Der persönliche Gehörschutz · 2016. 1. 13. · Es gibt zwei Arten von Gehörschutzpfrop-fen:...

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Der persönliche Gehörschutz

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Der persönliche Gehörschutz

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Mit dieser Broschüre richten wir uns an die Vorgesetzten und Sicher-heitsfachleute der Betriebe. Sie gibt Antworten auf Fragen, die sich imZusammenhang mit der Verwendung von persönlichen Gehörschutz-mitteln im Betriebsalltag immer wieder stellen, zum Beispiel:

■ Wann muss ein Gehörschutz getragen werden?

■ Welche Typen von Gehörschutzmitteln gibt es und welches sindihre Einsatzbereiche?

■ Wie führe ich im Betrieb ein Gehörschutzmittelobligatorium ein und wie setze ich dieses durch?

■ Wie kann man im Lärm kommunizieren?

Die Broschüre weist Sie auch auf nützliche Hilfsmittel hin, die Sie beider Suva beziehen können (z. B. auf Sicherheitszeichen, Checklisten,Lärmtabellen und Informationsmittel für die Mitarbeitenden).

SuvaSchweizerische Unfallversicherungsanstalt Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern Telefon 041 419 51 11

Für Bestellungen:Internet www.suva.ch/waswoFax 041 419 59 17

Der persönliche Gehörschutz

Verfasser: Carlo Matzinger und Walter LipsBereich Akustik

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.1. Auflage – März 20012. Auflage – Mai 2003 – 12’000 bis 16’000

Bestellnummer: 66096.d(ersetzt SBA 147.d)

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1 Lärm am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.2 Definition des Lärms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.3 Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.4 Gesetzliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.5 EKAS-Richtlinie 6508 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.6 Ermittlung der Lärmbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.7 Schutzziel und Risikobeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.8 Kosten von Gehörschutzmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2 Typen von Gehörschutzmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72.1 Gehörschutzpfropfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72.1.1 Pfropfen aus Dehnschaumstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72.1.2 Fertig geformte Pfropfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.2 Gehörschutzwatte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.3 Otoplastik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92.4 Gehörschutzbügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92.5 Gehörschutzkapseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.6 Gehörschutzkapseln mit Elektronik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.6.1 Kapseln mit Antischallfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.6.2 Kapseln mit pegelabhängiger Schalldämmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.6.3 Kapseln mit Kommunikationseinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.6.4 Kapseln mit eingebautem Radio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

3 Schalldämmung der Gehörschutzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.2 Verfahren zur Auswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.3 Verringerte Schalldämmung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.4 Überprotektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.5 Gehörschutzkapseln oder Gehörschutzpfropfen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.6 Kombination von Gehörschutzkapseln und Gehörschutzpfropfen . . . . . . . . . . . . 14

4 Tragkomfort und geeignete Einsatzbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154.1 Tragdauer und Lärmbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154.2 Gehörschutzpfropfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.3 Gehörschutzwatte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.4 Otoplastik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.5 Gehörschutzbügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.6 Gehörschutzkapseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.7 Kapseln an Schutzhelmen oder Schutzschildern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174.8 Gehörschutzkapseln mit Elektronik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

5 Unterhalt der Gehörschutzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185.1 Sichtprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185.2 Hygiene und Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Inhalt

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6 Das richtige Tragen der Gehörschutzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

7 Der «richtige» Gehörschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

8 Gehörschutzmittelauswahl bei besonderen Einsatzbedingungen . . . . . . . . . 21

9 Gehörschutzmittel für Musiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

10 Kommunikation im Lärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2310.1 Signalwahrnehmung und Ortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2310.2 Sprachkommunikation im Lärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2410.3 Instruktion im Lärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2410.4 Musikhören im Lärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

11 Das Gehörschutzmittelobligatorium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2511.1 Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2511.2 Wahl und Bereitstellung von Gehörschutzmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2511.3 Einführung des Gehörschutzmittels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2511.4 Erfolgskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2511.5 Massnahmen gegen Nichttragen des Schutzmittels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

12 Mögliche Einwände gegen das Tragen von Gehörschutzmitteln . . . . . . . . . . 26

13 Informationsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

14 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Anhang: Verzeichnis der allgemeinen Lärmtabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

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1 Lärm am Arbeitsplatz

1.1 Einleitung

In der Schweiz sind in rund 22’000 Betriebenetwa 180’000 Beschäftigte gehörgefährden-dem Lärm ausgesetzt. Neue betrieblicheOrganisationsformen – z. B. Jobrotation –führen dazu, dass die in einem Betrieb vor-handene gesamte Lärmdosis auf eine grös-sere Anzahl Personen verteilt wird. Dadurchsteigt einerseits die Anzahl der beruflich lärmexponierten Personen, während andrer-seits die Lärmbelastung der einzelnen Be-troffenen abnimmt. Sehr hohe Lärmpegelwerden oft durch den Einsatz neuer Verfah-ren und auch durch Schliessungen von lau-ten Betriebsteilen seltener. Andrerseitsnimmt der Lärmpegel in bestimmten Berei-chen durch ständige Leistungssteigerungenunaufhaltsam zu. Nur ein vergleichsweisekleiner Teil der lärmexponierten Beschäftig-

ten muss über die gesamte Arbeitszeit einenGehörschutz tragen. Die meisten Betroffe-nen sind nur einzelnen kürzeren oder länge-ren Lärmphasen ausgesetzt, die das Trageneines Gehörschutzes erforderlich machen.

Der persönliche Gehörschutz stellt nur eineMöglichkeit dar, die lärmexponierten Be-schäftigten zu schützen. Um die Lärmbe-lastung für die Betroffenen zu reduzieren,stehen Massnahmen an den Lärmquellenund im Arbeitsraum im Vordergrund. Derpersönliche Gehörschutz ist demzufolge dieletzte Möglichkeit zum Schutz des Men-schen, wenn technisch keine realisierbareLärmbekämpfungsmassnahme verwirklichtwerden kann oder deren Kosten unverhält-nismässig hoch sind. Eine Übersicht überdie möglichen Lärmschutzmassnahmen ver-mittelt Bild 1.

Bild 1Lärmschutz-massnahmen im Überblick.

Lärmbekämpfungsmassnahmen

Lärmquelle1. Priorität

Arbeitsraum2. Priorität

Mensch3. Priorität

Reduktion der Schallbelastung

Reduktion der Schallabstrahlung

Reduktion der Schallübertragung

Reduktion der Schallentstehung

Reduktion der Schallausbreitung

Bau- und raumakustischeMassnahmen

Räumliche Unterteilung

Arbeitsorganisation

Persönlicher Gehörschutz

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Themen wie Auswirkungen des Lärms aufdie menschliche Gesundheit, belästigenderLärm, Lärmbekämpfungsmassnahmen oderdas Lärmschutzprogramm der Suva sindnicht Gegenstand dieser Broschüre. Im Ver-zeichnis «Publikationen zum Thema Lärm»(Best.-Nr. 86001.d) sind entsprechendeSchriften aufgeführt.

1.2 Definition des Lärms

Als Lärm wird jede Art von Schall bezeichnet,durch den Menschen gestört, belästigt odersogar gesundheitlich geschädigt werden.Unter dieser Definition lassen sich sämtlicheGeräuschimmissionen zusammenfassen,die das körperliche, seelische und sozialeWohlbefinden beeinträchtigen.

Ohne Messgerät lässt sich ein Schallpegelnicht bestimmen, auch nicht schätzen. Dieunterschiedliche Zusammensetzung undder Informationsgehalt eines Geräusches(Schwankungen in Funktion der Zeit, tiefeoder hohe Frequenzen) lösen bei betroffenenPersonen völlig verschiedene Reaktionenaus. Das Gehörschadenrisiko hingegenergibt sich aus dem Schallpegel und derExpositionsdauer und ist weitgehend unab-hängig vom Geräusch.

1.3 Grenzwerte

Am Arbeitsplatz wird von gehörgefährden-dem Lärm gesprochen, wenn der auf einerepräsentative Arbeitsperiode (min. 8h/Tag,max. 2’000 h/Jahr) ermittelte energieäqui-valente Dauerschalldruckpegel Leq 88 dB(A)oder mehr beträgt. Gehörschutzmittel sindobligatorisch bereitzustellen und zu tragen,und das Gehör der exponierten Mitarbeiterwird alle fünf Jahre im Audiomobil getestet.

Vom Grenzbereich der Gehörgefährdungwird gesprochen, wenn der energieäquiva-lente Dauerschalldruckpegel 85 bis 87 dB(A)pro Tag oder Woche beträgt. Gehörschutz-mittel sind zur Verfügung zu stellen. Sinn-vollerweise trägt der Mitarbeiter ein Gehör-schutzmittel, und auf Wunsch kann er amHörtest im Audiomobil teilnehmen (Bild 2).

