DBV DER 1894 FINANZ DIENSTLEISTER€¦ · Office-Bereiche in eigenständige Gesellschaften aus,...

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DBV Die Gewerkschaft der Finanzdienstleister. Bei den Tarifverhandlungen immer gut vertreten. www.dbv-gewerkschaft.de Ausgabe 2/2008 Bei der Rechtschaffenheit glauben die Leute, es genüge, sie in beliebigem Maße zu besitzen; dagegen nach Reichtum, Geld, Macht, Ehre und allen solchen äußeren Gütern jagen sie endlos und im Übermaß. Aristoteles Grüße aus Düsseldorf DBV- Herbsttagung Regionalverband West Eingliederungs- management Facts & Trends DBV gegründet 1894 FINANZ DIENSTLEISTER DER DAS MAGAZIN DES DBV Hektische Zeiten ??? DBV

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DBVDie Gewerkschaft der Finanzdienstleister.

Bei den Tarifverhandlungen immer gut vertreten.

www.dbv-gewerkschaft.de

Ausgabe 2/2008

Bei der Rechtschaffenheit glauben die Leute, es genüge, sie in beliebigem Maße zu besitzen; dagegen nach Reichtum, Geld, Macht, Ehre und allen solchen äußeren Gütern jagen sie endlos und im Übermaß.

Aristoteles

Grüße aus Düsseldorf

DBV-Herbsttagung

RegionalverbandWest

Eingliederungs-management

Facts & Trends

DBVgegründet1894

FINANZDIENSTLEISTERDER

D A S M A G A Z I N D E S D B V

Hektische Zeiten???DBV

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Inhaltsverzeichnis Impressum

Herausgeber:DBV –Gewerkschaft der FinanzdienstleisterOststraße 10, 40211 DüsseldorfTel.: 0211/36 94 558, Fax: 0211/36 9679E-Mail: [email protected]: http://www.dbv-gewerkschaft.deRedaktion und verantwortlich für denInhalt: Karin Ruck, Frankfurt;Friedrich-W. Hütte und Martin Mauracher,DüsseldorfStändige Mitarbeiter:Martin Mauracher, F. W. Hütte, Sigrid BetzenFotos: Fotoarchiv MEV – DBV-ArchivPostanschrift: Der FinanzdienstleisterOststraße 10, 40211 DüsseldorfSatz + Gestaltung:WHD.esignViersener Straße 179, 47877 WillichTel.: 02156/915752, Fax: 02156/[email protected]:Druckerei Rechtsverlag Hötzel, RFS & Partner GmbHOststraße 119, 40210 DüsseldorfTel.: 0211/8 6718 33, Fax: 0211/8 6718 41Papier: Gedruckt auf chlor- und säurefreiemumweltfreundlichem PapierPostverlagsort: DüsseldorfBezugspreis:Einzelheft EURO 1,25Jahresbezug EURO 2,50jeweils zuzüglich Zustellgebühr, fürVerbandsmitglieder ist der Bezugspreisim Mitgliedsbeitrag enthalten.Erscheinungsweise: 2 mal jährlichMit Namen gezeichnete oder signierte Beiträgestellen die Ansicht des Verfassers nicht unbe-dingt die des Herausgebers oder der Redaktiondar. Für unverlangt eingesandte Beiträge wirdkeine Haftung übernommen. Kürzungen undredaktionelle Änderungen behalten wir uns vor.Die Rücksendung von Manuskripten erfolgt nur,wenn Rückporto beiliegt.

E Der Regionalverband West 2-3

E DBV-Herbsttagung 4-5Neue Arbeitsgruppe im DBV

E Für mehr Eigenständigkeit 5

E Betriebliches Eingliederungsmanagement 6-7

E 10 Antworten auf die 10 häufigsten Fragen 8-9

E Rechtsprechung 10-11

E Facts & Trends 11

E Versicherungen 12-15

E Organisation 16

PRIVATES BANKGEWERBESZUKALSKI Stephan – VerhandlungsführerBEESE UteBETZEN SigridFEIKES UllaGAMBINO GiulioHEINRICH NorbertMACHON UdoRUCK Karin

VOLKS- UND RAIFFEISENBANKENBUFF Heinz – VerhandlungsführerALBRECHT ThomasBENTERBUSCH Heinz NorbertBETZEN SigridBRAUNE WaltraudBURSKI FriedhelmHINKE NorbertWITTINGER Helmut

VERSICHERUNGSGEWERBEMAURACHER Martin – VerhandlungsführerBEESE UteBETZEN SigridHÜTTE Friedrich W.KÖHLER MarkusMATTHES Kurt WalterRUCK KarinSEIFER Sonja

THEMEN SEITE Unsere Tarifkommissionen

Infokasten: FREITAGmittagKompakt auf einen Blick die wichtigsten Informationen zu einerBranche, wöchentlich aktuell: FREITAGmittag erreicht dieEntscheider in Banken - und nach mehreren Kooperationen mitführenden Hochschulen auch diejenigen, die es werden wollen.Die Agentur FLEISCHER´S gibt den Newsletter seit rund dreiJahren heraus. Mittlerweile erreicht er mehr als 2.000 Leser inüber 100 Banken und Sparkassen. FREITAGmittag im Test -kostenfrei und unverbindlich, das Probeabo läuft automatisch aus. Einfach hier bestellen: www.freitagmittag.de

Wirist

stärkerals ich!

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Aus den Häusern

Der Finanzdienstleister 1DBV

Betriebsräteversammlung der Deutschen Bank AGvom 12. bis 14. November 2008 in Hamburg

Die diesjährige Betriebsräteversammlung derDeutschen Bank AG stand unter dem Motto„Hauptsache gesund“. In Vorträgen, Arbeitsgrup-pen und Diskussionsrunden beschäftigten sichdie Betriebsräte mit den Themen rund um dieGesundheit. Unterstützt wurden die Kolleginnenund Kollegen von der Betriebskrankenkasse derDeutschen Bank, die im Foyer des Tagungshotelsan zahlreichen Ständen über gesunde Ernährungund körperliche Fitnessprogramme informierten.Insgesamt kann sich das Gesundheitssystem inder Deutschen Bank sehen lassen, neben der BKKund den von dort durchgeführten Programmengibt es den betriebsärztlichen Dienst, dasVorsorgeprogramm Check-up 40 +, die Betriebs-sportgemeinschaft, die Betriebsrestaurants undein umfangreiches Seminarangebot. Das Mit-arbeiterberatungsprogramm wird ab 01.12.2008in die professionellen Hände der Firma ICASDeutschland GmbH gelegt, deren Psychologen

für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 365Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar sind.Des Weiteren lag der Schwerpunkt der Veran-staltung natürlich auf dem Tätigkeitsbericht desGesamtbetriebsratsvorsitzenden Leo Wunderlichsowie dem Personal- und Sozialbericht desArbeitsdirektors Hermann-Josef Lamberti. DieAnfang Oktober angekündigten Maßnahmen desAusbaus des Filialnetzes um ca. 150 Investment-und Finanz-Center in Deutschland auf der einenSeite und die Restrukturierung im Back-Office-Bereich mit einem Abbau von ca. 800 Arbeits-plätzen sorgten für rege Diskussionen mit denBetriebsräten.Der DBV war im Foyer des Tagungshotels eben-falls mit einem Stand vertreten, an dem die Ver-sammlungsteilnehmer Informationen erhielten.Frau Annerose Hain von der Geschäftsstelle Ostund Frau Ute Beese von der Geschäftsstelle Nordstanden als Gesprächspartner zur Verfügung.

