Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die...

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2019 Der Tarif im Überblick Für die Fahrt mit Bus und Bahn www.vrr.de

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2019

Der Tarif im ÜberblickFür die Fahrt mit Bus und Bahn

www.vrr.de

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Tarifinformationen kompakt

Mit der vorliegenden Ausgabe von „Der Tarif im Überblick“ halten Sie eine Broschüre in den Händen, die sich insbe­sondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrs­unternehmen im gesamten VRR­Raum sowie an interessierte Kundinnen und Kunden richtet.

Die Broschüre vermittelt die wesentlichen Basisinformationen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbund­raum, beantwortet die regelmäßig wiederkehrenden Fragen zum Tarifsystem und soll damit den grundlegenden Infor­mationsbedarf des Personals in Bussen und Bahnen abdecken.

Weiterführende Informationen zum VRR­Tarif werden im „Handbuch für Tarif und Vertrieb“ dargestellt. Dieses liegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsunter­nehmen in ihrer Verwaltung vor und behandelt alle in die­ser Broschüre aufgeführten Themen detailliert und in vol­lem Umfang.

Während „Der Tarif im Überblick“ zur schnellen Information für unterwegs genutzt werden kann, dient das Handbuch als umfassendes Nachschlagewerk. Zusätzlich finden Sie alle tariflichen Details auch im Internet unter www.vrr.de.

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Inhaltsverzeichnis

Der Verbundraum 4 – 5

Das Tarifsystem

Die Preisstufen 6 – 9

Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21

Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets 22 – 31

Die Tickets im Überblick

Bartickets 32– 38

Die Ticketprüfung und das eTicket 39

Zeittickets 40 – 48

Kurzinformation zu weiteren VRR­ und sonstigen Tarifangeboten 49 – 52

Die Preise im Überblick 53 – 56

Die Kragenbereiche 56 – 57

Service 58

Beförderungsbedingungen 59 – 75

Auszüge aus den Tarifbestimmungen 75 – 79

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VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

Preisstufe D70

Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

Der Verbundraum

9292ov (Niederlande)Mehr Infos unter www.9292ov.nl

AachenerVerkehrsverbund (AVV)Mehr Infos unter www.avv.de

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VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

Preisstufe D70

Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

VerkehrsverbundRhein-Sieg (VRS)Mehr Infos unter www.vrsinfo.de

WestfalenTarifMehr Infos unter www.westfalentarif.de

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

Preisstufe D70

Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

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Die Preisstufen

Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet um­fasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/ Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen.

Jeder Verbindung innerhalb des VRR­Raums ist eine Preis­stufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die vier Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet wer­den. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gelten die in den Übersichten aufgeführten ermäßigten Ticketpreise.

Kurzstrecke Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in der Regel für bis zu drei Haltestellen. An jeder Haltestelle ist aufge­führt, welche Reichweite das jeweilige Kurzstrecken ticket hat. Mit einem Kurzstreckenticket ist das Umsteigen und ebenso das Nutzen von SPNV­Verbindungen, z. B. S­Bahn­Fahrten, nicht erlaubt.

Preisstufe A Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. In den aus je zwei Tarifgebieten bestehenden Städten Dort­mund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal gelten Tickets der Preisstufe A stets für das gesamte Stadtgebiet. Zudem gilt die Preisstufe A auch bei Fahrten in zwei benach­barten Waben angrenzender Tarifgebiete mit direkter verkehr­licher Anbindung. Bei Zeittickets (Wochen­, Monats­ und Jahrestickets) wird zwischen den Preisstufen A1, A2 und A3 unterschieden: In kleineren Städten und Gemeinden gilt die Preisstufe A1. In elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem öf­fentlichem Verkehrsnetz gilt die Preisstufe A2. Im Bereich der Bartickets wird beim EinzelTicket zwischen den Preisstufen A1/ A2 und A3 differenziert.

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In fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ beson­ders hochwertigem Nahverkehrsangebot gilt die Preisstufe A3. Der Öffentliche Nahverkehr in diesen Städten zeichnet sich u. a. durch ein überaus umfangreiches Linienangebot, eine dichte Taktung, eine sehr gute S­Bahn­ und Regional­Anbindung sowie mehrere NachtExpress­Linien aus.

Für Fahrten zwischen zwei benachbarten Waben, deren Tarif­gebiete unterschiedlichen Preisniveaus zugeordnet sind, wird ein Zeitticket der jeweils höheren Preisstufe benötigt.

Preisstufe B In der Preisstufe B unterscheidet sich die Darstellung des Geltungsbereichs nach der Art der Tickets: Bei Bartickets gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nach­bartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes Tarifgebiet. Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zen­traltarifgebiet zu definieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein festgelegter Geltungsbereich zugeordnet (siehe Abbildun­gen auf den Seiten 10 – 21).

Städte mit der Preisstufe A

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33DuisburgMitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

Preisstufe A1

Preisstufe A2

Preisstufe A3

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

13Dinslaken/

Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33DuisburgMitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

Preisstufe A1

Preisstufe A2

Preisstufe A3

Prei

sstu

fen

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Preisstufe C

Preisstufe C In der Preisstufe C ist der VRR­Verbundraum in 19 unter­schiedliche Regionen aufgeteilt, die der Kunde frei wählen kann. Jede Region besteht aus fest vor gegebenen Tarifge­bietskombinationen. Die genaue Aufteilung der Regionen finden Sie auf den Seiten 22 bis 31.

70Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

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Prei

sstu

fen

Preisstufe C

Preisstufe D Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten. Bitte beach­ten Sie hierzu die Karte und die Legende auf den Seiten 4 und 5.

70Wegberg

42190Lünen

42400Bergkamen

42390Kamen

42490Unna

42150Schwerte

55080Olfen

42480Holzwickede

60Nijmegen/Groesbeek

57Arnhem

87Zevenaar

59Millingen a. d. Rijn 07

’s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

57660Rhede

Tipp: Weitere Infos zu diesen Preisstufen finden Sie im Internet unter www.vrr.de.

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10

Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets

Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets)der Preisstufe B kann der Kunde sein Zentraltarifgebiet frei wählen. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Folgende Zentraltarifgebiete und Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil sie bereits in anderen Darstellungen enthalten sind:

K 61 Grevenbroich K 62 Dormagen K 63 Rommerskirchen K 72 Jüchen K 73 Langenfeld/Monheim K 75 Remscheid K 82 Bedburg­Hau

01 Kerken/Wachtendonk 02 Kamp-Lintfort

01Kerken/

Wachtendonk

04Geldern/

Issum

10Straelen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

02Kamp-Lintfort

04Geldern/

Issum

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

12Rheinberg

16Alpen

22Moers

03 Wesel 04 Geldern/Issum

03Wesel

12Rheinberg

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe

16Alpen

83Xanten

88Hamminkeln

01Kerken/

Wachtendonk

02Kamp-Lintfort

04Geldern/

Issum

10Straelen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

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11

Prei

sstu

fe B

05 Dorsten 06 Haltern

05Dorsten

06Haltern

14Schermbeck/

Hünxe15

Marl

17Recklinghausen/

Herten25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

57690Raesfeld

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

05Dorsten

06Haltern

55080Olfen

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

57580Reken

10 Straelen 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt

01Kerken/

Wachtendonk

04Geldern/

Issum

10Straelen

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

69Venlo

01Kerken/

Wachtendonk

02Kamp-Lintfort

04Geldern/

Issum

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

22Moers

32Krefeld

12 Rheinberg 13 Dinslaken/Voerde

02Kamp-Lintfort

03Wesel

12Rheinberg

16Alpen

22Moers

23Duisburg

Nord

03Wesel

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck

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12

14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl

03Wesel

05Dorsten

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe

25Bottrop/Gladbeck

57690Raesfeld88

Hamminkeln05

Dorsten

06Haltern

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

27Herne

16 Alpen 17 Recklinghausen/Herten

02Kamp-Lintfort

03Wesel

04Geldern/

Issum

12Rheinberg

16Alpen

83Xanten

84Sons-beck

05Dorsten

06Haltern

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

26Gelsen-kirchen

27Herne

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

36Bochum

18 Oer-Erkenschwick/Datteln 20 Nettetal/Brüggen

06Haltern

55080Olfen

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

69Venlo

Page 13: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

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Prei

sstu

fe B

21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 22 Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

