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Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht Band 33 Der Erste Weltkrieg und seine Folgen für das Zusammenleben der Völker in Mittel- und Ostmitteleuropa Teil 2 Herausgegeben von Gilbert H. Gornig Adrianna A. Michel Duncker & Humblot · Berlin

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Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen

der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht

Band 33

Der Erste Weltkrieg und seine Folgenfür das Zusammenleben der Völker

in Mittel- und Ostmitteleuropa

Teil 2

Herausgegeben von

Gilbert H. Gornig

Adrianna A. Michel

Duncker & Humblot · Berlin

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Der Erste Weltkrieg und seine Folgenfür das Zusammenleben der Völker

in Mittel- und Ostmitteleuropa

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Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen

der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht

Herausgeber im Auftrag der

Kulturstiftung der deutschen

Vertriebenen, Bonn:

Gilbert H. Gornig, Christian Hillgruber, Hans-Detlef Horn,

Bernhard Kempen, Eckart Klein, Hans v. Mangoldt, Adrianna A. Michel,

Dietrich Murswiek, Dietrich Rauschning

Band 33

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Duncker & Humblot · Berlin

Der Erste Weltkrieg und seine Folgenfür das Zusammenleben der Völker

in Mittel- und Ostmitteleuropa

Teil 2

Herausgegeben von

Gilbert H. Gornig

Adrianna A. Michel

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Die Bände 1 – 19der „Staats- und völkerrechtlichen Abhandlungen

der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht“ erschienenim Verlag Wissenschaft und Politik, Köln

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischenWiedergabe und der Übersetzung, für sämtliche Beiträge vorbehalten

© 2019 Duncker & Humblot GmbH, BerlinSatz: 3w+p gmbh, Rimpar

Druck: Meta Systems Publishing & Printservices GmbH, WustermarkPrinted in Germany

ISSN 1434-8705ISBN 978-3-428-15703-7 (Print)

ISBN 978-3-428-55703-5 (E-Book)ISBN 978-3-428-85703-6 (Print & E-Book)

Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papierentsprechend ISO 9706

Internet: http://www.duncker-humblot.de

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der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Datensind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

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Vorwort

In drei Symposien 2016 bis 2018 beschäftigte sich die Studiengruppe für Politikund Völkerrecht mit insbesondere den rechtlichen Fragen der Auseinandersetzungund den Folgen der Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg, aber auch mitden Auswirkungen des Krieges auf die Staatengemeinschaft weltweit bis zum heu-tigen Tag. Der zweite Band widmet sich den europäischen Staaten außer Deutsch-land, die in besonderer Weise am Großen Krieg beteiligt und von den Friedensver-trägen von Saint Germain und Trianon unmittelbar oder mittelbar betroffen waren.