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DBV intern

Der Regionalverband West entsprichteigentlich dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Nach der Wiederzulassung des DBV1952 war die Gewerkschaft vor allem in diesem Bereich aktiv. Die Haupt-geschäftsstelle hat ihren Sitz in Düs-seldorf.

Geführt wird der Regionalverband Westvon mir und meinem Stellvertreter,Herrn Karl-Heinz Hamacher von derDeutschen Bank AG in Köln.

Die Aufgabe des Regionalverbandes istes, erster Ansprechpartner für Sie zusein. Herr Hamacher und ich beantwor-ten gerne Ihre Fragen, unterstützen Siebei Problemlösungen und helfen Ihnenbei Ihrer Betriebsrats- oder Gewerk-schaftsarbeit. Auch bei der Vorbereitungvon Wahlen oder Betriebsversamm-lungen stehen wir Ihnen zur Seite. Dafürstehen wir Ihnen telefonisch, per Mailoder Fax und natürlich auch persönlichzur Verfügung. Bedenken Sie dabei aberbitte, dass wir dies ehrenamtlich tun undselbst voll berufstätig sind. Es kann schoneinmal sein, dass die Reaktion auf einMail etwas dauert oder ein Rückruf erstam nächsten Tag erfolgt, aber wir wer-den uns melden, dass versprechen wir.

In unregelmäßigen Abständen organisie-ren wir in den Städten Düsseldorf undKöln einen Stammtisch. Wenn SieInteresse an der Teilnahme haben, mel-den Sie sich bei uns, wir freuen uns über eine große Resonanz.

Ich sehe unseren Regionalverband alsein Netzwerk, auf das die Mitgliederzurückgreifen können. Wer Fragen oderProbleme hat, findet hier eine Lösung.Für rechtliche Fragen stehen natürlichunsere Juristen in Düsseldorf zurVerfügung.

Der Regionalverband ist sozusagen das Bindeglied zwischen der Haupt-geschäftsstelle und den DBV Mit-gliedern, gleichzeitig soll Ihnen dieArbeit vor Ort erleichtert werden, getreuunserem Motto:

2 Der Finanzdienstleister DBV

Der Regionalverband West

Wirist

stärkerals ich!

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DBV intern

Der Finanzdienstleister 3DBV

Geburtstag:

27. Oktober 1953 in Düsseldorf

Geburtsort:

Düsseldorf

Familienstand:

ledig

Beruf:

Bankkauffrau

Mein Platz in der Bank:

1969 habe ich meine Ausbildung bei derDeutschen Bank AG in Neuss begonnen,danach war ich in unterschiedlichen Bereichender Bank eingesetzt. 36 Jahre war ich überwie-gend im Privatkundengeschäft tätig, zuletzt alsSenior-Kundenberaterin im Business Bankingmit dem Schwerpunkt Finanzierungen. Seit2005 bin ich freigestelltes Mitglied desBetriebsrates der Deutschen Bank RegionDüsseldorf.

Außerberufliche Interessen:

Zum einen bin ich beim DBV Vorsitzende desRegionalverbandes West, stellvertretendeVorsitzende des Verbandsrates und Mitgliedder Tarifkommission für das private Bank-gewerbe. Außerdem bin ich noch als „ehren-amtliche Richterin“ beim SozialgerichtDüsseldorf eingesetzt und Mitglied desPrüfungsausschusses Banken bei der IHK. In der knappen verbleibenden Freizeit koche ich leidenschaftlich gerne und experimentieremit exotischen Gewürzen und Zutaten. ImUrlaub verreise ich gerne und lerne fremdeLänder und Menschen kennen. Vor allem aufdiesen Reisen ist kein lohnenswertes Motiv vor mir sicher und wird mit der Digitalkameraeingefangen.

Worauf es mir ankommt:

Für mich ist sehr wichtig, die Interessen derMenschen nicht aus den Augen zu verlierenund mich konsequent dafür einzusetzen. Da-bei versuche ich, über den Tellerrand hinauszu-sehen und stehe Neuerungen aufgeschlossengegenüber.

Warum ich in der Gewerkschaft bin:

Der Leitsatz des DBV „Wir ist stärker als ich“steht für das gemeinschaftliche Engagement bei der Vertretung der Mitarbeiterinteressengegenüber dem Arbeitgeber. Damit bei allemwirtschaftlichen Erfolgsdruck die Interessen derMenschen nicht auf der Strecke bleiben, ist dieUnterstützung durch die Gewerkschaft uner-lässlich.

Vorgestellt:

UrsulaFeikes

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DBV-Herbsttagung

Neue Arbeitsgruppe im DBVDer Trend geht zur Service-Gesellschaft –

4 Der Finanzdienstleister DBV

Bei den Volks- und Raiffeisenbanken geht derTrend in Richtung Servicegesellschaften. Der BVRist Motor und Mentor dieses Trends unterstütztdiesen Weg und die ersten Erfahrungen mit derAuslagerung von Tätigkeiten in Servicegesell-schaften zeigen: „Für die Kolleginnen undKollegen ist dies ein harter Weg“.

Die Folgen sind:

1. Ausstieg aus dem Bankentarif2. Verlust von Besitzständen3. Arbeitsverdichtung

Wir nehmen diese Entwicklung ernst und habendaher die Arbeitsgruppe

„GENO-Servicegesellschaft“

gegründet.

Der Weg, den die Banken dabei gehen, ist sehrunterschiedlich, manche gliedern ihre Back-Office-Bereiche in eigenständige Gesellschaftenaus, andere vergeben die Tätigkeiten an bereitsbestehende Servicegesellschaften. Es kommtauch vor, dass mehrere Banken eine Service-gesellschaft gründen um so die Kosten so geringwie möglich zu halten.

In der Regel unterliegen diese Gesellschaftennicht dem Bankentarifvertrag. Für die Kolleginnenund Kollegen, die in die Servicegesellschaft über-gehen, kann das zu Gehaltsverlusten führen.

In den letzten Monaten kamen vermehrtAnfragen von den Beschäftigten der Volks- und

Raiffeisenbanken zu diesem Thema. Wir habenuns daher dieser Problematik angenommen undeine Arbeitsgruppe gegründet.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe:

Ute Beese,DBV-Geschäftsstellenleiterin Nord

Heinz Buff,stellv. Bundesvorsitzender

Friedhelm Burski,Vorsitzender Regionalverband Süd-West

Heinz-Norbert Benterbusch,Mitglied der Tarifkommission

Bitte wenden Sie sich an die Mitglieder dieserArbeitsgruppe, wenn Sie Fragen haben oderUnterstützung benötigen. Unser Ziel ist es einNetzwerk aufzubauen um Informationen aus-zutauschen, Aktivitäten zu bündeln und diebetroffenen Kolleginnen und Kollegen zu unter-stützen.

Auf die Betriebsräte kommen in dieser Zeitschwierige Aufgaben und eine großeVerantwortung zu. Der DBV bietet ein Seminarzum Thema „Outsourcing“ an. In diesem Seminargeht es um die rechtlichen Folgen für dieBeschäftigten und um die Beteiligungsrechte derBetriebsräte. Anfragen zum Seminar an FrauBeese, DBV Geschäftsstelle Nord.

Der DBV geht mit!

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DBV-Herbsttagung

Der Finanzdienstleister 5DBV

In Sachen Werbung bekommt der DBV jetztprofessionelle Hilfe: Eine Werbeagentur ausWiesbaden stellt im Rahmen der Herbst-tagung die Vorgehensweise bei der Entwick-lung einer eigenständigen Positionierung vor.

FLEISCHER’S Agentur für Kommunikation, der Herausgeber des Branchen-NewslettersFREITAGmittag (s. Kasten), unterstützt denDBV bei der Entwicklung einer PR- undWerbestrategie. Künftig soll sich die Gewerk-schaft der Finanzdienstleister noch effektiverund informativer darstellen.