31Viersen

32Krefeld

41Willich

02Kamp-Lintfort

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

12Rheinberg

22Moers

23Duisburg

Nord

32Krefeld

33Duisburg

Mitte/Süd

23 Duisburg Nord 24 Oberhausen

12Rheinberg

13Dinslaken/

Voerde

22Moers

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

13Dinslaken/

Voerde

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen

05Dorsten

13Dinslaken/

Voerde

14Schermbeck/

Hünxe15

Marl

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord

05Dorsten

15Marl

17Recklinghausen/

Herten25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

27Herne

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

Page 14: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

14

27 Herne 28 Castrop-Rauxel

15Marl

17Recklinghausen/

Herten

26Gelsen-kirchen

27Herne

28Castrop-Rauxel

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

27Herne

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

47Witten/Wetter/

Herdecke

29 Waltrop 30 Schwalmtal/Niederkrüchten

55080Olfen

17Recklinghausen/

Herten

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

52190Lünen

20Nettetal/Brüggen

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

50Mönchengladbach70

Wegberg

31 Viersen 32 Krefeld

20Nettetal/Brüggen

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

22Moers

32Krefeld

33Duisburg

Mitte/Süd

41Willich

42Meerbusch

Page 15: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

15

Prei

sstu

fe B

33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr

22Moers

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

32Krefeld

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

23Duisburg

Nord

24Ober-

hausen

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd

35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum

24Ober-

hausen

25Bottrop/Gladbeck 26

Gelsen-kirchen

27Herne

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel55

Velbert

17Recklinghausen/

Herten

26Gelsen-kirchen

27Herne

28Castrop-Rauxel

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

46Hattingen/

Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost

27Herne

28Castrop-Rauxel

29Waltrop

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

42150Schwerte

42190Lünen

42480Holzwickede

29Waltrop

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

58Hagen

42150Schwerte

42190Lünen

42390Kamen

42400Bergkamen

42480Holzwickede

42490Unna

Page 16: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

16

41 Willich 42 Meerbusch

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

31Viersen

32Krefeld

41Willich

42Meerbusch

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

32Krefeld

41Willich

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus

33Duisburg

Mitte/Süd

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

52Neuss/Kaarst

53Düsseldorf

Süd

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

33Duisburg

Mitte/Süd

34Mülheim/

Ruhr

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd

54Mettmann/

Wülfrath

55Velbert

45 Essen Süd 46 Hattingen/Sprockhövel

34Mülheim/

Ruhr

35Essen

Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel55

Velbert

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

55Velbert

66Wuppertal

Ost

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

Page 17: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

17

Prei

sstu

fe B

47 Witten/Wetter/Herdecke 50 Mönchengladbach

28Castrop-Rauxel

36Bochum

37Dortmund

Mitte/West

46Hattingen/

Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich

70Wegberg

72Jüchen

51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst

31Viersen

41Willich

42Meerbusch

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich

72Jüchen

41Willich

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

53Düsseldorf

Süd

61Greven-broich

62Dormagen

63Rommers-

kirchen

72Jüchen

53 Düsseldorf Süd 54 Mettmann/Wülfrath

43Düsseldorf Mitte/Nord

52Neuss/Kaarst

53Düsseldorf

Süd

64Erkrath/

Haan/Hilden

73Langenfeld/

Monheim62

Dormagen

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus54

Mettmann/Wülfrath

55Velbert

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

74Solingen

Page 18: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

18

55 Velbert 58 Hagen

35Essen

Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

54Mettmann/

Wülfrath

55Velbert

65Wuppertal

West

66Wuppertal

Ost

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

42150Schwerte

42480Holzwickede

64 Erkrath/Haan/Hilden 65 Wuppertal West

43Düsseldorf Mitte/Nord

53Düsseldorf

Süd

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

73Langenfeld/

Monheim

74Solingen

54Mettmann/

Wülfrath

55Velbert

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

66Wuppertal

Ost

74Solingen

75Remscheid

66 Wuppertal Ost

67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld

46Hattingen/

Sprockhövel55Velbert

65Wuppertal

West

66Wuppertal

Ost

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

75Remscheid

46Hattingen/

Sprockhövel

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

66Wuppertal

Ost

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

Page 19: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

19

Prei

sstu

fe B

71 Emmerich 74 Solingen

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

65Wuppertal

West

73Langenfeld/

Monheim

74Solingen

75Remscheid

77 Uedem 78 Kalkar

77Uedem

78Kalkar

82Bedburg-Hau

83Xanten

84Sons-beck

85Kevelaer

86Goch/Weeze

71Emmerich

77Uedem

78Kalkar

79Rees

80Kleve

82Bedburg-Hau

83Xanten

86Goch/Weeze

79 Rees 80 Kleve

71Emmerich

78Kalkar

79Rees

57440 Isselburg

88Hamminkeln

59Millingen a. d. Rijn

71Emmerich

78Kalkar

80Kleve

81Kranen-

burg 82

Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

07’s-Heeren-

berg

71Emmerich

78Kalkar

79Rees

80Kleve

82Bedburg-Hau

87Zevenaar

Page 20: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

20

81 Kranenburg 83 Xanten

59Millingen a. d. Rijn

80Kleve

81Kranen-

burg

60Nijmegen/Groesbeek

03Wesel

16Alpen

77Uedem

78Kalkar

83Xanten

84Sons-beck

84 Sonsbeck 85 Kevelaer

04Geldern/

Issum

16Alpen

77Uedem

83Xanten

84Sons-beck

85Kevelaer

04Geldern/

Issum

77Uedem

84Sons-beck

85Kevelaer

86Goch/Weeze

86 Goch/Weeze 87 Zevenaar

77Uedem

78Kalkar

80Kleve

82Bedburg-Hau

85Kevelaer

86Goch/Weeze

57Arnhem

87Zevenaar

07’s-Heeren-

berg

71Emmerich

Page 21: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

21

Prei

sstu

fe B

88 Hamminkeln

03Wesel

14Schermbeck/

Hünxe

57670Bocholt

57660Rhede

57690Raesfeld

79Rees

57440 Isselburg

88Hamminkeln

Page 22: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

22

Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets

Folgende regionale Geltungsbereiche (Regionen) sind für die Preisstufe C festgelegt worden:

Region 1

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878ZevenaararaarnaaveneveZevZ

077070’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’’s Heeren

berggrgbergbeb

57440 0 Isselburg

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

’’s Heeren

0

59Millingen a. d. Rijn

Region 2

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

88Hamminkeln

22Moers

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

7660Rhede

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

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81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

11Neukirchen-

Vluyn/RheurdtR

yyRheurdtRheurdt

Page 23: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

23

Prei

sstu

fe C

Region 3

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

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2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

77Uedem

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

7660Rhede

699696VenlooloenloVenVe

31Viersen

41Willich

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

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04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

Region 4

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord

36Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

82Bedburg-Hauu

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

7660Rhede

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

04Geldern/

Issum

22Moers

02Kamp-Lintfort

12Rheinbergg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/RheurdttR

yy

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R

Page 24: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

24

Region 5

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

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Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

85Kevelaer

82Bedburg-Hauu

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort 23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

57440 Isselburg

57670Bocholt

57690Raesfeld

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

71Emmerich

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

57660Rhede

u

Region 6

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

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Millingen Millingena. d. Rijna. d. Rijn 077070

’’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

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NiederkrüchtenNiederkrüchten

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broichbroich5252

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MonheimMonheim

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SüdSüd

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HeiligenhausHeiligenhaus

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WestWest

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WülfrathWülfrath

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Haan/Haan/HildenHilden

//7474

SolingenSolingen

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DortmundDortmundMitte/WestMitte/West

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OstOst

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8585KevelaerKevelaer

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burgburg

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IssumIssum

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WachtendonkWachtendonk

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3232KrefeldKrefeld

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TönisvorstTönisvorst2020

Nettetal/Nettetal/BrüggenBrüggen

1111Neukirchen-Neukirchen-

Vluyn/Vluyn/RheurdtRheurdtt

yyyy

7660Rhede

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

0606HalternHaltern

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RuhrRuhr4545

EssenEssenSüdSüd

2626Gelsen-Gelsen-kirchenkirchen

3535Essen Essen

Mitte/NordMitte/Nord

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HertenHerten

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HünxeHünxe

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2525Bottrop/Bottrop/GladbeckGladbeck

2424Ober-Ober-

hausenhausen2323

DuisburgDuisburgNordNord

3333DuisburgDuisburg

Mitte/SüdMitte/Süd

1313Dinslaken/Dinslaken/

VoerdeVoerde

t

Page 25: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

25

Region 7

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

699696VenlooloenloVenVe

34Mülheim/

Ruhr

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

58Hagen

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

2190Lünen

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

57650Borken 57590

Heiden 57580Reken

57690Raesfeld

06Haltern

45EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

Region 8

7070707WegberggergberegbeWegWeW

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

67Schwelm/

Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld66

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65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

58Hagen

37Dortmund

Mitte/West

38Dortmund

Ost

28Castrop-Rauxel

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

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16Alpen

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77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel55

Velbert

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

27Herne

17Recklinghausen/

Herten

15Marl

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

Prei

sstu

fe C

Page 26: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

26

Region 9

7070707WegberggergberegbeWegWeW

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

34Mülheim/

Ruhr

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert

66Wuppertal

Ost

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

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burg

71Emmerich

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Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

7660Rhede

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Bochum

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Ost

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Region 10

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Süd

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hausen

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Region 11

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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Mitte/West

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Region 12

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Solingen

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yy

7660Rhede

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Hattingen/Sprockhövel

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West

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Wülfrath

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Bochum

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Page 28: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

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Region 13

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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Herdecke

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yy

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Süd

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Heiligenhaus

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35Essen

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Region 14

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Herdecke

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Page 29: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

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Region 15

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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Region 16

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Region 17

7070707WegberggergberegbeWegWeW

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7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

74Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinbergg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

20Nettetal/Brüggen

13Dinslaken/

Voerde

7660Rhede

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus54

Mettmann/Wülfrathh

64Erkrath/

Haan/Hilden

/

22Moers

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

h

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Region 182190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

699696VenlooloenloVenVe

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

63Rommers-

kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

13Dinslaken/

Voerde

7660Rhede

7070707WegberggergberegbeWegWeW

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich

72Jüchen

42Meerbusch

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

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Page 31: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

31

Region 19

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080080508505OlfenenlfenOlfeO

2480Holzwickede

6006060Nijmegen//en/genmegemegNijmNijNGroesbeekkekeeksbeesbroesGroGr

5775757ArnhemmemhemrnhArnA

8787878Zevenaar//r/aar/naavenaevenZevZe

Duiven//n/ven/ivenDuivDuDWestervoortrtoortvooervoteresteWesWW t59

Millingen a. d. Rijn 077070

’’s-Heeren-en-reneereHees-He’s-’s’berggrgbergbeb

7440 Isselburg

7670Bocholt

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

52Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden

/74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

14Schermbeck/

Hünxe

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen

13Dinslaken/

Voerde

7660Rhede

7070707WegberggergberegbeWegWeW

699696VenlooloenloVenVe

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich

42Meerbusch

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

23Duisburg

Nord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdtt

yy

Prei

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Page 32: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

32

Bartickets

EinzelTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A1/A2 A3 B C D

EinzelTicketErwachsene 1,70 2,80 2,90 6,00 12,80 15,70

EinzelTicketKinder 1,70

Geltungsdauer ab Entwertung

bis 20

Min.

bis 90

Min.

bis 90

Min.

bis 2

Std.

bis 3

Std.

bis 5

Std.

