Den Nationalen Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in die ... · Jeder Dekubitus gefährdete...

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1 Den Nationalen Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in die Praxis umsetzen Referentin: Karla Kämmer

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DenNationalen

Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in die Praxis umsetzen

Referentin: Karla Kämmer

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Überblick1. Einführung & Intention

2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe

3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

4. Praxistipps zur Umsetzung

5. Controllingaspekte

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1. Einführung

Die TeilnehmerInnen lernen an diesem Tag…

• die Bedeutung einer einheitlichen Qualitätsstrategie in der Pflege erkennen

• den Nutzen von Expertenstandards für die Pflegepraxis erfassen

• Zielsetzung und Entwicklung des Expertenstandards "Dekubitusprophylaxe" erkennen

• zentrale Aussagen des Nationalen Standards zu verinnerlichen

• motiviert die Anforderungen umzusetzen

• Hilfen zur Umsetzung zu erhalten und anwenden zu können

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1. Intention

Druckgeschwüre stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für pflegebedürftige Menschen dar.

Sie zu verhindern ist eine vorrangige Aufgabe der professionellen Pflege

Die Weltgesundheitsorganisation hat mit ihren Partnern im nationalen Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege einen Standard erarbeitet, der mit der Konsensus-Konferenz im Februar 2000 verbindlich Gültigkeit erhalten hat.

Ihn in die Praxis umzusetzen ist vorrangiges Ziel des Fortbildungstages.

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2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe

Ziele

Jeder Dekubitus gefährdete Betroffene erhält eine Prophylaxe, die die Entstehung eines Dekubitus verhindert.

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2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe

Inhalte

Verbindliche Aussagen zur Qualität:

der Struktur

des Prozesses

des Ergebnisses

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2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe

Akteure

WHO

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege

Lenkungsgruppe

Expertengruppe (Christel Dienstein, Eva-Maria Pantil, Sabine Metzing, Sybille Ebert, Christa Gottwald, Karla Kämmer, Esther Klein-Tarolli, Bruno Kaltwasser, Gerhard Schröder, Klaus-Dieter Schröter, Eva Steinmetz, Franz Wagner, Angelika Zegelin-Abt)

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2. Inhalte des Nationalen ExpertenstandardsDefinition Behandlung

30°Lagerung, Druckentlastung des geschädigtenBereiches

Grad1 Persistierende, umschriebene Hautrötung bei intakter Haut, weitere klinische Zeichen können Ödembildung, Verhärtung und lokale Überwärmung sein.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Grad1

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2. Inhalte des Nationalen ExpertenstandardsDefinition Behandlung

30°Lagerung, Hydropolymerverbände

Grad2 Teilverlust der Haut. Epidermis bis hin zu Anteilen der Dermissind geschädigt. Der Druckschaden ist oberflächlich und kann sich klinisch als Blase, Hautabschürfung oder flaches Geschwür darstellen.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Grad2

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2. Inhalte des Nationalen ExpertenstandardsDefinition Behandlung

Tamponaden, Hydropolymerverbände, Wechseldruckmatratze zur Therapie

Grad3 Verlust aller Hautschichten und Schädigung oder Nekrose des subcutanen Gewebes, die bis auf die darunter liegende Faszie reichen kann, Wunde zeigt sich klinisch als tiefes, offenes Geschwür

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Grad3

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2. Inhalte des Nationalen ExpertenstandardsDefinition Behandlung

Chirurgische Reinigung der WundeGrad4 Verlust aller Hautschichten mit ausgedehnter Zerstörung, Gewebsnekrose oder Schädigung von Muskeln, Knochen oder Sehnen und Glenkkapseln.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Grad4

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S1 Die Pflegefachkraft verfügt überaktuelles Wissen zur Dekubitusent-stehung sowie Einschätzungs-kompetenz des Dekubitusrisikos.

P1 Die Pflegefachkraft beurteilt das Dekubitusrisiko.

E1 Eine aktuelle, systematische Einschätzung derDekubitusge-fährdung liegt vor.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Identifikation von Risikopatienten

Eine der ersten Maßnahmen bei der Prävention vonDekubitalulzera ist die frühzeitige Identifikation von Risikopersonen. Wird eine Person als gefährdet eingestuft, ist es die Pflicht von Ärzten und Pflegenden, eine Prophylaxe einzuleiten. Weil in der Frühphase der Dekubitusentwicklung äußerlich sichtbare Hautschäden fehlen können, müssen Risikopatienten unverzüglich einen Präventionsplan erhalten.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Risikoeinschätzung durch Fachkräfte

Die Risikobeurteilung sollte durch eine Pflegefachkraft durchgeführt werden, die über entsprechendes Wissen und über die notwendige Erfahrung verfügt.