Seit September ist daher ein Mitarbeiter derAgentur im Gespräch mit Vertretern des DBV. Er interviewt sie zu ihren persönlichenErfahrungen mit „ihrem“ Verband, zur Wahr-nehmung anderer Gewerkschaften, zurBewertung aktueller Kommunikationsmittel,z.B. des Internetauftritts, und zu ihrer generel-len Einschätzung der Effektivität weitererdenkbarer Kommunikationsmaßnahmen. Be-fragt werden sämtliche Ebenen im Verband:

Friedhelm BurskiRegionalverband Süd-WestIm Stauferfeld 1889522 HeidenheimTelefon: 0175 / 41 5 01 96Email: [email protected]

Heinz BuffWindscheidstraße 3010627 BerlinTelefon: 0160 / 8 45 35 04Email: [email protected]

Ute BeeseDBV Geschäftsstelle NordGundelrebe 830655 HannoverTelefon: 0511 / 8 97 83 12Email: [email protected]

Heinz-Norbert BenterbuschMarga Meusel Str. 3745711 DattelnTelefon: 0177 / 63 34 12 89Email: [email protected]

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TA

KT

Für mehr Eigenständigkeit!

Mitglieder des Vorstands, der Regional-verbände, der Geschäftsführung sowie derbreiten Gewerkschaftsbasis. Die Kollegenkommen in der Regel einzeln zu Wort, sodassjeder unabhängig von der Wertung andererseine Meinung zum Ausdruck bringen kann.

Eine Ausnahme bildet der Workshop im Rah-men der Herbsttagung: Anwesende DBV-Kollegen sind aufgefordert, in zwei Teamsüber mögliche Inhalte und Bilderwelten derWerbung zu diskutieren. Geleitet wird eineArbeitsgruppe von Karin Ruck, Vorstandsvor-sitzende des DBV, und die zweite von GiulioGambino, HVB-Aufsichtsratsmitglied. Ziel derGruppenarbeit ist die Suche nach einemKonsens: Bei aller Unterschiedlichkeit undIndividualität der Einzelbefragung ist es wich-tig zu sehen, auf welchen Kompromiss sichdie Mitglieder des DBV einigen können.

Die Ergebnisse werden wir in der nächstenAusgabe "Der Finanzdienstleister" prästentie-ren.

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Aktuell

6 Der Finanzdienstleister DBV

Dieser Artikel soll es Ihnen als Betriebsratsmitgliedoder Vertrauensperson in der Schwerbehinderten-vertretung ermöglichen, in wenigen Schritten zuerkennen, was betriebliches Eingliederungsmana-gement meint, welche Mitarbeiter/innen davonbetroffen sind, wie sich der Arbeitgeber richtiger-weise verhält und welche Rolle die Arbeitnehmer-vertretung dabei übernehmen kann.

Was ist betrieblichesEingliederungsmanagement?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurzBEM genannt) um fasst alle Aktivitäten, Maßnah-men und Leistungen, die im Einzelfall zurWiedereingliederung nach längerer Arbeitsun-fähigkeit erforderlich sind. Die gesetzlicheGrundlage bildet das IX. Sozialgesetzbuch, dasnicht nur die Gleichstellung behinderter Menschenim Betrieb sicherstellen soll, sondern auch imPräventivgedanken alle Menschen die von Behin-derung bedroht sind einbezieht.

In Ihrem Betrieb sind wesentlich mehr Kolleginnen und Kollegen betroffen als Sie glauben!

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger alssechs Wochen ununterbrochen oder wiederholtarbeitsunfähig, ist diesen durch den ArbeitgeberBEM anzubieten. Und dies gilt für alle Beschäftigte,egal ob behindert oder nicht behindert. Übertra-gen wir diesen Grundsatz auf die Bankbranche,

dann stellen wir fest, dass sechs Wochen wieder-holte Arbeitsunfähigkeit bei einer 5-Tage-Wochebereits 30 Fehltagen entspricht. Hätten Sie alsoeinen Kollegen im Betrieb, der z. B. innerhalb derletzten 12 Monate an 30 Kalenderwochen immerMontags krank gemeldet war, so greift hier bereits§ 84 Abs. 2 SGB IX und der Startschuss für ein BEM ist gesetzt.

So verhält sich Ihr Arbeitgeber richtig!

1.) Überprüfung der Fragestellung, ob ein BEM-Prozess im Personalsystem (z.B. SAP) bereitsinstalliert ist?

Nahezu in allen größeren Betrieben gibt es einenPersonalverantwortlichen der die Einhaltung derArbeitgeberpflichten gegenüber den Beschäftig-ten sicherstellt. Nur in sehr kleinen Betriebenobliegen alle Pflichten der Führungskraft vor Ort.Daher ist zunächst im ersten Schritt zu prüfen, obim Betrieb überhaupt ein geeigneter Melde-prozess installiert ist, der sicherstellt, dass die personalverantwortliche Person zum richtigenZeitpunkt das BEM startet.

Aus dem Bauch heraus wird man sagen: „Klar,nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung,da haben wir den erkrankten Mitarbeiter automa-tisch auf dem Bildschirm“. Der Gedanke dassdamit schätzungsweise nur ein Drittel derBetroffenen ausfindig gemacht werden können,da weitaus mehr Kollegen eben mit Unter-brechungen das Jahr über erkranken, ist in vielenUnternehmen noch nicht angekommen.

BetrieblichesEingliederungs-managementGrundlagen und Umsetzung in der betriebsrätlichen Praxis

Für Sie

recherchiert

von

Wolfgang

Ermann

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Aktuell

Der Finanzdienstleister 7DBV

2.) Ansprache des Betroffenen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Initiative fürdas BEM zu ergreifen. Das heißt, er musszunächst mit dem betroffenen MitarbeiterKontakt aufnehmen und zwar nicht erst beiRückkehr sondern am 30. Fehltag, denn BEM ist kein Krankenrückkehrgespräch!

Der Arbeitgeber stellt in diesem Kontakt demBetroffenen ein BEM vor. Für alle darauf folgen-den Schritte und Maßnahmen ist die Zustim-mung und Beteiligung des Mitarbeiters erforder-lich. Lehnt dieser das angebotene BEM ab, ist dasEingliederungsmanagement bereits beendet undder Arbeitgeber hat seine gesetzliche Verpflich-tung erfüllt.

Nimmt der erkrankte Kollege das BEM-Angebotan, stellt der Arbeitgeber ein Integrationsteamzusammen, welches unter Einbeziehung desBetroffenen gemeinsam einen Plan zurWiedereingliederung im Betrieb entwirft, mitdem Ziel, die nachhaltige Arbeitsfähigkeit zusichern und eine ggf. drohende Behinderungabzuwehren. Das Integrationsteam kann ausinternen (Vertreter SBV oder BR) wie externenPartnern (Betriebsarzt, Mitarbeiter des Integra-tionsfachdiensts) bestehen. In jedem Fall solltenauch Entscheidungsträger des Betriebs vertretensein, welche eine ausreichende Kompetenzbesitzen, geänderte Arbeitsprozesse einzuführenoder Personalentscheidungen für einen anste-henden Arbeitsplatzwechsel zu treffen.

Da wir im Bankensektor kaum noch über Arbeits-plätze mit körperlichen Anforderungen verfügen,sondern die geistigen Anforderungen bei derArbeit weit überwiegen, liegen die großenHerausforderungen an ein Integrationsteam beider Wiedereingliederung von Kollegen mit psy-chosomatischen Erkrankungen. Die richtige Wahl,aus den am besten geeigneten Personen einIntegrationsteam zu bilden, setzt bereits dasFundament für ein am Ende gelungenes BEM.