Geltungsbereich

K gültig nur für eine Fahrt in der jeweiligen Preis stufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen (in der Kurz­strecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV­Verbindungen, wie S­Bahnen, Regionalbahnen, etc., ausgeschlossen)

K Rund­ und Rückfahrten nicht erlaubt

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

VerkaufFahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticket­automaten

Page 33: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

33

Bart

icke

ts

Bartickets

4erTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

4erTicketErwachsene 6,10 10,50 22,00 45,70 55,60

4erTicketKinder 6,10

Geltungsdauer ab Entwertung

bis 20 Min.

bis 90 Min.

bis 2 Std.

bis 3 Std.

bis 5 Std.

Geltungsbereich

K gültig für vier Fahrten in der jeweiligen Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Um steigen (in der Kurz­strecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV­Verbindungen, wie S­Bahnen, Regionalbahnen, etc., ausgeschlossen) oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu vier Personen

K Rund­ und Rückfahrten nicht erlaubt

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

VerkaufFahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs stellen, Handy, Internet, Ticket­automaten

Page 34: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

34

Bartickets

24-/48-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket A B C D

24­StundenTicket Einzel

7,10 14,50 24,90 29,90

24­StundenTicket2 Personen

10,50 18,40 29,50 35,20

24­StundenTicket3 Personen

13,90 22,30 34,10 40,50

24­StundenTicket4 Personen

17,30 26,20 38,70 45,80

24­StundenTicket5 Personen

20,70 30,10 43,30 51,10

48­StundenTicket Einzel

13,50 27,60 47,30 56,80

48­StundenTicket2 Personen

20,00 35,00 56,10 66,90

48­StundenTicket3 Personen

26,40 42,40 64,80 77,00

48­StundenTicket4 Personen

32,90 49,80 73,50 87,00

48­StundenTicket5 Personen

39,30 57,20 82,30 97,10

Geltungsdauer ab Entwertung 24 bzw. 48 Stunden

Geltungsbereich gültig für beliebig viele Fahrten (auch Rund­ und Rückfahrten) im gewählten Geltungs bereich

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme(inkl. Ticketinhaber) gültig für bis zu fünf Personen

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticket automaten

Page 35: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

35

ZusatzTicket (alle Preisangaben in Euro)

Ticket

ZusatzTicket 3,60

4er ZusatzTicket 13,00

Verkauf Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit

K Erweiterung des Geltungsbereichs für einzelne Fahrten, bei Zeittickets, mit Ausnahme des 7­TageTickets, bis einschließlich auf Preisstufe D (pro Person und Fahrt)

oder K für mitgenommene Personen in erweiterte

Geltungsbereiche

oder K für die Fahrradmitnahme, sofern nicht im

Ticketnutzen enthalten

oder K 1.­Klasse­Nutzung (von der 1.­Klasse­Nutzung

sind ausgenommen: SchokoTicket und Young TicketPLUS)

Bartickets

Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR benötigt man ein ZusatzTicket, das immer nur zusammen mit einem weiteren gültigen VRR­Ticket verwendet wird. Das ZusatzTicket gilt für alle Preisstufen. Bei der Erweiterung des Gel­tungsbereichs eines Zeittickets, mit Ausnahme des 7­TageTickets, richtet sich die zeitliche Gültigkeit nach der erweiterten Strecken­relation (s. EinzelTicket).

Grundsätzlich gilt: Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen benötigt man jeweils ein ZusatzTicket.

Rabatt-Tipp

Bart

icke

ts

Page 36: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

36

Bartickets

10erTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

10erTicketErwachsene 14,00 22,60 45,30 91,60 102,90

Geltungsdauer ab Entwertung

bis 20 Min.

bis 90 Min.

bis 2 Std.

bis 3 Std.

bis 5 Std.

Geltungsbereich

K gültig für zehn Fahrten in der jeweiligen Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Um steigen (in der Kurzstrecke ist das Umsteigen sowie die Nutzung von SPNV­Verbindungen, wie S­Bahnen, Regionalbahnen, etc., ausge­schlossen) oder eine gemein same Fahrt für bis zu zehn Personen

K Rund­ und Rückfahrten nicht erlaubt

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Rad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Internet, Handy

Rabatt-Tipp

Nur online

Page 37: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

37

Bart

icke

ts

Bartickets

HappyHourTicket (alle Preisangaben in Euro)

Ticket

HappyHourTicket 3,19

Geltungsbereich beliebig viele Fahrten in der PreisstufeA für eine Person

Geltungsdauer gilt von 18 Uhr bis 6 Uhr

Tickettyp online über die App oder den PC erhältlich

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf Internet, Handy

Aufwertbarkeit nein

Nur online

Page 38: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

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Bartickets

4-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)

Ticket

4­StundenTicket 4,20

Geltungsbereichin einem Tarifgebiet der Preisstufe A1, A2 oder in den beiden Tarifgebieten Duisburgs; gilt nicht im 2­Waben­Tarif

Geltungsdauer

montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 3 Uhr des Folgetages; samstags, sonn­ und feiertags ganztägig ab Entwertung jeweils 4 Stunden lang

Tickettyp Barticket

Übertragbarkeit nein

Personenmit-nahme

nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

VerkaufFahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen,Handy, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit nein

Page 39: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

39

Zeitt

icke

ts

Die Ticketprüfung Im VRR werden immer mehr Tickets fälschungs­ und manipula­tionssicher ausgegeben und automatisch kontrolliert. Der Kunde hält beim Einstieg in den Bus sein Ticket an das Kontrollgerät und erhält sofort die Mitteilung, ob er ein gültiges Ticket besitzt. Bei persönlichen Tickets kann sowohl der Busfahrer als auch das Prüfpersonal einen amtlichen Lichtbildausweis oder das angegebene Kontrollmedium verlangen.

Das eTicketAbotickets werden im VRR als eTicket auf Chipkarten heraus­ gegeben. Die Ticketmerkmale sind verschlüsselt auf dem Chip abge legt und können nur von entsprechenden Kontroll­geräten ausge lesen und automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Diese Kontrollgeräte sind in den Einstiegskontroll­systemen in den Bussen integriert und werden auch vom Prüfpersonal verwendet. Zugelassene Chipkarten tragen das e­Symbol. Des Weiteren erfolgt die Kont­rolle der Tickets über den VDV­Barcode. Dieser ist beispielsweise bei allen Onlinetickets zum Selbst­ausdruck vorgeschrieben.

In dem Bar code sind die gleichen Informationen für die Fahrtberechtigung gespeichert wie auf dem Chip. Damit können auch diese Tickets automatisch beim Einstieg oder durch das Prüfpersonal geprüft werden. Bei der Nutzung von Onlinetickets ist es notwendig, sich abhängig von der Ausgabeart durch einen gültigen Lichtbildausweis oder ein vom Kunden zuvor definiertes Kontrollmedium auszuweisen. Folgende Zeittickets werden als Chipkarten ausgegeben:

VDV­ Barcode

Page 40: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

40

Zeittickets

Ticket2000/Abo, Ticket2000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen

Ticket A1 A2 A3 B C D

Ticket2000 79,20 83,70 87,15 121,65 160,00 203,55

Ticket2000 Abo 70,29 74,28 77,35 107,96 142,00 180,65

Ticket2000 9 Uhr 59,15 62,20 64,70 92,50 120,25 154,10

Ticket2000 9 Uhr Abo 52,50 55,21 57,42 82,09 106,72 136,76

Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/­zeitraum

Erweiterter Geltungs bereich für die Preisstufen A1/A2/A3, B und C

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.: verbundweit gültig

Geltungsdauer

Ticket2000: ganztägig; Ticket2000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau Online erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum

Tickettyp

Abo: eTicket auf ChipkarteMonatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennum­mer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen30­TageTicket: nur als persönliches Ticket

Übertragbarkeit ja, wahlweise auch persönliche Ausstellung

Personenmitnahme

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbe­reich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren)

Page 41: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

41

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt und Person

Fahrradmitnahmeganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro

VerkaufAbo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, HandyTicket, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket

ZusatzTicket

K montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungs bereichs auf den gesamten Verbundraum

oderK Fahrradmitnahme für mitgenommene

Personen

Zeitt

icke

ts

Bei Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad.