Belgienwurde als neutrales Land in den ErstenWeltkrieg verwickelt undwar vomFriedensvertrag von Versailles mittelbar begünstigt. Die drei baltischen Staatenwaren in unterschiedlichem Maße von den kriegerischen Handlungen zwischenWest und Ost betroffen. Die Gründung der baltischen Staaten im Jahr 1918 wurdeerst durch die Folgen des ErstenWeltkriegesmöglich.Mit demEnde des ErstenWelt-kriegs ging der 123 Jahre andauernde Freiheits- und Unabhängigkeitskampf der pol-nischen Nation zu Ende und der Traum von derWiedererlangung der staatlichen Un-abhängigkeit erfüllte sich. Bei der Versailler Friedenskonferenz saßen die Polen mitam Verhandlungstisch und hatten das Privileg, über ihr staatliches Schicksal mitzu-entscheiden. Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn stand am Ende des ErstenWeltkriegs vor dem Zerfall. Als der Reichsrat, das Parlament der österreichischenReichshälfte Österreich-Ungarns, nach mehr als drei Jahren parlamentsloser Regie-rung am 30. Mai 1917 einberufen wurde, legten Abgeordnete aus den Kronländernbereits Bekenntnisse zu Nationalstaaten ab. Am 16. Oktober 1918 erließ Karl I. aufVorschlag der kaiserlich-königlichen Regierung unter Hussarek-Heinlein für Cislei-thanien das Völkermanifest, das Anstoß dazu geben sollte, die österreichischeReichshälfte unter der Schirmherrschaft des Kaisers in eine Konföderation freierVölker umzuwandeln. Die Nationalitäten Österreichs wurden dazu aufgerufen, eige-ne Volksvertretungen zu bilden. Die Tschechen aber strebten einen Tschecho-Slowa-kischen Staat an. Die Polen Galiziens wollten sich einem neu entstehenden polni-schen Staat anschließen, die Ukrainer Galiziens wollten nicht unter polnische Herr-schaft gelangen. Die Slowenen und Kroaten versuchten mit den Serben einen südsla-wischen, jugoslawischen Staat zu bilden. Am 28. Oktober 1918 übernahmen dieTschechen in Prag von den bisherigen k. k. Behörden ohne Blutvergießen dieMacht und riefen die Tschecho-Slowakische Republik aus. Slowenen und Kroatenund Serben wurden ab 29. Oktober 1918 Mitgründer des neuen südslawischenStaates. In Siebenbürgen übernahm Rumänien die Macht. Die ungarische Regierungkündigte per 31. Oktober 1918 die Realunion mit Österreich auf, womit Österreich-Ungarn aufgelöst war. Am 12. November 1918 rief die Provisorische Nationalver-sammlung für Deutschösterreich die Republik aus. In zwei Verträgen – Vertrag

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vonSaint-GermainvomSeptember 1919mit Österreich undVertrag vonTrianonvomJuni 1920mit Ungarn –wurden Gebietsabtretungen undGrenzen der Nachfolgestaa-ten der Doppelmonarchie offiziell festgelegt. Das österreichische Südtirol wurde Ita-lien zugesprochen. Ungarn musste nach dem Frieden von Trianon zugunsten derTschecho-Slowakei, Rumäniens, desKönigreichs der Serben,Kroaten und Slowenensowie Österreichs auf zwei Drittel des bisherigen Staatsgebietes verzichten und dieHabsburger entthronen. Rumänienwurde insbesondere umSiebenbürgenvergrößert.Die Verträge bestätigten die völkerrechtliche Anerkennung der neuen Staaten Un-garn, Polen, Tschecho-Slowakei und des Königreichs der Serben, Kroaten und Slo-wenen. Deutschösterreich wurde der Anschluss an das Deutsche Reich verboten. ImVertrag wurde der Begriff „Deutsch“ im Staatsnamen bewusst nicht verwendet. Ab-wanderungen, Vertreibungen und Bevölkerungsaustausch gab es bereits währendund nach dem Ersten Weltkrieg, aber nicht in dem Umfang wie nach dem ZweitenWeltkrieg. Der österreichische Kaiser wurde im April 1919 durch das Habsburger-gesetz des Landes verwiesen und verlor sein Vermögen.

In diesem zweiten Teil der Trilogie behandelt Jean-Marie Godard die Angliede-rung von Eupen-Malmedy an Belgien im Jahre 1919 und stellt sich die Frage, ob eineHeimkehr ins belgische Vaterland oder eine bloße Annexion vorliegt. Jurgita Baurwidmet sich den Auswirkungen des Ersten Weltkriegs auf die baltischen Staaten.Adrianna A. Michel untersucht die Folgen des Ersten Weltkriegs für Polen. GilbertH. Gornig behandelt Österreich, die Tschechoslowakei und das Schicksal des Sude-tenlandes bis heute und geht dabei auch auf die Entstehung von Staaten ein.MichaelKadgien beschäftigt sichmit der Vereinbarkeit des so genannten Habsburgergesetzesmit höherem Recht. Andreas Raffeiner diskutiert die Südtirol-Frage, also den StatusSüdtirols seit demEnde des ErstenWeltkriegs.Michael Portmann undKarlo Ruzicic-Kessler behandeln den Zusammenschluss südslawischer Staaten zumKönigreich derSerben, Kroaten und Slowenen. Gilbert H. Gornig behandelt in seinem durch einekurzfristige Absage erforderlich gewordenen zweiten Beitrag Ungarn und den Frie-denvon Trianon und diskutiert in diesemZusammenhang auch das Problem des Fort-bestands oder des Untergangs von Staaten. Am Rande wird auch auf Rumänien ein-gegangen. Holger Kremser untersucht die Abwanderungen, Vertreibungen und denBevölkerungsaustausch während und nach dem Ersten Weltkrieg.

