweifamilienhäusern festgestellten Hauptwohnsitz-Karteileichen) aufgelöst

werden. Dieser Bereinigungsschritt bewirkt für die kleineren Gemeinden zunächst eine

deutliche Absenkung der Karteileichenraten für die Bevölkerung am Ort der Hauptwoh-

nung, da dort ein großer Teil der Bevölkerung in Ein- oder Zweifamilienhäusern wohnt.

Vor allem aber führt er zu einer starken Angleichung der Qualität der amtlichen Ein-

wohnerzahl für die Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern.

Für die Mehrfamiliengebäude würde die Klärung unplausibler Fälle in der Haushaltege-

nerierung ein sehr viel ungünstigeres Verhältnis zwischen Befragungsaufwand und Be-

reinigungseffekt aufweisen. So müssten bei den Gebäuden mit 3 bis 6 Wohnungen

15 Prozent aller Gebäude in dieser Gebäudekategorie (= 334 000 Gebäude) befragt

werden, um ca. 42 Prozent der dort registrierten Karteileichen aufdecken zu können.

Bei den Gebäuden mit 7 und mehr Wohnungen müssten für eine Halbierung der Kartei-

leichenrate rund 25 Prozent der Gebäude dieser Größenklasse primär statistisch erhoben

werden. Aus Aufwand-Nutzen-Erwägungen sollte deshalb bei einem künftigen Zensus

darauf verzichtet werden, dieses Bereinigungsverfahren im Mehrfamilienhausbereich

einzusetzen, zumal für größere Gebäude wegen der dort üblicherweise höheren Fluktu-

ation eine retrospektive Befragung von Haushalten weniger erfolgreich sein dürfte als

bei den Ein- und Zweifamilienhäusern.

Die Durchführung des Zensus mit den im Zensustestgesetz vorgesehenen Korrekturver-

fahren führt zu den in Tabelle 3 dargestellten Karteileichenraten. Die Karteileichenraten

werden zwar im zweiten Bereinigungsschritt, d. h. aufgrund der Mehrfachfallprüfung

und der Haushaltegenerierung, nochmals im Mittel um 1,1 Prozentpunkte auf 1,8 Pro-

zent gesenkt, doch reicht die Spannweite in den Gemeindegrößenklassen von 0,7 Pro-

zent (Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern) bis zu 3,4 Prozent (Gemeinden

mit 100 000 und mehr Einwohnern).

Haushaltegenerierung deckt Re-

gisterfehler vertretbar nur bei

Ein- und Zweifamilien-

häusern auf

Sämtliche Korrekturverfahren

senken die Karteileichenrate,

die Spannweite in den Gemein-

degrößenklassen bleibt zu groß

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

18

Tabelle 3: Wirkungsgrad der im Zensustest erprobten Verfahren zur Bereinigung der Melderegister

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

Zweite Bereinigung der Karteileichen durch

Karteilei- chenrate

ohne „tem- poräre“ Karteilei-

chen

Mehrfach- fallprüfung

Haushalte- generierung

ins- gesamt1)

Karteilei- chenrate

nach zweiter Bereini- gung

Fehlbe- standsrate

Gemeinden mit ... bis unter ... Einwohnern

Prozent Prozentpunkte Prozent

unter 10 000 2,0 0,7 0,9 1,3 0,7 1,3

10 000 - 50 000 2,5 0,6 0,7 1,1 1,4 1,3

50 000 - 100 000 2,4 0,7 0,3 0,9 1,5 2,1

100 000 und mehr 4,3 0,6 0,4 0,9 3,4 2,4

Deutschland 2,9 0,6 0,6 1,1 1,8 1,7

_____ 1) Berechnet unter Verwendung eines Schätzwertes für die kombinierte Wirkung der Bereinigungs-

schritte Mehrfachfallprüfung und Haushaltegenerierung.

Die in Tabelle 1 festgestellten Fehlbestandsraten konnten bisher mit den im Zensustest-

gesetz vorgesehenen Maßnahmen nur unwesentlich reduziert werden. Verfahren zur

Reduzierung der Fehlbestände werden noch geprüft und weiterentwickelt.

Im Übrigen müssen vor einem Zensus alle in § 4a des Melderechtsrahmengesetzes ge-

gebenen Möglichkeiten zur Bereinigung der Melderegister durch die registerführenden

Stellen ausgeschöpft werden. Es ist zu erwarten, dass die Qualität der Melderegister

dann noch gesteigert werden kann.

Nutzung externer Daten zur Verbesserung der Qualität der Melderegister

Versuche, das Ergebnis des Zensustests mit Hilfe von Daten externer Anbieter zu

verbessern, waren nicht erfolgreich, sodass festzustellen ist, dass mit bereits vorliegen-

den Daten keine weiteren Über- und Untererfassungen in den Melderegistern festge-

stellt und bereinigt werden können.

4. Testergebnisse der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine flächendeckenden Register zu klein-

räumigen Bestands- und Strukturdaten für Gebäude und Wohnungen. Diese Daten-

lücke muss auch in einem registergestützten Zensus durch primär statistische Erhebun-

gen geschlossen werden. Traditionell wurden bei früheren Zensen die Gebäudedaten

vom Eigentümer und die Wohnungsdaten vom Haushalt erfragt. Soll künftig auf eine

Qualität der Melderegister kann

gesteigert werden

Postalische Gebäude- und Woh-

nungszählung bei den

Eigentümern

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

19

flächendeckende Befragung der Haushalte verzichtet werden, müssen auch die Woh-

nungsangaben vom Eigentümer erfragt werden.

Im Zensustest wurde das Verfahren der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung

getestet. Dabei wurde geprüft, ob die Erhebung der wohnungsstatistischen Merkmale

bei den Eigentümern zu anderen Ergebnissen führt als die primär statistische Befragung

der Haushalte durch Interviewer.

Der Zensustest hat gezeigt, dass mit einer postalischen Befragung der Gebäude- und

Wohnungseigentümer ein sehr hoher Erfassungsgrad realisiert werden kann. Vorausset-

zung hierfür ist die Erstellung vollzähliger flächendeckender Gebäude- und Eigentümer-

verzeichnisse aus den verschiedenen Datensammlungen (z. B. Grundsteuerstellen der

Kommunen, Grundbuchämter).

Tabelle 4: Ergebnisse ausgewählter Wohnungsmerkmale – Hochgerechnetes Ergebnis des Zensustests vom 5. 12. 2001

Abweichung GWZ zur HHB Merkmal Einheit HHB GWZ

Absolut Prozent

Nutzung der Wohnung

Bewohnte Wohnungen 1 000 35 493,4 35 895,6 402,1 1,1

Gewerbliche Nutzung der Wohnungen 1 000 610,4 711,4 100,9 16,5

Leerstehende Wohnungen 1 000 1 553,7 1 588,7 35,0 2,3

Wohnungen insgesamt 1 000 37 657,6 38 195,7 538,1 1,4

Wohnungsgröße

Wohnfläche je Wohnung m² 89,3 90,1 0,8 0,9

Räume je Wohnung Anzahl 3,4 3,5 0,1 2,1

Wohnfläche je Raum m² 25,9 25,6 - 0,3 - 1,2

Ausstattungsgrad

Küche oder Kochnische Prozent 99,0 99,3 0,3 x

Bad/Dusche Prozent 98,4 98,5 0,1 x

WC Prozent 98,6 98,8 0,2 x

Sammelheizung Prozent 92,5 92,9 0,4 x

Wohnungsmiete

Bruttokaltmiete EUR 410,79 389,31 - 21,48 - 5,2

Nettokaltmiete EUR 325,94 310,21 - 15,73 - 4,8

kalte Mietneben- kosten EUR 84,85 79,10 - 5,75 - 6,8

In der Gebäude- und Wohnungsstichprobe wurden hochgerechnet knapp 540 000

Wohnungen mehr erfasst als in der Haushaltebefragung. Der größte Teil dieser Diffe-

renz (ca. 400 000) entfällt auf die bewohnten Wohnungen; bei den leer stehenden

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

20

Wohnungen fiel die Untererfassung durch die Haushaltebefragung – relativ betrachtet –

sogar noch höher aus. Dagegen stimmen die Angaben zur Größe und Grundausstat-

tung der Wohnungen bei den befragten Haushalten und Eigentümern weitestgehend

überein. Die Angaben der Gebäudeeigentümer zur Wohnungsnutzung, zur Wärmever-

sorgung der Wohnung sowie zur Wohnungsmiete sind sogar stichtagsbezogen voll-

ständiger und zuverlässiger im Vergleich zur traditionellen Befragung der Haushalte

(siehe Tabelle 4).

Zusätzlich zu den gebäude- und wohnungsstatistischen Merkmalen werden bei einem

registergestützten Zensus Angaben zur Belegung der Wohnung benötigt, um im Ver-

fahren der Haushaltegenerierung mithilfe dieser Merkmale Personen aus dem Meldere-

gister mit den Wohnungen aus der Gebäude- und Wohnungserhebung statistisch ver-

knüpfen zu können. Im Zensustest wurde untersucht, ob und in welcher Qualität die

Eigentümer auch Angaben zum Namen der Wohnungsinhaber, zum Einzugsdatum und

zur Zahl der Personen je Wohnung machen können. Mit der Befragung der Eigentümer

zur Wohnungsbelegung wurden ausreichend gute Ergebnisse erzielt. Die Auskünfte sind

– was die Angaben zum ersten Wohnungsinhaber betrifft – durch ein hohes Maß an

Vollzähligkeit gekennzeichnet und weisen insbesondere in den kleineren Gebäuden eine

sehr gute Übereinstimmung mit der Befragung der Haushalte auf.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass eine postalische Befragung die geeignete und vom

Eigentümer akzeptierte Erhebungsmethode darstellt, die auf der Grundlage einer rech-

nergestützten Erhebungsorganisation mit zentralem Versand eine effiziente Erhebungs-

durchführung gewährleistet. Sowohl die Erhebungsmerkmale für Gebäude und Woh-

nungen als auch die für die Haushaltegenerierung wichtigen Hilfsmerkmale können mit

ausreichender Qualität erhoben werden. Damit bestätigen sich die mit der Gebäude-

und Wohnungszählung 1995 in den neuen Bundesländern gemachten positiven Erfah-

rungen hinsichtlich der postalischen Befragung der Gebäudeeigentümer.

5. Ergebnisse der Haushaltegenerierung

Ergebnisse zu Zahl und Struktur von Haushalten, zu ihren Wohnverhältnissen in tiefer

regionaler Gliederung waren und sind Kernbestandteil aller Volkszählungen. Bei einem

registergestützten Zensus kann diesen Anforderungen nur entsprochen werden, wenn

die Daten zu den Wohnungen primär statistisch über eine Gebäude- und Wohnungs-

zählung erhoben und mit den Personendaten der Melderegister zusammengeführt wer-

den, und zwar so, dass die Personen, die in einem Haushalt wohnen, auch im statistisch

richtigen Wohnzusammenhang dargestellt werden. Die Bildung der Haushalte zusam-

menwohnender Personen erfolgt in einem komplexen mehrstufigen Verfahren (Haus-

haltegenerierung).3)

_____ 3) Mit der Entwicklung des Verfahrens der Zusammenführung/Haushaltegenerierung haben die

Statistischen Ämter des Bundes und der Länder methodisches Neuland betreten. Die im Vor-feld des Zensustests mit der Konzeption des Generierungsverfahrens betraute Arbeitsgruppe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder konnte hierfür nur auf wenige Vorgänger-arbeiten, etwa im Rahmen des KOSIS-Verbunds, zurückgreifen.

Bildung von Wohnhaushalten

durch komplexes mehrstufiges

Verfahren

Erhebungsmerkmale können mit

ausreichender Qualität

erhoben werden

Haushaltegenerierung benötigt

Angaben zur Belegung der

Wohnung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

21

Beschreibung des Verfahrens

Aus der Kombination von Personendaten der Melderegister und Wohnungsdaten der

Gebäude- und Wohnungszählung lassen sich Wohnhaushalte generieren und deren

Wohnverhältnisse bestimmen. Hierfür ist es jedoch zunächst erforderlich, die Daten der

beiden Quellen zusammenzuführen und zwar über die in der Gebäude- und Woh-

nungszählung angegebenen Namen der Wohnungsinhaber.

Der erste Schritt des Verfahrens besteht daher aus einem sehr komplexen Namensab-

gleich. Hierbei wurde untersucht, ob die in der Gebäude- und Wohnungszählung mit

Namen und Vornamen genannten Wohnungsinhaber auch in den Daten des Meldere-

gisters für das entsprechende Gebäude enthalten waren. War dies der Fall, konnte der

Datensatz des Wohnungsinhabers mit seinen Daten aus dem Melderegister zusammen-

geführt werden. Der Namensabgleich zeigte bei dieser Zusammenführung eine sehr ho-

he Trefferquote.

Im Melderegister sind auch wechselseitig familiäre Beziehungen von Personen enthalten

(z. B. ist im Datensatz der Ehefrau auch der Name des Ehemanns und/oder des Kindes

gespeichert und umgekehrt). Diese Angaben nutzend, wurden im zweiten Schritt des

Verfahrens sämtlichen auf den Datensatz des Wohnungsinhabers bezogenen Personen

im Melderegister deren Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung zugeord-

net. Hierdurch werden klassische Familienzusammenhänge abgebildet.

Im nächsten Schritt des Haushaltegenerierungsprozesses wurden anhand bestimmter im

Melderegister enthaltenen Informationen, wie z. B. identisches Einzugsdatum, gleiche

frühere Anschrift oder bestimmter demografischer Konstellationen, weitere Einzelperso-

nen zu Haushalten zusammengefasst oder den in den ersten Schritten gebildeten Kern-

haushalten hinzugefügt.

Nach den oben beschriebenen Schritten sind ca. 90 Prozent aller Personen mit einer

Wohnung und damit zu einem Wohnhaushalt verknüpft. Untersuchungen haben ge-

zeigt, dass sich unter den noch nicht verknüpften Personen signifikant mehr Karteilei-

chen befinden als bei den bereits verknüpften. Dieser Sachverhalt wird auf zweierlei

Weise genutzt. Zum einen erfolgen maschinelle Bereinigungsschritte bei unverknüpften

Personen am Ort der Nebenwohnung. Zum anderen dienen unverknüpfte Personen an

bestimmten Adressen als Indiz für hier vorhandene Karteileichen mit Hauptwohnsitz.

Diese können in Gebäuden mit ein oder zwei Wohnungen mittels primär statistischer

Nachfrage bereinigt werden. In größeren Gebäuden stünde der hierfür erforderliche Be-

fragungsaufwand allerdings in keinem Verhältnis zur Zahl der dadurch aufgedeckten

Karteileichen.

Hohe Karteileichenrate bei un-

verknüpften Personen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

22

Auf der letzten Stufe des Generierungsverfahrens werden die bis dato noch nicht mit

einer Wohnung zusammengeführten Personen unter Verwendung statistischer Krite-

rien, wie Wohnungs- und Haushaltsgröße, mit den bereits verknüpften Personen in ei-

nen Haushaltszusammenhang gebracht. Die entsprechenden Algorithmen dieser Stufe

werden gegenwärtig noch verfeinert.

Beurteilung des Verfahrens

Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Verfahrens der Haushaltegenerierung ist

entscheidend, ob es zu denselben Haushaltsstrukturen wie in der Haushaltebefragung

kommt. Es folgt der Vergleich der von beiden Verfahren hervorgebrachten Haushalts-

strukturen anhand der Verteilung der Haushaltsgrößen.

Abweichungen zwischen der Haushaltestruktur aus der Generierung und der Haushal-

tebefragung können sich aus den folgenden vier Ursachen ergeben:

Das Verfahren der Haushaltegenerierung an sich ist fehlerhaft.

Es liegen Fehler in den Datenquellen vor, in den Melderegistern vor allem in

Form von Karteileichen und Fehlbeständen.

In der Haushaltebefragung konnten Wohnhaushalte nicht befragt werden, so-

dass für diese kein Befragungsergebnis als Vergleichsmaßstab vorhanden ist.

Es liegen Fehler in der Haushaltebefragung vor.

Um die Tauglichkeit des Verfahrens untersuchen zu können, wurde der Ergebnisver-

gleich auf Personen beschränkt, die in den Melderegistern vorkommen und in Woh-

nungen leben, für die in der Haushaltebefragung jeweils ein belastbareres Befragungs-

ergebnis vorliegt. Dadurch bleibt die Haushaltszahl der nachfolgenden Tabellen unter-

halb der Zahl der Haushalte insgesamt.

Tabelle 5: Haushalte ohne Berücksichtigung der Registerfehler

Generierung Haushaltebefragung Abweichung

Generierung zu Haushaltebefragung Haushaltsgröße

1 000 Prozent 1 000 Prozent Prozent Prozent- punkte

1 Person 8 782,3 31,7 8 742,6 31,3 0,5 0,4

2 Personen 9 458,1 34,1 9 662,4 34,6 - 2,1 - 0,5

3 Personen 4 326,1 15,6 4 353,9 15,6 - 0,6 0,0

4 Personen 3 624,3 13,1 3 681,1 13,2 - 1,5 - 0,1

5 oder mehr Personen 1 537,6 5,5 1 483,3 5,3 3,7 0,2

Insgesamt 27 728,3 100 27 923,3 100 - 0,7 –

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

23

Die Tabelle 5 zeigt eine beinahe identische Verteilung der Größe der von den beiden

Verfahren hervorgebrachten Haushalte. Allerdings zeigt sich beim Verfahren der Haus-

haltegenerierung eine gewisse Verschiebung der Haushaltsstruktur zu Gunsten der grö-

ßeren Haushalte. Deshalb wird gegenwärtig untersucht, inwieweit sich das Verfahren

noch optimieren lässt, um die Tendenz zu größeren Haushalten zu unterbinden.

Einfluss der Fehler des Melderegisters

Die Melderegister, als eine der beiden Datenquellen des Verfahrens der Haushaltegene-

rierung, weisen Fehler in Form von Karteileichen und Fehlbeständen auf. Um den Ein-

fluss dieser Fehler auf das Ergebnis der Haushaltegenerierung beurteilen zu können,

werden in Tabelle 6 alle Personen in Wohnungen mit einem belastbaren Befragungser-

gebnis verglichen, wobei hier keine Korrekturen durch Mehrfachfallprüfung und primär

statistische Maßnahmen im Bereich der Adressen mit 1 oder 2 Wohnungen an den

Melderegisterdaten berücksichtigt sind (vgl. hierzu Punkt 3).

Aufgrund der Einbeziehung der (nicht temporären) Karteileichen und Fehlbestände er-

gibt sich eine noch deutlichere Verzerrung zu Gunsten großer Haushalte. Der Grund

hierfür ist, dass in den Melderegistern mehr Karteileichen als Fehlbestände vorhanden

sind.

Tabelle 6: Haushalte mit Berücksichtigung der Registerfehler

Generierung Haushaltebefragung Abweichung

Generierung zu Haushaltebefragung Haushaltsgröße

1 000 Prozent 1 000 Prozent Prozent Prozent- punkte

1 Person 8 459,6 30,4 8 810,2 31,1 – 4,0 – 0,7

2 Personen 9 270,7 33,3 9 858,5 34,8 – 6,0 – 1,5

3 Personen 4 586,0 16,5 4 394,3 15,5 4,4 1,0

4 Personen 3 798,0 13,6 3 735,1 13,2 1,7 0,4

5 oder mehr Personen 1 729,0 6,2 1 515,8 5,4 14,1 0,9

Insgesamt 27 843,1 100 28 313,8 100 – 1,7 -

Zusammenfassend betrachtet zeigt sich die Haushaltegenerierung in der Lage, unter der

Voraussetzung eines Datenmaterials hinreichend hoher Qualität, Haushalte von beinahe

identischer Struktur wie in der Haushaltebefragung abzubilden. Weisen die Melderegister

hingegen Fehler auf, kommt es zu einer Verschiebung der Haushaltsstruktur zu Gunsten

großer Haushalte. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, dass in den Melderegistern die

vom Melderechtsrahmengesetz vorgesehenen Merkmale vollständig erfasst werden so-

wie die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Reduktion von Registerfehlern.

