Der Gebrauch der Volkssprachen in der Heiligen Liturgie

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    Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

    Der Gebrauch der Volkssprachenbei der Herausgabe der Bcher der rmischen Liturgie

    Fnfte Instruktionzur ordnungsgemen Ausfhrung der Konstitution

    des Zweiten Vatikanischen Konzils ber die heilige Liturgie"(Zu Art. 36 der Konstitution)

    Rom 2001

    1. Die authentische Liturgie, die aus der lebendigen und ltesten geistlichen Tradition derKirche hervorgegangen ist, wollte das Heilige kumenische Zweite Vatikanische Konzilmit Eifer bewahren und an die Eigenart der verschiedenen Vlker mit pastoraler Klugheitanpassen, so dass die Glubigen in der vollen, bewussten und ttigen Teilnahme an denheiligen Handlungen vor allem an der Feier der Sakramente, eine reiche Quelle an Gnadenfinden und die Mglichkeit, sich fortwhrend auf das christliche Geheimnis hin zu formen.

    (1)2. Von da begann unter der Obhut der Ppste das groe Werk der Erneuerung derliturgischen Bcher des rmischen Ritus. Es schloss die bersetzung(2) in dieVolkssprachen ein mit der Absicht, eine hchst sorgfltige Erneuerung der heiligenLiturgie zu erreichen, also eine der wichtigsten Absichten des oben genannten Konzils.

    3. Die liturgische Erneuerung hatte bisher gute Erfolge durch die Arbeit und die Fhigkeitvieler, vor allem der Bischfe, deren Sorge und Eifer dieses groe und schwierige Werkanvertraut ist. Ebenso werden hchste Klugheit und Sorgfalt verlangt bei der Herausgabeder liturgischen Bcher, damit sie sich durch gesunde Lehre auszeichnen, in der Sprachegenau und von jeder ideologischen Tendenz frei sind. Im brigen sollen sie sich durch jene

    Eigenschaften auszeichnen, durch die die heiligen Mysterien des Heils und derunversehrte Glaube der Kirche mit Hilfe der menschlichen Sprache wirksam in Gebetgefasst werden und Gott, der der hchste ist, der angemessene Kult erwiesen wird.(3)

    4. Das Zweite kumenische Vatikanische Konzil wies in Beratungen und Dekreten denliturgischen Riten sowie den kirchlichen Traditionen und der Disziplin des christlichenLebens eine einzigartige Bedeutung zu, die jenen Teilkirchen, vor allem des Ostens, eigensind, die wegen ihres ehrenwerten Alters hervorragen und deswegen auf verschiedeneWeise die durch die Vter von den Aposteln empfangene Tradition deutlich machen.(4)Das Konzil wnschte, dass die Traditionen einer jeden dieser Teilkirchen unversehrt undunberhrt gewahrt blieben; daher forderte es, die verschiedenen Riten auf ihre gesunde

    Tradition hin zu berprfen, und stellte den Grundsatz auf, nur jene nderungen

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    einzufhren, durch die ein wirklicher und organischer Fortschritt gefrdert werde.(5)Dieselbe wache Sorge ist durchaus gefordert, um die liturgischen Riten, die kirchlichenTraditionen und die Disziplin der Lateinischen Kirche, besonders des rmischen Ritus, zubewahren und auf authentische Art und Weise weiter zu entwickeln. Dieselbe Sorgfalt ist

    ebenfalls bei dem Unternehmen anzuwenden, liturgische Texte in die Volkssprachen zubersetzen, vor allem das Missale Romanum, das unverndert als hervorragendes Zeichenund Instrument der Unversehrtheit und Einheit des rmischen Ritus zu gelten hat.(6)

    5. Tatschlich darf man aber behaupten, dass gerade der rmische Ritus ein kostbaresBeispiel und Instrument wahrer Inkulturation ist. Denn der rmische Ritus zeichnet sichdurch seine bemerkenswerte Fhigkeit aus, Texte, Gesnge, Gesten und Riten aus denGewohnheiten und der Eigenart verschiedener Vlker und Teilkirchen des Ostens und desWestens aufzunehmen, um eine passende und angemessene Einheit zu bewirken, die dieGrenzen eines jeden Gebietes bersteigt.(7) Diese Eigenschaft ist besonders deutlichsichtbar in seinen Gebeten, die es ermglichen, die Grenzen ihrer Entstehungssituation zuberschreiten, so dass sie zu Gebeten der Christen jeden Ortes und jeden Alters werden.

    Die Identitt des rmischen Ritus und der einheitliche Ausdruck sind bei allen Arbeitenzur bersetzung der liturgischen Bcher mit grter Sorgfalt zu wahren,(8) nichtgleichsam als eine Art historischer Erinnerung, sondern als Ausdruck der theologischenGegebenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und Einheit.(9) Das Werk der Inkulturation,von dem die bersetzung in die Volkssprachen einen Teil ausmacht, soll daher nichtgleichsam fr einen Weg gehalten werden, um neue Arten oder Familien von Riteneinzufhren. Im Gegenteil ist zu beachten, dass alle Anpassungen, die eingefhrt wurden,um den kulturellen und pastoralen Erfordernissen entgegen zu kommen, Teile desrmischen Ritus und darum ihm harmonisch einzufgen sind.(10)

    6. Seit der Verffentlichung der Konstitution ber die heilige Liturgie brachte die vom

    Apostolischen Stuhl gefrderte Arbeit der bersetzung der liturgischen Texte in dieVolkssprachen auch die Formulierung von Normen und Empfehlungen an die Bischfe mitsich. Dennoch aber wurde erkannt, dass die bersetzungen der liturgischen Texte anverschiedenen Orten einer Verbesserung durch Korrekturen oder durch eine neue Ausgabebedrfen.(11) Auslassungen oder Irrtmer, mit denen gewisse bersetzungen in dieVolkssprachen bis heute behaftet sind, haben in der Tat den ntigen Fortschritt derInkulturation behindert, besonders in einigen Sprachen. Dadurch blieb es der Kircheverwehrt, Fundamente fr eine vollere, gesndere und wahrere Erneuerung zu legen.

    7. Deswegen erscheint es nun notwendig, auf reifere Erfahrung gesttzt, aufs Neue diePrinzipien der bersetzung darzulegen, die sowohl bei knftig neu zu erstellendenbersetzungen als auch bei der Verbesserung der bereits in Gebrauch befindlichen Textezu beachten sein werden. Ebenso sind gewisse schon verffentlichte Normen unterBercksichtigung vielfltiger Fragen und Umstnde unserer Zeit genauer festzulegen. Umdie seit dem Konzil gewonnenen Erfahrungen umfassend zu nutzen, scheint es demAnliegen dienlich, wenn die Normen gelegentlich in denjenigen Tendenzen ausgedrcktwerden, die es in frheren bersetzungen augenscheinlich gibt und die in knftigen zumeiden sind. Es scheint wirklich notwendig, den wahren Begriff liturgische bersetzung"neu zu bedenken, so dass die bersetzungen der heiligen Liturgie in die Volkssprachen alsauthentische Stimme der Kirche Gottes verlsslich sind.(12) Diese Instruktion mchtedafr sorgen und Manahmen treffen, dass eine neue Zeit der Erneuerung anbricht, diemit der Eigenart und der Tradition der Teilkirchen bereinstimmt, aber auch den Glaubenund die Einheit der gesamten Kirche Gottes sicherstellt.

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    8. Das, was in der vorliegenden Instruktion bestimmt wird, soll alle bisher in der selbenSache ergangenen Normen ersetzen, mit Ausnahme der Instruktion Varietates legitimae,die von der Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 25.Januar 1994 verffentlicht worden ist; die neuen Normen sind mit jener Instruktion als

    zusammengehrig zu betrachten.(13) Die Normen der vorliegenden Instruktion gelten frdie bersetzung der fr den liturgischen Gebrauch bestimmten Texte im rmischen Ritusund, mit den ntigen Abnderungen, in den brigen vom Recht anerkannten Riten derLateinischen Kirche.

    9. Wo es die Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung frangebracht hlt, soll nach Beratung mit den betroffenen Bischfen eine so genanntebersetzungsordnung" verfasst werden, die unter der Autoritt dieses Dikasteriumsfestzulegen ist. Sie soll die in dieser Instruktion dargelegten bersetzungsprinzipien aufeine bestimmte Sprache genauer anwenden. Dieses Dokument kann gegebenenfallsverschiedene Teilen umfassen, z.B. ein Verzeichnis volkssprachlicher Ausdrcke, die dieentsprechenden lateinischen Wrter wiedergeben, eine Darstellung der speziell diese

    Sprache betreffenden Prinzipien usw.

    IDIE AUSWAHL DER VOLKSSPRACHEN,

    DIE IN DER LITURGIE GEBRAUCHT WERDEN KNNEN

    10. Zuerst ist die Auswahl der Sprachen zu bedenken, die in den liturgischen Feiernverwendet werden drfen. In jedem Gebiet soll nmlich sinnvoller Weise eine pastoraleOrdnung erstellt werden, die die wichtigsten dort bestehenden Idiome bercksichtigt. Sie

    soll unterscheiden zwischen Sprachen, die das Volk spontan spricht, und solchen, die nurGegenstand kulturellen Interesses bleiben, weil sie nicht der natrlichen Kommunikationim Rahmen der Pastoral dienen. Bei der Erarbeitung und Durchfhrung dieser Ordnungmge man in gebhrender Weise sicherstellen, dass durch die Auswahl der Volkssprachen,die in der Liturgie gebraucht werden sollen, die Glubigen nicht in kleine Gruppengespalten werden. Sonst besteht die Gefahr, dass unter den Brgern Zwietracht gefrdertwird zum Schaden fr die Einheit der Vlker sowie fr die Einheit der Teilkirchen und derGesamtkirche.

    11. In dieser Ordnung unterscheide man klar einerseits zwischen Sprachen, die allgemeinin der pastoralen Kommunikation zugelassen, und anderseits denen, die in der heiligen

    Liturgie verwendet werden sollen. Bei der Erarbeitung dieser Ordnung muss man ebensodie Voraussetzungen in Betracht ziehen, die der Gebrauch einer bestimmten Spracheerfordert, wie etwa die Anzahl der Priester, der Diakone und der Laienmitarbeiter, die dieSprache beherrschen; die Anzahl der Fachleute und derjenigen, die erfahren und befhigtsind, in bereinstimmung mit den hier dargelegten Grundstzen bersetzungen allerliturgischen Bcher des Rmischen Ritus zu erarbeiten; die finanziellen und technischenMittel zur Erstellung der bersetzungen und zum Druck von Bchern, die sich zumGebrauch in der Liturgie wirklich eignen.

    12. Als notwendig erweist sich auerdem, im liturgischen Bereich zwischen Sprachen undDialekten zu unterscheiden. Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit knnen Dialekte,die sich fr die allgemeine akademische und kulturelle Kommunikation nicht eignen, nicht

    in den vollen liturgischen Gebrauch aufgenommen werden; denn ihnen fehlen die

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    Bestndigkeit und die Weite, die fr liturgische Sprachen innerhalb eines grerenGebietes erforderlich sind. Jedenfalls soll die Zahl der partikulren liturgischen Sprachennicht zu sehr vermehrt werden.(14) Das ist notwendig, damit in den liturgischen Feierninnerhalb des Gebietes derselben Nation eine gewisse Einheit der Sprache gefrdert wird.

    13. Eine Sprache aber, die nicht in den vollen liturgischen Gebrauch aufgenommen wird,ist deshalb nicht ganz vom liturgischen Gebrauch ausgeschlossen. Sie kann, wenigstensgelegentlich, im Allgemeinen Gebet, in Texten, die gesungen vorgetragen werden, inMonitionen oder in Teilen der Homilie gebraucht werden, vor allem wenn es sich um dieeigene Sprache der teilnehmenden Christglubigen handelt. Es bleibt jedoch immer dieMglichkeit, die lateinische Sprache oder eine andere in derselben Nation weit verbreiteteSprache zu verwenden, auch wenn sie weder die Sprache aller noch der meistenChristglubigen ist, die hier und jetzt an der liturgischen Feier teilnehmen, sofern dadurchZwietracht unter den Glubigen vermieden wird.