Zeitpunkt der Risikobeurteilungen

Der Zeitpunkt für die Risikobeurteilung sollte individuell festgelegt werden. Dennoch sollte die Risikobeurteilung innerhalb der ersten sechs Stunden nach stationärer Aufnahme erfolgen. Auch im ambulanten bereich ist eine möglichst zeitnahe Bewertung anzustreben.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Wiederholte Risikobeurteilungen

Wenn bei der Erstbegutachtung ein Patient nicht als Risikopatient eingestuft wurde, sollte bei einer Änderung des klinischen Zustandes des Patienten eine erneute Beurteilung erfolgen. Die Risikoeinschätzung ist ein dynamischer Prozess, weil Patienten z.B. durch eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes zu Risikopatienten werden können.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Dokumentation der Risikobeurteilung

Jegliche standardisierte Risikoeinschätzung sollte dokumentiert werden und allen Mitgliedern des interdisziplinären Teams bzw. den Angehörigen zugänglich gemacht werden.Eine gute Dokumentation führt zu einer genauen Aufzeichnung des Risikoprofils und der Fortschritte eines Klienten. Sie stellt den Schlüssel für die Verantwortlichkeiten, den Umgang mit Risikofaktoren und die qualitative Bewertung dar.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S2 Die Pflegefachkraft beherrscht haut-und gewebeschonende Bewegungs-, Lagerungs- und Transporttechniken.

E2 Ein individueller Bewegungsplan liegt vor.

P2 Die Pflegefachkraft gewährleistet auf der Basis eines individuellen Bewegungsplanes sofortige Druckentlastung….. durch:

- regelmäßige Bewegung

- Mikrobewegungen- reibungs- und

schwerkräftearmen Transfer

- Förderung der Eigenbewegung

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

(Bewegungsplan zu P2)Priorität

Gefährdete Menschen werden bei allen pflegerischen Handlungen bewegt bzw. zur Bewegung angeregt.

FingertestDas Lagerungsintervall ist per Fingertest bei jedem gefährdeten Menschen zu ermitteln

Der Fingertest umfasst ein kurzes Eindrücken der nach Lagerwechsel geröteten Hautpartien. Bleibt die Rötung trotz des Fingerdruckes, besteht ein Dekubitus 1. Grades.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Lagerung zu P2

Nicht auf gerötete Stellen

Auch nicht bei ärztlicher Anordnung, da der Arzt nicht für die Prophylaxe verantwortlich ist

Effektiv lagern: 30° Lagerung, 135° Lage

Bei VATI-Lagerung, Schiefe Ebene und Mikrolagerungen ist der Grad der Wirksamkeiten noch nicht geklärt

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S3a Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, geeignete Druck reduzierende Hilfsmittel auszuwählen.

P3 Die Pflegefachkraft wendet die geeigneten Druck reduzierenden Hilfsmittel an, wenn der Zustand des Betroffenen eine ausreichende Bewegungsförderung bzw. Druckentlastung nicht zulässt.

E3 Der Betroffene befindet sich unverzüglich auf einer für ihn geeigneten Druck reduzierenden Unterlage. Druck reduzierende

Hilfsmittel werden unverzüglich angewendet.

S3b Druck reduzierende Hilfsmittel sind sofort zugänglich, Spezialbetten innerhalb von 12 Stunden.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Abhängig von Gewicht und Beweglichkeit

-+

+ Druckentlastung ist besser als Druckreduktion, d.h. Freilagern ist besser als Weichlagern

+ Großzellige Antidekubitusauflagen

+ Doppelte Schaumstoffauflage

- Künstliche Felle, weil sie verklumpen

- Einzellige Antidekubitusmatratzen

- Wasserkissen

- Gummiringe

- Watteverbände / Fersenschoner

- Hohllagerung vermeiden!!

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S4 Die Pflegefachkraft kennt neben Bewegungsförderung und Druckreduktion weiter geeigneteIntervensionen.

P4 Die Pflegefachkraft leitet auf der Grundlage der Risikoeinschätzung für alle identifizierten Risikofaktoren weitereIntervensionen ein, die die Erhaltung und Förderung der Gewebetoleranz betreffen.