Haushaltegenerierung führt zu

identischen Haushaltsstrukturen

wie in der Befragung

Tendenz zu größeren Haushalten

unterbinden

Melderegisterfehler beeinflussen

das Generierungsergebnis

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

24

6. Ergebnisse des Tests zur Nutzung der erwerbsstatistischen Register

Daten über die Erwerbstätigkeit der Bevölkerung sind seit jeher fester Bestandteil von

Zensen. Sie liefern wichtige Informationen für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspo-

litik (Struktur der Beschäftigten, Erwerbs- und Arbeitslosenquoten) sowie die Sozialpoli-

tik (Erwerbsbeteiligung und wirtschaftliche Situation der Haushalte). Diese vielfältigen

Informationen werden nicht nur für den Bund und die Länder verwendet, sondern auch

in kleinräumiger Gliederung für vergleichende Strukturanalysen bis hin zu Gemeindetei-

len. Darüber hinaus werden die erwerbsstatischen Daten intensiv von der empirischen

Arbeitsmarkt- und Berufsforschung genutzt. Schließlich bilden sie auch die Grundlage

für arbeitsmarktpolitische Entscheidungen der Europäischen Union (z. B. Förderung von

Problemgebieten im Rahmen der EU-Strukturfonds).

Es existiert in Deutschland kein für die Statistik verwendbares Register, das für alle Er-

werbstätige Daten enthält. Zur Gewinnung von Informationen über die Erwerbstätigkeit

der Bevölkerung sollen beim künftigen Zensus Daten aus Registern bei der Bundesan-

stalt für Arbeit, den Gebietskörperschaften und anderen Stellen 4) genutzt werden. Diese

enthalten jeweils Angaben für einen Teilbereich, mit denen insgesamt für knapp 90 Pro-

zent aller Erwerbstätigen entsprechende Registerdaten vorliegen. Um das Verfahren der

Zusammenführung der Melderegisterdaten mit den erwerbsstatistischen Dateien zu er-

proben, wurden im Test nur die Dateien der Bundesanstalt für Arbeit genutzt, und zwar

die Datei für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die Arbeitslosendatei sowie die

Datei für Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Anhand dieser Da-

teien sollte auch untersucht werden, wie sich die Umstellung von einer primär statisti-

schen Erhebung auf eine Registerauswertung auf die Ergebnisse für diesen gesamtge-

sellschaftlich wichtigen Bereich auswirken wird.

Zunächst ist festzustellen, dass sich die für die Zusammenführung der Melderegisterda-

ten mit den erwerbsstatistischen Dateien entwickelten Verfahren bewährt haben. Wie

die Tabelle 7 zeigt, konnten dennoch im Bundesmittel (ohne Berlin) etwas mehr als 10

Prozent der Personen, die in den Dateien der Bundesanstalt für Arbeit enthalten sind,

nicht unter der dort angegebenen Wohnanschrift in den Melderegistern gefunden wer-

den. Die Hauptursache hierfür dürfte sein, dass die Melderegister aktueller sind als die

Dateien der Bundesanstalt für Arbeit.

Während Veränderungen im Melderegister zeitnah und unmittelbar durch den Melde-

vorgang der Bürger erfolgen, werden sie in den Dateien der Bundesanstalt für Arbeit

über vorgeschriebene Meldewege und Fristen vom Arbeitgeber veranlasst. Als Folge

enthalten die Dateien der Bundesanstalt für Arbeit zum Teil bereits veraltete Wohnan-

schriften. Somit konnten im Test an sich erwerbstätige Personen nicht richtig zugeord-

_____ 4) Weitere Quellen, die prinzipiell nutzbar sind, aber im Zensustest nicht untersucht wurden, sind

beispielsweise die Berichtsstellen der Personalstandstatistik (Beamte, Richter und Soldaten), Be-richtsstellen der Versorgungsempfängerstatistik (Pensionäre unter 65 Jahre, dienstunfähige Be-amte und Soldaten) und die Rentenversicherungsträger (Rentner unter 65 Jahre).

Zur Erprobung wurden nur die

Dateien der Bundesanstalt für

Arbeit genutzt

Entwickelte Verfahren haben

sich bewährt

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

25

net werden. Ein weiterer Grund dafür, dass der durchschnittliche Deckungsgrad zwi-

schen den Dateien der Bundesanstalt für Arbeit und den Melderegistern nur bei knapp

90 Prozent lag, dürfte auf Abweichungen bei der Festlegung der in die Stichprobe auf-

genommenen Gebäude zurückzuführen sein. Da in den BA-Dateien die Anschriften

oftmals ohne Hausnummernzusätze enthalten waren, wurden von der Bundesanstalt für

Arbeit für Stichprobenadressen mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen alle Perso-

nen unter dieser Adresse (Hausnummer) angefordert, während von Melderegisterseite

nur die Personen in einem ausgewählten Gebäude/Gebäudeteil bereitgestellt wurden.

Dieser „Auswahlfehler" führt zu einer systematischen Überzeichnung der Deckungslü-

cke. Berlin scheint von dieser Problematik in besonderem Maße betroffen und wurde

deshalb in den Tabellen 7 und 8 nur nachrichtlich erwähnt.

Tabelle 7: Übereinstimmung der BA-Dateien mit Melderegistern und Haushaltebefragung

Hochgerechnetes Ergebnis des Zensustests vom 5. 12. 2001

davon enthalten in ... Personen in BA-Dateien Melderegister Haushalte-

befragung Melde- register

Haushalte- befragung

Bundesland –––––––––––

Gemeindegrößenklasse Anzahl Prozent

Bundesland

Baden-Württemberg 4 608 844 3 970 822 3 915 786 86,2 85,0

Bayern 5 254 790 4 686 616 4 560 926 89,2 86,8

Brandenburg 1 074 778 976 053 939 077 90,8 87,4

Bremen 289 665 259 558 251 850 89,6 86,9

Hamburg 684 733 598 898 587 634 87,5 85,8

Hessen 2 293 599 2 103 036 2 020 854 91,7 88,1

Mecklenburg-Vorpommern 782 887 708 336 692 584 90,5 88,5

Niedersachsen 3 082 089 2 815 918 2 737 610 91,4 88,8

Nordrhein-Westfalen 7 263 804 6 471 619 6 255 320 89,1 86,1

Rheinland-Pfalz 1 563 640 1 400 375 1 353 662 89,6 86,6

Saarland 407 247 363 533 340 561 89,3 83,6

Sachsen 1 985 288 1 836 771 1 791 226 92,5 90,2

Sachsen-Anhalt 1 185 797 1 096 712 1 052 385 92,5 88,7

Schleswig-Holstein 1 117 835 985 347 939 138 88,1 84,0

Thüringen 1 025 145 967 951 928 479 94,4 90,6

Gemeinden mit Einwohnern von ... bis unter ...

unter 10 000 9 948 777 9 005 294 8 828 901 90,5 88,7

10 000 – 50 000 10 716 914 9 665 725 9 353 573 90,2 87,3

50 000 – 800 000 10 333 882 9 162 423 8 820 583 88,7 85,4

800 000 und mehr (ohne Berlin) 1 620 567 1 408 104 1 364 035 86,9 84,2

Deutschland (ohne Berlin) 32 620 140 29 241 546 28 367 092 89,6 87,0

nachrichtlich: Berlin 1 920 736 1 264 490 1 210 839 65,8 63,0

Unterschiedliche Ursachen für

den durchschnittlichen

Deckungsgrad von knapp

90 Prozent

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

26

Eine Betrachtung nach Gemeindegrößenklassen zeigt, dass in kleineren Gemeinden der

durchschnittliche Deckungsgrad der BA-Dateien mit den Melderegisterdaten um bis zu

knapp vier Prozentpunkte höher liegt als in den Großstädten (ohne Berlin).

Da es für arbeitsmarktpolitische Entscheidungen bedeutsam ist, zwischen Erwerbstäti-

gen und Erwerbslosen unterscheiden zu können und auch die Zensusergebnisse ent-

sprechend genutzt werden, wird in der Tabelle 8 der Deckungsgrad der einzelnen BA-

Dateien mit den Melderegistern gezeigt.

In dieser weist die Datei der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 11,2 Prozent

eine deutlich höhere Deckungslücke auf als die BA-Dateien zu Arbeitslosen (3,3 Prozent)

Tabelle 8: Deckungsgrad der einzelnen BA-Dateien mit den Melderegistern Hochgerechnetes Ergebnis des Zensustests vom 5. 12. 2001

Personen in den BA-Dateien zu ... davon in den Melderegistern

Sozialvers. pflichtig Beschäf-

tigte

Arbeitslose Weiter- bildung

Sozialvers. pflichtig Beschäf-

tigte

Arbeitslose Weiter- bildung

Bundesland –––––––––––

Gemeindegrößenklasse

Anzahl Prozent

Bundesland

Baden-Württemberg 4 360 618 226 661 21 565 85,6 96,1 97,8

Bayern 4 948 768 285 778 20 243 88,7 97,7 97,8

Brandenburg 838 982 216 130 19 665 89,5 95,5 94,0

Bremen 249 372 39 009 / 88,8 94,4 /

Hamburg 626 676 58 057 / 86,9 93,8 /

Hessen 2 112 680 169 324 11 595 91,2 97,0 95,8

Mecklenburg-Vorpommern 608 962 156 185 17 739 88,7 96,5 98,3

Niedersachsen 2 728 416 323 083 30 591 91,0 95,3 85,2

Nordrhein-Westfalen 6 465 879 750 317 47 609 88,1 97,1 97,6

Rheinland-Pfalz 1 429 633 126 043 7 963 88,8 97,0 98,9

Saarland 365 725 39 219 2 303 88,4 96,6 97,2

Sachsen 1 590 191 375 935 19 163 91,2 97,7 96,7

Sachsen-Anhalt 924 485 235 024 26 288 91,2 96,9 97,6

Schleswig-Holstein 1 011 412 100 294 6 129 87,4 95,2 94,2

Thüringen 839 220 165 943 19 982 93,7 97,5 98,4

Gemeinden mit Einwohnern von ... bis unter ...

unter 10 000 8 946 064 935 683 67 031 89,8 96,7 97,1

10 000 – 50 000 9 664 769 960 449 91 696 89,4 97,6 93,9

50 000 – 800 000 9 008 605 1 239 027 86 249 87,6 96,1 96,9

800 000 und mehr (ohne Berlin) 1 481 580 131 842 7 145 86,1 95,6 93,9

Deutschland (ohne Berlin) 29 101 019 3 267 000 252 121 88,8 96,7 95,8

nachrichtlich: Berlin 1 529 560 356 757 34 419 65,1 68,8 67,1

Unterschiedlicher Deckungsgrad

der BA-Dateien mit dem MR

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

27

und Weiterbildung (4,2 Prozent). Ursächlich hierfür ist, dass die beiden zuletzt genann-

ten Dateien ereignisbezogen geführt werden, in unmittelbarem Bezug zu BA-Leistungen

stehen und somit wesentlich aktueller sind. Die Meldungen über sozialversicherungs-

pflichtige Beschäftigung liegen dagegen in der Regel ungefähr neun Monate nach dem

jeweiligen Stichtag vor.5) Sie sind insofern mit Ungenauigkeiten behaftet, als nicht sämtli-

che Meldungen der Arbeitgeber bis zur Aufbereitung der Daten vollständig und korrekt

eintreffen. Folglich werden Adressänderungen mit mindestens neunmonatiger Verzöge-

rung in der Datei der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wirksam.

Probleme in der Aktualität der Daten – insbesondere bei der aktuellen Wohnanschrift –

und die beschriebenen Probleme bei der Gebäudezuordnung in der Stichprobe führten

im Test zu einer Reduzierung der Ergebnisqualität. Bei einer flächendeckenden Erhe-

bung werden die stichprobenbedingten Probleme naturgemäß nicht gegeben sein.

Auch die fehlende Aktualität der Adressen wird bei einer flächendeckenden Erhebung

von geringerer Bedeutung sein als im Zensustest. Die Personen, deren Datensätze unter

einer bestimmten Adresse nicht gefunden werden können, sind i. d. R. anhand der

Merkmale Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum mit den Angaben aus dem

Melderegister unter der neuen aktuellen Adresse verknüpfbar. Für eine solche Verknüp-

fung ist ein entsprechender Abgleich mit dem Gesamtbestand des Melderegisterdaten-

materials erforderlich. Sowohl die Programmentwicklung hierfür als auch die in der

Durchführung zwangsläufig notwendigen Bearbeitungsschritte dürften mit erheblichem

Aufwand verbunden sein.

Als weitere Aufgabe des erwerbsstatistischen Teils des Zensustests war zu prüfen, in-

wieweit die Angaben aus den BA-Dateien mit den Angaben zur Erwerbstätigkeit in der

Haushaltebefragung übereinstimmen. In diesen Vergleich wurden von den 15- bis 65-

Jährigen nur die Personen einbezogen, die in Melderegister und Haushaltebefragung

„paarig" waren und zudem in den BA-Dateien geführt wurden. Hochgerechnet waren

dies knapp 29 Millionen Personen.

Zwischen den Daten der Bundesanstalt für Arbeit und den durch die Haushaltebefra-

gung gewonnenen erwerbsstatistischen Angaben wurden nicht unerhebliche Abwei-

chungen festgestellt. So haben hochgerechnet mehr als 4 Millionen Personen, die in

den BA-Dateien als sozialversicherungspflichtig beschäftigt, arbeitslos gemeldet oder als

Teilnehmer an einer Weiterbildungsmaßnahme gekennzeichnet waren, in der Haushal-

tebefragung keine Angaben zu ihrer Erwerbstätigkeit gemacht. Auch bei den Personen,

für die sowohl bei der Bundesanstalt für Arbeit als auch bei der Haushaltebefragung er-

werbsstatistische Angaben vorlagen, gab es beträchtliche Abweichungen. Insbesondere

traten Differenzen bei der Stellung im Beruf der sozialversicherungspflichtig Beschäftig-

ten auf. In den BA-Dateien werden die Beschäftigten nach ihrer Zugehörigkeit zum je-

weiligen Rentenversicherungsträger als Arbeiter oder Angestellter klassifiziert; bei der

_____ 5) Vgl. Brixy, Udo, Die Betriebsdatei der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit, Institut

für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit, 1999.

Aktualität der Daten und Zuord-

nung der Gebäude beeinflussten

die Ergebnisqualität

Abweichungen zwischen den

Daten der Bundesanstalt für Ar-

beit und der Haushaltebefragung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

28

Haushaltebefragung erfolgt die Einstufung durch die Beschäftigten selbst bzw. durch

ein anderes Haushaltsmitglied. Nach allem ist es derzeit im Einzelfall nicht festzustellen,

ob die Angaben der Bundesanstalt für Arbeit oder diejenigen der Haushaltebefragung

den tatsächlichen Gegebenheiten besser entsprechen. Im Zensustest waren zu diesen

Differenzen keine weiteren Aufklärungen möglich, insbesondere sind bei der Haushal-

tebefragung aus Zeitgründen keine Nacherhebungen durchgeführt worden.

Zusammenfassend hat der erwerbsstatistische Teil des Zensustests gezeigt, dass die Nut-

zung von Verwaltungsdaten für Zwecke eines registergestützten Zensus möglich ist. Die

Daten der Bundesanstalt für Arbeit sind grundsätzlich verwertbar, gleichwohl sind quali-

tätssteigernde Maßnahmen (z. B. Aktualisierung von Adressen und anderen Merkmalen

zum Zählungsstichtag, Nachlieferung von verspätet eingehenden Meldungen) seitens der

Bundesanstalt für Arbeit erforderlich. In einem künftigen Zensus können zusätzlich Da-

ten der Gebietskörperschaften und anderer Stellen herangezogen werden, um die Dar-

stellung der Erwerbstätigkeit der Bevölkerung zu vervollständigen. Für die Selbstständi-

gen und mithelfenden Familienangehörigen können Informationen aus ergänzenden

Stichprobenerhebungen gewonnen werden (vgl. Kapitel 7.2).

7. Vorschläge zu Modellvarianten für einen registergestützten Zensus

Zentrales Ergebnis des Zensustests ist, dass ein registergestützter Zensus in Deutschland

machbar ist und sich die im Zensustestgesetz vorgesehenen statistischen Methoden und

Verfahren bewährt haben. Der Zensustest hat aber auch gezeigt, dass die Registernut-

zung um primär statistische Verfahren ergänzt werden muss, weil insbesondere die

Melderegisterdaten als Grundlage belastbarer amtlicher Einwohnerzahlen überprüft und

gegebenenfalls korrigiert werden müssen. Im Folgenden werden deshalb zunächst Mo-

delle vorgestellt, die die Basisbausteine gemeinsam haben, sich aber in der Ausgestal-

tung der ergänzenden Stichprobenerhebungen unterscheiden.

7.1 Basisbausteine des registergestützten Zensus

Die Analyse der Testergebnisse hat sehr schnell deutlich werden lassen, dass es bei Son-

dergebäuden (z. B. Anstalten, Studentenwohnheimen) sehr hohe Fehlerraten in den

Melderegistern gibt, die sich nur primär statistisch klären lassen6). Entsprechend werden

die empfohlenen Befragungen bei den Verwaltern von Anstalten und Bewohnern von

Studentenheimen, wie die im Zensustestgesetz vorgesehenen Methoden zur statisti-

schen Kontrolle der Melderegister, mit zu den Basisbausteinen eines künftigen Zensus

gerechnet.

_____ 6) Über diese Empfehlung hinaus kam es nicht zu weiteren ergebnisverbessernden Vorschlägen. Es

konnten lediglich einige wenige „Ausreißer“ entdeckt werden, deren Erhebung unter Aufwand-Nutzen-Gesichtspunkten nicht empfohlen werden kann. Zu diesem Ergebnis kommt man so-wohl bei der Verwendung von demografischen Merkmalen zur Abgrenzung der Pro-blemadressen als auch bei der Verwendung von Abgrenzungsmerkmalen, die aus einer Kombi-nation von Merkmalen aus verschiedenen Erhebungsteilen gebildet werden können (z.B. das Verhältnis der Zahl unterschiedlicher Familiennamen im Melderegister zur Zahl der Wohnungen aus einer Gebäude- und Wohnungserhebung).

Qualitätssteigernde Maßnahmen

erforderlich

Registernutzung um primär sta-

tistische Verfahren ergänzen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

29

Die Umsetzung der Basisbausteine würde bei flächendeckender Durchführung zu fol-

genden Aufwänden führen:

Abfrage und Verarbeitung von Daten der Melderegister von allen Gemeinden zu

zwei Stichtagen (jeweils rund 88 Millionen Datensätze; Zahl der Gemeinden am

31.12.2000: 13 811),

Abfrage und Verarbeitung von Daten der erwerbsstatistischen Register (Dateien

der Bundesanstalt für Arbeit, Register der Öffentlichen Verwaltung) für rund

36,5 Millionen Erwerbspersonen,

Postalische Gebäude- und Wohnungszählung bei rund 17 Millionen Gebäude-

und Wohnungseigentümern,

Primär statistische Erhebung von rund 2 Millionen Personen in Sondergebäuden,

darunter Anstalten (Befragung der Verwalter) und Studentenheime (Befragung

der Bewohner),

Befragung von rund 0,5 Millionen Personen, die bei der Mehrfachfallprüfung als

Dubletten erkannt werden und bei denen die Frage des Hauptwohnsitzes im

Rahmen der Mehrfachfallprüfung maschinell nicht lösbar war,

Durchführung der maschinellen Haushaltegenerierung für rund 38,5 Millionen Haushal-

te. Der Zusammenhang der Basisbausteine eines registergestützten Zensus stellt sich wie

folgt dar:

Erhebung in Sonderge-

bäuden, dar. Anstalten

Gebäude-und

Wohnungs-zählung

Dateien der BA u. a.