    14. Weil der Gebrauch von Sprachen in der Liturgie durch die Kirche die Entwicklung der

    Sprache selbst prgt, ja sie bestimmen kann, soll man dafr sorgen, dass jene Sprachengefrdert werden, die, auch wenn sie vielleicht keine lange literarische berlieferungkennen, offensichtlich von der Mehrzahl der Leute gebraucht werden knnen. EinZersplittern in Dialekte ist zu vermeiden, zumal wenn irgendwo ein Dialekt von der reinmndlichen zur schriftlichen Form bergeht. Im Gegenteil: Es ist immer zu wnschen,dass die den Gemeinschaften der Menschen gemeinsamen Sprachformen untersttzt undgefrdert werden.

    15. Den Bischofskonferenzen kommt es zu festzulegen, welche in ihrem Gebietvorkommenden Sprachen voll oder teilweise in den Gebrauch zu bernehmen sind. DieseBeschlsse bentigen vom Apostolischen Stuhl die recognitio, bevor jeglichebersetzungsarbeit beginnt.(15) Ehe die Bischofskonferenz einen diesbezglichen

    Beschluss fasst, soll sie es nicht unterlassen, die Meinung von Fachleuten und anderenBeteiligten auf schriftlichem Wege einzuholen. Diese Stellungnahmen sollen zusammenmit den brigen Akten schriftlich und mit einem Bericht an die Kongregation fr denGottesdienst und die Sakramentenordnung gesandt werden, gem unten Nr.

    16. Bezglich des Urteils der Bischofskonferenz ber die Aufnahme der Volkssprache inden liturgischen Gebrauch ist Folgendes zu beachten (vgl. Nr. 79):(16)a) Damit ein rechtsgltiges Dekret erlassen wird, sind zwei Drittel der geheimabgegebenen Stimmen all derer erforderlich, die in der Bischofskonferenz entscheidendesStimmrecht haben.b) Alle Akten, die vom Apostolischen Stuhl zu approbieren sind, sollen in zweifacher

    Ausfertigung vom Vorsitzenden und vom Sekretr der Konferenz unterschrieben undordnungsgem mit dem Siegel versehen werden; sie sind an die Kongregation fr denGottesdienst und die Sakramentenordnung zu bersenden. Diese Akten sollen enthalten:i) die Namen der Bischfe oder der ihnen rechtlich Gleichgestellten, die an derVersammlung teilgenommen haben;ii) einen Bericht ber das Verfahren; er muss den Ausgang der Abstimmungen ber jedesDekret enthalten unter Angabe der Zahl der Ja-Stimmen, der Nein-Stimmen und derStimmenthaltungen.iii) eine klare Darlegung aller einzelnen Teile der Liturgie, fr welche der Vortrag in derVolkssprache festgesetzt wird;c) In einem besonderen Bericht soll eindeutig die Sprache bezeichnet werden, um die es

    sich handelt, sowie die Grnde fr die Einfhrung der betreffenden Sprache in den

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    liturgischen Gebrauch.

    17. Was den Gebrauch knstlicher" Sprachen betrifft, der im Lauf der Zeit zuweilenvorgeschlagen wurde, wird die Approbation der Texte sowie die Gewhrung der Erlaubnis,sie in liturgischen Handlungen zu verwenden, streng dem Heiligen Stuhl reserviert; diese

    Erlaubnis wird nur unter besonderen Umstnden und um des seelsorglichen Wohls derGlubigen willen erteilt, nachdem der Rat der Bischfe, die es besonders angeht, eingeholtworden ist.(17)

    18. In Feiern, die fr fremdsprachige Personen gehalten werden, wie Zugezogene,Migranten, Pilger usw., darf man mit Zustimmung des Dizesanbischofs die heiligeLiturgie in der diesen Menschen bekannten Volkssprache feiern. Dabei ist das liturgischeBuch zu verwenden, das von der zustndigen Autoritt schon approbiert und vomApostolischen Stuhl die recognitio erhalten hat.(18) Wenn solche Feiern zu bestimmtenZeiten hufiger vorkommen, soll der Dizesanbischof einen kurzen Bericht an dieKongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung senden, in dem die

    Umstnde, die Zahl der Teilnehmenden und die verwendeten Bcher dargelegt werden.

    IIDIE BERSETZUNG LITURGISCHER TEXTE IN DIE VOLKSSPRACHEN

    1. ALLGEMEINE PRINZIPIEN, DIE FR JEDE BERSETZUNG GELTEN

    19. Die Worte der Heiligen Schrift sowie andere Worte, die in den liturgischen Feiern, vorallem bei der Feier der Sakramente, vorgetragen werden, zielen nicht in erster Linie daraufab, gewissermaen die innere Verfassung der Glubigen widerzuspiegeln, sondern siedrcken Wahrheiten aus, welche die Grenzen von Zeit und Ort berschreiten. Denn durchdiese Worte spricht Gott bestndig mit der Braut seines geliebten Sohnes, fhrt der HeiligeGeist die Christglubigen in die ganze Wahrheit ein und lsst Christi Wort berreich inihnen wohnen; die Kirche setzt alles, was sie selbst ist, und alles, was sie glaubt, fort undgibt es weiter, indem sie die Gebete aller Glubigen durch Christus und in der Kraft desHeiligen Geistes an Gott richtet.(19)

    20. Indem die lateinischen liturgischen Texte des rmischen Ritus aus der Jahrhundertelangen kirchlichen Erfahrung in der Weitergabe des von den Vtern empfangenenGlaubens der Kirche schpfen, sind sie selbst die jngste Frucht der liturgischenErneuerung. Damit dieses so groe Erbe und die so groen Reichtmer bewahrt und durchdie Jahrhunderte hindurch berliefert werden, soll man vor allem den Grundsatzbeachten, dass die bersetzung der liturgischen Texte der rmischen Liturgie nicht inerster Linie ein kreatives Werk ist, sondern vielmehr erfordert, die Originaltexte in dieVolkssprache getreu und genau zu bertragen. Zwar mag es erlaubt sein, die Worte soanzuordnen und Satzbau wie Stil so zu gestalten, dass ein flssiger und dem Rhythmus desGemeindegebetes angepasster volkssprachiger Text entsteht. Doch muss der Originaltext,soweit mglich, ganz vollstndig und ganz genau bertragen werden, das heit ohneAuslassungen und Zustze, was den Inhalt betrifft, und ohne Paraphrasen oder

    Erklrungen. Die Anpassungen an die Eigenart und den Charakter der verschiedenenVolkssprachen mssen besonnen sein und behutsam vorgenommen werden.(20)

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    21. Vor allem bei bersetzungen, die fr neu zum christlichen Glauben gefhrte Vlkerbestimmt sind, muss man manchmal um der Treue zum und der bereinstimmung mitdem Sinn des Originaltextes willen bereits in allgemeinem Gebrauch befindliche Wrterauf neue Weise verwenden, neue Wrter oder Ausdrcke schaffen, Wrter der

    Originaltexte anders schriftlich wiedergeben beziehungsweise sie der Aussprache in derVolkssprache anpassen,(21) oder Redefiguren verwenden, die den eigentlichen Sinn derlateinischen Aussage vollstndig ausdrcken, selbst wenn sie in Wortlaut und Syntax vondieser abweichen. Solche Manahmen sollen, zumal es sich um sehr bedeutende Dingehandelt, allen betroffenen Bischfen zur Beratung vorgelegt werden, bevor man sie in denendgltigen Text aufnimmt. Auerdem sollen sie detailliert im Bericht dargelegt werden,von dem unten in Nr. 79 die Rede ist. Besondere Sorgfalt soll man auf die Aufnahme vonWrtern verwenden, die aus heidnischen Religionen stammen.(22)

    22. Unter Anpassungen von Texten gem Art. 37-40 der Konstitution SacrosanctumConcilium sind solche zu verstehen, die echten kulturellen und pastoralenNotwendigkeiten entsprechen und nicht aus dem bloen Wunsch nach Neuem und nach

    Abwechslung entstanden sind. Auch soll man sie nicht als Methode betrachten, dieeditiones typicae zu verbessern oder das Wesentliche von deren theologischen Inhalten zuverndern; vielmehr sollen sie von den Normen und den Vorgehensweisen bestimmt sein,die in der oben genannten Instruktion Varietates legitimae enthalten sind.(23) Deshalbsollen volkssprachliche bersetzungen der liturgischen Bcher, die der Kongregation frden Gottesdienst und die Sakramentenordnung zur Erteilung der recognitio vorgelegtwerden, auer der bersetzung selbst samt allen mglichen Anpassungen, wie sie in deneditiones typicae ausdrcklich festgelegt sind, nur Anpassungen bzw. nderungenenthalten, denen dieses Dikasterium bereits schriftlich zugestimmt hat.

    23. Bei der bersetzung von Texten der kirchlichen Tradition mag es sich zwar empfehlen,

    die etwa vorhandene Quelle dieses Textes zu konsultieren sowie historische und anderewissenschaftliche Hilfsmittel heranzuziehen, dennoch muss immer eben dieser Text derlateinischen editio typica bersetzt werden.Immer wenn in einem biblischen oder liturgischen Text Wrter aus anderen altenSprachen bewahrt sind (z. B. die Wrter Halleluja und Amen, aramische Vokabeln, diesich im Neuen Testament finden, griechische Vokabeln aus dem Trishagion, die in denImproperien des Karfreitags vorgetragen werden, das Kyrie eleison des Ordo Missae,abgesehen von vielen Eigennamen), ist zu berlegen, ob diese auch in der neuenvolkssprachlichen bersetzung beibehalten werden sollen, wenigstens alsWahlmglichkeit. Ja, der sorgsame Respekt vor dem Originaltext wird es manchmalerfordern, so vorzugehen.

    24. Auerdem ist es grundstzlich nicht gestattet, bersetzungen aus bereits vorhandenenbersetzungen in andere Sprachen zu erstellen. Denn diese muss man unmittelbar aus denOriginaltexten nehmen: liturgische Texte der kirchlichen Tradition aus dem Latein, Texteder Heiligen Schrift je nachdem aus dem Hebrischen, dem Aramischen oder demGriechischen.(24) Ebenso soll man bei der Erarbeitung von bersetzungen der HeiligenSchrift fr den liturgischen Gebrauch normalerweise den Text der vom ApostolischenStuhl promulgierten Nova Vulgata als Hilfe heranziehen, um die exegetische Tradition zuwahren, vor allem hinsichtlich der lateinischen Liturgie, wie an anderer Stelle dieserInstruktion dargelegt ist.

    25. Damit der Inhalt des Originaltextes auch weniger gebildeten Glubigen zugnglich und

    verstndlich ist, sollen die bersetzungen sich dadurch auszeichnen, dass sie in Worte

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    gefasst werden, die dem Verstndnis angepasst sind und doch zugleich die Wrde, dieSchnheit und den genauen Lehrinhalt solcher Texte bewahren.(25) Durch Worte desLobpreises und der Anbetung, die die Ehrfurcht und die Dankbarkeit gegenber GottesMajestt und Macht, Barmherzigkeit und Transzendenz frdern, sollen die bersetzungen

    dem Hunger und Durst nach dem lebendigen Gott gerecht werden, die das Volk unsererZeit empfindet; auf diese Weise tragen sie zugleich zur Wrde wie Schnheit derliturgischen Feier bei.(26)

    26. Die Eigenart der liturgischen Texte als eines sehr wirksamen Mittels, die Grundlagendes Glaubens und der christlichen Sittenlehre im Leben der Christglubigen einzuprgen,(27) soll in den bersetzungen mit aller Sorgfalt bewahrt werden. Ebenso muss diebersetzung der Texte mit der gesunden Lehre bereinstimmen.