Bei der Wiedereingliederung von z. B, psycho-somatisch erkrankten Kollegen wird deutlich, wieeng der wirtschaftliche Erfolg eines Unterneh-mens vom Einsatz des Mitarbeiters an dem fürIhn richtigen Arbeitsplatz abhängt. Es gilt perma-

nent die richtige Balance zwischen Leistungs-fähigkeit und Leistungsanforderung zu finden umdie Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu erhalten,in einem laufenden BEM und danach.

Welche Rolle kann die Arbeitnehmervertretung in BEM übernehmen?

Werden Sie pro-aktiv tätig!

K Erkundigen Sie sich in Ihrem Betrieb, ob dieRegelungen zu BEM bekannt sind, imPersonalbereich und bei Ihren Führungs-kräften

K Überprüfen Sie, ob Prozesse in Ihrem Betriebeingeführt sind, die sicherstellen, dass keinKollege durch das Raster fällt.

K Informieren Sie Ihre Kollegen auf Betriebs-versammlungen und durch Informations-broschüren wofür BEM steht.

K Beraten Sie regelmäßig mit Ihrem Ansprech-partner im Personalbereich die Fehlzeiten-übersichten

K Beraten Sie im Betriebsratsgremium und mitder Geschäftsleitung die Chancen, die einefreiwillige Betriebsvereinbarung zu BEM demUnternehmen und den Mitarbeitern bietet

K Nutzen Sie die Weiterbildungsangebote IhresIntegrationsamts vor Ort. Dieses bietetkostengünstige Kurse, persönliche Beratungund stellt Ihnen Informationsbroschüren zurVerfügung:

www.integrationsaemter.de

K Infothek K Arbeitshilfen

und

K Sprechen Sie mit uns, derdbv-Gewerkschaft der Finanzdienstleister:

Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützungund maßgeschneiderte Inhouse-Seminare.

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Aktuell

8 Der Finanzdienstleister DBV

Nach dem Tod eines Angehörigen wird ein Problemhäufig unterschätzt: Die finanzielle Handlungs-unfähigkeit der vorgesehenen Erben, warnt Steuer-experte Emil Haubner von der Steuer- und Anwalts-kanzlei Haubner, Schäfer & Partner im bayerischenBad Aibling. Bis die Erbeinsetzung per Erbscheinbewiesen ist, frieren die Banken die Konten desErblassers ein. „Stellen Sie sich vor, der Erblasser ver-macht Aktien, die Kurse fallen extrem und Sie könnennicht verkaufen“, berichtet Haubner. Auch wichtigeForderungen können nicht beglichen werden. Umdiese Zeit der Unsicherheit zu überbrücken, kanneine so genannte postmortale Vollmacht, eineVollmacht über den Tod hinaus, erstellt werden. ImGespräch mit unserer Zeitung beantwortet Haubnerdie häufigsten Fragen rund um diese Form derVollmacht.

1. Was ist eine postmortale Vollmacht?

Eine Vollmacht, die speziell für den Todesfall ausgelegt istund die über den Tod des Vollmachtgebers hinausgeht.Mit dem Tod des Vollmachtgebers geht zwar das gesam-te Vermögen mit allen Rechten und Pflichten auf denoder die Erben über, dennoch ist eine postmortaleVollmacht in der Praxis sehr wichtig, damit die bevoll-mächtigte Person die laufenden Geschäfte und wichtigeVerfügungen sowie die eventuell notwendige Abwick-lung vornehmen kann. Das heißt, der Bevollmächtigtekann sofort loslegen und braucht keinerlei Dokumenteaußer der Vollmacht. Insbesondere muss er nicht auf den

Erbschein oder das Testamentsvollstreckerzeugnis vomNachlassgericht warten. Der Erblasser kann zum Beispieleinem Begünstigten eine Bankvollmacht über den Todhinaus erteilen.

2. Für wen ist einepostmortale Vollmacht sinnvoll?

Für jeden, der etwas zu vererben hat, das unmittelbarnach dem Tod nahtlos verwaltet werden soll.

3. Welche Probleme kann man mit einer postmortalen Vollmacht umgehen?

Man vermeidet damit einen Rechtsstillstand zwischenErbanfall und Feststellung des, beziehungsweise derErben und damit eine mögliche Handlungsunfähigkeit.Eine Zahl aus der Praxis: Jede dritte Betriebsaufgabe oderBetriebsübergabe ist durch Krankheit, Unfall oder Toddes Unternehmers bedingt. Diese Schicksalsschläge treten plötzlich ein und können ohne Vorsorge zu existenzgefährdenden Unternehmenskrisen führen. Diepostmortale Vollmacht bezieht sich in der Regel auf dasgesamte Vermögen des Vollmachtgebers. Insbesonderebei Grundbesitz ist eine solche Vollmacht besondersempfehlenswert, aber auch für Aktienvermögen undBankguthaben kann eine entsprechende Vollmacht desbetroffenen Kreditinstituts sinnvoll sein. Auch im gesell-schaftsrechtlichen Bereich sind Vollmachten außeror-dentlich wichtig, um in der Gesellschaft weiterhin hand-lungsfähig zu sein.

10 Antworten auf die 10 häufigsten Fragen

Die postmortale Vollmacht:Wie man die Handlungsfähigkeit

der Hinterbliebenen mit einer Vollmachtüber den Tod hinaus sichern kann

und dabei hilft, Geld zu sparenEmil Haubner von der Steuer- und Anwaltskanzlei Haubner, Schäfer & Partner

beantwortet Fragen rund um die postmortale Vollmacht.

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Aktuell

Der Finanzdienstleister 9DBV

4. Welche Daten soll eine postmortale Vollmacht enthalten?

Neben der Person des Bevollmächtigten soll ein Ersatz-bevollmächtigter benannt werden. Weiterhin sollen dieAufgaben des Bevollmächtigten klar umrissen werdenund dem Bevollmächtigten entsprechende Anweisungenerteilt werden. In der Vollmacht sollte festgelegt werden,dass ein sogenannter Vollmachtsüberwachungsbetreuernur ausnahmsweise bestellt werden soll.

5. Welche Form sollte einepostmortale Vollmacht haben?

Die postmortale Vollmacht erfordert keine bestimmteForm, sollte aus Beweisgründen aber mindestens schrift-lich erteilt werden. Sämtliche Formulierungen sollten klarund frei von Widersprüchen sein. Die sicherste und weit-reichendste Form ist eine notarielle Generalvollmacht.Ausnahmen von der Formfreiheit sind Vollmachten überRechtsgeschäfte, die eine bestimmte Form erfordern,zum Beispiel Grundstücksgeschäfte. Sie müssen, wennsie unwiderruflich sind, in der Form abgeschlossen wer-den, die das Rechtsgeschäft erfordert. Eine Vollmacht, dieunwiderruflich einen Grundstücksverkauf ermöglicht,muss deshalb notariell beurkundet werden. In vielenFällen akzeptieren Banken nur die von ihnen vorgegebe-nen Vollmachten, da nur in diesem Fall die Unterschriftdes Bevollmächtigten hinterlegt ist. Außerdem kann mitder Bank vereinbart werden, dass die Vollmacht nichtvom Erben widerrufen werden kann.