Dauerschalldruckpegel unter 85 dB(A) inFabrikationsräumen oder Büros könnenstark störend, belästigend oder ermüdendsein oder sich auf die Arbeitsleistung undQualität der Arbeit negativ auswirken, einGehörschaden ist aber sehr unwahrschein-lich. Für diesen Lärmbereich sind in derWegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeits-gesetz (ArGV 3) tätigkeitsbezogene Richt-werte zusammengestellt.

Impulsschallereignisse [Lpeak über 140 dB(C)] sind gehörgefährdend, wennder über eine Stunde aufsummierte Schall-expositionspegel SEL 125 dB(A) übersteigt.Beim Schiessen oder bei Sprengungen istdaher immer ein Gehörschutzmittel zu tra-gen, um Gehörschäden sicher ausschlies-sen zu können.

1.4 Gesetzliche Vorschriften

Nach Art. 9 des Unfallversicherungsgesetzes(UVG) vom 20. März 1981 sowie nach Art. 14 und Anhang 1 der Verordnung überdie Unfallversicherung (UVV) werden erheb-liche Schädigungen des Gehörs als Berufs-krankheit anerkannt, wenn sie durch Lärmam Arbeitsplatz verursacht worden sind. Inder Verordnung über die Verhütung vonUnfällen und Berufskrankheiten (VUV) vom19. Dezember 1983 sind konkrete Mass-nahmen zur Gehörschadenprophylaxe ent-halten. In erster Linie ist der Lärm durchtechnische oder organisatorische Massnah-

Bild 2Gehörtest im Audiomobil.

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men zu reduzieren. Ist das nicht möglich,sind dem Personal persönliche Gehörschutz-mittel zur Verfügung zu stellen und dasTragen derselben durchzusetzen und zukontrollieren.

1.5 EKAS-Richtlinie 6508

Gehörgefährdender Lärm gehört nach derRichtlinie Nr. 6508, Januar 1996 (Richtlinieüber den Beizug von Arbeitsärzten undanderen Spezialisten der Arbeitssicherheit)zu den «besonderen Gefahren». Wenn derarbeitshygienische Grenzwert überschrittenist, muss eine Risikobeurteilung durchge-führt werden. Das lärmexponierte Personalist zu informieren, persönliche Schutzmittelmüssen zur Verfügung gestellt werden, unddas Personal ist über die richtige und kor-rekte Anwendung der Schutzmittel aufzu-klären. Das Tragen der persönlichen Schutz-mittel ist durchzusetzen und zu kontrollieren.

1.6 Ermittlung der Lärmbelastung

Als Grundlage zur Ermittlung der Lärmbe-lastung dienen die über 50 verschiedenenbranchenbezogenen allgemeinen Lärmta-bellen (Anhang). Die tätigkeitsbezogenenDeckblätter erlauben eine schnelle allge-meine Beurteilung. Für genauere Berech-nungen stehen maschinenbezogene Pegel-werte zur Verfügung, die mit dem Berech-nungsblatt Suva-Nr. 86170 eine individuelleBeurteilung von einzelnen lärmexponiertenPersonen ermöglichen. Die Suva führt invielen Betrieben Grundlagenmessungendurch, um die für die Zusammenstellung derallgemeinen Lärmtabellen erforderlichenDaten zusammenzutragen. Diese arbeits-platz- und tätigkeitsbezogenen Lärmbeur-teilungen dienen auch den betreffenden Be-trieben als individuelle Grundlage zur Beur-teilung der betrieblichen Lärmverhältnisse.

1.7 Schutzziel und Risikobeurteilung

Das Schutzziel ist erreicht, wenn durchtechnische Massnahmen der Lärmpegelunter den Grenzwert der Gehörgefährdung[Wert < 85 dB(A)] zu liegen kommt oderwenn alle Lärmexponierten bei Lärmbelas-tungen über 85 dB(A) immer ein Gehör-schutzmittel tragen. Bei der Risikobeurtei-lung wird nicht nur der Pegel berücksichtigt,sondern auch die Zeitdauer (Tabelle 1). Wirdeine bestimmte Dosis pro Woche überschrit-ten (Produkt aus Pegel und Zeitdauer), sobesteht bei Nichttragen eines Schutzmittelsdie Gefahr einer Gehörschädigung. Wirdder Grenzwert über eine repräsentativeZeitdauer überschritten, sind die Arbeitge-ber aufgefordert, dies der Suva zu melden,damit die Arbeitnehmer in das Prophylaxe-programm einbezogen werden können. Dergrösste Teil der Betriebe ist jedoch schonerfasst, und die Mitarbeitenden werdenetwa alle fünf Jahre zur Gehöruntersuchungim Audiomobil aufgeboten.

Tabelle 1Expositionszeiten, bei denen die Lärmbelastung auch ohne Gehörschutzungefährlich ist.

Leq in dB(A) Zulässige Resultierende gemäss Expositionszeit LärmbelastungLärmtabellen in Prozenten in h/Woche Leq in dB(A)

90 < 30 12 < 85

95 < 10 4 < 85

100 < 3 1,2 < 85

105 < 1 0,4 < 85

110 < 0,3 0,12 < 85

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Tabelle 2Kosten für den Einsatz von verschiedenen Gehörschutzmitteln unter der Voraussetzung, dass sie täglich verwendet werden (Kostenbasis 2000).

1.8 Kosten von Gehörschutzmitteln

Gehörschutzmittel Geschätzte Kosten in Franken Bemerkungenpro Tag pro Monat pro Jahr

Pfropfen aus –.05 bis –.35 1.65 bis 6.– 20.– bis 70.– Voraussetzung: Dehnschaumstoff keine Reinigung

Einsatzdauer: 1 bis 7 Tage

Pfropfen –.02 bis –.12 –.33 bis 2.– 4.– bis 24.– Voraussetzung: aus Kunststoff Reinigung und Kontrolle

Einsatzdauer: 2 Monate bis 1 Jahr

Gehörschutzbügel ca. 0.10 ca. 1.70 ca. 20.– Einsatzdauer: 2 Monate bis 1 Jahr

Otoplastiken ca. 0.30 ca. 5.– ca. 60.– Inkl. NachkontrollenEinsatzdauer: 3 bis 4 Jahre

Gehörschutzkapseln ca. –.10 ca. 1.70 ca. 20.– Inkl. Ersatz HygienesetEinsatzdauer: 1 bis 3 Jahre

Gehörschutzwatte ca. –.30 ca. 5.– ca. 60.– Nur für einmaligen Gebrauch

mit Geldleistungen niemals kompensierenlassen. In Tabelle 2 werden grobe Kosten-schätzungen für den Einsatz von verschie-denen Gehörschutzmitteln gemacht (Gehör-schutzmittelart siehe Ziff. 2.1).

Der finanzielle Aufwand für den Einsatz vonGehörschutzmitteln steht in keinem Verhält-nis zu den Folgekosten einer berufsbeding-ten Lärmschwerhörigkeit, ganz zu schweigenvon den sozialen Auswirkungen, die sich

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2 Typen von Gehörschutzmitteln

Prinzipiell wird unterschieden zwischen gehörgangverschliessendenGehörschutzmitteln und solchen, die das Ohr abdecken.

2.1 Gehörschutzpfropfen

Es gibt zwei Arten von Gehörschutzpfrop-fen: solche, die vor Gebrauch geformt wer-den müssen (Produkte aus Dehnschaum-stoff), und solche, die fertig geformt ver-wendet werden können (Produkte ausKunststoff). Einige Typen werden wahlweisemit oder ohne Verbindungsschnur sowie inverschiedenen Grössen angeboten. Aushygienischen Gründen ist es vorteilhaft, dieGehörschutzpfropfen in Kunststoffboxenabzugeben.

Bild 3Gehörschutzpfropfen aus Dehnschaumstoff.

2.1.1 Pfropfen aus Dehnschaumstoff

Pfropfen aus Dehnschaumstoff sind meistvon einfacher Form und haben unterschied-liche Qualitäten im Aufquellverhalten (Bild 3).Es gibt Produkte mit poröser oder glatterOberfläche. Einige Produkte sind auch inunterschiedlichen Grössen erhältlich.Pfropfen mit poröser Oberfläche können zuJuckreiz im Gehörgang führen. Da alleTypen aus Dehnschaumstoff vor dem Ein-setzen in den Gehörgang zusammengerolltwerden müssen, eignen sie sich nicht fürBenutzer, die verschmutzte Hände haben.