Mehrfachfallprüfung inkl. Befragung von

Dubletten

Haushalte-generierung

Zusammen-führung

ZENSUSDATENSATZ

Melde-register

Basisbausteine eines registergestützten Zensus

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

30

Damit können demografische Grunddaten wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

Familienstand und Wohnstatus ebenso wie erwerbsstatistische Daten (z. B. von Sozial-

versicherungspflichtig Beschäftigten oder Beamten) im Haushalts- und Wohnungszu-

sammenhang gewonnen werden.

7.2 Registergestützter Zensus und ergänzende Stichprobenerhebungen

Mit den in den Basisbausteinen des registergestützten Zensus integrierten Aufberei-

tungs- und Korrekturverfahren wird die Karteileichenrate von 4,1 auf 2,3 7) Prozent ge-

senkt. Ihr steht eine Fehlbestandsrate von 1,7 Prozent gegenüber. Wie bereits festge-

stellt, streuen die Fehlerraten (Karteileichen- und Fehlbestandsraten) für Gemeinden

unterschiedlicher Größe und damit die zu erwartende Genauigkeit der Einwohnerzahlen

stark. Es bedarf weiterer korrigierender Maßnahmen in Form von ergänzenden Stich-

probenerhebungen.

Grundgedanke der ergänzenden Stichprobenerhebung ist, in den Gemeinden – zusätz-

lich zur Auswertung der Melderegister – auf Stichprobenbasis eine Befragung von

Personen durchzuführen, mit dem Ziel, die Karteileichen- und Fehlbestandsrate für die

einzelne Gemeinde zu ermitteln und die für die Gemeinde zunächst festgestellte Ein-

wohnerzahl in dieser Größenordnung zu korrigieren. Hierbei werden mithilfe einer u. a.

nach Gemeinde- und Adressgröße geschichteten Zufallsstichprobe in allen Gemeinden

Adressen ausgewählt und die tatsächlichen Bewohner primär statistisch durch Erhe-

bungsbeauftragte festgestellt.8) Durch Vergleich mit den Daten der Melderegister wer-

den die Registerabweichungen ermittelt und auf die gesamte Gemeinde hochgerechnet.

Der Stichprobenplan ist derart angelegt, dass mit 95 prozentiger Vertrauenswahrschein-

lichkeit die Abweichung des hochgerechneten Ergebnisses von der Realität im Durch-

schnitt der Gemeinden maximal ± 1 Prozent beträgt.

Die mit der Stichprobe zur Qualitätskontrolle festgestellten Fehlerquoten werden für die

Korrektur der amtlichen Einwohnerzahl genutzt. Dabei sind – über die unmittelbare Be-

reinigung der an den ausgewählten Adressen festgestellten Registerfehler hinaus – zwei

Vorgehensweisen denkbar:

Mit der aus der Stichprobe geschätzten Karteileichen- und Fehlbestandsrate wird

lediglich eine statistische Korrektur der Gesamt-Einwohnerzahl der Gemeinde

vorgenommen,

_____ 7) Ohne den Bereinigungseffekt der Haushaltegenerierung. 8) Die Auswahl der Adressen erfolgt auf der Basis der Melderegisterdaten. Dies kann zu einer Un-

terschätzung der Melderegisterfehlbestände durch die Stichprobe führen, da Adressen mit be-wohnten Gebäuden, deren Bewohner aber sämtlich nicht im Melderegister verzeichnet sind, keine Auswahlchance erhalten. Um diese Verzerrung bei der Schätzung der Melderegisterfehler durch die Stichprobe auszugleichen, müssen diese Adressen bei einem künftigen Zensus durch Abgleich der Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung mit den Melderegisterdaten identi-fiziert und die fehlenden Angaben noch erhoben werden.

Ergänzende Stichprobenerhe-

bung zur Korrektur der

Einwohnerzahl

Zwei Verfahren zur Ermittlung

der amtlichen Einwohnerzahl

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

31

aus den Melderegisterdaten für die Gemeinde werden so viele Personensätze

herausgenommen bzw. zu den Melderegisterdaten hinzugefügt, bis die in der

Stichprobe festgestellten Registerfehler kompensiert sind.

Mit dem erstgenannten Verfahren würden zwei Einwohnerzahlen produziert und die

gebildeten Haushaltsstrukturen verzerrt werden, was zu erheblichen Akzeptanzproble-

men führen dürfte. Beim zweitgenannten Verfahren wird dieses Problem vermieden. Es

sollte daher bevorzugt werden. Die Festlegung der Personen, die als Karteileiche zu lö-

schen oder als Fehlbestand aufzunehmen sind, könnte entsprechend einem in der

Haushaltegenerierung aufgestellten Ranking nach der Höhe der Wahrscheinlichkeit ei-

nes Registerfehlers erfolgen. Hierzu sind noch geeignete Konzepte auszuarbeiten und

zu erproben.

Das Ablaufschema des Zensusmodells mit ergänzender Stichprobenerhebung stellt sich

wie folgt dar:

Die ergänzende Stichprobenerhebung kann grundsätzlich in allen Gemeinden oder nur in

Gemeinden einer bestimmten Mindestgröße durchgeführt werden. Die zuletzt genann-

ten Modellüberlegungen beziehen aufgrund der Höhe des absoluten Registerfehlers alle

Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern ein.

Zusammen-führung

Erhebung in Sondergebäuden,

dar. Anstalten

Melde-register

Gebäude-und

Wohnungs-zählung

Dateien der BAu. a.

Mehrfachfallprüfunginkl. Befragung von

Dubletten

Haushalte-generierung

ZENSUSDATENSATZ

Stichproben-erhebung

Fehlerraten zur

Korrekturvon Melde-registern

Zensusmodell mit ergänzender Stichprobenerhebung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

32

Das Instrument der Stichprobenerhebung eröffnet zudem prinzipiell die Möglichkeit, Da-

ten über weitere zensustypische Merkmalsbereiche zu erheben, wie zum Beispiel Daten

zur Erwerbstätigkeit Selbstständiger und mithelfender Familienangehöriger,

zum überwiegenden Lebensunterhalt,

zum Bildungsstand (schulische und berufliche Abschlüsse),

zur Struktur der Pendler (benutzte Verkehrsmittel, Entfernungen, Wegezeiten),

zum ausgeübten Beruf sowie

zu Schülern und Studenten.

Die mit der Stichprobe zusätzlich erhobenen Daten können allerdings nicht, wie die aus

dem Melderegister, der Gebäude- und Wohnungszählung und der Haushaltegenerie-

rung gewonnenen Daten, kleinräumig (unterhalb der Gemeindeebene) ausgewertet

werden. Auf höheren regionalen Ebenen sind dagegen zuverlässige Aussagen möglich.

Werden die Alternativen „Stichprobenerhebung in allen Gemeinden“ bzw. „Stichpro-

benerhebungen nur in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern“ kombiniert mit

der Option, ergänzend weitere zensustypische Merkmale zu erheben, ergeben sich die

Übersicht 2: Modellvarianten des registergestützten Zensus mit ergänzenden Stichprobenerhebungen

Modell 1 Modell 2 Modell ––––––––– Bausteine

Variante 1.1

Variante 1.2

Variante 1.3

Variante 2.1

Variante 2.2

1 Basisbausteine x x x x x

2 Stichprobe zur statistischen Korrektur der Melderegister

2.1 in allen Gemeinden mit 10 000 und mehr Ein- wohnnern x x x x x

2.2 in allen Gemeinden mit we- niger als 10 000 Einwohn- ern x x x

3 Stichprobe zum Nachweis zusätzlicher Merkmale

3.1 in allen Gemeinden mit 10 000 und mehr Ein- wohnnern x x x

3.2 in allen Gemeinden mit we- niger als 10 000 Einwohn- ern x (x)1)

4 Befragung in Ein- und Zwei- familiengebäuden mit un- plausiblen Melderegisterda- ten in Gemeinden mit weni- ger als 10 000 Einwohnern x x

_____ 1) Zur Ermittlung von Landes- und Kreisergebnissen wäre bundesweit eine zusätzliche Befragung

von rund 300 000 Personen in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern erforderlich.

Viele Modellvarianten möglich

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

33

in Übersicht 2 dargestellten Modellvarianten. Die Modellvarianten werden in den Ab-

schnitten 7.2.1 und 7.2.2 detailliert beschrieben.

7.2.1 Modell 1: Registergestützter Zensus und Stichprobe in allen Gemeinden

Stichprobe zur statistischen Bereinigung der Melderegister

Bei Anwendung der ergänzenden Stichprobenerhebung auf alle Gemeinden – in Deutsch-

land gab es 13 811 Gemeinden zum Gebietsstand 31.12.2000 – wären bundesweit etwas

mehr als 10 Millionen Personen durch Interviewer zu befragen. 6,2 Millionen Personen

von den zu Befragenden leben in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern (siehe

Tabelle 9). In den 1 323 Gemeinden mit 10 000 bis unter 50 000 Einwohnern wären et-

was mehr als 2,9 Millionen zu befragen. In den 190 Gemeinden von 50 000 und mehr

Einwohnern beträgt der Stichprobenumfang etwa 900 000 Personen.

Tabelle 9: Stichprobenumfang der ergänzenden Stichprobenerhebung

zu befragende Personen Gemeinden (30.12.2000)

Bevölkerung insgesamt1) je Gemeinde

Gemeinden mit ... bis unter ... Einwohnern

Anzahl Millionen Anzahl

unter 10 000 12 298 23,07 6,20

davon unter 2 000 8 507 6,14 2,80 329

2 000 - 10 000 3 791 16,93 3,40 898

10 000 - 50 000 1 323 26,09 2,93 2 214

50 000 und mehr 190 7,28 0,90 4 719

Insgesamt 13 811 81,63 10,03

_____ 1) Eine nach Bundesländern getrennt durchgeführte Berechnung mit exakter Zuordnung der Ge-

meindezahlen nach Ländern kommt zu geringfügig anderen Ergebnissen und einem Befra-gungsumfang von insgesamt 10,1 Millionen Personen. Daher ergibt sich eine geringfügige Ab-weichung zu den Anhang-Tabellen

Tabelle 9 verdeutlicht, dass der Auswahlsatz in den kleinen Gemeinden sehr hoch ist. In

gut über 2 000 Gemeinden würde er bei oder nahe bei 100 Prozent liegen. Die Stich-

probenumfänge weisen zudem für die Gemeinden, die mit ihrer Einwohnerzahl gering-

fügig unterhalb oder oberhalb des Schwellenwertes zwischen zwei Gemeindegrößen-

klassen liegen, große Unterschiede auf. Der Stichprobenplan kann beispielsweise dazu

führen, dass in einer Gemeinde mit 1 999 Einwohnern 329 Personen oder 16,5 Prozent

in die Stichprobe gelangen, während es bei einer Gemeinde mit 2 000 Einwohnern 898

Personen oder 45 Prozent sind.

Mit der Durchführung der Stichprobenerhebung zur statistischen Bereinigung der Mel-

deregister in allen Gemeinden lassen sich die Einwohnerzahlen nach einem einheitlichen

Hoher Stichprobenumfang in

kleinen Gemeinden

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

34

Verfahren mit gleicher Genauigkeit feststellen. Die im Zensustest ermittelte erhebliche

Streuung der Registerfehler zwischen den Gemeinden kann wirksam reduziert werden.

Ergänzende Stichprobe zum Nachweis zusätzlicher Merkmale

Die oben beschriebene Stichprobe ist zu klein, um für alle Gemeinden Ergebnisse über

die in den Basisbausteinen erhobenen Merkmale hinaus erstellen zu können. Für den

Nachweis zusätzlicher Merkmale würde eine Stichprobe von 550 Adressen je Gemeinde

benötigt. Dies erhöht gleichzeitig die Genauigkeit der Schätzung der Einwohnerzahl.

Insgesamt müssten bundesweit rund 20,4 Millionen Personen befragt werden, um für

alle Gemeinden belastbare Ergebnisse nachweisen zu können. Reduziert man die Anfor-

derung darauf, nur für Kreise und für Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern

diese zusätzlichen Merkmale auszuwerten, so reduziert sich der Aufwand auf eine Be-

fragung von rund 11,8 Millionen Personen, also knapp ein Sechstel mehr gegenüber

der Befragung ohne zusätzliche Merkmale.

Bei der flächendeckenden Erhebung zusätzlicher Merkmale sind Kosten von rund

464 Millionen EUR zu erwarten. Bei der Erhebung der zusätzlichen Merkmale nur für

Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern reduzieren sich die Kosten auf etwa

386 Millionen EUR.

Übersicht 3: Stichprobenumfang und Kosten der Varianten des Zensus-Modells 1

Maximaler Erhebungsumfang

(Eigentümer, Personen)

Kosten Variante

Millionen Millionen EUR

Basisbausteine davon GWZ: MFF: Anstalten/Studentenheime

19,5

17,0 0,5 2,0

271

/ / /

Basisbausteine und ergänzende Stichprobe zur Qualitätskontrolle in allen Gemeinden

Variante 1.1 davon Basisbausteine ohne Erhebung weiterer Merkmale

29,6

19,5 10,1

368

271 97

Variante 1.2 davon Basisbausteine einschließlichErhebung weiterer Merkmale in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern

31,3

19,5

11,8

386

271

115

Variante 1.3 davon Basisbausteine einschließlich Erhebung weiterer Merkmale in allen Gemeinden

39,9

19,5

20,4

464

271

193

Für zusätzliche Merkmale Stich-

probe bei 550 Adressen je Ge-

meinde

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

35

Bei allen in Übersicht 3 dargestellten Varianten sind die zu den Basisbausteinen gehö-

renden Erhebungen und Bearbeitungen durchzuführen. Die Varianten unterscheiden

sich danach, für welche Gemeinden Stichproben zur Erhebung weiterer Merkmale vor-

gesehen sind.

7.2.2 Modell 2: Registergestützter Zensus und Stichprobe in Gemeinden ab

10 000 Einwohnern

Um die Kosten für einen registergestützten Zensus niedrig zu halten, könnte die ergän-

zende Stichprobenerhebung zur statistischen Bereinigung der Melderegister nur auf die

Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern beschränkt werden. In kleineren Gemein-

den werden in diesem Fall nur die Erhebungen der Basisbausteine eingesetzt. Ergänzend

wird in diesen Gemeinden bei denjenigen Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Generie-

rungsergebnis nicht plausibel ist, gezielt die tatsächliche Wohnungsbelegung nachge-

fragt, wodurch sich die Karteileichenraten spürbar reduzieren ließen (siehe Abschnitt 5).

Bei diesem Modell kann zwar lediglich die Streuung der Registerfehler zwischen den

Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern aufgehoben werden, aber es können mit

dieser Vorgehensweise akzeptable Ergebnisse für alle regionalen Ebenen bis zur Ge-

meindeebene ermittelt werden. Die Qualität der amtlichen Einwohnerzahl für die Ge-

meinden mit weniger als 10 000 Einwohnern bleibt im Mittel auf dem Niveau, das be-

reits mit den Basisbausteinen erreichbar ist (Karteileichen: 0,7 Prozent; Fehlbestand:

Übersicht 4: Stichprobenumfang und Kosten der Varianten des Zensus-Modells 2

Maximaler Erhebungsumfang

(Eigentümer, Personen)

Kosten Variante

Millionen Millionen EUR

Basisbausteine davon GWZ: MFF: Anstalten/Studentenheime

19,5

17,0 0,5 2,0

271

/ / /

Basisbausteine und ergänzende Stichprobe zur Qualitätskontrolle in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern

Variante 2.1 davon Basisbausteine Stichprobe durch Haushaltegenerierung ohne Erhebung weiterer Merkmale

25,1

19,5 1,7 3,9

315

271 4

40

Variante 2.2 davon Basisbausteine Stichprobe durch Haushaltegenerierung einschließlich Erhebung weiterer Merkmale in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern

27,1

19,5 1,7

5,9

336

271 4

61

Unterschiedliche Varianten für

kleine und große Gemeinden

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

36

1,3 Prozent). Der notwendige Befragungsumfang in Gemeinden mit 10 000 und mehr

Einwohnern beträgt rund 3,9 Millionen Personen (zuzüglich rund 1,7 Millionen Perso-

nen, die im Rahmen der Haushaltegenerierung in Ein- und Zweifamilienhäusern befragt

werden müssen). Dieses Modell mit unterschiedlichen Verfahren für kleine und große

Gemeinden lässt sich für rund 315 Millionen EUR realisieren (siehe Übersicht 4).

Auch in diesem Modell besteht die Möglichkeit, weitere Merkmale zu erheben. Hierzu

ist eine Erhöhung des Befragungsumfangs um 2 Millionen auf rund 5,9 Millionen Per-

sonen erforderlich (zuzüglich 1,7 Millionen Personen für die Befragung im Rahmen der

Haushaltegenerierung). Die Erhebung der zusätzlichen Merkmale erhöht die Kosten des

Modells auf rund 336 Millionen EUR.

7.3 Modell 3: Kombination aus registergestütztem und traditionellem Zensus

Die Umsetzung der Basisbausteine, ergänzt um eine Befragung aller Bewohnerder der in

der Haushaltegenerierung auffälligen Ein- und Zweifamilienhäuser, führt bei Gemeinden

unter 100 000 Einwohnern im Durchschnitt zu einer leichten Unterschätzung (siehe Ta-

belle 3) der Einwohnerzahlen. Dagegen ist in Großstädten im Mittel mit einer relativ

deutlichen Überschätzung zu rechnen. Um dies zu vermeiden, sieht Modell 3 für die

Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern einen registergestützten Zensus – wie

im Zensustest erprobt – vor. In den Großstädten (Gemeinden mit 100 000 und mehr

Einwohnern) werden die Haushalte flächendeckend (etwa 25 Millionen Personen) durch

Interviewer befragt. Da die Daten zu Gebäuden und Wohnungen wie die weiteren

Merkmale zu Berufen, Bildung und Pendlern direkt bei den Bewohnern erhoben wer-

den, kann in den Großstädten auch auf die postalische Gebäude- und Wohnungszäh-

lung verzichtet werden. Diese zusätzlichen Merkmale werden aber nur für die Groß-

städte vorliegen, Kreis- oder Landesergebnisse können nicht erstellt werden.

Die Gesamtkosten in diesem Modell belaufen sich auf rund 538 Millionen EUR.

In Modell 3 bleibt die Qualität der amtlichen Einwohnerzahl für die Gemeinden mit weni-

ger als 100 000 Einwohnern auf dem Niveau, das bereits mit den Basisbausteinen erreich-

bar ist (siehe Tabelle 3).

Für die Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern könnten die Qualitätsstandards frühe-

rer Volkszählungen erreicht werden. Für diese Städte lassen sich auch in kleinräumiger

Gliederung – also auch für Gebiete unterhalb der Gemeindeebene – unverzerrte Ergeb-

nisse für den gesamten Merkmalskatalog erstellen.