6. Wer kann bevollmächtigt werden?

Bevollmächtigt werden kann jede Person, auch derTestamentsvollstrecker und Erbe. Der Bevollmächtigtekann über das Vermögen des Erblassers verfügen, bis derdurch den Erbschein legitimierte Erbe die Vollmachtwiderruft. Der Bevollmächtigte muss Rechenschaft überseine Verfügungen geben. Er darf das Geld nicht für sichverwenden. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden,ist es von Vorteil, die Vollmacht über den Tod hinausdem eingesetzten Erben zu erteilen. Auch Banken fühlensich wohler, wenn der ihnen bekannte Erbe sich auf eineVollmacht beruft.

7. Ist eine Vollmacht über den Tod hinaus im Ausland wirksam?

Eine Rechtswahl ist hier grundsätzlich nicht möglich. Esmuss vielmehr geprüft werden, ob eine deutscheVollmacht im Ausland gilt, beziehungsweise welcheForm einer Vollmacht in dem jeweiligen Ausland aner-kannt wird. Zwar ist es nach deutschem Recht möglich,

Vollmachten über den Tod hinaus zu erteilen, aber inSpanien zum Beispiel wird nach dem nationalen Rechteine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers unwirk-sam. In der Schweiz wiederum endet zwar jede Vollmachtmit dem Tode. Wer aber in der Schweiz eine Bankvoll-macht ausstellt, unterschreibt ausdrücklich, dass dieVollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers inKraft bleiben soll.

8. Wie oft kann ich meine Vollmacht ändern?

Sie können Ihre Vollmacht jederzeit und so oft Sie wollenändern, widerrufen oder ergänzen. Änderungen solltenauch wieder mit Datum und Unterschrift versehen werden, damit überprüft werden kann, ob wirklich derBetroffene selbst die Vollmacht geändert hat. Eine privat-schriftliche Vollmacht, die man so nicht mehr will, sollteman am besten zerreißen und wegwerfen.

9. Wo deponiere ich meine Vollmacht?

Für die Aufbewahrung von Vollmachten gibt es keinebesonderen Vorschriften. Sie kann zu Hause, beim Anwalt,Notar oder auch beim Nachlassgericht verwahrt werden.Egal wo die Vollmacht aufbewahrt wird, wichtig ist, dasssie im Erbfall auch gefunden wird. Die Verwandten oderdie angehenden Erben sollten über den Aufbewahrungs-ort informiert sein.

10. Was geschieht, wenn keine Vollmacht über den Tod hinaus vorhanden ist?

Wenn bei ganz oder teilweiser Handlungsunfähigkeitkeine ausreichende private Regelung, zum Beispiel eineVollmacht getroffen wurde, wird per Gesetz ein Betreuerbestellt. Zuständig ist das jeweilige Vormundschafts-gericht.

Haubner, Schäfer & PartnerKai SchäferEugen-Belz-Straße 13, 83043 Bad AiblingTel.: 08061 49040, Fax: 08061 490424E-Mail: [email protected], Internet: www.haubner-stb.de

RedaktionPressebüro Gebhardt-SeeleLeonrodstraße 68, 80636 MünchenTel.: 089 500315-0, Fax: 089 500315-15E-Mail: [email protected], Internet: www.gebhardt-seele.de

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Rechtsprechung

Banken müssen Anlegeempfehlungen kritisch überprüfen

Banken sind im Rahmen eines Bera-tungsvertrags verpflichtet, die Anlagen,die sie empfehlen, mit banküblichemkritischen Sachverstand zu prüfen.Eine reine Plausibilitätsprüfung reichtinsoweit nicht aus. Banken müssenaber auch nicht jede negative Bericht-erstattung über die von ihr vertriebeneKapitalanlage kennen. Liegt eine sol-che Kenntnis allerdings tatsächlich vor,müssen sie den Bericht in ihre Prüfungeinbeziehen.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin war seit 1980 Stammkun-din der beklagten Volksbank. ImNovember 1994 ließ sie sich von dem Mitarbeiter M. der Beklagtenüber eine Kapitalanlage beraten. AufEmpfehlung des M. erwarb sie imDezember 1994 eine Beteiligung aneinem geschlossenen Immobilien-fonds. Dem Beratungsgespräch lag derVerkaufsprospekt der Streithelferin derBeklagten zugrunde. Eine Veröffent-lichung im Brancheninformations-dienst "k. ...", wonach die Prospekt-angaben unzureichend seien und dieAnleger durch den gewählten Ver-äußerungsfaktor reich gerechnet wür-den, war nicht Gegenstand der Be-ratung.

Nachdem sich die Fondsbeteiligungals unrentabel erwiesen hatte, nahmdie Klägerin die Beklagte wegen feh-lerhafter Anlageberatung auf Scha-densersatz in Anspruch. Es habe aneiner anleger- und objektgerechtenBeratung sowie an einer Aufklärungüber verschiedene Prospektmängelgefehlt. Die Beklagte machte demge-genüber geltend, dass sie ihrenSorgfaltspflichten nachgekommen sei,indem sie die Anlage von einemDritten habe überprüfen lassen.LG und OLG gaben der Klage statt. Aufdie Revision der Beklagten hob derBGH die Vorentscheidungen auf undwies die Sache zur erneuten Verhand-lung und Entscheidung an das OLGzurück.

10 Der Finanzdienstleister DBV

Die Gründe:

Es kann noch nicht abschließend ent-schieden werden, ob die Klägeringegen die Beklagte einen Schadens-ersatzanspruch wegen fehlerhafterAnlageberatung hat. Entgegen derAuffassung der Vorinstanzen ergibtsich eine Haftung der Beklagten aller-dings nicht schon daraus, dass sie diePrüfung der empfohlenen Kapitalan-lage einem Dritten übertragen und dieKlägerin nicht auf den negativenBericht in dem Brancheninformations-dienst "k. ..." hingewiesen hat.

Im Streitfall lag zumindest ein konklu-dent geschlossener Beratungsvertragvor. Die Beklagte war hieraus verpflich-tet, die empfohlene Kapitalanlage mitbanküblichem kritischem Sachver-stand zu prüfen, und durfte sich hier-bei nicht auf eine reine Plausibili-tätsprüfung beschränken. Hierzu hatdas Berufungsgericht noch keine aus-reichenden Feststellungen getroffen.Es hat insbesondere nicht geprüft, obund welche der Klägerin mitzuteilendeRisiken bei ordnungsgemäßer Prüfungder empfohlenen Kapitalanlage er-kennbar gewesen wären.

Das Berufungsgericht ist zudem zuUnrecht davon ausgegangen, dasseine Prüfung durch den Genossen-schaftsverband oder die Zentralbankdie Beklagte nicht entlasten könne.Banken können die Prüfung vonAnlagen, die sie in ihr Anlagepro-gramm genommen haben, auch aufbankfremde Erfüllungsgehilfen über-tragen, ohne dass sie die Anlage-interessenten hierauf hinweisen müs-sten.

Die Frage, ob Banken jeden negativenBericht über die von ihr empfohlenenAnlagen kennen müssen, ist streitig.Vorzugswürdig ist die Ansicht, wonacheine Bank nicht jede kritische Be-richterstattung kennen muss, sie dieBerichterstattung bei einer positivenKenntnis aber auswerten und denAnleger unter Umständen hierüberinformieren muss. Eine Informations-pflicht besteht danach jedenfalls imHinblick auf zeitnahe und gehäuftenegative Berichte inK der Börsenzeitung,

K der Financial Times Deutschland,

K dem Handelsblatt

K und der Frankfurter AllgemeinenZeitung.

Dagegen besteht keine Informations-pflicht im Hinblick auf eine vereinzeltgebliebene negative Publikation, de-ren Meinung sich in der Fachöffent-lichkeit noch nicht durchgesetzt hat.Im Streitfall führt danach der negativeBericht im Brancheninformations-dienst "k. ..." für sich genommen nochnicht zu einer Haftung der Beklagten.Diese hängt vielmehr davon ab, obder Prospekt Fehler oder missver-ständliche Angaben enthielt. Hierzumuss das Berufungsgericht noch wei-tere Feststellungen treffen.