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2.1.2 Fertig geformte Pfropfen

Fertig geformte Pfropfen sind in der Regelfür den mehrmaligen Gebrauch vorgese-hen. Das Hauptmerkmal der fertig geform-ten Gehörschutzpfropfen ist, dass sie sofortohne vorherige Formgebung in den Gehör-gang eingesetzt werden können. Für dieverschiedenen Gehörgangweiten werdenModelle mit mehreren weichen, quer ge-

stellten, kreisförmigen Lamellen wachsendenDurchmessers oder Sortimente verschiede-ner Nenngrössen angeboten (Bild 4). Wegender grossen Individualität der Gehörgang-formen können sie beim Tragen im Gehör-gang unangenehme Druckempfindungenverursachen. Alle diese Modelle sind be-sonders dann geeignet, wenn der Benutzerverschmutzte Hände hat.

2.2 Gehörschutzwatte

Gehörschutzwatte besteht heute aus spezi-ellen, feinen Mineralfasern, die mit einerdünnen Folie umhüllt sind (Bild 5). DieFolienumhüllung vermeidet das Zurückblei-ben von Faserresten im Gehörgang. Gehör-schutzwatte ist nur für den einmaligenGebrauch bestimmt. Sie verschliesst denGehörgang nicht hermetisch und ermöglichtso den Druckausgleich zwischen Gehörgangund der äusseren Umgebung. Handelsübli-che Baumwollwatte ist kein Gehörschutz,da sie den Schall nur ungenügend dämmt.

Bild 4Fertig geformte Gehörschutzpfropfen.

Bild 5Gehörschutzwatte.

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Bild 6Otoplastik.

2.3 Otoplastik

Bei der Otoplastik wird für jeden einzelnenGehörgang eine individuelle Form angefer-tigt (Bild 6). Wichtig sind eine qualitativhochwertige Anpassung und eine gute unddichte Passform. Eine Nachkontrolle derDichtheit ist nach zwei Jahren angebracht.Einige Produkte sind mit einer speziellenBohrung versehen, die ein nachträglichesAuswechseln des eingebauten Filters ermöglicht und so eine Anpassung der gewünschten oder erforderlichen Schall-dämmung erlaubt. Ausserdem wird derDruckausgleich zwischen dem abgeschlos-senen Gehörgang und der äusseren Umge-bung sowie die Belüftung des Gehörgangsermöglicht. Diese Gehörschutzmittel miteinem entsprechenden Filter eignen sichvor allem für Musiker.

Otoplastiken mit vom Benützer regulierbarerDämmung sind an Arbeitsplätzen mit gehör-gefährdendem Lärm nicht zugelassen.

2.4 Gehörschutzbügel

Gehörschutzbügel bestehen aus fertig ge-formten Pfropfen, die an einem Bügelbefestigt sind (Bild 7). Bei vielen Typenkann der Bügel im Nacken, über den Kopfoder unter dem Kinn getragen werden.Nachteil der Gehörschutzbügel ist eineUnterschreitung der Mindestschalldämmungbei nicht sachgerechter Tragweise. Aus die-sem Grunde sollen sie auch nicht beiLärmpegeln 90 dB(A) eingesetzt werden.Der über den Bügel auf das Gehör übertra-gene Körperschall wird oft als unangenehmempfunden (wenn man beispielsweise mitder Hand oder dem Arm den Bügel zufälligberührt).

Bild 7Gehörschutzbügel.

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2.5 Gehörschutzkapseln

Konventionelle Gehörschutzkapseln werdenmit unterschiedlichen Bügelkonstruktionen – Kopfbügel, Nackenbügel, Universalbügel,Bügel mit verstellbarer Anpresskraft – alsVerbindungselemente der Kapseln geliefert(Bild 8). Gehörschutzkapseln mit Universal-bügel werden teilweise gegen das Verrut-schen der Kapseln zusätzlich mit einemKopfband ausgerüstet. ZusammenklappbareGehörschutzkapseln schützen die Ohrpols-ter vor Verschmutzung und können Platzsparend aufbewahrt werden.

2.6 Gehörschutzkapseln mit Elektronik

Es gibt spezielle Gehörschutzkapseln, diemit einer pegelabhängigen Schalldämmung,mit Kommunikationseinrichtungen oder miteinem Radio ausgerüstet sind.

2.6.1 Kapseln mit Antischallfunktion

Als neuere Entwicklung sind Gehörschutz-kapseln erhältlich, bei denen der auf dasTrommelfell wirkende Lärmpegel mit demsog. «Antischallprinzip» ausgelöscht wird(Bild 9). Bei solchen Systemen sendet einKopfhörer ein dem Aussenlärm entspre-chendes, aber in der Phase entgegenge-setztes Signal aus («Antischall»). So gelingtes, den Störschall im Kopfhörer praktisch«auszulöschen». Die Wirksamkeit ist aberauf tiefe und mittlere Frequenzen beschränkt(bis ca. 500 Hz). Diese Systeme benötigeneine externe Elektronik, sind relativ teuerund teilweise noch immer recht schwer.

Solche Kapseln werden häufig als offeneKopfhörer (ähnlich den Kopfhörern für einen«Walkman») gebaut. Für spezielle Einsatz-bereiche (z. B. als Headset für Piloten) bautman solche Kopfhörer in einer geschlosse-nen Ausführung und nutzt gleichzeitig diepassive Dämmung aus.

Bild 8Gehörschutz-kapseln.

Bild 9Kapseln mitAntischallfunktion.

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2.6.2 Kapseln mit pegelabhängiger Schalldämmung

Mit einer elektroakustischen Ausrüstungkönnen bei einer Gehörschutzkapsel mitpegelabhängiger Dämmung schwacheSignale verstärkt werden (Bild 10). Mitzunehmender Lautstärke der Signale undGeräusche nimmt dabei die Verstärkungab. Der am Ohr wirksame Schalldruckpegelwird immer auf höchstens 84 dB(A)begrenzt. Herrschen am Arbeitsplatz stän-dig Schalldruckpegel, die grösser sind als85 dB(A), bleibt die Verstärkung immerunwirksam, und die Kapsel wirkt wie eineherkömmliche Gehörschutzkapsel mit ihrerpassiven Dämmung. Bei Knallereignissenwird die Verstärkung sofort zurückgeregelt,und zudem verhindert die Dimensionierungder Elektronik ein Übertragen hoher Lärm-spitzen. Andrerseits können auch je nachFrequenzzusammensetzung und schwan-kendem Lärmpegel Modulationseffekte auf-treten, welche das Nutzsignal entstellen.

Die Wahrnehmung der Sprache wird imVergleich zum ungeschützten Ohr vor allembei intermittierendem (in Funktion der Zeitwechselndem) Lärm und gegenüber allenandern Gehörschutzarten verbessert. DieWahrnehmung von informationshaltigenArbeitsgeräuschen und akustischen Signa-len ist insbesondere bei Arbeiten mit niedri-gen Schalldruckpegeln bis etwa 82 dB(A)besser als beim Tragen anderer Gehör-schutzmittel. Aus diesem Grunde bevorzu-gen insbesondere Schützen diese Art vonGehörschutzmitteln.

2.6.3 Kapseln mit Kommunikationseinrichtung

Diese Schutzmittel ermöglichen ein Über-mitteln von Informationen, drahtlos oderüber Kabelverbindungen (Bild 11). Es gibtSysteme, die nur in eine Richtung übertra-gen können, und andere, die den Dialogzwischen Beschäftigten auch inLärmbereichen ermöglichen.

Bild 11Gehörschutzkapsel mitKommunikationseinrichtung.

Bild 10Kapselgehörschutz mit pegelabhängigerDämmung.

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2.6.4 Kapseln mit eingebautem Radio

Gehörschutzkapseln werden auch mit ein-gebautem UKW-Radio angeboten (Bild 12).Um eine zusätzliche Gehörgefährdung durchzu laute Musik auszuschliessen, ist derSchalldruckpegel auf 82 dB(A) begrenzt. Esgibt auch Modelle, die neben dem einge-bauten Radio zusätzlich mit der pegelab-hängigen Schalldämmung ausgerüstet sindund somit die Umgebungsgeräusche undSignale auch zum Benutzer übermitteln.Allerdings kann ein Teil dieser Informationendurch die Musik überdeckt werden.

Diese Kapseln dürfen jedoch nicht verwen-det werden, wenn dadurch die Ansprech-barkeit des Benutzers nicht mehr gewähr-leistet ist und daraus Dritte oder der Benut-zer selber gefährdet würden, z. B. im Stras-sen- und Werkverkehr.

Bild 12Kapseln mit eingebautem Radio.