Page 42: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

42

Zeittickets

Ticket1000/Abo, Ticket1000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen

Ticket A1 A2 A3 B C D

Ticket1000 69,80 73,95 77,35 110,65 149,35 188,25

Ticket1000 Abo 61,95 65,63 68,65 98,20 132,55 167,07

Ticket1000 9 Uhr 51,85 54,90 57,25 82,10 110,25 140,85

Ticket1000 9 Uhr Abo 46,02 48,72 50,81 72,86 97,85 125,00

Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/­zeitraum

Geltungsdauer

Ticket1000: ganztägig; Ticket1000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau

Online erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum

Tickettyp

Abo: eTicket auf ChipkarteMonatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit glei­cher Preisstufe und gleicher Kundennummer;persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich: bis zu drei Kinder unter 15 Jahren

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

VerkaufAbo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit

Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz Ticket

ZusatzTicket

K Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum

Page 43: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

43

Zeittickets

BärenTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufe

Ticket D

BärenTicket 88,70

Geltungsbereich

beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten für Personen ab 60 Jahren

Geltungsdauer ganztägig

TickettypAbo: eTicket auf Chipkartepersönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbe­reich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren)

1.-Klasse-Zug inklusive

Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticket­inhaber im Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro

Verkauf KundenCenter

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket

ZusatzTicket

K Fahrradmitnahme für mitgenommene

Personen

Zeitt

icke

ts

Page 44: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

44

Zeittickets

YoungTicketPLUS (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Ticket Preisstufe D

YoungTicketPLUS(Monatsticket)

71,30

YoungTicketPLUS (Aboticket)

61,10

Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen,Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamtenVerbundraum

Geltungsdauer ganztägig

Tickettyp

Abo: eTicket auf Chipkarte; persönliches Ticket; Lichtbildausweis mitführenMonatsticket: YoungTicketPLUS­Trägerkarte mit Wertmarke und identischer Kundennum­mer; persönliches Ticket; Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmit-nahme

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. (eine Person im gesamten Verbundraum)

1.-Klasse-Zug nein

Fahrradmitnahmeganztägige Fahrradmitnahme für den Ticket­inhaber im Geltungsbereich

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

KundenCenter (Wertmarken für den monat­lichen Erwerb auch bei unseren Vertriebs­stellen und an den meisten Ticketautomaten erhältlich)

Page 45: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

45

Verbundweit gültig!Rund um die Uhr.

Mehr Infos unter www.YoungTicketPLUS.de

Aufwertbarkeit Pro Fahrt und Rad jeweils ein ZusatzTicket

ZusatzTicket

K Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen

Zeitt

icke

ts

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46

Zeittickets

SchokoTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufe

Ticket D

Selbstzahler 36,70

Eigenanteil 1. Kind

12,00

Eigenanteil 2. Kind

6,00

Eigenanteil 3. Kind

­

Geltungsbereichbeliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum

Geltungsdauer ganztägig

TickettypAbo: eTicket auf Chipkarte; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug nein

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

KundenCenter bzw. Schulträger

Hinweis: Ein Kind kann das SchokoTicket nur bekommen, wenn die zuständige Schule einen Vertrag mit dem ortsansässigen Ver­kehrsunternehmen hat

Aufwertbarkeit nein

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Zeittickets

SozialTicket – nur mit Berechtigtenausweis (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Ticket

SozialTicket 38,65

Geltungsbereich

erhältlich in zwei Geltungsbereichen:K Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe AK Kreise: kreisweite Gültigkeit

beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungs­bereich

Geltungsdauer

Chipkarte: ganztägig im angegebenen MonatTrägerkarte: mit Wertmarke und identischer Kundennummer vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats

Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbe­reich (bis zu drei Kinder unter 15 Jahren)

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf KundenCenter, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit

Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz­Ticket

ZusatzTicket

K Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum

Zeitt

icke

ts

Page 48: Der Tarif im Überblick · Der Verbundraum 4 – 5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6 – 9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 21 Die Geltungsbereiche der

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Zeittickets

7-TageTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket A1 A2 A3 B C D

7­TageTicket 22,50 27,55 28,80 41,65 55,75 70,30

Geltungsbereich K beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich

Geltungsdauer 7 Tage

Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit nein

Personenmitnahme nein

1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

K Internet (Ausnahme: Papierticketvariante im Tarif­raum Unterer Niederrhein über Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen und Ticketautomaten, dies jedoch nur in den Preisstufen A und B)

K Handy

Aufwertbarkeit nein

Nur online

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Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten

Tarifangebote ausschließlich für den Tarifraum Unterer Niederrhein

Aufgrund regionaler Besonderheiten wird ausschließlich im Tarifraum Unterer Niederrhein, dem ehemaligen Bedie­nungsgebiet der Verkehrs gemeinschaft Niederrhein, das 7­TageTicket auf Papier in den Preisstufen A und B angeboten.

Tarifraum Unterer Niederrhein

VRR­Tarif gilt nur auf bestimmten Linien.

VRR­Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.

Region Unterer Niederrhein.

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang

Region Unterer Niederrhein

60Nijmegen/Groesbeek

59Millingen a. d. Rijn 07

‘s-Heeren-berg

57440 Isselburg

57670Bocholt

57690Raesfeld

69Venlo

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

13Dinslaken/

Voerde

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

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tige

Ta

rifan

gebo

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Kurzinformation zum NRW-Tarif und sonstigen Tarifangeboten

Schönes-Wochenende-Ticket Berechtigt bis zu fünf Personen mit einem Ticket zu fahren, wobei der Preis von der Gruppengröße abhängig ist. Das Ticket gilt an einem Tag (samstags oder sonntags) bis 3 Uhr des Folgetages bundesweit in allen Zügen des Nahverkehrs (RE/RB/S­Bahn). Die Nutzung der Verbund­verkehrsmittel im VRR sowie bundesweit in fast allen übrigen Verbünden ist mit diesem Ticket uneingeschränkt möglich. Familienkinder unter 15 Jahren werden stets unentgeltlich mitgenommen und werden bei der Gruppen­größe nicht mitgezählt. Werden diese Kinder mitgenom­men, ist die Gruppengröße des Tickets auf zwei zahlende Personen beschränkt. Preis für eine Person: 44,00 Euro*,** Preis je zusätzlich mitgenommene Person: 6,00 Euro

SchönerTagTicket NRW 5 Personen Für bis zu fünf Personen – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nah­verkehrs (S­Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennah­verkehr in NRW. Preis: 46,00 Euro*,**

SchönerTagTicket NRW Single Für eine Person – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetz­lichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S­Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 31,00 Euro*,**

SchöneFahrtTicket NRW Für einen Erwachsenen oder Kinder von sechs bis unter 15 Jahren – gilt für zwei Stunden ab Entwertung für eine Fahrt in NRW. Preis: 20,40 Euro für Erwachsene**

10,20 Euro für Kinder (sechs bis unter 15 Jahre)**

* Einzelpreis bei Kauf in DB­Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro.** Voraussichtlich gültig bis 31.12.2019.

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EinfachWeiterTicket K ist ein pauschales Zusatzticket für Zeitkarteninhaber,

das 4 Stunden ab Entwertung gültig istK gilt für Zeitkarteninhaber im VRR, VRS und AVV K erweitert die gültige Zeitkarte für Fahrten vom

VRR in den VRS und AVV bzw. umgekehrt

SchöneFerienTicket NRW Dieses Ticket wird für die Oster-, Herbst- und Weihnachts-ferien 2019 zum Preis von je 31,00 Euro* und in den Sommerferien für 62,00 Euro* angeboten. Es gilt in allen Bussen, Bahnen und zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn­verkehrsunternehmen in Nordrhein­Westfalen. Das Ticket gibt es für alle Personen unter 21 Jahren.

Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Schöne­FerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den Sonn­ oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages.

Ferientermine: Weihnachten 21.12.2018 bis 04.01.2019Ostern 15.04.2019 bis 27.04.2019Sommer 15.07.2019 bis 27.08.2019Herbst 14.10.2019 bis 26.10.2019Weihnachten 23.12.2019 bis 06.01.2020

FahrradTagesTicket NRW Das FahrradTagesTicket NRW kostet 5,00 Euro* pro Gel tungs-tag und Fahrrad und gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRW­Tarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets des VRR.

NRW-Semesterticket Über eine Zusatzvereinbarung der jeweiligen AStA kann der Geltungsraum des Semestertickets auf ganz NRW ausgedehnt werden.* Voraussichtlich gültig bis 31.12.2019.

alle Preisangaben in Euro

sons

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EinfachWeiterTicket

Erwachsene 2. Klasse 6,80

Kind 2. Klasse 3,40

Erwachsene 1. Klasse 10,20

Kind 1. Klasse 5,10

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IC/EC In den DB­Verkaufsstellen sind die passenden Zuschläge erhältlich. Kunden mit Ticket1000, Ticket2000, FirmenTicket oder BärenTicket können auch IC/EC­Züge mit den unten genannten Zuschlägen be­nutzen. Weitere Infos bei der DB­Auskunft unter 01806/ 99 66 33.**

* Gültig bis 31.12.2019.

Einzelpreis bei Kauf in DB­Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro.** Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf.

KombiTicket Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeit­ und Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskarten gleichzeitig als Fahr­ausweise für die Hin­ und Rückfahrt mit VRR­Verkehrsmitteln zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag gelten. Dies ist auf den Eintrittskarten vermerkt. Diese KombiTickets berechtigen zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S­Bahnen, der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnverkehrs­unternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich.