Wegen der stärkeren Belastung der Bürger in Großstädten durch primär statistische Er-

hebungen muss dort mit größeren Erhebungswiderständen gerechnet werden. Die ver-

gleichsweise hohen Kosten dürften zu großen Akzeptanzproblemen bei der Bundes-

und Landespolitik führen.

In Großstädten flächendeckende

Interviewerbefragung und Ver-

zicht auf GWZ

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

37

Übersicht 5: Kombination aus registergestütztem und traditionellem Zensus Modell 3

Verfahren Einbezogen sind:

a) Verfahren der Datengewinnung

Auswertung der Melderegister zu zwei Stichtagen

alle Gemeinden

Auswertung der erwerbsstatistischen Register

alle Gemeinden

postalische Gebäude- und Wohnungszählung

Gemeinden unter 100 000 Einwohnern; postalische Befragung von rund 14 Millionen Gebäude-/ Wohnungsei- gentümern

maschinelle Generierung von (Wohn-) Haushalten

Gemeinden unter 100 000 Einwohnern

primär statistische Erhebung von Anstalts- gebäuden und Studentenwohnheimen

Erhebungsumfang max. 2 Millionen Personen

b) Verfahren zur statistischen Bereinigung der Melderegister

Mehrfachfallprüfung (angewandt auf die Melderegister und bestehend aus den Komponenten „Bereinigung von fluktua- tionsbedingten Fehlern" und „Dubletten- prüfung")

telefonische/postalische Befragung von ca. 0,5 Millionen Personen zur Klärung von Dubletten

Auflösung von Registerfehlern bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Haushaltegenerierung

telefonische/postalische Befragung von etwa 0,9 Millionen Haushalten (mit rund 3,5 Millionen Personen) zur Klärung der in der Haushaltegenerierung auffällig gewordenen Fälle im Ein- und Zweifami- lienhausbereich

c) flächendeckende Befragung der Haushalte durch Interviewer

Gemeinden mit mehr als 100 000 Ein- wohnern; etwa 25 Millionen Personen

7.4 Modell 4: Bereinigung der Melderegister und im Nachgang registergestützte

Zählung

Alle bisher behandelten Modelle eines registergestützten Zensus gehen davon aus, dass

die Melderegister ihre Daten an die Statistischen Landesämter liefern und dort Plausibili-

sierungen und ggf. Korrekturen erfolgen. Eine Rückmeldung der aufgedeckten Register-

fehler an die Kommunen ist – gemäß dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungs-

gerichts – nicht vorgesehen.

Um für die Melderegister und die amtliche Statistik einen einheitlichen Datenstand zu

erreichen, wurde vorgeschlagen, dass zunächst im Rahmen des Verwaltungsvollzugs

eine flächendeckende Registerbereinigung erfolgt (z. B. durch Begehung von Mitarbei-

Alle Melderegister zum be-

stimmten Stichtag bereinigen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

38

tern/Beauftragten der kommunalen registerführenden Stellen). Aufsetzend auf diesem

bereinigten Registerbestand könnte dann der registergestützte Zensus – wie in Ab-

schnitt 7.1 beschrieben – durchgeführt werden. Wenn es gelänge, alle Melderegister

nach gleichen Verfahren und Vorschriften zu einem bestimmten Stichtag zu bereinigen,

würde ein sehr genaues Zensusergebnis für alle regionalen Ebenen erreicht werden (die

Option, zusätzliche Merkmale zu erheben, könnte u. U. mit zusätzlichem Aufwand in

das Modell integriert werden).

Da dieses Modell im Zensustestgesetz nicht vorgesehen war, sind detailliertere Untersu-

chungen zu Aufwand und Ergebnisqualität bisher nicht vorgenommen worden. Nach

vorläufigen Schätzungen ist mit Kosten von 400 Millionen EUR für die Registerbereini-

gung und von 272 Millionen EUR für Gebäude- und Wohnungszählung sowie Register-

zensus zu rechnen.

7.5 Vergleichsmaßstab: Herkömmliche Zählung – wie zuletzt 1987 bzw. 1981

Eine herkömmliche Volkszählung würde alle zensustypischen Daten, also auch die oben

erwähnten zusätzlichen Merkmale, in einem Datensatz liefern, der auf allen regionalen

Ebenen – auch unterhalb der Gemeindeebene – ausgewertet werden könnte. Die amtli-

chen Einwohnerzahlen würden für alle Ebenen ohne Verzerrung festgestellt. Die Genau-

igkeit der Ergebnisse wäre hoch, die Streuung zwischen den Gemeinden sehr gering.

Die direkte Befragung aller Haushalte mit 82,5 Millionen Personen würde bundesweit

Kosten in Höhe von rund 1 020 Millionen EUR verursachen.

8. Bewertung der Modelle

Die Bewertung der verschiedenen Modellvarianten muss sich einerseits am jeweiligen

Aufwand und andererseits am jeweiligen Nutzen orientieren. Hierfür stehen folgende

Bezugsgrößen zur Verfügung:

Aufwandskategorien

• Befragungsumfang der primär statistischen Zensusteile (in Personen),

• Kosten (grobe Schätzung) in Millionen EUR,

Nutzenkategorien

• statistische Genauigkeit der Zensusergebnisse, insbesondere der mit dem Zen-

sus festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen,

• Merkmalsspektrum und fachliche Gliederungstiefe der Ergebnisse (demografi-

sche Basismerkmale, erwerbsstatistische Merkmale, gebäude- und wohnungs-

statistische Merkmale, bildungsstatistische Merkmale, Pendlerverhalten),

• Nachweisungsmöglichkeiten für regionale Einheiten (Bundesland, Regierungs-

bezirk, Kreis, Großstädte (100 000 und mehr Einwohner), Gemeinden mit

10 000 und mehr Einwohnern, Gemeinden unter 10 000 Einwohnern, Ge-

meindeteile).

Herkömmliche Zählung am ge-

nauesten und am teuersten

Aufwand-Nutzen-Verhältnis ent-

scheidend

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

39

Während bezüglich des Aufwandes für den Befragungsumfang und die anfallenden

Kosten eine grobe Schätzung vorgenommen werden konnte, lässt sich der Nutzen nicht

in monetären Größen ausdrücken. Eine höhere Genauigkeit der festgestellten demogra-

fischen Daten verringert allerdings Planungsfehler und Fehlallokationen in vielen Berei-

chen, deren monetäre Auswirkungen im Einzelfall weder abgeschätzt noch insgesamt

abschließend aufgezählt werden können. Daher werden zur Beurteilung des Nutzens

die jeweiligen Vor- und Nachteile der Modellvarianten in der Übersicht 7 zusammenfas-

send qualitativ beschrieben.

Das Merkmalsspektrum der in Abschnitt 7 dargestellten Zensusmodelle ist in der Über-

sicht 6 kombiniert mit den jeweiligen Nachweisungsmöglichkeiten für regionale Einhei-

ten dargestellt.

Übersicht 6: Merkmalsspektrum Zensusmodelle

Modell 1 (flächendeckende Stichprobe)

Variante 1.2 Kosten: 386 Millionen EUR

Modell 2 (Stichprobe ab 10 000 Ein-

wohnern) Variante 2.2

Kosten: 336 Millionen EUR Merkmale

L/R

K ST G>10

G<10

T L/R

K ST G>10

G<10

T

Demografische und Haushalts- daten

X X X X X (X) X X X X (X) (X)

Gebäude und Wohnungen X X X X X X X X X X X X

Soz. Vers. Beschäftigte, Beam- te, Richter, Arbeitslose

X X X X X (X) X X X X (X) (X)

Selbstständige, sonst. Erwerbs- personen, Berufe, Bildungs- stand, Pendlerstruktur

X X X X – – X X X X – –

Modell 3 (Totalzählung in Großstädten)

Kosten: 538 Millionen EUR

Herkömmliche Volkszählung

Kosten: 1 020 Millionen EUR Merkmale

L/R K ST G>

10 G<10 T L/

R K ST G>10

G<10 T

Demografische und Haushalts- daten

X X X (X) (X) (X) X X X X X X

Gebäude- und Wohnungen X X X X X X X X X X X X

Soz. Vers. Beschäftigte, Beam- te, Richter, Arbeitslose

X X X (X) (X) ST X X X X X X

Selbstständige, sonst. Erwerbs- personen, Berufe, Bildungs- stand, Pendlerstruktur

– – X – – ST X X X X X X

_____ Legende:

L/R K ST G<10 G>10 T X (X) –

= = = = = = = = =

Land und Regierungsbezirk Kreis Großstädte (100 000 und mehr Einwohnern) Gemeinden unter 10 000 Einwohnern Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern Gemeindeteile Ergebnisse verfügbar Ergebnisse mit eingeschränkter Genauigkeit Nicht verfügbar

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

40

Übersicht 7: Bewertung der Zensusmodelle

Registerzensus und Stichprobe

in allen Gemeinden

Registerzensus in

allen Gemein-den

und Stichprobe nur in

Gemeinden mit 10 000 u. m. Einwohnern

Registerzensus nur in Gemein- den bis unter 100 000 Ein- wohner und

klas- sische Zählung

in Großstädten

Register- bereinigung und

anschließend Registerzensus

Modellbeschreibung

Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4

Klassische Volkszählung

Kosten in Millionen EUR

Modell ohne Erhebung weiterer Merkmale

Variante 1.1 368

Variante 2.1 315

538

272 Zensus + 400 Bereini-

gung

Bei Erhebung weiterer Merk- male für Gemeinden ab 10 000 Einwohnern

Variante 1.2 386

Variante 2.2 336

nur in Groß- städten

1 020

Bei Erhebung weiterer Merk- male für alle Gemeinden

Variante 1.3 464

– – –

Umfang der Befragung durch Interviewer in Millionen Personen

Modell ohne Erhebung weiterer Merkmale

Variante 1.1 10,1

Variante 2.1 5,6

25,2

82,51)

Bei Erhebung weiterer Merk- male für Gemeinden ab 10 000 Einwohnern

Variante 1.2 11,8

7,6

nur in Großstädten

82,5

Bei Erhebung weiterer Merk- male für alle Gemeinden

Variante 1.3 20,4

weitere Bewertungsmerkmale

Zusätzliche (nicht in Registern verfügbare) Daten zu Bil- dung, Selbstständigen etc.

nur mit erwei- terter Stichprobe flächendeckend bis zur Gemein-

deebene

mit erweiterter Stichprobe

nur für Gemein- den mit 10 000 und mehr Ein-

wohnern

nur für Großstädte

keine

flächendeckend bis zur Block-

seite

Verzerrung der festgestellten Einwohnerzahl im Mittel

keine

geringe Unter- schätzung

bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern

Tendenzielle Unterschätzung bei Gemeinden unter 100 000 Einwohnern

keine

keine

Streuung der Registerfehler zwischen den Gemeinden

gering

bis zu 10 000 Einwohnern

mittel; ab 10 000

Einwohnern gering

bis zu 100 000 Einwohnern

hoch; nur bei Groß- städten sehr

gering

sehr gering

sehr gering

_____ 1) Falls die Registerbereinigung durch flächendeckende Begehung erfolgt.

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

41

Unter Anwendung der Übersicht 6 und der oben aufgestellten Kriterien sind die im Ab-

schnitt 7 dargestellten Zensusmodelle wie folgt zu bewerten:

Referenzmodell: Herkömmliche Volkszählung

Bei einer herkömmlichen Volkszählung werden die amtlichen Einwohnerzahlen für Län-

der und Gemeinden nach einheitlichen Verfahren durch flächendeckende Begehung

und Zählung der Personen ermittelt. Fehlerhafte Einwohnerzahlen können nur durch

fehlerhafte Anwendung des einheitlichen „Zählverfahrens“ (Erfassungs- und Bearbei-

tungsfehler) zustande kommen. Im Rahmen von methodischen Begleituntersuchungen

wurde bei bisherigen Volkszählungen das Ausmaß des „systematischen Fehlers“ durch

nachgehende Stichprobenerhebungen festgestellt. Nachträgliche Korrekturen der amtli-

chen Einwohnerzahlen aufgrund der Stichprobenergebnisse erfolgten nicht, wohl aber

dann, wenn Gemeinden anhand von Melderegisterauszügen nachweisen konnten, dass

Fehler im Zählverfahren vorlagen. Alle erhobenen Merkmale sind für Länder, Kreise und

Gemeinden, aber auch unterhalb der Gemeindeebene bis zur Blockseite darstellbar, sie

würde jedoch mit geschätzten Kosten von 1 020 Millionen EUR deutlich teurer sein als

die anderen Zensusmodelle.

Modell 3: Kombination aus registergestütztem und traditionellem Zensus

Das Kombinationsmodell aus registergestütztem Zensus (für Gemeinden mit weniger als

100 000 Einwohnern) und traditioneller Zählung (für Gemeinden mit 100 000 und

mehr Einwohnern) würde mit 538 Millionen EUR zwar deutlich weniger kosten als ein

herkömmlicher Zensus. Die Vorteile eines herkömmlichen Zensus – nämlich die Mög-

lichkeit der Nachweisung des kompletten zensustypischen Datenkranzes in kleinräumi-

ger Gliederung – würden allerdings nur für einen kleinen Teil der Gemeinden (82 Groß-

städte von insgesamt 13 811 Gemeinden mit einem Anteil von knapp 31 Prozent an der

Gesamtbevölkerung) genutzt werden können; zudem würde bei einer Realisierung die-

ses Zensusmodells für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden

unterschiedliche Verfahren angewandt werden mit dem Ergebnis, dass die für die Ge-

meinden mit weniger als 100 000 Einwohnern (13 729 Gemeinden fallen in diese Grö-

ßenklasse) festgestellten Einwohnerzahlen eine deutlich niedrigere Genauigkeit aufwei-

sen würden. Außerdem muss mit Akzeptanzproblemen in den Großstädten gerechnet

werden, deren Bevölkerung total erhoben werden müsste.

Modell 1: Registergestützter Zensus und Stichprobe in allen Gemeinden

Qualität der amtlichen Einwohnerzahlen:

Bei diesem Zensusmodell werden die amtlichen Einwohnerzahlen für alle Gemeinden

unter Anwendung einheitlich mathematisch-statistischer Verfahren mit gleicher Genau-

igkeit ermittelt. Diese Einwohnerzahlen weisen jedoch einen zufallsbedingten statisti-

schen Fehler auf, über dessen Höhe eine Wahrscheinlichkeitsaussage möglich ist.

Großer Aufwand, sehr genau

und höchster Nutzen

Niedrigerer Aufwand, bei einer

Totalerhebung in den Großstäd-

ten Akzeptanzprobleme

Gleiche Genauigkeit der Ein-

wohnerzahl für alle Gemeinden

mit zufallsbedingtem Fehler

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

42

Qualität der Ergebnisse zu anderen Erhebungsmerkmalen:

Variante 1.1 (Basisvariante): Wird die in diesem Zensusmodell vorgesehene Stichprobe

ausschließlich zur Verbesserung der Qualität der Melderegisterdaten ausgerichtet, kön-

nen – zusätzlich zur Nachweisung belastbarer amtlicher Einwohnerzahlen für alle admi-

nistrativen Gebietseinheiten bis zur Gemeindeebene – folgende Merkmale mit hinrei-

chender und vergleichbarer Qualität für alle Gemeinden nachgewiesen werden:

die sechs demografischen Grunddaten (Alter, Geschlecht, Familienstand, Staats-

angehörigkeit, Geburtsort/-land und Wohnstatus),

die erwerbsstatistischen Daten (z. B. Art der Erwerbstätigkeit, Stellung im Beruf,

übliche Arbeitszeit, ausgeübter Beruf, Wirtschaftszweig) für die sozialversiche-

rungspflichtig Beschäftigten sowie für die Beamten, Richter und Soldaten,

die Daten über die Haushaltszusammenhänge (Anzahl der (Wohn-)Haushalte,

Haushaltsgröße, Haushaltstyp, Stellung im Haushalt etc.),

die gebäude- und wohnungsstatistischen Daten (z. B. Größe und Baualter des

Gebäudes, Besitzverhältnisse, Wohnungsgröße, Ausstattung der Wohnung mit

Bad, WC und/oder Sammelheizung, Wohnungsbelegung).

Hinsichtlich der kleinräumigen Ergebnisse (unterhalb der Gemeindeebene) für die de-

mografischen und haushaltsstatistischen Merkmale müssen Verzerrungen, über deren

Umfang keine Aussagen gemacht werden können, in Kauf genommen werden, da die

Korrekturen der Melderegisterdaten mit den Ergebnissen der ergänzenden Stichprobe

auf der Basis von (begründeten) Annahmen über Fehlerwahrscheinlichkeiten für einzel-

ne Teilpopulationen vorgenommen werden müssen.

Die Kosten für diese Basisvariante des Modells 1 werden auf rund 368 Millionen EUR

geschätzt.

Mit einer Erweiterung der Stichprobe zur Nachweisung weiterer Merkmale (z. B. Bil-

dungsstand) sowie zur Einbeziehung der sonstigen Erwerbstätigen (Selbstständige und

unbezahlt mithelfende Familienangehörige) könnten auch für diese zusätzlichen Merk-

male Ergebnisse für Gemeinden erstellt werden. In Abhängigkeit von der angestrebten

Nachweisungstiefe müssten die Stichprobenumfänge wie folgt aufgestockt werden:

Variante 1.2: Mit einer Erhöhung des Stichprobenumfanges um rund 1,7 Millionen Per-

sonen (von 10,1 Millionen auf 11,8 Millionen Personen) können belastbare Ergebnisse

für alle Gemeinden ab 10 000 Einwohnern nachgewiesen werden. Die Kosten für diese

Modellvariante werden sich auf rund 386 Millionen EUR belaufen. D. h. für die Gewin-

nung zusätzlicher Informationen für größere Gemeinden (ab 10 000 Einwohnern) wäre

nur ein verhältnismäßig geringer Mehraufwand (ca. 18 Millionen EUR) erforderlich.

Variante 1.3: Sollen für alle Gemeinden Ergebnisse dargestellt werden, müsste der

Stichprobenumfang in etwa verdoppelt werden (auf 20,4 Millionen Personen). Die Kos-

Ergebnissbereitstellung für alle

Gemeinden mit hohem Stichpro-

benumfang

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

43

ten für diese Erweiterungsvarianten des Modells 1 werden auf rund 464 Millionen EUR

geschätzt. Damit würde zur Bereitstellung zusätzlicher Informationen auch für kleinere

Gemeinden (unter 10 000 Einwohnern) ein erheblicher Mehraufwand (78 Millionen

EUR) erforderlich.

Ein Nachweis von kleinräumigen Ergebnissen (unterhalb der Gemeindeebene) ist für die

zusätzlich erhobenen Merkmale in beiden Modellvarianten nicht möglich.

Modell 2: Registergestützter Zensus und Stichprobe in Gemeinden mit 10 000 und

mehr Einwohnern

Variante 2.1 (Basisvariante): Wenn die ergänzende Stichprobe in Gemeinden mit

10 000 und mehr Einwohnern lediglich zur statistischen Bereinigung der Registerfehler

eingesetzt werden soll, reicht ein Stichprobenumfang von 3,9 Millionen Personen aus.

Hinzu kommen allerdings noch etwa 1,7 Millionen Personen, die in den Gemeinden un-

terhalb 10 000 Einwohnern leben und bei denen im Rahmen der Haushaltegenerierung

wegen abweichender Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung und im Mel-

deregister Rückfragen zur Klärung des tatsächlichen Haushaltszusammenhangs durch-

geführt werden sollen. Der Gesamtbefragungsumfang würde aber mit rund 5,6 Millio-

nen Personen immer noch deutlich unter dem Befragungsumfang der vergleichbaren

Variante 1.1 des Modells 1 (10,1 Millionen Personen) liegen.