    27. Zwar muss man Wrter oder Ausdrcke meiden, die wegen ihres allzu ungewohntenoder schroffen Charakters das leichte Verstehen behindern. Trotzdem sind die liturgischenTexte in erster Linie als Stimme der betenden Kirche, nicht als diejenige bestimmter

    Gruppen oder einzelner Personen zu verstehen. Deshalb mssen sie frei sein von allzumodischen Ausdrcken. Wenn aber Wrter und Ausdrcke bisweilen in liturgischenTexten verwendet werden knnen, die von der gewohnten und alltglichen Redeweiseabweichen, fhrt das nicht selten dazu, dass Texte tatschlich leichter im Gedchtnisbehalten werden und sich als wirksamer erweisen, um bernatrliche Dingeauszudrcken. Ja, offensichtlich frdert das Befolgen der in dieser Instruktion dargelegtenGrundstze in jeder Volkssprache die allmhliche Entwicklung eines sakralen Stils, derauch als speziell liturgische Redeweise anerkannt wird. Ebenso kann es geschehen, dasseine bestimmte Ausdrucksweise, die in der Umgangssprache eher als berholt gilt, imliturgischen Kontext weiterhin bewahrt wird. hnlich soll man beim bersetzen vonBibelstellen, die unelegante Wrter oder Ausdrcke enthalten, das unbedachte Bemhen

    vermeiden, diese Eigenart zu beseitigen. Diese Grundstze sollen die Liturgie von derNotwendigkeit hufiger berarbeitungen entlasten, auch wenn es um verschiedeneAusdrucksweisen geht, die im Volk auer Gebrauch kommen.

    28. Die heilige Liturgie beansprucht nicht nur den Verstand des Menschen, sondern auchdie ganze Person, die Subjekt" der vollen und bewussten Teilnahme an der liturgischenFeier ist. Die bersetzer mgen deshalb die Zeichen und Bilder der Texte und die rituellenHandlungen aus sich selbst sprechen lassen und nicht danach trachten, allzu explizitwiederzugeben, was im Originaltext implizit gesagt wird. Aus demselben Grund vermeideman klugerweise, Erklrungen des Textes hinzuzufgen, die in der editio typica nichtvorhanden sind. Auerdem achte man darauf, dass in den Ausgaben fr das Volkwenigstens einige lateinische Texte erhalten bleiben, besonders aus dem unvergleichlichenSchatz des Gregorianischen Chorals, den die Kirche als den der rmischen Liturgie eigenenGesang betrachtet und der darum, gleiche Bedingungen vorausgesetzt, in den liturgischenHandlungen den ersten Platz einnehmen soll.(28) Denn dieser Gesang trgt in hchstemMae dazu bei, den menschlichen Geist zum bernatrlichen zu erheben.

    29. Aufgabe von Homilie und Katechese ist es, die Bedeutung der liturgischen Texte so zuerschlieen, dass zum Ausdruck kommt,(29) was die Kirche genau denkt in Bezug auf dieMitglieder der Teilkirchen oder kirchlicher Gemeinschaften, die von der vollenGemeinschaft mit der Katholischen Kirche getrennt sind, den Gemeinschaften der Judenoder der Anhnger anderer Religionen, ebenso in Bezug auf die wahre Wrde undGleichheit aller Menschen.(30) Ebenso ist es Aufgabe der Katechisten und desjenigen, der

    die Homilie hlt, das rechte Verstndnis der Texte zu vermitteln, das frei ist von - in den

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    Texten der heiligen Liturgie auf keinen Fall begegnenden - Vorurteilen oder allerungerechten Diskriminierung bezglich Personen, Geschlecht, sozialer Bedingung,Herkunft usw. Auch wenn eine solche berlegung bei der Wahl zwischen verschiedenenbersetzungen eines bestimmten Ausdrucks bisweilen eine Hilfe ist, soll dies dennoch

    nicht als Grund dafr gelten, den rechtmig promulgierten biblischen oder liturgischenText zu verndern.

    30. In vielen Sprachen gibt es Substantive und Pronomina, die fr das mnnliche undweibliche Genus dieselbe Form aufweisen. Darauf zu bestehen, dass dieserSprachgebrauch gendert wird, darf nicht notwendigerweise als Wirkung oder Zeichenechten Fortschritts der jeweiligen Sprache gelten. Obwohl mit Hilfe der Katechese dafr zusorgen ist, dass solche Wrter weiterhin in diesem inklusiven" Sinn verstanden werden,kann es in den bersetzungen selbst dennoch nicht oft vorkommen, dass verschiedeneWrter verwendet werden, ohne dass die im Text geforderte Genauigkeit, derZusammenhang seiner Wrter und Ausdrcke und seiner Stimmigkeit Schaden nehmen.Wenn z. B. der Originaltext nur ein Wort verwendet, das den Zusammenhang zwischen

    einem einzelnen Menschen und der Gesamtheit und Einheit der Menschheitsfamilie oder-gemeinschaft ausdrckt (wie das hebrische Wort adam, das griechische anthropos, daslateinische homo), muss diese sprachliche Eigenart des Originaltextes in der bersetzungerhalten werden. Wie es in anderen Perioden der Geschichte geschehen ist, muss dieKirche selbst frei die Art der Sprache festlegen, die ihrer Lehraufgabe am besten dient, undman darf sie nicht von auen herangetragenen sprachwissenschaftlichen Normenunterwerfen, die dieser Aufgabe schaden.

    31. Im einzelnen: Systematisch angestellte berlegungen, zu unbesonnenen LsungenZuflucht zu nehmen, sind zu vermeiden, wie etwa Wrter bereilt zu ersetzen, statt denSingular den Plural zu nehmen, eine inklusive Bezeichnung in einen mnnlichen und einen

    weiblichen Teil aufzuspalten und unpersnliche oder abstrakte Wrter einzufhren. Diesalles kann bewirken, dass derselbe volle Sinn eines Wortes oder einer Redeweise desOriginaltextes nicht ausgedrckt wird. Solche Lsungen bergen die Gefahr in sich, dasstheologische und anthropologische Schwierigkeiten in die bersetzung hineingetragenwerden. Weitere besondere Normen sind folgende:a) Wo es sich um den allmchtigen Gott oder um einzelne Personen der HeiligstenDreifaltigkeit handelt, sind die Wahrheit der Tradition und der feste Gebrauch jederSprache bezglich des Genus beizubehalten.b) Besondere Sorgfalt ist darauf zu verwenden, dass die Wortverbindung Filius hominis(Menschensohn) getreu und genau wiedergegeben wird. Die groe christologische undtypologische Bedeutung dieses Begriffs verlangt auch, in der gesamten bersetzung den

    Begriff zu verwenden, damit die Wortverbindung im Kontext der ganzen bersetzungverstanden werden kann.c) Das Wort patres (Vter), das in vielen Bibelstellen und liturgischen Texten derkirchlichen Tradition vorkommt, soll mit dem entsprechenden mnnlichen Wort in dieVolkssprachen bertragen werden, je nachdem wie es sich nach dem Zusammenhang aufdie Patriarchen, die Knige des auserwhlten Volkes im Alten Testament oder auf dieKirchenvter bezieht.d) Soweit es in einer bestimmten Volkssprache mglich ist, ist fr Kirche" eher derGebrauch des weiblichen Pronomens als des Neutrums beizubehalten.e) Wrter, die Familienverwandtschaften oder andere Beziehungen bezeichnen, wie frater(Bruder), soror (Schwester) usw., die je nach Zusammenhang klar entweder mnnlich oder

    weiblich sind, sollen in der bersetzung gewahrt werden.

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    f) Das grammatische Genus von Engeln, Dmonen und heidnischen Gttern bzw.Gttinnen soll in der Volkssprache, soweit es geschehen kann, gem dem Originaltextbeibehalten werden.g) In all diesen Dingen muss man sich sinngem an die Grundstze halten, die oben in

    Nr. 27 und Nr. 29 dargelegt sind.32. Die bersetzung darf die volle Bedeutung des Originaltextes nicht eingrenzendumschreiben. Zu vermeiden sind deshalb Ausdrcke, die charakteristisch sind frkommerzielle Werbung, politische oder ideologische Programme, vorbergehende Modenoder solche, die mit regionalen Dialekten oder Mehrdeutigkeiten verbunden sind. Dawissenschaftliche Stil-Handbcher oder hnliche Publikationen manchmal diesenTendenzen erliegen, knnen sie nicht als beispielhaft fr die liturgische bersetzunggelten. Werke aber, die allgemein in der betreffenden Volkssprache als Klassiker" gelten,knnen als geeignetes Vorbild fr den Wortschatz und seinen Gebrauch ntzlich sein.

    33. Die Verwendung von Grobuchstaben in den liturgischen Texten der lateinischen

    editiones typicae sowie in der liturgischen Bibelbersetzung - sei es als Ausdruck der Ehreoder sonst der Wichtigkeit hinsichtlich der theologischen Bedeutung - soll in derVolkssprache beibehalten werden, wenigstens soweit es die Struktur einer Sprache erlaubt.

    2. WEITERE NORMEN FR DIE BERSETZUNG DER HEILIGEN SCHRIFTUND FR DIE ERSTELLUNG DER LEKTIONARE

    34. Sehr zu wnschen ist eine bersetzung der Heiligen Schrift, bei der die Grundstze dergesunden Exegese und einer hervorragenden literarischen Qualitt gewahrt bleiben, in deraber auch sorgfltig auf die besonderen Erfordernisse des liturgischen Gebrauchs geachtetwird - hinsichtlich Stil, Wortwahl und Entscheidung zwischen mehreren mglichen

    Interpretationen.35. Wo eine solche bersetzung der Bibel in eine bestimmte Sprache nicht existiert, wirdman eine bereits vorhandene Ausgabe heranziehen und diese bersetzung entsprechendverndern mssen, damit sie gem den in dieser Instruktion dargelegten Grundstzen frden liturgischen Gebrauch geeignet ist.

    36. Damit die Glubigen wenigstens die bedeutsamsten Texte der Heiligen Schrift, durchdie sie auch im privaten Gebet geformt werden, im Gedchtnis behalten knnen, ist es sehrwichtig, dass die fr den liturgischen Gebrauch bestimmte Bibelbersetzung eine gewisseEinheitlichkeit und Bestndigkeit aufweist; d. h. man soll im ganzen Gebiet eine einzigeapprobierte bersetzung gebrauchen, die in allen Teilen der verschiedenen liturgischen

    Bcher verwendet wird. Eine solche Bestndigkeit ist besonders fr die bersetzung derbiblischen Schriften wnschenswert, die hufiger verwendet werden, wie fr den Psalter,der das grundlegende Gebetbuch des christlichen Volkes ist.(31) Die Bischofskonferenzenwerden dringend ermuntert, in ihren Gebieten fr die Verlagsrechte und die vollstndigeAusgabe einer mit dem in der Liturgie verwendeten Text bereinstimmendenBibelbersetzung zum privaten Studium und zur persnlichen Schriftlesung der Glubigenzu sorgen.

    37. Wenn die Bibelbersetzung, aus der das Lektionar schpft, Lesarten aufweist, die vondenjenigen des lateinischen liturgischen Textes abweichen, ist darauf zu achten, da sichalles, was die Festlegung des kanonischen Schrifttextes betrifft, nach der Norm der Nova

    Vulgata richtet.(32) In den deuterokanonischen Texten und anderswo, d. h. woverschiedene handschriftliche berlieferungen vorliegen, muss deshalb die liturgische

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    bersetzung gem derselben Tradition erstellt werden, der die Nova Vulgata gefolgt ist.Wenn eine schon erstellte bersetzung eine der Nova Vulgata entgegengesetzte Optionenthlt, was die zugrunde liegende Textberlieferung, die Versfolge und hnliches betrifft,muss dies bei der Erarbeitung eines Lektionars korrigiert werden, so dass diebereinstimmung mit dem approbierten liturgischen lateinischen Text bestehen bleibt.Bei neu zu erarbeitenden bersetzungen wird es ntzlich, wenngleich nicht verpflichtendsein, dass die Nummerierung der Verse mglichst eng diesem Text folgt.