Semesterticket Die Verkehrsunternehmen im VRR haben mit Hochschulen und Fach­hochschulen im Verkehrsverbund Rhein­Ruhr Ver träge über die Abnah­me von Semestertickets geschlossen. Das Semesterticket ist kein frei käufliches Ticket. Das Fahrgeld wird von jedem ordentlich Studierenden einer Hochschule mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Mit dem Se­mesterticket können Studierende für ein Semester im Verbundraum in der Region Nord oder Süd zu jeder Zeit fahren. Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss kann der Inhaber eines Semestertickets eine Person im gesamten Verbundraum mitneh­men, sofern er eine verbundweite Fahrtberechtigung hat. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden. Das Semesterticket ist ein persön­liches Ticket und nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

VorkursTicket Studierende, die für das erste Semester eingeschrieben sind und vor Studienbeginn bereits sogenannte Vorkurse besuchen, können hierfür ein VorkursTicket erwerben. Das Ticket gilt 30 Tage für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet. Der erste Geltungstag ist frei wähl­bar. Es ist auf die Person ausgestellt und nicht übertragbar. Das Vorkurs­Ticket bietet denselben Zusatznutzen wie das Semesterticket.

Preisstufe A B/C D

IC/EC­Monatszuschlag 67,70* 70,40* 74,00*

IC/EC­Monatszuschlag im Abo 57,40* 59,70* 62,90*

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Die Preise ab 01.01.2019

Zeittickets (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen

Ticket A1 A2 A3 B C D

Ticket1000 im Einzelkauf*

69,80 73,95 77,35 110,65 149,35 188,25

Ticket1000 im Abo

61,95 65,63 68,65 98,20 132,55 167,07

Ticket1000 9 Uhr im Einzelkauf*

51,85 54,90 57,25 82,10 110,25 140,85

Ticket1000 9 Uhr im Abo

46,02 48,72 50,81 72,86 97,85 125,00

Ticket2000 im Einzelkauf*

79,20 83,70 87,15 121,65 160,00 203,55

Ticket2000 im Abo

70,29 74,28 77,35 107,96 142,00 180,65

Ticket2000 9 Uhr im Einzelkauf*

59,15 62,20 64,70 92,50 120,25 154,10

Ticket2000 9 Uhr im Abo

52,50 55,21 57,42 82,09 106,72 136,76

BärenTicket ­ ­ ­ ­ ­ 88,70

SozialTicket 38,65 38,65 38,65 ­ ­ ­

Nur online erhältlich

Ticket A1 A2 A3 B C D

7­TageTicket 22,50 27,55 28,80 41,65 55,75 70,30

*Online als 30­TageTicket mit flexiblem Startzeitpunkt erhältlich.

ZusatzTickets (alle Preisangaben in Euro)

ZusatzTicket 3,60

4er ZusatzTicket13,00Rabatt-Tipp

Prei

se

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Bartickets (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A1/A2 A3 B C D

EinzelTicketErwachsene 1,70 2,80 2,90 6,00 12,80 15,70

EinzelTicketKinder 1,70

Die Preise ab 01.01.2019

1.-Klasse-Zusatzwertmarken (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen

Ticket A/B C/D

1.­Klasse­ Monatsticket 47,00 84,40

1.­Klasse­Monatsticket im Abo 41,71 74,91

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

10erTicket 14,00 22,60 45,30 91,60 102,90

HappyHourTicket ­ 3,19 ­ ­ ­

Ticket Preiststufe A1/A2

4­StundenTicket 4,20

Preisstufen

Ticket Kurz-strecke A B C D

4erTicket Erwachsene 6,10 10,50 22,00 45,70 55,60

4erTicket Kinder 6,10

Nur online

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Prei

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Die Preise ab 01.01.2019

24-/48-StundenTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen

Ticket A B C D

24­StundenTicket Einzel

7,10 14,50 24,90 29,90

24­StundenTicket2 Personen

10,50 18,40 29,50 35,20

24­StundenTicket3 Personen

13,90 22,30 34,10 40,50

24­StundenTicket4 Personen

17,30 26,20 38,70 45,80

24­StundenTicket5 Personen

20,70 30,10 43,30 51,10

48­StundenTicket Einzel

13,50 27,60 47,30 56,80

48­StundenTicket 2 Personen

20,00 35,00 56,10 66,90

48­StundenTicket 3 Personen

26,40 42,40 64,80 77,00

48­StundenTicket 4 Personen

32,90 49,80 73,50 87,00

48­StundenTicket 5 Personen

39,30 57,20 82,30 97,10

SchöneFerienTicket NRW (alle Preisangaben in Euro)

Weihnachtsferien 2018/2019 30,00

Osterferien/Herbstferien 2019 31,00

Sommerferien 2019 62,00

Weihnachtsferien 2019/2020 31,00

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Die Kragenbereiche

Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen (siehe auchSeite 4 – 5), gelten vom VRR­Tarif abweichende Regelungen.Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangs­regelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:

K Aachener Verkehrsverbund (AVV) K Verkehrsverbund Rhein­Sieg (VRS) K WestfalenTarif

Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten.

Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen:K Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben,

gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft.

K In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft.

Fahrten über den Verbund hinaus Inhaber von VRR­Zeitkarten können ihr Ticket mit dem Ein­fachWeiterTicket NRW aufwerten. Details hierzu siehe Seite 51.

Die Preise ab 01.01.2019

Schüler- und Azubitarife (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufe

Ticket D

YoungTicketPLUS als Monatsticket 71,30

YoungTicketPLUS im Abo 61,10

SchokoTicket 36,70

Eigenanteil 1. Kind 12,00

Eigenanteil 2. Kind 6,00

Eigenanteil 3. Kind ­

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Krag

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Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Aachener Verkehrsverbund (AVV)Es gilt der AVV­Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Papier­tickets des AVV ausgegeben.

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Es gilt der VRS­Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Chipkarten des VRS ausgegeben.

WestfalenTarif Der VRR­Tarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten VRR und folgenden Tarifgebieten des WestfalenTarifs:

K IsselburgK BocholtK RhedeK RaesfeldK BorkenK HeidenK RekenK LünenK BergkamenK KamenK UnnaK HolzwickedeK Schwerte

Der WestfalenTarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten WestfalenTarif und folgenden VRR­Tarifgebieten:

K Dortmund Mitte/WestK Dortmund OstK HagenK Haltern am SeeK Datteln/Oer ErkenschwickK WaltropK Witten/Wetter/HerdeckeK Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld

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Service

Die Hundemitnahme Die Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos.

Die Mobilitätsgarantie Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR­Verbund­tarifs und des NRW­Tarifs. Dabei erhalten Ticket2000­ und BärenTicket­Kunden im Verspätungsfall IC/EC­ oder ICE­ so­wie Taxikosten ganztägig bis zu 50,00 Euro erstattet, Nutzer aller anderen Tickets bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bzw. 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr. Die Mobilitäts­garantie greift, wenn das vom Kunden gewählte Verkehrs­mittel an der Haltestelle 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben abfährt und keine andere offensichtliche Fahr­alternative mit Bus und Bahn zum Zielort besteht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Verspätungsfall benötigt das Ver­kehrs unternehmen einen Erstattungsantrag. Den Antrag gibt es im KundenCenter oder unter www.vrr.de. Von der Erstat­tung ausgenommen sind Verspätungen infolge von Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen.

Die Fahrradmitnahme In den Verkehrsmitteln im Verbundraum ist es generell möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Pro Fahrrad und Fahrt wird für die Mitnahme ein ZusatzTicket benötigt, sofern nicht bereits im Ticket enthalten. In den Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsunternehmen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten transportiert werden. Diesbezügliche Regelungen oder Erweiterungen können beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden. Bei der Fahrradmit­nahme gilt allgemein auch, dass das FahrradTagesTicket NRW anerkannt wird.

Die Überleitungsregeln Einzel­, 4er­, 24­/48­Stunden­, Gruppen­ und ZusatzTickets mit Tarif stand Dezember 2018 sind noch bis zum 31. März 2019 gültig. Des Weiteren können die Tickets bis zum 31.12.2021 umgetauscht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KundenCentern und Vertriebsstellen Ihres Verkehrsunternehmens helfen Ihnen gerne weiter.

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Befö

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Beförderungsbedingungen

(1) Grundlagen (1) Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammen­

spiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benut­zungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tarifbestimmungen der nordrheinwestfälischen Verbund­ und Gemeinschaftstarife sowie des NRW­Tarifs ergänzt, in denen weitere Regelungen zu Fahrausweisen und Tarifen festgeschrieben sind. Beförderungsbedingungen und die jeweiligen Tarifbestimmungen gelten zusammen.

(2) Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten

der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzep­tiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungs­vertrages.

(2) Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförde­rung von Personen, Gegenständen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/­gemeinschaften zusammenge­schlossen sind: K Verkehrsverbund Rhein­Ruhr (VRR) K Verkehrsverbund Rhein­Sieg (VRS) K Aachener Verkehrsverbund (AVV)K Verkehrsgemeinschaft Ruhr­Lippe (VRL)K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) K OWL Verkehr (OWL V)K Verkehrs­Servicegesellschaft Paderborn/Höxter (VPH)K Verkehrsgemeinschaft Westfalen­Süd (VGWS)

einschließlich der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie bei kooperationsraumüberschreitenden Fahrten mit dem Nahverkehr im Rahmen des NRW­Tarifs. Die vorliegen­den Beförderungsbedingungen gelten auch für Fahrten im Rahmen der jeweiligen Verbund­ und Gemeinschaftstarife. (3) Verhalten der Fahrgäste

(3.1) Rechte der Fahrgäste (1) Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn

nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförde­rungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw.