Qualität der amtlichen Einwohnerzahlen:

Bei diesem Zensusmodell können lediglich für die Gemeinden mit 10 000 und mehr

Einwohner (rund 1 500 Gemeinden mit einem Anteil von 72 Prozent an der Gesamtbe-

völkerung) die amtlichen Einwohnerzahlen mit vergleichbarer (statistischer) Genauigkeit

ermittelt werden. Für die Gemeinden unter 10 000 Einwohnern muss eine Einschrän-

kung der Vergleichbarkeit der Genauigkeit bei den festgestellten Einwohnerzahlen zwi-

schen den Gemeinden hingenommen werden; im Durchschnitt der Gemeinden kommt

es zu einer leichten Unterschätzung der Einwohnerzahlen. Daher sind noch Verfahren

zur Reduzierung der Zahl der Fehlbestände in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern zu

entwickeln.

Qualität der Ergebnisse zu anderen Erhebungsmerkmalen:

Die demografischen Grunddaten, die erwerbsstatistischen Daten, die Daten über die

Haushaltszusammenhänge sowie die gebäude- und wohnungsstatistischen Daten kön-

nen – wie bei Modell 1 – für alle Gemeinden in kleinräumiger Gliederung dargestellt

werden.

Die Kosten für diese Basisvariante des Modells 2 werden auf rd. 315 Millionen EUR ge-

schätzt.

Einwohnerzahl mit unterschied-

licher Genauigkeit

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

44

Variante 2.2: Für die Erhebung und Nachweisung weiterer Merkmale müsste der Stich-

probenumfang der ergänzenden Stichprobe um 2 Millionen Personen auf 5,9 Millionen

Personen erhöht werden (zuzüglich 1,7 Millionen Personen für die Befragung im Rah-

men der Haushaltegenerierung). Für eine flächendeckende Bereitstellung hinreichend

zuverlässiger Ergebnisse für Kreise, Regierungsbezirke und Länder müssen zusätzlich 0,3

Millionen Personen in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern befragt werden.

Die Kosten für diese erweiterte Modellvariante würden sich um 21 Millionen EUR auf

rund 336 Millionen EUR erhöhen. Dies ist ein relativ geringer Mehraufwand im Ver-

gleich zu dem damit erreichbaren Informationszuwachs.

Zur Bewertung des Aufwandes der verschiedenen Modellvarianten bezüglich der Stich-

probenumfänge in Personen und der entstehenden Kosten in den einzelnen Bundeslän-

dern dienen die folgenden Übersichten 8 und 9.

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

45

Übersicht 8: Stichprobenumfänge der Varianten der Zensus – Modelle 1 und 2 in den Bundesländern

Registerzensus und Stichprobe in allen Gemeinden

Registerzensus in allen Gemeinden und Stich-

probe nur in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern

Ohne Erhebung weiterer

Merkmale

Erhebung weiterer

Merkmale in Gemein-

den ab 10 000 Einwoh-

nern

Erhebung weiterer Merkmale

in allen Gemeinden

Ohne Erhebung weiterer

Merkmale

Erhebung weiterer

Merkmale in Gemein-

den ab 10 000 Einwoh-

nern

Variante 1.1

Variante 1.2

Variante 1.3

Variante 2.1

Variante 2.2

Bundesland

1 000 Personen

Baden-Württemberg 1 399 1 730 2 869 683 1 014

Bayern 1 754 1 983 4 159 508 738

Berlin 12 13 13 12 13

Brandenburg 695 791 1 193 195 291

Bremen 8 8 8 8 8

Hamburg 7 7 7 7 7

Hessen 615 819 1 159 406 611

Mecklenburg-Vorpommern 527 566 922 106 145

Niedersachsen 782 951 1 678 348 517

Nordrhein-Westfalen 815 1 110 1 202 763 1 057

Rheinland-Pfalz 960 1 014 2 071 121 174

Saarland 70,0 102 117 62 93

Sachsen 697 823 1 449 259 385

Sachsen-Anhalt 620 687 1 215 134 202

Schleswig-Holstein 531 597 1 126 134 200

Thüringen 592 645 1 199 115 167

Deutschland 10 083 11 846 20 387 3 860 5 6221) _____ 1) Zuzüglich 0,3 Millionen Befragte zur Ermittlung zuverlässiger Ergebnisse für Kreise, Regie-

rungsbezirke und Länder.

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

46

Übersicht 9: Kosten der Zensusvarianten in den Bundesländern

Modell 1 Modell 2

Variante

Klassi- sche

Volks- zäh- lung

Modell 3 1.1 1.2 1.3 2.1 2.2

Modell 4 Bundesland

Millionen EUR

Baden-Württemberg 127,1 55,1 47,2 50,5 60,9 41,2 44,5 85,3

Bayern 147,8 64,9 55,8 58,1 78,0 45,3 47,6 96,4

Berlin 49,0 48,6 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 29,1

Brandenburg 31,4 10,8 15,3 16,2 19,9 10,9 11,8 21,4

Bremen 9,4 9,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5,6

Hamburg 24,4 24,6 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 14,4

Hessen 75,1 34,3 25,6 27,7 30,8 24,0 26,0 49,4

Mecklenburg-Vorpommern 22,0 8,9 10,9 11,3 14,6 7,3 7,7 14,7

Niedersachsen 97,0 42,1 33,0 34,7 41,4 29,4 31,1 64,6

Nordrhein-Westfalen 221,8 148,9 66,9 69,9 70,8 66,5 69,5 146,6

Rheinland-Pfalz 48,4 17,7 21,9 22,5 32,2 14,6 15,2 33,0

Saarland 13,5 5,4 4,2 4,5 4,7 4,2 4,5 8,8

Sachsen 56,1 28,8 22,6 23,9 29,6 18,9 20,2 37,5

Sachsen-Anhalt 32,4 13,6 14,9 15,6 20,4 10,7 11,4 21,9

Schleswig-Holstein 35,3 13,8 14,3 15,0 19,8 10,9 11,6 23,1

Thüringen 29,4 11,1 13,7 14,2 19,3 9,5 10,1 20,1

Deutschland 1 020 538 368 386 464 315 3331) 672

_____ 1) Zuzüglich 3 Millionen EUR für die Bereitstellung zuverlässiger Ergebnis für Kreise, Regierungsbezirke und Länder Legende: Modell 1 Registerzensus und Stichprobe in allen Gemeinden Variante 1.1 Ohne Erhebung weiterer Merkmale Variante 1.2 Erhebung weiterer Merkmale in Gemeinden ab 10 000 Einwohnern Variante 1.3 Erhebung weiterer Merkmale in allen Gemeinden Modell 2 Registerzensus in allen Gemeinden und Stichprobe nur in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern Variante 2.1 Ohne Erhebung weiterer Merkmale Variante 2.2 Erhebung weiterer Merkmale in Gemeinden ab 10 000 Einwohnern Modell 3 Registerzensus nur in Gemeinden bis unter 100 000 Einwohnern und klassische Zählung in Großstädten Modell 4 Registerbereinigung und anschließend Registerzensus

Nutzung der Hilfsmerkmale des Zensustestgesetzes

Ein Anliegen des Zensustestgesetzes war auch zu prüfen, ob und inwieweit die im Ge-

setz vorgegebenen Hilfsmerkmale bei einem registergestützten Zensus benötigt werden.

Von den im Folgenden genannten Hilfsmerkmalen des Zensustestgesetzes werden von

der Mehrfachfallprüfung und/oder der Haushaltegenerierung (HHG) die jeweils ange-

kreuzten Merkmale bei einem künftigen registergestützten Zensus benötigt:

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

47

Übersicht 10: Bei einem registergestützten Zensus benötigte Hilfsmerkmale

Wird benötigt von Hilfsmerkmale gemäß Zensustestgesetz § 2 § 4 § 6

MFF HHG

Namen und Vornamen (2) 2. a (3) 2. a X X

gegenwärtige Anschriften (2) 2. b (3) 2. c X X

Tag der Geburt (2) 2. c (3) 2. b X X

Geburtsort (2) 2. d X

Standesamt und Nummer des Geburtseintrags (2) 2. e

Anschrift und Status der künftigen Woh- nung, oder der Wohnung, in die der Einwohner laut Rückmeldung verzogen ist (2) 2. f ( X )1) ( X )1)

Anschrift und Status der Wohnung in der Gemeinde, aus der der Einwohner zugezogen ist (2) 2. g 7 X X

Zuzug aus dem Ausland (2) 2. h 9 X

Anschrift der zuletzt bewohnten Woh- nung in der Gemeinde (2) 2. i 10 X

Datum des Beziehens der Wohnung (2) 2. j (3) 2. d X X

Datum des Auszugs aus der Wohnung (2) 2. k (3) 2. e X X

Datum des Fortzugs ins Ausland (2) 2. l X X

Datum der Anmeldung bei der Meldebehörde (2) 2. m (3) 2. f

Datum der Abmeldung bei der Meldebehörde (2) 2. n (3) 2. g

Datum des Wohnungsstatuswechsels (2) 2. o (3) 2. h X

Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die gemeldete Person (3) 2. i X

Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Ehegatten 1 X

Namen, Vornamen und Geburtsdatum der Kinder 2 X

bei Kindern: Namen, Vornamen und Ge- burtsdatum des gesetzlichen Vertreters 3 X

Ordnungsmerkmale der Meldebehörde für Ehegatten, Kinder und deren gesetzliche Vertreter 4 X

Datum der letzten Eheschließung 5 X

Datum der Beendigung der letzten Ehe 6 X

Datum des Zuzugs in die Gemeinde 8 X

Name und Anschrift des Wohnungsgebers 11 X _____ 1) Nur Sinnvoll, wenn auch inaktive Sätze geliefert werden

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

48

9. Empfehlungen für die Durchführung des nächsten Zensus

Die Statistischen Ämter von Bund und Ländern sprechen aufgrund der Ergebnisse des

Zensustests folgende Empfehlungen für die Durchführung eines künftigen Zensus in der

Bundesrepublik Deutschland aus:

Der Zensus sollte registergestützt unter Rückgriff auf die Daten der Melderegis-

ter, der Bundesanstalt für Arbeit sowie anderer Register der Öffentlichen Verwal-

tung, verbunden mit einer postalischen Gebäude- und Wohnungszählung bei

den Gebäudeeigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie er-

gänzt durch weitere primär statistische Erhebungen durchgeführt werden.

Die ergänzenden primär statistischen Erhebungen sollen aus folgenden Kompo-

nenten bestehen:

• Primärerhebungen bei den Verwaltern von Anstaltsgebäuden und Bewoh-

nern von Studentenwohnheimen sowie primär statistische Kontrollerhebun-

gen im Rahmen der Mehrfachfallprüfung und Haushaltegenerierung.

• Stichprobenerhebungen in allen Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwoh-

nern zur statistischen Korrektur der Über- und Untererfassungen der aus

den dortigen Melderegistern erhobenen Einwohnerzahlen. Dabei wird in

Kauf genommen, dass die Einwohnerzahlen je nach Gemeindegröße mit un-

terschiedlichen statistischen Verfahren ermittelt werden.

Die empfohlene ergänzende Stichprobe sollte zur Erhebung zusätzlicher zensus-

typischer Merkmale genutzt werden. Damit wäre ein verhältnismäßig geringer

Mehraufwand verbunden. Es wird vom Gesetzgeber im Zusammenwirken mit

den Nutzern der Zensusdaten zu entscheiden sein, ob solche Merkmale, deren

Erhebung auch die Europäische Union bislang empfohlen hat, erfasst werden sol-

len und in welcher regionalen Gliederungstiefe sie nachgewiesen werden sollen.

Auf der Grundlage der bisherigen Auswertungen des Zensustests sind die me-

thodischen Vorarbeiten zu einem registergestützten Zensus zügig fortzusetzen.

Dies gilt insbesondere für die Arbeiten, die auf den empirischen Daten des Zen-

sustests aufbauen. Diese müssen spätestens am 31. März 2004 bzw. am 31.

März 2007 gelöscht werden.

Mit der Qualitätssteigerung der Register, insbesondere der Melderegister sowie

der Datenbestände der Bundesanstalt für Arbeit, sollte umgehend begonnen

werden.

Mit den Vorarbeiten für einen registergestützten Zensus muss, insbesondere we-

gen des Aufbaus der erforderlichen Erhebungsinfrastruktur, mindestens vier Jah-

re vor dem Zählungsstichtag begonnen werden. Der Zensus wird zu gegebener

Zeit mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten sein.

Statistisches Bundesamt und Statistische Ämter der Länder

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

49

Auswertungsstelle der postalischen Gebäude-

und Wohnungszählung

Bildung der Auswertungsstellen

Nach dem Abschluss wesentlicher Arbeitsschritte im Rahmen der Aufbereitung der Da-

ten des registergestützten Zensustests1 wurden im Juni 2002 von den in der Projektlei-

tung vertretenen Statistischen Landesämtern sowie dem Statistischen Bundesamt erste

Überlegungen zu der Verfahrensweise der Auswertung des gesamten Datenmaterials

diskutiert. Die Mitglieder der Projektleitung einigten sich darauf, Auswertungen mit

dem Einzelmaterial nicht dezentral in sämtlichen Statistischen Landesämtern durchfüh-

ren zu lassen. Dafür sprachen wesentliche Gründe:

Die für die einzelnen Projektteile vorgesehenen Auswertungstabellen wiesen einen

sehr komplexen Aufbau auf.

Für die Spezifikation/Programmierung der Tabellen wurde das neue, noch wenig

erprobte Werkzeug der Informationstechnik „STATSPEZ“ (Statistische Tabellenspe-

zifikation) verwendet.

Die schwierige und aufwändige Prüfung der Auswertungsergebnisse auf korrekte

Umsetzung der fachlichen Vorgaben erforderte die Kenntnisse der im jeweiligen

Projektteil angewandten Konzepte, Methoden und Verfahren.

Bereits bestehende Erfahrungen im Umgang mit den Auswertungsprogrammen

und dem Datenmaterial bei einzelnen Statistischen Landesämtern sollten genutzt

werden.

Der bisher unbestrittene Grundsatz, dass die spezifizierende/programmierende

Stelle und die qualitätssichernde Stelle nicht identisch sein dürfen.

Auf Vorschlag der Projektleitung wurde deshalb vom Lenkungsausschuss des register-

gestützten Zensustests beschlossen, die Erstellung der Tabellen eines Projektteils jeweils

an einer zentralen Stelle – der so genannten Auswertungsstelle – durchzuführen.

Um eine arbeitsteilige Erstellung des Endberichtes zum Zensustest zu ermöglichen, legte

die Projektleitung Anfang September 2002 fest, zwischen den bestehenden Projekt-

gruppen 1 bis 7 und den erforderlichen Auswertungsstellen Arbeitsschnitte vorzuneh-

men und für die einzelnen Auswertungsbereiche kleine Arbeitsgruppen – die Berichts-

gruppen – zu bilden. Die bewährte Gruppen-Projektarbeit wurde fortgeführt, jedoch

mit einer strafferen Organisationsstruktur.

_____ 1) vgl. Daten und Analysen Heft III/2002

Zentrale Auswertung einzelner

Projektteile

Qualitätssicherung und Tabellie-

rung der Projektteile in den Aus-

wertungsstellen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

50

Mitarbeit der Statistischen Landesämter in den einzelnen Projekt- und Berichtsgruppen

Projektgruppe Berichtsgruppe

Nr. und Bezeichnung

Mitglieder Nr. und Bezeichnung

Spezifikation/ Program- mierung

Qualitäts- sicherung1)/ Auswertung

Mitarbeit

1. Mehrfach- fallprüfung

StBA, BE, MV, NS, NW, SN,

DST

1. Mehrfach- fallprüfung

StBA *2) HE, NS, NW, SN

2. Datenliefe- rung der Gemeinden

StBA, BY, HE, MV, NW, RP,

ST, DST

2. Feststellung von Kartei- leichen und Fehlbestän- den

StBA NW MV, BY

3. Haushalte- befragung

StBA, BW, BY, NW, SN

4. Gebäude- und Woh- nungszähl- ung

StBA, BY, NW, SN, TH, DST

3. Vergleich der GWZ mit der Haushalte- befragung

SN BB NW, BW, StBA

5. Haushalte- generierung

StBA, BY, BE, BB, HH, NW,

RP, DST

4. Haushalte- generierung

StBA BY BB, NW, BE

6. Erwerbssta- tistische Re- gister und Zusammen- führung

StBA, BY, BB, HE, SH, TH,

BA

5. Abgleich der erwerbs- statistischen Register mit den Melde- registern und der Haushalte- befragung

StBA TH BB, HE, SH

7. Evaluation der Ergeb- nisse

StBA, BW, BY, BB, HH, NW, RP, TH, DST,

BA, Wissenschaft

_____ 1) der Programme 2) Qualitätssicherung nach Vereinbarung mit dem StBA; Auswertung durch das StBA Abkürzungen: BA – Bundesanstalt für Arbeit, BB – Brandenburg, BE – Berlin, BY – Bayern, DST – Deutscher Städ-

tetag, HH – Hamburg, HE – Hessen, MV – Mecklenburg-Vorpommern, NS – Niedersachsen, NW – Nordrhein-Westfalen, RP – Rheinland-Pfalz, SH – Schleswig-Holstein, SN – Sachsen, StBA – Statistisches Bundesamt, ST – Sachsen-Anhalt, TH – Thüringen, Wissenschaft: Univer-sität Frankfurt/Main; Universität Trier; Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Rostock; Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen, Mannheim

Brandenburg für Qualitätssiche-

rung und Auswertung

verantwortlich

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

51

Von den Mitgliedern der Berichtsgruppe 3 „Vergleich der Gebäude- und Wohnungs-

zählung (GWZ) mit der Haushaltebefragung (HHB)“ wurden dem Statistischen Lan-

desamt des Freistaates Sachsen – StLA Sachsen – die Federführung übertragen und der

Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (LDS BB) als Auswer-

tungsstelle benannt.

Die Auswertungsstelle sollte folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Qualitätssicherung der Auswertungstabellen,

Druck und Versand der Auswertungstabellen an die Berichtsgruppenmitglieder und

Qualitätssicherung und Druck zusätzlicher Sondertabellen.

Umsetzung des Beschlusses des Lenkungsausschusses im LDS BB

Nach der Auftragserteilung wurden von den für die Programmierung/Spezifizierung

und Qualitätssicherung und Auswertung verantwortlichen Landesämtern die notwendi-

gen personellen und technischen Modalitäten realisiert:

Die Spezifizierung und STATSPEZ-Programmierung der Auswertungs- und der

Sondertabellen erfolgte im StLA Sachsen.

Der LDS BB erhielt eine Dokumentation zur STATSPEZ-Tabellierung mit Hinweisen

zum Programmablauf, der Übersicht der zur Anwendung kommenden Programme

und der Spezifikation jeder Auswertungstabelle.

Aufgrund von Besonderheiten im LDS BB musste der bereits eingerichtete STAT-

SPEZ-Server in der Abteilung Datenverarbeitung am Standort Potsdam benutzt

werden.

Die vom StLA Sachsen der Auswertungsstelle übergebenen Programme wurden

mit Hilfe von Testdaten im LDS BB auf ihre Lauffähigkeit geprüft. Die Testdaten

stellte das StLA Sachsen zur Verfügung.

