Deckblatt mit Gesundh. - uni-hohenheim.de...Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde werden nach...
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UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN
„Bologna-Prozess / Modularisierung / Leistungspunkte....“
BEGRIFFE RUND UM DAS BACHELOR-STUDIUM
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
MIT:
ÖKONOMISCHEM WAHLPROFIL (BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES, VOLKSWIRTSCHAFTLICHES, ÖKONOMISCH-
INTEGRATIVES, INTERNATIONALES PROFIL)
MIT SOZIALÖKONOMISCHEM PROFIL
MIT AGRARÖKONOMISCHEM PROFIL
MIT WIRTSCHAFTSPÄDAGOGISCHEM PROFIL
MIT PROFIL GESUNDHEITSMANAGEMENT
Impressum gem. § 8 Landespressegesetz:
„Bologna-Prozess / Modularisierung / Leistungspunkte...“ Begriffe rund um das Bachelor-Studium der Wirtschaftswissenschaften
Herausgeber: Universität Hohenheim, 70593 Stuttgart
Redaktion: ▸ Prof. Dr. Helmut Kuhnle, ehemaliger Studiendekan der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
▸ Thomas Gutmann, Dekanat der Fakultäten Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Telefon: 0711 / 459 – 224 88
▸ Roswitha Schwarz, Zentrale Studienbetreuung, - Zentrale Studienberatung - Telefon: 0711 / 459 – 220 64
Mai 2007 Auflagenhöhe: 500 Exemplare gedruckt in der Hausdruckerei der Universität Hohenheim
Universität Hohenheim Postanschrift: ▸ Universität Hohenheim 70593 Stuttgart
Homepage der Universität Hohenheim
▸ www.uni-hohenheim.de
Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
▸ http://www.uni-hohenheim.de/wiso/index.html
Homepage der Zentralen Studienberatung:
▸ http://www.uni-hohenheim.de/zsb/
Zentrale Telefonnummer der Universität Hohenheim: 0711 459 - 0
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„von Akkreditierung bis Zeugnis“
Akkreditierung
Eine erteilte Akkreditierung ist das positive Ergebnis des Prüfverfahrens einer
Akkreditierungsagentur zur Qualitätssicherung für Bachelor- und Master-
Studiengänge.
Kriterien zur Akkreditierung eines Studiengangs sind (Auswahl):
• Modularisierung und Studierbarkeit des Studienangebots
• Einführung eines Leistungspunktesystems nach ECTS
• Gewährleistung der Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien-
und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse
• Berufsbefähigung durch entsprechende Studieninhalte
• Zuordnung der Master-Studiengänge in „stärker forschungsorientiert“ oder
„stärker anwendungsorientiert“
• Angebot der Master-Studiengänge als konsekutive / nicht-konsekutive
Studiengänge
Die Akkreditierung eines Studiengangs wird auf Antrag der Hochschule von
externen Akkreditierungsagenturen durchgeführt, welche selbst von einem
Akkreditierungsrat akkreditiert werden. Dem Akkreditierungsrat gehören an:
Vertreter der Berufspraxis, der Hochschulen, der Länder, Studierende sowie
internationale Vertreter.
Ein Akkreditierungsverfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss ist sehr
langwierig. Für neue Studiengänge ist vorab eine Akrreditierung erforderlich.
Dies gilt nicht für auf das Bachelor-Master-System umgestellte Studiengänge.
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Akkumulierung
Die europaweite Anwendung des ECTS bei der Bewertung von Leistungen und
Modulen erleichtert es den Studierenden, Zeiten und Leistungen, die sie inner-
halb ihres Studiums an verschiedenen Hochschulen absolvieren, auf ihr Studium
anrechnen zu lassen.
siehe auch: DS / ECTS / EP / Modul / Übersicht „Leistungspunkte“, Seite 25.
Bachelorarbeit (Bachelor Thesis)
Sie ist die von den Studierenden selbständig verfasste wissenschaftliche Arbeit,
die am Ende des Bachelor-Studiengangs erstellt wird. Mit ihrem Erstellen soll
die Fähigkeit nachgewiesen werden, innerhalb einer gegebenen Frist eine
Fragestellung selbständig und nach wissenschaftlichen Methoden zu bear-
beiten.
Bearbeitungszeit: 2 Monate.
Bei mindestens mit ausreichend bewerteten Leistungen werden 12 EP erteilt.
Die Bachelor-Arbeit wird von Professorinnen und Professoren, Hochschul- und
Privatdozentinnen und -dozenten ausgegeben, betreut und bewertet, soweit
diese im gewählten Studiengang eines der Bachelorarbeitsgebiete in der Lehre
vertreten.