Leider wurden die Manuskripte einiger Referate bis zumRedaktionsschluss nichtabgegeben. Umso mehr istMichael Portmann und Karlo Ruzicic-Kessler zu danken,dass sie noch einen Beitrag zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen ge-liefert haben.

Die Herausgeber danken erneut Frau Heike Frank und den Mitarbeitern des Ver-lages Duncker & Humblot für die gute Zusammenarbeit.

Gilbert H. GornigAdrianna A. Michel

Vorwort6

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Foreword

In three symposia from 2016 to 2018, the Study Group for Politics and Interna-tional Lawdealt in particular with the legal issues of conflict and the consequences ofthe peace treaties after the First WorldWar, but also with the effects of the war on theinternational community worldwide up to the present day. The second volume is de-dicated to the European states except Germany, which were particularly involved inthe Great War and were affected directly or indirectly by the peace treaties of SaintGermain and Trianon.

Belgium became involved as a neutral country in the First World War and wasindirectly favored by the Treaty of Versailles. The three Baltic States were affectedto varying degrees by the belligerent actions betweenWest and East. The foundationof the Baltic States in 1918 was made possible only by the consequences of the FirstWorld War. With the end of the First World War, the 123 years of freedom and in-dependence struggle of the Polish nation came to an end and the dream of regainingstate independence came true. At the Versailles peace conference, the Poles sat at thenegotiating table and had the privilege to co-decide on their state fate. The twin mon-archy of Austria-Hungary was about to collapse at the end of the First World War.When theReichsrat, the parliament of theAustrian half ofAustria-Hungary, was con-vened on May 30, 1917, after more than three years of parliamentary government,parliamentarians from the crownlands have already made confessions to nation-states. OnOctober 16, 1918, Charles I, at the suggestion of the imperial-royal govern-ment underHussarek-Heinlein for Cisleithania, issued the People’sManifesto, whichshould give impetus to transform the Austrian half under the auspices of the emperorinto a confederation of free peoples. The nationalities of Austria were called upon toform their own representative bodies. The Czechs, however, aimed for a Czecho-Slo-vak state. The Poles of Galicia wanted to join the newly emerging Polish state, theUkrainians of Galicia did not want to come under Polish rule. The Slovenes and Cro-ats tried to form a South Slavic, Yugoslav state with the Serbs. On October 28, 1918,the Czechs in Prague took over from the previous k. k. Authorities the power withoutbloodshed and exclaimed the Czecho-Slovak Republic. Slovenes and Croats andSerbs became co-founders of the new South Slavic state from 29 October 1918. InTransylvania, Romania took power. The Hungarian government left the RealUnionwithAustria onOctober 31, 1918, withwhichAustria-Hungarywas dissolved.OnNovember 12, 1918, the Provisional National Assembly proclaimed the RepublicGerman Austria (“Deutschösterreich”). In two treaties – Treaty of Saint-GermainSeptember 1919 with Austria and Treaty of Trianon June 1920 with Hungary – ter-ritorial cessions and borders of the successor states of the dual monarchy were offi-cially established. Austrian South Tyrol was awarded to Italy. Hungary had to re-

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nounce after the peace of Trianon in favor of Czecho-Slovakia, Romania, the King-dom of Serbs, Croats and Slovenes and Austria to two-thirds of the existing territoryand dethrone the Habsburgs. Romania was enlarged in particular by Transylvania.The treaties confirmed the international recognition of the new states Hungary, Po-land, Czecho-Slovakia and the Kingdom of Serbs, Croats and Slovenes. GermanAustria (“Deutschösterreich”) was banned from joining the German Reich. In thecontract, the term “German” was deliberately not used in the state name. Emigration,displacement and population exchange already existed during and after the FirstWorld War, but not to the same extent as after the Second World War. The Austrianemperor was expelled in April 1919 by the Habsburg law of the country and lost hisfortune.