Alle spezifizierten Auswertungstabellen wurden durch Datenbankabfragen kom-

plett nachgebildet, und die Ergebnisse visuell auf Stimmigkeit geprüft. Dazu wurde

eine ACCESS-Anwendung programmiert.

Alle Statistischen Landesämter lieferten dem LDS BB die zur Auswertung notwen-

digen Dateien mit den Einzeldatensätzen.

Anfang November 2002 erhielt der LDS BB vom StLA Sachsen die ersten STATSPEZ-

Programme für die Erstellung der Auswertungstabellen, die dazugehörige Programmdo-

kumentation sowie die Testdaten. Das Auswertungsprogramm umfasste anfänglich

Programme für 47 Tabellen, die auf dem STATSPEZ-Server einzuspielen und abzuarbei-

ten waren. Parallel dazu erfolgte die Realisierung der z. T. sehr umfangreichen ACCESS-

Datenbankabfragen zur Nachbildung aller vorgesehenen Auswertungstabellen.

Zur Erstellung der Datenbankabfragen, der inhaltlichen Prüfung und damit dem Sichern

der Qualität der Auswertungsprogramme stand ein sehr enger Zeitrahmen zur Verfü-

Aufgaben der Auswertungsstelle

Personelle und technische Be-

dingungen der Auswertungs-

stelle und der Berichtsgruppe

Mehrstufige Qualitätssicherung

unter Zeitdruck

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

52

gung. Im November konnten die ersten Prüfungen anhand von gelieferten Testdaten

vorgenommen werden, anschließend erfolgte eine Abarbeitung mit den brandenburgi-

schen Echtdaten. Die beim Abgleich der mit den beiden unterschiedlichen Werkzeugen

(STATSPEZ und ACCESS) erstellten Tabellierungsergebnisse festgestellten Auffälligkei-

ten wurden zeitgleich beseitigt. Die notwendigen Programmkorrekturen erarbeitete das

StLA Sachsen umgehend, sodass eine kontinuierliche Testarbeit gewährleistet war.

Im Dezember 2002 erfolgte die Tabellierung mit den Echtdaten der in der Berichtsgrup-

pe vertretenen Statistischen Landesämter. Diese vier Landesämter erhielten dadurch die

Möglichkeit, die Auswertungstabellen anhand ihrer eigenen erhobenen Daten einer kri-

tischen Prüfung zu unterziehen. Die dabei erkannten Probleme erforderten weitere Pro-

grammkorrekturen einschließlich der erneuten Datenlieferung durch alle Statistischen

Landesämter.

Im Januar 2003 konnte die Qualitätsprüfung der Auswertungsprogramme abgeschlos-

sen werden. Der Auswertungsstelle lagen zu diesem Zeitpunkt die auszuwertenden Da-

ten aller Statistischen Landesämter vor, sodass erstmalig eine komplette STATSPEZ-

Tabellierung der vorgesehenen Auswertungstabellen in der jeweiligen Gliederungstiefe

erfolgen konnte. Die Mitglieder der Berichtsgruppe 3 verfügten damit über vorläufige

Ergebnisse mit und ohne Hochrechnung für Deutschland insgesamt, nach Ländern so-

wie nach Gemeindegrößenklassen und konnten mit den Analysen beginnen. Für eine

effiziente Auswertung war es notwendig, den Berichtsgruppenmitgliedern die Ergebnis-

tabellen im EXCEL-Format zur Verfügung zu stellen. Das dazu notwendige STATSPEZ–

Modul befand sich zu diesem Zeitpunkt im StBA in der Testphase und war noch nicht

nachnutzbar. Um keinen Zeitverzug aufkommen zu lassen, wurde deshalb eine Zwi-

schenlösung erarbeitet. Nach dem Einspielen einer neuen STATSPEZ-Version Ende Ja-

nuar 2003 war das Konvertieren der Daten in das EXCEL-Format reibungslos möglich.

Umfang der Auswertungstabellen und Sonderauswertungen

Von Februar 2003 bis April 2003 erfolgten Datenabgleiche mit den anderen Auswer-

tungsstellen. Die Tabellierung musste infolge dessen dreimal wiederholt werden. Hier

lag der Hauptschwerpunkt der Arbeit bei der Abteilung Datenverarbeitung, denn bis die

eigentliche Tabellenerstellung – mit sehr zeitaufwändigen Programmläufen – gestartet

werden konnte, waren umfangreiche Arbeitsschritte für das Zusammenführen des Ein-

zeldatenmaterials der Statistischen Landesämter abzuarbeiten. Die Auswertung der Er-

gebnisse der Berichtsgruppe 3 verzögerte sich. Ab Mai 2003 konnten die endgültigen

Ergebnisse für Auswertungszwecke der Berichtsgruppe zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem Vorliegen erster Ergebnisse wurden durch die Berichtsgruppe entsprechend

den Auswertungsschwerpunkten weitere detailliertere Auswertungsmöglichkeiten für

die Erarbeitung des Endberichtes entwickelt. Grundsätzlich hatten alle Berichtsgrup-

penmitglieder die Möglichkeit, Sonderauswertungen in der Auswertungsstelle durchfüh-

ren zu lassen. Dieser zusätzliche Datenbedarf wurde jeweils durch das StLA Sachsen

Mehrmalige Wiederholung der

vollständigen Tabellierung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

53

spezifiziert und programmiert und die Programmkorrekturen als Updates der Auswer-

tungsstelle übergeben. Durch die Auswertungsstelle waren diese zusätzlichen Ergebnis-

tabellen in der festgelegten regionalen Gliederungstiefe zu tabellieren, zu prüfen und

den Berichtsgruppenmitgliedern für Auswertungszwecke zu übersenden. Das ursprüng-

liche Standardtabellenprogramm von 47 Tabellen erweiterte sich so sukzessive bis auf

109 Auswertungstabellen.

Neben einer ergebnisorientierten Auswertung der GWZ galt es auch, die Wirkungsweise

der angewandten Verfahren (wie z. B. die Auswirkungen maschineller Ersatzvornahmen

auf die Ergebnisqualität, den zeitlichen Ablauf der Datenerhebung, u. a.) zu beurteilen.

Dazu waren Zusatzauswertungen und Auszählungen im Einzeldatenmaterial zu ausge-

suchten Schwerpunkten und differenziert nach Ländern erforderlich. Je nach dem ge-

schätzten Aufwand konnten für diese – wesentlich umfangreicheren als ursprünglich

gedachten – Sonderauswertungen die vorhandenen STATSPEZ- Programme angepasst

oder ACCESS- Abfragen sowie Auszählungen direkt am Großrechner genutzt werden.

Dadurch war eine kurzfristige Realisierung gewährleistet und die Ergebnisse standen der

Berichtsgruppe für Analysezwecke schnellstmöglich zur Verfügung.

Berichtsgruppenarbeit

Von Beginn an gestaltete sich die Arbeit zwischen allen Beteiligten der Berichtsgruppe

sehr kooperativ und reibungsarm. Auf der Grundlage des von der Projektleitung im Sep-

tember 2002 festgelegten und im November/Dezember 2002 nochmals präzisierten

Terminrahmens für die Erstellung des Auswertungsberichtes wurden die Arbeitsschritte

der Berichtsgruppe und damit auch die der Auswertungsstelle terminlich fixiert. Nach

der Erarbeitung eines Arbeits- und Zeitplanes und eines Leitfadens mit den Auswer-

tungsschwerpunkten des Abschlussberichtes der Berichtsgruppe verständigte man sich

auf eine arbeitsteilige Auswertung. Die fünf in der Berichtsgruppe arbeitenden Ämter

waren für konkrete inhaltliche Schwerpunkte eigenverantwortlich.

Die Zusammenstellung der Zuarbeiten zu einem Gesamtbericht lag in den Händen des

StLA Sachsen. Im Oktober 2003 konnten der Ergebnisbericht und die Zuarbeit einer

Kurzfassung an das StBA im Wesentlichen redaktionell abgeschlossen werden.

Fazit

Mit dem registergestützten Zensustest wurde methodisches und fachliches Neuland in

der deutschen Statistik betreten sowie neue Werkzeuge der Informationstechnik einge-

setzt.

Eine projektbezogene Arbeit in zeitweiligen Arbeitsgruppen – Projektgruppe 4 und Be-

richtsgruppe 3 – ist gut möglich. Zwischen den einzelnen Projektphasen (Vorbereitung,

Erhebung, Erfassung, Aufbereitung und Auswertung) ließen sich die Übergänge trotz

außerordentlich schwieriger Randbedingungen ohne große „Reibungsverluste“ gestal-

Berichtsabfassung mit vielen

zusätzlichen Tabellen

Erstellen der Berichte arbeitstei-

lig durch alle Mitglieder der Be-

richtsgruppe

Projektbezogene Arbeit mit gu-

tem Erfolg organisierbar

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

54

ten. Die Planung eines derartig komplexen Prozesses hätte, besonders zur Sicherung

eines stabilen Personenkreises über die gesamte Zeit des Projektes, langfristiger erfolgen

müssen. Eventuell ist zukünftig ein engerer geografischer Zusammenhalt der einzelnen

Arbeitsgruppen erstrebenswert, um einfach die zeitaufwändige und kostenintensive Rei-

setätigkeit zu begrenzen.

Die Erprobung und der Einsatz neuer Werkzeuge der Informationstechnik ermöglicht

einerseits einen Anwendungsschub, barg aber andererseits auch einige Risiken und

Mehraufwendungen in sich. Ein Mix aus Erprobtem und Neuem war – wie in anderen

Fällen – auch hier angebracht.

Eine enge Zusammenarbeit im Quartett der Datenverarbeitenden- und der Fachabtei-

lungen des federführenden und des qualitätssichernden/auswertenden Statistischen

Landesamtes/Landesbetriebes ist selbstverständlich unerlässlich.

Für eine kontinuierliche und termingerechte Arbeit der Berichtsgruppe bildete die Arbeit

der Auswertungsstelle die Grundvoraussetzung. Die Qualitätsprüfung und -sicherung

der STATSPEZ-Auswertungsprogramme mittels Datenbankabfragen hat sich bewährt.

Als ein Nebeneffekt ergab sich, dass auf zusätzliche Datenwünsche zur Untermauerung

von Auswertungsschwerpunkten schnell reagiert werden konnte.

Mit dem im März 2004 vorliegenden Ergebnisbericht der Berichtsgruppe 3 „Auswer-

tung der Gebäude- und Wohnungszählung im Vergleich mit der Haushaltebefragung"

ist die Grundlage einer postalischen GWZ als Bestandteil eines zukünftigen registerge-

stützten Zensus im Wesentlichen geschaffen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine postali-

sche Befragung der Gebäudeeigentümer, gekoppelt mit ausgereiften erhebungsorgani-

satorischen- und aufbereitungstechnischen Maßnahmen, zensustaugliche Ergebnisse

hinsichtlich des Gebäude- und Wohnungsbestandes sowie der Wohnsituation liefern

kann.

Zusammengefasst: Eine Arbeit in Projekt-, Berichts- und Auswertungsgruppen ist gut

möglich und bei neuen Aufgabenstellungen immer prüfenswert.

Jürgen Hübner

Postaliche Befragung der Ge-

bäudeeigentümer möglich

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

55

Erkenntnisse und Erfahrungen für einen künftigen registergestützten Zensus

Vorbemerkungen

Die im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der verschiedenen

Zensusteile im Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (LDS BB)

und in den anderen Statistischen Landesämtern gewonnenen Erkenntnisse wurden ge-

sammelt, dem Statistischen Bundesamt übergeben und werden gebündelt in einen Er-

fahrungsbericht zum Zensustest zusammengefasst. Der vorliegende Beitrag zeigt – auf-

bauend auf den Ausführungen der Statistischen Landesämter zum gemeinsam zu erar-

beitenden Erfahrungsbericht sowie der Abschlussberichte einzelner Berichtsgruppen zu

den jeweiligen Zensustestteilen – wesentliche positive und negative Erfahrungen der

Statistischen Landesämter beim Zensustest auf, die bei der Organisation und Durchfüh-

rung des künftigen Zensus generell und insbesondere auch in Brandenburg ihre Beach-

tung finden sollten.

Datenlieferungen der Gemeinden

Ausgangspunkt eines registergestützten Zensus sind die beiden Datenlieferungen aus

den Melderegistern (MR) der Gemeinden zum Stichtag und vier Monate nach dem

Stichtag. Im Zensustest wurden neben der Prüfung der Qualität der Melderegister auch

die Datenübermittlungswege und die Liefermöglichkeiten der Gemeinden getestet. Auf

die dabei gemachten Erfahrungen kann beim nächsten Zensus aufgebaut werden.

Der Zensustest hat gezeigt, dass eine rechtzeitige Information und Einbeziehung der

Gemeinden in die Vorbereitung des Zensus maßgebend für ein Gelingen des Zensus ist.

Bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens sollten die Gemeinden zur Sicherung

termingerechter Zuarbeiten über die auf sie zukommenden Aufgaben, über den Zeit-

plan und organisatorischen Ablauf des registergestützten Zensus sowie über die Inhalte

der einzelnen Datenerhebungen und Verfahren informiert werden. Auf kommunaler

Seite und aufseiten der Statistischen Landesämter sind die Ansprechpartner für den ge-

genseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zu bestimmen. Auch die kommuna-

len Spitzenverbände sind frühzeitig über das Vorhaben eines registergestützten Zensus

zu informieren.

Von vielen Gemeinden wurde im Zensustest eine angemessene Kostenerstattung durch

das Land gefordert. Besonders die Begleichung der den Kommunen durch den zusätzli-

chen Programmieraufwand bei den Softwarefirmen entstehenden Kosten wurden als

problematisch eingeschätzt. Einige Softwarefirmen stellten die Kosten des für sie zusätz-

lichen Programmieraufwandes ihren Gemeinden in Rechnung, andere nahmen die Pro-

grammierung im Rahmen der bestehenden Pflege- und Wartungsverträge kostenfrei

Durchführung des Zensus ist nur

in enger Zusammenarbeit mit

den Gemeinden möglich

Fragen der Finanzierung -

zwischen Bund, Ländern und

Gemeinden rechtzeitig und

gesetzlich regeln

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

56

vor. Um die Bereitschaft der Kommunen zur aktiven Mitarbeit im Zensus zu erhöhen,

sollten deshalb die Fragen der Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen

rechtzeitig und gesetzlich geregelt werden.

Da die Gemeinden häufig externe Stellen mit der Führung ihrer Melderegister beauf-

tragt haben, sind – aufbauend auf den Erkenntnissen des Zensustests – die technischen

Gegebenheiten der Führung des Melderegisters, wie z. B. verwendetes Betriebssystem

und eingesetzte Software, bei den Gemeinden zu erfragen. Die Softwarefirmen sind

frühzeitig zu kontaktieren; auch hier sind den Statistischen Landesämtern die zuständi-

gen Ansprechpartner zu benennen. Den betreffenden Softwareanbietern sollten für die

Vorbereitung erforderlicher Programmanpassungen rechtzeitig die Einzelheiten des Ver-

fahrens (z. B. die Stichtage der Datenlieferungen zwecks Sicherung der Datenbestände)

sowie die entsprechenden Datensatzbeschreibungen der Lieferdatensätze zur Verfü-

gung gestellt werden. Auch die Kostenfrage zwischen Gemeinden und Softwarefirmen

muss geklärt sein, um Terminverzögerungen zu vermeiden.

Bei der Bearbeitung der Datenlieferungen der Einwohnermeldeämter führten in den Sta-

tistischen Landesämtern eine Reihe von Unzulänglichkeiten bei der Datenlieferung und

in den gelieferten Datenbeständen zu teilweise aufwändigen Korrekturmaßnahmen.

Beispielhaft sind nachfolgend einige der aufgetretenen Probleme aufgezeigt, denen im

kommenden Zensus besondere Beachtung geschenkt werden sollte:

Ein zwischen den beiden Stichtagen der Datenlieferungen vorgenommener Wech-

sel der Software-Firma und eine damit verbundene Umstellung der Software führte

in einigen Meldeämtern zur Verzögerung der Datenlieferung. Auch der personelle

Engpass in den Einwohnermeldeämtern wirkte sich mitunter negativ auf die Ter-

mineinhaltung aus. In Brandenburg wurden z. B. die Lieferdateien grundsätzlich in

den Meldeämtern erstellt. Die dort tätigen Mitarbeiter hatten sehr differenzierte

Datenverarbeitungskenntnisse. Der Umgang mit den von den Softwarefirmen zur

Verfügung gestellten Programm-/Schnittstellen bereitete oft, auch in Abhängigkeit

von der Qualität der Anleitungen von den Softwarefirmen, Schwierigkeiten. In ei-

nigen Verwaltungen der Ämter/amtsfreien Gemeinden war für sämtliche Daten-

verarbeitungsaufgaben ausschließlich ein Mitarbeiter verantwortlich, sodass es bei

dessen Abwesenheit zu Verzögerungen kam. In den Softwarefirmen, die eine ge-

ringe Anzahl von Gemeinden betreuten, war oft ebenfalls nur ein Mitarbeiter für

die Aufgaben zum Zensustest zuständig und bei seiner Abwesenheit kam es eben-

falls zu Verzögerungen. Aufgrund der aufgetretenen Mängel in den Datenlieferun-

gen mussten von einigen Softwarefirmen Nachbesserungen bei den Schnittstellen

vorgenommen werden. Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der

Statistischen Landesämter mit den Einwohnermeldebehörden und den Software-

Firmen konnten im Zensustest drohende Terminüberschreitungen sowie andere

Probleme jedoch rechtzeitig erkannt und darauf reagiert werden.

Softwarefirmen frühzeitig

einbeziehen

Enge Zusammenarbeit mit und

zwischen Kommunen und

Software-Firmen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

57

Bis auf wenige Ausnahmen waren im Zensustest alle Gemeinden in der Lage, die

geforderten Daten in maschinenlesbarer Form zu erstellen. Der Versand der Mate-

rialien an die Statistischen Landesämter erfolgte fast ausschließlich per Diskette.

Wegen defekter oder nicht lesbarer Disketten mussten Neulieferungen (teilweise

mehrfach) angefordert werden, was mitunter zu erheblichen zeitlichen Verzöge-

rungen führte. Im Zensus sollten modernere Möglichkeiten der Kommunikation

eingesetzt werden, so könnten in Brandenburg z. B. Datenlieferungen an den LDS

BB im Rahmen des Kommunikationsverbundes des Landes erfolgen.

Wiederholungen der Datenlieferung oder Nachlieferungen mussten auch bei nicht

definierbaren Dateiformaten oder unvollständigen Datenlieferungen (fehlende

Gemeinden, fehlende Personensätze) veranlasst werden. Zu einem nicht unerhebli-

chen Teil waren nicht zulässige Sonderzeichen in den Namensfeldern vorhanden.

Enthaltene historische Daten und vereinzelt doppelte Datensätze wurden in den

Lieferungen bereinigt.

Da die Datenlieferungen auf verschiedenen Datenverarbeitungssystemen erstellt

wurden, kamen zum Teil unterschiedliche Zeichensätze in den Datenlieferungen

vor. Den Statistischen Landesämtern entstand im Rahmen der Eingangskontrolle

durch die notwendige Umsetzung in ein bundeseinheitliches Format zusätzlicher

Korrekturaufwand. Das den Statistischen Landesämtern übergebene PC-Programm

„ZTUMSETZ" entsprach in seiner Leistungsfähigkeit nicht den Anforderungen.