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3 Schalldämmung der Gehörschutzmittel

3.1 Allgemeines

Gemäss ISO 8353 und EN 458 ist für alleGehörschutzmittel eine Baumusterprüfungvorgesehen, in welcher der Schalldämmwert(SNR-Wert) bestimmt wird. Der SNR-Wertfür einen Gehörschutz gibt an, um wie vieldB ein Normgeräusch unter Laborbedingun-gen reduziert wird (Bild 13). Gemessenwerden die 8 Oktavbänder von 63 bis8’000 Hz. Als zusätzliche Information sinddie Dämmwerte für hoch-, mittel- und tief-frequente Geräusche angegeben (H-, M-und L-Wert). In Kapitel 14 (Literatur) sinddie wichtigsten Normen zur Prüfung vonGehörschutzmitteln zusammengestellt.

Bei der Wahl eines Gehörschutzmittels mitdem für das ausgewählte Produkt ausge-wiesenen theoretischen Schalldämmwertsoll der Beurteilungspegel am geschütztenOhr des Benutzers etwa 80 dB(A) ergeben.

Dies wird erreicht, wenn der Beurteilungs-pegel Leq minus SNR-Wert ein Ergebnis von80 dB(A) oder weniger ergibt:

Zudem sind die folgenden Punkte zubeachten:

■ Die in der Praxis erzielte Schutzwirkungist, bedingt durch unsachgemässeBenutzung, häufig geringer als der in denLabormessungen ermittelte Wert.

■ Eine Überprotektion soll vermieden wer-den, d. h. der Beurteilungspegel soll nichtunter 70 dB(A) liegen.

■ Eine Signalerkennung soll in ausreichen-dem Masse möglich sein (z. B. Warnsig-nale wie Hupen, Klingeln usw.).

Bild 13 Dämmkurven verschiedener Gehörschutzmittel (Auswahl).

Gehörschutzkapsel Pfropfen aus DehnschaumstoffGehörschutzbügel fertig geformter PfropfenGehörschutzwatte

0

10

20

30

40

125 250 500 1 k 2 k 4 k 8 k

Sch

alld

ämm

ung

(dB

)

Frequenz (Hz)

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3.4 Überprotektion

Wird die Schalldämmung eines Gehörschutz-mittels wesentlich höher ausgewählt, alszur Vermeidung eines Gehörschadenrisikosnotwendig ist, werden die Sprachverstän-digung und das Erkennen von informations-haltigen Arbeitsgeräuschen sowie die Wahr-nehmung von Warnsignalen unnötig er-schwert. Die Folge kann eine Ablehnungdes Schutzmittels sein. Für speziell lärm-empfindliche Personen kann eine Überpro-tektion erwünscht sein, und sie ist erlaubt,wenn sicherheitstechnische Aspekte nichtdagegensprechen.

3.5 Gehörschutzkapseln oder Gehörschutzpfropfen?

Sowohl bei Kapseln wie auch bei Pfropfengibt es Typen mit hoher oder niedrigerSchalldämmung. Kapseln haben im Allge-meinen bei tiefen Frequenzen eine geringereSchalldämmung als Pfropfen. Ob Kapselnoder Pfropfen auszuwählen sind, hängtdaher nicht von der Schalldämmung ab,sondern von der Arbeitssituation, derArbeitsumgebung und der Akzeptanz beiden lärmexponierten Personen.

3.6 Kombination von Gehörschutzkapseln und Gehörschutzpfropfen

Reicht an Arbeitsplätzen mit extrem hohenLärmpegeln die Schalldämmung vonKapseln oder Pfropfen nicht aus, so kannderen Kombination erforderlich sein. Hierbeiist zu beachten, dass sich bei der gleichzei-tigen Anwendung beider Gehörschutzartendie Schalldämmung nicht addiert, sonderndie Gesamtdämmung sich nur etwa um 10dB erhöht.

3.2 Verfahren zur Auswahl

Grundsätzlich sollen nur Gehörschutzmitteleingesetzt werden, die nach den einschlä-gigen Normen geprüft wurden und die überein CE-Zeichen verfügen.

Die Schalldämmung der einzelnen Gehör-schutzmittel ist in unterschiedlichem Massefrequenzabhängig. Für jedes Schutzmittelwird auf der Verpackung der Dämmwert fürhoch-, mittel- und tieffrequente Geräuscheangegeben. Im Idealfall sollte auch dieFrequenzzusammensetzung der Lärmquellenbekannt sein. In der Regel sind diese Datennicht vorhanden. Eine Feinabstimmung derSchalldämmung des Gehörschutzmittelsmit den Schallquellen ist in der Industriekaum erforderlich, kann jedoch für Musikervon grosser Bedeutung sein.

In der Praxis wichtig ist die Auswahlmöglich-keit für den Anwender, da hierdurch dieAkzeptanz für das Tragen eines Gehör-schutzmittels gesteigert wird. Für 95 % derFälle gilt: «Das beste Gehörschutzmittel istdasjenige, das getragen wird.»

3.3 Verringerte Schalldämmung in der Praxis

In der Praxis liegt die Schalldämmung desGehörschutzmittels auf Grund der Tragge-wohnheiten der Benutzer häufig tiefer, alsbei der Baumusterprüfung ermittelt wurdeund als vom Hersteller angegeben wird.Der Verlust beträgt für Gehörschutzkapselnim Mittel 5 dB und für alle andern Gehör-schutzmittel etwa 9 dB (gemäss BIA-Rap-port 5/89).

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4 Tragkomfort und geeignete Einsatzbereiche

4.1 Tragdauer und Lärmbelastung

Wird das Gehörschutzmittel nicht währendder gesamten Dauer der Lärmbelastunggetragen, wird die Belastung des Gehörsim Wesentlichen durch die Zeit des Nicht-tragens des Schutzmittels bestimmt undnicht durch die Schalldämmung des Ge-hörschutzmittels. Deshalb ist es wichtig, vor Beginn der lärmigen Arbeit das Gehör-schutzmittel aufzusetzen und während derganzen Expositionszeit konsequent zu tra-gen. Wie bedeutungsvoll diese Weisung ist,illustrieren die Beispiele in Tabelle 3.

Tabelle 3 kann wie folgt interpretiert werden:

■ Bei einem Lärmpegel von 105 dB(A) istohne Verwendung eines Gehörschutzmit-tels bereits nach ca. 5 Minuten/Tag derzulässige Grenzwert erreicht.

■ Bei 100 dB(A) gilt dies nach ca. 15 Minuten.

■ Bei 95 dB(A) gilt dies nach ca. 45 Minuten.

■ Bei 90 dB(A) gilt dies nach ca. 145 Minuten.

Wie der Taucher zum Überleben dauerndauf das Atmungsgerät angewiesen ist, somüssen lärmexponierte Personen den Ge-hörschutz ununterbrochen verwenden, weilsonst die Gefahr einer Gehörschädigungbesteht.

Tabelle 3Einfluss der Gehörschutzmittel-Tragdauer auf die Lärmbelastung.

Schutzziel erreicht

Lärm am Arbeits- Lärmexposition ohne Gehörschutzmittel in % bzw. Minuten/Tag und platz Leq in dB(A) die daraus resultierende Lärmbelastung in dB(A)

(gemittelt über 75 % 50 % 25 % 10 % 1 %einen ganzen Tag) 360 Min. 240 Min. 120 Min. 45 Min. 5 Min.

105 104 102 99 95 85

100 99 97 94 90 80

95 94 92 89 85 75

90 89 87 84 80

85 84 82 79 75

Auf das Gehör wirksame Pegelreduktion in dB(A) 1 3 6 10 20

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4.2 Gehörschutzpfropfen

Bei Gehörschutzpfropfen kann neben demverwendeten Material (glatte oder poröseOberfläche) besonders das mühelose undleichte Einsetzen und Herausnehmen aus-schlaggebend für den Tragkomfort sein. Esgibt leider Produkte auf dem Markt, die vielzu schnell wieder aufquellen und so einrichtiges Einführen in den Gehörgang ver-unmöglichen.

Gehörschutzpfropfen mit Verbindungsschnursind bei Nichtgebrauch angenehm um denHals zu tragen. Sie sind auch zu empfehlen,wenn ein Verlust der Pfropfen Produktions-störungen verursachen kann. Bei Arbeitenin der Nähe bewegter Maschinenteile istdarauf zu achten, dass ein Erfassen derVerbindungsschnur nicht möglich ist, umVerletzungen, durch Herausreissen desPfropfens aus dem Gehörgang, vorzubeu-gen.