BGH 07.10.2008, XI ZR 89/07

Streit um Höhergruppierung:

Arbeitnehmer müssenErfüllung der tariflichen Tätigkeits-merkmale darlegen

Begehrt ein Arbeitnehmer (hier: einLandschaftsgärtner) eine höhere Ver-gütung, die nach dem Tarifvertragneben hochwertigem fachlichen Kön-nen besondere Umsicht und Zuver-lässigkeit voraussetzt, so muss er vor-tragen, welches fachliche Können dieAusgangslohngruppe erfordert undaus welchen Gründen die Anfor-derungen der Heraushebungslohn-gruppe gegeben sind. Ob besondershochwertige Arbeiten vorliegen, istanhand eines wertenden Vergleichszwischen den Anforderungen der bei-den Lohngruppen zu entscheiden.

Der Sachverhalt:

Der Kläger ist gelernter Landschafts-gärtner und beim beklagten LandBerlin beschäftigt.

Aufgrund seiner mehrjährigen Berufs-erfahrung wurde der Kläger zunächstnach der Lohngruppe 5a des BerlinerBezirkstarifvertrags zum Bundesman-teltarifvertrag für Arbeiter gemeindli-cher Verwaltungen und Betriebe ent-lohnt. Seit dem Jahr 2003 ist er damitbetraut, Bäume durch Sichtkontrollenauf verdächtige Veränderungen und

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Rechtsprechung Aktuell

Der Finanzdienstleister 11DBV

Gefahren für die Verkehrssicherheit zuuntersuchen („Visual Tree Assess-ment“). In Verdachtsfällen nimmt erzudem weitere Untersuchungen miteinfachem Werkzeug vor.

Mit seiner Klage begehrte der Klägerfür die Zeit ab dem Jahr 2003 dieVergütung nach der Lohngruppe 6 für„besonders hochwertige Arbeiten“und ab 2006 wegen zwischenzeitli-chen Bewährungsaufstiegs die Vergü-tung nach der Lohngruppe 7. ZurBegründung machte er geltend, dassdas „Visual Tree Assessment“ eine„besondere hochwertige Arbeit“ imSinn des Tarifvertrags darstelle.Außerdem sei die Höhergruppierungauch aus Gleichbehandlungsgründengeboten, da ein anderer Kollege mitvergleichbaren Aufgaben in die Lohn-gruppe 6 eingruppiert worden sei.

Das ArbG wies die Klage ab. Das LAGgab der Klage in geringem Umfangstatt. Die Revision, mit der der Klägerseinen ursprünglichen Klageantragweiterverfolgte, hatte keinen Erfolg.

Die Gründe:

Der Kläger hat nicht dargelegt, dass er„besonders hochwertige Arbeiten“ imSinn des Tarifvertrags ausübt. Er hätteinsoweit vortragen müssen, welchesfachliche Können die Ausgangslohn-gruppe erfordert und aus welchenGründen die Anforderungen der Her-aushebungslohngruppe erfüllt sind,um so einen wertenden Vergleich zwi-schen den Anforderungen der beidenLohngruppen zu ermöglichen.

Diesen Anforderungen wird der Vor-trag des Klägers nicht gerecht. Es fehltinsbesondere an der erforderlichenVergleichsbetrachtung. Der Kläger hatauch nicht dargelegt, dass für seineTätigkeit ein vielseitiges fachlichesKönnen und eine besondere Umsichterforderlich sind. Die geltend gemach-te Höhergruppierung ist auch nichtunter Gleichbehandlungsgesichts-punkten geboten. Die Beklagte hatden Kollegen des Klägers nicht bewus-st übertariflich bezahlt und inzwischeneine Überprüfung dieser Eingruppie-rung eingeleitet.

BAG 27.08.2008, 4 AZR 484/07

Facts & Trends

Wissenschaftliche Studienbelegen:Profitbasierte Vergütungssystemefür Manager sind kontraproduktiv"Pay-for-Performance"-Vergütungssysteme – bisher üblich im Banken-bereich – machen das Einkommen des Managers vom aktuellen Profitdes Unternehmens abhängig. Dres. Katja Rost und Margit Osterloh(Universität Zürich) belegen anhand von Studien: Derartige Leistungs-anreize kommen dem Unternehmen kaum zugute, sie sind eher kontra-produktiv.

Pay-for-Performance (leistungsorientierte Vergütung, kurz P4P genannt)wurde ursprünglich als innovatives Vergütungssystem für Stücklohn-arbeiten mit großem Erfolg eingeführt. So konnte beispielsweise die FirmaSafelite Glass (Ohio, USA) vor etwa zehn Jahren nach Umstellung vonStundenlohn auf Stücklohn einen Produktivitätszuwachs von 36 % verbu-chen – bei einer Erhöhung der Lohnkosten um lediglich 9 %!

Von diesem Erfolg inspiriert wurde Pay-for-Performance auch auf Mana-gementebene vieler großer Firmen eingeführt und erfährt immer stärkereVerbreitung, obwohl groß angelegte Studien deutlich die Schwächen undGefahren dieses Konzeptes aufzeigen:

K Die Steigerung der Vergütung geht nicht konform mit der Entwicklungdes Marktes.

K Firmen nutzen Pay-for-Performance nicht als Bestandteil der Ver-gütung, sondern gewähren dies als ein zusätzlich bezahltes Ein-kommen.

K Es entsteht ein gefährlicher Selbstselektionseffekt: Dieses Vergütungs-konzept zieht extrinsisch motivierte Mitarbeiter an und kann zurDemotivierung von intrinsisch motivierten Mitarbeitern führen – oderaber deren intrinsische Motivation weicht mit der Zeit einer extrin-sischen.

K Das strategische Verhalten der Mitarbeiter kann sich dahingehendändern, dass die finanzielle Vergütung in den Vordergrund tritt undbeispielsweise Organizational Citizenship-Verhalten vernachlässigtwird.

Katja Rost und Margit Osterloh haben dieses Phänomen näher untersuchtund müssen feststellen, dass die leistungsorientierte Vergütung (P4P) oft nur ein Lippenbekenntnis ist und mittlerweile kaum noch einZusammenhang zwischen der hohen Bezahlung der leitenden Ange-stellten und dem wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen besteht.

Katja Rost, Margit Osterloh: Management Fashion Pay-for-Performance forCEOs. In: Matti Vartiainen, Conny Antoni, Xavier Baeten, Niilo Hakonen, RosemaryLucas, Henk Thierry (Eds.): Reward Management – Facts and Trends inEurope Pabst (Lengerich/Berlin), 2008, 300 pages, ISBN 978-3-89967-479-8

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12 Der Finanzdienstleister DBV

Versicherungen

Der Trend zur Umstellung von klassischen aufbeitragsorientierte Direktzusagen geschieht viel-fach auch im Zusammenhang mit dem Wechselspäterer Rentenzahlungen zu Einmalsummen undRatenzahlungen. Knapp ein Drittel der Unter-

JP Morgan-Umfrage

Wenig geliebtes Aschenputtel der Altersvorsorge

Die aktuelle Umfrage von JP Morgan AssetManagement bringt es an den Tag: Diebetriebliche Altersversorgung (bAV) wirdkalkulierbarer für die Arbeitgeber, aber un-berechenbarer für die Arbeitnehmer. Beson-ders gut ist ihr Image unter Arbeitnehmernaber ohnehin nicht.