Die Bachelor-Arbeit muss im Prüfungsamt angemeldet und abgegeben werden.
siehe: PO § 109 / RPO § 13 Abs. 3.
siehe auch: Akkumulierung / Bachelor-Studiengang / DS / ECTS / EP / ge-
stufte Studienstruktur / Modul / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Bachelor-Studiengang, allgemeine Beschreibung
„Bachelor-Studiengang“ ist die Bezeichnung für einen Studiengang an einer
Hochschule, der in der Regel u.a. durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist
• Regelstudienzeit 6 Semester.
• Wissensvermittlung: modularisierter Aufbau.
• Bewertung der Module in EP = Europäischer Leistungspunkt.
• ein EP entspricht einem workload von 30 Arbeitsstunden.
• Durch die Einführung von EP und DS wird eine inhalts- und bewertungs-
mäßige internationale Vergleichbarkeit von Studieninhalten ermöglicht.
• Abschluss: zum erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiengangs sind
180 EP erforderlich; diese setzen sich zusammen aus 88 EP im Grund-
studium und 92 EP im Profilstudium.
• Abschluss: akademischer Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.).
• Dieser ist ein erster berufsqualifizierender, eigenständiger Abschluss,
• welcher entweder direkt für den Beruf oder für die
• Bewerbung für die Aufnahme in einen Master-Studiengang (konsekutiv /
nicht-konsekutiv) qualifiziert.
• Bewertung des Bachelor-Abschlusses (und ebenso des Master-Abschluss-
es) in Form von EP, welche dem ECTS = European Credit Transfer System
entsprechen.
• zum Bachelor-Zeugnis werden eine Urkunde und das „DS“ ausgehändigt.
siehe auch: RPO § 28, Abs.3.
Weitere Begriffe, die unmittelbar dazugehören, alphabetisch, keine Priorisierung:
Bologna-Prozess / DS / ECTS-Punkte / EP / Gestufte Studiengänge / Master-
Studiengang / Modul / Modularisierung / Modulhandbuch bzw. Modulkatalog /
Regelstudienzeit.
siehe PO: § 103, § 105, § 106, § 107.
Fortsetzung... →
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siehe auch: Akkumulierung / DS / ECTS / EP / gestufte Studienstruktur /
MasterStudiengang / Modul / Modulhandbuch bzw. Modulkatalog
/ Studienplan / Transcript of Records / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Bachelor-Studium (Grund- und Profilstudium)
Die Studieninhalte sind in Module gegliedert; die Bewertung der Studien- und
Prüfungsleistungen der einzelnen Module erfolgt nach einem international ver-
gleichbaren Leistungspunktesystem (= ECTS) in EP.
Grundstudium = 1. – 3. Semester. Im Grundstudium sind zu erbringen: a) Orientierungsprüfung b) Studien- und Prüfungsleistungen
a) Orientierungsprüfung (siehe speziell dazu auch Seite 15):
sie soll bis zum Ende des 2. Semesters und muss bis zum Ende des
3. Semesters abgelegt sein. Mindestleistung: 40 EP.
b) am Ende des Grundstudiums muss die Mindestzahl von 88 EP
erreicht sein. Siehe speziell dazu „Übersicht Leistungspunkte, Seite 25.
Diese setzen sich zusammen aus 40 EP für die Orientierungs-
prüfung plus 48 EP aus den weiteren Studien- und Prüfungsleistungen.
Profilstudium = 4. – 6. Semester. Im Profilstudium sind zu erbringen: a) Studien- und Prüfungsleistungen b) Bachelorarbeit
a) Studien- und Prüfungsleistungen:
EP dafür: 80 EP.
b) Bachelorarbeit:
Dauer der Bachelorarbeit: 2 Monate. Bei mit ausreichend bewerteten
Leistungen werden dafür 12 EP erteilt.
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Am Ende des Profilstudiums müssen insgesamt 92 EP erreicht sein. Diese
setzen sich zusammen aus: 80 EP aus Studien- und Prüfungsleistungen plus 12
EP aus der Bachelorarbeit.
Abschluss des Bachelor-Studiums: nach 6 Semestern, insgesamt zu erreichende Leistung: 180 EP. Diese setzen
sich zusammen aus 88 EP aus dem Grundstudium plus 92 EP aus dem
Profilstudium.
Weiterführung:
• An der Universität Hohenheim sind ab WS 2009 / 2010 konsekutive
Master-Studiengänge geplant.
• Bewerbung in konsekutive und / oder nicht-konsekutive Master-Studien-
gänge an der Universität Hohenheim ist daher voraussichtlich möglich.