Gehörschutzpfropfen sind zu empfehlen

■ an Arbeitsplätzen mit andauernder Lärm-einwirkung über lange Zeit,

■ bei starkem Schwitzen unter Gehörschutz-kapseln und an Arbeitsplätzen mit erhöh-ter Temperatur,

■ bei gleichzeitigem Tragen einer Brille,

■ wenn andere persönliche Schutzausrüs-tungen wie z. B. Schutzhelm oder Atem-schutzmaske getragen werden müssen.

4.3 Gehörschutzwatte

Gehörschutzwatte kann sich eignen, wennüber den ganzen Tag ein Schutzmittel ge-tragen werden muss. Die Gehörschutz-watte ist nur für den einmaligen Gebrauchbestimmt.

4.4 Otoplastik

Otoplastiken sind zu empfehlen, wenn diezu schützende Person eine Unverträglich-keit gegenüber Kunststoffen hat und denganzen Tag auf ein Gehörschutzmittel an-gewiesen ist. Sie sollten nicht verwendetwerden, wenn der Beurteilungspegel über95 dB(A) liegt. Wird durch eine periodischeKontrolle sichergestellt, dass die Otoplasti-ken optimal dem Gehörgang angepasst

sind, können sie auch für höhere Pegel-bereiche eingesetzt werden. Otoplastikenmit vom Benützer regulierbarer Dämmungsind an Arbeitsplätzen nicht zugelassen.

4.5 Gehörschutzbügel

Gehörschutzbügel sind zu empfehlen, wennein häufiges Auf- und Absetzen erforderlichist. Sie sollten nicht getragen werden beiBeurteilungspegeln über 90 dB(A) und wennSchalldruckspitzen durch Anstossen desBügels entstehen können, z.B. am Schweis-serschutzhelm.

4.6 Gehörschutzkapseln

Bei Gehörschutzkapseln können besondersdas Material, das mit der Haut Kontakt hat,das Gewicht, die Andrückkraft und dieflächenbezogene Andrückkraft sowie dieEinstellbarkeit für den Tragkomfort aus-schlaggebend sein. Im Handel sind saug-fähige Hygieneblätter erhältlich, die sich aufdem Polster befestigen lassen (Bild 14). Siesaugen den Schweiss auf und erhöhendadurch den Tragkomfort. Brillenträgerbevorzugen flüssigkeitsgefüllte Polster.

Gehörschutzkapseln erschweren die Ortungvon Schallquellen. Ihr Einsatz sollte dahervermieden werden, wenn aus Sicherheits-gründen gutes Richtungshören erforderlichist.

Bild 14Hygieneblätter für Gehörschutzkapseln.

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Kapseln sind hingegen zu empfehlen, wenn

■ wegen wiederholter kurzzeitiger Lärm-exposition ein häufiges Auf- und Abset-zen erforderlich ist,

■ gehörgangverstopfende Schutzmittelwegen zu enger oder zu grosser Gehör-gänge nicht getragen werden können,

■ eine Neigung zu Gehörgangsentzündun-gen oder sonstigen lokalen Unverträglich-keiten beim Tragen von Pfropfen vorliegt.

4.7 Kapseln an Schutzhelmen oder Schutzschildern

Die wichtigsten Eigenschaften von Kapseln,die an Schutzhelmen montiert werden, sindauch abhängig vom entsprechenden Helm-typ (Bild 15). Es muss beachtet werden,dass nicht jede Kapsel mit jedem Schutz-helm kombiniert werden kann, da ganzbestimmte Anforderungen erfüllt sein müs-sen. Dazu gehören speziell die Andrück-kraft und Schalldämmung der Kapseln. Beivielen Helm/Kapselkombinationen werdenbei Nichtgebrauch der Kapseln die Hygiene-teile gegen den Helm gedrückt. Dies hateine Reduktion des Tragkomforts durchDruckstellen im Dichtungskissen zur Folge.Zudem wird die Schalldämmung verschlech-tert.

4.8 Gehörschutzkapseln mit Elektronik

Bei diesen speziellen Gehörschutzmittelngelten die allgemeinen Informationen wie fürherkömmliche Gehörschutzkapseln. Allediese Systeme sind sicher schwerer als einegewöhnliche Kapsel, jedoch ist die Benut-zungsdauer eher kurz und der Einsatz nurfür spezielle Anwendungsgebiete geeignet.

Die Suva kann in medizinisch begründetenFällen eine Gehörschutzkapsel mit pegelab-hängiger Schalldämmung vorschreiben. Soausgerüstet, darf die betroffene Person amangestammten Arbeitsplatz weiterarbeiten.Wird keine solche spezielle Gehörschutz-kapsel eingesetzt, ist ein Wechsel an einenArbeitsplatz ohne Lärmbelastung vorzuneh-men.

Bild 15Schutzhelm mit Gehörschutzkapseln.

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5 Unterhalt der Gehörschutzmittel

5.1 Sichtprüfung

Gehörschutzmittel sind regelmässig auf ihreneinwandfreien Zustand zu überprüfen. AlleGehörschutzmittel haben eine beschränkteLebensdauer und müssen periodischersetzt werden.

Gehörschutzpfropfen:

■ Die formbaren Pfropfen müssen innertnützlicher Zeit wieder aufquellen.

■ Stark verschmutzte Pfropfen sind zuersetzen.

■ Reinigen unter Wasser von verformbaren.Pfropfen (Schaumstoff) ist wenig sinnvoll.

■ Pfropfen aus Kunststoff können mehrmalsunter fliessendem Wasser gewaschenwerden.

Gehörschutzwatte:

■ Nur für den einmaligen Gebrauch be-stimmt und somit kein Kontrollbedarf.

Otoplastik:

■ Verschmutzte Otoplastiken sind zu reinigen.

■ Sie dürfen keine Risse oder andereDefekte aufweisen.

■ Eine Dichtigkeitskontrolle ist periodischdurchzuführen (spätestens nach zweiJahren).

Gehörschutzbügel:

■ Pfropfen müssen weich und ohneDruckstellen und Risse sein.

■ Bügel dürfen nicht aufgebogen sein.

Gehörschutzkapseln:

■ Kapseln oder Dichtungskissen dürfenkeine Risse aufweisen.

■ Dichtungskissen müssen weich sein unddürfen keine Druckstellen aufweisen (z. B. verursacht durch falsche Lagerung).

■ Flüssigkeitsgefüllte Dichtungskissen müs-sen dicht und vollständig gefüllt sein.

■ Bügel dürfen nicht beschädigt oder auf-gebogen sein.

5.2 Hygiene und Pflege

Bei der Benutzung des Schutzmittels kön-nen Verunreinigungen, z. B. durch Stäubeoder Flüssigkeiten, auftreten und Hautrei-zungen bewirken. Deshalb sind insbeson-dere die Benutzer von gehörgangverstop-fenden Gehörschutzmitteln in der notwen-digen Hygiene zu unterweisen.

Werden wiederverwendbare Pfropfen getragen, sind sie nach den Angaben desHerstellers zu reinigen.

Die Dichtungskissen und die Kapseln sindregelmässig zu reinigen. Die Angaben desHerstellers sind zu beachten.

Pfropfen aus Kunststoff können mehrmalsgewaschen werden (von Hand). AuchPfropfen aus Dehnschaumstoff könnengewaschen werden (was sich aber kaumlohnt).

Für eine saubere Aufbewahrung der Gehör-schutzmittel, die nicht in Gebrauch sind,müssen geeignete Aufbewahrungsmöglich-keiten vorhanden sein (z. B. Kunststoffboxfür Pfropfen, Schränkchen für Gehörschutz-kapseln oder Tasche für faltbare Kapseln).

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6 Das richtige Tragen der Gehörschutzmittel

Benutzer, die noch nie einen Gehörschutzgetragen haben, müssen instruiert werden,wie Gehörschutzmittel richtig und wirkungs-voll eingesetzt werden. So kann beispiels-weise nicht vorausgesetzt werden, dassder Anwender Gehörschutzpfropfen richtigin den Gehörgang einführt.

Bei der Auswahl von Gehörschutzmittelnsollen die Benutzer mitbestimmen können.Dadurch wird eine höhere Akzeptanz erreichtund die Tragdisziplin wird gesteigert.

Bei der richtigen Anwendung der persönli-chen Gehörschutzmittel sind folgendePunkte wichtig:

■ Die Andrückkraft muss korrekt sein (z. B. Kopfbügel nicht überdehnt).

■ Die Ohrkissen müssen intakt und ela-stisch sein (nicht spröde oder verhärtet).

■ Pfropfen aus Dehnschaumstoff müssensauber sein und aufquellen.

■ Gehörschutzpfropfen aus Dehnschaum-stoff müssen genügend gerollt und wäh-rend der Ausdehnphase (etwa 30 Sekun-den) mit dem Finger im Gehörgang posi-tioniert werden.