Die Arbeitgeber verabschieden sich zunehmendvon den biometrischen Risiken der betrieblichenAltersversorgung. Der Trend geht in Richtung bei-tragsorientierter Zusage. Eine feste Leistung ausder betrieblichen Altervorsorge gibt es alsoimmer seltener. Das gilt vor allem für die größe-ren deutschen Unternehmen, wo die Direkt-zusage des Arbeitgebers nach wie vor dominiert.Das sind Kernaussagen der vierten Perspektiven-Studie „Trends in der betrieblichen Altersver-sorgung und im Bereich Zeitwertkonten“ von JP Morgan Asset Management.

nehmen ziehen jedenfalls Einmal- oder Raten-zahlungen der lebenslangen Rente für dieMitarbeiter vor. Die Unternehmen verringerndamit ihre Finanzierungsrisiken. Die Minderungder Langlebigkeits-, Inflations- und Kapital-marktrisiken für die Unternehmen ist derHaupttreiber dieser Entwicklung. Infolge dieserUmstellung von leistungsbasierten auf beitragso-rientierten Zusagen gibt es heute bei den mei-sten Konzernen Mischsysteme. Lediglich nochneun Prozent der 141 per Telefoninterviewbefragten Unternehmen bieten ihren Mitarbei-tern reine leistungsorientierte Zusagen. Bei derAusgestaltung der Vorsorgepläne in den Unter-nehmen überwiegt inzwischen auch die Misch-finanzierung der bAV-Beiträge durch Arbeitgeberund Arbeitnehmer. Das gilt für 89 Prozent derUnternehmen mit beitragsorientierten Leistungs-zusagen.

Die Akzeptanz der beitragsorientierten System istallerdings nicht groß. Sie schlage sich in denTeilnahmequoten und in den durchschnittlichfreiwilligen Einzahlungen bei vereinbarter Ent-geltumwandlung nieder. Sie zeige sich ferner inder Häufigkeit und Höhe der Zuzahlungen vonMitarbeitern, die über die geförderte Entgelt-umwandlungsgrenze hinausgehen. Doch nurrund ein Drittel der Arbeitnehmer leistet eigeneEinzahlungen, und das auch nur von durch-schnittlich 1.800 Euro im Jahr. Die Akzeptanzhänge aber auch von der Mindestgarantie ab, dieder Arbeitgeber für die Aufwendungen zurbetrieblichen Altersvorsorge biete, meinen dieAutoren der Studie. Gut ein Fünftel der Unter-nehmen bietet eine Mindestverzinsung derAltersvorsorgebeiträge von 2,25 Prozent im Jahr.Das entspricht dem Garantiezins in der Lebens-versicherung. Doch 41 Prozent garantieren jähr-lich nicht weniger als vier Prozent. Weitere 14Prozent der Unternehmen orientieren sich sogaram steuerlich vorgegebenen Diskontsatz zurBerechnung von Pensionsrückstellungen in Höhevon sechs Prozent jährlich.

Bei den meisten dieser Unternehmen ist diebetriebliche Altersversorgung auch zu einem fest-en Bestandteil des Gesamtvergütungspaketsgeworden. Das bestätigen 73 Prozent der befrag-ten Manager. Und dieser Trend werde sich auchfortsetzen, schätzen 64 Prozent. Mehrheitlich

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Versicherungen

Der Finanzdienstleister 13DBV

Von denen allerdings werde die betrieblicheAltersversorgung „nicht übermäßig geschätzt“,wie es die für diesen Bereich zuständigen Füh-rungskräfte der Unternehmen einräumen. Siesetzten zur Abhilfe daher auf eine bessere inter-ne Kommunikation. Ziel der Unternehmen sei es, sagt Dr. Bettina Nürk, Leiterin betrieblicheAltersversorgung bei JP. Morgan in Deutschland,die Mitarbeiter, deren Bewusstsein für die Not-wendigkeit einer verstärkten Eigenvorsorgebereits erheblich gewachsen ist, zu mehr Eigen-initiative und mehr Eigenverantwortung zu moti-vieren.

Bezug der Studie

Grundlage der Studie sind Telefoninterviews mit141 Führungskräften deutscher Unternehmen, diewenigstens 3.500 Mitarbeiter beschäftigen. Jedesfünfte Unternehmen dieser Größenordnung hatan der Befragung teilgenommen, betont PeterSchwicht, Leiter von JP Morgan AssetManagement in Deutschland. Darunter waren 43Prozent der DAX-Konzerne, 22 Prozent derMDAX- und acht Prozent der SDAX-Unterneh-men. Die Studie hat das Marktforschungsinstitut

wird die bAV als Instrument zu Bindung qualifi-zierter Mitarbeiter gesehen. So äußerten sich 61Prozent. Für 49 Prozent der Unternehmen dientdie bAV auch zur Gewinnung neuer Talente. EineSteigerung des Prestiges des Unternehmens undeine positivere Markenbildung versprechen sichdavon 49 Prozent der Befragten. Doch immerhin46 Prozent unterstreichen in diesem Zusammen-hang auch die soziale Verantwortung der Unter-nehmen für ihre Beschäftigten.

Creative Analytic 3000 gemeinsam mit JP Morganerarbeitet. Sie kann bei Annabelle Unger, der PR& Marketing-Managerin von JP Morgan, per Telefon (069/71 24 22 72), per Telefax (069/71 24 21 17) und per E-Mail ([email protected])bestellt werden.

Finanzaufsicht

Wird die Bundesbank zum Versicherungsaufseher?

Die Finanzkrise greift immer weiter um sich. Jetztrücken auch die Finanzaufseher in die Kritik. UndDeutschlands Finanzminister Peer Steinbrückdenkt laut über eine Zusammenlegung der Zu-ständigkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) und der DeutschenBundesbank nach, wie das Handelsblatt am 13.November auf Seite 1 berichtete. Bislang teilensich BaFin und Bundesbank in bestimmtemUmfang die Beaufsichtigung der Kreditinstitute.Die Versicherungsaufsicht dagegen liegt allein beider BaFin. Auto- und Industriefeuerversicherun-gen wären bei der Bundesbank, so wie sie jetztarbeitet, auch nicht gut aufgehoben. Schon beider Verschmelzung der alten Versicherungsauf-sicht, Banken- und Börsenaufsicht zur heutigenBaFin im Mai 2002 meldeten Fachleute wegender sehr unterschiedlichen Interessenlagen dieserWirtschaftssektoren Bedanken an. Käme es zueiner Zusammenlegung von Bundesbank undBaFin, wäre daher unter Umständen die Wieder-belebung des alten Bundesaufsichtsamtes für dasVersicherungswesen (BAV) angesagt.

Weit gediehen können die Pläne im Bundes-finanzministerium (BMF) aber nicht sein, auchwenn sie den Wünschen der FDP-Bundestags-fraktion gerecht werden. So hat dem Vernehmennach das Ministerium bisher weder mit JochenSanio, dem Chef der BaFin, noch mit ProfessorAxel Weber, dem Präsidenten der DeutschenBundesbank, darüber gesprochen. Glücklich kön-

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Versicherungen

14 Der Finanzdienstleister DBV

nen die Betroffenen über solche Gedankenspielegleichwohl nicht sein. Die BaFin als nochgeord-nete Behörde des BMF hält sich allerdings mitöffentlichen Stellungnahmen zurück. Die Deut-sche Bundesbank, die keine nachgeordneteBehörde ist gewiss und auch nicht werden will,äußert sich gewohnt vornehm: „Die Zusammen-arbeit zwischen der BaFin und der Bundesbank istgut und funktioniert auf der Grundlage der erst imFebruar 2008 einvernehmlich überarbeitetenAufsichtsrichtlinie weitgehend überschneidungs-frei. Die Einbindung der Bundesbank in dieBeaufsichtigung der Kreditinstitute gewährleistet,dass Synergien, die sich insbesondere aufgrundder Tätigkeiten der Bundesbank auf den Finanz-märkten, im Zahlungsverkehr und der Mitarbeitin internationalen Gremien ergeben, unter vollerWahrung der Unabhängigkeit der Notenbanknutzbar gemacht werden können“.