• Bewerbung in konsekutive oder nicht-konsekutive Master-Studiengänge an
weiteren Hochschulen ist generell möglich.
siehe PO: § 103 Grundstudium „Studien- und Prüfungsleistungen“
siehe PO: § 104 Orientierungsprüfung, sowie Text „Orientierungsprüfung“
siehe PO: § 105 Profilstudium (Fächeraufteilung)
„Studien- und Prüfungsleistungen“
siehe PO: § 106 Profilstudium (Pflichtfächer)
„Studien- und Prüfungsleistungen“
siehe PO: § 107 Profilfächer
„Studien- und Prüfungsleistungen“
siehe PO: § 109 „Bachelorarbeit“
Fortsetzung... →
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siehe auch: EP / Orientierungsprüfung / Prüfungsleistungen / Master- Studien-
gang, allgemeine Beschreibung / Master-Studiengänge an der
Universität Hohenheim im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich /
Studienleistungen.
Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde
werden nach Abschluss des Studiums ausgehändigt. Im Zeugnis sind die
Noten / Grades verzeichnet; mit der Urkunde verleiht die Universität den
akademischen Grad „Bachelor of Science“.
Mit ausgehändigt werden das DS in englischer Sprache und das „Transcript of
Records“.
siehe: PO § 110 / RPO §§ 27, 28.
siehe auch: DS / Transcript of Records.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Credit siehe: EP
(= Europäischer Leistungspunkt entsprechend dem ECTS)
Diploma Supplement (DS)
Das DS enthält eine einheitliche Beschreibung des deutschen Studiensystems
(= National Statement) und beschreibt die Art des Abschlusses sowie den Status
der Hochschule.
siehe auch: Bachelor-Studiengang / Master-Studiengang / Transcript of
Records / Zeugnis.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Doppelfach
• An Stelle von zwei Profilfächern kann im wirtschaftspädagogischen Profil
ein Doppelfach gewählt werden.
• Doppelfächer werden teilweise in Kooperation mit den Universitäten Stutt-
gart oder Tübingen angeboten.
• Doppelfächer sollen die Qualifikation für ein 2. Schulfach, insbesondere an
beruflichen Schulen, vermitteln.
siehe PO: §§ 121 und 122.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
ECTS
Zu dem Begriff „ECTS“ gehören die weiteren Begriffe „EP“, „Modul“, „workload“.
• ECTS = „European Credit Transfer System“ ist ein Leistungspunktesystem,
mit dem der Arbeitsaufwand (workload = Zeit) gemessen wird, den Studie-
rende für die erfolgreiche Absolvierung einer Lerneinheit oder eines Moduls
(= in sich geschlossenen Lerneinheit) benötigen.
• Workload wird in EP bemessen. Ein EP entspricht einem Arbeitsaufwand
(= workload) von 30 Arbeitsstunden.
• Das ECTS dient der Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von
Studien- und Prüfungsleistungen.
• EP, die an anderen Hochschulen erworben werden, sind grundsätzlich
anrechenbar (= Akkumulierung). Zuständig für die Feststellung der
Gleichwertigkeit und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist
der Prüfungsausschuss.
siehe auch: Akkumulierung / Bachelor-Studiengang / EP / Master-Studien-
gang / Modul / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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EP = Europäischer Leistungspunkt entsprechend dem ECTS
Ein EP = Europäischer Leistungspunkt ist die zeitliche Werteinheit für die
Arbeitsbelastung (workload) von 30 Stunden.
In EP wird der gesamte zeitliche Arbeitsaufwand der Studierenden gemessen,
welcher zur Erreichung eines spezifischen Lernergebnisses benötigt wird.
Diese Werteinheit beinhaltet alle Zeit, die in Form von Teilnahme an Prüfungen,
Selbststudium, Literaturrecherche, Vorlesungsbesuch etc. zur Erreichung dieses
einen Lernergebnisses erbracht werden muss und basiert nicht auf der Grund-
lage der Anzahl der Semesterwochenstunden.
Es wird angenommen, dass das Arbeitsvolumen von Vollzeitstudierenden
während eines Jahres 1800 Stunden beträgt. Diese 1800 Stunden ergeben
sich, wenn man die pro Studienjahr erforderlichen 60 EP mit der workload eines
EP (= 30 Stunden) multipliziert.
Allen Studien- und Prüfungsleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss des
Studiums zu erbringen sind, wurden Europäische Leistungspunkte (European
Credits, ECTS-Leistungspunkte oder kurz: EP) zugeordnet.
EP werden nur dann vergeben, wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung
erbracht wurde. Anwesenheit alleine genügt nicht!