■ Die an einem Bügel befestigten Pfropfendürfen nicht nur am Gehörgang einge-hängt werden, sondern müssen richtigeingedrückt werden, da sonst der dichteAbschluss nicht gewährleistet ist.

■ Der Benutzer muss überprüfen, ob derLärm mit Gehörschutz subjektiv deutlichleiser wird (mindestens um die Hälfte leiser).

■ Die Gehörschutzmittel müssen unbedingtwährend der ganzen Dauer der Lärmbe-lastung getragen werden!

■ Für die Lebensdauer der Gehörschutz-mittel in der Praxis können die folgendenRichtwerte angegeben werden: – Pfropfen aus Dehnschaumstoff:

1 bis 7 Tage– Pfropfen aus Kunststoff: 2 Monate bis

1 Jahr– Otoplastiken:

3 bis 4 Jahre (mit Nachkontrollen)– Gehörschutzbügel:

2 Monate bis 1 Jahr– Gehörschutzkapseln:

Bei regelmässiger Verwendung alle 3 bis 4 Jahre ersetzen, jedes Jahr Ohrpolster überprüfen und allenfalls ersetzen (Bild 16).

Bild 16Ersatzteile zu Gehörschutzkapseln.

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7 Der «richtige» Gehörschutz

Vereinfacht kann gesagt werden, dass derjenige Gehörschutz der richtige ist, dervom Arbeitnehmer in Lärmphasen immer getragen wird. In der Praxis sind vor allemdie folgenden Punkte von Bedeutung:

■ Die Arbeitnehmer sollen ihren Gehörschutzaus einer gewissen Palette selbst aus-wählen können.

■ Der Tragkomfort ist viel wichtiger als derangegebene Dämmwert.

■ Gehörschutzmittel sollen immer bereitsein: Pfropfen mit Kabel oder Bügel umden Hals, andere Pfropfen in der Aufbe-wahrungsdose, faltbare Kapseln in derTasche, Einwegpfropfen im Dispenser.

■ Gute Instruktion und Kontrolle der Be-nützer ist wichtiger als die technischeQualität.

■ Pfropfen aus Dehnschaumstoff dürfennicht zu schnell aufquellen (wie normalerSchaumgummi), sonst sind sie unbrauch-bar! Andererseits ist auch zu berücksich-tigen, dass in grosser Kälte die Aus-dehnung nicht immer gewährleistet ist.

■ Jeder Mitarbeiter ist für den Unterhaltund die Pflege seines persönlichenSchutzmittels verantwortlich.

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8 Gehörschutzmittelauswahl bei besonderen Einsatzbedingungen

Besondere Anforderung Lösungen und HinweiseEinsatzbedingungen an Gehörschutzmittel (GM)

hohe Schallpegel erhöhte Dämmung: gewisse Pfropfen (richtig eingesetzt)Leq > 102 dB(A) SNR-Wert > 25 dB oder Kapseln

sehr hohe Schallpegel hohe Dämmung: gewisse Pfropfen (richtig eingesetzt)Leq > 107 dB(A) SNR-Wert > 30 dB oder Kapseln

tieffrequenter Lärm gute Tieftondämmung: gewisse Pfropfen (richtig eingesetzt),Leq > 105 dB(C) L-Wert > 25 dB spezielle Kapseln, z. B. doppel-

schalig, ev. «Antischall»-Gehörschutz

Lärm tritt wechselnd oder pegelabhängige Dämmung elektronische Gehörschutzkapseln überraschend auf mit «Limiter»

Kommunikation in wechselndem pegelabhängige Dämmung elektronische GehörschutzkapselnLärm mit «Limiter»

Instruktion im Lärm drahtlose Übertragung Kapseln mit Infrarot- oder Funk-Übertragungssystem

akustische Warn- und Audio-Eingang elektronische GehörschutzkapselRufsignale

Musizieren mit Gehörschutz lineare, dosierte Dämmung spezielle Pfropfen für Musiker; Otoplastiken mit linearem Filter

Helmtragpflicht GM kompatibel mit Helm Kapseln am Helm befestigt oder Pfropfen

(Schutz-)Brillenverwendung GM kompatibel mit Brille Pfropfen; Kapseln mit flüssigkeitsgefüllten Ohrkissen

erhöhte Temperatur nicht ohrumschliessend Pfropfen usw.

Arbeit in Schmutz und Staub Kontaktfläche des GM kein Dehnschaumstoff oder nur nicht berühren einmal verwenden

Gehörschutz darf nicht in verliersichere GM, GM mit Pfropfen oder Otoplastik mit Kabel; Produkt fallen detektierbarer Stahleinlage Gehörschutzbügel, (z. B. Nahrungsindustrie) Gehörschutzkapseln

dauernde Verwendung maximaler Komfort Dehnschaumstoff-Pfropfen, Otoplastiken etc.

Wechselnde Verwendung rasches Ein-/Aufsetzen und Kapseln, Bügel, Pfropfen aus(Vorgesetzte usw.) Entfernen Kunststoff

enger Gehörgang kleine Grösse oder individuell Otoplastiken oder Pfropfen in angepasst mehreren Grössen

In Tabelle 4 werden Hinweise zur Auswahl der Gehörschutzmittel bei speziellen Einsatz-bedingungen gegeben.

Tabelle 4Auswahl der Gehörschutzmittel bei speziellen Einsatzbedingungen.

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Bild 17Schalldämmung verschiedener Gehörschutzmittel für Musiker.

Jrenum MS1 Ultratech Elacin ER-15 Ultrafit

0

10

20

30

40

125 250 500 1 k 2 k 4 k 8 k

Sch

alld

ämm

ung

(dB

)

Frequenz (Hz)

22

9 Gehörschutzmittel für Musiker

Wichtig bei Gehörschutzmitteln für Musikerist ein klangneutrales Verhalten (gleichmäs-sige Schalldämmung über alle Frequenzen),um die Verfälschung der Musik durch denGehörschutz möglichst gering zu halten.Diese Forderung erfüllen die individuell an-gepassten Otoplastiken «Elacin ER-15» und«Jrenum MS 1» und unter den vorgefertig-ten Gehörschutzpfropfen der Typ «Ultratech»am besten (Bild 17). Die Dämmcharakteris-tiken dieser Schutzmittel für Musiker sindim Vergleich zu einem handelsüblichenGehörschutzpfropfen («Ultrafit»)in der unten

stehenden Grafik eingetragen. Auch Erfah-rungen aus der Praxis bestätigen, dassdiese Produkte für Musiker am besten ge-eignet sind. Trotzdem ist mit einer beträcht-lichen Angewöhnungszeit (2 bis 4 Wochen)zu rechnen. Gegenüber dem «Ultratech»sind die otoplastischen Gehörschutzmittelim Tragkomfort und im Klangverhalten bes-ser, aber auch wesentlich teurer. Sie emp-fehlen sich deshalb für Berufsmusiker. Fürdas Musizieren in der Freizeit ist der «Ultra-tech» eine günstige Alternative.

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10 Kommunikation im Lärm

10.1 Signalwahrnehmung und Ortung

Gehörgangverschliessende Gehörschutz-mittel erlauben das Orten von Lärmquellenviel besser als Gehörschutzkapseln, weildie Richtwirkung der Ohrmuscheln erhaltenbleibt.

Alle Gehörschutzmittel reduzieren die aufdie Ohren wirkenden Geräusche entspre-chend ihren Dämmwerten, so dass alleGeräusche leiser wahrgenommen werden.Dabei verändern sie das Frequenzspektrumnur unbedeutend, so dass die Geräusch-charakteristik erhalten bleibt. AkustischeSignale können nur wahrgenommen wer-den, wenn sie im betreffenden Frequenz-band einen höheren Pegel aufweisen als dasHintergrundgeräusch. Im Personenwagenz. B. muss Musik 5 bis 7 dB lauter sein alsdas Grundgeräusch des Fahrzeuges, undfür das Gespräch braucht es 7 bis 10 dBmehr, um das gesprochene Wort sicher ver-stehen zu können.

In Bild 18 wird am Beispiel des Lärms einesKolbenkompressors gezeigt, dass nur einesvon zwei akustischen Signalen hörbar seinkann. Dabei ist zu beachten, dass mit undohne Gehörschutzmittel nur dasjenige Sig-nal wahrnehmbar ist, das über dem Lärm-spektrum liegt.

Bild 18Darstellung der akustischen Signale mit dem Lärmeines Kolbenkompressors als Hintergrundgeräusch:Das Signal a ist deutlich wahrnehmbar, da es etwa15 dB lauter ist als das Geräusch des Kompres-sors im Oktavband 2000 Hz. Das Signal b hinge-gen ist nicht wahrnehmbar, da es 5 dB leiser istals das Geräusch des Kompressors im Oktavband250 Hz.