E4 Die durchgeführtenIntervensionen zu den Risikofaktoren sind dokumentiert.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Ausschließen von weiteren RisikofaktorenRisikofaktor: gestörtes Hautmilieu

+ -Infektions- und schweißreduzier-ende Waschung mit Salbeizusatz; 4 Essl. Zitronensaft auf 5-6 ltrWasserWassertemperatur 25-27 °CAlkalifreie Seife, Nachspülen mit klarem WasserBalneum Hermal (rückfettend / atmungsaktiv)Wasserlösliche Ölbäder 1 x wöchentlichProdukte ohne Parfum, ohne AlkoholPanthenol-SalbenWeiche Zinkpaste zum Hautschutz

- Melkfett- Ätherische Öle- Finalgon- Hyperämisierende Salben- Eisen und Fönen- Mercurochrom- Reinigungsschaum- Vaseline- Penatencreme- Dauerkatheter (geschlossene Sepsis /

Ableitung des Blutes aus den gefährdeten Körperstellen)

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Ausschließen von weiteren RisikofaktorenRisikofaktor: Malnutration

BMI Bestimmung / GewichtskontrollenEssenreichen durch BezugspersonSpeisen, die Selbständigkeit und Schluckakt unterstützenBei Demenzkranken Speisen nachsüßenAufrechtes Sitzen bei der Nahrungsverabreichung, erhöhte Oberkörperlagerung bei P.E.G.-ErnährungEiweiß-, vitamin- und kohlenhydratreiche KostAnsprechendes, appetitliches Essen

- Passierte Kost

- Pudding & Zwieback-Diät

- Sondenkost ohne zusätzliche orale Stimulation

- Nahrung von widersprüchlicher Konsistenz fördert Verschlucken

-+

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Ausschließen von weiteren RisikofaktorenRisikofaktor: Malnutration

-+Trinkplan

Substitution durch Ergänzungskost wie Quark, Käse, Joghurt, Milch, Ei

Vitamin C: Obstsäfte (nach Rücksprache mit Arzt: 1 g Vit. C täglich)

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S5 Die Pflegefachkraft verfügt über Fähigkeiten, Informations- und Schulungsmaterial zur Anleitung und Beratung des Betroffenen / seiner Angehörigen.

E5 Der Betroffene / seine Angehörigen kennen die Ursachen der Dekubitus-gefährdung sowie die geplanten Maßnahmen und wirken auf der Basis ihrer Möglichkeiten an der Umsetzung mit.

P5 Die Pflegefachkraft erläutert die Dekubitusgefährdung und die Notwendigkeit von prophylaktischen Maßnahmen, plant diese individuell mit dem Betroffenen & seinen Angehörigen.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S6 Die Einrichtung stellt sicher, dass alle an der Versorgung des Betroffenen Betei-ligten den Zusam-menhang von Kon-tinuität der Inter-vention und Erfolg der Dekubitus-prophylaxekennen, und gewährleisten die Informationsweiter-gabe….. an externe Beteiligte.

P6 Die Pflegefachkraft informiert die Be-troffenen, die an der Versorgung des Dekubitusgefähr-deten beteiligt sind, über die Notwen-digkeit der konti-nuierlichen Fort-führung der Inter-ventionen.

(z.B. Mitarbeitende in Arztpraxen, sowie OP- und Röntgen-abteilungen und Transportdienste

E6 Die Dekubitus-gefährdung und die notwendigen Maßnahmen sind allen an der Versorgung des Betroffenen Beteiligten bekannt.

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2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S7 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Effektivität der prophylaktischen Maßnahmen zu beurteilen.

P7 Die Pflegefachkraft begutachtet den Hautzustand…. in individuell zu bestimmenden Zeitabständen.

E7 Der Betroffene hat keine Dekubitus.

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Ziele

Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungs-management zur Sicherung einer kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung.

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S1a Die Einrichtung verfügt über eine schriftliche Ver-fahrensregelung für ein multidiszipli-näres Entlassungs-management. Sie stellt sicher, dass die für ihre Patien-tengruppen erfor-derlichen Ein-schätzungskriterien, Assessment- und Evaluationsinstru-mente vorliegen.

P1 Die Pflegefachkraft führt mit allen Patien-ten und ihren Ange-hörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme eine erste kriterien-geleitete Ein-schätzung des zu erwartenden Unter-stützungsbedarfsdurch. Diese Ein-schätzung wird bei Veränderung des Krankheits- und Versorgungsverlaufs aktualisiert.