In this second part of the trilogy, Jean-Marie Godard deals with the annexation ofEupen-Malmedy to Belgium in 1919 and wonders whether there is a return to theBelgian homeland or a mere annexation. Jurgita Baur is dedicated to the effectsof the First World War on the Baltic states. Adrianna A. Michel examines the conse-quences of the First World War for Poland. Gilbert H. Gornig treats Austria,Czechoslovakia and the fate of the Sudetenland to this day, including the emergenceof states.Michael Kadgien dealswith the compatibility of the so-calledHabsburg lawwith higher law. Andreas Raffeiner discusses the question of South Tyrol, i. e. the sta-tus of South Tyrol since the end of the First WorldWar.Michael Portmann andKarloRuzicic-Kessler deal with the merger of South Slavic states into the Kingdom ofSerbs, Croats and Slovenes. Gilbert H. Gornig, in his second contribution, made ne-cessary by a short-term rejection, deals with Hungary and the Peace of Trianon and,in this context, also discusses the problem of the survival or decline of states. Inciden-tally, the fate of Romania is treated as well.Holger Kremser investigates the emigra-tion, expulsions and population exchange during and after the First World War.

Unfortunately, some manuscripts were not delivered until the editorial deadline.All the more thanks are due toMichael Portmann and Karlo Ruzicic-Kessler for pro-viding a contribution to the Kingdom of Serbs, Croats and Slovenes. The editorsthank Mrs. Heike Frank and the employees of the publisher Duncker & Humblotfor the good cooperation.

Gilbert H. GornigAdrianna A. Michel

Foreword8

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Inhaltsverzeichnis

Jean-Marie GodardDie Angliederung von Eupen-Malmedy an Belgien im Jahre 1919. Heimkehr insbelgische Vaterland oder bloße Annexion? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Jurgita BaurDie Auswirkungen des Ersten Weltkriegs auf die baltischen Staaten . . . . . . . . . 35Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Adrianna A. MichelDie Folgen des Ersten Weltkriegs für Polen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

Gilbert H. GornigÖsterreich, die Tschechoslowakei und das Schicksal des Sudetenlandes bisheute. Auch ein Beitrag zur Entstehung von Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

Michael KadgienDas Habsburgergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151

Andreas RaffeinerDie Südtirol-Frage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166

Michael Portmann und Karlo Ruzicic-KesslerDer Erste Weltkrieg und die Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten undSlowenen, 1914–1921 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

Gilbert H. GornigUngarn und der Frieden von Trianon. Auch ein Beitrag zum Fortbestand oderUntergang von Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

Holger KremserVertreibung und Bevölkerungsaustausch nach dem Ersten Weltkrieg . . . . . . . . . 223Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245

Die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247

Personenregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259

Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

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Content

Jean-Marie GodardThe Annexation of Eupen-Malmedy to Belgium in 1919. Return to the BelgianFatherland or Mere Annexation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Jurgita BaurThe Impact of World War I on the Baltic States . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Adrianna A. MichelThe Consequences of the First World War for Poland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

Gilbert H. GornigAustria, Czechoslovakia and the Fate of the Sudetenland until Today.Also a Contribution to the Emergence of States . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

Michael KadgienThe Habsburg Act . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151

Andreas RaffeinerThe South Tyrol Question . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166

Michael Portmann and Karlo Ruzicic-KesslerThe First World War and the Creation of the Kingdom of Serbs, Croats andSlovenes, 1914–1921 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

Gilbert H. GornigHungary and the Peace of Trianon. Also a Contribution to the Continuance orDemise of States . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