EP, die an verschiedenen Hochschulen erworben werden, sind grundsätzlich
anrechenbar (= Akkumulierung).
siehe auch: Akkumulierung / Bachelor-Studiengang / ECTS / Master-Studien-
gang / Modul / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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EP und Noten
Für erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen erhalten Sie
a) Noten und b) Leistungspunkte. Bei der Bildung von Gesamtnoten werden die in den Studien- und Prüfungs-
leistungen erzielten Einzelnoten mit den entsprechenden EP gewichtet.
siehe auch: RPO § 16, Abs. 3.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Gestufte Studienstruktur (= Bachelor-Studiengang / Master-Studiengang)
In einem System mit gestuften Studienabschlüssen ist der
• „Bachelor“ der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss.
- Dauer: 3 Jahre.
Gesamtpunktezahl für den Bachelor-Abschluss: 180 EP.
• „Master“ ist ein weiterer, beispielsweise auf dem Bachelor aufbauender,
berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
- Dauer: 2 Jahre.
- Der qualifizierte Abschluss eines Master ist u.a. eine Voraussetzung zur
Promotion.
- Erforderliche Leistung für den Abschluss: (weitere) 120 EP.
siehe auch: Bachelor-Studiengang / EP und Noten / konsekutiv, nicht-
konsekutiv / EP / Master- Studiengang / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Grundstudium
siehe: Bachelor-Studium (Grund- und Profilstudium).
siehe auch: EP / Modul / Orientierungsprüfung / Studienabschnitt / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
konsekutiv, nicht-konsekutiv
Wenn ein Master-Studiengang einen Bachelor-Studiengang inhaltlich fortführt,
wird von einem konsekutiven Studiengang gesprochen. Im Gegensatz hierzu
baut ein nicht-konsekutiver Studiengang nicht auf einem speziellen Bachelor-
Studiengang auf.
Die wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge der Universität Hohen-
heim können in Hohenheim voraussichtlich mit konsekutiven Master-Studien-
gängen weitergeführt werden.
siehe auch: Bachelor-Studiengang / EP gestufte Studienstruktur / Master-Stu-
diengang / Master-Studiengänge an der Universität Hohenheim.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Laufbahnrechtliche Zuordnung
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 14.02.2000 festgelegt, dass
• der Bachelor-Abschluss zu Tätigkeiten des gehobenen Dienstes berechtigt
• der Master-Abschluss zu Tätigkeiten des höheren Dienstes berechtigt (z.B.
auch für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen).
siehe auch: Homepage der KMK, Seite 23.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Leistungen, Studien- und Prüfungsleistungen
Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums sind die in Prüfungsordnung und
Studienplan bestimmten Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Bachelor-
Arbeit zu erbringen. Studien- und Prüfungsleistungen werden in der Regel
studienbegleitend abgelegt.
Weitere Definitionen siehe RPO § 5, 2 und 3.
siehe PO: § 103, § 105, § 106, § 107, § 121.
siehe auch: Akkumulierung / ECTS / EP / Modul / Prüfungsleistungen /
Studienleistungen / Studienplan / workload .
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Master-Studiengang, allgemeine Beschreibung
„Master-Studiengang“ ist die Bezeichnung für einen Studiengang an einer
Hochschule, der sich an einen ersten Hochschulabschluss (in der Regel ein
Bachelor-Studium) anschließt und der u.a. durch folgende Merkmale gekenn-
zeichnet ist:
• Regelstudienzeit beträgt an der Universität Hohenheim 4 Semester.
• Zulassungsvoraussetzung ist ein erster Hochschulabschluss z.B. in einem
Bachelor-Studium.
• Kann konsekutiv (= auf den vorausgehenden Bachelor- Studiengang inhalt-
lich aufbauend) weiter studiert werden.
Für die wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge der Universität
Hohenheim ist ein konsekutives Weiterstudium in Planung.
• Bearbeitungsumfang der Masterarbeit: voraussichtlich 20 EP.
• Bewertung der Module in EP.
• Durch die Bewertung in EP ist inhalts- und bewertungsmäßig eine inter-
nationale Vergleichbarkeit in Europa möglich.
• Abschluss: akademischer Grad „Master of Science“ / M.Sc.; dieser Grad ist
ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss.
• Ein qualifizierter Master-Abschluss ist z.B. eine Voraussetzung für eine
Promotion.
• Bewertung des Master-Abschlusses in EP und einer Note. Bei der Bildung
der Gesamtnote werden die in Studien- und Prüfungsleistungen erzielten
Einzelnoten entsprechend den erworbenen EP gewichtet.
• Der Abschluss des Master-Studiums erfordert 120 EP, die unabhängig von
den EP aus dem Bachelor-Studium zu erbringen sind.
Unter Einbeziehung eines Hohenheimer Bachelor-Abschlusses von 180 EP
ergeben sich als Gesamtpunktzahl 300 EP.
