Der Europäische Reformvertrag – Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?
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Der Europäische Reformvertrag –
Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?
Planungsstab
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Planungsstab
Die EU ruhte bisher auf drei Pfeilern aus zwei Verträgen
Europäische Union
Europäische Gemeinschaft
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)
Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)
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Das Vertragssystem anno 2007
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Planungsstab
Der Verfassungsvertrag hätte die drei Pfeiler zusammengefasst
Europäische Union
Europäische Gemeinschaft
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)
Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)
Das Vertragssystem des Konvents
Verfassungsvertrag
1. Teil 1: Grundlagen der EU
2. Teil 2: Charta der Grundrechte
3. Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise der EU
4. Teil 4: Allg. und Schlussbestimmungen
5. Protokolle und Anhänge
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Planungsstab
Der EG-Vertrag bekommt ein neues Label
Europäische Union
Europäische Gemeinschaft
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)
Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)
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der Union
Das Vertragssystem anno 2007
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Planungsstab
Die Neuerungen aus dem VV werden integriertDas voraussichtliche Vertragssystem in 2009
Europäische Union
Europäische Gemeinschaft
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV)
Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV)
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der Union
EU
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Verfassungsvertrag
1. Teil 1: Grundlagen der EU
2. Teil 2: Charta der Grundrechte
3. Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise der EU
4. Teil 4: Allg. und Schlussbestimmungen
5. Protokolle und Anhänge
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Der EU-Vertrag wird neu gegliedert – in sechs Teile
Titel
Gemeinsame Bestimmungen
Bestimmungen über demokratische Grundsätze
Bestimmungen über die Organe
Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit
Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union
Schlussbestimmungen
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NEU
NEU
Vertrag über die Europäische Union
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Planungsstab
Titel II übernimmt die Bestimmungen aus dem VV zu legislativen Fragen
Titel
Gemeinsame Bestimmungen
Bestimmungen über die Organe
Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit
Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union
Schlussbestimmungen
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Vertrag über die Europäische Union
Bestimmungen über demokratische Grundsätze2
NEU
Inhalt
●demokratische Gleichheit
●repräsentative Demokratie
●partizipative Demokratie
●Bürgerinitiativen
●Rolle der nationalen Parlamente
●Stärkung des Frühwarnsystems
●Stärkung der Subsidiarität: neues nationales Kontrollverfahren
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Planungsstab
Titel III übernimmt die Bestimmungen aus dem VV zu institutionellen Fragen
Titel
Gemeinsame Bestimmungen
Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit
Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union
Schlussbestimmungen
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Vertrag über die Europäische Union
Bestimmungen über demokratische Grundsätze2
NEU
Bestimmungen über die Organe3
NEU
Inhalt
●Überblick über das institutionelle System
●Änderungen am System
● neue Zusammensetzung EP
● ER wird Organ mit Präsident
● Abstimmungssystem im Rat
● doppelte Mehrheit ab 2014
● Perpetuierung des Kompromisses von Ioannina
● neue Zusammensetzung der Kommission
● Hoher Vertreter der Union in der GASP = KOM-Präsident
● Gerichtshof der Union
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Planungsstab
Der EG-Vertrag behält seine Gliederung und wird nur im Detail angepasst
Teile
Grundsätze
Unionsbürgerschaft
Politiken der Union
Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
Organe der Gemeinschaft
Allg. und Schlussbestimmungen
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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen UnionInhalt
● 24 Änderungen ggü. Ergebnissen der RK 2004, u.a.:
● Zweck des Vertrags über die Arbeitsweise der EU
● Zuständigkeiten: MSen zuständig, sofern EU nicht tätig wird
● Protokoll zur Daseinsvorsorge
● Justiz und Inneres:
● 2 Geschwindigkeiten
● GBR-opt out (IRL fraglich)
● Energiesolidarität
● int. Klimaschutz
● Verzicht auf die Rechtsakt-Bezeichnung ‚Gesetz‘ und ‚Rahmengesetz‘
● Übernahme von Bestimmungen der RK 2004, u.a. zu:
● Unionsbürgerschaft, institutionelle Fragen, Sozialdialog
● Protokolle aus RK 2004 werden übernommen, u.a.:
● Subsidiaritätsprotokoll, nationale Parlamente, Euro-Gruppe
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Planungsstab
Der zu ratifizierende Reformvertrag wird zwei wesentliche Artikel enthalten
Reformvertrag
● Art. 1: Änderungen ggü. derzeitigem EUV
● Art. 2: Änderungen ggü. derzeitigem EGV Vertrag über die Arbeitsweise der EU
● 2 Protokolle:
● Übernahme der auf der RK 2004 geänderten Protokolle
● Änderung des EURATOM-Vertrags
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Planungsstab
Der Reformvertrag ist ein Meilenstein in der EU-Historie
• StS Silberberg:
• „der Reformvertrag ist auf lange Zeit der letzte Vertrag“
• „ein Europa der zwei Geschwindigkeiten ist damit vom Tisch.“