Holger KremserExpulsion and Population Exchange after the First World War . . . . . . . . . . . . . . 223Abstract . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245

The Authors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247

List of Names . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259

Subject Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

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Abkürzungsverzeichnis / List of Abbreviations

ABl. AmtsblattAbs. AbsatzADAP Akten der deutschen auswärtigen PolitikAdG Archiv der GegenwartAEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen UnionAJIL American Journal of International LawAnm. AnmerkungArt. ArtikelAufl. AuflageAVR Archiv des VölkerrechtsBd. BandBde. BändeBDGVR Berichte der deutschen Gesellschaft für Völkerrechtbearb. bearbeitetBegr. BegründerBGBl. BundesgesetzblattBlg. BeilagenBT-Drs. Bundestags-DrucksacheB-VG Bundesverfassungsgesetzbzw. beziehungsweiseca. circaCDU Christlich Demokratische Uniond.h. das heißtDDR Deutsche Demokratische Republikders. derselbeDiss. DissertationDÖV Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)dt. deutschDVBl. Deutsche Verwaltungsblatte. V. eingetragener VereinEA Europa ArchivEB Erläuternde Bemerkungenebd. ebendaéd. éditeured. edition/editorEFTA Europäische FreihandelsassoziationEG Europäische GemeinschaftEGMR Europäische Gerichtshof für MenschenrechteEGV Vertrag zur Gründung der Europäischen GemeinschaftEMRK Europäische MenschenrechtskonventionEU Europäische Union

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EVTZ Europäischer Verbund für territoriale ZusammenarbeitEWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaftf. (ff.) folgende (Seiten)FAZ Frankfurter Allgemeine ZeitungFn. FußnoteFS Festschriftgem. gemäßGP GesetzgebungsperiodeGYIL German Yearbook of International LawHabsbG HabsburgergesetzHRLJ Human Rights Law JournalHrsg. Herausgeberi. V. m. in Verbindung mitICJ International Court of JusticeIGH Internationaler Gerichtshofital. italienischk. und k. kaiserlich und königlichk.k. kaiserlich-königlichKNV Konstituierende NationalversammlungLNTS League of Nations Treaty Seriesm. w. N. mit weiteren NachweisenMio. MillionenNATO North Atlantic Treaty OrganizationNeudr. NeudruckNLMR Newsletter MenschenrechteNr. NummerNRG Nouveau recueil général de traitésNS Nationalsozialistisch(e)NSDAP Nationalsozialistische Deutsche ArbeiterparteiOÖNachrichten Oberösterreichische Nachrichtenösterr. österreichischÖVP Österreichische VolksparteiÖZföR Österreichische Zeitschrift für öffentliches Rechtphil. philologischpoln. polnischProv. NV. Provisorische NationalversammlungRGBl. ReichsgesetzblattRn. Randnummerruss. russischRV RegierungsvorlageS. SeiteSDAP Sozialdemokratische ArbeiterparteiSHS-Königreich Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (Kraljevina Srba, Hrvata i

Slovenaca)Slg. Sammlungsog. sogenannteSPÖ Sozialdemokratische Partei ÖsterreichsSten. Prot. Stenographisches Protokoll

Abkürzungsverzeichnis / List of Abbreviations12

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StGBl. StaatsgesetzblattStV Staatsvertragsuppl. supplementSVP Südtiroler Volksparteitschech. tschechischtschechosl. tschechoslowakischUdSSR Union der Sozialistischen SowjetrepublikenUN United NationsUNO United Nations OrganizationUNTS United Nations Treaty SeriesUNYB United Nations YearbookUS United StatesUSA United States of AmericaUS-amerik. US-amerikanischUSSR Union of Soviet Socialist RepublicsVerwGH (österreichischer) Verwaltungsgerichtshofvgl. vergleicheVN Vereinte Nationenvol. volumez.B. zum BeispielZaöRV Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrechtzit. n. zitiert nachZP Zusatzprokoll

Abkürzungsverzeichnis / List of Abbreviations 13

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Die Angliederung von Eupen-Malmedyan Belgien im Jahre 1919

Heimkehr ins belgische Vaterland oder bloße Annexion?