• Mit dem Master-Zeugnis und der Urkunde werden das „Diploma Supple-
ment“ in englischer Sprache und das „Transcript of Records“ ausgehändigt.
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• an der Universität Hohenheim werden derzeit wirtschafts- und sozialwissen-
schaftliche Master-Studiengänge geplant, so daß sich die Absolventen des
Bachelor-Studiums unter bestimmten Voraussetzungen anschließend für
das Master-Studium bewerben können.
siehe auch: DS / ECTS / EP und Noten / gestufte Studienstruktur / Master-
Studiengänge an der Universität Hohenheim im wirtschafts-
wissenschaflichen Bereich / Transcript of Records / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Master-Studengänge an der Universität Hohenheim im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich
Für die Weiterführung der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge
der Universität Hohenheim werden derzeit folgende Master-Studiengänge bzw.
Master-Richtungen diskutiert:
• Advanced Management
• Marktorientierte Unternehmensführung
• Accounting, Finance and Taxation
• International Business and Economics
• Advanced Economics
• Environmental Management and Economics
• Health Care Management and Health Behaviour
• Master-Studiengang zum wissenschaftlichen Lehramt an kaufmännischen
Schulen und beruflichen Gymnasien sowie für die betriebliche kaufmänni-
sche Ausbildung (Business Education).
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Modul
Ein Modul
• beinhaltet Lernziele, die durch Lehrveranstaltungen sowie Selbststudium
erreicht werden sollen,
• ist eine Zusammenfassung von Lehrgebieten zu thematisch und zeitlich
abgerundeten und mit Leistungspunkten versehenen überprüfbaren
Einheiten,
• ist eine in sich abgeschlossene formale Lerneinheit,
• kann sich aus verschiedenen Lehr-/ Lernformen (Seminaren / Übungen /
Vorlesungen) unterschiedlicher Disziplinen zusammensetzen,
• schließt grundsätzlich mit Prüfungen ab, für welche nach Bestehen EP
vergeben werden.
• Module und deren EP, die an unterschiedlichen Hochschulen erworben
werden, sind anrechenbar (= Akkumulierung).
siehe auch: Akkumulierung / ECTS / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Modulhandbuch oder Modulkatalog
Gemeinsam mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) für die Bachelor-
Studiengänge der Universität Hohenheim, der Prüfungsordnung für den
jeweiligen Bachelor- Studiengang (PO) und dem Studienplan ist das Modul-
handbuch / der Modulkatalog eine der wichtigsten Nachschlagemöglichkeiten,
die Sie zur Orientierung und Organisation Ihres Studiums benötigen.
Das Modulhandbuch ist eine Online-Modulübersicht, die jedes Modul von der
Nennung des Titels bis hin zu den erforderlichen EP, die für das erfolgreiche
Abschließen vereinbart sind, beschreibt. Der Hauptzweck des Modulhandbuchs /
Modulkatalogs und somit sein Vorteil besteht darin, Sie möglichst umfassend
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und detailliert über jedes einzelne Modul zu informieren. Sie finden im
Modulhandbuch alle Module aufgezeichnet, die zu Ihrem Studiengang gehören.
Dabei werden die Erläuterungen vom generellen Beschreiben in immer feiner
abgestimmte Sequenzen heruntergebrochen, so dass eine genaue Kenntnis
über die Lehrinhalte gesichert ist.
Folgende Stichworte geben Ihnen eine Idee davon, was mit "Beschreiben" ge-
meint ist: Titel des Moduls / Titel Nr. im Modulkatalog / Lernziele / Lehrformen
(Seminar, Übung, Vorlesung) / workload / Literaturangaben / Inhalte / Dauer /
Verwendbarkeit / Dozent / Prüfungsmodalitäten etc.
Das Modulhandbuch für Ihren Bachelor-Studiengang ist in Arbeit. Sie finden es
nach Fertigstellung im Internet über die Homepage der Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften - http://www.uni-hohenheim.de/wiso/index.html.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Orientierungsprüfung im Bachelor- Studiengang
„Orientierungsprüfung“ ist nicht der Titel einer einzelnen Prüfung, sondern die
Gesamtheit der Ergebnisse aus bestimmten Studien- und Prüfungsleistungen
der ersten zwei Semester des Bachelor-Studiengangs. Sie soll bis zum Ende
des zweiten Semesters und muss bis zum Ende des dritten Semesters abge-
schlossen sein. Wer diese Frist ohne triftigen Grund überschreitet, verliert den
Prüfungsanspruch.
