Der Europäische Reformvertrag – Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?

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Der Europäische Reformvertrag – Meilenstein oder ‚One Hit- Wonder‘? Planungsstab

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Planungsstab. Der Europäische Reformvertrag – Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?. Europäische Union. EU-Vertrag: intergouverne- mental. EG-Vertrag: föderal. Europäische Gemeinschaft. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV). Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV). - PowerPoint PPT Presentation

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Der Europäische Reformvertrag –

Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?

Planungsstab

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Planungsstab

Die EU ruhte bisher auf drei Pfeilern aus zwei Verträgen

Europäische Union

Europäische Gemeinschaft

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)

Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)

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Das Vertragssystem anno 2007

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Planungsstab

Der Verfassungsvertrag hätte die drei Pfeiler zusammengefasst

Europäische Union

Europäische Gemeinschaft

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)

Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)

Das Vertragssystem des Konvents

Verfassungsvertrag

1. Teil 1: Grundlagen der EU

2. Teil 2: Charta der Grundrechte

3. Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise der EU

4. Teil 4: Allg. und Schlussbestimmungen

5. Protokolle und Anhänge

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Planungsstab

Der EG-Vertrag bekommt ein neues Label

Europäische Union

Europäische Gemeinschaft

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)

Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)

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der Union

Das Vertragssystem anno 2007

EU

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Planungsstab

Die Neuerungen aus dem VV werden integriertDas voraussichtliche Vertragssystem in 2009

Europäische Union

Europäische Gemeinschaft

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)

Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)

Ver

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der Union

EU

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Verfassungsvertrag

1. Teil 1: Grundlagen der EU

2. Teil 2: Charta der Grundrechte

3. Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise der EU

4. Teil 4: Allg. und Schlussbestimmungen

5. Protokolle und Anhänge

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Planungsstab

Der EU-Vertrag wird neu gegliedert – in sechs Teile

Titel

Gemeinsame Bestimmungen

Bestimmungen über demokratische Grundsätze

Bestimmungen über die Organe

Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit

Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union

Schlussbestimmungen

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NEU

Vertrag über die Europäische Union

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Planungsstab

Titel II übernimmt die Bestimmungen aus dem VV zu legislativen Fragen

Titel

Gemeinsame Bestimmungen

Bestimmungen über die Organe

Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit

Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union

Schlussbestimmungen

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NEU

Vertrag über die Europäische Union

Bestimmungen über demokratische Grundsätze2

NEU

Inhalt

●demokratische Gleichheit

●repräsentative Demokratie

●partizipative Demokratie

●Bürgerinitiativen

●Rolle der nationalen Parlamente

●Stärkung des Frühwarnsystems

●Stärkung der Subsidiarität: neues nationales Kontrollverfahren

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Planungsstab

Titel III übernimmt die Bestimmungen aus dem VV zu institutionellen Fragen

Titel

Gemeinsame Bestimmungen

Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit

Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union

Schlussbestimmungen

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Vertrag über die Europäische Union

Bestimmungen über demokratische Grundsätze2

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Bestimmungen über die Organe3

NEU

Inhalt

●Überblick über das institutionelle System

●Änderungen am System

● neue Zusammensetzung EP

● ER wird Organ mit Präsident

● Abstimmungssystem im Rat

● doppelte Mehrheit ab 2014

● Perpetuierung des Kompromisses von Ioannina

● neue Zusammensetzung der Kommission

● Hoher Vertreter der Union in der GASP = KOM-Präsident

● Gerichtshof der Union

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Planungsstab

Der EG-Vertrag behält seine Gliederung und wird nur im Detail angepasst

Teile

Grundsätze

Unionsbürgerschaft

Politiken der Union

Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete

Organe der Gemeinschaft

Allg. und Schlussbestimmungen

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen UnionInhalt

● 24 Änderungen ggü. Ergebnissen der RK 2004, u.a.:

● Zweck des Vertrags über die Arbeitsweise der EU

● Zuständigkeiten: MSen zuständig, sofern EU nicht tätig wird

● Protokoll zur Daseinsvorsorge

● Justiz und Inneres:

● 2 Geschwindigkeiten

● GBR-opt out (IRL fraglich)

● Energiesolidarität

● int. Klimaschutz

● Verzicht auf die Rechtsakt-Bezeichnung ‚Gesetz‘ und ‚Rahmengesetz‘

● Übernahme von Bestimmungen der RK 2004, u.a. zu:

● Unionsbürgerschaft, institutionelle Fragen, Sozialdialog

● Protokolle aus RK 2004 werden übernommen, u.a.:

● Subsidiaritätsprotokoll, nationale Parlamente, Euro-Gruppe

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Planungsstab

Der zu ratifizierende Reformvertrag wird zwei wesentliche Artikel enthalten

Reformvertrag

● Art. 1: Änderungen ggü. derzeitigem EUV

● Art. 2: Änderungen ggü. derzeitigem EGV Vertrag über die Arbeitsweise der EU

● 2 Protokolle:

● Übernahme der auf der RK 2004 geänderten Protokolle

● Änderung des EURATOM-Vertrags

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Planungsstab

Der Reformvertrag ist ein Meilenstein in der EU-Historie

• StS Silberberg:

• „der Reformvertrag ist auf lange Zeit der letzte Vertrag“

• „ein Europa der zwei Geschwindigkeiten ist damit vom Tisch.“