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Der Ritterorden vom Heiligen Grab als Gemeinschaft – Chancen und Schwierigkeiten Edwin Gräupl Jänner 2006

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Der Ritterorden vom Heiligen Grab als Gemeinschaft – Chancen und

Schwierigkeiten

Edwin Gräupl

Jänner 2006

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Das komplizierte 16. Jahrhundert I

• Bayrische Landesaustellung 2005 „500 Jahre Pfalz-Neuburg“– Pfalzgraf Ottheinrich pilgert 1521 in das Heilige Land

• Harnisch mit Jerusalemkreuz – der stolze Grabesritter!• Wandteppich – der Pfalzgraf mit seinem Gefolge; eine

Gemeinschaft?

• Bereits 1519 war der „letzte Ritter“ Kaiser Maximilian gestorben– Was war zu Ende gegangen?

• Burgundische Höflichkeit und Ritterlichkeit?• Rittertum als militärische Kraft?• Rittertum als Traum und Idee? Ritter als Pilger?

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Das komplizierte 16. Jahrhundert II

• 26. März 1558 Hoogstraten– 30 flämische Ritter wählen sich in der

Katharinenkirche einen Großmeister – König Philipp II

• 1522 Rhodos, 1529 Wien, 1565 Malta und 1571 Lepanto

• Es gibt Grabesritter zur Zeit Sultan Solimans!• Papst lehnt ab (Einspruch der Malteser)

– Orden der Könige vs. Orden der Drittgeborenen– Fons Honorum

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Das erneuerte Patriarchat die Vollendungstheorie des 19. Jahrhunderts

• 2. Patriarch Vincenzo Bracco 1873 – 1889– Wunsch nach lokalen Zusammenschlüssen

• Procuratoren bzw. Baillis in Italien, Spanien, Österreich-Ungarn, Frankreich, Nord- und Südamerika

• Großmeister-Procurator Prälat Dr. Sebastian Brunner in Wien (Protonotar, Conte)

– Gründer der Wiener Kirchenzeitung– Metternich, Kardinäle Hohenlohe-Schillingfürst und Guidi– Freund von Liszt (Kapitular von Albano)– Warum ein Priester und kein Erzherzog?

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Krise und Statut

• Dezember 1930 – Verwarnung des Ordens vom Heiligen Grab durch den Malteserorden

• Nachahmung der Gebräuche und Titel unterstellt• Abbruch der Vorrechte des Malteserordens befürchtet• Exkurs: Canali, Marsaudon, 1951-1961 Interregnum

• Pius XI –Dekret vom 5. August 1931• Streit der Orden „Sane dolendum“ (= allerdings bedauerlich)• Anordnung eines neuen Statutes; am 19. März 1932 in Kraft

gesetzt– Zentrale Leitung und Zielvorgabe– Korporationsgedanke– Nationalitätenprinzip

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Der „Zielparagraph“ unseres Statutes ist Artikel 2 (Ziele)

Der Orden verfolgt folgende Ziele:

1. Förderung der christlichen Lebensführung bei seinen Mitgliedern in absoluter Treue zum Papst und gemäß den Lehren der Kirche unter Beachtung der Prinzipien der Nächstenliebe. Im Dienst dieser Prinzipien ist der Orden ein wesentliches Mittel und ein Faktor für die Hilfe zugunsten des Heiligen Landes;

2. Unterstützung und Förderung der religiösen, wohltätigen, kulturellen und sozialen Aktivitäten und Einrichtungen der katholischen Kirche im Heiligen Land, insbesondere die des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem, mit dem der Orden traditionelle Bande unterhält;

3. die Erhaltung und Verbreitung des Glaubens im Heiligen Lande durch Teilnahme aller auf der Welt zerstreuten Katholiken, insbesondere derjenigen, welche in der Nächstenliebe durch das Symbol des Ordens vereint sind;

4. die Verteidigung der Rechte der katholischen Kirche im Heiligen Land.

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Das Statut

• Prinzipien der Organisation– Papsttreue und persönliche Frömmigkeit– Struktur wie ein internationaler Konzern

• Eigentümer (= Kardinal im Auftrag des Papstes) ernennt die Funktionsträger (keine Wahlen wie in politischen Gruppierungen)

• Nationale Statthalter haben die Weisungen der Konzernzentrale (Großmagisterium) umzusetzen

• Geschäftsfeld ist vorgeschrieben (Hilfe für die Christen im Heiligen Land, besonders aber für das Lateinische Patriarchat)

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Artikel 40 (Statthalter)

l . Die nationalen Statthaltereien werden von einem nationalen Statthalter geleitet, der dem Laienstand angehörenmuss. Zu seiner Unterstützung steht ihm ein Großprior und, wenn nötig, ein Großprior-Koadjutor, beide aus dem geistlichen Stande, zur Seite. Sie alle werden vom Kardinal-Großmeister mit Zustimmung des Großmeisteramts oder dessen Präsidium ernannt.

2. Der nationale Statthalter trägt Sorge für die entsprechenden Tätigkeiten und wacht über die genaue Einhaltung der vom Großmeisteramt, seinem Präsidium und vom Generalgouverneur ergehenden Weisungen.

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Gemeinschaft im Orden - heute• Statut unverändert und bindend• Praxis der Anwendung durch Rom freundlich

– Möglichkeiten der Anpassung an lokale Bedingungen– Zahlungsziele, aber keine „Zwangsexekution“

• Vertrauen in den ehrlichen Willen zur Hilfe bei den Statthaltereien

– Internationale Konferenzen, Beratungen und freimütiger Meinungsaustausch

• Freiheit bei der Gestaltung des Komtureilebens• Spannung zwischen der erlebten Freiheit in der

Komturei und der Bindung des Statthalters an römische Vorgaben

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Chancen und Schwierigkeiten

• Religiöse Vertiefung• Bündelung der Kräfte• Stütze des Episkopats• Öffentlichkeitsarbeit für

die Kirche

• Eigenbrötelei, Abgrenzung

• Nur Bruderschaft (kein Orden), religious badge

• Nur Firma (NGO)• Freiheit in der Komturei

versus Bindung der Statthalterei

• Periphere Existenz als obskure Bruderschaft

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Schlußwort aus „Deus est caritas“

Was die Mitarbeiter betrifft, die praktisch das Werk derNächstenliebe in der Kirche tun, so ist das Wesentliche schongesagt worden: Sie dürfen sich nicht nach den Ideologien derWeltverbesserung richten, sondern müssen sich von dem Glaubenführen lassen, der in der Liebe wirksam wird (vgl. Gal 5,6).Sie müssen daher zuallererst Menschen sein, die von der LiebeChristi berührt sind, deren Herz Christus mit seiner Liebe gewonnenund darin die Liebe zum Nächsten geweckt hat. IhrLeitwort sollte der Satz aus dem Zweiten Korintherbrief sein:,,Die Liebe Christi drängt uns“ (5,14).