Landesspezifische Lösungen mussten realisiert werden. Im Interesse einer problem-

losen Weiterverarbeitung sollten im Zensus gegenüber den Software-Firmen einzu-

haltende Übermittlungsstandards definiert werden und auf dessen Einhaltung ge-

drungen werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Software-Firmen, u. a.

zur Anforderung von Testmaterial, ist unumgänglich.

Zusätzlicher Bearbeitungsaufwand entstand durch Gemeindegebietsveränderungen

zwischen den beiden Lieferstichtagen im Zensustest und gegenüber dem bei der

Erstellung der Adressleitdatei gültigem Gebietsstand. Durch die deshalb erfolgte

Änderung des amtlichen Gemeindeschlüssels mussten die Daten mehrerer Gemein-

den umgeschlüsselt werden. Hinzu kam bei einigen Gemeinden eine Vielzahl vor-

genommener Änderungen bei Straßennamen und Haus-Nummern zwischen dem

1. und 2. Stichtag. Im LDS BB war im Zensustest der teilweise hohe Korrekturauf-

wand in den Datenlieferungen nur durch eine zusätzliche landesinterne Program-

mierung zu bewältigen. Weitere Gemeindegebietsveränderungen sind auch in Zu-

kunft nicht auszuschließen. Auch im kommenden Zensus müssen Daten, die sich

auf unterschiedliche Zeitpunkte beziehen und auf unterschiedliche Quellen zurück-

greifen, miteinander – auch über Erhebungsteile hinweg – verknüpft werden. In der

Vorbereitungs- und Aufbereitungsphase des Zensus ist deshalb der Aktualisierung

des Adressleitbandes bis zum Erhebungsstichtag besondere Aufmerksamkeit zu

schenken und ein einheitlicher Stand des Amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) in

allen Datenmaterialien sicherzustellen.

Korrekturaufwand in den Daten-

lieferungen durch einzuhaltende

Datenformate reduzieren

Moderne Kommunikations-

formen zur Datenübergabe

nutzen

Einheitlichen Stand der

Amtlichen Gemeindeschlüssel

aller Datenlieferungen

sicherstellen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

58

Im Zensustest gab es in einer Reihe von Gemeinden Straßennamen, die bei gleicher

Postleitzahl innerhalb der Gemeinde mehrfach vorkamen. Insbesondere hatten

Gemeindezusammenschlüsse zwischenzeitlich zur Folge, dass identische Straßen

durch mehrere Ortsteile führten, wie z. B. Hauptstraße. Unterscheidungsmerkmale

mussten künstlich erzeugt werden. Um im Zensus solche „falschen Dubletten" zu

vermeiden und eine korrekte Zusammenführung der Datenlieferungen zu gewähr-

leisten, ist dieser Problematik in Vorbereitung des Zensus bereits beim Aufbau der

Adressleitdatei – als Basis jeder Datenlieferung – besondere Beachtung zu schen-

ken. Die Vergabe eines numerischen Straßenschlüssels als eindeutiges Ordnungs-

merkmal ist vorzusehen.

Positiv hat sich im Zensustest die Vorgehensweise bewährt, in den Statistischen Landes-

ämtern bei der Sichtung des Datenmaterials bemerkte Auffälligkeiten dem Statistischen

Bundesamt mitzuteilen. Dort entwickelte Problemlösungen gewährleisteten eine in allen

Statistischen Landesämtern einheitliche Vorgehensweise.

Aufbauend auf den im Zensustest gesammelten Erfahrungen sind die im Zensustest an-

gewandten Programme zur Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Datenliefe-

rungen weiterzuentwickeln. Da in Deutschland verschiedenste Programme im Melde-

wesen eingesetzt werden, müssen die Statistischen Landesämter eigene Vorkehrungen

treffen, um die Datenlieferungen der Meldeämter den Vorgaben im Zensus entspre-

chend anzupassen (z. B. Satzaufbau, Zeichensatz usw.). Der dazu notwendige und nicht

unerhebliche Arbeitsaufwand in den Statistischen Landesämtern ist bei der Zeitplanung

des Zensus zu berücksichtigen.

Aufbau eines Adressleitbandes

Zentrales Steuerelement und Verknüpfungspunkt für alle Erhebungsteile im Zensus ist

ein vollzähliges und aktuelles Adressleitband (Adressdatei aller Gebäude mit Wohnraum

mit den Anschriften der Gebäudeeigentümer- /verwalter als Auskunftspflichtige einer

Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)), welches nach Gemeinden, Straßen und

Hausnummern strukturiert ist und der Verwaltung sämtlicher Informationen zur Erhe-

bungsvorbereitung und -durchführung je Gebäude dient.

Gebäuderegister im Bereich der Statistik existieren nicht, im kommunalen Bereich nur

mit Einschränkungen. Hier müssen auf gesetzlicher Grundlage langfristig andere Daten-

quellen sondiert werden. Dazu könnten herangezogen werden:

die in einem Statistikabzug aus dem Einwohnermelderegister bewohnten Adressen,

die Grundstücksadressen der Grundsteuerdatei der Finanzverwaltungen und der

Gemeinden,

die Nutzung der Daten der Landesvermessung und Geobasisinformation ( Automa-

tisiertes Liegenschaftsbuch, Automatisierte Liegenschaftskarte) und

die teilweise in den kommunalen Statistikstellen vorhandenen Gebäuderegister.

Numerischer Straßenschlüssel

eindeutiges Ordnungsmerkmal

der Straßen

Aufwand für die Datenaufberei-

tung in den Ländern

Vollständiges und aktuelles

Adressleitband ist

Voraussetzung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

59

Hinsichtlich der Ermittlung der Auskunftspflichtigen einer Gebäude- und Wohnungszäh-

lung wurden durch die Testuntersuchungen wichtige Erfahrungen gesammelt:

Wichtigste Quelle waren die Grundsteuerstellen der Gemeinden. Diese verfügten

gegenüber den anderen im Zensustest kontaktierten Quellen über das qualitätsmä-

ßig beste Adressmaterial hinsichtlich der Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Ad-

ressbestandteile. (In Brandenburg lieferten die Grundsteuerstellen die Anschriften

der Auskunftspflichtigen von 98 Prozent aller in der Stichprobe einbezogenen Ge-

bäude).

Erforderlich für eine vollzählige Ermittlung aktueller Eigentümeradressen ist die pa-

rallele Nutzung mehrerer Quellen, z. B. der Daten der Landesvermessung und

Geobasisinformation (Automatisiertes Liegenschaftsbuch, Automatisierte Liegen-

schaftskarte) und/oder der Finanzverwaltungen.

Eine langfristige Vorbereitung und Information der vorgenannten Quellen hinsicht-

lich der Modalitäten der Datenlieferungen bildet die Grundlage für eine terminge-

rechte Erstellung des Adressleitbandes. Zur Optimierung des Zeitaufwandes für die

Bereitstellung und Verarbeitung der Adressen von Auskunftspflichtigen sind im

Vorfeld mit den zuständigen Stellen Verfahren zur automatisierten Auswahl und

Übergabe der Eigentümeradressen in einheitlicher maschinenlesbarer Form abzu-

stimmen. Bei Lieferung der Adressen von den Quellen ist eine Eingangsprüfung zur

Vollständigkeit und Struktur der gelieferten Adressen durch maschinelle Verfahren

unbedingt erforderlich. Ungeachtet dessen sind Datenerfassungskapazitäten einzu-

planen.

Der mit dem Aufbau des Adressleitbandes in den Statistischen Landesämtern verbunde-

ne Zeit- und Arbeitsaufwand ist nicht zu unterschätzen und die Einbeziehung der Ge-

meinden ist unverzichtbar. Auch die Pflege und Aktualisierung des aufgebauten Adress-

leitbandes bis zum Erhebungsstichtag bedürfen eines umfangreichen Änderungs- und

Aktualisierungsdienstes. Zur Erstellung des Adressleitbandes werden eine Vielzahl lan-

desspezifischer DV-Lösungen notwendig werden. Die gesetzlichen Grundlagen müssen

frühzeitig vorliegen und der Kreis der für die Statistik nutzbaren und somit im Gesetz

verankerten Quellen sollte breit gezogen werden.

Das Adressleitband bildet im Zensus gleichzeitig die Basis für erhebungsteilübergreifen-

de Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrollen und wird zur Erhebungsunterstützung

der primär statistischen Erhebungsteile des Zensus genutzt. Voraussetzung dafür ist,

dass jedem Gebäude im Adressleitband eine eindeutige Identifikationsnummer zuge-

ordnet wird. Die Möglichkeit einer späteren kleinräumigen Ergebnisbereitstellung ist

ebenfalls bei der Erstellung des Adressleitbandes zu beachten, u. a. durch die Vergabe

von Ortsteilnummern und –zusätzlich zum Straßennamen – die Vergabe von numeri-

schen Straßenschlüsseln. Dadurch können gleichzeitig das Auftreten möglicher Adress-

Zur Ermittlung der Eigentümer-

adressen unterschiedliche

Quellen heranziehen

Übergabe der Eigentümeradres-

sen an die Statistischen Landes-

ämter in maschinen-

lesbarer Form

Aufbau und Pflege des Adress-

leitbandes nur mit DV-Unter-

stützung und Einbeziehung der

Gemeinden

Vergabe eindeutiger Indenti-

fikationsnummern für jedes

Gebäude

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

60

dubletten (z. B. mehrfach vorkommende Dorfstraßen) innerhalb der Gemeinde und

damit verbundene Aufbereitungs- und Auswertungsprobleme vermieden werden.

Postalische Gebäude- und Wohnungszählung

Hauptbestandteil eines zukünftigen Zensus wird – unabhängig vom letztendlich ge-

wählten Zensusmodell – eine flächendeckende postalische Gebäude- und Wohnungs-

zählung sein. Die Durchführung einer postalischen Totalerhebung von Gebäuden und

Wohnungen setzt ein vollzähliges und aktuelles Adressleitband voraus.

Aufbauend auf den Erfahrungen der Gebäude- und Wohnungszählung 1995 (GWZ'95)

war deshalb die Überprüfung der ermittelten Eigentümeradressen ein wichtiger Be-

standteil der Konzeption zur Vorbereitung der Erhebung. Anhand der ermittelten An-

schriften wurden die Eigentümer in einer Vorbefragung über die Durchführung der Er-

hebung postalisch informiert und gebeten, Änderungen der Besitzverhältnisse oder der

Adressen anzugeben. Die Erfahrungen des Zensustests zeigen, dass diese kosten- und

zeitintensive Befragung der Eigentümer gleichzeitig mit einer Abfrage von Informatio-

nen hinsichtlich einer Optimierung der Erhebungsorganisation verbunden werden sollte.

Es geht dabei u. a. um die Feststellung der Wohnungsanzahl, der Eigentums- und Ver-

waltungsform des Gebäudes (Eigentumswohnanlage, Mehrfacheigentümer, Verwalter),

der Wohnungseigentümer sowie der Form der Datenlieferung. Diese Recherchen müs-

sen gesetzlich abgesichert werden. Um Irritationen der Befragten zu vermeiden, muss

eindeutig ersichtlich sein, dass es sich lediglich um eine Vorabbefragung handelt und die

eigentliche Datenerhebung zum Stichtag folgen wird. Zur Verarbeitung aller Rückinfor-

mationen sollte ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, sodass mit dieser Befragung ca.

acht Wochen vor dem Stichtag begonnen werden müsste. Voraussetzung dafür ist ein

zu diesem Zeitpunkt vorliegendes komplettes Adressleitband.

Der Gestaltung der Erhebungsbogen ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Sie

sollten übersichtlich sein, Fragestellungen und Antwortmöglichkeiten müssen selbster-

klärend und verständlich sein. So wurde im Zensustest der Begriff „Wohnungsinhaber“

von einer Reihe von Auskunftspflichtigen fälschlicherweise mit dem Wohnungseigen-

tümer gleichgesetzt. Erläuterungen und Hinweise sind auf dem Bogen unterzubringen,

da erfahrungsgemäß zusätzliche Dokumente kaum genutzt werden. Ein erfassungsge-

rechtes Layout und die Verwendung von Strichcodierungen (Barcodes), etwa für den

AGS und die Identifikationsnummer des Gebäudes, dienen der Rationalisierung der Ein-

gangskontrolle sowie der Reduzierung potenzieller Fehlerquellen bei der Verarbeitung.

Eine flächendeckende postalische Befragung erfordert eine ganzheitliche, rechnerge-

stützte Erhebungsorganisation auf der Basis der Adressleitdatei mit zentraler Terminkon-

trolle und einheitlichem Mahnwesen. Aufgaben der Erhebungsvorbereitung, der Rück-

laufkontrolle bis hin zur Verarbeitung der Daten je Gebäude sollten damit unterstützt

werden, um die Arbeitsprozesse effektiv zu steuern. Entsprechende DV-Lösungen sind

rechtzeitig zu konzipieren und zu erproben, einschließlich der dazu notwendigen Hard-

Postalische GWZ setzt aktuelles

Adressleitband voraus

Überprüfung der Eigentümer-

adressen durch Vorbefragung

Vorbefragung mit Gewinnung

zusätzlicher Informationen

verbinden

Arbeitsabläufe der postalischen

GWZ nur rechnergestützt

effektiv

Erhebungsbogen anwender-

freundlich und mit erfassungs-

gerechtem Layout

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

61

ware (PC, Scanner). Input- und Outputschnittstellen zu gängiger Software sollten eine

problemlose Weiterverarbeitung entsprechender Angaben ermöglichen. Um eine bun-

deseinheitliche Terminkontrolle zum Erhebungsverlauf zu gewährleisten, ist die Erstel-

lung zwischen den Ländern abgestimmter Auswertungen vorzusehen.

Aufgrund des zu erwartenden großen Erhebungsumfanges ist ein zentraler Druck der

Erhebungsunterlagen und der Mahnschreiben mit Personalisierung und zentralem Ver-

sand die effizienteste Arbeitsweise. Ein vollständiges und termingerecht erstelltes Ad-

ressleitband sowie die rechnergestützte Erhebungsorganisation sind dafür die wichtigs-

ten Voraussetzungen. Im Zensustest wurde mit dem zentralen Druck und Versand der

Erhebungsunterlagen die Firma Systemform GmbH & Co KG beauftragt. Die mit dieser

Firma gewonnenen positiven Erfahrungen – wie auch schon bei der GWZ’95 hinsichtlich

des Einsatzes portooptimierter Versandverfahren – sollten beim künftigen Zensus ge-

nutzt werden.

Eine vollzählige Ermittlung und Verwaltung der Mehrfacheigentümer (wie z. B. Woh-

nungsgesellschaften) ist Voraussetzung für eine Versand- und Portooptimierung, die

unmittelbar zu Kosteneinsparungen führt. Auf dieser Grundlage werden im Vorfeld Ab-

sprachen über Termin und Art der Datenlieferung für Mehrfacheigentümer möglich. Um für diesen Eigentümerkreis das zeit- und personalintensive Ausfüllen zahlreicher Er-

hebungsbogen zu vermeiden, sollte ihm eine direkte Lieferung der Erhebungsdaten in

maschinenlesbarer Form ermöglicht werden. Entsprechende Vereinbarungen sind recht-

zeitig und verbindlich abzuschließen. Die organisatorisch-technischen Bedingungen zur

Bedienung einer einheitlichen Datenschnittstelle sind im Vorfeld rechtzeitig mit den zu-

ständigen Stellen zu schaffen. Insbesondere sind in die Vorbereitung der Datenerhe-

bung frühzeitig die Verbände der Wohnungswirtschaft mit einzubeziehen.

Neben dem postalischen Rücklauf sollte den Auskunftspflichtigen ebenfalls die Mög-

lichkeit gegeben werden, ihre Angaben via Internet bereitzustellen. Sich nach der Plau-

sibilisierung im Statistischen Landesamt ergebende Rückfragen könnten den Auskunfts-

pflichtigen mittels automatisierter Mail zugestellt werden. Auf dem Erhebungsbogen ist

auf die verschiedenen Formen der Datenübermittlung hinzuweisen.

Der im Zensustest auf dem Erhebungsbogen vermerkte Rückgabetermin der ausgefüll-

ten Erhebungsbogen war insbesondere von Eigentümern mit einem großen Wohnungs-

bestand keineswegs einzuhalten. Bei einem künftigen Zensus sollte deshalb die Bearbei-

tungszeit dem Umfang der auskunftspflichtigen Wohnungseinheiten durch eine gestaf-

felte Terminvorgabe angepasst werden.

Für die Beantwortung von Fragen der Auskunftspflichtigen, für Hinweise sowie weitere

Informationen bietet sich die Bereitstellung einer kostenfreien Hotline sowie einer

E-Mail-Adresse in den Statistischen Landesämtern an.

Mit Mehrfacheigentümern

Vereinbarungen abschließen

Internetnutzung zur Datenüber-

mittlung

Terminvorgaben dem Bearbei-

tungsumfang anpassen

Kostenfreie Hotline

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

62

Im Zensustest ergab sich durch die Befragung einzelner Wohnungseigentümer in Ge-

bäuden mit Eigentumswohnungen ein erhöhter Aufwand. Dies vor allem deshalb, weil

weder im Gesetz noch im Erhebungskonzept und folglich auch nicht in der Erhebungs-

organisation die Ausweitung der Befragung auf Eigentümer einzelner Wohnungen vor-

gesehen war. Für diese Gebäude war laut Gesetz der Verwalter zwar auskunftspflichtig,

er konnte aber oftmals gar keine oder nur unvollständige Angaben, insbesondere zur

Miete und zur Wohnungsbelegung machen. Die im Zensustest gewonnenen Erfahrun-

gen sind bei der Ausgestaltung einer künftigen GWZ umzusetzen:

Für eine Aufwandsplanung und die Anpassung erhebungsunterstützender Maß-

nahmen ist vor der Durchführung einer GWZ der Anteil der Gebäude mit Eigen-

tumswohnungen nach Ländern zu ermitteln.

Die Adressermittlung der Auskunftspflichtigen ist auf die Ermittlung der Woh-

nungseigentümer auszuweiten.

Die Vorbefragung zur Aktualisierung der Eigentümeranschriften ist zur Beschaffung

von Informationen zur Identifikation dieser Gebäude und zur Art des ermittelten

Auskunftspflichtigen (Gebäudeeigentümer, Verwalter oder Wohnungseigentümer)

zu nutzen. Voraussetzung für eine Vorbefragung nach diesen Merkmalen ist eine

entsprechende gesetzliche Regelung.

Durch gesetzliche Regelungen ist sicherzustellen, dass aktuelle Anschriften der

Wohnungseigentümer bei den Verwaltern abgefordert werden können. Eine Aus-

kunftspflicht für Wohnungseigentümer ist ebenfalls gesetzlich anzuordnen.

Das Erhebungskonzept ist auf eine Befragung der Eigentümer einzelner Wohnun-

gen abzustimmen. Auch die rechnergestützte Erhebungsorganisation mit Adress-

verwaltung, zentralem Versand sowie Controlling für Rücklauf und Mahnwesen ist

nicht nur auf das Gebäude, sondern auf die Befragung einzelner Wohnungen aus-

zurichten. Die Erhebungsunterlagen sind an eine gesonderte Befragung einzelner Wohnungen

im Gebäude anzupassen. Möglich wäre die Erstellung verschiedener Erhebungsbo-

gen für eine Befragung der Eigentümer/Verwalter des Gebäudes und der Eigentü-

mer/Verwalter der Wohnungen.