Zum Bestehen der Orientierungsprüfung sind 40 EP der in den ersten zwei
Semestern geplanten 58,5 EP bzw. der in den ersten drei Semestern möglichen
88 EP erforderlich. Einzelheiten dazu: siehe PO / RPO.
siehe: PO § 104 / RPO § 8, § 23.
siehe auch: Bachelor-Studium / EP / Studienplan / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Profilstudium
Das Profilstudium des Bachelor-Studiengangs schließt sich an das Grund-
studium an, dauert 3 Semester und endet mit dem Erstellen der Bachelorarbeit.
Im Profilstudium sind insgesamt 92 EP zu erwerben. Sie setzen sich zusammen
aus jeweils 16 EP in fünf Fächern plus 12 EP aus der Bachelorarbeit.
Zum erfolgreichen Abschluss des gesamten Bachelor-Studiums sind 180 EPerforderlich (88 EP aus dem Grund- und 92 EP im Profilstudium).
siehe PO: § 105, § 106
siehe auch: Bachelor-Studiengang / ECTS / EP / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Prüfungsleistungen
Für erbrachte schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen werden Noten und EP vergeben. Ob es sich bei einer Prüfung um eine Studien- oder Prüfungs-
leistung handelt, ergibt sich aus dem Studienplan und der Prüfungsordnung.
• Für Prüfungen ist eine Anmeldung im Prüfungsamt erforderlich.
• Prüfungen sind in der Regel nur einmal wiederholbar.
• Wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, müssen Sie sich zum nächst-
möglichen Termin erneut anmelden.
• Wird eine Prüfung nach zweimaligem Ablegen nicht bestanden, geht der
Prüfungsanspruch in der Regel verloren.
• Wenn die Teilnahme an der Prüfung aus wichtigen Gründen nicht möglich
ist, müssen Sie sich
a.) von der Prüfung abmelden (= Rücktritt) und
b.) zum nächst möglichen Prüfungstermin wieder anmelden.
siehe PO: § 102, § 103, § 105, § 106, § 107, § 121.
siehe auch: EP / Orientierungsprüfung / Studienleistung / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Prüfungsordnung
In der „Prüfungsordnung für wirtschaftswissenschaftliche Bachelor-Studien-
gänge der Universität Hohenheim“ und in der „Rahmenprüfungsordnung für
Bachelor-Studiengänge der Universität Hohenheim“ sind die rechtsverbindlichen
Bedingungen für Prüfungen an der Hochschule festgelegt.
Sie enthält Regelungen u.a. für:
• die Durchführung von Prüfungen, Fristen, Versäumnis, Wiederholung,
• die Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen,
• Regelstudienzeit,
• die Bezeichnung des akademischen Grades.
Der Prüfungsausschuss bestimmt für jedes Semester die Prüfungszeiträume
und Anmeldetermine sowie gegebenenfalls die Prüfungstermine.
siehe auch: RPO
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Universität Hohenheim für die Bachelor-Studiengänge
Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) bildet den allgemeinen Teil aller Bachelor-
Prüfungsordnungen (PO) der Universität Hohenheim. Die Bestimmungen dieser
RPO gelten für jeden Studiengang unmittelbar, soweit dessen spezielle PO
nichts anderes regelt.
siehe auch: PO.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Studienabschnitte
Das Bachelor-Studium gliedert sich in ein
• Grundstudium (= 1. Studienabschnitt) von 3 Semestern und ein
• Profilstudium (= 2. Studienabschnitt) von 3 Semestern.
siehe PO: § 102, § 103, § 105, 106, § 107, § 121.
siehe auch: Grundstudium / Orientierungsprüfung / Profilstudium.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Studienkontoauszug
Der Studienkontoauszug (Papierform) ist eine Dokumentation über alle
Leistungen, die Sie bislang im Studium erworben haben. Er enthält neben den
Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen die dabei erworbenen EP plus die
Angabe der Noten. Durch die kontinuierliche Fortschreibung des
Studienkontoauszugs ist Ihnen eine ständige Leistungskontrolle möglich.
Die elektronische Notenabfrage ist für Sie weltweit und jederzeit über die
Website des Prüfungsamtes mit der Benutzerkennung Ihres Hohenheimer E-
Mail-Accounts und dem dazugehörenden Passwort möglich.
Siehe: http:// prüfungsamt.uni-hohenheim.de/notenabfrage/index.html.
Studienleistungen
Studienleistungen sind im Rahmen bestimmter Fristen wiederholbar.
• Sie sind meist einer bestimmten Lehrveranstaltungen zugeordnet,
• Fehlversuche werden nicht gewertet,
• zum Ablegen von Studienleistungen ist eine Anmeldung beim verantwort-
lichen Lehrstuhl erforderlich,
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• verantwortlich für die Abnahme der Prüfung ist üblicherweise die Person,
welche die entsprechende Lehrveranstaltung durchgeführt hat.
siehe PO: § 102, § 103, § 105, § 106, § 107, § 121.
siehe auch: Studienplan / Prüfungsleistung.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Studienplan
Der Studienplan ist die unverzichtbare, generelle Beschreibung des Studien-
ablaufs. In ihm ist, nach den Vorgaben der Prüfungsordnung, die Durchführung
des Studiums geregelt.