    38. Oft kann man, anhand bereinstimmender Vorschlge kritischer Ausgaben undaufgrund der allgemeinen Empfehlung der Fachleute, eine andere Lesart eines Versesaufnehmen. Doch ist dies bei liturgischen Texten dann nicht erlaubt, wenn es um Elementeder Lesung geht, die wegen ihres Bezugs zum liturgischen Kontext bedeutsam sind oderwenn sonst gegen die Prinzipien dieser Instruktion verstoen wrde. Bei den Stellen,welche die Textkritik nicht einheitlich beurteilt, soll man besonders die Optionenbercksichtigen, die der approbierte lateinische Text enthlt.(33)

    39. Die Abgrenzung der biblischen Perikopen muss sich ganz nach dem Ordo lectionumMissae oder gegebenenfalls nach anderen approbierten und mit der recognitioausgestatteten liturgischen Texten richten.

    40. Unter Wahrung der Erfordernisse einer gesunden Exegese soll alle Sorgfalt daraufverwandt werden, den Wortlaut von Bibelstellen beizubehalten, die man allgemein in derKatechese und in Gebeten, in denen die Volksfrmmigkeit zum Ausdruck kommt,gebraucht. Anderseits muss man sich mit ganzer Kraft darum bemhen, dass nicht einWortschatz oder ein Stil bernommen wird, die das katholische Volk mit demSprachgebrauch nichtkatholischer kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Religionenverwechseln knnte, damit dadurch nicht Verwirrung oder rgernis entsteht.

    41. Man soll sich darum bemhen, dass die bersetzungen demjenigen Verstndnisbiblischer Schriftstellen angeglichen werden, welches durch den liturgischen Gebrauchund durch die Tradition der Kirchenvter berliefert ist, besonders wenn es sich um Textevon groer Bedeutung handelt, wie die Psalmen und die Lesungen zu besonderen Feierndes Kirchenjahres. In diesen Fllen muss man uerst gewissenhaft dafr sorgen, dass diebersetzung den berlieferten christologischen, typologischen oder geistlichen Sinnwiedergibt sowie die Einheit und den Zusammenhang zwischen den beiden Testamentenverdeutlicht.(34) Deshalb gilt:a) Um einen Text am besten so wiederzugeben, wie er in der lateinischen liturgischenTradition gelesen und rezipiert wurde, ist es, wenn man zwischen verschiedenen

    Textvarianten whlen muss, empfehlenswert, sich an die Nova Vulgata zu halten.b) Um dieses Ziel zu erreichen, soll man sich auch auf die ltesten Bibelbersetzungenbeziehen, wie die gewhnlich Septuaginta genannte griechische bersetzung des AltenTestaments, die die Christen schon seit den ltesten Zeiten der Kirche verwendet haben.(35)c) Nach der seit unvordenklicher Zeit berlieferten Tradition, die ja schon in dergenannten Septuaginta-bersetzung sichtbar ist, soll der Name des allmchtigen Gottes -hebrisch das heilige Tetragramm, lateinisch Dominus - in jeder Volkssprache durch einWort derselben Bedeutung wiedergegeben werden.Deshalb soll man die bersetzer eindringlich mahnen, die Auslegungsgeschichteaufmerksam zu erforschen, die man aus den in den Werken der Kirchenvter angefhrten

    Schriftstellen schpfen kann, aber auch aus den biblischen Bildern, welche in derchristlichen Kunst und Hymnendichtung hufiger verwendet werden.

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    42. Zwar muss man darauf achten, den historischen Kontext von Bibelstellen nicht zuverdunkeln, doch soll der bersetzer bedenken, dass das in der Liturgie verkndete WortGottes nicht etwas wie ein blo historisches Dokument ist. Denn der Bibeltext handeltnicht nur von den berhmten Menschen und Ereignissen des Alten und des Neuen

    Testamentes, sondern auch von den Heilsmysterien und betrifft die Glubigen unserer Zeitund deren Leben. Wenn ein Wort oder ein Ausdruck die Wahl zwischen mehrerenbersetzungsmglichkeiten bietet, soll man sich unter steter Wahrung der Treuegegenber dem Originaltext darum bemhen, dass die gewhlte Variante den Zuhrerbefhigt, sich selbst und Zge seines Lebens mglichst lebendig in den Personen undEreignissen des Textes wiederzuerkennen.

    43. Alle Formulierungen, die Bilder und Taten himmlischer Wesen auf menschliche Weisedarstellen oder durch klar umrissene oder konkrete" Bezeichnungen wiedergeben, wie esin der biblischen Sprache sehr oft geschieht, behalten manchmal ihre Kraft nur, wenn mansie wrtlich bersetzt, wie z. B. in der Nova Vulgata die Wrter ambulare (gehen),brachium (Arm), digitus (Finger), manus (Hand), vultus (Angesicht) Gottes, caro (Fleisch),

    cornu (Horn), os (Mund), semen (Same), visitare (heimsuchen). Es ist tatschlich besser,sie nicht erklrend oder interpretierend durch eher 'abstrakte' oder vage Begriffewiederzugeben. Was gewisse Wrter betrifft wie diejenigen, die in der Nova Vulgata mitanima und spiritus bersetzt sind, muss man sich an die oben, Nr. 40-41, dargelegtenGrundstze halten. Daher muss man vermeiden, fr sie ein Personalpronomen oder einabstrakteres" Wort einzusetzen, auer es wre in einem Fall wirklich notwendig. Dennman sollte bedenken, dass eine wrtliche bersetzung von Ausdrcken, die in derVolkssprache als seltsam wahrgenommen werden knnten, gerade dadurch dieWissbegierde des Hrers herausfordert und Gelegenheit zu einer katechetischenErschlieung bietet.

    44. Damit die bersetzung sich besser fr den Vortrag in der Liturgie eignet, muss manjeden Ausdruck vermeiden, der beim Hren mehrdeutig wirkt oder so rtselhaft ist, dassder Hrer den Sinn nicht versteht.

    45. ber die Bestimmungen der praenotanda des Ordo lectionum Missae hinaus soll manbei der Erstellung des volkssprachlichen biblischen Lektionars Folgendes beachten:a) Die in den praenotanda zitierten Schriftstellen mssen vollstndig der bersetzungderselben Stellen in den Schriftlesungen des Lektionars entsprechen.b) Ebenso mssen die den Lesungen vorangehenden thematischen berschriften die in derLesung verwendete bersetzung genau beibehalten, wenn diese bereinstimmung imOrdo lectionum Missae besteht.c) Auch sollen schlielich die Einleitungsformeln der Lesung (Incipit), wie sie im Ordolectionum Missae vorgeschrieben sind, so genau wie mglich der volkssprachlichenBibelbersetzung folgen, der sie normalerweise entnommen sind, und sollen sich nicht anandere bersetzungen halten. Solche Elemente aber, die nicht dem Bibeltext selbstentstammen, sollen bei der Erstellung von Lektionaren genau aus dem Latein in dieVolkssprache bertragen werden, es sei denn die Bischofskonferenz htte zuvor dieErlaubnis der Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erbetenund erhalten, bei der Einleitung der Lesungen anders zu verfahren.

    3. NORMEN FR DIE BERSETZUNG DER BRIGEN LITURGISCHENTEXTE

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    46. Die oben festgesetzten Normen und diejenigen bezglich der Heiligen Schrift sollenmit entsprechenden Abnderungen auch auf die liturgischen Texte der kirchlichenTradition angewandt werden.

    47. Weil die bersetzung den unvergnglichen Schatz der Gebete in einer Sprachewiedergeben muss, die im jeweiligen kulturellen Zusammenhang" verstanden werdenkann, soll sie sich auch von der berzeugung leiten lassen, dass das wahre liturgischeGebet nicht nur vom Geist der Kultur geprgt wird, sondern dass es selbst zur Prgung derKultur beitrgt. Deshalb verwundert es nicht, dass es von der Umgangssprache abweichenkann. Die liturgische bersetzung, welche in gebhrender Weise die Autoritt und denvollstndigen Sinn der Originaltexte wiedergibt, trgt zur Entstehung einer volkstmlichenSakralsprache bei, deren Wrter, Satzbau und Grammatik fr den Gottesdienstcharakteristisch sein sollen; dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sie ihrerseits auf dieAlltagssprache groen Einfluss haben, wie es bei den Sprachen der schon langeevangelisierten Vlker geschehen ist.

    48. Die Texte der besonderen Feiern des Kirchenjahres sollen den Glubigen in einerbersetzung dargeboten werden, die man leicht im Gedchtnis behlt, so dass man sieauch beim privaten Gebet verwenden kann.

    A. Wortschatz

    49. Es ist ein Kennzeichen der rmischen liturgischen Tradition sowie andererkatholischer Riten, dass in deren Gebeten ein zusammenhngendes System von Wrternund Formulierungen besteht, die durch die Bcher der Heiligen Schrift und die kirchlicheTradition festgelegt sind, vor allem aber durch die Werke der Kirchenvter. Die Methode,die liturgischen Bcher zu bersetzen, soll den Zusammenhang zwischen dem Bibeltextselbst und den liturgischen Texten der kirchlichen Tradition, die reich sind an biblischenBegriffen oder zumindest an einschlussweisen biblischen Anspielungen, verdeutlichen.(36)Bei solchen Texten empfiehlt es sich, dass der bersetzer sich von der derBibelbersetzung eigenen Sprechweise leiten lsst, die fr den liturgischen Gebrauch inden Gebieten bereits approbiert ist, fr welche die bersetzung erstellt wird. Zugleich sollman sorgfltig vermeiden, den Text zu berfrachten, indem man eher subtile biblischeAndeutungen unangemessen breit wiederzugeben sucht.

    50. Da die liturgischen Bcher des rmischen Ritus viele grundlegende Ausdrcke aus dertheologischen und spirituellen Tradition der rmischen Kirche enthalten, soll man danachtrachten, dass die Eigenart dieser Ausdrcke erhalten bleibt und sie nicht durch andereWrter ersetzt werden, die dem liturgischen und katechetischen Gebrauch des Volkes

    Gottes in einem bestimmten kulturellen und kirchlichen Kontext fremd sind. Deshalb sindbesonders folgende Grundstze zu beachten:a) Beim bersetzen theologisch besonders bedeutsamer Wrter soll man eineangemessene Verbindung suchen zwischen dem liturgischen Text und der approbiertenbersetzung des Katechismus der Katholischen Kirche in die Volkssprachen, wenn einesolche bersetzung in die betreffende oder in eine ihr nahe verwandte Sprache existiertoder erstellt wird.b) Wenn es nicht passend ist, dasselbe Wort oder denselben Ausdruck im liturgischen Textwie im Katechismus beizubehalten, dann muss der bersetzer dafr sorgen, dass der ganzelehrhafte und theologische Inhalt der Wrter und des Textes insgesamt wiedergegebenwird.

    c) Wrter, die im Zuge der Entwicklung in einer Volkssprache herangezogen wurden, um

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    die einzelnen liturgischen Dienste, Gefe, Gerte und Gewnder von Personen undhnlichen Dingen des tglichen Lebens und Gebrauchs zu unterscheiden, soll manbeibehalten und nicht durch Wrter ersetzen, denen ein solcher sakraler Charakter fehlt.d) Bei der bertragung bedeutsamer Wrter ist gem Nr. 53 (s.u.) Einheitlichkeit in denverschiedenen Teilen der Liturgie einzuhalten.

    51. Im brigen soll der Verschiedenheit der Wrter im Originaltext soweit mglichVerschiedenheit in den bersetzungen entsprechen. Zum Beispiel kann der Gebrauchdesselben volkssprachlichen Wortes einerseits fr verschiedene Formen lateinischerVerben - wie satiari, sumere, vegetari, pasci -, anderseits fr Nomina wie caritas unddilectio oder ebenso fr die Wrter anima, animus, cor, mens und spiritus, wenn diesewiederholt werden, den Text verdnnen und gewhnlich machen. Ebenso kann eineunzureichende bersetzung der verschiedenen Anredeweisen Gottes, wie Domine, Deus,Omnipotens aeterne Deus, Pater usw., oder verschiedener Verben, welche Bittenausdrcken, die bersetzung langweilig machen und die reiche und herrliche Weise

    verdunkeln, durch die im lateinischen Text die Beziehung zwischen den Glubigen undGott bezeichnet wird.