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beim elektronischen Ticket die auf dem Chip befindlichen Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. Ein An­spruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht.

(2) Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung

ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt. Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

(3) Bei Beanstandungen des Fahrausweises oder des Wech­

selgeldes sollte sich der Fahrgast direkt an das Betriebs­personal (im Folgenden Personal genannt) im Fahrzeug oder vor Ort wenden, um die Sachlage zu klären.

(3.2) Pflichten der Fahrgäste (1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebs­

anlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicher­heit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.

(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des

Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze ver­weisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.

(3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte,

ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze: Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitge­führte Kinderwagen, Fahrräder und andere Sachen sind zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahr­gäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.

(4) Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des je­

weiligen Hausrechts (z. B. Ess­ und Trinkverbote) bleiben von diesen Beförderungsbedingungen unberührt.

(4) Ausschluss von der Beförderung (1) Die Verkehrsunternehmen können Personen, die eine

Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Be­förderung ausschließen.

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(2) Kinder unter sechs Jahren müssen, wenn sie nicht

bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindes­tens sechs Jahre alt ist.

(3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das

Personal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedin­gungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen. Diese üben auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus.

(4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der

rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug bzw. von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

(5) Ansprüche des Verkehrsunternehmens

(5.1) Verunreinigungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Betriebsanlagen Wenn der Fahrgast ein Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen verschmutzt/verunreinigt oder beschädigt, kann das Ver­kehrsunternehmen ein Reinigungs­ bzw. Instandhaltungs­entgelt in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Ist der Schaden höher, kann das Verkehrsunternehmen weitergehende Ansprüche geltend machen. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5.2) Missbrauch von Nothilfemitteln Der Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungs­einrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienen­personennahverkehrs von 200,00 Euro zahlen; weiterge­hende Ansprüche bleiben davon unberührt. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toi­lette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

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(5.3) Rauchen in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen (1) Das Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten

Fahrzeugen und in den Raucherbereichen von Bahn­steiganlagen erlaubt. Raucht ein Fahrgast dort, wo es ausdrücklich nicht erlaubt ist, wird ihn das Personal zu­nächst darauf aufmerksam machen.

(2) Falls der Fahrgast trotz eines solchen Hinweises weiter­

hin raucht, kann das Personal einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro verlangen.

(6) Pflichten des Verkehrsunternehmens Das Verkehrsunternehmen ist im Rahmen des Personen­beförderungsgesetzes bzw. des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsvorschriften sowie des durch den Fahrplan definier­ten Leistungsangebotes zur Beförderung von Fahrgästen verpflichtet – es sei denn, die Beförderung wird durch Umstände verhindert, die das Verkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es nicht abhelfen kann.

(7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit

(7.1) Fahrpreise, Fahrausweise (1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung

der Verkehrsunternehmen, die sich in den unter Ziffer 2 genannten Verkehrsverbünden/­gemeinschaften zusam­mengeschlossen haben, verkauft.

(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die ge­

samte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen. Ein Fahrausweiskauf in den Zügen der EVU bzw. Stadt­ und Straßenbahnen ist dabei nur ausnahmsweise dort möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt werden oder ein Fahrausweisverkauf beim Fahrer von Stadt­ und Straßenbahnen stattfindet; ansonsten ist er ausgeschlossen.

(3) Fahrausweise mit dem Hinweis „nur gültig mit Entwer­

teraufdruck“ sind entweder bereits vor Fahrtantritt oder, sofern Entwerter an den Betriebsanlagen bzw. im Fahr­zeug vorhanden sind, unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. des Fahrzeuges zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.

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Bereits beim Kauf entwertete Fahrausweise sind hiervon ausgenommen. Sollte eine Entwertung technisch nicht möglich sein, so hat sich der Fahrgast unverzüglich und unaufgefordert an das Personal zu wenden, damit dieses seinen Fahrausweis entwerten kann.

(4) Der Fahrausweis muss so lange aufbewahrt werden,

bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast jederzeit dazu auffordern, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu folgen.

(5) Der Fahrgast kann von der Beförderung ausgeschlossen

werden, wenn er der Aufforderung des Personals nicht nachkommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhän­digen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das Glei­che gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis nachzulösen, und er dieses ablehnt. Dabei muss das Personal die Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge oder ältere Fahrgäste sowie hilflose Personen danach keinen Gefahren ausgesetzt sind.

(6) Der Fahrgast muss dem vor Ort erreichbaren Personal Be­

anstandungen des Fahrausweises unverzüglich mitteilen. Das Verkehrsunternehmen ist ansonsten nicht verpflich­tet, spätere Beanstandungen zu berücksichtigen.

(7.2) Zahlungsmittel (1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über

10,00 Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

(2) Wenn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht

wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einver­standen, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen.

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(7.3) Ungültige Fahrausweise (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vor­

schriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.

(2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die

a) nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung des Personals nicht unverzüglich ausgefüllt werden, b) nicht mit einer gültigen Wertmarke – falls erforderlich – versehen sind, c) zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt ein ­ geschweißt bzw. laminiert sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können, d) eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben oder hergestellt sind, e) von Nichtberechtigten benutzt werden, f) zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, g) wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen bzw. gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind, h) ohne den ggf. erforderlichen Lichtbildausweis bzw. das erforderliche Lichtbild benutzt werden.

(3) Das Personal kann ungültige Fahrausweise nach Absatz

2 a bis h einziehen, das Fahrgeld wird in den Fällen a bis g nicht erstattet.

(4) Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem be­

stimmten Ausweis gelten, können vom Personal einge­zogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht zur Prüfung aushändigen kann. Fahrausweise, die auf eine bestimmte Person ausgestellt sind, gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Für den Schülerverkehr können in den jeweiligen Tarifbestim­mungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.

(5) Wenn das Personal den Fahrausweis einzieht, erhält der

Fahrgast darüber eine schriftliche Bestätigung. (6) Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, erstattet

das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast den Preis für den neu gelösten Fahrausweis sowie eventuelle Mehr­kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich einfacher Portoauslagen. Der Fahrgast muss dem Verkehrsunternehmen die entsprechenden

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Fahrausweise vorlegen bzw. zuschicken. Ein zu Unrecht eingezogener Fahrausweis wird zurückgegeben, wenn der Fahrgast ihn noch für weitere Fahrten verwenden kann. Weitere Ersatzansprüche, insbesondere für Zeit­verlust oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen.

(7.4) Nicht lesbare Chipkarten (1) Ist ein elektronisches Ticket mit dem Kontrollgerät nicht

auslesbar und trifft keiner der unter 7.3 Absatz 1 und 2 beschriebenen Punkte zu, so sind die persönlichen Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer zu erheben. Der Fahrgast ist aufzufordern, die Chipkarte durch das ausgebende Verkehrsunternehmen ersetzen zu lassen.

(2) Die aufgenommenen Daten werden an das zuständige

Verkehrsunternehmen übermittelt.

(7.5) Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsent­

gelt zahlen, wenn er a) keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht zur Prüfung aushändigen kann, b) den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich ent ­ wertet hat oder entwerten ließ, c) den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Verkehrsun­

ternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60,00 Euro erheben. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt. Das Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Straf­ oder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt.

(3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt

zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, keinen Fahrausweis beschaffen bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.

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(4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt

der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahraus­weis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförde­rungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Ta­gen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunter­nehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. In diesem Fall müssen beide Personen zeitgleich bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens vorstellig werden.

(5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt ge­

zahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt weiterfahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Hal­tepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem er das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten hat, verlässt.

(8) Erstattung, Umtausch (1) Generelle Bestimmungen zu Erstattung und Umtausch

von Fahrausweisen sind in den jeweiligen Tarifbestim­mungen hinterlegt.

(2) Ergänzend zu Absatz 1 werden im Vorverkauf erworbene,

unentwertete Fahrausweise nach altem Tarifstand ab Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme noch drei Monate anerkannt. Ein Umtausch dieser Fahrausweise ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Beim Umtausch dieser Fahrausweise wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben.

(9) Besondere Beförderungsregelungen

(9.1) Kinder Kinder unter sechs Jahren werden unentgeltlich befördert. Für Schul­ und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.

(9.2) Polizeivollzugsbeamte Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Ziffer 2 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtbe­rechtigung gilt der Dienstausweis.

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(9.3) Tiere (1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch

zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefähr­det ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.

(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine

geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zu­dem einen Maulkorb tragen.

(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht wer­

den, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.

(4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind im­

mer zur Beförderung zugelassen.

(9.4) Fahrräder (1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahr­

zeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E­Bikes). Bei allen anderen motorbetriebenen Fahr­zeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförde­rungsbedingungen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.

(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mit­nahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absat­zes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.

(3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenver­kehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspuri­ge Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Lie­geräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungs­motor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die

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ÖSPV­Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Ku­lanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrrad typen des Absatz 1, Sätze 1 und 2, soweit die räumlichen Ver­hältnisse dies zulassen. Soweit Schienenersatzverkehr mit Verkehrsmitteln des ÖSPV durchgeführt wird, gelten die Bestimmungen sinngemäß.

(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrradstellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität einge­schränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.

(5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein­ und ausladen. Kinder unter 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden. Falt­ oder Klapprä­der, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger wer­den einem Kinderwagen gleichgestellt.