110

100

90

80

70

60

50

40

30

0

31,5 63 125

250

500

1000

2000

4000

8000

Sch

alld

ruck

pege

l L (d

B)

Oktavband-Mittenfrequenzen (Hz)

Signal a

Signal b

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10.2 Sprachkommunikation im Lärm

■ Bei Dauerlärm (z. B. Textilwebmaschinen),der den Grenzwert überschreitet, ist einegute Verständigung auch mit gut hören-den Mitarbeitern kaum mehr möglich.

■ Bei impulshaltigen Geräuschen (z. B. Dieselhammer, Arbeiten mit Meissel undFäustel) ist eine normale Unterhaltung(ohne angehobene Stimmlage) möglich,obwohl der Grenzwert schon überschrit-ten ist.

Ein sicheres Austauschen von Informatio-nen ist mit oder auch ohne Gehörschutz-mittel nur dann möglich, wenn das Hinter-grundgeräusch die Sprache nicht zu starkstört (stark abhängig von der Frequenz-zusammensetzung des Störgeräusches)

und der Hintergrundpegel nicht allzu hochist. Zudem spielt der Abstand zwischenSprechendem und Hörendem eine Rolle(Bild 19). Personen mit einem erheblichenHörverlust sind bei Störgeräuschen schonwesentlich früher gestört und verstehen diesprachlichen Informationen nicht mehr.

10.3 Instruktion im Lärm

■ Es gibt mit Funk unterstützte Gehör-schutzkapseln, mit denen vor Ort trotzsehr hohem Grundgeräusch eine ein-wandfreie Verständigung zwischen zweiPersonen möglich ist.

■ Für Schulung oder für Betriebsbesuchesind auch Systeme erhältlich, die nur vomInstruktor oder Besuchsbetreuer aktivbetrieben werden und mit denen derEmpfänger nur die Informationen emp-fängt.

10.4 Musikhören im Lärm

Musik kann unter gewissen Voraussetzun-gen die Leistung steigern, vor allem beimonotoner Arbeit. Es müssen aber einigeRandbedingungen erfüllt sein:

■ Die Verwendung von Gehörschutzkapselnmit eingebautem Radio (oder Minikopf-hörer unter einer Kapsel) ist nur zulässig,wenn Gefahrensignale noch sicher wahr-genommen werden und eine Gefährdungvon Dritten oder durch Dritte ausgeschlos-sen ist.

■ Im Strassenverkehr sind Radiohören mitKopfhörern und Gehörschutzmittel miteingebautem Radio nicht zulässig.

Bild 19Abhängigkeit der sprachlichen Verständigung vonden Umgebungsgeräuschen und der Entfernungzwischen Sprechendem und Hörendem.

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11 Das Gehörschutzmittelobligatorium

Zonen und Maschinen, die die Grenzwertenach Ziff. 1.3 überschreiten, sind mit derGebotstafel «Gehörschutz benutzen» zukennzeichnen, und die Verwendung derSchutzmittel ist für obligatorisch zu erklären.Alle Personen, die sich in solch gekenn-zeichneten Zonen aufhalten, haben – unab-hängig von der Zeitdauer – ihr Gehör miteinem persönlichen Schutzmittel zu schüt-zen. Das Um- und Durchsetzen eines sol-chen Obligatoriums ist eine Führungsaufga-be.

11.1 Vorbereitung

Ergibt sich, dass nach der EKAS-Richtlinie6508 Lärm eine besondere Gefahr darstellt,ist jeder betroffene Arbeitsplatz oder jedeZone zu beurteilen.

Es ist in erster Linie abzuklären, ob nichtdurch technische Massnahmen das Risikovermindert werden kann. Führen technischeMassnahmen nicht zum Erfolg, sind für diebetroffenen Mitarbeiter Gehörschutzmittelbereitzustellen, und das Tragen derselbenist sicherzustellen.

11.2 Wahl und Bereitstellung von Gehörschutzmitteln

Gehörschutzmittel, die durch eine Versuchs-gruppe getestet und für gut befunden wur-den, geniessen bei den Benutzern einehöhere Akzeptanz als «von oben» vorgege-bene Schutzmittel. Den einzelnen Empfän-gern sollte – auch bei beschränktem Ange-bot – stets ermöglicht werden, das für siepassende Produkt auszuwählen.

11.3 Einführung des Gehörschutzmittels

Das Personal ist über das Gehörschaden-risiko und die Zonen mit einem Gehörschutz-mittelobligatorium zu informieren. Bei derAbgabe der Schutzmittel ist das Personal inder richtigen Verwendung und Anwendungzu schulen.

11.4 Erfolgskontrolle

Bei der Einführung und auch später ist eineperiodische Kontrolle und Unterweisung derbetroffenen Mitarbeiter über die Tragdisziplinder Gehörschutzmittel nötig. Art. 82 UVGschreibt u. a. vor, dass die Arbeitnehmerdazu verpflichtet sind, die zur Verfügungstehenden Schutzmittel zu tragen.

11.5 Massnahmen gegen Nicht-tragen des Schutzmittels

Ein Mitarbeiter, der den Gehörschutz nichtträgt, ist mündlich und später schriftlich zuverwarnen. Befolgt er die Weisung weiterhinnicht, ist als mögliche Folge die Kündigungauszusprechen, oder der Mitarbeiter ist aneinen Arbeitsplatz mit nicht gehörgefähr-dendem Lärm zu versetzen.

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12 Mögliche Einwände gegen das Tragen von Gehörschutzmitteln

Es gibt immer wieder Mitarbeiter, die Ein-wände gegen das Tragen von Gehörschutz-mitteln vorbringen. Die meisten Einwändelassen sich entkräften

Wer sich durch Gehörschutzmittel beein-trächtigt fühlt, ist darauf aufmerksam zumachen, dass er gehörgefährdendem Lärmausgesetzt ist, der ohne den entsprechen-den persönlichen Schutz eine Höreinbussebewirken kann. Es sind der Lärm sowiebereits vorhandene Höreinbussen und nichtdas Gehörschutzmittel, die primär diesprachliche Verständigung und die Wahr-nehmung akustischer Signale beeinträchti-gen.

Vorgesetzte sollen eine Vorbildfunktion aus-üben und den Gehörschutz im Lärm konse-quent tragen.

Mögliche Einwände:

Es ist warm. Ich schwitze.Gehörschutzkapseln können bei warmerArbeitsumgebung unangenehm werden,beim Verwenden von Gehörschutzpfropfenoder -watte fällt dieser Aspekt weg. ImWeiteren kann auch ein Schweiss aufsau-gendes Hygieneblatt auf den Polstern derKapsel eine Verbesserung bringen.

Ich bin zu alt.Niemand ist zu alt, sein Verhalten zu ändern.Zudem nimmt die Schädigung bei Arbeitenim Lärm auch bei fortgeschrittenem Alterihren Lauf.

Ich kann meine Maschine nicht mehrhören.Der Mensch hat die Begabung, alle einmalwahrgenommenen Geräusche zu speichernund zu vergleichen. Nach Angewöhnung anein Gehörschutzmittel funktioniert dies auchmit einem Gehörschutzmittel.

Ich kann die Geräusche nicht mehr orten.Ist das Ortungsvermögen von Signalen oderGeräuschen wichtig, sollten nicht Gehör-schutzkapseln, sondern gehörgangver-schliessende Schutzmittel verwendet wer-den. Das Orten von akustischen Signalenwird hierdurch erleichtert.

Ich kann meine Kollegen nicht verstehen.Gehörschutzmittel reduzieren nicht nur dasgesprochene Wort, sondern auch das Stör-geräusch. Das Verhältnis von Nutzschall zuStörschall bleibt annähernd unverändert.Hat eine Person grosse Mühe, Gesprächezu verstehen, ist wohl anzunehmen, dasssie schon einen gewissen Hörverlust auf-weist. Sind Gespräche in lauten Umgebun-gen zwingend vorgegeben, kann dasProblem mit Kapseln mit eingebautenKommunikationssystemen gelöst werden.Ein Gehörschaden erschwert die Kommu-nikation viel mehr als ein Gehörschutz!

Ich bekomme Kopfschmerzen. Es drückt.Gehörschutzkapseln brauchen einen gewis-sen Anpressdruck, um ihre volle Schutz-wirkung zu erzielen. Als Alternative stehenPfropfen oder andere Gehörschutzmittel zurVerfügung. Eventuell ist auch das Hygiene-polster der Kapsel in einem schlechtenZustand.