Im Studienplan findet man die
• semesterweise Auflistung aller Veranstaltungen eines Studiengangs mit
Angabe der Zahl der Semesterwochenstunden und des Charakters aller
Lehrveranstaltungen.
• Angabe der Verbindlichkeit aller Veranstaltungen eines Studiengangs.
• Angabe der möglichen EP aus Studien- / Prüfungsleistungen.
• Bestimmungen über die Durchführung von Studien- und Prüfungs-
leistungen:
- Inhalte der Prüfungen,
- Dauer der Prüfungen,
- Form der Prüfung (schriftlich / mündlich).
Anmerkung: der Stundenplan lässt sich erstellen aus dem Studienplan und
dem semesterweise erscheinenden Vorlesungsverzeichnis.
siehe auch: Zeugnis.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Transcript of Records
Im Hinblick auf die internationale Bedeutung ihres Abschlusses erhalten Sie von
ihrem Abschluss-Zeugnis eine englische Übersetzung, das sogenannte „Trans-
cript of Records“. Dieses wird Ihnen nach Abschluss des Studiums, zusammen
mit dem Zeugnis, der Urkunde und dem DS, ausgehändigt.
siehe RPO: § 7 (4), § 28, Abs.3.
siehe auch: DS.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Wahlprofile / Profile:
Das wirtschaftswissenschaftliche Bachelor-Studium gliedert sich in unter-
schiedliche Profile, die auf verschiedene berufliche Einsatzmöglichkeiten
abzielen.
• Wahl der Profilfächer in den ökonomischen Wahlprofilen
siehe PO §111-116.
• Wahl der Profilfächer im sozialökonomischen Profil siehe PO § 117.
• Wahl der Profilfächer im agrarökonomischen Profil siehe PO § 118.
• Wahl der Profilfächer im wirtschaftspädagogischem Profil
siehe PO §§ 119 – 123.
• Profil Gesundheitsmanagement (PO lag bei Drucklegung noch nicht vor).
siehe auch: Profilfächer / Studienplan.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Workload
Workload ist die zeitliche Maßeinheit, die Studierende für die erfolgreiche
Absolvierung einer Lerneinheit oder eines einzelnen Moduls benötigen.
Für 30 Arbeitsstunden (workload) wird 1 EP = Europäischer Leistungpunkt vergeben.
Das bedeutet z.B., dass einer 60-minütigen Klausur in „Grundlagen der BWL III“,
die mit 4 EP bewertet wird, eine Gesamtzeit an Arbeit (Selbststudium,
Literaturrecherche, Prüfungsvorbereitung, Vorlesungsbesuch, Teilnahme an der
Prüfung) von 120 Stunden zugrunde liegt (= 4 EP á 30 Stunden).
siehe PO: § 103, (2).
siehe auch: ECTS, Modul.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
Zeugnis
Wer die Bachelor- bzw. die Master-Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis
mit der Angabe der Module bzw. Fachnoten, dem Thema und der Note der
Bachelor- bzw. Master-Arbeit sowie der Gesamtnote.
Mit dem Zeugnis werden die Urkunde sowie das Transkript of Records und das
DS in englischer Sprache ausgehändigt.
siehe RPO: § 27
siehe auch: Akkumulierung / Bachelor-Studiengang / Bachelor-Zeugnis /
DS / ECTS / EP / gestufte Studienstruktur / konsekutiv, nicht-kon-
sekutiv / Master-Studiengang / Modul / workload.
weiteres: Seite 22 - 24 „Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen”.