    52. Der bersetzer soll sich bemhen, die Denotation - den ursprnglichen Sinn derWrter und Ausdrcke des Originaltextes - zu bewahren, aber ebenso die Konnotation -kleine Bedeutungsnuancen oder durch sie hervorgerufene Assoziationen -, damit so derText fr andere Bedeutungsschichten, die vielleicht im Originaltext bewusst gesuchtworden waren, offen bleibt.

    53. Sooft ein lateinisches Wort einen gewichtigen Sinn enthlt, der in dieGegenwartssprache schwer zu bertragen ist (wie die Wrter munus, famulus,consubstantialis, propitius usw.), kann man in der bersetzung verschiedene Methoden

    anwenden: Entweder man gibt das lateinische Wort mit einem Wort oder mit mehrerenverbundenen Wrtern wieder, oder man schafft ein neues Wort, das im Vergleich zumOriginal (vgl. oben Nr. 21) vielleicht angepasst oder anders geschrieben ist, oder mannimmt ein Wort auf, das schon mehrere Bedeutungen trgt.(37)

    54. In den bersetzungen vermeide man die Tendenz zur Psychologisierung; sie zeigt sichvor allem, wenn Ausdrcke fr theologische Tugenden durch solche ersetzt werden, dienur menschliche Gemtsbewegungen bezeichnen. Was Wrter oder Redeweisen betrifft,welche die theologische Vorstellung von der spezifisch gttlichen Kausalitt wiedergeben(z. B. im Lateinischen mit praesta, ut...), vermeide man, sie durch Wrter oder Redeweisenzu ersetzen, die nur eine uerliche oder profane Weise der Hilfe ausdrcken.

    55. Einige Wrter, die im lateinischen liturgischen Text auf den ersten Blick nur um desMetrums willen oder aus anderen literarisch-technischen Grnden aufgenommen wordenzu sein scheinen, enthalten in Wirklichkeit oft eine eigentlich theologische Bedeutung;deshalb sind sie in den bersetzungen mglichst beizubehalten. Wrter, die Aspekte derMysterien des Glaubens und der rechten inneren Einstellung der Christen ausdrcken,mssen auf das genaueste bersetzt werden.

    56. Bestimmte Wrter, die zum Bestand der gesamten oder eines groen Teils der frhenKirche gehren, sowie andere, die dem Erbe der menschlichen Geisteskultur eigen sind,sollen in der bersetzung, soweit mglich, wrtlich beibehalten werden, wie dieGemeindeantwort Et cum spiritu tuo oder der Ausdruck mea culpa, mea culpa, mea

    maxima culpa im Buakt der Feier der Heiligen Messe.

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    B. Satzbau, Stil und literarisches Genus

    57. Die besondere Eigenart des rmischen Ritus, der die Dinge klar, kurz und knappausdrckt, soll in der bersetzung mglichst bewahrt werden. Auerdem ist in den

    verschiedenen Teilen der liturgischen Bcher nach Mglichkeit dieselbe Art und Weise beider bersetzung ein und desselben Ausdrucks zu wahren. Folgende Prinzipien sind zubeachten:a) Der bestehende Zusammenhang zwischen den Aussagen, z. B. in Neben- undRelativstzen, in der Wortstellung und verschiedenen Arten des Parallelismus, soll, wennmglich, auf eine der Volkssprache angepasste Weise voll gewahrt werden.b) Bei der bersetzung der Wrter, die im Originaltext enthalten sind, sollen mglichstdieselbe Person, dieselbe Zahl (Einzahl oder Mehrzahl) und dasselbe Genus gewahrtwerden.c) Die theologische Bedeutung der Wrter, die eine Kausalitt, eine Absicht oder eineWirkung ausdrcken, wie ut (dass), ideo (daher), enim (nmlich) und quia (weil), soll,

    selbst wenn die verschiedenen Sprachen sich einer unterschiedlichen Ausdrucksweisebedienen, gewahrt werden.d) Die oben unter Nr. 51 dargelegten Prinzipien, die die Verschiedenheit der Wrterbetreffen, sollen auch eingehalten werden in Bezug auf die Unterschiede in Syntax und Stil(z. B. in der Stellung der Wrter innerhalb des Tagesgebetes, die im Vokativ an Gottgerichtet werden).

    58. Das literarische und rhetorische Genus der verschiedenen Texte der rmischenLiturgie soll gewahrt werden.(38)

    59. Weil es von ihrem Wesen her der Zweck der liturgischen Texte ist, dass sie mndlichvorgetragen und in der liturgischen Versammlung gehrt werden, sind ihnen gewisse

    Sprechweisen eigen, die sich von der allgemeinen Sprechgewohnheit oder von Texten, diestill gelesen werden, unterscheiden wie wiederkehrende und wiedererkennbare Beispieleder Satzbau und des Stils, ein feierlicher oder erhabener Ton, Alliteration und Assonanz,konkrete und lebendige Bilder, Wiederholung, Parallelismus und Verschiedenheit, eingewisser Rhythmus und schlielich die lyrische Kraft dichterischer Werke. Wenn es nichtmglich ist, dieselben Stilelemente des Originaltextes in der Volkssprache zu gebrauchen(was hufig zutrifft, etwa bei Alliteration und Assonanz), muss der bersetzernichtsdestoweniger auf den beabsichtigten Effekt dieser Elemente in der Seele des Hrersachten hinsichtlich des Inhalts oder des Unterschieds zwischen Begriffen oder derEindringlichkeit usw. Ferner soll er mit Kunstfertigkeit alle Mglichkeiten derVolkssprache ausschpfen, damit er so vollstndig wie mglich dieselbe Wirkung erzielt,

    nicht nur hinsichtlich des Inhalts selbst, sondern auch hinsichtlich der anderen Aspekte. Inpoetischen Texten ist eine grere Beweglichkeit bei der bersetzung erforderlich, damitbei der Wiedergabe des Textinhalts die Aufgabe der literarischen Form deutlich bleibt.Nichtsdestoweniger sollen Ausdrcke, die eine besondere lehrmige oder geistlicheBedeutung haben, oder jene, die besonders bekannt sind, wenn mglich wrtlich bersetztwerden.

    60. Ein groer Teil der liturgischen Texte ist mit der Absicht erstellt, dass er vomzelebrierenden Priester, vom Diakon, vom Kantor, vom Volk oder vom Chor gesungenwird. Deswegen muss der Text so bersetzt werden, dass er fr Vertonungen geeignet ist.Dennoch ist beim Anpassen des Textes an die Musik die Autoritt des Textes voll zu

    wahren; d. h. weder Texte aus der Heiligen Schrift noch jene, die aus der Liturgiegenommen und schon die recognitio erhalten haben, drfen durch Umschreibungen

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    ersetzt werden, die auf leichtere Singbarkeit abzielen; es drfen nicht Hymnen genommenwerden, die man allgemein fr gleichwertig hlt.(39)

    61. Die fr den Gesang bestimmten Texte sind von besonderer Bedeutung, weil sie den

    Glubigen das Gefhl der Festlichkeit der Feier vermitteln und die Einheit im Glauben undin der Liebe durch die Einheit der Stimmen zum Ausdruck bringen.(40) Die Hymnen undGesnge, die sich in den heutigen editiones typicae finden, machen nur einen sehr kleinenTeil des unermesslichen historischen Schatzes der Lateinischen Kirche aus; darum ist essehr angemessen, dass sie in den volkssprachlichen Ausgaben verwendet werden, auchzusammen mit anderen, die unmittelbar in der Volkssprache entstanden sind. Fr denGesang bestimmte unmittelbar in der Volkssprache selbst erstellte Texte solleninsbesondere aus der Heiligen Schrift und dem Schatz der Liturgie schpfen.

    62. Gewisse liturgische Texte der kirchlichen Tradition sind mit verschiedenen rituellenHandlungen verbunden, die ihren Ausdruck in einer besonderen Krperhaltung, in Gestenund in der Verwendung von Zeichen finden. Daher ist es bei der Erarbeitung geeigneterbersetzungen ratsam, auf Elemente zu achten wie die fr den Vortrag des Textesnotwendige Zeit, seine Eignung fr Rezitation oder Gesang oder fr stndigeWiederholungen usw.

    4. NORMEN FR BESONDERE ARTEN VON TEXTEN

    A. Eucharistische Hochgebete

    63. Der Hhepunkt des gesamten liturgischen Handelns ist die Feier der Messe, in derjeweils das Eucharistische Hochgebet (Anaphora) den vornehmsten Platz einnimmt.(41)Deswegen sind die bersetzungen der approbierten Eucharistischen Hochgebete mitgrter Sorgfalt zu erarbeiten vor allem hinsichtlich der sakramentalen Formeln; dieeigens fr sie geltende Verfahrensweise wird unten unter Nr. 85-86 beschrieben.

    64. Revisionen von bersetzungen, die spterhin folgen, drfen ohne hinreichendeGrnde den bereits approbierten volkssprachlichen Text der Eucharistischen Hochgebete,den die Glubigen sich allmhlich eingeprgt haben, nicht in bemerkenswerter Weiseverndern. Immer wenn eine ganz neue bersetzung notwendigerweise verlangt wird,sollen die Bestimmungen von unten, Nr. 74, eingehalten werden.

    B. Das Symbolum oder Glaubensbekenntnis

    65. Das Symbolum oder Glaubensbekenntnis dient dazu, dass das ganze versammelte Volk

    auf das in den Lesungen aus der Heiligen Schrift verkndete und in der Homilie ausgelegteWort Gottes antwortet; indem das Volk diesen Text als Glaubensregel spricht, ruft es sich -in der fr den liturgischen Gebrauch genehmigten Formel - die groen Mysterien desGlaubens von Neuem ins Gedchtnis und bekennt sie.(42) Das Symbolum ist genau mitden Worten zu bersetzen, die die Tradition der Lateinischen Kirche ihm zugewiesen hat,wobei der Gebrauch der ersten Person Singular zu wahren ist, durch den deutlich erklrtwird: Das Glaubensbekenntnis wird im Symbolum gleichsam aus der Person der ganzenKirche bergeben, die durch den Glauben geeint wird".(43) berdies sind, immer wenndas Apostolische Glaubensbekenntnis in der Liturgie vorgeschrieben ist oder genommenwerden kann, die Worte Auferstehung des Fleisches" wrtlich zu bersetzen.(44)

    C. Die Praenotanda" sowie Texte rubrikalen oder rechtlichen Charakters

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    66. Alle Teile eines jeden liturgischen Buches sind in derselben Reihenfolgewiederzugeben, in der sie im lateinischen Text der editio typica erscheinen; das gilt auchfr die institutio generalis, die praenotanda und die den verschiedenen Ritenvorangestellten Vorschriften sowie die einzelnen Rubriken, die eine Sttze der ganzenStruktur der Liturgie sind.(45) Die Unterscheidung zwischen den verschiedenenliturgischen Aufgaben und der Bezeichnung der liturgischen Dienste mit ihren je eigenenfestgelegten Titeln soll in der bersetzung unter angemessener Beachtung dessen, wasoben unter Nr. 50c gesagt wird, wie in den Rubriken der editio typica genau beibehaltenwerden.(46)

    67. Wo solche praenotanda oder andere Texte der editiones typicae ausdrcklichAnpassungen oder przisierende Bestimmungen verlangen, die von denBischofskonferenzen vorzunehmen sind, z. B. Teile des Messbuches, die von derBischofskonferenz genauer zu bestimmen sind,(47) ist es erlaubt, derartige Vorschriften inden Text einzufgen, sofern die betreffenden Teile die recognitio des Apostolischen Stuhles

    erhalten haben. Von der Natur der Sache her ist es in diesem Fall nicht ratsam, dass dieTeile genau so bersetzt werden, wie sie in der editio typica stehen. Nichtsdestowenigersollen die Dekrete der Approbation durch die Bischofskonferenz und der von derKongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gewhrten recognitioerwhnt werden.