Es juckt.Es gibt Pfropfen mit poröser Oberfläche,die im Gehörgang Juckreiz auslösen können.Eine gute Lösung dagegen sind Pfropfenmit einer glatten Oberfläche.

Es ist unbequem.Alles Neue und jede Änderung kann unbe-quem oder unangenehm sein. Bei vielenVeränderungen wünscht man sich nacheiner kurzen Angewöhnungszeit den ur-sprünglichen Zustand nicht mehr zurück.

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Für mich ist es schon zu spät.Vor allem für Mitarbeiter mit Anzeicheneines Hörverlustes oder starker Schädigungist es doppelt wichtig, einen Gehörschutzzu verwenden, um das Resthörvermögenzu erhalten. Bei einem sehr grossen Hör-verlust besteht zudem die Gefahr, dassdurch die Suva eine Nichteignungsverfügungfür Arbeiten im Lärm ausgesprochen wird.

An Lärm bin ich gewöhnt.Lärm wird subjektiv wahrgenommen. Sowird zum Beispiel laute und beliebte Musikoft nicht als Lärm empfunden. Das Hörorganreagiert aber immer gleich, ob nun dieSchallwellen von Arbeitslärm oder vonlauter Musik erzeugt werden. Jeder hoheSchalldruckpegel wirkt sich negativ auf dasHörvermögen aus.

Ich komme mir komisch vor.Am Anfang ist das ganz normal, aber Siewerden sich nach einer gewissen Zeit darangewöhnen. Die andern tragen ja auchGehörschutzmittel. Wenn Sie wollen, kön-nen Sie Gehörschutzpfropfen tragen, diesieht man kaum.

Um sein Gehör vor Schädigungen zuschützen, ist es wichtig, immer und konse-quent in lauter Arbeitsumgebung ein Gehör-schutzmittel zu tragen.

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13 Informationsmittel

Zur Unterstützung der Verantwortlichen bei der Einführung und Durchsetzung einesGehörschutzmittelobligatoriums bietet die Suva die folgenden Informationsmittel an:

Nr. 84015.d Wie bitte? Fragen und Antworten zum Thema Lärm, Faltprospekt C6.

Nr. 86605.d Gehörschutz... auch für Sie, A4.

Nr. 1729/5 Gebotssignal Gehörschutz (blau, selbstklebend), ø 200 mm

Nr. 1729/5M Gebotssignal Gehörschutz (blau, selbstklebend), ø 100 mm

Nr. 1729/5K Gebotssignal Gehörschutz (blau, selbstklebend), ø 50 mm

Nr. 86610.d Checkliste zur Auswahl von Gehörschutzmitteln

Nr. 67009.d Checkliste «Lärm am Arbeitsplatz»

Nr. V309.d Video «Gehör in Gefahr», Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz, VHS/PAL, 8 Minuten, Verkaufspreis Fr. 30.–

Nr. 99051 CD «AUDIO DEMO 3», mit verschiedenen Gehörschadensimulationen mit Sprache und Musik, Simulation der Wirkung verschiedener Gehörschutzmittel, Verkaufspreis Fr. 14.–

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14 Literatur

[1] Suva-Publikation Nr. 66076.d «Lärmbekämpfungin der Industrie, eine Übersicht für den Praktiker», 1996.

[2] Suva-Publikation Nr. 44057.d «Gehörgefährden-der Lärm am Arbeitsplatz», 1997.

[3] Suva-Publikation Nr. 88001.d «Augen- und Gehörschutzmittel, Verkaufsdokumentation».

[4] Suva-Publikation Nr. 14.d «Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung», 1999.

[5] Suva-Publikation Nr. 86010.d «Lieferanten von Gehörschutzmitteln».

[6] Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft «Regeln für den Einsatz von Gehörschützern», Abruf-Nr. 342, 1998.

Die Publikationen der Suva können kostenlosbezogen werden.

Normen (Auswahl) Stand: Juli 2000

EN 352-1: 1993 Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungenund Prüfungen; Teil 1: Kapselgehörschützer (Überarbeitung 2000).

EN 352-2: 1993Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungenund Prüfungen; Teil 2: Gehörschutzstöpsel (Überarbeitung 2000).

EN 352-3: 1996Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungenund Prüfungen; Teil 3: An Industrieschutzhelmenbefestigte Kapselgehörschützer (Überarbeitung 2000).

prEN 352-4: 1994Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungenund Prüfungen; Teil 4: Pegelabhängige Kapsel-gehörschützer (Entwurf).

Weitere Teile dieser Normenreihe (Nr. 352-5 ff.) sindin Vorbereitung.

ISO 4869-1: 1990Akustik – Gehörschützer – Teil 1: Subjektive Methodezur Messung der Schalldämmung.

EN ISO 4869-2: 1995Akustik – Gehörschützer – Teil 2: Abschätzung desbeim Tragen von Gehörschützern wirksamen A-bewerteten Schalldruckpegels.

IS/TR 4869-3: 1989Akustik – Gehörschutzmittel – Teil 3: VereinfachtesVerfahren zur Messung der Einfügungsdämpfungvon Gehörschutzmitteln mit Ohrschutz für dieQualitätsprüfung.

prEN ISO 4869-4: 1999Akustik – Gehörschützer – Teil 4: Messung derwirksamen Schalldruckpegel von Kapselgehör-schützern mit pegelabhängiger elektroakustischerÜbertragungseinrichtung.

prEN 13819-1: 2000Gehörschützer – Prüfung – Teil 1: Physikalische Prüfverfahren

prEN 13819-2: 2000Gehörschützer – Prüfung – Teil 2: Akustische Prüfverfahren

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Verzeichnis der allgemeinen Lärmtabellen

Suva-Nr.

Bauindustrie

Zement-, Kalk- und Gipsfabriken 86201

Sand- und Kieswerke, Mischgutbetriebe 86202

Zementwaren- und Steinindustrie 86204

Ziegeleien 86206

Baugewerbe 86208

Baunebengewerbe und Bausanierung 86212

Feinkeramik 86214

Gartenbau, Gärtnerei 86215

Sanierung der Eisenbahntunnels 86216

Glasverarbeitung 86218

Metallindustrie

Sandformgiessereien 86221

Druckgiessereien 86224

Freiform- und Gesenkschmieden 86228

Betonstahlverarbeitung 86232

Fabrikation von Stahlrohren und Rohrbogen 86234

Metall-, Stahl- und Grossapparatebau 86238

Industriespenglereien 86239

Maschinenfabriken 86242

Maschinen- und Anlagebau 86245

Metallwarenindustrie 86250

Armaturenfabriken 86255

Automatendrehereien 86259

Fahrzeugindustrie 86265

Drahtwerke, Drahtseilwerke, Kabelwerke 86270

Fabrikation von Uhren 86276

Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung von Metallen 86281

Holz- und Forstindustrie

Forstbetriebe 86291

Holzindustrie 86294

Anhang

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Papier- und Kartonverarbeitung, Druckereien

Papierfabriken 86300

Papier- und Kartonverarbeitung 86301

Druckereien 86303

Verarbeitung von Leder, Kunststoffen und Gummi

Lederindustrie, Innendekorationsgeschäfte 86310

Fabrikation von Lederwaren, Sattlereien, Tapezierereien 86311

Gerbereien, Fellzurichtereien 86314

Kunststoffindustrie 86315

Gummiwerke, Neugummierung 86325

Chemische Industrie

Chemische Industrie 86330

Lack- und Farbenfabriken 86331

Seifen- und Waschmittelfabriken 86335

Textil- und Bekleidungsindustrie

Textilindustrie 86341

Reissereien 86343

Teppichfabrikation 86344

Textilveredlungsbetriebe 86345

Strickereien, Wirkereien 86346

Stickereien 86347

Flechtereien und Seilereien 86349

Schuhfabriken 86352

Nahrungs- und Genussmittel

Nahrungsmittel 86370

Nahrungsmittelindustrie 86371

Metzgereien 86373

Molkereien 86375

Mühlen 86378

Getränkeindustrie 86380

Tabakindustrie 86385

Suva-Nr.

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Transport und Energie, öffentl. Verwaltung

Konzessionierte Eisenbahnen 86391

Rangierdienst 86392

Strassenbahn-, Trolley- und Autobusbetriebe 86396

Strassentransportbetriebe 86398

Schifffahrtsbetriebe 86400

Regiebetriebe der öffentlichen Verwaltungen 86402

Flugbetriebe 86406

Kraftwerke und Stromverteilungsbetriebe 86410

Verschiedenes

Landwirtschaft 86421

Zeughäuser, AMP und Waffenplätze 86423

Hilfsbetriebe 86491

Pistolen und Gewehre 86495

Musik 86496

Suva-Nr.

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Bestellnummer: 66096.d