(6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefähr­det oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.

(7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nut­zungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäs­te den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsun­ternehmen vor Ort entnehmen.

(9.5) E-Scooter(1) E­Scooter werden in Kraftomnibussen zusammen mit

dem Fahrer nach Maßgabe des einheitlichen Erlasses der Bundesländer (Verkehrsblatt 2017, Heft 6, Seite 237 ff.) befördert.

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(2) Entsprechend müssen insbesondere folgende Voraus­setzungen erfüllt sein:a) Der Fahrgast hat einen Schwerbehindertenausweis

mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 7 SchwbAwV) oder für den E­Scooter eine Kostenüber­nahme durch die Krankenkasse erhalten.

b) Der E­Scooter ist nach Angaben des Herstellers nach Maßgabe des in Satz 1 genannten Erlasses für die Mit­nahme mit aufsitzender Person freigegeben.

c) Der Kraftomnibus ist für den Transport geeignet und entsprechend mit Piktogrammen gemäß der Abbil­dung im Verkehrsblatt 2017, Heft 21, Seite 935 gekenn­zeichnet.

(3) Weitere Voraussetzungen für die Mitnahme sind, dassa) der Schwerbehindertenausweis oder die Kosten­

übernahme auf Verlangen dem Betriebspersonal zur Prüfung vorgezeigt oder, wenn gewünscht, auch aus­gehändigt wird,

b) der Grenzwert für die Gesamtmasse des E­Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung) 300 kg nicht über­steigt,

c) die Eignung des E­Scooters für die Mitnahme durch ein gut sichtbares Piktogramm gemäß der Abbildung im Verkehrsblatt 2017, Heft 21, Seite 936 erkennbar ist und

d) der Fahrgast den E­Scooter selbstständig rückwärts in den Bus einfährt, den E­Scooter nach den vom Verkehrsunternehmen mitgeteilten Vorgaben im Fahr­zeug aufstellt und die Ausfahrt aus dem Kraftomnibus selbstständig bewerkstelligen kann.

(4) Ein Aufladen der Batterie des E­Scooters ist auch bei Mitnahme im Fahrzeug unzulässig.

(9.6) Sonstige Gegenstände (1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn da­

durch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt wer­den. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementspre­chend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mit­nahme der Gegenstände verursacht wird.

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(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesonderea) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive,

übelriechende oder ätzende Stoffe,b) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände,

durch die Fahrgäste verletzt werden können,c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung

hinausragen.

(3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stel­le sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausge­schlossen.

(4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entscheidung über Mitnahmemöglichkeiten und Unter­bringung vorbehalten.

(5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen besteht nicht.

(10) Fundsachen (1) Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von

Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben. (2) Fundsachen, von denen unter Umständen eine Gefähr­

dung für die Sicherheit ausgeht, können entsprechend kontrolliert bzw. zuständigen Stellen übergeben werden. Über Fundsachen, deren Aufbewahrung nicht zumutbar ist (z. B. leicht verderbliche Sachen), kann das Verkehrs­unternehmen frei verfügen.

(3) Sonstige Fundsachen liegen im Fundbüro zur Abholung bereit. Beansprucht ein Kunde die Fundsache, muss er glaubhaft machen, dass diese sich in seinem Eigentum oder Besitzrecht befindet. Der Kunde erhält die Fund­sache dann zurück. Das Verkehrsunternehmen kann für das Aufbewahren einen Betrag von bis zu 15,00 Euro erheben. Wird die Fundsache vom Verkehrsunternehmen an das örtliche Fundbüro weitergegeben, gilt für die Herausgabe die Gebührenordnung des jeweiligen Fund­büros. Bei Rücksendung kann der Verpackungs­ und Versandkostenaufwand berechnet werden.

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(4) Fundsachen werden sechs Wochen aufbewahrt, nach

Ablauf der Zeit können sie nach vorheriger Bekanntma­chung versteigert werden.

(5) Erhebt der Eigentümer Anspruch auf die Fundsache, so

hat er diese innerhalb einer Frist von drei Monaten ab­zuholen. Nach Ablauf der Frist kann die Fundsache nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.

(6) Das Personal kann dem Verlierer eine Fundsache auch

an Ort und Stelle zurückgeben, wenn dieser glaubhaft machen kann, dass sie ihm gehört.

(11) Mobilitätsgarantie (1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung

von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplan­ten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine Möglichkeit be­steht, ein anderes das Ziel erreichendes Verkehrsmittel, das mit einem der unter Ziffer 2 definierten Tarife genutzt werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Hal­testelle zu nutzen. Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein­westfälischen Verbund­ und Ge­meinschaftstarife sowie des NRW­Tarifs beansprucht werden. Davon ausgenommen sind Linien, die von den Verkehrsunternehmen K PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, K Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, K Firma Weserbergland­Express, Dipl.­Ing. W. Ladleif, K Firma Pollmann Reisen GmbH und K Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG bedient werden, sowie der ÖSPV (Öffentliche straßen­gebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osna­brück. Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur An­wendung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienen­personennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende ein­ und ausbrechende Verkehre nach/aus Nordrhein­Westfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausgehende ÖSPV­Verkehre in Niedersachsen sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobili­tätsgarantie NRW.

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(2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Ver­kehrsmittel unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Ziffer 11 Absatz 1 entweder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Erreichung seines Ziels benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen Tarifbestimmungen unentgeltlich mitgenommene Per­sonen. Für die Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Dieser sollte vor Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Übergang in den Fernverkehr tritt der Kun­de in finanzielle Vorleistung.

(3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Ziffer 11 Ab­

satz 1 und 2 entstandenen Kosten werden im folgenden Umfang erstattet: a) Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr auf 25,00 Euro je Fahrgast, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20 und 5 Uhr auf 50,00 Euro je Fahrgast. Dabei können mehrere Fahrgäste ein Taxi gemeinsam nutzen. Die jeweiligen separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe von bis zu 25,00 bzw. 50,00 Euro erstattet. b) Bei Nutzung von Zügen des Fernverkehrs werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Gegen Vorlage eines Nahverkehr­Fahraus­ weises für die betreffende Relation wird der Gesamt­ betrag des Fernverkehr­Fahrausweises erstattet. Kann der Fahrgast keinen Nahverkehr­Fahrausweis für die betreffende Relation vorlegen, so wird ihm nur der Differenzbetrag zwischen Fernverkehrs­ und Nahver­ kehrstarif erstattet.

(4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig

mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. den Original­IC/EC/ICE­Fahrausweis sowie ggf. den korrespondierenden Nahverkehr­Fahrausweis und den ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Verwaltung oder einem Kunden­ Center/ReiseCenter des die Verspätung verursachenden Verkehrsunternehmens einzureichen. Die Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Ver­kehrsunternehmen grundsätzlich durch Banküberwei­sung vorgenommen.

(5) Abweichend von Ziffer 11 Absatz 1 kommt die Mobilitäts­

garantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung: a) Streik b) Unwetter

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c) Naturgewalten d) Bombendrohungen Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des Fahrtenangebotes nicht gewährleistet werden kann, um dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben. (6) Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine An­

sprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden.

(7) Weiterführende Regelungen über die Mobilitätsgarantie

NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben.

(12) Fahrgastrechte (1) Soweit das nationale Fahrgastrechteverordnungs­

Anwendungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn­Verkehrsordnung (EVO) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten des Fahrgastes im Eisenbahnverkehr den Ei­senbahnverkehrsunternehmen Ermessensspielräume einräumen, werden diese wie in Absatz 2 und 3 festge­legt ausgeübt.

(2) Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der

Entschädigungsbetrag mindestens 4,00 Euro beträgt.

(3) Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädi­gung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wie­derholt Verspätungen (mindestens 3) von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt: a) 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die

2. Wagenklasse b) 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die

1. Wagenklasse

(13) Haftung (1) Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder

Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschä­den haftet das Verkehrsunternehmen gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrläs­sigkeit zurückzuführen sind.

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Abweichend von Satz 2 haften Betreiber von Busverkehren für von ihnen verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsge­räten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Re­paraturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte. (2) Die Verkehrsunternehmen haften nicht für Schäden,

die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte Gegenstände oder Tiere verursacht werden.

(14) Datenerhebung bei Bedarfsverkehren (1) Bei telefonisch oder elektronisch gebuchten Verkehrs­

mitteln werden von der Dispositionszentrale des zustän­digen Verkehrsunternehmens – soweit erforderlich – nachstehende Daten abgefragt, damit ein Fahrtauftrag erstellt werden kann: Name, Abfahrtzeit, Einstiegshalte­stelle, Fahrtziel, ggf. Personenzahl, Preisstufe und Ermä­ßigungen bzw. ggf. vorhandener Fahrausweis. Bei regelmäßig fahrenden Fahrgästen wird auf Wunsch die Telefonnummer gespeichert, damit die Fahrgäste über evtl. Fahrplanänderungen und Abweichungen infor­miert werden können.

(2) Die erhobenen Daten werden zur Abwicklung des Fahrt­

auftrages verarbeitet und zu Abrechnungszwecken gespeichert. Die Fahrtbelege werden nach den gesetzli­chen Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt.

(15) Videoaufzeichnung im Fahrgastraum Zum Schutz vor Angriffen auf Leben und Gesundheit der Fahrgäste und des Personals sowie zur Abwendung von Sachbeschädigung jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen. Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet.