    68. An den Anfang der volkssprachlichen Ausgaben soll man die Dekrete stellen, durch diedie editiones typicae vom zustndigen Dikasterium des Apostolischen Stuhles promulgiertwurden, unter Bercksichtigung der in Nr. 78 dargelegten Vorschriften. Es sollen auch dieDekrete hinzugefgt werden, durch die den bersetzungen die recognitio des HeiligenStuhles gewhrt wurde, oder wenigstens die gewhrte recognitio genannt werden unter

    Angabe von Tag, Monat und Jahr sowie Protokoll-Nummer des vom Dikasteriumerlassenen Dekrets. Weil diese auch historische Zeugnisse sind, mssen die Namen derDikasterien oder anderer Einrichtungen des Apostolischen Stuhles genau bersetztwerden, wie es dem Tag der Promulgation des Dokuments entspricht; sie drfen nicht anden gegenwrtig geltenden Namen derselben oder der ihr entsprechenden Institutionangepasst werden.

    69. Die volkssprachlichen Ausgaben der liturgischen Bcher mssen in allen Teilen mitden Titeln, der Anordnung der Texte, den Rubriken und der Nummerierung der editiotypica bereinstimmen, auer es wre in den praenotanda derselben Bcher etwas anderesbestimmt. berdies sollen alle von der Kongregation fr den Gottesdienst und dieSakramentenordnung approbierten Zustze eingefgt werden, sei es in einer Ergnzung

    bzw. einem Anhang oder an der betreffenden Stelle selbst, wie es der Apostolische Stuhlbestimmt hat.

    IIIDIE VORBEREITUNG VON BERSETZUNGEN UND DIE ERRICHTUNG VON

    KOMMISSIONEN

    1. DIE VORGEHENSWEISE BEI DER VORBEREITUNG EINER

    BERSETZUNG

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    70. Aufgrund der den Bischfen bertragenen Aufgabe, liturgische bersetzungen zubesorgen,(48) wird diese Arbeit in besonderer Weise der von der Bischofskonferenzpflichtgem eingerichteten Liturgiekommission bertragen. Wo eine solche Kommissionnicht besteht, soll die Aufgabe, eine bersetzung zu erstellen, zwei oder drei Bischfenanvertraut werden, die in Liturgiewissenschaft, Bibelwissenschaft, Sprachwissenschaft undMusikwissenschaft kundig sind.(49) Was aber die genaue Untersuchung und dieApprobation der Texte betrifft, mssen alle Bischfe einzeln diese Aufgabe als eineunmittelbare, gewichtige und persnliche Vertrauensangelegenheit erachten.

    71. In Lndern, in denen mehrere Sprachen gesprochen werden, sollen bersetzungen indie einzelnen Volkssprachen angefertigt und der besonderen berprfung durch diebetroffenen Bischfe unterworfen werden.(50) Nichtsdestoweniger behlt dieBischofskonferenz als solche das Recht und die Vollmacht, alle Akte zu setzen, die gemdieser Instruktion einer solchen Konferenz zustehen; daher kommt es der ganzenKonferenz zu, den Text zu approbieren und dem Apostolischen Stuhl zur Erteilung der

    recognitio vorzulegen.72. Die Bischfe sollen bei der Ausfhrung des ihnen anvertrauten Dienstes, diebersetzungen der liturgischen Texte vorzubereiten, sorgfltig dafr sorgen, dass diebersetzungen mehr eine Frucht wahrhaft gemeinsamen Bemhens sind als die irgendeiner einzelnen Person oder einer kleinen Gruppe.

    73. Nach jeder Verffentlichung der editio typica eines lateinischen liturgischen Buchesmuss mglichst schnell dessen bersetzung erarbeitet werden; diese soll dieBischofskonferenz, nach der erforderlichen Approbation, an die Kongregation fr denGottesdienst und die Sakramentenordnung senden; ihr obliegt es, nach den in dieserInstruktion dargelegten Normen, unter Wahrung des sonstigen Rechtes, die recognitio zu

    erteilen.(51) Sollen aber auch nur ein Teil der lateinischen editio typica verndert odergewisse neue Elemente eingefgt werden, sind diese Neuerungen in allen folgendenvolkssprachlichen Ausgaben voll und getreu zu wahren.

    74. Eine gewisse Bestndigkeit muss, soweit mglich, in aufeinander folgenden Ausgabenin einer lebenden Sprache gewhrleistet sein. Die Teile, die das Volk auswendig knnensoll, sollen vor allem in Ausgaben fr den Gesang nur aus einem gerechten undschwerwiegenden Grund verndert werden. Wenn dennoch wichtigere nderungennotwendig sind, um einen Text an die Normen dieser Instruktion anzupassen, wird es ambesten sein, alles gleichzeitig durchzufhren. In diesem Fall muss die Verffentlichung desneuen Textes von einer angemessenen Zeit der Katechese begleitet werden.

    75. Die bersetzung der liturgischen Bcher erfordert nicht nur ein auerordentliches Maan Sachkenntnis, sondern auch den Geist des Gebets und das Vertrauen auf Gottes Hilfe,die nicht nur den bersetzern gewhrt wird, sondern der Kirche selbst auf dem ganzenWeg, der bis zur Approbation eines gesicherten und definitiven Textes fhrt. Die innereBereitschaft hinzunehmen, dass das eigene Werk von anderen beurteilt und berarbeitetwird, ist eine unbedingt notwendige Haltung, in der sich jeder auszeichnen muss, der denDienst bernimmt, liturgische Bcher zu bersetzen. Auerdem mssen allebersetzungen oder Texte, die in der Volkssprache erarbeitet werden, einschlielich derpraenotanda und der Rubriken, ohne Autorennamen sein - seien es Personen oder seien esEinrichtungen, die aus mehreren Personen bestehen -, so wie es in den editiones typicaeder Fall ist.(52)

    76. Um die Beschlsse des Zweiten Vatikanischen Konzils ber die heilige Liturgie zu

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    verwirklichen, zeigt die Erfahrung, die in fast vier Jahrzehnten der liturgischenErneuerung seit dem kumenischen Konzil gereift ist, dass die Sorge um diebersetzungen der liturgischen Texte - wenigstens hinsichtlich der weiter verbreitetenSprachen - nicht nur den in den Teilkirchen regierenden Bischfen obliegt, sondern auchdem Apostolischen Stuhl selbst, damit er die universale Sorge gegenber denChristglubigen in der Stadt Rom und weltweit wirksam wahrnimmt. Denn in der DizeseRom, vor allem in den vielen Kirchen und Einrichtungen der Stadt, die von der Dizeseoder von Organen des Heiligen Stuhles auf irgendeine Weise abhngen, sowie in derTtigkeit der Dikasterien der Rmischen Kurie und der Ppstlichen Reprsentantenwerden die greren Sprachen recht umfangreich und hufig angewandt, auch inliturgischen Feiern. Daher hat sich gezeigt, dass knftig fr die oben genannten grerenSprachen die Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung beimErarbeiten der bersetzungen deutlicher und eingehender beteiligt sein soll.

    77. Auerdem soll in den Hauptsprachen eine vollstndige bersetzung aller liturgischen

    Bcher in angemessener Zeit erstellt werden. Bisher ad interim" approbiertebersetzungen sollen vervollkommnet oder gegebenenfalls vollstndig revidiert und dannden Bischfen zur endgltigen Approbation vorgelegt werden, wie es in dieser Instruktiondargelegt ist; schlielich sollen sie an die Kongregation fr den Gottesdienst und dieSakramentenordnung gesandt werden, um die recognitio vom Apostolischen Stuhl zuerbitten.(53)

    78. Bei weniger verbreiteten Sprachen, die zum liturgischen Gebrauch zugelassen sind, istes mglich, nach den pastoralen Erfordernissen und mit Zustimmung der Kongregationfr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zunchst nur die wichtigeren derliturgischen Bcher zu bersetzen. Die dementsprechend ausgewhlten einzelnen Bcher

    sind ganz zu bersetzen, wie oben unter Nr. 66 gesagt. Was die Dekrete, die institutiogeneralis, die praenotanda und die Instruktionen anbelangt, drfen sie in einer Sprachegedruckt werden, die sich von der in der Feier verwendeten Sprache unterscheidet, abertrotzdem von den Zelebranten und Diakonen in diesem Gebiet ohne weiteres verstandenwird. Es ist erlaubt, den lateinischen Text der Dekrete entweder zustzlich zur bersetzungoder an deren Stelle abzudrucken.

    2. DIE APPROBATION DER BERSETZUNG UND DAS GESUCH UMRECOGNITIO DURCH DEN APOSTOLISCHEN STUHL

    79. Die Approbation liturgischer Texte, sei sie endgltig, ad interim" oder ad

    experimentum", muss durch Dekret geschehen. Damit sie rechtmig gewhrt wird, istFolgendes einzuhalten:(54)a) Damit ein rechtsgltiges Dekret erlassen wird, sind zwei Drittel der geheimabgegebenen Stimmen all derer erforderlich, die in der Bischofkonferenz entscheidendesStimmrecht haben.b) Alle Akten, die vom Apostolischen Stuhl zu approbieren sind, sollen in zweifacherAusfertigung vom Vorsitzenden und vom Sekretr der Konferenz unterschrieben undordnungsgem mit dem Siegel versehen werden; sie sind der Kongregation fr denGottesdienst und die Sakramentenordnung zu bersenden. Diese Akten sollen enthalten:i) die Namen der Bischfe oder der ihnen rechtlich Gleichgestellten, die an derVersammlung teilgenommen haben;

    ii) einen Bericht ber das Verfahren; er muss den Ausgang der Abstimmung ber jedesDekret enthalten unter Angaben der Zahl der Ja-Stimmen, der Nein-Stimmen und der

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    Stimmenthaltung.c) Es sollen zwei Exemplare der in der Volkssprache erstellten liturgischen Texteeingesandt werden; wenn mglich soll der Text auch auf einer Computer-Diskette geliefertwerden.d) In dem besonderen Bericht soll das Folgende deutlich erklrt werden:(55)i) das bei der bersetzung eingehaltene Verfahren bzw. die Kriterien;ii) eine Liste der Personen, die an den einzelnen Arbeitsschritten beteiligt waren,zusammen mit einer kurzen Bemerkung ber die Qualitt der Fhigkeit und dieSachkenntnis eines jeden von ihnen;iii) eventuelle nderungen gegenber einer frheren bersetzung desselben liturgischenBuches sollen eigens gekennzeichnet werden zusammen mit der Begrndung, warum dienderungen vorgenommen wurden;iv) eine Darstellung einer jeden nderung, die gegenber dem Inhalt der lateinischeneditio typica vorgenommen wurde, zusammen mit den Begrndungen, weshalb dies

    notwendig war, und mit Nennung der frheren vom Apostolischen Stuhl erteiltenErlaubnis, eine solche nderung einzufhren.