Von Jean-Marie Godard

Erlauben Sie mir zunächst eine kurze Vorstellung meiner Person. Meine Mutter-sprache ist Französisch. Ich komme aus Wallonien, wo ich in einem Gymnasium alsGeschichtslehrer tätig war. In Südbelgien wurde ich geboren und zwar an der süd-lichsten Spitze des Landes, in Belgisch-Lothringen, in einem Drei-Länder-Eck (Bel-gien-Luxemburg-Frankreich), gerade westlich einer allmählich lockeren deutsch-französischen Sprachgrenze, die Welsch-Lothringen vom Areler Land trennt; Arel(frz. Arlon) ist die heute französisierte Hauptstadt der belgischen Provinz Luxem-burg.

Diese besondere Lage meiner Heimat trug dazu bei, dass ich sehr früh großes In-teresse an Minderheiten und der deutschen Kultur überhaupt pflegte. Ich bemühtemich insbesondere darum, die deutsche Sprache – größtenteils selbst – zu erlernen.

Hinzu kommt, dass mein Vater den Zweiten Weltkrieg in einem Regiment der ar-dennischen Jäger mitmachte und beinahe fünf Jahre als Kriegsgefangener in Ost-preußen südlich von Königsberg verbrachte; als Hilfsarbeiter in einem Bauernhofund einem Junkersgut wurde er gut behandelt: Er konnte jedenfalls besser undmehr essen als im nahegelegenen Stalag1 und nahm sogar 20 kg zu. Im Laufe vonsechs Monaten in Russland, unter den damaligen schweren Umständen, nahm erdann alles wieder ab.

Belgien ist ein sehr kompliziertes Land mit drei Amtssprachen, nämlich Franzö-sisch, Niederländisch und Deutsch, und verwirrenden Institutionen, die, wie man inBelgien sagt, nur von einer chinesischen Delegation verstanden würden. Durch denSpiegel der winzigen deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien wird ein eigenar-tiges Land beleuchtet, vielleicht das einzige, in dem man ohne Zentralregierung bei-nahe 600 Tage überleben und sogar gut leben konnte. Das Ziel der Ausführungen be-steht nicht nur darin, den Versailler Vertrag zu erörtern2, sondern einen besonderenFall der Minderheitenproblematik zu diskutieren.

1 Stalag war in den Weltkriegen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine Bezeichnungfür größere Kriegsgefangenenlager.

2 Vgl. dazu auch Teil 1.

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I. Geographische Lage

Die Deutschsprachige Gemeinschaft gehört zu den sog. Ostkantonen, an denGrenzen zu den Niederlanden, Deutschland und Luxemburg von 20 bis 30 Kilome-tern Breite und 65 Kilometern Länge. Die Gegend umfasst eine Fläche von etwa1000 km2 (das heißt ein Dreißigstel der belgischen Gesamtoberfläche) und zähltetwa 90.000 Einwohner. Es ist also ein sehr kleiner Teil Belgiens, aber auch ein klei-nes Plus für Belgien.

Das kleine Gebiet ist allerdings sehr vielfältig! Nur drei Kleinstädte sind hier ge-legen, nämlich von Norden nach Süden: Eupen, Malmedy und Sankt Vith; jede Stadtist durch eigene geographische, sprachliche und historische Besonderheiten geprägt.Die Ostkantone liegen zwischen den Ardennen und der Eifel. Tatsächlich ist hier dieRede von einem einzigen Gebirge, mit verschiedenen Namen: Das Gebirge erstrecktsich vom französischen Ardennen-Departement bis zum Rhein zwischen Bonn undKoblenz. Ein erheblicher Teil Südbelgiens wird von diesemGebirge durchzogen undder höchste Berg des Landes erhebt sich bei Malmedy: Das Signal de Botrange (694Meter) im Hohen Venn. Somit ist Belgien im Jahr 1920 um 42 Meter höher gewor-

Abb. 1: Von El Bubi – Eigenes Werk based onthis map by NordNordWest, CC BY-SA 3.0,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?cu

rid=31954049.