(16) Verjährung Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Beför­derungsvertrag beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem kalendarischen Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.

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(17) Ausschluss von Ersatzansprüchen (1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinde­

rungen, Betriebsstörungen oder ­unterbrechungen sowie Platzmangel in den Fahrzeugen begründen keine Er­satzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Dies betrifft nicht die Anschlüsse, für die von einzelnen Verkehrsun­ternehmen Ersatzansprüche zugesichert worden sind. Weitergehende Ansprüche aus § 17 EVO bei einer Beför­derung mit der Eisenbahn bleiben unberührt.

(2) Ein Anspruch auf die Beförderung in der 1. Wagenklasse

ist ausgeschlossen, wenn keine 1. Wagenklasse vorge­halten wird.

(18) Gerichtsstand Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens.

Auszüge aus den Tarifbestimmungen

(15) Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen(15.1) Geltungsbereich

In Ergänzung der NRW­Beförderungsbedingungen zu Ziffer 2 gilt folgende Regelung: Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beför­derung von Personen, Sachen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsver­bund Rhein­Ruhr (VRR) zusammengeschlossen sind. Außerdem werden die Beförderungsbedingungen auf den im VRR­Verbundraum verlaufenden Linien und Linienabschnitten der Verkehrsunternehmen an­gewendet, die nicht dem VRR angehören. Außerhalb der kommunalen Grenzen des Ver­bundraums werden auf bestimmten Linien und Linienabschnitten die Beförderungsbedingungen angewendet. Ebenfalls sind dort die Linien und Li­nienabschnitte aufgeführt, auf denen innerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums die Beför­derungsbedingungen nicht angewendet werden.

(15.2) Erhöhtes Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW­Beförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Absatz 5 gilt für VRR­Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungs­

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aufforderung zum erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung angegebe­nen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR­Verbundtarifs.“

(15.3) Mobilitätsgarantie In Ergänzung der NRW­Beförderungsbedingungen zu Ziffer 11 Absatz 3 gilt für VRR­Verbundverkehre folgen­de Regelung: „Die dem Inhaber entstandenen Kosten werden für Inhaber von Ticket2000 und BärenTickets ganztägig in Höhe von bis zu 50,00 Euro, ansonsten für Inhaber anderer zugelassener Tickets bis zu einer Höhe von 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr und bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr ersetzt.“

(15.4) Erstattung von Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW­Beförderungsbedingungen zu Ziffer 8 Absatz 1 gilt für VRR­Verbundverkehre folgen­de Regelung: (1) Der Preis für unbenutzte Fahrausweise wird auf

Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet. Der Fahrgast muss dabei den Nachweis erbringen, dass er den Fahrausweis nicht benutzt hat. Ein bereits entwerteter Fahrausweis gilt als benutzt.

(2) Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungs­ dauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstat­tet. Eine Erstattung kann dabei nur erfolgen, wenn die Zeitkarte dem entsprechenden Verkehrsunter­nehmen zurückgegeben oder dort hinterlegt wird. Maßgeblich für die Erstattung ist der Tag der Rückgabe bzw. der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels, wenn der Fahrgast den Fahr­schein per Post schickt. Ein früherer Zeitpunkt kann nur bei persönlichen, nicht übertragbaren Zeitfahrausweisen berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird.

(3) Je Benutzungstag werden von dem Preis des Zeitfahr­ausweises abgezogen: bei einem Zeitfahrausweis mit monatlicher Geltungsdauer 5 %,bei einem Zeitfahr­ausweis mit wöchentlicher Geltungsdauer 25 %.

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(4) Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 sind unver­ züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Mo­nats nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahraus­weises bei der Verwaltung des Verkehrsunterneh­mens zu stellen.

(5) Von dem zu erstattenden Betrag behält das Ver­ kehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Hö­he von 2,00 Euro sowie ggf. eine Überweisungsge­bühr ein. Das Bearbeitungsentgelt und die Über­weisungsgebühr werden nicht abgehen, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat.

(6) Für Zeitfahrausweise, die vor dem ersten Gel­tungstag zurückgegeben bzw. umgetauscht werden, wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Fahrgeld für verlorene oder abhandengekommene Fahr ausweise wird nicht erstattet.

(7) Eine Erstattung von Fahrgeld bei Nichtausnutzung von übertragbaren Zeitfahrausweisen ist rückwir­kend nicht möglich.

(8) Wird ein Fahrgast von der Beförderung ausgeschlos­sen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrgast wegen einer ansteckenden Krankheit nicht befördert wurde.

(15.5) Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten In Ergänzung zu 7.4 der NRW­Beförderungsbedin­gungen gilt Folgendes:

(15.5.1) Kontrollierter elektronischer Vordereinstieg

Bei Bussen werden beim Vordereinstieg eTickets elektronisch geprüft. Wird eine Chipkarte beim kontrollierten elektronischen Vordereinstieg als nicht lesbare Chipkarte (Ticket) erkannt, so muss der Kunde ersatzweise ein Ticket für die Fahrt ab Einstiegshaltestelle beim Fahrpersonal erwerben. Nimmt der Kunde die Mitnahmeregelung seines Abonnements für Personen und Fahrrad in An­spruch, so muss für jeden Mitfahrer bzw. jedes Fahrrad ein entsprechendes Ticket für die Fahrt erworben werden.

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Der Kunde erhält durch das Fahrpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, zu welchem Zeit­punkt und an welcher Haltestelle der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte zugestiegen ist. Das für die Fahrt ersatzweise erworbene Ticket wird durch das Verkehrsunternehmen, bei welchem der Abonnementvertrag besteht, nach positiver Prüfung des Abonnements und Vorlage des für die Fahrt ersatzweise erworbenen Tickets sowie des erhaltenen Belegs erstattet.

(15.5.2) Prüfung durch Kontrollpersonale

a) Verkehrsunternehmenseigene Chipkarten Wird bei der Kontrolle ein Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte (Ticket) angetroffen, das durch ein Verkehrsunternehmen im VRR ausgegeben wurde, so wird dem Kunden angeboten, die nicht lesbare Chipkarte gegen ein Ersatzticket auszu­tauschen. Die nicht lesbare Chipkarte wird durch das Kontrollpersonal einbehalten. In jedem Fall werden die Daten des Kunden sowie ggf. mitge­nommener Personen durch das Kontrollpersonal aufgenommen. Das Ersatzticket wird auf die Person des Kunden ausgestellt. Weitere Zusatznutzen, wie etwa die unentgeltliche Personen­ oder Fahrradmitnahme, sind mit dem Ersatzticket nicht verbunden. Werden durch den Kunden bei der Kontrolle ansonsten gemäß den Tarifbestimmungen entsprechend unentgeltlich Personen mitgenommen, so haben diese Personen ein Ticket für die Fahrt zu erwer­ben. Das Ersatzticket ist 14 Tage ab Ausstellung im Geltungsbereich des VRR in der Preisstufe D gültig. Der Kunde erhält durch das Kontrollpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, wann der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte angetroffen wurde, sowie weitere Hinweise zum Verfahren. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen wird die einbehaltene nicht lesbare Chipkarte an das ausgebende Vertrags­Verkehrsunternehmen über­senden. Nach Prüfung der Gültigkeit des Tickets wird das Vertrags­Verkehrsunternehmen dem Abonnementkunden innerhalb von 14 Tagen eine neue gültige Chipkarte übersenden. Ersatzweise kann der Abonnementkunde im KundenCenter des Vertrags­Verkehrsunternehmens eine neue

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gültige Chipkarte gegen Vorlage des Ersatztickets und des Belegs erhalten. Das Fahrgeld für die Fahrt mitgenommener Personen wird dem Kunden nach Vorlage des Belegs und der Tickets durch das Vertrags­Verkehrsunternehmen erstattet. Wird bei der nachträglichen Prüfung durch das Vertrags­Verkehrsunternehmen festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt ge­mäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen er­hoben. Gleiches gilt für mitgenommene Personen. Darüber hinaus wird vom Kunden für die Nutzung des Ersatztickets während der 14­tägigen Gel­tungsdauer ein Fahrgeld in Höhe von 14/360 der Monatskarte Ticket1000 der Preisstufe D erhoben.

b) Chipkarten Dritter oder NFC­Smartphones

Wird bei der Prüfung der Chipkarte als Träger­medium des Tickets eine Chipkarte Dritter (z. B. Semesterticket) oder ein NFC­Smartphone angetroffen, das nicht lesbar ist, so werden die Daten des Kunden und ggf. mitgenommener Per­sonen aufgenommen. Ein Ersatzticket wird nicht ausgestellt. Der Kunde und ggf. mitgenommene Personen können die Fahrt fortsetzen. Zur Prüfung der Gültigkeit des Tickets werden die Daten des Kunden an das Vertrags­Verkehrsunternehmen bzw. an die das Ticket ausgebende Stelle übermit­telt. Das Vertrags­Verkehrsunternehmen oder die Ticket ausgebende Stelle prüft die Angaben auf ihre Richtigkeit. Das Vertrags­Verkehrsunternehmen bzw. die Ticket ausgebende Stelle hat darauf hinzuwirken, dass der Kunde ein gültiges Ticket erhält. In jedem Fall muss der Kunde sich mit der Ticket ausgebenden Stelle in Verbindung setzen. Wird bei der nachträglichen Prüfung festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, so wird ein erhöhtes Beförderungsent­gelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingun­gen erhoben. Gleiches gilt für ggf. mitgenommene Personen.

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