    80. Der Brauch, fr alle bersetzungen liturgischer Texte die recognitio durch denApostolischen Stuhl zu erbitten,(56) gewhrt die notwendige Sicherheit, die erkennenlsst, dass die bersetzung authentisch ist und mit den Originaltexten bereinstimmt; ermanifestiert und bewirkt das wahre Band der Gemeinschaft zwischen dem Nachfolger desheiligen Petrus und seinen Brdern im Bischofsamt. Diese recognitio ist zudem keine reineFormalitt, sondern ein Akt der Leitungsgewalt, der unbedingt notwendig ist (ohne ihn hatder Beschluss der Bischofskonferenz keine Gesetzeskraft) und durch den - auchsubstantielle - nderungen auferlegt werden knnen.(57) Daher ist es nicht erlaubt,irgendwelche bersetzte oder neu verfasste liturgische Texte fr den Gebrauch durch die

    Zelebranten oder das Volk berhaupt zu drucken, wenn die recognitio fehlt. Weil immerdas Gesetz des Betens mit dem Gesetz des Glaubens (lex orandi - lex credendi)bereinstimmen und den Glauben des christlichen Volks ausdrcken und strken muss,knnen liturgische bersetzungen nicht Gottes wrdig sein, wenn sie nicht getreu denReichtum der katholischen Lehre vom Originaltext in die volkssprachliche bersetzungbertragen, so dass die heilige Rede an ihren dogmatischen Inhalt angepasst wird.(58)Darber hinaus ist das Prinzip zu beachten, demzufolge eine jede Teilkirche mit derUniversalkirche bereinstimmen muss, nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und dersakramentalen Zeichen, sondern auch hinsichtlich der universalen von der apostolischenund fortdauernden berlieferung angenommenen Bruche;(59) also hat die gebhrenderecognitio durch den Apostolischen Stuhl den Zweck, darber zu wachen, dass diebersetzungen selbst sowie gewisse rechtmig in ihr vorgenommene nderungen nichtder Einheit des Volkes Gottes schaden, sondern ihr vielmehr immer dienen.(60)

    81. Die vom Apostolischen Stuhl gewhrte recognitio muss in der gedruckten Ausgabeausdrcklich angegeben werden zusammen mit dem Satz concordat cum originali", dender Vorsitzende der Liturgiekommission der Bischofskonferenz unterschrieben hat, undnicht ohne das Wort imprimatur", unterschrieben vom Vorsitzenden derselbenKonferenz.(61) Auerdem sollen zwei Exemplare jeder gedruckten Ausgabe an dieKongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gesandt werden.(62)

    82. Jegliche nderung in einem liturgischen Buch, welches von der Bischofskonferenzbereits approbiert und anschlieend mit der recognitio des Apostolischen Stuhlesausgestattet wurde, die die Auswahl von Texten aus bereits verffentlichten liturgischen

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    Bchern oder eine nderung in der Anordnung der Texte betrifft, muss nach der obenunter Nr. 79 festgesetzten Vorgehensweise und unter Bercksichtigung der oben unter Nr.22 dargelegten Vorschriften geschehen. Eine andere Vorgehensweise kann in besonderenFllen nur angewandt werden, wenn sie durch die Statuten der Bischofskonferenz odereine gleichwertige Gesetzgebung mit Approbation des Apostolischen Stuhles genehmigt ist.(63)

    83. Was die volkssprachlichen Ausgaben der liturgischen Bcher betrifft, ist zu beachten:die Approbation der Bischofskonferenz sowie die recognitio des Apostolischen Stuhles giltnur fr das Gebiet eben dieser Konferenz, und diese Ausgaben drfen ohne Erlaubnis desApostolischen Stuhles nicht in einem anderen Gebiet verwendet werden, auer unterbesonderen Umstnden, wie sie oben unter Nr. 18 und 76 genannt sind, unter Beachtungder dort dargelegten Normen.

    84. Wo einer Bischofskonferenz die ausreichenden finanziellen Mittel undInstrumentarien zur Erarbeitung und zum Druck eines liturgischen Buches fehlen, soll derVorsitzende der Konferenz die Angelegenheit der Kongregation fr den Gottesdienst unddie Sakramentenordnung darlegen; ihr kommt es zu, eine andere Anordnung zu treffenoder zu approbieren hinsichtlich der Verwendung von liturgischen Bchern, diegemeinsam mit anderen Bischofskonferenzen herausgegeben wurden oder schonandernorts gebraucht werden. Diese Erlaubnis des Heiligen Stuhles wird aber nur imEinzelfall erteilt.

    3. DIE BERSETZUNG UND APPROBATION DER SAKRAMENTALENFORMELN

    85. Im Zusammenhang mit der bersetzung der sakramentalen Formeln, die dieKongregation fr den Gottesdienst dem Urteil des Papstes unterwerfen muss, ist auerdem, was fr die bersetzung der anderen liturgischen Texte erforderlich ist, das Folgendeeinzuhalten:(64)a) Wenn es sich um die Sprachen Englisch, Franzsisch, Deutsch, Spanisch, Italienischund Portugiesisch handelt, sollen alle Akten in den jeweiligen Sprachen vorgelegt werden.b) Wenn die bersetzung von einem in derselben Sprache schon erstellten undapprobierten Text abweicht, ist der Grund anzugeben, weswegen die nderungvorgenommen wurde.c) Der Vorsitzende und der Sekretr der Bischofskonferenz mssen bezeugen, dass diebersetzung von der Bischofskonferenz approbiert ist.

    86. Bei weniger verbreiteten Sprachen soll alles gemacht werden wie oben dargelegt. DieAkten sollen jedoch in einer der oben genannten, weiter verbreiteten Sprachen mithchster Sorgfalt bearbeitet werden, so dass die Bedeutung eines jeden einzelnen Wortesder Volkssprache wiedergegeben wird. Der Vorsitzende und der Sekretr derBischofskonferenz sollen, nachdem sie vertrauenswrdige Fachleute zu Rate gezogenhaben, falls dies notwendig ist, die Authentizitt dieser bersetzung bezeugen.(65)

    4. EINE EINZIGE FASSUNG DER LITURGISCHEN TEXTE

    87. Es wird empfohlen, dass es im Einvernehmen unter den Bischfen der Gebiete, in

    denen dieselbe Sprache in Gebrauch ist, fr jede Volkssprache eine einzige Fassung der

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    liturgischen Bcher und anderer liturgischer Texte gibt.(66) Wenn dies wegen derUmstnde tatschlich nicht mglich ist, sollen die einzelnen Bischofskonferenzen nachvorausgehender Konsultation des Heiligen Stuhles festlegen, ob die bereits bestehendebersetzung anzupassen oder eine neue zu erstellen ist. In beiden Fllen ist die recognitioder Akten durch die Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnungerforderlich.

    88. Beim Ordo Missae und jenen Teile der heiligen Liturgie, die eine direkte Teilnahme desVolkes verlangen, soll es nur eine einzige bersetzung in einer bestimmten Sprache geben,(67) wenn nicht, in Einzelfllen, etwas anderes vorgesehen ist.

    89. Texte, die mehreren Konferenzen gemeinsam sind (vgl. oben Nr. 87-88), sind in derRegel von allen Bischofskonferenzen, die sie verwenden mssen, einzeln zu approbieren,bevor die recognitio dieser Texte vom Apostolischen Stuhl gewhrt wird.(68)

    90. Aus gebhrender Rcksicht auf die katholischen Traditionen und alle in dieser

    Instruktion enthaltenen Grundstze und Normen wird, wo immer dies mglich ist,zwischen allen fr den allgemeinen Gebrauch in den verschiedenen Riten der KatholischenKirche bestimmten bersetzungen, vor allem bezglich der Texte der Heiligen Schrift, einegewisse angemessene Verbindung bzw. Koordination dringend gewnscht. Die Bischfeder Lateinischen Kirche sollen dies im Geist gehorsamer und brderlicherZusammenarbeit frdern.

    91. Eine hnliche bereinstimmung wird auch mit den Orientalischen, nicht KatholischenTeilkirchen oder mit den Autoritten der protestantischen kirchlichen Gemeinschaftengewnscht,(69) sofern es sich nicht um einen liturgischen Text handelt, der bisher nochstrittige Lehrinhalte betrifft, und wenn die betreffenden Kirchen oder kirchlichenGemeinschaften gengend Mitglieder haben und die konsultierten Personen diesekirchlichen Gemeinschaften wirklich vertreten knnen. Um die Gefahr eines rgernissesoder der Verwirrung unter den Christglubigen gnzlich zu vermeiden, muss diekatholische Kirche bei derartigen bereinknften die volle Handlungsfreiheit, auch imbrgerlichen Recht, wahren.

    5. DIE GEMISCHTEN" KOMMISSIONEN

    92. Damit eine Einheit unter den auch in die Volkssprachen bersetzten liturgischenBchern besteht und nicht das ganze Unternehmen und die damit verbundenenBemhungen der Kirche ins Leere gehen, hat der Apostolische Stuhl unter anderen

    mglichen Lsungen die Errichtung gemischter" Kommissionen gefrdert, d. h. solcher,an deren Arbeit mehrere Bischofskonferenzen auf eine bestimmte Weise teilhaben.(70)

    93. Die Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung errichtet aufBitten der betreffenden Bischofskonferenzen eine derartige gemischte" Kommission;danach wird die Kommission gem den vom Apostolischen Stuhl approbierten Statutengeleitet.(71) In der Regel ist zwar zu wnschen, dass ber die vorgenannte Errichtungsowie ber die Abfassung der Statuten alle an der Kommission auf gewisse Weisebeteiligten Bischofskonferenzen einzeln entscheiden, bevor ein diesbezgliches Gesuch derKongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vorgelegt wird; wennjedoch wegen der groen Zahl der Konferenzen oder wegen der langen Dauer, die vielleichtzur Durchfhrung der Abstimmung erforderlich ist, oder aus einer besonderen pastoralenNotwendigkeit es dem vorgenannten Dikasterium angebracht erscheint, ist keineswegs

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    ausgeschlossen, dass - mglichst nach Konsultation wenigstens einiger Bischfe, die esbetrifft - von ihm Statuten errichtet und approbiert werden.

    94. Die gemischte" Kommission bietet von ihrer Eigenart her den Bischfen Hilfe und

    ersetzt fr sie nicht, was zu ihrem pastoralen Dienst oder zu ihren Beziehungen zumApostolischen Stuhl gehrt.(72) Denn die gemischte" Kommission begrndet nicht etwasDrittes zwischen dem Apostolischen Stuhl und den Bischofskonferenzen und ist nicht alsKommunikationsweg zwischen ihnen zu betrachten. Die Mitglieder der Kommission sindimmer Bischfe oder wenigstens dem Bischof rechtlich Gleichgestellte. Es ist berdiesSache von Bischfen, als Mitglieder der Kommission diese zu leiten.

    95. Es ist angemessen, dass zu den Bischfen, die an der Arbeit einer solchen gemischten"Kommission beteiligt sind, wenigstens einige gehren, die in ihren Konferenzen fr dieBehandlung liturgischer Angelegenheiten zustndig sind, wie z. B. die Vorsitzenden derliturgischen Kommission der Konferenz.

    96. Denn diese Kommission bt, soweit mglich, mit Hilfe der liturgischen Kommissionen,die von den einzelnen an der Angelegenheit beteiligten Bischofskonferenzen abhngen, ihrAmt aus; das gilt sowohl fr die Fachleute als auch fr die zu verwendenden technischenHilfsmittel als auch fr die Hilfe des Sekretariats. Sie ist vor allem durch Koordination derArbeit ttig, z. B. derart, dass von der liturgischen Kommission einer Bischofskonferenz dieerste bersetzungsvorlage vorbereitet und anschlieend von den anderen Kommissionen,nicht zuletzt wegen der Verschiedenheit der Ausdrucksweise in derselben Sprache in deneinzelnen beteiligten Gebieten, verbessert wird.

    97. Es ist angemessen, dass an den einzelnen Arbeitssitzungen wenigstens einige Bischfeteilhaben, bis der ausgereifte Text der Vollversammlung der Bischfe zur Prfung und zurApprobation vorgelegt wird und unmittelbar danach vom Vorsitzenden der Konferenz,zustzlich mit der Unterschrift auch des Generalsekretrs versehen, gem der Norm desRechts dem Apostolischen Stuhl zur Erteilung der recognitio zugesandt wird.

    98. berdies sollen die gemischten" Kommissionen insofern ihre Arbeit eingrenzen, alssie nur die Texte der editiones typicae behandeln und jegliche theoretische Frage, die sichnicht unmittelbar auf diese ihre Aufgabe bezieht, beiseite lassen; sie sollen auch nichtBeziehungen mit anderen gemischten" Kommissionen pflegen und keine neuen Texteerstellen.

    99. Denn es bleibt eine dringende Notwendigkeit, Kommissionen fr die Liturgie, dieKirchenmusik und die sakrale Kunst gem der Norm des Rechtes in jeder Dizese und imGebiet einer Bischofskonferenz zu errichten.(73) Sie alle sollen selbst auf ihr eigenes Zielhin arbeiten, damit die ihnen bertragenen Aufgaben nicht auf irgendeine gemischte"Kommission zur Behandlung bergehen.