E1 Eine aktuelle, systematische Einschätzung des erwartbaren poststationären Unterstützungs- und Versorgungsbedarfs liegt vor.

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S1bDie Pflegefachkraft beherrscht die Auswahl und An-wendung von Instru-menten zur Ein-schätzung des er-wartbaren Ver-sorgungs- und Unter-stützungsbedarfsnach der Entlassung.

P1bDie Pflegefachkraft nimmt bei erwart-barem poststatio-närem Unter-stützungsbedarf ein differenziertes Assessment mit dem Patienten und seinen Angehörigen mittels eines geeigneten Instruments vor.

E1bEine aktuelle, systematische Einschätzung des erwartbaren poststationären Unterstützungs- und Versorgungsbedarfs liegt vor.

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S2 Die Pflegefachkraft verfügt über Planungs- und Steuerungswissen in Bezug auf das Entlassungs-management.

P2 Die Pflegefachkraft entwickelt in Ab-stimmung mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den beteiligten Be-rufsgruppen unmit-telbar im Anschluss an das differenzierte Assessment eine individuelle Entlas-sungsplanung.

E2 Eine individuelle Entlassungsplanung liegt vor, aus der die Handlungs-erfordernisse zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten poststationären Versorgung hervorgehen.

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S3 Die Pflegefachkraft verfügt über die Fähigkeiten, Patient und Angehörige in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu beraten und zu schulen sowie die Koordination der weiteren an der Schulung und Beratung beteiligten Berufsgruppen vorzunehmen.

P3 Die Pflegefachkraft gewährleistet für den Patienten und seine Angehörigen eine bedarfsgerechte Beratung und Schulung.

E3 Patient und Angehörigen sind bedarfsgerechte Beratung und Schulung angeboten worden, um veränderte Versorgungs- und Pflegeerfordernisse bewältigen zu können.

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S4 Die Pflegefachkraft ist zur Koordination des Entlassungs-prozesses befähigt und autorisiert.

P4 Die Pflegefachkraft stimmt in Kooperation mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den intern und extern beteiligten Be-rufsgruppen und Ein-richtungen rechtzeitig den voraussichtlichen Entlassungstermin und den Unterstützungs-bedarf des Patienten ab.Die Pflegefachkraft bietet eine Pflegeübergabe an.

E4 Mit dem Patienten und seinen Ange-hörigen sowie den weiterversorgenden Berufsgruppen und Einrichtungen sind der Entlassungs-termin sowie der Unterstützungs- und Versorgungsbedarf abgestimmt.

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S5 Die Pflegefachkraft verfügt über die Fähigkeiten zu beurteilen, ob die Entlassungsplanung dem individuellen Bedarf von Patient und Angehörigen entspricht.

P5 Die Pflegefachkraft führt mit dem Pa-tienten und seinen Angehörigen spä-testens 24 Stunden vor der Entlassung eine Überprüfung der Entlassungsplanung durch. Bei Bedarf werden Modi-fikationen eingeleitet.

E5 Die Entlassung des Patienten ist bedarfsgerecht vorbereitet..

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3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement

Strukturqualität Prozess Ergebnis

S6 Die Pflegefachkraft ist befähigt und autorisiert, eine abschießende Evaluation der Entlassung durchzuführen.

P6 Die Pflegefachkraft nimmt innerhalb von 48 Std. nach der Entlassung Kontakt mit dem Patienten und seinen Ange-hörigen oder der weiter betreuenden Einrichtung auf und prüft die Umsetzung der Entlassungs-planung.

E6 Der Patient und seine Angehörigen haben die geplan-ten Versorgungs-leistungen und bedarfsgerechte Unterstützung zur Bewältigung der Entlassungssituation erhalten.

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4. Praxistipps zur Umsetzung

Gehen sie bei der Einführung des Standards geplant vor.

Ernennen sie eine(n) Mitarbeitende(n) zur/m Dekubitusbeauftragten.

Führen Sie Vor-Ort-Schulungen durch.

Vermeiden sie ritualisierte Lagerungspläne und nutzen sie den Fingertest.

Lassen sie alle ineffizienten Hilfsmittel & -methodenweg.

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5. Controllingaspekte

Führen sie Pflegevisiten durch.

Messen sie regelmäßig die Prävalenz (die Gesamtzahl aller Betroffenen an einem Stichtag) mit den dazugehörigen Informationen zu Hilfsmitteln etc. sowie die Invidenz (Anzahl der Neuerkrankungen).