Pensions-Sicherungs-Verein

Absicherung von Betriebsrenten wird deutlich billiger

Die gute Meldung in der wirtschaftlich turbulen-ten Zeit kommt vom Pensions-Sicherungs-Verein(PSVaG), der im Fall der Insolvenz eines Unter-nehmens die zugesagten Betriebsrenten weiter-zahlt. Denn der PSVaG, die Selbsthilfeeinrichtungder deutschen Wirtschaft, hat seinen Beitragssatzfast halbiert. Er wurde für 2008 auf 1,8 Promillegesenkt. Im Jahr zuvor hatte er noch bei 3,0Promille gelegen. Diese kräftige Beitragsreduzie-rung entlastet die deutsche Wirtschaft in erheb-lichem Umfang. Denn damit haben die Unter-nehmen, die dem PSVaG als Mitglieder an-gehören, für 2008 nur rund 500 (Vorjahr: 823)Millionen Euro für die Insolvenzsicherung derBetriebsrenten aufzuwenden.

Bemessungsgrundlage für die Beiträge, die dieUnternehmen abzuführen haben, sind dieRückstellungen für Betriebsrenten in der Bilanzen.

Die abzusichernden Rückstellungen müssen demPSVaG bis zum 30. September eines jeden Jahresgemeldet werden. Im laufenden Jahr liegt dieserBetrag bei 277 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor hat-ten die abzusichernden Rückstellungen mit 272Milliarden Euro leicht darunter gelegen. Doch vorallem das Schadenvolumen für 2008, auf dem dieKalkulation des PSVaG im Wesentlichen beruht,beläuft sich 2008 nur noch auf 730 MillionenEuro. Im vergangenen Jahr waren es rund 200Millionen Euro mehr gewesen, exakt 927Millionen Euro. Neben dieser erwarteten besse-ren Schadenentwicklung ermöglichten auch die2007 gebildeten Rückstellungen für Beitrags-rückerstattung, die Erträge aus Kapitalanlagensowie Rückzahlungen aus Insolvenzen die deutli-che Absenkung des Beitragssatz für 2008. DerSelbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaftgehören rund inzwischen schon 72.200 (Vorjahr:68.000) Unternehmen an.

Pensionsfonds

Dem GGF stehen alle betrieblichen Wege offen

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer(GGF) dürfen auch Pensionsfonds zur betriebli-chen Altersvorsorge (bAV) nutzen. Vorüber-gehend war das in der Presse unter Bezugnahmeauf Äußerungen des Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zweifel gezogenworden. Doch bereits im Jahr 2002 hat die BaFinnach eigenen Angaben eine Grundsatzentschei-dung getroffen, wonach auch dem beherrschen-den GGF einer Gesellschaft mit beschränkterHaftung sämtliche fünf Durchführungswege derbetrieblichen Altersvorsorge offen stehen. Eineanderslautende Entscheidung des Amtes hätteauch im Widerspruch zur steuerlichen Behand-lung der betrieblichen Altersversorgung solcherFührungskräfte gestanden. Denn diesen stehtsogar die Nutzung des § 3 Nr. 63 Einkommen-steuergesetz offen, der die Gehaltsumwandlungzur betrieblichen Alterversorgung regelt. Nur mit

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Versicherungen

Der Finanzdienstleister 15DBV

einer engen Auslegung des in § 112 Abs. 3 Ver-sicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Verbindungmit dem § 17 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes(Betr. AVG) definierten Arbeitnehmerbegriffs hätteder beherrschende GGF von der Nutzung vonPensionsfonds ausgeschlossen werden. Denn dieArbeitnehmereigenschaft ist Voraussetzung füreine bAV-Zusage.

Morgen & Morgen

Neuer Stresstest für die Sicherheit der Lebensversicherer

Die Kapitalmarktkrise ist keine Krise der deut-schen Lebensversicherer. Das betont derGesamtverband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft (GDV) nachdrücklich. Den allermeistenVerbandsmitgliedern geht es finanziell auch gut.Einigen geht es – wie auch immer – jedoch über-haupt nicht. Das zeigt der neue Belastungstestdes Analysehauses Morgen & Morgen, der ineinem Attest gipfelt, mit dem die Guten undStarken ausgezeichnet werden. Immerhin 25Versicherer haben sich bei diesem Test „ausge-zeichnet“ geschlagen. Neun Unternehmen erhiel-ten ein „sehr gut“. Weitere 14 haben die Prüfunglediglich „bestanden“. Doch 27 Unternehmenhaben nicht reagiert. Und ein Versicherer wurdeals „kritisch“ bewertet.

Untersucht hat Morgen & Morgen die Risiken derLebensversicherer, „die aus den Verpflichtungendes Versicherungsbestands einerseits sowie denKapitalanlagen andererseits resultiert“. Dabei hatsich das Analysehaus nach eigenen Aussagen amGDV-Verfahren orientiert, mit dem der Verbanddie Belastungen ermittelt, die seinen Mitgliedernaus dem kommenden Aufsichtsregime SolvencyII erwachsen. Das neue Krisenszenario vonMorgen & Morgen erinnert aber auch an die jähr-lichen Stresstests der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin). Denn der Be-lastungstest von Morgen & Morgen simuliert

sowohl einen Zins- als auch einen Aktiencrash.Die Krisensimulation der BaFin ist allerdings härterals die von Morgen & Morgen, lässt dasAnalysehaus doch die Zinsen um nur zweiProzentpunkte nachgeben und die Aktienkurseum zwanzig Prozent einbrechen. Das für einensolchen Fall benötigte Risikokapital wurde denverfügbaren Eigenmitteln des Versicherers gegen-übergestellt. Als Eigenmittel werden das Eigenka-pital, der Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF),stille Reserven in den Kapitalanlagen, also auf denAktivseiten der Bilanz, die freie Rückstellung fürBeitragsrückerstattung (RfB) und die stillen Reser-ven in den Passiva angerechnet. Solche Reservenentstehen zum Beispiel durch eine Überbewer-tung der Verbindlichkeiten.

Eigenmittel von mehr als 100 Prozent der Ver-pflichtungen bedeuten, dass das erforderlicheRisikokapital vorhanden ist. Ist diese Sicherheits-quote überdurchschnittlich, gibt es einen Punkt.Ein weiterer Punkt lässt sich erzielen, wenn auchdann noch über 100 Prozent des Solls in derKasse sind, wenn die Passivreserven nur zurHälfte angerechnet werden müssen. Braucht derVersicherer seine Passivreserven überhaupt nicht,um seinen Leistungsverpflichtungen nachzukom-men, erhält er noch einen Punkt. Für drei Punktegibt es die Note „ausgezeichnet“. Zwei Punkteergeben ein „sehr gut“. Bestanden hat den Test,wer wenigstens einen Punkt erreicht. „Kritisch“wird es bei null Punkten. Aber auch wer nurunvollständige oder überhaupt keine Datengeliefert hat, wird als potenziell unsichererKandidat betrachtet. So verfahren die meistenRater.

Quelle: mig

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Organisation

16 Der Finanzdienstleister DBV

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beitern der Kredit- und Finanz-institute Interesse an allen Ange-legenheiten der betrieblichenMitbestimmung wecken und dieTeilnahme fördern.

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