    100. Aus jeder gemischten" Kommission bedrfen alle wichtigen Mitarbeiter, die nichtBischfe sind und denen von dieser Kommission ein Auftrag auf Dauer erteilt wird, vorAufnahme ihres Dienstes der von der Kongregation fr den Gottesdienst und dieSakramentenordnung erteilten Erklrung des Nihil obstat"; dabei sind die die Eignungbetreffenden akademischen Titel und Zeugnisse zu bercksichtigen sowieEmpfehlungsschreiben des eigenen Dizesanbischofs zu beachten. Bei der Erstellung derStatuten, von denen oben unter Nr. 93 die Rede war, soll genauer beschrieben werden, aufwelche Weise dieses Gesuch vorzubringen ist.

    101. Alle, einschlielich der Fachleute, mssen ihre Arbeit ohne Nennung des Namens

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    ausfhren und Stillschweigen beachten, wozu alle auer den Bischfen durch einenVertrag zu verpflichten sind.

    102. Es ist auch angemessen, dass in von den Statuten festgelegten zeitlichen Abstnden

    die Aufgaben der Mitglieder, der Mitarbeiter und der Fachleute erneuert werden.Aufgrund von Notwendigkeiten, durch die einige Kommissionen erfahrungsgem unterDruck stehen, wird die Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung,wenn dies von ihr erbeten wird, durch ein Indult gewhren knnen, dass der fr einigeMitglieder, Mitarbeiter und Fachleute festgelegte Zeitraum verlngert wird.

    103. Was die bereits bestehenden gemischten" Kommissionen angeht, sind ihre Statutennach der Norm Nr. 93 und den brigen Vorschriften dieser Instruktion innerhalb von zweiJahren, angefangen vom Tag, an dem diese Instruktion in Kraft tritt, zu revidieren.

    104. Um des Wohls der Glubigen willen reserviert sich der Heilige Stuhl das Recht,bersetzungen in jede beliebige Sprache anzufertigen und fr den liturgischen Gebrauch

    zu approbieren.(74) Doch soll, auch wenn zuweilen der Apostolische Stuhl durch dieKongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung notgedrungen in dieErstellung von bersetzungen eingreift, fr die Approbation zum liturgischen Gebrauchinnerhalb der Grenzen eines kirchlichen Gebietes die betreffende Bischofskonferenzzustndig bleiben, wenn nicht in dem vom Apostolischen Stuhl erlassenenApprobationsdekret fr jene bersetzung etwas anderes ausdrcklich vorgesehen wird.Danach soll die Konferenz das Approbationsdekret fr ihr Gebiet zur Erteilung derrecognitio an den Heiligen Stuhl zurckschicken, zusammen mit dem Text selbst gemder Norm dieser Instruktion und der brigen rechtlichen Bestimmungen.

    105. Aus den oben unter Nr. 76 und 84 dargestellten Grnden und aus anderendringenden pastoralen Notwendigkeiten werden die Kommissionen, Rte, Ausschsseoder Arbeitsgruppen, die bersetzungen einzelner oder auch mehrerer liturgischer Bcherin einer oder mehreren Sprachen behandeln und die direkt vom Apostolischen Stuhlabhngen, durch Dekret der Kongregation fr den Gottesdienst und dieSakramentenordnung errichtet. In diesem Fall werden, soweit mglich, wenigstens einigeder Bischfe, die es betrifft, konsultiert werden.

    6. NEUE IN DER VOLKSSPRACHE ZU ERSTELLENDE LITURGISCHE TEXTE

    106. Beim Verfassen neuer in den Volkssprachen zu erstellender liturgischer Texte, diemglicherweise zu denen aus dem lateinischen bersetzten editiones typicae hinzugefgt

    werden sollen, sind die bereits geltenden Normen zu beachten, insbesondere jene derInstruktion Varietates legitimae.(75) Jede Bischofskonferenz soll eine oder mehrereKommissionen einrichten, um die Texte zu erstellen oder um sich mit der geeignetenAnpassung der Texte zu befassen; sie sollen die Texte zur Erteilung der recognitio an dieKongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung bermitteln, bevor sie inirgend welchen Bchern fr den Gebrauch der Zelebranten und der Glubigen insgesamtherausgegeben werden.(76)

    107. Es ist im Bewusstsein zu halten, dass die Erstellung neuer Texte von Gebeten oderRubriken ihr Ziel nicht in sich selbst hat, sondern in der Absicht geschehen soll, einerbesonderen kulturellen oder pastoralen Notwendigkeit entgegenzukommen. Deswegen istsie strikt Aufgabe der rtlichen oder nationalen liturgischen Kommissionen, nicht aber deroben unter Nr. 92-104 behandelten Kommissionen. Neue volkssprachlich erstellte Texte

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    drfen genauso wie andere rechtmig eingefhrte Anpassungen nichts enthalten, was derAufgabe, der Bedeutung, der Struktur, dem Stil, dem theologischen Gehalt oder demberlieferten Wortbestand und anderen wichtigen Eigenschaften der Texte widerspricht,die sich in den editiones typicae finden.(77)

    108. Die liturgischen Gesnge und Hymnen sind von besonderer Bedeutung undWirksamkeit. Vor allem am Sonntag, dem Tag des Herrn", verknden die Gesnge des zurFeier der heiligen Messe versammelten glubigen Volkes nicht weniger als die Gebete, dieLesungen und die Homilie die authentische Botschaft der Liturgie, wenn sie den Sinn desgemeinsamen Glaubens und der Gemeinschaft in der Liebe frdern.(78) Wenn sie beimglubigen Volk weiter verbreitet sind, sollen sie von hinreichend fester Gestalt sein, so dassim Volk eine Verwirrung vermieden wird. Innerhalb von fnf Jahren ab der Herausgabedieser Instruktion sollen die Bischofskonferenzen die erforderliche Arbeit den zustndigennationalen oder dizesanen Kommissionen und anderen Fachleuten bertragen, um einDirektorium oder eine Sammlung der fr den liturgischen Gesang bestimmten Texte

    herauszugeben. Eine solche Sammlung soll fr die notwendige recognitio an dieKongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gesandt werden.

    IVDIE HERAUSGABE DER LITURGISCHEN BCHER

    109. Als editio typica (authentische Ausgabe) der liturgischen Bcher des rmischen Ritus,die nur den lateinischen Text bieten, wird jene bezeichnet, die aufgrund des Dekrets der zuder Zeit zustndigen Kongregation herausgegeben wird.(79) Die vor dieser Instruktionverffentlichten editiones typicae wurden von der Typis Polyglottis Vaticanis (VatikanischeDruckerei) oder der Libreria Editrice Vaticana (Vatikanische Verlagsbuchhandlung)vertrieben; in Zukunft aber werden sie in der Regel von der Typis Polyglottis Vaticanis(Vatikanische Druckerei) zu drucken sein, whrend die Libreria Editrice Vaticana(Vatikanische Verlagsbuchhandlung) das Alleinvertriebsrecht besitzt.

    110. Die Normen dieser Instruktion beziehen sich hinsichtlich aller Rechte auf dieherausgegebenen oder noch herauszugebenden editiones typicae sowohl im Ganzen alsauch in den einzelnen Teilen; dies sind die Ausgaben des Missale Romanum, des OrdoMissae, des Lectionarium Missalis Romani, des Evangeliarium Missalis Romani, desMissale parvum (Auszug aus dem Missale Romanum und dem Lectionarium), der PassioDomini Nostri Iesu Christi, der Liturgia Horarum, des Rituale Romanum, des Pontificale

    Romanum, des Martyrologium Romanum, der Collectio Missarum und des Lectionariumde Beata Maria Virgine, des Graduale Romanum, des Antiphonale Romanum sowie deranderen Bcher fr den Gregorianischen Gesang. Sie beziehen sich auerdem auf dieAusgaben der Bcher des rmischen Ritus, die gleichsam als editiones typicae per Dekretverffentlicht wurden, wie z. B. das Caeremoniale Episcoporum und das CalendariumRomanum.

    111. Hinsichtlich der liturgischen Bcher des rmischen Ritus, die aufgrund eines Dekretsder zur betreffenden Zeit zustndigen Kongregation als editio typica vor oder nach demZweiten Vatikanischen Konzil verffentlicht wurden, hat der Apostolische Stuhl durchseine Administratio Patrimonii (Gterverwaltung) oder in deren Namen oder Auftrag

    durch die Libreria Editrice Vaticana (Vatikanische Verlagsbuchhandlung) dasEigentumsrecht (gemeinhin Copyright" genannt) inne und behlt es sich vor. Die

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    Erlaubnis fr Nachdrucke obliegt jedoch der Kongregation fr den Gottesdienst und dieSakramentenordnung.

    112. Von Ausgaben iuxta typicam liturgischer Bcher des rmischen Ritus spricht man,

    wenn es sich um in lateinischer Sprache erarbeitete Bcher handelt, die mit Genehmigungder Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung von einem Verlagnach der editio typica hergestellt werden.

    113. Bezglich der fr den liturgischen Gebrauch bestimmten Ausgaben iuxta typicam gilt:Das Recht, liturgische Bcher herzustellen, die nur lateinischen Text enthalten, wird derLibreria Editrice Vaticana (Vatikanische Verlagsbuchhandlung) reserviert sowie jenenVerlagen, denen es die Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnungdurch eigene Vertrge zugestehen wollte, wenn sich nicht aus den Normen, die in die editiotypica selbst eingefgt sind, etwas anderes ergibt.

    114. Das Recht, die liturgischen Bcher des rmischen Ritus in die Volkssprachen zu

    bertragen oder wenigstens zum liturgischen Gebrauch rechtmig zu approbieren sowiesie herauszugeben oder sie fr das eigene Gebiet im Druck zu verffentlichen, bleibt alleinbei der Bischofskonferenz; dabei sind jedoch die auch in dieser Instruktion dargelegtenRechte sowohl der recognitio80 als auch des Eigentums des Apostolischen Stuhles zuwahren.

    115. Hinsichtlich der Herausgabe der liturgischen Bcher aber, die in volkssprachlicherbersetzung Eigentum einer Bischofskonferenz sind, wird das Recht zur Herausgabe denVerlagen reserviert, denen es die Bischofskonferenz durch ausdrckliche Vertrge erteilthat; dabei sind sowohl die Vorschriften des brgerlichen Rechtes als auch die in jedemLand fr die Herausgabe von Bchern geltenden rechtlichen Gepflogenheiten zu beachten.

    116. Damit ein Verlag den Druck von fr den liturgischen Gebrauch bestimmten Ausgabeniuxta typicam vornehmen kann, muss er:a) wenn es sich um Bcher handelt, die nur den lateinischen Text enthalten, jedesmal dieErlaubnis von der Kongregation fr den Gottesdienst und die Sakramentenordnungbesitzen, und dann mit der Administratio Patrimonii Sedis Apostolicae (Gterverwaltungdes Apostolischen Stuhles) oder mit der Libreria Editrice Vaticana (VatikanischeVerlagsbuchhandlung), die im Namen und Auftrag dieser Administratio handelt, einenVertrag schlieen ber die Bedingungen fr den ffentlichen Vertrieb dieser Bcher;b) wenn es sich um Bcher mit dem volkssprachlichen Text handelt, je nach denUmstnden die Erlaubnis des Vorsitzenden der Bischofskonferenz oder des Instituts oderder Kommission erhalten, die mit Erlaubnis des Apostolischen Stuhles im Namen

    mehrerer Bischofskonferenzen die Geschfte fhrt; der Verlag muss zugleich mit diesemVorsitzenden ber die Bedingungen fr den ffentlichen Vertrieb dieser Bcher einenVertrag schlieen, unter Beachtung der im eigenen Land geltenden Normen und Gesetze;c) wenn es sich um Bcher handelt, die vorwiegend den volkssprachlichen Text, aber auchverbreitet lateinischen Text bieten, soll fr diesen lateinischen Anteil alles gem Nr. 116ageschehen.

    117. Fr alle bersetzungen liturgischer Texte sollen die Herausgeber- undEigentumsr