Jean-Marie Godard16

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den! Der höchste Gipfel ragt jedoch in der Eifel in die Höhe: Die Hohe Acht (746Meter). Eine Ausnahme stellt das Eupener Land dar: Es liegt durchschnittlich nurauf 300 Meter Höhe und verfügt über günstige Verkehrsmöglichkeiten zur nächstge-legenen Stadt Aachen sowie zuMaastricht und Lüttich; dies erklärt dort die Entwick-lung von kleinen und mittelgroßen Gewerbebetrieben. Malmedy liegt am westlichenHang des Hohen Venns und pflegte stets Beziehungen zu Wallonien und Lüttich.Sankt Vith liegt in einer ländlichen Gegend, die sehr lange, abseits von großen Ver-kehrswegen gelegen, isoliert war; die natürliche Orientierung weist in die RichtungEifel (Prüm) und Oesling (Clerf), wie die luxemburgischen Ardennen genannt wer-den.

II. Sprachgrenzen

Sprachlich sind die Ostkantone in zwei Kultursprachgebiete unterteilt: Franzö-sisch um Malmedy mit etwa 17.000 Einwohnern und Deutsch um Eupen undSankt Vith mit etwa 73.000 Einwohnern. Die Sprachgrenzen in den Ostkantonen las-sen sich folgendermaßen erklären: Die ersten bekannten Einwohner in den Ostkan-tonen waren Kelten. Unter römischer Herrschaft wurden sie romanisiert; die roma-nisch-germanische Sprachgrenze war identisch mit der Rhein-Donau-Linie, derGrenze des Römischen Reiches (1. bis 5. Jahrhundert).

Im 5. Jahrhundert veränderte die Völkerwanderung diese Lage: Franken, Ale-mannen und Bayern drangen vor und germanisierten weite Landstriche. Im heutigenBelgien lebten die salischen Franken (von Norden her kommend) und die ripuari-schen Franken (von Osten her kommend). Unter dem Frankenreich dauerte esaber etwa fünf Jahrhunderte (vom 5. bis ins 9. Jahrhundert), bis eine neue Sprach-grenze sichtbar wurde: Anfangs gab esmehr oderminder große germanische Sprach-inseln unter der gallo-romanischen Bevölkerung. Der Adel selbst war lange Zeitzweisprachig (zu erwähnen ist, dass die Merowinger aus Tournai und die Karolingeraus der Lütticher Gegend stammten).

Vom 9. Jahrhundert an ist eine deutliche Sprachgrenze feststellbar. Sie ändertesich bis heute kaum: sie trennt Flamen und Deutschsprachige von denWallonen. Al-lerdings wurden lange Zeit regionale Dialekte bzw. lokale Mundarten gesprochen,die heute noch zumTeil lebendig sind. DieMundarten gehören größtenteils zummit-teldeutschen Sprachraum, im Gegensatz zu Flandern (im niederdeutschen Bereich).Sprachliche Untergruppen sind: Niederfränkisch, Ripuarisch und Moselfränkisch.Letztere Mundart betrifft auch eine kleine Gegend umArel (demGeburtsort des Ver-fassers), das schon erwähnte Areler Land. Von derNordsee bis nach Franken sind allefränkischen Dialekte vertreten: Niederfränkisch, Ripuarisch-Fränkisch, Moselfrän-kisch, Rheinfränkisch und Mainfränkisch. Ein echtes europäisches Band!

Als Untergruppe des Niederfränkischen findet man Limburgisch. Dieser Dialektist von der belgischen Provinz Limburg bis nachWuppertal im Ruhrgebiet vertreten.Er stellt eineÜbergangssprache zwischenNiederländisch undDeutsch dar und ist der

Die Angliederung von Eupen-Malmedy an Belgien im Jahre 1919 17