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Links / schriftliche Materialien / Ansprechstellen
Links:
Studienpläne der Studiengänge mit den jeweiligen Profilen: ▸ Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
http://www.uni-hohenheim.de/wiso
Modulhandbuch oder Modulkatalog der Studiengänge mit den jeweiligen Profilen ▸ nach Fertigstellung über die Homepage der Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften http://www.uni-hohenheim.de/wiso
Prüfungsordnung der Bachelor-Studiengänge ▸ http://www.services.uni-hohenheim.de/
inh/studium/organisation/a_prüfungsordnungen(pdf).htm
zum ECTS / zum DS:
▸ http://europa.en.int/comm/education/programmes/sokrates/ects_en.html
▸ http://www.hrk.de/de/service_für_hochschulmitglieder/14.php
Bologna Reader der HRK
▸ http://www.hrk-bologna.de
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Universität Hohenheim
▸ Homepage: www.uni-hohenheim.de
▸ Zentrale Studienberatung: http://www.uni-hohenheim.de/zsb/
▸ Fachstudienberatung: http://www.uni-hohenheim.de/zsb/Fachstudienberatung.htm
generelle Informationen zu den Bachelor- / Master-Studiengängen:
▸ Homepage der Kultusministerkonferenz (KMK): www.kmk.org
▸ Homepage des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: www.mwk-bw.de
schriftliche Materialien:
Studienpläne der Studiengänge mit den jeweiligen Profilen: erhältlich in der Fakultät, im Studieninformationszentrum (SIZ), in der
Zentralen Studienberatung (ZSB) sowie im Internet (siehe vorherige Seite)
Prüfungsordnungen der Studiengänge mit den jeweiligen Profilen: erhältlich im Prüfungsamt sowie im Internet (siehe vorherige Seite)
Rahmenprüfungsordnung
erhältlich im Prüfungsamt sowie im Internet (siehe vorherige Seite)
Flyer „Bachelor- und Master-Studiengänge“ erhältlich in der Zentralen Studienberatung (ZSB) sowie im Internet (siehe
vorherige Seite)
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Ansprechstellen:
Zentrale Studienberatung (ZSB), Schloss, Kolleggangflügel, Zimmer 4.21 / 020
Offene Sprechstunden:
Montag, Dienstag, Freitag: 09.00 – 11.30 Uhr,
Mittwoch und Donnerstag: 14.00 – 15.30 Uhr
Telefon: 0711 / 459 – 220 64
Prüfungsamt der Universität Hohenheim, Schloss-Mittelbau
Telefonische Sprechzeiten:
Montag: 14.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch: 11.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 10.00 Uhr
Offene Sprechstunden:
Dienstag: 14.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 10.15 – 11.45 Uhr
Terminierte Beratung: Donnerstag, 09.00 – 16.00 Uhr
Telefon: 0711 / 459 – 223 33
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hohenheim
▸ Assistentin des Studiendekans: Frau Sabrina Maute. Kontakt: [email protected]
Rechts- und Sozialwissenschaften (16 EP)
BWL (26 EP)
Technik des betr. ReWe I/II (6 EP) 1 Klausur, 60 min 1.+2. Sem.(GBWLII)
Einführung in die BWL (4 EP) 1 Klausur, 60 min 1. Sem. (GBWL I)
Beschaffung und Produktion (4 EP) 1 Klausur, 60 min 2. Sem. (GBWL III)
Investition Finan-zierung (4 EP) 1 Klausur, 60 min 3. Sem. (GBWL IV)
Marketing (4 EP) 1 Klausur, 60 min 3. Sem. (GBWL IV)
Grundl. Infover-arbeitung (4 EP) 1 Klausur, 60 min 3. Sem. (GBWL V)
VWL (26 EP)
Einführung in die VWL (3,5 EP) 1 Klausur, 60 min 1. Sem. (GvWL I)
Ordnungspolitik (3,5 EP) 1 Klausur, 60 min 3. Sem. (GvWL IV)
Finanzwissen-schaft (3,5 EP) 1 Klausur, 60 min 3. Sem. (GvWL IV)
Geldpolitik (3,5 EP) 1 Klausur, 60 min 3. Sem. (GvWL V)
Mikroökonomik (6 EP) 1 Klausur, 120 min 2. Sem. (GvWL II)
Makroökonomik (6 EP) 1 Klausur, 120 min 2. Sem. (GvWL III)
Wirtschafts-psychologie (3EP)1 Klausur, 60 min 1. Sem.
Wirtschafts-soziologie (3 EP) 1 Klausur, 60 min 1. Sem.
Bürgerliches Recht I (3,5 EP) 1 Klausur, 60 min 1. Sem.
Öffentliches Recht I (3,5 EP) 1 Klausur, 60 min 2. Sem.
Bürgerliches Recht II (3 EP) 1 Klausur, 60 min 1. Sem.
Öffentliches Recht II (3 EP) 1 Klausur, 60 min 3. Sem. ( Wahlpflicht: optional 1 aus 2)
Methodische Grundlagen (20 EP)
S. Kranich, Stand: Oktober 2006
Grundstudium – Übersicht
insgesamt 88 Leistungspunkte
Studienleistungen insgesamt 32 Leistungspunkte
Prüfungsleistungen insgesamt 56 Leistungspunkte
Mathematik (8 EP) 2 Klausuren, je 4 EP, je 60 min oder 1 Klausur, mit 8 EP, 90-120 min 1.+2. Sem.
Statistik (8 EP) 1 Klausur, 8 EP, 120 min 2.+3. Sem.
Wirtschafts-informatik (4 EP) 1 Klausur, 4 EP, 120 min 1. Sem.