Eine mangelnde Aktualität des Adressmaterials wird in der Regel erst während der Erhe-

bung feststellbar sein. Eigentümerwechsel während der Vorbereitung und Durchfüh-

rung der GWZ, die bei der Ermittlung der Eigentümer bzw. Verwalter noch nicht

bekannt waren, erschweren und verzögern oftmals die Befragung. Der größte Teil der

unklaren Eigentumsverhältnisse wird durch Rückfragen bei den entsprechenden Verwal-

tungsstellen klärbar sein. Beim Nichtauffinden des Gebäudeeigentümers sollte das Ge-

setz jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Auskunftserteilung durch den Wohnungs-

inhaber (Mieter) vorsehen.

Aufgrund der geringen Datenmenge wurde im Zensustest eine Datenerfassung mittels

Beleglesung nicht getestet. Beim Zensus sind bundesweit die Angaben von rd. 17 Milli-

onen Gebäude- und Wohnungseigentümern zu verarbeiten, in Brandenburg werden ca.

Erfahrungen bei der Erhebung

von Eigentumswohnanlagen

nutzen

Freiwillige Auskunftserteilung

durch den Mieter

Möglichkeiten der optoelektro-

nischen Datenerfassung

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

63

1 260 000 Wohnungen zu erheben sein. Die Tendenz geht sicherlich seitens der Aus-

kunftspflichtigen immer mehr zur Datenlieferung in maschinenlesbarer Form. Um beim

Zensus auf eine dennoch notwendige und sehr aufwändige und auch fehleranfällige

manuelle Papierverarbeitung verzichten zu können, sollte eine optoelektronische Da-

tenerfassung in Betracht gezogen und die Bogengestaltung an eine mögliche maschinel-

le Texterkennung angepasst werden. Erfahrungen der Statistischen Landesämter hin-

sichtlich der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der zur GWZ'95 eingesetzten Belegle-

sesysteme sollten nicht unbeachtet bleiben.

Die Datenweitergabe der Ergebnisse der GWZ an die verschiedensten Nutzerkreise und

die damit verbundenen Fragen der statistischen Geheimhaltung sind gesetzlich zu re-

geln. Den kommunalen Statistikstellen sollten Einzelangaben einschließlich des Merk-

mals Straße und Hausnummer für eigenständige Auswertungen sowie für den Aufbau

und die Fortschreibung kleinräumig gegliederter Gebäude- und Wohnungsdateien zur

Verfügung gestellt werden.

Am 30. September 1995 fand in den neuen Ländern und Berlin-Ost eine flächende-

ckende Gebäude- und Wohnungszählung statt. Die dort gesammelten Erfahrungen gilt

es ebenfalls aufzugreifen und in der Vorbereitung der GWZ beim kommenden Zensus

zu beachten.

Neben kleinräumigen Bestands- und Strukturdaten zu den Wohnungen und Gebäuden

liefert die GWZ Angaben, die für das Verfahren der Haushaltegenerierung unentbehr-

lich sind. Wichtige Anhaltspunkte zur Festlegung der Haushaltsgröße werden im Ver-

fahren der Zusammenführung/Haushaltegenerierung z. B. aus den Angaben zur Zahl

der Personen in der Wohnung gewonnen und anhand der in der GWZ erfragten Woh-

nungsinhaber wird die Verknüpfung der Wohnung der GWZ mit den Personensätzen

des MR möglich. Zur Qualitätssicherung dieser Angaben sind deshalb im Rahmen der

Aufbereitung der GWZ auch spezielle erhebungsteilübergreifende Plausibilitätskontrol-

len mit dem MR vorzusehen.

Haushaltegenerierung

Informationen zur Zahl und Struktur von Haushalten und zu ihren Wohnverhältnissen

sind eine wichtige Planungsgröße auf staatlicher und kommunaler Ebene und Bestand-

teil jeder Volkszählung. Aus Verwaltungsregistern, als Basis eines registergestützten

Zensus, können diese Daten jedoch nicht gewonnen werden. Kernstück eines register-

gestützten Zensus wird deshalb das Verfahren der Haushaltegenerierung sein, bei dem

durch eine Zusammenführung von Personendaten der Melderegister und Wohnungsda-

ten der Gebäude- und Wohnungszählung Wohnhaushalte gebildet werden. Die Ergeb-

nisse des Zensustests zeigen, dass eine maschinelle Generierung von (Wohn-) Haushal-

ten technisch-organisatorisch möglich ist. Sie zeigen außerdem, dass es mit diesem Ver-

fahren möglich ist, Haushaltsdaten in der in einem Zensus geforderten Qualität und in

Qualität der für die Haushalte-

generierung benötigten

Erhebungsdaten

Gewinnung von Haushaltsdaten

mit neuer Methode

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

64

der gewünschten regionalen und sachlichen Gliederung darzustellen. Gleichzeitig wur-

den im Test wesentliche Bedingungen für eine optimale Ergebnisbereitstellung deutlich:

Das Generierungsergebnis ist in hohem Maße abhängig von der Qualität der zu

Grunde liegenden Datenquellen – der Gebäude- und Wohnungszählung und der

Melderegister.

Deshalb sollten umgehend alle in § 4a des Melderechtsrahmengesetzes gegebenen

Möglichkeiten zur Bereinigung der Melderegister durch die registerführenden Stel-

len ausgeschöpft werden. Eine Begleitung und Kontrolle dieser Maßnahmen durch

die für die Einwohnermeldeämter zuständigen Dienstaufsichtsbehörden der Länder

wird dabei erforderlich sein.

Zur Bereinigung von Fehlern im Melderegister müssen in einem künftigen Zensus

vor Durchführung der Haushaltegenerierung eine Mehrfachfallprüfung sowie u. U.

eine ergänzende Stichprobe durchgeführt werden. Ein Verfahren zur Einbeziehung

der Stichprobenergebnisse in die Melderegisterdaten ist zu entwickeln.

Im Zensustest haben fehlende oder falsche Angaben in den Melderegister-

Datenlieferungen einzelner Gemeinden zu mehrfachen Programmänderungen und

damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung der Haushal-

tegenerierung geführt. So mussten beispielsweise mehrfach Programmanpassun-

gen aufgrund fehlender, falscher oder nicht lesbarer Verzeigerungen (Informatio-

nen in den Melderegister-Datensätzen über die Zusammengehörigkeit von Ehegat-

ten sowie von Eltern mit ihren Kindern) im Liefermaterial einzelner Gemeinden vor-

genommen werden. Der Überprüfung und Plausibilisierung der Melderegister-

Datenlieferungen der Gemeinden sind daher im Zensus in den Statistischen Lan-

desämtern besondere Beachtung zu schenken.

Auch durch erhebungsteilübergreifende Plausibilitätskontrollen muss eine hohe

Qualität der für die Zusammenführung/Haushaltegenerierung benötigten Erhe-

bungsdaten sichergestellt werden. Da letztendlich alle an einer Adresse gemeldeten

Personen mit einer bewohnten Wohnung verknüpft werden sollen, muss z. B. in

der GWZ eine vollzählige Erfassung der bewohnten Wohnungen gewährleistet

werden. Dazu sind sowohl in der GWZ als auch zwischen Melderegister und GWZ

entsprechende Plausibilitätskontrollen notwendig.

Die außerordentlich hohe Komplexität des Verfahrens der Zusammenfüh-

rung/Haushaltegenerierung erfordert ein enormes technisches und fachliches Wis-

sen. Aufgrund der großen Fallzahlen und des breiten Merkmalsspektrums entste-

hen außerdem für die Durchführung des Verfahrens hohe Informations-Technik-

Kosten, beispielsweise für die Installation der hierzu erforderlichen Datenbank und

der benötigten Rechnerkapazitäten. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlich-

keit ist es daher sinnvoll, diesen Programmteil an einer zentralen Stelle für alle Bun-

desländer durchzuführen.

Das Verfahren der Zusammenführung/Haushaltegenerierung ist noch nicht abschlie-

ßend fertig gestellt. An der weiteren Verfahrensverfeinerung ist in der bis zum nächsten

Zensus verbleibenden Zeit intensiv zu arbeiten. Die Ergebnisse des Zensustests sowie die

Optimale Ergebnisse der Haus-

haltegenerierung unter be-

stimmten Voraussetzungen

Verfahrensverbesserungen

notwendig

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

65

vielfältigen vorgenommenen Untersuchungen ermöglichen die Weiterentwicklung und

Optimierung des Verfahrens und liefern dafür wichtige Ansatzpunkte.

Haushaltebefragung

Auch in einem registergestützten Zensus sind primär statistische Erhebungen – in Form

einer Befragung von Haushalten und Personen – integriert. Zur statistischen Korrektur

der Melderegister ist im Zensus in bestimmten Gemeinden eine Befragung von nach

mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählten Personen vorgesehen. Die Anga-

ben zu den Bewohnern in Sondergebäuden und Studentenwohnheimen sollen ebenso

primär statistisch erhoben werden.

Im Zensustest war die durchgeführte Haushaltebefragung Kontrollinstrument und dien-

te zur Überprüfung der Qualität der Melderegister, zur vergleichenden Überprüfung

von Angaben der Gebäude- und Wohnungszählung und der Bundesanstalt für Arbeit

sowie der im Rahmen der Zusammenführung/Haushaltegenerierung gebildeten Haus-

haltsstrukturen. Bei der Organisation und Durchführung der Befragungen im Zensus

sollten bewährte Verfahren und positive Erfahrungen des Zensustests nicht unbeachtet

bleiben.

Gesetzlich war geregelt, dass für diese Befragungen Erhebungsbeauftragte eingesetzt

werden können. Der Bedarf an geeigneten Erhebungsbeauftragten wurde im Zensustest

überwiegend durch erfahrene und bewährte Erhebungsbeauftragte des Mikrozensus

abgedeckt. Ihr Einsatz im kommenden Zensus dürfte allerdings durch einen teilweise

ganzjährigen Einsatz im ab 2005 durchgeführten unterjährigen Mikrozensus problemati-

scher werden. Für eine gezielte Gewinnung noch fehlender Erhebungsbeauftragter ka-

men im Zensustest in den Statistischen Landesämtern die verschiedensten Aktivitäten

zum Tragen. Beispielhaft seien hier genannt:

Aushänge bei den betreffenden Gemeindeverwaltungen,

Stellenanzeigen in den Mitteilungsblättern der Kommunen,

Werbung über Annoncen in der Regionalpresse,

Telefon-Rundfunkinterviews,

Schaltung von Suchanzeigen im Internet,

Werbung bei den Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes,

Bitte um Unterstützung bei großen Behörden, wie z. B. bei der Stadtverwaltung,

beim Landesvermessungsamt, Universitäten und

Gewinnung von Verwaltungsangestellten mittels Amtshilfe in den betreffenden

Gemeinden.

Bereits bei der Gewinnung der Erhebungsbeauftragten ist eine genügende Anzahl Er-

satzkräfte vorzuhalten, um in der Erhebungsphase auftretende Ausfälle ohne Termin-

verzug reibungslos ausgleichen zu können. Im LDS BB besteht z. B. seit Jahren ein Inter-

viewerpool, auf den bei Bedarf auch zurückgegriffen wird. In dieser so genannten Hal-

Registergestützter Zensus mit

einer Befragung von Personen

Erfahrungen des register-

gestützten Zensustests

nutzen

Erhebungsbeauftragte rechtzeitig

und gezielt akquirieren

Ersatzerhebungsbeauftragte

vorhalten

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

66

tedatei sind z. Z. im Mikrozensus nicht benötigte potenzielle Interviewer registriert. Die

Daten werden mit Zustimmung der betreffenden Personen gepflegt.

Die Erhebungsbeauftragten waren sorgfältig auszuwählen und über ihre Rechte und

Pflichten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erhebung zu belehren. Sie

wurden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Rahmen von Schulungen in ihre Aufgaben

eingewiesen. Bei der Organisation der Schulungen konnte auf die Erfahrungen des Mik-

rozensus zurückgegriffen werden. Als Schulungsgrundlage dienten von der für die

Haushaltebefragung zuständigen Projektgruppe erarbeitete Unterlagen (Erhebungs-

richtlinien und das „Interviewerhandbuch zur Durchführung der Haushaltebefragun-

gen“), die teilweise an landespezifische Besonderheiten angepasst wurden. Auf der

Grundlage der bundeseinheitlichen Muster wurden die Erhebungs- und Organisations-

unterlagen – meist in Anlehnung an den Mikrozensus – landesspezifisch gestaltet. Die

Vorlagen sollten generell als Datei im Textformat zur Verfügung stehen, um eine ratio-

nelle Anpassung an die Landesspezifik zu ermöglichen.

Voraussetzung für eine optimale Durchführung der Personenbefragungen ist eine rech-

nergestützte Erhebungsorganisation. Sowohl zur Interviewerverwaltung als auch zur

Unterstützung der Eingangskontrolle bis hin zum Mahnwesen kamen im Zensustest in

den Statistischen Landesämtern die verschiedensten PC-Anwendungen zum Einsatz –

meistens die vorhandenen und erprobten Lösungen des Mikrozensus. In Vorbereitung

des Zensus wäre zu prüfen, ob sich in einigen Ländern im Zensustest bewährte Anwen-

dungen weiter vervollkommnen lassen und allen Statistischen Landesämtern zur Verfü-

gung gestellt werden können. Auch der Einsatz von den im unterjährigen Mikrozensus

angewandten DV-Programmen ist zu prüfen.

Bei der Befragung der Personen sollten im Zensus moderne und effiziente technische

Lösungen praktiziert und die dazu notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig geschaf-

fen werden. So hat sich beispielsweise in Brandenburg der Einsatz von Laptops bei der

Befragung positiv auf den Erhebungsverlauf ausgewirkt. Dafür musste allerdings ein ge-

sondertes Laptop-Programm erstellt werden. Der Effekt lag sowohl in der Einsparung

der Datenerfassung für 2 440 Haushalte als auch in der Nachbearbeitung, da bereits bei

der Befragung eine Plausibilitätsprüfung erfolgte. Weiterhin wurde gleichzeitig ein

neues Datenfernübertragungsprogramm erprobt. Mittels in den Laptops integrierter Mo-

dems konnten sich die Erhebungsbeauftragten täglich in einen speziell dafür bereitgestell-

ten Server telefonisch einwählen und die Erhebungsdaten der fertigen Interviews an den

LDS BB senden. Weiterhin wurde damit den Erhebungsbeauftragten ermöglicht, Ausfall-

meldungen sofort am Tag der Feststellung vor Ort dem LDS zu übermitteln, sodass bei

Auskunftsverweigerungen sofort das Mahnverfahren eingeleitet werden konnte.

Sowohl zur Beantwortung von Fragen der Haushalte als auch von Rückfragen der ein-

gesetzten Erhebungsbeauftragten hat sich die Einrichtung einer telefonischen kostenlo-

sen Hotlinenummer in den Statistischen Landesämtern als sinnvoll erwiesen. Während

der gesamten Dienstzeit war in den Statistischen Landesämtern die Erreichbarkeit von

Erfahrungen des Mikrozensus

bei Organisation der Schulungen

nutzen

Lösungen für eine rechner-

gestützte Erhebungsorga-

nisation konzipieren

Moderne technische Möglich-

keiten wie z. B. Laptops

nutzen

Kostenlose Hotline-Telefon-

nummer bereitstellen

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

67

kompetenten Mitarbeitern zur Beantwortung von Fragen und zur Entgegennahme von

Angaben der Befragten gewährleistet.

Ein häufiger Kritikpunkt seitens der Befragten richtete sich gegen die Portopflicht. Viele

Selbstausfüller schickten die Erhebungsbogen unfrei an das Statistische Landesamt zu-

rück. Um eine möglichst hohe Rücklaufquote bei Selbstausfüllern zu erreichen und

Mahnfälle zu verhindern, wäre bei einem künftigen Zensus der Einsatz bereits frankier-

ter Rücksendeumschläge überlegenswert. Die bisherige portosparende Verfahrensweise

ist nicht bürgerfreundlich und wird immer stärker durch unfrankierte Rücksendungen

unterlaufen. Zumindest sollten die Rücksendeumschläge mit dem Aufdruck „Antwort“

versehen werden, um das eventuelle Strafporto zu minimieren.

Zur Erhöhung der Akzeptanz unter der Bevölkerung gegenüber den im Zensus vorgese-

henen Befragungen trägt eine rechtzeitige und ausgewogene Öffentlichkeitsarbeit – auch

bereits im Vorfeld der Zählung – bei. Dabei sollten auch solche Stellen einbezogen wer-

den, die für die Befragten eine Anlaufstelle zum Einholen von Hilfe und Information sein

könnten, wie z. B. Polizeidienststellen, Gemeindeverwaltungen, Verbraucherzentralen.

Auswertung der Ergebnisse

Schnellstmöglich genaue Ergebnisse vorzuweisen ist das Ziel jeder statistischen Erhe-

bung, insbesondere auch eines Zensus. Vorrausetzung dafür ist – neben dem Vorliegen

der plausibilisierten Einzeldatensätze und eines im Verbund abgestimmten Tabellenpro-

gramms – die Verwendung moderner und bewährter Werkzeuge zur Spezifikation und

Erzeugung der statistischen Tabellen. Die Tabellierungsprogramme müssen hinsichtlich

der Steuerung der regionalen Gliederungstiefe flexibel einsetzbar sein und eine Überga-

be der Ergebnisse zur Weiterverarbeitung mittels einer gängigen PC-Software (z. B. Ex-

cel, Access) ermöglichen. Im Zensustest wurden Erfahrungen mit dem bis dahin noch

wenig erprobten Werkzeug „STATSPEZ“ (Statistische Tabellenspezifikation) gesammelt.

Auch das Problem der statistischen Geheimhaltung ist rechtzeitig in die Überlegungen

zur Ausgestaltung des Tabellenprogramms einzubeziehen. Eine maschinell gestützte

bundeseinheitliche Vorgehensweise ist für eine termingerechte Erstellung der Auswer-

tungstabellen unumgänglich. Nur so wird es möglich sein, den wachsenden Anforde-

rungen an die statistische Geheimhaltung gerecht zu werden (hinreichende Sicherheit

gewährleisten, in angemessener Zeit und mit dem zur Verfügung stehenden Personal

durchführbar sein).

Fazit

Der Methodenwechsel zu einem registergestützten Zensus stellt für alle Beteiligten –

Bund, Länder und Kommunen – eine große Herausforderung dar. Ein Rückgriff auf be-

stehende Datenquellen und -register wird gegenüber einer traditionellen Befragung

deutlich Kosten und Aufwand reduzieren, erfordert aber gleichzeitig in den Statistischen

Rücklaufquote durch vorfran-

kierte Rücksendeumschläge

erhöhen

Ausgewogene

Öffentlichkeitsarbeit

Moderne und bewährte Werk-

zeuge zur Spezifikation/Er-

zeugung der Ergebnistabellen

Maschinelles Geheim-

haltungsverfahren

Daten + Analysen 2/2004

REGISTERGESTÜTZTER ZENSUSTEST

68

Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt eine gegenüber in bisherigen Zählun-

gen praktizierte gänzlich neue Organisationsform. Die termin- und qualitätsgerechte

Erhebung und Aufbereitung der Daten ist im registergestützten Zensus nur durch eine

umfassende Datenverarbeitungs-Unterstützung in allen Arbeitsschritten und die Nut-

zung moderner Informations- und Kommunikationstechniken möglich. Die Rolle der

Kommunen gewinnt bei der Datenerhebung an Bedeutung, umso wichtiger ist es, dem

kommunalen Datenbedarf in einem künftigen Zensus verstärkte Beachtung zu schen-

ken. Zum Gelingen des Zensus ist eine ausreichende Vorbereitungszeit notwendig. Die

frühzeitige Verabschiedung des Zensusgesetzes und eventuell erforderlicher landes-

rechtlicher Verordnungen sind dafür die Voraussetzung.

Petra Herzog